DE29504622U1 - Verbindungsbeschlag - Google Patents
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Description
• ·
17. März 1995 95-3729 G-ri/sch
Ärturo Sauce S.&rgr;.&Agr;.,
1-22060 Novedrate Como
Verbindungsbeschlag
Die Erfindung betrifft einen Verbindungsbeschlag zum lösbaren Verbinden zweier, vorzugsweise rechtwinkelig aufeinanderstoßender
Möbelteile, bestehend aus einem in eine Aussparung des einen Möbelteils einsetzbaren Gehäuse mit einem drehbar in diesem gehalterten
Verankerungsteil für einen von diesem hintergreifbaren Kopf eines mit dem anderen Möbelteil verschraubbaren Bolzens.
Gegenwärtig werden zunehmend in ihre Einzelteile zerlegte Möbel angeboten, die dann von dem Käufern selbst montiert und aufgestellt
werden müssen. Um den üblicherweise in der Montage von Möbeln unerfahrenen Käufern und Abnehmern eine einfache Montage
der Möbel zu ermöglichen, ist es eine Forderung, daß diese mit leicht montierbaren Beschlägen versehen sind, die es auch ungeübten
Personen ermöglichen, die zusammenzufügenden Möbelteile lagerichtig zusammenzusetzen und zu verbinden. Erfolgt die Verbindung
durch Schrauben oder andere Verbindungselemente, die nur durch Werkzeuge montiert werden können, stehen die meist ungeübten
Aufsteller der Möbel vor nur schwer lösbaren Problemen.
Aus der DE-OS 33 14 744 ist ein lösbarer Verbindungsbeschlag für
·· 1
• ·
Möbel bekannt, bei dem das Verankerungselement jedoch aus einem drehbar in einem Gehäuse gelagerten Spannexzenter besteht, der
nur mit einem Schraubenzieher betätigt werden kann.
Aus der US-PS 37 30 568 ist ein Verbindungsbeschlag der eingangs angegebenen Art bekannt, bei dem das Verankerungsteil aus einem
aus Blech gebogenen oder Kunststoff bestehenden Exzenter besteht, der nicht in allen Fällen die genügende Festigkeit gewährleistet.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Verbindungsbeschlag der eingangs
angegebenen Art zu schaffen, der sich bei einfachem Aufbau nur von Hand einfach und schnell montieren läßt.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem Verbindungsbeschlag der gattungsgemäßen Art dadurch gelöst, daß das Verankerungsteil
aus einem mit einem radialen Betätigungshebel versehenen zylindrischen Schaftteil besteht, der an einer Stirnseite mit einer
radialen, an einem Ende geschlossenen und einen Hinterschnitt aufweisenden Nut versehen ist, daß das Schaftteil in einer Querbohrung
des Gehäuses gelagert ist und der Abschnitt mit der Nut in einer Aussparung des Gehäuses liegt, die zu der Stirnseite
und der Oberseite des Gehäuses hin offen ist, und daß der radiale Betätigungshebel eine nutförmige Ausnehmung in der Oberseite
des Gehäuses durchsetzt und zwischen Endlagen verschwenkbar ist, in deren einen die offene Seite der Nut zur offenen Seite und in
deren anderen Endlage diese zu einem Wandungsteil der Aussparung weist. Der erfindungsgemäße Verbindungsbeschlag besteht aus zwei
Beschlagteilen, nämlich einmal dem Gehäuse mit dem in diesem gehalterten Verankerungsteil und zum anderen aus dem mit dem anderen
Möbelteil verschraubbaren Bolzen. In der geöffneten Stellung des Verbindungsbeschlages, in der die offene Seite der Nut des
Schaftteils zur offenen Seite der Aussparung des Gehäuses weist,
lassen sich die miteinander zu verbindenden Möbelteile einfach dadurch zusammenfügen, daß die zu verbindenden Teile in der Weise
zusammengeschoben werden, daß der hintergreifbare Kopf des Bolzens in die Aussparung des Gehäuses in der Weise eingeschoben
wird, daß er in die Nut bzw. nutförmige Ausnehmung des Schaftteils
gelangt. Der Verbindungsbeschlag wird dadurch verriegelt, daß nach diesem Zusammenfügen der Teile der Betätigungshebel in
seine andere Endlage geschwenkt wird, in der die offene Seite der Nut gegen einen geschlossenen Wandungsteil der Aussparung
des Gehäuses weist, so daß der Kopf des Bolzens hinter dem durch den Hinterschnitt gebildeten übergreifenden Rand der Nut festgelegt
ist und aus dieser nicht heraustreten kann.
Zweckmäßigerweise ist die Aussparung in der Stirnansicht des Gehäuses U-förmig ausgebildet. Die Aussparung kann sich zur
Oberseite des Gehäuses hin leicht keilförmig erweitern, so daß das Einführen des Kopfes des Bolzens erleichtert ist.
Zweckmäßigerweise besitzt auch die Nut in der Stirnansicht des Schaftteils eine U-förmige Form.
Die Aussparung des Gehäuses ist zweckmäßigerweise ebenfalls mit einem Hinterschnitt versehen, so daß der durch diesen Hinterschnitt
gebildete Rand der Aussparung in der verriegelten Stellung die offene Seite der U-förmigen Nut überdeckt und schließt.
Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Schaftteil mit Gewindestegen und die
Querbohrung des Gehäuses über mindestens einen Teil ihrer Länge und auf mindestens einer Seite mit komplementären Gewindenuten
versehen ist. Diese Ausgestaltung stellt sicher, daß der erfindungsgemäße Verbindungsbeschlag selbstspannend ist, da das
Schaftteil bei seinem Verschwenken aus der geöffneten in die
verriegelte Stellung durch das Gewinde in das Gehäuse hineingezogen
wird. Ist das Gewinde mit einer entsprechend großen Steigung ausgeführt, läßt sich ein ausreichend großer Spannweg
erzielen. Natürlich darf die Steigung des Gewindes nur so groß sein, daß dessen Selbsthemmung nicht verloren geht.
Zweckmäßigerweise ist das Gehäuse topfförmig ausgebildet. Das
Gehäuse kann in seiner durch die Bohrung und die Aussparung verlaufenden vertikalen Mittelebene geteilt und durch Stifte, die
in entsprechende Bohrungen der Gehäuseteile greifen, zusammengefügt sein.
Zweckmäßigerweise bestehen die Gehäuseteile aus Kunststoff-Spritzgußteilen
.
Das Schaftteil kann mit dem Betätigungshebel aus einem einstückigen
Metallgußteil, beispielsweise einem Druckgußteil, bestehen.
Die der Verriegelung des Kopfes des Bolzens dienende Nut kann in einem verbreiterten Kopfteil des Schaftteils angeordnet sein.
Zweckmäßigerweise ist das Gehäuse auf seiner Oberseite mit einer der Form des Endbereichs des Betätigungshebels entsprechenden
Einziehung versehen, in die der Betätigungshebel in seiner verriegelten Stellung eintaucht, so daß er versenkt angeordnet ist
und nicht unabsichtlich in seine geöffnete Stellung verschwenkt werden kann. Zusätzlich kann das Gehäuse mit einer Rast zur Halterung
des in seine verriegelte Stelle verschwenkten Betätigungshebels versehen sein.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend an Hand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf den Verbindungsbeschlag, dessen an den zu verbindenden Möbelteilen befestigten
Beschlagteile zusammengefügt, aber noch nicht verriegelt sind,
Fig. 2 einen Schnitt durch den Verbindungsbeschlag längs der Linie II-II in Fig. 1, allerdings mit ungeschnittenem
Schaftteil,
Fig. 3 einen Schnitt durch den Verbindungsbeschlag längs der Linie III-III in Fig. 1,
Fig. 4 eine der Fig. 1 entsprechende Draufsicht auf den Verbindungsbeschlag im verspannten Zustand der
Möbelteile,
Fig. 5 einen Schnitt durch den Verbindungsbeschlag längs der Linie V-V in Fig. 4, allerdings mit ungeschnittenem
Schaftteil,
Fig. 6 eine Ansicht auf die Trennebenen der beiden zu einem topfförmigen Gehäuse zusammenfügbaren Gehäuseteile,
Fig. 7 eine Draufsicht auf die beiden Gehäuseteile nach Fig. 6 in ihrem Zustand unmittelbar vor ihrem
Zusammenfügen,
Fig. 8 eine Vorderansicht des topfförmigen Gehäuses im
zusammengefügten Zustand seiner Teile,
Fig. 9 eine Vorderansicht des Schaftteils mit einstückig mit diesem verbundenen Betätigungshebel und
Fig. 10 eine Seitenansicht des Schaftteils in Richtung des Pfeils A in Fig. 9.
Der Verbindungsbeschlag besteht aus einem am besten aus den Fig. 6 bis 8 ersichtlichen Gehäuse und aus einem in diesem drehbar
gelagerten und über einen begrenzten Schwenkwinkel durch einen Hebel verdrehbaren Schaftteil, der am deutlichsten in den Fig.
und 10 dargestellt ist.
Das Gehäuse 1 ist aus den beiden Gehäusehälften 2, 3 zusammengesetzt
und besitzt einen im wesentlichen topfförmigen unteren durch einen Boden geschlossenen Wandungsteil 4, der an seinem
oberen Ende eine im wesentlichen rechteckige und die Wandung 4 überragende, einen Flansch bildende Platte 5 trägt. Die im wesentlichen
zylindrische Umfangswandung 4 des topfförmigen Teils 4 ist zur besseren Verankerung in einer flachen Sacklochbohrung
6 des zu verbindenden Möbelteils 7 mit ringförmig umlaufenden Wulsten 8 mit sägezahnförmigem Profil versehen.
An seiner Vorder- oder Stirnseite 10 ist das Gehäuse abgeflacht, so daß es, wie aus den Fig. 1, 3 und 4 ersichtlich, in die Sacklochbohrung
6 eingesetzt und derart in dieser verankert werden kann, daß die Stirnseite 10 des Gehäuses mit der Vorderkante
des Möbelteils 7 fluchtet.
Das Gehäuse 1 ist mit einer Querbohrung 12 versehen, die längs einer Durchmesserebene durch die Mittelebene 13 des Gehäuses 1
getrennt ist. Die Querbohrung 12 ist durch eine Ausnehmung 14 und eine Aussparung 15, die mit einem Hinterschnitt 16 versehen
ist, unterbrochen. In den geschlossenen Abschnitten 17, 18 der Bohrung 12 ist das bolzenartige Schaftteil 19 gelagert. Dieses
Schaftteil ist in der aus Fig. 10 ersichtlichen Weise mit Gewin-
destegen 20 versehen, die in komplementäre Gewindenuten 21 der
Bohrung 12 greifen, die auch in dem unteren Wandungsteil des Abschnitts der Bohrung vorhanden sind, der durch die Ausnehmung
14 nach oben zur flanschartigen Platte 2 hin geöffnet ist.
Die Bohrung 12 ist eine Sacklochbohrung, deren Grund 23 vor dem rückwärtigen äußeren Wandungsteil 4 des topfförmigen Gehäuses
endet.
Die im vorderen Bereich der Bohrung 12 befindliche Ausnehmung 15 besitzt einen etwa U-förmigen Querschnitt und ist zur flanschartigen
Deckplatte 2 hin offen. Zur Stirnseite 10 des Gehäuses hin besitzt die Ausnehmung eine Einziehung 16, die in Draufsicht,
wie am besten aus Fig. 8 ersichtlich ist, U-förmig mit sich leicht nach außen hin erweiternden Schenkeln ist.
Das Schaftteil 19 trägt angrenzend an seinem mit dem Gewinde 20 versehenen Abschnitt eine kopfförmige Verbreiterung 25, in die
eine radial verlaufende Nut 26 eingearbeitet ist, deren eine Seite geschlossen und deren andere Seite offen ist. Die Nut 26
ist mit einem eine Hxnterschneidung begrenzenden Rand 27 versehen. Die geschlossene Seite der Nut 26 und der zugehörige die
Hinterschneidung begrenzende Rand 27 sind in der aus Fig. 9 ersichtlichen Weise zu der Achse des Schaftteils 9 konzentrisch
ausgeführt.
Das Schaftteil 19 ist mit einem radialen stumpfwinklig abgewinkelten
Betätigungshebel 30 einstückig verbunden, dessen Endbereich 31 in der aus Fig. 10 ersichtlichen Weise verbreitert ausgeführt
ist.
Das Gehäuse 1 wird dadurch montiert, daß das Schaftteil 19 vor der Montage in die schalenförmigen Bohrungsabschnitte der Boh-
rung 12 der Gehäusehälften 2, 3 eingelegt und die Gehäusehälften dann zu dem aus den Fig. 1 bis 5 ersichtlichen geschlossenen
Gehäuse zusammengefügt werden. Zu diesem Zusammenfügen werden in die Bohrungen 34 zwei Stifte 35 eingesetzt, die die Gehäusehälften
2, 3 nach ihrem Zusammenfügen zusammenhalten.
Die flanschartige Abschlußplatte 5 ist mit Ausnehmungen 36, 37
versehen, die mit Rasten versehen sein können, die den Betätigungshebel 30 sowohl in seiner geöffneten als auch in seiner verriegelten
Stellung arretieren. In der verriegelten Stellung taucht der abgewinkelte Teil des Rasthebels 30 in die Ausnehmung
37 ein, so daß er im wesentlichen nicht mehr über die Oberfläche der flanschartigen Platte 2 -übersteht und unabsichtlich gelöst
werden kann.
Der zweite Beschlagteil besteht aus einem Bolzen 40, dessen mit einem Gewinde versehener Schaftteil 41 in das andere mit dem
Möbelteil 7 zu verbindenden Möbelteil 43 eingeschraubt ist. Der Bolzen 40 ist oberhalb seines mit dem Gewinde versehenen Schaftteils
41 mit einem Ringbund 44 versehen, der die Einschraubtiefe des Bolzens 40 begrenzt. An seinem äußeren Ende trägt der Bolzen
40 einen verbreiterten Kopf 45, wobei zwischen dem Kopf 45 und dem Ringbund 44 eine Ringnut 46 angeordnet ist. Der Durchmesser
des verbreiterten Kopfes 45 ist der nutförmigen Ausnehmung 26 des Schaftteils 19 derart angepaßt, daß er in der aus den Fig. 1
bis 5 ersichtlichen Weise in diese Nut soweit eingeschoben werden kann, daß der Bolzen 41 im wesentlichen etwa mit dem Schaftteil
19 fluchtet. Nach diesem Einschieben erfolgt die Verriegelung der Beschlagteile einfach dadurch, daß der Betätigungshebel
30 aus seiner aus Fig. 2 ersichtlichen geöffneten Stellung in seine aus Fig. 5 ersichtliche verriegelte Stellung umgelegt
wird. Aus Fig. 5 ist ersichtlich, daß durch die entsprechende Drehung des Schaftteils 19 der offene Teil der Nut 26 gegen
einen geschlossenen Wandungsteil der Aussparung 15 des Gehäuses weist, so daß der Kopf 45 des zweiten Beschlagteils sicher hinter
den Hinterschneidungen der Nut und zusätzlich auch der Aussparung 15 verriegelt ist.
Durch die Verschwenkung des Betätigungshebels aus ihrer aus Fig. 2 ersichtlichen Stellung in die aus Fig. 5 ersichtlichen Stellung
wird der Schaftteil 19 aufgrund des Gewindes in das Gehäuse hineingezogen, so daß der Schaftteil 19 spannend an dem Kopf 45
angreift und die beiden Möbelteile 7, 43 spannend miteinander verbindet. Durch diese Spannung wird der aus den Fig. 1 und 3
ersichtliche Spalt zwischen den zu verbindenden Möbelteilen geschlossen, wie aus der verbundenen Stellung der Möbelteile gemäß
Fig. 4 ersichtlich ist.
Claims (13)
1. Verbindungsbeschlag zum lösbaren verbinden zweier, vorzugsweise
rechtwinkelig aufeinanderstoßender Möbelteile (7, 43), bestehend aus einem in eine Aussparung (6) des einen
Möbelteils (7) einsetzbaren Gehäuse (1) mit einem drehbar
in diesem gehalterten Verankerungsteil für einen von diesem hintergreifbaren Kopf (45) eines mit dem anderen Möbelteil
(43) verschraubbaren Bolzens (41),
dadurch gekennzeichnet,
daß das Verankerungsteil aus einem mit einem radialen Betätigungshebel
(30, 31) versehenen zylindrischen Schaftteil (19) besteht, der an einer Stirnseite mit einer radialen,
an einem Ende geschlossenen und einen Hinterschnitt aufweisenden Nut (26) versehen ist, daß das Schaftteil (19) in
einer Querbohrung (12) des Gehäuses (1) gelagert ist und der Abschnitt mit der Nut (26) in einer Aussparung (15) des
Gehäuses (1) liegt, die zu der Stirnseite (10) und der Ober-
seite (5) des Gehäuses (1) hin offen ist, und daß der radiale Betätigungshebel (30, 31) eine nutförmige Ausnehmung
(14) in der Oberseite des Gehäuses (1) durchsetzt und zwischen seinen Endlagen verschwenkbar ist, in deren einer die
offene Seite der Nut (26) zur offenen Seite und in deren anderen Endlage diese zu einem Teil der Wand der Aussparung
(25) weist.
2. Verbindungsbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (15) in der Stirnansicht des Gehäuses
(1) U-förmig ausgebildet ist.
3. Verbindungsbeschlag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Aussparung (15) zur Oberseite (5) des Gehäuses (1) hin keilförmig erweitert.
4. Verbindungsbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (26) in der Stirnansicht
des Schaftteils (19) eine U-förmige Form besitzt.
5. Verbindungsbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (15) des Gehäuses
(1) mit einem Hinterschnitt versehen ist.
6. Verbindungsbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaftteil (19) mit Gewindestegen
(20) und die Querbohrung (12) des Gehäuses (1) über mindestens einen Teil ihrer Länge und auf mindestens einer
Seite mit komplementären Gewindenuten (21) versehen ist.
7. Verbindungsbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) topfförmig ausgebildet
ist.
8. Verbindungsbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) in seiner durch
die Bohrung (12) und durch die Aussparung (15) verlaufenden vertikalen Mittelebene geteilt und durch in Bohrungen (34)
greifende Stifte (35) zusammengefügt ist.
9. Verbindungsbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseteile (2, 3) aus Kunststoff-Spritzgußteilen
bestehen.
10. Verbindungsbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, -daß das Schaftteil (19) mit dem Betätigungshebel
(30, 31) aus einem einstückigen Metallgußteil besteht.
11. Verbindungsbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Nut (26) in einem verbreiterten Kopf teil _(25) des Schaftteils (19) angeordnet ist.
12. Verbindungsbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) auf seiner Oberseite mit einer der Form des Endbereichs des Betätigungshebels
(30, 31) entsprechenden Einziehung (37) versehen ist.
13. Verbindungsbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) mit mindestens einer Raste zur Halterung des Betätigungshebels (30, 31) in
seiner Verschlußstellung versehen ist.
Priority Applications (2)
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Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE29504622U DE29504622U1 (de) | 1995-03-17 | 1995-03-17 | Verbindungsbeschlag |
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Publication Number | Publication Date |
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DE29504622U1 true DE29504622U1 (de) | 1995-05-11 |
Family
ID=8005529
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Country Status (2)
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