DE2802433A1 - Verfahren zum kardieren von textilfasern und kardiermaschine zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents
Verfahren zum kardieren von textilfasern und kardiermaschine zur durchfuehrung des verfahrensInfo
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- DE2802433A1 DE2802433A1 DE19782802433 DE2802433A DE2802433A1 DE 2802433 A1 DE2802433 A1 DE 2802433A1 DE 19782802433 DE19782802433 DE 19782802433 DE 2802433 A DE2802433 A DE 2802433A DE 2802433 A1 DE2802433 A1 DE 2802433A1
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- D01G—PRELIMINARY TREATMENT OF FIBRES, e.g. FOR SPINNING
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Kardieren von Textilfasern,
die Baumwolle, künstliche Fasern oder eine Mischung umfassen, in welcher Baumwolle oder künstliche Fasern überwiegen,
und eine Kardiermaschine-zur Durchführung des Verfahrens.
Außer der primären Funktion der Auflockerung und Parallelisierung der Fasern ist eine der Aufgaben des Kardiervorgangs auf
einer Kardiermaschine die Entfernung von Verunreinigungen, so daß ein Flor oder Vlies erzeugt wird, das so rein wie möglich
ist.
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Bei Baumwolle umfassen die Verunreinigungen im allgemeinen pflanzliche Materialien, Schmutz oder harte Noppen aus verwirrten
Fasern. Bei künstlichen Fasern bestehen die Verunreinigungen im allgemeinen aus verschmolzenen Fasern und Bruchstücken
des Fasermaterials. Ein Teil der Verunreinigungen ist in dem der Kardiermaschine zugeführten Material oder in dem die
Kardiermaschine verlassenden Vlies als "Mikro-Staub" enthalten,
den man allgemein als Staub bezeichnen kann, dessen Teilchengröße so gering ist, daß der Staub Filtersiebe durchdringen
kann.
Die Forderung nach einem sauberen Vlies hat mit dem Fortschritt und der Entwicklung des Offenendspinnverfahrens zugenommen,
weil Teilchen der Verunreinigung die Neigung besitzen, die Nuten im Rotor einer Offenendspinnmaschine zu blockieren, wodurch
die Häufigkeit von Garnbrüchen zunimmt, was wiederum die Leistung verringert. Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe
zugrunde, die verunreinigenden Teilchen und den Mikrostaub vom Fasermaterial während des Kardierverfahrens und insbesondere
beim Kardieren von Baumwolle und künstlichen Fasern zu entfernen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Fasern der Reinigungswirkung einer Verunreinigungen entfernenden
Vorrichtung ausgesetzt werden, die mechanisch mit einem abgeplatteten Kratzenbeschlag einer Walze zusammenwirkt,
wobei unter abgeplattetem Kratzenbeschlag ein Kratzenbeschlag verstanden wird, dessen Haken an ihrer Spitze derart abgeflacht
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sind, daß diese Spitzenabplattung einen Rückenwinkel von nicht
mehr als 20 Grad und vorzugsweise von 0 Grad aufweist.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung besteht dabei darin, daß die Walze mit abgeplattetem Kratzenbeschlag eine Einzugswalze ist,
die sich in einem Abschnitt der Maschine befindet, in welchem das Fasermaterial gegen eine Hauptkardiertrommel gefördert wird.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform besteht darin, daß die
Einzugwalze in der Zone der anfänglichen Faseröffnung zwischen der Zufuhr der unkardierten Fasern und der Übergabe an die Hauptkardier
trommel angeordnet ist.
Der vorstehend erwähnte Rückenwinkel (back point angle gemäß I.S.O./DIS 5234) wird von der Zahn- bzw. Hakenspitze aus gemessen
und beträgt nicht mehr als 20 Grad, vorzugsweise nicht mehr als 15 Grad - obwohl nach der Anbringung auf einer Walze
die dem äußeren Umfang zugewandten Hakenoberflächen durch Schleifen leicht gekrümmt sein können. Vorzugsweise beträgt der
Rückenwinkel 0 Grad.
Eine bevorzugte Ausführungsform des Verfahrens besteht darin,
daß die zugeführten Fasern in die Haken der Walze mit abgeplattetem Kratzenbeschlag gezogen werden, bevor sie der Wirkung
der die Verunreinigungen entfernenden Vorrichtung ausgesetzt werden, was durch eine mit Kratzenbeschlag versehene Walze oder
eine Bürstenwalze geschehen kann, die einerseits mit der mit abgeplattetem Kratzenbeschlag versehenen.Einzugwalze und andererseits
mit dem diese Einzugwalze speisenden Element zusammenwirkt.
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Die Fasern können in die Haken der Walze mit abgeplattetem Kratzenbeschlag durch eine erste mit Kratzenbeschlag versehene
Einzugwalze gezogen werden, die selbst mit einem Faserzuführsystem,
wie einer Zuführplatte nach Art herkömmlicher Einzugwalzen zusammenarbeitet, wobei die Einzugwalze mit den abgeplatteten
Haken mit den Haken der ersten Einzugwalze Hakenspitze an Hakenspitze garnlockernd zusammenarbeitet.
Die Verunreinigungen entfernende Vorrichtung kann eine Walze sein, die Verunreinigungen entfernt, die über die Haken der
Walze hervorstehen, die einen Kratzenbeschlag mit abgeplatteten Haken aufweist.
Der Reinigungsvorgang kann an zwei oder mehr Stellen in der zwischen Faserzufuhr und dem Hauptkardierzylinder gelegenen Zone
stattfinden.
Der Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde, eine Kardiermaschine
zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zu schaffen. Die Erfindung geht dabei aus von einer Kardiermaschine
in Flachbauart, worunter eine Maschine verstanden wird, bei der bekannte, umlaufende flache Kratzenbeschlagträger, stationäre
flache Kratzenbeschlagträger oder stationäre Platten auf der dem
Hauptkardierzylinder zugewandten Seite mit einem Kratzenbeschlag oder einem anderen Kardiermittel versehen sind.
Bei einer solchen Kardiermaschine besteht die Lösung der gestellten
Aufgabe darin, daß sie mit einer Vorrichtung zur Entr
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fernung von Verunreinigungen versehen ist, die mechanisch mit einer Walze zusammen arbeitet, die mit einem Kratzenbeschlag
mit abgeplatteten Haken versehen ist. Vorzugsweise ist die Walze mit einem abgeplattete Haken aufweisenden Kratzenbeschlag eine
Einzugwalze, die in einem Abschnitt der Maschine angeordnet ist, in welchem das Fasermaterial in Richtung auf eine Hauptkardiertrommel
gefördert wird. Es ist außerdem eine bevorzugte Ausführungsform, daß die Einzugwalze in der Zone angeordnet ist, in
der zwischen der Faserzufuhr und der Hauptkardiertrommel die anfängliche
Öffnung der Fasern stattfindet.
Vorzugsweise umfasst die Vorrichtung zur Entfernung von Verunreinigungen
eine gerillte Walze. Dabei ist es eine weitere bevorzugte Ausführungsform, daß die Drehrichtung der gerillten
Walze gleich jener der Einzugwalze ist und daß sie derart eng (beispielsweise in der Größenordnung von 0,25 mm) neben der
Walze mit dem abgeplattete Haken aufweisenden Kratzenbeschlag angeordnet ist, daß sie geeignet ist, über die Haken dieser
Walze vorstehende Verunreinigungen zu entfernen.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform bilden die Rillen der
gerillten Walze auf der Walze in Umlaufrichtung scharfe Kanten.
Die Rillen können zur Walzenachse der gerillten Walze parallel oder leicht schraubenförmig verlaufen.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform besteht darin, daß eine
Walze zum Einziehen der Fasern in die Haken der einen Kratzenbeschlag mit abgeplatteten Haken aufweisenden Walze vorgesehen
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Die Walze zum Einziehen der Fasern in die Haken der einen Kratzenbeschlag
mit abgeplatteten Haken aufweisenden Walze kann einen mit Kratzenbeschlag versehenen Teilungswalzensatz umfassen,
der so nahe an der einen Kratzenbeschlag mit abgeplatteten Haken umfassenden Walze herangerückt ist, daß deren Drehung gerade
nicht behindert wird und der mit dieser Walze Hakenspitze an Hakenspitze zusammenwirkt. Alternativ kann zu diesem Zweck auch
eine Bürstenwalze vorgesehen sein.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform besteht darin, daß die
Maschine einen Antriebsmechanismus umfasst, der geeignet ist, der Oberfläche der einen Kratzenbeschlag mit abgeplatteten Haken
aufweisenden Walze eine aufwärtsgerichtete Bewegung an der Stelle zu verleihen, an welcher das Fasermaterial von dieser Walze aufgenommen
wird, und daß die Verunreinigungen entfernende Vorrichtung oberhalb der einen Kratzenbeschlag mit abgeplatteten
Haken aufweisenden Walze angeordnet ist. Die Oberfläche einer herkömmlichen Einzugwalze, wie sie bei Kardiermaschinen in
flacher Bauart benutzt wird, bewegt sich an der Stelle, an der sie das Fasermaterial von der Einspeisung übernimmt, abwärts,
weshalb damit zusammenwirkende Vorrichtungen, wie z. B. angetriebene Messer, an der Unterseite angeordnet sein müssen. Eine
Verunreinigungen entfernende Vorrichtung, wie die oberhalb der Einzugwalze angeordnete Rillenwalze ist besser zugänglich als
eine an der Unterseite angeordnete Vorrichtung- Es ist jedoch auch eine vorteilhafte Ausgestaltung, daß zwischen der Übergabewalze
und der Hauptkardiertrommel eine Förderwalze angeordnet ist, um das Fasermaterial der Hauptkardiertrommel zuzuführen.
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ORJGi.MAL IMSPECTED
Die Übertragungswalze kann mit einem Kratzenbeschlag versehen sein, in welchem Fall ihre Haken vorzugsweise so schräg gestellt
sind und ihre Drehgeschwindigkeit so bemessen ist, daß zwischen der Übertragungswalze und der Einzugwalze eine Reißwirkung
(d.h. Spitze gegen Hakenrücken) stattfindet, so wie ein weiterer Reißvorgang zwischen der Übertragungswalze und der
Hauptkardiertrommel.
Es kann erwünscht sein, angetriebene Messer oder andere Einrichtung
zur Entfernung der Verunreinigungen vorzusehen, um mit der Übertragungswalze zusammenzuarbeiten, wobei bei einer
solchen Anordnung die Übertragungswalze mit einem abgeplattete Haken aufweisenden Kratzenbeschlag versehen ist und die Rillenwalze
mit ihr zusammenarbeitet.
Ein weiteres bevorzugtes Merkmal der Erfindung besteht darin, daß eine Abdeckplatte vorgesehen ist, die jenen Teil der einen
Kratzenbeschlag mit abgeplatteten Haken aufweisenden Walze abdeckt, der sich zwischen der Stelle befindet, an der das Fasermaterial
dieser Walze zugeführt wird, und der Vorrichtung zur Entfernung von Verunreinigungen. Es ist erwünscht, daß die Verunreinigungen
nicht mit der Reinigungswalze umlaufen und weil diese Reinigungswalze mit relativ hoher Geschwindigkeit umläuft,
ist es vorzuziehen, die Erzeugung von Luftströmungen durch die Walze zu verringern odör zu steuern. Zu diesem Zweck besteht
eine bevorzugte Ausführungsform darin, daß eine Abdeckhaube jenen Teil des Umfangs der Reinigungswalze abdeckt, der sonst
freiliegen würde.
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Eine weitere bevorzugte Ausbildung ist es, daß die Reinigungswalze
teilweise von einer Abdeckung eingeschlossen ist, die einen radialen Abstand vom Umfang der Reinigungswalze aufweist,
und daß eine radiale Lippe längs eines axial verlaufenden Endes der Abdeckung angeordnet ist, die im wesentlichen den radialen
Spalt zwischen diesem Ende der Abdeckung und der Reinigungswalze schließt. Vorzugsweise umfasst die Lippe ein nach innen
gewandtes Ende der Abdeckung. Falls keine Abdeckung vorgesehen sein würde, würde die Rillenwalze einen Luftstrom erzeugen, der
eine nachteilige Wirkung auf den Reinigungsvorgang hätte und auf die Fasern in den Haken der Einzugwalze. Es ist bekannt,
Walzen in Kardiermaschinen mit Abdeckungen zu versehen, um die Wirkung von Luftströmungen zu verringern, es würde jedoch sehr
schwierig sein, eine solche Abdeckung vorzusehen, die eng genug die Reinigungswalze umschliessen würde, insbesondere bei breiten
Karden,(beispielsweise Kardiermaschinen mit mehr als einem Meter Breite). Dieses Problem wird überwunden durch die Anwendung
einer Abdeckung, die trotz eines radialen Abstands von
der Rillenwalze eine radiale Lippe an dem axialen Ende aufweist, das der Stelle benachbart ist, an welcher die Oberfläche der
Rillenwalze die Linie verläßt, längs welcher sie mit der Einzugwalze zusammenwirkt.
Vorzugsweise besteht ein kleiner Spalt zwischen der Abdeckplatte auf der Walze mit dem abgeplattete Haken umfassenden
Kratzenbeschlag und der Abdeckung der Reinigungswalze, derart, daß die von der mit einem abgeplattete. Haken aufweisenden
Kratzenbeschlag versehenen Walze abgeschlagenen Verunreinigungen
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durch diesen Spalt abgeführt werden können. Ein Trog oder eine Absaugleitung für die durch den Spalt abgeführten Verunreinigungen
können vorgesehen sein.
Die die Reinigungswalze umschließende Abdeckhaube kann einen Schlitz aufweisen, der sich teilweise um den Teil der Reinigungswalze
erstreckt, der frei liegen würde, und es könnte eine Abdecklippe an einer Seite der Abdeckhaube in diesen Schlitz
ragen, derart, daß im Zwischenraum zwischen Walze und Abdeckhaube wanderndes Material durch den Spalt abgelenkt wird.
Die Erfindung hat den Vorteil, daß Verunreinigungen einschl. des sog. "Mikrostaubs" aus dem der Kardiermaschine zugeführten
Material entfernt werden.
Anhand der nun folgenden Beschreibung der in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiele von Teilbereichen der Kardiermaschine wird die Erfindung näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht des Beschickungsabschnitts
einer erfindungsgemäßen Kardiermaschine,
Fig. 2 einen Detailschnitt in vergrößertem Maßstab eines Teils einer Einzugwalze und einer Riffelwalze zusammen
mit einer Abdeckanordnung,
Fig. 3-7 der Fig. 1 ähnliche Ansichten alternativer Ausführung
s formen
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Fig. 8 eine schematische Seitenansicht eines alternativen Faserbeschickungsmechanis'mus zur Verwendung mit einer
der Anordnungen gemäß den Fig. 1 bis 3 und 5 bis 7,
Fig. 9 eine der Fig. 8 ähnliche Ansicht eines weiteren alternativen Faserbeschickungsmechenismus zur Verwendung
mit der Anordnung nach Fig. 4 und
Fig. 10 eine der Fig. 8 ähnliche Ansicht eines weiteren alternativen Faserbeschickungsmechanismus zur Verwendung
mit irgend einer der in den Fig. 1 bis 3 und 5 bis 7 gezeigten Anordnungen.
Es ist unnötig die gesamte Kardiermaschine darzustellen oder zu beschreiben, da es sich in vielerlei Hinsicht um eine herkömmliche
Baumwollkardiermaschine handelt. Insbesondere besitzt sie die übliche, mit Kratzenbeschlag versehene Haupttrommel 10 (Fig. 1,
3, 4, 5, 6 und 7), die in diesem Fall nominal einen Durchmesser von 127 cm und 101,6 cm wirksame Breite aufweist. In der Beschreibung
der Ausführungsbeispiele sind verschiedene Abmessungen mit Zahlenwerten genannt, wobei diese jedoch nicht einschränkend
zu verstehen sind, sondern lediglich zur Erläuterung der einzelnen Konstruktionen genannt sind. Die Erfindung ist
tatsächlich in erster Linie für breite Kardiermaschinen bestimmt. Jede der verschiedenen nachfolgend beschriebenen Walzen rotiert
in der Richtung, die in der Zeichnung auf dieser Walze durch einen Pfeil angedeutet ist.
Stationäre, gekrümmte Kratzenplatten, von denen eine bei 12 in Fig. 1 sichtbar ist, sind um den.oberen Teil des Umfangs der
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ORiGiNAL INSPECTED
Haupttrommel 10 gelegt und diese Platten sind an ihren konkaven
Flächen mit einem Kratzenbeschlag versehen, der mit dem Kratzenbeschlag der Haupttrommel zusammenwirkt, so daß die hauptsächliche
Kardierungswirkung der Maschine zwischen der Trommel und den Platten 12 stattfindet. Es könnte natürlich statt der stationären
Platten eine Gruppe von umlaufenden Kratzenträgern vorgesehen
sein. Hinter dem Zylinder ist,(nicht dargestellt) der übliche Abnehmer und die Vlieskämmanordnung vorgesehen, oder der Abnehmer
kann das Vlies auf eine zweite Trommel übertragen. Obwohl die Maschine für die Bearbeitung jeder Art von faserigem Material
benutzt werden kann, ist sie insbesondere für Baumwollfasern, künstliche Fasern oder Mischungen mit wenigstens 50 % Anteil an
Baumwolle oder künstlichen Fasern geeignet und sie kann als Kardiermasche für Baumwolle oder Kardiermaschine in Flachbauweise
bezeichnet werden, weil sie flache Elemente benutzt, die mit der Trommel zusammenarbeiten und sich dadurch von Kadier->
maschinen für Wolle oder der Bauart mit Arbeiter und Wender unterscheidet.
In den Fig. 1 und 2 ist ein Beschickungsabschnitt an den seitlichen
Rahmenteilen der Maschinen (nicht gezeigt) durch Seitenbalken 14 gelagert, wobei diese Seitenbalken Stahlrohre mit
quadratischem Querschnitt und geeigneten Abmessungen sind. Am hinterem Ende ist eine übliche Wickelwalze angeordnet, die auf
ihrer eigenen Achse rotiert und eine nicht gezeigte Lageranordnung für die Aufnahme einer Wickelwelle. Das zuzuführende
Material liegt auf der Walze 16 auf und wird in bekannter Weise von dieser Walze einer Förderplatte 18 zugeführt. An ihrer Vorder-
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seite besitzt die Förderplatte die übliche, nach oben gewandte Nase, die auf ihrer Oberseite bogenförmig und an ihrer Stirnseite
spitz gestaltet ist, wie aus dem Querschnitt ersichtlich ist.
Eine Förderwalze 22 mit nominal 63,5 mm Durchmesser ist sehr nahe an der gekrümmten Oberseite der Förderplatte 18 angeordnet,
deren Krümmung koaxial zur Förderwalze verläuft. Dies ist die herkömmliche Position für die Förderwalze. Die Förderwalze
ist mit einem metallischen Kratzenbeschlag versehen, der in die ihrer Drehrichtung entgegengesetzte Richtung weist. Es
ist möglich, anstelle einer einen Kratzenbeschlag tragenden Förderwalze eine Förderwalze mit Längsrillen zu verwenden. Die
tatsächlich Rotationsgeschwindigkeit der Förderwalze ist recht gering.und entspricht der Geschwindigkeit des Arbeiters bei der
herkömmlichen Bauweise.
Eine übliche, abwärts laufende Einzugwalze 24 wirkt mit der Förderplatte 18 und der Förderwalze 22 zusammen und ist mit
einem metallischen, drahtartigen Kratzenbeschlag versehen, reißt faseriges Material ab, das zwischen Förderplatte und
Förderwalze zugeführt wird und trägt es weiter in die Maschine hinein. In Fig. 1 sieht man, daß die Einzugwalze 24 mit einem
Messerpaar 26 zusammenwirkt, diese Messer sind nur auf Wunsch vorhanden und sind nicht erforderlich. Die Einzugwalze 24 hesitzt
jedoch die übliche grobe Öffnungswirkung einer Einzugwalze.
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Eine zweite Einzugwalze 28 ist in auf den Balken 14 angeordneten Lagern drehbar gelagert und' wird derart angetrieben,
daß sie in der entgegengesetzten Richtung rotiert wie die erste Einzugwalze. Die zweite Einzugwalze ist bei diesem Beispiel
größer als die erste und rotiert derart, daß ihre Oberflächengeschwindigkeit
größer ist, als die der ersten Einzugwalze. Die zweite Übertragungswalze ist mit einem metallischen, drahtartigen
Kratzenbeschlag versehen, der in Fig. 2 dargestellt ist und relativ breite Haken 30 mit flacher Oberseite und nur
schmalen aufeinanderfolgenden Haken aufweist. Es ist verständlich, daß der Draht im geraden Zustand (d.h. nach seiner Fertigung)
Haken mit flacher Oberseite bilden wird, daß er aber nach dem Aufwickeln auf die Einzugwalze 28 und dem Schleifen längs
seines Umfangs an seiner Oberseite eine leichte Bogenform entsprechend dem Radius der Walze erhalten wird.
Es ist ein bezeichnendes Merkmal der Anordnung, daß die Haken flache Oberseiten aufweisen, wie dies vorstehend bereits erläutert
wurde, es ist jedoch nicht notwendig, daß diese flachen Oberseiten die besondere, aus Fig. 2 ersichtliche Form aufweisen.
Die flachen Oberseiten der Haken können kürzer sein, insbesondere falls der Rückenwinkel eines jeden Hakens spitzer ist als in der
Darstellung, derart, daß die Spalte zwischen den Zähnen keine parallelen Seiten aufweisen.
Obwohl die Zusammenarbeit zwischen der ersten und der zweiten Einzugwalze zur Folge haben sollte, daß die erste Einzugwalze
einer Reißwirkung durch die zweite Einzugwalze 28 ausgesetzt
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ist, können die Fasern nicht tief in die Haken 30 gezogen werden, weil diese Haken flache Oberseiten aufweisen. Es ist jedoch erwünscht,
die Fasern in die Haken 30 einzuziehen, wie nachfolgend noch deutlich wird. Eine Teilungswalze 34 ist in den oberen
Winkelbereich zwischen der ersten und zweiten Einzugwalze angeordnet und mit metallischen, drahtförmigen Kratzen mit gewöhnlicher
Spitze versehen. Die Hakenspitzen der Teilungswalze 34 weisen in die der Drehrichtung dieser Walze entgegengesetzte
Richtung und die Teilungswalze weist nur einen so geringen Abstand von den beiden Einzugwalzen auf, daß sich die Haken nicht
berühren. Die Teilungswalze dreht sich mit geringerer Geschwindigkeit als die Einzugwalze 24, weshalb eine Kardierung oder eine
Wirkung Spitze-gegen-Spitze zwischen der Teilungswalze 34 und der zweiten Einzugwalze 28 stattfindet, sowie eine Reißwirkung
zwischen der ersten Einzugwalze 24 und der Teilungswalze 34. Die erste dieser Wirkungen zieht die Fasern auf der zweiten Einzugwalze
28 in die Haken auf dieser Walze und die zweite Wirkung entfernt alle Fasern die von der zweiten Einzugwalze durch die
Teilungswalze 34 abgezogen sind und führt sie zurück auf die erste Einzugwalze 24 derart, daß sie bereit sind durch diese
Walze der zweiten Einzugwalze zugeführt zu werden. Die Teilungswalze 34 könnte durch eine Bürstenwalze ersetzt werden, deren
Borsten in die Haken der zweiten Einzugwalze 28 eingreifen, obwohl jedoch eine Bürstenwalze zufriedenstellend die meisten der
Fasern in die Haken der zweiten Einzugwalze ziehen würde, würde sie nicht so wirksam arbeiten wie eine mit Kratzenbeschlag versehene
Walze, um die auf den Oberseiten der Haken der zweiten Einzugwalze befindlichen Fasern zu entfernen und auf die erste
Einzugwalze zurückzuführen.
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Deshalb wird eine mit Kratzenbeschlag versehene Teilungswalze 34 einer Bürstenwalze vorgezogen.
Über der zweiten Einzugwalze 28 ist eine Rillenwalze 36 mit einem axial geschlitzten Umfang (Flg. 2) angeordnet, wobei die
Rillen an den zwischen den Rillen befindlichen Walzenvorsprüngen in Umfangsrichtung weisende scharfe Kanten ausbilden. Diese
Rillenwalze ist so eingestellt, daß diese zwischen den Rillen befindlichen Vorsprünge in einem Abstand von etwa 0,127 mm an
den flachen Oberseiten der Haken der zweiten Einzugwalze 24 vorbeilaufen. Bei dieser besonderen Konstruktion weisen die
Schlitze oder Rillen 38 einen rechteckigen Querschnitt auf und verlaufen parallel zur Achse der Rillenwalze. In einigen Fällen
können die Rillen aber auch schraubenförmig auf der Rillenwalze angeordnet sein. Die Rillenwalze 36 wird mit hoher Oberflächengeschwindigkeit
angetrieben (beispielsweise kann die Walze mit " einer Geschwindigkeit von über 1000 Umdrehungen pro Minute angetrieben
werden, falls der Walzendurchmesser 10 cm beträgt} und es ist festzustellen, daß die Walze in der gleichen Richtung
umläuft wie die Einzugwalze, so daß in der Zusammenarbeitszone zwischen diesen beiden Walzen ihre Oberflächen in entgegengesetzter
Richtung bewegt werden.
Als Ergebnis der Zusammenwirkung zwischen der ersten und zweiten Einzugwalze und der Wirkung der Teilungswalze 34 wird die Mehrzahl
der Fasern auf der zweiten Einzugwalze in die Haken gezogen, ein großer Teil der Verunreinigungen der Fasern einschl. der
pflanzlichen Verunreinigungen bleibt jedoch auf den Oberseiten der Haken 30.
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Die nach vorn weisenden Kanten der Zwischenräume der gerillten Walze 36 schlagen auf die pflanzlichen und anderen Verunreinigungen auf der Oberseite der Haken der Einzugwalze 28, wodurch
diese Verunreinigungen von den Fasern getrennt werden und größere Klumpen von Fremdmateralien oder verknotete Fasern zerkleinert
und das getrennte Material hinter die Zusammenarbeitszone zwischen der Einzugwalze 28 und der Rillenwalze 36 geworfen wird. Es wurde
gefunden, daß durch die bereits in dieser frühen Stufe innerhalb der Kardiermaschine erfolgende Entfernung große Teile der Verunreinigungen,
die in dem der zweiten Einzugwalze 28 zugeführten Fasermaterial enthalten sind, die Möglichkeit geboten wird, die
Gesamtreinigungswirkung der Maschine auf die behandelten Fasern
beachtlich zu verbessern.
Die genaue Art und Weise, in welcher die Reinigungsvorrichtung bestehend aus der Einzugwalze 28 und der Rillenwalze 36 das
faserige Material reinigt, ist noch nicht voll verständlich und ist auch nicht leicht zu beobachten. Es hat den Anschein, daß
die Zerkleinerung oder Lockerung der Verunreinigungsteilchen diese Teilchen in die Lage versetzt, leichter im nachfolgenden
Kardiervorgang auf der Trommel 10 oder durch eine Brecherwalzenanordnung, falls eine solche Anordnung hinter dem Abnehmer angeordnet
wird, entfernt zu werden. Die Masse der Verunreinigungen wird jedoch offensichtlich im Bereich der Einzugwalze und der
Rillenwalze entfernt, weil die mit Kratzen versehenen Kratzenträger oder Platten nach einer gewissen Benutzungsdauer sauber
vorgefunden werden.
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Einen mit einem Kratzenbeschlag versehene Übertragungswalze ist zwischen der zweiten Einzugwalze '28 und der Haupttrommel
10 angeordnet, wobei diese Übertragungswalze auch einen Teil des Einspeisungsabschnitts der Maschine bildet. In diesem Zusammenhang
hat die Übertragungswalze etwa den gleichen Durchmesser wie die erste Einzugwalze und ist mit metallischen,
drahtartigen Kratzen versehen. Die Haken der Übertragungswalze weisen in die Drehrichtung und die Oberflächengeschwindigkeit
der Übertragungswalze ist größer als jene der zweiten Einzugwalze, so daß sie auf die Einzugwalze eine Reißwirkung ausübt.
Die Übertragungswalze arbeitet mit der Haupttrommel 10 in der gleichen Weise zusammen wie eine herkömmliche Einzugwalze, das
heißt, die Haupttrommel hat eine auf die Übertragungswalze einwirkende Reißwirkung.
Falls die Übertragungswalze 40 mit einem spitzen Kratzenbeschlag versehen ist, kann sie einfach als Element zur Übertragung
des Fasermaterials von der zweiten Einzugwalze auf die Trommel 10 wirken. Es können jedoch nicht gezeigte Messer unterhalb
der Übertragungswalze angeordnet sein, um eine zusätzliche Reinigungswirkung auszuüben. Alternativ kann die Übertragungswalze
mit einem Kratzenbeschlag mit abgeplatteten Haken ähnlich dem Kratzenbeschlag auf der Einzugwalze 28 versehen sein, in
welchem Falle eine weitere Rillenwalze, die in strichpunktierten Linien bei 42 dargestellt ist, an der Unterseite der Übertragungswalze
angeordnet sein kann. Diese Rillenwalze übt, falls sie eingebaut ist, eine Reinigungswirkung ähnlich der Reinigungswirkung
zwischen den Walzen 28 und 36 aus, bevor das Fasermaterial auf
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die Trommel 10 übergeht. Andere Vorrichtungen zur Entfernung von Verunreinigungen, beispielsweise derart, wie sie für den
Gebrauch unter einer Einzugwalze bekannt sind, können unter der Übertragungswalze 40 zusätzlich oder alternativ zu mehreren
Messern oder der Rillenwalze 42 vorgesehen sein.
Es ist üblich, die Oberflächen der mit einem Kratzenbeschlag versehenen Walzen, über die das Fasermaterial wandert, durch
stationäre Abdeckungen abzudecken, die e£ne Steuerwirkung auf die Luftströme ausüben, die durch die Drehung der verschiedenen ■
Walzen erzeugt werden. Eine erste Abdeckung 44 paßt mit geringem Abstand von den Haken über die erste Einzugwalze 24 und erstreckt
sich zwischen der Förderwalze 22 und der Teilungswalze 34. Eine zweite Abdeckung 46 erstreckt sich um die Oberseite der Teilungswalze 34 und über den Teil der zweiten Einzugwalze, der sich
zwischen der Teilungswalze.und der Zusammenarbeitszone zwischen
der zweiten Einzugwalze und der gerillten, Verunreinigungen entfernenden Reinigungswalze 36 erstreckt. Das vordere Ende der Abdeckplatte
46 ist so nahe wie möglich an den Spalt zwischen der zweiten Einzugwalze 28 und der Rillenwalze 36' herangeführt.
Die gerillte Reinigungswalze 36 ist in eine Abdeckhaube eingeschlossen,
die eine hintere Abdeckung und eine vordere Abdeckung 50 umfasst, wobei ein radialer Spalt von beispielsweise 8 mm
zwischen den Abdeckungen 48 und 50 und der Rillenwalze 36 verbleibt und wobei eine nach innen gewandte Lippe 60 am hinteren
Ende der Abdeckung 48 vorgesehen ist. Ein kurzer Spalt 62 mit einer Breite von weniger als 8 mm befindet sich zwischen den Ab-
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deckungen 48 und 50 und das hintere Ende der Abdeckung 50 besitzt, wie deutlich aus Fig. 2 ersichtlich ist, eine Ablenklippe 64, die sich über die Vorderseite dieses Spaltes erstreckt
und gerade soviel Abstand von den Haken auf der Walze 36 aufweist, daß diese sich frei drehen kann. Eine Reihe von Abdeckungen
52, 54 und 56 dient der Abdeckung der frei liegenden Abschnitte der Oberflächen der zweiten Einzugwalze 28, der Übertragungswalze
40 und der Haupttrommel 10.
Ein Zweck der Abdeckung 48 und 50 besteht darin, die Erzeugung von Luftströmungen durch die Rillenwalze 36 auf ein Minimum zu
reduzieren und insbesondere die Einströmung eines Luftstroms an der Rückseite dieser Walze auf ein Minimum zu verringern. Wenn
zu diesem Zweck Abdeckungen über Kardierwalzen angeordnet werden, ist es üblich, sie so eng wie möglich an die Walze heranzurücken.
Es ist jedoch schwierig, eine Abdeckung über ihre gesamte Länge nahe genug an eine Rillenwalze heranzuführen, wobei dieses Problem
bei breiten Kardiermaschinen besonders bedeutsam wird. Es ist jedoch möglich, die Lippe 60 in einem ausreichend engem Abstand
zum Umfang der Rillenwalze anzuordnen, weshalb dieses Problem dadurch gelöst ist, daß die Abdeckungen 48 und 50 vom Umfang
der Walze etwa 8 mm Abstand aufweisen und das am hinteren Ende die nach innen gewandte Lippe 60 vorgesehen ist.
Es ist ersichtlich, daß die Neigung besteht, daß durch die Walze '
36 einige Verunreinigungen am Spalt zwischen der Abdeckung 46 an der Einzugwalze 28 und der Abdeckung 48 an der Walze 36 ausgeworfen
werden. Eine Saughutze 66 weist mit ihrer Einlaßöffnung
-20-
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-20-
auf diesen Spalt, wobei die Saughutze mit einem nicht gezeigten
Saugsystem verbunden ist. Auf diese Weise werden die hinter die Walze 36 ausgeworfenen Verunreinigungen sofort durch das Saugsystem
abgeführt. Als eine Alternative zur Saughutze kann ein Sammeltrog für Verunreinigungen auf der Abdeckung 46 ausgebildet
werden. Solche Samtneltröge müssen jedoch durch eine Arbeitskraft
regelmäßig gereinigt werden.
Weitere von der Walze 36 gelöste Verunreinigungen wandern um diese Walze, bis sie auf die Ablenklippe 64 treffen, die die Verunreinigungen
durch den Spalt 42 nach außen leitet. Eine ebenfalls mit dem Saugsystem verbundene Saughutze 72 weist mit ihrer
Einlaßöffnung gegen den Spalt 62, so daß an dieser Stelle ausgeworfene Verunreinigungen ebenfalls abgesaugt werden. Es wurde beobachtet,
daß diese Anordnung einen wesentlichen Anteil des im Fasermaterial vorhandenen Mikrostaubs entfernt.
Falls eine Reinigungswalze 42 vorgesehen ist, erstreckt sich eine Abdeckung 74 um die Unterseite der Übertragungswalze 40,
wobei eine Haube 76 und eine Saughutze 78 und 80 vorhanden ist, ähnlich jenen, die für die Reinigungswalze 36 vorgesehen sind.
Der vollständige Einspeisungsabschnitt von der Wickelwalze 16 bis zur Übertragungswalze 40 kann in eine neue Kardiermaschine
eingebaut werden, oder er kann als eine Einheit konstruiert werden, die benutzt werden kann, um den herkömmlichen Einspeisabschnitt
einer vorhandenen Kardiermaschine zu ersetzen. In Fig. 3 ist eine alternative Konstruktion eines Einspeisabschnittes
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-Jft-
einer Kardiermaschine dargestellt, wobei eine Förderplatte 90 mit einer dazu zusammenwirkenden, mit einem Kratzenbeschlag versehenen
Förderrolle 92 vorgesehen ist, sowie eine herkömmliche erste Einzugwalze 94, die ebenfalls einen Kratzenbeschlag aufweist
und die bezogen auf die Zeichnungsebene eine Drehung im Uhrzeigersinn ausführt. In der Zusammenarbeitszone zwischen der
Platte 90 und der Einzugwalze 94 löst die letztere von der' Förderplatte Fasern ab und befördert die Fasern abwärts. Ein
Messersatz 96 ist unterhalb der Einzugwalze 94 angeordnet, wobei diese Messer eine erste Reinigungswirkung auf die durch die
erste Einzugwalze getragenen Fasern ausüben. Bis zu dieser Stelle ist die Anordnung vollständig nach herkömmlicher Art gestaltet.
Eine zweite Einzugwalze 98 ist zwischen der ersten Einzugwalze und der Hauptkardiertrommel 10 angeordnet, wobei diese zweite
Einzugwalze mit einem Kratzenbeschlag mit abgeplatteten Haken versehen ist, wie er im Zusammenhang mit der Einzugwalze 28 beschrieben
und in Fig. 1 dargestellt ist, wobei die zweite Einzugwalze in der gleichen Richtung rotiert wie die erste Einzugwalze
94, jedoch mit höherer Oberflächengeschwindigkeit. Die zweite Einzugwalze 98 trägt die Fasern nach unten und wird dann
durch den Hauptkardierzylinder 10 abgestreift.
Eine gerillte Reinigungswalze 100 ist ähnlich der gerillten Walze 36 gestaltet, die im Zusammenhang mit den Fig. 1 und 2
beschrieben wurde, und arbeitet mechanisch mit der zweiten Einzugwalze 98 in der gleichen Weise zusammen, wie die Walze 36,
mit der Ausnahme, daß sie unterhalb der Walze 98 angeordnet ist..
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Es ist ersichtlich, daß während mit einer aufwärtslaufenden
zweiten Einzugwalze, wie der in Fig. 1 gezeigten, die Rillenwalze 36 oberhalb der Eiuzugwalze angeordnet sein kann, bei
einer abwärtslaufenden zweiten Einzugwalze, wie der Einzugwalze
98 in Fig. 3, die Notwendigkeit besteht, die Rillenwalze 100 unterhalb der Einzugwalze anzuordnen. Die gerillte
Reinigungswalze 100 hat jedoch genau die gleiche Reinigungswirkung wie die Walze 36.
Bei dieser Anordnung ist eine Übertragungswalze 102 im oberen
Winkelbereich zwischen den beiden Einzugwalzen 94 und 98 vorgesehen und diese Walze ist mit gewöhnlichen metallischen,
drahtartigen Kratzen versehen und wird in der zur Drehrichtung der Einzugwalzen entgegengesetzten Richtung gedreht. Der Hauptzweck
der Übertragungswalze besteht darin, das Fasermaterial
von der ersten Einzugwalze 94 auf die zweite Einzugwalze 98 zu übertragen. Die Walze 98 selbst übt auf die Übertragungswalze
102 eine Reiß- bzw. AbsLreifwirkung aus.
Es ist auch eine Bürstenwalze 104 vorgesehen, um die Fasern in die Haken der zweiten Einzugwalze 98 zu drücken, wobei die
Bürste nicht mit den Haken der ersten Einzugwalze 94 in Berührung gelangt, derart, daß sie nur mit der zweiten Einzugwalze
98 zusammenarbeitet. Eine Teilungswalze ähnlich der Teilungswalze 34 in Fig. 1 kann anstelle der Bürstenwalze
verwendet werden.
Nicht gezeigte Abdeckungen sind unterhalb und oberhalb der
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Walzen des in Fig. 3 gezeigten Einspeisungsabschnitts angebracht und die Abdeckung und die Absauganordnung für die Reinigungswalze
100 ist die gleiche wie jene, die im Zusammenhang mit der in den Fig. 1 und 2 gezeigten Walze 36 beschrieben wurde. Tatsächlich
ist die Konstruktion bei den nachfolgenden Beispielen so zu verstehen, daß immer dann, wenn eine Reinigungswalze mit
einer Einzugwalze mit einem abgeplattete Haken aufweisenden Kratzenbeschlag zusammenarbeitet, eine Abdeckanordnung vorgesehen
ist, die jener ähnlich ist, die in den Fig. 1 und 2 gezeigt ist. Wegen der schematischen Natur der Zeichnungen "sind
diese Abdeckungen nur in den Fig. 1 und 2 dargestellt.
Es ist ersichtlich, daß die Wirkung des Einspeisungsabschnitts nach Fig. 3 sehr ähnlich der Wirkung des anhand der Fig. 1 und
2 beschriebenen Einspeisungsabschnitts ist.
Die Fig. 4 zeigt einen weiteren Einspeisungsabschnitt, bei welchem eine Förderplatte 110 eine Förderwalze 112 und eine
aufwärtslaufende Einzugwalze 114 vorgesehen sind. Es ist auch
zu beachten, daß das vordere Ende der Förderplatte 110 nicht wie üblich spitz geformt ist, sondern in vertikaler Richtung
verläuft. Deshalb ragt die Förderwalze 112 leicht über die Vorderseite der Förderplatte hinaus. Durch diese Anordnung
werden die Faserbüschel in die Haken der Einzugwalze 114 durch die Haken der Förderwalze 112 gezogen und die Förderwalze trägt
Fasern dann nach oben. Auf die Fasern wird eine Kardierwirkung ausgeübt und dies wird durch die Spitze-an-Spitze-Wirkung
zwischen der Förderwalze 112 und der Einzugwalze 114 erreicht.
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Die Einzugwalze 114 besitzt Haken mit abgeplatteter Oberfläche und eine oberhalb der Einzugwalze 114 gelagerte gerillte
Reinigungswalze 118 wirkt mit der Einzugwalze in genau der gleichen Weise zusammen, wie die anhand der Fig. 1 und 2 beschriebene
gerillte Reinigungswalze 36, wobei noch eine Bürstenwalze 120 im Winkel zwischen der Förderwalze 112 und der Einzugwalze
114 vorgesehen ist. Weil die Einzugwalze 114 nach dem gleichen, aufwärtsfördernden Prinzip wirksam wird, wird eine
Übertragungswalze 112 ähnlich der Übertragungswalze 40 nach Fig. 1 benötigt, um die Fasern von der Einzugwalze 114 auf die Hauptkardiertrommel
10 zu übertragen. In Fig. 4 sind Messer 124 vorgesehen, die mit der Übertragungswalze 122 zusammenwirken, es
ist jedoch ersichtlich, daß eine zweite Rillenwalze ähnlich der Walze 42 in Fig. 1 vorgesehen sein könnte. Tatsächlich besteht
der grundlegende Unterschied gegenüber der Anordnung nach Fig. 1 darin, daß die erste Einzugwalze 24 zwischen der Förderplatte
und der Einzugwalze mit einem abgeplattete Haken aufweisenden Kratzenbeschlag entfällt.
Die Fig. 5 zeigt eine Verbesserung der Erfindung, die zwei oder drei ReinigungsWirkungen derart vorsieht, wie sie durch die
Wirkung einer gerillten Reinigungswalze auf einer Walze mit abgeplatteten Kratzen bewirkt wird, wodurch die Reinigungswirkung
auf die Fasern verstärkt wird. Die Walzenanordnung is.t der nach Fig. 1 ähnlich und umfasst eine Förderplatte 200, eine Förderwalze
202, eine erste Einzugwalze 204, eine zweite Einzugwalze 206, eine Rillenwalze 208, eine Teilungswalze 210 und eine Übertragungswalze
222. Bei dieser besonderen Anordnung ist die erste Einzugwalze 204 jedoch mit einem metallischen Kratzenbeschlag
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mit abgeplatteten Haken bedeckt, ähnlich jenem, der auf der Walze 28 benutzt ist und es ist eine Rillenwalze 224 ähnlich
der Walze 36 vorgesehen, die mit der Unterseite der Einzugwalze 204 zusammenarbeitet. Außerdem ist eine Bürstenwalze 226
auf der Unterseite der Einzugwalze 204 zwischen der Förderplatte 200 und der Rillenwalze 224 vorgesehen. Eine dritte Rillenwalze
228 kann unter der Übertragungswalze 222 vorgesehen sein, falls diese Walze von einem Kratzenbeschlag mit abgeplatteten Haken
bedeckt ist.
Die Wirkung dieser Einspeisungsanordnung ist wie folgt:
Die erste Einzugwalze 204 entfernt Fasern von der Förderplatte 200; die Bürstenwalze 226 presst die Fasern in die Haken auf
der Einzugwalze 204; zwischen der Rillenwalze 224 und der Einzugwalze 204 findet eine Reinigungswirkung statt; zwischen den
beiden Einzugwalzen ist eine Reißwirkung vorhanden; die Teilungswalze 210 drückt die Fasern in die Haken der zweiten Einzugwalze
206; zwischen der zweiten Einzugwalze 206 und der Rillenwalze 208 findet eine zweite Reinigungswirkung statt und
schließlich streift die Übertragungswalze 222 die zweite Übertragungswalze 206 ab und überführt die Fasern auf die Haupttrommel
10.
Die Fig. 6 zeigt eine etwas überspitzte Ausführungsform der Erfindung,
der die Absicht zugrunde liegt, eine besonders wirksame Reinigungswirkung auf das Fasermaterial auszuüben, bevor
dieses der Kardiertrommel 10 zugeführt wird.. Am hinteren Ende
ist die übliche Anordung der Förderplatte 250, der Förderwalze
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253 und der abwärtslaufenden Einzugwalze 254, wobei letztere
mit spitzen, metallischen, drahtartigen Kratzen versehen ist.
Darauf folgt ein Abschnitt, der eine zweite Einzugwalze 256, eine Teilungswalze 258, eine gerillte Reinigungswalze 260 und
eine Übertragungswalze 263 aufweist, die alle mit den entsprechenden, in Fig. 1 gezeigten Walzen übereinstimmen, und es
ist außerdem eine zweite Rillenwalze 264 vorhanden, die mit der Übertragungswalze 262 zusammenwirkt.
Es folgt ein weiterer Reinigungsabschnitt, der eine dritte Einzugwalze
266, eine Teilüngswalze 268,eine Rillenwalze 270, eine Übertragungswalze 272 und eine Rillenwalze 274 umfasst, die
wiederum mit der Anordnung nach Fig. 1 übereinstimmen, wobei die Übertragungswalze 262 das Fasermaterial auf die dritte Einzugwalze
266 überträgt. Da vier gerillte Reinigungswalzen 260, 264, 270 und 274 vorgesehen sind, ist die Gesamtreinigungswirkung
sehr hoch.
In Fig. 7 ist die möglicherweise elementarste Form der Erfindung dargestellt, bei der die übliche Förderplatte 280 mit
einer mit Kratzenbeschlag versehenen Förderwalze 282 und einer einzigen Einzugwalze 284 vorgesehen ist, die abwärtslaufend betrieben
wird, so daß sie Fasern von der Förderplatte abstreift und direkt mit der Hauptkardiertrommel zusammenwirkt.
Die Einzugwalze 284 weist den vorstehend.beschriebenen Kratzenbeschlag
mit abgeplatteten Oberseiten auf und eine Rillenwalze
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286 ähnlich der Walze 36 nach den Fig. 1 und 2 wirkt mit der Einzugwalze 284 an deren Unterseite zusammen. Es ist außerdem
eine Bürstenwalze vorgesehen, die die Fasern in die Haken der Walze 284 zwischen der Förderplatte 280 und der Rillenwalze
zieht.
In dieser vereinfachten Ausführungsform der Erfindung besteht
der einzige Unterschied gegenüber einem üblichen Einspeisungsabschnitt einer Kardiermaschine darin, daß auf der Einzugwalze
Haken mit abgeflachter Oberseite vorgesehen sind und daß außerdem die Rillenwalze 286 und die Bürstenwalze 288 vorgesehen sind.
Alle bisher beschriebenen Anordnungen machten Gebrauch von einer
Förderplatte und einer mit Kratzenbeschlag versehenen Förderwalze,
welche im allgemeinen von herkömmlicher Art sind, mit Ausnahme jener, bei denen eine aufwärtslaufende Einzugwalze mit der
Förderplatte zusammenwirkt, wie dies in der Ausführungsform nach Fig. 4 dargestellt ist, wobei die Haken der Förderwalze 112 sehr
nahe an jene der Einzugwalze herangerückt sind, um die Kardierwirkung zu erzielen. Die Fig. 8 zeigt eine andere Anordnung, die
nur zusammen mit abwärtslaufenden Einzugwalzen benutzt werden kann. Hier ist die Förderplatte 290 umgekehrt und die Förderwalze
292 ist unter der Platte gelagert. Das Fasermaterial ist zwischen die Förderwalze 292 und die Unterseite der Förderplatte
290 eingefügt. Bei dieser Anordnung sind die Haken der Förderwalze 292 sehr eng an jene der Einzugwalze 298 herangerückt, so
daß eine Kardierwirkung zwischen diesen beiden Walzen stattfindet, wie es auch der Fall ist zwischen der aufwärtslaufenden Einzug- ·
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walze 114 und der Förderwalze 112 nach Fig. 4. Eine Bürstenwalze 296 ist derart angeordnet, daß sie gerade die Haken der Einzugwalze
und die Haken der Förderwalze 292 nicht berührt, wie dies bei der Anordnung der Fall ist, die anhand der Fig. 4 beschrieben
ist, so daß zusätzlich zum Einziehen der Fasern in die Haken der Einzugwalze 298, falls irgend welche von der Förderwalze getragene
Fasern den Zusammenarbeitsbereich mit der Einzugwalze passiert haben, diese Fasern durch die Bürstenwalze abgestreift und auf
die Einzugwalze überführt werden.
Es ist nicht notwendig, eine Förderplatte und ein Förderwalzensystem
zu verwenden. An deren Stelle kann ein Paar von mit einem Kratzenbeschlag versehenen Förderwalzen 300 und 302 (Fig. 9) verwendet
werden, die eng benachbart in entgegengesetzter Richtung umlaufen, so daß Fasermaterial durch ihren "Spalt" direkt an
eine aufwärtslaufende Einzugwalze 304 der anhand der Fig. 4 beschriebenen
Art übergeben wird. In einem solchen Fall ist eine Bürstenwalze 306 so angeordnet, daß sie gerade nicht die Einzugwalze
und die obere Förderwalze 300 berührt, so daß sie mit den Walzen 304 und 306 in ähnlicher Weise zusammenarbeitet, wie die
Bürstenwalze 120 nach Fig. 4.
Die Fig. 10 beschreibt ein alternatives Einspeisungssystem für den Fall, daß eine abwärtslaufende Einzugwalze 310 benutzt wird.
In diesem Fall ist ein Förderwalzenpaar 312 und 314 ähnlich dem Walzen 300 und 302 vorgesehen, die Bürstenwalze 316 ist jedoch
unterhalb dieser Walzen angeordnet, um mit der Einzugwalze 310 und der unteren Förderwalze 314 zusammenzuarbeiten.
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Bei allen in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen
findet die Reinigungswirkung in der anfänglichen Öffnungszone der Maschine zwischen der Stellung statt, in welcher die Fasern
noch in einer unkardierten Form sind und der Stellung, in der die Fasern auf die Hauptkardierungstromtnel übergeben werden.
Es ist ersichtlich, daß im Falle einer Kardiermaschine mit mehr als einer Hauptkardiertrommel (z. B. bei der sog. Tandemkarde)
der Einspeisungsabschnitt für die zweite oder folgende Kardiertrommel abgewandelt werden kann, um eine Einzugwalze mit einem
Kratzenbeschlag mit abgeflachten Oberflächen und eine damit zusammenarbeitende Reinigungswalzenanordnung gemäß der Erfindung
aufzuweisen und insbesondere so, wie dies in einer der Fig. 1 bis 7 dargestellt ist.
Die Konstruktion ist so zu verstehen, daß die Möglichkeit besteht,
die Reinigungswirkung innerhalb der Kardiermaschine an einer beliebigen Stelle stattfinden zu lassen, dadurch, daß man
eine Walze mit einem Kratzenbeschlag mit abgeplatteten Haken vorsieht, auf welcher das Fasermaterial wandert, sowie eine
Reinigungswalze. Beispielsweise kann die Walze mit einem abgeplattet Haken aufweisenden Kratzenbeschlag so angeordnet werden,
daß sie faseriges Material von der Trommel übernimmt, wobei eine Anordnung, wie beispielsweise eine Abstreifwalze vorgesehen ist,
um das Material wieder auf die Trommel zu übertragen.
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Claims (30)
1. Verfahren zum Kardieren von TextiIfasern,/Baumwolle,
künstliche Fasern oder eine Mischung umfassen, in welcher Baumwolle oder künstliche Fasern überwiegen, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fasern der Reinigungswirkung einer Verunreinigungen entfernenden Vorrichtung ausgesetzt werden, die
mechanisch mit einem abgeplatteten Kratzenbeschlag einer Walze zusammenwirkt, wobei unter abgeplatteten Kratzenbeschlag ein
Kratzenbeschlag verstanden wird, dessen Haken an ihrer Spitze derart abgeflacht sind, daß diese Spitzenabplattung einen
Rückenwinkel von nicht mehr als 20 Grad und vorzugweise von 0 Grad aufweist.
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2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Walze mit abgeplatteten Kratzenbeschlag eine Einzugwalze
ist, die sich in einem Abschnitt der Maschine befindet, in welchem das faserige Material gegen eine Hauptkardiertrommel gefördert
wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sinzugwalze in der Zone der anfänglichen Faseröffnung
zwischen der Zufuhr der unkardierten Fasern und der Übergabe an die Hauptkardiertrommel angeordnet ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dui; die zugeführten Fasern in die Haken
der Walze mit abgeplattetem Kratzenbeschlag gezogen werden, bevor sie der Wirkung der die Verunreinigungen entfernenden Vorrichtung
ausgesetzt werden.
5. Verfahren nach Ansprach 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern in die Haken der Walze mit abgeplattetem Kratzenbeschlag
durch eine mit Kratzenbeschlag versehene Walze oder
eine Bürstenwalze gezogen werden, die einerseits mit der mit abgeplattetem Kratzenbeschlag versehenen Einzugwalze und andererseits
mit dem diese Einzugwalze speisenden Element zusammenwirkt.
6. Verfahren nach den Anspüchen 2 bis 4 oder 3 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern in die Haken der mit abgeplattetem
Kratzenbeschlag versehenen Walze durch eine erste
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mit Kratzenbeschlag versehene Einzugwalze gezogen werden, die selbst mit einem Faserzuführsystem, wie einer Zuführplatte nach
Art herkömmlicher Einzugwalzen zusammenarbeitet, wobei die Einzugwalze mit den abgeplatteten Haken mit den Haken der ersten
Einzugwalze Hakenspitze an Hakenspitze garnlockernd zusammenarbeitet.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die die Verunreinigungen entfernende
Vorrichtung eine Walze ist, die Verunreinigungen entfernt, die über die Haken der Walze hervorstehen, die einen Kratzenbeschlag
mit abgeplatteten Haken aufweist.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Reinigungsvorgang an zwei oder
mehr Stellen in der zwischen Faserzufuhr und dem Hauptkardier- ■ zylinder gelegenen Zone stattfindet.
9. Kardiermaschine zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
sie mit einer Vorrichtung zur Entfernung von Verunreinigungen versehen ist, die mechanisch mit einer Walze zusammenarbeiten,
die mit einem Kratzenbeschlag mit abgeplatteten Haken versehen ist.
10. Maschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Walze mit einem abgeplattete Haken aufweisenden Kratzenbeschlag
eine Übergabewalze ist, die in einem Abschnitt der
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Maschine angeordnet ist, in welchem das Fasermaterial in Richtung auf einen Hauptkardierzylinder gefördert wird.
11. Maschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Übergabewalze in der Zone angeordnet ist, in der zwischen
der Faserzufuhr und dem Hauptkardierzylinder die anfängliche Öffnung stattfindet.
12. Maschine nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verunreinigungen entfernenden
Vorrichtung aus einem Walzensatz besteht, der derart eng neben der Walze mit dem abgeplattete Haken aufweisenden Kratzenbeschlag
angeordnet ist, daß er geeignet ist, über die Haken dieser Walze vorstehende Verunreinigungen zu entfernen.
13. Maschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zur Entfernung von Verunreingungen eine gerillte
Reinigungswalze umfasst.
14. Maschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehrichtung der gerillten Walze gleich jener der Walze
mit dem abgeplattete Haken aufweisenden Kratzenbeschlag ist.
15. Maschine nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Rillen der gerillten Walze in Umlaufrichtung
scharfe Kanten bilden.
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16. Maschine nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Rillen der gerillten Walze zur
Walzenachse parallel oder leicht schraubenförmig verlaufen.
17. Maschine nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß eine Walze zum Einziehen der Fasern
in die Haken der einen Kratzenbeschlag mit abgeplatteten Haken aufweisenden Walze vorgesehen ist.
18. Maschine nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Walze zum Einziehen der Fasern in die Haken der einen Kratzenbeschlag mit abgeplatteten Haken aufweisenden Walze einen
mit Kratzenbeschlag versehenen Teilungswalzensatz umfasst, der so nahe an die einen Kratzenbeschlag mit abgeplatteten Haken umfassende
Walze herangerückt ist, daß deren Drehung gerade nicht behindert wird und der mit dieser Walze Hakenspitze an Hakenspitze zusammenwirkt.
19. Maschine nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Walze zum Einziehen der Fasern in die Haken der einen
Kratzenbeschlag mit abgeplatteten Haken aufweisenden Walze eine Bürstenwalze ist.
20. Maschine nach einem der Anspruch 9 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß sie einen Antriebsmechanismus umfaßt, der geeignet ist, der Oberfläche der einen Kratzenbeschlag mit
abgeplatteten Haken aufweisenden Walze eine aufwärtsgerichtete Bewegung an der Stelle zu verleihen, an welcher das Fasermaterial
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von dieser Walze übernommen wird, und daß die Verunreinigungen entfernende Vorrichtung oberhalb der einen Kratzenbeschlag mit
abgeplatteten Haken aufweisenden Walze angeordnet ist.
21. Maschine nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Walze mit abgeplattete Haken aufweisenden Kratzenbeschlag
eine Einzugwalze ist,und daß zwischen der Einzugwalze und der Hauptkardiertrommel eine Förderwalze angeordnet ist, um das
Fasermaterial der Hauptkardiertrotnmel zuzuführen.
22. Maschine nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragungswalze mit einem Kratzenbeschlag versehen ist
und die Haken eine solche Schrägstellung aufweisen und ihre Drehgeschwindigkeit
so bemessen ist, daß zwischen der Übertragungswalze und der Einzugwalze ein Reißvorgang stattfindet und ein
weiterer Reißvorgang zwischen der Übertragungswalze und der Hauptkardiertromme1.
23. Maschine nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragungsrolle mit einem Kratzenbeschlag mit abgeplatteten
Haken versehen ist und eine Vorrichtung zur Entfernung von Verunreinigungen mit ihr zusammenwirkt.
24. Maschine nach einem der Ansprüche 9 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß eine Abdeckplatte vorgesehen ist, die
jenen Teil der einen Kratzenbeschlag mit abgeplatteten Haken aufweisenden Walze abdeckt, der sich zwischen der Stelle befindet,
an der das Fasermaterial dieser Walze zugeführt wird und der Vorrichtung zur Entfernung von Verunreinigung.
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25. Maschine nach einem der Ansprüche 9 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zur Entfernung von
Verunreinigungen eine Reinigungswalze ist, und daß eine Abdeckhaube jenen Teil des Umfangs der Walze abdeckt, der sonst
frei liegen würde.
26. Maschine nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Reinigungswalze teilweise von einer Abdeckung eingeschlossen
ist, die einen radialen Abstand vom Umfang der Reinigungswalze aufweist, und daß eine radiale Lippe längs eines
axial verlaufenden Endes der Abdeckung angeordnet ist, die im wesentlichen den radialen Spalt zwischen diesem Ende der Abdeckung
und der Reinigungswalze schließt.
27. Maschine nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Lippe ein nach Innen gewandtes Ende der Abdeckung umfaßt.
28. Maschine nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Abdeckplatte auf der
Walze mit dem abgeplattete Haken umfassenden Kratzenbeschlag und der Abdeckung der Reinigungswalze ein kleiner Spalt ist,
derart, daß die auf der mit einem abgeplattete Haken aufweisenden Kratzenbeschlag versehenen Walze abgeschlagenen Verunreinigungen
durch diesen Spalt abgeführt werden können.
29. Maschine nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß ein Trog oder eine Absaugleitung für die durch den Spalt abgeführten
Verunreinigungen vorgesehen ist.
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30. Maschine nach einem der Ansprüche 25 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die die Reinigungswalze umschließende
Abdeckhaube einen Schlitz aufweist, der sich teilweise um den Teil der Reinigungswalze erstreckt, der frei liegen würde, und
daß eine Ablenklippe an einer Seite der Abdeckhaube in diesen Schlitz ragt, derart, daß im Zwischenraum zwischen Walze und Abdeckhaube
wanderndes Material durch den Spalt abgelenkt wird.
609850/0653
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