DE2832199A1 - Verfahren und vorrichtung zum entfernen von verunreinigungen aus gasen - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum entfernen von verunreinigungen aus gasenInfo
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Description
- 4 Patentanwälte
Dipl -Ing Dipl -Chem Dipl -Ing
E. Prinz - Dr. G. Hauser - G. Leiser
ETrnshercjtirstrassp 19
8 München 60
BINKS MANUFACTURING COMPANY
9201 West Belmont Avenue
Unser Zeichen: B 1566
21. Juli 1978
Verfahren und Vorrichtung zum Entfernen von Verunreinigungen aus Gasen
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Entfernen von festen und flüssigen Verunreinigungen
aus Gasen, beispielsweise zum Entfernen von Farbstoffteilchen,
Glasfasern, Schleifstaub, Glasur- und Porzellanmasse
und dergleichen aus Luft, die zu Ventilationszwecken durch einen Arbeitsbereich hindurchgeleitet worden ist. Die Erfindung
ist insbesondere für Farbspritzkabinen geeignet und soll daher nachfolgend in Verbindung damit beschrieben werden.
Es versteht sich jedoch, daß die Erfindung, wie zuvor dargelegt, einen darüberhinausgehenden weiten Anwendungsbereich
hat.
Zum Entfernen von Verunreinigungen aus Luft sind bereits verschiedene Systeme geschaffen worden, von denen am weitesten
verbreitet ein Wasser-Waschsystem ist, in dem Wasser abwärts über eine ungelochte Wand auf der Rückseite
eines Arbeitsbereichs und über einen Luftspalt in der Nähe
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des Bodens des Arbeitsbereichs fließt und dadurch einen Wasserstrom
erzeugt, durch den Luft mit hoher Geschwindigkeit
hindurchgesaugt wird.. Derartige Systeme sind jedoch nicht für alle Verschmutzungsstoffe oder für alle Teilchengrößen,
die aus der Luft zu entfernen sind, ausreichend wirksam.
Bei dem Versuch, den Wirkungsgrad zu erhöhen, wird bei anderen Systemen, wie sie beispielsweise die US-Patentschriften
1 138 081 und 1 966 280 offenbaren, einer Vielzahl von
Wassersprühern ein Filter nachgeordnet. Bei anderen Systemen wird die Luft durch einen Wassersprühnebel hindurch bewegt,
dem eine kompliziert ausgebildete Reihe von Prallwänden folgt, die das Wasser und die Verschmutzungsstoffe von der
Luft trennen sollen, wie dies beispielsweise in den US-Patentschriften 2 395 960, 3 119 675 und 1 192 088 beschrieben
ist. Es hat sich herausgestellt, daß diese Systeme ebenfalls weniger wirksam arbeiten als dies für die Entfernung der
Verschmutzungen wünschenswert ist, während andererseits eine große Menge des Nebels in der Luft verbleibt und mit dieser
in die Atmosphäre abgesaugt wird.
Eine andere Methode zur Erhöhung des Wirkungsgrades ist die
Steigerung der Turbulenz durch die Verwendung feiner Tröpfchen oder durch eine spiralförmige Hindurchbewegung der Luft
durch den Wassersprühnebel. Beispiele für dieses Verfahren sind beispielsweise in den US-Patentschriften 3 641 743 und
2 047 424 offenbart.
Es ist anzunehmen, daß die Unzulänglichkeit der zuvor erwähnten
Systeme von der Verwendung großer Waschbereiche, in denen die Luft nicht wirkungsvoll gev/aschen werden kann, und/oder
durch die Verwendung von Sprühnebeln in Form verstreuter Tröpfchen verursacht wird, die selbst bei heftiger Behandlung
die Verschmutzungsteilchen nicht anfeuchten. Die Teilchen
neigen daher dazu, in der Luft zu bleiben anstatt in das Wasser überzugehen.
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Ein Versuch zur Lösung des Problems durch Verwendung verringerter Waschbereiche geht aus der US-Patentschrift 2 732 9O9
hervor, die eine beschränkte Kammer offenbart, in der Luft einem heftigen Wirbelvorgang ausgesetzt ist. Die US-Patentschrift
3 328 009 offenbart weiterhin eine Lösung, bei der Luft durch eine verkleinerte Kammer hindurchgesaugt wird, in
der Wasser in einen sich schnell drehenden Käfig gesprüht wird, damit es in einem auf die Sprühkammer beschränkten Lüfter
in Tröpfchen zerteilt wird. Die US-Patentschrift 3 737 zeigt eine Lösung, bei der eine Düse Wasser gegen eine Prallwand
spritzt, um auf diese Weise in einer zylindrischen Kammer einen radialen Sprühnebel zu erzeugen. In den US-Patentschriften
3 138 087 und 3 168 030 sind ferner Lösungen offenbart, bei denen durch zusammenlaufende, mit Wasser gewaschene Unterböden
ein langgestreckter Schlitz gebildet wird, an dem das
Wasser mit Hilfe einer auf dieses und die mit Farbe beladene Luft einwirkende Venturi-Anordnung beim Durchgang durch den
Schlitz zerstäubt wird. Bei der Lösung nach den US-Patentschriften 3 119 675 und 3 782 080 wird die Luft durch eine
zylindrische Öffnung gegen eine Prallwand gesaugt, die dem Ausgang der öffnung gegenüberliegt, wobei die Luft während
des Durchgangs durch die Öffnung zugleich durch einen Nebel aus kleinen Tröpfchen einer Waschflüssigkeit hindurchgeht. Γη
der US-Patentschrift 2 337 983 ist eine Lösung beschrieben,
in der Düsen einen sehr kräftigen Wasserstrahl durch mehrere Venturi-Rohre hindurch richten, wobei die Strahlen kräftig
genug sind, um einen Luftstrom durch die Rohre herbeizuführen, durch den verschmutzte Luft und Rauch angesaugt wird, während
am unteren Ende eines jeden Rohres mit Flügeln versehene Kegel einen rührenden Luftwaschvorgang in dem Strahl ausführen, der
in eine Kammer ausgetragen wird, welche unter den Rohren liegt. Schließlich zeigt die US-Patentschrift 3 421 293 eine Lösung,
bei der mehrere aufrechte Rohre, welche in einem wasserbespülten Boden unter der Spritzkabine angeordnet sind, mit Flügel
versehen sind, die in der Luft und im Wasser beim Austrag durch die Rohre eine spiralförmige Turbulenzbewegung erzeugen.
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Obgleich diese Vorrichtungen verschiedene Vorteile aufweisen, arbeiten sie dennoch bei der Entfernung von Verschmutzungsteilchen
aus der Luft nicht vollständig zufriedenstellend, insbesondere wenn verschärfte Normen für den Umweltschutz berücksichtigt
werden müssen.
Es ist bekannt, daß Verschmutzungsteilchen nur wirksam aus der Luft entfernt werden können, wenn sie geeignet vorbehandelt
sind, d.h. in innige Berührung mit der Waschflüssigkeit wie vorbehandeltes Wasser gelangen und von dieser vollständig
durchfeuchtet sind. In dieser Hinsicht sind große Wassertröpfchen weniger wirksam als kleine Tröpfchen. Bei allen bekannten
Vorrichtungen der hier zu berücksichtigenden Art wird jedoch eine ausreichende Vorbehandlung nicht erreicht. Zwar wird der
Wirkungsgrad einerseits durch einen vergrößerten Arbeitsbereich und eine erhöhte Bewegung etwas verbessert, zugleich wird
dadurch jedoch auch das Ansetzen von Verunreinigungen an den Wänden und Prallplatten des Wäschers verstärkt, was wiederum
die für den Reinigungsvorgang erforderlichen Stillstandszeiten erhöht.
Die Verwendung feinstverteilter Sprühtröpfchen selbst bei einem
verkleinerten Ausgang und bei heftiger Bewegung des Wassers und/oder der Luft erlaubt es, daß das Wasser und die Luft mit
den Verunreinigungsteilchen einander begleitend bewegen, so daß die Teilchen nicht vollständig "vorbehandelt" bzw. "angefeuchtet"
und daher nicht aus der Luft entfernt werden können, wenn das Wasser davon getrennt wird.
Hauptziel der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung einer Luftwäscher-Anordnung, mit der eine wirkungsvolle Entfernung
von Verunreinigungen aus einem Luftstrom möglich ist, welcher zur Belüftung eines Arbeitsbereichs wie einer Farbsprühkabine
oder einer Schleifkabine gedient hat.
Die Erfindung sieht einen oder mehrere verkleinerte Waschbereiche vor, in denen die mit Verschmutzungsstoffen beladene
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Luft durch wenigstens eine, vorzugsweise aber mehrere im wesentlichen
kontinuierliche Waschflüssigkeitsbahnen hindurchbewegt
wird, die am Eingangsende eines stromlinienförmigen Luftströmungsdurchgangs erzeugt werden, wobei das Luft-Flüssigkeit-Gemisch
mit zunehmender Geschwindigkeit mit ruhiger, in einer Richtung verlaufender Strömung durchbewegt wird und keinerlei
spürbarer bzw. erkennbarer Turbulenz ausgesetzt ist.
Im Gegensatz zu den bekannten Entwicklungen mit verkleinerten Waschbereichen sucht die vorliegende Erfindung nicht, das Wasser
zu zerstäuben oder die verschmutzte Luft durch einen Sprühnebel aus kleinen Wassertröpfchen hindurchzuführen, eine Turbulenz
zu erzeugen, eine Bewegung herbeizuführen oder den Waschvorgang allein mit dem Flüssigkeitsstrom über einen mit Wasser
überfluteten Boden herbeizuführen. Vielmehr wird bei der Erfindung die Luft aus dem Arbeitsbereich gesaugt und durch einen
verkleinerten Strömungsdurchgang bewegt, wodurch eine Luftsäule erzeugt wird, die sich ruhig in einer einseitig gerichteten,
nicht turbulenten Strömungsbahn mit sich beschleunigender Geschwindigkeit bewegt, wobei die Luft zugleich durch eine oder
mehrere durchgehende Bahnen oder Vorhänge aus Waschflüssigkeit hindurchgeht, in denen die in der Luft enthaltenen Verschmutzungsteilchen
in engen Kontakt mit der Flüssigkeit gelangen und von dieser vollkommen befeuchtet werden.
Die dabei entstehende innig vermischte Säule aus Luft und
Waschflüssigkeit wird dann von dem Strömungsdurchgang in eine Ausscheidungskammer mit viel größerem Volumen ausgetragen, in
der die Säule sehr schnell abgebremst und verteilt wird, so daß die Flüssigkeit und die angefeuchteten Verunreinigungsteilchen
ausfallen und von der Luft getrennt werden können. Die Flüssigkeit und die Verunreinigungsteilchen fließen in ein Auffangbecken
ab, während die Luft, aus der mehr als 99 % der Verunreinigungsteilchen entfernt worden ist, in die Atmosphäre abgesaugt
werden kann.
Versuche habe gezeigt, daß die erfindungsgemäßeVorrichtung und
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das erfindungsgemäße Verfahren Luft wesentlich wirkungsvoller
reinigt, als dies bei den bekannten Vorrichtungen möglich ist, während zugleich für die Reinigungs- und Wartungsarbeiten
geringere Stillstandszeiten genügen.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer in den Zeichnungen
dargestellten bevorzugten Ausführungsform. Es zeigen:
Fig. 1 einen Vertikalschnitt einer Farbspritz- bzw. Arbeitskabine mit Abwärtszug, in die eine Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Luftwäschers eingefügt ist,
Fig. 2 einen vergrößerten Vertikalschnitt der in Fig. 1 dargestellten
Ausführungsform des Luftwäschers mit Darstellung der Bildung mehrerer Bahnen einer Waschflüssigkeit im Eingangsbereich des Strömungsdurchgangs,
Fig. 3 eine schaubildliche Teilansicht des Luftwäschers von
der Eingangsseite des Durchgangskanals her gesehen,
Fig. 4- eine der Fig. 3 entsprechende Ansicht des Luftwäschers
während des Betriebs,
Fig. 5 einen vertikalen Teilschnitt einer Farbspritz- oder Arbeitskabine mit Seitwärts- oder Aufwärtszug, bei
dem der erfindungsgemäße Luftwäscher eingesetzt ist,
Fig. 6 einen Vertikalschnitt einer alternativen Ausführungsform des Luftwäschers, die insbesondere zum Umbau und
zur Verbesserung vorhandener Farbspritz- und Arbeitskabinen geeignet ist, und
Fig. 7 eine im wesentlichen der Linie 7-7 in Fig. 6 entsprechende
Vorderansicht des dort dargestellten Luftwäschers.
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Die Fig. 1 zeigt, wie durch Aufbringen eines Farbauftrages
oder durch Beschleifen zu bearbeitende Gegenstände mit Hilfe eines Förderers durch eine Kabine bzw. einen umschlossenen
Raum bewegt werden, wobei der Förderer in Längsrichtung der Kabine und zwar entlang der Längsmittellinie verläuft. Derartige
Kabinen lassen sich für viele verschiedene Zwecke verwenden, sie werden jedoch vor allem in sehr starkem Maße in
der Automobilindustrie benützt, um eine sich kontinuierlich
bewegende Reihe von Fahrzeugkarosserien automatisch oder von Hand mit einem Farbauftrag zu versehen. Die Kabine ist
üblicherweise mit Frischlufteinlässen in ihrem Dachbereich
ausgestattet und so gestaltet, daß ein gleichmäßiger Ventilationsluftstrom
erzeugt wird, der abwärts durch die Kabine, um die darin befindlichen Fahrzeugkarosserien herum, dann durch
einen gelochten oder gitterartigen Boden hindurchströmt und schließlich bei einem Saugsystem austritt, dessen Eingangsteil
unterhalb des Bodengitters im wesentlichen entlang der Längsmittellinie der Kabine angeordnet ist. Die Anordnung des Eingangs
des Saugsystems entlang der Mittellinie der Kabine stellt sicher, daß der Luftstrom gleichmäßig abwärts um die Fahrzeugkarosserien
herum geführt und dann schnell abgesaugt wird, ohne daß das Kabinendach, die Kabinenseitenwände usw. durch den bei
Farbauftragsarbeiten üblicherweise vorhandenen Farbüberschuß verschmutzt werden. Der generelle Aufbau und zusätzliche vorteilhafte
Merkmale derartiger Kabinen sind in den bereits zuvor erwähnten US-Patentschriften 3 138 087, 3 168 030 und 3 421 293
beschrieben. In Farbspritzkabinen für Automobilkarosserien, wie sie in den Patentschriften dargestellt sind, liegt die Strömungsmenge
der Ventilationsluft entsprechend den zur Zeit anzuwendenden Normen in der Größenordnung von 184 m /min und m
Kabinenstrecke (2000 cubicfeet/minute and per foot).
Die Fig. 1 zeigt weiterhin, daß der Boden der Kabine auf beiden Seiten des Förderers 12 durch Gitter 14 gebildet ist, die eine
Verbindung zwischen dem Boden 10 und einer generell mit 16 gekennzeichneten
Ausscheidungseinrichtung herstellen, welche unter-
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halb des Bodens installiert ist. Die Ventilationsluft wird abwärts
durch den Boden 10, durch eine oder mehrere Farbausscheidungseinrichtungen
bzw. Luftwäscher 18 (die nachfolgend noch im einzelnen beschrieben werden), dann durch einen Wasserausscheider
bzw. eine Trennkammer 19 und schließlich durch einen Absaugkanal 20 mittels eines (nicht dargestellten) Sauggebläses
gesaugt, welches in dem Absaugkanal angeordnet ist.
Abhängig von der Länge des jeweils umschlossenen speziellen Arbeitsbereichs
werden mehrere Luftwäschereinheiten 18 im Abstand
entlang der Längsmittellinie der Kabine unterhalb des Förderers 12 angeordnet. Die gesamte Ventilationsluft, die durch die Kabine
10 hindurchgeht, wird durch nicht perforierte Platten 22, zum Durchströmen der Luftwäscher 18 gezwungen, wobei die Platten
22 einen sich von der Seitenwand 24 zu der Seitenwand 26 erstreckenden Unterboden der Kabine bilden und alle anderen
Einrichtungen wirksam gegenüber dem Ausgang abdichten. Um zu verhindern, daß Farben und Farbüberschüsse bei den Farbspritzarbeiten
sich an diesem Unterboden sammeln, werden die Platten 22 kontinuierlich mit einer Waschflüssigkeit abgespült bzw.
überschwemmt, die alle Farbteilchen, die mit der Flüssigkeit auf dem Boden in Berührung kommen, mitreissen und wegtragen
können. Zu diesem Zweck können die Platten 22 von ihren Anschlußstellen an den Wänden 24 und 26 abwärtsgeneigt sein,
während an den Anschlußstellen Überströmbecken 28 und 30 ausgebildet sind. Die Waschlfüssigkeit (beispielsweise Wasser) wird
den Becken durch geeignete Leitungen zugeführt, wobei die aus den Becken überströmende Flüssigkeit eine gleichbleibende, kontinuierliche
Wasserschicht auf dem Unterboden bildet. Falls es erwünscht ist, können die Unterbodenplatten 22 auch im wesentlichen
horizontal angeordnet und an ihren inneren Endbereichen mit erhabenen Lippen bzw. Schwellen 31 versehen sein, die dadurch
mit Flüssigkeit gefüllte Fallen bilden, aus denen die Flüssigkeit kontinuierlich überströmt und dadurch die Bodenwasch-
bzw. Bodenschutzwirkung hervorruft. Falls erwünscht, kann auch jedem Becken ein Staublech 32 zur Aufrechterhaltung
einer gleichmäßigen Strömung und eine Reinigungs- bzw. Kontroll-
Stromung und eine
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tür 34 zugeordnet sein. Entsprechend den zur Zeit üblichen Industrienormen liegt die zum übeffluten bzw. Waschen der Unterbodenplatten
benötigte Flüssigkeitsmenge in der Größenordnung von 37,85 l/min (1n gallons/min) oder mehr pro Seite bzw.
insgesamt wenigstens 248 l/min und m der Spritzkabine (2O gpm/ foot). Wenn die vorliegende Erfindung in Verbindung mit Flüssigkeit
enthaltenden Pfannenauf dem Unterboden verwendet wird, ist eine Verringerung der Wasserströmung auf dem Unterboden auf
etwa 124 l/m (10 gpm/foot) bzw. 62 l/m Kabinenlänge auf jeder
Seite (5 gpm/foot) möglich. Diese Flüssigkeit strömt von den Pfannen bzw. Blechen 22 in ein zentral angeordnetes, durch im
Abstand zueinander angeordnete aufrechte Wände 38 sowie eine Bodenwand 40 gebildetes Auffangbecken 36 und dient zugleich
dessen Sauberhaltung. Die Flüssigkeit strömt dann in die in der Bodenwand angebrachten Luftwäscher 18 und wird durch diese
hindurch ausgetragen.
Es ist ebenfalls augenscheinlich, daß die gesamte Luft, die durch die Kabine 10 nach unten gesaugt wird, nur durch die
Luftwäscher 18 hindurch entweichen kann.
Bei der bevorzugten Ausführungsform umfaßt jeder Luftwäscher
18 einen Luftstromdurchgang bzw. eine Luftstromdüse 42 und
eine Flüssigkeitsverteilungsdüse 52. Die Luftdüse 42 dient bei der Ausführung der vorliegenden Erfindung zur Bildung
eines im Vergleich mit der Sprühkammer 10 und der Werkkammer
19 verkleinerten Luftdurchgangs, in dem die Luft zur Erreichung
einer wirksamen Reinigung vorübergehend einschließbar ist, zur Umwandlung bzw. Umformung des Luftstromes in eine
Luftsäule, die sich ruhig und gleichmäßig in einer Richtung in einer nicht turbulenten Strömungsbahn bewegt und um die
Luftgeschwindigkeit schnell zu beschleunigen und dann schnell
wieder zu verringern. Am wirkungsvollsten und am wirtschaftlichsten ist nach den bisherigen Erfahrungen hierfür eine Düse
für laminare Strömung. Diese Düse hat ein verhältnismäßig großes Eingangsende 48, ein verhältnismäßig kleines Ausgangsende
50 und eine sanft gekrümmte, konvexe Wand bzw. Einschnürung 4 6 zwischen den Enden, die vorzugsweise genau das Viertel eines
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Kreises, d.h~. einen 90°-Bogen mit gleichmäßigem Radius umfaßt.
Das Eingangsende kann zur Bildung eines Montageflansches in Tangentialrichtung um ein geringes Maß darüberhinausgehen,
während das Ausgangsende zur Vergrößerung der Randfestigkeit und Randsteifigkeit zu sich selbst zurückgebogen sein kann,
wobei jedoch die grundlegende Form die gleiche bleibt. Aus Gründen der Einfachheit und Wirtschaftlichkeit wird der sich zunehmend
verkleinernde Luftkanal durch einen Kreisquerschnitt bestimmt. Der Hauptgesichtspunkt ist jedoch wenigstens die wesentliche
Erreichung der drei vorangehend genannten Funktionen, weshalb jeder Einrichtung zur Bildung eines Luftdurchganges geeignet
ist, mit denen diese Funktionen erreichbar sind. Aus diesem
Grund und zur Unterscheidung von der Düse 52 wird das Element 42
nachfolgend als Strömungrdurchgang bzw. Luft-Strömungsdurchgang bezeichnet.
Die Flüssigkeitsdüse 52 muß in Verbindung mit der vorliegenden
Erfindung dazu geeignet sein, eine oder mehrere im wesentlichen
räumliche, durchgehende Bahnen aus Wasser oder anderer Waschflüssigkeit
zu erzeugen, die über das gesamte Eingangsende des Strömungsdurchgangs verlaufen und dieses ohne Lücken oder Hohlräume
überdeckt.
Wie zuvor schon erwähnt worden ist, ist anzunehmen, daß einer
der Hauptgründe für die nicht ganz zufriedenstellende Funktion der bekannten Luftwäscher mit verkleinertem Waschbereich darin
liegt, daß zwar eine heftige Bewegung, Turbulenz und eine Zerstäubung von Tropfen als wichtig angesehen wird, in der Wirklichkeit jedoch eine innige Mischung und Befeuchtung der Verschmutzungsteilchen
mit der Waschflüssigkeit verhindert wird. Bei der vorliegenden Erfindung wird die Turbulenz auf
ein Minimum herabgesetzt, wobei das Waschen durch den Durchgang der Luft in einem im wesentlichen gleichgerichteten, nicht turbulenten
Strom durch eine oder mehrere im wesentlichen kontinuierliche, ungeteilte Waschflüssigkeitsbahnen bewirkt wird.
Eine Bauart einer Düse, die eine solche Flüssigkeitsbahn er-
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zeugt, ist in der US-Patentschrift 2 804 341 beschrieben. Wie die Fig. 2 zeigt, umfaßt diese Düse einen rohrförmigen Eingangsteil und einen auf dem Eingangsteil angeordneten spiralförmigen
Fortsatz, dessen Innendurchmesser mit zunehmender Entfernung von dem Eingangsteil fortschreitend abnimmt. Der spiralförmige Fortsatz
schält oder schert dadurch aufeinanderfolgend Flüssigkeitsschichten von dem zylindrischen Kern der durch den Eingangs teil
gelangenden Flüssigkeit ab und trägt diese mit einem Wikel und in einem Muster aus, der bzw. das von dem relativen Winkel der
Oberfläche der Spirale bestimmt ist, die dem eintretenden Flüssigkeitsstrom zugewandt ist.' Durch die Formung dieser Flächen
senkrecht bzw. nahezu senkrecht zur Achse der Düse kann eine sich radial nach außen bewegende Flüssigkeitsbahn erzeugt werden.
Wenn die Spirale eine Vielzahl von Windungen aufweist, wird ein gleichmäßiges Spiralmuster der Flüssigkeit aus einer Vielzahl
von Flüssigkeits-Einzelschichten oder -bahnen erzeugt. An allen Punkten dieses Musters bewegt sich die Flüssigkeit von
der Düse radial auswärts (die Flüssigkeit selbst führt keine spiralförmige oder drehende Bewegung aus), so daß sie bei vollständiger
spiralförmiger Ausdehnung ein über 3 60 gehendes Muster der Flüssigkeit bildet, das von der Düse radial auswärts
ausströmt. Die Flüssigkeit strömt aus der Düse als zusammenhängende Bahn aus, wird jedoch in einiger Entfernung von der Düse
in Tröpfchen bzw. einen Sprühnebel aufgelöst, sofern keine Fremdkräfte wirksam werden. In der Praxis wird der Düse 52 genügend
Flüssigkeit mit einem ausreichenden Druck durch eine ausreichende Anzahl von spiralförmigen Windungen zugeführt, um
eine oder mehrere feste Flüssigkeitsbahnen über das Eingangsende des Strömungsdurchgangs 42 zu erzeugen, wenn das Sauggebläse
in Betrieb ist und Luft durch die Flüssigkeitsbahn bzw. Flüssigkeitsbahnen und den Strömungsdurchgang hindurchgeht. Als
zufriedenstellend wurden Düsen mit 1 1/2, 3 1/2 und 5 1/2 Windungen ermittelt, jedoch können auch Düsen mit anderen Windungszahlen verwendet werden.
Bei der Verwendung einer Düse 52 mit den zuvor beschriebenen Eigenschaften und eines Strömungsdurchgangs 42 mit kreisförmi-
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gem Querschnitt wird die Düse bevorzugt in radialer und axialer Ausrichtung mit dem Eingangsende des Strömungsdurchgangs angeordnet,
wie dies in Fig. 2 dargestellt ist. Es wird ebenfalls bevorzugt, die Waschflüssigkeit der Düse durch eine herkömmliche
Rohrleitung zuzuführen, die in der Wassertrennkammer 19 installiert ist und eine Zuführungsleitung umfaßt, welche von
dem Ausgangsende her axial in die Strömungskammer hineinsteht, wobei die Düse auf dem Zuführungsrohr montiert ist und von
dieser axial absteht. In dieser Lage trägt die Düse in einem 360 -Muster wenigstens eine, vorzugsweise jedoch mehrere kontinuierliche, kräftige . Wasserbahnen oder -schichten aus,
die das Eingangsende des Strömungsdurchgangs vollständig ausfüllen und dadurch den Strömungsdurchgang, die Düse und die
Rohrleitung vor FärbanSammlungen schützen. Wenn die Flüssigkeitszuführung
eingeschaltet und die Luftventilation abgeschaltet ist, wird die Flüssigkeit radial über die Grenzen
des Strömungsdurchgangs ausgetragen und in einen Sprühnebel aufgeteilt. Wenn jedoch der Luftstrom angestellt ist, wird
die Flüssigkeit durch den Luftstrom von der P1"^e 52 in den
Mundbereich des Strömungsdurchgangs 42 angesaugt, so daß sich dadurch eine oder mehrere konvexe bzw. schirmförmige Flüssigkeitsschichten
bilden, wie dies in den Fig. 2 und 4 bei 51 dargestellt ist. Wegen des Einflusses der Luft auf die Düsenflüssigkeit
können mehrere radial aus der Düse austretende Flüssigkeitsbahnen insbesondere im Randbereich, d.h. in der
Nähe der Wand des Strömungsdurchgangs zu einer einzigen Bahn oder Schicht zusammengezogen werden. Dies ist so lange ohne
Bedeutung, wie der Eingang des Strömungsdurchgangs von wenigstens einer kontinuierlichen, ununterbrochenen Flüssigkeitsbahn überdeckt ist, wie dies bei 51 dargestellt ist. Zusätzlich
zu der Flüssigkeit 51 läuft in den Fig. 2 und 4 mit 53 gekennzeichnete Flüssigkeit, die über den Unterboden 22 fließt,
in den Strömungsdurchgang 42 hinein und wird dadurch ausgetragen. Die Unterbodenflüssigkeit 53 läuft im wesentlichen gleichmäßig
verteilt über den Umfang des Durchgangs in diesen hinein und wird dabei in einen in einer Richtung verlaufenden, nicht
turbulenten stromlinienförmigen Flüssigkeitsstrom geleitet,
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der im wesentlichen den Erzeugungslinien der gekrümmten
Oberfläche des Durchgangs bis zur Flüssigkeitsbahn 51 entspricht.
Bei Verwendung der entsprechend der Darstellung in den Fig. 2 und 4 arbeitenden Flüssigkeitsdüse wird verschmutzte Luft aus
der Sprühkammer 10 von dem Sauggebläse in eine oder mehrere durchgehende Waschflussigkeitsbahnen am Eingangsende des Strömungsdurchgangs
42 hinein und durchgesaugt. Während die Luft von allen Richtungen des den Flüssigkeitsschirm 51 übergreifenden
halbkugelförmigen Bereichs in die Flüssigkeit hineingesaugt wird, wird die Form des Luftstromes schon stark durch
die aerodynamische Wirkung des Durchgangs 42 beeinflußt, wobei die Luftbewegung in die Flüssigkeit sehr innig verläuft und
keine Turbulenz erkennbar ist. Die Verschmutzungsteilchen in der Luft kamen mit den Flüssigkeitsbahnen in innige Berührung und werden
gründlich angefeuchtet. Die Luft, die Verschmutzungsteilchen,
die Düsenflüssigkeit 51 und die Bodenflüssigkeit 53 werden
während des Betriebs der Kabine kontinuierlich in den Strömungsdurchgang hineingezogen.
Die Luft und die Flüssigkeit werden durch die Strömungskammer mit beschleunigender Geschwindigkeit bei ruhiger Strömung und
ohne spürbare Turbulenz hindurchgesaugt und treten aus der Strömungskammer im wesentlichen in axialer Richtung mit einer
gegebenenfalls vorhandenen kleinen radialen Bewegungskomponente aus, jedoch ohne Umfangsbewegungs- bzw. Kreiselbewegungskomponente.
Das Luft-Flüssigkeitsgemisch wird aus dem Strömungsdurchgang
in einer sehr gleichmäßigen, gleichgerichteten Form ohne Hohlräume, Löcher oder Kanäle darin ausgetragen,
was die innige Vermischung der Luft und der Flüssigkeit in dem Durchgang zeigt. Diese Kombination einer im wesentlichen
kontinuierlichen Waschflüssigkeitsbahn und einer stromlinienförmigen,
ruhig beschleunigenden Strömung vermischt die Luft und die Flüssigkeit innig, so daß in der Tat alle Verschmutzungsteilchen
"befeuchtet" und dadurch zur Entfernung aus der
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Luft "vorbereitet" werden. Nach dem Austritt aus dem Strömungsdurchgang erfolgt eine schnelle Verringerung der Bewegung der
Luft und deren Verteilung in dem großen Volumen der Trennkammer 19, woraufhin die Flüssigkeit und die angefeuchteten Verschmutzungsteilchen,
die schwerer als die Luft sind und nicht langer von einem Hochgeschwindigkeitsluftstrom festgehalten werden,
ausfallen und von der Luft getrennt v/erden.
Da die bekannten Luftwäscher die Verschmutzungsteilchen im
Luftstrom nicht ausreichend vorbereiten bzw. befeuchten, war 'S notwendig, das Luft-Flüssigkeitsgemisch kräftig gegen ein
Wasserbecken oder gegen eine Leit- bzw. Prallwand oder gegen Reihen von Prallwänden auszustoßen, um die Durchfeuchtung zu
steigern und/oder die Verunreinigungsteilchen durch wiederholte
Umkehr der Bahn des Luftstroms und/oder der Verwendung einer serpentinenförmigen Luftstrombahn herauszutreiben. Bei der hier
beschriebenen Anordnung ist die Vorbereitung der Teilchen so
vollständig, daß solche Leitwände nicht nötig sind. Tatsächlich tropft die Waschflüssigkeit zusammen mit den Verschmutzungsteilchen aus dem Luftstrom heraus, wenn in der Trennkammer 19
genügend Raum verfügbar ist, und insbesondere dann, wenn der Boden der Kammer in einem ausreichenden Abstand unter dem Ausgangsende
des Strömungsdurchgangs liegt, um die Ausbreitung des aus dem Durchgang kommenden Luft- und Wasserstrahls zu ermöglichen.
Bei einigen Abwärtsstrom-Installationen kann jedoch unter Umständen ein ausreichender Zwischenraum nicht verfügbar
sein. In solchen Fällen kann ein geschwungenes Blech 54 direkt
unterhalb der Strömungskammer angeordnet sein, um die Trennung
der Flüssigkeit und der Luft zu unterstützen. Das gekrümmte Blech 54 kann dabei eine kreisförmige horizontale Querschnittsform und eine im wesentlichen konische vertikale Querschnittsforra
aufweisen, wobei jedoch die Außenfläche konkav ist. Alternativ kann das gekrümmte Blech 54 auch gegenüberliegend angeordnete,
im wesentlichen rechteckförmige Bleche 56 und 58 umfassen, die sich in Längsrichtung unterhalb der Luftwäscher 18
erstrecken, jedoch in das in der Fig. 1 erkennbare konkave Profil gebogen sind. Falls erwünscht, kann auch eine Leit-
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oder Prallwand anstatt in konkaver Form in Form eines ebenen
Bleches bzw. in Form ebener Bleche verwendet werden, jedoch wird eine ruhigere Strömung der Waschflüssigkeit bei Verwendung
der bevorzugten konkaven Strömungsbleche erreicht. Wenn das Luft-Flüssigkeitsgemisch aus dem Luftwäscher austritt,
prallt die Flüssigkeit gegen das gekrümmte Blech 54 und strömt dann ruhig abwärts entlang dessen konkaver Flächen in die Abflußeinrichtung,
die vorzugsweise die Form großer, unversperrter, freier Abflußrinnen oder -kanäle 60 hat. Die Flüssigkeit
kann in einem (nicht dargestellten) Sumpf gesammelt, aufbereitet und, falls erwünscht, wieder in den Kreislauf zurückgeführt
werden.
Bei Verwendung der in Fig. 1 dargestellten Kabine zum Farbspritzen
von Kraftfahrzeugkarosserien, die einen Luftstrom von
184 m /min und laufendem Kabinenmeter (2000 cfm/foot) erfordert, wobei die
Luftwäscher 18 für einen vertikalen Abwärtsstrom angeordnet
sind, erfolgt die Montage der Luftwäscher 18 in Mittenabständen von 0,76 m (2 1/2 foot) entlang der Längsmittellinie der
Kabine. Dadurch kommen die Wäscher ausreichend dicht nebeneinander, um eine gleichmäßige Strömung der Ventilationsluft
durch die Farbspritzkammer 10 hindurch sicherzustellen und jedem Wäscher einen beträchtlichen Luftbelastungsfaktor von
1 40 m /min (.5000 cfm) zuzuordnen, ohne daß eine übermäßige Vervielfältigung
der Wäscher erforderlich ist. Die Größe eines jeden Wäschers kann in Abhängigkeit von einer großen Anzahl Variabler
veränderlich sein, die, wie nachfolgend noch erörtert wird, in der Ausführung begründet sind, jedoch kann sie bei der bevorzugten
Ausführungsform, bei der ein stromlinienförmiger Strömungsdurchgang
mit kreisrundem Querschnitt verwendet wird, so gestaltet sein, daß ein minimaler Innendurchmesser, d.h. am
Ausgangsende in der Größenordnung von etwa 23 bis 61 cm (9 bis 24 inches) vorliegt, wobei diese Abmessungen als typisch anzusehen
sind, nicht jedoch die Grenzen der Abmessungsmöglichkeiten angeben. Die Länge des Strömungsdurchgangs in Axialrichtung
liegt vorzugsweise in der Größenordnung der Hälfte des Ausgangsdurchmessers .
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Die Größe und die Form der Düse 52 kann abhängig von den Eigenschaften der anderen, später noch zu diskutierenden Variablen,
insbesondere jedoch der Form und Größe des Luftströmungsdurchgangs, der Art der Waschflüssigkeit sowie des Volumens
und des Drucks, mit dem die Waschflüssigkeit der Düse zugeführt wird, verändert werden. Bei der jetzt erörterten
bevorzugten Ausführungsform kann das Flüssigkeitsvolumen erfolgreich im Bereich zwischen 284 und 568 l/min und der Druck ·
im Bereich von 0,2 bis 1,1 Bar (3 bis 15 psi) verändert werden.
Generell ist der Druck umgekehr proportional dem Volumen, d.h. höhere Drücke werden bei geringeren Volumina verwendet
und umgekehrt, damit stets das Vorhandensein einer ununterbrochenen durchgehenden Flüssigkeitsbahn über dem Eingangsende
des Strömungsdurchgangs sichergestellt ist. Außerdem erlaubt bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform eine konstante
Bewegung der Waschflüssigkeit vom Unterboden 22 über die Wand 40 des Sumpfes 36 und dann in die Strömungskanäle die Verringerung
des Flüssigkeitsvolumens, das an der Düse 52 erforderlich ist, da die Unterbodenflüssigkeit 53 den Eingangsendabschnitt
des Strömungsdurchgangs sauber hält, wodurch der aus der Düse 52 austretende Flüssigkeitsschirm 51 weiter unten in
dem Durchgang angeordnet werden kann, wo der Querschnitt kleiner
und das zur Bildung einer kontinuierlichen, ununterbrochenen Bahn des Flüssigkeitsvolumens geringer ist.
Ein anderer Faktor, der entscheidenden Einfluß auf die Gestaltung des Wäschers hat, ist die Kapazität des Saugsystems und
Sauggebläses. Ein Saugsystem, das zur Erzeugung eines hohen Luftdruckgefälles in dem Wäscher geeignet ist, erlaubt einen
effizienteren Gebrauch der Erfindung als ein Saugsystem, das nur ein geringes Druckgefälle herstellt. Die Erzeugung eines
geringeres Druckgefälles erfordert allerdings nur eine geringere Leistung des Sauggebläses und kann daher in manchen Fällen
vorzuziehen sein. Diese Variable wird generell als der statische Druck der Kabine bezeichnet und üblicherweise in
mm Wassersäule angegeben.
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Für die zuvor beschriebene bevorzugte Ausfuhrungsform des
Wäschers mit einem Durchsatz von 140 m /min (5000 cfm) verschmutzter
Luft unter Verwendung eines chemisch behandelten Wasser als Waschmittel ergeben sich folgende repräsentative
Werte für einen erfolgreich arbeitenden Wäscher:
A. Statischer Druck: 127 mm (5 inch) Wassersäule
Durchmesser des
Stromungsdurchgangs: 35,6 cm (14 inch) min.Innereiurchmesser
Unterboden-Flissigkeit: 0-9 5 l/min (0-25 gpm) oder mehr
Düsen-Flüssigkeit: 568 l/mLn(150 gpm)
Düsen-Druck: 0,28 bar (4 psi)
Düsen-Windungen: 3-1/2
B. Statischer Druck: 127 mm (5 inch) Wassersäule
Durchmesser des
Stromungsdurchgangs: 35,6 cm (14 inch) min.Innendurchmesser
Unterboden-Flüssigkeit: 95 l/min (25 gpm)+
Düsen-Flüssigkeit: 379 l/min (100 gpm)
Düsen-Druck 0,83 bar (12 psi)
Düsen-Windungen: 3-1/2
+62 l/min pro Seite und m (5 gpmft) im Mittel bis zu
95 l/min (25 gpm) pro Luftwäscher bei 76,2 cm (2-1/21) Mittelabstand.
C. Statischer Druck 89 mm (3-1/2 inch) Wassersäule
Durchmesser des
Stromungsdurchgangs: 43,2 cm (17inch) min.Innendurchmesser
Unterboden-Flüssigkeit: 0-95 l/min (0-25 gpm) oder mehr
Düsen-Flüssigkeit: 568 l/min (150 gpm)
Düsen-Druck: 0,28 bar (4 psi)
Düsen-Windungen: 5-1/2
Beim Beispiel C werden mehrere Windungen der Düsenspirale benötigt,
um das Vorhandensein wenigstens einer ununterbrochenen kräftigen Wasserbahn über dem Eingangsende des Stromungsdurchgangs
größeren Durchmessers sicherzustellen. Das Beispiel A ergibt diejenige der drei Konstruktionen, mit dem der größte
Wirkungsgrad bei der Luftreinigung erzielt wird. Beim Beispiel B wird eine Unterbodenflüssigkeit zum Waschen des größer bemes-
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senen Endes des Strömungsdurchgangs verwendet, wodurch an der Düse nur eine geringere Flüssigkeitsmenge benötigt wird. Beim
Ausführungsbeispiel B kann möglicherweise auf Kosten eines etwas höheren Flüssigkeitsdrucks die Düsenflüssigkeit tunlichst
auf 284 bis 303 l/min herabgesetzt v/erden. Bei den Ausführungsbeispielen A und C kann Unterbodenflüssigkeit Vorhandensein, sie ist
jedoch nicht wesentlich. In keinem Fall führt das Vorhandensein einer Unterbodenflüssigkeit zu nachteiligen Folgen.
Es sei darauf hingewiesen, daß die vorangehenden Beschreibungen repräsentative Beispielse praktischer Ausführungen der bevorzugten
Ausfuhrungsform des erfindungsgemäßen Luftwäschers
sind, den Rahmen der Erfindung jedoch nicht begrenzen sollen.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Luftwäschers, den
die meisten vorbekannten Ausführungsformen nicht aufweisen, ist darin zu sehen, daß dieser in jeder gewünschten Winkellage,
d.h. vertikal abwärts, vertikal aufwärts und in jeder dazwischenliegenden Position installiert werden kann. Die Montage
kann entlang eines jeden Radiu" "iner Kugel erfolgen,
die einen Punkt auf der Achse des Strömungsdurchgangs als Mittelpunkt hat. In Fig. 1 ist der Strömungsdurchgang vertikal
abwärts, in Fig. 5 (noch zu beschreiben) im wesentlichen vertikal aufwärts und in den Fig. 6 und 7 (noch zu beschreiben)
im wesentlichen horizontal liegend angeordnet. Der Wäscher selbst, der den Strömungsdurchgang 42 und die Düse 52 umfaßt,
ist in sich geschlossen und bedarf für seinen Betrieb keiner Fremdfaktoren wie die Schwerkraft. Er kann daher in jeder gewünschten
Weise benutzt werden.
In der Fig. 5 ist der erfindungsgemäß gestaltete Luftwäscher zur Verwendung in einer Saugkammer mit Aufwärtszug installiert
dargestellt, die bekannterweise in Verbindung mit Farbspritzkabinen verwendbar ist, die im Aufwärtszug, im Seitwärtszug
und/oder im Abwärtszug arbeitet. In Fig. 5 ist die Farbspritzkabine nur angedeutet dargestellt und mit 110 gekennzeichnet.
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Über die gesamte Länge der Farbspritzkabine erstreckt sich
eine Saugkammer bzw. ein Ausscheiderteil 112, der von einer
Wand 114 der Kabine 110 und einer Außenwand 116 gebildet ist.
Der Boden der Kammer 112 wird von einem Abflußblech 118 gebildet.
Im unteren Bereich der Kammer 112, jedoch im Abstand von dem
Abflußblech 118 ist eine Montageplatte 122 positioniert, die
sich über die volle Länge der Saugkammer erstreckt. Der äußere Rand der Platte 122 ist an der Wand 116 befestigt, während
der innere Rand für einen nachfolgend noch zu erläuternden Zweck etwas im Abstand von der Wand 114 gehalten ist. Die Platte
122 kann horizontal positioniert oder vorzugsweise etwas abwärtsgeneigt sein, wobei ein bevorzugter Neigungswinkel, wie in
Fig. 5 dargestellt, bei etwa 20° liegt.
Auf der Oberseite der Platte 122, d.h. in Strömungsrichtung gesehen
stromabwärts, ist eine Vielzahl in Längsrichtung beabstandeter Luftwäscher 124 direkt über Öffnungen 126 der Platte
montiert. Die in Fig. 5 dargestellten Luftwäscher sind identisch mit den in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Luftwäschern, wobei
jeder von ihnen einen Strömungsdurchgang 127 mit einer konvex gekrümmten, stromlinienförmigen Engstelle 128, ferner mit einem
verhältnismäßig großen Eingangsende 130 und mit einem verhältnismäßig
kleinen Ausgang bzw. Austragsende 132 umfaßt. In Axialrichtung des Strömungsdurchgangs ist eine Waschflüssigkeitsdüse
134 positioniert und im wesentlichen radial zu dessen Eingangsende
ausgerichtet, die eine oder mehrere im wesentlichen radial verlaufende, kräftige Bahnen aus Wasser oder anderer
Waschflüssigkeit erzeugen soll, welche quer über das Eingangsende der Stromungskairtmer verlaufen. Die Düse wird dabei durch
eine geeignete Rohrleitung 136 versorgt, welche einen längs durch die Saugkammer 112 verlaufenden Verteiler und eine Zuführungsleitung
umfaßt, welche vom Ausgangsende her axial in den Strömungsdurchgang hineinragt.
Über den Luftwäschern können noch mehrere, gestaffelt angeord-
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nete Prallplatten 138 angeordnet sein, die die Beseitigung
von Wasserdampf aus der Luft unterstützen sollen, bevor diese aus der Saugkammer ausgetragen wird.
Zur Anpassung des Luftstroms von der Kabine 110 in die Saugkammer
112 ist die Wand 114 mit einem im wesentlichen horizontal verlaufenden Schenkelabschnitt 140 versehen, welcher
in geringem Abstand über dem Ablaufblech 118 liegt und dadurch einen Verbindungsgang 141 bildet, der eine Verbindung
zwischen dem unteren Ende der Kabine und der Saugkammer herstellt.
Der Schenkelabschnitt 140 besitzt eine aufwärtsstehende Wand 142, deren oberes Ende in geringem Abstand von
einer Wand 144 liegt, welche vom inneren Ende der Montageplatte 122 absteht, wodurch ein langgestreckter Längsschlitz
145 entsteht. Von der Platte 12? steht ferner ein mittlerer
Schenkel 146 ab, endet jedoch oberhalb des Schenkelabschnittes 140. Wenn die Spritzkabine und die Luftwäscher arbeiten,
sammelt sich Waschflüssigkeit in einem Reservoir 148, das von den Wänden 114, 140 und 142 gebildet wird. Die Flüssigkeit
sammelt sich darin bis zum oberen Rand der Wand 142 und fließt dann durch den Schlitz 145 an der Wand 142 abwärts, über die
Öffnung 141 und dann auf das Abflußbleeh 118, wodurch sie eine
abwärtsgerichtete Bahn bzw.einen Vorhang aus Waschflüssigkeit
bildet, durch den die Farbe enthaltende Luft auf ihrem Weg zu den Wäschern hindurchgehen muß. Der Aufbau des Reservoirs
bildet auf diese Weise einen Abflußweg für die durch die Düse 134 und den Strömungsdurchgang 127 in den unteren Endteil der
Saugkammer 112 ausgetragenen Waschflüssigkeit, eine Flüssigkeitsdichtung
für den Abflußweg, die verhindert, daß mit Farbe beladene Luft die Wäscher umgehen kann, eine Einrichtung
zur Vorbefeuchtung bzw. Vorbehandlung der in der Luft befindlichen Farbteilchen, eine Zuführungsquelle für die Waschflüssigkeit,
die mit der Luft in den Raum unterhalb der Montageplatte 122 für die Wäscher mitgenommen wird, um die Oberflächen der diesen Zwischenraum bildenden Aufbauelemente zu befeuchten
und sie dadurch sauber zu halten und eine Quelle zur
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Zuführung von Waschflüssigkeit für das Abflußblech 118 und
den Kabinenunterboden, zu dem das Abflußblech hinführt.
Während des Betriebs saugen ein oder mehrere Sauggebläse (nicht dargestellt) am oberen Ende der Saugkammer 112 Luft
von der Kabine durch den von der Platte 142 herunterfallenden Wasservorhang, dann durch die im wesentlichen radialen,
durch die Düse 134 ausgetragenen Wasserbahnen, und schließlich
aufwärts durch den Strömungsdurchgang 127 mit zunehmender Geschwindigkeit, jedoch ruhiger, gleichgerichteter Strömung
ohne erkennbare Turbulenzen oder radiale Bewegungskomponenten bzw. kreiseiförmige Bewegungskomponten an. Die Luft
und die Flüssigkeit treten axial oberhalb des Strömungsdurchgangs in die Kammer 112 aus, die im Vergleich mit dem Strömungsdurchgang
eine große Volumenkapazität hat, wodurch die Luftgeschwindigkeit sehr schnell verringert wird und die
Luft sich ausdehnt bzw. verteilt, so daß die Flüssigkeit und die angefeuchteten Verschmutzungsteilchen ausfallen und von
der Luft getrennt werden. Der aus Luft-Flüssigkeitsgemisch bestehende Strahl kann, falls dies erwünscht ist, auf die unterste
Prallplatte bzw. Prallwand 138 auftreffen, jedoch ist dies für die Funktion des Wäschers nicht unbedingt notwendig.
Die Flüssigkeit mit den darin enthaltenen Verunreinigungsteilchen fließt dann an der Platte 122 entlang in das Reservoir
148 und zu dem zuvor erläuterten Zweck von dort durch den
Schlitz 145 weiter. Die Luft, aus der nun alle Verunreinigungsteilchen im wesentlichen entfernt sind, bewegt sich demgegenüber
in der Saugkammer an den aufeinanderfolgenden Prallwänden 138 entlang aufwärts, an denen die letzten Nebelspuren
aus der sauberen Luft entfernt werden. Auf diese Weise wird aus der Kammer 112 nur saubere, trockene Luft abgesaugt.
Geeignete Konstruktionsmerkmale für die in Fig. 5 dargestellte Kabinenbauart sind durch die zuvor beschriebenen Beispiele
A und C gegeben. Bei dieser Ausführungsform werden größere Waschflüssigkextsmengen an den Düsen 134 bevorzugt, um eine
Befeuchtung der Gesamtheit der Eingangsenden der Strömungs-
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durchgänge sicherzustellen, weil dort keine Unterbodenflüssigkeit
vorhanden ist, die diese Funktion unterstützen kann. Weiterhin muß auch reichlich Waschflüssigkeit für die in Verbindung
mit dem Reservoir 148 beschriebenen Funktionen vorhanden sein.
Während die Strömungskammer bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, wie sie in den Fig. 1 bis 5 dargestellt
ist, einen kreisrunden Querschnitt hat und die Düse die Waschflüssigkeit über einen vollen Bogen von 360 austrägt, kann
die gewünschte Trennung der Verunreinigungen von der Luft auch mit verschiedenen Abwandlungen erreicht werden, so beispielsweise
durch den nur teilweise rund ausgebildeten Wäscher, wie
er in den Fig. 6 und 7 dargestellt ist. Bei dieser Ausführungsform sind mehrere Luftwäscher 62 in Längsrichtung und im Abstand voneinander entlang einer Saugkammer bzw. eines Abscheiders
64 angeordnet und an deren unteren Ende positioniert, wobei die Saugkammer einen Teil einer Spritzkabine 66 bildet, die
neben der Saugkammer angeordnet und nur teilweise dargestellt ist.
Mit Farbteilchen oder anderen Verunreinigungen vermischte Luft
wird durch die Luftwäscher 62 aus der Kabine 66 mittels eines Sauggebläses
(nicht dargestellt) angesaugt, das im oberen Bereich der Saugkammer 64 angeordnet ist. Diese Wäscher stimmen im wesentlichen mit den zuvor beschriebenen Wäschern überein, lediglich
mit der Ausnahme, daß sie, wie am besten aus Fig. 6 erkennbar ist, einen halbkreisförmigen Querschnitt haben und dadurch
halbkreisförmige Abschnitte mit einem Bogen von 180 anstelle kreisrunder Abschnitte wie bei der bevorzugten Ausführungsform
bilden.
Jeder Wäscher 62 umfaßt einen Strömungsdurchgang mit einer konvex gekrümmten inneren Engstelle bzw. Drosselfläche 70, einem
verhältnismäßig großen Eingangsende 72 und einem schmaleren Ausgangs- oder Austragsende 74. Der Durchgang entspricht im wesentlichen
einem Halbschnitt des zuvor beschriebenen Strömungs-
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durchgangs, wobei viele solche Durchgänge in Längsrichtung nebeneinander beabstandet angeordnet und in geeigneter Weise
an einer längs verlaufenden Schildplatte 76 sowie einem benachbarten, geneigten Abflußblech 80 befestigt sind. Die flachen
Enden eines jeden Strömungsdurchgangs sind vorzugsweise an dem Abflußblech 80 befestigt, so daß die Bleche die bleibende
Wand des Wäschers bilden. Der gebogene Wandteil des Strömungsdurchgangs ist dann in einem halbkreisförmigen Ausschnitt
der Schildplatte 76 befestigt. Wie die Fig. 6 erkennen läßt, kann der Zwischenraum zwischen der konkaven Außenfläche
des Strömungsdurchangs und dem Schild 76 mit Schaum 93, beispielsweise aus Polyurethan ausgefüllt werden, der als Dichtung
wirkt. Die Schildplatte ihrerseits ist wiederum an dem unteren Rand der Wand 78 der Spritzkabine befestigt, während das
Abflußblech 80 an der Außenwand 82 der Saugkammer 64 befestigt ist. Das Abflußblech erstreckt sich im Winkel abwärts, wobei
ein vertikaler Fortsatz 84 am inneren Ende in die in einem Sumpf bzw. einem Reservoir 86 sich sammelnde Flüssigkeit eintaucht
und eine Flüssigkeitsdichtung bildet, durch die die Luft dazu gezwungen wird, sich in die Wäscher und durch die Wäscher
hindurch zu bewegen.
Auf dem Abflußblech ist eine Flüssigkeitsdüse 88, die gewisse Gemeinsamkeiten mit der zuvor beschriebenen Düse hat, im wesentlichen
radial mit dem Einganqsende 72 eines jeden Strömungsdurchgangs ausgerichtet montiert. Jeder der Düsen wird
Waschflüssigkeit durch eine Zuführungsleitung 90 zugeführt,
die mit einer Wasser-Verteilerleitung 92 verbunden ist, welche parallel zu der Saugkammer in dessen Längsrichtung verläuft.
Die Düse 88 muß bei dieser Ausführungsform der Erfindung eine oder mehrere Bahnen bzw. Schichten der Waschflüssigkeit in
einem 180 -Bogen austragen, wodurch das Eingangsende 72 des
Strömungsdurchgangs vollständig überdeckt wird. Zu diesem Zweck weist die Düse vorzugsweise einen rohrförmigen Einlaß
zur Verbindung mit der Leitung 90, einen mit dem Einlaß ver-
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bundenen oder einstückig ausgebildeten ungelochten Basisabschnitt und einen oder mehrere im Abstand voneinander angeordnete
parallele Bögen auf, die auf der Basis angebracht sind und zwischen sich bogenförmige Schlitze oder Öffnungen
mit einer bogenförmigen Erstreckung von 180° oder etv/as mehr
bilden. Jeder in einer Richtung weg von dem Eingang folgende Bogen hat dabei einen etwas kleineren Innendurchmesser als
der vorhergehende Bogen, wodurch eine Flüssigkeitsschicht von der ankommenden Flüssigkeitssäule abgeschnitten wird. Die
Oberflächen der zum Einlaß hin gewandten Bögen verlaufen vorzugsweise senkrecht zur Düsenachse, so daß sie eine Flüssigkeitsschicht
bzw. eine Flüssigkeitsbahn in einem 180°-Bogen radial von der Düse abscheren und austragen, und auf diese
Weise das Eingangsende des Luftdurchgangs mit einer oder mehreren im Abstand liegenden Flüssigkeitsbahnen ausgefüllt wird.
Dieses Konzept der Düsengestaltung, das im Abstand zueinander verlaufende parallele, durchgehende, kräftige Flüssigkeitsbahnen
ermöglicht, kann auch für Düsen verwendet werden, die beispielsweise
bogenförmige Strömungsmuster von wenigen Bogengraden angefangen bis hin zu Bögen von 330° bis 340° erzeugen. Für ein 360 -Muster
wären im Abstand liegende parallele Ringe durch radiale Schenkel oder Speichen auf einer radialen Stange zu montieren,
wobei die Stange an ihrem Außenende dann mit einem Radialflansch zum Austrag der letzten Flüssigkeitsbahn versehen sein müßte.
Die 180 -Strömungsdurchgänge und die zugeordneten Düsen, wie
sie in den Fig. 6 und 7 dargestellt sind, sind für den Durchstrom verschmutzter Luft und Waschflüssigkeit mit einer beschleunigten
Geschwindigkeit bei sanfter, gleichgerichteter Strömung ohne erkennbare Turbulenzen in der gleichen Weise
verwendbar, wie die 36O°-Strömungsdurchgänge, wie sie in den
Fig. 1 bis 5 dargestellt sind.
Das innige Luft- und Flüssigkeitsgemisch bewegt sich sanft durch die Strömungskammern, in denen die in der Luft mitge-
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führten Verschrautzungsteilchen zur Entfernung aus der Luft
vollständig "angefeuchtet" bzw. "vorbereitet" werden. Die Verunreinigungen werden in der Flüssigkeit festgehalten,
nachdem sie aus den Strömungskanälen austreten und in die Saugkammer 64 gelangen, wobei die Flüssigkeit auf das Abflußblech
80 zurückfällt und dann darauf entlang durch die Strömungskammern in dem Sumpf 86 fließt. Alternativ können die
Flüssigkeitsaustrittsöffnungen auch in dem Abflußblech 80 in den Zwischenräumen zwischen den Strömungsdurchgängen vorgesehen
sein, es ist auch möglich, ein überströmreservoir ähnlich
dem mit 148 gekennzeichneten vorzusehen, wobei die Flüssigkeit abfließen kann, falls der Luftstrom so ist, daß er das gesamte
in den Strömungsdurchgängen befindliche Wasser mitnimmt. Die saubere Luft wird dabei durch die Saugkammer 64 aufwärts gesaugt,
wobei sie an aufeinanderfolgenden Prallwänden entlang strömt und nur saubere, trockene Luft aus dem Saugkanal 96 ausgetragen
wird.
Die in den Fig. 6 bis 7 dargestellte Ausführungsform der Erfindung
ist besonders zum Umbau bestehender Farbspritzkabinen gestaltet, damit diese mit dem erfindungsgemäßen Luftwäscher ausgerüstet
werden können. Die in Fig. 6 dargestellte Saugkammer 64 besitzt einen herkömmlichen Aufbau, wie er in der Industrie
weitgehend verwendet wird und als sogenannter Fischer-Abscheider allgemein bekannt ist. Da die Änderungen bei den Umwandlungsvorgängen
auf ein Minimum beschränkt werden müssen und da auch der verfügbare Raum für die Installation des Wäschers beschränkt
ist, wurden dabei Halb-Abschnitt-Wäscher als eine geeignete Kompromißlösung gewählt. Einzelne Einheiten mit verhältnismäßig
kurzer Längenausdehnung und mit einem oder mehreren Strömungsdurchgängen, einem Schildplattenabschnxtt 76 und einem zugehörigen
Abschnitt eines Abflußbleches 80 zusammen mit der zugehörigen Düse oder den zugehörigen Düsen kann die Umwandlung erleichtern.
Bei einem Umbau ist es nur erforderlich, die bestehenden Wäscherdüsen
aus der Kammer 64 zu entfernen, die einzelnen Um-
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Wandlungseinheiten in längsverlaufender aneinandergrenzender
Anordnung in die Kabinen einzufügen, den Schild 76 durch Bolzen oder andere Befestigungsmittel an der Kabinenwand 78 zu
befestigen, das Abflußblech 80 an der Kammerwand 82 anzubringen und die Düsen 88 mit dem bestehenden Verteiler 92 zu verbinden.
Auf diese Weise läßt sich eine bestehende Kabine bequem und wirtschaftlich in eine erfindungsgemäße Kabine umwandeln.
Wie in Fig. 6 dargestellt und zuvor bereits erwähnt worden ist, können die Strömungsdurehgänge im wesentlichen horizontal
montiert werden, ohne daß dadurch die Effektivität der Einheit im Hinblick auf die Ausscheidung von Verunreinigungsteilchen aus der Luft verringert wird, so daß auch hierbei nur
das Absaugen sauberer, trockener Luft aus der Kabine möglich ist. In einer für den Umbau gemäß der vorangehenden Beschreibung
bestimmten Kabinenbauart ist es üblich, auf jeder Kabinenseite eine Saugkammer 64 vorzusehen. Daher sind die Gestaltungsmerkmale,
wie sie vorangehend für die Ausführungsbeispiele A und C dargestellt sind, für die in den Fig. 6 bis 7
dargestellte Ausführungsform im wesentlichen anwendbar, lediglich mit der Ausnahme, daß die durch jeden Wäscher strömende
Luft und Flüssigkeit annähernd halbiert wird.
Die in sogenannten Wasser-Waschkabinen gewöhnlich verwendete Waschflüssigkeit umfaßt Wasser, das mit einer oder mehreren
Chemikalien zur Verringerung der Oberflächenspannung versetzt
ist, damit der Befeuchtungsvorgang verbessert wird, die angesammelten
Farbteilchen in der gewünschten Weise ausschwimmen oder absinken, das Wachstum von Bakterien in solchen Systemen
bei der Rückführung des Wassers verhindert wird usw. Derart
versetztes Wasser bildet generell die Waschflüssigkeit, die in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Luftwäscher Verwendung
findet, wobei das Wasser vorzugsweise über große, hindernisfreie Kanäle bzw. Strömungsrinnen frei strömend zu einer
sogenannten Schmutzablagerungsbahn geleitet wird, wo die Ver-
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unreinigungen von der Flüssigkeit getrennt und die Flüssigkeit wieder zu der Flüssigkeitsdüse sowie, soweit vorhanden, dem
wasserüberfluteten Unterboden 22 zugeführt wird.
Mit dem beschriebenen Rückgewinnungs- und Regenerationssystem, bei dem die gesamte Waschflüssigkeit wieder zurückgewonnen und
in den Kreislauf zurückgeführt wird, erleichtert die vorliegende Erfindung auch die Verwendung ausgeklügelterer Waschflüssigkeiten,
insbesondere öl und/oder ein Gemisch aus Wasser und einem mit Wasser mischbaren Öl. Die Verwendung von öl als Luftwäschermedium
in Farbspritzkabinen ist beispielsweise durch die US-Patentschriften 2 086 514 und 3 932 151 bereits früher vorgeschlagen
worden. Wie in der zuletzt genannten Patentschrift erläutert ist, werden zur Herstellung herkömmlicher Waschflüssigkeiten
für Wasser-Waschkabinen Chemikalien zugesetzt, die die aus der Luft entfernten und im Waschmedium gesammelten Farbteilchen
neutralisieren bzw. unbrauchbar machen, öl andererseits benötigt solche Zusätze nicht, ist voll verträglich mit
den aufzunehmenden Farbteilchen und feuchtet diese leicht an.
Damit dient öl, wie Mineralöl, das in der US-PS 3 932 151 empfohlen ist, als ein ausgezeichnetes Waschmittel und als Träger,
aus dem die Farbteilchen zurückgewonnen und wieder aufbereitet v/erden können, nachdem das öl abgeschieden worden ist.
Andererseits ist öl in der Umgebung großer Luftmengen mit hoher
Strömungsgeschwindigkeit, wie sie in Farbspritzkabinen auftreten, sehr schwierig zu beherrschen. Die Lösung nach der US-PS
3 932 151 wird daher in starkem Maße von dem Problem der Aufrechterhaltung eines kontinuierlichen ölstromes an den Prallwandflachen
betroffen, an denen die mit Farbe beladene Luft vorbeibewegt wird.
Der erfindungsgemäße Wäscheraufbau ist für die Verwendung von
Öl als Waschflüssigkeit ideal geeignet. Die beschriebenen Flüssigkeitsdüsen
sind in der gleichen Weise zur Erzeugung einer oder mehrerer kontinuierlicher Ölbahnen geeignet wie sie zur
Bildung von Bahnen aus mit Chemikalien versetztem Wasser ge-
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eignet sind. Die vorliegende Erfindung erleichtert damit die Verwendung von Öl als Waschmedium, durch die wiederum die Vorteile
einer potentiellen Wiedergewinnbarkeit und Wiederverwendbarkeit der Farbteilchen einhergehen, die aus der Kabinenventilationsluft
ausgeschieden werden, während andererseits eine Korrosionsquelle beseitigt wird. Ein weiterer Vorteil der
Erfindung ist die Möglichkeit der Verwendung eines Waschmittels aus mit Wasser mischbarem Öl versetztem bzw. gemischtem Wasser,
wobei sich die Vorteile des Öls einstellen und die Nachteile des herkömmlichen versetzten Wassers verringert werden, ohne
daß die bei der alleinigen Verwendung von öl zu erwartenden Kosten
auftreten.
Unter Berücksichtigung der vorangehenden Beschreibung und der in der Industrie üblichen Gewohnheiten und Normen gehen in die
Gestaltung einer jeden Ausführungsform der Erfindung eine große Anzahl von Variablen ein, zu denen gehören: (1.) Das zu waschende
gasförmige Medium, (2.) die aus dem Gas zu entfernenden Verunreinigungen, (3.) das zu behandelnde Gasvolumen, (4.)
die Anzahl und die Zwischenräume der Stromungsdurchgänge, (5.)
die Größe und Form der Stromungsdurchgänge, (6.) der statische Druck über dem Wäscher, (7.) die als Waschmedium zu verwendende
Flüssigkeit, (8.) das Flüssigkeitsvolumen, (9.) der Flüssigkeitsdruck, (10.) die Größe und die Form der Flüssigkeitsdüsen,
(11.) die Winkelanordnung des Wäschers und (12.) das Vorhandensein oder NichtVorhandensein einer gebräuchlichen Waschflüssigkeit
zusätzlich zu der aus der Flüssigkeitsdüse austretenden Waschflüssigkeit. Alle diese Faktoren gehen in die Gestaltung
des Wäschers ein und müssen dabei berücksichtigt werden. Die stellvertretenden bzw. beispielsweisen Beschreibungen der dargestellten
bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung, die für einen bestimmten Verwendungszweck unter speziellen, zuvor
erläuterten Bedingungen gestaltet sind, sollen nur der beispielsweisen Darstellung der Erfindung dienen, da unzählige
Abänderungen möglich sind.
Die vorangehend beschriebenen Ausführungsformen stellen nur
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beispielsweise Verwirklichungen der Erfindung dar, in deren Rahmen noch vielerlei Änderungen, Modifikationen und Umstellungen
möglich sind.
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Claims (10)
1. Verfahren zum Entfernen von Verunreinigungen aus einem Gas, dadurch gekennzeichnet, daß im Eingangsbereich
eines Gas-Strömungsdurchgangs wenigstens eine im wesentlichen kontinuierliche, kräftige Bahn einer Waschflüssigkeit
aufrechterhalten wird, die den Eingangsbereich überdeckt, daß ferner das Gas durch die Flüssigkeitsbahn
geleitet und im wesentlichen gleichzeitig mit der durch den
Strömungsdurehgang mitgerissenen Waschflüssigkeit in einer
im wesentlichen in einer Richtung strömenden Form ohne erkennbare Turbulenzen beschleunigt wird, so daß die Verunreinigungen vollkommen mit Flüssigkeit befeuchtet werden, und
daß dann das Gas von der Flüssigkeit und den befeuchteten
Verunreinigungen getrennt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch g ekenn ζ eichn
e t , daß die Trennung den Austrag des Gases und der Waschflüssigkeit aus dem Strömungsdurehgang in eine großvo-
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ORIGINAL INSPECTED
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lumige Kammer umfaßt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennung den Aufprall des Gas-Flüssigkeit-Gemisches
auf ein Umlenkblech umfaßt, und die Flürr·.igkeit sowie die Verunreinigungen einem Abfluß
zugeführt werden, während das Gas getrennt davon abgesaugt wird.
4. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere im
wesentlichen kontinuierliche, kräftige Bahnen einer Waschflüssigkeit
den Eingangsbereich des Strömungsdurchgangs bedecken.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Strömungsdurchgang stromlinienförmig ausgebildet ist und die Waschflüssigkeitsbahnen
innerhalb des stromlinienförmigen Strömungsdurchgangs im Eingangsbereich erzeugt werden.
6. Vorrichtung zum Entfernen von Verunreinigungen aus einem Gas, gekennzeichnet durch einen stromlinienförmigen
Strömungsdurchgang, in deren Eingangsbereich eine Düseneinrichtung zur Erzeugung wenigstens einer im
wesentlichen kontinuierlichen Waschflüssigkeitsbahn angeordnet ist, die den Eingangsbereich des Strömungsdurchgangs
überdeckt, durch eine Einrichtung zur Zuführung von Waschflüssigkeit zu der Düse und durch eine Einrichtung zur Bewegung
des Gases in die Waschflüssigkeitsbahn und durch den Strömungsdurchgang hindurch.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Strömungsdurchgang einen runden Querschnitt hat und die Düseneinrichtung axial zu dem Strömungsdurchgang
positioniert sowie derart angeordnet ist, daß sie die Waschflüssigkeit in einer kontinuierlichen Bahn von
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radial austrägt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Strömungsdurchgang wenigstens
einen teilweise runden Querschnitt hat und daß die Düseneinrichtung auf der Achse des runden Bereichs
des Strömungsdurchgangs positioniert sowie derart angeordnet ist, daß sie eineWaschflüssigkeitsbahn in einer durchgehenden
Bogenform austrägt, die wenigstens gleich der Bogenausdehnung des kreisrunden Bereichs ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet , daß der Strömungsdurchgang ein verhältnismäßig großes Eingangsende und ein
verhältnismäßig kleines Austragsende aufweist, wobei die Innenfläche des Strömungsdurchgangs zwischen diesen Enden
sanft konvex ausgebildet ist, und daß die Düseneinrichtung eine im wesentlichen mit dem Eingangsende des Strömungsdurchgangs sowohl radial als auch axial ausgerichtete Düse hat, die
derart angeordnet ist, daß sie eine oder mehrere sich nach außen bewegende kontinuierliche Bahnen einer Waschflüssigkeit
über das Eingangsende des Strömungsdurchgangs austrägt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge des Strömungsdurchgangs in Strömungsrichtung etwa gleich der Hälfte der Breite des Austragsendes
ist.
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