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B e s c h r e i b u n g:
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Schere mit auswechselbaren Scherenblättern v ~ ~ ~~~ ~ ~ ~ ~ ~~~~
Die Erfindung betrifft eine Schere mit auswechselbaren Scherenblättern bestehend
aus zwei durch eine Gelenkschraube verbundenen Scherenbecken, von denen jeder ein
Scherenblatt, ein Gewerbetell, einen Scherenhalm und ein Fingerauge umfaßt, wobei
jedes Scherenblatt an dem der Spitze abgewandten Ende einen flachen Fortsatz mit
parallelen Längskanten und ein die Gelenkschraube aufnehmendes Loch und jeder Scherenhalm
im Bereich der inneren Gewerbeflächen eine den Fortsatz des Scherenblattes lösbar
aufnehmende Vertiefung aufweist.
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Scheren dieser Art sind offenkundig vorbenutzt. Bei diesen bekannten
Scheren ist in das Gewerbe eines Scherenbeckens das auswechselbare Scherenblatt
eingelegt und mit zwei Schrauben befestigt. Durch die Befestigung mit den Schrauben
wird der elnwandfreie Sitz des Blattes und seine Zentrierung auf die Spitze zu erreicht.
Das Blatt ist durch die beiden Schrauben gegen Verdrehen und Abweichen während dee
Schneidvorganges gesichert. Bei diesen bekannten Scheren hat es sich gezeigt, daß
beim Schließen der Schere nach dem Auswechseln der Scherenblätter die Spitzen häufig
nicht übereinander zu liegen kommen. Aus diesem Grund ist bei der bekannten Schere
im Bereich einer der Scherenhalme eine Stellschraube vorgesehen, die durch Drehung
gegen einen Puffer so eingestellt werden kann, daß die Blattspitzen übereinander
zu stehen kommen.
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Diese bekannte Schere ist teuer in der Herstellung, da verschiedene
Zusatzteile erforderlich sind, nämlich vier Schrauben mit den dazugehörigen Muttergewinden,
Aufnahmezapfen oder ähnliches und eine zusätzliche Stellschraube zum Justieren der
Scherenspitzen. Darüber hinaus ist das Auswechseln der Scherenblätter umständlich
und zeitraubend, da hierzu mit Hilfe eines Schraubendrehers die vier Schrauben,
die die Scherenblätter halten, gelöst und wieder eingedreht werden müssen.
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Des weiteren ist aus den Unterlagen des deutschen Gebrauchsmusters
72 00 950 eine Schere mit auswechselbaren Schneidblättern bekannt.
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Bei dieser bekannten Schere sind die Scherenblätter zusammen mit den
Halmen und den Augen aus dem gleichen Material, z.B. Leichtmetall gefertigt und
weisen auf der Innenfläche Zapfen auf. In diese Zapfen werden biegsame Stahlblätter
eingeklipst, die die eigentlichen Schneidblätter darstellen. Die Zentrierung zur
Spitze zu wird durch die Folge der mindestens drei Aufnahmezapfen erreicht. Die
federnde Wirkung der Blätter gegeneinander ist durch die dünnen Schneidblätter gewährleistet,
die zudem noch konkav sind.
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Zwar sind bei dieser bekannten Schere keine zusätzlichen Befestigungsschrauben
oder Werkzeuge zum Lösen und Befestigen vonnöten, jedoch sind die dünnen Innenblätter
nicht gegen Verdrehen und Verschieben während des Schneidvorganges gesichert, zumal
die Schere bei zu weiter Öffnung das Ende der eingelegten Blätter -freigibt, die
bei weit geöffnetem Zustand ausgewechselt werden können. Die Schneidblätter selbst
sind sehr dünn, verschleißen infolgedessen sehr schnell und liegen darüber hinaus
nur lose in dem Scherenblatt.
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Des weiteren ist aus der DE-OS 26 59 033 eine Schere mit auswechselbaren
Schneidblättern bekannt, bei der das eigentliche Schneidblatt mit einem federnden
Metallaufbau dergestalt versehen ist, daß zwischen Schneidblatt und diesem Aufbau
ein schmales Blatt der geschmiedeten Schere eingeschoben wird. Bei dieser bekannten
Schere ist die Zentrierung kein Problem, da die Spitzen der beiden Schneidblätter
breit ausgeführt sind und fdglich übereinander passen müssen, sofern der Metallaufbau
exakt auf das Schneidblatt aufgeschweißt ist. Durch die federnde Wirkung des aufgeschweißten
Metallaufbaus wird auch ein fester Sitz des Schneidblattes gewährleistet und dieses
gegen Verdrehen beim Schneidvorgang gesichert.
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Dabei sorgen noch eine Warze und eine die Warze aufnehmende runde
Vertiefung in der Nähe des Gelenks dafür, daR das aufschiebbare Wechselschneidblatt
einrastet und gut passend sitzt.
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Diese bekannte Schere weist den Nachteil auf, daß die Wechselschneidblätter
infolge der großen Präzisionsanforderung beim Aufschweißen des Metallaufbaus teuer
herzustellen sind. Der Vorteil der Scheren mit auswechselbaren Schneidblättern,
der darin liegt, daß die Kosten für das Nachschleifen der Schneidblätter eingespart
werden können, wird bei dieser bekannten Schere durch die großen Anschaffungskosten
für die Wechselschneidblätter zumindest teilweise zunichte gemacht.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schere der eingangs
genannten Art zu schaffen, bei der das Auswechseln der Scherenblätter ohne Werkzeug
vorgenommen werden kann und bei der die WechselschneidblXtter preisgünstig hergestellt
werden können.
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Diese Aufgabe ist dadurch gelöst, daß das der Spitze abgewandte Ende
jeden Fortsatzes schwalbenschwanzförmig ausgebildet ist, daß die Vertiefung endseitig
eine zur Schwalbenschwanzform des Fortsatzes komplementäre Form aufweist und daß
in der Vertiefung eine die Justierung zwischen Scherenblatt und Scherenhalm begünstigende
Warze sowie im Scherenblatt eine die Warze aufnehmende öffnung vorgesehen sind.
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Bei der Schere gemäß der Erfindung wird eine sichere Justierung zwischen
dem auswechselbaren Scherenblatt und dem übrigen Teil des Scherenbeckens durch die
schwalbenschwanzförmige Paßform zwischen den beiden Teilen in Verbindung mit der
genannten Einrastwarze erzielt. Bei der Lösung gemäß der Erfindung kann folglich
auf Schrauben zur Befestigung des auswechselbaren Scherenblattes vollständig verzichtet
werden. Da das Scherenblatt als Ganzes ausgewechselt wird, kann auf komplizierte
Befestigungsvorrichtungen zwischen einem Trägerholm und der Schneide, wie sie nach
dem Stande der Technik teilweise vorgesehen sind, verzichtet werden.
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Die Scherenblätter bei der Schere gemäß der Erfindung sind folglich
billig herzustellen und sind wegen ihrer Blatt stärke keinem größeren Verschleiß
ausgesetzt als nicht auswechselbare Scherenblätter.
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Die Ausbildung des Gewerbeendes des Schneidblattes in der Form eines
Schwalbenschwanzes gibt die Möglichkeit, bei der Produktion
der
Schneidblätter und derem nachfolgendem Schliff eine absolut sichere und feste Aufnahme
in einem Werkzeug zu finden, wonach alle Blätter dann gleichmäßig in einer Form
geschliffen werden. Dies ist die Voraussetzung dafür, daß steter jedes Ersatzblatt
für die Schere verwandt werden kann und die Ersatzblätter ebenfalls genau übereinander
passen und sich ihre Spitzen beim geschlossenen Zustand der Schere treffen. Die
äußere Form, der Schliff und die Biegung der Ersatzblätter werden absolut gleich.
Ein besonderer Vorteil liegt darin, daq sämtliche Wechselschneidblätter völlig gleichartig
gestanzt und geschliffen sind, so daß sie für die beiden Scherenbecken einer Schere
gleichermaßen verwendet werden können.
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Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
ist derjenige Teil der Vertiefung, der das schwalbenschwanzförmige Ende des Fort
satzes des Scherenblattes aufnimmt, mit einer Materialschicht überdeckt. Der schwalbenschwanzförmige
Teil des Fortsatzes sitzt folglich dicht in einer Art Tasche, wodurch die Verbindung
zwischen Scherenblatt und dem übrigen Schcranbecken besonders stabil ist.
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Dadurch, daß gemäß der Erfindung keine Verschraubung zwischen Scherenblatt
und Scherengewerbeteil vorgesehen ist, und folglich in dem Gewerbeteil keine Muttergewinde
vorhanden sein müssen, ergibt sich die Möglichkeit, das Gewerbeteil, den Scherenhalm
und das Fingerauge eines jeden Scherenbeckens aus Kunststoff herzustellen. Das damit
verbundene geringe Gewicht der Schere wird bei Haarscheren, die das Hauptanwendungsgebiet
der Erfindung darstellen, vom Benutzer als besonders angenehm empfunden.
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Bei Scheren aller Art muß bekanntlich eine Gangstelle vorgesehen sein,
die auf der der Scherenspitze abgewandten Seite der Gewerbeflächen das Gegenlager
zu dem zwischen den Blattspitzen wirkenden Anpreßdruck darstellt. Diese Gangstelle
wird hin und wieder als Halbmond bezeichnet. Gemäß einer besonders vorteilhaften
Ausführungsform der Erfindung wird der Halbmond so gewählt, daß die Spitzen des
Halbmondes im Bereich der Spitzen des Schwalbenschwanzes und der Scheitelpunkt des
Halbmondes im massiven Kunststoffbereich zwischen den Spitzen liegen. Auf diese
Weise erhält die
Schere eine Gangstelle aus Kunststoff, die im zentralen
Teil durch massiven Kunststoffuntergrund erhöht und an den Enden oder Spitzen der
halbmondförmigen Gangstelle unterhöhlt ist und daher tiefer liegt. Die federnde
Wirkung dieser Kunststoffgangstelle und der damit verbundene gleichmäßige Anpreßdruck
der beiden Scherenblätter sowie die geringe Reibung der beiden Teile des Kunststoffgegenlagers
seien als weitere Vorteile dieser Ausführungsform erwähnt.
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Die Erfindung wird im folgenden anhand des in den Figuren schematisch
dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigt: Figur 1 eine Haarschere
gemäß der Erfindung im vollkommen zusammengesetzten Zustand, Figur 2 eine perspektivische
Explosionsdarstellung eines Scherenbecks mit Gelenkschraube und Mutter, Figur 3
die Verbindungsstelle zwischen Scherenblatt fort satz und Gewerbeteil des Scherenhalmes.
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Die Haarschere gemäß Figur 1 besteht aus den Scherenblättern 1, die
auswechselbar in Kunst stoffgewerbeteilen 2. sitzen. Des weiteren sind in der Figur
die Scherenhalme 3 und die Fingeraugen 4 der Schere zu erkennen. Die beiden Scherenbecken
der Schere sind durch eine Gelenkstelle 4 verbunden. Von dieser ist in Figur 1 lediglich
eine Hutmutter zu erkennen, mit deren Hilfe der Anpreßdruck zwischen den beiden
Scherenbecken eingestellt werden kann.
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In Figur 2 ist einer der beiden Scherenbecken zerlegt dargestellt.
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Es ist das Scherenblatt 1 mit einem Fortsatz 6 zu erkennen. Das der
Scherenspitze abgewandte Ende 10 des Fort satzes 6 ist schwalbenschwanzförmig ausgebildet.
Der restliche Teil des Scherenbecks besteht, wie bereits in Figur 1 erläutert, aus
dem Fingerauge 4, dem Scherenhalm 3 und der Gewerbefläche 2. Dieser Teil ilt vorzugsweise
aus Kunststoff gefertigt. Die Gewerbefläche 2 weist eine 0
etwa
rechteckförmige Vertiefung auf, die sich bis an den der Scherenspitze zugewandten
Teil der Gewerbefläche fortsetzt. Eine Bohrung 11 nimmt die Gelenkschraube 5 auf.
Die Einrastwarze 9 sorgt für die sichere Justierung zwischen Scherenblatt und dem
übrigen Scherenbeck. Das dem Fingerauge 4 zugewandte Ende der Vertiefung 12 weist
eine zum Ende 10 des Fortsatzes 6 komplementäre Schwalbenschwanzform 13 auf. An
der dem Fingerauge 4 zugewandten Seite der Vertiefung 12 ist diese zu einem gewissen
Teil unter Bildung einer Tasche mit einer Materialschicht - vorzugsweise einer Kunststoffschicht
- 14 überdeckt. Der Zusammenbau der Schere geschieht wie folgt: Das schwalbenschwanzförmige
Ende 10 des Fortsatzes 6 wird unter leichter Anhebung der Scherenblattspitze in
die durch die überdeckung 14 gebildete Tasche eingesteckt, bis die Schwalbenschwanzform
10 am hinteren Ende 13 der Tasche anschlägt. In dieser Lage liegt die Einrastwarze
9 der Bohrung 8 gegenüber. Die Bohrung 8 wird dann über die Einrastwarze 9 gedrückt.
Durch die schwalbenschwanzförmige Paßform der beiden verbundenen Teile und die Einrastwarze
9 erhält das Scherenblatt in Bezug auf den übrigen Teil des Scherenbecks eine exakt
definierte Position, die auch nach Auswechseln des Scherenblattes reproduzierbar
ist, wodurch gewährleistet ist, daß auch nach dem Wechseln der Scherenblätter die
Spitzen der Schere in geschlossenem Zustand sich exakt gegenüberliegen. Der zweite
Scherenbeck wird in gleicher Weise zusammengesetzt. Wird die Gelenkschraube durch
die beiden übereinanderliegenden Scherenbecken durchgesteckt, so verhindert ein
viereckig ausgebildetes Loch lla im Kunststoffgewerbe, das in seiner Abflachung
zur Abflachung 15 am Schraubenschaft paßt, daß sich die Schraube 5 bei Betätigung
der Hutmutter 4 drehen kann und folglich die Hutmutter 4 des Gelenks gelöst würde.
Durch Drehen an der Hutmutter 4 kann der vom Benutzer gewünschte Anpreßdruck zwischen
den beiden Scherenbecken eingestellt werden.
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In Figur 4 ist die Verbindungsstelle zwischen Scherenblatt 1 und dem
übrigen Teil des Scherenbeckens im Detail dargestellt. Der Fortsatz 6 des Scherenblatts
1 ruht in der Vertiefung 12, so daß das Loch 11 im Gewerbeteil 2 gegenüber dem Loch
7 des Fortsatzes liegt. Die Warze 9 ist in die Bohrung 8 eingerastet. Das schwal-O
benschwanzförmige
Ende 10 des Fort satzes ist gegen das komplementäre Ende 13 der Vertiefung 12 gepreßt.
Die Gangstelle der Schere, also diejenigen Scherenteile, die das Widerlager für
die Kräfte zwischen den Scherenblättern darstellen, liegt auf einem halbmondförmigen
Kreisbogen 16, dessen Spitzen 17 und 18 etwa im Bereich der Spitzen des Schwalbenschwanzendes
13 liegen. Der Kreismittelpunkt dieses Bogens liegt naturgemäß in der Mitte des
Gelenkloches 7. Dadurch, daß die Gangstelle aus Kunststoff ist, ist es nicht erforderlich,
diese - wie bei Metallscheren - zu fetten. Der Kunststoff übt zusätzlich eine federnde
Wirkung aus. Im zentralen Bereich der Gangstelle ist diese durch den massiven Kunststoffuntergrund
gegenüber den Spitzen 18 und 17 erhöht. Die Gangstelle erhält somit praktisch von
selbst eine Form, die bei konventionellen Scheren durch einen komplizierten Schleifvorgang
hergestellt werden muß.
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