DE2834148A1 - Ausstellungsstaender - Google Patents
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- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47B—TABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
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-
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Description
Staeger Kommanditgesellschaft A 36 201 ~ lbü
Raumtechnik
" 3. flug. 1978
7302 Ostfildern 1 Wittumstraße 3
Ausstellungsständer
Die Erfindung betrifft einen Ausstellungsständer nach der Gattung des Hauptanspruchs.
Aus der DE-PS 1 284 596 sind Schaugestelle zu Werbezwecken bekanntgeworden, welche aus rechtwinklig zueinander angeordneten
Wandpaaren bestehen, die an ihren Ecken ohne zusätzliche Hilfsmittel lediglich durch aufgesteckte Eckverbinder miteinander
verbunden gehalten werden. Die dort vorgesehenen Eckverbinder sind aus Kunststoff gepreßt und enthalten wenigstens
zwei Einschubnuten, in \felche die plattenförmigen, meist aus
Kristallglas bestehenden Wände eingesteckt werden. Dort ist es jedoch notwendig^ die zum Einschub in die Eckverbinder vorgesehenen Platten eng zu tolerieren, weil die Platten mit ihrer
vollen Stärke in die ausgesparten Nuten der Eckverbinder passen müssen. Hierdurch ergibt sich ein großer Arbeitsaufwand, weil
die Platten auf ihrer gesamten Plattenfläche so weit beschliffen werden müssen, daß sie die engtolerierte Stärke aufweisen.
Dort ist es nicht möglich für den Zusammenbau eines Ausstellungsständers andere als die auf die Nutbreite der Eckverbinder angepaßte
Wände zu verwenden. Ein weiterer Nachteil bei diesen bekannten Ausstellungsständern besteht darin, daß jeweils zwischen
zwei aneinander angrenzenden Wand- oder Seiten^-platten ein Abstandsschlitz
von etwa 1 cm verbleibt. Hierdurch entsteht die Gefahr, daß die im Ausstellungsständer dargebotenen Waren verstauben
und verschmutzen. Ferner können flache Ausstellungsstücke durch den Schlitz hindurchfallen oder von einem Dieb
aus dem im übrigen geschlossenen prismatischen oder kubischen Innenraum des Ausstellungsständers herausgezogen werden.
030 007/0345
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung zu schaffen bei welcher die oben beschriebenen Nachteile
vermieden sind. Außerdem sollte es möglich sein, auch bei Verwendung von weniger eng tolerierten Wandteile einen stabilen
Zusammenbau zu ermöglichen. Zur Lösung dieser Aufgabe sind erfindungsgemäß die im kennzeichnenden Teil des Hauptanspruchs
angegebenen Maßnahmen vorgesehen. Hierdurch wird es in vorteilhafter Weise möglich, wenigstens drei, vorzugsweise
vier oder fünf Wände an drei ihrer Kantenflächen in jeweils eine von drei Kantenleisten einzustecken. Eine besonders
stabile Anordnung ergibt sich, wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung an wenigstens drei der die Seitenfläche
bildenden Wände jevreils vier Kantenleisten angeordnet
sind, die zusammen mit ihren zugehörigen Eckverbindern einen geschlossen, rechteckförmigen Rahmen bilden. Vorteilhaft
können die Kantenleisten an derjenigen ihrer Längskanten, die von der die Aufnahme-Nut enthaltenden Längskante abgekehrt ist,
eine Abrundung aufweisen, wobei die Abrundung in ihrem Querschnitt mindestens einem Viertelkreis entspricht, dessen
Radius wenigstens annähernd halb so groß wie die Dicke der Kantenleisten ist. Hierdurch wird sichergestellt, daß vor
allem feinmaschige Waren wie Strümpfe oder dergleichen beim Auflegen auf den Austeilungsständer oder beim Abnehmen von
diesem nicht beschädigt werden können. Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen in Verbindung mit dem
nachstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel, einem Ausstellungsständer, welcher in der Zeichnung dargestellt ist.
Es zeigen:
Fig. 1 den Ausstelluogpständer teilweise schematisch und in.
raumbildlicher Darstellung,
Fig. 2 einen der vier Eckverbinder des Ständers nach Fig. 1 in raumbildlicher Darstellung,
Fig. 3 eine der Kantenleisten des Ständers nach Fig.l ebenfalls
in raumbildlicher Darstellung und
- 5 030007/03A5
- 5- ■ 2834U8
Pig. 4 eine abgewandelte Ausführungsform einer solchen
Kantenleiste in der Ansicht auf ihre Stirnseite.
Der dargestellte Ausstellungsständer ist zur Schaustellung von nicht wiedergegebenen Waren wie Strümpfen, feinmaschigen
Stoffen und dergleichen bestimmt. Er hat drei in der gezeigten
Gebrauchslage senkrecht stehende Seitenwände 1,2 und 3
sowie ein Bodenteil 4. An der leckfläche ist zur besseren Darstellung
ein dort einsetzbarer Deckenteil weggelassen.
Der Ausstellungsständer nach der Zeichnung gibt nur die einfachste
Ausführungsform wieder, weil er nur einen einzigen prismatischen oder kubischen Innenraum einschließt. Es ist
jedoch ohne weiteres möglich, einen regalartigen Aufbau durch Aneinanderreihen oder Übereinanderstapeln der dargestellten
Grundform zu erzielen. Die drei Seitenteile I3 2, 3
können ebenso wie der Bodenteil 4 aus beliebig starken Platten bestehen, die aus Kunststoff, Glas oder Holz hergestellt
sind, und v/erden durch achtIckverbinder zusammengehalten; nämlich
durch vier rückwärtige Eckverbinder 5, 6, 7, 8 und vier
vordere Eckverbinder 9, 10, 11, 12, die an der offenen Vorderseite
des Ständers liegen.
wie
Jeder der Eckverbinder weist/der in Fig. 2 im einzelnen näher dargestellte obere, linke vordere Eckverbinder 9 zwei gleichlange Arme 13 und 14 auf. Jeder der Arme enthält eine Einschubnut 15 bzw. 16. Jede der Nuten ist an der gemeinsamen Stirnseite 17 der beiden Arme 13 und 14 offen und ebenso an jeder der Stirnseiten 18 bzw. 19 jeder der beiden Arme 13 und 14.
Jeder der Eckverbinder weist/der in Fig. 2 im einzelnen näher dargestellte obere, linke vordere Eckverbinder 9 zwei gleichlange Arme 13 und 14 auf. Jeder der Arme enthält eine Einschubnut 15 bzw. 16. Jede der Nuten ist an der gemeinsamen Stirnseite 17 der beiden Arme 13 und 14 offen und ebenso an jeder der Stirnseiten 18 bzw. 19 jeder der beiden Arme 13 und 14.
In jeden einzelnen Arm des Eckverbinders 9 sind paarweise zwei Kantenleisten 21 und 22 mit ihren aus Pig. 3 erkennbaren
Zapfen 23 eingesteckt. In Fig. 1 führt die an der vorderen offenen Stirnseite des Ständers liegende obere Kantenleiste
030007/0 3 45
zum rechten oberen Eckverbinder 10, in welchen außerdem die
zum rechten unteren Eckverbinder 11 führende rechte Kantenleiste 24 eingesteckt ist. In gleicher Weise ist der nach
unten zeigende zweite Arm 14 des Eckverbinders 9 über eine Kantenleiste 25 mit dem linken unteren Eckverbinder 12 verbunden.
Schließlich ist an der Bodenseite eine weitere Kantenleiste 26 zwischen die beiden unteren Eckverbinder 11 und 12
eingesteckt. Die Kantenleisten 22, 24, 25 und 26 bilden einen
in der Gebrauchslage vertikalen Rahmen, der in sich geschlossen und daher se-;hr stabil ist. In gleicher Weise bildet die
Kantenleiste 21, welche mit ihrem anderen Ende in den rückwärtigen Eckverbinder 5 eingesteckt ist^mit diesem so wie zwei
weiteren Kantenleisten 27 und 28 sowie der Kantenleiste 22 einen horizontalen Rahmen.
In gleicher Weise sind an der rechten Seitenfläche zwei waagerechte
Kantenleisten 29 und 30 vorgesehen, welche zusammen mit
einer senkrechten Kantenleiste 31 zwischen den beiden rückwärtigen Eckverbindern 6 und 7 zusammen mit der vorderen, senkrechten
Kantenleiste 24 ebenfalls einen stabilen Rahmen bilden.
Im einzelnen enthalten die Kantenleisten, von denen in Fig. 3 nur die linke obere Kantenleiste 21 mit ihrem stirnseitigen
Endabschnitt perspektivisch wiedergegeben ist, in ihrer dort mit 32 bezeichneten, schmalen Längsseite eine Längsnut 33 auf,
welche über die ganze Länge der Kantenleiste durchgeht und symetrisch
zu den beiden nicht näher bezeichneten Ober- und Unterseiten der Kantenleiste liegt. In Fig. 1 ist die Längsnut der
unteren Kantenleiste 26 mit 34 bezeichnet. In diese greift
eine Spundleiste 35 ein, welche an der vorderen Kantenfläche der Bodenplatte 4 angeformt, beispielsweise angefräst ist und
eine stramm sitzende Steckverbindung mit der Kantenleiste 26 ergibt. Beim dargestellten Ausführungsbexspiel ist vorgesehen,
daß auch die beiden senkrecht stehenden Seitenwände 1 und 3 eine nicht dargestellte, umlaufende Spundleiste an allen Kantenflächen
aufweisen und mit diesen Spundleisten in die zugehörigen Muten 33 der Kantenleisten eingesteckt sind. Auf diese Weise
030007/0345
— 7 —
wird lediglich durch diese Steckverbindungen und ohne zusätzliche Verbindungsmittel eine hohe Stabilität des Ausstellungsständers
erzielt.
Alle verwendeten Kantenleisten sind beim dargestellten Ausführungsbeispiel
untereinander gleich in der aus Fig. 3 erkennbaren Weise ausgebildet. Die Verbindungszapfen 23 an den
Stirnseiten der Kantenleisten haben eine unter 45° verlaufende
37
Ge.hrungsflachen durch die es möglich ist, zwei zueinander senkrecht
stehende Kantenleisten in ein und dieselbe Einschubnut
bzw. l6 eines Verbinderarmes 13 bzw. 14 einzustecken, ohne daß
zwischen den Stirnseiten der Kantenleisten und den Stirnseiten der Arme ein Abstandschlitz oder eine merkliche Trennfuge entsteht.
Die Kantenleisten 21, 22 und 24 bis 31 haben in der aus Fig. 3
erkennbaren Weise an ihrer von der Längsnut 33 abgekehrten, schmalen Längsseite eine Abrundung 38, deren Radius etwa halb
so groß vrie die Dickender Kantenleiste ist. Durch diese Abrundung
wird vermieden, daß etwa auf den Ausstellungsständer aufgelegte, empfindliche Warerij wie beispielsweise feinmaschige Gewebe,
Strümpfe oder dergleichen beim Abnehmen vom Ständer beschädigt werden können. In gleicher Weise sind die Arme 13 bzw.
14 der einzelnen Eckverbinder an ihren von den Nuten 15 bzw. abgekehrten Längsseiten sowie an ihrer gemeinsamen Verbindungszone mit Abrundungen 39s 40 bzw. 41 versehen. Im Bereich der
Verbindungszone der beiden Arme ist außerdem eine im Querschnitt etwa quadratische Aussparung 42 vorgesehen, durch welche erreicht
wird, daß über die Breite und Länge der Arme eine möglich gleichmäßige Werkstoffverteilung vorliegt und ein weitgehend gleiches
Schwindmaß erreicht wird.
Bei dem in Fig. 4 in der Ansicht auf die Stirnseite wiedergegebenen
zweiten Ausführungsbeispiel einer Kantenleiste 45 erstreckt
sich die dort mit 46 bezeichnete Abrundung an der Längskante nur etwa über einen Viertelskreis. Im Ans.chluß an diese
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Abrundung ist eine Phasenflache 47 vorgesehen 3 durch welche
zwei parallel zueinander laufende Kantenleisten mit hoher Dichtwirkung aneinander stoßen können.
030007/034S
Claims (6)
1. Ausstellungsständer mit mindestens drei, vorzugsweise fünf oder mehr jeweils paarweise senkrecht aufeinanderstellenden
Seitenflächen, insbesondere plattenförmigen Wänden, die einen prismatischen oder kubischen Innenraum einschließen,
und mit Eckverbindern, die vjenigstens zwei Einschubnuten
zum Verbinden zxtfeier Seitenflächen aufxveisen und an den
Ecken der von den Seitenflächenpaaren gebildeten Ständerkanten angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
jeweils zwei Eckverbindern ( 5 bis 8 bzw. 9 bis 12) zwei unmittelbar aneinandergrenzende Kantenleisten (21, 22 bzw.
24 bis 31 ) mit stirnseitigen Zapfen ( 23 ) eingesteckt sind und daß die Kantenleisten an einer ihrer Längskanten
(32) eine Aufnahmenut (33) für eine an die Kantenfläche der angrenzenden Wand (1 bis 4) angeformte Spund-Leiste
(35) haben, deren Stärke kleiner als die Dicke der Wand ist.
2. Ständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
drei, vorzugsweise vier oder fünf Wände (1 bis 4) an
drei ihrer Kantenflächen in jeweils eine von drei Kantenleisten (21, 22 bzw. 24 bis 3D eingesteckt sind.
3. Ständer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an wenigstens.drei der die Seitenflächen bildenden Wände
(1 bis 4) jeweils vier Kantenleisten (21, 22 bzw. 24 bis 3D angeordnet sind, die mit ihren zugehörigen Eckverbindern
(5 bis 12) je einen in sich geschlossenen, rechteckförmigen
Rahmen bilden.
— 2 —
030007/034B
4. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kantenleisten (21, 22 bzw. 24 bis 3D an derjenigen ihrer Längskanten, die von der Aufnahme-Nut (33)
abgekehrt ist, eine Abrundung (38 bzw. 46) aufweisen.
5. Ständer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Abrundung (38) in ihrem Querschnitt mindestens einem Viertelkreis
entspricht.
6. Ständer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Radius (R) wenigstens annähernd halb so groß wie die Dicke
(D) der Kantenleiste ist.
030007/034 S
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