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DE2803850C2 - - Google Patents

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DE2803850C2
DE2803850C2 DE19782803850 DE2803850A DE2803850C2 DE 2803850 C2 DE2803850 C2 DE 2803850C2 DE 19782803850 DE19782803850 DE 19782803850 DE 2803850 A DE2803850 A DE 2803850A DE 2803850 C2 DE2803850 C2 DE 2803850C2
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recess
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stone
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STEINBEARBEITUNGS-MASCHINENFABRIK CARL MEYER 8590 MARKTREDWITZ DE
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    • B28D1/127Straight, i.e. flat, saw blades; strap saw blades
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  • Mining & Mineral Resources (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft ein Steinsägeblatt, umfassend einen als Gattersägeblatt oder als Kreissägeblatt ausgebildeten Werkzeugträger und am Werkzeugträger befestigte, als Dis­ ken- oder Stollen-Schneidkörper ausgebildete Werkzeuge, welche jeweils mit einem in einer Ausnehmung des Werkzeug­ trägers aufgenommenen Befestigungsmittel unter Bildung einer lösbaren formschlüssigen Verbindung mit dem Werkzeugträger versehen sind, wobei die Disken-Schneidkörper einen Hart­ metall- oder Diamant-Schneidkopf aufweisen und die Stollen- Schneidkörper einen Schneidkopf aus Stahl zum Sägen mit Hilfe eines Sägemittels, insbesondere aus scharfkantigen Stahlkörpern, aufweisen.
Aus der DE-OS 23 14 977 ist ein Kreissägeblatt für Steine be­ kannt, bei dem die Befestigungsteile in eine sich entgegen der Schneidrichtung konisch verjüngende Schwalbenschwanz­ aufnahme des Kreissägeblatts eingesetzt sind. Die die Breite der Sägefuge festlegende Schneidkörperbreite ent­ spricht der Breite, d. h. Kreissägeblattdicke, des Kreis­ sägeblatts. Wenn man leicht verzogene Werkzeugträger oder Werkzeugträger mit ungleichmäßiger Dicke verwendet, so muß der Werkzeugträger in entsprechender Weise gerichtet werden. Diese Tätigkeit ist ausgesprochen schwierig und setzt Spe­ zialkenntnisse voraus, über die meist nur der Hersteller solcher Sägeblätter verfügt.
Aus der DE-OS 14 27 696 und der DE-OS 16 52 887 sind doppelwandig ausgebildete Werkzeugträger bekannt, die sich in den Wand­ zwischenraum eines blattförmigen Befestigungsteils des Schneidkörpers, den Zwischenraum ausfüllend, einsetzen lassen. Senkrecht zur Sägeebene können daher die Schneidkör­ per zu Justierzwecken nicht relativ zum Werkzeugträger ver­ stellt werden.
Bei der DE-OS 16 52 887 ist der Schneidkörper über ein oder zwei in zur Sägeebene parallelen Ebenen liegende blattartige Befestigungsteile am Kreissägeblatt befestigt. Aus dem DE-Gm 17 87 163 ist eine Anordnung bekannt, bei der der Schneidkörper mit einer Längsnut versehen ist, in die ein Steg des Gattersägeblattes eingreift. Bei der Anord­ nung nach dem DE-Gm 19 05 439 greift das Sägeblatt in eine Längsnut des Schneidkörpers ein. In beiden Fällen sind keine Querverstellmöglichkeiten gegeben.
Bei der DE-PS 8 53 419 ist eine mehrteilige Keilverbindung zwischen einem Schneidkörper und einem Gattersägeblatt vorhanden. Zwischen zwei in die Ausnehmung des Werkzeugträgers eingesetzte Stützkörper ist der Schneidkörper keilartig eingetrieben. Nut- und Federver­ bindungen verhindern ein Ausweichen des Schneidkörpers senkrecht zur Sägeebene. Falls hier überhaupt eine Nach­ justierung möglich ist, so läßt sich diese nur mit großem Zeit- und Arbeitsaufwand vornehmen.
Bei am Werkzeugträger mittels einer Klemmverbindung lös­ bar festgelegten Disken als Schneidkörper besteht die Gefahr, daß durch die seitlich sich in Richtung und Stärke ändernden und an den Disken angreifenden Kräfte und auch durch Vibrationen verursacht starke wechselnde Belastungen auftreten können, die zu einem selbsttätigen Lösen der nur auf Haftreibung beruhenden Klemmverbindung führen können, wodurch ein Sägen nur mit Schwierigkeiten vorgenommen wer­ den kann. Ferner kann sich die Diske auch ganz vom Werk­ zeugträger lösen. Weiterhin besteht die Neigung, daß sich eine solche Klemmverbindung aufgrund von Korrosion nur noch so lösen läßt, daß die einzelnen Teile beschädigt werden.
Bei der Verwendung von Stollen als Schneidkörper können diese am Werkzeugträger angeschweißt werden. Abgenutzte Stollen werden dann dadurch entfernt, daß die Schweiß­ stellen durch eine Winkelschleifmaschine durchgetrennt und abgeschliffen werden. Anschließend lassen sich dann wieder neue Stollen anschweißen. Durch das Schweißen ent­ stehen aber innere Spannungen im Werkzeugträger, so daß sich dieser verzieht. Die dann erforderlichen Nachricht­ arbeiten sind schwierig und zeitaufwendig durchzuführen. Daher ist das Auswechseln äußerst kompliziert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Steinsäge­ blatt der gattungsgemäßen Art bereitzustellen, bei dem das Richten der Werkzeuge wesentlich vereinfacht ist.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe bei einem Steinsäge­ blatt mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 in Verbindung mit den Merkmalen seines Kennzeichens gelöst.
Beim erfindungsgemäßen Steinsägeblatt durchsetzt die je­ weilige Ausnehmung den Werkzeugträger senkrecht zur Säge­ ebene vollständig und das Befestigungsteil ist lösbar in der Ausnehmung befestigt, so daß die Befestigungsteile der Schneidkörper relativ zueinander senkrecht zur Sägeebene ohne Schwierigkeiten derart ausgerichtet werden können, daß sie möglichst genau in der Sägeebene liegen. Mit Hilfe von Kleben, Nieten oder Punktschweißen werden sie dann in der so eingestellten Position gesichert. Durch die formschlüs­ sige Verbindung von Schneidkörper und Werkzeugträger las­ sen sich die Justierarbeiten leicht vornehmen und die dann vorzunehmende Festlegung der Schneidkörper läßt sich sicher verwirklichen. Da die Ausnehmung den Werkzeugträger voll­ ständig durchsetzt, kann das Befestigungsteil des Schneid­ körpers durch entsprechende Kraftanwendung innerhalb der Ausnehmung verschoben und aus dieser herausgedrückt werden. Hierzu kann man beispielsweise einen Preßstempel verwenden, der durch Druck auf das Befestigungsteil zuerst die Klebung, Nietung oder Punktschweißung löst und dann das Befesti­ gungsteil durch die Ausnehmung des Werkzeugträgers hin­ durchschiebt. Selbst wenn leicht verzogene Werkzeugträger oder Werkzeugträger mit ungleichmäßiger Dicke verwendet werden, so kann ein Ausgleich durch entsprechendes Justie­ ren der Schneidkörper geschaffen werden, da die die Breite der Sägefuge festlegende Schneidkörperbreite größer als die Breite des Werkzeugträgers ist.
Wenn die Ausnehmung senkrecht zur Sägeebene prismatisch oder in Form eines Schwalbenschwanzes ausgebildet ist, ist die Verbindung in besonderer Weise sicher, da die in der Sägeebene liegenden, auf den Schneidkörper wirkenden Kräfte über die Schwalbenschwanzverbindung im wesentlichen direkt an den Werkzeugträger abgeleitet werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Ausnehmung des Steinsägeblattes sind in den Unteransprüchen wiedergege­ ben.
Die Erfindung wird nachstehend an Beispielen unter Bezug­ nahme auf Zeichnung näher erläutert. Darin zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht eines in Spannbacken einge­ setzten Steinsägeblattes,
Fig. 2 eine Vorderansicht der Anordnung nach Fig. 1 mit einer Schnittdarstellung entlang der Li­ nie II-II,
Fig. 3a-3d eine Vorderansicht im Detail entsprechend dem Ausschnitt A der Fig. 2 mit verschiedenen Ausführungs­ formen des Schneidkörpers;
Fig. 4 den durch Klebung befestigten Schneidkörper nach Fig. 3a;
Fig. 5 einen der Fig. 3a entsprechenden, jedoch mit seiner vorderen Seitenfläche mit dem Werkzeugträger bündigen Schneidkörper, der durch Nietung befestigt ist;
Fig. 6 einen der Fig. 5 entsprechenden, durch Punkt­ schweißung befestigten Schneidkörper und
Fig. 7 ein Steinsägeblatt in Form eines Kreissägeblattes.
In den Fig. 1 und 2 ist ein mit 10 bezeichnetes Gattersägeblatt als Beispiel eines Steinsägeblattes dargestellt, das an seinen Enden in nur teilweise gezeichneten Spannbacken 12 einer an sich bekannten Sägevorrichtung eingespannt ist. Die Befestigung kann aus einem oder zwei Splinten 14 bestehen, welche die Spannbacken 12 und das Gattersägeblatt 10 quer durchset­ zen, aber auch beispielsweise mit hydraulischen Anpreßzylindern in­ nerhalb der Spannbacken 12 ausgeführt sein.
Während des Sägens wird das Gattersägeblatt 10 an einem zu sägen­ den Stein 16 hin- und herbewegt (Pfeilrichtung in Fig. 2), jedoch gleichzeitig nach unten gegen den Stein 16 gedrückt. Dabei treten Biegespannungen auf, die zu einer Wölbung des Gattersägeblatts 10 mit Anhebung des Mittelteils und Absenkung der Enden des Blattes 10 führen. Um diese unerwünschte Wölbung nach oben zu verhindern, sind die Splinte 14 nicht in Höhe der Mittellängsachse 18 des Blattes 10, sondern nach unten versetzt durch das Gattersägeblatt 10 ge­ steckt. Das Gattersägeblatt 10 wird von den Spannbacken 12 unter ständiger Zugbelastung gehalten, was zu Biegespannungen im Gattersägeblatt 10 führt. Bei geeignet dimensionierter Zugkraft und der Versetzung der Splinte 14 von der Mittellängsachse 18 kann man erreichen, daß sich das Gattersägeblatt 10 nach unten wölbt, falls es nicht gegen den Stein 16 gedrückt wird. Beim Sägen kompensieren sich die angesprochenen Biegespannungen zumindest zum Teil und man erhält ein im wesentlichen gerades Gattersägeblatt 10.
In Fig. 2 ist die Wirkachse 20 der von den Spannbacken 12 auf das Gattersägeblatt 10 ausgeübten Zugkraft eingezeichnet, die durch die durch die Splinte 14 festgelegten Kraftansatzpunkte der Zugkraft verläuft.
Bei einem Gattersägeblatt 10 mit einer Breite b (siehe Fig. 1) von 6 mm, einer Höhe von 180 mm und einer Länge von 4-4,5 m hat es sich als besonders günstig herausgestellt, die Wirkachse 20 um einen Betrag e (siehe Fig. 2) von 0,5-25 mm vorzugsweise 10-15 mm zu versetzen, bei einer Zugkraft von ca. 100 000 N.
Am Gattersägeblatt 10 sind an der unteren Seite, über die Länge verteilt, Schneidkörper 22 befestigt, die das eigentliche Sägen des Steines 16 durchführen. Bei der Steinbearbeitung werden zwei verschiedene Arten von Schneidkörpern verwendet. Ist es der Schneidkörper 22 selbst, der die Struktur des Steines 16 im direkten Kontakt zerstört, sei es durch einen Diamantschneid­ kopf 24 (siehe Fig. 3b) oder durch einen Hartmetallschneidkopf 26 (siehe Fig. 3d), so spricht man von Disken 28. Der Diamantschneidkopf 24 kann dabei beispielsweise aus gesinterter Bronze mit über das Volumen fein verteilten Diamantsplittern bestehen.
Wird dagegen ein eigenes Sägemittel verwendet (beim Sägen von Stein: scharfkantige Stahlkörner), so werden die Schneidkörper 22 als Stollen 30 bezeichnet. Diese Stollen 30 haben einen Stahl­ schneidkopf 32 und sind vorzugsweise durchgehend aus Stahl ge­ fertigt (siehe Fig. 3a, c).
Die Schneidkörper 22, d. h. die Disken 28 oder die Stollen 30 sind in einer Reihe an der Unterseite des Gattersägeblatts 10 lösbar befestigt. Die Schneidkörper 22 stecken dabei mit ihrem Befestigungs­ teil 34 in einer prismatischen Ausnehmung 36 des Gattersägeblattes 10, die senkrecht zur Sägeebene verläuft. Das Befestigungsteil 34 hat im wesentlichen die gleiche Form wie die Ausnehmung 36, so daß sich ein guter Halt des Befestigungsteils 34 innerhalb der Ausnehmung 36 ergibt. Besonders günstig ist die Schwalbenschwanz­ form (siehe Fig. 3a), da diese ein Herausfallen des Schneidkörpers 22 von vorneherein verhindert. Da der Schneidkörper 22 durch Klebung, Nietung oder Punktschweißung am Gattersäge­ blatt 10 befestigt wird, sind auch andere, das Befestigungsteil 34 nach unten freigebende Formen der Ausnehmung 36 möglich. Diese bieten den Vorteil, daß der Schneidkörper 22 auch von unten einge­ setzt werden kann. In den Fig. 3b-d sind als Beispiele für Aus­ nehmungen 36 ein würfelförmige, eine keilförmige sowie eine zylinderschalenförmige Ausnehmung 36 gezeigt. Letztere bietet den Vorteil, daß der Schneidkörper 22 zur Justierung noch um eine Achse senkrecht zur Sägeebene in der Halbschale 36 geschwenkt werden kann.
Die in den Fig. 3a-d gezeigten Formen von Ausnehmungen 36 sind gleichermaßen für Disken 28 wie für Stollen 30 geeignet.
In den Fig. 4-6 ist die Befestigung eines Schneidkörpers 22 anhand des Ausführungsbeispiels nach Fig. 3a gezeigt. In Fig. 4 ist der Schneidkörper 22 in die Ausnehmung 36 mittels eines Klebers 38 eingeklebt. Hierfür kommt beispielsweise ein Epoxy- oder Zweikomponentenkleber in Frage. Besonders günstig sind thermoplastische Kleber, da diese durch Erwärmen wieder weich werden und eine Lösung der Klebung erleichtern. Ein be­ sonderer Vorteil des Einklebens liegt darin, daß zwischen Aus­ nehmung 36 und Befestigungsteil 34 ein größeres Spiel vorgesehen sein kann, um den Schneidkörper 22 auch in vertikaler Richtung justieren zu können. Zum Auswechseln eines eingeklebten Schneid­ körpers 22 wird das Gattersägeblatt 10 im Bereich des Klebers 38 und/oder die Stolle 22 erwärmt und die Stolle 22 seitlich herausgeschoben.
In Fig. 5 ist gezeigt, wie der Schneidkörper 22 durch Nieten am Gattersägeblatt 10 befestigt werden kann. Unter Nieten soll hier die bleibende Verformung von Befestigungsteil 34 oder Gatter­ sägeblatt 10 im Bereich der Ausnehmung 36 durch einen entsprechen­ den Hammerschlag verstanden werden. Eingeschlossen ist jedoch auch die Befestigung des Schneidkörpers 22 am Gattersägeblatt 10 durch gesonderte Nietkörper.
Für den Fall, daß zumindest eine Seite des Befestigungsteils 34 des Schneidkörpers 22, beispielsweise die Vorderseite 40, sich innerhalb der Ausnehmung 36 befindet oder in einer Ebene mit der Vorderseite 42 des Gattersägeblatts 10 liegt (siehe auch Fig. 1), werden in den oberen Ecken der Vorderseite 40 des Befestigungs­ teils 34 Nietschläge wie mit 44 angedeutet durch einen Niethammer angebracht. Hierdurch werden die Ecken des Befestigungsteils 34 plastisch verformt und drücken gegen die Ecken der Ausnehmung 36, die dadurch ent­ weder elastisch oder ebenfalls plastisch verformt werden. Auf diese Weise entsteht eine sichere starre Verbindung. Ein abgenutzter Schneidkörper 22 wird vom Gattersägeblatt 10 dadurch entfernt, daß senkrecht auf die Seitenfläche 40 eine große Kraft ausgeübt wird, die die Haltekraft der Nietverbindung übersteigt und der Schneid­ körper 22 durch die Ausnehmung 36 hindurch und herausgeschoben wird. Hierzu kann ein hydraulischer Preßstempel verwendet werden. Die gegebenen­ falls auftretende Verformung der Ecken der Ausnehmung 36 ist gering, so daß an einem Gattersägeblatt 10 sehr viele Auswechselungen von Schneidkörpern 22 vorgenommen werden können.
In Fig. 6 ist der Schneidkörper 22 mittels zweier Schweißpunkte 46 an den schrägen Seiten der schwalbenschwanzförmigen Ausnehmung 36 mit dem Gattersägeblatt 10 fest verbunden. Hier schließt die Seitenfläche 40 des Schneidkörpers 22 mit der Seitenfläche 42 des Sägeblatts 10 bündig ab. Der Schneidkörper 22 kann in beliebiger Position innerhalb der Ausnehmung 36 befestigt werden, wenn die unteren Querkanten der Ausnehmung 36 durch Schweißpunkte 46′ mit dem Schneidkörper 22 verschweißt werden (in Fig. 6 mit unter­ brochener Linie dargestellt). Die Haltekraft der Schweißpunkte ist ausreichend hoch, um eine sichere Befestigung zu gewährleisten. Die Befestigung kann jedoch durch einen kräftigen Schlag (durch Hammer oder Preßstempel) wieder gelöst werden. Die möglicher­ weise störenden Rückstände der alten Punktschweißung können durch Abschlagen oder Abschleifen schnell wieder entfernt werden. Auf diese Weise lassen sich viele Auswechselungen an einem Gattersäge­ blatt 10 durchführen. Die durch die Punktschweißung verursachten mechanischen Spannungen sind gering, so daß sich das Gattersäge­ blatt 10 nicht verzieht.
Die Schneidkörper 22 sind längs am Gattersägeblatt 10 mit einem Abstand c voneinander angebracht. Da, wie bereits angeführt, die Gefahr eines Verziehens als Folge der Schneidkörperbefestigung nicht gegeben ist, kann der Abstand c sowie die Breite b des Gattersägeblatts 10 klein gehalten werden. Durch den geringen Abstand c erhöht sich die Schnittleistung des Steinsägeblattes. Durch die geringere Breite b läßt sich Material sparen, auch kann das Steinsägeblatt entsprechend leichter gebaut werden.
Bei üblichen Gattersägeblättern 10 mit angeschweißten Stollen 30 sind die Stollen mit einer Länge d von 100 mm in einem Abstand c von 200-300 mm am Gattersägeblatt 10 angeschweißt. Beim vorliegenden Steinsägeblatt hingegen sind die Stollen 30 einer Länge d von 30-40 mm in einem Abstand c von lediglich 40-80 mm am Sägeblatt 10 befestigt. Gegenüber einer Breite b des Gattersägeblatts 10 von 6-8 mm bei angeschweißten Stollen 30 kann somit beim vorliegenden Gattersägeblatt 10 eine Breite b von lediglich 4-6 mm vorgesehen sein.
Beim üblichen Gattersägeblatt 10 werden Stollen 30 einer Breite a von 10-12 mm eingesetzt. Bei Steinsägeblättern, die mit bis zu 50 parallel nebeneinander angeordneten Gattersäge­ blättern 10 arbeiten, um einen Steinblock 16 in eine Vielzahl von Scheiben zu zerschneiden, wurden mit Stollen 30 versehene Säge­ blätter 10 bisher nicht eingesetzt, da der Materialverlust auf­ grund der breiten Sägefuge (Schneidkörperbreite a + 1 bis 2 mm) zu groß war. Hierzu werden bisher die sog. Lochsägen mit einer Breite von 6 mm oder darüber verwendet. Bei diesen Lochsägen liegt das Gattersägeblatt direkt auf dem Stein auf und schleift sich und den Stein mit Hilfe der zugegebenen gebrochenen Stahlkörnern ab. Damit die Stahlkörner gut zwischen Stein und Sägeblatt geraten können, ist das Sägeblatt mit quer­ verlaufenden teilzylindrischen Ausnehmungen (den Löchern) versehen. Dieses Verfahren ist kostspielig, da die Lochsägen sich abnutzen und daher nur einmal benutzt werden können.
Da die Gattersägeblätter 10 der vorliegenden Art lediglich 4-6 mm breit sind, können diese in einer Sägevorrichtung mit bis zu 50 Gattersägeblättern 10 benutzt werden.
Während bisher Gattersägeblätter mit angeschweißten Stollen nicht in der anfangs beschriebenen Weise unter Zugspannung gesetzt wur­ den, da die zur Erzeugung einer ausreichenden Spannung notwen­ dige Zugkraft aufgrund der großen Blattbreite b unpraktikabel hoch ist, können die weniger breiten Gattersägeblätter 10, wie bereits beschrieben, unter vertretbarem Aufwand vorgespannt werden.
In Fig. 7 ist ein Kreissägeblatt 48 dargestellt, das in entspre­ chender Weise wie das beschriebene Gattersägeblatt 10 als Steinsägeblatt mit als Disken ausgebildete Schneidkörper dient. Bauteile in Fig. 7, die den bereits beschriebenen Bauteilen bei Verwendung eines Gattersägeblatts 10 entsprechen, sind durch die glei­ che Bezugsziffer, jedoch gestrichen gekennzeichnet. Der Schneid­ kopf, beispielsweise der Diamantschneidkopf 24′ ist an das Befestigungsteil 34′ hart angelötet (wie auch in Fig. 3b). Er ist jedoch an seiner Außenfläche zylindrisch gekrümmt. Die Ausnehmungen 36′ sind in gleichem Abstand c′ auf dem Umfang des Kreissägeblattes 48 verteilt. Die Form der Ausnehmung 36′ kann eine der bereits beschriebenen Formen annehmen. Auch hier sind die Disken 28′ durch Klebung, Nietung oder Punktschweißung in der beschriebenen Weise zuverlässig befestigt, und können doch einfach und schnell ausgewechselt werden.

Claims (6)

1. Steinsägeblatt, umfassend einen als Gattersägeblatt oder als Kreissägeblatt ausgebildeten Werkzeugträger und am Werkzeugträger befestigte, als Disken- oder Stollen-Schneidkörper ausgebildete Werkzeuge, welche jeweils mit einem in einer Ausnehmung des Werkzeug­ trägers aufgenommenen Befestigungsmittel unter Bildung einer lösbaren formschlüssigen Verbindung mit dem Werk­ zeugträger versehen sind, wobei die Disken-Schneidkör­ per einen Hartmetall- oder Diamant-Schneidkopf aufwei­ sen und die Stollen-Schneidkörper eine Schneidkopf aus Stahl zum Sägen mit Hilfe eines Sägemittels, ins­ besondere aus scharfkantigen Stahlkörpern, aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige Ausnehmung (36) den Werkzeugträger (22, 48) senkrecht zur Sägeebene vollständig durchsetzt, daß die die Breite der Sägefuge festlegende Schneidkörperbreite (a) größer ist als die Breite (b) des Werkzeugträgers (22, 48), und daß das im wesentlichen formgleich mit der Ausneh­ mung (36) ausgebildete Befestigungsteil (34) in der Aus­ nehmung (36) durch Klebung, Nietung oder Punktschweißung lösbar befestigt ist.
2. Steinsägeblatt nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Ausnehmung (36) senkrecht zur Sägeebene prismatisch ausgebildet ist.
3. Steinsägeblatt nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Ausnehmung (36) in Form eines Schwalbenschwanzes ausgebildet ist.
4. Steinsägeblatt nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Ausnehmung (36) würfelförmig ausgebildet ist.
5. Steinsägeblatt nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Ausnehmung (36) keilförmig ausgebildet ist.
6. Steinsägeblatt nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Ausnehmung (36) zylinder­ schalenförmig ausgebildet ist.
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