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DE29502234U1 - Oberflächen-Bearbeitungsvorrichtung für langgestreckte, ortsfest angebrachte Körper, insbesondere für Tragseile an Brücken - Google Patents

Oberflächen-Bearbeitungsvorrichtung für langgestreckte, ortsfest angebrachte Körper, insbesondere für Tragseile an Brücken

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DE29502234U1
DE29502234U1 DE29502234U DE29502234U DE29502234U1 DE 29502234 U1 DE29502234 U1 DE 29502234U1 DE 29502234 U DE29502234 U DE 29502234U DE 29502234 U DE29502234 U DE 29502234U DE 29502234 U1 DE29502234 U1 DE 29502234U1
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DE
Germany
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processing device
housing
support cable
cable
blasting
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PEINIGER ERNST GmbH
Original Assignee
PEINIGER ERNST GmbH
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    • B08B9/02Cleaning pipes or tubes or systems of pipes or tubes
    • B08B9/023Cleaning the external surface
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    • B05B13/04Means for supporting work; Arrangement or mounting of spray heads; Adaptation or arrangement of means for feeding work the spray heads being moved during spraying operation
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    • B24C3/02Abrasive blasting machines or devices; Plants characterised by the arrangement of the component assemblies with respect to each other
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    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
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  • Bridges Or Land Bridges (AREA)

Description

• ·
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Die Erfindung betrifft eine Oberflächen-Bearbeitungsvorrichtung für langgestreckte, ortsfest angebrachte Körper, insbesondere für Tragseile, Abspannseile oder entsprechende Stäbe an Brücken, im folgenden unabhängig von der konkreten Ausführung stets als Tragseil bezeichnet.
Tragseile an Brückenkonstruktionen müssen von Zeit zur Zeit gewartet werden. Das bedeutet, daß von den Tragseilen mittels eines Abtrags-Strahlverfahrens die alte Oberflächenbeschichtung abgetragen wird, so daß ein neuer, korrosionsfreier Haftgrund geschaffen wird. Im Anschluß daran wird auf die nun korrosionsfreien Tragseile eine neue Beschichtung, Haftgrund sowie ein- oder mehrlagige Deckbeschichtungen, aufgebracht.
Bei der Erneuerung des Korrosionsschutzes von Tragseilen an Brücken wird auf eine möglichst geringe Behinderung des fließenden Verkehrs großer Wert gelegt. Das Ausmaß der Verkehrsbehinderung ist zu einem großen Teil von der Art der Einnistung abhängig. Die Notwendigkeit weder Strahlstaub noch Farbspritznebel in nennenswertem Umfange in die Umgebung gelangen zu lassen, macht allseits geschlossene Gehäuse erforderlich. Da Standgerüste aufgrund der Größe, des daraus resultierenden Gewichts und insbesondere der daraus resultierenden Windlasten im Regelfall für B rückenbau werke ausfallen, sind heute üblicherweise Hänge- oder Fahrgerüste, die an den Tragseilen verfahren werden im Einsatz. Diese weisen ein das Tragseil bzw. die Tragseilgruppe umfassendes Gehäuse auf, in dem sich Bearbeitungsplattformen für Bearbeitungspersonal befinden. Die eigentliche Bearbeitung der Oberfläche der Tragseile erfolgt also von Hand wie in üblichen Standgerüsten, nur daß diese Hänge- und Fahrgerüste eben langsam an dem Tragseil bzw. der Tragseilgruppe heraufgefahren werden.
Hänge- und Fahrgerüste der zuvor erläuterten Art sind durch den zu treibenden Abdichtungsaufwand sehr kostenintentiv. Die Arbeit in solchen engen Käfigen ist für das ausführende Personal eine Zumutung.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Oberflächen-Bearbeitungsvorrichtung der in Rede stehenden Art anzugeben, die eine emissionsarme und weitgehend automatisierte Oberflächenbearbeitung von Tragseilen erlaubt.
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Der Begriff "Tragseile" steht in diesem Zusammenhang nicht nur für alle Arten von Tragseilen, Abspannseilen und entsprechenden Haltestäben an Brücken und in anderen Bereichen, sondern auch für entsprechende Seilgruppen, also beispielsweise die an manchen Brücken anzutreffenden Dreier- oder Sechser-Seilgruppen.
Die Erfindung ist mit einer Oberflächen-Bearbeitungsvorrichtung der in Rede stehenden Art gelöst, die gekennzeichnet ist durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1. Wesentlich ist also die Tatsache, daß es sich um ein unbemanntes offenbares und um das Tragseil schließbares Gehäuse handelt, in dem eine Oberflächen-Bearbeitungseinrichtung für das Tragseil angeordnet ist. Man realisiert so eine von Personal unabhängige Ausführung der Oberflächenbearbeitung im wesentlichen automatisch.
Die einzelnen Ausführungen der erfindungsgemäßen Oberflächen-B earbeitungsvorrichtug sind Gegenstand der nachfolgenden Unteransprüche. Im Grundsatz kann man zwischen einer Oberflächen-Bearbeitungsvorrichtung mit einer abtragenden Bearbeitungseinrichtung und einer Oberflächen-Bearbeitungsvorrichtung mit einer auftragenden Bearbeitungseinrichtung unterscheiden. Das grundlegende Prinzip ist in beiden Fällen dasselbe, lediglich die Ausführung richtet sich nach den Anforderungen des entsprechenden Bearbeitungsganges.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in einer perspektivischen Darstellung, schematisch, ein erstes Ausführungsbeispiel einer Oberflächenbearbeitungsvorrichtung der in Rede stehenden Art,
Fig. 2 die Oberflächen-Bearbeitungsvorrichtung aus Fig. 1 in einem Schnitt,
stark schematisiert,
Fig. 3 eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Oberflächen-B earbeitungsvorrichtung und
Gesthuysen & von Rohr ·:· ·;· *··*·!·· ..'../■ -3-
Fig. 4 eine Stirnansicht der Oberflächen-Bearbeitungsvorrichtung aus Fig. 3.
Fig. 1 zeigt in perspektivischer Ansicht und schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel einer Oberflächen-Bearbeitungsvorrichtung der erfindungsgemäßen Art hier an einem Tragseil 1 an einer Autobahnbrücke. Man erkennt zunächst ein unbemanntes, offenbares und um das Tragseil 1 schließbares Gehäuse 2, das regelmäßig aus einer Rahmenkonstruktion mit einem Stahlblechmantel bestehen wird. Fig. 1 zeigt in Verbindung mit Fig. 2 an dem Gehäuse 2 angeordnete, auf dem Tragseil 1 laufende Führungsrollen 3. Im Gehäuse 2 ist angeordnet eine Bearbeitungseinrichtung 4 für die Oberfläche des Tragseils 1. Angedeutet ist schließlich eine Antriebsvorrichtung 5 zum vorzugsweise gleichmäßigen Verschieben des Gehäuses 2 in Längsrichtung auf dem Tragseil 1. Mit dieser Technik kann man im Grundsatz eine weitgehend automatisierte Bearbeitung derartig langgestreckter, ortsfest angebrachter Körper realisieren. Eine besonders gute Abdichtung des Gehäuses 2 ist möglich, der Personaleinsatz ist relativ gering und insbesondere die Arbeitsbedingungen des Personals sind gut. Die Behinderung des fließenden Verkehrs auf der Brücke sind in engen Grenzen zu halten, die Emissionen in die Umwelt sind extrem begrenzt.
Die Fig. 1 und 2 zeigen nun die Ausführungsform einer Oberflächen-Bearbeitungsvorrichtung als "Seilstrahlgerät". Hierzu ist vorgesehen, daß die Bearbeitungseinrichtung 4 eine Abtrags-Strahleinrichtung mit einer Mehrzahl von Strahldüsen 6 ist. Die Strahldüsen 6 sind an einem Düsenträger 7 um das Tragseil 1 herum gleichmäßig verteilt angeordnet und an Strahlschläuche 8 zur Zuführung des Strahlmittel-ZDruckluft-Gemisches angeschlossen. Die Strahlschläuche 8 können gebündelt vom Gehäuse 2 zu einer Strahlmittelquelle verlaufen, die im einzelnen nicht dargestellt ist.
Wie Fig. 2 in Verbindung mit Fig. 1 weiter zeigt, weist das Gehäuse 2 einen geschlossenen Mantel 9 auf, an den ein Absaugleitung 10 für Strahlgut angeschlossen ist. Im Inneren des Gehäuses 2 befinden sich Prallbleche 11, die das Strahlgut in den Außenbereich des Gehäuses 2 und in Richtung der Absaugleitung 10 ableiten.
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Man arbeitet hier mit herkömmlicher Druckluft-Strahltechnik mit Lavaldüsen und Strahlschläuchen zur Zuführung von Strahlmittel, also insgesamt mit umfangreich in der Praxis erprobten, höchst zuverlässigen Komponenten.
Fig. 2 macht deutlich, daß die Strahldüsen 6 in einem spitzen Winkel, vorzugsweise in einem Winkel von ca. 35° zur Tragseilachse ausgerichtet sind. Der bevorzugte Strahlwinkel von 35° entspricht der DIN 55925.
Um ein über den gesamten Umfang des Tragseils 1 gleichmäßiges Strahlbild zu erzeugen, ist im dargestellten Ausführungsbeispiel nach weiter bevorzugter Lehre vorgesehen, daß der Düsenträger 7 mit den Strahldüsen 6 um die Tragseilachse drehbar am Gehäuse 2 gelagert und mittels eines Drehantriebes 12 drehantreibbar ist. Diesen Drehantrieb 12 zeigt Fig. 2 (in Fig. 1 weggelassen).
Die Zuführung des Strahlmittels über Strahlschläuche 8 zu den Strahldüsen 6 verbietet eine durchgehend drehende Bewegung des Düsenträgers 7 um die Tragseilachse. Folglich ist im dargestellten Ausführungsbeispiel vorgesehen, daß der Düsenträger 7 s in einer oszillierenden Bewegung um die Tragseilachse drehantreibbbar ist.
Dabei ist nach bevorzugter Lehre realisiert, daß daß die oszillierende Bewegung mit einem einstellbaren Oszillationswinkel bzw. mit einem Winkel von ± 40° erfolgt. Verschiedenen Seildurchmessern kann man durch Einstellung des Oszillationswinkels entsprechend Rechnung tragen.
Als besonders zweckmäßiger Drehantrieb 12 für eine oszillierende Bewegung hat sich ein Kurbeltrieb oder, hier realisiert, eine pneumatische oder hydraulische Zylinder-Kolben-Anordnung erwiesen.
Die Drehlagerung des Düsenträgers 7 und der Drehantrieb 12 sollten zweckmäßigerweise außerhalb des Strahlbereiches im Gehäuse 2 liegen. Folglich ist im dargestellten Ausführungsbeispiel vorgesehen, daß die Drehlagerung 13 des Düsenträgers 7 außerhalb des Gehäuses 2 angeordnet ist und, vorzugsweise, daß der Düsenträger 7 eine Stirnseite des Gehäuses 2 bildet.
Gesthuysen & von Rohr ··· ··· '··'·"· .."..._* .5.
Um dem unterschiedlichen Korrosionsgrad an den Tragseilen 1 gerecht werden zu können, ohne die zum Teil noch intakte galvanische Verzinkung der Tragseile unnötig zu beschädigen, kann man vorsehen, daß jede einzelne Strahldüse 6 in ihrem Strahldruck und im Beladungsverhältnis angepaßt wird. Weiter kann man vorsehen, daß die Verschiebegeschwindigkeit längs des Tragseils 1, die Oszillationsfrequenz des Düsenträgers 7 und, vorzugsweise, der Förderstrom der Strahldüsen 6 aufeinander abstimmbar sind.
Bei einem Ausfall der Antriebsvorrichtung 5 könnte bei Weiterlaufen der Bearbeitungseinrichtung 4 in diesem Ausführungsbeispiel eine Beschädigung der Tragseile 1 auftreten. Es ist daher vorgesehen, daß die Bearbeitungseinrichtung 4 mit einer Sicherheits-Schnellabschaltung versehen ist.
Fig. 2 macht deutlich, daß zur Verhinderung von Emissionen im dargestellten Ausführungsbeispiel vorgesehen ist, daß die Durchtrittsöffnungen des Tragseils 1 im Gehäuse 2 zum Tragseil 1 abgedichtet sind.
Denkbar wäre es, daß die Antriebsvorrichtung 5 als Selbstfahrantrieb im oder am Gehäuse 2 angeordnet ist. Im dargestellten und in den Figuren angedeuteten Ausführungsbeispiel gilt jedoch, daß die Antriebsvorrichtung 5 aus einem am Gehäuse 2 angebrachten Zugseil 14 und einer am Boden ortsfest stehenden Seilwinde besteht. Der Betrieb der Bearbeitungsvorrichtung kann entweder aufwärts laufend oder abwärts gleitend erfolgen. Die Antriebstechnik ist sehr einfach und fehlerfrei.
Insgesamt empfiehlt es sich, daß die Bearbeitungsvorrichtung auf Tragseile 1 mit Seildurchmessern zwischen 90 und 130 mm einstellbar sein sollte. Man kann für unterschiedliche Gruppen von Seildurchmessern unterschiedliche Bearbeitungsvorrichtungen vorsehen, eine Art von Bearbeitungsvorrichtung sollte aber durch Abstandeinstellung der verschiedenen Komponenten auf verschiedene Seildurchmesser umstellbar sein, um die Einsatzbreite zu erhöhen.
Für die Ausführung der Führungsrollen 3 gibt es verschiedene Möglichkeiten. Besonders schonend für die Tragseile 1 ist es, wenn die Führungsrollen 3 als Keilrollen mit Elastomerbeschichtung der Lauffläche ausgeführt sind.
Gesthuysen & von Rohr
Die Strahlleistung der erfindungsgemäßen Oberflächen-Bearbeitungsvorrichtung liegt im Regelfalls zwischen ein und zwei Metern Tragseil pro Minute. Sie ist natürlich abhängig von den Erscheinungsformen der Korrosion und den Korrosionsprodukten.
Die erfindungsgemäße Oberflächen-Bearbeitungsvorrichtung ist sehr flexibel einsetzbar. Die geometrische Form der Tragseile 1 ist in weiten Grenzen frei. Gegebenenfalls ist eine Umrüstung der Bearbeitungsvorrichtung ohne weiteres möglich. Möglich ist auch der Einsatz dieser Bearbeitungsvorrichtung nicht nur an Tragseilen 1 oder Abspannseilen, sondern auch an entsprechenden Stäben bzw. Profilen an Brücken oder anderen Einsatzorten. Insbesondere ist eben auch der Einsatz nicht nur an geneigten, sondern auch an senkrecht verlaufenden Seilen möglich. Die Kontrolle der von der Oberflächen-Bearbeitungsvorrichtung bearbeiteten Oberflächen läßt sich visuell von einem Fahrgerüst aus ausführen, in weiterer Ausgestaltung ist aber vorgesehen, daß am Gehäuse 2 eine Video-Überwachungskamera angeordnet und, vorzugsweise, ebenfalls oszillierend um das Tragseil 1 schwenkbar ist. Eine solche Video-Überwachungskamera könnte auch an einem unabhängig betriebenen Wagen angebracht sein.
Zunächst geht man einmal davon aus, daß die Führungsrollen 3 im Gehäuse 2 gleichmäßig verteilt sind. Das bedeutet aber, daß die Führungsrollen 3 in Bearbeitungsrichtung sowohl vor als auch hinter der Bearbeitungseinrichtung 4 auf dem Tragseil 1 aufliegen. Für bestimmte Bearbeitungsvorgänge ist es zweckmäßig, daß die Führungsrollen 3 in einer Hälfte des Gehäuses 2 angeordnet sind und daß die Bearbeitungseinrichtung 4 in der anderen Hälfte des Gehäuses 2 an einem von den Führungsrollen 3 auslegerartig getragenen Rahmen 15 angeordnet ist (Fig.3). Im übrigen ist davon auszugehen, daß man in vielen Fällen mit drei Führungsrollen je Einheit auskommen wird.
Die auslegerartige Anordnung der Bearbeitungseinrichtung 4 hat den Vorteil, daß die Führungsrollen 3 in Bearbeitungsrichtung vor der Bearbeitungseinrichtung 4 angeordnet sind, das Tragseil 1 also berühren, bevor die Bearbeitungseinrichtung 4 in Tätigkeit getreten ist. Das hat bestimmte bearbeitungstechnische Vorteile.
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Besonderen Vorteil hat die zuvor erläuterte Konstruktion dann, wenn die Bearbeitungseinrichtung 4 keine Abtragseinrichtung, sondern eine Auftragseinrichtung für ein Beschichtungsmittel, beispielsweise eine Grundierungsbeschichtung ist. Auch für diese Auftragstechnik läßt sich nämlich eine automatisierte Bearbeitung realisieren, wir erfindungsgemäß erkannt worden ist.
Eine Konstruktion der zuvor erläuterten Art zeigt Fig. 3 in Verbindung mit Fig. 4. Hier ist zunächst vorgesehen, daß die Bearbeitungseinrichtung 4 nächst den Führungsrollen 3 eine Auftragseinrichtung 16 für Beschichtungsmittel, vorzugsweise ein Airless-Spritzgerät, aufweist. Die Auftragseinrichtung 16 könnte im Grundsatz zunächst so aussehen, wie das für die Strahldüsen 6 auf dem Düsenträger 7 in Verbindung mit Fig. 2 für eine Abtragseinrichtung beschrieben worden ist. Es fragt sich aber, ob die Gleichmäßigkeit und Fehlerfreiheit der Beschichtung bei einer solchen Düsen-Konzeption ausreichend sein wird.
Nach bevorzugter Lehre der Erfindung, die insoweit in Fig. 3 und Fig. 4 dargestellt ist, ist vorgesehen, daß die Auftragseinrichtung 16 nur für den tatsächlichen Auftrag von Beschichtungsmittel auf dem Tragseil 1 dienen soll, die Verteilung des Beschichtungsmittels soll dann durch eine Verteilungsvorrichtung 17 erfolgen. Diese Aufteilung hat den Vorteil, daß wesentlich weniger Beschichtungsmittel verlorengeht. Auftrag und Verteilung des Beschichtungsmittels können mit optimaler Wirksamkeit ausgeführt werden.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel findet man eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Gestalt, daß die Verteilungsvorrichtung 17 mehrere, vorzugsweise drei, auf dem Umfang des Tragseils 1 verteilt angeordnete Pinselelemente 18 aufweist, die an einem gemeinsamen Pinselträger 19 angeordnet und mit diesem um das Tragseil 1 drehbar sind.
In Fig. 3 und Fig. 4 erkennt man die durch Federelemente 20 in Richtung auf die Oberfläche des Tragseils 1 vorgespannten Pinselelemente 18, die gemäß Fig. 3 als Pinselleisten ausgeführt sind und sich alle gemeinsam an dem drehbar gelagerten Pinselträger 19 befinden. Dieser ist in Keilrollen 21, genauer gesagt in zwei Keilrollengrup-
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pen gelagert. Vorgesehen ist, daß die Drehbewegung gleichmäßig, nicht oszillierend erfolgt und der Drehantrieb 12 elektromotorisch ausgeführt ist. Man erkennt hier das Ritzel am Drehantrieb 12 und eine Antriebskette 23 zum Pinselträger 19.
Für eine Vorrichtung mit Beschichtungseinrichtung ist es zweckmäßig, am Gehäuse 2 ausgangsseitig auch noch eine Schichtdicken-Meßeinrichtung anzuordnen. Diese kann wiederum mit einer Videokamera arbeiten, sie kann aber auch andere Meßtechniken beinhalten. Wesentlich ist, daß die Schichtdicke möglichst zuverlässig auf dem gesamten Umfang des Tragseils 1 gemessen wird.
Schließlich ist vorstellbar, daß man beide Einheiten, die Abtragsvorrichtung der Fig. 1 und 2 und die Auftragsvorrichtung der Fig. 3 und 4 auch miteinander kombiniert.
Bei den Fig. 3 und 4 ist darauf hinzuweisen, daß hier nur die Konstruktion mit einem offenen Rahmen als Gehäuse 2 dargestellt ist, selbstverständlich ist es auch hier möglich und eventuell sogar vorzuziehen, das Gehäuse 2 allseits geschlossen auszugestalten.

Claims (25)

Gesthuysen & von Rohr ··· ··· '··'«·· ··*···* -9- Schutzansprüche:
1. Oberflächen-Bearbeitungsvorrichtung für langgestreckte, ortsfest angebrachte Körper, insbesondere für Tragseile (1), Abspannseile oder entsprechende Stäbe oder Profile an Brücken - im folgenden stets Tragseil genannt -, gekennzeichnet durch,
ein unbemanntes, offenbares und um das Tragseil (1) schließbares Gehäuse (2), an dem Gehäuse (2) angeordnete, auf dem Tragseil (1) laufende Führungsrollen (3),
eine im Gehäuse (2) angeordnete Bearbeitungseinrichtung (4) für die Oberfläche des Tragseils (1) und
eine Antriebsvorrichtung (5) zum vorzugsweise gleichmäßigen Verschieben des Gehäuses (2) in Längsrichtung auf dem Tragseil (1).
2. Oberflächen-B earbeitungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bearbeitungseinrichtung (4) eine Abtrags-Strahleinrichtung mit einer Mehrzahl von Strahldüsen (6), insbesondere mit vier Strahldüsen (6) ist, die an einem Düsenträger (7) um das Tragseil (1) herum gleichmäßig verteilt angeordnet und an Strahlschläuche (8) zur Zuleitung des Strahlmittel-ZDruckluft-Gemisches angeschlossen sind.
3. Bearbeitungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) einen geschlossenen Mantel (9) aufweist, an den eine Absaugleitung (10) für Strahlgut angeschlossen ist.
4. Bearbeitungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Strahldüsen (6) in einem spitzen Winkel, vorzugsweise in einem Winkel von ca. 35° zur Tragseilachse ausgerichtet sind.
5. Bearbeitungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Düsenträger (7) mit den Strahldüsen (6) um die Tragseiiachse drehbar am Gehäuse (2) gelagert und mittels eines Drehantriebes (12) drehantreibbar ist.
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6. Bearbeitungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Düsenträger (7) in einer oszillierenden Bewegung um die Tragseilachse drehantreibbbar ist.
7. B earbeitungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die oszillierende Bewegung mit einem einstellbaren Oszillationswinkel bzw. mit einem Winkel von ± 40° erfolgt.
8. Bearbeitungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehantrieb (12) als pneumatische oder hydraulische Zylinder-Kolben-Anordnung ausgeführt ist.
9. B earbeitungs vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehlagerung (13) des Düsenträgers (7) außerhalb des Gehäuses (2) angeordnet ist und, vorzugsweise, daß der Düsenträger (7) eine Stirnseite des Gehäuses (2) bildet.
10. Bearbeitungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschiebegeschwindigkeit längs des Tragseils (1), die Oszillationsfrequenz des Düsenträgers (7) und, vorzugsweise, der Förderstrom der Strahldüsen (6) aufeinander abstimmbar sind.
11. B earbeitungs vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bearbeitungseinrichtung (4) mit einer Sicherheits-Schnellabschaltung versehen ist.
12. Bearbeitungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchtrittsöffnungen des Tragseils (1) im Gehäuse (2) zum Tragseil (1) abgedichtet sind.
13. Bearbeitungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsvorrichtung (5) aus einem am Gehäuse (2) angebrachten Zugseil (14) und einer am Boden ortsfest stehenden Seilwinde besteht.
s &Pgr;
Gesthuysen & von Rohr
-11-
14. B earbeitungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsvorrichtung (5) als Selbstfahrantrieb im oder am Gehäuse (2) angeordnet ist.
15. B earbeitungs vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die B earbeitungs vorrichtung auf Tragseile (1) mit Seildurchmessern zwischen 90 und 130 mm einstellbar ist.
16. B earbeitungs vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsrollen (3) als Keilrollen und/oder mit Elastomerbeschichtung der Lauffläche ausgeführt sind.
17. B earbeitungs vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuse (2) eine Video-Überwachungskamera angeordnet und, vorzugsweise, ebenfalls oszillierend um das Tragseil (1) schwenkbar ist.
18. B earbeitungs vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsrollen (3) in einer Hälfte des Gehäuses (2) angeordnet sind und daß die Bearbeitungseinrichtung (4) in der anderen Hälfte des Gehäuses (2) an einem von den Führungsrollen (3) auslegerartig getragenen Rahmen (15) angeordnet ist.
19. B earbeitungs vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bearbeitungseinrichtung (4) eine Auftragseinrichtung für Beschichtungsmittel, insbesondere eine Grundierung, ist.
20. B earbeitungs vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bearbeitungseinrichtung (4) nächst den Führungsrollen (3) eine Auftragseinrichtung (16) für Beschichtungsmittel, vorzugsweise ein Airless-Spritzgerät, aufweist.
21. Bearbeitungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in Längsrichtung des Tragseils (1) hinter der Auftragseinrich-
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tung (16) eine Verteilungsvorrichtung (17) für das Beschichtungsmittel auf dem Tragseil (1) angeordnet ist.
22. B earbeitungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verteilungsvorrichtung (17) mehrere, vorzugsweise drei, auf dem Umfang des Tragseils (1) verteilt angeordnete Pinselelemente (18) aufweist, die an einem gemeinsamen Pinselträger (19) angeordnet und mit diesem um das Tragseil (1) drehbar sind.
23. B earbeitungs vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehbewegung gleichmäßig, nicht oszillierend erfolgt und der Drehantrieb (12) elektromotorisch ausgeführt ist.
24. B earbeitungs vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuse (2) ausgangsseitig eine Schichtdicken-Meßeinrichtung angeordnet ist.
25. Bearbeitungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gehäuse (2) mit einer Abtrags-Strahleinrichtung und ein Gehäuse (2) mit einer Beschichtungsmittel-Auftragseinrichtung hintereinander angeordnet und, vorzugsweise, miteinander gekuppelt sind.
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Cited By (9)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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