DE2835186C2 - Vorrichtung zur Aufnahme mehrerer Messer für Tuftingmaschinen - Google Patents
Vorrichtung zur Aufnahme mehrerer Messer für TuftingmaschinenInfo
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- D05—SEWING; EMBROIDERING; TUFTING
- D05C—EMBROIDERING; TUFTING
- D05C15/00—Making pile fabrics or articles having similar surface features by inserting loops into a base material
- D05C15/04—Tufting
- D05C15/08—Tufting machines
- D05C15/16—Arrangements or devices for manipulating threads
- D05C15/24—Loop cutters; Driving mechanisms therefor
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Description
a) die Messer (32) in dem Tragkörper (11) eingebettet sind,
b) jedes Messer (12) um eine andere zweite Achse geneigt ist, die ebenfalls senkrecht zur Längsachse
der Tragschiene (22) verläuft, wobei die jeweiligen Ebenen der einzelnen Messer (12,56)
zu zwei zueinander rechtwinkligen Achsen geneigt sind, die in einer zur Längsachse des Tragkörpers
(U, 52) senkrechten Ebene liegen und ihrerseits rechtwinklig zur Längsachse verlaufen
und
c) die Seitenflächen (13) des Tragkörpers (11) mit den Messern (12) übereinstimmend geneigt
sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenflächen (13) des Tragkörpers
(11) zu einer auf dessen parallelen Ober- und Unterseiten
(16,17) errichteten Senkrechten unter einem Winkel von 6° geneigt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenflächen (13) des Tragkörpers
(11) zu einer auf dessen parallelen Ober- und Unterseiten
(16,17) errichteten Senkrechten unter einem Winkel von 10° geneigt sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenflächen (13)
des Tragkörpers (11) relativ zu einer auf dessen hinterer
Stirnfläche (14) errichteten Senkrechten unter einem Winkel von 4° geneigt sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine an der vorderen
Stirnfläche des Tragkörpers (52) quer verlaufende Leiste (51) eine Fortsetzung der Oberseite des Tragkörpers
(52) bildet.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (11,52) Abtreppungen
(20) zum Eingriff mit dem Messerträger (22) der Tuftingmaschine aufweist, welche die ordnungsgemäße
Positionierung relativ zum Messerträger sicherstellen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, gekennzeichnet durch eine Zunge (53) an der rückseitigen
Fläche (54a) eines Flansches (54), die im praktischen Einsatz in einen arretierenden Eingriff mit einer entsprechenden
Nut auf der gegenüberliegenden Fläche des Messerträgers (22) gelangt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch eine Mehrzahl von gleichartigen
Messeranordnungen mit jeweils einem Tragkörper (11,52).
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1, also eine Messeranordnung
für Tuftingmaschinen zum Zusammenwirken mit den die Gewebedichte bestimmenden Teilen der
Tuftingmaschine.
Aus der US-Patentschrift 36 04 379 ist bereits eine Medseranordnung für eine Tuftingmaschine nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt, bei der die Messer in ihrer Längsrichtung verstellbar in einem Tragkörper
angeordnet sind, jeder Tragkörper besitzt zwei Paare von parallel zueinander verlaufenden Führungsnuten
für die Messerkanten. In diese Führungsnuten werden die Messer von oben her eingesetzt Die Messer werden
im Tragkörper durch eine Klemmeinrichtung festgehalten, so daß sie jederzeit einzeln aus dem Tragkörper
entnehmbar oder relativ zum Tragkörper verstellbar sind. Schließlich besitzt jeder Tragkörper einen Befestigungsbolzen,
mittels welchem eine auszurichtende Befestigung der Messer an einer Tragschiene der Tuftingmaschine
erfolgt
Die bekannte Konstruktion besitzt verschiedene Nachteile. Zum einen müssen die Tragkörper mit ihrer
Mehrzahl von Aufnahmenuten für die Messer unter Einhaltung hoher Genauigkeiten und mittels teurer Bearbeitungsvorgänge
hergestellt werden. Zum anderen werden die Messer lediglich im Bereich ihrer Kanten am
Tragkörper gehalten, weshalb der Tragkörper in diesem Bereich mit der notwendigen Starrheit und damit unter
Verwendung ausreichenden Materials hergestellt werden muß, um Verformungen auszuschließen, die Beschädigungen
der Messer im Zusammenwirken mit den Nadeln und den Greifern hervorrufen würden. Es ergibt
sich somit eine verhältnismäßig teure Konstruktion für die Lagerung der Messer, zumal eine Vielzahl von
gleichartigen Tragkörpern an der Tragschiene befestigt werden muß und bei dieser Befestigung darauf zu achten
ist daß eine exakte Ausrichtung der einzelnen Tragkörper zueinander erfolgt
Durch die voranstehend geschilderte Konstruktion der bekannten Konstruktion ergibt sich ein Mindestabstand
zwischen den parallel zueinander angeordneten Messern, der im Hinblick auf die notwendige Haltbarkeit
nicht unterschritten werden kann.
Zu diesem Nachteil hinsichtlich des Bestrebens, feinere Tuftingware herzustellen, kommt die umständliche und zeitaufwendige Einstellarbeit für die einzeln auszurichtenden Messer hinzu, wobei dafür gesorgt werden muß, daß jedes einzelne Messer sicher im Tragkörper festgeklemmt wird, weil bei einer nicht ausreichenden
Zu diesem Nachteil hinsichtlich des Bestrebens, feinere Tuftingware herzustellen, kommt die umständliche und zeitaufwendige Einstellarbeit für die einzeln auszurichtenden Messer hinzu, wobei dafür gesorgt werden muß, daß jedes einzelne Messer sicher im Tragkörper festgeklemmt wird, weil bei einer nicht ausreichenden
so Klemmung die bereits erwähnten Schaden an der Tuftingmaschine
auftreten können.
Aus der US-Patentschrift 39 82 309 ist ein aus mehreren Einzelmessern bestehendes Modul bekannt, bei dem
die Einzelmesser parallel zueinander und im Abstand voneinander in einem Fuß oder Block angeordnet sind.
Nebeneinanderliegende Messer sind voneinander getrennt durch Klingenschützer, die ebenfalls in dem Fuß
eingebettet sind. Der Fuß hat eine kubische Form und die Klingen und Klingenschützer sind parallel zu den
Fußenden angeordnet. Während des Betriebs bewegt sich jede Einzelklinge in einer bestimmten Ebene, weil
sonst die Wirksamkeit des Schneidvorganges ernsthaft gestört ist. Die Messer bewegen sich auf einem Weg, der
senkrecht zur Achse eines Rotors verläuft, weil sonst die hakenförmigen Messer nicht in der Lage sind, die aufzuschneidenden
Schlingen richtig aufzunehmen. Ein derartiges Modul kann aber nicht in Verbindung mit Tuftingmaschinen
der eingangs genannten Art verwendet wer-
den, weil die Klingenschützer unvermeidlich zwischen
Schlingen auf dem Schlingenbildner der Tuftingmaschine kommen würden und mehr dazu neigen würden, diese
Schlingen von dem Schlingenbildner umgeschnitten abzustreifen, als sich auf dem Schlingenbildner weiterbewegen
zu lassen bis in eine Stellung auf ihm, wo sie in üblicher Weise aufgeschnitten werden. Zudem würde
das Vorhandensein der KJingenschützer einen relativ großen Klingenabstand erfordern.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die Schaffung einer Vorrichtung der eingangs genannten
Art, insbesondere eines Messermoduls für die Messerbestückung
einer Tuftingmaschine, das sich leicht in TuftingmasChinen zur Herstellung feiner Gewebe einsetzen
läßt MHd die insbesondere unter Vermeidung der voranstellend dargelegten Nachteile eine feinkalibrige
Anordnung der Messer mit geringstmöglichem Abstand zueinander Und eine preiswerte Herstellung von aus
Messern uft4 Tragkörpern bestehenden Finheiten ermöglicht,
wtfbei der Tragkörper mittels mindestens eines Schrauktsolzens und geneigter Anschlagflächen an
der Tragschiene befestigbar ict
Als technische Lösung wird hierfür eine Vorrichtung der eingangs genannten Art mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Patentafüprnchä ! vorgeschlagen. Ein
Messermodul für üie Messerbestückung einer Tuftingmaschine
umfaßt demnach einen Montageblock und eine Mehrzahl von fest mit diesem verbundene Messer,
die parallel zueinander und im Abstand voneinander angeordnet sind und aus dem Block herausragen, wobei
der Montageblock für die Anordnung und Befestigung auf einer an der Tuftingmaschine befestigten Stange
ausgebildet ist; dabei sind die jeweiligen Ebenen der einzelnen Messer zu einer zur Längsachse des die Messermodule
aufnehmenden Trägers senkrechten Ebene in zwei relativen Senkrechtachsen in dieser Ebene, die
ihrerseits senkrecht zur Längsachse stehen, geneigt und die Seitenflächen des Montageblocks liegen parallel zu
den Ebenen der entsprechenden Messer.
Mit diesem Vorschlag der Erfindung wird eine Konstruktion geschaffen, die sich grundlegend von den bekannten
Konstruktionen unterscheidet. Zum einen sind die Messer weder einstellbar noch entfernbar im Tragkörper
eingebettet Es entfallen somit sämtliche Vorrichtungen zum Festhalten der Messer am Tragkörper.
Zum anderen wird mit diesem Vorschlag der Erfindung die Möglichkeit geschaffen, eine größere Anzahl von
Messern im Tragkörper anzuordnen und gleichzeitig die Stabilität des Tragkörpers und der Messereinsparung
zu erhöhen, weil die Messer nicht nur an ihren Kanten am Tragkörper festgehalten werden. Hierdurch
ergibt sich die Möglichkeit, eine erheblich feinere Tuftingware herzustellen und dennoch die Anzahl der Vorgänge
zur Befestigung der Messer zu verringern, weil pro Tragkörper ein Befestigungselement ausreicht.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden
Beschreibung von zwei Ausführungsbeispielen anhand von Zeichnungen. Es zeigt
F i g. 1 eine Vorderansicht einer ersten Ausführungsform;
F i g. 2 eine Seitenansicht zu F i g. 1;
Fig.3 einen Schnitt gemäß der Schnittlinie X-X in
F i g. 1;
Fi g. 4 eine Stirnansicht eines Teils einer Tuftingmaschine,
aus welcher die durch Messer, Nadeln und Schleifenbildner gebildeten Teile, welche die Gewebedichte bestimmen, ersichtlich sind:
F i g. 5 eine Vorderansicht eines Teils der Anordnung gemäß F i g. 4;
Fig.6 eine Vorderansicht einer zweiten Ausführungsform
und
F i g. 7 eine Seitenansicht der zweiten Ausführungsform nach F i g. 6.
Wie aus den F i g. 1 bis 5 ersichtlich ist, besteht eine
ein Messermodul bildende Vorrichtung aus einem Tragkörper 11 von im wesentlichen quaderförmiger Gestalt
ίο und einer Mehrzahl von fest hiermit im Preßverfahren verbundenen Messern 12, wobei im Tragkörper 11 etwa
zehn Messer im gleichen Parallelabstand voneinander angeordnet sind.
Wie besonders aus F i g. 3 ersichtlich ist, sind die Seitenflächen
13 des Tragkörpers 11 zu den vorderen bzw. hinteren Stirnflächen 14,15 desselben leicht (d. h. unter
einem Winkel von etwa 4°) geneigt und die Messer 12 parallel hierzu angeordnet Darüber hinaus sind die Seitenflächen
13 aus der Senkrechten relativ zu den Flächen der Ober- bzw. Unterseite 16,17 des Tragkörpers
11 (beispielsweise unter einem Winkel von 6°) geneigt;
die Messer 12 weisen eine ähnliche Neigung zu diesen Flächen auf.
In der dargestellten Ausführungsform ist der Tragkörper
ca. 1,6 cm lang und eingerichtet zum Einsatz in Tuftingmaschinen zur Herstellung von Geweben mit
einer Dichte von 0,16 cm, wobei die Länge der Messer
12 etwa 4,12 cm beträgt und die Messer im Mittenabstand von 0,16 cm angeordnet sind. Die Erfindung ist
jedoch auf Tuftingware von jeder beliebigen Dichte und auf Messer in jeder sonstigen Spezialabmessung anwendbar.
Der Tragkörper 1 !umfaßt weiterhin einen nach unten hervorstehenden Flansch 18 in abgetreppter Ausführung,
wobei die hintere Fläche 19 des Flanschs 18 in einer Ebene mit der entsprechenden Fläche 15 des Tragkörpers
11 innerhalb des Anschlußbereichs mit dem oberen und wesentlicheren Teil desselben liegt, jedoch
angetreppt ist, wie durch die Bezugsziffer 20 gekennzeichnet, um einen Sitz 21 zur Aufnahme auf einem
Träger 22 zu schaffen. Zur Aufnahme eines Bolzens 24 zwecks Befestigung des Tragkörpers 11 am Träger 22
ist im Flansch 18 eine Öffnung 23 ausgebildet.
Im praktischen Einsatz wird eine Mehrzahl von Messermodulen der vorstehend beschriebenen Art nebeneinanderliegend
auf dem Träger 22 angeordnet und mittels entsprechender Bolzen 24 befestigt, wobei die jeweils
benachbarten Seitenflächen aufeinanderfolgender Module aneinanderstoßen. Hieraus resultiert eine Messeranordnung
mit einer Vielzahl von Messern, die parallel im Abstand voneinander und mit konstantem Mittelabstand
vom Träger 22 hervorstehen und mit entsprechenden Schleifenbildnern zusammenwirken.
Im Falle eines Messerbruchs an irgendeiner Stelle läßt sich das betreffende Messer durch Austausch des
Moduls, in dem es angeordnet ist, auf einfache Weise erneuern.
Müssen Messer nachgeschliffen werden, so ist dies möglich, da die Stellung des Moduls relativ zu den
Schiingenbildnern entsprechend einjustiert werden kann. Diese Einstellung kann durch entsprechende Bewegung
des Trägers erfolgen, obwohl auch andere Vorkehrungen getroffen werden können. So lassen sich beispielsweise
längliche Löcher in den Flanschen des Körperelements ausbilden, die das Einstellen der Module
relativ zum Träger ermöglichen. Die Stoßflächen von Flansch und Träger können in Längsrichtung des Trägers
auf Wunsch mit einer Zahnung versehen werden,
wobei die Nachjustierung der Module auf dem Träger durch eine hierzu relative Verschiebung entsprechend
der Teilung zwischen den Zähnen bewirkt wird und das Nachschleifen der Messer in einem Umfange gleich der
Zahnteilung erfolgt, so daß die Schneidkanten in der jeweils erforderlichen Lage zu den hiermit zusammenwirkenden
Schiingenbildnern gehalten werden.
Die in F i g. 6 und 7 dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich von derjenigen gemäß F i g. 1 bis 3 in
der Hauptsache durch die Anordnung einer nach vorn vorstehenden Leiste 51 im oberen Teil des Tragkörpers
52 sowie einer nach hinten vorstehenden Zunge 53 im unteren Teil der Rückseite des nach unten hervorstehenden
Flanschs 54, wobei Leiste 51 und Zunge 53 über die volle Breite des Tragkörpers 52 bzw. des Flanschs 54
verlaufen.
Die Leiste 51 wird von an ihrer Unterseite angeordneten Stegen 55 von im wesentlichen dreieckiger Form
getragen und steht um ca. 0,48 cm von der von der Vorderkante 56a der Messer 56 gebildeten Ebene vor. Die
Leiste 51 vereinfacht beim Einbau die Positionierung des Moduls relativ zum Messerträger.
Die Zunge 53 steht ca. 0,32 cm von der abgetreppten rückseitigen Fläche 54a des Flanschs 54 nach außen vor
und gelangt nach erfolgter Montage des Moduls auf einem Träger mit einem entsprechend angeordneten
Schlitz in Eingriff, der in Längsrichtung des Trägers verläuft, um die entsprechende Winkelstellung des Moduls
um die Achse des Montagebolzens herzustellen und ein Verschieben aus dieser Lage unter Lasteinwirkung zu
verhindern.
Die seitlichen Flächen des in F i g. 6 und 7 dargestellten Messermoduls sind zu den parallelen Ober- und Unterkanten
des Blocks ca. 10° geneigt.
35
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
55
60
65
Claims (1)
1. Vorrichtung zur Aufnahme mehrerer, parallel zueinander und im Abstand voneinander angeordneter
Messer für Tuftingmaschinen mit einem Tragkörper, aus dem die Messer herausragen und der an
einer Tragschiene der Tuftingmaschine befestigt ist wobei die Ebenen der einzelnen Messer zu einer
senkrecht zur Längsachse der Tragschiene angeordneten Ebene um eine im wesentlichen quer zu den
Messern sich erstreckende Achse geneigt sind, dadurch gekennzeichnet, daß
Applications Claiming Priority (1)
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---|---|---|---|
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Publications (2)
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ID=10386690
Family Applications (2)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE19787823980 Expired DE7823980U1 (de) | 1977-08-31 | 1978-08-11 | Messeranordnung fuer tuftingmaschinen |
Family Applications After (1)
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DE19787823980 Expired DE7823980U1 (de) | 1977-08-31 | 1978-08-11 | Messeranordnung fuer tuftingmaschinen |
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DE7633706U1 (de) * | 1976-10-27 | 1977-03-03 | Oka-Teppichwerke Gmbh, 3250 Hameln | Tuftingnadel |
-
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- 1977-08-31 GB GB3628277A patent/GB1594626A/en not_active Expired
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1978
- 1978-08-11 DE DE19782835186 patent/DE2835186C2/de not_active Expired
- 1978-08-11 DE DE19787823980 patent/DE7823980U1/de not_active Expired
Also Published As
Publication number | Publication date |
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DE2835186A1 (de) | 1979-03-08 |
DE7823980U1 (de) | 1980-12-18 |
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