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Beschreibung
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Gewinnung von
Heizwärme aus Umwelt energie mit Hilfe eines schuppenartig angeordnete Dachdeckungselemente
aufweisenden Daches dem ein Leitungssystem für ein die Umweltenergie aufnehmendes
Fluid verlegt ist.
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Aus der DE-OS 23 09 307 ist eine Vorrichtung der ebengenannten Art
bekannt, bei der handelsübliche Dachziegel Verwendung finden.
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Die Ziegel sind wie bei einem normalen Dach schuppenartig einander
überlappend auf Dachlatten angeordnet. In den dadurch entstehenden Zwischenräumen
zwischen den Dachziegeln einerseits und dem Dachunterbau andererseits ist das Dachleitungssystem
verlegt, um die aus der Umwelt eingetragene Energie durch ein durch das Leitungssystem
fließendes Fluid aufnehmen und für die Beheizung eines Hauses ausnutzen zu können.
Bei der bekannten Vorrichtung möchte man u.a. die Stauwärme verwenden, die unterhalb
der Dachziegel und oberhalb des Dachaufbaues, also der Dachlatten, Dachsparren oder
einer eventuellen Dämmschicht entsteht.
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Es sind mehrere Verfahren bekannt, um Umweltenergie nutzbar zu machen.
Beim Kolektorsystem wird ein Fluid durch Sonnenkollektoren geleitet, wo die von
der Sonne abgegebene Energie direkt in Wärme energie umgewandelt wird. Das Fluid
gibt an geeigneter Stelle seine Wärme z.B. an einen Warmwasserboiler ab und wird
zum Erwärmen wiederum in die Sonnenkollektoren zurückgeleitet.
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Bei einem als Wärmepumpe bekannten Verfahren wird künstlich ein Temperaturgefälle
erzeugt und die so der Umwelt entzogene Wärme auf ein höheres Niveau "hochgepumpt",
Weiterhin
existiert noch das Photo-Elektrische-Prinzip, bei welchem mit Hilfe von Solarzellen
optische Energie direkt in elektrische Energie verwandelt wird, die als solche zur
Verfügung steht.
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Die aus der DE-OS 23 09 307 bekannte Vorrichtung ist für das Kollektorsystem
eingerichtet. Das Leitungssystem enthält hierfür vorzugsweise ein einziges, auf
der Dachfläche mäanderartig verlegtes Leitungsrohr, das an einen Warmwasserspeicher
angeschlossen ist.
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Die bekannte Vorrichtung ist nicht wirtschaftlich. Sie kann überhaupt
erst eine Mindestmenge an nutzbarer Energie liefern, sofern das Leitungssystem sich
über ein sehr großes Dach erstreckt. Der Wärmeübergang auf das Leitungssystem ist
nämlich schlecht, da die Leitung in den von Luft gefüllten Freiräumen zwischen den
Dachziegeln und dem Dachaufbau angeordnet sind und die Leitungen überhaupt erst
dann Wärme aufnehmen können, sofern der Freiraum bereits durch die Ziegel hindurch
aufgewärmt ist.
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Aus der DE-OS 27 29 313 ist darüber hinaus eine Solardachpfanne bekannt,
die sowohl für das Sonnenkollektorsystem als auch für das Wärmepumpenverfahren eingesetzt
werden kann. Die Solardachpfanne ist, ebenso wie das Kollektorsystem gemäß der DE-OS
23 09 307 so konzipiert,. daß derartig ausgerüstete Dächer von außen genauso aussehen,
wie normale Dächer die nicht zur Wärmegewinnung herangezogen werden. Bei der zuerst
genannten Vorrichtung geschieht dies dadurch, daß das Leitungssystem unterhalb der
normalen Ziegel verlegt wird~ Bei-der aus der DE-OS 27 29 313 bekannten Solardachpfnnne
soll eine Veränderung der äußeren Bildes dadurch vermieten werden, indem die Solardachpfanne
an ihrer Oberseite das gleiche Aussehen besitzt, wie eine normale Dachpfanne, die
nicht zur Wärmegewinnung herangezogen wird.
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Die bekannte Solardachpfanne gliedert sich in drei Teile, nämlich
eine Oberschale, einen Kollektor und eine Unterschale. Die Oberschale kann durchsichtig
hergestellt sein. Der Kollektor besteht vorwiegend aus einem sich der Gestalt von
Ober- und Unterschale anpassenden Blech, das mit einer Leitung für ein Kollektorfluid
verbunden ist. Alle drei Teile sind zu einer festen Einheit zusammenmontiert. Durch
Aneinanderfügen mehrerer derartiger Solardachpfannen soll eine Kollektorfläche entstehen,
mit Hilfe welcher das eingangs beschriebene Kollektorverfahren durchgeführt werden
soll.
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Die Solardachpfanne ist wegen ihrer Dreiteiligkeit kompliziert aufgebaut
und deshalb bereits in der Herstellung teuer. Um die Solardachpfanne auch trittfest
zu machen, müssen die Ober- und Unterschalen eine Mindestscherbenstärke aufweisen,
die die Solardachpfanne insgesamt stärker macht, als eine normale Dachpfanne.
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Die Solardachpfannen werden sich deshalb nur mit Schwierigkeiten mit
den umgebenden normalen Dachziegeln verlegen lassen.
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Auch die Solardachpfanne arbeitet unwirtschaftlich, da sie nur einen
relativ kleinen Leitungsquerschnitt besitzt. Bei einer eventuell notwendigen Reparatur
des Kollektors ist dieser nicht zugänglich. Es muß deshalb die ganze Solardachpfanne
ausgetauscht werden.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine wirtschaftlich
arbeitende Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die in jedes mit
Dachdeckungselementen versehene Dach auch leicht nachträglich eingebaut werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß wenigstens
ein Teil des Daches eine untere Lage von miteinander dachziegelartig verlegten Trägerplatten
aufweist, auf denen das Leitungssystem aufgebracht ist und daß der gleiche Dachteil
eine obere Lage von als Abdeckplatten ausgebildete Dachdeckungselemente umfaßt,
die nach Dachziegelart miteinander und mit den benadibarten normalen Dachdeckungselementen
verlegt sind.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist einfach aufgebaut und arbeitet
wirtschaftlich. Sie kann sowohl bei neu zu erstellenden Dächern als auch bei bereits
bestehenden Dächern eingebaut werden. Die untere Lage besteht aus Trägerplatten,
die auf dem üblichen Dachaufbau nach Dachziegelart aufgebracht werden. Die Trägerplatten
können sich wie normale Dachziegel nicht nur in Sparrenrichtung überlappen, sondern
auch in Richtung der Dachlatten. Die Trägerplatten bilden deshalb im verlegten Zustand
für sich eine eigene Schicht auf die das Leitungssystem aufgebracht wird.
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Um genügend Platz für die Verlegung der beiden Lagen von Träger-und
Abdeckplatten zu erreichen, können entweder die Sparren im Bereich des betreffenden
Dachteile ausgeklinkt und die Dachlatten tiefer angeordnet werden oder es besteht
auch die Möglichkeit, die Dachlatten für die übrigen, normalen Dachdeckungselemente
höher zn legen, z.B. durch einfügen von Klötzen zwischen den Dachsparren und den
Dachlatten.
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Zwischen der unteren Lage von Trägerplatten und der oberen Lage von
Abdeckplatten ist genügend Raum zur Verfügung, um zwischen den beiden Lagen ein
ausreichend großes und leistungsfähiges Leitungssystem unterzubringen. Die obere
Lage der Abdeckplatten bildet eine zweite Schicht, die das Leitungssystem und die
Trägerplatten von oben abdeckt. Diese Schicht bildet eine ebenso dichte Dachhaut,
wie sie von den benachbarten normalen Dachdeckungselementen gewährleistet ist. An
den Rändern des mit den Abdeckplatten versehenen Dachteiles ist der Anschluß zu
den benachbarten normalen Dachdeckungselementen genauso gegeben, wie bei diesen.
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Das äußere Aussehen eines mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgestatteten
Daches unterscheidet sich durch nichts von demwenigen eines normalen Daches.
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Die bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorhandenen Träger- und
Abdeckplatten können, ebenso wie die Dachdeckungselemente,aus Beton, keramischen
Massen, Polybeton oder ähnlichen Werkstoffen bestehen. Beide sind aber vornehmlich
aus Ton gefertigt.
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Das zwischen den beiden Lagen eingefügte Leitungssystem ist für Wartungs-
und Reparaturarbeiten leicht zugänglich. Es reicht, die Abdeckplatten an den vorgesehenen
Stellen abzunehmen, um einen direkten Zugriff zu dem Leitungssystem zu haben. Die
Aufbaudicke der beiden Lagen und des dazwischen befindlichen Leitungssystems ist
niedrig gehalten, um einerseits hohe Aufbauten zu vermeiden, die erfahrungsgemäß
erhebliche Anschlußschwierigkeiten mit sich bringen, und andererseits um bei einem
nachträglichen Einbau in das Dach die Tragwerkkonstruktion möglichst wenig zu schwächen,
so daß diese nicht durch zusätzliche Absicherungs- oder Stützmaßnahmen unterfangen
werden muß.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist so ausgelegt, daß sie auch nachträglich
bei z.B. aus denkmalspflegerischen Gründen geschützten Dächern eingebaut werden
kann, ohne daß sich die Außenansicht des Daches verändern würde.
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Die einzelnen Bestandteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind
so einfach zu verlegen, daß die Verlegearbeiten von Jedem geübten Dachdecker bzw.
Bauhandwerker ohne besondere Anweisungen vorgenommen werden können.
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Die Abdeck- und Trägerplatten sind dazu geeignet, genauso wie die
übrigen, normalen Dachdeckungselemente hergestellt zu werden. Dies bedeutet, daß
hierzu die gleichen Maschinen und maschinellen Einrichtungen angewandt werden können
und sich die Herstellungskosten für die Platten wegen der möglichen Benutzung moderner
vollautomatischer Produktionsanlagen im wesentlichen in den gleichen Grenzen bewegen,
wie diejenigen der normalen Dachdeckungselemente.
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Im Hinblick auf die Montage und Reparatur ist es vorteilhaft, wenri
das Leitungssystem als wenigstens die Fläche mehrerer Trägerplatten übergreifende,
insgesamt verlegbare Einheit gebildet ist. Das Leitungssystem kann dann bei bereits
verlegten Trägerplatten als Ganzes auf diese aufgebracht werden, worauf dann die
obere Lage der Abdeckplatten aufgelegt werden kann.
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Um bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung die Wirtschaftlichkeit bei
der Energieaufnahme zu erhöhen ist es vorteilhaft, wenn das Leitungssystem mehrere
in Sparrenrichtung parallel zueinander verlaufende Rohre aufweist, die an ihren
oberen und unteren Enden an Je einem Sammelrohr angeschlossen sind. Die Anordnung
in Sparrenrichtung eignet sich besonders für das Kollektor- und Absorberverfahren.
Da die Träger- und Abdeckplatten für sich jeweils
eine eigene Schicht,
nämlich die untere und obere Lage bilden, ist es möglich, zwischen den Schichten
eine Vielzahl von parallel zueinander verlaufenden Rohren unterzubringen und damit
für das Fluid ein großes Leitungsvolumen zur Verfügung zu stellen, Statt der Rohre
kann das Leitungssystem bei einer günstigen Weiterbildung auch Behälter aufweisen,
von denen Je einer einer Trägerplatte zugewiesen ist.
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Um die Bauhöhe der erfindungsgemäßen Vorrichtung geringer zu machen,
ist es günstig, wenn jede Abdeckplatte an ihrer Rückseite nach unten offene Aussparungen
für das Leitungssystem aufweist.
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Die Aussparungen können so geformt sein, daß sie das Leitungssystem
mehr oder weniger formschlüssig übergreifen. Dadurch wird nicht nur die Bauhöhe
verringert, sondern auch ein inniger Kontakt zwischen dem Leitungssystem und der
Abdeckplatten erzielt. Der Wärmeübergang wird verbessert.
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Im Hinblick auf eine weitere Bauhöhenverringerung ist es auch günstig,
wenn jede Trägerplatte nach oben offene Aussparungen für das Leitungssystem aufweist.
Die Aussparungen bei den Träger- und Abdeckplatten ermöglichen auch eine gute Verankerung
des Leitungssystems an den Platten.
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Um die Träger- und Abdeckplatten leicht verlegen zu können ist es
vorteilhaft, wenn die obere Lage von Abdeckplatten so auf der unteren Lage von Trägerplatten
angeordnet ist, daß Jeweils eine Abdeckplatte einer Trägerplatte zugeordnet ist.
Beim Verlegen braucht dann lediglich noch darauf geachtet zu werden, daß die Platten
sich in der richtigen Zuordnung befinden.
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Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen,
daß die Abdeckplatten im verlegten Zustand sich im wesentlichen über die Aussparungen
flankierender Stege auf den Trägerplatten abstützen. Mit den Stegen werden Kammern
für das Leitungssystem gebildet. Sie erfüllen damit mehrere Funktionen gleichzeitig.
Die eventuell gewölbeartig ausgeführten Kammern versteifen die Platten und bieten
die Möglichkeit zur Minimierung der Scherbenstärke derselben. Sie erhöhen die Trittfestigkeit.
Gleichzeitig verbessern sie auch die Wärmeübertragung auf das Leitungssystem.
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Zu guter Letzt ermöglichen sie noch die Abstützung der Abdeckplatten
auf den Trägerplatten, wodurch eine gegenseitige Verankerung der beiden Platten
zueinander erreicht wird Die Stege können auch so ausgeführt werden, daß entweder
nur einige derselben sich auf den Trägerplatten abstützen oder jeder Steg nur mit
einem Teil trägt.
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Um die Verlegung der Abdeckplatten mit den übrigen, normalen Dachdeckungselementen
zu ermöglichen, besteht eine vorteilhafte Weiterbildung darin, daß åede Abdeckplatte
die gleiche Verfalzung aufweist, wie ein normales Dachdeckungselement. Die Qbeeckplatten
lassen sich auf diese Weise in der gleichen Art verlegen, wie normale Dachdeckungselemente.
Dies bedeutet, daß die Dachhaut auch im Bereich der erfindungsgemäßen Vorrichtung
genauso dicht ist, wie bei den mit den normalen Dachdeckungselementen eingedeckten
Dachteilen.
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Für die Wärmeübertragung ist es von Vorteil, wenn der zwischen den
Abdeck- und Trägerplatten vorhandene Hohlraum für das Leitungssystem zu einem größeren
Teil von Aussparungen der Abdeckplatten gebildet ist.
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Zur Verbesserung des Wärmeüberganges kann auch in den verbleibenden
Leerraum zwischen dem Leitungssystem und dem Hohlraum ein Wärme leitendes, vornehmlich
elastisches Material eingefügt werden, z.B.
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Metallpulver.
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Um eine solide Abstützung der Abdeckplatten auf den Trägerplatten
zu erreichen, kann bei einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen werden, daß
die die Aussparungen flankierenden Stege der Trägerplatten breiter sind als die
Stege der Abdeckplatten.
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Um die Trägerplatten auf Dachlatten auflegen und dort verankern zu
können, können dieselben am kopfseitigen Ende an ihrer Unterseite wenigstens eine
Aufhängenase aufweisen.
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Ein einfaches Verlegen der Trägerplatten ist dann gegeben, wenn dieselben
einander ziegelartig überlappend angeordnet sind. Die Trägerplatten können dann
genauso wie normale Dachdeckungselemente verlegt werden. Ihre gegenseitige Zuordnung
kann durch eine Verfalzung erfolgen.
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Um bei der Verlegung der Träger- und Abdeckplatten in deren Uberlappungsbereich
keine allzu große Bauhöhe zu erreichen, ist es gunstig, wenn das fußseitige Ende
der Trägerplatten gegenüber dem Mittelfeld derselben soweit abgesenkt ist, daß das
kopfseitige Ende der Abdeckplatten, welches das fußseitige Ende der Trägerplatten
überdeckt, noch eine stabile Restscherbendicke aufweist.
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Hierzu ist es auch vorteilhaft, wenn die Auflagefläche des kopfseitigen
Endes der Abdeckplatten eben ausgebildet ist, ebenso wie die Oberseite des fußseitigen
Endes der Trägerpiatten, sowie die Unterseite des fußseitigen Endes und das kopfseitige
Ende derselben.
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Zum Anbringen von Sturmklammern bzw. zum Durchführen von Aufhängenasen
kann bei einer günstigen Weiterbildung der Erfindung das fußseitige Ende der Trägerplatten
Ausklinkungen aufweisen.
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Für die Verankerung der Abdeckplatten an den Trägerplatten kann das
kopfseitige Ende derselben Ausnehmungen bzw. Ausklinkungen zur Aufnahme von Aufhängenasen
der Abdeckplatten besitzen.
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Zum Ausgleich der Höhendifferenz und zur Anpassung der Träger-und
Abdeckplatten an die übrige, mit normalen Dachdeckelementen versehene Dachfläche
können am fußseitigen Ende der unteren Lage Futterstücke vorgesehen werden. Diese
Futterstücke können auf der dort vorhandenen Dachlatte aufgebracht werden.
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Zur formschlüssigen Verbindung der Trägerplatten können dieselben
einen Seitenfalzteil, sowie einen Deckfalzteil besitzen, wobei der Deckfalzteil
höher gelegen ist, als der Seitenfalzteil. Im Hinblick auf die Herstellung der Trägerplatten
ist es vorteilhaft, wenn die Unterseite derselben Stützrippen aufweist, deren Höhenabstand
zur Unterkante der Deckfalzrippe gleich oder größer ist, als der Niveauunterschied
zwischen Mittelfeldauflage und Deckfalzniveau einer Trockenunterlage. Die Stützrippen
dienen einerseits bei den fertigen Trägerplatten zur Versteifung derselben, andererseits
tragen sie bei ihrer Fertigung dazu bei, daß sich die z.B. aus Ton gepreßte Trägerplatte
sich auf einer Einheitstrockenunterlage verwindungssicher anordnenläßt. Die Trockenunterlage
kann auch zum Trocknen der Abdeckplatten und der übrigen, normalen Dachdeckungselemente
verwendet werden
Das Trocknen der Abdeckplatten bei ihrer Herstellung
aus Ton, läßt sich auch dadurch verbessern, indem der Niveauunterschied zwischen
der Unterseite der Stege bzw. Randbegrenzungen der Aussparungen an der Unterseite
der Abdeckplatten und der Unterseite der Deckfalzrippen gleich ist dem Niveauunterschied
zwischen dem Niveau des Deckfalzes und dem Mittelfeld der Trockenunterlage.
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Um die Trägerplatten bei der Herstellung und beim Versand aufeinander
stapeln zu können, kann vorgesehen werden, daß die Stützrippen der Trägerplatten
so angeordnet sind, daß sie beim horizontalen Aufeinanderlegen derselben auf Teile
der Stege zwischen den Aussparungen auf der Oberseite zu liegen kommen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind anhand einer Zeichnung dargestellt.
Es zeigen: Fig. la, Ib und 1c einen Querschnitt in Richtung der Dachlatten eines
mit der erfindungsgemäßen Vorrichtungausgestatteten Daches, Fig. 2a, 2b und 2c einen
Längsschnitt in Sparrenrichtung durch das in den Fig. 1a bis 1c gezeigte Dach gemäß
der Linie II-II in Fig. 1c, Fig. 3a, 3b und 3c einen Längsschnitt in Sparrenrichtung
durch das in den Fig. 1a,lb und 1c gezeigte Dach gemäß der Linie III-III von Fig.
Ib, Fig. 4 eine perspektivische Ansicht auf einen für den Einbau der erfindungsgemäßen
Vorrichtung vorbereiteten Dachaufbau, Fig. 5 eine perspektivische Ansicht eines
von einander verschiedenen Trägerpiatten gebildeten Vierziegeltreffecks,
Fig.
6 eine Draufsicht auf ein normales Dachdeckungselement, bzw. auf eine Abdeckplatte,
Fig. 7 eine Schnittansicht durch ein normales Dachdeckungselement gemäß der Linie
VI-VI von Fig, 6, Fig. 8 eine Unteransicht einer für ein aus Rohren bestehendes
Leitungssystem eingerichteten Abdeckplatte, Fig. 9 die Unteransicht einer für ein
Behälter aufweisendes Leitungssystem eingerichteten Abdeckplatte, Fig. 10 eine Draufsicht
auf eine für ein aus Rohren bestehendes Leitungssystem eingerichtete Trägerplatte,
Fig. 11 eine Draufsicht auf eine für ein Behälter enthaltendes Leitungssystem eingerichtete
Trägerplatte, Fig. 12 eine Unteransicht einer Trägerplatte, Fig. 13 eine Seitenansicht
von auf einer Trockenunterlage gestapelten Sonderelementen, Fig. 14 eine Seitenansicht
von auf einer Trockenunterlage gestapelten Trägerplatten, und Fig. 15 eine Seitenansicht
von auf einer Trockenunterlage gestapelten Abdeckplatten,
Die Fig.
la bis ic, 2a bis 2c und 3a bis 3c geben eine Gesamtübersicht über eine Vorrichtung
1, zur Gewinnung von Heizwärme aus Umweltenergie. Sie ist in ein Dach 2 integriert,
das normale, handeslübliche Dachdeckungselemente 19.umfaßt, die in den Fig. 6 und
7 dargestellt sind. Ihnen ist zu entnehmen, daß die normalen Dachdeckungselemente
an dem dargestellten linken Rand eine Seitenverfalzung 33,am kopfseitigen Rand der
Oberseite eine Kopfverfalzung 35und am rechten seitlichen Rand an der Unterseite
eine Deckverfalzung 34 aufweisen. Nicht dargestellt ist die am fußseitigen Rand
an der Unterseite befindliche Fußverfalzung 56. Sie ist lediglich mit einem Pfeil
in Fig. 6 angedeutet. Bei dem gezeigten Dachdeckungselement handelt es sich um eine
Flachdachpfanne. Das Mittelfeld M ist vom kopfseitigen zum fußseitigen Rand hin
längs strukturiert.
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Die normalen Dachdeckungselemente 19 sind auf Pachlatten 531 aufgelegt
und werden auf diesen mit Hilfe von Aufhängenasen gehalten.
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Die Dachlatten sind von Dachsparren 521 unterstützt, die in der üblichen
Weise quer zu den Dachlatten angeordnet sind.
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Die Vorrichtung 1 weist eine obere Lage von Abdeckplatten 12 auf,
die, im wesentlichen die gleichen Kopf-, Seiten-, Deck- und Fußverfalzung besitzen
wie die normalen Dachdeckungselemente 19 und mit diesen problemlos eingedeckt werden
können. Dies ist insbesondere in den Fig. 1a bis 1c, 2a bis 2c und 3a bis 3c gezeigt.
Auch die für den Betrachter sichtbare Oberseite 121 der Abdeckplatten 12 ist genauso
gestaltet, wie die Oberseite der normalen Dachdeckungselemente 19. Die Fig. 6 zeigt
deshalb sowohl die Oberseite der normalen Dachdeckungselemente 19 als auch die Oberseite
der Abdeckplatten 12. Die Abdeckplatten lassen sich deshalb ohne Schwierigkeiten
mit den benachbarten normalen Dachdeckungselementen 19 verlegen.
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Die Vorrichtung 1 besitzt eine untere Lage 21, die von Trägerplatten
22 und Sonderelementen 24 gebildet ist. Die Sonderelemente 24 bilden jeweils den
rechten Anschlußrand eines mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 ausgestatteten
Dachteiles an den mit normalen Dachdeckungselementen 19 ausgestatteten übrigen Dachteil.
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Die Trägerplatten 22 und die Sonderelemente 24 der unteren Lage 21
liegen auf Dachlatten 532 auf, die gegenüber den Dachlatten 531, auf welchen die
normalen Dachdeckungselemente 19 aufliegen, um ein Maß a tiefer liegen. Die Absenkung
der Dachlatten für die Vorrichtung 1 kann einerseits durch deren anordnung in einer
Ausklinkung 5211 erfolgen, wie sie in Fig. 2 zu sehen ist oder durch ene Unterfüterung
der die normalen Dachdeckungselemente 19 tragenden Dachlatten 531 durch Distanzstücke
58.
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In Fig. 4 der Zeichnung ist perspektivisch ein Dachunterbau gezeigt,
der für den Einbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 präpariert ist. Es sind deutlich
die um das Stück 8 tiefer gelegten Dachlatten 532,sowie die Dachlatten 531 zu sehen,
die für die Aufnahme der normalen Dachdeckungselemente vorgesehen sind Die Dachlatten
531 und 532 sind an den Stoßstellen auf den Randsparren einander überlappend angeordnet
und gemeinsam auf den Randsparren, z.B. durch Nageln befestigt.
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Die Ausklinkung 5211 der Sparren beginnt soweit oberhalb der obersten
Dachlatte 532, daß die untere Lage 21 der Trägerplatten noch ausreichend auf ihr
Platz finden kann. Das gleiche gilt für die unterste Dachlatte 532 des für den Einbau
der Vorrichtung vorgesehenen Dachteiles.
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Zwischen der oberen Lage 11 unr' r unteren Lage 21 ist ein Leitungssystem
41 für ein die Uwelteneie aufnenendes Fluid
aufgebracht. Das Leitungssystem
ist in zwei Varianten gezeigt.
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Einmal weist es parallel zueinander in Sparrenrichtung verlaufende
Rohre 411 auf, wie dies in Fig. 2 dargestellt ist, und einmal besitzt es Behälter
412, die in Fig. 3 dargestellt sind.
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Die Rohre verlaufen mit einem geringen Abstand nebeneinander und folgen
dem Treppenprofil der dachziegelartig verlegten Trägerplatten 22. Sie sind vornehmlich
elementübergreifend verlegt, d.h., sie erstrecken sich in ihrer Länge über mehr
als eine Abdeckplatte. An ihren oberen Enden sind sie an eine firstseitige Sammelleitung
43 angeschlossen, an ihren unteren Enden an eine traufseitige Sammelleitung 42.
Die Sammelleitungen verlaufen in Dachlattenrichtung und sind über vertikal durch
den Dachunterbau geführte Verbindungsleitungen 421 bzw. 431 mit der Heizungsanlage
eines Hauses verbunden. Die Rohre 411 können ebenso wie die später noch zu beschreibenden
Behälter zusammen mit den Sammelleitungen als insgesamt verlegbare Einheit ausgebildet
sein.
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In den Fig. 2 und 3 ist schematisch ein verdammter Dachunterbau 51
angedeutet. Es sind Konterlatten 511, Dachpappe 512, eine Rohschalung 513 und eine
Dämmplatte 514 zu erkennen.
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Die Behälter 412 besitzen eine relativ geringe Höhe h und sind mit
ihrer Länge und Breite kleiner bemessen als die Grundfläche der Trägerplatten 22.
Im vorliegenden Fall besitzen sie an ihrem oberen Ende je zwei Stichleitungen 432,
die zu einer firstseitigen Sammelleitung 43 hinführen, die genauso beschaffen istswie
die Sammelleitung bei dem aus Rohren bestehenden Leitungssystem 41.
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Desgleichen besitzen die Behälter am unteren Ende jeweils zwei Stichleitungen
422, die zu einer traufseitigen Sammelleitung 42 geführt sind. Auch diese Sammelleitung
und ebenso wie die beiden entsprechenden Verbindungsleitungen 421 und431 sind genauso
beschaffen wie bei dem aus Rohren bestehenden Leitungssystem von Fig. 2.
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Bei hintereinander geschalteten Behältern dienen die auf die benachbarten
Behälter hingerichteten Stichleitungen 422 und 432 zum Verbinden der Behälter untereinander.
Die Leitungsanschlüsse der Behälter, der Rohre und der Leitungen unter- und miteinander
können mit Hilfe von handelsüblichen Steck- bzw. Schraubeverbindungen erfolgen.
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Nachfolgend werden die einzelnen Bestandteile der erfindungsgemäßen
Vorrichtung im Detail beschrieben und anschließend ihr Platz im erfindungsgemäßen
Verbund erläutert. Es wird mit den Trägerplatten 22 begonnen.
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Den Fig. 2, 3 und 5 kann entnommen werden, daß die Trägerplatten 22
miteinander dachziegelartig verlegt werden. Um die Verlegung der unteren Lage 21
möglichst einfach zu gestalten und komplizierte seitliche Anschlüsse zu vermeiden,
besitzen die Trägerplatten 22 an ihrer Oberseite eine einfache Seitenverfalzung
bestehend aus einer äußeren Seitenfalzrippe 2231 und eines Seitenfalznut 2232.
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Beide sind gut aus den Fig. 1, 10 und 11 zu erkennen. In die Seitenfalznut
2232 greift eine äußere, an der Unterseite der Trägerplatten angeordnete Deckfalzrippe
2241 ein, die in den Fig. 1 und 12 zu sehen ist. Es ergibt sich dadurch ein einfacher,
aber wirksamer Verschluß benachbarter Trägerplatten. Beim Verlegen ist der richtige
gegenseitige Abstand der Trägerplatten gewährleistet, wenn die Deckfalzrippe 2241
der einen Trägerplatte in die Seitenfalznut 2232 der anderen eingreift.
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Die Deckfalzrippe2241 wird von einer Deckfalznut 2242 flankiert, i
die bei verlegten Trägerplatten die Seitenfalzrippe 2231 hinein ragt. Sowohl die
Deckfalzrippe 2241 als auch die Deckfalznut 2242 sind in einem Deckfalzteil 224
angeordnet, der sich vom fußseitigen Ende der Trägerplatte bis zu einem am kopfseitigen
Ende befindlichen Eckausschnitt 2244 erstreckt und dabei auf die ganze Länge im
wesentlichen den gleichen Querschnitt aufweist.
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Der Fig. 1 kann unschwer entnommen werden, daß der Deckfalzteil 224
sich über das Niveau der restlichen Trägerplatte erhebt.
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In die Seitenfalznut 2232 mündet eine an den in den Fig. 10 und 11
oben dargestellten kopfseitigen bzw. firstseitigen Ende angeordnete Kopffalznut
2252, die zum Sammeln von eventuell anfallenden Kondenswasser dient.
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An der Unterseite des Kopfbereiches befindet sich quer zur Längserstreckung
der Trägerplatten eine Aufhängenase 2221. Zwischen der Aufhängenase und einem tiefer
gelegten fußseitigen Ende 226 erstrecken sich je zwei Stützrippen 2222.
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Die treppenartige Absenkung des Fußbereiches 226 gegenüber einem Mittelfeld
221 der Trägerplatten ist gut aus den Fig. 2 und 3 zu erkennen. Sie dient dazu,
im Uberlappungsbeieich in Höhe der Dachlatten eine allzu große Materialanhäufung
zu vermeiden und
einen ausreichenden Durchgang für das Leitungssystem
41 zu schaffen. Trotz der Absenkung ist sichergestellt, daß das fußseitige Ende
226 noch eine ausreichende Restscherbendicke aufweist und belastbar ist.
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Aus Fig. 12 ist zu erkennen, daß die Unterseite des fußseitigen Endes
226 eben ausgebildet ist. Dies gilt gleichermaßen für die in Fig. 11 gezeigte Oberseite
des fußseitigen Endes als auch für die in den Fig. 10 und 11 gezeigten Oberseiten
der kopfseitigen Enden 225 der Trägerplatten.
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Am fußseitigen Ende besitzen die Trägerplatten eine Einklinkung 2265
für eine Sturmklammer 591, wie sie in den Fig. 2 und 3 gezeigt ist. Diese Einklinkung
befindet sich im vorliegenden Fall in etwa in der Längsmitte der Trägerplatten.Bei
der in den Fig.11 und 12 gezeigten Trägerplatte wird sie noch zu beiden Seiten von
Einklinkungen 2265 flankiert. Sie bilden Freiräume für bei verlegten Abdeckplatten
hindurchgreifenden Aufhängenasen von Abdeckplatten 12, wie dies noch später erläutert
wird. Die Einklinkungen 2266 sind allerdings nur bei denjenigen Trägerplatten vorhanden,
die das mit den Behältern 412 ausgestattete Leitungssystem 41 eingerichtet sind.
Sie fehlen bei der in Fig. 10 dargestellten Trägerplatte, die bekanntlich für das
Rohre aufweisende Leitungssystem 41 vorgesehen ist. Die Fig. 12 zeigt deshalb primär
die Untersicht auf die für das Behältersystem eingerichteten Trägerplatten, Mit
Ausnahme der Einklinkungen 2265 schaut jedoch die Rückseite der für das Röhrensystem
eingerichteten Trägerplatte 22 genauso aus.
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Am kopfseitigen Ende weisen beide Varianten von Trägerplatten 22 Einsenkungen
2216 für die später noch zu beschreibenden Aufhängenasen von Abdeckplatten 12 auf.
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In den beiden Fig. 10 und 11 sind die zwei Varianten von Trägerplatten
22 dargestellt. Die Trägerplatte von Fig. 10 ist, wie bereits ausgeführt, für das
mit Rohren 411 ausgestattete Leitungssystem 41 eingerichtet. Im vorliegenden Fall
erstrecken sich in Längsrichtung der Trägerplatten 22, also vom kopfseitigen Ende
225 zum fußseitigen Ende 226 insgesamt acht rinnenartige Aussparungen 2211, die
parallel nebeneinander laufen. Sie sind über das gesamte Mittelfeld 221 eben geführt
und folgen zum fußseitigen Ende 226 hin der treppenartigen Absenkung des Fußteiles.
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Sie beginnen kurz hinter der Sammelnut 2252 und weisen dort eine kegelartige
Spitze 22111 auf.
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Zwischen den Aussparungen 2211 und am Rande des Mittelfeldes 2221
sind dieselben von Stegen 2213 flankiert, die im wesentlichen gleich breit sind.
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In einer schräg abfallenden, inneren Flanke 2243 des Deckfalzteiles
224 sind zwei Einsenkungen 2215 für Stifte 92 vorgesehen.
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Die Einsenkungen sind nach der Art einer vertikalen Bohrung ausgeführt
und gleichmäßig über die Länge der Trägerplatte 22 verteilt. Die Stifte dienen auf
Wunsch zur Verankerung der Abdeckplatten 12 auf den Trägerplatten 22. Sie können
auch das Verlegen der Abdeckplatten erleichtern.
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Fig. 10 ist zu entnehmen, daß die Einklinkung 2265 für die Sturmklammer
symmetrisch zwischen den Rinnen in einem mittleren Steg 2213 angeordnet ist. Die
rinnenartigen Aussparungen 2211 sind so geformt, daß die Rohre 411 mit Spiel eingelegt
werden können.
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Ihre Tiefe ist im vorliegenden Fall so bemessen, daß sich die Rohre
411 lediglich mit ungefähr einem Drittel versenken lassen.
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Den restlichen Teil der Querschnittsfläche ragen sie über das Niveau
der Trägerplatten 22 heraus.
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Die in Fig. 11 dargestellte Trägerplatte ist für die Aufnahme von
Behältern 412 eingerichtet. Sie weist hierzu in ihrem Mittelfeld 221 eine Ausnehmung
2212 für die Aufnahme der Behälter auf.
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Die Ausnehmung weist eine größere Breite und Länge auf als der Behälter,
so daß dieser mit Spiel eingelegt werden kann. Ihre Tiefe beträgt Jedoch ungefähr
ein Drittel der Höhe h des Behälters 412. Die Ausnehmung umfaßt im wesentlichen
das ganze Mittelfeld 221 und reicht von der kopfseitigen Sammelnut 2252 bis hin
zum Beginn der Absenkung im Fußbereich 226. Am kopfseitigen Ende kann sie mit einer
Abschrägung 22121 versehen sein, die das Einlegen des Behälters erleichtert und
einen Durchgang für die zum Behälter führenden Stichleitungen 432 schafft.
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Am fußseitigen Ende 226 sind zwei rinnenartige Ausnehmungen 22122
für die am fußseitigen Bereich der Behälter angeordneten Stichleitungen 422 vorhanden,
die dem treppenartigen Absatz des fußseitigen Bereiches folgen. Sie verlaufen parallel
zueinander zu beiden Seiten der Einklinkung 2265 für die Sturmklammer in Längsrichtung
der Trägerplatte 22.
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In Fig. 1 ist die rechte Trägerplatte 22 als Sonderelement 24 ausgebildet.
Um den Anschluß an das benachbarte normale Dachdeckungselement 19 zu ermöglichen,
ist der Deckfalzteil 224 der Trägerplatte 22 verkürzt ausgeführt. Die Deckfalzrippe
2241 entfällt.
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Das Sonderelement 24 kann in dieser Form eigens hergestellt oder durch
entsprechendes Verkürzen des Deckfalzteiles 224 einer normalen Trägerplatte entlang
der Linie A-A in Fig. Ib gefertigt werden. Das Verkürzen kann z.B. durch Abtrennen
des störenden Teiles des Deckfalzteiles erfolgen. Obwohl in Fig. 1 lediglich ein
Sonderelement für das Rohre enthaltende Leitungssystem 41 gezeigt ist, ist es klar,
daß auch in gleicher Weise ein Sonderelement 24 für eine das Behältersystem aufnehmende
Trägerplatte 22 angefertigt werden kann.
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Im verlegten Zustand bildet die untere Lage 21 der Trägerplatten 22
eine eigene Schicht. Die Jeweils darüber angeordneten Trägerplatten überlappen mit
ihrem fußseitigen Ende 226 den Kopfbereich 225 der darunterliegenden Trägerplatten
soweit, daß sie ungefähr bis zur Sammelnut 2252 hin reichen.
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Nun zu den Abdeckplatten. Die Oberseite der Abdeckplatten wurde bereits
eingangs beschrieben. An ihrer Rückseite 122 weisen sie ein ebenso gestaltetes Deckfalzteil
124 und Fußfalzteil 126 auf, wie die'normalen Dachdeckungselemente 19. Das rückseitige
Mittelfeld ist Jedoch dem besonderen Verwendungszweck angepaßt, d.h., es ist zur
Aufnahme des Leitungssystems 41 vorbereitet. So erkennt man, daß die Rückseite 122
mit ebensolchen rinnenartigen Ausnehmungen 1221 versehen ist, wie sie bereits von
der Oberseite der Trägerplatten 22 bekannt sind.
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Die Aussparungen 1221 verlaufen ebenso in Längsrichtung der Abdeckplatten,
d.h., von einen kopfseitigen Ende 125 zu einem fußseitigen Ende 126. Sie enden kurz
vor der dort angeordneten Fußverfalzung mit kegelartigen Spitzen 12211.
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Die Aussparungen sind im Bereich des Mittelfeldes gerade geführt.
Zum kopfseitigen Ende 125 hin sind sie einem treppenartigen Ansatz des Kopfbereiches
folgend höher bzw. tiefer gelegt, je nach dem ob man die Schnittansicht der Fig.
3 oder Fig. 8 betrachtet. Die Abkröpfung der rinnenartigen Aussparung dient wiederum
dem Ziel, im Überlappungsbereich bei den Dachlatten 532 genügend Raum für die Durchführung
des Leitungssystems 41 zur Verfügung zu stellen. Auch an dieser Stelle ist aber
bei den Abdeckplatten gewährleistet, daß noch eine ausreichend stabile Restscherbenstärke
vorhanden ist, so daß die Trittfestigkeit nicht außer Zweifel steht.
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Die Aussparungen 1221 verlaufen parallel zueinander. Sie werden jeweils
von Stegen 1223 flankiert, die weniger breit sind als die entsprechenden Stege 2213
der Trägerplatten. Die kommt auch in Fig. 1 zum Ausdruck.
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Die Aussparungen 1221 sind, wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, sehr viel
tiefer ausgeprägt, als die hierzu korrespondierenden Aussparungen 2211 der Trägerplatten
22. Im vorliegenden Fall nehmen sie ungefähr zwei Drittel der Quersinittsfläche
der Rohre 411 auf, dieses Verhältnis kann sich Jedoch auf Wunsch sowohl zu Gunsten
der Aussparungen der Abdeckplatten als auch zu Gunsten der Aussparungen der Trägerplatten
verändern.
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Die Aussparungen 2211 der Trägerplatten und 1221 der Abdeckplatte
bilden zusammen einen gemeinsamen Hohlraum, der in
seiner Form
und seinen Abmessungen an die gewünschte Querschnittsform der Rohre des Leitungssystems
41 angepaßt ist. Im vorliegenden Fall ist der Hohlraum größer bemessen, als die
Rohre des Leitungssystems, so daß dieses mit Spiel eingelegt werden kann.
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Bei einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, den
Hohlraum mit einem vornehmlich elastischen, gut wärmeleitenden Material anzufüllen,
z.B. mit Metallpulver.
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Die Abdeckplatten sind im Seitenfalzbereich 123 mit einer auf ihrer
gesamten Länge durchlaufenden Ausnehmung 1233 versehen, die bei den verlegten Platten
sicherstellt, daß der Deckfalzteil 224 der Trägerplatten in den Seitenfalzteil 223
der benachbarten Trägerplatte eingreifen kann. Das Ineinandergreifen der eben angesprochenen
Teile ist gut aus Fig. ib ersichtlich.
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In einer schrägen, inneren Flanke 1243 an der Unterseite des Deckfalzteiles
124 sind zwei Einsenkungen 1225 für den Stift 92 eingebracht. Diese Einsenkungen
korrespondieren mit den Einsenkungen 2215, die in den Trägerplatten vorgesehen sind.
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Die Stifte und die Einsenkungen sind Drittel, um auf Wunsch die Abdeckplatten
noch besser auf den Trägerplatten zu verankern, als dies bereits ohnehin durch die
gegenseitige Verfalzung der Abdeckplatten untereinander und durch die Abstützung
auf den Trägerplatten sichergestellt ist.
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Im Kopfbereich 1?5 sind noch beidseitig der rinnenartigen Aussparungen
1221 Auflageflächen 1255 für eine Trockenunterlage vorgesehen.
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Die Abdeckplatte 12 von Fig. 9 ist im wesentlichen genauso aufgebaut
wie diejenige von Fig. 8. Gleiche Teile sind deshalb mit den gleichen Bezugszeichen
versehen. Nachfolgend wird lediglich noch auf die Unterschiede eingegangen. Diese
sind hauptsächlich im Mittelfeld 122 zu finden. Fast die gesamte frei verfügbare
Fläche des Mittelfeldes wird von einer rechteckigen Aussparung 1222 ausgefüllt,
die zur Aufnahme der Behälter 412 dient. Auch hier wie bei den Trägerplatten ist
die Aussparung im Hinblick auf die Breite und Länge größer bemessen als der Behälter
412.
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Er kann infolgedessen mit Spiel eingelegt werden. Am kopfseitigen
Ende besitzt er eine Abschrägung 12221 die zusammen mit rinnenartigen Aussnehmungen
12212 den notwendigen Freiraum für die Stichleitungen 432 bilden soll.
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Am fußseitigen Ende der Aussparung sind in Verlängerung der Aussparungen
vom Kopfbereich kleine rinnenartige Aussparungen 12213 vorgesehen, durch die im
verlegten Zustand der Abdeckplatte die Stichleitungen 422 treppenartig nach unten
herausgeleitet sind Aus Fig. 1 ist ersichtlich, daß auch bei der in Fig. 9 gezeigten
Abdeckplatte 12 und der ihr zugeordneten Trägerplatte 22 sich ein Hohlraum für das
Leitungssystem 41 ergibt, der größtenteils von der Abdeckplatte umschlossen ist.
Der Hohlraum ist höher als die Höhe h des Behälters.
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Die Abdeckplatten 12 der oberen Lage 11 bilden untereinander eine
eigene Schicht, bei der die Platten nach Dachziegelart nach allen Seiten hin mit
den Nachbarn überlappt angeordnet sind. Da die Abdeckplatten dienormale Verfalzung
der sonst üblichen Dachdeckungselemente 19 aufweisen, lassen sie sich auch in der
üblichen Weise untereinander verlegen.
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Im vorliegenden Fall sind die Trägerplatten 22 so gestaltet, daß Jeweils
einer Trägerplatte eine Abdeckplatte zugeordnet ist.
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Dennoch bilden die beiden Lagen jeweils für sich eigenständige Schichten,
die jeweils für sich selbst verlegt werden.
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Im vorliegenden Fall bestehen sowohl die Abdeck- als auch die Trägerplatten
aus gebranntem Ton.
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Die obere Lage -11 und die getrennt hiervon bestehende Lage 21 bieten
die Gewähr dafür, daß Reparatur- und Wartungsarbeiten möglichst einfach durchgeführt
werden können. Bei einer eventuell notwendigen Inspektion des Leitungsnetzes genügt
es, die obere Lage 11 abzuheben und das gesamte Leitungsnetz kann inspiziert werden,ohne
daß der Dachunterbau und insbesondere die Verdämmung des Daches davon betroffen
wäre. Es sei denn es müssten die Verbindungsleitungen 421 und 431 überprüft werden.
Im übrigen liegt aber bei abgenommenen Abdeckplatten das gesamte Leitungsnetz frei
zugänglich auf den Trägerplatten 22 und kann eventuell als ganze Einheit insgesamt
zusammen mit den Sammelleitungen 42 und 43 ausgetauscht werden.
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Beim nachträglichen Einbau in eine bereits vorhandene Dachfläche erfolgen
die folgenden Schritte: 1. Die bereits vorhandene Deckung wird abgenommen, 2. die
Sparren werden im vorgesehenen Bereich der Vorrichtung um das Maß a ausgeklinkt,
soweit dies aus statischen Gründen möglich ist. Anderenfalls wird die restliche
Dachfläche durch Distanzstücke angehoben.
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3. Die Dachlatten werden im abgesenkten Zustand auf die Sparren 521
augebracht.
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4. Die Trägerplatten 22 und, für den rechten Anschluß,ßie Sonderelemente
24 werden wie normale schuppenförmige Dachdeckungselemente verlegt.
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5. Die Aussparungen 2212 bzw. 2211 werden mit Metallpulver od.dgl.
leicht angefüllt.
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6. Das Leitungssystem 41 wird auf die Trägerplatten 22 aufgelegt.
Das Leitungssystem kann vormontiert sein, so daß es genügt, es auf die Trägerplatten
aufzulegen und mit seinen Anschlüssen z.B. an die Leitungen des Heizungssystems
des Hauses anzuknüpfen.
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Sofern es nicht vormontiert ist, können die Einzelteile der Rohre
bzw. der Behälter und ihrer Zuleitungen an Ort und Stelle zusammenmontiert werden.
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7. Anschließend werden die Abdeckplatten 12 der oberen Lage ebenfalls
wie normale schuppenförmige Dachdeckungselemente auf das Leitungssystem 11 und die
untere Lage 21 der Abdeckplatten 22 aufgelegt, wobei die Aussparungen 1221 bzw.
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1222 der Abdeckplatten 12 der oberen Lage das Leitungssystem 41 überdecken
und sich auf den Trägerplatten 22 abstützen.
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Da die Abdeckplatten die gleiche Art von Verfalzung besitzen, wie
die normalen Dachdeckungselemente 19, können die Abdeckplatten ohne besondere Schwierigkeit
direkt an die normalen Dachdeckungselemente 19 angelegt werden. An allen Rändern
wird damit eine einwandfreie Eindeckung erzielt.
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Die Fixierung der Abdeckplatten 12 der oberen Lage 11 auf den Trägerplatten
22 und den Sonderelementen 24 der unteren Lage 21 kann durch verschiedene Mittel
in einfacher Weise durchgeführt werden. Die Stifte 92 können für die gegenseitige
Verankerung herangezogen werden. Sie werden in die hierfür vorgesehenen Einsenkungen
2215 der Trägerplatten bzw. 1225 der Abdeckplatten eingesetzt und verriegeln so
die obere Lage zur unteren Lage. Die Stifte werden insbesondere bei der Verwendung
des Rohrleitungssystems 411 empfohlen, da Verriegelungen durch durchgreifende Aufhängenasen
hier die Einfachheit der Verlegung des Rohrleitungssystems beeinträchtigen würden.
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Bei den für das Behältersystem eingerichteten Abdeckplatten 12 sind
Aufhängenasen 1254 vorgesehen, die bei der Verlegung der Platten in die hierfür
vorgesehenen Einsenkungen bzw. Ausnehmungen 2216 eingreifen. In Fig. 3 ist dies
dargestellt. Die Aufhängenasen 1254 greifen dabei durch Einklinkungen 2266 der Trägerplatten
22 hindurch und ragen bis in die Ausnehmungen 2216 im Kopfteil der überdeckten Trägerplatten
hinein.
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Die Trägerplatten 22 sind in ähnlicher Weise an den Dachlatten oder
sonstigen Aufhängevorrichtungen befestigt. Die Aufhängenase 2221 dient hierbei als
Anschlag für die Verankerung auf den Dachlatten.
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Da der Witterungsschutz vornehmlich durch die Abdeckplatten 12 der
oberen Lage 11 übernommen wird, ist eine dichtere Verfalzung der Trägerplatten 22
der unteren Lage 21 nicht notwendig.
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Durch die Trennung der Vorrichtung in eine obere und eine untere Lage,
zwischen der das Leitungssystem 41 eingefügt ist, ist der Dachauftau unkompliziert
und kann von dem üblichen Dachdecker vorgenommen werden.
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Um eine hohe Trittsicherheit der Vorrichtung zu gewährleisten, d.h.,
das Dach sicher begehbar zu machen, sind die rinnenartigen Aussparungen gewölbeartig
ausgeführt. Die Stege der Abdeckplatten 12 stützen sich auf die entsprechenden Stege
der Trägerplatten 22 ab, so daß ein inniger Kontakt zwischen den beiden Platten
erfolgt und eine etwaige Trittbelastung direkt auf die Trägerplatten übergeleitet
wird, ohne daß das Leitungssystem hiervon betroffen wäre.
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Bei den für das Behältersystem eingerichteten Abdeckplatten sind derartige
Stege an den Rändern der Behälteraussparungen vorgesehen. Diese Abdeckplatten stützen
sich dort ebenfalls an den Trägerplatten ab.
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Um das Maß a im Bereich des traufseitigen Anschlusses der Vorrichtung
an die übrige Dachfläche zu überbrücken, ist ein unteres Form- bzw. Futterstück
23 vorgesehen. Dieses Futterstück kann aus Holz, geprägtem Metallblech oder ähnlichem
bestehen und hat lediglich die Aufgabe, die Strecke zum traufseitigen Anschluß an
die übrige Dachhaut zu überbrücken. Das Futterstück 23 kann eine Ausnehmung 231
aufweisen, in welche gegebenenfalls die Aufhängenase 1254 von Abdeckplatten 12 eingreifen
kann.
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Des weiteren kann das Futterstück 23 eine Ausnehmung 232 aufweisen,
welche so ausgebildet ist, daß es unverrückbar auf der Dachlatte bzw. auf der jeweils
verwendeten Unterkonstruktion aufliegt.
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Hierzu besitzt es ein oder mehrere Aufhängenasen bzw. Aufhängerippen
233. -Durch die Verwendung des Futterstückes 23 ist es möglich, das Rohrleitungssystem
41 an seinem traufseitign Ende ohne Schwierigkeiten zwischen den beiden Lagen hindurchzuführen.
Voraussetzung hierfür ist, daß zum Anschluß der Vorrichtung an die übrige
Dachhaut
als Verbindungsstück vom Futterstück zum nächst angrenzenden normalen Dachdeckungselement
19 noch einmal die übliche Abdeckplatte 12 der oberen Lage verwendet wird. Da sich
in diesem Bereich keine Trägerplatte 22 der unteren Lage 21 mehr befindet, entsteht
so automatisch ein Freiraum, in dem das Leitungssystem 41 zwischen den beiden Lagen
herausgeführt und die Sammelleitung 42 angeordnet werden kann.Der gleiche Freiraum
ergtt åch für den firstseitigen Endbereich der Vorrichtung, wo ebenfalls keine Trägerplatte
22 der unteren Lage 12 mehr angeordnet ist und sich deshalb auch die obere Sammelleitung
43 noch oberhalb des Sparrens anordnen läßt. Hier genügt es ein normales Dachdeckungselement
19 vorzusehen.
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In Fig. 3 sind die Aufhängenasen 1254 eingezeichnet, welche durch
die fußseitige Einklinkung 2226 der Trägerplatten 22 hindurchgreift und sich in
der Einsenkung 2216 im kopfseitigen Bereich der Trägerplatten 22 einhängt. Die Einsenkung
2216 dient bei der horizontalen Stapelung gleichzeitig zur Aufnahme der Aufhängenasen
2221 der darüber gestapelten Trägerplatte 22.
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Für eine relativ große Anzahl von Dächern ist eine sogenannte Sturmverklammerung
vorgeschrieben. Um diese Strumverklammerung in einfacher Weise bei der erfindungsgemäßen
Vorrichtung anwenden zu können, sind die Einklinkungen 2265 vorhanden. Den Fig.
2 und 3 ist zu entnehmen, wie die Sturmklammern 50 durch die Einklinkungen hindurchgeführt
werden können. Die Sturmklammer gleicht im wesentlichen einer bei normalen Dachdeckungselementen
verwendeten Sturmklammer. Ihr vertikaler Schenkel 591 ist lediglich um die Strecke
a verlängert. Diese Konstruktion hat den Vorteil daß die Strumklammer ebensoleicht
einzusetzen ist, wie bei den normalen Dachdeckungselementen 19. Sie kann gleichfalls
leicht entfernt werden, um z.B. das Leitungssystem für Reparaturarbeiten freizulegen.
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Der firstseitige Anschluß wird hergestellt, indem die normalen Dachdeckungselemente
19 mit ihrer Fußverfalzung in die Kopfverfalzung der Abdeckplatten 12 der oberen
Lage 11 eingedeckt wird. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann somit auf beliebige
Hartbedeckungselemente übertragen werden.
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Im allgemeinen ist es möglich, die jeweiligen Preßformhälften, mit
welcher die Oberseite der Dachdeckungselemente hergestellt werden, auch zur Herstellung
der Abdeckplatten 12 der oberen Lage 11 zu verwenden, da dieselben die gleichen
Außenkonturen und die gleiche Oberfläche wie die normalen Dachdeckungselemente 19
haben. Durch eine spezielle Ausbildung der Rückseite der Abdeckplatten sowie der
Trägerpliten ist es auch möchglich, die gleichen Formlingsträger z.B. Trockenrähmchen,
zu verwenden, die auch zur Herstellung der normalen Dachdeckungselemente 19 eingesetzt
werden.
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Schuppenförmige Bedachungselemente jeglicher Art haufen die Eigenheit,
daß ihre Neigung im Gegensatz zur Sparrenneiging geringer ist als diese. Hierdurch
entsteht eine Stufe von Element zu Element, Aus produktionstechnischen Gründen ist
es bei schuppenförmigen Bedachungselementen, wie Schindeln, Betondachsteinen, Biberschwanzziegeln,
usw. nicht möglich, eine gewisse Dicke zu unterschreiten, da sonst die Elemente
bei der Fertigung oder beim Transport zu stark beschädigt würden. Diese Dicke hat
zur Folge, daß das Leitungssystem 41 im Bereich der Uberdeckung der Trägerplatten
von Element zu Element bogenförmig nach unten abgeleitet werden muß.
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Bei den vorliegenden Ausführungsbeispielen sind die Sopf- und Fußfalzteile
der Trägerplatten nicht verfalzt. Dies dürfte im allgemeinen nicht notwendig sein,
da der gesaugte Scllutz vor Witterungseinflüssen durch die Abdeckplatten 12 der
oberen Lage 11 übernommen wird.
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Die Verfalzung des Deckfalzteiles 224 zum Seitenfalzteil 223 der Trägerplatten
22 hat im wesentlichen die Aufgabe, die einzelnen Reihen in Sparrenrichtung zueinander
zu fixieren und eventuell auftretendes Kondenzwasser in der Seitenfalznut 2232 aufzufangen
und abzuleiten. Um diese zusätzliche Schützmaßnahme zu gewährleisten, ist die Seitenfalznut
im Bereich der Absenkung fortgeführt und endet am fußseitigen Teil der überdeckenden
Platte in die Seitenfalznut der unterdeckenden Platte.
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Die Röhren 411 des Leitungssystems 41 können als ganze über die gesamte
Länge der Vorrichtung in die Rinnen 2211 eingelegt werden.
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Sie können auch aus elastischen Schläuchen bestehen, die sich von
selbst im Uberdeckungsbereich den zur Verfügung stehenden Verlegungsweg anpassen.
Die Verwendung von Metallrohren ist nicht unbedingt Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit
des Systems, da insbesondere bei der Verwendung von relativ schweren Baumaterialien,
wie Beton, die gebrannten keramischen Massen und dgl. die Wärmedurchgangszahlen
des Baumateriales in etwa dem von Platikschläuchen entsprechen, so daß der bei weitem
geringere Wärmedurchgangswiderstandswert von Metallrohren vergleichsweise wenig
zusätzliche Wirkung bringt.
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Durch die Aufteilung der Vorrichtung in drei Schichten, nämlich die
Platten der oberen Lage, das Leitungssystem und die Platten der unteren Lage, wird
eine optimale und großflächige Abführung der vorhandenen Wärme erreicht. Die Abdeckplatten,
insbesondere wenn sie dunkel gefärbt sind, können bei Sonneneinstrahlung als Kollektoren
wirken. Ansonsten können sie auch als Bestandteil eines Absorbersystems eingesetzt
werden.
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Die Trägerplatten der unteren Lage übernehmen sowohl die Funktion
der Auflage für das Leitungssystem 41. Sie dienen aber auch dazu,
Wärme
von der Rückseite des Daches, insbesondere bei Ausbildung desselben als Kaltdach,
mit abzuführen und dann das Leitungssystem weiterzugeben. Gleichzeitig dienen sie
für einen rückwärtigen Schutz des Leitungssystems. Ihre Funktion als Isoliermaterial
ergibt sich von selbst.
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Da die Wärmeleitfähigkeit von Baustoffen, wie Beton oder keramische
Massen, sehr gering ist, da aber auf der anderen Seite ihr Wärmespeicherungsvermögen
sehr hoch ist, tritt bei Sonneneinstrahlung im wesentlichen eine Ämplitudenverschiebung
ein. Dies bedeutet, daß bei Sonneneinstrahlung zunächst die Abdeckplatten erwärmt
werden und dann die Wärme an das Leitungssystem weitergegeben wird. In kühleren
Jahreszeiten spielt, da hier das System im wesentlichen als Absorbersystem wirken
muß, die Größe der Oberfläche eine bedeutende Rolle, ebenso wie die Wärmeleitzahl
des verwendeten Materials Um bei der geringen Wärmeleitzahl des zur Herstellung
der Platten des Systems verwendeten Materiales dennoch einen guten Wärin£'lb'' gang
zu schaffen, ist erfindungsgemäß auch vorgeschlagen, die Wandungsstärke im Bereich
der Oberseite der Aussparungen 1221 bzw. 1222 so gering als möglich zu halten Ein
wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht in seiner äußerst
geringen Bauhöhe. Sie unterscheidet- sich von der Normaldeckung lediglich durch
das bereits erwämte Maß a.
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Dies beträgt bei Betondachsteinen, Dachziegeln od.dgl. im allgemeinen
20mm bis 3Omm. Es entspricht damit ungefähr der Dicke von genormten Dachlatten.
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Durch die beschriebene Ausgestaltung der Abdeck- und Trägerplatten
sowie des Leitungssystems erreicht die Vorrichtung insgesamt
kein
größeres Flächengewicht, als andere, normale Dachdeckungselemente, wie z.B. die
Mönch-Nonnen-Deckung bzw. die Biberschwanzdeckung.
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Wie bereits ausgeführt, ist die Außenkontur und die Oberfläche der
Abdeckplatten 12 gleich der Oberfläche und Außenkontur der normalen Dachdeckungselemente
19. Hieraus ergibt sich der Vorteil, daß bei der Herstellung dieser Platten aus
grobkeramischen Massen, die gleichen Preßformen verwendet werden, können wie sie
bereits zur Herstellung der normalen Dachdeckungselemente 19 vorhanden sind. Zur
Herstellung der Abdeckplatten der oberen Lage 11 ist in diesem Fall lediglich der
Einsatz einer neuen Matrize zur entsprechenden Ausbildung der Unterseite notwendig,
was die Investitionskosten zur Herstellung der Platten beträchtlich vermindert.
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Auch die Trägerplatten 22 der unteren Lage 21 können so ausgebildet
sein, daß sie ebenfalls auf diese Trockenz men passen.
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Hierzu dienen die bereits beschriebenen Stützrippen 2222. Die Fig.
13 bis 15 zeigen jeweils eine Trockenunterlage 9 und darauf übereinander gestapelte
Platten. In Fig. 13 sind Sonderelemente 24 in horizontaler Weise auf der Trockenunterlage
9 gestapelt.
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In Fig. 14 sind in der gleichen Art von Stapelung Trägerplatten 22
zu sehen. In Fig. 15 sind die Abdeckplatten 12 horizontal übereinander auf dem Trockenrähmchen
gestapelt gezeigt.
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Ausschlaggebend für die rationelle Fertigung und damit für die Preisgünstigkeit
der gesamten Vorrichtung ist a) die Verwendung eines einheitlichen Trockenrähmchens,
und zwar, wie im Ausführungsbeispiel dargestellt, die Verwendung des gleichen Trockenrähmchens,
wie es auch für die Herstellung der normalen Dachdeckungselemente 19 verwendet wird,
b)
die horizontale Stapelfähigkeit der einzelnen Platten zur einfachen Paketierung
im Transport und zum einfachen Einsatz im Ofen und, c) die Möglichkeit der Herstellung
der einzelnen Platten auf den vorhandenen maschinellen Einrichtungen.
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Zur Verwendung der einheitlichen Trockenunterlage 9 ist es von Wichtigkeit,
daß die entsprechenden Niveaus der Trockenunterlage verwendet werden können. Im
allgemeinen unterscheidet man drei Niveaus, nämlich das Deckfalzniveau 91, das Mittelfeldniveau
92 und das Niveau 93 für die Aufhängenase bzw. die Fußverfalzung.
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Da die Abdeckplatten 12 der oberen Lage in ihrer Verfalzung mit den
normalen Dachdeckungselementen 19 kongruent sind, ist die Auflage auf das Deckfalzniveau
91 gewährleistet. Die Auflage an das Mittelfedniveau wird erfindungsgemäß dadurch
erreicht, daß die Stege 1223 zwischen den rinnenartigen Aussjarungen bzw.
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am Rande der Behälteraussparung 2212 so geformt siiid, daß sie auf
dem Mittelfeldniveau 92 der Trockenunterlage 9 aufliegen.
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Durch die bereits beschriebene höhere Ausbildung der Stege 1223 der
Abdeckplatten gegenüber den Stegen der Trägerplatten ist die einwandfreie Auflage
der Abdeckplatten auf dem Mittelfeldniveau 92 der Trockenunterlage 9 gewährleistet.
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Die Auflage der Aufhängenase sowie der Fußfalzrippen auf dem Niveau
93 ergibt sich von selbst, da die gesamte Rundumverfalzung der Abdeckplatten gleich
ist derjenigen der normalen Dachdeckungselemente 19.
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Das Auflageniveau für die Aufhängenase der Abdeckplatten ist durch
das Niveau 93 fixiert. Trotzdem soll die Aufhängenase 1254 der Abdeckplatten durch
die Ausklinkungen 226G im Fußteil der Trägerplatten hindurch in Einsenkungen 2216
im Kopfteil derselben eingreifen. Um dies zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, die
Scherbenstärke
im Bereich der Kopfverfalzung der Abdeckplatten
soweit zu verringern, daß beim Untergriff derselben die Dicke des Fußteiles der
Trägerplatten noch so dick gehalten werden kann, daß diese gut herstellbar sind
und auf der anderen Seite noch einen Durchgriff der Aufhängenase ermöglichen.
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Hier kommt der Gedanke begünstigend hinzu, die Mitte des Querschnitts
des Leitungssystems 41 aus der gemeinsamen Berührungsebene der Abdeck- und Trägerplatten
nach oben zu verlegen. Hierdurch wird die Höhe der Stege 1223 bei den Abdeckplatten
erhöht.
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Die Absenkung der Stufe in der Überdeckung des Kopffalzbereiches wird
ensprechend vermindert und dem Auflageniveau 93 für die Aufhängenase 254 der Abdeckplatten
angeglichen.
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Bei den Trägerplatten 22 sind an der Unterseite die Stützrippen 2222
vorgesehen. Außerdem ist vorgesehen, daß Auflagenive&u der äußeren Deckfalzrippe
2241 dem Auflageniveau 91 der Trockenunterlage entsprechend anzugleichen. Hierdurch
kann unter Vermeidung allzu großer Massenanhäufung die Rückseite der Trägerplatte
22 so gestaltet werden, daß sie ohne weiteres der jeweiligen Trockenunterlage angeglichen
werden kann.
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Bei der Anordnung der Stützrippen 2222 ist lediglich darauf zu achten,
daß diese bei der horizontalen Stapelung auf den Stegen 2213 zu liegen kommen.
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Um die horizontale Stapelung im Bereich des Seitenfalzteiles zu gewährleisten,
ist die Höhe der Seitenfalzrippen 2231 sowie der Stützrippe 2222 im Bereich des
Seitenfalzteiles zuzüglich der Scherbestärke gleich der Hohe der Unterkante Stützrippe
2222 zur Oberkante der Stege 2213 zwischen den rinnenartigen Ausparungen und gleich
der Vertikalhöhe der inneren Deckfalzflanke 2243.
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Die Differenz zwischen der Unterseite der Stützrippen 2222 sowie der
Unterseite der äußeren Deckfalzrippe 2241 ist gleich dem Unterschied des Niveaus
Deckfalzteil 91 zu Niveaumittelfeld 92 der Trockenunterlage 9.
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Sinngemäß gilt das gleiche für das rechte Sonderelement 24. Die Ausbildung
im Bereich des Seitenfalzteiles und dem Bereich des Mittelfeldteiles entspricht
der Ausbildung der Trägerplatte 22.
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Der Deckfalzteil kann durch Weglassen der äußeren Deckfalzrippe 2241
gestaltet werden, so daß die Höhendifferenz der Unterseite der Deckfalzrippe 2244
des Sonderelementes 24 zur Unterseite der Stützrippen 2222 gleich der Höhendifferenz
zwischen Deckfalzniveau 91 und Mittelfeldniveau 92 der Trockenlage ist. Bei Formlingen
aus keramischen Massen oder Beton kann der Deckfalzteil im noch rohen Zustand einfach
abgeschnitten werden und man erhält in einfacher Weise das Sonderelement 24.
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Zur Wahrung der horizontalen Stapelfähigkeit der Sonderelemente 24
im Bereich des Deckfalzes wird vorgeschlagen, die Scherbenstärke im Bereich der
Deckfalzflanke 2443 in vertikaler Richtung gleich der Höhe der Differenz zwischen
dem Deckfalzniveau 91 und dem Mittelfeldniveau 92 der Trockenunterlage 9 zu halten.
Sollte es aus modelltechnischen oder auch aus anderen Gründen nicht möglich sein,
hier eine ebene Auflagefläche zu schaffen, kann an der Unterseite der Deckfalzflanke
2443 eine schräge Auflagefläche vorgesehen werden, deren Neigungswinkel gleich dem
Neigunswinkel der Oberseite der Deckfalzfalnke 2443 ist. Ein seitliches Verschieben
wird durch eine entsprechende Ausbildung der Aufhängenasen gewährleistet, die in
entsprechende Aussenkungen eingreifen, so daß ein seitliches Auswandern des Stapels
beim Paketieren usw.
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verhindert wird.
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Um dies zu verdeutlichen werden die Einsenkungen 2216 bei den Trägerplatten
22 größer dargestellt als dies nur für die Aufnahme der Aufhängenase 1254 notwendig
wäre. Trotzdem ist es ohne weiteres möglich, die Einsenkungen 2216 der Trägerplatten
22 ebenso groß zu halten, da der Anschlag der Aufhängenase 1254 in Jedem Falle gewährleistet
ist. Die Einsenkungen 2216 können je nach Aufbau auch als Durchbrüche ausgebildet
sein.
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Die Erfindung ist nicht auf die gezeigten Ausführungsbeispiele beschränkt.
So kann z.B. das Behälter enthaltende Leitungssystem 41 in Anlehnung an die Röhren
411 ebenfalls elementübergreifend ausgebildet sein. Bei einer derartigen Ausführungsform
können die Behälter so breit und/oder so lang sein, daß sie elementübergreifend
mehrere Trägerplatten überdecken. Andererseits können auf einer einzigen Trägerplatte
auch mehrere Behälter angeordnet werden. Es besteht insbesondere die Möglichkeit,
für das kleinste bekannte Dachdeckungselement einen Modulbehälter zu entwerfen und
diesen Modulbehälter bei den verschiedenen Dachziegelmodellen dann ein- oder mehrfach
auf je einer Trägerplatte unterzubringen.
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Auf diese Weise könnten mit einem Behältertyp mehrere Dachziegelmodelle
ausgestattet werden. Die Produktion der 13Behälter verbilligt sich dadurch.
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Bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen werden,
die Trägerplatten als großflächige Tafelelemente zu gestalten. Dies bringt insbesondere
bei kleinflächigen Dachdeckungselementen, wie z.B. bei den Bibern, den Vorteil,
daß sich die Verlegung der Trägerplatten weiter vereinfacht. Die Tafelelemente können
die gleichen Formelemente aufweisen, wie einzeln geformte Trägerplatten, so daß
an ihren Rändern ohne weiteres noch einzeln geformte Trägerplatten angefügt werden
können Im Normalfall werden die Tafelelemente genauso aussehen, wie eine gewisse
Anzahl von in einem Rechteck verlegten Trägerplatten.
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Leerseite