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Verkaufsaufmachung für beidseitig mit einer Kleber-
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schicht versehene Zuschnitt- oder Stanzteile Die Erfindung betrifft
eine Verkaufsaufmachung für beidseitig mit einer Kleberschicht versehene Zuschnitt-
oder Stanzteile, welche mit einer der Kleberschichten an der Oberseite eines silikonisierten,
zu einer Rolle aufgewickelten rägerpapierstreifens haften.
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Derartige, beidseits mit einer Kleber- oder Haftschicht versdhene
Zuschnitt- oder Stanzteile werden in zunehmendem kaße zum Verbinden oder Vorfixieren
von aneinander zu befestigenden Teilenverwendets wobei sie das früher überwiegend
vorgenommene Leimauftragen erübrigen, Bei der Fertigung
solcher
beidseitig klebender Zuschnitt- oder Stanzteile wird von einem dreilagigen ausgangsmaterial
ausgegangen, dessen beide äußeren Lagen aus silikonisiertem, nichthaftendem Papier
oder ähnlichem Folienmaterial bestehen, während als Mittellage eine beidseitig mit
einer Kleberschicht versehene Eapier-, Eunststoff- oder Textilbahn bzw. eine durch
und durch mit Klebermaterial getränkte Gewebebahn vorgesehen ist. Dieses dreilagige
kusgangsmaterial wird entsprechend der gewünschten Form und Größe der Zuschnitt-
oder Stanzteile unter Schonung einer der beiden äußeren Lagen gestanzt, wonach die
zwischen den Stanzteilen liegenden dopellagigen Verschnitte von der als rLragerbahn
verbleibenden äußeren Lage abgezogen werden0 Die Trägerbahn wird sodann mit den
anhaftenden Zuschnitt- oder Stanzteilen, die durch die ausgestanzten Teile der anderen
äußeren Bahn abgedeckt sind, zu einer Rolle aufgewickelt und in dieser Form in den
handel gebracht. Der Benutzer muß allerdings die Zuschnitt- oder Stanzteile nicht
nur von dem Trägerpapierstreifen abnehmen, sondern er muß auch die Stanzteile jeweils
für sich von der gleich groß ausgestanzten Abdecklage befreien, was mit solch umR
tändlichen und zeitraubenden Arbeiten verbunden ist, daß die in der bekannten Verkaufsaufmachung
angebotenen Zuschnitt-oder
Stanzteile kaum in einem größeren Umfange
und vorallem nicht im Rahmen eines automatisierten industriellen Fertigungsprozesses
verwendet werden können.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine solche Verkaufsaufmachung
für beidseitig klebende Zuschnitt-oder Stanzteile vorzusehen, welche die Handhabung
der Zuschnitt- oder Stanzteile sehr vereinfacht und insbesondere ihre Verwendung
im Rahmen eines automatisierten, industriellen Fertigungsprozesses ermöglicht.
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Ausgehend von einer Verkaufsaufmachung der eingangs genannten Art,
wird die lösung dieser Aufgabe dadurch erreicht, daß die andere Kleberschicht der
uschnitt- oder Stanzteile innerhalb der Rolle unmittelbar duch die Unterseite des
Trägerpapierstreifens abgedeckt ist. Durch diese Maßnahme wird erreicht, daß beim
Abwickeln des Trägerpapierstreifens die Zuschnitt- oder Stanzteille nunmehr sofort
mit einer freien, nicht abgedeckten Kleberschicht vorliegen, so daß sie unter Verwendung
der zeile bzw. des von ihr abgezogenen Trägerpapierstreifens als "Griff" sofort
aif die Anbringungsstelle aufgedrückt werden können und daß durch
nachfolgendes
Abheben der Rolle bzw. des Trägerpapierstreifens rasch die andere Kleberschicht
freigelegt werden kanne Damit entfällt das lästige, Einzelabziehen von individuell
den Stanzteilen zugeordneten Abdeckpapieren. Ebenfalls ist es nicht mehr erforderlich,
die Stanzteile vor ihrer Anbringung vom Trägerpapierstreifens abzuziehen und zu
vereinzeln. In der Verkaufsaufmachung nach der Erfindung sind die Zuschnitt-oder
Stanzteile sowohl manuelle leicht handhabbar als auch im Rahmen eines automatisierten
industriellen wertigungsprozesses mit geringem Vorrichtungsaufwand einsetzbar0 Gemäß
einer bevorzugten Ausführungsform der erfindung kann vorgesehen werden, daß der
Tragerpapierstreifen an Ober-und Unterseite gleichermaßen silikonisiert ist und
beide Kleberschichten aus gleichem Klebermaterial bestehen und daß die der Unterseite
des Trägerpapierstreifens zugewandte Kleberschicht durch insulare, nichthaftende
A@ssparungen flächenmäßig gegenüber der an der Oberseite d@s Tragerpapierstreifens
haftenden Kleberschicht verkleinert ist, Durch diese Maßnahme wird sichergestellt,
daß alle Stanzteile beim abwickeln der Rolle an der Außenseite des Trägerpapierstreifens
haften, so daß die Rolle wie ein stempelartiges
Werkzeug zum Aufdrücken
der Stanzteile verwendet werden kann0 Die einseitige relative Schwächung des Hafteffektes
ist fertigungstechnisch sehr leicht zu erreichen, indem man wie bisher von dreilagigem
Ausgangsmaterial ausgeht, nach dem Stanzen außer dem Verschnitt aber auch die Einzel-Abdeckpapiere
oder dglo von den Stanzteilen zO Bo mittels einer Reib- oder Nadelwalze abzieht,
Beh diesem Abziehen verlieren kleine, insulare Bereiche der äußeren Kleberschicht
ihr Haftvermögen, während die Haftung der anderen Kleberschicht am Trägerpapierstreifen
nicht beeinträchtigt wird0 Bei einem nachfolgenden Aufrollen ergibt sich folglich
zwischen der äußeren Kleberschicht und der sie abdekkenden Unterseite des Trägerpapierstreifens
eine vergleichweise schwächere Haftung, Diese unterschiedlich starke Haftung der
Zuschnitt- oder Stanzteile innerhalb der Rolle kann der Erfindung zufolge auch dadurch
erreicht werden, daß entweder die Unterseite stärker als die Oberseite des Trägerpapierstreifens
silikonisiert ist oder daß die an der Oberseite anhaftende Kleberschicht aus einem
stärker haftenden Klebermaterial als die andere Kleberschicht besteht.
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Der Gegenstand der Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung
näher erläutert, in der zeigen Fig. 1 eine bekannte Verkaufsagfmachung von beidseitig
haftenden Zuschnitt- oder Stanzteilen, Figo 2 einen Schnitt gemäß der Linie II-II
in Fig0 1, Fig. 3 eine Verkaufsaufmachung nach der Erfindung, Bigo 4 bis 7 mehrere
Ausführungsbeispiele der Verr kaufsaufmachung nach der Erfindung, jeweils im Querschnitt
gesehen und Fig. 8 ein Schaubild zur Erläuterung der Handhabung des Erfindungsgegenstandeso
Die Fig. 1 und 2 zeigen eine übliche Verkaufsaufmachung für beidseitig mit einer
Kleberschicht versehenen Zuschnitt-oder Stanzteile lo Diese haften mit einer Kleberschicht
2 an der Innenseite eines mit einer Silikonschicht 3 versehenen, zu einer Rolle
aufgewickelten Trägerpapierstreifens 4.
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Die andere Klebersehicht 5 der Stanzteile 1 ist durch individuelle
Abdecklagen 6 abgedeckt, die ebenfalls mit einer Silikonschicht 7 versehen sind
und die gliechen Flächenabmessungen wie die Stanzteile 1 aufweisen. Der Trägerpapierstreifen
4 ist zusammen mit den Stanzteilen 1 und den Abdecklagen 6 auf einem hülsenförmigen
Kern 8 aufgewickelt, Um die Stanzteile 1 einsetzen zu können, müssen diese sowohl
von den Trägerpapierstreifen 4, a@genommen als auch von der Abdecklage 6 befreit
werden Fig. 3 bis 7 veranschaulicht die Verkaufsaufmachung nach der Erfindung Hier
haften die Stanzteile ii obenfalls mit ihrer einen Kleberschicht 2 an der Silikonschicht
3 des Trägerpapierstreifens 4. Der Trägerpapierstreifen 4 ist jedoch derart auf
den Kern 8 aufgewickeln, daß die Stanzteile 1 mit ihrer Kleberschicht 2 jeweils
@u@ is@ Außen- oder Oberseite der einzelnen Papierwickell@@e@ @n, während ihre andere,
außenliegende Kleberschicht @@lb @es @ickels jeweils unmittelbar durch den auck
mit einer Silikonschicht 10 versehenen Trägerpapierstreifen 4 abgedeckt ist. Bei
dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 ist der Trägerpapierstreifen 4 an beiden Seiten
jeweils
gleich stark silikonisiert und besteigen die beiden Kleberschichten 2 und 9 aus
gleichem Klebermaterial. Die äußere Kleberschicht 9 weist jedoch kleine insulare,
nichthaftende Bereiche 11 auf, die beispielsweise durch maschinelles Abziehen der
Einzelabdecklagen 6 gemäß den Figo 1 und 2 erzeugt werden können. Durch diese Bereiche
11 ist sichergestellt, daß beim Abwickeln alle Stanzteile 1 inmer nur an der Außen-
oder OberseIte (Silikonschicht 3) des Trägerpapierstreifens 4 @@ften.
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Fig. 5 veranschaukichr ein Ausführungsbeispiel, bei dem die Stanzteile
aus einem durch und durch mit Elebermaterial getränkten Gewebe 12 bestehen, so daß
beidseits des Gewebes die Kleberschichten 13 und 14 vorliegen, wobei in der Kleberschicht
14 wiederum insulare, nichthaftende Bereiche 15 ausgebildet sind.
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Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 ist für die äußere Kleberschicht
16 ein etwa schwächer haftendes Material als für die Kleberschicht 2 verwendet,
wodurch die relativ stärkere haftung an der Oberseite (Schicht 3) des
Trägerpapierstreifens
4 sichergestelltiat und die insularen, nichthaftenden Bereiche 11 somit entfallen
können. Im übrigen entspricht das Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 dem Ausführungsbeispiel
nach Figo 4 Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 7 sind die Stanzteile 1 beidseits
mit den gleichstark klebenden Schichten 2 und 5 versehen, jedoch ist hier der TrägerpapierstreiZen
4 an seiner Unterseite stärker silikonisiert, und damit weniger haftend, als an
seiner Oberseite, was in der Zeichnung durch eine dickere Silikonschicht 17 angedeutet
ist0 Infolge dieser verstärkten Silikonisierung der Unterseite bleiben die Stanzteile
1 beim Aufwickeln nur an der Außen-oder Oberseite des Trägerpapierstreifens 4 haften.
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Fige 8 veranschaulicht eine bequeme Handhabungsmöglichkeit der neuen
Verkaufsaufmachung. Die ringförmige Rolle wird hier von einer Hand an einer Seite
umgriffen und mit der anderen, freigelegte Zuschnitt- oder Stanzteile 1 aufweisenden
Seite wie ein Stempel gegen die Anbringungsfläche 18 gedrückt. Die Stanzteile bleiben
an der Wand haften und auf ihre vordere Kleberschicht kann nunmehr das zu befestigende
Element aufgedrückt werden0 Die Rolle wird in Richtung
des Pfeiles
19 entsprechnnd dem Verbrauch der Stanzteile gedreht, und der von Stanzteilen freie,
abgewickelte Papierträgerstreifen 4 zurückgeschlagen und zweckmäßigerweise ebenfalls
von der Hand umgriffen
L e e r s e i t e