DE2816959A1 - Muellsammelfahrzeug mit einem muellcontainer und einem ladewerk - Google Patents
Muellsammelfahrzeug mit einem muellcontainer und einem ladewerkInfo
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Description
- Müllsammelfahrzeug mit einem Müllcontainer und einem Ladewerk
- Die Erfindung bezieht sich auf ein entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ausgebildetes Müllsammelfahrzeug. Ein solches wird vor allem in der innerstädtischen Müllentsorgung verwendet. Dabei wird in vielen Fällen der aufgenommene Müll im Fahrzeuginneren mit Hilfe einer Preßvorrichtung verdichtet, um den vorhandenen Laderaum maximal auszunutzen.
- Ist dieser gefüllt, muß das Fahrzeug zur häufig sehr entlegenen Mülldeponie gefahren werden. Dabei verbleibt das den Müll verladende Hilfspersonal meist tätigkeitslos zurück, um erst nach Rückkehr des Fahrzeugs die Arbeit fortzusetzen.
- Es sind auch Wechseltechniken bekannt, bei denen zur Erzielung einfacher Funktionsabläufe das Fahrzeug entweder als Frontlader konzipiert oder bei Heckladung das Ladewerk abnehmbar ist. In diesem Falle muß das Ladewerk vor dem Behälterwechsel abgestellt und nachher wieder aufgenommen werden.
- Es ist schließlich in der deutschen Patentanmeldung P 27 27 492.6 ein Müllsammelfahrzeug beschrieben, bei dem der Müllcontainer und das Ladewerk auf einem auf dem Fahrzeug um eine in Gebrauchslage etwa senkrecht verlaufende Hochachse um mindestens 3600 schwenkbar gelagerten Hilfsrahmen angeordnet sind. Zur Entfernung oder Auswechselung eines Müllcontainers wird der Hilfsrahmen mit Müllcontainer und Ladewerk um den gewünschten Winkel verdreht. Abgesehen von dem umfangreichen konstruktiven Aufwand, der für dieses Müllfahrzeug erforderlich ist, weist dieses Müllfahrzeug den Nachteil auf, daß hierbei das Ladewerk selbst nicht ohne weiteres auswechselbar ist, da es fest mit dem Hilfsrahmen verbunden ist. Es besteht nämlich häufig das Bedürfnis, je nach Art des wegzutransportierenden Mülls (Haus-, Sperr- oder Industriemüll) das Müllfahrzeug kurzfristig mit dem hierfür jeweils geeignetsten Ladewerk auszustatten, was beispielsweise bei Beginn der Frühschicht oder vor Beendigung der Spätschicht geschehen kann. Außerdem würde eine einfach zu bewerkstelligende Auswechslung des Ladewerks in den Fällen von großem Vorteil sein, wo plötzlich während einer Arbeitsschicht am Ladewerk Funktionsstörungen auftreten, welche nicht nur das Müllfahrzeug selbst, sondern die ganze Müllentsorgungsmannschaft zur Untätigkeit verurteilen würden.
- Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Müllsammelfahrzeug der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, auf dessen Fahrgestell der Müllcontainer und das Ladewerk mit möglichst geeinem Aufwand an konstruktiven Mitteln, Gewicht und Raum derart angebracht ist, daß der Müllcontainer nach Entkoppelung vom Ladewerk vom Fahrgestell entfernbar bzw. auf dieses aufbringbar ist. Die Müllcontainer-Ladewerk-Einheit soll auf vorhandenen Serienfahrzeugen einfach aufmontierbar und zu handhaben sein.
- Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die im Anspruch 1 gekennzeichnete Lehre gelöst.
- Mit dieser Anordnung lassen sich die Vorteile der Heckbeladung im Sammelbetrieb voll ausnutzen und das Behälterwechseln nach sonst bekannten und praktizierten Wechseltechniken ohne Beeinträchtigung durch ein hierbei möglich cherweise störendes Ladewerk problemlos und ohne großen technischen Aufwand realisieren.
- Wenn man das Ladewerk bei seiner zu einer Fahrzeugseite hin erfolgenden Verschwenkung so weit nach außen schwenkt, daß zwischen der Fahrzeugseite und dem Ladewerk ein genügend großer Abstand entsteht, wie sich aus den Unteransprüchen ergibt, kann der Müllcontainer sogar heckwärts vom Fahrzeug entfernt oder von Heck auf dieses aufgebracht werden. Hierdurch kann der Müllcontainer - im sogenannten Roll-Off-System, - im sogenannten Behälterwechselsystem (Behälter mit ausklappbaren Stützfüßen) oder - durch horizontales Umsetzen auf Rampen oder andere Transportfahrzeuge vom Müllsammelfahrzeug abgesetzt oder in umgekehrter Richtung aufgenommen werden. Ebenso ist die Selbstentleerung des auf dem Sammelfahrzeug befindlichen Müllcontainers durch Hinterkippen oder in horizontaler Richtung durch Verwendung eines Ausstoßschildes möglich.
- Das seitliche Wegschwenken des Ladewerks wird vorteilhafterweise motorisch, vorzugsweise hydraulisch bewirkt.
- Durch Verwendung und besondere Anordnung geeigneter Lenker ist diese Schwenkbewegung derart steuerbar, daß das Ladewerk am Ende der Bewegung gegenüber dem Betriebs zustand (Fahr- und Sammelzustand) um etwa 900 verschwenkt und seitlich des Müllsammelfahrzeugs nach rechts oder links von dessen Seitenwand so weit entfernt angeordnet ist, daß der Müllcontainer den erforderlichen Spielraum zum Ladewerk aufweist, um den Müllcontainer, ohne am Ladewerk anzuecken, heckwärts vom Fahrzeug entfernen bzw. von Heck her aufnehmen zu können.
- Weitere Ausbildungen der Erfindung sowie zugehörige Einzelheiten und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform sowie aus der in der Anlage beigefügten Zeichnung. Diese zeigt in Fig. 1 eine Seitenansicht des Müllsammelfahrzeugs mit Fahrgestell sowie auf diesem angeordnetem Müllcontainer und Ladewerk im Betriebszustand; Fig. 2 eine Draufsicht auf das Heckteil des Müllsammelfahrzeugs mit am Müllcontainer angeordnetem Ladewerk im Betriebszustand (Fahr- und Sammelstellung); Fig. 3 eine Draufsicht auf das Heckteil des Müllsammelfahrzeugs mit vom Müllcontainer abgekoppeltem und zur linken Fahrzeug seite hin geschwenktem Ladewerk, um den Müllcontainer heckwärts vom Fahrzeug abladen bzw. auf dieses von Heck aufbringen zu können; Fig. 4 eine Prinzipskizze der Ladewerkanlenkung am Fahrgestell des Müllsammelfahrzeugs; Fig. 5 eine Teilansicht des Fahrgestells des Müllsammelfahrzeugs von hinten mit nach rechts geschwenktem, teilweise aufgebrochenem Ladewerk in perspektivischer Darstellung; Fig. 6 eine Teilansicht des Müllsammelfahrzeugs in Roll-Off-Stellung zur Absetzung des Müllcontainers auf das Gelände und Fig. 7 eine Teilansicht des Müllsammelfahrzeugs in Kippstellung zur Entleerung des Müllcontainers an einer Müllkippe.
- Gemäß Fig. 1 weist das Müllsammelfahrzeug 1 ein Fahrgestell 2 auf, auf dem in der gezeigten Ausführungsform ein Hilfsrahmen 3 kippbar bzw. schwenkbar angebracht ist, wobei die Schwenkachse Q-Q am heckseitigen Ende des Fahrgestells 2 liegt und quer zur Fahrtrichtung F und horizontal verläuft. Das in Fahrtrichtung F vordere Ende 4 des Hilfsrahmens 3 ist mittels einer (hier nicht dargestellten) Veziegelung derart am Fahrgestell 2 festlegbar, daß der Hilfsrahmen 3 mit diesem im Fahr- bzw. Sammelzustand des Müllsammelfahrzeugs 1 eine möglichst starre und stabile Einheit bildet. Um den Hilfsrahmen 3 nach oben schwenken zu können, wird ein vorzugsweise an seinem vorderen Ende 4 angreifender, sich am Fahrgestell 2 abstützender Druckzylinder 5 in Gang gesetzt, nachdem zuvor die Verriegelung zwischen Fahrgestell 2 und Hilfsrahmen 3 entsperrt wurde.
- Auf dem Hilfsrahmen 3 ist mit bekannten (hier nicht detailliert dargestellten) Sperrorgangen 11 ein Müllcontainer 6 lösbar angebracht. An diesem ist heckseitig ein Ladewerk 7 mit Hilfe lösbarer Befestigungsorgane 8 lösbar befestigt. Das Ladewerk 7-ist außerdem am Fahrgestell 2 zumindest zu einer Fahrzeugseite hin seitlich wegschwenkbar angebracht, wie nachfolgend noch eingehender beschrieben werden soll.
- Nachdem die Befestigungsorgane 8 geöffnet sind und das Ladewerk 7 hierdurch vom Müllcontainer 6 abgekuppelt ist, kann es mittels motorischer, vorzugsweise hydraulischer Einrichtungen -9 seitlich so weit weggeschwenkt werden, daß zwischen ihm und der Seitenwand des Müllcontainers 6 ein genügend großer Manipulationsabstand 10 entsteht. Auf diese Weise kann der Müllcontainer 6 heckwärts vom Fahrgestell 2 bzw. vom Hilfsrahmen 3 entfernt werden, wasgrundsätzlich nach dem sogenannten Roll-Off-Verfahren geschieht, das nachfolgend anhand der Fig. 6 kurz be-«chrieben werden soll.
- Zunächst werden die Sperrorgane 11 gelöst, so daß der Müllcontainer 6 nunmehr lose auf dem Hilfsrahmen 3 aufliegt.
- Der Müllcontainer 6 kann nun entweder bei unverändert horizontaler Lage des Hilfsrahmens 3 mittels geeigneter Maßnahmen in horizontaler Richtung heckwärts auf eine Rampe oder dgl., die natürlich etwa das gleiche Niveau aufweisen muß wie die Oberkante des Hilfsrahmens 3, abgesetzt oder bei nach oben geschwenkter Lage des Hilfsrahmens 3 auf den Boden abgelassen werden. Mittels einer am vorderen Ende 4 des Hilfsrahmens 3 angeordneten, motorisch betriebenen Seilwinde 12, deren freies Seilende 13 am vorderen Ende 14 des Müllcontainers 6 lösbar befestigt ist, kann die Roll-Off-Bewegung gesteuert werden, d. h. ein voller Müllcontainer 6 kann behutsam abgesetzt und ein leerer Müllcontainer 6 kann in umgekehrter Richtung auf das Fahrzeug 1 heraufgezogen werden.
- Das Müllsammelfahrzeug 1 mit vom Müllcontainer 6 abkuppelbarem und zu einer Fahrzeugseite hin wegschwenkbarem Ladewerk 7 bietet außerdem den großen Vorteil, daß der Müllcontainer 6 heckwärts entleert werden kann, ohne daß er vom Fahrzeug entfernt werden muß, was anhand der Fig. 7 kurz erläutert werden soll. Hierbei verbleiben die Sperrorgane 11 in Sperrstellung, so daß der Müllcontainer 6 fest mit dem Hilfsrahmen 3 verbunden bleibt. Mit Hilfe des Druckzylinders 5, der zu diesem Zwecke vorzugsweise langhubig ausgebildet sein sollte, wird der Hilfsrahmen 3 zusammen mit dem Müllcontainer 6 so hochgehoben, daß sich letzterer, nachdem eine Klappe in seiner Heckwand 15 geöffnet ist, heckwärts entleeren kann.
- Selbstverständlich kann der Müllcontainer 6 bei dem erfindungsgemäßen Müllsammelfahrzeug 1 auch mit Hilfe einer (hier nicht dargestellten) Hubvorrichtung nach oben abgehoben werden, falls dies erforderlich oder erwünscht sein sollte. Hierzu braucht jedoch das Ladewerk 7 nach Abkoppelung vom Müllcontainer 6 nicht nach einer Fahrzeugseite weggeschwenkt zu werden.
- Wie vorstehend bereits angekündigt, soll nunmehr anhand der Fig. 2 bis 5 die Mechanik erläutert werden, mit deren Hilfe das Ladewerk 7 nach einer oder nach beiden Fahrzeugseiten hin weggeschwenkt werden kann.
- Fig. 2 zeigt das Müllsammelfahrzeug 1 mit am Müllcontainer 6 angekoppeltem Ladewerk 7. Die Hauptlast des Ladewerks 7 übernimmt eine Tragkonstruktion 16, die einen rechten und einen linken Tragarm 17, 18 aufweist. Die Tragarme 17, 18 sind einerseits an der rechten bzw. linken Fahrgestellecke 19, 20 an einem dort angeordneten Stützlager 21, 22 mit in Gebrauchslage etwa senkrecht verlaufender Schwenkachse 23, 24 angelenkt, andererseits an einem am Ladewerk fest angeordneten Traglager 25, 26 mit in Gebrauchslage senkrecht verlaufender Schwenkachse 27, 28 derart angelenkt, daß von den an den Traglagern 25, 26 anbringbaren Enden der Tragarme 17, 18 entweder beide oder alternativ nur jeweils eines mit dem zugehörigen Traglager 25, 26 verbindbar sind, während das jeweils andere dieser Enden von seinem Traglager)to6sbar und um die zugehörige Schwenkachse 23,24 des zugehörigen Stützlagers 21, 22 schwenkbar ist.
- In Fig. 3 ist beispielsweise das Ladewerk 7 zur linken Fahrzeugseite hin geschwenkt. Hierzu hat man den rechten Tragarm 17 vom zugehörigen Traglager 26 gelöst. Mittels der vorstehend bereits erwähnten hydraulischen Einrichtung 9 kann der mit dem zugehörigen Traglager 26 des Ladewerks 7 verbundene Tragarm 18 um etwa 1800 in die in Fig. 3 gezeigte Stellung geschwenkt werden, wobei durch geeignete (hier nicht dargestellte) Lenker oder dgl. dafür zu sorgen, ist, daß das Ladewerk 7 auch die in Fig. 3 gezeigte Stellung bzw. Lage zum Müllsammelfahrzeug 1 einnimmt, in dem es den vorstehend ebenfalls bereits erwähnten gleichbleibenden Abstand 10 von der Seitenwand des Müllcontainers 6 aufweist, der eine komplikationslose Entfernung des Müllcontainers 6 in Heckrichtung bzw. Aufnahme desselben von Heck gestattet.
- Die Fig. 4 und 5 zeigen noch weitere Einzelheiten der Tragkonstruktion 16. Die Ent- bzw. Verriegelung der Tragarme 17, 18 vom bzw. am zugehörigen Traglager 25, 26 wird vorzugsweise mit Hilfe von hydraulisch betätigbaren Verriegelungszylindern 29, 30 bewirkt. Fig. 5 zeigt den rechten Verriegelungszylinder 29 in geschlossener, den linken Verriegelungszylinder 30 in offener Stellung, so daß hier das Ladewerk 7 mittels der/;ydraulischen Einrichtung 9 zur rechten Fahrzeugseite hin geschwenkt werden konnte.
- Zur Verhinderung des Kippens des Müllsammelfahrzeugs 1 sind unterhalb der Stützlager 21, 22 Stützfüße 31, 32 angeordnet, die mittels hydraulischer Stützzylinder 33, 34 auf das Geländeniveau absetzbar sind.
- Es sei noch am Rande vermerkt, daß natürlich auch beide Tragarme 17, 18 von ihren Traglagern 25, 26 am Ladewerk 7 gelöst und damit von diesem getrennt werden können. Dies ist dann erforderlich, wenn man das Ladewerk 7, beispielsweise zur Reparatur oder zur Auswechselung gegen ein anderes mit anderen Eigenschaften, vom Müllsammelfahrzeug 1 entfernen will. Diese einfache Entfernbarkeit des Ladewerks bei dem erfindungsgemäßen Müllsammelfahrzeug 1 eröffnet gegenüber den bekannten Müllsammelfahrzeugen die Möglichkeit, mit einem Müllsammelfahrzeug 1 nach entsprechender Umrüstung auf das für den jeweils abtransportierenden Müll geeignetste Ladewerk 7 Sperrmüll, Feinmüll oder Industriemüll abzufahren. Dieses ist bislang nicht möglich gewesen.
- ) (hier der Einfachheit halber lediglich einmal, nämlich am rechten Tragarm 17 angreifend, schematisch dargestellten) Leerseite
Claims (16)
- Patentansprüche . Müllsammelfahrzeug mit einem wechselbaren Müllcontainer und einem an diesem heckseitig angeordneten Ladewerk, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß das Ladewerk (7) zum einem am Fahrgestell (2) gelagert und zum andern am Müllcontainer (6) lösbar angebracht ist und daß es aus seiner im Betriebs zustand (Fahr- und Sammelzustand) mit dem Müllcontainer (6) verriegelten Stellung entriegelbar und um eine in Gebrauchslage etwa senkrecht verlaufende Hochachse (23, 24) herum zur rechten und/oder zur linken Fahrzeugseite hin in eine Stellung verschwenkbar ist, in welcher der Müllcontainer (6) vom Müllsammelfahrzeug (1) entfernt oder auf dieses aufgebracht werden kann.
- 2. Müllsammelfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß der Müllcontainer (6) nach dem seitlichen Wegschwenken des Ladewerks (7) heckwärts vom Müllsammelfahrzeug (1) entfernbar oder auf dieses von Heck aufbringbar ist.
- 3.-Müllsammelfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , daß das Ladewerk (7) an einer am Fahrgestell (2) angebrachten, motorisch bewegbaren Tragkonstruktion (16) gelagert ist.
- 4. Müllsammelfahrzeug nach Anspruch 3, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , daß die Tragkónstruktion (16) hydraulisch bewegbar ist.
- 5. Müllsammelfahrzeug nach Anspruch 3 oder 4, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Tragkonstruktion (16) einen rechten und einen linken Tragarm (17, 18) aufweist, deren eines Ende an einem nahe der rechten bzw. linken heckseitigen Fahrgestellecke (19, 20) vorgesehenen Stützlager (21, 22) mit in Gebrauchslage senkrecht verlaufender Schwenkachse (23, 24) angelenkt ist, und deren anderes Ende jeweils an einem am Ladewerk (7) fest angeordneten Traglager (25, 26) mit in Gebrauchslage senkrecht verlaufender Schwenkachse (27, 28) derart angelenkt ist, daß diese Enden entweder beide oder alternativ nur jeweils eines dieser Enden mit dem zugehörigen Traglager (25, 26) verbindbar sind, während jeweils das andere dieser Enden vom Traglager (25, 26) lösbar und um die Schwenkachse (23, 24) des zugehörigen Stützlagers (21, 22) schwenkbar ist.
- 6. Müllsammelfahrzeug nach Anspruch 52 dadurch g e -kennze52,n e t , daß das Ladewerk (7) ein Anschlußorgan/aufweist, mit dessen Hilfe es an einem oder beiden schwenkbaren Enden der Tragarme (17, 18) lösbar befestigbar ist.
- 7. Müllsammelfahrzeug nach Anspruch 6, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , daß das Ladewerk (7) bei Wegschwenken nach links auf dem schwenkbaren Ende des linken Tragarms (18), bei Wegschwenken nach rechts auf dem schwenkbaren Ende des rechten Tragarms (17) und in Betriebsstellung auf den schwenkbaren Enden beider Tragarme (17, 18) gelagert ist.
- 8. Müllsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Schwenkbewegung des Ladewerks (7) durch zwischen diesem und dem Fahrgestell (2) angeordnete Lenker derart steuerbar ist, daß das Ladewerk (7) in Endstellung der Verschwenkung gegenüber dem Betriebs zustand um etwa 900 verschwenkt und seitlich des Müllsammelfahrzeugs (1) nach rechts oder links von dessen Fahrgestellseite oder Containerseitenwand so weit entfernt angeordnet ist, daß der Müllcontainer (6) mit ausreichend großem Spielraum (10) zum Ladewerk (7) heckwärts vom Müllsammelfahrzeug (1) entfernbar bzw. auf dieses von Heck aufbringbar ist.
- 9. Müllsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß das Ladewerk (7) mit einem der Form und der Größe nach der Heckwand (15) des Müllcontainers (6) entsprechenden Rahmen versehen ist, welcher mehrere, mit am Müllcontainer (6) entsprechend ausgebildeten Halteeinrichtungen zusammenwirkende Befestigungsorgane (8) aufweist, die zeitweise von den Halteeinrichtungen des Müllcontainers (6) lösbar und zur Wiedereinnahme ihrer Betriebsstellung mit den Halteeinrichtungen betriebssicher verbindbar sind.
- 10. Müllsammelfahrzeug nach Anspruch 9, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , daß nach Entsperrung der Befestigungsorgane (8) des Ladewerks (7) von den Halteeinrichtungen des Müllcontainers (6) und nach Lösung der Befestigung des Ladewerks (7) an den schwenkbaren Enden der Tragarme (17, 18) das Ladewerk (7) vom Müllsammelfahrzeug (1) entfernbar und/oder durch ein anderes Ladewerk (7) ersetzbar ist.
- 11. Müllsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß am Fahrgestell (2) unmittelbar hinter der Fahrerkabine als Ladehilfe eine motorisch betriebene oder von Hand betätigbare Seilwinde (12) mit am Müllcontainer (6) anbringbarem Seilende (13) angeordnet ist.
- 12. Müllsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß der Müllcontainer (6) auf einem am Fahrgestell (2) kipp-bzw. schwenkbar befestigten Hilfsrahmen (3) lösbar angebracht ist.
- 13. Müllsammelfahrzeug nach Anspruch 12, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , daß der Hilfsrahmen (3) am heckseitigen Ende des Fahrgestells (2) derart angelenkt ist, daß er bei auf einer Horizontalebene stehendem Fahrzeug (1) um eine quer zu dessen Fahrtrichtung (F) und horizontal verlaufende Achse (Q-Q) nach oben kipp- bzw. schwenkbar ist.
- 14. Müllsammelfahrzeug nach Anspruch 12 oder 13, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß das nach oben schwenkbare, in Fahrtrichtung (F) vordere Ende (4) des Hilfsrahmens (3) im Fahr- bzw. Sammelzustand des Fahrzeugs (1) am Fahrgestell (2) lösbar gehaltert ist.
- 15. Müllsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß der Hilfsrahmen (3) mittels eines Druckzylinders (5) hydraulisch kippbar ist.
- 16. Müllsammelfahrzeug nach Anspruch 15, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , daß der Druckzylinder (5) ein Langhubzylinder ist, der einerseits am vorderen Ende (4) des Hilfsrahmens (3), andererseits am Fahrgestell (2) hinter der Fahrerkabine angelenkt ist.
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