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DE29601113U1 - Bausatz mit einer Anzahl von für das Bauwesen bestimmten, vorgefertigten Platten und darin enthaltene Bauelemente - Google Patents

Bausatz mit einer Anzahl von für das Bauwesen bestimmten, vorgefertigten Platten und darin enthaltene Bauelemente

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DE29601113U1
DE29601113U1 DE29601113U DE29601113U DE29601113U1 DE 29601113 U1 DE29601113 U1 DE 29601113U1 DE 29601113 U DE29601113 U DE 29601113U DE 29601113 U DE29601113 U DE 29601113U DE 29601113 U1 DE29601113 U1 DE 29601113U1
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DE
Germany
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kit according
assembly parts
plates
parts
assembly
Prior art date
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DE29601113U
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • E04BUILDING
    • E04CSTRUCTURAL ELEMENTS; BUILDING MATERIALS
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    • E04C2/44Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels characterised by the purpose
    • E04C2/52Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels characterised by the purpose with special adaptations for auxiliary purposes, e.g. serving for locating conduits
    • E04C2/526Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels characterised by the purpose with special adaptations for auxiliary purposes, e.g. serving for locating conduits with adaptations not otherwise provided for, for connecting, transport; for making impervious or hermetic, e.g. sealings
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
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    • E04B1/02Structures consisting primarily of load-supporting, block-shaped, or slab-shaped elements
    • E04B1/04Structures consisting primarily of load-supporting, block-shaped, or slab-shaped elements the elements consisting of concrete, e.g. reinforced concrete, or other stone-like material
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
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Description

DE 6983 ·■ #: · I . : : ·*. . ·..·:«Patentanwalt
.:!. .:!· * *.·' '··' ··" "Diplom-Physiker
Reinfried Frhr. &ngr;. Schorlemer
Karthäuserstr. 5A 34117 Kassel Allemagne
Telefon/Telephone (0561) 15335
(0561)780031
Telefax/Telecopier (0561)780032
Dipl.-Ing. Dieter Schmuch, 34247 Großalmerode
Bausatz mit einer Anzahl von für das Bauwesen bestimmten, vorgefertigten Platten und darin enthaltene Bauelemente
Die Erfindung betrifft einen Bausatz nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bekannte Bausätze der hier interessierenden Art enthalten massive Fertigteile in Form von als Wand- oder Deckenelemente verwendbaren Platten. Dabei kann der Bausatz Platten unterschiedlicher Formen und Größen enthalten, die auf das im Einzelfall herzustellende Bauwerk, insbesondere ein Gebäude, abgestimmt sind. Eine schnelle Montage der Platten bei der Errichtung des Bauwerks ist allerdings dadurch erschwert, daß die einzelnen Platten exakt zueinander ausgerichtet und unter Anwendung herkömmlicher Techniken in einem Mörtelbett verlegt oder sonstwie montiert werden müssen.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Platten, daraus hergestellte Wand- oder Deckenelemente und den eingangs bezeichneten Bausatz insgesamt so auszubilden, daß eine schnelle, exakte Ausrichtung der einzelnen Platten bzw. Wand- oder Deckenelemente möglich ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1 und 33 bis 36.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung an Ausfuhrungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
5
Fig. 1 in einer schematischen und perspektivischen Ansicht eine erfindungsgemäße Platte;
Fig. 2 ein erstes erfindungsgemäßes Montageteil in einer gegenüber Fig. 1 vergrößerten, perspektivischen Darstellung;
10
Fig. 3 eine Draufsicht auf zwei auf Stoß verlegte Montageteile nach Fig. 2 in einer geringfügig abgewandelten Ausführungsform;
Fig. 4 einen Teilschnitt durch eine erfindungsgemäße Platte mit einem Montageteil nach Fig. 2 und 3;
Fig. 5 die Vorderansicht eines Teils eines zweiten erfindungsgemäßen Montageteils in einer gegenüber Fig. 1 vergrößerten Darstellung;
Fig. 6 eine Draufsicht auf das Montageteil nach Fig. 5;
Fig. 7 die Vorderansicht eines weiteren Teils des Montageteils nach Fig. 5 und 6;
Fig. 8 und 9 ein dem Montageteil nach Fig. 5 bis 7 zugeordnetes Montageband in je einer Seitenansicht und Draufsicht;
Fig. 10 bis 12 in den Fig. 2 bis 4 entsprechenden, gegenüber Fig. 1 vergrößerten Ansichten ein viertes erfindungsgemäßes Montageteil;
Fig. 13 und 14 in je einer Vorderansicht und Draufsicht ein drittes erfindungsgemäßes Montageteil in einer gegenüber Fig. 1 vergrößerten Darstellung;
Fig. 15 in einer schematischen und perspektivischen Ansicht ein erfindungsgemäßes, aus
-3-zwei Platten nach Fig. 1 hergestelltes Wandelement;
Fig. 16 ein fünftes erfindungsgemäßes Montageteil in einer gegenüber Fig. 15 vergrößerten, perspektivischen Darstellung; 5 Fig. 17 bis 19 ein drittes Ausführungsbeispiel für das erste Montageteil in den Fig. bis 4 entsprechenden Ansichten;
Fig. 20 und 21 ein viertes Ausführungsbeispiel für das erste Montageteil in den Fig. und 3 entsprechenden Ansichten;
Fig. 22 Teile einer zur Abstandhaltung der beiden Platten nach Fig. 15 geeigneten Einrichtung in einem gegenüber Fig. 15 vergrößerten Maßstab;
Fig. 23 und 24 je eine Vorderansicht eines Halters der Einrichtung nach Fig. 22;
Fig. 25 eine der Fig. 22 entsprechende Ansicht im montierten Zustand der Einrichtung;
Fig. 26 zwei Transportanker für die erfindungsgemäßen Platten; 20 Fig. 27 eine Draufsicht auf ein Aussparungselement;
Fig. 28 in einem schematischen Schmtt die Funktion des Aussparungselements nach Fig. 27; 25 Fig. 29 die Draufsicht eines Aussparungsprofüs;
Fig. 30 in einem schematischen Schnitt die Funktion des Aussparungsprofils nach Fig. 29; 30 Fig. 31 in einer schematischen, perspektivischen Ansicht eine erfindungsgemäße, mit zwei Deckschichten versehene Platte;
-4-
Fig. 32 in einer schematischen, perspektivischen Ansicht eine der Deckschichten nach Fig. 31 mit darauf aufgebrachten Montageteilen nach Fig. 2 bis 4 bzw. 10 bis 12;
Fig. 33 in einem der Fig. 4 entsprechenden Schnitt eine Platte mit zwei Deckschichten nach Fig. 32;
Fig. 34 die Vorderansicht eines ersten Installationsteils;
Fig. 35 einen schematischen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Platte mit dem Installationsteil nach Fig. 34 im eingebauten Zustand; und
Fig. 36 bis 43 den Fig. 34 und 35 entsprechende Ansichten mit weiteren Installationsteilen.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße, planparallele Platte 1 mit rechteckigen oder quadratischen Breitseiten und in der Regel rechteckigen Stirnseiten 2. Die Platte 1 kann als Decken- oder Wandelement eines Bauwerks, insbesondere eines Gebäudes, verwendet werden. Die Form der Breitseiten und die Neigungen der Stirnseiten 2 zu den Breitseiten können natürlich, den Vorgaben der Gebäudeplanung entsprechend, angepaßt werden.Im Ausführungsbeispiel dient sie als Gebäudewand und weist dazu eine Türöffnung 3 auf. Ihre Höhe entspricht vorzugsweise der vorgesehenen Geschoßhöhe, und ihre Breite entspricht beispielsweise etwa der doppelten oder dreifachen Türbreite.
Um die Montage der Platte 1 in einem Bauwerk zu erleichtern, weist sie an ihrer unteren Stirnseite erste Montageteile 4 auf, während am Fußboden des Bauwerks zweite Montageteile 5 angebracht werden. Ein erfindungsgemäßer Bausatz enthält somit außer den eigentlichen Platten weitere Bauteile, insbesondere die Montageteile 5. Dabei sind die Montageteile 4 und 5 so ausgebildet, daß beim Absenken der Platte 1 auf dem die zweiten Montageteile 5 aufweisenden Abschnitt des Fußbodens eine Steckverbindung zwischen den beiden Montageteilen 4 und 5 zustande kommt und dadurch die Lage der Platte 1 am Fußboden eindeutig festgelegt wird. Zu diesem Zweck weisen die ersten Montageteile 4 vorzugsweise senkrecht und von innen her an die untere Stirnfläche der Platte 1 grenzende Hülsen 6 und die Montageteile 5 in diese passende, senkrecht vom Erdboden aufragende
Stifte 7 auf. Das Spiel zwischen den Hülsen 6 und Stiften 7 ist so bemessen, daß sich beide einerseits auch unter den am Bau herrschenden Verhältnissen leicht fügen lassen und andererseits dennoch die Lage der Platte 1 innerhalb der bauübüchen Toleranzen festgelegt wird.
5
Nach Fig. 2 bis 4 bestehen die ersten Montageteile 4 vorzugsweise aus Profilen, die eine ebene, rechteckige Grundplatte 8 mit Löchern aufweisen, von denen die Hülsen 6 senkrecht abstehen. Jede Grundplatte 8 enthält im Ausführungsbeispiel zwei parallele, an ihre langen Seiten angeformte, auf derselben Seite wie die Hülsen 6 an der Grundplatte 8 senkrecht abstehende Seitenwände 9 und zwei zwischen diesen angeordnete, in Richtung der Längsseiten beabstandete Hülsen 6, die durch quer verlaufende, der Versteifung der ersten Montageteile 4 dienende Rippen 10 mit den Seitenwänden 9 verbunden sind.
Wie Fig. 3 zeigt, werden die Montageteile 4 entlang der unteren Stirnflächen der Platte 1 in Längsrichtung hintereinander und auf Stoß angeordnet und dazu an ihren einander zugewandten Stirnflächen vorzugsweise mit die Seitenwände 9 verbindenden Stirnwänden versehen, in denen Ausnehmungen 11 zur Bildung von Vergußkanälen 12 ausgebildet sind. Außerdem können die Seitenwände 9 im Bereich der Stoßstellen mit weiteren Ausnehmungen 14 versehen sein, die zur Aufnahme von Spachtelmaterial bestimmte Kanäle bilden. 20
Nach Fig. 4 sind die ersten Montageteile 4 so in die unteren Stirnseiten der Platten 1 eingelassen, daß die unteren Stirnflächen der Platten 1 durch die Unterseiten der Grundplatten 8 gebildet sind und die Hülsen 6 vom Platteninneren her an diese Stirnflächen angrenzen. Außerdem schließen die Außenseiten der Seitenwände 9 bündig mit den Außenseiten der Platten 1 ab. Die so ausgestaltete Platte 1 wird komplett werksseitig vorgefertigt und an die Baustelle geliefert.
Nach Fig. 1 und 5 bis 7 weisen die zweiten Montageteile 5 im Ausführungsbeispiel rechteckige, planparallele Grundplatten 15 mit Löchern 16 auf, die zur Aufnahme von Befestigungsschrauben dienen. Die Abmessungen der Grundplatte 15 in der Länge und Breite entsprechen vorzugsweise denen der Grundplatte 8 der ersten Montageteile 4. Von den Grundplatten 15 ragen ferner Gewindebolzen 17 auf, auf die in Fig. 1 und 7 gezeigte, Innengewindeabschnitte aufweisende Stifte 7 aufgeschraubt werden können. Die Stifte 7
ragen von planparallelen Auflageplatten 18 auf, die einen beispielsweise vier- oder rechteckigen, zum Ansetzen eines Schraubenschlüssels geeigneten Querschnitt aufweisen. Im Ausführungsbeispiel weist jede Grundplatte 15 zwei Gewindebolzen 17 auf, die in Abständen angeordnet sind, die den Abständen der Hülsen 6 der ersten Montageteile 4 entsprechen.
Zur Montage der Montageteile 5 am Fußboden eines Bauwerks dient vorzugsweise ein Montageband 19 (Fig. 8,9), das von einer Rolle abgewickelt wird und mit Löchern 20,21 versehen ist. Dabei entsprechen die Lage und der Abstand der Löcher 20 jeweils der Lage und dem Abstand der Gewindebolzen 17, so daß die beiden Gewindebolzen 17 eines Montageteils 5 jeweils in zwei benachbarte Löcher 20 des Montagebands 19 gesteckt werden können. Dagegen sind die Löcher 21 den Löchern 16 der Grundplatte 15 derart zugeordnet, daß beide automatisch koaxial aufeinander ausgerichtet sind, wenn die beiden Gewindebolzen 17 einer Grundplatte 15 durch die zwei ausgewählten Löcher 20 ragen und das Montageband 19 auf der Grundplatte 15 aufliegt. Die Breiten des Montagebands 19 und der Grundplatte 15 sowie der Durchmesser der Auflagescheiben 18 entsprechen vorzugsweise im wesentlichen der Dicke der zu montierenden Platte 1.
Die Montage der aus Fig. 1 ersichtlichen Platte 1 kann daher wie folgt vorgenommen werden. Es wird zunächst das Montageband 19, ausgehend von einem definierten Ort (z.B. einer bereits vorhandenen Wand), in diejenige Richtung verlegt, die die Platte 1 einnehmen soll. Anschließend werden durch die Löcher 21 hindurch Löcher in den Erdboden gebohrt. Danach werden die zweiten Montageteile 5 verlegt und mit ihren Gewindebolzen 17 jeweils durch ein entsprechendes Paar von Löchern 20 des Montagebands 19 durchgesteckt. Anschließend werden durch die Löcher 16 und 21 hindurch Befestigungsschrauben in die im Fußboden gebohrten Löcher eingeschraubt, ggf. unter Zuhilfenahme üblicher Dübel, wodurch das Montageband 19 zusammen mit den Grundplatten 15 fest am Erdboden verankert ist.
Es werden nun die Stifte 7 auf die Gewindebolzen 17 aufgeschraubt, bis die Auflagescheiben 18 im wesentlichen auf dem Montageband 19 aufliegen. Etwaige Unebenheiten im Fußboden können jetzt dadurch ausgeglichen werden, daß die Stifte 7 oder Auflageplatten 18 mit Hilfe eines Schraubenschlüssels od. dgl. relativ zu den Grundplatten 15 so gedreht
i-l
werden, daß die Oberseiten aller vorhandenen, für die zu montierende Platte 1 erforderlichen Auflageplatten 18 in einer horizontalen Ebene zu liegen kommen. Eine Überwachung dieser Ausrichtung kann z.B. mittels eines Nivelliergeräts oder eines Baulasers vorgenommen werden. Abschließend wird die Platte 1 z.B. mittels eines Hebezeugs so auf den Fußboden abgesenkt, daß die Stifte 7 der zweiten Montageteile 5 in ihnen zugeordnete Hülsen 6 der ersten Montageteile 4 eintreten und sich die untere Stirnfläche der Platte 1 auf die Auflageplatten 18 auflegt. Dabei versteht sich, daß die zweiten Montageteile 5 nicht notwendigerweise auf der ganzen Länge der Platte 1 vorhanden sein brauchen. Durch das Lochmuster des Montagebands 19 wird auch für den Fall, daß die Grundplatten 15 nicht auf Stoß verlegt sind, stets sichergestellt, daß die Gewindebolzen bzw. Stifte 7 an Stellen zu liegen kommen, wo die Platte 1 mit Hülsen 6 versehen ist, ohne daß aufwendige Vermessungen oder Justierungen an der Baustelle vorgenommen werden müssen.
Zur sicheren Verankerung und Abdichtung der Platte 1 am Erdboden wird dieser im Bereich des Montagebands 19 vor dem Absenken der Platte 1 zweckmäßig mit einer dieses bedeckenden Mörtelschicht versehen, die höher ausgebildet werden kann, als der Lage der Auflageplatten 18 entspricht. Dadurch wird erreicht, daß die Mörtelschicht beim Absenken der Platte 1 breitgequetscht und abgesenkt wird, bis die Platte 1 auf den Auflageplatten 18 aufliegt, und gleichzeitig Mörtel in die Vergußkanäle 12 eindringt, um einen festen Verbund herzustellen.
Zur Errichtung einer Wand od. dgl. in einem Bauwerk dienen in der Regel mehrere, mit ihren seitlichen Stirnseiten 2 (Fig. 1) aneinander stoßende und längs der Wand hintereinander liegende Platten 1, die sämtlich auf die beschriebene Weise montiert werden, wobei das z.B. aus Kunststoff bestehende Montageband 19 auf die Länge der Wand geschnitten werden kann. Dadurch liegen die unteren Stirnseiten der Platten 1 automatisch in einer Flucht. Um sicherzustellen, daß sie auch an ihren oberen Stirnseiten in einer Flucht liegen, werden dritte, klammerartige, als lose Verbindungsorgane ausgebildete Montageteile 23 verwendet, die mit vierten, im wesentlichen den ersten Montageteilen 4 entsprechenden, jedoch an den oberen Stirnseiten der Platten 1 ausgebildeten Montageteilen 24 (Fig. 1) des erfindungsgemäßen Bausatzes zusammenwirken und die Montageteile 24 von zwei hintereinander liegenden Platten 1 durch eine Steckverbindung miteinander verbinden können. Diese vierten Montageteile 24 weisen z.B. senkrecht und von innen an
die obere Stirnfläche grenzende, den Hülsen 6 entsprechende Hülsen 25 auf, während die dritten Montageteile 23 wenigstens zwei den Stiften 7 entsprechende Stifte 26 enthalten. Der Abstand der beiden Stifte 26 ist so gewählt, daß diese auf beiden Seiten der Stoßfläche der beiden Platten 1 in je eine zugehörige Hülse 25 eingesteckt werden können. Dabei ist gleichgültig, ob es sich bei den beteiligten Hülsen 25 um unmittelbar an der Stoßfläche oder um weiter entfernt liegende Hülsen 25 handelt. Die Abmessungen der Hülsen 25 und Stifte 26 sind entsprechend den beim Bau erforderlichen Toleranzen aufeinander abgestimmt. Im übrigen können die Stifte 26 der dritten Montageteile 23 unmittelbar nach der Errichtung von zwei aneinandergrenzenden Platten 1 in je eine zugeordnete Hülse 25 jeder Platte 1 eingeschlagen werden.
Die vierten Montageteile 24 können im Prinzip identisch zu den ersten Montageteilen 4 ausgebildet sein. Gemäß Fig. 10 bis 12 ist allerdings vorgesehen, ihnen im wesentlichen die Form eines M-förmigen Profils zu geben, das eine Grundplatte 27 mit Löchern aufweist, von denen die Hülsen 25 abstehen. Auf der von den Hülsen 25 abgewandten Seite weist die Grundplatte 27 an ihre Längskanten angeformte, senkrecht abstehende Abschnitte 28 auf, die an ihren oberen Enden nach entgegengesetzten Seiten hin zweimal um je 90° abgewinkelt sind, so daß parallel zur Grundplatte 27 angeordnete Abschnitte und zu den Abschnitten 28 parallele Seitenwände 30 entstehen. Dadurch ergeben sich Profile mit insgesamt M-förmigem Querschnitt bzw. Profile mit einer Grundplatte 27, an die zwei U-förmige Abschnitte angeformt sind. Die Grundplatte 27 und die beiden senkrecht dazu angeordneten Abschnitte 28 bilden einen Kabelkanal 31. Außerdem können die Abschnitte 28 und die zu ihnen parallelen Seitenwände 30 durch der Versteifung dienende Rippen 32 (Fig. 11) verbunden sein.
Wie Fig. 11 zeigt, können die vierten Montageteile 24 im übrigen wie die ersten Montageteile 4 ausgebildet und zusätzlich mit Stirnflächen versehen werden, die den Ausnehmungen 11 entsprechende, zur Bildung von Vergußkanälen 33 bestimmten Ausnehmungen 33 aufweisen. In den Abschnitten 30 können den Ausnehmungen 14 (Fig. 3) entsprechende Ausnehmungen 34 ausgebildet sein. Nach der Montage der Platten 1 können auch die oberen Vergußkanäle 33 mit Mörtel gefüllt werden. Dabei versteht sich, daß die Platten 1 mit entsprechenden Vergußkanälen versehen sein können, so daß sich nach dem Vergießen mit Beton od. dgl. eine verzahnende Stütze ergibt. Außerdem können
die im Bereich der Stoßstellen befindlichen Ausnehmungen 14,35 mit Spachtelmaterial verfällt werden.
Nach Fig. 12 sind die vierten Montageteile 24 so in die oberen Stirnseiten der Platte 1 eingebettet, daß die Oberseiten der Abschnitte 29 die obere Stirnfläche der Platte 1 bilden und die Hülsen 25 vom Platteninneren her in die zur oberen Stirnfläche hin offenen Kabelkanäle 31 münden. Außerdem schließen die Außenseiten der Seitenwände 30 bündig mit den äußeren Breitseiten der Platte 1 ab.
Die dritten Montageteüe 23 (Fig. 1) sind vergrößert in Fig. 13 und 14 dargestellt. Sie enthalten eine planparallele Grundplatte, von der die beiden Stifte 26 senkrecht abstehen. Die Breite der Grundplatte 36 ist vorzugsweise kleiner als die Breite des Kabelkanals 31, damit sich die Grundplatte bei der Montage auf dessen Boden, d.h. die Grundplatte 27 des Montageteils 23, auflegen kann.
Die Platten 1 werden vorzugsweise aus einem üblichen Vergußmaterial (z.B. Gips, Beton) hergestellt. Die dazu erforderlichen Schalungen können unmittelbar an die Seitenwände 8 (Fig. 4) bzw. 30 (Fig. 12) der Montageteüe 4,23 angelegt werden. Beim Gießvorgang tritt dann das Vergußmaterial auch in die Zwischenräume zwischen den Hülsen 6, Seitenwänden 9, Stirnwänden und Rippen 10 der Montageteüe 4 bzw. zwischen den Hülsen 25, den Abschnitten 28, Seitenwänden 30, Stirnwänden und Rippen 32 ein, wodurch ein fester Verbund und ein die Platte 1 und die ersten und vierten Montageteüe 4 bzw. 24 in einem Stück enthaltendes Fertigteü erhalten wird. Dabei bleibt, wie insbesondere Fig. 1 und 12 zeigen, der Kabelkanal 31 nach oben offen, so daß in ihm elekrische Leitungen 37 (Fig. 1), Antennenkabel od. dgl. verlegt werden können, ohne daß die Platte 1 zusätzlich bearbeitet werden muß.
Die Montageteüe 4, 5, 23 und 24 bestehen je nach erforderücher Festigkeit vorzugsweise aus MetaU (z.B. Stahl) oder aus Kunststoff.
30
Bei dem anhand der Fig. 1 bis 14 beschriebenen Ausführungsbeispiel besteht die Platte 1 aus einem massiven Fertigteü. Ist es erwünscht, ein Wand- oder Deckenelement aus zwei parallelen, aneinander liegenden oder durch einen verfüllbaren Hohlraum beabstandete
Platten herzustellen, kann beispielsweise die in Fig. 15 schematisch dargestellte Anordnung verwendet werden, wobei gleiche Teile mit denselben Bezugszeichen versehen sind. Ein Wandelement 39 besteht hier aus zwei planparallelen Platten 40 und 41, die beispielsweise entsprechend Fig. 1 bis 14 ausgebildet sind und wie diese montiert werden, wobei jeder Platte 40,41 ein Montageband 19 zugeordnet wird. Grundsätzlich wäre es aber auch möglich, nur eine der beiden Platten 40,41 wie die Platte 1 auszubilden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden für diese Bauweise fünfte Montageelemente 42 des erfindungsgemäßen Bausatzes verwendet. Diese sind wie die Montageelemente 23 nach Fig. 1 als lose Verbindungselemente ausgebildet, weisen aber abweichend davon vier in die Hülsen 6 passende, von einer dünnen, planparallelen Grundplatte 43 aufragende Stifte 44 auf. Die Stifte 44 sind beispielsweise, wie insbesondere Fig. 16 zeigt, an den Enden eines Quadrats und mit solchen Abständen angeordnet, daß beispielsweise zwei Stifte 44a, 44b in zwei benachbarte Hülsen 6 der Platte 40 und gleichzeitig die anderen beiden Stifte 44c,44d in zwei benachbarte Hülsen 6 der anderen Platte 41 gesteckt werden können. Die Durchmesser der Stifte 44 sind dabei vorzugsweise so gewählt, daß sie werksseitig in die Hülsen 6 eingeschlagen werden können und sich dabei ein fester Klemmsitz ergibt. Die Länge der Stifte 44 ist so gewählt, daß sich die Grundplatte 43 im montierten Zustand an die Grundplatte 8 der Montageteile 4 anlegen kann. Entsprechende Montageteile 42 könnten an den oberen Stirnseiten der Platten 40,41 vorgesehen werden.
Die fünften Montageteile 42 ermöglichen eine Vormontage der Platten 40,41 derart, daß sich ein vorgefertigtes einstückig transportier- und montierbares Wand- oder Deckenelement 39 ergibt. Dabei versteht sich, daß bei der Montage des aus den Platten 40,41 bestehenden Wand- oder Deckenelements 39 die zweiten Verbindungselemente 5 überall dort weggelassen werden können, wo die Montageteile 42 angebracht sind. Die Montageteile 42 bestehen zweckmäßig aus denselben Materialien wie die übrigen Montageteile. Außerdem können ihre Stifte 44c,44d (Fig. 16) je nach gewünschtem Abstand der Platten 40,41 andere Abstände von den Stiften 44a,44b als voneinander aufweisen. Abgesehen davon versteht sich, daß die Stifte 7, 26 und 44 an ihren Enden zweckmäßig konisch ausgebildet sind, um das Einführen in die Hülsen 6,25 erleichternde Einführungsschrägen zu bilden.
Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung (Fig. 17 bis 19) sind abgewandelte erste Montageteile 45 vorgesehen. Während die Hülsen 6 der Montageteile 4 im wesentlichen auf mittleren Längsachsen der Grundplatten 9 liegen, sind die Montageteile 45 mit Hülsen 46 versehen, die von ihrer einen Seitenwand 47 einen größeren Abstand als von ihrer anderen Seitenwand 48 haben. Dadurch ist es entsprechend Fig. 19 möglich, die Platten 40,41 so auszubilden, daß die Hülsen 46 nahe ihren einander zugewandten Innenflächen 49 zu liegen kommen, während sie von den die Sichtflächen 50 bildenden Breitseiten der Platten 40,41 relativ weit beabstandet sind. Die Hülsen 46 und Seitenwände 47,48 stehen analog zu Fig. 2 senkrecht von einer Grundplatte 51 ab. In Fig. 19 ist übrigens auch ein bereits montiertes, drittes Montageteil 42 gezeigt, dessen Stift 44a in eine Hülse 46 der Platte 40 und dessen Stift 44b in eine Hülse 46 der Platte 41 eingesetzt ist. Entsprechendes gilt für die in Fig. 19 nicht sichtbaren Stifte 44c und 44d.
Die vierten Montageteile 24 (Fig. 1, 10 und 11) können in entsprechender Weise abgewandelt werden, wobei z.B. eine Seitenwand 30 und ein Abschnitt 29 nach Fig. 10 entfällt, der Kabelkanal 31 aber erhalten bleibt.
Nach Fig. 20 und 21 können die ersten Montageteile 45 zusätzlich mit zur Aufnahme von Dämmplatten 52 versehenen Haltern 53 versehen sein. Die Halter 53 enthalten planparallele, dünne Grundplatten 54, von denen ein Stift 55 senkrecht aufragt, der in eine Hülse 46 des Montageteils 45 eingeführt werden kann. Die Grundplatte 54 weist eine auf derselben Seite wie der Stift 55 von ihr aufragende Seitenwand 56 und eine auf derselben Seite von der Grundplatte 54 aufragende, quer von der Seitenwand 56 zum Stift 55 verlaufende Trennwand 57 auf. Diese ist vom Stift 55 allerdings durch einen Schlitz 58 beabstandet, der das Einführen des Stifts 55 in die Hülse 46 bis zum Anschlagen der Grundplatte 54 an die Grundplatte 51 ermöglicht.
Mit dem Montageteil 45 versehene Platten 40,41 können auf diese Weise in Abständen, die der Breite der Dämmplatten 52 entspricht, mit baugleichen Haltern 53 versehen werden. Die Dämmplatten 52 brauchen dann nach der Montage nur mit ihren unteren Stirnflächen auf die auf der einen oder anderen Seite der Trennwände 57 befindlichen Abschnitte der Grundplatten 54 der Halter 53 aufgelegt und an ihren oberen Enden mit herkömmlichen Bauteilen, z.B. Dübeln und Schrauben, an den Platten 40,41 befestigt
werden. Dabei versteht sich, daß derartige Dämmplatten 52 bevorzugt an den Außenseiten eines Bauwerks angebracht werden.
Die Halter 53 bestehen zweckmäßig aus demselben Material wie die Montageteile 45. 5
Zur gegenseitigen Abstützung, Abstandhaltung und Verbindung von zwei Platten 40 und 41, die ein gemeinsames Wand- oder Deckenelement bilden, dient beispielsweise eine Einrichtung 60 (Fig. 22 bis 24), die sechste Montageteile des erfindungsgemäßen Bausatzes enthält. Die Einrichtung 60 enthält einen in der einen Platte 40 zu montierenden Halter 61 mit einer planparallelen Grundplatte 62, auf der eine senkrecht angeordnete Hülse 63 mit Innengewinde befestigt ist, die radial von ihr abstehende, achsparallele Rippen 64 aufweist. Die Unterseite der Grundplatte 62 grenzt z.B. an die Sichtfläche der Platte 40, während die Hülse 63 bis über die Innenfläche 49 vorsteht, während die Rippen 64 im wesentlichen bündig mit der Innenfläche 49 abschließen. Ein weiterer Halter 65 der Einrichtung 60 ist in der anderen Platte 41 montiert und enthält eine an deren Sichtfläche grenzende Grundplatte 66 mit einer Ausnehmung 67 für einen Schraubenkopf, eine senkrecht an der Grundplatte 66 befindliche Hülse 68, die über die Innenfläche der Platte 41 vorsteht, und radial von der Hülse 68 wegragende, achsparallele Rippen 69, die mit der Innenfläche der Platte 41 im wesentlichen bündig abschließen. Schließlich enthält die Einrichtung 60 einen Abstandhalter in Form einer Distanzhülse 70, deren Länge dem gewünschten Abstand der Innenflächen 49 der beiden Platten 40,41 entspricht, und ein Verbindungselement in Form einer Schraube 71.
Die Montage der Einrichtung 60 erfolgt z.B. dadurch, daß das eine Ende der Distanzhülse 70 auf die Hülse 63 aufgeschoben wird, bis es an die Rippen 64 anschlägt, und dann die Platte 41 der Platte 40 so angenähert wird, daß das andere Ende der Distanzhülse 70 die Hülse 67 aufnimmt und gegen die Rippen 68 stößt. Zur Verbindung der beiden Halter 61,65 wird dann gemäß Fig. 25 durch die Ausnehmung 67, die Hülse 68 und die Distanzhülse 70 hindurch die Schraube 71 in das Innengewinde der Hülse 63 eingedreht, bis sich ein Kopf 72 der Schraube 71 gegen eine Stirnfläche der Hülse 68 legt. Durch weiteres Festziehen der Schraube 71 wird danach eine feste Verbindung und Verspannung der beiden Platten 40,41 herbeigeführt. Die Ausnehmung 67 kann abschließend mit einer Spachtemiasse gefüllt werden, um die Sichtflächen der Platte 41 zu glätten.
Je nach Bedarf können bei Anwendung der Einrichtung 60 nach Fig. 22 bis 25 die Montageteile 42 (Fig. 15,16) entfallen. Dennoch kann das gesamte, an den Platten 40,41 und der Einrichtung 60 befestigte Wand- oder Deckenelement in komplett vorgefertigter Form an die Baustelle transportiert werden, wo es lediglich mit Hilfe der zweiten Montageteile 5 montiert werden braucht.
Nach Fig. 1 und 26 werden die Platten 1 zusätzlich mit wenigstens je einem Transportanker 74 versehen, der eine Schlaufe 75 aufweist, damit die Platte 1 mit einem Hebezeug, z.B. einem Kran, erfaßt und mit diesem transportiert und bei der Montage gehalten werden kann. Im Ausführungsbeispiel sind pro Schlaufe 75 je zwei Transportanker 74 vorgesehen, die je eine Grundplatte 76 und an diesen befestigte, senkrecht abstehende, mit Löchern versehene Dorne 77, hier je drei Dorne 77 aufweisen. Die Transportanker 74 sind wie die ersten und vierten Montageteile 4 bzw. 24 integrale Bestandteile der vorgefertigten Platten 1 und z.B. in deren oberen Enden befestigt. Die Schlaufe 75 wird von einem (Draht-) Seil 78 gebildet, dessen freie Enden am oberen Ende der Platte 1 durch eine oder zwei der Hülsen 25 eingefädelt, durch die Löcher der Dorne 77 gezogen und ggf. ein- oder mehrmals um diese herumgeschlungen und an diesen befestigt werden. Entsprechende Transportanker 74 sind an den Platten 40 und/oder vorgesehen. Nach der Montage können die Schlaufen 75 abgeschnitten oder in die Decke od. dgl. eingegossen werden.
Die erfindungsgemäßen Wand- oder Deckenelemente können entsprechend Fig. 1 aus einer massiven Platte 1 oder entsprechend Fig. 15 aus zwei mit Abstand angeordneten Platten 40,41 hergestellt sein. Alternativ wäre es natürlich auch möglich, die beiden Platten 40,41 ohne Zwischenraum in direktem Kontakt anzuordnen. Als Materialien für die Platten 1, 40 und 41 sind insbesondere verschiedene Vergußmaterialien wie z.B. Mörtel aus Gips, Kalk, Kalk-Gips, Kalk-Zement oder Beton geeignet, doch können die Platten 40, 41 auch mit Dämmschaum oder formstabilen Dämm-Materialien wie z.B. Hartschaumplatten hergestellt werden. Dabei versteht sich, daß beim Wand- oder Deckenelement 39 nach Fig. 15 die Platten 40 aus einem anderen Material als die Platten bestehen können. Außerdem kann der Zwischenraum zwischen den Platten 40,41 zur Aufnahme von statisch wirksamen Bauteilen wie z.B. Stahlstützen oder Holzfachwerken oder zur Installation von Rohren, elektrischen Leitungen od. dgl. genutzt werden und/oder
mit einem Dämm-Material verfüllt sein oder an der Baustelle verfüllt werden, je nachdem, ob es sich um innen oder außen liegende Wand- oder Deckenelemente handelt.
Weiter ist es möglich, die Hohlräume zwischen den Platten 40,41 nach ihrer Montage im Bauwerk mit Beton oder einer anderen Vergußmasse zu verfüllen. Um mit dem Verguß einen statischen Verbund aufeinanderstoßender Wände zu erreichen, wird entsprechend Fig. 27 und 28 vorgeschlagen, auch die Hohlräume 80, 80a von T-förmig aneinander stoßenden Wand- oder Deckenelementen 81,82 miteinander zu verbinden. Hierzu dienen erfindungsgemäße Aussparungselemente 83, die aus mit einem Montageflansch 84 versehenen Rohrstücken 85 bestehen und diejenige Platte 86 des Wand- oder Deckenelements 81 durchsetzen, an welche das andere Wand- oder Deckenelement 82 T-förmig anzusetzen ist, wobei dessen Hohlraum 80 auf die Rohrstücke 85 bzw. die von diesen gebildeten Aussparungen 87 ausgerichtet wird. Zur weiteren Erhöhung der Stabilität können Bewehrungsstähle 88 im Stoßbereich vorgesehen werden.
Schließlich sind entsprechend Fig. 29 und 30 noch Winkelprofile 89 vorgesehen, die die Leibungen von Tür- oder Fensteröffnungen wie z.B. der Türöffnung 3 der Platte 1 (Fig. 1) bilden. Diese Winkelprofile 89 besitzen beispielsweise winkelförmige Querschnitte und die Winkelschenkel verbindende Versteifungsplatten 90, wobei ein Winkelschenkel die Leibung bildet und der andere Winkelschenkel an eine Breitseite der Platte 1 grenzt.
Um eine hohe Flexibilität des durch den beschriebenen Bausatz geschaffenen Systems zu gewährleisten und eine Schematisiemng bei der Herstellung der verschiedenen Teile zu ermöglichen, werden die Breiten der Platten 1, 40 und 41, die Längen der ersten und vierten Montageteile 4 bzw. 24 sowie die Abstände von deren Hülsen 6 bzw. 25 zweckmäßig einem Raster unterworfen, das auf der DIN 4172-Maßordnung im Hochbau basiert. Erfindungsgemäß wird daher beispielsweise vorgeschlagen, den entsprechenden Abstand von der Mittelachse einer Hülse 6, 25 zur Mittelachse einer im rechtwinkligen Achssystem benachbarten Hülse 6, 25 mit a = 25/3 = 8,33 cm vorzugeben. Durch diese Vorgabe werden alle Abmessungen der Bausatzteile bestimmt. Bei den Montageteilen 4, 24, 45 ist der Abstand von der Mittelachse der Hülsen 6, 25, 46 zu mindestens einer Seitenwand 9, 30, 47 mit a/2 = 4,17 cm (Fig. 3, 11, 18) zu bemessen. Der Abstand von der Mittelachse einer dem Plattenstoß benachbarten Hülse 6, 25, 46 zur Plattenstoßachse beträgt ebenfalls
a/2 (Fig. 3, 11, 18). Bei zusammengesetzten Platten 40, 41 beträgt der Abstand von der Mittelachse der Hülse 46 in Platte 40 bis zu der Mittelachse der Hülse 46 in Platte 41 zweckmäßig &khgr; · a (Fig. 19). Entsprechende Maße gelten auch für die Abstände der Stifte 7 der zweiten Montageteile 5, der vorgestanzten Löcher 20 im Montageband 19, der Stifte 26 der Montageteile 23 bzw. der Stifte 44 der Montageteile 42. Durch dieses auf dem Maß "a" aufbauende Raster passen die Montageteile in einem rechtwinkligen Achssystem in allen vier Richtungen zusammen. Außerdem können natürlich andere Rastermaße als Baurichtmaße bzw. umgekehrt gewählt werden.
Aufgrund der Rasterung entfallen bei der Bauplanung aufwendige Sonderkonstruktionen. Die fertigen Platten 1, 40 oder 41 können vielmehr in üblicher Weise zusammengesetzt werden, wobei auch für Anschlußwände 82 (Fig. 28) keine Spezialanfertigungen erforderlich sind.
Zur weiteren Vereinfachung der Montage werden die Löcher 20 im Montageband 19 zweckmäßig nur an denjenigen Stellen vorgesehen, wo das zu montierende Wand- oder Plattenelement tatsächlich Stifte 7, 46 vorfinden muß. Dies läßt sich leicht mit einem computergesteuerten Stanzwerkzeug für das Montageband 19 durchführen. Außerdem wird das Montageband 19 zweckmäßig mit Angaben darüber versehen, in welchem Stockwerk und für welche Wand eines Gebäudes spezielle Teilstücke des Montagebandes 19 angewendet werden sollen. Dadurch läßt sich die Verlegung des Montagebandes 19 schnell, sicher und fehlerfrei durchführen.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die Platten 1,40,41 usw. auf ihren Sichtseiten mit einer Deckschicht belegt. Dies ist in Fig. 31 am Beispiel der für eine innen liegende Wand zu verwendenden Platte 1 gezeigt, deren beide Sichtflächen (Breitseiten) mit je einer Deckschicht 93 bzw. 94 belegt sind. Beide Deckschichten 93,94 können längs der seitlichen Stirnflächen der Platte 1 umgefaltet sein und längs je einer Fuge 95 aneinander grenzen. Die Deckschichten 93,94 dienen einerseits als Träger für eine Tapete, einen Anstrich od. dgl. und bestehen zu diesem Zweck aus einem hierfür geeigneten Material. Andererseits dienen die Deckschichten 93,94 bei der Herstellung der Platten 1 usw. als Träger für die Montageteile 4,24,45,61,65 sowie die Transportanker 74, Aussparungselemente 83 und Aussparungsprofile 89, wodurch sich eine
erhebliche Herstellungs- und Montagevereinfachung erzielen läßt.
Die Herstellung der Platte 1 nach Fig. 31 erfolgt erfindungsgemäß dadurch, daß die Montageteile 4 und 24 gemäß Fig. 32 mit jeweils einer Seitenwand 9 bzw. 30 auf den unteren bzw. oberen Rand und auf die Innenseite der Deckschicht 93 aufgelegt und z.B. durch Kleben fest mit dieser verbunden werden. Dieser Vorgang wird so oft wiederholt, bis alle erforderlichen Montageteile 4,24 so auf der Deckschicht 93 positioniert sind, wie im Einzelfall erwünscht ist. Anschließend werden übliche Schalungselemente, z.B. Metallschienen, an die vier Seiten der Deckschicht 93 angelegt, und danach wird der dadurch gebildete, in Fig. 32 mit dem Bezugszeichen 96 angedeutete Hohlraum mit der im Einzelfall gewünschten Vergußmasse 97 (Fig. 33) gefüllt. Abschließend kann die zweite Deckschicht 94 aufgelegt werden. Nach dem Erhärten des Vergußmaterials nehmen die Montageteile 4,24 automatisch die erforderliche Lage in der Platte 1 ein, wie insbesondere Fig. 33 am Beispiel des ersten Montageteils 4 zeigt. Außerdem sind sie in der gewünschten Weise zumindest teilweise in die Vergußmasse 97 eingebettet. Die um 90° gefalteten Seitenränder der Deckschicht sollen sich beim Vergießen an die Schalungselemente anlegen und deren Verunreinigung verhindern.
Zur weiteren Vereinfachung der Herstellung werden auch die übrigen Bauteile, die ein integraler Bestandteil der Platten 1, 40, 41 bzw. 86 sein sollen, vor dem Vergießen auf die jeweilige Deckschicht aufgebracht, insbesondere aufgeklebt. Dies ist z.B. in Fig. 25 gezeigt, wonach die Grundplatten 62,66 oder Halter 61,65 auf die Innenseiten von Deckschichten 98,99 der Platten 40,41 aufgeklebt sind.
Fig. 28 und 30 zeigen, daß entsprechend der Montageflansch 84 auf eine Deckschicht der Platte 86 und ein Winkelschenkel des Winkelprofils 89 auf die Deckschicht 93 der Platte 1 aufgeklebt werden kann. Entsprechend können die Grundplatten 76 der Transportanker 74 vorab auf die Innenseite der zugehörigen Deckschicht aufgeklebt werden.
Die Deckschichten müssen dort, wo z.B. eine Aussparung entstehen soll, nach dem Herstellen der Platten oder auch erst an der Baustelle entfernt werden (z.B. im Bereich der Aussparung 87 in Fig. 28 für die Deckschicht 100). Zur Erleichterung dieses Vorgangs wird die Deckschicht zumindest an diesen Stellen aus einem durch Schneiden od.
dgl. leicht entfernbaren Material hergestellt.
Außerdem werden die Deckschichten zur Vereinfachung der Herstellung, aber auch zur Erleichterung des Herausschneidens von Deckschichtteilen, vorzugsweise mit Markierungen, Beschriftungen oder sonstigen Angaben über die Art und/oder Lage der verschiedenen Bauteile versehen. Dies ist in Fig. 32 durch eine Markierungslinie 101 auf der Innenseite der Deckschicht 93 angedeutet. Diese Markierungslinie 101 gibt z.B. genau die Position an, an der ein Aussparungselement 83 nach Fig. 27 auf die Deckschicht 93 aufgeklebt werden muß. Dabei können die Markierungen 101 zur besseren Erkennbarkeit auch auf der Sichtseite der Deckschichten angebracht werden.
Als Materialien für die Deckschichten eignen sich z.B. Papiere, Kartone, Vliese und Gewebe, insbesondere aus Glasfasern, sowie Kunststoff-, Metall- und Verbundfolien, wobei die Dicke der Deckschichten in die Gesamtdicke der Platten eingeht. Bei Wand- oder Deckenelementen, die entsprechend Fig. 15, 22, 25 und 28 aus zwei oder mehr Platten zusammengesetzt sind, brauchen nur die jeweils äußeren Sichtflächen mit Deckschichten belegt sein.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthalten die Platten-Fertigteile auch bereits alle oder nahezu alle diejenigen Haus-Installationsteile, die bei herkömmlichen Bauwerken nachträglich unter Putz bzw. versenkt in den Platten angebracht werden müssen. Bei Anwendung der Deckschichten 93,94 und 98 bis 100 werden diese Installationsteile ebenfalls vor dem Gießen der Platten auf die jeweiligen Deckschichten aufgeklebt oder sonstwie an ihnen in einer Weise befestigt, daß sie beim Gießvorgang nicht verrutschen können. Dabei ist es besonders zweckmäßig, wenn die jeweilige Platte bereits bei ihrer Fertigung mit allen im Hinblick auf ihren Anwendungszweck und/oder Anwendungsort in einem Bauwerk ausgewählten Installationsteilen versehen wird. Die einzelnen Platten bzw. ihre Deckschichten können dann mit zusätzlichen Markierungen oder Beschriftungen versehen werden, die z.B. angeben, an welcher Stelle in einem Bauwerk (z.B. in welchem Stockwerk, in welchem Raum od. dgl.) die betreffende Platte zu montieren ist.
Beispiele für Haus-Installationsteile sind z.B. elektrische und sanitäre Installationsteile wie
z.B. Verteilerdosen, Steckdosen, Schalter einerseits bzw. Rohrhalter, Ronranschlüsse oder Verteilungskästen andererseits. Einige Ausführungsbeispiele hierfür sind in den Fig. 34 bis 43 in Verbindung mit Teilen einer Platte 103 gezeigt, die auf ihrer Sichtseite mit einer Deckschicht 104 versehen ist.
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Fig. 34 zeigt ein Gehäuse 105 einer üblichen Verteilerdose, das an seinem offenen Vorderende mit einem Befestigungsflansch 106 versehen ist. Das zylindrische Gehäuse 105 weist außerdem am geschlossenen Hinterende radial abstehende Rohranschlüsse auf.
In Fig. 35 ist das Gehäuse 105 mit dem Befestigungsflansch 106 auf die Innenseite der Deckschicht 104 geklebt, wobei die Dicke der Platte 103 der Länge des Gehäuses 105 entspricht und die Rohranschlüsse 107 an der Innenfläche der Platte 103 anliegen. Sie können dort entweder mit einem weiteren Installationsteil in Form eines Leerrohrs verbunden werden, das z.B. zu einer Steckdose führt, oder eine Hülse 25 eines vierten Montageteils 24 aufnehmen, so daß ein im Kabelkanal 31 verlegtes elektrisches Kabel durch die Hülse 25 direkt zur Verteilerdose geführt werden kann.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 36 und 37 zeigt ein Gehäuse 108 einer Verteilerdose, die ebenfalls einen Befestigungsflansch 109 und einen Rohranschluß 110 aufweist. Im Gegensatz zu Fig. 34 weist das Gehäuse 108 einen weiteren, axial hinter einem Rohranschluß 110 liegenden Rohranschluß 111 auf. Dadurch ist es beispielsweise möglich (Fig. 37), wahlweise den Rohranschluß 110 einschließlich zugehöriger Leerrohre 112 innerhalb der Platte 103 und den Rohranschluß 111 einschließlich zugehöriger Leerrohre 113 in einem Zwischenraum zwischen der Platte 103 und einer weiteren, nicht gezeigten Platte eines analog zum Wandelement 39 (z.B. Fig. 19) ausgebildeten Wandelements anzuordnen. Die jeweils offenen Vorderseiten der Verteilerdosen 105,108 sind nach der Herstellung der Platte 103 von einem Teil der Deckschicht 104 überdeckt, das im Werk oder an der Baustelle entfernt wird, um die Verteilerdose in bekannter Weise mit einem Deckel zu verschließen. Entsprechend können die Gehäuse von Schaltern, Steckdosen, Antennenanschlüssen od. dgl. montiert werden.
Fig. 38 und 39 zeigen einen zur Montage von Elektroleer-, Sanitär- oder Heizungsrohren
IQ
geeigneten Rohrhalter 114 mit einem an die Innenseite der Deckschicht 104 anzuklebenden Fuß 115, an dem ein Ring 116 zur Halterung eines Rohrs 117 befestigt ist, der wiederum in einen Zwischenraum zwischen der Platte 103 und einer weiteren, nicht dargestellten Platte ragt. Der Ring 116 ist vorzugsweise mittels eines Gewindebolzens in einer senkrecht vom Fuß 115 aufragenden Gewindehülse verstellbar angeordnet und im übrigen z.B. als übliche Rohrschelle ausgebildet. Alternativ kann der Ring 116 einschließlich des von ihm gehaltenen Rohrs 117 auch vollständig innerhalb der fertigen Platte 103 liegen.
Fig. 40 und 41 zeigen einen Rohrkrümmer 118, an den beispielsweise übliche Heizungs- oder Badezimmerarmaturen für zu- und/oder abfließendes Wasser angeschlossen werden können. Er enthält ein gekrümmtes Rohrstück, das am einen Ende einen Befestigungsflansch 119 und am anderen, im Ausführungsbeispiel hinter der Platte 103 liegenden Ende einen Anschlußstutzen 120 aufweist, der z.B. mit dem vom Rohrhalter 114 nach Fig. 38,39 montierten Rohr 117 verbunden werden könnte. Als Ausführungsvariante könnten anstelle des Rohrkrümmers 118 auch Schutzgehäuse für Wandauslässe bekannter Rohr-inRohr-Systeme oder für Unterputz-Armaturen eingebaut werden. Wie bei den Verteilerdosen nach Fig. 34 bis 37 wird die Deckschicht 104 nach der Montage im Bereich des an sie grenzenden Rohrendes entfernt.
Schließlich zeigen Fig. 42 und 43 einen Verteilungskasten 121 für Heizungs- oder Sanitärzwecke, der an seiner Vorderseite mit einem Befestigungsflansch 122 versehen ist. Der Befestigungsflansch 122 wird wiederum auf die Rückseite der Deckschicht 104 geklebt. Der Verteilungskasten 121 kann im übrigen wie üblich ausgebildet und mit Verteilerrohren 123 versehen sein, die z.B. mit Rohren 117 nach Fig. 39 verbunden sind und von denen Einzelrohre 124 abzweigen. Alternativ ist es möglich, den Verteilungskasten 121 an einem mit dem Befestigungsflansch 122 versehenen Montagerahmen zu befestigen. Auf entsprechende Art können elektrische Verteilerkästen, Revisionsschächte, Armaturengehäuse od. dgl. und zahlreiche weitere Installationsteile montiert werden. Dasselbe gilt für Installationsteile im Bereich von Deckenelementen, bei denen es sich insbesondere um Installationsdosen für Deckenleuchten handelt.
Im übrigen werden die Installationsteile nach Fig. 34 bis 43 in derselben Weise auf die Deckschicht 104 aufgebracht, insbesondere aufgeklebt, wie weiter oben anhand der Fig. 32 beschrieben ist. Dadurch ergibt sich der wesentliche Vorteil, daß die Elektriker und
Installateure nach der Errichtung der Platten und Wand- oder Deckenelemente im Bauwerk keine umständlichen Aufstemm- und Spachtelarbeiten mehr verrichten müssen, um Rohre, Kabel, Steckdosen usw. zu installieren. Bei einer präzisen technischen Vorplanung kann jede einzelne Platte eines Bauwerks so vorbereitet werden, daß die an die Baustelle angelieferten Fertigteile eine Vielzahl der in den Wänden oder Decken anzubringenden Bauteile bereits in fertig montierter Form enthalten.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die sich auf vielfache Weise abwandern lassen. Insbesondere versteht sich, daß die dargestellten Montage- und Installationsteile nur Ausführungsbeispiele darstellen und daher in vielfacher Weise geändert oder ergänzt werden können, und daß diese Teile auch durch andere Mittel als durch Kleben, z.B. mittels Haftverbindungen od. dgl., an den Deckschichten festgelegt werden können. Das gilt auch für die zu ihrer Befestigung an den Deckschichten dienenden Mittel, z.B. die Befestigungsflansche, die auch fehlen oder durch andere Mittel ersetzt werden können. Entsprechendes gilt für die Steckverbindungen zwischen den einzelnen Montageteilen. Beispielsweise könnte der Stift 7 (Fig. 7) des zweiten Montageteils unmittelbar an der Grundplatte 15 (Fig. 5) befestigt sein, wenn eine Höhenverstellung nicht erforderlich ist. Außerdem könnten die Stifte 7,26,44 an den ersten und vierten Montageteilen und die Hülsen 6,25 an den zweiten, dritten und fünften Montageteilen ausgebildet sein. Weiter könnten die Auflageplatten 18 (Fig. 7) fehlen und die Stifte 7 mit in den Hülsen 6 befindlichen Wandteilen zusammenwirken. Weiter könnten die Halter 53 mit den Montageteilen 45 aus einem Stück bestehen. Etwa vorhandene, innen liegende Öffnungen der Montage- und/oder Installationsteile werden vor dem Gießvorgang zweckmäßig mit einem Klebeband od. dgl. ausreichend sicher abgedeckt, damit das Vergußmaterial nicht in sie eindringen kann. Anstelle der Türöffnungen 3 (Fig. 1) können andere Öffnungen, insbesondere Fensteröffnungen vorgesehen werden. Schließlich versteht sich, daß die beschriebenen Deckschichten zwei Zwecken dienen, nämlich einerseits als Träger für einen Anstrich, eine Tapete od. dgl. zu dienen und andererseits beim Herstellen der Platten eine Lagefixierung der verschiedenen, in die Platten einzugießenden Bauteile zu ermöglichen. Ist daher die zuerst genannte Funktion nicht erforderlich oder erwünscht, wäre es auch denkbar, die Deckschicht nach der Herstellung der Platten ganz oder teilweise wieder von diesen zu entfernen. Außerdem wäre es möglich, die Deckschichten zweilagig auszubilden und nach der Herstellung und Montage der Platten jeweils nur eine äußere, als Schutzschicht wirkende Schicht von den Platten abzuziehen.

Claims (36)

Ansprüche
1. Bausatz mit einer Anzahl von für das Bauwesen bestimmten, vorgefertigten Platten (1,40,41,86), dadurch gekennzeichnet, daß er zur Montage der Platten (1,40,41,86,103) in einem Bauwerk bestimmte, zusammensteckbare erste und zweite Montageteile (4,5,45) aufweist, wobei die ersten Montageteile (4,45) an wenigstens einer Stirnseite (2) der vorgefertigten Platten (1,40,41,86,103) angebracht und die zweiten Montageteile (5) am Bauwerk anzubringen sind.
2. Bausatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er zur Verbindung von zwei hintereinander montierten Platten (40,41) bestimmte, zusammensteckbare dritte und vierte Montageteile (23,24) aufweist, wobei die dritten Montageteile (23,42) als lose Verbindungsorgane ausgebildet und die vierten Montageteile (24) an wenigstens einer Stirnseite (2) der vorgefertigten Platten (40,41) angebracht sind.
3. Bausatz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Montageteile (4,5,23,24,42,45) mit zusammensteckbaren Stiften (7,26,44) und Hülsen (6,25,46) versehen sind.
4. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß längs der Stirnseiten (2) der Platten (1,40,41,86,103) eine Mehrzahl von hintereinander und auf Stoß liegenden ersten und/oder vierten Montageteilen (4,24,45) vorgesehen ist.
5. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und/oder vierten Montageteile (4,24,45) mit zur Bildung von Vergußkanälen (12,33) im Bereich von Stoßstellen bestimmten Ausnehmungen (11,34) versehen sind.
6. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Montageteile (45) mit zur Aufnahme von Dämmplatten (52) bestimmten Haltern (53) versehen sind.
7. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und/oder zweiten Montageteile (4,5) höhenverstellbar ausgebildet sind.
8. Bausatz nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Montageteile (4) mit Hülsen (6) versehen sind und daß die zweiten Montageteile (5) diesen zugeordnete, Innengewindeabschnitte aufweisende, von Auflagescheiben (18) für die Platten (1) aufragende Stifte (7) und am Bauwerk zu befestigende, in die Gewindeabschnitte passende Gewindebolzen (17) enthalten.
9. Bausatz nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindebolzen (17) an am ^ Bauwerk zu befestigenden Grundplatten (15) befestigt sind.
10. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß er ein den zweiten Montageteilen (5) zugeordnetes Montageband (19) enthält, das mit zum Positionieren der zweiten Montageteile (5) bestimmten Löchern (20) versehen ist.
11. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß er Platten (1) mit wenigstens einem Kabelkanal (31) aufweist.
12. Bausatz nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Kabelkanal (31) in den vierten Montageteilen (24) ausgebildet ist.
13. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (1) mit wenigstens je einem eine Schlaufe (75) aufweisenden Transportanker (74) versehen sind.
14. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß er aus wenigstens je zwei parallel aneinander liegenden Platten gebildete, vorgefertigte Wand- und/oder Deckenelemente enthält, wobei wenigstens je eine Platte nach einem oder mehrenen der Ansprüche 1 bis 13 ausgebildet ist.
15. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß er vorgefertigte Wand- und/oder Deckenelemente (39,81,82) enthält, die wenigstens je zwei parallel, mit Abstand und einander gegenüberliegend angeordnete Platten (40,41) aufweisen, wobei wenigstens je eine Platte (40,41) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13 ausgebildet ist.
16. Bausatz nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (40,41) durch wenigstens ein fünftes Montageteil (42) miteinander verbunden sind.
17. Bausatz nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (40,41) durch eine sechste Montageteile (61,65,70,71) aufweisende Einrichtung (60) auf Abstand gehalten sind.
18. Bausatz nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die sechsten Montageteile (61,65,70,71) je einen an einer der Platten (40,41) angebrachten Halter (60,61) und einen beide verbindenden Abstandshalter (70) aufweisen.
19. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Größen und/oder Abstände der ersten und/oder vierten Montageteile (4,24,45) in Abhängigkeit von einem vorgewählten Baurichtmaß gewählt sind.
20. Bausatz nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Platten (1,40,41,86,103) einem ganzzahligen Vielfachen eines vorgegebenen Rastermaßes (a) entspricht.
21. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (103) mit wenigstens einem, zumindest teilweise in sie eingebetteten Haus-Installationsteil (105,108,114,118,121) versehen ist.
22. Bausatz nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (103) mit allen im Hinblick auf ihren Anwendungszweck und/oder Anwendungsort in einem Bauwerk ausgewählten Installationsteilen (105, 108, 114, 118, 121) versehen ist.
23. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (1,40,41,86,103) aus Vergußmaterial (97) hergesteUt sind.
24. Bausatz nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (1,40,41,86,103) an wenigstens einer Sichtseite mit einer Deckschicht (93,94,98-100,104) belegt sind.
25. Bausatz nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und/oder vierten Montageteile (4,45 bzw. 24) und/oder Halter (61,65) und/oder Transportanker (74) und/oder Installationsteile (105,108,114,118,121) an der Innenseite der Deckschicht (104) haften.
26. Bausatz nach einem der Ansprüche 23 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und/oder vierten Montageteile (4,45 bzw. 24) und/oder Halter (61,65) und/oder Transportanker (74) und/oder Installationsteile (105,108,114,118,121) zumindest teilweise in das Vergußmaterial (97) eingebettet sind.
27. Bausatz nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht (93,94,98-100,104) aus einem beschrift- oder markierbaren Material besteht.
28. Bausatz nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht (93,94,98-100,104) mit Angaben über die Art und/oder Lage der Installationsteile versehen ist.
29. Bausatz nach einem der Ansprüche 24 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht (93,94,98-100,104) zumindest im Bereich der Installationsteile (105,108,114,118,121) aus einem leicht entfernbaren Material besteht.
30. Bausatz nach einem der Ansprüche 24 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht (93,94) an ihren seitlichen Rändern um 90° gefaltet ist.
31. Bausatz nach einem der Ansprüche 24 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht (93,94,98-100,104) aus einem Papier, Karton, Vlies oder Gewebe oder einer Kunststoff-, Metall- oder Verbundfolie besteht.
32. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (1, 40, 41, 86) aus einem Dämmaterial hergestellt sind.
33. Platte für einen Bausatz, dadurch gekennzeichnet, daß sie nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13 und 16 bis 32 hergestellt ist.
34. Wand- oder Deckenelement, dadurch gekennzeichnet, daß es nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 32 hergestellt ist.
35. Montageteil für einen Bausatz, eine Platte oder ein Wand- oder Deckenelement, dadurch gekennzeichnet, daß es nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, 12 bis 20 ausgebildet ist.
36. Montageband für die Montage von Platten oder Wand- oder Deckenelementen, dadurch gekennzeichnet, daß es nach Anspruch 10 ausgebildet ist.
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