DE2828592B1 - Lenkstockschalter fuer Kraftfahrzeuge - Google Patents
Lenkstockschalter fuer KraftfahrzeugeInfo
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Description
Kontaktfedern und dergleichen. Die Sockelplatte kann nach der Technik der gedruckten Schaltungen aufgebaut
sein und beidseitig Leiterbahnen mit Kontaktstellen tragen. In die Decketplatte ist die Verrastungskurve
für den Fahrtrichtungsschalter integriert, wodurch sich nicht nur die Einsparung eines Einzelteils, sondern
außerdem eine Funktionsverbesserung ergibt.
Mit der Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 2 ergibt sich eine besonders stabile Anordnung, weil
damit in die Traghülse, in die bereits das Lenkschloß integriert ist, auch das Schaltergehäuse integriert ist.
Die Anordnung hat damit eine sehr hohe Stabilität und ermöglicht damit eine einfache Montage.
Durch die Weiterbildung nach Anspruch 5 wird erreicht, daß höhere, auch induktive Ströme, z. B. des
Wischer-Wascher-Schalters oder des Fahrlichtumschalters,
direkt geschaltet werden können.
Gemäß Anspruch 6 sind der Oberseite der Sockelscheibe einerseits die Funktionen Fahrtrichtungsblink-Parklicht
und Masseverbindung zugeordnet, deren Leiterbahnen mit den Leiterbahnen auf einer Seite der
einen Isolierstoffplatte verbunden sind, während die Leiterbahnen für den Hupenkontakt und auch für eine
Masseverbindung über die andere Seite der betreffenden Isolierstoffplatte, die auch die Kontaktstellen für die
Fahrlichtumschaltung trägt, geführt sind. Dadurch sind die verschiedenen Leiterbahnen auf den beiden Seiten
der Isolierstoffplatte so geordnet, daß eine schnelle Überprüfung der Schaltfunktionen möglich ist, wodurch
auch eine Fehlersuche erleichtert wird.
Gemäß Anspruch 7 sind der Unterseite der Sockelscheibe die Schaltfunktionen Wischen-Waschen
zugeordnet. Die Leiterbahnen sind auf die Leiterbahnen der beiden Seiten der anderen Isolierstoffplatte verteilt.
Die Ausbildung der Erfindung nach Anspruch 8 verleiht der gesamten Anordnung eine hohe Stabilität,
weil die Isolierstoffplatten der Sockelscheibe in den genannten Kammern fest aufgenommen sind.
Die Maßnahmen nach Anspruch 9 tragen ebenfalls zur Verstärkung des mechanischen Aufbaus des
Schalters bei.
Die Maßnahmen nach Anspruch 10 sind insbesondere bei hoher Strombelastung wichtig, um eine Kühlung der
Leiterbahnen der Isolierstoffplatten sicherzustellen.
Gemäß Anspruch 11 wird eine Beschädigung durch das Einstecken der Kupplung ausgeschaltet. Die im
Anspruch 12 vorgeschlagenen Maßnahmen ergeben eine sichere Fahrlichtumschaltung. Durch die zwischen
Schieber und Schaltwippe in Schneidenlagern aufgenommene, vorgespannte Blattfeder und die kraftschlüssige
Kupplung des Schiebers mit dem Schalthebel wird erreicht, daß der Schalthebel in der Nullstellung bei
weitgehend gestreckter Blattfeder mit der größtmöglichen Federkraft gehalten wird, was besonders in
Kraftfahrzeugen von Wichtigkeit ist, um bei Erschütterungen, hervorgerufen durch eine schlechte Fahrbahn,
eine sichere klapperfreie Lage des Schalthebels zu garantieren. Vorteilhaft erscheint auch, daß beim
Schaltvorgang die Kraft der Blattfeder im Maße ihrer Ausknickung abnimmt, wodurch eine sehr günstige
Schaltcharakteristik erreicht wird.
Eine einfache Zug- und Druckentlastung der besonders bei einer mehrteiligen Ausführung des gemeinsamen
Sockels recht empfindlichen Leiterplattenverbindung und zugleich eine montagefreundliche Lagerung
der Schaltwippe wird durch die Maßnahmen des Anspruchs 13 erreicht.
Die im Anspruch 4 vorgeschlagenen Maßnahmen wirken sich besonders auf eine einfache Montage des
Schalters aus, indem eine sichere Justierung und Fixierung der Sockelscheibe sowie der Deckelplatte
gewährleistet ist. Durch diese Ausbildung wird es ermöglicht, den Schalter ohne besondere Montagevorrichtung
zusammenzubauen, weil sich alle Einzelteile im wesentlichen zwangsläufig beim Zusammenfügen zentrieren.
Auch die genau vorgeschriebenen Abstände lassen sich beim Zusammenbau einhalten,
ίο Die Maßnahmen des Anspruchs 15 erlauben die Einsparung aufwendiger Verrastungsmittel für den Schieber der Wischer-Wascher-Einheit.
ίο Die Maßnahmen des Anspruchs 15 erlauben die Einsparung aufwendiger Verrastungsmittel für den Schieber der Wischer-Wascher-Einheit.
Eine definierte Anlage dieser Schenkelfeder an die Rastkurve des Wischer-Wascher-Schalthebels und damit
ein angenehmes Schaltgefühl bei der Kippbewegung des Schalthebels wird durch die Maßnahmen des
Anspruchs 16 sichergestellt.
Der Anspruch 17 gewährleistet eine Entlastung der Isolierstoffplatten gegen Zug- und Druckkräfte.
Die Maßnahmen des Anspruchs 18 stellen sicher, daß der Wischer-Wascher-Schalthebel einerseits in einer mittleren Ausgangsposition sicher festgehalten ist und von dieser Ausgangsposition nach zwei entgegengesetzten Richtungen verschwenkt werden kann, wodurch die Kippbewegung des Schiebers zustande kommt. Man erhält durch die beiden Schenkel der Schenkelfeder, die in der Ausgangsposition an den Anschlägen anliegen, eine sichere und spielfreie Lagerung des Schalthebels in Richtung der Lenkspindelachse.
Die Maßnahmen des Anspruchs 18 stellen sicher, daß der Wischer-Wascher-Schalthebel einerseits in einer mittleren Ausgangsposition sicher festgehalten ist und von dieser Ausgangsposition nach zwei entgegengesetzten Richtungen verschwenkt werden kann, wodurch die Kippbewegung des Schiebers zustande kommt. Man erhält durch die beiden Schenkel der Schenkelfeder, die in der Ausgangsposition an den Anschlägen anliegen, eine sichere und spielfreie Lagerung des Schalthebels in Richtung der Lenkspindelachse.
Die Ausbildung nach Anspruch 19 ermöglicht eine Tippkontaktumschaltung in der einen Richtung für die
Wascherpumpe und in der anderen Richtung für einen Heckscheibenwischer.
Ausführungsformen der Erfindung werden in der folgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die
Zeichnungen erläutert, in denen darstellen:
F i g. 1 eine Ansicht des gesamten Lenkstockschalters, im Oberteil als Axialschnitt, im Unterteil in teilweise
perspektivischer Ansicht,
F i g. 2 einen Schnitt nach der Linie II-II in F i g. 1,
F i g. 2 einen Schnitt nach der Linie II-II in F i g. 1,
F i g. 3 einen Schnitt nach der Linie EII-III in F i g. 1,
F i g. 4 eine Ansicht in Pfeilrichtung IV nach F i g. 1,
F i g. 5 einen Schnitt nach der Linie V-V in F i g. 3,
F i g. 6 einen schematisierten Schnitt nach der Linie Vl-VI in F i g. 3 für die eine Tippschaltstellung,
F i g. 7 einen entsprechenden Schnitt für die entgegengesetzte Schaltstellung,
F i g. 8 eine Draufsicht auf die Oberseite der Sockelscheibe,
F i g. 9 eine Umklappung zu F i g. 8 mit der Innenseite der einen Isolierstoffplatte,
Fig. 10 eine Umklappung der Fig.8 mit der
Innenseite der anderen Isolierstoffplatte,
F i g. 11 eine Unteransicht der Sockelscheibe,
F i g. 12 eine Umklappung zu F i g. 11 mit der Außenseite der anderen Isolierstoffplatte,
F i g. 12 eine Umklappung zu F i g. 11 mit der Außenseite der anderen Isolierstoffplatte,
Fig. 13 eine Umklappung zu Fig. 11 mit der Außenseite der einen Isolierstoffplatte und
Fig. 14 einen der Fig.2 entsprechenden Schnitt für
eine abgewandelte Ausführungsform der Erfindung.
Der Lenkstockschalter nach den F i g. 1 bis 13 umfaßt ein einstückiges, integriertes Gehäuse 1 aus einem
Thermoplastkunststoff. Das Gehäuse 1 besitzt eine Traghülse 2, die das nicht dargestellte Mantelrohr der
Lenkspindel übergreift und sich mit einem Kugellager 3 auf der Lenkspindel selbst abstützt. Die Traghülse 2 ist
mit Hilfe von schellenartigen Ansätzen 4 auf dem Mantelrohr festgespannt, wobei sich die Ansätze 4 an
einem Sicherungssteg des Mantelrohres abstützen können. Einstückig mit der Traghülse 2 ist ein im spitzen
Winkel zur Hülsenachse verlaufender Hohlzylinder 5 verbunden, der die Funktionsteile des Lenkschlosses
sowie den Zündanlaßschalter aufnimmt. Am oberen Stirnende der Traghülse 2 ist ein Gehäuseboden 6 mit
einem Gehäusemantel 7 für die Aufnahme der Funktionselemente des Lenkstockschalters angeformt.
Innerhalb des Gehäusebodens 6 sind etwa in gleichen Winkelabständen drei Auflagekonsolen 8, 8' vorgesehen,
deren Funktion und Wirkung noch im einzelnen erläutert wird. Die Auflagekonsolen 8, 8' haben einen
Durchgang 9, dessen Achse parallel zur Achse der Traghülse 2 ausgerichtet ist und in den eine Verstärkungshülse
10 mit einem Innengewinde eingepreßt werden kann. Am Gehäuseboden ist ferner im Innern
ein Zapfen 11 zur Aufnahme einer Schenkelfeder 12 angeformt, deren Schenkel 13 an einer Nase 14 des
Schalterbodens 6 festgelegt ist und deren Schenkel 15 einen senkrecht nach oben abgebogenen Steg 16
aufweist, der konvex bezogen auf die Achse der Traghülse 2 gebogen ist. Der Gehäusemantel 7 besitzt
zwei Filmangüsse 17, an denen über Verbindungsstege 18 Buchsen 19 sitzen, die beim Einklappen der
Verbindungsstege 18 mit den Auflagekonsolen 8 in Überdeckung gebracht werden können, was noch im
einzelnen erläutert wird.
In dem Gehäuseboden 6 ist ein Durchgang 20 in eine Kammer 21 vorgesehen. Die Kammer 21 hat einen im
wesentlichen rechtkantigen Innenraum und besitzt an ihren Seitenwänden Rippen 28, die parallel zur Achse
der Traghülse 2 verlaufen. An den Schmalseiten dieser Kammer befinden sich eigenfedernde Rastzungen 22.
Das offene Ende der Kammer 21 ist als Aufnahmeteil 23 für eine nicht dargestellte Steckkupplung ausgebildet
und besitzt Absätze 24, die die Einstecktiefe der Steckkupplung begrenzen.
Etwa um 90° versetzt zu der Kammer 21 ist an dem Gehäuseboden 6 eine weitere Kammer 25 angeformt,
die jedoch an der Außenseite durch einen aufclipsbaren Deckel 26 abgeschlossen ist. Diese Kammer besitzt
einerseits einen rechtkantigen Durchgang 27, dessen Längswände ebenfalls Rippen 28 aufweisen und
andererseits einen Raum zur Aufnahme eines Umschaltschiebers, der später erläutert wird. Auch die Kammer
25 endigt in einen Aufnahmeteil 29 für eine Steckkupplung.
In der Gehäusewandung 7 befindet sich ein an die Kammer 25 grenzendes Loch 30, auf das ein weiteres
Loch 31 in den Deckel 26 ausgerichtet ist.
An den Gehäuseboden 6 ist ein Zapfen 32 angeformt, der zur Lagerung eines ringförmigen Schiebers 33 des
Wischer-Wascher-Schalthebels 34 dient. Außerdem sitzt gemäß F i g. 6 an einer Tasche des Gehäusemantels
7 ein Zapfen 35 zur Halterung einer Schenkelfeder 36, deren Schenkel 37 und 38 an Anschlagnasen 39 des
Gehäusemantels 7 anliegen. In der Ausgangsposition oder im Grundzustand, der in F i g. 6 nicht dargestellt ist,
liegen beide Schenkel 37 und 38 mit ihren Enden unter Vorspannung an den Anschlagnasen 39 an.
Der Wischer-Wascher-Schalthebel 34 trägt einstükkig angeformt einen etwa ringförmigen Schieber 33 (vgl.
insbesondere F i g. 3). Der Schieber 33 besitzt ein Lagerloch 40 mit etwa doppeltrichterförmigem Profil
(vgl. Fig. 1). Der Schieber 33 besitzt einen etwa ovalförmigen Ausschnitt, damit bei der Verschwenkung
des Schiebers 33 um den Zapfen 32 keine Berührung mit der Lenksäule eintritt, wie dies bereits bekannt ist. Der
Schieber 33 trägt auf der Oberseite Schaltbrücken 41 und 42 zur Schaltung der verschiedenen Wischerstufen
und der Intervallwischerstufe. Etwa dem Lagerloch 40 diametral gegenüber befindet sich eine Rastkurve 43 zur
Festlegung der verschiedenen Schaltstellungen. In die Einschnitte der Rastkurve 43 greift der hochgebogene
Steg 16 der Schenkelfeder 12 ein, so daß dadurch die Raststellungen festgelegt sind. Das Profil der Rastkurve
ist ballig ausgebildet, und/oder der Steg 16 der Schenkelfeder 12 ist konvex bezogen auf die Rastkurve
gewölbt.
An den Schalthebel 34 ist ein gabelförmiger Ansatz 44 angeformt, dessen Gabelschenkel die Schenkel 37 und
38 der Schenkelfeder 36 umgreifen und mit Nasen 45 und 46 an diesen Schenkeln anliegen. Ferner sitzt an
dem Schalthebel 34 ein Nocken 47 für die Tippschaltfunktionen des Waschens und Heckwischens. Diese
Schaltfunktionen werden im einzelnen noch erläutert. Der Schalthebel 34 mit dem Schieber 33 kann einmal um
den Zapfen 32 verschwenkt werden, wobei die verschiedenen Schaltstellungen der Rastkurve 43
betätigt werden. Außerdem ist eine Kippbewegung durch Betätigen des Schalthebels 34 in den beiden
Richtungen senkrecht zur Zeichenebene, der Fig.3 möglich. Dabei wird der Schieber 33 im Bereich der
Rastkurve 43 festgehalten und kippt um diese Rastkurve. Das doppeltrichterförmige Lagerloch 40 läßt
eine entsprechende Bewegung auf dem Zapfen 32 zu. Bei dieser Kippbewegung stößt jeweils entsprechend
der Richtung der Verschwenkung des Schalthebels 34 eine Nase 45 bzw. 46 an einem Schenkel 37 bzw. 38 der
Schenkelfeder 36 an, so daß sich die beiden Tippschaltstellungen nach F i g. 6 bzw. F i g. 7 ergeben.
Wie bereits ausgeführt, befinden sich die Schaltbrükken 41 und 42 sowie der Schaltnocken 47 des Schiebers
33 bzw. des Schalthebels 34 auf der Oberseite desselben. Diese Schaltelemente wirken mit der Unterseite einer
Isolier-Sockelscheibe 48 zusammen, die in F i g. 11 dargestellt ist. Die Isolier-Sockelscheibe 48 kann als
gedruckte Leiterplatte ausgebildet sein. Die Leiterbahnen sind in F i g. 11 mit Kreuzschraffur dargestellt. Die
gedruckte Leiterplatte 48 besitzt ein zentrales Loch 49, das über die Lenkspindel greift. In der Isolier-Sockelscheibe
48 befindet sich ferner ein Durchgang 50, der das Oberende des Zapfens 32 aufnimmt, und außerdem
drei Durchgänge 51, die mit den Auflagekonsolen 8, 8' übereinstimmen. In F i g. 11 erkennt man die Form der
Leiterbahnen und auch die Kontaktbeläge. Man erkennt insbesondere die Kontaktbeläge 52 für die verschiedenen
Wischstellungen und die Intervallwischstellung. Diese Kontaktbeläge wirken mit den Schaltbrücken 41
und 42 zusammen. Außerdem erkennt man eine Leiterbahn 53, an der ein Kontaktbelag 54 vorgesehen
ist. An der Leiterbahn 55, die mit der spannungsführenden Leitung der Bordspannungsquelle verbunden ist,
sitzt eine Umschaltkontaktfeder 56, die mit dem Nocken 47 des Schalthebels 34 zusammenwirkt und einen
Doppelkontaktkopf 57 trägt. Die weitere Leiterbahn 58 ist mit einer bügeiförmigen Kontaktfeder 59 verbunden,
die einen Kontaktkopf 60 trägt, der dem Kontaktbelag 54 gegenübersteht. Die Leiterbahn 53 ist mit der Leitung
für die Tippwischfunktion, die Leiterbahn 58 mit der Leitung für den Heckscheibenwischer verbunden.
Fig.6 zeigt diejenige Tippschaltstellung, in der der Schalthebel 34 in axialer Richtung der Lenkspindel
gegen den Fahrer hin angezogen ist, F i g. 7 die entgegengesetzte Tippschaltstellung, in der der Schalthebel
34 vom Fahrer weggedrückt wird. Die dazwi-
909 518/503
schenliegende Ausgangsposition, in der die beiden
Schenkel 37 und 38 der Schenkelfeder 36 an den Anschlagnasen 39 anliegen, ist nicht gesondert dargestellt.
Man erkennt in der Sockelscheibe 48 einen schlitzförmigen Durchgang 61, in den eine erste
Isolierstoffplatte 62 eingesteckt werden kann. Die Isolierstoffplatte 62 ist beidseitig mit Leiterbahnen
belegt und besitzt in den Schmalseiten Rastausnehmungen 62'r die den Rastzungen 22 entsprechen. Die
Isolierstoffplatte kann ebenfalls in gedruckter Schaltungstechnik ausgeführt sein. Fig. 13 zeigt die Außenseite
dieser Isolierstoffplatte, d. h. die von der Achse der Traghülse 2 abgelegene Seite; die Innenseite dieser
Isolierstoffplatte ist in Fig.9 dargestellt. Die Isolierstoffplatte
62 wird mit ihrem oberen Stirnrand durch den Durchgang 61 hindurchgesteckt. Es erfofgt eine
Tauchlötung oder eine andere Lötung, damit die
einander korrespondierenden Leiterbahnen der Isolier-Sockelscheibe 48 und der Isolierstoffplatte 62 miteinander
leitend verbunden sind. Diese Lötverbindungen dienen auch zur mechanischen Halterung der Isolierstoffplatte
62 in der Isolier-Sockef scheibe 48.
Die Sockelscheibe 48 weist einen weiteren schlitzförmigen Durchgang 63 für eine zweite Isolierstoffplatte 64
auf. Die Außenseite dieser Isolierstoffplatte ist in
Fig. 12 zu erkennen. Diese Außenseite dieser Isolierstoffplatte 64 ist mit Leiterbahnen und Kontaktbelägen
70' für die Fahrlichtumschaltung bestückt, was noch im
einzelnen erläutert wird. Die Isolierstoffplatte 64 ist ebenfalls durch die Sockelscheibe 48 hindurchgesteckt
und verlötet Man erkennt in F i g. 11 benachbart zu dem
Schlitz 63 Blindbelegungen 65, damit eine Lötverbindung auch auf der Unterseite der Söckelscheibe 48 und
damit eine bessere Halterung der Isolierstoffplatte 64 möglich ist. Die Isolierstoffplatte 64 besitzt einen
Durchgang 66, der mit dem Loch 30 des Gehäusemantels
7 und mit dem Loch 31 des Deckels 26 korrespondiert.
Die Sockelscheibe 48 ist, wie bereits gesagt, doppelseitig mit Leiterbahnen belegt und dient damit
sowohl für die zuvor beschriebene untere Kammer 67 des Gehäuses 1 als auch für die jetzt im folgenden zu
beschreibende Kammer 68 als Sockelplatte. F i g. 8 zeigt
eine Draufsicht auf die Sockelscheibe 48 mit den dort vorhandenen Leiterbahnen. Man erkennt hier Kontaktbeläge
69 für die Parklichtschaltung und Kontaktbeläge 70 für die Fahrtrichtungsblinkschaltung. Diese Kontaktbelage
sind über entsprechende Leiterbahnen mit den Leiterbahnen auf der Innenseite der zweiten Isolierstoffplatte
64 verbunden, die in F i g. 10 zu erkennen ist.
Ein weiteres Loch 71 in der Sockelscheibe 48 dient zur
Lagerung eines ringförmigen Schiebers 72 und des zugehörigen Schalthebels 73. Der Schieber 72 besitzt
angeformte Zapfen 74, 75, von denen der Zapfen 74 in
den Durchgang 71 der Sockelscheibe 48 eingreift. Der Schieber 72 trägt Schaltbrücken 76 für die Fahrtrichtungsblinkschaltung
und die Parklichtschaltung, was im einzelnen nicht dargestellt ist. Außerdem ist in eine
stirnseitige Ausnehmung 77 des Schiebers 72 ein Raststift 78 eingelassen, der durch eine Feder 79
gespannt ist. Der Schalthebel 73 trägt einen hakenförmigen Mitnehmer 80 für einen Schieber 81 zur
Fahrlichtumschaltung.
Das Schaltergehäuse 1 ist am oberen Stirnrand des Gehäusemantels 7 durch eine Deckelplatte 82 abgeschlossen,
die einen Durchgang 83 zur Aufnahme des Zapfens 75 aufweist und außerdem einen Ringwandungsabschnrtt
84, in dem eine Verrastungskurve 85 für die Schaltstellungen des Fahrtrichtungsblinkschalter
ausgeformt ist. Die Deckelplatte 82 besitzt einen Fuß 86 mit einem Loch 87 (vgl. F i g. 5), das auf den Durchgang 9
der Auflagekonsole 8' ausgerichtet ist. Ferner sind in der
Deckelplatte 82 zwei weitere, nicht dargestellte Löcher vorgesehen, die auf die Buchsen 19 ausgerichtet sind.
Der Schalthebel 73 mit dem Schieber 72 kann um die
durch die Zapfen 74 und 75 festgelegte Achse
ίο verschwenkt und außerdem in einer Ebene parallel zur
Achse der Traghülse 2 gekippt werden. Bei dieser Kippbewegung ist der Schieber 72 im Bereich der
Schaltbrücken abgestützt und die Zapfen 74 und 75 verschieben sich in dem Loch 71 der Sockelscheibe 48
und in dem Durchgang 83 der Deckelplatte 82.
Fig.4 zeigt eine Ansicht der Kammer 25 mit
abgenommenem Deckel. Man erkennt den Schieber 81 mit einer Lichthupenkontaktbrücke 8Γ, dessen Steg 88
doppelt abgewinkelt ist und einen Durchgang 89 für den Eingriff des Mitnehmers 80 aufweist (vgl. Fig. 1). Der
Schieber 81 besitzt eine einstückig angeformte, nachgiebige Zunge 90 und außerdem in dem Steg 88 ein
Schneidenlager 91. Eine Schaltwippe 92 ist mit einem Achsstummel 93 in dem Loch 31 des Deckels 26 und mit
einem weiteren Achsstummel 94 in dem Loch 30 des Gehäusemantels 7 gelagert. Der Achsstummel 94
durchgreift auch den Durchgang 66 der Isolierstoffplatte 64 und hält dadurch diese Isolierstoffplatte gegen
axialen Zug fest. Die Schaltwippe 92 besitzt ein Schneidenlager 95. Zwischen den Schneidenlagern 91
und 95 ist eine Biegefeder 96 eingespannt. In der Grundstellung gemäß Fig.4 ist die Biegefeder 96
weitgehend in gerader Stellung und besitzt damit ihre größte Steifigkeit, so daß dadurch der Schieber 81 und
damit auch der Schalthebel 73 durch diese Biegefeder % in der Grundstellung fixiert werden. Bei der Verschiebung
des Schiebers 81 nach oben, bezogen auf Fig.4,
wird die Biegefeder 96 ausgeknickt, so daß ihre Druckkraft nachläßt und der Widerstand sich bei der
Schaltbewegung verringert.
Die Schaltwippe 92 trägt zwei Schaltbrücken 92' für die Fahrlichtumschaltung, die mit den Kontaktbelägen
auf der Außenseite der Isolierstoffplatte 64 gemäß Fig. ^zusammenwirken.
Das Schaltergehäuse 1 ist ein ThermoplastspritzgießteÜ
und fällt damit einstückig und fertig ohne jede notwendige Nacharbeit aus dem Werkzeug. Für den
Zusammenbau des Schalters wird der Schieber 33 mit dem Schalthebel 34 auf den Zapfen 32 aufgesteckt.
Sodann wird die Sockelscheibe 48 mit den Leiterplatten
62 und 64 in die Durchgänge 61 und 63 der Bodenwandung 6 eingeschoben. Die Sockelscheibe 48
kommt auf den Konsolen 8 und 8' zur Auflage und wird dadurch zentriert. Die Rastzungen 22 auf den
Innenwänden der Kammer 21 greifen an Rastausnehmungen der Isolierstoffplatte 62, die im einzelnen nicht
dargestellt sind, an und legen dadurch die Anordnung fest. Jetzt können die Schaltwippe 92 und der Schieber
81 montiert werden. Der Deckel 26 wird auf die Kammer 25 aufgeclipst. Der Schieber 72 mit dem
Schalthebel 73 wird in der aus F i g. 1 ersichtlichen Weise eingesetzt. Nachdem die Verbindungsstege 18
des Gehäusemantels 7 eingeschwenkt sind, so daß die Buchsen 19 sich mit den Auflagekonsolen 8 überdecken,
wird die Deckelplatte 82 aufgesetzt. Drei Schrauben 98 werden in die Durchgänge der Deckelplatte bzw. in das
Loch 87 des Fußes 86 eingesetzt und durchgreifen die Buchsen 19, die Durchgänge 51 der Sockelscheibe und
die Auflagekonsolen 8, 8'. Diese Schrauben dringen in die Gewinde der Verstärkungshülsen 10 innerhalb der
Durchgänge 9 der Auflagekonsolen ein. Durch diese drei Schrauben 98 wird die gesamte Schalteranordnung
zusammengehalten und auch zentriert. Der Schalthebel 5 73 kann zur Betätigung der Fahrtrichtungsblinkschaltung
bzw. der Parklichtschaltung um die durch die Zapfen 74 und 75 gehende Achse verschwenkt werden.
Außerdem kann der Schalthebel 73 durch die Kippbewegung, bezogen auf F i g. 1, angehoben werden, wobei
über den Schieber 81 eine Fahrlichtumschaltung oder eine Lichthupenbetätigung erfolgt. Der Schieber 81
schaltet jeweils mit Hilfe der Zunge 90 über die Schaltprofile 97 die Schaltwippe 92 um.
Der Schalthebel 34 kann ebenfalls um den Zapfen 32 verschwenkt werden, womit die verschiedenen Wischerstellungen,
einschließlich Intervallwischen, geschaltet werden. Der Schalthebel 34 kann auch gekippt
werden, wobei zwei Tippstellungen gemäß F i g. 6 und 7 zugänglich sind, wie dies bereits oben erläutert worden
Bei der beschriebenen Ausführungsform der Erfindung sind die Sockelscheibe 48 und die Isolierstoffplatte
62 und 64 nach der Technik der gedruckten Schaltungen ausgebildet und miteinander verlötet. Man kann auch
die Sockelscheibe 48 mit den Isolierstoffplatten 62 und 64 einstückig als Thermoplastspritzgießteil ausbilden
und die Leiterbahnen durch Aufdampfen oder eine gleichwertige Technik aufbringen.
Fig. 14 zeigt einen der Fig.2 entsprechenden Schnitt durch eine abgewandelte Ausführungsform der
Erfindung. Die Traghülse 2' ist hier als Druckgußteil mit einstückig angeformten Hülsen 10' ausgebildet. Das als
Kunststoffspritzgießteil ausgebildete Gehäuse 1 übergreift mit den Auflagekonsolen 8 die Hülsen 10'. Durch
die Schrauben 98 wird die gesamte Anordnung in entsprechender Weise, wie zuvor beschrieben, zusammengehalten.
Im übrigen entspricht der Aufbau dieses Schalters genau der zuvor beschriebenen Ausführungsform.
Hierzu 7 Blatt Zeichnungen
Claims (22)
1. Lenkstockschalter für Kraftfahrzeuge mit einer das Mantelrohr einer Lenkspindel umfassenden und
daran befestigbaren, sich über ein Kugellager an der Lenkspindel abstützenden Traghülse zur Aufnahme
verschiedener Schalter, wie Fahrtrichtungs-, Parklicht-, Wischer-Wascher-, Fahrlichtumschalter und
Hupenkontakt, die einen im spitzen Winkel zur Hülsenachse verlaufenden Hohlzylinder zur Aufnah- ι ο
me der Funktionsteile des integrierten Lenkschlosses sowie des Zündanlaßschalters aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fahrtrichtungs-, Parklicht-, Wischer-Wascher- und Fahrlichtumschalter
in einem gemeinsamen, auf der Traghülse (2) konzentrisch zur Hülsenachse sitzenden
Gehäuse (1) untergebracht sind, daß eine zur Durchführung der Lenkspindel in der Mitte gelochte,
kreisförmige, beidseitig mit Leiterbahnen und Kontaktstellen versehene Isolier-Sockelscheibe (48)
den Gehäuseinnenraum in zwei Kammern (67, 68) unterteilt, in denen jeweils ein ringförmiger,
schwenkbar und kippbar gehaltener Schieber (33, 72) mit Schalthebel (34, 73) angeordnet ist, daß an
der Isolier-Sockelscheibe (48) zwei ebenfalls doppelseitig mit Leiterbahnen ausgestattete, rechtwinklig
abgehende Isolierstoffplatten (62, 64) angeordnet sind, wobei zusammengehörige Leiterbahnen der
Isolier-Sockelscheibe und der Isolierstoffplatten elektrisch miteinander verbunden sind und wobei die
freien Enden der Isolierstoffplatten als Steckerteil mit Kontaktzungen für Mehrfachkupplungen ausgebildet
sind, und daß eine Deckelplatte (82) des Gehäuses die Verrastungskurven (85) für den
Fahrtrichtungsschalter aufnimmt.
2. Lenkstockschalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Traghülse (2) und Gehäuse (1)
einstückig aus einem Thermoplastkunststoff ausgebildet sind.
3. Lenkstockschalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sockelscheibe (48)
und die Isolierstoffplatten (62, 64) einstückig aus einem Thermoplastkunststoff ausgebildet sind, auf
den die Leiterbahnen und Kontaktstellen durch Metallaufdampfung oder galvanische Verfahren
aufgebracht sind.
4. Lenkstockschalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sockelscheibe und
die Isolierstoffplatte als gedruckte Leiterplatten ausgebildet sind. so
5. Lenkstockschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an den
Kontaktstellen (52, 54, 69, 70 und 70') die Leiterbahnen durch Aufbringen von Kontaktwerkstoff
verstärkt sind.
6. Lenkstockschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterbahnen
und Kontaktstellen der Stromkreise Fahrtrichtungsblink-, Parklicht-, Hupenkontakt und Masseverbindung
auf der Oberseite der Sockelscheibe (48) angeordnet sind, womit einerseits die Leiterbahnen
der Innenseite der damit verbundenen einen Isolierstoffplatte (64) korrespondieren, während
andererseits die Außenseite dieser Isolierstoffplatte (64) neben den Leiterbahnen und Kontaktstellen
(70') für die Fahrlichtumschaltung die Leiterbahnen für den Hupenkontakt und die Masseverbindung
trägt.
7. Lenkstockschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterbahnen
und Kontaktstellen der Stromkreise für den Wischer-Wascher-Schalter auf der Unterseite der
Sockelscheibe (48) liegen, womit die Leiterbahnen beider Seiten der damit verbundenen anderen
Isolierstoffplatte (48) korrespondieren.
8. Lenkstockschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse zur
Aufnahme der von der Sockelscheibe abstrebenden Isolierstoffplatten (62, 64) zwei Kammern (21, 25)
aufweist, wovon die eine geschlossene Kammer (21) die Isolierstoffplatte (62) mit den Leiterbahnen des
Wischer-Wascher-Schalters aufnimmt, während die andere offene, mit einem aufclipsbaren Deckel (26)
verschließbare Kammer (25), die Isolierstoffplatte (64) des Fahrtrichtungs- und Parklichtschalters, der
Masse- und Hornverbindung und des Fahrlichtumschalters sowie letzteren selbst aufnimmt.
9. Lenkstockschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
Längsseiten der Innenwände der Kammern Rippen (28) aufweisen, zwischen denen die Isolierstoffplatten
geführt sind.
10. Lenkstockschalter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen (28) so angeordnet
sind, daß sie jeweils den Zwischenräumen der einzelnen Leiterbahnen der Isolierstoffplatten gegenüberstehen
und zwischen Leiterbahnen und Gehäuseinnenwandung kaminartige Zwischenräume entstehen.
11. Lenkstockschalter nach einem der Ansprüche
8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammern (21,25) an ihren unteren Enden im Steckanschlußbereich
Absätze (24) aufweisen, die die Aufstecktiefe der Mehrfachkupplungen begrenzen.
12. Lenkstockschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Kammer (25) für den Fahrlichtumschalter ein Schieber (81) mit einer elastischen Zunge (90) zur
Betätigung der zwei Schaltbrücken tragenden Schaltwippe (92) für die Fahrlichtumschaltung, mit
einer Schaltbrücke für die Lichthupenschaltung, mit einem Schneidenlager (91) für eine vorgespannte
Blattfeder (96), deren anderes Ende von einem Schneidenlager (95) der Schaltwippe aufgenommen
wird, sowie mit einem Durchgang (89) geführt ist, in den ein hakenförmiger Mitnehmer (80) des Schalthebels
(73) zur Betätigung des Schiebers (72) eingreift, und daß die Schaltwippe (92) sowie die Schaltbrükken
mit Kontaktbelägen der Leiterbahnen der zugewandten Seite der betreffenden Isolierstoffplatte
(64) zusammenwirken.
13. Lenkstockschalter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß in der Isolierstoffplatte (64) ein
Loch (66) vorgesehen ist, durch das ein in einem Loch (30) gelagerter Achsstummel (94) der Schaltwippe
(92) ragt und daß ein auf der anderen Seite der Schaltwippe (92) befindlicher Achsstummel (93) in
einem Loch (31) des aufclipsbaren Deckels (26) gelagert ist, wodurch die Leiterplatte gegen
auftretende Zug- und Druckkräfte entlastet ist.
14. Lenkstockschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse
(1) am Gehäuseboden (6) Auflagekonsolen (8,8') für die Sockelscheibe (48) besitzt, die den Abstand der
Sockelscheibe (48) von dem Gehäuseboden bestimmen, und daß zur Abstandhaltung gegenüber der
ORIGINAL INSPECTED
Deckelplatte (82) zwei über Filmangüsse (17) mit dem Gehäusemantel (7) verbundene, beim Zusammenbau
des Schalters eingeschwenkte Buchsen (19), sowie ein an der Deckelplatte (82) angelängter Fuß
(86), der gleichzeitig die Masseübertragung von der betreffenden Leiterbahn der Sockelscheibe (48)
herstellt, vorgesehen sind.
15. Lenkstockschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß auf einem
Zapfen (11) an der inneren Bodenfläche des ι ο Gehäuses eine Schenkelfeder (12) gehalten ist, deren
einer Schenkel (13) unter Vorspannung an einer Nase (14) anliegt, während der andere Schenkel (15)
mit einem rechtwinklig abgebogenen Steg (16) in eine Rastkurve (43) des ringförmigen Schiebers (33)
des Wischer-Wascher-Schalthebels (34) eingreift.
16. Lenkstockschalter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß entweder der rechtwinklig
abgebogene Steg (16) der Schenkelfeder zur Rastkurve (43) des Wischer-Wascher-Hebels hin
konvex oder die Rastkurve (43) ballig ausgeführt ist.
17. Lenkstockschalter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer (21) zur Aufnahme
der Isolierstoffplatte (62) des Wischer-Wascher-Schalters mindestens eine eigenfedernde Rasteinrichtung
(22) besitzt, die in eine entsprechende Ausnehmung der Leiterplatte eingreift und diese
damit gegen Zug- und Druckkräfte entlastet.
18. Lenkstockschalter nach einem der Ansprüche
1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusemantel
(7) an seiner Außenseite einen Zapfen (35) für das Auge einer Schenkelfeder (36) sowie zwei sich
gegenüberliegende Anschlagnasen (39), an die sich je ein Schenkelende (37, 38) der vorgespannten
Schenkelfeder anlegt, besitzt und daß der Wischer-Wascher-Schalthebel (34) einen zangenartigen Ansatz
(44) aufweist, womit er die Schenkel der Schenkelfeder in dem Abschnitt zwischen Lagerzapfen
und Anschlägen umgreift, und so der Schalthebel in seiner Ausgangsposition gehalten ist.
19. Lenkstockschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß an der
Unterseite der Sockelscheibe im Bereich des Wischer-Wascher-Schalthebels ein metallischer
Winkel mit einer Kontaktstelle sowie eine Blattkon- w taktfeder befestigt sind, die in Zusammenwirkung
mit einem am Schalthebel angebrachten Nocken, der die Blattfeder betätigt, eine Tippkontaktumschaltung
bewirken.
20. Lenkstockschalter nach einem der Ansprüche r>o
1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Sockelscheibe (48) und/oder die Isolierstoffplatten (62, 64)
elektronische Bauteile und/oder Baugruppen tragen.
21. Lenkstockschalter nach einem der Ansprüche
1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Verra- v>
stungskurven (85) für den Fahrtrichtungsschalter in einem Ringwandungsabschnitt (84) der Deckelplatte
(82) ausgeprägt sind.
22. Lenkstockschalter nach einem der Ansprüche
1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Schieber, bo
die Sockelscheibe und die Deckelplatte mit dem Gehäuse durch Verbindungsbolzen (Schrauben 98)
zusammengehalten sind, die durch die Buchsen (19) hindurchreichen und in Bohrungen der Auflagekonsolen
(8, 8') der Bodenfläche des Gehäuses eingreifen.
Die Erfindung betrifft einen Lenkstockschalter für Kraftfahrzeuge mit einer das Mantelrohr einer Lenkspindel
umfassenden und daran befestigbaren, sich über ein Kugellager an der Lenkspindel abstützenden
Traghülse zur Aufnahme verschiedener Schalter, wie Fahrtrichtungs-, Parklicht-, Wischer-Wascher-, Fahrlichtumschalter
und Hupenkontakt, die einen im spitzen Winkel zur Hülsenachse verlaufenden Hohlzylinder zur
Aufnahme der Funktionsteile des integrierten Lenkschlosses sowie des Zündanlaßschalters aufweist.
Derartige Schalter sind bekanntgeworden durch die DE-OS 22 44 091, DE-OS 25 34 838 und DE-GM
7514138. Alle bekannten Schalter beinhalten eine
Vielzahl von Einzelteilen, in der Hauptsache Stanz- und Druckgußteile. Dementsprechend wird eine große
Anzahl von Stanz- und Biegewerkzeugen benötigt, und es ist eine Vielzahl von Arbeitsgängen bereits bei der
Herstellung der Einzelteile sowie bei dem Schalterzusammenbau erforderlich. Druckgußteile bedingen einen
beträchtlichen Aufwand an Nacharbeitsgängen, wie Entgraten, Fräsen, Drehen und Gewindeschneiden, was
entweder zeitraubend mit einfachen Vorrichtungen oder mit sehr kostspieligen Automaten durchgeführt
werden kann. Außerdem bestehen diese Schalter aus zwei Einzelschaltern, die übereinander angeordnet sind
und von denen jeder mittels eines Schalthebels bedient wird. Der erste Einzelschalter umfaßt gewöhnlich die
Fahrtrichtungs-, Parklicht- und Fahrlichtumschaltfunktion sowie den Hupenkontakt, der zweite Einzelschalter
die Wischer-Wascher-Funktion. Jeder Einzelschalter besitzt einen eigenen, mit Festkontakten und erforderlichen
Verbindungen bestückten Sockel. Letzteres bedeutet einen erheblichen Aufwand an Werkstoff-,
Werkzeug- und Montagekosten.
Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung eines Lenkstockschalters, bei dem die bisherigen beiden
Einzelschalter in ein gemeinsames Gehäuse kombiniert sind. Der Schalter soll aus möglichst wenigen, leicht
herstellbaren Einzelteilen bestehen und montagefreundlich ohne großen Vorrichtungsaufwand zusammenbaubar
sein.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die Fahrtrichtungs-, Parklicht-, Wischer-Wascher-
und Fahrlichtumschalter in einem gemeinsamen, auf der Traghülse konzentrisch zur Hülsenachse
sitzenden Gehäuse untergebracht sind, daß eine zur Durchführung der Lenkspindel in der Mitte gelochte,
kreisförmige, beidseitig mit Leiterbahnen und Kontaktstellen versehene Isolier-Sockelscheibe den Gehäuseinnenraum
in zwei Kammern unterteilt, in denen jeweils ein ringförmiger, schwenkbar und kippbar gehaltener
Schieber mit Schalthebel angeordnet ist, daß an der Isolier-Sockelscheibe zwei ebenfalls doppelseitig mit
Leiterbahnen ausgestattete, rechtwinklig abgehende Isolierstoffplatten angeordnet sind, wobei zusammengehörige
Leiterbahnen der Isolier-Sockelscheibe und der Isolierstoffplatten elektrisch miteinander verbunden
sind und wobei die freien Enden der Isolierstoffplatten als Steckerteil mit Kontaktzungen für Mehrfachkupplungen
ausgebildet sind und daß eine Deckelplatte des Gehäuses die Verrastungskurven für den Fahrtrichtungsschalter
aufnimmt.
Das gemeinsame Gehäuse für die beiden Schieber mit den genannten Funktionen ergibt eine wesentliche
Vereinfachung des mechanischen Aufbaus. Insbesondere die gemeinsame Isolier-Sockelscheibe, die beidseitig
Kontaktstellen trägt, bringt erhebliche Einsparungen an aufwendigen Einzelteilen, insbesondere Stanzteilen wie
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Date | Code | Title | Description |
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8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: LEOPOLD KOSTAL GMBH & CO KG, 5880 LUEDENSCHEID, DE |
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8320 | Willingness to grant licences declared (paragraph 23) | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |