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DE2940896A1 - Vorrichtung zur gewinnung von heizwaerme - Google Patents

Vorrichtung zur gewinnung von heizwaerme

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Publication number
DE2940896A1
DE2940896A1 DE19792940896 DE2940896A DE2940896A1 DE 2940896 A1 DE2940896 A1 DE 2940896A1 DE 19792940896 DE19792940896 DE 19792940896 DE 2940896 A DE2940896 A DE 2940896A DE 2940896 A1 DE2940896 A1 DE 2940896A1
Authority
DE
Germany
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cover
plates
roof
carrier plates
carrier
Prior art date
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Application number
DE19792940896
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English (en)
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DE2940896C2 (de
Inventor
Michael Christian 8013 Haar Ludowici
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to NO802754A priority patent/NO802754L/no
Priority to AT80105596T priority patent/ATE21965T1/de
Priority to EP80105596A priority patent/EP0026862B1/de
Priority to DK395980A priority patent/DK156281C/da
Publication of DE2940896A1 publication Critical patent/DE2940896A1/de
Priority to AU70833/81A priority patent/AU7083381A/en
Priority claimed from AU70833/81A external-priority patent/AU7083381A/en
Application granted granted Critical
Publication of DE2940896C2 publication Critical patent/DE2940896C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24SSOLAR HEAT COLLECTORS; SOLAR HEAT SYSTEMS
    • F24S20/00Solar heat collectors specially adapted for particular uses or environments
    • F24S20/60Solar heat collectors integrated in fixed constructions, e.g. in buildings
    • F24S20/69Solar heat collectors integrated in fixed constructions, e.g. in buildings in the form of shingles or tiles
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y02TECHNOLOGIES OR APPLICATIONS FOR MITIGATION OR ADAPTATION AGAINST CLIMATE CHANGE
    • Y02BCLIMATE CHANGE MITIGATION TECHNOLOGIES RELATED TO BUILDINGS, e.g. HOUSING, HOUSE APPLIANCES OR RELATED END-USER APPLICATIONS
    • Y02B10/00Integration of renewable energy sources in buildings
    • Y02B10/20Solar thermal
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y02TECHNOLOGIES OR APPLICATIONS FOR MITIGATION OR ADAPTATION AGAINST CLIMATE CHANGE
    • Y02EREDUCTION OF GREENHOUSE GAS [GHG] EMISSIONS, RELATED TO ENERGY GENERATION, TRANSMISSION OR DISTRIBUTION
    • Y02E10/00Energy generation through renewable energy sources
    • Y02E10/40Solar thermal energy, e.g. solar towers

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Roof Covering Using Slabs Or Stiff Sheets (AREA)

Description

  • Beschreibung
  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Gewinnung von Heizwärme aus Umwelt energie mit Hilfe eines schuppenartig angeordnete Dachdeckungselemente aufweisenden Daches dem ein Leitungssystem für ein die Umweltenergie aufnehmendes Fluid verlegt ist.
  • Aus der DE-OS 23 09 307 ist eine Vorrichtung der ebengenannten Art bekannt, bei der handelsübliche Dachziegel Verwendung finden.
  • Die Ziegel sind wie bei einem normalen Dach schuppenartig einander überlappend auf Dachlatten angeordnet. In den dadurch entstehenden Zwischenräumen zwischen den Dachziegeln einerseits und dem Dachunterbau andererseits ist das Dachleitungssystem verlegt, um die aus der Umwelt eingetragene Energie durch ein durch das Leitungssystem fließendes Fluid aufnehmen und für die Beheizung eines Hauses ausnutzen zu können. Bei der bekannten Vorrichtung möchte man u.a. die Stauwärme verwenden, die unterhalb der Dachziegel und oberhalb des Dachaufbaues, also der Dachlatten, Dachsparren oder einer eventuellen Dämmschicht entsteht.
  • Es sind mehrere Verfahren bekannt, um Umweltenergie nutzbar zu machen. Beim Kolektorsystem wird ein Fluid durch Sonnenkollektoren geleitet, wo die von der Sonne abgegebene Energie direkt in Wärme energie umgewandelt wird. Das Fluid gibt an geeigneter Stelle seine Wärme z.B. an einen Warmwasserboiler ab und wird zum Erwärmen wiederum in die Sonnenkollektoren zurückgeleitet.
  • Bei einem als Wärmepumpe bekannten Verfahren wird künstlich ein Temperaturgefälle erzeugt und die so der Umwelt entzogene Wärme auf ein höheres Niveau "hochgepumpt", Weiterhin existiert noch das Photo-Elektrische-Prinzip, bei welchem mit Hilfe von Solarzellen optische Energie direkt in elektrische Energie verwandelt wird, die als solche zur Verfügung steht.
  • Die aus der DE-OS 23 09 307 bekannte Vorrichtung ist für das Kollektorsystem eingerichtet. Das Leitungssystem enthält hierfür vorzugsweise ein einziges, auf der Dachfläche mäanderartig verlegtes Leitungsrohr, das an einen Warmwasserspeicher angeschlossen ist.
  • Die bekannte Vorrichtung ist nicht wirtschaftlich. Sie kann überhaupt erst eine Mindestmenge an nutzbarer Energie liefern, sofern das Leitungssystem sich über ein sehr großes Dach erstreckt. Der Wärmeübergang auf das Leitungssystem ist nämlich schlecht, da die Leitung in den von Luft gefüllten Freiräumen zwischen den Dachziegeln und dem Dachaufbau angeordnet sind und die Leitungen überhaupt erst dann Wärme aufnehmen können, sofern der Freiraum bereits durch die Ziegel hindurch aufgewärmt ist.
  • Aus der DE-OS 27 29 313 ist darüber hinaus eine Solardachpfanne bekannt, die sowohl für das Sonnenkollektorsystem als auch für das Wärmepumpenverfahren eingesetzt werden kann. Die Solardachpfanne ist, ebenso wie das Kollektorsystem gemäß der DE-OS 23 09 307 so konzipiert,. daß derartig ausgerüstete Dächer von außen genauso aussehen, wie normale Dächer die nicht zur Wärmegewinnung herangezogen werden. Bei der zuerst genannten Vorrichtung geschieht dies dadurch, daß das Leitungssystem unterhalb der normalen Ziegel verlegt wird~ Bei-der aus der DE-OS 27 29 313 bekannten Solardachpfnnne soll eine Veränderung der äußeren Bildes dadurch vermieten werden, indem die Solardachpfanne an ihrer Oberseite das gleiche Aussehen besitzt, wie eine normale Dachpfanne, die nicht zur Wärmegewinnung herangezogen wird.
  • Die bekannte Solardachpfanne gliedert sich in drei Teile, nämlich eine Oberschale, einen Kollektor und eine Unterschale. Die Oberschale kann durchsichtig hergestellt sein. Der Kollektor besteht vorwiegend aus einem sich der Gestalt von Ober- und Unterschale anpassenden Blech, das mit einer Leitung für ein Kollektorfluid verbunden ist. Alle drei Teile sind zu einer festen Einheit zusammenmontiert. Durch Aneinanderfügen mehrerer derartiger Solardachpfannen soll eine Kollektorfläche entstehen, mit Hilfe welcher das eingangs beschriebene Kollektorverfahren durchgeführt werden soll.
  • Die Solardachpfanne ist wegen ihrer Dreiteiligkeit kompliziert aufgebaut und deshalb bereits in der Herstellung teuer. Um die Solardachpfanne auch trittfest zu machen, müssen die Ober- und Unterschalen eine Mindestscherbenstärke aufweisen, die die Solardachpfanne insgesamt stärker macht, als eine normale Dachpfanne.
  • Die Solardachpfannen werden sich deshalb nur mit Schwierigkeiten mit den umgebenden normalen Dachziegeln verlegen lassen.
  • Auch die Solardachpfanne arbeitet unwirtschaftlich, da sie nur einen relativ kleinen Leitungsquerschnitt besitzt. Bei einer eventuell notwendigen Reparatur des Kollektors ist dieser nicht zugänglich. Es muß deshalb die ganze Solardachpfanne ausgetauscht werden.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine wirtschaftlich arbeitende Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die in jedes mit Dachdeckungselementen versehene Dach auch leicht nachträglich eingebaut werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß wenigstens ein Teil des Daches eine untere Lage von miteinander dachziegelartig verlegten Trägerplatten aufweist, auf denen das Leitungssystem aufgebracht ist und daß der gleiche Dachteil eine obere Lage von als Abdeckplatten ausgebildete Dachdeckungselemente umfaßt, die nach Dachziegelart miteinander und mit den benadibarten normalen Dachdeckungselementen verlegt sind.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist einfach aufgebaut und arbeitet wirtschaftlich. Sie kann sowohl bei neu zu erstellenden Dächern als auch bei bereits bestehenden Dächern eingebaut werden. Die untere Lage besteht aus Trägerplatten, die auf dem üblichen Dachaufbau nach Dachziegelart aufgebracht werden. Die Trägerplatten können sich wie normale Dachziegel nicht nur in Sparrenrichtung überlappen, sondern auch in Richtung der Dachlatten. Die Trägerplatten bilden deshalb im verlegten Zustand für sich eine eigene Schicht auf die das Leitungssystem aufgebracht wird.
  • Um genügend Platz für die Verlegung der beiden Lagen von Träger-und Abdeckplatten zu erreichen, können entweder die Sparren im Bereich des betreffenden Dachteile ausgeklinkt und die Dachlatten tiefer angeordnet werden oder es besteht auch die Möglichkeit, die Dachlatten für die übrigen, normalen Dachdeckungselemente höher zn legen, z.B. durch einfügen von Klötzen zwischen den Dachsparren und den Dachlatten.
  • Zwischen der unteren Lage von Trägerplatten und der oberen Lage von Abdeckplatten ist genügend Raum zur Verfügung, um zwischen den beiden Lagen ein ausreichend großes und leistungsfähiges Leitungssystem unterzubringen. Die obere Lage der Abdeckplatten bildet eine zweite Schicht, die das Leitungssystem und die Trägerplatten von oben abdeckt. Diese Schicht bildet eine ebenso dichte Dachhaut, wie sie von den benachbarten normalen Dachdeckungselementen gewährleistet ist. An den Rändern des mit den Abdeckplatten versehenen Dachteiles ist der Anschluß zu den benachbarten normalen Dachdeckungselementen genauso gegeben, wie bei diesen.
  • Das äußere Aussehen eines mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgestatteten Daches unterscheidet sich durch nichts von demwenigen eines normalen Daches.
  • Die bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorhandenen Träger- und Abdeckplatten können, ebenso wie die Dachdeckungselemente,aus Beton, keramischen Massen, Polybeton oder ähnlichen Werkstoffen bestehen. Beide sind aber vornehmlich aus Ton gefertigt.
  • Das zwischen den beiden Lagen eingefügte Leitungssystem ist für Wartungs- und Reparaturarbeiten leicht zugänglich. Es reicht, die Abdeckplatten an den vorgesehenen Stellen abzunehmen, um einen direkten Zugriff zu dem Leitungssystem zu haben. Die Aufbaudicke der beiden Lagen und des dazwischen befindlichen Leitungssystems ist niedrig gehalten, um einerseits hohe Aufbauten zu vermeiden, die erfahrungsgemäß erhebliche Anschlußschwierigkeiten mit sich bringen, und andererseits um bei einem nachträglichen Einbau in das Dach die Tragwerkkonstruktion möglichst wenig zu schwächen, so daß diese nicht durch zusätzliche Absicherungs- oder Stützmaßnahmen unterfangen werden muß.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist so ausgelegt, daß sie auch nachträglich bei z.B. aus denkmalspflegerischen Gründen geschützten Dächern eingebaut werden kann, ohne daß sich die Außenansicht des Daches verändern würde.
  • Die einzelnen Bestandteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind so einfach zu verlegen, daß die Verlegearbeiten von Jedem geübten Dachdecker bzw. Bauhandwerker ohne besondere Anweisungen vorgenommen werden können.
  • Die Abdeck- und Trägerplatten sind dazu geeignet, genauso wie die übrigen, normalen Dachdeckungselemente hergestellt zu werden. Dies bedeutet, daß hierzu die gleichen Maschinen und maschinellen Einrichtungen angewandt werden können und sich die Herstellungskosten für die Platten wegen der möglichen Benutzung moderner vollautomatischer Produktionsanlagen im wesentlichen in den gleichen Grenzen bewegen, wie diejenigen der normalen Dachdeckungselemente.
  • Im Hinblick auf die Montage und Reparatur ist es vorteilhaft, wenri das Leitungssystem als wenigstens die Fläche mehrerer Trägerplatten übergreifende, insgesamt verlegbare Einheit gebildet ist. Das Leitungssystem kann dann bei bereits verlegten Trägerplatten als Ganzes auf diese aufgebracht werden, worauf dann die obere Lage der Abdeckplatten aufgelegt werden kann.
  • Um bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung die Wirtschaftlichkeit bei der Energieaufnahme zu erhöhen ist es vorteilhaft, wenn das Leitungssystem mehrere in Sparrenrichtung parallel zueinander verlaufende Rohre aufweist, die an ihren oberen und unteren Enden an Je einem Sammelrohr angeschlossen sind. Die Anordnung in Sparrenrichtung eignet sich besonders für das Kollektor- und Absorberverfahren. Da die Träger- und Abdeckplatten für sich jeweils eine eigene Schicht, nämlich die untere und obere Lage bilden, ist es möglich, zwischen den Schichten eine Vielzahl von parallel zueinander verlaufenden Rohren unterzubringen und damit für das Fluid ein großes Leitungsvolumen zur Verfügung zu stellen, Statt der Rohre kann das Leitungssystem bei einer günstigen Weiterbildung auch Behälter aufweisen, von denen Je einer einer Trägerplatte zugewiesen ist.
  • Um die Bauhöhe der erfindungsgemäßen Vorrichtung geringer zu machen, ist es günstig, wenn jede Abdeckplatte an ihrer Rückseite nach unten offene Aussparungen für das Leitungssystem aufweist.
  • Die Aussparungen können so geformt sein, daß sie das Leitungssystem mehr oder weniger formschlüssig übergreifen. Dadurch wird nicht nur die Bauhöhe verringert, sondern auch ein inniger Kontakt zwischen dem Leitungssystem und der Abdeckplatten erzielt. Der Wärmeübergang wird verbessert.
  • Im Hinblick auf eine weitere Bauhöhenverringerung ist es auch günstig, wenn jede Trägerplatte nach oben offene Aussparungen für das Leitungssystem aufweist. Die Aussparungen bei den Träger- und Abdeckplatten ermöglichen auch eine gute Verankerung des Leitungssystems an den Platten.
  • Um die Träger- und Abdeckplatten leicht verlegen zu können ist es vorteilhaft, wenn die obere Lage von Abdeckplatten so auf der unteren Lage von Trägerplatten angeordnet ist, daß Jeweils eine Abdeckplatte einer Trägerplatte zugeordnet ist. Beim Verlegen braucht dann lediglich noch darauf geachtet zu werden, daß die Platten sich in der richtigen Zuordnung befinden.
  • Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Abdeckplatten im verlegten Zustand sich im wesentlichen über die Aussparungen flankierender Stege auf den Trägerplatten abstützen. Mit den Stegen werden Kammern für das Leitungssystem gebildet. Sie erfüllen damit mehrere Funktionen gleichzeitig. Die eventuell gewölbeartig ausgeführten Kammern versteifen die Platten und bieten die Möglichkeit zur Minimierung der Scherbenstärke derselben. Sie erhöhen die Trittfestigkeit. Gleichzeitig verbessern sie auch die Wärmeübertragung auf das Leitungssystem.
  • Zu guter Letzt ermöglichen sie noch die Abstützung der Abdeckplatten auf den Trägerplatten, wodurch eine gegenseitige Verankerung der beiden Platten zueinander erreicht wird Die Stege können auch so ausgeführt werden, daß entweder nur einige derselben sich auf den Trägerplatten abstützen oder jeder Steg nur mit einem Teil trägt.
  • Um die Verlegung der Abdeckplatten mit den übrigen, normalen Dachdeckungselementen zu ermöglichen, besteht eine vorteilhafte Weiterbildung darin, daß åede Abdeckplatte die gleiche Verfalzung aufweist, wie ein normales Dachdeckungselement. Die Qbeeckplatten lassen sich auf diese Weise in der gleichen Art verlegen, wie normale Dachdeckungselemente. Dies bedeutet, daß die Dachhaut auch im Bereich der erfindungsgemäßen Vorrichtung genauso dicht ist, wie bei den mit den normalen Dachdeckungselementen eingedeckten Dachteilen.
  • Für die Wärmeübertragung ist es von Vorteil, wenn der zwischen den Abdeck- und Trägerplatten vorhandene Hohlraum für das Leitungssystem zu einem größeren Teil von Aussparungen der Abdeckplatten gebildet ist.
  • Zur Verbesserung des Wärmeüberganges kann auch in den verbleibenden Leerraum zwischen dem Leitungssystem und dem Hohlraum ein Wärme leitendes, vornehmlich elastisches Material eingefügt werden, z.B.
  • Metallpulver.
  • Um eine solide Abstützung der Abdeckplatten auf den Trägerplatten zu erreichen, kann bei einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen werden, daß die die Aussparungen flankierenden Stege der Trägerplatten breiter sind als die Stege der Abdeckplatten.
  • Um die Trägerplatten auf Dachlatten auflegen und dort verankern zu können, können dieselben am kopfseitigen Ende an ihrer Unterseite wenigstens eine Aufhängenase aufweisen.
  • Ein einfaches Verlegen der Trägerplatten ist dann gegeben, wenn dieselben einander ziegelartig überlappend angeordnet sind. Die Trägerplatten können dann genauso wie normale Dachdeckungselemente verlegt werden. Ihre gegenseitige Zuordnung kann durch eine Verfalzung erfolgen.
  • Um bei der Verlegung der Träger- und Abdeckplatten in deren Uberlappungsbereich keine allzu große Bauhöhe zu erreichen, ist es gunstig, wenn das fußseitige Ende der Trägerplatten gegenüber dem Mittelfeld derselben soweit abgesenkt ist, daß das kopfseitige Ende der Abdeckplatten, welches das fußseitige Ende der Trägerplatten überdeckt, noch eine stabile Restscherbendicke aufweist.
  • Hierzu ist es auch vorteilhaft, wenn die Auflagefläche des kopfseitigen Endes der Abdeckplatten eben ausgebildet ist, ebenso wie die Oberseite des fußseitigen Endes der Trägerpiatten, sowie die Unterseite des fußseitigen Endes und das kopfseitige Ende derselben.
  • Zum Anbringen von Sturmklammern bzw. zum Durchführen von Aufhängenasen kann bei einer günstigen Weiterbildung der Erfindung das fußseitige Ende der Trägerplatten Ausklinkungen aufweisen.
  • Für die Verankerung der Abdeckplatten an den Trägerplatten kann das kopfseitige Ende derselben Ausnehmungen bzw. Ausklinkungen zur Aufnahme von Aufhängenasen der Abdeckplatten besitzen.
  • Zum Ausgleich der Höhendifferenz und zur Anpassung der Träger-und Abdeckplatten an die übrige, mit normalen Dachdeckelementen versehene Dachfläche können am fußseitigen Ende der unteren Lage Futterstücke vorgesehen werden. Diese Futterstücke können auf der dort vorhandenen Dachlatte aufgebracht werden.
  • Zur formschlüssigen Verbindung der Trägerplatten können dieselben einen Seitenfalzteil, sowie einen Deckfalzteil besitzen, wobei der Deckfalzteil höher gelegen ist, als der Seitenfalzteil. Im Hinblick auf die Herstellung der Trägerplatten ist es vorteilhaft, wenn die Unterseite derselben Stützrippen aufweist, deren Höhenabstand zur Unterkante der Deckfalzrippe gleich oder größer ist, als der Niveauunterschied zwischen Mittelfeldauflage und Deckfalzniveau einer Trockenunterlage. Die Stützrippen dienen einerseits bei den fertigen Trägerplatten zur Versteifung derselben, andererseits tragen sie bei ihrer Fertigung dazu bei, daß sich die z.B. aus Ton gepreßte Trägerplatte sich auf einer Einheitstrockenunterlage verwindungssicher anordnenläßt. Die Trockenunterlage kann auch zum Trocknen der Abdeckplatten und der übrigen, normalen Dachdeckungselemente verwendet werden Das Trocknen der Abdeckplatten bei ihrer Herstellung aus Ton, läßt sich auch dadurch verbessern, indem der Niveauunterschied zwischen der Unterseite der Stege bzw. Randbegrenzungen der Aussparungen an der Unterseite der Abdeckplatten und der Unterseite der Deckfalzrippen gleich ist dem Niveauunterschied zwischen dem Niveau des Deckfalzes und dem Mittelfeld der Trockenunterlage.
  • Um die Trägerplatten bei der Herstellung und beim Versand aufeinander stapeln zu können, kann vorgesehen werden, daß die Stützrippen der Trägerplatten so angeordnet sind, daß sie beim horizontalen Aufeinanderlegen derselben auf Teile der Stege zwischen den Aussparungen auf der Oberseite zu liegen kommen.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind anhand einer Zeichnung dargestellt. Es zeigen: Fig. la, Ib und 1c einen Querschnitt in Richtung der Dachlatten eines mit der erfindungsgemäßen Vorrichtungausgestatteten Daches, Fig. 2a, 2b und 2c einen Längsschnitt in Sparrenrichtung durch das in den Fig. 1a bis 1c gezeigte Dach gemäß der Linie II-II in Fig. 1c, Fig. 3a, 3b und 3c einen Längsschnitt in Sparrenrichtung durch das in den Fig. 1a,lb und 1c gezeigte Dach gemäß der Linie III-III von Fig. Ib, Fig. 4 eine perspektivische Ansicht auf einen für den Einbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorbereiteten Dachaufbau, Fig. 5 eine perspektivische Ansicht eines von einander verschiedenen Trägerpiatten gebildeten Vierziegeltreffecks, Fig. 6 eine Draufsicht auf ein normales Dachdeckungselement, bzw. auf eine Abdeckplatte, Fig. 7 eine Schnittansicht durch ein normales Dachdeckungselement gemäß der Linie VI-VI von Fig, 6, Fig. 8 eine Unteransicht einer für ein aus Rohren bestehendes Leitungssystem eingerichteten Abdeckplatte, Fig. 9 die Unteransicht einer für ein Behälter aufweisendes Leitungssystem eingerichteten Abdeckplatte, Fig. 10 eine Draufsicht auf eine für ein aus Rohren bestehendes Leitungssystem eingerichtete Trägerplatte, Fig. 11 eine Draufsicht auf eine für ein Behälter enthaltendes Leitungssystem eingerichtete Trägerplatte, Fig. 12 eine Unteransicht einer Trägerplatte, Fig. 13 eine Seitenansicht von auf einer Trockenunterlage gestapelten Sonderelementen, Fig. 14 eine Seitenansicht von auf einer Trockenunterlage gestapelten Trägerplatten, und Fig. 15 eine Seitenansicht von auf einer Trockenunterlage gestapelten Abdeckplatten, Die Fig. la bis ic, 2a bis 2c und 3a bis 3c geben eine Gesamtübersicht über eine Vorrichtung 1, zur Gewinnung von Heizwärme aus Umweltenergie. Sie ist in ein Dach 2 integriert, das normale, handeslübliche Dachdeckungselemente 19.umfaßt, die in den Fig. 6 und 7 dargestellt sind. Ihnen ist zu entnehmen, daß die normalen Dachdeckungselemente an dem dargestellten linken Rand eine Seitenverfalzung 33,am kopfseitigen Rand der Oberseite eine Kopfverfalzung 35und am rechten seitlichen Rand an der Unterseite eine Deckverfalzung 34 aufweisen. Nicht dargestellt ist die am fußseitigen Rand an der Unterseite befindliche Fußverfalzung 56. Sie ist lediglich mit einem Pfeil in Fig. 6 angedeutet. Bei dem gezeigten Dachdeckungselement handelt es sich um eine Flachdachpfanne. Das Mittelfeld M ist vom kopfseitigen zum fußseitigen Rand hin längs strukturiert.
  • Die normalen Dachdeckungselemente 19 sind auf Pachlatten 531 aufgelegt und werden auf diesen mit Hilfe von Aufhängenasen gehalten.
  • Die Dachlatten sind von Dachsparren 521 unterstützt, die in der üblichen Weise quer zu den Dachlatten angeordnet sind.
  • Die Vorrichtung 1 weist eine obere Lage von Abdeckplatten 12 auf, die, im wesentlichen die gleichen Kopf-, Seiten-, Deck- und Fußverfalzung besitzen wie die normalen Dachdeckungselemente 19 und mit diesen problemlos eingedeckt werden können. Dies ist insbesondere in den Fig. 1a bis 1c, 2a bis 2c und 3a bis 3c gezeigt. Auch die für den Betrachter sichtbare Oberseite 121 der Abdeckplatten 12 ist genauso gestaltet, wie die Oberseite der normalen Dachdeckungselemente 19. Die Fig. 6 zeigt deshalb sowohl die Oberseite der normalen Dachdeckungselemente 19 als auch die Oberseite der Abdeckplatten 12. Die Abdeckplatten lassen sich deshalb ohne Schwierigkeiten mit den benachbarten normalen Dachdeckungselementen 19 verlegen.
  • Die Vorrichtung 1 besitzt eine untere Lage 21, die von Trägerplatten 22 und Sonderelementen 24 gebildet ist. Die Sonderelemente 24 bilden jeweils den rechten Anschlußrand eines mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 ausgestatteten Dachteiles an den mit normalen Dachdeckungselementen 19 ausgestatteten übrigen Dachteil.
  • Die Trägerplatten 22 und die Sonderelemente 24 der unteren Lage 21 liegen auf Dachlatten 532 auf, die gegenüber den Dachlatten 531, auf welchen die normalen Dachdeckungselemente 19 aufliegen, um ein Maß a tiefer liegen. Die Absenkung der Dachlatten für die Vorrichtung 1 kann einerseits durch deren anordnung in einer Ausklinkung 5211 erfolgen, wie sie in Fig. 2 zu sehen ist oder durch ene Unterfüterung der die normalen Dachdeckungselemente 19 tragenden Dachlatten 531 durch Distanzstücke 58.
  • In Fig. 4 der Zeichnung ist perspektivisch ein Dachunterbau gezeigt, der für den Einbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 präpariert ist. Es sind deutlich die um das Stück 8 tiefer gelegten Dachlatten 532,sowie die Dachlatten 531 zu sehen, die für die Aufnahme der normalen Dachdeckungselemente vorgesehen sind Die Dachlatten 531 und 532 sind an den Stoßstellen auf den Randsparren einander überlappend angeordnet und gemeinsam auf den Randsparren, z.B. durch Nageln befestigt.
  • Die Ausklinkung 5211 der Sparren beginnt soweit oberhalb der obersten Dachlatte 532, daß die untere Lage 21 der Trägerplatten noch ausreichend auf ihr Platz finden kann. Das gleiche gilt für die unterste Dachlatte 532 des für den Einbau der Vorrichtung vorgesehenen Dachteiles.
  • Zwischen der oberen Lage 11 unr' r unteren Lage 21 ist ein Leitungssystem 41 für ein die Uwelteneie aufnenendes Fluid aufgebracht. Das Leitungssystem ist in zwei Varianten gezeigt.
  • Einmal weist es parallel zueinander in Sparrenrichtung verlaufende Rohre 411 auf, wie dies in Fig. 2 dargestellt ist, und einmal besitzt es Behälter 412, die in Fig. 3 dargestellt sind.
  • Die Rohre verlaufen mit einem geringen Abstand nebeneinander und folgen dem Treppenprofil der dachziegelartig verlegten Trägerplatten 22. Sie sind vornehmlich elementübergreifend verlegt, d.h., sie erstrecken sich in ihrer Länge über mehr als eine Abdeckplatte. An ihren oberen Enden sind sie an eine firstseitige Sammelleitung 43 angeschlossen, an ihren unteren Enden an eine traufseitige Sammelleitung 42. Die Sammelleitungen verlaufen in Dachlattenrichtung und sind über vertikal durch den Dachunterbau geführte Verbindungsleitungen 421 bzw. 431 mit der Heizungsanlage eines Hauses verbunden. Die Rohre 411 können ebenso wie die später noch zu beschreibenden Behälter zusammen mit den Sammelleitungen als insgesamt verlegbare Einheit ausgebildet sein.
  • In den Fig. 2 und 3 ist schematisch ein verdammter Dachunterbau 51 angedeutet. Es sind Konterlatten 511, Dachpappe 512, eine Rohschalung 513 und eine Dämmplatte 514 zu erkennen.
  • Die Behälter 412 besitzen eine relativ geringe Höhe h und sind mit ihrer Länge und Breite kleiner bemessen als die Grundfläche der Trägerplatten 22. Im vorliegenden Fall besitzen sie an ihrem oberen Ende je zwei Stichleitungen 432, die zu einer firstseitigen Sammelleitung 43 hinführen, die genauso beschaffen istswie die Sammelleitung bei dem aus Rohren bestehenden Leitungssystem 41.
  • Desgleichen besitzen die Behälter am unteren Ende jeweils zwei Stichleitungen 422, die zu einer traufseitigen Sammelleitung 42 geführt sind. Auch diese Sammelleitung und ebenso wie die beiden entsprechenden Verbindungsleitungen 421 und431 sind genauso beschaffen wie bei dem aus Rohren bestehenden Leitungssystem von Fig. 2.
  • Bei hintereinander geschalteten Behältern dienen die auf die benachbarten Behälter hingerichteten Stichleitungen 422 und 432 zum Verbinden der Behälter untereinander. Die Leitungsanschlüsse der Behälter, der Rohre und der Leitungen unter- und miteinander können mit Hilfe von handelsüblichen Steck- bzw. Schraubeverbindungen erfolgen.
  • Nachfolgend werden die einzelnen Bestandteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Detail beschrieben und anschließend ihr Platz im erfindungsgemäßen Verbund erläutert. Es wird mit den Trägerplatten 22 begonnen.
  • Den Fig. 2, 3 und 5 kann entnommen werden, daß die Trägerplatten 22 miteinander dachziegelartig verlegt werden. Um die Verlegung der unteren Lage 21 möglichst einfach zu gestalten und komplizierte seitliche Anschlüsse zu vermeiden, besitzen die Trägerplatten 22 an ihrer Oberseite eine einfache Seitenverfalzung bestehend aus einer äußeren Seitenfalzrippe 2231 und eines Seitenfalznut 2232.
  • Beide sind gut aus den Fig. 1, 10 und 11 zu erkennen. In die Seitenfalznut 2232 greift eine äußere, an der Unterseite der Trägerplatten angeordnete Deckfalzrippe 2241 ein, die in den Fig. 1 und 12 zu sehen ist. Es ergibt sich dadurch ein einfacher, aber wirksamer Verschluß benachbarter Trägerplatten. Beim Verlegen ist der richtige gegenseitige Abstand der Trägerplatten gewährleistet, wenn die Deckfalzrippe 2241 der einen Trägerplatte in die Seitenfalznut 2232 der anderen eingreift.
  • Die Deckfalzrippe2241 wird von einer Deckfalznut 2242 flankiert, i die bei verlegten Trägerplatten die Seitenfalzrippe 2231 hinein ragt. Sowohl die Deckfalzrippe 2241 als auch die Deckfalznut 2242 sind in einem Deckfalzteil 224 angeordnet, der sich vom fußseitigen Ende der Trägerplatte bis zu einem am kopfseitigen Ende befindlichen Eckausschnitt 2244 erstreckt und dabei auf die ganze Länge im wesentlichen den gleichen Querschnitt aufweist.
  • Der Fig. 1 kann unschwer entnommen werden, daß der Deckfalzteil 224 sich über das Niveau der restlichen Trägerplatte erhebt.
  • In die Seitenfalznut 2232 mündet eine an den in den Fig. 10 und 11 oben dargestellten kopfseitigen bzw. firstseitigen Ende angeordnete Kopffalznut 2252, die zum Sammeln von eventuell anfallenden Kondenswasser dient.
  • An der Unterseite des Kopfbereiches befindet sich quer zur Längserstreckung der Trägerplatten eine Aufhängenase 2221. Zwischen der Aufhängenase und einem tiefer gelegten fußseitigen Ende 226 erstrecken sich je zwei Stützrippen 2222.
  • Die treppenartige Absenkung des Fußbereiches 226 gegenüber einem Mittelfeld 221 der Trägerplatten ist gut aus den Fig. 2 und 3 zu erkennen. Sie dient dazu, im Uberlappungsbeieich in Höhe der Dachlatten eine allzu große Materialanhäufung zu vermeiden und einen ausreichenden Durchgang für das Leitungssystem 41 zu schaffen. Trotz der Absenkung ist sichergestellt, daß das fußseitige Ende 226 noch eine ausreichende Restscherbendicke aufweist und belastbar ist.
  • Aus Fig. 12 ist zu erkennen, daß die Unterseite des fußseitigen Endes 226 eben ausgebildet ist. Dies gilt gleichermaßen für die in Fig. 11 gezeigte Oberseite des fußseitigen Endes als auch für die in den Fig. 10 und 11 gezeigten Oberseiten der kopfseitigen Enden 225 der Trägerplatten.
  • Am fußseitigen Ende besitzen die Trägerplatten eine Einklinkung 2265 für eine Sturmklammer 591, wie sie in den Fig. 2 und 3 gezeigt ist. Diese Einklinkung befindet sich im vorliegenden Fall in etwa in der Längsmitte der Trägerplatten.Bei der in den Fig.11 und 12 gezeigten Trägerplatte wird sie noch zu beiden Seiten von Einklinkungen 2265 flankiert. Sie bilden Freiräume für bei verlegten Abdeckplatten hindurchgreifenden Aufhängenasen von Abdeckplatten 12, wie dies noch später erläutert wird. Die Einklinkungen 2266 sind allerdings nur bei denjenigen Trägerplatten vorhanden, die das mit den Behältern 412 ausgestattete Leitungssystem 41 eingerichtet sind. Sie fehlen bei der in Fig. 10 dargestellten Trägerplatte, die bekanntlich für das Rohre aufweisende Leitungssystem 41 vorgesehen ist. Die Fig. 12 zeigt deshalb primär die Untersicht auf die für das Behältersystem eingerichteten Trägerplatten, Mit Ausnahme der Einklinkungen 2265 schaut jedoch die Rückseite der für das Röhrensystem eingerichteten Trägerplatte 22 genauso aus.
  • Am kopfseitigen Ende weisen beide Varianten von Trägerplatten 22 Einsenkungen 2216 für die später noch zu beschreibenden Aufhängenasen von Abdeckplatten 12 auf.
  • In den beiden Fig. 10 und 11 sind die zwei Varianten von Trägerplatten 22 dargestellt. Die Trägerplatte von Fig. 10 ist, wie bereits ausgeführt, für das mit Rohren 411 ausgestattete Leitungssystem 41 eingerichtet. Im vorliegenden Fall erstrecken sich in Längsrichtung der Trägerplatten 22, also vom kopfseitigen Ende 225 zum fußseitigen Ende 226 insgesamt acht rinnenartige Aussparungen 2211, die parallel nebeneinander laufen. Sie sind über das gesamte Mittelfeld 221 eben geführt und folgen zum fußseitigen Ende 226 hin der treppenartigen Absenkung des Fußteiles.
  • Sie beginnen kurz hinter der Sammelnut 2252 und weisen dort eine kegelartige Spitze 22111 auf.
  • Zwischen den Aussparungen 2211 und am Rande des Mittelfeldes 2221 sind dieselben von Stegen 2213 flankiert, die im wesentlichen gleich breit sind.
  • In einer schräg abfallenden, inneren Flanke 2243 des Deckfalzteiles 224 sind zwei Einsenkungen 2215 für Stifte 92 vorgesehen.
  • Die Einsenkungen sind nach der Art einer vertikalen Bohrung ausgeführt und gleichmäßig über die Länge der Trägerplatte 22 verteilt. Die Stifte dienen auf Wunsch zur Verankerung der Abdeckplatten 12 auf den Trägerplatten 22. Sie können auch das Verlegen der Abdeckplatten erleichtern.
  • Fig. 10 ist zu entnehmen, daß die Einklinkung 2265 für die Sturmklammer symmetrisch zwischen den Rinnen in einem mittleren Steg 2213 angeordnet ist. Die rinnenartigen Aussparungen 2211 sind so geformt, daß die Rohre 411 mit Spiel eingelegt werden können.
  • Ihre Tiefe ist im vorliegenden Fall so bemessen, daß sich die Rohre 411 lediglich mit ungefähr einem Drittel versenken lassen.
  • Den restlichen Teil der Querschnittsfläche ragen sie über das Niveau der Trägerplatten 22 heraus.
  • Die in Fig. 11 dargestellte Trägerplatte ist für die Aufnahme von Behältern 412 eingerichtet. Sie weist hierzu in ihrem Mittelfeld 221 eine Ausnehmung 2212 für die Aufnahme der Behälter auf.
  • Die Ausnehmung weist eine größere Breite und Länge auf als der Behälter, so daß dieser mit Spiel eingelegt werden kann. Ihre Tiefe beträgt Jedoch ungefähr ein Drittel der Höhe h des Behälters 412. Die Ausnehmung umfaßt im wesentlichen das ganze Mittelfeld 221 und reicht von der kopfseitigen Sammelnut 2252 bis hin zum Beginn der Absenkung im Fußbereich 226. Am kopfseitigen Ende kann sie mit einer Abschrägung 22121 versehen sein, die das Einlegen des Behälters erleichtert und einen Durchgang für die zum Behälter führenden Stichleitungen 432 schafft.
  • Am fußseitigen Ende 226 sind zwei rinnenartige Ausnehmungen 22122 für die am fußseitigen Bereich der Behälter angeordneten Stichleitungen 422 vorhanden, die dem treppenartigen Absatz des fußseitigen Bereiches folgen. Sie verlaufen parallel zueinander zu beiden Seiten der Einklinkung 2265 für die Sturmklammer in Längsrichtung der Trägerplatte 22.
  • In Fig. 1 ist die rechte Trägerplatte 22 als Sonderelement 24 ausgebildet. Um den Anschluß an das benachbarte normale Dachdeckungselement 19 zu ermöglichen, ist der Deckfalzteil 224 der Trägerplatte 22 verkürzt ausgeführt. Die Deckfalzrippe 2241 entfällt.
  • Das Sonderelement 24 kann in dieser Form eigens hergestellt oder durch entsprechendes Verkürzen des Deckfalzteiles 224 einer normalen Trägerplatte entlang der Linie A-A in Fig. Ib gefertigt werden. Das Verkürzen kann z.B. durch Abtrennen des störenden Teiles des Deckfalzteiles erfolgen. Obwohl in Fig. 1 lediglich ein Sonderelement für das Rohre enthaltende Leitungssystem 41 gezeigt ist, ist es klar, daß auch in gleicher Weise ein Sonderelement 24 für eine das Behältersystem aufnehmende Trägerplatte 22 angefertigt werden kann.
  • Im verlegten Zustand bildet die untere Lage 21 der Trägerplatten 22 eine eigene Schicht. Die Jeweils darüber angeordneten Trägerplatten überlappen mit ihrem fußseitigen Ende 226 den Kopfbereich 225 der darunterliegenden Trägerplatten soweit, daß sie ungefähr bis zur Sammelnut 2252 hin reichen.
  • Nun zu den Abdeckplatten. Die Oberseite der Abdeckplatten wurde bereits eingangs beschrieben. An ihrer Rückseite 122 weisen sie ein ebenso gestaltetes Deckfalzteil 124 und Fußfalzteil 126 auf, wie die'normalen Dachdeckungselemente 19. Das rückseitige Mittelfeld ist Jedoch dem besonderen Verwendungszweck angepaßt, d.h., es ist zur Aufnahme des Leitungssystems 41 vorbereitet. So erkennt man, daß die Rückseite 122 mit ebensolchen rinnenartigen Ausnehmungen 1221 versehen ist, wie sie bereits von der Oberseite der Trägerplatten 22 bekannt sind.
  • Die Aussparungen 1221 verlaufen ebenso in Längsrichtung der Abdeckplatten, d.h., von einen kopfseitigen Ende 125 zu einem fußseitigen Ende 126. Sie enden kurz vor der dort angeordneten Fußverfalzung mit kegelartigen Spitzen 12211.
  • Die Aussparungen sind im Bereich des Mittelfeldes gerade geführt. Zum kopfseitigen Ende 125 hin sind sie einem treppenartigen Ansatz des Kopfbereiches folgend höher bzw. tiefer gelegt, je nach dem ob man die Schnittansicht der Fig. 3 oder Fig. 8 betrachtet. Die Abkröpfung der rinnenartigen Aussparung dient wiederum dem Ziel, im Überlappungsbereich bei den Dachlatten 532 genügend Raum für die Durchführung des Leitungssystems 41 zur Verfügung zu stellen. Auch an dieser Stelle ist aber bei den Abdeckplatten gewährleistet, daß noch eine ausreichend stabile Restscherbenstärke vorhanden ist, so daß die Trittfestigkeit nicht außer Zweifel steht.
  • Die Aussparungen 1221 verlaufen parallel zueinander. Sie werden jeweils von Stegen 1223 flankiert, die weniger breit sind als die entsprechenden Stege 2213 der Trägerplatten. Die kommt auch in Fig. 1 zum Ausdruck.
  • Die Aussparungen 1221 sind, wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, sehr viel tiefer ausgeprägt, als die hierzu korrespondierenden Aussparungen 2211 der Trägerplatten 22. Im vorliegenden Fall nehmen sie ungefähr zwei Drittel der Quersinittsfläche der Rohre 411 auf, dieses Verhältnis kann sich Jedoch auf Wunsch sowohl zu Gunsten der Aussparungen der Abdeckplatten als auch zu Gunsten der Aussparungen der Trägerplatten verändern.
  • Die Aussparungen 2211 der Trägerplatten und 1221 der Abdeckplatte bilden zusammen einen gemeinsamen Hohlraum, der in seiner Form und seinen Abmessungen an die gewünschte Querschnittsform der Rohre des Leitungssystems 41 angepaßt ist. Im vorliegenden Fall ist der Hohlraum größer bemessen, als die Rohre des Leitungssystems, so daß dieses mit Spiel eingelegt werden kann.
  • Bei einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, den Hohlraum mit einem vornehmlich elastischen, gut wärmeleitenden Material anzufüllen, z.B. mit Metallpulver.
  • Die Abdeckplatten sind im Seitenfalzbereich 123 mit einer auf ihrer gesamten Länge durchlaufenden Ausnehmung 1233 versehen, die bei den verlegten Platten sicherstellt, daß der Deckfalzteil 224 der Trägerplatten in den Seitenfalzteil 223 der benachbarten Trägerplatte eingreifen kann. Das Ineinandergreifen der eben angesprochenen Teile ist gut aus Fig. ib ersichtlich.
  • In einer schrägen, inneren Flanke 1243 an der Unterseite des Deckfalzteiles 124 sind zwei Einsenkungen 1225 für den Stift 92 eingebracht. Diese Einsenkungen korrespondieren mit den Einsenkungen 2215, die in den Trägerplatten vorgesehen sind.
  • Die Stifte und die Einsenkungen sind Drittel, um auf Wunsch die Abdeckplatten noch besser auf den Trägerplatten zu verankern, als dies bereits ohnehin durch die gegenseitige Verfalzung der Abdeckplatten untereinander und durch die Abstützung auf den Trägerplatten sichergestellt ist.
  • Im Kopfbereich 1?5 sind noch beidseitig der rinnenartigen Aussparungen 1221 Auflageflächen 1255 für eine Trockenunterlage vorgesehen.
  • Die Abdeckplatte 12 von Fig. 9 ist im wesentlichen genauso aufgebaut wie diejenige von Fig. 8. Gleiche Teile sind deshalb mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Nachfolgend wird lediglich noch auf die Unterschiede eingegangen. Diese sind hauptsächlich im Mittelfeld 122 zu finden. Fast die gesamte frei verfügbare Fläche des Mittelfeldes wird von einer rechteckigen Aussparung 1222 ausgefüllt, die zur Aufnahme der Behälter 412 dient. Auch hier wie bei den Trägerplatten ist die Aussparung im Hinblick auf die Breite und Länge größer bemessen als der Behälter 412.
  • Er kann infolgedessen mit Spiel eingelegt werden. Am kopfseitigen Ende besitzt er eine Abschrägung 12221 die zusammen mit rinnenartigen Aussnehmungen 12212 den notwendigen Freiraum für die Stichleitungen 432 bilden soll.
  • Am fußseitigen Ende der Aussparung sind in Verlängerung der Aussparungen vom Kopfbereich kleine rinnenartige Aussparungen 12213 vorgesehen, durch die im verlegten Zustand der Abdeckplatte die Stichleitungen 422 treppenartig nach unten herausgeleitet sind Aus Fig. 1 ist ersichtlich, daß auch bei der in Fig. 9 gezeigten Abdeckplatte 12 und der ihr zugeordneten Trägerplatte 22 sich ein Hohlraum für das Leitungssystem 41 ergibt, der größtenteils von der Abdeckplatte umschlossen ist. Der Hohlraum ist höher als die Höhe h des Behälters.
  • Die Abdeckplatten 12 der oberen Lage 11 bilden untereinander eine eigene Schicht, bei der die Platten nach Dachziegelart nach allen Seiten hin mit den Nachbarn überlappt angeordnet sind. Da die Abdeckplatten dienormale Verfalzung der sonst üblichen Dachdeckungselemente 19 aufweisen, lassen sie sich auch in der üblichen Weise untereinander verlegen.
  • Im vorliegenden Fall sind die Trägerplatten 22 so gestaltet, daß Jeweils einer Trägerplatte eine Abdeckplatte zugeordnet ist.
  • Dennoch bilden die beiden Lagen jeweils für sich eigenständige Schichten, die jeweils für sich selbst verlegt werden.
  • Im vorliegenden Fall bestehen sowohl die Abdeck- als auch die Trägerplatten aus gebranntem Ton.
  • Die obere Lage -11 und die getrennt hiervon bestehende Lage 21 bieten die Gewähr dafür, daß Reparatur- und Wartungsarbeiten möglichst einfach durchgeführt werden können. Bei einer eventuell notwendigen Inspektion des Leitungsnetzes genügt es, die obere Lage 11 abzuheben und das gesamte Leitungsnetz kann inspiziert werden,ohne daß der Dachunterbau und insbesondere die Verdämmung des Daches davon betroffen wäre. Es sei denn es müssten die Verbindungsleitungen 421 und 431 überprüft werden. Im übrigen liegt aber bei abgenommenen Abdeckplatten das gesamte Leitungsnetz frei zugänglich auf den Trägerplatten 22 und kann eventuell als ganze Einheit insgesamt zusammen mit den Sammelleitungen 42 und 43 ausgetauscht werden.
  • Beim nachträglichen Einbau in eine bereits vorhandene Dachfläche erfolgen die folgenden Schritte: 1. Die bereits vorhandene Deckung wird abgenommen, 2. die Sparren werden im vorgesehenen Bereich der Vorrichtung um das Maß a ausgeklinkt, soweit dies aus statischen Gründen möglich ist. Anderenfalls wird die restliche Dachfläche durch Distanzstücke angehoben.
  • 3. Die Dachlatten werden im abgesenkten Zustand auf die Sparren 521 augebracht.
  • 4. Die Trägerplatten 22 und, für den rechten Anschluß,ßie Sonderelemente 24 werden wie normale schuppenförmige Dachdeckungselemente verlegt.
  • 5. Die Aussparungen 2212 bzw. 2211 werden mit Metallpulver od.dgl. leicht angefüllt.
  • 6. Das Leitungssystem 41 wird auf die Trägerplatten 22 aufgelegt. Das Leitungssystem kann vormontiert sein, so daß es genügt, es auf die Trägerplatten aufzulegen und mit seinen Anschlüssen z.B. an die Leitungen des Heizungssystems des Hauses anzuknüpfen.
  • Sofern es nicht vormontiert ist, können die Einzelteile der Rohre bzw. der Behälter und ihrer Zuleitungen an Ort und Stelle zusammenmontiert werden.
  • 7. Anschließend werden die Abdeckplatten 12 der oberen Lage ebenfalls wie normale schuppenförmige Dachdeckungselemente auf das Leitungssystem 11 und die untere Lage 21 der Abdeckplatten 22 aufgelegt, wobei die Aussparungen 1221 bzw.
  • 1222 der Abdeckplatten 12 der oberen Lage das Leitungssystem 41 überdecken und sich auf den Trägerplatten 22 abstützen.
  • Da die Abdeckplatten die gleiche Art von Verfalzung besitzen, wie die normalen Dachdeckungselemente 19, können die Abdeckplatten ohne besondere Schwierigkeit direkt an die normalen Dachdeckungselemente 19 angelegt werden. An allen Rändern wird damit eine einwandfreie Eindeckung erzielt.
  • Die Fixierung der Abdeckplatten 12 der oberen Lage 11 auf den Trägerplatten 22 und den Sonderelementen 24 der unteren Lage 21 kann durch verschiedene Mittel in einfacher Weise durchgeführt werden. Die Stifte 92 können für die gegenseitige Verankerung herangezogen werden. Sie werden in die hierfür vorgesehenen Einsenkungen 2215 der Trägerplatten bzw. 1225 der Abdeckplatten eingesetzt und verriegeln so die obere Lage zur unteren Lage. Die Stifte werden insbesondere bei der Verwendung des Rohrleitungssystems 411 empfohlen, da Verriegelungen durch durchgreifende Aufhängenasen hier die Einfachheit der Verlegung des Rohrleitungssystems beeinträchtigen würden.
  • Bei den für das Behältersystem eingerichteten Abdeckplatten 12 sind Aufhängenasen 1254 vorgesehen, die bei der Verlegung der Platten in die hierfür vorgesehenen Einsenkungen bzw. Ausnehmungen 2216 eingreifen. In Fig. 3 ist dies dargestellt. Die Aufhängenasen 1254 greifen dabei durch Einklinkungen 2266 der Trägerplatten 22 hindurch und ragen bis in die Ausnehmungen 2216 im Kopfteil der überdeckten Trägerplatten hinein.
  • Die Trägerplatten 22 sind in ähnlicher Weise an den Dachlatten oder sonstigen Aufhängevorrichtungen befestigt. Die Aufhängenase 2221 dient hierbei als Anschlag für die Verankerung auf den Dachlatten.
  • Da der Witterungsschutz vornehmlich durch die Abdeckplatten 12 der oberen Lage 11 übernommen wird, ist eine dichtere Verfalzung der Trägerplatten 22 der unteren Lage 21 nicht notwendig.
  • Durch die Trennung der Vorrichtung in eine obere und eine untere Lage, zwischen der das Leitungssystem 41 eingefügt ist, ist der Dachauftau unkompliziert und kann von dem üblichen Dachdecker vorgenommen werden.
  • Um eine hohe Trittsicherheit der Vorrichtung zu gewährleisten, d.h., das Dach sicher begehbar zu machen, sind die rinnenartigen Aussparungen gewölbeartig ausgeführt. Die Stege der Abdeckplatten 12 stützen sich auf die entsprechenden Stege der Trägerplatten 22 ab, so daß ein inniger Kontakt zwischen den beiden Platten erfolgt und eine etwaige Trittbelastung direkt auf die Trägerplatten übergeleitet wird, ohne daß das Leitungssystem hiervon betroffen wäre.
  • Bei den für das Behältersystem eingerichteten Abdeckplatten sind derartige Stege an den Rändern der Behälteraussparungen vorgesehen. Diese Abdeckplatten stützen sich dort ebenfalls an den Trägerplatten ab.
  • Um das Maß a im Bereich des traufseitigen Anschlusses der Vorrichtung an die übrige Dachfläche zu überbrücken, ist ein unteres Form- bzw. Futterstück 23 vorgesehen. Dieses Futterstück kann aus Holz, geprägtem Metallblech oder ähnlichem bestehen und hat lediglich die Aufgabe, die Strecke zum traufseitigen Anschluß an die übrige Dachhaut zu überbrücken. Das Futterstück 23 kann eine Ausnehmung 231 aufweisen, in welche gegebenenfalls die Aufhängenase 1254 von Abdeckplatten 12 eingreifen kann.
  • Des weiteren kann das Futterstück 23 eine Ausnehmung 232 aufweisen, welche so ausgebildet ist, daß es unverrückbar auf der Dachlatte bzw. auf der jeweils verwendeten Unterkonstruktion aufliegt.
  • Hierzu besitzt es ein oder mehrere Aufhängenasen bzw. Aufhängerippen 233. -Durch die Verwendung des Futterstückes 23 ist es möglich, das Rohrleitungssystem 41 an seinem traufseitign Ende ohne Schwierigkeiten zwischen den beiden Lagen hindurchzuführen. Voraussetzung hierfür ist, daß zum Anschluß der Vorrichtung an die übrige Dachhaut als Verbindungsstück vom Futterstück zum nächst angrenzenden normalen Dachdeckungselement 19 noch einmal die übliche Abdeckplatte 12 der oberen Lage verwendet wird. Da sich in diesem Bereich keine Trägerplatte 22 der unteren Lage 21 mehr befindet, entsteht so automatisch ein Freiraum, in dem das Leitungssystem 41 zwischen den beiden Lagen herausgeführt und die Sammelleitung 42 angeordnet werden kann.Der gleiche Freiraum ergtt åch für den firstseitigen Endbereich der Vorrichtung, wo ebenfalls keine Trägerplatte 22 der unteren Lage 12 mehr angeordnet ist und sich deshalb auch die obere Sammelleitung 43 noch oberhalb des Sparrens anordnen läßt. Hier genügt es ein normales Dachdeckungselement 19 vorzusehen.
  • In Fig. 3 sind die Aufhängenasen 1254 eingezeichnet, welche durch die fußseitige Einklinkung 2226 der Trägerplatten 22 hindurchgreift und sich in der Einsenkung 2216 im kopfseitigen Bereich der Trägerplatten 22 einhängt. Die Einsenkung 2216 dient bei der horizontalen Stapelung gleichzeitig zur Aufnahme der Aufhängenasen 2221 der darüber gestapelten Trägerplatte 22.
  • Für eine relativ große Anzahl von Dächern ist eine sogenannte Sturmverklammerung vorgeschrieben. Um diese Strumverklammerung in einfacher Weise bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung anwenden zu können, sind die Einklinkungen 2265 vorhanden. Den Fig. 2 und 3 ist zu entnehmen, wie die Sturmklammern 50 durch die Einklinkungen hindurchgeführt werden können. Die Sturmklammer gleicht im wesentlichen einer bei normalen Dachdeckungselementen verwendeten Sturmklammer. Ihr vertikaler Schenkel 591 ist lediglich um die Strecke a verlängert. Diese Konstruktion hat den Vorteil daß die Strumklammer ebensoleicht einzusetzen ist, wie bei den normalen Dachdeckungselementen 19. Sie kann gleichfalls leicht entfernt werden, um z.B. das Leitungssystem für Reparaturarbeiten freizulegen.
  • Der firstseitige Anschluß wird hergestellt, indem die normalen Dachdeckungselemente 19 mit ihrer Fußverfalzung in die Kopfverfalzung der Abdeckplatten 12 der oberen Lage 11 eingedeckt wird. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann somit auf beliebige Hartbedeckungselemente übertragen werden.
  • Im allgemeinen ist es möglich, die jeweiligen Preßformhälften, mit welcher die Oberseite der Dachdeckungselemente hergestellt werden, auch zur Herstellung der Abdeckplatten 12 der oberen Lage 11 zu verwenden, da dieselben die gleichen Außenkonturen und die gleiche Oberfläche wie die normalen Dachdeckungselemente 19 haben. Durch eine spezielle Ausbildung der Rückseite der Abdeckplatten sowie der Trägerpliten ist es auch möchglich, die gleichen Formlingsträger z.B. Trockenrähmchen, zu verwenden, die auch zur Herstellung der normalen Dachdeckungselemente 19 eingesetzt werden.
  • Schuppenförmige Bedachungselemente jeglicher Art haufen die Eigenheit, daß ihre Neigung im Gegensatz zur Sparrenneiging geringer ist als diese. Hierdurch entsteht eine Stufe von Element zu Element, Aus produktionstechnischen Gründen ist es bei schuppenförmigen Bedachungselementen, wie Schindeln, Betondachsteinen, Biberschwanzziegeln, usw. nicht möglich, eine gewisse Dicke zu unterschreiten, da sonst die Elemente bei der Fertigung oder beim Transport zu stark beschädigt würden. Diese Dicke hat zur Folge, daß das Leitungssystem 41 im Bereich der Uberdeckung der Trägerplatten von Element zu Element bogenförmig nach unten abgeleitet werden muß.
  • Bei den vorliegenden Ausführungsbeispielen sind die Sopf- und Fußfalzteile der Trägerplatten nicht verfalzt. Dies dürfte im allgemeinen nicht notwendig sein, da der gesaugte Scllutz vor Witterungseinflüssen durch die Abdeckplatten 12 der oberen Lage 11 übernommen wird.
  • Die Verfalzung des Deckfalzteiles 224 zum Seitenfalzteil 223 der Trägerplatten 22 hat im wesentlichen die Aufgabe, die einzelnen Reihen in Sparrenrichtung zueinander zu fixieren und eventuell auftretendes Kondenzwasser in der Seitenfalznut 2232 aufzufangen und abzuleiten. Um diese zusätzliche Schützmaßnahme zu gewährleisten, ist die Seitenfalznut im Bereich der Absenkung fortgeführt und endet am fußseitigen Teil der überdeckenden Platte in die Seitenfalznut der unterdeckenden Platte.
  • Die Röhren 411 des Leitungssystems 41 können als ganze über die gesamte Länge der Vorrichtung in die Rinnen 2211 eingelegt werden.
  • Sie können auch aus elastischen Schläuchen bestehen, die sich von selbst im Uberdeckungsbereich den zur Verfügung stehenden Verlegungsweg anpassen. Die Verwendung von Metallrohren ist nicht unbedingt Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit des Systems, da insbesondere bei der Verwendung von relativ schweren Baumaterialien, wie Beton, die gebrannten keramischen Massen und dgl. die Wärmedurchgangszahlen des Baumateriales in etwa dem von Platikschläuchen entsprechen, so daß der bei weitem geringere Wärmedurchgangswiderstandswert von Metallrohren vergleichsweise wenig zusätzliche Wirkung bringt.
  • Durch die Aufteilung der Vorrichtung in drei Schichten, nämlich die Platten der oberen Lage, das Leitungssystem und die Platten der unteren Lage, wird eine optimale und großflächige Abführung der vorhandenen Wärme erreicht. Die Abdeckplatten, insbesondere wenn sie dunkel gefärbt sind, können bei Sonneneinstrahlung als Kollektoren wirken. Ansonsten können sie auch als Bestandteil eines Absorbersystems eingesetzt werden.
  • Die Trägerplatten der unteren Lage übernehmen sowohl die Funktion der Auflage für das Leitungssystem 41. Sie dienen aber auch dazu, Wärme von der Rückseite des Daches, insbesondere bei Ausbildung desselben als Kaltdach, mit abzuführen und dann das Leitungssystem weiterzugeben. Gleichzeitig dienen sie für einen rückwärtigen Schutz des Leitungssystems. Ihre Funktion als Isoliermaterial ergibt sich von selbst.
  • Da die Wärmeleitfähigkeit von Baustoffen, wie Beton oder keramische Massen, sehr gering ist, da aber auf der anderen Seite ihr Wärmespeicherungsvermögen sehr hoch ist, tritt bei Sonneneinstrahlung im wesentlichen eine Ämplitudenverschiebung ein. Dies bedeutet, daß bei Sonneneinstrahlung zunächst die Abdeckplatten erwärmt werden und dann die Wärme an das Leitungssystem weitergegeben wird. In kühleren Jahreszeiten spielt, da hier das System im wesentlichen als Absorbersystem wirken muß, die Größe der Oberfläche eine bedeutende Rolle, ebenso wie die Wärmeleitzahl des verwendeten Materials Um bei der geringen Wärmeleitzahl des zur Herstellung der Platten des Systems verwendeten Materiales dennoch einen guten Wärin£'lb'' gang zu schaffen, ist erfindungsgemäß auch vorgeschlagen, die Wandungsstärke im Bereich der Oberseite der Aussparungen 1221 bzw. 1222 so gering als möglich zu halten Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht in seiner äußerst geringen Bauhöhe. Sie unterscheidet- sich von der Normaldeckung lediglich durch das bereits erwämte Maß a.
  • Dies beträgt bei Betondachsteinen, Dachziegeln od.dgl. im allgemeinen 20mm bis 3Omm. Es entspricht damit ungefähr der Dicke von genormten Dachlatten.
  • Durch die beschriebene Ausgestaltung der Abdeck- und Trägerplatten sowie des Leitungssystems erreicht die Vorrichtung insgesamt kein größeres Flächengewicht, als andere, normale Dachdeckungselemente, wie z.B. die Mönch-Nonnen-Deckung bzw. die Biberschwanzdeckung.
  • Wie bereits ausgeführt, ist die Außenkontur und die Oberfläche der Abdeckplatten 12 gleich der Oberfläche und Außenkontur der normalen Dachdeckungselemente 19. Hieraus ergibt sich der Vorteil, daß bei der Herstellung dieser Platten aus grobkeramischen Massen, die gleichen Preßformen verwendet werden, können wie sie bereits zur Herstellung der normalen Dachdeckungselemente 19 vorhanden sind. Zur Herstellung der Abdeckplatten der oberen Lage 11 ist in diesem Fall lediglich der Einsatz einer neuen Matrize zur entsprechenden Ausbildung der Unterseite notwendig, was die Investitionskosten zur Herstellung der Platten beträchtlich vermindert.
  • Auch die Trägerplatten 22 der unteren Lage 21 können so ausgebildet sein, daß sie ebenfalls auf diese Trockenz men passen.
  • Hierzu dienen die bereits beschriebenen Stützrippen 2222. Die Fig. 13 bis 15 zeigen jeweils eine Trockenunterlage 9 und darauf übereinander gestapelte Platten. In Fig. 13 sind Sonderelemente 24 in horizontaler Weise auf der Trockenunterlage 9 gestapelt.
  • In Fig. 14 sind in der gleichen Art von Stapelung Trägerplatten 22 zu sehen. In Fig. 15 sind die Abdeckplatten 12 horizontal übereinander auf dem Trockenrähmchen gestapelt gezeigt.
  • Ausschlaggebend für die rationelle Fertigung und damit für die Preisgünstigkeit der gesamten Vorrichtung ist a) die Verwendung eines einheitlichen Trockenrähmchens, und zwar, wie im Ausführungsbeispiel dargestellt, die Verwendung des gleichen Trockenrähmchens, wie es auch für die Herstellung der normalen Dachdeckungselemente 19 verwendet wird, b) die horizontale Stapelfähigkeit der einzelnen Platten zur einfachen Paketierung im Transport und zum einfachen Einsatz im Ofen und, c) die Möglichkeit der Herstellung der einzelnen Platten auf den vorhandenen maschinellen Einrichtungen.
  • Zur Verwendung der einheitlichen Trockenunterlage 9 ist es von Wichtigkeit, daß die entsprechenden Niveaus der Trockenunterlage verwendet werden können. Im allgemeinen unterscheidet man drei Niveaus, nämlich das Deckfalzniveau 91, das Mittelfeldniveau 92 und das Niveau 93 für die Aufhängenase bzw. die Fußverfalzung.
  • Da die Abdeckplatten 12 der oberen Lage in ihrer Verfalzung mit den normalen Dachdeckungselementen 19 kongruent sind, ist die Auflage auf das Deckfalzniveau 91 gewährleistet. Die Auflage an das Mittelfedniveau wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die Stege 1223 zwischen den rinnenartigen Aussjarungen bzw.
  • am Rande der Behälteraussparung 2212 so geformt siiid, daß sie auf dem Mittelfeldniveau 92 der Trockenunterlage 9 aufliegen.
  • Durch die bereits beschriebene höhere Ausbildung der Stege 1223 der Abdeckplatten gegenüber den Stegen der Trägerplatten ist die einwandfreie Auflage der Abdeckplatten auf dem Mittelfeldniveau 92 der Trockenunterlage 9 gewährleistet.
  • Die Auflage der Aufhängenase sowie der Fußfalzrippen auf dem Niveau 93 ergibt sich von selbst, da die gesamte Rundumverfalzung der Abdeckplatten gleich ist derjenigen der normalen Dachdeckungselemente 19.
  • Das Auflageniveau für die Aufhängenase der Abdeckplatten ist durch das Niveau 93 fixiert. Trotzdem soll die Aufhängenase 1254 der Abdeckplatten durch die Ausklinkungen 226G im Fußteil der Trägerplatten hindurch in Einsenkungen 2216 im Kopfteil derselben eingreifen. Um dies zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, die Scherbenstärke im Bereich der Kopfverfalzung der Abdeckplatten soweit zu verringern, daß beim Untergriff derselben die Dicke des Fußteiles der Trägerplatten noch so dick gehalten werden kann, daß diese gut herstellbar sind und auf der anderen Seite noch einen Durchgriff der Aufhängenase ermöglichen.
  • Hier kommt der Gedanke begünstigend hinzu, die Mitte des Querschnitts des Leitungssystems 41 aus der gemeinsamen Berührungsebene der Abdeck- und Trägerplatten nach oben zu verlegen. Hierdurch wird die Höhe der Stege 1223 bei den Abdeckplatten erhöht.
  • Die Absenkung der Stufe in der Überdeckung des Kopffalzbereiches wird ensprechend vermindert und dem Auflageniveau 93 für die Aufhängenase 254 der Abdeckplatten angeglichen.
  • Bei den Trägerplatten 22 sind an der Unterseite die Stützrippen 2222 vorgesehen. Außerdem ist vorgesehen, daß Auflagenive&u der äußeren Deckfalzrippe 2241 dem Auflageniveau 91 der Trockenunterlage entsprechend anzugleichen. Hierdurch kann unter Vermeidung allzu großer Massenanhäufung die Rückseite der Trägerplatte 22 so gestaltet werden, daß sie ohne weiteres der jeweiligen Trockenunterlage angeglichen werden kann.
  • Bei der Anordnung der Stützrippen 2222 ist lediglich darauf zu achten, daß diese bei der horizontalen Stapelung auf den Stegen 2213 zu liegen kommen.
  • Um die horizontale Stapelung im Bereich des Seitenfalzteiles zu gewährleisten, ist die Höhe der Seitenfalzrippen 2231 sowie der Stützrippe 2222 im Bereich des Seitenfalzteiles zuzüglich der Scherbestärke gleich der Hohe der Unterkante Stützrippe 2222 zur Oberkante der Stege 2213 zwischen den rinnenartigen Ausparungen und gleich der Vertikalhöhe der inneren Deckfalzflanke 2243.
  • Die Differenz zwischen der Unterseite der Stützrippen 2222 sowie der Unterseite der äußeren Deckfalzrippe 2241 ist gleich dem Unterschied des Niveaus Deckfalzteil 91 zu Niveaumittelfeld 92 der Trockenunterlage 9.
  • Sinngemäß gilt das gleiche für das rechte Sonderelement 24. Die Ausbildung im Bereich des Seitenfalzteiles und dem Bereich des Mittelfeldteiles entspricht der Ausbildung der Trägerplatte 22.
  • Der Deckfalzteil kann durch Weglassen der äußeren Deckfalzrippe 2241 gestaltet werden, so daß die Höhendifferenz der Unterseite der Deckfalzrippe 2244 des Sonderelementes 24 zur Unterseite der Stützrippen 2222 gleich der Höhendifferenz zwischen Deckfalzniveau 91 und Mittelfeldniveau 92 der Trockenlage ist. Bei Formlingen aus keramischen Massen oder Beton kann der Deckfalzteil im noch rohen Zustand einfach abgeschnitten werden und man erhält in einfacher Weise das Sonderelement 24.
  • Zur Wahrung der horizontalen Stapelfähigkeit der Sonderelemente 24 im Bereich des Deckfalzes wird vorgeschlagen, die Scherbenstärke im Bereich der Deckfalzflanke 2443 in vertikaler Richtung gleich der Höhe der Differenz zwischen dem Deckfalzniveau 91 und dem Mittelfeldniveau 92 der Trockenunterlage 9 zu halten. Sollte es aus modelltechnischen oder auch aus anderen Gründen nicht möglich sein, hier eine ebene Auflagefläche zu schaffen, kann an der Unterseite der Deckfalzflanke 2443 eine schräge Auflagefläche vorgesehen werden, deren Neigungswinkel gleich dem Neigunswinkel der Oberseite der Deckfalzfalnke 2443 ist. Ein seitliches Verschieben wird durch eine entsprechende Ausbildung der Aufhängenasen gewährleistet, die in entsprechende Aussenkungen eingreifen, so daß ein seitliches Auswandern des Stapels beim Paketieren usw.
  • verhindert wird.
  • Um dies zu verdeutlichen werden die Einsenkungen 2216 bei den Trägerplatten 22 größer dargestellt als dies nur für die Aufnahme der Aufhängenase 1254 notwendig wäre. Trotzdem ist es ohne weiteres möglich, die Einsenkungen 2216 der Trägerplatten 22 ebenso groß zu halten, da der Anschlag der Aufhängenase 1254 in Jedem Falle gewährleistet ist. Die Einsenkungen 2216 können je nach Aufbau auch als Durchbrüche ausgebildet sein.
  • Die Erfindung ist nicht auf die gezeigten Ausführungsbeispiele beschränkt. So kann z.B. das Behälter enthaltende Leitungssystem 41 in Anlehnung an die Röhren 411 ebenfalls elementübergreifend ausgebildet sein. Bei einer derartigen Ausführungsform können die Behälter so breit und/oder so lang sein, daß sie elementübergreifend mehrere Trägerplatten überdecken. Andererseits können auf einer einzigen Trägerplatte auch mehrere Behälter angeordnet werden. Es besteht insbesondere die Möglichkeit, für das kleinste bekannte Dachdeckungselement einen Modulbehälter zu entwerfen und diesen Modulbehälter bei den verschiedenen Dachziegelmodellen dann ein- oder mehrfach auf je einer Trägerplatte unterzubringen.
  • Auf diese Weise könnten mit einem Behältertyp mehrere Dachziegelmodelle ausgestattet werden. Die Produktion der 13Behälter verbilligt sich dadurch.
  • Bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen werden, die Trägerplatten als großflächige Tafelelemente zu gestalten. Dies bringt insbesondere bei kleinflächigen Dachdeckungselementen, wie z.B. bei den Bibern, den Vorteil, daß sich die Verlegung der Trägerplatten weiter vereinfacht. Die Tafelelemente können die gleichen Formelemente aufweisen, wie einzeln geformte Trägerplatten, so daß an ihren Rändern ohne weiteres noch einzeln geformte Trägerplatten angefügt werden können Im Normalfall werden die Tafelelemente genauso aussehen, wie eine gewisse Anzahl von in einem Rechteck verlegten Trägerplatten.
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Claims (34)

  1. Vorrichtung zur Gewinnung von Heizwärme Patentansprüche 1Vorrichtung zur Gewinnung von Heizwärme aus Umweltenergie mit Hilfe eines schuppenartig angeordnete Dachdeckungselemente aufweisenden Daches, in dem ein Leitungssystem für ein die Umweltenergie aufnehmendes Fluid verlegt ist, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß wenigstens ein Teil des Daches eine untere Lage (21) von miteinander dachziegelartig verlegten Trägerplatten (22) aufweist, auf denen das Leitungsystem (41) aufgebracht ist und daß der gleiche Dachteil eine obere Lage (11) von als Abdeckplatten (12) ausgebildeten Dachdeckungselementen umfaßt die nach Dachziegelart miteinander und mit den benachbarten normalen Dachdeckungselementen (19) verlegt sind.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß sowohl die obere Lage (11) als auch die untere Lage (21) jeweils eine getrennte voneinander unabhängige Schicht bilden, so daß die Abdeckplatten (12) der oberen Lage und die Trägerplatten 22 der unteren Lage schuppenförmig getrennt verlegt und wieder abgenommen werden können.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , daß das Leitungssystem (41) als wenigstens die Fläche mehrerer Trägerplatten (22) übergreifende,insgesamt verlegbare Einheit gebildet ist.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß das Leitungssystem (41) mehrere, in Sparrenrichtung parallel zueinander verlaufende Rohre (411) aufweist, die an ihren oberen und unteren Enden an je einem Sammelrohr (42, 43) angeschlossen sind.
  5. 5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß das Leitungssystem (41) Behälter (412) aufweist, von denen äe einer einer Trägerplatte (22) zugewiesen ist.
  6. 6. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß aede Abdeckplatte (12) an ihrer Rückseite nach unten offene Aussparungen (1221, 1222) für das Leitungssystem (41) aufweist.
  7. 7. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß Jede Trägerplatte (22) nach oben offene Aussparunten (2211, 2212) für das Leitungssystem (41) aufweist.
  8. 8. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die obere Lage (11) von Abdeckplatten (12) so auf der unteren Lage (21) von Trägerplatten (22) angeordnet ist, daß jeweils eine Abdeckplatte einer Trägerplatte zugeordnet ist
  9. 9. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Abdeckplatten (12) im verlegten Zustand sich im wesentlichen über die Aussparungen flankierende Stege (1223) auf den Trägerplatten (22) abstützen.
  10. 10. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Aussparungen (1221, 1222, 2211, 2212) von fertig verlegten, übereinander befindlichen Träger- und Abdeckplatten (22, 12) miteinander einen Hohlraum bilden, in dem das Leitungssystem (41) einlegbar ist.
  11. 11. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10> dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß jede Abdeckplatte (12) die gleiche Verfalzung aufweist, wie ein normales Dachdeckungselement (19).
  12. 12. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß das Volumen des Hohlraumes größer bemessen ist, als das Volumen des darin verlegten Leitungssystems (41).
  13. 13. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 12, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß der Hohlraum zu einem größeren Teil von Aussparungen (1221, 1222) der Abdeckplatten (12) gebildet ist.
  14. 14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß in dem verbleibenden Leerraum zwischen dem Leitungssystem (41) und dem Hohlraum ein wärmeleitendes, vornehmlich elastisches Material eingefügt ist.
  15. 15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß das Material Metallpulver ist.
  16. 16. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die die Aussparungen flankierenden Stege (2213) der Trägerplatten (22) breiter sind als die Stege (1223) der Abdeckplatten (12).
  17. 17. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Trägerplatten (22) am kopfseitigen Ende an ihrer Unterseite wenigstens eine Aufhängenase (2221) aufweisen.
  18. 18. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Trägerplatten (22) einander ziegel artig überlappend auf Dachlatten (532) angeordnet sind.
  19. 19. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß im Bereich der Trägerplatten (22) die Dachlatten (532) um ein Maß (a) tiefer liegen als die entsprechenden Dachlatten (531) der normalen Dachdeckungselemente. (19).
  20. 20.. Vorrichtung nach wenigstens einem der Anspruche 1 bis 19, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die den Trägerplatten (22) zugeordneten Dachlatten (532) in einer Sparrenausklinkung (5211) angeordnet sind.
  21. 21. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß das fußseitige Ende (226) der Trägerplatten (22) gegenüber dem Mittelfeld (221) derselben soweit abgesenkt ist, daß das kopfseitige Ende (125) der Abdeckplatten (12), welches das fußseitige Ende (226) der Trägerplatten (22) überdeckt, noch eine stabile Restscherbendicke aufweist.
  22. 22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß die Auflagefläche des kopfseitigen Endes (125) der Abdeckplatten (12) eben ausgebildet ist, ebenso wie die Oberseite des fußseitigen Endes (226), sowie die Unterseite des fußseitigen Endes und das kopfseitige Ende der Trägerplatten (22).
  23. 23. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß das fußseitige Ende (226) der Trägerplatten (22) Ausklinkungen (2265, 2266) zur Durchführung von Sturmklammern bzw. Aufhängenasen aufweist.
  24. 24. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß das kopfseitige Ende (225) der Trägerplatten (22) Ausnehmungen bzw. Ausklinkungen (2216) zur Aufnahme von Aufhängenasen (1254) der Abdeckplatten (12) aufweist.
  25. 25. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß zum Ausgleich der Höhendifferenz und zur Anpassung der Träger-und Abdeckplatten (22, 12) an die übrige, mit normalen Dachdeckungselementen (19) versehene Dachfläche am fußseitigen Ende (226) der unteren Lage (21) ein Futterstück (23) vorgesehen ist.
  26. 26. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Trägerplatten (22) einen Seitenfalzteil (223), sowie einen Deckfalzteil (224) aufweisen, der höher gelegen ist als der Seitenfalzteil.
  27. 27. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß Sonderelemente (24) für den rechten Anschluß an die, mit normalen Dachdeckungselementen (19) bestückte Dachfläche vorgesehen sind, wobei der Deckfalzteil der Sonderelemente (224) soweit gekürzt ist, daß ein daneben liegendes normales Dachdeckungselement (19) mit dem nötigen Spielraum eingedeckt und von den Abdeckplatten (12) in gleicher Weise überdeckt wird, wie sich die normalen Dachdeckungselemente überdecken.
  28. 28. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Außenkontur der Abdeckplatten (12) gleich ist der Außenkontur der normalen Dachdeckungselemente (19) der übrigen Dachfläche.
  29. 29. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Unterseite der Trägerplatten (22) Stützrippen (2222) aufweist, deren Höhenabstand zur Unterkante der Deckfalzrippe (2241) gleich oder größer ist als der Niveauunterschied zwischen der Mittelfeldauflage (92) und dem Deckfalzniveau (91) einer Trockenunterlage (9).
  30. 30. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß der Niveauunterschied zwischen der Unterseite der Stege (2213) der Aussparungen an der Unterseite der Abdeckplatten (12) und der Unterseite der Deckfalzrippen gleich ist dem Niveauunterschied zwischen dem Niveau des Deckfalzes (91) und dem Mittelfed (92) der Trockenunterlage (9).
  31. 31. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Stützrippen (2222) der Trägerplatten (22) so angeordnet sind, daß sie beim horizontalen Aufeinanderlegen derselben auf Teile der Stege zwischen den Aussparungen (2211, 2212) auf der Oberseite zu liegen kommen.
  32. 32. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß das kopfseitige Ende (225) der Trägerplatten (22) Ausnehmungen (2216) aufweist, die mindestens so tief sind, wie die Höhendifferenz zwischen der Unterseite der Stützrippen (2222) der Trägerplatten (22) und der Unterseite der Aufhängenase bzw. hufhängenasen (1254) derselben.
  33. 33. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß der Bohlraum zur Aufnahme des Leitungssystems (41) an der Seitenfalzseite durch eine Seitenfalzrippe und an der Deckfalzseite durch eine schmale Auflageleiste begrenzt ist.
  34. 34. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Trägerplatten (22) in ihrem Seitenfalzbereich eine Auflagerippe besitzen, die mindestens ebenso hoch ist, wie die Stützrippen (2222).
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