DE29600773U1 - Anordnung zur Abwasserreinigung - Google Patents
Anordnung zur AbwasserreinigungInfo
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Description
Weber & Heim D-81479 München
Deutsche Patentanwälte Irmgards trass e
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S 433
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Abwasserreinigung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Durch eine Abwasserreinigung in Kläranlagen sollen Schäden in öffentlichen Gewässern vermieden oder möglichst gering
gehalten werden. Wenn Binnengewässer als Vorfluter dienen, so ist bei einem Neubau einer Kläranlage eine vollbiologische
Reinigung erforderlich. Rechen, Sandfänger und/oder Absatzbecken können nur noch als eine Vorstufe der vollbiologischen
Reinigung eingesetzt werden.
Konventionelle Kläranlagen für kommunale Abwasser, welche in der Regel neben einem Einlauf- und Betriebsgebäude mit
wenigstens einer mechanischen Reinigungseinrichtung, Belebungsbecken und Nachklärbecken als biologische Reinigungsstufe,
gegebenenfalls auch chemische Reinigungsstufen sowie Einrichtungen zur Schlamm- und Gasbehandlung aufweisen,
sind allgemein durch eine klare räumliche Gliederung der einzelnen Bauwerke und eine aufgelöste Bauweise gekennzeichnet.
Die damit verbundenen Kosten für die Grundstücksfläche, die Baumassen und Leitungslängen sind jedoch entsprechend
hoch und können im allgemeinen von kleinere Kommunen, denen von den Wasserbehörden ebenfalls eine vollbiologische
Kläranlage vorgeschrieben ist, nicht aufgebracht werden.
Eine wesentliche Einsparung an Baukosten wird durch Anlagen erreicht, deren Klärelemente in Block- oder Schachtelbauweise
angeordnet sind, wobei beispielsweise ein Nachklärbecken mit einem Belebungsbecken kombiniert sein kann. Ein
Nachteil besteht darin, daß nur eine geringe Flexibilität des technologischen Ablaufs möglich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Anordnung zur Abwasserreinigung zu schaffen, welche mit besonders geringen Baukosten verbunden ist, auch bei komplizierten
Boden- bzw. Baugrundverhältnissen angewendet werden kann und eine außerordentlich variantenreiche und
effiziente Betriebsweise gewährleistet.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs
1 gelöst. Zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen und in der Figurenbeschreibung
enthalten.
Die Erfindung geht von dem Grundgedanken aus, eine kompakte Kläranlage durch aneinandergrenzende, polygonal ausgebildete
Belebungsbecken, Nachklärbecken und gegebenenfalls weitere Becken, z.B. als Schlammspeicher ausgebildete Becken
oder auch Vorklärbecken, zu schaffen.
Indem die Kompaktanlage mit insbesondere wabenförmigen und/ oder rechteckigen Belebungsbecken, Nachklärbecken und weiteren
Becken als eine statische Einheit mit einer gemeinsamen Bodenplatte hergestellt wird, kann eine erhebliche Einsparung
der Baukosten erreicht werden.
So wird der Gesamtflächenbedarf bei Belebungsbecken,
Nachklärbecken und Schlammspeichern, welche nicht als Rund-
becken sondern als sechs- oder achteckige Waben oder als Rechteckbecken ausgebildet sind und aneinandergrenzende,
gemeinsame Wände aufweisen, erheblich verringert.
Besonders vorteilhaft wirkt sich eine verminderte und gleichmäßigere Flächenpressung der Waben- und/oder rechtekkigen
Kompaktanlage mit gemeinsamer Bodenplatte aus. Dadurch ist eine im Vergleich zu den gebräuchlichen Rundbecken
besonders hohe Auftriebssicherheit gegeben. Die Gefahr eines Verkippens der Kompaktanlage ist so gut wie ausgeschlossen.
Weitere Vorteile sind durch die kurzen Rohrleitungslängen gegeben. Da nahezu alle Rohrleitungen in das kompakte Anlagensystem
integriert sind, können bei eventuellen Setzungen der Bodenplatte nur die unmittelbaren Zu- und Ableitungen
der Gesamtanlage gefährdet sein. Um die damit möglicherweise verbundenen Undichtigkeiten und ein Abreissen der Rohrleitungen
zu verhindern, ist es zweckmäßig, entsprechende Schutzvorrichtungen, beispielsweise Kompensatoren, anzuordnen.
Auf diese Weise kann mit geringem Aufwand eine Beweglichkeit der Rohrleitungen an der Außenkontur der Kompaktanlage
erreicht werden. Ein weiterer Vorteil kurzer Rohrleitungslängen besteht darin, daß es, bedingt durch die
höhere Strömungsgeschwindigkeit, zu keinen Ablagerungen von Reststoffen kommt. Somit werden Faulungserscheinungen weitgehend
gemieden. Dies gilt insbesondere bei geringen Zuflüssen.
Es kann zweckmäßig sein, die Außenwand bzw. die Außenkontur der kompakten Kläranlage als eine Bohrpfahlwand, beispielsweise
als eine schräggestellte, überschnittene Bohrpfahlwand
oder als eine Schlitzwand auszuführen. Damit sind die Vor-
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-A-
teile verbunden, daß zusätzliche Verbau- und Wasserhaitungsarbei"ten
bei gegebener Baugrundsituation und die damit verbundenen Kosten nicht anfallen.
Eine weitere Reduzierung der Baukosten kann erreicht werden, wenn die gemeinsame Bodenplatte aus Unterwasserbeton
gefertigt wird.
Da nur eine Baugrube erforderlich und bei Grundwasserabsenkung eine übersichtlichere Wasserhaltung sowie ein fortlaufender
Bauablauf möglich sind, wird eine weitere Senkung der Bau- und Investitionskosten erreicht.
In einer bevorzugten Kompaktanlage zur vollbiologischen Abwasserreinigung
sind zwei Belebungsbecken in einer sechsekkigen Wabenform vorgesehen, die eine gemeinsame Zwischenwand
aufweisen. Zweckmäßigerweise sind eine oder mehrere Maueröffnungen in der gemeinsamen Zwischenwand vorgesehen,
welche mit geeigneten Verschlußeinrichtungen, z.B. Schiebern, versehen sind. Mit diesen zwei Belebungsbecken, bei
denen ein paralleler Abwasserzulauf oder ein einseitiger Abwasserzulauf entsprechend den jeweiligen Erfordernissen
realisiert werden kann, können ein Nachklärbecken sowie ein oder zwei Schlammspeicherbecken verbunden sein. Die
Schlammspeicherbecken und das Nachklärbecken grenzen mit wenigstens einer Zwischenwand aneinander bzw. an die Belebungsbecken
.
Eine Pumpeneinrichtung für den vom Nachklärbecken in das oder die Belebungsbecken zurückzuführenden Rücklaufschlamm
und zur Abführung von Überschußschlamm in das oder die Schlammspeicherbecken ist in einer besonders vorteilhaften
Bauweise zentral zwischen den Belebungsbecken, dem Nachklärbecken und den Schlammspeicherbecken angeordnet.
In einer Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, im Bereich dieser Pumpeneinrichtung für den Rücklauf- und
Überschußschlamm des Nachklärbeckens Gebläse für die
Belüftungsanlagen der Belebungsbecken vorzusehen. Besonders vorteilhaft kann eine Gebläsestation unmittelbar auf einem
integrierten Rücklauf- und Überschußschlamm-Pumpenwerk angeordnet sein. Weiterhin können die mechanische Vorreinigung
sowie die Gebläse auf einer Abdeckung eines oder mehrerer Becken des Systems in einem Gebäude oder Container angeordnet
werden.
Die Gebläsestation kann dabei sowohl als eine Freiluftstation als auch in einer geschlossenen Form errichtet werden.
Die Herstellung des Bauwerks der kompakten Anordnung kann mit Fertigteilen oder aber in monolithischer Bauweise, insbesondere
mit Standardschalungen, erfolgen.
Die Umwälzung des Abwassers kann vertikal und horizontal erfolgen. Bei einem horizontalen Umwälzkonzept können bodenseitige
stationäre Belüftungen und eine umlaufende Belüftung vorgesehen sein, wobei zweckmäßigerweise zum Ausgleich
der Eckbereiche der rechteckigen und wabenförmigen Belüftungsbecken ein runder Innenmantel ausgebildet sein
kann oder in den Eckbereichen zusätzliche Elemente oder Vouten angebracht werden können. Ebenfalls kann es
zweckmäßig sein, versetzte halbrunde Schalen oder geschlossene Ringelemente bzw. runde Tauchwände in das wabenförmige
Becken zu integrieren. Bei einer vertikalen Umwälzung können Kreisel angewendet werden, die in der Mitte der wabenförmigen
Becken an einem vertikalen Wellenantrieb angebracht sind.
Neben den bautechnischen Vorteilen zeichnet sich die erfindungsgemäße
kompakte, wabenförmige Anordnung zur vollbiologischen Abwasserreinigung durch die Möglichkeit aus, in
Abhängigkeit von den Erfordernissen, das heißt von der Abwassermenge und der Abwasserqualität, unterschiedliche
technologische Reinigungsstufen parallel durchzuführen und/ oder nacheinander zu schalten. Beispielsweise besteht die
Möglichkeit, die Belebungsbecken zweistufig zu nutzen sowie ein oder zwei Nachklärbecken vorzusehen. Das erfindungsgemäße
kompakte Beckensystem ist auch zur Anwendung der sequentiellen biologischen Reinigung geeignet. In den SB-Reaktorbecken
verlaufen die Reinigungsstufen nacheinander in einem Zyklus von Füll-, Rühr- und Belüftungsphasen. Das
Einlaufpumpwerk und/oder das integrierte Rücklauf- und Überschußschlamm-Pumpwerk sind zweckmäßigerweise in einem
Bauteil mit einem dreieckigen Grundriß realisiert, welcher besonders günstig in eine Kompaktanlage mit einer sechsekkigen
Wabenform der einzelnen Becken integriert werden kann.
Die Erfindung wird nachstehend anhand einer Zeichnung weiter erläutert; in dieser zeigen in einer stark schematisierten
Darstellung
Fig. 1 eine erste Variante der erfindungsgemäßen Anordnung zur Abwasserreinigung;
Fig. 2 eine zweite Variante der erfindungsgemäßen Anordnung zur Abwasserreinigung;
Fig. 3 eine dritte Variante der erfindungsgemäßen Anordnung zur Abwasserreinigung;
Fig. 4 eine vierte Variante einer erfindungsgemäßen Anordnung zur Abwasserreinigung und
Fig. 5 eine fünfte Variante der erfindungsgemäßen Anordnung zur Abwasserreinigung.
In Fig. 1 ist in einer stark schematisierten Darstellung ein Anlagenschema einer erfindungsgemäßen kompakten und wabenförmigen
Kläranlage zur vollbiologischen Abwasserreinigung dargestellt.
Ein Betriebsgebäude BG ist außerhalb bzw. am Rand einer gemeinsamen
Bodenplatte (nicht dargeteilt) errichtet, oder auf dem Beckenkörper selbst aufgestellt. Auf der Bodenplatte
sind als sechseckige Waben ein erstes Belebungsbecken BB 1 und in einer parallelen Anordnung ein zweites Belebungsbecken
BB 2 vorgesehen. Aus der Führung der strichpunktierten Abwasserzuleitung 2 geht hervor, daß die Belebungsbekken
BB 1 und BB 2 parallel gefahren werden können. Nachgeschaltet ist ein rechteckiges Nachklärbecken NKB mit einem
Schlammräumer, welcher auf der Beckensole entlang bis zu einem Trichter gleitet (nicht dargestellt).
Aus dem Schlammtrichter des Nachklärbeckens NKB wird mit Hilfe eines Rücklauf- und Überschußschlamm-Pumpwerks RS/ÜS
Rücklaufschlamm in einer definierten Menge in die Belebungsbecken
BB 1,BB 2 zurückgeführt, während Überschußschlamm in den oder die Schlammspeicher SP überführt
wird. Das im Nachklärbecken NKB vom Schlamm getrennte Wasser fließt über einen Mengenmeßpunkt mit einer Probeentnahmeeinrichtung
IDM, die in einem Meßschacht angeordnet sein können, zu einem Flutkanal FK (nicht dargestellt).
Die einzelnen Sechseck-Wabenbecken bzw. das rechteckige
Nachklärbecken NKB wurden monolithisch mit einer Standardschalung hergestellt und grenzen mit gemeinsamen Zwischenwänden
4,5,7 aneinander.
In Fig. 2 ist eine ähnliche Kompaktanlage gezeigt. Sowohl die Belebungsbecken BB 1 und BB 2, als auch die Schlammspeicherbecken
SP sind als sechseckige Waben ausgebildet, während zur Nachklärung wiederum ein Rechteckbecken NKB
vorgesehen ist.
In einer integrierten Anordnung ist im Bereich der aneinandergrenzenden
Belebungsbecken BB 1 und BB 2 eine Einlaufkammer mit Verteilung VT, welche zweckmäßigerweise mit einer
Recheneinrichtung zur mechanischen Vorreinigung ausgerüstet sein kann, angeordnet.
Die in Fig. 3 gezeigte Kompaktanlage zeigt ein wabenform!-
ges Nachklärbecken NKB, welches jeweils an ein Belebungsbecken BB 1 und BB 2 sowie an zwei Schlammspeicherbecken SP
angrenzt. Ein Rücklauf- und Überschußschlamm-Pumpwerk kann im Bereich der Einlaufkammer VT oder in einem auf dem Bekken
errichteten Betriebsgebäude angeordnet sein.
Die Kläranlage in kompakter Bauweise, welche in Fig. 3 stark schematisiert dargestellt ist, verdeutlicht den
geringen Platzbedarf dieses Anlagensystems.
Ein weiterer Vorteil der wabenförmigen Kompaktbauweise kann aus Fig. 4 abgeleitet werden. Mit einer entsprechend bemessenen
gemeinsamen Bodenplatte besteht die Möglichkeit, noch nachträglich insbesondere wabenförmige Becken anzugliedern,
ohne daß hohe Investitionskosten erforderlich werden. Bei
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Bedarf kann eine schon bestehende Kompaktanlage mit geringen Mitteln erweitert werden. Insbesondere wenn eine Bodenplatte
bereits für einen höheren Einwohnergleichwert konzipiert wurde, ist eine kostengünstige Erweiterung möglich.
In Fig. 4 ist das Nachklärbecken in eine erste und zweite Nachklärungsstufe NKB 1 und NKB 2 unterteilt. Als Schlammspeicher
ist lediglich ein Becken SP vorgesehen. Ein Ablaufschacht zur Durchflußmessung, Probenentnahme und
Qualitätsbestimmung IDM ist bei dieser Anlagenvariante voll in das Kompaktbauwerk integriert.
Fig. 5 entspricht im wesentlichen dem Anlagenschema gemäß Fig. 4. Es sind lediglich zwei Becken als Schlammspeicher
SP vorgesehen.
Claims (14)
1. Anordnung zur Abwassserreinigung mit einem Einlaufund Betriebsgebäude, mit wenigstens einer mechanischen
Vorreinigung, einem Belebungsbecken und Nachklärbecken mit Auslauf- oder Ablaufschacht, einem Schlammpumpwerk
und einem Gebläse zur Druckluftzuführung, dadurch gekennzeichnet, daß von dem wenigstens einen Belebungsbecken (BB 1, BB
2) oder SB-Reaktorbecken, dem Nachklärbecken (NKB) und Schlammspeicherbecken (SP) eine statische Einheit
gebildet ist und daß das oder die Belebungsbecken (BB 1, BB 2), Nachklärbecken (NKB) und Schlammspeicherbekken
(SP) polygonal ausgebildet sind und über gemeinsame Zwischenwände (4,5,7) aneinandergrenzen.
2. Anordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Belebungsbecken (BB 1, BB 2) oder SB-Reaktorbecken,
Nachklärbecken (NKB) und Schlanunspeicherbecken (SP) wabenförmig und/ oder rechteckig ausgebildet und
auf einer gemeinsamen Bodenplatte gegründet sind.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte frei von Setzungsfugen ausgebildet
ist.
- 11 -
4. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Belebungsbecken (BB 1, BB 2) oder SB-Reaktorbecken, Nachklärbecken (NKB) und Schlammspeicherbecken
(SP) als sechseckige Waben ausgebildet sind.
5. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche
bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Belebungsbecken (BB 1, BB 2) oder SB-Reaktorbecken,
Nachklärbecken (NKB) und Schlammspeicherbecken (SP) als achteckige Waben ausgebildet sind.
6. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Belebungsbecken (BB 1, BB 2) mit einer gemeinsamen Zwischenwand (4), zwei Schlammspeicherbecken
(SP) mit jeweils einer gemeinsamen Zwischenwand (5) mit den Belebungsbecken (BB 1, BB 2) und ein rechtekkiges
und/oder wabenförmiges Nachklärbecken (NKB) mit
jeweils einer Zwischenwand (7) mit den Schlammspeicherbecken (SP) angeordnet sind.
7. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß mechanisch vorgereinigtes Abwasser dem oder den Belebungsbecken (BB 1, BB 2) zuführbar ist.
8. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Pumpeneinrichtung (RS/ÜS) für Rücklauf- und Überschußschlamm zentral zwischen der oder den
Belebungsbecken (BB 1, BB 2) und dem Nachklärbecken
(NKB) angeordnet ist.
- 12 -
9. Anordnung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Gebläse für eine Belüftungsanlage
der Belebungsbecken (BB 1, BB 2) im Bereich der zentral angeordneten Pumpeneinrichtung (RS/ÜS), insbesondere
oberhalb dieser Pumpeneinrichtung, vorgesehen ist.
10. Anordnung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein dreieckiger Schacht für die Pumpeneinrichtung
(RS/ÜS) für den Rücklauf- und Überschußschlamm und/oder
das Gebläse für die Belüftungsanlage der Belebungsbekken (BB 1, BB 2) mit jeweils einer Zwischenwand (8) an
jeweils ein Belebungsbecken (BB 1, BB 2) und an das oder die Nachklärbecken (NKB) angrenzt.
11. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Durchströmung der Belebungsbecken (BB 1, BB 2) horizontal oder vertikal erfolgt.
12. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Außenwände (9) als eine Bohrpfahlwand oder eine Schlitzwand ausgeführt sind.
13. Anordnung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die als Bohrpfahlwand errichteten Außenwände (9) als eine schräg gestellte, überschnittene Bohrpfahlwand ausgeführt sind.
dadurch gekennzeichnet, daß die als Bohrpfahlwand errichteten Außenwände (9) als eine schräg gestellte, überschnittene Bohrpfahlwand ausgeführt sind.
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14. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß Belebungsbecken (BBl, BB2) durch wenigstens eine Maueröffnung in der Zwischenwand (4) verbunden sind
und daß die Maueröffnung(en) mit Schieber(n) versehen
ist/sind.
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Country | Link |
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DE (1) | DE29600773U1 (de) |
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