DE29601113U1 - Bausatz mit einer Anzahl von für das Bauwesen bestimmten, vorgefertigten Platten und darin enthaltene Bauelemente - Google Patents
Bausatz mit einer Anzahl von für das Bauwesen bestimmten, vorgefertigten Platten und darin enthaltene BauelementeInfo
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Description
DE 6983 ·■ #: · I . : : ·*. . ·..·:«Patentanwalt
.:!. .:!· * *.·' '··' ··" "Diplom-Physiker
Karthäuserstr. 5A 34117 Kassel Allemagne
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Dipl.-Ing. Dieter Schmuch, 34247 Großalmerode
Bausatz mit einer Anzahl von für das Bauwesen bestimmten, vorgefertigten Platten und
darin enthaltene Bauelemente
Die Erfindung betrifft einen Bausatz nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bekannte Bausätze der hier interessierenden Art enthalten massive Fertigteile in Form von
als Wand- oder Deckenelemente verwendbaren Platten. Dabei kann der Bausatz Platten
unterschiedlicher Formen und Größen enthalten, die auf das im Einzelfall herzustellende
Bauwerk, insbesondere ein Gebäude, abgestimmt sind. Eine schnelle Montage der Platten
bei der Errichtung des Bauwerks ist allerdings dadurch erschwert, daß die einzelnen
Platten exakt zueinander ausgerichtet und unter Anwendung herkömmlicher Techniken in
einem Mörtelbett verlegt oder sonstwie montiert werden müssen.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Platten, daraus hergestellte
Wand- oder Deckenelemente und den eingangs bezeichneten Bausatz insgesamt so auszubilden, daß eine schnelle, exakte Ausrichtung der einzelnen Platten bzw. Wand- oder
Deckenelemente möglich ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1 und
33 bis 36.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung an
Ausfuhrungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
5
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Fig. 1 in einer schematischen und perspektivischen Ansicht eine erfindungsgemäße Platte;
Fig. 2 ein erstes erfindungsgemäßes Montageteil in einer gegenüber Fig. 1 vergrößerten,
perspektivischen Darstellung;
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Fig. 3 eine Draufsicht auf zwei auf Stoß verlegte Montageteile nach Fig. 2 in einer
geringfügig abgewandelten Ausführungsform;
Fig. 4 einen Teilschnitt durch eine erfindungsgemäße Platte mit einem Montageteil nach
Fig. 2 und 3;
Fig. 5 die Vorderansicht eines Teils eines zweiten erfindungsgemäßen Montageteils in
einer gegenüber Fig. 1 vergrößerten Darstellung;
Fig. 6 eine Draufsicht auf das Montageteil nach Fig. 5;
Fig. 7 die Vorderansicht eines weiteren Teils des Montageteils nach Fig. 5 und 6;
Fig. 8 und 9 ein dem Montageteil nach Fig. 5 bis 7 zugeordnetes Montageband in je
einer Seitenansicht und Draufsicht;
Fig. 10 bis 12 in den Fig. 2 bis 4 entsprechenden, gegenüber Fig. 1 vergrößerten
Ansichten ein viertes erfindungsgemäßes Montageteil;
Fig. 13 und 14 in je einer Vorderansicht und Draufsicht ein drittes erfindungsgemäßes
Montageteil in einer gegenüber Fig. 1 vergrößerten Darstellung;
Fig. 15 in einer schematischen und perspektivischen Ansicht ein erfindungsgemäßes, aus
-3-zwei Platten nach Fig. 1 hergestelltes Wandelement;
Fig. 16 ein fünftes erfindungsgemäßes Montageteil in einer gegenüber Fig. 15 vergrößerten,
perspektivischen Darstellung; 5 Fig. 17 bis 19 ein drittes Ausführungsbeispiel für das erste Montageteil in den Fig.
bis 4 entsprechenden Ansichten;
Fig. 20 und 21 ein viertes Ausführungsbeispiel für das erste Montageteil in den Fig.
und 3 entsprechenden Ansichten;
Fig. 22 Teile einer zur Abstandhaltung der beiden Platten nach Fig. 15 geeigneten
Einrichtung in einem gegenüber Fig. 15 vergrößerten Maßstab;
Fig. 23 und 24 je eine Vorderansicht eines Halters der Einrichtung nach Fig. 22;
Fig. 25 eine der Fig. 22 entsprechende Ansicht im montierten Zustand der Einrichtung;
Fig. 26 zwei Transportanker für die erfindungsgemäßen Platten; 20 Fig. 27 eine Draufsicht auf ein Aussparungselement;
Fig. 28 in einem schematischen Schmtt die Funktion des Aussparungselements nach
Fig. 27; 25 Fig. 29 die Draufsicht eines Aussparungsprofüs;
Fig. 30 in einem schematischen Schnitt die Funktion des Aussparungsprofils nach
Fig. 29; 30 Fig. 31 in einer schematischen, perspektivischen Ansicht eine erfindungsgemäße, mit
zwei Deckschichten versehene Platte;
-4-
Fig. 32 in einer schematischen, perspektivischen Ansicht eine der Deckschichten nach
Fig. 31 mit darauf aufgebrachten Montageteilen nach Fig. 2 bis 4 bzw. 10 bis 12;
Fig. 33 in einem der Fig. 4 entsprechenden Schnitt eine Platte mit zwei Deckschichten
nach Fig. 32;
Fig. 34 die Vorderansicht eines ersten Installationsteils;
Fig. 35 einen schematischen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Platte mit dem
Installationsteil nach Fig. 34 im eingebauten Zustand; und
Fig. 36 bis 43 den Fig. 34 und 35 entsprechende Ansichten mit weiteren Installationsteilen.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße, planparallele Platte 1 mit rechteckigen oder quadratischen
Breitseiten und in der Regel rechteckigen Stirnseiten 2. Die Platte 1 kann als Decken- oder Wandelement eines Bauwerks, insbesondere eines Gebäudes, verwendet
werden. Die Form der Breitseiten und die Neigungen der Stirnseiten 2 zu den Breitseiten
können natürlich, den Vorgaben der Gebäudeplanung entsprechend, angepaßt werden.Im
Ausführungsbeispiel dient sie als Gebäudewand und weist dazu eine Türöffnung 3 auf.
Ihre Höhe entspricht vorzugsweise der vorgesehenen Geschoßhöhe, und ihre Breite entspricht beispielsweise etwa der doppelten oder dreifachen Türbreite.
Um die Montage der Platte 1 in einem Bauwerk zu erleichtern, weist sie an ihrer unteren
Stirnseite erste Montageteile 4 auf, während am Fußboden des Bauwerks zweite Montageteile
5 angebracht werden. Ein erfindungsgemäßer Bausatz enthält somit außer den eigentlichen Platten weitere Bauteile, insbesondere die Montageteile 5. Dabei sind die
Montageteile 4 und 5 so ausgebildet, daß beim Absenken der Platte 1 auf dem die zweiten
Montageteile 5 aufweisenden Abschnitt des Fußbodens eine Steckverbindung zwischen den
beiden Montageteilen 4 und 5 zustande kommt und dadurch die Lage der Platte 1 am
Fußboden eindeutig festgelegt wird. Zu diesem Zweck weisen die ersten Montageteile 4
vorzugsweise senkrecht und von innen her an die untere Stirnfläche der Platte 1 grenzende
Hülsen 6 und die Montageteile 5 in diese passende, senkrecht vom Erdboden aufragende
Stifte 7 auf. Das Spiel zwischen den Hülsen 6 und Stiften 7 ist so bemessen, daß sich
beide einerseits auch unter den am Bau herrschenden Verhältnissen leicht fügen lassen und
andererseits dennoch die Lage der Platte 1 innerhalb der bauübüchen Toleranzen festgelegt
wird.
5
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Nach Fig. 2 bis 4 bestehen die ersten Montageteile 4 vorzugsweise aus Profilen, die eine
ebene, rechteckige Grundplatte 8 mit Löchern aufweisen, von denen die Hülsen 6 senkrecht abstehen. Jede Grundplatte 8 enthält im Ausführungsbeispiel zwei parallele, an
ihre langen Seiten angeformte, auf derselben Seite wie die Hülsen 6 an der Grundplatte 8
senkrecht abstehende Seitenwände 9 und zwei zwischen diesen angeordnete, in Richtung
der Längsseiten beabstandete Hülsen 6, die durch quer verlaufende, der Versteifung der
ersten Montageteile 4 dienende Rippen 10 mit den Seitenwänden 9 verbunden sind.
Wie Fig. 3 zeigt, werden die Montageteile 4 entlang der unteren Stirnflächen der Platte 1
in Längsrichtung hintereinander und auf Stoß angeordnet und dazu an ihren einander zugewandten
Stirnflächen vorzugsweise mit die Seitenwände 9 verbindenden Stirnwänden versehen, in denen Ausnehmungen 11 zur Bildung von Vergußkanälen 12 ausgebildet sind.
Außerdem können die Seitenwände 9 im Bereich der Stoßstellen mit weiteren Ausnehmungen
14 versehen sein, die zur Aufnahme von Spachtelmaterial bestimmte Kanäle bilden.
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Nach Fig. 4 sind die ersten Montageteile 4 so in die unteren Stirnseiten der Platten 1
eingelassen, daß die unteren Stirnflächen der Platten 1 durch die Unterseiten der Grundplatten
8 gebildet sind und die Hülsen 6 vom Platteninneren her an diese Stirnflächen angrenzen. Außerdem schließen die Außenseiten der Seitenwände 9 bündig mit den
Außenseiten der Platten 1 ab. Die so ausgestaltete Platte 1 wird komplett werksseitig
vorgefertigt und an die Baustelle geliefert.
Nach Fig. 1 und 5 bis 7 weisen die zweiten Montageteile 5 im Ausführungsbeispiel
rechteckige, planparallele Grundplatten 15 mit Löchern 16 auf, die zur Aufnahme von
Befestigungsschrauben dienen. Die Abmessungen der Grundplatte 15 in der Länge und
Breite entsprechen vorzugsweise denen der Grundplatte 8 der ersten Montageteile 4. Von
den Grundplatten 15 ragen ferner Gewindebolzen 17 auf, auf die in Fig. 1 und 7 gezeigte,
Innengewindeabschnitte aufweisende Stifte 7 aufgeschraubt werden können. Die Stifte 7
ragen von planparallelen Auflageplatten 18 auf, die einen beispielsweise vier- oder
rechteckigen, zum Ansetzen eines Schraubenschlüssels geeigneten Querschnitt aufweisen.
Im Ausführungsbeispiel weist jede Grundplatte 15 zwei Gewindebolzen 17 auf, die in
Abständen angeordnet sind, die den Abständen der Hülsen 6 der ersten Montageteile 4
entsprechen.
Zur Montage der Montageteile 5 am Fußboden eines Bauwerks dient vorzugsweise ein
Montageband 19 (Fig. 8,9), das von einer Rolle abgewickelt wird und mit Löchern 20,21
versehen ist. Dabei entsprechen die Lage und der Abstand der Löcher 20 jeweils der Lage
und dem Abstand der Gewindebolzen 17, so daß die beiden Gewindebolzen 17 eines Montageteils 5 jeweils in zwei benachbarte Löcher 20 des Montagebands 19 gesteckt
werden können. Dagegen sind die Löcher 21 den Löchern 16 der Grundplatte 15 derart
zugeordnet, daß beide automatisch koaxial aufeinander ausgerichtet sind, wenn die beiden
Gewindebolzen 17 einer Grundplatte 15 durch die zwei ausgewählten Löcher 20 ragen und
das Montageband 19 auf der Grundplatte 15 aufliegt. Die Breiten des Montagebands 19
und der Grundplatte 15 sowie der Durchmesser der Auflagescheiben 18 entsprechen vorzugsweise im wesentlichen der Dicke der zu montierenden Platte 1.
Die Montage der aus Fig. 1 ersichtlichen Platte 1 kann daher wie folgt vorgenommen
werden. Es wird zunächst das Montageband 19, ausgehend von einem definierten Ort
(z.B. einer bereits vorhandenen Wand), in diejenige Richtung verlegt, die die Platte 1
einnehmen soll. Anschließend werden durch die Löcher 21 hindurch Löcher in den Erdboden gebohrt. Danach werden die zweiten Montageteile 5 verlegt und mit ihren
Gewindebolzen 17 jeweils durch ein entsprechendes Paar von Löchern 20 des Montagebands
19 durchgesteckt. Anschließend werden durch die Löcher 16 und 21 hindurch Befestigungsschrauben in die im Fußboden gebohrten Löcher eingeschraubt, ggf. unter
Zuhilfenahme üblicher Dübel, wodurch das Montageband 19 zusammen mit den Grundplatten
15 fest am Erdboden verankert ist.
Es werden nun die Stifte 7 auf die Gewindebolzen 17 aufgeschraubt, bis die Auflagescheiben
18 im wesentlichen auf dem Montageband 19 aufliegen. Etwaige Unebenheiten im Fußboden können jetzt dadurch ausgeglichen werden, daß die Stifte 7 oder Auflageplatten
18 mit Hilfe eines Schraubenschlüssels od. dgl. relativ zu den Grundplatten 15 so gedreht
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werden, daß die Oberseiten aller vorhandenen, für die zu montierende Platte 1 erforderlichen
Auflageplatten 18 in einer horizontalen Ebene zu liegen kommen. Eine Überwachung
dieser Ausrichtung kann z.B. mittels eines Nivelliergeräts oder eines Baulasers vorgenommen
werden. Abschließend wird die Platte 1 z.B. mittels eines Hebezeugs so auf den Fußboden abgesenkt, daß die Stifte 7 der zweiten Montageteile 5 in ihnen zugeordnete
Hülsen 6 der ersten Montageteile 4 eintreten und sich die untere Stirnfläche der Platte 1
auf die Auflageplatten 18 auflegt. Dabei versteht sich, daß die zweiten Montageteile 5
nicht notwendigerweise auf der ganzen Länge der Platte 1 vorhanden sein brauchen.
Durch das Lochmuster des Montagebands 19 wird auch für den Fall, daß die Grundplatten
15 nicht auf Stoß verlegt sind, stets sichergestellt, daß die Gewindebolzen bzw. Stifte 7 an
Stellen zu liegen kommen, wo die Platte 1 mit Hülsen 6 versehen ist, ohne daß aufwendige
Vermessungen oder Justierungen an der Baustelle vorgenommen werden müssen.
Zur sicheren Verankerung und Abdichtung der Platte 1 am Erdboden wird dieser im
Bereich des Montagebands 19 vor dem Absenken der Platte 1 zweckmäßig mit einer dieses bedeckenden Mörtelschicht versehen, die höher ausgebildet werden kann, als der
Lage der Auflageplatten 18 entspricht. Dadurch wird erreicht, daß die Mörtelschicht beim
Absenken der Platte 1 breitgequetscht und abgesenkt wird, bis die Platte 1 auf den
Auflageplatten 18 aufliegt, und gleichzeitig Mörtel in die Vergußkanäle 12 eindringt, um
einen festen Verbund herzustellen.
Zur Errichtung einer Wand od. dgl. in einem Bauwerk dienen in der Regel mehrere, mit
ihren seitlichen Stirnseiten 2 (Fig. 1) aneinander stoßende und längs der Wand hintereinander
liegende Platten 1, die sämtlich auf die beschriebene Weise montiert werden, wobei
das z.B. aus Kunststoff bestehende Montageband 19 auf die Länge der Wand geschnitten
werden kann. Dadurch liegen die unteren Stirnseiten der Platten 1 automatisch in einer
Flucht. Um sicherzustellen, daß sie auch an ihren oberen Stirnseiten in einer Flucht
liegen, werden dritte, klammerartige, als lose Verbindungsorgane ausgebildete Montageteile
23 verwendet, die mit vierten, im wesentlichen den ersten Montageteilen 4 entsprechenden,
jedoch an den oberen Stirnseiten der Platten 1 ausgebildeten Montageteilen 24 (Fig. 1) des erfindungsgemäßen Bausatzes zusammenwirken und die Montageteile 24
von zwei hintereinander liegenden Platten 1 durch eine Steckverbindung miteinander
verbinden können. Diese vierten Montageteile 24 weisen z.B. senkrecht und von innen an
die obere Stirnfläche grenzende, den Hülsen 6 entsprechende Hülsen 25 auf, während die
dritten Montageteile 23 wenigstens zwei den Stiften 7 entsprechende Stifte 26 enthalten.
Der Abstand der beiden Stifte 26 ist so gewählt, daß diese auf beiden Seiten der Stoßfläche
der beiden Platten 1 in je eine zugehörige Hülse 25 eingesteckt werden können. Dabei ist gleichgültig, ob es sich bei den beteiligten Hülsen 25 um unmittelbar an der
Stoßfläche oder um weiter entfernt liegende Hülsen 25 handelt. Die Abmessungen der
Hülsen 25 und Stifte 26 sind entsprechend den beim Bau erforderlichen Toleranzen
aufeinander abgestimmt. Im übrigen können die Stifte 26 der dritten Montageteile 23
unmittelbar nach der Errichtung von zwei aneinandergrenzenden Platten 1 in je eine
zugeordnete Hülse 25 jeder Platte 1 eingeschlagen werden.
Die vierten Montageteile 24 können im Prinzip identisch zu den ersten Montageteilen 4
ausgebildet sein. Gemäß Fig. 10 bis 12 ist allerdings vorgesehen, ihnen im wesentlichen
die Form eines M-förmigen Profils zu geben, das eine Grundplatte 27 mit Löchern aufweist, von denen die Hülsen 25 abstehen. Auf der von den Hülsen 25 abgewandten
Seite weist die Grundplatte 27 an ihre Längskanten angeformte, senkrecht abstehende
Abschnitte 28 auf, die an ihren oberen Enden nach entgegengesetzten Seiten hin zweimal
um je 90° abgewinkelt sind, so daß parallel zur Grundplatte 27 angeordnete Abschnitte
und zu den Abschnitten 28 parallele Seitenwände 30 entstehen. Dadurch ergeben sich
Profile mit insgesamt M-förmigem Querschnitt bzw. Profile mit einer Grundplatte 27, an
die zwei U-förmige Abschnitte angeformt sind. Die Grundplatte 27 und die beiden senkrecht dazu angeordneten Abschnitte 28 bilden einen Kabelkanal 31. Außerdem können
die Abschnitte 28 und die zu ihnen parallelen Seitenwände 30 durch der Versteifung
dienende Rippen 32 (Fig. 11) verbunden sein.
Wie Fig. 11 zeigt, können die vierten Montageteile 24 im übrigen wie die ersten Montageteile
4 ausgebildet und zusätzlich mit Stirnflächen versehen werden, die den Ausnehmungen
11 entsprechende, zur Bildung von Vergußkanälen 33 bestimmten Ausnehmungen 33 aufweisen. In den Abschnitten 30 können den Ausnehmungen 14 (Fig. 3)
entsprechende Ausnehmungen 34 ausgebildet sein. Nach der Montage der Platten 1 können auch die oberen Vergußkanäle 33 mit Mörtel gefüllt werden. Dabei versteht sich,
daß die Platten 1 mit entsprechenden Vergußkanälen versehen sein können, so daß sich
nach dem Vergießen mit Beton od. dgl. eine verzahnende Stütze ergibt. Außerdem können
die im Bereich der Stoßstellen befindlichen Ausnehmungen 14,35 mit Spachtelmaterial
verfällt werden.
Nach Fig. 12 sind die vierten Montageteile 24 so in die oberen Stirnseiten der Platte 1
eingebettet, daß die Oberseiten der Abschnitte 29 die obere Stirnfläche der Platte 1 bilden
und die Hülsen 25 vom Platteninneren her in die zur oberen Stirnfläche hin offenen
Kabelkanäle 31 münden. Außerdem schließen die Außenseiten der Seitenwände 30 bündig
mit den äußeren Breitseiten der Platte 1 ab.
Die dritten Montageteüe 23 (Fig. 1) sind vergrößert in Fig. 13 und 14 dargestellt. Sie
enthalten eine planparallele Grundplatte, von der die beiden Stifte 26 senkrecht abstehen.
Die Breite der Grundplatte 36 ist vorzugsweise kleiner als die Breite des Kabelkanals 31,
damit sich die Grundplatte bei der Montage auf dessen Boden, d.h. die Grundplatte 27 des
Montageteils 23, auflegen kann.
Die Platten 1 werden vorzugsweise aus einem üblichen Vergußmaterial (z.B. Gips, Beton)
hergestellt. Die dazu erforderlichen Schalungen können unmittelbar an die Seitenwände 8
(Fig. 4) bzw. 30 (Fig. 12) der Montageteüe 4,23 angelegt werden. Beim Gießvorgang tritt
dann das Vergußmaterial auch in die Zwischenräume zwischen den Hülsen 6, Seitenwänden
9, Stirnwänden und Rippen 10 der Montageteüe 4 bzw. zwischen den Hülsen 25, den Abschnitten 28, Seitenwänden 30, Stirnwänden und Rippen 32 ein, wodurch ein fester
Verbund und ein die Platte 1 und die ersten und vierten Montageteüe 4 bzw. 24 in einem
Stück enthaltendes Fertigteü erhalten wird. Dabei bleibt, wie insbesondere Fig. 1 und 12
zeigen, der Kabelkanal 31 nach oben offen, so daß in ihm elekrische Leitungen 37
(Fig. 1), Antennenkabel od. dgl. verlegt werden können, ohne daß die Platte 1 zusätzlich
bearbeitet werden muß.
Die Montageteüe 4, 5, 23 und 24 bestehen je nach erforderücher Festigkeit vorzugsweise
aus MetaU (z.B. Stahl) oder aus Kunststoff.
30
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Bei dem anhand der Fig. 1 bis 14 beschriebenen Ausführungsbeispiel besteht die Platte 1
aus einem massiven Fertigteü. Ist es erwünscht, ein Wand- oder Deckenelement aus zwei
parallelen, aneinander liegenden oder durch einen verfüllbaren Hohlraum beabstandete
Platten herzustellen, kann beispielsweise die in Fig. 15 schematisch dargestellte Anordnung
verwendet werden, wobei gleiche Teile mit denselben Bezugszeichen versehen sind.
Ein Wandelement 39 besteht hier aus zwei planparallelen Platten 40 und 41, die beispielsweise
entsprechend Fig. 1 bis 14 ausgebildet sind und wie diese montiert werden, wobei
jeder Platte 40,41 ein Montageband 19 zugeordnet wird. Grundsätzlich wäre es aber auch
möglich, nur eine der beiden Platten 40,41 wie die Platte 1 auszubilden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden für diese Bauweise fünfte
Montageelemente 42 des erfindungsgemäßen Bausatzes verwendet. Diese sind wie die
Montageelemente 23 nach Fig. 1 als lose Verbindungselemente ausgebildet, weisen aber
abweichend davon vier in die Hülsen 6 passende, von einer dünnen, planparallelen
Grundplatte 43 aufragende Stifte 44 auf. Die Stifte 44 sind beispielsweise, wie insbesondere
Fig. 16 zeigt, an den Enden eines Quadrats und mit solchen Abständen angeordnet, daß beispielsweise zwei Stifte 44a, 44b in zwei benachbarte Hülsen 6 der
Platte 40 und gleichzeitig die anderen beiden Stifte 44c,44d in zwei benachbarte Hülsen 6
der anderen Platte 41 gesteckt werden können. Die Durchmesser der Stifte 44 sind dabei
vorzugsweise so gewählt, daß sie werksseitig in die Hülsen 6 eingeschlagen werden
können und sich dabei ein fester Klemmsitz ergibt. Die Länge der Stifte 44 ist so gewählt,
daß sich die Grundplatte 43 im montierten Zustand an die Grundplatte 8 der Montageteile
4 anlegen kann. Entsprechende Montageteile 42 könnten an den oberen Stirnseiten der
Platten 40,41 vorgesehen werden.
Die fünften Montageteile 42 ermöglichen eine Vormontage der Platten 40,41 derart, daß
sich ein vorgefertigtes einstückig transportier- und montierbares Wand- oder Deckenelement
39 ergibt. Dabei versteht sich, daß bei der Montage des aus den Platten 40,41 bestehenden Wand- oder Deckenelements 39 die zweiten Verbindungselemente 5 überall
dort weggelassen werden können, wo die Montageteile 42 angebracht sind. Die Montageteile
42 bestehen zweckmäßig aus denselben Materialien wie die übrigen Montageteile. Außerdem können ihre Stifte 44c,44d (Fig. 16) je nach gewünschtem Abstand der Platten
40,41 andere Abstände von den Stiften 44a,44b als voneinander aufweisen. Abgesehen
davon versteht sich, daß die Stifte 7, 26 und 44 an ihren Enden zweckmäßig konisch
ausgebildet sind, um das Einführen in die Hülsen 6,25 erleichternde Einführungsschrägen
zu bilden.
Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung (Fig. 17 bis 19) sind abgewandelte
erste Montageteile 45 vorgesehen. Während die Hülsen 6 der Montageteile 4 im wesentlichen
auf mittleren Längsachsen der Grundplatten 9 liegen, sind die Montageteile 45 mit
Hülsen 46 versehen, die von ihrer einen Seitenwand 47 einen größeren Abstand als von
ihrer anderen Seitenwand 48 haben. Dadurch ist es entsprechend Fig. 19 möglich, die
Platten 40,41 so auszubilden, daß die Hülsen 46 nahe ihren einander zugewandten Innenflächen 49 zu liegen kommen, während sie von den die Sichtflächen 50 bildenden
Breitseiten der Platten 40,41 relativ weit beabstandet sind. Die Hülsen 46 und Seitenwände
47,48 stehen analog zu Fig. 2 senkrecht von einer Grundplatte 51 ab. In Fig. 19 ist
übrigens auch ein bereits montiertes, drittes Montageteil 42 gezeigt, dessen Stift 44a in
eine Hülse 46 der Platte 40 und dessen Stift 44b in eine Hülse 46 der Platte 41 eingesetzt
ist. Entsprechendes gilt für die in Fig. 19 nicht sichtbaren Stifte 44c und 44d.
Die vierten Montageteile 24 (Fig. 1, 10 und 11) können in entsprechender Weise abgewandelt
werden, wobei z.B. eine Seitenwand 30 und ein Abschnitt 29 nach Fig. 10 entfällt, der Kabelkanal 31 aber erhalten bleibt.
Nach Fig. 20 und 21 können die ersten Montageteile 45 zusätzlich mit zur Aufnahme von
Dämmplatten 52 versehenen Haltern 53 versehen sein. Die Halter 53 enthalten planparallele,
dünne Grundplatten 54, von denen ein Stift 55 senkrecht aufragt, der in eine Hülse
46 des Montageteils 45 eingeführt werden kann. Die Grundplatte 54 weist eine auf
derselben Seite wie der Stift 55 von ihr aufragende Seitenwand 56 und eine auf derselben
Seite von der Grundplatte 54 aufragende, quer von der Seitenwand 56 zum Stift 55
verlaufende Trennwand 57 auf. Diese ist vom Stift 55 allerdings durch einen Schlitz 58
beabstandet, der das Einführen des Stifts 55 in die Hülse 46 bis zum Anschlagen der
Grundplatte 54 an die Grundplatte 51 ermöglicht.
Mit dem Montageteil 45 versehene Platten 40,41 können auf diese Weise in Abständen,
die der Breite der Dämmplatten 52 entspricht, mit baugleichen Haltern 53 versehen
werden. Die Dämmplatten 52 brauchen dann nach der Montage nur mit ihren unteren Stirnflächen auf die auf der einen oder anderen Seite der Trennwände 57 befindlichen
Abschnitte der Grundplatten 54 der Halter 53 aufgelegt und an ihren oberen Enden mit
herkömmlichen Bauteilen, z.B. Dübeln und Schrauben, an den Platten 40,41 befestigt
werden. Dabei versteht sich, daß derartige Dämmplatten 52 bevorzugt an den Außenseiten
eines Bauwerks angebracht werden.
Die Halter 53 bestehen zweckmäßig aus demselben Material wie die Montageteile 45.
5
Zur gegenseitigen Abstützung, Abstandhaltung und Verbindung von zwei Platten 40 und
41, die ein gemeinsames Wand- oder Deckenelement bilden, dient beispielsweise eine
Einrichtung 60 (Fig. 22 bis 24), die sechste Montageteile des erfindungsgemäßen Bausatzes
enthält. Die Einrichtung 60 enthält einen in der einen Platte 40 zu montierenden
Halter 61 mit einer planparallelen Grundplatte 62, auf der eine senkrecht angeordnete
Hülse 63 mit Innengewinde befestigt ist, die radial von ihr abstehende, achsparallele
Rippen 64 aufweist. Die Unterseite der Grundplatte 62 grenzt z.B. an die Sichtfläche der
Platte 40, während die Hülse 63 bis über die Innenfläche 49 vorsteht, während die Rippen
64 im wesentlichen bündig mit der Innenfläche 49 abschließen. Ein weiterer Halter 65 der
Einrichtung 60 ist in der anderen Platte 41 montiert und enthält eine an deren Sichtfläche
grenzende Grundplatte 66 mit einer Ausnehmung 67 für einen Schraubenkopf, eine senkrecht an der Grundplatte 66 befindliche Hülse 68, die über die Innenfläche der Platte
41 vorsteht, und radial von der Hülse 68 wegragende, achsparallele Rippen 69, die mit
der Innenfläche der Platte 41 im wesentlichen bündig abschließen. Schließlich enthält die
Einrichtung 60 einen Abstandhalter in Form einer Distanzhülse 70, deren Länge dem
gewünschten Abstand der Innenflächen 49 der beiden Platten 40,41 entspricht, und ein
Verbindungselement in Form einer Schraube 71.
Die Montage der Einrichtung 60 erfolgt z.B. dadurch, daß das eine Ende der Distanzhülse
70 auf die Hülse 63 aufgeschoben wird, bis es an die Rippen 64 anschlägt, und dann die
Platte 41 der Platte 40 so angenähert wird, daß das andere Ende der Distanzhülse 70 die
Hülse 67 aufnimmt und gegen die Rippen 68 stößt. Zur Verbindung der beiden Halter
61,65 wird dann gemäß Fig. 25 durch die Ausnehmung 67, die Hülse 68 und die Distanzhülse
70 hindurch die Schraube 71 in das Innengewinde der Hülse 63 eingedreht, bis sich
ein Kopf 72 der Schraube 71 gegen eine Stirnfläche der Hülse 68 legt. Durch weiteres
Festziehen der Schraube 71 wird danach eine feste Verbindung und Verspannung der
beiden Platten 40,41 herbeigeführt. Die Ausnehmung 67 kann abschließend mit einer
Spachtemiasse gefüllt werden, um die Sichtflächen der Platte 41 zu glätten.
Je nach Bedarf können bei Anwendung der Einrichtung 60 nach Fig. 22 bis 25 die
Montageteile 42 (Fig. 15,16) entfallen. Dennoch kann das gesamte, an den Platten 40,41
und der Einrichtung 60 befestigte Wand- oder Deckenelement in komplett vorgefertigter
Form an die Baustelle transportiert werden, wo es lediglich mit Hilfe der zweiten
Montageteile 5 montiert werden braucht.
Nach Fig. 1 und 26 werden die Platten 1 zusätzlich mit wenigstens je einem Transportanker
74 versehen, der eine Schlaufe 75 aufweist, damit die Platte 1 mit einem Hebezeug, z.B. einem Kran, erfaßt und mit diesem transportiert und bei der Montage
gehalten werden kann. Im Ausführungsbeispiel sind pro Schlaufe 75 je zwei Transportanker
74 vorgesehen, die je eine Grundplatte 76 und an diesen befestigte, senkrecht abstehende, mit Löchern versehene Dorne 77, hier je drei Dorne 77 aufweisen. Die
Transportanker 74 sind wie die ersten und vierten Montageteile 4 bzw. 24 integrale
Bestandteile der vorgefertigten Platten 1 und z.B. in deren oberen Enden befestigt. Die
Schlaufe 75 wird von einem (Draht-) Seil 78 gebildet, dessen freie Enden am oberen Ende
der Platte 1 durch eine oder zwei der Hülsen 25 eingefädelt, durch die Löcher der Dorne
77 gezogen und ggf. ein- oder mehrmals um diese herumgeschlungen und an diesen befestigt werden. Entsprechende Transportanker 74 sind an den Platten 40 und/oder
vorgesehen. Nach der Montage können die Schlaufen 75 abgeschnitten oder in die Decke
od. dgl. eingegossen werden.
Die erfindungsgemäßen Wand- oder Deckenelemente können entsprechend Fig. 1 aus
einer massiven Platte 1 oder entsprechend Fig. 15 aus zwei mit Abstand angeordneten
Platten 40,41 hergestellt sein. Alternativ wäre es natürlich auch möglich, die beiden
Platten 40,41 ohne Zwischenraum in direktem Kontakt anzuordnen. Als Materialien für
die Platten 1, 40 und 41 sind insbesondere verschiedene Vergußmaterialien wie z.B.
Mörtel aus Gips, Kalk, Kalk-Gips, Kalk-Zement oder Beton geeignet, doch können die
Platten 40, 41 auch mit Dämmschaum oder formstabilen Dämm-Materialien wie z.B.
Hartschaumplatten hergestellt werden. Dabei versteht sich, daß beim Wand- oder Deckenelement
39 nach Fig. 15 die Platten 40 aus einem anderen Material als die Platten bestehen können. Außerdem kann der Zwischenraum zwischen den Platten 40,41 zur
Aufnahme von statisch wirksamen Bauteilen wie z.B. Stahlstützen oder Holzfachwerken
oder zur Installation von Rohren, elektrischen Leitungen od. dgl. genutzt werden und/oder
mit einem Dämm-Material verfüllt sein oder an der Baustelle verfüllt werden, je nachdem,
ob es sich um innen oder außen liegende Wand- oder Deckenelemente handelt.
Weiter ist es möglich, die Hohlräume zwischen den Platten 40,41 nach ihrer Montage im
Bauwerk mit Beton oder einer anderen Vergußmasse zu verfüllen. Um mit dem Verguß
einen statischen Verbund aufeinanderstoßender Wände zu erreichen, wird entsprechend
Fig. 27 und 28 vorgeschlagen, auch die Hohlräume 80, 80a von T-förmig aneinander
stoßenden Wand- oder Deckenelementen 81,82 miteinander zu verbinden. Hierzu dienen
erfindungsgemäße Aussparungselemente 83, die aus mit einem Montageflansch 84 versehenen Rohrstücken 85 bestehen und diejenige Platte 86 des Wand- oder Deckenelements
81 durchsetzen, an welche das andere Wand- oder Deckenelement 82 T-förmig anzusetzen ist, wobei dessen Hohlraum 80 auf die Rohrstücke 85 bzw. die von diesen
gebildeten Aussparungen 87 ausgerichtet wird. Zur weiteren Erhöhung der Stabilität
können Bewehrungsstähle 88 im Stoßbereich vorgesehen werden.
Schließlich sind entsprechend Fig. 29 und 30 noch Winkelprofile 89 vorgesehen, die die
Leibungen von Tür- oder Fensteröffnungen wie z.B. der Türöffnung 3 der Platte 1 (Fig.
1) bilden. Diese Winkelprofile 89 besitzen beispielsweise winkelförmige Querschnitte und
die Winkelschenkel verbindende Versteifungsplatten 90, wobei ein Winkelschenkel die
Leibung bildet und der andere Winkelschenkel an eine Breitseite der Platte 1 grenzt.
Um eine hohe Flexibilität des durch den beschriebenen Bausatz geschaffenen Systems zu
gewährleisten und eine Schematisiemng bei der Herstellung der verschiedenen Teile zu
ermöglichen, werden die Breiten der Platten 1, 40 und 41, die Längen der ersten und
vierten Montageteile 4 bzw. 24 sowie die Abstände von deren Hülsen 6 bzw. 25 zweckmäßig
einem Raster unterworfen, das auf der DIN 4172-Maßordnung im Hochbau basiert.
Erfindungsgemäß wird daher beispielsweise vorgeschlagen, den entsprechenden Abstand
von der Mittelachse einer Hülse 6, 25 zur Mittelachse einer im rechtwinkligen Achssystem
benachbarten Hülse 6, 25 mit a = 25/3 = 8,33 cm vorzugeben. Durch diese Vorgabe
werden alle Abmessungen der Bausatzteile bestimmt. Bei den Montageteilen 4, 24, 45 ist
der Abstand von der Mittelachse der Hülsen 6, 25, 46 zu mindestens einer Seitenwand 9,
30, 47 mit a/2 = 4,17 cm (Fig. 3, 11, 18) zu bemessen. Der Abstand von der Mittelachse
einer dem Plattenstoß benachbarten Hülse 6, 25, 46 zur Plattenstoßachse beträgt ebenfalls
a/2 (Fig. 3, 11, 18). Bei zusammengesetzten Platten 40, 41 beträgt der Abstand von der
Mittelachse der Hülse 46 in Platte 40 bis zu der Mittelachse der Hülse 46 in Platte 41
zweckmäßig &khgr; · a (Fig. 19). Entsprechende Maße gelten auch für die Abstände der Stifte
7 der zweiten Montageteile 5, der vorgestanzten Löcher 20 im Montageband 19, der Stifte
26 der Montageteile 23 bzw. der Stifte 44 der Montageteile 42. Durch dieses auf dem
Maß "a" aufbauende Raster passen die Montageteile in einem rechtwinkligen Achssystem
in allen vier Richtungen zusammen. Außerdem können natürlich andere Rastermaße als
Baurichtmaße bzw. umgekehrt gewählt werden.
Aufgrund der Rasterung entfallen bei der Bauplanung aufwendige Sonderkonstruktionen.
Die fertigen Platten 1, 40 oder 41 können vielmehr in üblicher Weise zusammengesetzt
werden, wobei auch für Anschlußwände 82 (Fig. 28) keine Spezialanfertigungen erforderlich
sind.
Zur weiteren Vereinfachung der Montage werden die Löcher 20 im Montageband 19
zweckmäßig nur an denjenigen Stellen vorgesehen, wo das zu montierende Wand- oder
Plattenelement tatsächlich Stifte 7, 46 vorfinden muß. Dies läßt sich leicht mit einem
computergesteuerten Stanzwerkzeug für das Montageband 19 durchführen. Außerdem wird
das Montageband 19 zweckmäßig mit Angaben darüber versehen, in welchem Stockwerk
und für welche Wand eines Gebäudes spezielle Teilstücke des Montagebandes 19 angewendet
werden sollen. Dadurch läßt sich die Verlegung des Montagebandes 19 schnell, sicher und fehlerfrei durchführen.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die Platten
1,40,41 usw. auf ihren Sichtseiten mit einer Deckschicht belegt. Dies ist in Fig. 31 am
Beispiel der für eine innen liegende Wand zu verwendenden Platte 1 gezeigt, deren beide
Sichtflächen (Breitseiten) mit je einer Deckschicht 93 bzw. 94 belegt sind. Beide Deckschichten
93,94 können längs der seitlichen Stirnflächen der Platte 1 umgefaltet sein und längs je einer Fuge 95 aneinander grenzen. Die Deckschichten 93,94 dienen einerseits als
Träger für eine Tapete, einen Anstrich od. dgl. und bestehen zu diesem Zweck aus einem
hierfür geeigneten Material. Andererseits dienen die Deckschichten 93,94 bei der Herstellung
der Platten 1 usw. als Träger für die Montageteile 4,24,45,61,65 sowie die Transportanker
74, Aussparungselemente 83 und Aussparungsprofile 89, wodurch sich eine
erhebliche Herstellungs- und Montagevereinfachung erzielen läßt.
Die Herstellung der Platte 1 nach Fig. 31 erfolgt erfindungsgemäß dadurch, daß die
Montageteile 4 und 24 gemäß Fig. 32 mit jeweils einer Seitenwand 9 bzw. 30 auf den
unteren bzw. oberen Rand und auf die Innenseite der Deckschicht 93 aufgelegt und z.B.
durch Kleben fest mit dieser verbunden werden. Dieser Vorgang wird so oft wiederholt,
bis alle erforderlichen Montageteile 4,24 so auf der Deckschicht 93 positioniert sind, wie
im Einzelfall erwünscht ist. Anschließend werden übliche Schalungselemente, z.B.
Metallschienen, an die vier Seiten der Deckschicht 93 angelegt, und danach wird der
dadurch gebildete, in Fig. 32 mit dem Bezugszeichen 96 angedeutete Hohlraum mit der im
Einzelfall gewünschten Vergußmasse 97 (Fig. 33) gefüllt. Abschließend kann die zweite
Deckschicht 94 aufgelegt werden. Nach dem Erhärten des Vergußmaterials nehmen die
Montageteile 4,24 automatisch die erforderliche Lage in der Platte 1 ein, wie insbesondere
Fig. 33 am Beispiel des ersten Montageteils 4 zeigt. Außerdem sind sie in der gewünschten
Weise zumindest teilweise in die Vergußmasse 97 eingebettet. Die um 90° gefalteten
Seitenränder der Deckschicht sollen sich beim Vergießen an die Schalungselemente
anlegen und deren Verunreinigung verhindern.
Zur weiteren Vereinfachung der Herstellung werden auch die übrigen Bauteile, die ein
integraler Bestandteil der Platten 1, 40, 41 bzw. 86 sein sollen, vor dem Vergießen auf
die jeweilige Deckschicht aufgebracht, insbesondere aufgeklebt. Dies ist z.B. in Fig. 25
gezeigt, wonach die Grundplatten 62,66 oder Halter 61,65 auf die Innenseiten von Deckschichten
98,99 der Platten 40,41 aufgeklebt sind.
Fig. 28 und 30 zeigen, daß entsprechend der Montageflansch 84 auf eine Deckschicht
der Platte 86 und ein Winkelschenkel des Winkelprofils 89 auf die Deckschicht 93 der
Platte 1 aufgeklebt werden kann. Entsprechend können die Grundplatten 76 der Transportanker
74 vorab auf die Innenseite der zugehörigen Deckschicht aufgeklebt werden.
Die Deckschichten müssen dort, wo z.B. eine Aussparung entstehen soll, nach dem
Herstellen der Platten oder auch erst an der Baustelle entfernt werden (z.B. im Bereich
der Aussparung 87 in Fig. 28 für die Deckschicht 100). Zur Erleichterung dieses Vorgangs
wird die Deckschicht zumindest an diesen Stellen aus einem durch Schneiden od.
dgl. leicht entfernbaren Material hergestellt.
Außerdem werden die Deckschichten zur Vereinfachung der Herstellung, aber auch zur
Erleichterung des Herausschneidens von Deckschichtteilen, vorzugsweise mit Markierungen,
Beschriftungen oder sonstigen Angaben über die Art und/oder Lage der verschiedenen
Bauteile versehen. Dies ist in Fig. 32 durch eine Markierungslinie 101 auf der Innenseite der Deckschicht 93 angedeutet. Diese Markierungslinie 101 gibt z.B. genau die
Position an, an der ein Aussparungselement 83 nach Fig. 27 auf die Deckschicht 93 aufgeklebt
werden muß. Dabei können die Markierungen 101 zur besseren Erkennbarkeit auch auf der Sichtseite der Deckschichten angebracht werden.
Als Materialien für die Deckschichten eignen sich z.B. Papiere, Kartone, Vliese und
Gewebe, insbesondere aus Glasfasern, sowie Kunststoff-, Metall- und Verbundfolien,
wobei die Dicke der Deckschichten in die Gesamtdicke der Platten eingeht. Bei Wand-
oder Deckenelementen, die entsprechend Fig. 15, 22, 25 und 28 aus zwei oder mehr
Platten zusammengesetzt sind, brauchen nur die jeweils äußeren Sichtflächen mit Deckschichten
belegt sein.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthalten die Platten-Fertigteile
auch bereits alle oder nahezu alle diejenigen Haus-Installationsteile, die bei herkömmlichen Bauwerken nachträglich unter Putz bzw. versenkt in den Platten angebracht
werden müssen. Bei Anwendung der Deckschichten 93,94 und 98 bis 100 werden diese Installationsteile ebenfalls vor dem Gießen der Platten auf die jeweiligen Deckschichten
aufgeklebt oder sonstwie an ihnen in einer Weise befestigt, daß sie beim Gießvorgang nicht verrutschen können. Dabei ist es besonders zweckmäßig, wenn die
jeweilige Platte bereits bei ihrer Fertigung mit allen im Hinblick auf ihren Anwendungszweck
und/oder Anwendungsort in einem Bauwerk ausgewählten Installationsteilen
versehen wird. Die einzelnen Platten bzw. ihre Deckschichten können dann mit zusätzlichen
Markierungen oder Beschriftungen versehen werden, die z.B. angeben, an welcher Stelle in einem Bauwerk (z.B. in welchem Stockwerk, in welchem Raum od. dgl.) die
betreffende Platte zu montieren ist.
Beispiele für Haus-Installationsteile sind z.B. elektrische und sanitäre Installationsteile wie
z.B. Verteilerdosen, Steckdosen, Schalter einerseits bzw. Rohrhalter, Ronranschlüsse oder
Verteilungskästen andererseits. Einige Ausführungsbeispiele hierfür sind in den Fig. 34 bis
43 in Verbindung mit Teilen einer Platte 103 gezeigt, die auf ihrer Sichtseite mit einer
Deckschicht 104 versehen ist.
5
5
Fig. 34 zeigt ein Gehäuse 105 einer üblichen Verteilerdose, das an seinem offenen
Vorderende mit einem Befestigungsflansch 106 versehen ist. Das zylindrische Gehäuse
105 weist außerdem am geschlossenen Hinterende radial abstehende Rohranschlüsse auf.
In Fig. 35 ist das Gehäuse 105 mit dem Befestigungsflansch 106 auf die Innenseite der
Deckschicht 104 geklebt, wobei die Dicke der Platte 103 der Länge des Gehäuses 105
entspricht und die Rohranschlüsse 107 an der Innenfläche der Platte 103 anliegen. Sie
können dort entweder mit einem weiteren Installationsteil in Form eines Leerrohrs
verbunden werden, das z.B. zu einer Steckdose führt, oder eine Hülse 25 eines vierten
Montageteils 24 aufnehmen, so daß ein im Kabelkanal 31 verlegtes elektrisches Kabel
durch die Hülse 25 direkt zur Verteilerdose geführt werden kann.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 36 und 37 zeigt ein Gehäuse 108 einer Verteilerdose,
die ebenfalls einen Befestigungsflansch 109 und einen Rohranschluß 110 aufweist. Im
Gegensatz zu Fig. 34 weist das Gehäuse 108 einen weiteren, axial hinter einem Rohranschluß
110 liegenden Rohranschluß 111 auf. Dadurch ist es beispielsweise möglich
(Fig. 37), wahlweise den Rohranschluß 110 einschließlich zugehöriger Leerrohre 112
innerhalb der Platte 103 und den Rohranschluß 111 einschließlich zugehöriger Leerrohre
113 in einem Zwischenraum zwischen der Platte 103 und einer weiteren, nicht gezeigten
Platte eines analog zum Wandelement 39 (z.B. Fig. 19) ausgebildeten Wandelements
anzuordnen. Die jeweils offenen Vorderseiten der Verteilerdosen 105,108 sind nach der
Herstellung der Platte 103 von einem Teil der Deckschicht 104 überdeckt, das im Werk
oder an der Baustelle entfernt wird, um die Verteilerdose in bekannter Weise mit einem
Deckel zu verschließen. Entsprechend können die Gehäuse von Schaltern, Steckdosen,
Antennenanschlüssen od. dgl. montiert werden.
Fig. 38 und 39 zeigen einen zur Montage von Elektroleer-, Sanitär- oder Heizungsrohren
IQ
geeigneten Rohrhalter 114 mit einem an die Innenseite der Deckschicht 104 anzuklebenden
Fuß 115, an dem ein Ring 116 zur Halterung eines Rohrs 117 befestigt ist, der wiederum
in einen Zwischenraum zwischen der Platte 103 und einer weiteren, nicht dargestellten
Platte ragt. Der Ring 116 ist vorzugsweise mittels eines Gewindebolzens in einer senkrecht
vom Fuß 115 aufragenden Gewindehülse verstellbar angeordnet und im übrigen z.B. als übliche Rohrschelle ausgebildet. Alternativ kann der Ring 116 einschließlich des von
ihm gehaltenen Rohrs 117 auch vollständig innerhalb der fertigen Platte 103 liegen.
Fig. 40 und 41 zeigen einen Rohrkrümmer 118, an den beispielsweise übliche Heizungs-
oder Badezimmerarmaturen für zu- und/oder abfließendes Wasser angeschlossen werden
können. Er enthält ein gekrümmtes Rohrstück, das am einen Ende einen Befestigungsflansch
119 und am anderen, im Ausführungsbeispiel hinter der Platte 103 liegenden Ende
einen Anschlußstutzen 120 aufweist, der z.B. mit dem vom Rohrhalter 114 nach Fig.
38,39 montierten Rohr 117 verbunden werden könnte. Als Ausführungsvariante könnten
anstelle des Rohrkrümmers 118 auch Schutzgehäuse für Wandauslässe bekannter Rohr-inRohr-Systeme
oder für Unterputz-Armaturen eingebaut werden. Wie bei den Verteilerdosen nach Fig. 34 bis 37 wird die Deckschicht 104 nach der Montage im Bereich des
an sie grenzenden Rohrendes entfernt.
Schließlich zeigen Fig. 42 und 43 einen Verteilungskasten 121 für Heizungs- oder
Sanitärzwecke, der an seiner Vorderseite mit einem Befestigungsflansch 122 versehen ist.
Der Befestigungsflansch 122 wird wiederum auf die Rückseite der Deckschicht 104 geklebt. Der Verteilungskasten 121 kann im übrigen wie üblich ausgebildet und mit
Verteilerrohren 123 versehen sein, die z.B. mit Rohren 117 nach Fig. 39 verbunden sind
und von denen Einzelrohre 124 abzweigen. Alternativ ist es möglich, den Verteilungskasten
121 an einem mit dem Befestigungsflansch 122 versehenen Montagerahmen zu befestigen. Auf entsprechende Art können elektrische Verteilerkästen, Revisionsschächte,
Armaturengehäuse od. dgl. und zahlreiche weitere Installationsteile montiert werden.
Dasselbe gilt für Installationsteile im Bereich von Deckenelementen, bei denen es sich
insbesondere um Installationsdosen für Deckenleuchten handelt.
Im übrigen werden die Installationsteile nach Fig. 34 bis 43 in derselben Weise auf die
Deckschicht 104 aufgebracht, insbesondere aufgeklebt, wie weiter oben anhand der Fig.
32 beschrieben ist. Dadurch ergibt sich der wesentliche Vorteil, daß die Elektriker und
Installateure nach der Errichtung der Platten und Wand- oder Deckenelemente im Bauwerk
keine umständlichen Aufstemm- und Spachtelarbeiten mehr verrichten müssen, um Rohre,
Kabel, Steckdosen usw. zu installieren. Bei einer präzisen technischen Vorplanung kann
jede einzelne Platte eines Bauwerks so vorbereitet werden, daß die an die Baustelle
angelieferten Fertigteile eine Vielzahl der in den Wänden oder Decken anzubringenden
Bauteile bereits in fertig montierter Form enthalten.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die sich
auf vielfache Weise abwandern lassen. Insbesondere versteht sich, daß die dargestellten
Montage- und Installationsteile nur Ausführungsbeispiele darstellen und daher in vielfacher
Weise geändert oder ergänzt werden können, und daß diese Teile auch durch andere
Mittel als durch Kleben, z.B. mittels Haftverbindungen od. dgl., an den Deckschichten
festgelegt werden können. Das gilt auch für die zu ihrer Befestigung an den Deckschichten
dienenden Mittel, z.B. die Befestigungsflansche, die auch fehlen oder durch andere Mittel
ersetzt werden können. Entsprechendes gilt für die Steckverbindungen zwischen den
einzelnen Montageteilen. Beispielsweise könnte der Stift 7 (Fig. 7) des zweiten Montageteils
unmittelbar an der Grundplatte 15 (Fig. 5) befestigt sein, wenn eine Höhenverstellung
nicht erforderlich ist. Außerdem könnten die Stifte 7,26,44 an den ersten und vierten
Montageteilen und die Hülsen 6,25 an den zweiten, dritten und fünften Montageteilen
ausgebildet sein. Weiter könnten die Auflageplatten 18 (Fig. 7) fehlen und die Stifte 7 mit
in den Hülsen 6 befindlichen Wandteilen zusammenwirken. Weiter könnten die Halter 53
mit den Montageteilen 45 aus einem Stück bestehen. Etwa vorhandene, innen liegende
Öffnungen der Montage- und/oder Installationsteile werden vor dem Gießvorgang zweckmäßig mit einem Klebeband od. dgl. ausreichend sicher abgedeckt, damit das
Vergußmaterial nicht in sie eindringen kann. Anstelle der Türöffnungen 3 (Fig. 1) können
andere Öffnungen, insbesondere Fensteröffnungen vorgesehen werden. Schließlich versteht
sich, daß die beschriebenen Deckschichten zwei Zwecken dienen, nämlich einerseits als
Träger für einen Anstrich, eine Tapete od. dgl. zu dienen und andererseits beim Herstellen
der Platten eine Lagefixierung der verschiedenen, in die Platten einzugießenden Bauteile zu ermöglichen. Ist daher die zuerst genannte Funktion nicht erforderlich oder
erwünscht, wäre es auch denkbar, die Deckschicht nach der Herstellung der Platten ganz
oder teilweise wieder von diesen zu entfernen. Außerdem wäre es möglich, die Deckschichten
zweilagig auszubilden und nach der Herstellung und Montage der Platten jeweils nur eine äußere, als Schutzschicht wirkende Schicht von den Platten abzuziehen.
Claims (36)
1. Bausatz mit einer Anzahl von für das Bauwesen bestimmten, vorgefertigten Platten
(1,40,41,86), dadurch gekennzeichnet, daß er zur Montage der Platten (1,40,41,86,103) in
einem Bauwerk bestimmte, zusammensteckbare erste und zweite Montageteile (4,5,45)
aufweist, wobei die ersten Montageteile (4,45) an wenigstens einer Stirnseite (2) der
vorgefertigten Platten (1,40,41,86,103) angebracht und die zweiten Montageteile (5) am
Bauwerk anzubringen sind.
2. Bausatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er zur Verbindung von zwei
hintereinander montierten Platten (40,41) bestimmte, zusammensteckbare dritte und vierte
Montageteile (23,24) aufweist, wobei die dritten Montageteile (23,42) als lose Verbindungsorgane
ausgebildet und die vierten Montageteile (24) an wenigstens einer Stirnseite (2) der vorgefertigten Platten (40,41) angebracht sind.
3. Bausatz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Montageteile
(4,5,23,24,42,45) mit zusammensteckbaren Stiften (7,26,44) und Hülsen (6,25,46) versehen sind.
4. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß längs der
Stirnseiten (2) der Platten (1,40,41,86,103) eine Mehrzahl von hintereinander und auf
Stoß liegenden ersten und/oder vierten Montageteilen (4,24,45) vorgesehen ist.
5. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten
und/oder vierten Montageteile (4,24,45) mit zur Bildung von Vergußkanälen (12,33) im
Bereich von Stoßstellen bestimmten Ausnehmungen (11,34) versehen sind.
6. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten
Montageteile (45) mit zur Aufnahme von Dämmplatten (52) bestimmten Haltern (53) versehen sind.
7. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten
und/oder zweiten Montageteile (4,5) höhenverstellbar ausgebildet sind.
8. Bausatz nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Montageteile (4) mit
Hülsen (6) versehen sind und daß die zweiten Montageteile (5) diesen zugeordnete,
Innengewindeabschnitte aufweisende, von Auflagescheiben (18) für die Platten (1)
aufragende Stifte (7) und am Bauwerk zu befestigende, in die Gewindeabschnitte passende
Gewindebolzen (17) enthalten.
9. Bausatz nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindebolzen (17) an am
^ Bauwerk zu befestigenden Grundplatten (15) befestigt sind.
10. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß er ein den
zweiten Montageteilen (5) zugeordnetes Montageband (19) enthält, das mit zum Positionieren
der zweiten Montageteile (5) bestimmten Löchern (20) versehen ist.
11. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß er Platten
(1) mit wenigstens einem Kabelkanal (31) aufweist.
12. Bausatz nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Kabelkanal (31) in den
vierten Montageteilen (24) ausgebildet ist.
13. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten
(1) mit wenigstens je einem eine Schlaufe (75) aufweisenden Transportanker (74) versehen
sind.
14. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß er aus
wenigstens je zwei parallel aneinander liegenden Platten gebildete, vorgefertigte Wand-
und/oder Deckenelemente enthält, wobei wenigstens je eine Platte nach einem oder
mehrenen der Ansprüche 1 bis 13 ausgebildet ist.
15. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß er
vorgefertigte Wand- und/oder Deckenelemente (39,81,82) enthält, die wenigstens je zwei
parallel, mit Abstand und einander gegenüberliegend angeordnete Platten (40,41) aufweisen,
wobei wenigstens je eine Platte (40,41) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13 ausgebildet ist.
16. Bausatz nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (40,41)
durch wenigstens ein fünftes Montageteil (42) miteinander verbunden sind.
17. Bausatz nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (40,41)
durch eine sechste Montageteile (61,65,70,71) aufweisende Einrichtung (60) auf Abstand
gehalten sind.
18. Bausatz nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die sechsten Montageteile
(61,65,70,71) je einen an einer der Platten (40,41) angebrachten Halter (60,61) und einen
beide verbindenden Abstandshalter (70) aufweisen.
19. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Größen
und/oder Abstände der ersten und/oder vierten Montageteile (4,24,45) in Abhängigkeit
von einem vorgewählten Baurichtmaß gewählt sind.
20. Bausatz nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Platten
(1,40,41,86,103) einem ganzzahligen Vielfachen eines vorgegebenen Rastermaßes (a) entspricht.
21. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte
(103) mit wenigstens einem, zumindest teilweise in sie eingebetteten Haus-Installationsteil
(105,108,114,118,121) versehen ist.
22. Bausatz nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (103) mit allen im
Hinblick auf ihren Anwendungszweck und/oder Anwendungsort in einem Bauwerk ausgewählten Installationsteilen (105, 108, 114, 118, 121) versehen ist.
23. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten
(1,40,41,86,103) aus Vergußmaterial (97) hergesteUt sind.
24. Bausatz nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (1,40,41,86,103)
an wenigstens einer Sichtseite mit einer Deckschicht (93,94,98-100,104) belegt sind.
25. Bausatz nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und/oder vierten
Montageteile (4,45 bzw. 24) und/oder Halter (61,65) und/oder Transportanker (74)
und/oder Installationsteile (105,108,114,118,121) an der Innenseite der Deckschicht (104)
haften.
26. Bausatz nach einem der Ansprüche 23 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten
und/oder vierten Montageteile (4,45 bzw. 24) und/oder Halter (61,65) und/oder Transportanker
(74) und/oder Installationsteile (105,108,114,118,121) zumindest teilweise in
das Vergußmaterial (97) eingebettet sind.
27. Bausatz nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die
Deckschicht (93,94,98-100,104) aus einem beschrift- oder markierbaren Material besteht.
28. Bausatz nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die
Deckschicht (93,94,98-100,104) mit Angaben über die Art und/oder Lage der Installationsteile
versehen ist.
29. Bausatz nach einem der Ansprüche 24 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die
Deckschicht (93,94,98-100,104) zumindest im Bereich der Installationsteile (105,108,114,118,121) aus einem leicht entfernbaren Material besteht.
30. Bausatz nach einem der Ansprüche 24 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die
Deckschicht (93,94) an ihren seitlichen Rändern um 90° gefaltet ist.
31. Bausatz nach einem der Ansprüche 24 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die
Deckschicht (93,94,98-100,104) aus einem Papier, Karton, Vlies oder Gewebe oder einer
Kunststoff-, Metall- oder Verbundfolie besteht.
32. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten
(1, 40, 41, 86) aus einem Dämmaterial hergestellt sind.
33. Platte für einen Bausatz, dadurch gekennzeichnet, daß sie nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 13 und 16 bis 32 hergestellt ist.
34. Wand- oder Deckenelement, dadurch gekennzeichnet, daß es nach einem oder
mehreren der Ansprüche 14 bis 32 hergestellt ist.
35. Montageteil für einen Bausatz, eine Platte oder ein Wand- oder Deckenelement,
dadurch gekennzeichnet, daß es nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, 12 bis 20 ausgebildet ist.
36. Montageband für die Montage von Platten oder Wand- oder Deckenelementen,
dadurch gekennzeichnet, daß es nach Anspruch 10 ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE29601113U DE29601113U1 (de) | 1996-01-24 | 1996-01-24 | Bausatz mit einer Anzahl von für das Bauwesen bestimmten, vorgefertigten Platten und darin enthaltene Bauelemente |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE29601113U DE29601113U1 (de) | 1996-01-24 | 1996-01-24 | Bausatz mit einer Anzahl von für das Bauwesen bestimmten, vorgefertigten Platten und darin enthaltene Bauelemente |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE29601113U1 true DE29601113U1 (de) | 1997-06-05 |
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ID=8018422
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE29601113U Expired - Lifetime DE29601113U1 (de) | 1996-01-24 | 1996-01-24 | Bausatz mit einer Anzahl von für das Bauwesen bestimmten, vorgefertigten Platten und darin enthaltene Bauelemente |
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