DE29611131U1 - Blutentnahmegerät - Google Patents
BlutentnahmegerätInfo
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Description
TRANSMED MEDIZINTECHNIK GmbH München, den
Gbm 654/24-96E 25.06.1996
Blutentnahmegerät
Die Erfindung betrifft ein Blutentnahmegerät mit einer Aufnahmeschale zur Aufnahme
eines Blutbeutels, mit einer durch ein Mikroprozessorsystem gesteuerten 0 Wiegeeinrichtung zur laufenden Bestimmung des Gewichts des Blutbeutels und mit
einer an die Wiegeeinrichtung angeschlossenen elektronischen Auswerteschaltung.
Bei der Blutentnahme wurden bisher Daten per Hand oder maschinell auf die Etiketten
der Blutbeutel aufgebracht. Die während der Entnahme ermittelten Daten, wie
5 Blutmenge, Entnahmedauer und Alarme mußten anschließend handschriftlich in den
Begleitpapieren vermerkt werden. Dabei sind Fehler, insbesondere Verwechslungsmöglichkeiten,
nicht auszuschließen.
Es ist auch schon bekannt geworden, Blutentnahmegeräte der eingangs genannten Art
0 über Kabelverbindungen an einen Rechner anzukoppeln und die bei der Blutentnahme
erfaßten Daten über diese Ankopplung direkt auf den Rechner zu übertragen. Bei
dauerhaft eingerichteten Blutentnahmestationen ist dies eine zufriedenstellende Lösung. Häufig werden jedoch Blutentnahmestationen ambulant in Schulgebäuden oder
Turnhallen eingerichtet und in solchen Fällen ist es sehr aufwendig, die
5 Blutentnahmegeräte mit dem Rechner zu verbinden. In der Praxis mußten hierzu die
Blutentnahmegeräte zu dem Rechner transportiert und die Daten auf diesen übertragen
werden. Dies ist sehr zeitaufwendig und für die Blutentnahmegeräte besteht die Gefahr,
daß sie während des Transportes beschädigt werden.
0 Aus dem deutschen Gebrauchsmuster 295 04 897 ist es bekannt, ein
Blutentnahmegerät mit einer elektronischen Speicherkarte zu versehen, in die die
genannten Daten eingeschrieben werden. Die Speicherkarte kann entnommen und zu einem zentralen Rechner gebracht werden, der die Daten einliest. Eine elektronische
Speicherkarte muß jedoch mit einer Batterie versehen sein. Falls sich nach längerem
Betrieb die Leistungskraft der Batterie erschöpft, droht der Verlust der Daten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Blutentnahmegerät der eingangs
genannten Art zu schaffen, bei dem die während der Blutentnahme ermittelten Daten,
wie Biutmenge, Entnahmedauer und Alarme auf bequeme Weise und verwechslungssicher
auf einen Rechner übertragen werden können. Das Blutentnahmegerät soll darüber hinaus kostengünstig herzustellen sein.
0 Diese Aufgabe ist dadurch gelöst, daß bei dem Blutentnahmegerät ein Sender zur
drahtlosen Übertragung von Daten an eine Zentraleinheit vorgesehen ist.
Der Datenaustausch zwischen dem Blutentnahmegerät und einer zentralen
Datenverarbeitungsanlage kann dank der Erfindung mittels des Senders "ON-LINE"
5 erfolgen. Die Übertragung der Daten ist zuverlässig und erfordert keinen besonderen
Aufwand. Das Blutentnahmegerät ist kostengünstig herzustellen, da es aus
handelsüblichen Komponenten aufgebaut ist. Auch das eventuelle Verlegen von Kabeln
zwischen dem Blutentnahmegerät und einer zentralen Datenverarbeitungsanlage entfällt. Verschiedene Blutentnahmegeräte senden ihre Daten unter einer sie
0 identifizierenden Kennung permanent an eine zentrale Einheit, wo sie gespeichert und
ausgewertet werden.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Sender ein
Ultrakurzwellensender.
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Auch die Verwendung eines Infrarotsenders ist möglich, sofern zwischen den
Blutentnahmegeräten und der Zentraleinheit Sichtverbindung besteht.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung enthält das
0 Blutentnahmegerät eine elektrisch betätigbare durch das Mikroprozessorsystem
gesteuerte Schlauchklemme, über die der Verbindungsschlauch zwischen dem
Blutbeutel und dem Patienten abgeklemmt werden kann. Auf diese Weise kann die Blutentnahme bei Erreichen der vorgesehenen Spendemenge automatisch präzise
gestoppt werden, auch dann, wenn das Betreuungspersonai durch einen anderen
5 Patienten momentan in Anspruch genommen wird.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die Aufnahmeschale
mit einem Antrieb versehen, der die Aufnahmeschale zumindest zeitweise in eine Schwenkbewegung versetzt. Dadurch wird während der Entnahme das Blut
kontinuierlich mit dem in dem Blutbeutel enthaltenen Stabilisator vermischt.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung enthält das
Blutentnahmegerät Mittel zur Bestimmung der Blutdurchflußmenge. Diese können
beispielsweise aus einer Rechenschaltung bestehen, die aufgrund des laufenden Gewichts des Blutbeutels und der Zeit die Blutdurchflußmenge bestimmt. Mit einer
0 Einheit zur Anzeige einer Biutdurchflußstörung kann beispielsweise angezeigt werden,
wenn die Blutdurchflußmenge einen bestimmten vorgegebenen Wert unterschreitet.
Der Sender kann in einem Gehäuse gemeinsam mit der Wiegeeinrichtung untergebracht
sein.
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Es ist jedoch auch möglich, den Sender in einem gesonderten, elektrisch über ein
Anschlußkabel mit der Wiegeeinrichtung verbundenen Gehäuse anzuordnen.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand des in den Figuren dargestellten
0 Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigt:
Figur 1: Ein Blutentnahmegerät gemäß der Erfindung gemäß einer ersten
Ausführungsform,
Ausführungsform,
5 Figur 2: Ein Blutentnahmegerät gemäß der Erfindung gemäß einer zweiten
Ausführungsform.
Figur 3: Ein Blockschaltbild zur Erklärung der Verbindung mehrerer
Blutentnahmegeräte mit einer Zentraleinheit.
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Figur 1 zeigt das Blutentnahmegerät gemäß der Erfindung in perspektivischer
Darstellung. Das Blutentnahmegerät 1 besteht aus einem etwa quaderförmigen Gehäuse
5, das mit einem Tastenfeld 6 versehen ist. An der oberen Seite des Gehäuses befindet
sich eine Schale 2, auf die ein Blutbeutel {nicht dargestellt) gelegt werden kann. Die
5 Schale 2 ist mit einer innerhalb des Gehäuses angeordneten elektronischen
Wiegeeinrichtung (nicht dargestellt) verbunden. Auf der oberen Fläche des Gehäuses
• * * I
ist des weiteren eine elektrisch betätigbare Schlauchklemme 8 angeordnet. Die
Schlauchklemme ist mit dem im Inneren des Gehäuse angeordneten Mikroprozessorsystem
{nicht dargestellt) verbunden, über das die Schlauchklemme bei Erreichen des vorgegebenen Gewichts geschlossen wird.
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Bei diesem Ausführungsbeispie! ist in dem Gehäuse des Blutentnahmegeräts eine
Datencodiereinheit angeordnet, die einerseits mit dem Mikroprozessorsystem (nicht
dargestellt) und andererseits mit einem Ultrakurzweilensender verbunden ist. Der
Ultrakurzwellensender ist mit einer Antenne 3 verbunden.
Das Blutentnahmegerät gemäß der Erfindung arbeitet wie folgt: Auf die Aufnahmeschale
2 wird ein Blutbeutel gelegt, der die für die Konservierung des Blutes erforderlichen
Stabilisatoren enthält. Der Blutentnahmeschlauch des Blutentnahmebeutels wird über
die elektrische Schlauchklemme 8 zu dem Patienten geführt. Die Ergebnisdaten der
Blutentnahme werden durch den Ultrakurzwellensender zu der Zentraleinheit übertragen und dort gespeichert. Neben der Übertragung der Ergebnisdaten erfolgt in
der Regel eine Speicherung der Ergebnisdaten in einem weiteren internen Speicher
beispielsweise einem internen RAM {nicht dargestellt) oder einem leistungsunabhängigen Speicher des Blutentnahmegeräts. Die Daten sind somit auch bei
0 einer Störung der Übertragungsstrecke gesichert.
Während der Blutentnahme wird die Aufnahmeschale zumindest zeitweise geschwenkt,
so daß sich das in dem Beutel ansammelnde Blut mit dem dort befindlichen Stabilisator
vermischt. Durch die Wiegeeinrichtung wird das Gewicht des Blutbeutels und indirekt
5 die Durchflußmenge laufend erfaßt und bei Erreichen der vorgegebenen Blutmenge
wird über das Mikroprozessorsystem die Schlauchklemme 8 geschlossen, wodurch die
Blutentnahme automatisch beendet wird. Daten wie Blutmenge, Entnahmedauer und Alarme sowie extern erfaßte Daten, wie beispielsweise Dienstausweise,
Spendernummer, Ortskennung der Entnahmestation werden durch den Sender zu einer
0 Zentraldatenverarbeitungsanlage übertragen.
Figur 2 zeigt ein Blutentnahmegerät nach einer weiteren Ausführungsform der
Erfindung. Bei dem Blutentnahmegerät der Figur 2 ist der Sender in einem gesonderten
Gehäuse 9 angeordnet, das über ein Kabel 10 mit dem Hauptgehäuse und den darin 5 enthaltenen Teilen verbunden ist. Ansonsten ist der Aufbau der zweiten
Ausführungsform identisch zum Aufbau der ersten Ausführungsform, so daß von einer
weitergehenden Beschreibung abgesehen werden kann.
Ein gesondertes Gehäuse hat den Vorteil, daß je nach Bedarfsfall das Blutentnahmegerät
mit einem Sender verbunden werden kann. Der Sender stellt somit ein leicht
austauschbares Zubehörsteil zu dem eigentlichen Blutentnahmegerät dar, wodurch die
Typenvieifalt reduziert und die Herstellungskosten gesenkt werden können.
Figur 3 zeigt die Verbindung von drei Blutentnahmegeräten über jeweils eine
Funkstrecke mit der Zentraleinheit. Die bei der Blutentnahme ermittelten Daten 0 werden bei jedem Blutentnahmegerät codiert und mit einer Kennung versehen, die für
das jeweilige Blutentnahmegerät repräsentativ ist. Die Zentraleinheit fordert die
verschiedenen Blutentnahmegeräte zyklisch auf, die ermittelten Daten zu übertragen.
Claims (9)
1. Blutentnahmegerät (1) mit einer Aufnahmeschale (2) zur Aufnahme eines
Blutbeutels, mit einer durch ein Mikroprozessorsystem gesteuerten Wiegeeinrichtung
zur laufenden Bestimmung des Gewichts des Blutbeutels und mit einer an die
0 Wiegeeinrichtung angeschlossenen elektronischen Auswertungsschaltung, dadurch
gekennzeichnet, daß bei dem Blutentnahmegerät (1) ein Sender zur drahtlosen
Übertragung von Daten an eine Zentraleinheit vorgesehen ist.
2. Blutentnahmegerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
5 Sender ein Funksender ist.
3. Blutentnahmegerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sender ein Infrarotsender ist.
0
4. Blutentnahmegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß bei dem Blutentnahmegerät ein Empfänger für bidirektionalen Datenverkehr mit
der Zentraleinheit vorgesehen ist.
5. Blutentnahmegerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
5 gekennzeichnet, daß es eine elektrisch betätigbare, durch das Mikroprozessorsystem
gesteuerte Schlauchklemme (8) aufweist, durch die der Verbindungsschlauch
zwischen dem Blutbeutel und dem Patienten abgeklemmt werden kann.
6. Blutentnahmegerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
0 gekennzeichnet, daß die Aufnahmeschale (2) mit einem Antrieb versehen ist, der die
Aufnahmeschale (2) zumindest zeitweise in eine Schwenkbewegung versetzt.
7. Blutentnahmegerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß es Mittel zur Bestimmung der Blutdurchflußmenge aufweist.
8. Blutentnahmegerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Sender zusammen mit den übrigen Bauteilen in einem
gemeinsamen Gehäuse (5) angeordnet ist.
9. Blutentnahmegerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Sender in einem gesonderten Gehäuse (9) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE29611131U DE29611131U1 (de) | 1996-06-25 | 1996-06-25 | Blutentnahmegerät |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE29611131U1 true DE29611131U1 (de) | 1996-09-05 |
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ID=8025671
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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Country Status (1)
Country | Link |
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DE (1) | DE29611131U1 (de) |
Cited By (5)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
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-
1996
- 1996-06-25 DE DE29611131U patent/DE29611131U1/de not_active Expired - Lifetime
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
R207 | Utility model specification |
Effective date: 19961017 |
|
R120 | Application withdrawn or ip right abandoned |
Effective date: 19980304 |