DE2813722C2 - Meßlehre zum Prüfen von Dichtungsbändern für Fahrzeugfenster - Google Patents
Meßlehre zum Prüfen von Dichtungsbändern für FahrzeugfensterInfo
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Description
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Die Erfindung betrifft eine Meßlehre zum Prüfen von Dichtungsbändern für Fahrzeugfenster nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Ein geformtes, dehnbares Dichtungsband soll auf Verjüngungen oder Weitungen untersucht werder;, wobei
Dichtungsbänder, die diese Materialfehler haben, auf schnelle und exakte Weise von den Produkten, die
der Norm entsprechen, unterschieden werden können.
Aus der DE-OS 25 22 824 ist eine Lehre bekannt, die diese Aufgabe in einer gewissen Weise aufgreift, denn
darin wird ein Verfahren zur Messung von Windschutzscheibenrahmen beschrieben, welche ebenso wie die
Dichtungsbänder für Fahrzeugfenster von eckiger Gestalt sind. Die Materialfehler werden in diesem Fall mit
Abtastgliedern gemessen.
Dabei ist es allerdings nötig, eine Vielzahl von Abtastmessungen zu tätigen, die in ihrer Art aufwendig und
zeitintensiv sind. Außerdem geht man nicht von linearen Spannungskräften aus, mit denen das Testobjekt beaufschlagt
wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine solche Meßlehre so auszugestalten, daß sie einfach zu bedienen
ist und sich daher zur fortlaufenden Prüfung solcher Dichtungsbänder hinsichtlich ihrer Abmessungen
eignet, die innerhalb bestimmter Toleranzgrenzen liegen sollen. Die Bänder die diese Prüfung nicht bestehen,
werden als Ausschuß behandelt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß man ein Formstück aus zwei Teilen anordnet, die
mit Bezug aufeinander linear verschiebbar sind und unter einer bestimmten Kraft stehen, die sie voneinander
fort zu verschieben sucht und dadurch das sie umgebende Dichtungsband unter eine Zugspannung setzt, und
dadurch, daß Einrichtungen zur Anzeige der relativen ro Verschiebung der beiden Teile vorgesehen sind. Vorzugsweise
wird das Formstück von einem Bett getragen, wobei der eine Teil dieses Formstücks an dem Bett befestigt
und der andere Teil relativ dazu längs des Bettes verschiebbar geführt ist.
Zum Einstellen des Maßes der Verschiebung kann die federung nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung
ein oder mehrere Druckfedern enthalten, die zwischen
den entsprechenden Formstückteilen wirken.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, das zu überprüfende Dichtungsband so
gleichmäßig wie möglich mit einer Zugspannung zu beaufschiagen und dabei den Meßvorgang bei geringer
Meßtoleranz aber minimalem Zeitaufwand vorzunehmen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher
beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 schaubildlich eine Meßlehre zum Prüfen von
Dichtungsbändern für Fahrzeugfenster,
F i g. 2 im Grundriß den mittleren Teil der in F i g. 1 gezeigten Meßlehre,
F i g. 3 den Schnitt nach der Linie 3-3 der F i g. 1,
Fig.4 schaubildlich eine andere Ausführungsform
der Meßlehre nach der Erfindung,
Fig.5 schaubildlich eine dritte Ausführungsform der
Meßlehre,
Fig.6 schaubildlich eine Meßlehre ähnlich derjenigen
der F i g. 5 aber mit einer anderen Spannvorrichtung für das Dichtungsband,
F i g. 7 den Schnitt nach der Linie 7-7 der F i g. 6 und Fig. 8den Schnitt nach der Linie8-8der Fig. 6.
Es folgt die Erläuterung der Erfindung anhand der Zeichnungen nach Aufbau und gegebenenfalls nach
Wirkungsweise der dargestellten Erfindung.
Die in F i g. 1 gezeigte Meßlehre zum Prüfen von Dichtungsbändern für Fahrzeugfenster hat ein rechtekkiges
Bett 10, auf dem ein Formstück 11 angebracht ist, dessen Außenprofil etwa dem Innenprofil eines zu prüfenden
Dichtungsbandes 12 entspricht, das für eine Windschutzscheibe eines Fahrzeugs bestimmt ist. Rings
um das Bett 10 herum erstreckt sich ein Rahmen 13.
Das Formstück 11 ist zweiteilig ausgebildet. Sein beweglicher
Teil 14 ist am Bett befestigt und nimmt mit seinem Umfang etwa zwei Drittel des zu prüfenden
Dichtungsbandes auf. Ein zweiter beweglicher Teil 15 des Formstücks ist gleitend auf dem Bett geführt. Die
beiden Teile 14 und 15 des Formstücks stoßen mit Flächen 16 und 17 aneinander. Am beweglichen Teil 14 sind
zwei parallele Leisten 14a befestigt und am beweglichen Teil 15 sind im Abstand voneinander Schieber 15a angebracht,
die in Gleitbahnen eingreifen, welche auf den Unterseilen der Leisten 15s vorgesehen sind, um den
beweglichen Teil 15 in Richtung auf den Teil 14 und von ihm fort zu führen.
Auf der Unterseite des beweglichen Teils 15 ist eine Platte 18 befestigt, die auf der vom Formstückteil 14
abgewandten Seite vorspringt und einen aufrechten Flansch 19 mit einer öse 2D hat. In diese öse ist eine
Federwaage 24 bei 25 eingehakt, die mit ihrem anderen Ende durch einen Haken 2€i an der Mitte eines Hebels
21 befestigt ist. Dieser ist mit seinem einen Ende durch einen Gelenkzapfen am Bett 10 befestigt und trägt an
seinem anderen Ende einen Griff 23. Verschwenkt man diesen Hebel 21 von Hand, dann kann man dadurch den
Formstückteil 15 mit einer Zugkraft belasten, die durch die Federwaage 24 gemessen wird und den beweglichen
Teil 15 von dem Teil 14 fortzuziehen sucht, um dadurch eine bestimmte Spannung auf das Dichtungsband auszuüben,
welches das Formstück 11 umgibt.
Am beweglichen Teil 14 ist zwischen den parallelen Lti'ten 14 und über dem anderen beweglichen Teil 15
eine durchsichtige Skala 27 angebracht, die über diesem Formstückteii 14 zwei parallele Linien 28, 29 hat, vergleiche
Fig. 2. Wie man diese Linien empirisch ermittelt,
wird SDäter erläutert. Hat man das zu nrüfendp
Dichtungsband um das Formstück ti herumgelegt und mittels des Hebels 21 unter Spannung gesetzt, dann
wird dadurch der Teil 15 vom Teil 14 des Formstücks fortgezogen, wobei sich die Kante 17 längs der Skala 27
in Richtung auf die Linien 28 und 29 verschiebt. Diese beiden Linien stellen die Grenzen der Toleranz dar, die
für die Abmessung der zu prüfenden Dichtungsbänder gegeben ist. Die Kante 17 muß daher die Linie 28 erreichen,
darf aber die Linie 29 nicht überschreiten. Denn die Linie 28 gibt die untere Grenze und die Linie 29 die
obere Grenze der zulässigen Größe des geprüften Bandes wieder. Wenn man also das zu prüfende Band mittels
des Hebels 21 unter eine bestimmte Spannung setzt, dann muß die Kante 17 zwischen die Linien 28 und 29 zu
liegen kommen, damit das Band die Prüfung besteht.
Die Lage der beiden Linien 28 und 29 erhält man auf empirischen Wege wie folgt: Zur gleichen Zeit nach
dem Vulkanisieren vermißt man die Dichtungsbänder, die der Bestimmung der oberen und unteren Toleranzgrenze
dienen, und alle folgenden Dichtungsbänder. Das ist erforderlich, weil die Dichtungsbänder durch Altern
härter werden und sich daher mit der Zeit ihre Dehnbarkeit ändert.
Zunächst wird ein Dichtungsband durch Verbinden seiner Enden mit einer solchen Mindestgröße angefertigt,
daß es in die Fensteröffnung noch gut genug paßt, ohne darin zuviel Spielraum zu haben. Dieses Dichtungsband
wird dann auf das bewegliche Teil 14 aufgebracht und unter eine bestimmte Last von beispielsweise
10 kg gesetzt. An der Stelle, an der sich dann die Kante 17 befindet, wird auf der Teilung 27 die Linie 28
eingetragen. Dann wird dieser Vorgang mit einem Dichtungsband wiederholt, das mit der noch zulässigen
Höchstgröße in die Fensteröffnung paßt. Dann wird dieses Dichtungsband auf das Formstück aufgebracht und
unter dieselbe Spannung gesetzt wie das zuvor vermessene Dichtungsband. Die Lage, die dann die Kante 17
erreicht, wird auf der Teilung 27 durch die Linie 29 markiert
Auf der einen oder der anderen der beiden parallelen Leisten 14a vermerkt man zweckmäßig die durch den
Hebel 21 aufzubringende Kraft.
Das beschriebene Ausführungsbeispiel eignet sich für ein Fenster mit abgerundeten Ecken. Bei diesen kann
das Band auf den Ecken des Formstücks gleiten, so daß sich die durch den beweglichen Teil 15 ausgeübte Spannung
etwa gleichmäßig ringsherum auf das Dichtungsband verteilt. Wenn es sich aber um ein Dichtungsband
für ein Fenster mit scharfen Kanten handelt, dann muß man die Lehre mit zusätzlichen Spannelementen ausrüsten,
was nunmehr mit Bezug auf die F i g. 4, 5 und 6
erläutert sei.
Die in F i g. 4 gezeigte Lehre ist zum Prüfen von Dichtungsbändern
von Trapezgestalt bestimmt Von der in den F i g. 1 und 2 gezeigten Ausführungsform unterscheidet
sich diese dadurch, daß die Teile 14 und 15 zusammen einen trapezförmigen äußeren Umriß haben,
der der Gestalt des inneren Umfanges des Dichtungsbandes 30 entspricht Verschiebt man den beweglichen
Teil 15, so wird dadurch das Dichtungsband 30 nur längs der oberen und unteren Abschnitte des Bandes gespannt
während die scharfen Kanten verhindern, daß sich die Spannung auch auf die aufrechten Abschnitte
des Bandes überträgt. Darum liefert die auf der Teilung 27 angezeigte Größe nur ein Maß für die oberen und
unteren Abschnitte des Bandes und nicht für die aufrechten Abschnitte. Um deren Länge prüfen zu können,
sind die beweglichen Teile !4 und 15 je mit besonderen Eckenteilen 31 und 32 ausgerüstet. Der zusätzliche
Formstückteil 31 auf dem Teil 14 hat eine nicht dargestellte Zunge, die in eine am Teil 14 vorgesehene und
nicht näher dargestellte Gleitbahn eingreift. Dadurch ist der Eckenteil 31 gleitend in einer Richtung geführt, die
sich parallel zur Stirnseite 33 des beweglichen Teils 14 erstreckt, längs derer der eine aufrechte Abschnitt des
Dichtungsstreifens verläuft. Der Eckteil 31 kann unter dem Einfluß einer Feder gebracht werden, die ihn aus
dem beweglichen Teil 14 herzuschieben sucht. Zu diesem Zweck ist bei 34 am beweglichen Teil 14 ein unter
Federspannung stehender Hebel 34 schwenkbar gelagert, dessen eines Ende durch einen Gelenkzapfen 36
mit dem Eckstück 31 verbunden ist, während auf das !5 andere Ende des Hebels eine bei 38 am Formstückteil 14
verankerte Federung 37 wirkt. Auf dem beweglichen Teil 14 befindet sich eine Teilung 39, die sich über den
Eckteil 31 erstreckt. Auf dieser Teilung 39 sind zwei Markierungslinien eingetragen, die den Linien 28 und 29
der Teilung 27 entsprechen und, wie diese, die zulässigen Grenzlagen angeben, welche eine Kante des Eckteils
31 nicht überschreiten darf, wenn das geprüfte Dichtungsband 30 unter die Spannung der Federung 37
gebracht ist.
Der Eckteil 32 des bewegl. Teils 15 ist in ähnlicher Weise am beweglichen Teil 15 verschiebbar geführt.
Diesem Zweck dient ein Schieber 40, der in eine Gleitbahn 41 des Formstückteils 15 hineinragt. Auch ist dieser
Eckteil 31 mit einem unter Federspannung stehenden Hebel und einer Teilung versehen. Mittels dieses
Hebels kann auf den anderen aufrechten Abschnitt des Dichtungsbandes eine bestimmte Spannung ausgeübt
werden. An der Teilung kann man ablesen, ob die Länge dieses Abschnitts innerhalb der zulässigen Toleranzgrenzen
liegt.
Wenn das zu prüfende Dichtungsband auf das Formstück aufgebracht ist, werden die Federung 37 angeschlossen,
und dann wird der Hebel 21 verschwenkt, um die erforderliche bestimmte Zugspannung zu erzeugen,
die durch die Federwaage 24 gemessen und angezeigt wird. Die Verschiebungen des beweglichen Teils 15 und
der Eckteile 31, 32 werden dann auf den Teilungen 27 und 39 geprüft. Hält das geprüfte Band die vorgeschriebenen
Toleranzgrenzen auf allen drei Teilungen ein. dann hat es die Prüfung bestanden. Anderenfalls wird
das Band als Ausschuß behandelt
F i g. 5 zeigt eine andere Ausführungform der Meßlehre zum Prüfen eines Dichtungsbandes von anderer
Gestalt Dieses Band hat obere und untere Abschnitte 43, 44, die an dem einen Ende durch einen aufrechten
Abschnitt 45 verbunden sind, der sich etwa quer zu den. oberen und unteren Abschnitten erstreckt Am anderen
Ende sind die Abschnitte 43 und 44 durch einen geneigten Abschnitt 46 verbunden, der einen spitzen Winkel
mit dem unteren Abschnitt und einen stumpfen Winkel mit dem oberen Abschnitt bildet Ist dieses Band auf das
Formstück 11 aufgebracht, dann liegt der spitze Winkel
des Bandes mittig an der Ecke 47 des beweglichen Teils 14, und die Ecke 48, um die sich der stumpfe Winkel des
Bandes erstreckt ist mit einem nicht näher gezeigten Toleranzband versehen, in welchem der stumpfe Winkel
der Ecke liegen muß, ohne Spannung auf das Dichtungsband auszuüben, wenn dessen Abmessungen innerhalb
der Toleranzgrenzen liegen. Wie zuvor werden durch den verschiebbaren Teil 15 der obere Abschnitt 43 und
der untere Abschnitt 44 des Dichtungsbandes unter eine Zugspannung gesetzt Durch den Federspannhebel 34
wird der aufrechte Abschnitt 45 des Dichtungsbandes
unter Zugspannung gesetzt.
Werden die vorgeschriebenen Spannungskräfte ausgeübt, dann werden die Meßwerte an den Teilungen 27
und 29 abgelesen. Daraus ersieht man dann, ob die Abmessungen des Dichtungsbandes innerhalb der Toleranzgrenzen
liegen.
Die beschriebenen Ausführungsbeispiele lassen sich in mannigfacher Hinsicht abwandeln, ohne daß dadurch
der Schutzumfang der Erfindung verlassen würde. So können bei der in F i g. 1 gezeigten Ausführungsform
der Erfindung an den abgerundeten Kanten der beweglichen Teile 14 und 15 Rollen oder Räder angebracht
sein, um dadurch die Reibung zu verringern, die zwischen dem Formstück und dem Dichtungsband an den
Ecken entstehen.
Die in Fig.6 bis 8 gezeigte Äusiührungsform der
Meßlehre dient zum Prüfen eines Dichtungsbandes von ähnlicher wie der in F i g. 5 gezeigten Gestalt. In diesem
Falle hat die Meßlehre einen am Bett befestigten Querträger 50 und zwei unabhängige Formstückteile 51, die
derart auf dem Bett 10 parallel geführt sind, daß sie in Richtung auf den Querträger 50 zu und von ihm fort
gleiten können, um dadurch die oberen und unteren Abschnitte 43 und 44 des Dichtungsbandes unter Spannung
zu setzen. Jeder Formstückteil 51 ist gleitend auf dem Bett 10 geführt, und zwar durch längliche Blöcke 52
aus einem Polyamid, die in einer Aussparung 43 auf der Oberfläche des Bettes befestigt sind und sich rechtwinklig
zum Querträger 50 erstrecken. Diese Führungsblökke 52 greifen ir Führungsnuten 54, die an der Unterseite
eines jeden Formstückteils 51 vorgesehen und unten offen und so bemessen sind, daß die Unterseite eines
jeden Formrtückteils 51 sich dicht über der Oberfläche des Bettes 10 befindet. In der Grundfläche der Nut 54
öffnet sich ein länglicher Schlitz 55 des Formstückteils 51. In diesen Schlitz 55 hinein ragt ein am Block 52
angebrachter Anschlag, der die Längsverschiebung des Formstückteils 15 auf dem Bett begrenzt und eine an
ihm befestigte Kappe 56 trägt. Dieser Anschlag selbst ist in der Zeichnung nicht dargestellt. Seine Kappe liegt
über der Oberfläche des Formstückteils 51 beiderseits des Schlitzes 55 und verhindert daher, daß etwa das
Formstückteil 51 vom Bett 10 abgehoben wird.
Jeder Formstückteil 51 wird durch zwei Druckfedern 57 von dem Querträger 50 fortgedrückt Eine dieser
Federn 57, die in F i g. 8 gezeigt ist, ragt in zwei miteinander fluchtende Bohrungen 58 und 59 hinein, die in den
einander zugewandten Flächen des Querträgers 50 und des Formstückteils 51 vorgesehen sind. Die Vorspannung
der Feder 57 läßt sich durch eine Stellschraube 60 einstellen, die durch eine Gewindebohrung 61 des Querträgers
5Ö hindurchgeschraubt ist und sich an einen Federteller 62 legt, an dem sich die Druckfeder 57 abstützt.
Man kann daher die Kraft einstellen, die den Formstückteil 51 vom Querträger 50 fortzudrücken sucht
Gegen die Wirkung der Federn 57 kann jedoch der Formstückteil 51 dicht an den Querträger 50 herangezogen
werden. Diesem Zweck dient ein Knickhebel 63, F i g. 6, der in einem auf dem Querträger befestigten
Lagerbock 64 gelagert ist und einen Arm 65 mit einem hakenförmigen Greifer 66 hat, der einen Zapfen 67 zu
ergreifen vermag. Dieser Zapfen sitzt an einem am Formstückteil 51 befestigten Halter 68. Der Knickhebel
63 ist so angeordnet, daß wenn man ihn auf das Bett 10 hinunterdrückt, er seine Totpunktlage durchläuft und
dabei den Formstückteil 51 dicht an den Querträger 50 heranzieht Der Knickhebel 33 des einen Formstückteils
51 ist mit dem Knickhebel 63 des anderen Formstückteils 51 durch einen Arm 69 zu gemeinsamer Bewegung
verbunden. Man kann daher mit einem Griff die beiden Knickhebel festziehen und lösen.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel sind durchsichtige Teilungen 27 vorgesehen. In diesem Falle sitzen sie
auf den verschiebbaren Formstückteilen 51 und sind mit eingetragenen Linien versehen, welche die obere und
die untere Toleranzgrenze für das zu prüfende Dichtungsband anzeigen. Mit derselben Meßlehre kann man
Dichtungsbänder prüfen, die zwar dasselbe Profil aber verschiedene Querschnitte haben und daher verschiedene
Dehnungseigenschaften aufweisen. Zum Prüfen von Dichtungsbändern der einen Art sind daher zwei innere
Teilungen 27 vorgesehen, und zum Prüfen von Dichtungsbändern der anderen Art sind zwei äußere Teilungen
27 vorgesehen.
Wie bereits erwähnt, dienen die beiden Formstückteile 51 dem Zweck, den oberen Abschnitt 43 und den
unteren Abschnitt 44 des Dichtungsbandes auf seine Länge hin zu prüfen. Zum Prüfen der aufrechten Abschnitte
45 des Dichtungsbandes ist einer der Formstückteile 51 mit einem besonderen Teil 70 versehen, das
in Richtung auf den Formstückteil 51 hin und von ihm fort gleitend geführt ist. Diese Richtung erstreckt sich
rechtwinklig zu der Verschieberichtung des Formstückteils 51 auf dem Bett 10. Der Gleitführung dienen Führungsstangen
71, die an dem Teil 70 angebracht sind und in Bohrungen 72 des Formstückteils 51 greifen. Dabei
wird das Teil 70 von dem Formstückteil 51 fort durch Druckfedern 73 gedrückt, die in zueinander ausgerichteten
Bohrungen 74 und 75 in den einander gegenüberliegenden Flächen des Teils 51 und des Teils 70 eingesetzt
sind. Auf diese Weise wird der Abschnitt 45 des Dichtungsbandes unter Zugspannung gesetzt. Auch das Teil
70 läßt sich an den Formstückteil 51 entgegen dem Druck der Feder 73 heranziehen, und zwar mit Hilfe
eines Knickhebels 63 mit einem Arm 65 der bereits oben erläuterten Art. Das ermöglicht es, das zu prüfende
Dichtungsband über das Formstück zu streifen. Über das Teil 70 erstreckt sich eine am Formstückteil 51 angeordnete
Teilung 27, auf der man ablesen kann, wie weit sich das Teil 70 verschiebt, wenn man den Knickhebelarm
löst, um dadurch das Dichtungsband zu prüfen. Die Verschiebung des Teils 70 von dem Formstückteil
71 fort nach Lösen des Knickhebels ist begrenzt. Dieser Begrenzung dient eine auf dem Formstückteil 51 angebrachte
Platte 76, die über das Teil 70 ragt und einen Schlitz 77 hat, in dem ein vom Teil 70 aufwärtsragender
Stift 78 gleitet. Die Länge dieses Schlitztes begrenzt die
so Verschiebung des Teils 70.
Ein weiteres Merkmal der in F i g. 6 gezeigten Meßlehre besteht darin, daß auf dem Bett neben der Ecke 48
ein zusätzlicher Block 80 angeordnet ist und daß Marken 81 auf der Ecke 68 und dem Block 80 aufgetragen
sind, um anzuzeigen, zwischen welchen Grenzen die Biegung des Dichtungsbandes zwischen seinen Abschnitten
43 und 46 zu liegen kommen muß. Auf dem Block 48 kann man schwenkbar eine nicht dargestellte
durchsichtige Teilung anordnen. Schwenkt man sie über das zu prüfende Band, nachdem man es auf das Formstück
aufgebracht hat dann kann man eine auf der Teilung aufgetragene Linie oder Markierung gegenüber
den Markierungen 81 auf dem Block 48 und dem Block 60 ausrichten. Das erleichtert die Prüfung daraufhin, ob
die Obergangsstelle zwischen den Bandabschnitten 43 und 46 innerhalb der Toleranzgrenzen zu liegen kommt
Diese Meßlehre wird ebenso verwendet wie es mit
Bezug auf die anderen Meßlehren beschrieben ist Man
bringt also zunächst ein zu prüfendes Dichtungsband auf das Formstück so auf, daß zwischen seinen Abschnitten
46 und 44 die Ecke 47 des Formstücks zu liegen kommt und daß die Übergangsstelle zwischen
den Abschnitten 43 und 46 des Bandes die richtige Stellung einnimmt, die man prüft, nachdem man die Teilung
auf dem Block 48 über den Dichtungsstreifen geschwenkt hat und dann die Lage der Übergangsstelle
zwischen den Bandabschnitten 43 und 46 gegenüber den Markierungen 81 erkennen kann. Dann hebt man den
Arm 69 an, der die beiden Knickhebelarme 63 verbindet, um dadurch die Knickhebel zu lösen, damit die unter
Federspannung stehenden Formstückteile 51 unabhängig voneinander die beiden Längsabschnitte 43 und 44
des Dichtungsbandes unter Zugspannung setzen kön- ts nen. Man liest dann das Ergebnis an den Teilungen 27 ab
um zu prüfen, ob das geprüfte Dichtungsband innerhalb der Toleranzgrenzen liegt. Gleichzeitig mit den Armen
63 löst man den Knickhebel für das Eckteil 70, wodurch der aufrechte Abschnitt 45 des Dichtungsbandes unter
Spannung gesetzt wird. An der die Verschiebung des Teils 70 angegebenen Teilung liest man dann die Verschiebung
des Teils 70 ab um zu prüfen, ob diese innerhalb der Toleranzgrenzen liegt.
Man kann aber auch so vorgehen, daß man die einzelnen Knickhebelarme nacheinander löst. Es kommt nur
darauf an, daß man für alle Dichtungsbänder einer Serie dasselbe Prüfungsverfahren verwendet.
Zwar ist vorstehend die Anordnung der sich unter Federspannung verschiebenden Formstückteile und die
Anordnung der Knickhebeleinrichtung zum Festhalten dieser Teile in zurückgezogener Lage mit Bezug auf
eine bestimmte Ausführungsform des zu prüfenden Dichtungsstreifens erläutert, doch sind diese Anordnungen
in gleicher Weise bei allen beschriebenen Meßlehrenanordnungen bei entsprechender Anpassung anwendbar.
Ein wichtiges Merkmal der Anordnung besteht darin, daß unabhängige Formstückteile 51 vorgesehen
sind, um die oberen und unteren Abschnitte des Dichtungsbandes unter Zugspannung zu setzen und zu
prüfen. Denn wenn einer der Längsabschnitte des Dichtungsbandes innerhalb der Toleranzgrenzen liegt der
andere Abschnitt aber nicht, dann ist dies aus den Verschiebungen der Teile 51 ersichtlich und daraus erkennt
man, daß dann das geprüfte Band Ausschuß ist.
Bei Anwendung der beschriebenen Anordnung auf einen länglichen Dichtungsstreifen wie er in F i g. 4 gezeigt
ist, würde man den zusätzlichen Teil 70 des Formstücks und seine Kniehebelanordnung verwenden, um
die Länge des aufrechten Abschnitts des Bandes an dem anderen Ende des Formstücks zu prüfen, das vom Teil
51 abgewandt ist.
Hierzu 6 Blatt Zeichnungen
55
60
65
Claims (17)
1. Meßlehre zum Prüfen eines bandförmigen Gegenstandes mit einem Formstück, das der zu prüfende
Gegenstand umgibt und das, um eine Expansion zu ermöglichen, aus zwei relativ beweglichen Teilen
besteht, mit einer Spanneinrichtung, die Teile des
Formstücks mit einer den das Formstück umgebenden Gegenstand spannenden Kraft auseinander- to
drückt, und mit einer Einrichtung zur Anzeige der resultierenden Expansion des Formstücks, dadurch
gekennzeichnet, daß das Formstück (11) zum Prüfen von Dichtungsbändern (12) für Fahrzeugfenster einen Außenumfang entsprechend
der Form des Innenumfangs des zu prüfenden Bandes hat, daß Führungseinrichtungen (14a, ISa1J vorgesehen
sind, um die beweglichen Teile (14,15) des Formstücks während der Expansion des Formstücks
(11) relativ zueinander linear zu führen und das Band
an zwei Stellen mit Spannung zu beaufschlagen, und daß die Federung (37) lösbar ist, um das Aufbringen
des Dichtungsbandes (12) auf das Formstück (11) nach Lösen der Federung (37) zu ermöglichen.
2. Meßlehre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der bewegliche Teil (15) relativ zum
beweglichen Teil (14) des Formstücks (11) verschiebbar
ist.
3. Meßlehre nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der erste bewegliche Teil (14) der beiden
Formstückteile eine vorspringende Führungsbahn (Ha) zur Aufnahme eines Schiebers (15a,} hat,
der an dem zweiten beweglichen Teil (15) sitzt, um diesen gleitend relativ zu dem ersten beweglichen
Teil (14) zu bewegen.
4. Meßlehre nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Anzeigen
der relativen Verschiebung der beiden Formstückteile (14,15) von einer Teilung (28) gebildet wird, die
an dem einen beweglichen Teil (14) sitzt und über die sich eine Anzeigemarke (17) erstreckt, die an dem
anderen beweglichen Teil (15) vorgesehen ist.
5. Meßlehre nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigemarke auf dem anderen
beweglichen Teil (15) von einer Kante (17) dieses anderen beweglichen Teils gebildet wird, und daß
die Teilung (27) obere und untere Grenzlinien (28, 29) hat, welche die Toleranzgrenzen für die Größe
der geprüften Dichtungsbänder angeben.
6. Meßlehre nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum
Erzeugen der Kraft, welche die beiden Formstückteile voneinander fortzuschieben versucht, aus einem
am Bett (10) schwenkbar gelagerten Hebel (21) und aus einer zwischen dem anderen beweglichen
Teil (15) und diesem Hebel (21) eingeschalteten Federwaage (24) besteht, mit deren Hilfe man auf den
anderen beweglichen Teil (15) eine bestimmte Kraft ausüben kann, die von der Federwaage (24) angezeigt
wird.
7. Meßlehre nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß einer oder beide beweglichen
Teile einen zusätzlichen Formstückteil (31, 32 Fig. 4) enthält, der quer zur Richtung der
relativen Verschiebung der beiden erstgenannten bri
beweglichen Teile (14, 15) verschiebbar ist und duß eine Federung (37) zwischen den erstgenannten beweglichen
Teile (14, 15) und dem zusätzlichen Formstückteil (31, 32) eingeschaltet ist, um die zusätzlichen
Formstückteile mit einer bestimmten Kraft zu belasten, die in einer Richtung wirkt
8. Meßlehre nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Federung (37) auf den zusätzlichen
Formstückteil (31, 32) mittels eines am ersten beweglichen Teil (14, 15) schwenkbar gelagerten Hebels
(34) einwirkt
9. Meßlehre nach den Ansprüchen 7 oder 8. dadurch gekennzeichnet, daß einer oder beide zusätzliche
Formstückteile (31,32) mit einem in einer Gleitbahn geführten Schieber versehen ist und daß sich
beide Formstückteile relativ zueinander verschieben lassen.
10. Meßlehre nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet daß die Einrichtung, welche mit einer bestimmten Kraft die beiden Formstückteile
(47,48,50,51, F i g. 6-8) in Richtung voneinander
fortzuschieben versucht aus einer vorgespannten Federung (57) besteht, die zwischen den
Formstückteilen wirkt, und das eine Einrichtung (65—69) vorgesehen ist, um die beiden Formstückteile
(50, 51) entgegerv der Kraft der Federung (7) zusammenzuziehen und festzuhalten.
11. Meßlehre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet
daß die Federung eine oder mehrere Druckfedern (57) enthält, die zwischen den entsprechenden
Formstückteilen wirken.
12. Meßlehre nach Anspruch 11, gekennzeichnet
durch eine Einstelleinrichtung (60) zum Einstellen des Maßes, um das die Feder oder Federn (57) zusammengedrückt
sind.
13. Meßlehre nach Anspruch 10, 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung, mit deren
Hilfe die beiden Formstückteile (51, 50) entgegen der Wirkung der Federung (57) zusammengezogen
und festgehalten werden, einen Knickhebel (63) umfaßt, der auf dem nicht verschiebbaren Formstückteil
(50) angeordnet ist und einen Greifer (65, 66) hat, der den verschiebbaren Formstückteil (51)
zu ergreifen vermag, um ihn in der Anlage an dem nicht verschiebbaren Formstückteil festzuhalten,
wenn der Knickhebel über seine Totpunktlage gebracht ist
14. Meßlehre nach Anspruch 10, 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Formstück einen
nicht verschiebbaren Teil (47,48,50) und zwei parallel
verschiebbare Teile (15) enthält, die je eine Federung von dem nicht verschiebbaren Teil fortzubewegen
versucht und die je eine Einrichtung (63—69) haben, die den verschiebbaren Teil an den nicht verschiebbaren
Teil heranzuziehen und festzuhalten vermag.
15. Meßlehre nach einem der Ansprüche 10 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Bett und auf diesem den nicht verschiebbaren Teil des Formstücks
(47, 48, 50) hat und für den verschiebbaren oder für jeden verschiebbaren Teil einen auf dem
Bett in der Verschiebungsrichtung angebrachten länglichen Führer (52) hat, der in einer Führung (54)
des verschiebbaren Formslückteils geführt ist, um dadurch diesen verschiebbaren Formstückteil bei
seiner Gleitbewegung längs des Führers abzustutzen, und daß Einrichtungen (56) vorgesehen sind, um
ein Lösen des verschiebbaren Formstüekteils von
dem Führer zu verhindern und um die Verschiebung des verschiebbaren Formstüekteils längs der Führung
zu begrenzen.
16. Meßlehre nach einem der Ansprüche 10 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß der verschiebbare oder die verschiebbaren Formstückteile (51) mit einem
gleitend auf ihm angebrachten zusätzlichen verschiebbaren Formstückteil (71) versahen ist, dessen
Bewegungsrichtung sich quer zur Bewegungsrichtung des ersten verschiebbarer' Formstückteils erstreckt,
daß ferner eine Federung (73) vorgesehen ist, die den zusätzlichen Formstückteil von dem ersten
Formstückteil fortzuschieben versucht und daß schließlich eine Einrichtung (63, 65) vorgesehen ist,
welche den zusätzlichen Formstückteil entgegen der Kraft der Federung gegen den ersten Formstückteil
zu ziehen und festzuhalten vermag.
17. Meßlehre nach einem der Ansprache 10 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß der Formstückteil (47, 48, 50) einen weiteren verschiebbaren Teil enthält,
der quer zur Bewegungsrichtung des ersten Formstückteils von diesem fort durch eine Federung verschiebbar
ist aber durch eine Sperrvorrichtung entgegen der Kraft dieser Federung in Anlage an dem
festen Formstückteil gehalten werden kann.
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