DE2820658C2 - - Google Patents
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- DE2820658C2 DE2820658C2 DE19782820658 DE2820658A DE2820658C2 DE 2820658 C2 DE2820658 C2 DE 2820658C2 DE 19782820658 DE19782820658 DE 19782820658 DE 2820658 A DE2820658 A DE 2820658A DE 2820658 C2 DE2820658 C2 DE 2820658C2
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Eingabe eines
Portogebühren-Guthabenwertes gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 sowie eine elektronische Frankiermaschine
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 11 sowie eine
Datenzentrale gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 13.
Aus der DE-OS 24 38 055 ist ein Verfahren zur Eingabe
eines Portogebühren-Guthabenwertes in einen Portogebühren-
Guthabenspeicher bekannt. Über ein mechanisches
Zahlenschloß wird ein Zahlencodewort eingegeben, um ein
Wiederauffüllen des Portogebühren-Guthabenspeichers in
einem Guthabenwert-Einspeichermodus durchzuführen.
Die bekannte elektronische Frankiermaschine weist den
Nachteil auf, daß keine Variablen, d. h. beliebige
Portogebühren-Guthabenwerte eingegeben werden können.
Aus der US-PS 37 92 446 ist eine mechanische
Frankiermaschine bekannt, die eine mechanische Tastatur
aufweist, die Bestandteil einer Eingabevorrichtung für ein
Zahlenschloß ist, welches demjenigen der DE-OS 24 38 055
entspricht. Auch bei dieser bekannten mechanischen
Frankiermaschine ist es nicht möglich, einen beliebigen
Portogebühren-Guthabenwert einzuspeichern.
Aus der US-PS 38 24 544 ist eine Vorrichtung bekannt, die
sich mit dem ordnungsgemäßen Verkauf von Waren befaßt, bei
denen codierte Checks verwendet werden. Bei der Ausgabe
eines codierten Checks wird dessen Code in einem Speicher
abgespeichert. Um nun die entsprechenden Waren zu
erhalten, wird der Check decodiert und mit dem im Speicher
abgespeicherten Code verglichen. Bei Übereinstimmung wird
der Check als gültig erklärt. Der Code ist nicht
vorhersehbar, da Zufallsgeneratoren verwendet werden. Die
genannten Maßnahmen werden in einer Datenzentrale
durchgeführt, und zwar nach bestimmten vorgegebenen
Rechenregeln, um so einen Kombinationskennwert zu
erhalten. Abgesehen davon, daß sich diese US-PS 38 24 544
nicht mit Frankiermaschinen befaßt, ist auch in dieser
nicht angeregt, eine Dezentralisierung vorzunehmen.
Daher liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
Verfahren der eingangs genannten Art sowie eine
Frankiermaschine bzw. Datenzentrale zur Durchführung des
Verfahrens zu schaffen, das bzw. die eine Wiederauffüllung
eines Portogebühren-Guthabenspeichers der elektronischen
Frankiermaschine mit einem frei wählbaren Porto-
Gebührenwert in einfacher und sicherer Weise durchführen
kann, wobei der Guthaben-Einspeichermodus nur dann
gestartet werden soll, wenn ein hohes Maß an Sicherheit
bei der Auswertung des Eingabe- bzw.
Kombinationskennwertes gewährleistet ist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im
kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 enthaltenden Merkmale
gelöst.
Es ist vorteilhaft, daß die Überprüfung des
Eingabe-Kombinationskennwertes, der extern in einer
Datenzentrale erzeugt wird, innerhalb der Frankiermaschine
überprüft wird. Der in der Frankiermaschine erzeugte
Frankiermaschinen-Kombinationskennwert ist ein solcher
Kennwert, auf den der Benutzer der Frankiermaschine
keinerlei Einfluß hat. Dieser
Frankiermaschinen-Kombinationskennwert wird aus einer
gesicherten abgespeicherten Grundkennzahl bzw. einem
Grundkennwert erzeugt. Dieser Grundkennwert wird im Wege
einer arithmetischen Operation in Beziehung gebracht zum
eingegebenen Portogebühren-Guthabenwert. Da der Benutzer
der Frankiermaschine auf diesen Frankiermaschinen-
Kombinationskennwert keinen Einfluß hat, ist er darüber
hinaus nicht in der Lage, auf den in der Frankiermaschine
durch die digitale Datenverarbeitungsvorrichtung
durchgeführten Vergleichsvorgang Einfluß auszuüben. Der
Benutzer kennt nur den Portogebühren-Guthabenwert, den er
zur Wiederauffüllung des Portogebühren-Guthabenspeichers
benötigt, sowie den von der Datenzentrale übermittelten
Eingabe-Kombinationskennwert.
In vorteilhafter Weise wird daher der Guthabenwert-
Einspeichermodus nur dann gestartet, wenn durch die
digitale Datenverarbeitungsvorrichtung innerhalb der
Frankiermaschine eine feste Zuordnung zwischen den beiden
Kombinationskennwerten festgestellt wird.
In vorteilhafter Weise ist einerseits ein beliebig
wählbarer Portogebühren-Guthabenwert in die
Frankiermaschine eingebbar und andererseits das Maß an
Sicherheit erhöht, so daß die Gefahr eines nicht
autorisierten Eingreifens in die Frankiermaschine auf ein
Mindestmaß verringert ist. Die bloße Kenntnis des Eingabe-
Kombinationskennwertes durch einen Benutzer ermöglicht nur
dann eine Wiederauffüllung des
Portogebühren-Guthabenspeichers innerhalb der
Frankiermaschine, wenn dieser Eingabe-Kombinationskennwert
tatsächlich demjenigen entspricht, der geheim und autark
in der Frankiermaschine erzeugt wurde.
Die Aufgabe wird darüber hinaus durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruchs 11 gelöst, der eine elektronische
Frankiermaschine betrifft.
Darüber hinaus wird die Aufgabe durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruchs 13 gelöst, der eine Datenzentrale
betrifft.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen finden sich in den
verbleibenden Ansprüchen 2 bis 10, 12, 14 und 15.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung
ergeben sich aus der folgenden Beschreibung und der Zeichnung, auf
die bezüglich aller nicht im Text beschriebenen Einzelheiten ausdrücklich
verwiesen wird. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Portoguthaben-Fernauffüllungssystems für Frankiermaschinen;
Fig. 1a ein Funktionsblockschema einer erfindungsgemäßen
mikrocomputergesteuerten Frankiermaschine;
Fig. 1b eine perspektivische Ansicht des Gehäuses der computergesteuerten
Frankiermaschine der Fig. 1a;
Fig. 1c eine in einem größeren Maßstab gehaltene Oberansicht
der Tastatur und der Anzeige, die in Fig. 1b dargestellt sind;
Fig. 2 eine schematische Ansicht der Speicherzuordnung,
für RAM der Fig. 1 und den dazugehörigen Ausgabeanschluß dargestellt;
Fig. 3 eine schematische Ansicht der Speicherzuordnung,
für RAM(3)19 der Fig. 1d und den dazugehörigen Ausgabeanschluß dargestellt;
Fig. 4 ein Flußdiagramm für die Operationen der Datenzentrale
bei dem Portogebühren-Guthaben-Auffüllungssystem der Fig. 1;
Fig. 5 und 5a ein Flußdiagramm für den Wiederauffüllungsbetrieb mit
Portogebühren-Guthaben bei der Frankiermaschine der Fig. 1.
Es sei zunächst auf Fig. 1 Bezug genommen, in der das erfindungsgemäße
Portogebühren-Guthaben-Fernauffüllungssystem für Frankiermaschinen im
Blockschema gezeigt ist. Eine Anzahl von Blöcken 1 bezeichnet jeweils
eine Außenstelle mit einer Frankiermaschine, die mit einer
durch einen Block 5 dargestellten Datenzentrale in Verbindung gebracht
werden kann. Die Außenstellen, an denen sich die Frankiermaschinen
befinden, sind mit der Datenzentrale 5 über eine allgemein durch den
Block 4 dargestellte Fernsprechzentrale verbunden. Bei dem Sender-
Empfänger an jeder der Außenstellen 1 handelt es sich um ein herkömmliches
Hörzeichentelephon 3. Dieses Hörzeichentelephon dient zur Herstellung
des Wechselverkehrs zwischen der Außenstelle 1 und der
Datenzentrale 5.
Die Datenzentrale 5 ist mit einem Datenumsetzer 6 von bekannter
Bauweise ausgestattet, beispielsweise mit dem Datenumsetzer
Bell System Model 403. Diesem Datenumsetzer kann von dem Hörzeichentelephon
3 einer beliebigen Außenstelle 1 ein frequenzcodiertes
Dateneingangssignal zugehen, worauf der Datenumsetzer dieses Eingangssignal
in eine geeignete Maschinensprache für einen programmierten Computer
oder Spezialrechner in Form einer digitalen Rechenanlage 7 umsetzt.
Bei dieser Rechenanlage 7 kann es sich beispielsweise um eine Data
General "Nova" handeln. Diese Rechenanlage steuert ihrerseits eine
sprachfrequente Rückantworteinheit 8 von bekannter Bauweise wie beispielsweise
Cognitronics Model 632. Die Rückantworteinheit formuliert
sprachfrequente Antworten zur Rückübertragung zu der jeweiligen
Außenstelle 1 über die Fernsprechzentrale 4.
Bei dem Hörzeichentelephon 3 an jeder der Außenstellen 1
handelt es sich vorzugsweise um ein Tontastentelephon, von dem der
Datenzentrale frequenzcodierte numerische Ausgänge zugehen. Es besteht
auch die Alternativmöglichkeit, ein übliches Wählscheibentelephon
mit einem Tontastenfeld zu versehen, so daß frequenzcodierte
Digitaldaten in der gleichen Weise erzeugt werden können wie bei
einem Tontastentelephon. An jeder der Außenstellen 1 ist eine hochentwickelte
mikrocomputergekoppelte Frankiermaschine 2 von jener Art
vorgesehen, wie sie im folgenden in Fig. 1a bis 1d und 2 gezeigt und
in Verbindung mit diesen Figuren näher beschrieben ist.
Wie nachstehend im einzelnen noch erörtert werden soll,
weist die Frankiermaschine 2 eine Tastatur 34 zur Portogebühren- und
Informationseingabe auf. Die Porto-Guthabenausstattung der Frankiermaschine
2 erfolgt im Fernbetrieb, indem zunächst die Datenzentrale 5 über
das Hörzeichentelephon 3 angerufen wird. Der Benutzer der Frankiermaschine
gibt der Datenzentrale die Kennummer der mit Portogebührenwerten
aufzufüllenden Frankiermaschine, die letzten Lesungen der steigenden
und fallenden Register der Frankiermaschine und den in die
Frankiermaschine einzugebenden Porto-Guthabenbetrag an. Die Rechenanlage
7 überprüft die Authentizität des Anrufs und formuliert dann
eine Kombination, die sowohl von der Identität der Frankiermaschine
als auch von dem in die Frankiermaschine einzugebenden Porto-Guthabenbetrag abhängt.
Die Kombination wird über die Rückantworteinheit 8, den
Datenumsetzer 6, die Fernsprechzentrale 4 und das Hörzeichentelephon
3 zu dem Benutzer rückübertragen. Nach Eingang der Kombination entsperrt
der Benutzer die Frankiermaschine 2, um dann den gewünschten
Porto-Guthabenbetrag in die Tastatur 34 einzutasten und die Kombination
einzugeben. Die Frankiermaschine 2 enthält ein Programm, das den gewünschten
eingegebenen Porto-Guthabenbetrag verarbeitet und eine interne Kombination
erzeugt. Eine Porto-Guthabenausstattung der Frankiermaschine erfolgt,
wenn die eingegebene Kombination mit der intern erzeugten Kombination
übereinstimmt.
In Fig. 1a ist die allgemeine funktionelle Gliederung der
erfindungsgemäßen computergesteuerten Frankiermaschine 2 dargestellt.
Das Herz des Systems ist die zentrale Recheneinheit CPU,
die zwei Grundfunktionen ausführt: Durchführung von Berechnungen anhand
der Eingabedaten und Steuerung des Datenflusses zwischen den
verschiedenen Speichereinheiten. In Verbindung mit der zentralen
Recheneinheit CPU sind drei Grundspeichereinheiten vorgesehen. Die
erste dieser Speichereinheiten ist der Dauerspeicher PM, ein unabänderlicher
Speicher zur Speicherung einer bestimmten Operationsfolge
zur Durchführung von Portogebühren-Datenberechnungen entsprechend gewissen
vorbestimmten Eingaben wie auch zur Durchführung anderer Routinen
für den Systembetrieb. Die zweite Speichereinheit ist ein Zwischenspeicher
TM, der mit der zentralen Recheneinheit CPU im Sinne einer
zeitweiligen Speicherung zur Erhaltung und Zuführung von Arbeitsdaten
entsprechend den in der zentralen Recheneinheit CPU durchgeführten
Berechnungen zusammenwirkt. Ein weiteres Speicherteil ist ein leistungsloser
Speicher NVM, der ebenfalls mit der zentralen Recheneinheit
CPU gekoppelt ist und eine Speicherfunktion ausführt, die für
den Systembetrieb eines Portogebühren-Datensystems sehr wichtig ist. Der leistungslose
Speicher NVM dient zur Speicherung einer gewissen kritischen
Information, die in dem Frankiersystem als Bestandteil einer
vorgegebenen Routine verwendet wird, die entweder beim Abschalten
oder beim Einschalten aktiviert wird. Diese Routine kann ihren Ort
in dem Dauerspeicher haben und der Zugriff erfolgt durch eine geeignete
Abtasteinrichtung, die auf die beiden genannten Zustände anspricht,
nämlich das Ausschalten oder Einschalten, worauf die zentrale
Recheneinheit CPU entsprechend dieser Routine betrieben wird.
Diese Routine dient dem Zweck der Entnahme der in dem Zwischenspeicher
TM gespeicherten Information, die kritische Abrechnungsfunktionen
wie etwa fallende Salden oder steigende Gutschriften u. dgl. verkörpert,
und deren Einspeicherung in den leistungslosen Speicher NVM,
wo sie bei der Außerbetriebsetzung der Frankiermaschine erhalten bleiben und
beim späteren Einschalten abgerufen werden kann. In dieser Weise kann
das Rechnersystem ständig auf diese Salden in dem Zwischenspeicher
einwirken, ohne daß ein Verlust dieser Information beim Abschalten
zu befürchten stünde. Auch kann die Information bei der Reaktivierung
durch Einschalten abgerufen werden, indem sie aus dem leistungslosen
Speicher NVM rückgewonnen und über die zentrale Recheneinheit
CPU wieder in den Zwischenspeicher TM eingespeist wird. Aus der Darstellung
geht hervor, daß der leistungslose Speicher mit der zentralen
Recheneinheit CPU gekoppelt ist, deren Ausgang ihm entsprechend
der Informationsübertragung aus dem Zwischenspeicher TM unter der
Steuerung durch den Dauerspeicher PM über die zentrale Recheneinheit
CPU entsprechend der Abschaltroutine zugeht. Der Darstellung ist ferner
zu entnehmen, daß der leistungslose Speicher NVM mit einer Ausgabeleitung
versehen ist, die in die zentrale Recheneinheit CPU zurückleitet,
so daß eine Rückübertragung von Daten in und durch die
zentrale Recheneinheit CPU sowie zu dem Zwischenspeicher TM entsprechend
der Einschaltroutine unter Steuerung durch den Dauerspeicher
PM möglich ist.
Das System arbeitet entsprechend den aus einer geeigneten
Eingabeeinrichtung I zugeleiteten Daten. Diese Daten werden unter Steuerung
durch das Programm in dem Dauerspeicher in die zentrale Recheneinheit
CPU eingegeben. Soll zu einem beliebigen Zeitpunkt während
des Systembetriebs der Inhalt des Zwischenspeichers zur Anzeige gebracht
werden, in dem die entsprechende Gutschrift, die Lastschrift,
die Salden oder sonstige Akkumulate je nach den verschiedenen Systemeigenheiten
gespeichert sind, so bewirkt eine von dem Eingabemittel
I gelieferte einschlägige Instruktion die Ausführung eines Zugriffs
der zentralen Recheneinheit CPU an der gewünschten Speicherstelle
des Zwischenspeichers TM, wo die angeforderte Information gespeichert
ist. Die Information wird über die zentrale Recheneinheit CPU
in die zur Anzeige dienende Ausgabeeinrichtung 0 gegeben. Die Eingabe-
und die Ausgabeeinrichtung können mit Hilfe einer Multiplexeinheit MP im
Multiplexbetrieb zu und von der zentralen Recheneinheit CPU betätigt
werden.
Liefert die Eingabeeinrichtung I unter Steuerung der zentralen
Recheneinheit CPU eine entsprechende Portogebühren-Dateninformation und sind
alle Bedingungen eingehalten, wie etwa Grenzwerte u. dgl., die entsprechend
den in dem Zwischenspeicher TM gespeicherten Eingabedaten
voreingestellt werden können, so spricht eine Portogebühren-Einstellvorrichtung
SP auf ein dementsprechendes Ausgangssignal der zentralen Recheneinheit
CPU an, indem eine Portodruckeinheit PP zur Inbetriebnahme
freigegeben wird. Das System hat jetzt seine eigentliche Funktion
der Einstellung der Portodruckeinheit und der Freigabe der Portodruckeinheit
zum Portoaufdruck ausgeführt.
In Fig. 1b und 1c ist allgemein eine Gehäuseanordnung für
die mikrocomputergesteuerte Frankiermaschine gezeigt.
In Fig. 1b ist die allgemeine Gehäuseanordnung für die
mikrocomputergesteuerte Frankiermaschine in einer perspektivischen
Ansicht dargestellt. Ein Gehäuse 100a enthält modulare Einschubschaltbretter
101a mit der Schaltungsanordnung und der zentralen Recheneinheit
CPU, den Festspeichern, den Direktzugriffspeichern und den
Schieberegistern der Frankiermaschine. Die Tastatur 34 und die Anzeige
35 sind an der gemeinsamen Deckplatte 102a des Gehäuses 100a vorgesehen.
Die Einstell- und Druckvorrichtung ist in einem
allgemein durch den Pfeil 103a bezeichneten Vorderteil enthalten. Ein
mit dem Portoaufdruck zu versehender Briefumschlag 104a wird in den
Schlitz 105e des Vorderteils 103a eingeführt, nachdem der Frankiermaschinenbetrieb
eingeleitet ist. Der zu druckende Portobetrag wird
dann unter Zuhilfenahme der hierfür vorgesehenen Tasten 107e in die
Tastatur 34 eingetastet, eine Einstelltaste 119 wird zur Portoeinstellung
der Trommel gedrückt und die Ausdrucktaste 108b wird niedergedrückt.
Statt der Ausdruckstaste 108b kann auch ein Grenzschalter
oder Lichtsensor in dem Schlitz 105e vorgesehen sein, der automatisch
ein Drucksignal liefert, wenn ein Briefumschlag in den Schlitz 105e
eingeführt wird.
Bei Fig. 1c handelt es sich um eine in einem größeren Maßstab
gehaltene Ansicht der Deckplatte 102a der Fig. 1b, welche die
Tastatur 34 und die Anzeige 35 der Frankiermaschine enthält. Die
Tastatur 34 enthält die bereits erwähnten Tasten 107e zum Eingeben
des Zahlenbetrags für den Portowert in das System. Weitere Tasten
109a, 110a, 111a, 112, 113 und 114 sind für die elektronischen Register
für die Zwischenzählung, den Zwischenbetrag, die Stückzählung, die
Kontrollsumme, das steigende Register bzw. das fallende Register
vorgesehen. Wird eine dieser Tasten gedrückt, so wird der Zahlenteil
115 der Anzeige 35 gelöscht, der entsprechende Registergehalt wird
in die Anzeige geladen und die entsprechende Lampe des Anzeigelampenteils
116 der Anzeige leuchtet auf.
In der Tastatur und der Anzeige ist im Rahmen der Erfindung
dem Vorhandensein von zwei neuen Registern Rechnung getragen
(weitere Register können ohne größere Schwierigkeiten zusätzlich vorgesehen
werden). Das Zwischenzählungs- und das Zwischenbetragsregister
liefern eine laufende Berechnung der Gesamtzahl der in einem
beliebigen Durchgang oder in einer beliebigen Zeitspanne abgefertigten
Postsachen und der dafür aufgewendeten Gesamtportogebühren. Diese
Register können vom Benutzer auf Null rückgestellt werden. Das Kontrollsummenregister
ist insofern äußerst nützlich, da es eine Überprüfung
des fallenden und des steigenden Registers gestattet. Die
Kontrollsumme muß jederzeit den summierten Lesungen des steigenden
und des fallenden Registers entsprechen. Die Kontrollsumme bezieht
sich auf den insgesamt in die Frankiermaschine eingegebenen Gesamtportogebührenbetrag
und kann nur verändert werden, wenn die Frankiermaschine mit zusätzlichen
Portogebührenwerten ausgestattet wird. Mechanische Frankiermaschinen
sind im allgemeinen durch den Benutzer nicht verstellbar, sondern
die Verstellung kann nur von den Postdienststellen vorgenommen werden.
Bei elektronischen Frankiermaschinen hingegen kann die Möglichkeit
der Portogebühren-Guthaben-Fernauffüllung vorgesehen und in die Frankiermaschine einprogrammiert
sein. Dieses Prinzip einer in das System einprogrammierten
Fernauffüllung mit Portogebühren-Guthaben ist ähnlich dem in dem
US-Patent 37 92 446 beschriebenen,
wobei im Rahmen der Erfindung jedoch variable Portogebührenbeträge in das
System eingegeben werden können.
Das Stückzahlregister unterscheidet sich von dem Zwischenzählungsregister
dadurch, daß es nicht vom Benutzer rückgestellt werden
kann, und es dient zur Anzeige der Gesamtzahl der von der Frankiermaschine
ausgeführten Portoaufdrucke (Gesamtzahl der abgefertigten
Postsachen). Auf diese Information kann zweckdienlich zurückgegriffen
werden, wenn die Lebensdauer der Frankiermaschine ermittelt und wenn abgeschätzt
werden soll, wann Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
nötig werden.
Das steigende und das fallende Register arbeiten in der
normalen Weise wie bei einer Frankiermaschine der üblichen Art. Das
steigende Register ergibt eine laufende Summe der ausgedruckten
Portogebührenbeträge, während das fallende Register der Bedienungsperson
Kenntnis gibt von dem in der Frankiermaschine jeweils noch verbliebenen
Portogebührenwert.
Eine Taste ± (Taste 117) vermittelt eine Additionsfunktion
zum Aufschlagen von Sondergebühren auf das Porto, beispielsweise für
Eilzustellung, Einschreiben usw.
Die Löschtaste 118 dient zum Löschen des Zahlenteils 115
der Anzeige und auch zum Nullen der Zwischenregister, falls eines
dieser Register zur Anzeige gebracht ist, wenn die Löschtaste betätigt
wird.
Die Einstelltaste 119 wird gedrückt, nachdem das für den
Briefversand erforderliche Porto mit Hilfe der Tasten 107e eingetastet
ist. Die Einstelltaste 119 bewirkt eine Einstellung der Typenräder
in der Typentrommel 42 der Fig. 3 auf den gewünschten Portogebührenbetrag.
Die Dollarfreigabetaste 120 ist aus Vorsichtsgründen vorgesehen
und muß von der Bedienungsperson gedrückt werden, wenn ein
Portogebührenwert in Höhe eines Dollars oder ein noch höherer Portogebührenwert
eingestellt werden soll. Durch diesen zusätzlichen Betätigungsschritt
können kostspielige Portodruckfehler verhindert werden.
Muß die Portoausstattung des Frankiermaschinensystems ergänzt
werden, so wird dies durch die Anzeigelampe 126 angezeigt.
Die Eingabe von Portogebühren-Guthabenwerten in die Frankiermaschine erfolgt
im Fernbetrieb, indem über eine Datenübertragungsverbindung
eine entsprechende Fundierungskombination erhalten wird, wie dies im
folgenden noch eingehender erörtert werden soll. Nachdem diese Kombination
eingegangen ist, wird ein Schlüssel in die Schlüsselmulde des
Sperrschalters 121 eingeführt. Der Schlüssel kann nun frei in eine
erste Stellung gedreht werden und die Anzeigelampe 122 leuchtet auf.
Die Anzeigelampe 122 zeigt der Bedienungsperson an, daß jetzt der
Portogebühren-Guthabenbetrag mit Hilfe der Tasten 107e der Tastatur 34 eingetastet
werden kann. Nachdem der Portogebühren-Guthabenbetrag eingegeben
ist, wird der Sperrschalter 121 in eine zweite Stellung gedreht.
Jetzt leuchtet eine Anzeigelampe 123 auf, wodurch angezeigt wird,
daß die dem gewählten Portogebührenbetrag entsprechende Kombination, die mit
der erhaltenen Kombination übereinstimmt, eingegeben werden soll.
Diese Kombination wird hierauf vermittels der Tasten 107e in die Frankiermaschine
eingegeben. Der Sperrschalter 121 wird nun in eine dritte
Stellung gedreht. Das System kann auf das Drehen des Sperrschalters
in diese dritte Stellung in zweierlei Weise reagieren. Falls es sich
um eine gültige Kombination handelt, leuchtet eine Anzeiglampe 124
auf, die der Bedienungsperson anzeigt, daß die richtige Kombination
eingegeben wurde, und der Schlüssel ist dann aus dem Sperrschalter
12 zu entnehmen. War die eingegebene Kombination hingegen falsch,
so leuchtet eine Anzeigelampe 125 auf, die der Bedienungsperson hiervon
Kenntnis gibt und sie damit anweist, die Fundierungsprozedur zu
wiederholen.
Eine Anzeigelampe 127 gibt stets beim Anschalten des Frankiermaschinensystems
den Hinweis, daß eine Datumskontrolle vorzunehmen
ist.
Die Frankiermaschinenfreigabe wird durch eine Anzeigelampe 128 angezeigt,
die aufleuchtet, wenn (a) eine einwandfreie Portogebühreneinstellung
der Typentrommel vorgenommen ist, (b) das aufzudruckende
Porto angezeigt ist und (c) das verfügbare Portogebühren-Guthaben zum Aufdrucken
des gewünschten Portogebührenbetrags ausreicht.
Eine Anzeigelampe 129 weist die Bedienungsperson darauf
hin, daß der Wartungsdienst verständigt werden muß. Diese Anzeigelampe
leuchtet auf, wenn das System nicht ordnungsgemäß arbeitet,
beispielsweise also wenn die Summe des steigenden und des fallenden
Registers nicht mit der Kontrollsumme übereinstimmt.
Eine Anzeigelampe 130 zeigt der Bedienungsperson an, daß
das eingestellte Porto gleich 1,00 Dollar ist oder diesen Betrag
überschreitet, und zur Vornahme der Portogebühreneinstellung muß daher vor
der Einstelltaste 119 die Dollarfreigabetaste 120 gedrückt werden.
Eine Anzeigelampe 131 gibt zu erkennen, daß der Gehalt des
steigenden Registers in dem Zahlenteil 115 angezeigt wird.
Eine Anzeigelampe 132 leuchtet auf, wenn der Inhalt des
fallenden Registers in dem Zahlenteil 115 angezeigt wird.
Die Anzeigelampe 133 leuchtet beim Anzeigen der Stückzählung
in dem Zahlenteil 115 auf.
Die Anzeigelampen 134 für das Zwischenbetragsregister und
135 für das Zwischenzählungsregister leuchten auf, wenn der Inhalt
des betreffenden der Zwischenregister zur Anzeige gebracht wird. Bei
den Zwischenregistern handelt es sich um Register, die zusätzlich zu
denen einer normalen Frankiermaschine vorgesehen sind. Die in dem
Zahlenteil 115 erscheinende Information für die Zwischenzählung ist
eine ganze Zahl (also eine Zahl ohne Dezimalpunkt), da es sich bei
dieser Information nicht um Dollar- und Centangaben handelt. Ähnlich
erscheint auch die Stückzählungsinformation bei der Anzeige ohne
Dezimalpunkt. Eine Anzeigelampe 136 für die Kontrollsumme leuchtet
auf, wenn der Gehalt des Kontrollsummenregisters in dem Zahlenteil
115 angezeigt wird.
Das Aufleuchten einer Anzeigelampe 137 für einen Portorestbetrag
von weniger als 100 Dollar gibt der Bedienungsperson zu erkennen,
daß die in dem fallenden Register noch verbliebenen Portogebührenwerte
den Stand von einhundert Dollar unterschritten haben. Hierdurch wird
die Bedienungsperson darauf aufmerksam gemacht, daß der Portogebührenstand
der Frankiermaschine nun bald ergänzt werden muß.
An verschiedenen Stellen der vorliegenden Beschreibung
sind gewisse Bauteile mit einer Doppelzahlbezeichnung versehen, wie
beispielsweise etwa RAM(2)18. Die in Klammern gesetzte Zahl gibt die
Reihenfolge in der Bauteilreihe an. Bei dem genannten Beispiel wäre
als RAM18 der zweite RAM (Direktzugriffspeicher) in der RAM-Serie.
Es sind Vorkehrungen zur Portogebühren-Guthaben-Eingabe in die Maschine
(Erhöhen des fallenden Registers und der Kontrollsumme) mit Hilfe
eines an der Tastatur vorgesehenen Sperrschalters 121 getroffen. Zum
Auffüllen mit einem Portogebühren-Guthabenwert der Frankiermaschine
wird von einer Datenzentrale eine Fundierungskombination
erhalten. Als nächstes wird ein Schlüssel in die
Schlüsselmulde des Sperrschalters eingeführt, wodurch der Sperrschalter
frei wird. Zum Eingeben des gewünschten Portogebührenbetrages wird der
Sperrschalter in eine erste Betätigungsstellung gedreht.
Nach Eingabe der gewünschten Portogebühren-Guthabenwerte mit der Tastatur
34 berechnet der Mikrocomputer eine Kombination auf der Grundlage
des eingegebenen Betrags.
Der Sperrschalter 121 wird in eine zweite Stellung gedreht
und die von der Datenzentrale erhaltene Kombination wird in die Tastatur
eingetastet. Die Mikrocomputer vergleicht jetzt im Zuge des Programms die intern erzeugte
Kombination mit der eingegebenen Kombination. Wenn sie übereinstimmen,
wird die Frankiermaschine mit dem neuen Portogebührenwert-Guthaben ausgestattet,
wenn der Sperrschalter nun in eine dritte Stellung gedreht wird.
In Fig. 2 ist die Speicherzuordnung gezeigt, die der
Direktzugriffspeicher (RAM) bietet. Der erste Satz des Direktzugriffspeichers
(Speicherstellen 0 bis F) enthält die Keimzahl für
die Erzeugung einer internen Fundierungskombination für das Programm
RMRS. Diese Keimzahl wird für jeden Fundierungsvorgang geändert. Es
handelt sich um eine Zahl aus einer Reihe von Zahlen, die pseudoaleatorisch
variieren, so daß sich die erzeugten Kombinationen ständig
ändern. Auf diesen Aspekt des Programms RMRS wird in Verbindung mit
Fig. 4 näher einzugehen sein. Der Satz (204) enthält in den Speicherstellen
7 bis F die Speicherungsmöglichkeiten für ein Additionsregister
210. Das Additionsregister dient dem Zweck der zeitweiligen
Speicherung und der Hinzufügung eines Zuschlages von zusätzlichen
Gebühren oder Sondergebühren zu dem auszudruckenden regulären Porto,
d. h. also Versicherungs-, Einschreib-, Eilzustellungsgebühren usw.
Es sei beispielsweise angenommen, daß es erwünscht wäre, auf den
regulären Portogebührenbetrag von 10 Cent noch eine zusätzliche Portogebühr
von 50 Cent aufzuschlagen. Zunächst würden also vermittels der Tasten
107e der Tastatur die Zahlen Eins und Null (zehn Cent) in den
Zahlenteil 115 der Anzeige eingegeben werden. Als nächstes würde die
Taste 117 gedrückt, also die Taste mit der Aufschrift ±, wodurch der
Betrag von 10 Cent aus der Anzeige in das Additionsregister 210 übertragen
wird. Es wird dann eine Fünf und eine Null eingetastet (50 Cent),
worauf diese Zahlen in der Anzeige erscheinen. Die Taste 117
wird erneut gedrückt, um die 50 Cent zu dem Betrag in dem Additionsregister
210 hinzuzufügen, und die Anzeige zeigt nun einen Gesamtbetrag
von 60 Cent an, der in dem Additionsregister gespeichert ist.
Es wird dann die Einstelltaste 119 gedrückt, um die Frankiermaschine
auf den Betrag von sechzig Cent einzustellen.
Ein weiterer Direktzugriffspeicher (RAM) ist in Fig. 3 dargestellt.
Der erste Satz (214) des Direktzugriffspeichers (3)19 dient zum Speichern
des Arbeitsbereichs für die Keimzahl "Q". Die gespeicherten
Konstanten "R" und "S" (Sätze 2 und 3) dienen zusammen mit der Keimzahl
"Q" zum Erhalten einer internen Maschinenkombination für das
Programm RMRS (siehe Fig. 5). Der vierte Satz dieses Direktzugriffspeichers
dient als Arbeitsbereich zum Errechnen dieser Kombination.
Die Zustandskennzeichen 829, 830 und 831 werden in dem Programm
RMRS zum Anzeigen der Arbeitsstadien in der RMRS-Fundierungsoperation
eingesetzt (siehe Fig. 5). Die Zustandsworte 215 und 216
des Satzes 214 dienen zur Operationssteuerung der Einstell- und
Druckvorrichtung.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Portoausstattungssystems
sind zwei kombinationserzeugende Maschinen vorgesehen: (a) ein Digitalrechner,
der sich in einer Datenzentrale befindet, und (b) eine
oder mehrere elektronische Frankiermaschinen, die andernorts aufgestellt
sind. Von beiderlei Maschinen wird eine Kombination erzeugt,
die in Entsprechung oder Ergänzung zur jeweiligen anderen Kombination
dem Benutzer einer Frankiermaschine die Vornahme einer Portogebühren-Guthaben-
Auffüllung seiner Maschine (ein "Nachladen" von Portowerten) ermöglicht.
Hierzu ist es nicht nötig, daß der Benutzer die Ungelegenheit
auf sich nimmt, die Frankiermaschine selbst der nächsten Postdienststelle
vorführen zu müssen.
Die Bedienungsperson oder der Benutzer der Frankiermaschine
nimmt die Portogebühren-Guthaben-Auffüllung in der Weise vor, daß zunächst die
Datenzentrale telephonisch angerufen wird, wobei der Benutzer sich
selbst oder die Frankiermaschine in geeigneter Weise ausweist. Dies
kann dadurch geschehen, daß der Datenzentrale die Nummer der Frankiermaschine
oder eine eigens vorgesehene Kontonummer oder beides
angegeben wird. Diese Phase der Durchgabe kann entweder durch sprachliche
oder durch tonale Verständigung abgewickelt werden. Der Computer
in der Datenzentrale überprüft anhand dieser Information die
Authentizität des Anrufs. Mit anderen Worten, es wird festgestellt,
daß der Anrufer tatsächlich der Benutzer einer Frankiermaschine ist.
Ist der Anruf überprüft, so formuliert der Computer eine
Antwort an den Benutzer über die Rückantworteinheit, wobei für eines
oder mehrere der Fundierungsregister in der Frankiermaschine die Zahlenwerte
angefordert werden. Nachdem der Benutzer diese Werte über
die Drucktasten des Telephons durchgegeben hat, nimmt der Computer
eine Prüfung vor, bei der festgestellt wird, ob die Frankiermaschine
einwandfrei funktioniert. Der Computer stimmt auch das eine Register
gegen das andere ab, wobei sich zeigt, ob möglicherweise bei der Eingabe
dieser Werte ein Fehler unterlief. Der Benutzer wird dann aufgefordert,
den Betrag des Portogebühren-Guthabenbestandes zu nennen, mit dem die Frankiermaschine
ausgestattet werden soll. Hierauf stellt der Computer
fest, ob die Möglichkeit bestünde, daß das fallende Register der
Frankiermaschine beim Addieren des gewünschten Portogebühren-Guthabenbestandes überliefe.
Stellt sich dieses Problem nicht, so errechnet der Computer
nun eine Kombination, die von dem angeforderten Portogebühren-Guthabenbestand abhängt.
Der Computer bringt dann die Liste der Geschäftsvorgänge des Benutzers
auf den neuen Stand und die erzeugte Kombination geht dem Benutzer
über die Rückantworteinheit zu.
Nach Empfang der von der Datenzentrale ausgefertigten Kombination
entsperrt der Benutzer seine Frankiermaschine. Die Frankiermaschine
kann mit Sperrvorrichtungen verschiedener Art versehen sein,
beispielsweise mit einem Kombinationsschloß, einem schlüsselbetätigten
mechanischen Schloß usw. Das im Rahmen der Erfindung vorgesehene
Schloß vereint in sich die Eigenschaften eines Schalters und eines
Schlosses, d. h. ein Schalter kann durch Einführen und Drehen eines
Schlüssels in verschiedene Schaltstellungen gebracht werden.
Wenn bei dem Benutzer des erfindungsgemäßen Systems die
Kombination eingeht, führt er einen Schlüssel in das Schaltschloß
ein und dreht den Schalter in eine erste Stellung. Hierdurch wird
eine Folge von Vorgängen eingeleitet. Als erstes wird das "Additionsregister"
der Frankiermaschine geräumt. Dann wird in der Anzeige
eine Anzeigelampe in Betrieb genommen, wodurch der Benutzer angewiesen
wird, den Portogebühren-Guthabenbetrag einzugeben. Dies muß natürlich der gleiche
Betrag sein, der der Datenzentrale angegeben wurde. Schließlich wird
durch das Drehen des Schalters in die erste Stellung auch noch das
Aufrufen einer oder mehrerer gespeicherter Konstanten in den leistungslosen
Speicher der Frankiermaschine eingeleitet. Diese Konstanten
dienen zunächst zur Erzeugung von Zufallszahlen, die anschließend
benutzt werden, um eine Kombination zu erzeugen, die der von
der Datenzentrale ausgegebenen komplementär ist.
Nachdem der Benutzer den Portogebühren-Guthabenbetrag eingegeben hat, dreht
er den Schalter in eine zweite Stellung. Jetzt leuchtet eine zweite
Anzeigelampe auf, die den Benutzer instruiert, die Kombination einzugeben,
die ihm von der Datenzentrale zugegangen ist. Indessen hat
die Frankiermaschine den eingegebenen Portogebühren-Guthabenbetrag mit den erzeugten
Zufallszahlen operativ kombiniert, wodurch eine interne Kombination
gebildet wird. Wenn der Benutzer nun die von der Datenzentrale erhaltene
Kombination eingibt, werden die beiden Kombinationen miteinander
verglichen. Da diese komplementären Kombinationen für jeglichen
vorherigen Gehalt der Frankiermaschine und für den eingegebenen
Portogebühren-Guthabenbetrag spezifisch sind, ist damit eine hohe Sicherheit gegen
eine unbefugte Einblicknahme gegeben, wie dies für Portotransaktionen
unerläßlich ist.
Nachdem der Benutzer die von der Datenzentrale gelieferte
Kombination eingegeben hat, dreht er den Schalter in eine dritte
Stellung. Der Mikrocomputer der Frankiermaschine vergleicht jetzt die eingegebene Kombination
mit der intern erzeugten Kombination. Falls diese Kombinationen
zueinander passen, leuchtet eine Anzeigelampe auf, was dem
Benutzer zu verstehen gibt, daß die eingegebene Kombination für gültig
erkannt wurde. Sollte hingegen bei der Eingabe einer Kombination
ein Fehler unterlaufen sein, so informiert eine andere Anzeigelampe
den Benutzer, daß er die Fundierungsprozedur wiederholen muß.
Der Portogebühren-Guthabenbetrag, mit dem die Frankiermaschine ausgestattet
wurde, erscheint im Zahlenteil der Anzeige, wenn die Kombination bestätigt
wurde. Gleichzeitig wird dieser Betrag im "fallenden Register"
und im "Kontrollsummenregister" addiert. Schließlich werden
die bei diesem Portoausstattungsvorgang der Frankiermaschine erzeugten
Zufallszahlen in dem leistungslosen Speicher gespeichert, damit
die nötigen Konstanten für eine künftige Portoausstattungsprozedur
verfügbar sind.
Die allgemeine Methode der Datenverarbeitung durch die
Datenzentrale 5 soll anhand der Fig. 4 eingehender erläutert werden.
Die erfindungsgemäße Methode ist in vielerlei Hinsicht jener der US-
Patentschrift 37 92 446 ähnlich.
Einer der wichtigsten Unterschiede der erfindungsgemäßen Verfahrensweise
liegt jedoch darin, daß Vorkehrungen getroffen sind,
die es ermöglichen, variable Portobeträge in eine Frankiermaschine
einzugeben statt eines fixen Zuschlages, wie dies bereits erwähnt
wurde. Die dem Maschinenbenutzer zugehende Kombination ist abhängig
von dem angeforderten Portobetrag, und die Datenzentrale liefert je
nach dem zur Bestandsergänzung der Frankiermaschine angeforderten
Betrag eine andere Kombination.
Es sei nun auf Fig. 4 Bezug genommen, in der in einem
Flußdiagramm veranschaulicht ist, wie ein eingehender Telephonanruf
von einem Benutzer an einer der mit Frankiermaschinen ausgestatteten
Außenstellen 1 (Fig. 1) in der Datenzentrale 5 verarbeitet wird.
Wenn ein Benutzer an einer der mit Frankiermaschinen ausgestatteten
Außenstellen seine Frankiermaschine 2 neu mit Portogebühren-Guthaben
versehen will, wählt er an seinem Hörzeichentelephon 3 (Fig. 1)
durch Eintasten die Rufnummer der Datenzentrale 5. Die Datenzentrale
antwortet, wie dies durch den Block 939 verdeutlicht ist. Die telephonische
Verbindung ist hierdurch hergestellt. Es folgt jetzt eine
Sprachantwort (Block 940) der computergesteuerten Rückantworteinheit
8 (Fig. 1). Mit dieser Antwort, die dem Benutzer zugeht, wird eine
Zahleneingabe angefordert, die den Benutzer, die Frankiermaschine
oder jenen wie diese identifiziert (mit anderen Worten, es wird festgestellt,
welche Außenstelle 1 am Apparat ist). Diese Kenneingabe
kann entweder eine Kontonummer, eine Maschinenbaunummer oder auch
beides umfassen. Diese Kennummern sind in dem Speicher der Rechenanlage
7 gespeichert.
Nach Anforderung der Zahleneingabe schaltet die Rechenanlage
7 auf den durch den Block 942 dargestellten Eingabemodus um.
Die Rechenanlage erwartet jetzt die Antwort des Benutzers. Die Zahlenauskunft
erfolgt in Form einer Toneingabe, bewirkt durch Niederdrücken
der Tontasten des Hörzeichentelephons 3 (Fig. 1). Die frequenzcodierten
Zifferneingaben werden von dem Datenumsetzer 6 in der
Datenzentrale 5 in die Rechnersprache für die Rechenanlage 7 umgesetzt.
Die Zahleneingabe braucht nicht auf eine feste Anzahl von
Ziffern begrenzt zu sein. Eine feste Anzahl von Ziffern kann jedoch
dazu dienen, diesen Teil der Übertragung zu beenden.
Wenn der Rechenanlage diese Information zugeht, durchsucht
sie ihren Speicher, um festzustellen, ob die angegebene Kontonummer
darin gespeichert ist. Ist ein vergleichbares Konto in dem Speicher
vorhanden, so ist die angegebene Kontonummer gültig und der Entscheidungsblock
944 wird über die zum Block 946 führende Abzweigung 941
verlassen.
Falls hingegen eine entsprechende Kontonummer in dem Speicher
nicht aufzufinden ist, wird der Entscheidungsblock 944 auf der
zu einem zweiten Entscheidungsblock 945 führenden Abzweigung 943 verlassen.
Die Rechenanlage ermittelt jetzt, wie oft der Anrufer bisher
versucht hat, eine gültige Kontonummer einzugeben. Falls der Anrufer
weniger als drei Versuche unternommen hat, die richtige Kontonummer
einzugeben, wird der Entscheidungsblock 945 auf der zu dem Block 948
führenden Abzweigung 947 verlassen. Die Rechenanlage 7 befiehlt nun
der sprachfrequent arbeitenden Rückantworteinheit 8 (Fig. 1) die
Durchgabe einer Aufforderung an den Benutzer, die Kontonummer erneut
anzugeben.
Das Programm zweigt über die Abzweigung 949 zum Block 942
zurück und die Rechenanlage ist abermals bereit, eine Zahleneingabe
zur Identifizierung entgegenzunehmen.
Dem Benutzer werden drei Versuche zur Eingabe einer gültigen
Kontonummer eingeräumt. Falls der Anrufer nach dreimaligem Durchlaufen
des Entscheidungsblocks 945 noch immer keine einwandfreie
Kennummer angegeben hat, fällt über die zum Block 951 führende Abzweigung
950 die Entscheidung zum Abrechnen der Fernsprechverbindung.
Sollte es dem Benutzer dagegen bei einem der drei zulässigen
Versuche gelungen sein, eine gültige Nummer einzugeben, so wird
der Entscheidungsblock 944 über die Abzweigung 941 verlassen, wie
dies bereits erwähnt wurde.
Es wird nun
der Block 946 aufgesucht und eine Sprachantwort erzeugt und
zu dem Benutzer übertragen, mit der zur Eingabe der Frankiermaschinennummer
aufgefordert wird. Diese Aufforderung könnte erwünschtenfalls
allerdings auch schon während des ersten Identifizierungsersuchens
ergangen sein. Die Anforderung der Frankiermaschinennummer
kann an die Stelle der Anforderung der Kontonummer treten oder sie
kann wie bei dieser Ausführungsform in Verbindung damit erfolgen.
Die Rechenanlage schaltet jetzt über Block 952 auf Eingabebetrieb
und erwartet das Eingeben der Frankiermaschinennummer. Wenn
die Frankiermaschinennummer eingegeben ist, ermittelt die Rechenanlage
(Entscheidungsblock 953), ob es sich hierbei um eine gültige
Eingabe handelt. Es muß die Möglichkeit in Betracht gezogen werden,
daß manchen Konten (manchen identifizierenden Kontonummern) mehr als
eine Frankiermaschine zugeordnet sein kann. Doch sind jedem Konto
Frankiermaschinennummern zugewiesen, die als solche einmalig sind,
so daß der Möglichkeit einer Verwechselung vorgebeugt wird.
Wenn es sich zeigt, daß die eingegebene Frankiermaschinennummer
zu dem zuvor ausgewiesenen Konto gehört, wird auf der Abzweigung
954 der Block 956 aufgesucht. Falls eine gültige Frankiermaschinennummer
hingegen nicht gegen das Konto abgestimmt werden kann,
wird der Entscheidungsblock 953 über die Abzweigung 955 verlassen,
die zu einem zweiten Entscheidungsblock 957 führt. Jetzt wird eine
Prüfung vorgenommen, bei der festgestellt wird, ob mehr als drei Versuche
unternommen worden sind, eine gültige Frankiermaschinennummer
einzugeben. Wurden weniger als drei Versuche unternommen, so wird
über die Abzweigung 960 der Block 961 aufgesucht. Es ist eine Sprachantwort
formuliert, die hierauf dem Benutzer zugeht, um ihn zur erneuten
Angabe der Frankiermaschinennummer aufzufordern. Der Block 961
wird über die Abzweigung 962 verlassen und es wird erneut der Block
952 aufgesucht. Die Rechenanlage erwartet jetzt eine Neuangabe der
Zahl. Falls drei Versuche zur Angabe einer gültigen Frankiermaschinennummer
fruchtlos bleiben, wird der Entscheidungsblock 957 auf der
Abzweigung 958 verlassen, die zu dem Block 959 führt. Dem Frankiermaschinenbenutzer
wird nun anheimgestellt, eine bestimmte Telephonnummer
anzurufen, um sich persönlich beraten zu lassen. Die Rechenanlage
bricht jetzt die Fernsprechverbindung über Block 951 ab.
Die an den Benutzer gerichtete Bitte, sich beraten zu lassen,
bezweckt eine Klärung der Frage, warum der Benutzer Schwierigkeiten
hat, eine gültige Frankiermaschinennummer anzugeben, nachdem er
ja eine gültige Kontonummer angegeben hat. Nachdem zuvor eine richtige
Kontonummer angegeben wurde, handelt es sich bei dem Anrufer
aller Wahrscheinlichkeit nach tatsächlich um einen Kontoinhaber, der
daher jetzt eigentlich keine Schwierigkeiten haben dürfte.
Wie bereits erwähnt wurde, wird der Entscheidungsblock 953
bei Eingabe einer gültigen Frankiermaschinennummer auf der Abzweigung
954 verlassen, die zu dem Block 956 führt. Die Rechenanlage veranlaßt
jetzt die sprachliche Rückantworteinheit zur Durchgabe der
Aufforderung an den Benutzer, den derzeitigen Saldo im steigenden
Register der Frankiermaschine einzugeben. Zur Ermittlung dieses
Werts drückt der Benutzer die Taste 113 (Fig. 1c) in der Tastatur 34
der Frankiermaschine 2. Der in dem steigenden Register gespeicherte
Betrag erscheint dann in dem Zahlenteil 115 der Anzeige (Fig. 1c).
Der Benutzer teilt hierauf der Datenzentrale 5 diese Zahl, wie angefordert,
über das Hörzeichentelephon 3 (Fig. 1) mit. Die Rechenanlage
7 schaltet im Block 963 auf Eingabebetrieb, um die Eingabe des Werts
für das steigende Register entgegenzunehmen. Es wird jetzt der Entscheidungsblock
964 aufgesucht und der eingegebene Betrag für das
steigende Register wird überprüft, um festzustellen, ob dieser Betrag
entsprechend der bekannten Größe des Registers annehmbar ist.
Mit anderen Worten, es wird kontrolliert, ob der genannte Betrag die
maximale Speicherkapazität des Registers nicht überschreitet. Ist
der eingegebene Betrag ein annehmbarer Wert, so wird der Entscheidungsblock
964 über die Abzweigung 965 verlassen, die zu dem Block 966
führt.
Falls sich der Betrag des steigenden Registers bei der Prüfung
jedoch nicht als annehmbar erweist, so wird über die Abzweigung
967 der Block 968 aufgesucht. Die Rechenanlage erzeugt nun über die
Rückantworteinheit eine Sprachantwort, mit der der Benutzer aufgefordert
wird, die Prozedur zu wiederholen. Über die Abzweigung 969 wird
dann der Block 956 aufgesucht und dem Benutzer geht abermals eine
Sprachantwort zu, die den Wert des steigenden Registers anfordert.
Die Rechenanlage schaltet wieder auf Eingabebetrieb (Block 963),
nimmt die Eingabe entgegen und führt eine Formatprüfung des Werts
für das steigende Register durch (Entscheidungsblock 964). Der jetzige
Wert für das steigende Register kann auch mit dem vorherigen Betrag
des steigenden Registers verglichen werden, um festzustellen,
ob er größer oder gleich ist.
Wird die Unklarheit durch die Formatprüfung beseitigt, so
wird über die Abzweigung 965 der Block 966 aufgesucht. Die Rechenanlage
erzeugt und überträgt jetzt eine Antwort über die Rückantworteinheit,
mit der die Eingabe des Gehalts des fallenden Registers angefordert
wird. Der Benutzer erhält diesen Wert, indem er die Taste
114 in der Tastatur 34 der Frankiermaschine 2 (Fig. 1c) niederdrückt.
In dem Zahlenteil 115 der Anzeige wird jetzt der Wert des steigenden
Registers gelöscht und es erscheint der Betrag des fallenden Registers.
Der Benutzer gibt dann diesen Wert über das Hörzeichentelephon
3 (Fig. 1) an die Datenzentrale 5 durch. Es wird der Block 970
aufgesucht und die Rechenanlage schaltet auf Eingabebetrieb, um den
Wert des fallenden Registers entgegenzunehmen. Der Entscheidungsblock
971 ruft dann zu der Feststellung auf, ob der eingegebene Wert
des fallenden Registers entsprechend der bekannten Größe dieses Registers
annehmbar ist. Hält der angegebene Wert dieser Prüfung stand,
so wird der Entscheidungsblock 971 über die Abzweigung 972 verlassen.
Es wird nun der Block 976 aufgesucht. Wird bei der Formatprüfung ein
Fehler festgestellt, so wird der Entscheidungsblock 971 über die Abzweigung
973 verlassen und der Block 974 aufgesucht. Die Rechenanlage
erzeugt dann eine Sprachantwort über die Rückantworteinheit, die den
Benutzer auffordert, die Prozedur zu wiederholen. Über die Abzweigung
975 wird der Block 966 aufgesucht und der Benutzer wird abermals angewiesen,
den Inhalt des fallenden Registers einzugeben. Der Benutzer
gibt diese Information erneut an die Datenzentrale durch und sie
wird von der Rechenanlage entgegengenommen (Block 970). Es wird wieder
der Entscheidungsblock 971 aufgesucht und falls die Formatprüfung
keine Beanstandung ergibt, nimmt das Programm über die Abzweigung
972 seinen Fortgang zum Block 976. Der Block 976 fordert die Abstimmung
des angegebenen Betrags im fallenden Register gegen den Betrag einer gespeicherten
vorherigen Ablesung, die bei einer voraufgegangenen Auffüllung
der Frankiermaschine mit einem Portoguthabenwert durch den Benutzer erhalten wurde. Die
jetzige Lesung des fallenden Registers kann nicht höher sein als der
gespeicherte Wert, da das fallende Register für jede Auffüllung mit einem Portogebühren-
Guthabenwert schrittweise um den jeweils ausgegebenen
Portogebührenbetrag verringert wird. Falls die jetzige Lesung dennoch tatsächlich
höher sein sollte als der gespeicherte Wert, wird der Entscheidungsblock
976 über die Abzweigung 977 verlassen. Es wird dann
der Entscheidungsblock 978 aufgesucht, um festzustellen, ob drei
Durchgänge durch den voraufgehenden Entscheidungsblock 976 erfolgt
sind. Sind in der Tat drei Durchgänge durch den voraufgehenden Entscheidungsblock
erfolgt, so weist dies darauf hin, daß hinsichtlich
des fallenden Registers ein Problem bestehen kann. Der Entscheidungsblock
978 wird dann über die Abzweigung 979 verlassen und es wird
der Entscheidungsblock 959 aufgesucht. Dem Benutzer wird jetzt anheimgestellt,
eine Wartungsdienstnummer anzurufen und sich helfen zu lassen.
Die Fernsprechverbindung wird danach getrennt (Block 951).
Sind indes noch keine drei Durchgänge durch den Entscheidungsblock
976 erfolgt, so wird davon ausgegangen, daß der Benutzer
der Datenzentrale eine falsche Eingabe geliefert hat, und der Entscheidungsblock
978 wird auf der Abzweigung 980 verlassen, die zu dem
Block 968 führt. Der Benutzer wird jetzt aufgefordert, die Lesewerte
für das steigende und das fallende Register zu wiederholen, wie dies
bereits vorher gefordert wurde.
Falls beim Erreichen des Entscheidungsblocks 976 festgestellt
wird, daß der jetzige Lesewert für das fallende Register ordnungsgemäß
ein niedrigerer Wert ist als der gespeicherte ältere Lesewert,
so wird über die Abzweigung 981 der Entscheidungsblock 982 aufgesucht.
Die Summe der Lesungen des steigenden und des fallenden Registers
wird jetzt gegen die Summierung der gespeicherten älteren
Werte für das steigende und fallende Register abgestimmt. Wird
Gleichheit festgestellt, so wird über die Abzweigung 983 der Block
986 aufgesucht. Falls die Summen jedoch nicht übereinstimmen, wird
der Entscheidungsblock 982 über die Abzweigung 984 verlassen, die zu
einem weiteren Entscheidungsblock 985 führt. In diesem Entscheidungsblock
wird geprüft, ob die Disparität in den Registersummen auf einen
Überlaufzustand in dem steigenden Register zurückzuführen ist.
Falls jetzt Gleichheit festgestellt werden kann, wird über die Abzweigung
987 der Block 986 aufgesucht. Falls die Gleichheit jedoch immer
noch nicht festgestellt wird, so wird über die Abzweigung 988 ein
vierter Entscheidungsblock 989 aufgesucht. Dieser Entscheidungsblock
sucht Gleichheit zwischen der jetzigen Registersumme und einer der
letzten gespeicherten Summe noch voraufgehenden gespeicherten Summe
festzustellen. Ergibt sich bei dieser Prüfung Gleichheit, so bedeutet
dies, daß zuvor schon einmal eine Portogebühren-Guthaben-Kombination
angefordert, aber nicht in die Frankiermaschine eingegeben wurde.
Über die Abzweigung 990 wird dann der Block 1004 aufgesucht und die
Rechenanlage formuliert eine Antwort über die Rückantworteinheit,
mit der dem Frankiermaschinenbenutzer die zuvor erstellte Fundierungskombination
und der Portogebühren-Guthabenbetrag angegeben werden, die seinerzeit
nicht eingegeben wurden.
Wird Gleichheit auch im Entscheidungsblock 989 nicht festgestellt,
so wird über eine Abzweigung 991 ein fünfter Entscheidungsblock
992 aufgesucht. In diesem Entscheidungsblock wird festgestellt,
ob Gleichheit der im Block 989 geprüften Summen besteht, wenn die
Möglichkeit eines Überlaufs des steigenden Registers in Erwägung gezogen
wird. Wird unter diesen Umständen Gleichheit festgestellt, so
wird über die Abzweigung 993 der Block 1004 aufgesucht. Dem Frankiermaschinenbenutzer
wird dann die früher erzeugte Portogebühren-Guthabenkombination
mitgeteilt, die nicht eingegeben worden war.
Besteht nach dem fünften Entscheidungsblock 992 immer noch
keine Gleichheit, so wird über die Abzweigung 994 der Entscheidungsblock
978 aufgesucht, wo ein Test auf drei Durchgänge durch den Entscheidungsblock
992 vorgenommen wird. Sind noch keine drei Durchgänge
erfolgt, so wird angenommen, daß ein Fehler in einer Registereingabe
eintrat, und über die Abzweigung 980 wird dann der Block 968
aufgesucht. Sind hingegen drei Durchgänge durch den Block 992 erfolgt,
so wird angenommen, daß ein größeres Problem vorliegt, und es
wird über die Abzweigung 979 der Block 959 aufgesucht. Der Frankiermaschinenbenutzer
wird angewiesen, eine Wartungsdienstnummer anzurufen,
worauf die Verbindung zwischen dem Benutzer und der Datenzentrale
über Block 951 getrennt wird.
Wie aus dem oben Gesagten hervorgeht, öffnet die Feststellung
der Gleichheit in einem der Blocks 982 und 985 den Zugang zum
Block 986. Die Rechenanlage formuliert eine Antwort über die Rückantworteinheit
in dem Sinne, daß der Frankiermaschinenbenutzer aufgefordert
wird, den Portogebühren-Guthabenbetrag einzugeben, mit dem die Frankiermaschine
ausgefüllt werden soll. Die Rechenanlage schaltet dann auf Eingabebetrieb
(Block 995), um die Eingabe des Frankiermaschinenbenutzers
entgegenzunehmen. Es wird jetzt der Entscheidungsblock 996 aufgesucht,
um festzustellen, ob der angeforderte Portogebühren-Guthabenbetrag seiner Zahlengröße
nach zur Verarbeitung durch die Register geeignet ist, ohne
daß ein Überlaufzustand hervorgerufen wird. Mit anderen Worten, der
angeforderte Betrag darf nicht so groß sein, daß er nicht einwandfrei
in die Portogebühren-Guthaben-Register einzugeben wäre. Hält sich der
Betrag ordnungsgemäß innerhalb des durch die Obergrenze der Portogebühren-
Guthaben-Register gegebenen Bereichs, so wird über die Abzweigung
997 der Entscheidungsblock 998 aufgesucht. Jetzt wird festgestellt,
ob der angeforderte Betrag ein bestimmtes Minimum unterschreitet.
Dies wird deshalb festgestellt, weil es erwünscht ist, das Abrufen
von Lappalbeträgen durch den Frankiermaschinenbenutzer zu verhindern,
unbefugten Eingriffen entgegenzuwirken und überhaupt von jeder Vergeudung
wertvoller Computerzeit abzuschrecken.
Handelt es sich bei dem angeforderten Betrag nicht um eine
nichtige Summe, so wird über die Abzweigung 999 ein dritter Entscheidungsblock
1000 aufgesucht. Jetzt wird ermittelt, ob durch die Addition
des Portogebühren-Guthabenbetrags ein Überlauf des fallenden Registers bewirkt wird.
Wird festgestellt, daß dies nicht der Fall ist, so wird über die Abzweigung
1001 der Block 1002 aufgesucht. Die Rechenanlage errechnet
jetzt eine neue Kombination für den Frankiermaschinenbenutzer. Diese
Kombination ist abhängig von dem angeforderten Portogebühren-Guthabenbetrag
wie auch von einer Reihe von Zufallszahlen. Eine typische Methode zum Erstellen
einer Portokombination soll im folgenden anhand des Flußdiagramms
der Fig. 5 beschrieben werden.
Nachdem die Rechenanlage die neue Kombination formuliert
hat, wird die gespeicherte Aufzeichnung (der Belegsatz des Benutzers)
berichtigt, so daß sie die Änderungen im steigenden und im fallenden
Register der betreffenden Frankiermaschine wiedergibt, die durch
diese Portogebühren-Guthaben-Neuausstattung bewirkt wurden (Block 1003). Die Rechenanlage
schaltet jetzt auf Ausgabebetrieb und es wird der Block 1004
aufgesucht, um die neue Kombination zum Benutzer zu übertragen.
Es ist zu beachten, daß die Berichtigung der Register der
Rechenanlage (Block 1003) der Durchgabe der Information an den Benutzer
(Block 1004) voraufgeht. Diese Verfahrensweise wirkt als Sicherheitsvorkehrung
gegen die Ausgabe von Portogebühren-Guthaben ohne eine entsprechende
Aufzeichnung. Für den Fall, daß vorher eine Kombination nicht
eingegeben wurde, wenn etwa der Block 1004 über die Abzweigungen 990
oder 993 aufgesucht wurde, wird die frühere Kombination dem Benutzer
mitgeteilt, ohne den Belegsatz zu berichtigen. Dies leuchtet auch
ohne weiteres ein, das der Belegsatz ja bereits anläßlich der früheren
Portogebühren-Guthaben-Anforderung berichtigt wurde.
Nach Durchgabe der Kombination an den Benutzer (Block 1004)
kann sich eine Wiederholung als notwendig erweisen. Es wird der Block
1005 aufgesucht und die Rechenanlage ist nun bereit, drei Digitalelemente
von dem Benutzer zu empfangen. Es wird der Entscheidungsblock
1006 aufgesucht, und falls keine Digitalelemente eingegangen sind,
wird die Verbindung getrennt (Abzweigung 1008 zum Block 1009). Falls
der Benutzer hingegen die drei Digitalelemente "HPT" in sein Hörzeichentelephon
eintastet, wird der Entscheidungsblock 1006 auf der Abzweigung
1007 verlassen und die Kombination wird wiederholt (Block
1004).
Wie bereits erwähnt wurde, prüft die Rechenanlage die Höhe
des angeforderten Portogebühren-Guthabenbetrags (Block 996), um festzustellen, ob er
von den Registern der Frankiermaschine aufgenommen werden kann. Ist
dies nicht der Fall, so wird über die Abzweigung 1010 der Entscheidungsblock
1011 aufgesucht. Die Rechenanlage ermittelt dann, ob drei
Durchgänge durch den Block 996 erfolgt sind. Sind drei Durchgänge
erfolgt, so wird über die Abzweigung 1012 der Block 959 aufgesucht
und der Benutzer wird angewiesen, sich telephonisch Rat zu holen.
Falls noch keine drei Durchgänge stattgefunden haben, wird der Benutzer
aufgefordert, den gewünschten Portogebühren-Guthabenbetrag zu wiederholen (Abzweigung
1013 zum Block 1014). Block 1014 wird auf der Abzweigung
1015 zum Block 986 verlassen und die Rechenanlage schaltet auf Eingabebetrieb
und erwartet die Portogebühreneingabe.
Der Benutzer wird auch dann aufgefordert, sich beraten zu
lassen (Block 959), wenn entweder der Portogebühren-Guthabenbetrag unterhalb eines
Mindestwerts verbleibt (Verlassen des Blocks 998 auf der Abzweigung
1016) oder wenn das fallende Register überlaufen würde (Verlassen
des Blocks 1000 auf der Abzweigung 1017).
Nach Empfang der Kombination aus der Datenzentrale sieht
sich der Benutzer imstande, die Auffüllung mit Portogebühren-Guthaben seiner Frankiermaschine
vorzunehmen. Das Flußdiagramm zur Veranschaulichung der Wiederauffüllungs-
Routine mit Portogebühren-Guthaben der Frankiermaschine zur Verarbeitung
der von der Datenzentrale erhaltenen Kombination ist in Fig. 5 und
5a gezeigt.
Die Frankiermaschine wird angeschaltet (Block 1100) und
gestartet und die Kennzeichen werden in den Speicher gesetzt (Block
1101). Die Tastatur 34 und der Sperrschalter 121 (Fig. 1b und 1c)
werden nach Eingaben abgefragt (Block 1102). Es wird der Entscheidungsblock
1103 aufgesucht, um festzustellen, ob der Sperrschalter
121 in eine neue Stellung gedreht wurde. Ist die Stellung des Sperrschalters
geändert worden, beispielsweise indem zunächst ein Schlüssel
eingeführt und der Sperrschalter dann in die Stellung 1 gedreht
wurde, so wird über die Abzweigung 1104 der Entscheidungsblock 1105
aufgesucht. Ist dagegen keine Änderung in der Stellung des Sperrschalters
eingetreten, so wird ermittelt, ob eine Tastatureingabe
vorliegt (der Entscheidungsblock 1107 wird über die Abzweigung 1106
aufgesucht). Das Programm verzweigt sich dann entweder zur Durchführung
einer durch die Tastatur aufgerufenen Funktion (der Block 1109
wird über die Abzweigung 1108 aufgesucht) oder die Tastatur und der
Sperrschalter werden erneut nach einer Eingabe abgefragt (der Block
1102 wird über die Abzweigung 1110 aufgesucht).
Sobald feststeht, daß der Sperrschalter 121 betätigt wurde
(Block 1103), wird festgestellt, welchen Schritt in der Wiederauffüllungsprozedur
mit der Portogebühren-Guthaben der Benutzer vornimmt, d. h. ob sich der Benutzer anschickt,
den gewünschten Portogebühren-Guthabenbetrag in die Tastatur einzutasten
(Sperrschalter in Stellung 1), die aus der Datenzentrale herrührende
Kombination einzugeben (Sperrschalter in Stellung 2) oder ob der Benutzer
den Sperrschalter in die Stellung 3 gedreht hat, um die Wiederauffüllung mit Portogebühren-
Guthaben der Frankiermaschine gültig zu vollziehen.
Nachdem ermittelt ist, in welcher Stellung sich der Sperrschalter
befindet, schlägt die Routine die betreffende Abzweigung
ein (Stellung 1 Abzweigung 1111, Stellung 2 Abzweigung 1112, Stellung
3 Abzweigung 1113).
Auf der Abzweigung 1111 wird in einem Entscheidungsblock
1114 zunächst festgestellt, ob das Kennzeichen 1 in dem Direktzugriffspeicher
(3)19 markiert (gleich eins) ist. Ist dieser Zustand
gegeben, so zeigt dies an, daß die der ersten Schalterstellung entsprechende
Routine bereits beendet ist, und die Routine zweigt dann
(über die Abzweigung 1115) zum Abfragen der nächsten Schalterstellungsroutine
zum Block 1102 zurück. Ist dies nicht der Fall, so wird
über die Abzweigung 1116 der Block 1117 aufgesucht. Eine erste Zahl
"Q" wird aus dem als Lese-Schreibspeicher dienenden Direktzugriffspeicher
(3)19 (Satz 2) erschlossen. Durch eine an der Zahl "Q" vorgenommene
mathematische Operation wird dann eine Zahl "R" erzeugt
(Block 1118). Als nächstes wird durch eine an der zuerst erzeugten
Zahl "R" vorgenommene mathematische Operation eine zweite Zahl "S"
erzeugt (Block 1119). Nachdem die Zahlen "R" und "S" erzeugt sind,
leuchtet im Anzeigelampenteil 116 (Fig. 1c) die Anzeigelampe 122 auf,
wodurch die Bedienungsperson aufgefordert wird, den gewünschten Portobetrag
einzugeben (Block 1120). Die Routine für die erste Schalterstellung
wird beendet durch Markieren des ersten Kennzeichens und
Löschen des zweiten Kennzeichens (Block 1121). Die Routine kehrt
dann zum Block 1102 zurück, um die nächste Schalterstellung abzufragen.
Die Bedienungsperson an der Frankiermaschine tastet nun
den Portogebühren-Guthabenbetrag ein und dreht den Sperrschalter in die Stellung 2.
Über die Abzweigung 1112 wird der Entscheidungsblock 1122 aufgesucht
und es wird festgestellt, ob das Kennzeichen 2 markiert ist. Ist das
der Fall, so zweigt die Routine über die Abzweigung 1123 zum Block
1102 zurück. Ist dies jedoch nicht der Fall, so wird über die Abzweigung
1124 der Block 1125 aufgesucht. Der Wert in der Anzeige (von
der Bedienungsperson eingetasteter Portogebühren-Guthabenbetrag) wird dann zu einer
Arbeitsstelle "P" im Speicher übertragen. Unter Verwendung der Werte
"R", "S" und "P" (angeforderter Portogebühren-Guthabenbetrag) wird eine Zahl "T" erzeugt
(Block 1126). Eine Möglichkeit hierfür besteht darin, daß "R",
"S" und "P" gemäß der Gleichung
T=(P×R)+S
kombiniert werden.
Als nächstes wird ein Teil dieser resultierenden Zahl "T"
gewählt, um gemäß Block 1127 einen Kombinationskennwert "Cm" (Kombinationskennwert der
Frankiermaschine) abzuleiten.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß die Rechenanlage
in der Datenzentrale einen Eingabe-Kombinationskennwert "Cc" (Computer-Eingabe-Kombinationskennwert)
genau in der gleichen Weise erzeugt hat, wie die Frankiermaschine
den Kombinationskennwert "Cm" erzeugt, d. h. in der Rechenanlage ist für die
betreffende Frankiermaschine eigens ein Grundkennwert "Q" gespeichert, aus
der sie die Zahlen "R" und "S" erzeugt. Als der Benutzer den Portogebühren-
Guthabenbetrag "P" eingab, erzeugte die Rechenanlage "T" unter Verwendung
der Zahlen "R", "S" und "P". Der Computer-Eingabe-Kombinationskennwert "Co" wurde dadurch gebildet,
daß in gleicher Weise wie bei der Frankiermaschine ein Teil
der erzeugten Zahl "T" gewählt wurde. Eine Wiederauffüllung mit Portogebühren-Guthaben der
Frankiermaschine ist daher nur dann möglich, wenn "Cm" gleich "Cc"
ist.
Nachdem die Maschinenroutione den Frankiermaschinen-Kombinationskennwert "Cm" erzeugt
hat, leuchtet in dem Anzeigelampenteil 116 (Fig. 1c) die Anzeigelampe
123 auf, wodurch der Benutzer aufgefordert wird, den von der
Rechenanlage erhaltenen Eingabe-Kombinationskennwert "Cc" einzugeben (Block 1128).
Gemäß Block 1129 wird das zweite Kennzeichen gesetzt und das dritte
Kennzeichen wird gelöscht. Die Routine kehrt zum Block 1102 zurück.
Der Benutzer gibt jetzt den Computer-Eingabe-Kombinationskennwert "Cc" in
die Tastatur 34 (Fig. 1b) ein und dreht den Sperrschalter 121 in die
Stellung 3. Der abschließende Teil der Wiederauffüll-Routine mit Portogebühren-
Guthaben der Frankiermaschine wird über die Abzweigung 1113 eingeleitet. Im Entscheidungsblock
1130 wird festgestellt, ob das dritte Kennzeichen
markiert ist. Ist dies der Fall, so wird über die Abzweigung 1131
wieder der Block 1102 aufgesucht. Ist es nicht der Fall, so wird der
eingetastete und zur Anzeige gebrachte Eingabe-Kombinationskennwert "Cc" aus dem Anzeigeregister
in einen Arbeitsteil des Speichers übertragen (es wird
auf der Abzweigung 1132 der Block 1133 aufgesucht). Der Entscheidungsblock
1134 wird aufgesucht, um festzustellen, ob der angeforderte
Portogebühren-Guthabenbetrag "P" von dem fallenden Register aufgenommen werden
kann. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird über die Abzweigung
1135 der Block 1136 aufgesucht und in dem Anzeigelampenteil 116
leuchtet eine Anzeigelampe auf, die auf den Fehler hinweist. Die
Routine wird dann durch Markieren des dritten Kennzeichens, Löschen
des ersten Kennzeichens (Block 1150) und Rückkehr zum Abfragen der
Tastatur (Block 1102) beendet.
Falls indessen das dritte Kennzeichen nicht markiert war,
wird über die Abzweigung 1137 der Block 1138 aufgesucht. Die Eingabe-Kombinationskennwerte
"Cc" und "Cm" werden jetzt miteinander verglichen. Falls
diese Kombinationskennwerte nicht übereinstimmen, wird über die Abzweigung
1139 der Block 1140 aufgesucht und die Anzeigelampe 125 leuchtet auf,
wodurch die Bedienungsperson darauf hingewiesen wird, daß die Wiederauffüllung mit Portogebühren-
Guthaben keine Gültigkeit erlangt hat. Die Routine wird dann
über Block 1150 beendet.
Falls die Kombinationskennwerte jedoch übereinstimmen, wird über
die Abzweigung 1141 der Block 1142 aufgesucht. Das fallende Register
der Frankiermaschine wird dann um den angeforderten Portogebühren-Guthabenbetrag "P"
fortgeschaltet. Der Grundkennwert "Q" wird dann durch die zuletzt erzeugte
Zahl "S" ersetzt (Block 1143) und im Anzeigelampenteil 116 leuchtet
die Anzeigelampe 124 auf, was der Bedienungsperson anzeigt, daß die
Wiederauffüllung mit Portogebühren-Guthaben Gültigkeit erlangt hat. Das dritte Kennzeichen
wird markiert und das erste Kennzeichen wird gelöscht (Block 1150),
womit die Wiederauffüll-Routine mit Portogebühren-Guthaben beendet ist.
Claims (16)
1. Verfahren zur Eingabe eines
Portogebühren-Guthabenwertes (P) in einen
Portogebühren-Guthabenspeicher einer digitalen
Datenverarbeitungsvorrichtung (10, 40) einer
elektronischen Frankiermaschine durch Einstellung
eines Guthaben-Einspeichermodus (RMRS) in
Verbindung mit der Eingabe eines
Eingabe-Kombinationskennwertes (Cc),
dadurch gekennzeichnet,
- - daß der Eingabe-Kombinationskennwert (Cc) extern in einer Datenzentrale durch einen Rechner (7) aus einem in dieser abgespeicherten Grundkennwert sowie aus dem in die Datenzentrale übertragenen gewünschten Portogebühren-Guthabenwert (P) gebildet wird,
- - daß die digitale Datenverarbeitungsvorrichtung (10, 40) im Guthabenwert-Einspeichermodus (RMRS) aus einem Speicher (17, 0 bis F) der digitalen Datenverarbeitungsvorrichtung einen dem Grundkennwert der Datenzentrale entsprechenden Grundkennwert (Q) abruft, aus diesem und aus dem gewünschten Portogebühren-Guthabenwert (P) einen Frankiermaschinen-Kombinationskennwert (Cm) bildet und abspeichert,
- - daß die digitale Datenverarbeitungsvorrichtung (10, 40) der elektronischen Frankiermaschine den Frankiermaschinen-Kombinationswert (Cm) mit dem in die elektronische Frankiermaschine eingegebenen Eingabe-Kombinationskennwert (Cc) vergleicht und
- - daß die digitale Datenverarbeitungsvorrichtung (10, 40) den eingegebenen Portogebühren-Guthabenwert (P) in den Portogebühren-Guthabenspeicher überträgt, wenn sie eine vorgegebene feste Zuordnung zwischen dem Frankiermaschinen-Kombinationskennwert (Cm) und dem Eingabe-Kombinationskennwert (Cc) feststellt.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
- - bei mindestens einer der Datenzentrale zugeordneten elektronischen Frankiermaschine außer dem Portogebühren-Guthabenwert (P) noch zusätzlich erste Identifizierungsdaten für die mindestens eine elektronische Frankiermaschine in die externe Datenzentrale übertragen werden,
- - der Rechner (7) der Datenzentrale die empfangenen ersten Identifizierungsdaten der mindestens einen elektronischen Frankiermaschine mit zweiten Identifizierungsdaten vergleicht, welche in einer Speichervorrichtung des Rechners (7) fest eingespeichert und der mindestens einen elektronischen Frankiermaschine zugeordnet sind, und
- - der Rechner (7) nur bei Gleichheit der ersten und zweiten Identifizierungsdaten den Eingabe-Kombinationskennwert (Cc) ermittelt.
3. Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Rechner (7) die ersten und zweiten
Identifizierungsdaten bei jeweils erfolglosem
Vergleichsergebnis vor einer Fehleranzeige mehrmals
miteinander vergleicht.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Rechner (7) der Datenzentrale bei fehlender Identität
der ersten und der zweiten Identifizierungsdaten in n
aufeinanderfolgenden Vergleichsoperationen eine
Eingabeeinrichtung der Datenzentrale für eine weitere
Kommunikation zur Datenzentrale sperrt.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß die digitale Datenverarbeitungsvorrichtung in der Frankiermaschine aus dem Grundkennwert (Q) im Wege einer ersten arithmetischen Operation eine erste Zahl (R) und aus dieser im Wege einer zweiten arithmetischen Operation eine zweite Zahl (S) bildet, derart, daß beide Zahlen (R, S) in einer Pseudozufallsbeziehung zueinander stehen, und durch Multiplikation der ersten oder zweiten Zahl (R oder S) mit dem eingegebenen Portogebühren-Guthabenwert (P) durch Addition des Multiplikationsergebniswertes zur zweiten oder ersten Zahl (S oder R) eine Frankiermaschinen-Kombinationszahl (T) bildet,
- - daß der Rechner (7) in der Datenzentrale in entsprechender Weise eine Datenzentrale-Kombinationszahl bildet und
- - daß die digitale Datenverarbeitungsvorrichtung in der Frankiermaschine wenigstens einen Teil der Frankiermaschinen-Kombinationszahl (T) als Frankiermaschinen-Kombinationswert (Cm) und wenigstens einen Teil der extern erzeugten Datenzentrale-Kombinationszahl als Eingabe-Kombinationswert (Cc) miteinander vergleicht.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Zugriff zur Datenzentrale für die Kommunikation mit
der Station der Frankiermaschine erst dann freigegeben
wird, wenn der Rechner (7) eine gültige Kontonummer
der Frankiermaschine, eine gültige
Frankiermaschinennummer und einen innerhalb der
Kapazitätsgrenzen des Portogebühren-Guthabenspeichers
der Frankiermaschine befindlichen
Portogebühren-Guthabenwert (P) in der
Eingabevorrichtung der Datenzentrale feststellt.
7. Verfahren nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Grundkennwert (Q, S) der Frankiermaschine bzw. der
Grundkennwert der Datenzentrale jeweils durch eine
identische arithmetische Pseudozufalls-Operation bei
jedem Guthabenwert-Einspeichermodus (RMRS) durch die
digitale Datenverarbeitungsvorrichtung der
Frankiermaschine bzw. durch den Rechner (7) der
Datenzentrale geändert und abgespeichert wird.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
digitale Datenverarbeitungsvorrichtung bzw. der
Rechner aus dem betreffenden Grundkennwert (Q) der
elektronischen Frankiermaschine bzw. der Datenzentrale
im Wege einer arithmetischen Operation einen
Grund-Zahlenwert (S) ermittelt und diesen nach der
Abspeicherung des Portogebühren-Guthabenwertes (P) im
Portogebühren-Guthabenspeicher anstelle des vorherigen
Grundkennwertes als neuen Grundkennwert für den
nächsten Guthabenwert-Einspeichermodus abspeichert.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Portogebühren-Guthabenwert (P) im
Guthabenwert-Einspeichermodus (RMRS) durch die
Eingabeeinrichtung (I, 34) für die Eingabe von
auszudruckenden Portogebühren entsprechenden Daten
eingegeben wird.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Grundkennwert (Q) der elektronischen Frankiermaschine
in einem Abrechnungsspeicher (16 bis 19) der digitalen
Datenverarbeitungsvorrichtung abgespeichert wird.
11. Elektronische Frankiermaschine
- - mit einer Eingabeeinrichtung, (I, 34) für die Eingabe von den auszudruckenden Portogebühren entsprechenden Daten und
- - mit einer in der elektronischen Frankiermaschine angeordneten digitalen Datenverarbeitungsvorrichtung (10, 40), die einen Portogebühren-Guthabenspeicher für einen Portogebühren-Guthabenwert (P) aufweist, der nach Betätigung einer Schaltvorrichtung (121, SW1, SW2, SW3) in einen Guthabenwert-Einspeichermodus (RMRS) in den Portogebühren-Guthabenspeicher einspeicherbar ist zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
- a) daß der Guthabenwert-Einspeichermodus durch die Schaltvorrichtung (121, SW1, SW2, SW3) einleitbar ist,
- b) daß die digitale Datenverarbeitungsvorrichtung die Eingabeeinrichtung auf einen eingegebenen Portogebühren-Guthabenwert (P) hin sowie die Schaltvorrichtung (121, SW1, SW2, SW3) auf seine Betätigung hin abfragt und
- c) daß in der Schaltstellung der Schaltvorrichtung für
den Guthabenwert-Einspeichermodus (RMRS)
- - der gewünschte Portogebühren-Guthabenwert (P) in ein Anzeigeregister einspeicherbar ist,
- - der Frankiermaschinen-Kombinationskennwert (Cm) durch die digitale Datenverarbeitungsvorrichtung (10, 40) der Frankiermaschine ermittelbar ist und
- - der Frankiermaschinen-Kombinationskennwert (Cm) mit dem Eingabe-Kombinationskennwert (Cc) vergleichbar ist und nachfolgend der Portogebühren-Guthabenwert (P) aus dem Anzeigeregister in den Abrechnungsspeicher (16 bis 19) der Frankiermaschine einspeicherbar ist.
12. Elektronische Frankiermaschine nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Schaltvorrichtung für die Einleitung und Durchführung
der drei Steuermaßnahmen gemäß Merkmal c) drei
Schaltstellungen aufweist.
13. Datenzentrale mit einer Eingabevorrichtung und einer
Ausgabevorrichtung und einem Rechner (7) zur Erzeugung
eines Eingabe-Kombinationskennwertes (Cc) für
mindestens eine an einer entfernten Station (1)
vorgesehene elektronische Frankiermaschine zur
Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß im Rechner
(7) eine Speichervorrichtung vorgesehen ist, die
jeweils mindestens ein steigendes Register und ein
fallendes Register aufweist, die bei einer wirksamen
Bestimmung des Eingabe-Kombinationskennwertes (Cc)
jeweils durch den eingegebenen
Portogebühren-Guthabenwert (P) auf den neuesten Stand
gebracht werden.
14. Datenzentrale nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß bei
mehreren mit der Datenzentrale verbundenen Stationen
(1) jeder elektronischen Frankiermaschine ein
Identifizierungsregister, ein steigendes Register und
ein fallendes Register zugeordnet ist.
15. Datenzentrale nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Rechner (7) zusätzlich ein Kontrollsummenregister
(SOR) aufweist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19782820658 DE2820658A1 (de) | 1978-05-11 | 1978-05-11 | Vorrichtung und verfahren zur portoausstattung einer mikrocomputergekoppelten frankiermaschine |
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DE19782820658 DE2820658A1 (de) | 1978-05-11 | 1978-05-11 | Vorrichtung und verfahren zur portoausstattung einer mikrocomputergekoppelten frankiermaschine |
Publications (2)
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DE2820658A1 DE2820658A1 (de) | 1979-11-15 |
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Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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