DE29716378U1 - Steckverbinder für Hohlprofile - Google Patents
Steckverbinder für HohlprofileInfo
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Description
Anmelder:
Herr
Max Kronenberg
Bünkenberg 2
42657 Solingen
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Vertreter; Patentanwälte
Dipl.-Ing. H.-D. Ernicke Dipl.-Ing. Klaus Ernicke Schwibbogenplatz 2b D-86153 Augsburg
Dipl.-Ing. H.-D. Ernicke Dipl.-Ing. Klaus Ernicke Schwibbogenplatz 2b D-86153 Augsburg
Datum:
Akte:
10.09.1997
831-58 er/ze
831-58 er/ze
BESCHREIBUNG
Steckverbinder für Hohlprofile 5
Die Erfindung betrifft einen Steckverbinder für Hohlprofile, insbesondere von Abstandshaltern von
Isolierglasscheiben, mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Ein solcher Steckverbinder ist aus dem DE-G 94 11 bekannt. Er besitzt einen im wesentlichen U-förmigen
Querschnitt mit einem Mittelsteg und zwei Seitenstegen. Am freien der Seitenstege hat er jeweils einen festen
einseitig wirkenden Anschlag, wobei die Anschläge entgegengesetzt wirken und im Bereich der
Verbindungsstelle der Hohlprofile axial versetzt zueinander angeordnet sind. Diese Anschläge können mit
ausgestellten Federnasen im mittleren Bereich des Mittensteges zusammenwirken. Diese Federnasen sind von der
Verbindungsstelle weit zurückversetzt und dienen als Rückhalteelemente, deren unbeabsichtigtes Herausziehen des
Steckverbinders auch den Hohlprofilen verhindern sollen.
Der vorbekannte Steckverbinder eignet sich besonders für
relativ dickwandige Hohlprofile, die eine hohe Formstabilität haben. Im Zuge der Profilentwicklung gibt
es inzwischen sehr dünnwandige Profile auch Edelstahl. Diese Profile haben keine so hohe Formstabilität und
können sich beim Ablängen durch Schneiden oder Sägen verformen. Bei solchen Profilen ist es dann schwierig,
beim Einführen des Steckverbinders die Mitte zu treffen und den hierfür vorgesehenen Festanschlag zur Anlage zu
bringen. Wegen der geringen Profilwanddicke darf der Festanschlag auch nur eine geringere Höhe als bei den
vorbekannten Steckverbindern haben.
Die DE-A-38 06 845 zeigt einen anderen Steckverbinder. Dieser besitzt am oberen Rand der Seitenstege vier
Auflaufschrägen, die an der Verbindungsstelle einander jeweils paarweise gegenüberliegen. Die Auflaufschrägen
haben keine Anschlagfunktion, sondern dienen nur dem Toleranzausgleich und der Korrektur eventueller
Kippstellungen des Steckverbinders im Hohlprofil. Für die Mittenfindung besitzt der vorbekannte Steckverbinder
Festanschläge, die zwischen den Auflaufschrägen angeordnet
&iacgr;&ogr; sind und beidseitig wirken. Die Festanschläge sind als
vorstehende Rippen ausgebildet, die die aufgesteckten Hohlprofile um die Rippendicke voneinander distanzieren.
Der aus der DE-U-88 16 799 bekannte Steckverbinder hat an der Verbindungsstelle federnde Anschläge, die beim
Aufschieben der Hohlprofile zurückweichen. Hier gibt es weder Festanschläge, noch diesem zugeordnete
Auflaufschrägen.
Die DE-U-295 11 885 zeigt einen, ähnlichen Steckverbinder,
der ebenfalls federnde Anschläge und keine Auflaufschrägen besitzt.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Steckverbinder aufzuzeigen, der auch für dünnwandige und
formlabile Hohlprofile geeignet ist.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
Der erfindungsgemäße Steckverbinder ist zusätzlich zu den
vorbekannten Festanschlägen mit Auflaufschrägen ausgerüstet, die an dem den Festanschlägen
gegenüberliegenden Randbereich der Seitenstege angeordnet sind. Dadurch wirken die Auflaufschrägen in den
Eckbereichen des Hohlprofils, wo sie durch die Biegeverformung des Hohlprofils einen ausreichenden
Formwiderstand und eine genügende Abstützung finden. Die
-&Bgr;&aacgr;&thgr;&eegr;
Festanschlägen gegenüberliegenden Auflaufschrägen ziehen das aufgeschobene Hohlprofil gegen den Stegrand, an dem sich die Festanschläge befinden. Dadurch kommen die in ihrer Höhe entsprechend der Profilwanddicke verkleinerten Festanschläge zuverlässig in Anlage mit der Stirnwand des aufgeschobenen Hohlprofils. Selbst bei stark verformten Hohlprofilen läßt sich dadurch zuverlässig beim Einführen des Steckverbinders die Mitte finden. Die Profile können an der Verbindungsstelle dicht aneinanderstoßen.
Festanschlägen gegenüberliegenden Auflaufschrägen ziehen das aufgeschobene Hohlprofil gegen den Stegrand, an dem sich die Festanschläge befinden. Dadurch kommen die in ihrer Höhe entsprechend der Profilwanddicke verkleinerten Festanschläge zuverlässig in Anlage mit der Stirnwand des aufgeschobenen Hohlprofils. Selbst bei stark verformten Hohlprofilen läßt sich dadurch zuverlässig beim Einführen des Steckverbinders die Mitte finden. Die Profile können an der Verbindungsstelle dicht aneinanderstoßen.
Von besonderem Vorteil ist es, wenn die Auflaufschrägen
zugleich als einseitig wirkende feste Anschläge ausgebildet sind. Dadurch ergeben sich für die Hohlprofile
jeweils zwei feste Anschläge zur Mittenfindung, die zudem an zwei diagonal gegenüberliegenden Eckbereichen des
Hohlprofilquerschnitts angreifen und damit eine besonders zuverlässige Anschlagfunktion und Mittenfindung bieten.
Für die Anlaufschrägen ist es besonders vorteilhaft, wenn sie an einem schrägen Übergang zwischen Seitensteg und
Mittelsteg des Steckverbinders angeordnet sind und zudem eine nach außen konvex gewölbte Form haben. Durch diese
Lage und Ausbildung können sie genau im Eckbereich der Hohlprofile wirken und dadurch sowohl die vorerwähnte
Anschlag- und Mittenfindungsfunktion verbessern, wie auch
das Hohlprofil selbst stabilisieren.
In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
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Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch dargestellt. Im einzelnen zeigen:
Figur 1: einen Steckverbinder in der Draufsicht von unten und in zwei geklappten Seitenansichten,
Figur 2: eine vergrößerte und abgebrochene Seitenansicht
des Steckverbinders mit einem Festanschlag und &iacgr;&ogr; einer Auflaufschräge,
Figur 3: eine Stirnansicht des Steckverbinders von Figur 1,
Figur 4: zwei vergrößerte und abgebrochene Detailansichten von Auflaufschrägen,
Figur 5: eine Stirnansicht des Steckverbinders von Figur in einem geschnittenen Hohlprofil,
Figur 6: eine Seitenansicht des Steckverbinders von Figur 1 mit zwei Hohlprofilen und
Figur 7: eine Draufsicht des Steckverbinders von Figur mit zwei Hohlprofilen.
Figur 1 bis 4 zeigen einen Steckverbinder (1) in Form eines Geradverbinders, der für Hohlprofile (2,3) von
Abstandshaltern für Isolierglasscheiben vorgesehen ist. Figur 5 bis 7 zeigen den Steckverbinder (1) in Verbindung
mit solchen Hohlprofilen (2,3).
Der von den Hohlprofilen (2,3) gebildete Abstandshalter dient zur Distanzierung zweier Einzelscheiben einer
Isolierglasscheibe (nicht dargestellt). Die gezeigten Hohlprofile (2,3) sind besonders dünnwandig und bestehen
aus Edelstahl. Sie haben gegenüber dem bisher eingesetzten dickwandigeren Hohlprofilen aus Leichtmetall, insbesondere
Aluminium oder Aluminiumlegierungen, einen deutlich verringerten Wärmeleitwert und sind für höherwertige
Wärmeschutzverglasungen besonders geeignet. Derartige Hohlprofile (2,3) haben z.B. eine Wanddicke von ca.
0,2 mm.
Die Hohlprofile (2,3) haben im gezeigten Ausführungsbeispiel eine im wesentlichen rechteckige
Querschnittsform. Im Eckbereich (5) zwischen dem am Abstandshalterrahmen nach außen weisenden Dachbereich (4)
und den Seitenwänden kann eine Abschrägung oder Abrundung vorhanden sein. Der gegenüberliegende Profilboden liegt an
der Rahmeninnenseite (7) des Abstandshalterrahmens und weist zum Scheibeninnenraum. Zwischen dem Boden und den
Seitenwänden der Hohlprofile (2,3) können schärfere Ecken vorhanden sein. Gegebenenfalls können sich die Seitenwände
über den Boden hinaus auch in längslaufende Stege fortsetzen. Die gezeigte Querschnittsform der Hohlprofile
(2,3) kann jedoch in beliebiger Weise variieren und anders als gezeigt ausgebildet sein.
Der Steckverbinder (1) ist in seiner Querschnittsform an die Gestalt der Hohlprofile (2,3) angepaßt. Er hat im
gezeigten Ausführungsbeispiel im Querschnitt eine U-Form mit einem Mittelsteg (10) und zwei senkrecht davon
abstehenden Seitenstegen (11). Der Mittelsteg (10) weist zum Dachbereich (4). Zwischen dem Mittelsteg (10) und den
Seitenstegen (11) kann ein schräger Übergang (14) vorhanden sein. Abweichend vom gezeigten
Ausführungsbeispiel kann der Steckverbinder (1) auch einen kastenförmigen geschlossenen Querschnitt haben. In
Anpassung an die Hohlprofilform kann seine Gestalt außerdem noch in anderer Weise variieren.
— 6 —
Der gezeigte Steckverbinder (1) besteht vorzugsweise aus Metall. Er kann aber auch aus Kunststoff oder beliebig
anderen geeigneten Werkstoffen sowie auch aus Verbundwerkstoffen bestehen. Im gezeigten
Ausführungsbeispiel ist er als Stanz- und Biegeteil aus Stahlblech ausgeführt. Vorzugsweise besteht er aus einem
Bandstahl, der nach dem Stanzen und Biegen vergütet und galvanisch behandelt wird.
&iacgr;&ogr; Der Steckverbinder (1) hat an der Verbindungsstelle oder
Stoßstelle (6), die zugleich vorzugsweise die querlaufende Mittellinie des Steckverbinders (1) bildet, einen
Mittenanschlag. Der Mittenanschlag besteht aus zwei Festanschlägen (15,16), an denen zumindest die Stirnwand
des ersten aufgeschobenen Hohlprofils (2,3) anschlägt. Durch den Mittenanschlag steckt der Steckverbinder (1)
jeweils hälftig in den beiden Hohlprofilen (2,3). Er ermöglicht ein dichtes Aneinanderstoßen der Hohlprofile
(2,3) an der Verbindungsstelle (6) und verhindert weitgehend die Bildung von Fugen an dieser Stelle. Dies
verbessert einerseits die optische Erscheinung des Abstandshalters und verhindert andererseits, daß das
innenliegende granulierte Trocknungsmittel an der Verbindungsstelle (6) austritt und in den
Scheibeninnenraum gelangt.
Die Festanschläge (15,16) sind jeweils an einem Rand (12) der Seitenstege (11) angeordnet. Vorzugsweise ist dies der
zur Rahmeninnenseite (7) weisende untere Stegrand. Die Festanschläge (15,16) wirken jeweils nur in einer
Richtung, wobei diese Wirkrichtungen entgegengesetzt sind. Die Festanschläge (15,16) sind im Bereich der
Verbindungsstelle (6) axial zueinander versetzt angeordnet und liegen einander an der Verbindungsstelle (6)
gegenüber. Bezugnehmend auf Figur 1 und 7 wirkt der eine rechte Festanschlag (15) mit dem Hohlprofil (2) und der
andere Festanschlag (16) mit dem Hohlprofil (3) zusammen.
Wie Figur 2 verdeutlicht, haben die Festanschläge (15,16) vorzugsweise die Form von im wesentlichen dreieckigen
Anschlagnasen und besitzen an der zur Verbindungsstelle
(6) weisenden Vorderseite eine gerade Anschlagkante (19), die im wesentlichen quer zur Verbinderlängsachse verläuft.
Die Anschlagkante (19) kann in eine kleine Freistanzung auslaufen. An der Rückseite haben die Anschlagnasen
(15,16) eine vom Stegrand (12) ansteigende schräge Flanke
&iacgr;&ogr; (20), auf der das jeweils von der Rückseite her
aufgeschobene Hohlprofil (2,3) aufgleitet. Die Formgebung kann entsprechend des DE-G 94 11 067 sein.
In der gezeigten Ausführungsform stehen die Anschlagnasen
(15,16) vom unteren Stegrand (12) vor und liegen in Verlängerung der Seitenstege (11). Alternativ können die
Festanschläge (15,16) auch schräg oder seitlich ausgestellt sein und dadurch über die Seitenfläche der
Stege (11) seitlich vorstehen.
Am anderen Randbereich (13) der Seitenstege (11) ist an der Verbindungsstelle (6) jeweils eine Auflaufschräge
(17,18) angeordnet. Über dem Festanschlag (15) befindet sich die Auflaufschräge (17) und über dem Festanschlag
(16) die andere Auflaufschräge (18). Wie Figur 2
verdeutlicht, sind die Festanschläge (15,16) und ihre am gleichen Seitensteg (11) zugeordneten Auflaufschrägen
(17,18) jeweils an der Verbindungsstelle (6) gegenüberliegend angeordnet. Die Festanschläge (15,16)
liegen auf der einen Seite der Verbindungsstelle (6) und die Auflaufschrägen (17,18) auf der gegenüberliegenden
Seite.
Wie Figur 3 und 4 verdeutlichen, sind die Auflaufschrägen
(17,18) vorzugsweise am vorerwähnten schrägen Übergang
(14) zwischen Mittel- und Seitensteg (10,11) angeordnet. Die Auflaufschrägen (17,18) weisen dadurch schräg nach
außen und haben eine nach außen gewölbte konvexe Querschnittsform. Die Auflaufschrägen (17,18) steigen an
der Oberseite des Übergangs (14) jeweils von den Verbinderstirnseiten zur Verbindungsstelle (6) hin
keilförmig an. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind sie freigestanzt und ausgestemmt. Vor dem Scheitel der
Auflaufschrägen (17,18) befindet sich eine freigestanzte
Ausnehmung (21).
&iacgr;&ogr; Die Auflaufschrägen (17,18) können als feste Anschläge
fungieren. Sie sind dazu am vorderen und zur Verbindungsstelle (16) weisenden Ende quer zur
Verbinderlängsachse gerade abgeschnitten und bilden dadurch eine Anschlagkante (19). Die Ausnehmung (21)
erleichtert das Ausstemmen und ist zur Bildung einer geraden Anschlagkante (19) vorteilhaft.
Wie Figur 1 und 2 verdeutlichen, weisen die Anschlagkanten (19) der jeweils am gleichen Seitensteg (11) befindlichen
Festanschläge (15,16) und Auflaufschrägen (17,18) in entgegengesetzte Richtungen. Die Anschlagkanten (19)
können, wie im Ausführungsbeispiel gezeigt, gegenüber der Verbindungsstelle (6) oder Mittellinie etwas axial
zurückversetzt angeordnet sein. Sie können alternativ aber auch auf gleicher Höhe liegen.
In ihrer Anschlagfunktion wirken die gleichgerichteten Festanschläge (15,16) und Auflaufschrägen (17,18)
zusammen. Dies bedeutet, daß der Festanschlag (15) mit der am anderen Seitensteg (11) befindlichen Auflaufschräge
(18) zusammenwirkt und der Festanschlag (16) mit der ebenfalls diagonal gegenüberliegenden Auflaufschräge (17).
Diese in ihrer Anschlagfunktion zusammenwirkenden Anschläge (15,18) und (16,17) liegen mit ihren
Anschlagkanten (19) axial gesehen auf gleicher Höhe. Die aufgeschobenen Hohlprofile (2,3) schlagen dadurch an
jeweils zwei diagonal über den Profilquerschnitt
gegenüberliegenden Stirnwandecken an.
Figur 6 und 7 verdeutlichen diesen Zusammenhang. Zunächst wird das Hohlprofil (2) in Richtung (8) auf den
Steckverbinder (1) aufgeschoben. Dabei gleitet es im außenliegenden Eckbereich (5) auf der Auflaufschräge (17)
und deren schräger Flanke (20) auf. An der diagonal gegenüberliegenden Ecke gleitet das Hohlprofil (2) auf der
rückwärtigen Flanke (20) des Festanschlags (16) auf. Im Bereich der Verbindungsstelle bzw. Mittellinie (6) schlägt
das Profil (2) im Bodenbereich am Festanschlag (15) und im diagonal gegenüberliegenden Eckbereich (5) an der
Auflaufschräge (18) an. Das zuvor erfolgte Aufgleiten des
Hohlprofils (2) auf der Auflaufschräge (17) bewirkt, daß
das Hohlprofil (2) angehoben und mit dem Boden gegen den unteren Stegrand (12) gepreßt wird. Dadurch kommt die
Hohlprofilstirnwand sicher in Anschlag mit der Anschlagkante (19) des Festanschlags (15) .
Wie Figur 2 verdeutlicht, stehen die Festanschläge (15,16) nur um ein geringfügiges Maß über die zugeordneten
Stegränder (12) nach außen vor. Dieser Überstand ist in etwa so groß wie die Profilwanddicke und beträgt im
gezeigten Ausführungsbeispiel ca. 0,2 mm. Die Erhöhung der Auflaufschrägen kann wesentlich größer sein. In der
gezeigten Ausführungsform beträgt sie z.B. am Scheitel und
an der Anschlagkante (19) ca. 0,5 bis 1 mm.
Das anschließend aufgeschobene zweite Hohlprofil (3)
schlägt an der Stirnseite des ersten Hohlprofils (2) oder an den zugehörigen Anschlägen (16,17) des Steckverbinders
(1) an. Wenn die Anschläge (15,16) und (17,18) gegenüber der Verbindungsstelle (6) axial zurückversetzt angeordnet
sind, erfolgt der Anschlag am zuvor aufgeschobenen Hohlprofil (2).
Für den sicheren Halt des Steckverbinders (1) in den aufgeschobenen Hohlprofilen (2,3) sorgen ein oder mehrere
Rückhalteelemente (22,23), die unterschiedlich ausgebildet
sein können. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind an den unteren Stegrändern (12) der Seitenstege (11) jeweils
freigestanzte und nach unten sowie seitlich ausgebogene Federnasen (23) angeordnet. Diese können für sich allein
bereits genügen. Zusätzlich oder alternativ können auch am zur Rahmenaußenseite weisenden Mittelsteg (10) mehrere
&iacgr;&ogr; Öffnungen (22) vorhanden sein, in die Verstemmungen am
Dachbereich (4) der Hohlprofile (2,3) eingreifen und eine formschlüssige Verbindung bilden. Diese Ausbildung
entspricht z.B. der DE-A-43 35 039. Alternativ oder zusätzlich können auch ausgestellte Federnasen am
Mittelsteg (10) vorhanden sein. Der Steckverbinder (1) kann an den Stirnseiten geschlossen oder offen sein. Er
kann ansonsten eine beliebig andere Gestalt und Ausbildung als im gezeigten Ausführungsbeispiel haben.
Abwandlungen der gezeigten Ausführungsform sind in
verschiedener Weise möglich. Zum einen können die Festanschläge (15,16) eine andere Form, Lage und
Ausrichtung haben. Desgleichen können die keilförmigen Auflaufschrägen (17,18) an den Steckverbinder (1)
angeformt oder aufgesetzt sein. Im Bereich des Mittelstegs (10) können weitere Anschläge vorhanden sein, die z.B.
auch in diesem Bereich vorhandene Wandverformungen der Hohlprofile (2,3) ausrichten und korrigieren. Hierzu sind
beispielsweise auch nahe der Verbindungsstelle (6) angeordnete Federnasen geeignet. Außerdem kann der
Steckverbinder (1) einen geschlossenen Querschnitt mit zwei Mittelstegen besitzen, wobei entsprechend auch am
zweiten Mittelsteg Federnasen, Anschläge und dergleichen angeordnet sein können.
BEZUGSZEICHENLISTE
1 Steckverbinder
2 Hohlprofil 3 Hohlprofil
4 Dachbereich
5 Eckbereich
6 Verbindungsstelle, Stoßstelle, Mittellinie
7 Rahmeninnenseite
8 Aufsteckrichtung, erstes Hohlprofil
9 Aufsteckrichtung, zweites Hohlprofil
10 Mittelsteg
11 Seitensteg
12 Rand, unten
13 Randbereich, oben
14 Übergang, Schräge
15 Festanschlag, Anschlagnase
16 Festanschlag, Anschlagnase
17 Auflaufschräge, Anschlag 18 Auflaufschräge, Anschlag
19 Anschlagkante
20 Flanke
21 Ausnehmung
22 Rückhalteelement, Öffnung 23 Rückhalteelement, Federnase
Claims (10)
1.) Steckverbinder für Hohlprofile, insbesondere von
Abstandshaltern von Isolierglasscheiben, mit einem
im wesentlichen U-förmigen oder kastenförmigen
Querschnitt, der am einen Rand seiner Seitenstege
jeweils einen einseitig wirkenden Festanschlag
aufweist, wobei die entgegengesetzt wirkenden
Festanschläge im Bereich der Verbindungsstelle der
jeweils einen einseitig wirkenden Festanschlag
aufweist, wobei die entgegengesetzt wirkenden
Festanschläge im Bereich der Verbindungsstelle der
Hohlprofile angeordnet sind, dadurch
gekennzeichnet, daß den Festanschlägen
(15,16) jeweils am anderen Randbereich (13) der
Seitenstege (11) und auf der gegenüberliegenden
Seite der Verbindungsstelle (6) eine Auflaufschräge (17,18) zugeordnet ist.
Seitenstege (11) und auf der gegenüberliegenden
Seite der Verbindungsstelle (6) eine Auflaufschräge (17,18) zugeordnet ist.
2.) Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auflaufschräge
(17,18) als einseitig entgegengesetzt wirkender
Anschlag ausgebildet ist.
Anschlag ausgebildet ist.
3.) Steckverbinder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auflaufschräge
(17,18) an einem schrägen Übergang (14) zwischen
Seitensteg (11) und Mittelsteg (10) angeordnet ist.
Seitensteg (11) und Mittelsteg (10) angeordnet ist.
4.) Steckverbinder nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auflaufschräge
(17,18) im Querschnitt eine konvex gewölbte Form
aufweist.
aufweist.
5.) Steckverbinder nach Anspruch 1 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckverbinder (1) als Stanz- und Biegeteil aus
Metallblech ausgebildet ist, wobei die
Anlaufschrägen (17,18) freigestanzt und ausgestemmt sind.
6.) Steckverbinder nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß
die Auflaufschrägen (17,18) am Scheitel eine Höhe von 0,5 bis 1 mm aufweisen.
7.) Steckverbinder nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß
der Festanschlag (15,16) und die jeweils in gleicher Anschlagrichtung wirkende Auflaufschräge
(18.17) mit ihrer Anschlagkante (19) axial auf gleicher Höhe liegen.
8.) Steckverbinder nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß
die Festanschläge (15,16) und Auflaufschrägen
(17.18) mit ihrer Anschlagkante (19) gegenüber der Verbindungsstelle (6) rückversetzt angeordnet sind.
9.) Steckverbinder nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß
die Festanschläge (15,16) als vorstehende Nasen mit einer vorderen geraden Anschlagkante (19) und einer
rückwärtigen schrägen Flanke (20) ausgebildet sind.
10.) Steckverbinder nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß
der Steckverbinder (1) mehrere Rückhalteelemente (22,23) aufweist.
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