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Fräser für eine St raßendeckenf räsmaschin e Die Erfindung bezieht
sich auf einen Fräser für eine Strassendeckenfräsmaschine bestehend aus einem walzenförmigen
Träger und einer Vielzahl von auf diesem befestigten, in gleichmEßiger.Verteilung
auf seiner zylindrischen Oberfläche angeordneten Halterungen, an denen die Fräsmeißel
befestigt sind.
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Zum Abfräsen von ungleichmäßig abgefahrenen oder durch Witterungseinflüsse
beschädigten St raßendecken zwecks Neube-Schichtung sind Maschinen bekannt, bei
denen auf einem mit Rädern und einem Antriebsmotor zur Fortbewegung der Maschine
versehenen Fahrgestell eine Fräseinrichtung angeordnet ist.
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Diese Fräseinrichtung besteht aus einem walzenförmigen Träger und
einer Vielzahl von hulsenförmigen Halterungen, die in gleichmäßiger Verteilung auf-der
Trägeroberfläche angeschweißt sind und zur Aufnahme jeweils eines quaderförmigen
Fräsmeißels dienen. Die Fräsmeißel bestehen im allgemeinen aus Hartmetall und besitzen
an einer Stirnseite zwei Schneidkanten, so daß nach Stumpfwerden der einen Schneidkante
durch umgekehrtes Einsetzen des Trägers die anderen Schneidkanten in Position gebracht
werden können. Sind auch dieseSchneidkanten stumpf, müssen alle Schneidkanten neu
geschärft werden,-wozu der walzenförmige Träger ausgebaut werden muß.
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Ein derart aufgebauter Fräser hat erhebliche Nachteile. So sind die
quaderförmigen Fräsmeißel relativ teuer und das Austauschen beschädigter und nicht
mehr reparierbarer Fräsmeissel, die in die hülsenförmigen Halterungen eingepreßt
sind, ist recht kompliziert und zeitraubend. Entsprechendes gilt für das Schärfen
der Fräsmeißel, das manuell vorgenommen werden muß. Schließlich ist die Zeit zwischen
zwei notwendigen Schärfvorgängen relativ kurz.
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Es ist des weiteren eine Fräseinrichtung bekannt, bei der jeder Fräsmeißel
zwei Köpfe mit jeweils zwei Schneidkanten aufweist, die durch einen schmalen Steg
mit einer Querbohrung miteinander in Verbindung stehen, und jede auf dem Träger
befestigte Halterung an ihrem freien Ende einen Schlitz mit einer Querbohrung besitzt,
in die der Fräsmeißel mit seinem Steg eingesetzt und mittels eines die Querbohrungen
durchsetzenden Sicherungs elementes festgesetzt werden kann. Jede der vier Schneidkanten
wird durch ein Messerteil aus Hartmetall gebildet, das jeweils in eine Ausnehmung
im Kopf eingesetzt und mit diesem unlösbar verbunden ist. Diese Fräsmeissel können
schnell und ohne. Schwierigkeiten ausgetauscht und wesentlich leichter als die zuerst
beschriebenen Fräsmeißel wieder geschärft werden. Darüber hinaus lassen sie sich
doppelt so lange wie die anderen Fräsmeißel verwenden, bis sie wieder geschärft
werden müssen. Von Nachteil ist, daß auch
diese Fräsmeißel noch
relativ teuer sind und das Schärfen von Hand erfolgen muß.
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.Diese Nachteile sollen durch die Erfindung überwunden werden. Aufgabe
der Erfindung ist es daher, einen Fräser zu schaffen, der billig in der Herstellung
und im Unterhalt ist. Insbesondere sollen die Fräsmeißel nach einem Stumpfwerden
mit möglichst geringem Aufwand wider geschärft werden können.
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Ausgehend von dem eingangs beschriebenen Fräser wird diese Aufgabe
dadurch gelöst, daß erfindungsgemäß jeder Fräsmeissel aus einer rechteckigen Platte
mit einer Gewindebohrung und mindestens einer Schneidkante besteht und die Halterung
eine sich von ihrer Vorderseite zu ihrer Rückseite erstrekkende Bohrung zur Aufnahme
einer in der Platte einschraubbaren Schraube aufweist.
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Durch diese Maßnahmen vereinfacht sich nicht nur der Aufbau der einzelnen
Halterungen sondern auch der der Fräsmeißel, die entsprechend billig herstellbar
sind. Hinzu kommt, daß derartige Fräsmeißel durch Abschleifen ihrer Stirnflächen
oder ihrer Kantenflächen in einer üblichen Schleifvorrichtung in kürzester Zeit
wieder geschärft werden können.
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Die einzelnen Platten bestehen am zweckmäßigsten aus Hartmetall. Dies
bringt den Vorteil mit sich, daß die Fräsmeissel ohne ein a Löt- oder Schweißprozeß,
wie er bei den bekannten Fräsmeißeln erforderlich ist, hergestellt werden können.
Dies wirkt sich recht günstig auf die Fertigungskosten aus.
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In einer anderen Ausführungsform besteht jede Platte aus einem gut
zerspannbaren Material und trägt mindestens ein längliches, im Querschnitt viereckiges
Messerteil mit einer Schneidkante, das auf einer Stirnseite der Platte mit seiner
Schneidkante mit der Plattenkantenfläche abschließend
oder über
diese hinausragend befestigt ist. Bei einem solchen Fräsmeißel sind zwar mehr Arbeitsgänge
zu seiner Herstellung als bei dem gänzlich aus Hartmetall bestehenden Fräsmeißel
erforderlich, jedoch ist die spanabhebende Bearbeitung der Platten wesentlich leichter,
werkzeugschonender und billiger, so daß eine solche Ausführungsform insbesondere
dann von Vorteil ist, wenn Fräsmeißel in großen Stückzahlen hergestellt werden sollen,
es sich also lohnt, die einzelnen Arbeitsgänge zu automatisieren.
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ur Erhöhung der Einsatzzeit der Fräsmeißel zwischen zwei Schärf vorgängen,
empfiehlt es sich, jede Platte an zwei gegenüberliegenden Kanten jeweils mit einer
Schneidkante zu versehen. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist jede
Platte quadratisch, an jeder Seite eine Schneidkante tragend ausgebildet und mit
einer zentralen Gewindebohrung versehen. Dadurch lassen sich die Fräsmeißel wie
bei der zuletzt beschriebenen, bekannten Fräseinrichtung ebenfalls jeweils viermal
verwenden, ehe sie ausgetauscht bzw. geschärft werden müssen. Werden darüber hinaus
alle vier Kanten auf bei den Stirnseiten der Platten mit Schneidkanten versehen,
so können die Fräsmeißel jeweils sogar achtmal verwendet werden, ehe ein Austausch
oder ein Schärfen vorgenommen werden muß.
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Um eine gleichmäßige Fräswirkung aller vier bzw. acht Schneidkanten
eines Fräsmeißels bei einem Fräsmeißel mit vier aufgesetzten Messerteilen zu erhalten,
empfiehlt es sich, Messerteile gleicher Länge zu verwenden und diese mit jeweils
einer Stirnseite stumpf an eine Seitenfläche des folgenden Messerteils anstoßend
auf der Platte zu befestigen. Die Verwendung gleich langer Messerteile hat zudem
auch fertigungs- und montagetechnische Vorteile.
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Wie bereits erwähnt, können die Fräsmeißel durch Abschleifen ihrer
Stirnflächen oder ihrer Kantenflächen in einer üblichen Schlifvorrichtung geschärft
werden. Da jedoch bei einem SchäP-fen der Fräsmeißel durch Abschleifen der Stirnflächen
diese im
allgemeinen wesentlich rascher endgültig unbrauchbar werden
als bei einem Schärfen durch Abschleifen der Kantenflächen, wird man im allgemeinen
das letztgenannte Schärf verfahren vorziehen. Dabei tritt aber der Effekt auf, daß
Kantenlängs abmessungen der Fräsmeißel bei jedem Schärfen um einen bestimmten Betrag
gekürzt werden. Dies hat zur Folge, daß die Schneidkanten schon nach einem oder
zwei Schärfvorgängen nicht mehr bündig mit der Oberkante der Halterung abschließen
oder über diese hinausragen sondern unterhalb derselben enden. Da in diesem Fall
ein einwandfreies Abfräsen des Straßenbelages nicht mehr möglich ist, müssen Maßnahmen
getroffen werden, durch die gewährleistet ist, daß auch nach einem oder mehrmaligem
Schärfen der Fräsmeißelkanten die Schneidkanten bündig mit der Oberkante der Halterung
abschließen oder über diese hinausragen. Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung
kann dies dadurch erreicht werden, daß die die Halterung durchsetzende Bohrung sich
von ihrem rückwärtigen zu ihrem vorderen, der Platte benachbarten Ende hin konisch
erweiternd ausgebildet ist. In einer solchen Bohrung kann die Schraube Versetzungen
der Gewindebohrung gegenüber der Bohrungslängsachse folgen, wie sie beim Befestigern
von ein- oder mehrmals geschäriten Fräsmeißeln auftreten.
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Bei einer solchen Bohrung kann es unter Umständen geschehen, daß beim
Festziehen der Schraube die Platte in eine Lage gezogen wird, in der die Gewindebohrung
konzentrisch zur Bohrungslängsachse zu liegen kommt. Um dies zu vermeiden, ist am
zweekmäßigsten die eine der beiden einander berührenden F1ächen von Halterung und
Platte mit mindestens einer der Schneidkante bzw. jedem parallelen Schneidkanten-paar
zugeordneten Rippe oder einem Einschnitt mit zu der jeweiligen Schneidkante parallelem
Verlauf und die andere Fläche mit einer Vielzahl von Einschnitten oder Rippen entsprechender
Abmessung versehen, die zur Längsachse der in ihrer wirksamen Lage befindlichen
Schneidkante parallel sind. Mit einer solchenAusbildung der beiden Flächen ist eine
rutschfreie und darüber hinaus verdrehsichere Festlegung der Fräsmeißel an den ihnen
zugeordneten
Halterungen ohne Schwierigkeiten möglich, da durch
die Rippe oder Rippen und die Einschnitte bzw. den Einschnitt eine Verzahnung der
beiden Flächen erfolgt. Als zweckmäßig hat es sich erwiesen, beide Flächen mit etwa
der gleichen Anzahl von Rippen bzw. Einschnitten zu versehen, da sich dann eine
besondere gute Verzahnung beider Flächen ergibt.
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In einer anderen Ausführungsform ist jede Rippe durch mindestens zwei
entlang deren Längsachse mit Abstand angeordnete Noppen und jeder Einschnitt durch
eine entsprechende Zahl von entlang dessen Längsachse mit entsprechendem Abstand
angeordnete Vertiefungen substituiert. Eine derartige Ausbildung hat den Vorteil,
daß bereits bei einer geringen Zahl von Noppen und Einschnitten die Fräsmeißel nicht
nur in einer zur Trägerlängsachse quer verlaufenden Richtung sondern auch in einer
zu dieser Längsachse parallelen Richtung verschieb- und festlegbar sind.
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Die Erfindung sei anhand der Zeichnung, die in zum Teil schematischer
Darstellung Ausfhrungsbeispiele enthalt näher erläutert. Es zeigen Fig. leine teilgeschnittene
Seitenansicht einer auf einem Träger befestigten Halterung mit einem Fräsmeißel
aus Hartmetall, Fig.2 eine Vorderansicht der Halterung mit dem Fräst meißel nach
Figur 1, Fig. 3eine Rückansicht des Fräsmeißels nach Fig. 1, Fig. 4eine Rückansicht
eines anderen Fräsmeißels " aus Hartmetall, Fig.5 eine Vorderansicht eines aus einer
Platte und vier Messerteilen bestehenden Fr§smeißels, Fig.6 einen Schnitt durch
den Fräsmeie1½:Uach' Figur- -5,.
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entlang der Linie V-V und Fig.7 eine Rückansicht des Fräsmeißels
nach Fig. 5.
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Der Fräser für eine Straßendeckenfräsmaschine umfaßt einen walzenförmigen
Träger 1 und eine Vielzahl von auf diesem befestigen Halterungen 2, von denen lediglich
eine sichtbar ist. An jeder Halterung 2 ist ein Fräsmeißel 3 angebracht, Der Färsmeißel
3 besteht, wie aus den Figuren 1 bis 3 hervorgeht, aus einer quadratischen Platte
4 aus Hartmetall, die mit vier Schneidkanten 5 versehen ist, Die Platte 4 besitzt
eine zentrale Gewindebohrung 6. Auf ihrer Rückseite befinden sich eine Anzahl von
spitzwinkligen Rippen 7, von denen die einen zu der oberen und unteren Schneidkante
5 und die anderen zu den beiden seitlichen Schneidkanten 5 parallel sind. Wie insbesondere
aus Figur 1 ersichtlich ist, ist die der Platte 4 zugewandte Seite 8 der Halterung2
mit einer Anzahl spitzwinkliger Einschnitte 9 versehen, die zu der wirksamen Schneidkante
5' parallel sind. Die Befestigung der Platte 4 erfolgt mittels einer Schraube 10
mit einem Sechskantkopf 11, die eine sich von der Rückseite 12 nach der Vorderseite
8 hin erstreckende Bohrung 13 durchsetzt und in die Gewindebohrung 6 eingeschraubt
ist. Die Bohrung 13 erweitert sich von ihrem rückwärtigen zu ihrem vorderen, der
Platte 4 benachbarten Ende konisch.
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Der aus einer quadratischen Platte 4 aus Hartmetall bestehende Fräsmeißel
3 nach Figur 4 ist lediglich mit zwei einander gegenUberliegènden Schneidkanten
5 versehen. Demzufolge sind an der Rückseite der Platte 4 nur spitzwinklige Rippen
7 einer Längsrichtung vorhanden.
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Der Fräsmeißel nach den Figuren 5 bis 7 besteht aus einer Platte
14 aus einem gut spanabhebend bearbeltbaren~Material, auf deren Stirnseite 15 vier
gleich lange Messerteile 16 befestigt sind. Jedes Messerteil 16 stößt mit einer
Stirn Seite 17 an eine Seitenfläche 18 eines folgenden Messerteils, Die einzelnen
Schneidkanten 5 erstrecken sich jeweils Über die Länge und die Breite zweier Messerteile
16. Die Platte 14 ist wiederum mit einer Gewindebohrung 6 für die Befestigungsschraube
10
versehen. Auf ihrer Rückseite trägt sie in mehreren senkrecht aufeinanderstehenden
und zu den beiden Schneidkantenpaaren parallelen Reihen 19 jeweils eine Anzahl von
Noppen 20. Diese Noppen 20 greifen in eine entsprechend angeordnete Zahl von- in
der nicht dargestellten Vorderseite 8 der Halterung 2 befindliche Vertiefungen,
wenn der Fräsmeißel 3 an der Halterung 2 befestigt ist.