DE29520112U1 - Vorrichtung zum Trennen und seitlichem Auslenken durch Längsschnitt erzeugten Metallstreifen - Google Patents
Vorrichtung zum Trennen und seitlichem Auslenken durch Längsschnitt erzeugten MetallstreifenInfo
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Description
Vorrichtung und Verfahren zum Fördern und gleichzeitig seitlichen Trennen zweier oder mehrerer
parallel liegender Streifen aus elastischem Material.
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Fördern, seitlichen Trennen und Führen
zweier oder mehrerer parallel geförderter Streifen mittels mehrerer parallel angeordneter Rollenbahnen,
die einzeln optional heb- und senkbar sind und für jeden Streifen über geeignet angeordneten
Tragrollen und über zwei oder mehrere seitliche Führungsanschläge verfugen.
Um die in ihrer Größe variablen Streifen in einem definierten Abstand zueinander weiterbefördern
zu können (beispielsweise zu einer Abstapelvorrichtung), müssen diese Streifen gefuhrt werden.
Dazu dienen die einstellbare Anschläge auf den Rollenbahnen. Derartige, z.B. über einen Spindeltrieb
stufenlos einstellbare Anschläge haben sich bereits bewährt.
Vorrichtungen zum Trennen von Streifen von elastischen oder plastischen Streifen (z. B. aus
Blech oder Papier) sind bereits in den Patentschriften EP 01 034 578 Al, PCT/ EP90/00068, DE
37 30 132 C2 sowie dem Gebrauchsmuster BH.0021.DE beschrieben.
Um elastische nur mäßig biegsame, bereits abgelängte, nach dem längsseitigen Schneiden eng
beieinander liegende Streifen zu trennen, benutzt man gemäß dem Stand der Technik entweder
Walzen mit Bordscheiben oder eine schräg zur Förderrichtung angestellte Walze, die von oben
auf die Streifen einwirkt (Patente DE 37 30 132 C2 und EP 01 034 578 Al).
1 · · I
Bei der ersten beschriebenen Möglichkeit fungieren die Bordscheiben einer normal zur Förderrichtung
verschiebbaren Walze als Kamm. Im zweiten Fall werden die Streifen durch eine, mitunter
schwenkbare, angestellte Verteilwalze, deren Mantelfläche mit einem Friktionsbelag versehen
ist, seitlich zur ursprünglichen Bewegungsbahn ausgelenkt und von gegenüber zur Hauptförderrichtung
Senkrechten angestellten Tragrollen weiter seitlich verschoben.
Nachteile der bisherigen Techniken sind:
• durch starre seitliche Anschläge oder Bordscheiben auf den Tragrollen keine oder eine nur
sehr eingeschränkte seitliche Positionierbarkeit verschieden breiter Blechstreifen.
• bei breiten oder mehreren parallel geförderten Streifen sind mehrere kostenintensive Verteilwalzen
erforderlich, ohne die bei den bekannten Systemen eine sichere Zuteilung der Streifen
zu einzelnen Spuren nicht möglich erscheint.
Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, die abgelängten dicht zusammenliegenden
Längsstreifen einer zerteilten Tafel oder eines Bandes einfach und sicher räumlich definiert
so zu trennen, daß diese Streifen anschließend einzeln handhabbar sind. Vorgänge fur die das
Trennen der zusammenliegenden Streifen notwendig ist, bestehen beispielsweise im Abstapeln der
einzelnen Streifen auf verschiedenen Paletten oder in der Weiterverarbeitung durch parallel arbeitende
Maschinen.
In Zeichnungen sind der Erfindungsgegenstand in einem Ausfuhrungszustand sowie Einzelheiten
dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine Gesamtdarstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung Fig.2 eine Darstellung des Wirkprinzips,
Fig. 3 eine Darstellung der seitlichen Anschläge,
Fig.4 eine Prinzipdarstellung zur seitlichen Trennung fünf parallel geförderter Streifen
Die Aufgabe wird im Rahmen dieser Erfindung dadurch gelöst, daß die längsgeteilten und parallel
geförderten Streifen (1) mehreren parallel aneinandergefügten Rollenbahnen zugeführt werden,
deren zylindrische Rollen (2) angetrieben und gegenüber der zur Bewegungsrichtung Senkrechten
angestellt sind. Zur Erhöhung der Kontaktkraft zwischen Rolle und Streifen können die Mantelflächen
der Tragrollen (2) auch mit einem Friktionsbelag beschichtet sein. Aufgrund dieser Rollenanordnung
und -ausführung wirkt auf einen Streifen eine zur Hauptbewegungsrichtung (x) senkrechte Kraftkomponente, die eine seitwärts zur Hauptbewegungsrichtung gerichtete Bewe-
gungskomponente (y) bedingt (Fig.2). Durch die Schrägstellung der Tragrollen stellt sich somit
•eine Förderrichtung ein, durch die sich der auf diesen Rollen liegende Streifen kontinuierlich seitlich
vom Streifenverband in Richtung des seitlichen Anschlags (3) entfernt.
Geräteaufbau (Fig. 1 u. 3):
Die dicht aneinander liegenden Streifen des Streifenverbandes (1) werden durch eine Transportanlage
(4), die als Bandförderer oder als Rollenbahn ausgeführt sein kann, parallel zum Erfindungsgegenstand
(Trennvorrichtung) (5) gefördert.
Diese Trennvorrichtung (5) setzt sich grundsätzlich aus einem stabilen Gestell (6), das die einzelnen
Rollenbahnen trägt, einer in der Mitte der Anordnung liegenden Rollenbahn (7) mit zur
Hauptförderrichtung senkrecht angeordneten Rollen und zwei oder mehreren äußeren Rollenbahnen
(8) mit schräg angeordneten Rollen zusammen. Die mittlere Rollenbahn ist grundsätzlich nur
bei mehr als zwei parallel geförderten Streifen sowie bei ungerader Streifenanzahl notwendig und
schmäler als der schmälste Streifen.
Die schräg angeordneten Tragrollen (2) der äußeren Rollenbahnen (8) sind gegen der zur
Hauptförderrichtung Senkrechten um ca. 1-5° angestellt, liegen in einer Rollenbahnebene und sind
angetrieben. Die schräg angeordneten Tragrollen (2) reichen bis nähe zur mittleren Rollenbahn
(7), die als schmälste Rollenbahn den mittleren von mehr als zwei Streifen in der ursprünglichen
Förderrichtung weitertransportiert. Die Ebenen der äußeren Rollenbahnen (8) können auch gegenüber
der mittleren (7) nach außen abwärts geneigt ausgeführt sein.
Die seitlichen Anschläge (3) sind an zwei Punkten jeweils an einen Spindeltrieb (9) angelenkt,
wobei ein Anlenkpunkt in der Anschlaglängsachse verschieblich ist. Durch diese Anlenkung ist
jeder Anlenkpunkt stufenlos normal zur Hauptförderrichtung einstellbar; der Anschlag somit stufenlos
seitlich verschieblich und gegenüber der Hauptförderrichtung neigbar. Die Kontaktflächen
der Anschläge (3) können als Röllchen- (3a) oder als Gleitleisten (3b) ausgeführt sein (Fig.3). Sie
ragen mit ihrer Unterkante in die Ebene der Rollenbahn (8) hinein. Durch diese Überlappung von
Anschlag und Rollenbahn ist gewährleistet, daß kein flacher Streifen unter dem Anschlag hindurchgleiten
kann.
Der parallel geförderte Streifenverband (1) erreicht das Streifentrermsystem und läuft auf die
Trennvorrichtung (5) auf. Abhängig von der Anzahl der zu trennenden Streifen heben und senken
sich die einzelnen Rollenbahnen mit dem Ziel, die resultierende Kraft zwischen Rolle (2) und
Streifen (la) möglichst vollständig zur Richtungskontrolle und Richtungsänderung zu nutzen.
Dies geschieht zunächst tür den Fall drei zusammenliegender parallel geförderter Streifen folgendermaßen:
Die äußeren beiden Rollenbahnen (8) werden gegenüber der mittleren (7) abgesenkt. Der mittlere
Streifen des Streifenverbandes (1) liegt somit vollständig auf der mittleren nicht abgesenkten Rollenbahn
(7) und wird ausschließlich in der Hauptförderrichtung transportiert.
Die äußeren Streifen des Streifenverbandes (1) fallen, je nach Breite des mittleren Streifens^ ganz
oder teilweise auf die abgesenkten äußeren Rollenbahnen (8) und werden neben der Förderung in
Längsrichtung der Rollenbahn mit der maximal normal zur Hauptförderrichtung wirksamen Kraftkomponente
gegen die seitlich verschieblich einstellbaren Anschläge (3) geschoben.
Die Entfernung der zu trennenden Streifen (1) wird durch die seitlichen Anschläge (3) begrenzt.
Diese Anschläge sind über eine Verstelleinrichtung (z.B. Spindeltrieb) (9) seitlich beliebig und
einstell- und stufenlos verstellbar, wodurch sich der endgültige, beliebig genaue Trennabstand (yl)
einstellen läßt.
Bei einem einzelnen geförderten Streifen senken sich die äußeren Rollenbahnen (8) ebenfalls ab;
der Streifen wird nur auf der mittleren Rollenbahn (7) gefördert. Bei zwei parallel geförderten
Streifen senken sich die äußeren Rollenbahnen (8) ebenfalls ab; die Streifen kippen auf die äußeren
Rollenbahnen und werden von diesen gegen die seitlichen Anschläge und in Hauptförderrichtung
transportiert.
Sind mehr als drei Streifen zu trennen, erfolgt ein schrittweises Trennen der jeweils äußeren Streifen
des zusammenliegenden Streifenverbandes (1). Dazu sind mehrere Anschläge notwendig (3 u.
11) (Fig.4). Dazu muß die Förderanlage des Streifentrennsystems weiterhin auch so ausgeführt
sein, daß für eine gewisse Strecke (xl) nur die jeweils äußersten Rollenbahnen (10) über angestellte
Rollen (2) verfugen (Fig. 4). Im Anschluß an diese Strecke (xl), die zum Abtrennen der
äußeren Streifen notwendig ist, sind neben den Rollen (2) der äußersten Rollenbahnen (10) auch
die Rollen (2) der zweitäußersten Rollenbahn (8) angestellt. Ab der Stelle, an der die Rollen der
zweitäußersten Bahn angestellt werden, beginnen auch die seitlichen Anschläge (3) für die zweitäußersten
Streifen des zu trennenden Streifenverbandes (1). Die äußersten Anschläge (11) verlaufen,
wie auch alle weiteren Anschläge bis zum Ende der Trennvorrichtung.
Man trennt beispielsweise, wie in Fig. 4 dargestellt, fünf Streifen, indem gemäß dem oben beschriebenen
Verfahren zunächst die beiden äußersten Rollenbahnen (10) abgesenkt werden und die angestellten Rollen (2) der äußersten Rollenbahn die beiden äußersten Streifen (la) seitlich
gegen die äußeren Anschläge (11) fördern. Die drei inneren Streifen (Ib) laufen auf Rollenbahnen
mit normal zur Hauptförderrichtung angeordneten Rollen ohne Richtungsänderung weiter. Im
nächsten Schritt laufen nun auch die inneren Streifen auf Rollenbahnen (8) mit angestellten Rollen
(2) auf und werden ebenfalls seitlich voneinander getrennt, indem sie gegen die inneren Anschläge
(3) gefördert werden.
Die beschriebene Verfahrensweise des schrittweisen Abtrennens der jeweils äußersten Streifen des
nach dem Trennen verbleibende Restverbandes gilt prinzipiell auch für Streifenverbände, die sich
aus beliebig vielen parallel geförderten Streifen zusammensetzen.
Claims (8)
1. Vorrichtung zum Fördern und seitlichen Trennen zweier oder mehrerer zusammenliegend
parallel geförderter Streifen aus elastischem Material wie Blech, Holz, Kunst- oder Verbundwerkstoffen,
die beispielsweise aus einer größeren Tafel oder einem Band geschnitten wurden. Die Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, daß sie aus zwei oder mehreren, optional gegen
ein Grundniveau heb- oder senkbaren, Rollenbahnen besteht, die die Streifen durch schräg zur
HauptfÖrderrichtungsnormalen angestellte Rollen voneinander trennen. Dazu steht für jeden zu
trennenden Streifen zunächst je eine Rollenbahn zur Verfugung; die Rollenbahnen können jedoch
im Falle gleicher Funktion auch zusammengefaßt werden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Rollenbahn gegenüber
der Rollenbahn, die die Streifen entlang der ursprünglichen Förderrichtung weitertransportiert,
optional anheb- oder absenkbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die angestellten Tragrollen
die gesamte Breite der jeweiligen heb- und senkbaren Rollenbahn überspannen, so daß die gesamte
Rollenbahnbreite zum Trennen zur Verfugung steht.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die angestellten Rollen
einer Rollenbahn in einer Ebene liegen; diese Ebene kann ihrerseits gegenüber der Ebene in der
die Hauptförderrichtung liegt, nach außen abwärts geneigt sein.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die angestellten Tragrollen einzeln
angetrieben sind und eine blanke oder eine friktionsbelagbeschichtete Mantelfläche aufweisen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß quer zur Hauptforderrichtung stufenlos
verstellbare Anschläge, deren Kontaktflächen als Gleit- oder als Röllchenleisten ausgeführt
sein können, variable Streifenbreiten und Trennfugen zwischen den Streifen zulassen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die quer zur ursprünglichen
Förderrichtung verstellbaren seitlichen Anschläge an jeweils zwei Punkten an einen Spindel-
trieb oder-eine Hydraulik angelenkt sind, wobei ein Anlenkpunkt in der Anschlaglängsachse
verschieblich ist, wodurch jeder Anlenkpunkt stufenlos normal zur Hauptförderrichtung einstellbar
ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer ungeraden Rollenbahnanzahl
die Rollen der mittleren achssenkrecht zur Förderrichtung angeordnet sind und dadurch
ein Fördervorgang ohne seitliche Auslenkung des Streifen möglich ist.
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1996
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