DE2854010A1 - Verfahren zur herstellung von schildern - Google Patents
Verfahren zur herstellung von schildernInfo
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Description
13. Dez, 1978
L 969/78
Die Erfindung betrifft die Herstellung von Schildern oder zeichentragenden Blättern, Bögen oder Tafeln/ z.B.
Aushängeschildern, Schrifttafeln, Fahrzeugkennzeichenschildern
o.dgl. (nachstehend zur Vereinfachung zusammengefaßt als Schilder bezeichnet).
Es ist bekannt, Schilder unter Verwendung von Ubertragungslettern
herzustellen, die auf ein Substrat aufgebracht werden, z.B. auf eine Platte oder Folie aus Holz, Metall,
Glas oder Kunststoffen. Derartige Schilder sind unbefriedigend, da die Inschrift Qualitätsbeeinträchtigungen unterliegt,
wenn sie Abrieb, Witterungseinflüssen u.dgl. ausgesetzt wird.
Es ist vor kurzem vorgeschlagen worden, Schilder herzustellen, indem man die gewünschte Inschrift unter Verwendung
eines Trockenubertragungsmaterials auf einem Zwischenträger erzeugt und danach die so zusammengestellte Inschrift auf die
Rückseite einer durchsichtigen oder durchscheinenden Kunststoffolie überträgt, durch die die Inschrift dann zu sehen
ist. Die Folie selbst bewirkt demgemäß einen Schutz der Inschrift gegen nachteilige Einflüsse. Die Inschrift wird vorzugsweise
aus einem Material gebildet, das auf die durchsichtige oder durchscheinende Folie heißgesiegelt werden kann.
Derartige Methoden haben gewisse Nachteile: Zum einen ist ein vorgeformtes Trockenübertragungsmaterial erforderlich;
dies bringt gewisse Beschränkungen für den Schildhersteller mit sich. So werden im Handel erhältliche Trockenübertragungsmaterialien
nur mit bestimmten Schriftbildern produziert und jedes dieser Schriftbilder wird nur in bestimmten Größen hergestellt.
Es müssen Trockenübertragungsmaterial-Blätter spe-
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zieller Ausführungen hergestellt v/erden, wenn der. Wunsch
oder die Forderung besteht, als Teil der Inschrift Bildzeichen, Logotypen oder andere Symbole, z.B. besondere Zeichen
einer Firma, zu verwenden. Eine weitere Schwierigkeit ist in manchen Fällen der Gesichtspunkt der Ausrichtung der einzelnen
Zeichen o.dgl., die zusammen die Inschrift bilden.
Gemäß der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung von Schildern vorgesehen, bei dem man eine Inschrift
auf photographischem Wege durch bildweise Exponierung und Entwicklung eines photographisch empfindlichen Materials bildet,
wobei das Material der Inschrift unter der Einwirkung von Wärme und Druck auf eine Oberfläche einer Platte oder
Folie aus einem durchsichtigen oder durchscheinenden Material klebbar ist, und die in dieser Weise gebildete Inschrift auf
eine derartige Platte oder Folie aufklebt.
Unter der Bezeichnung Folie sind in den vorliegenden Unterlagen Folien, Filme, Blätter, Bögen, Bänder, Tafeln, Platten
u.dgl. (sheets) zu verstehen.
Im Rahmen dieses Verfahrens sind hauptsächlich zwei spezifische Ausführungsformen zur Herstellung von Schildern
vorgesehen. Bei der ersten Ausführungsform wird durch bildweise Exponierung und Entwicklung eines in geeigneter Weise
sensibilisierten Materials ein Trockenübertragungsmaterial erzeugt. Das Trockenübertragungsmaterial wird dann dazu benutzt,
die Inschrift auf einen zeitweiligen Zwischenträger zu übertragen, beispielsweise auf eine Folie aus einem Kunststoff
ilm, z.B. Polyäthylenterephthalat, worauf dann der nunmehr die Inschrift tragende zeitweilige Zwischenträger zusammen
mit der Folie aus dem durchsichtigen oder durchscheinenden Material, gewöhnlich einer Kunststoffolie, durch einen
erhitzten Spalt geleitet wird, um hierdurch die Inschrift
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auf die Oberfläche der durchsichtigen oder durchscheinenden
Folie zu übertragen. Danach kann der zeitweilige Zwischenträger einfach entfernt und verworfen werden.
Alternativ kann das gewünschte endgültige Inschriftbild direkt aus einem sensibilisierten Material erzeugt werden,
das eine Trägerfolie und eine lichtempfindliche Schicht umfaßt, wobei die lichtempfindliche Schicht nach bildweiser
Belichtung und Entv/icklung dann auf die Oberfläche einer durchsichtigen
oder durchscheinenden Folie geklebt wird und darauf stärker haftet, als auf der Trägerfolie des lichtempfindlichen
Materials.
Bei dem Schilderherstellungsverfahren der Erfindung wird somit ein photographisch empfindliches Material bildweise
exponiert und entwickelt. Das entwickelte Bild ist so zusammengesetzt, daß es unter der Einwirkung von Wärme und
Druck auf die Oberfläche einer durchsichtigen oder durchscheinenden Folie, z.B. aus einem Kunststoff oder Glas, geklebt
werden kann. Es ergibt sich ein Schild, bei dem die Inschrift durch diese Folie sichtbar und mittels dieser Folie geschützt
ist. Um die Inschrift noch besser sichtbar zu machen, kann ein überzug oder eine Rückschicht über die Inschrift aufgebracht
werden, wobei der überzug oder die Rückschicht dann einen Hintergrund für die Inschrift, bei Betrachtung durch
die Folie, bildet.
Die Herstellung der Inschrift nach dem Verfahren der Erfindung unter Heranziehung von photographischen Maßnahmen
ergibt eine sehr große Anwendungsbreite und Anpassungsfähigkeit hinsichtlich Schriftzeichengröße, Abstand der Schriftzeichen
u.dgl. und erlaubt selbst eine Herstellung von Schildern für z.B. nur einmaligen Gebrauch ("one off" signs) in
rascher und wirtschaftlicher Weise. Es kann eine einfache
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Heißpresse verwendet werden, um die Inschrift auf die
Schildfolie zu kleben.
Bezüglich der ersten der beiden oben genannten Ausführungsformen
des Verfahrens sind eine Anzahl von Arbeitsweisen für die Herstellung von Trockenübertragungsmaterialien,
insbesondere Trockenübertragungs-Beschriftungsfolien, mit photographischen Mitteln angegeben worden. Die GB-PSen
1 079 661, 1 291 960, 1 364 627 und 1 441 982 beschreiben derartige Arbeitsweisen. Wenn solche Materialien bei dem Verfahren der Erfindung zur Anwendung kommen, muß dafür Sorge
getragen werden, sicherzustellen, daß die entwickelten Inschriftbilder
unter der Einwirkung von Wärme und Druck an der Oberfläche der durchsichtigen oder durchscheinenden Folie
fester zum Anhaften kommen, als diese Inschriftbilder an der Trägerfolie haften. Hinreichende Haftfestigkeit an der durchsichtigen
oder durchscheinenden Folie kann im allgemeinen dadurch sichergestellt werden, daß man als polymeres Grundmaterial
der lichtempfindlichen Schicht ein thermoplastisches Polymer verwendet oder in anderer Weise vorsieht, daß die
Teile der photoempfindlichen Schicht, nach Exponierung und Entwicklung, Heißsiegel-Klebstoffeigenschaften aufweisen.
Bei dem Trockenübertragungsmaterial kann es sich um ein Material handeln, das zur ordnungsgemäßen Wirkung eine
aufgebrachte Klebstoffschicht erfordert, oder es kann sich
um ein Material handeln, bei dem die Klebstoffschicht automatisch
bei bildweiser Exponierung und Entwicklung des photoempfindlichen
Materials erhalten wird. Die Freigabe der exponierten und entwickelten Bildzeichen von der Trägerfolie
wird vorzugsweise nicht mittels oder unter Zuhilfenahme einer sogenannten brechbaren Trennmittelschicht bewirkt, da Spuren
einer derartigen Trennmittelschicht zum Verbleiben auf den übertragenen Bildzeichen neigen und allgemein nicht die Fähig-
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keit fördern, mit der das übertragene Bildzeichen dann nachfolgend unter der Einwirkung von Wärme und Druck auf
die Oberfläche der durchsichtigen oder durchscheinenden Folie zur Bildung des Schildes übertragen werden kann. Wenn
die Verwendung einer derartigen Trennmittelschicht erwünscht ist, sollte sie aus einem Material mit Heißsiegeleigenschaften
bestehen.
Bei Heranziehung der zweiten oben genannten Ausführungsform wird ein photoempfindliches Material verwendet,
das nach Exponierung und Entwicklung aus einer Trägerfolie besteht, auf der sich die gewünschte Inschrift in Form eines
oder mehrerer Bereiche aus einer übertragbaren Schicht befindet. Diese Schicht kann unter der Einwirkung von Wärme
und Druck infolge ihrer Fähigkeit übertragbar sein, daß sie unter derartigen Bedingungen fester an der Oberfläche einer
durchsichtigen oder durchscheinenden Folie haftet, als an dem ursprünglichen Trägermaterial des photoempfindlichen Materials.
Die durchsichtige oder durchscheinende Folie, auf die die Inschrift unter der Einwirkung von Wärme und Druck
geklebt wird, kann aus einer Glastafel bestehen, vorzugsweise handelt es sich jedoch um eine Kunststoffolie, insbesondere
aus Polyvinylchlorid- oder Polymethylmethacrylat-Kunststoffen (z.B. Handelsprodukte der Warenzeichen PERSPEX und PLEXIGLAS).
Die Erzeugung der Inschrift, die zur Bildung des Schildes auf die durchsichtige oder durchscheinende Folie
wärmegeklebt wird, unter Heranziehung von photographischen Maßnahmen führt zu hoher Flexibilität bei der Schilderherstellung.
Wenn das Schild einfach nur aus Lettern und Interpunktionszeichen bestehen soll, d.h. üblichen Drucksymbolen,
wie sie in jedem Typensetzkasten vorhanden sind, kann die Inschrift in bequemer Weise unter Verwendung einer Photo-
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setzmaschine bekannter Art zusammengestellt werden. Die Verwendung
einer derartigen Vorrichtung gewährleistet eine korrekte waagrechte Ausrichtung und Abstandseinstellung der
einzelnen Lettern, Interpunktionszeichen usw., was ein gutes Aussehen des endgültigen Schildes erheblich fördert. Die Verwendung
einer derartigen Vorrichtung ermöglicht auch, die Größe der Inschrift nach Belieben zu wählen, und der Bereich
an Schriftbildern, die als Filmschriftsatz zur Verwendung in
Typensetzmaschinen zugänglich sind, ist sehr breit. Wenn das Schild ein oder mehrere Symbole enthalten soll, können diese
auf photographischem Wege unter Verwendung einer herkömmlichen Kameraeinrichtung (process camera apparatus) erzeugt werden,
und gewünschtenfalls kann, unter Maskierung, eine Kombination
von Kameraarbeit (process camera work) und Phototypensatz herangezogen werden. Durch die Anwendung von zweckentsprechend
photographisch sensibilisierten Materialien ist es möglich, Inschriften in schwarz, weiß oder einem Bereich von Farben
zu erzeugen, wobei die Farben entweder direkt gebildet oder an Ort und Stelle erzeugt werden, z.B. durch Erzeugung der
Inschrift in weiß und nachfolgende Färbung der weißen Schriftzeichen unter Verwendung von Sublimationsfarbstoffen, Aufbringung
einer Farbstofflösung oder Färbung der Schriftzeichen
durch Verwendung einer gefärbten Sperr- oder Blockfolie (blocking foil).
Es ist zu beachten, daß bei beiden vorgenannten Methoden die gewünschte Inschrift auf einem zweckentsprechenden
photoempfindlichen Material direkt durch Zusammenstellung unter Verwendung von Arbeitsweisen mit Kamera- oder Photosatzeinrichtungen
erzeugt werden kann oder die Inschrift unter Verwendung derartiger Einrichtungen in Form eines photographischen
Negativs oder Positivs erzeugt werden kann, das dann auf ein geeignetes photoempfindliches Material kontaktkopiert
wird, welches nach Entwicklung das übertragbare Inschriftbild ergibt.
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Nachdem das Bild auf die Oberfläche der durchsichtigen oder durchscheinenden Folie übertragen worden ist,
kann das Schild durch Anbringung eines Hintergrunds für die Inschrift vervollständigt werden, z.B. durch Aufbringung eines
Überzugs aus einer Farbmasse o.dgl. über die Inschrift und über die Oberfläche der durchsichtigen oder durchscheinenden
Folie oder durch Hinterlegen der Oberfläche mit einem Auflagepapier
oder durch Beschichten der Oberfläche mit einem Runststoffilm oder einer Folie, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme
einer Klebstoffschicht. Gewünschtenfalls kann zur Bildung des fertigen Schildes die durchsichtige oder durchscheinende
Folie mit einem geeigneten Rahmen versehen werden.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Beispielen weiter veranschaulicht.
Ein lichtempfindliches Material wurde hergestellt, indem eine 0,075 mm dicke Folie aus Polyäthylenterephthalat
nacheinander mit einem Trennmittelüberzug, einer Photopolymerschicht und einem Klebstoffüberzug beschichtet wurde, jeweils
mit Trocknung des Überzugsmaterials.
Der Trennmittelüberzug bestand aus den nachstehenden Substanzen in den angegebenen Gewichtsanteilen:
Hochmolekulares Styrol-Butadien-Polymer 9 Gewichtsteile feinteiliges Siliciumdioxyd 2 Gewichtsteile
Kohlenwasserstoffwachs (Schmelzpunkt 50 bis
100 C) 1 Gewichtsteil
Toluol 88 Gewichtsteile
Die Substanzen wurden unter Verwendung eines Rührers hoher Scherwirkung gelöst und dispergiert, in einer Menge von
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0,8 g/m2 (gsm) auf die Polyäthylenterephthalat-Trägerfolie
aufgebracht und dann wurde das Toluol bei 9O°C unter Verwendung
eines Heißlufttrockners mit Zwangsumlauf verdampft.
Das Überzugsmaterial für die Photopolymerschicht wurde in der folgenden Weise hergestellt:
Es wurden 7,8 Gewichtsteile Ruß zusammen mit 23,45 Gewichtsteilen einer 12,5%igen Lösung von Polyvinylalkohol
(Moviol 8.88 - Harco Chemical Co.) in Wasser vermischt und das Gemisch wurde dann in einem Dreiwalzenmischer bis zu einem
Hegman-Wert von 7 (Ifegman gauge 7) vermählen. Zu der in dieser
Weise erhaltenen Dispersion wurden weitere 27,5 Teile einer 25 gewichtsprozentigen wäßrigen Lösung des Polyvinylalkohole
(Moviol 8.88), 12,5 Teile Polyvinylacetat-Mischpolymer (Mowilith LP 5400 - Harco) und 15,0 Teile Polyvinylacetat-Mischpolymer
(Vinnapas 50/5VL - Wacker-Chemie) zugegeben. Das Gemisch wurde unter Verwendung eines Rührers geringer Scherwirkung
bis zur Homogenität gerührt und dann wurde der pH-Wert unter Verwendung von η-Salzsäure auf 2,2 eingestellt.
Zur Sensibilisierung der in dieser Weise erhaltenen Emulsion wurden 10 Gewichtsteile einer 5%igen wäßrigen Lösung
eines Diazoharzes (Diazo ZAL - ABM Chemicals) zugesetzt.
Diese Uberzugszusammensetzung wurde unter Verwendung
eines Meyer-Stabs (Meyer bar) auf die Oberseite des Trennmittelüberzugs in einer Menge aufgetragen, daß sich ein überzugsge-
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wicht nach Trocknung von 6 g/m ergab. Die Trocknung wurde bei einer Maximaltemperatur von 45°C unter Verwendung eines Warmluft trockners durchgeführt.
wicht nach Trocknung von 6 g/m ergab. Die Trocknung wurde bei einer Maximaltemperatur von 45°C unter Verwendung eines Warmluft trockners durchgeführt.
Zur Herstellung des Klebstoffs wurden die nachstehenden Bestandteile in einem Dreiwalzenmischer in den angegebenen Men-
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genanteilen miteinander vermählen:
Lösungsmittel auf Xylolbasis
(Aromasol H - ICI) T70 Teile
'* -Pinenharz (Piccolyte A125), 50 gewichtsprozentige
Lösung in dem Lösungsmittel auf Xylolbasis (Aromasol H) 320 Teile
Netzmittel (Produkt 963 - Henkel) 1 Teil
Polyvinyläthyläther (EHBC - Union Carbide)
570 Teile
Polyvinyläthyläther (EHBM - Union Carbide) 160 Teile
feinteiliges Siliciumdioxyd (Aerosil 3OO
- Degussa) 16O Teile
Dieses Gemisch wurde mit 2760 Teilen eines aliphatischen
Lösungsmittels (Cas 20/2 - Carless, Capel and Leonard)
verdünnt, wobei sich eine zum überziehen geeignete Klebstofflösung
ergab. Diese Klebstofflösung wurde als überzug auf die
Polyäthylenterephthalatfolien in einer Menge entsprechend einem Überzugsgewicht, nach Trocknung, von 1 bis 1,8 g/m ,
je nach der gewünschten Klebrigkeit, aufgebracht. Die Klebstoff schicht wurde bei einer Temperatur nicht über 45°C
unter Verwendung eines Warmlufttrockners mit Zwangsumlauf getrocknet.
Zur Herstellung eines Schildes wurde ein photographisches Negativ der gewünschten Inschrift in bekannter Weise unter
Verwendung einer Photosetzmaschine hergestellt. Dieses Negativ wurde dann mit einer Folie aus dem in der vorstehend
beschriebenen Weise hergestellten lichtempfindlichen Material in einem Vakuumrahmen in Berührung gebracht und das lichtempfindliche
Material wurde durch das Negativ und durch seine Polyäthylenterephthalatfolie mit einer 2 kW Quecksilbermetallhalogenidlampe
15 Sekunden lang belichtet. Die Lampe befand sich in einem Abstand von 60 cm von dem lichtempfindlichen Material.
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Das lichtempfindliche Material wurde dann mittels einer Kaltwassersprühung gewaschen, wobei die positive Inschrift
darauf verblieb; jedes Element der Inschrift bestand aus einen einzeln übertragbaren Schriftzeichen.
Eine zeitweilige Trägerfolie aus Polyäthylenterephthalat wurde dann aufgelegt und die Inschrift wurde auf diese
Folie übertragen, indem mit einem Stift im Bereich eines jeden Schriftzeichens der Inschrift über die Rückseite der die
Inschrift tragenden Trägerfolie gerieben wurde. Die Klebstoffschicht
klebte die Schriftzeichen auf die zeitweilige PoIyäthylenterephthalat-Trägerfolie;
letztere hatte eine Dicke von 0,075 mm.
Danach wurde eine Kunststoffolie aus Polymethylmethacrylat
von 2 mm Dicke auf die Oberfläche der auf der zeitweiligen Zwischenträgerfolie befindlichen Inschrift gelegt und
das Gefüge aus zeitweiliger Zwischenträgerfolie, Inschrift und Polymethylmethacrylatfolie wurde dann zwischen einem Gummiwalzenpaar,
das bei einer Temperatur von 1 60°C gehalten wurde, hindurchgeführt. Die Durchlaufgeschwindigkeit betrug 1,7 m/Minute.
Die zeitweilige Polyäthylenterephthalat-Trägerfolie wurde dann weggezogen, wobei die einzelnen Schriftzeichen der
Inschrift auf der Polymethylmethacrylatfolie haften blieben. Die Inschrift befand sich bei Betrachtung durch diese Folie
in der richtigen Lage und hatte ein sauberes Aussehen. Um einen Hintergrund für die Inschrift vorzusehen, wurde eine
farbige Deckschicht über die gesamte Oberfläche der Polymethylmethacrylatfolie unter Verwendung einer Blockfolie aufgebracht.
Beispiel 2 Ein lichtempfindliches Material wurde in der folgen-
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den Weise hergestellt:
Die Trägerfolie bestand aus einem Polyäthylenterephthalatfilm
(Melinex S - ICI) und diese Folie wurde unter Verwendung eines Drahtwickelstabs mit Draht von 0,25 nun (0/25 mm
wire wound bar) mit einer Trennmittelschicht überzogen. Nach dem überziehen wurde die Schicht getrocknet und gehärtet,
durch Erhitzung auf 1OO°C während 4 Minuten. Die überzugszusammensetzung
wurde bereitet, indem zunächst ein Polyesterharz (L52O3 - B.I.P.) unter Verwendung von Aminomethylpropanol
neutralisiert wurde. Dann wurden 50 Gewichtsteile dieses Harzes mit 32,5 Gewichtsteilen eines Aminoharzes (Beetle amino resin
BE336 - B.I.P.) vermischt und das Gemisch durch Zugabe von
9 Gewichtsteilen einer 25 gewichtsprozentigen Lösung von p-Toluolsulfonsäure in Wasser katalysiert.
Die darüber aufgebrachte photoempfindliche Schicht wurde durch gemeinsame Dreiwalzenvermahlung von 20 Gewichtsteilen Ruß (Elftex 150 - Cabot) zusammen mit 80 Gewichtsteilen
einer 12,5 gewichtsprozentigen Lösung von Polyvinylalkohol in Wasser (Moviol 8.88 - Harlow Chemical Co.) hergestellt.
Nach Walzenvermahlung auf einen Hegman-Wert von 7 wurden 10 Gewichtsteile einer Pigmentdispersion, 50 Gewichtsteile einer Polyvinylalkohol-Emulsion (Vinnapas D5OG - Wacker
Chemie), 20 Gewichtsteile einer Polyvinylacetatmischpolymer-Emulsion (Vinnapas 5O/5VL - Wacker Chemie), 10 Gewichtsteile
eines Diazoharzes (ZAL diazo resin - ABM) als 5 gewichtsprozentige
Lösung in Wasser und 6 Gewichtsteile Wasser zugegeben.
Diese Photopolymerschicht wurde als überzug auf die Trennmittelschicht unter Verwendung eines Meyer-Stabs in einer
Menge aufgebracht, daß sich nach Warmlufttrocknung mit Zwangsumlauf
bei einer Temperatur von nicht mehr als 45°C ein Trocken-Überzugsgewicht von 6 g/m ergab.
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Zur Herstellung von Schildern wurden Folien des in
dieser Weise bereiteten photoempfindlichen Materials in Berührung
mit Negativen des gewünschten Schildes belichtet. Die Belichtung erfolgte durch das Negativ und durch die PoIyäthylenterephthalat-Grundfolie
und wurde unter Verwendung einer 2 kW Quecksilbermetallhalogenidlampe durchgeführt* Die
Belichtungszeit betrug 15 Sekunden und die Lampe befand sich
60 cm entfernt von dem lichtempfindlichen Material.
Nach der Belichtung erfolgte die Entwicklung durch Kaltwasserbesprühung des lichtempfindlichen Materials und anschließende
Trocknung.
Die in dieser Weise gebildeten Schriftzeichen konnten bequem auf die Oberfläche einer Polymethylmethacrylatfolie
übertragen werden, indem das bildweise exponierte und entwickelte photoempfindliche Material zusammen mit einer Polymethylmethacrylatfolie
durch einen erhitzten Spalt zwischen zwei Kautschukwalzen geleitet wurde. Die Oberflächentemperatur
der Kautschukwalzen betrug 160°C und nach Durchgang durch
den Spalt konnte die Polyäthylenterephthalat-Grundfolie zusammen mit der Trennmittelschicht weggezogen werden, wobei
die die Inschrift bildenden Schriftzeichen fest haftend auf der Polymethylmethacrylatfolie verblieben.
Zur Fertigstellung des Schildes wurde die Inschrift entweder unter Verwendung einer Blockfolie oder unter Verwendung
eines gefärbten Kartons oder Filmes hinterlegt; gewünschtenfalls kann ein Rahmen um die Folie angebracht werden.
Ein lichtempfindlicher weißer überzug wurde durch
Vermischen der nachstehend angegebenen Verbindungen in den auf-
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geführten Mengenanteilen, bezogen auf das Gewicht, hergestellt:
Lösung von 50 % Benzildimethylketal (Irgacure 651 - CIBA-GEIGY) in Aceton
Kasser
Polyvinylacetat-Homopolyraer (Mowilith DHL - Harlow Chemicals Ltd)
Polyvinylacetat-Mischpolymer (Vinnapas
50/5VL - Wacker-Chemie GmbH)
65 gewichtsprozentige Ti02-Dispersion in Wasser
Polyvinylalkohollösung, 25 Gewichtsprozent
in Wasser (Gohsenol GLO3 - Nippon Gohsei) 8,1 Teile
4 | ,4 | Teile |
29 | ,5 | Teile |
8 | Teile | |
11 | Teile | |
8 | Teile |
AcryMischpolymer, das anhängende Glycidylmethacrylatgruppen
enthält (Bevaloid 6464)
Methylen-bis-acrylamid
1,6 Teile
0,27 Teile
0,27 Teile
Dieses Gemisch wurde als überzug auf eine 0,1 mm dicke Polyäthylenfolie unter Verwendung eines mit Draht von
0,37 5 mm Durchmesser gewickelten Stabes aufgebracht und bei Raumtemperatur trocknen gelassen.
Ferner wurden die nachstehenden Verbindungen miteinander vermischt:
Polyvinylacetat-Mischpolymer (Emultex AC43
- Harlow Chemical Co.) Wasser 66 %ige Ti02-Dispersion in Wasser
Polyvinylacetat-Homopolymer (Mowilith DHL)
Polyvinylacetat-Mischpolymer (Vinnapas MV7OH - Wacker-Chemie GmbH)
50 % Benzildimethylketal (Irgacure
- CIBA-GEIGY) in Aceton
25 gewichtsprozentige Polyvinylalkohollösung in Wasser (Gohsenol GL03)
5,4
8,56
13,75
8,56
13,75
Teile Teile Teile
18,75 Teile 5 Teile 5 Teile 5,6 Teile
9 0 9 8 2 7/0719
285A010
Methylen-bis-acrylamid 0,18 Teile
Acrylmischpolymer mit anhängenden Glycidylmethacrylatgruppen
(Bevaloid 6464) 1,08 Teile
Dieses Gemisch wurde auf den überzug aus dem vorausgehend
angegebenen Gemisch unter Verwendung eines mit Draht von 0,5 5 mm Durchmesser gewickelten Stabes als überzug aufgebracht.
Dieser letzte Überzug wurde bei 30°C getrocknet. Das sich ergebende Material wurde durch ein in Berührung mit
der Polyäthylenfolie angeordnetes Negativ mittels einer 2 kW
Quecksilbermetallhalogenidlampe 3 Minuten lang belichtet. Das Bild wurde durch Sprühwaschen des Überzugs mit warmem Wasser
von 30 - 45°C hervorgebracht.
Nach dem Trocknen wurde auf das sich ergebende Bild eine Folie aus Polymethylmethacrylat aufgelegt, in Berührung
mit dem sich ergebenden Bild, und eine Aluminiumfolie wurde in Berührung mit dem Polyäthylensubstrat angelegt. Dieses zusammengelegte
Gefüge wurde durch den Spalt eines auf 160°C erhitzten Walzenpaares mit einer Geschwindigkeit von 1,2 m/Minute
geleitet. Das Substrat konnte dann einwandfrei weggezogen werden, wobei das Bild fest haftend auf dem Polymethylmethacrylatstreifen
zurückblieb.
Alternativ kann die folgende Arbeitsmethode angewendet werden.
Ein Klebstoff wurde durch Vermischen der nachstehenden
Verbindungen in einer Kugelmühle bereitet:
3 5 Gewichtsteile eines Polyvinylisobutyläthers niedrigen Molekulargewichts
40 Gewichteile eines Polyvinylisobutyläthers mittleren Molekulargewichts
25 Gewichtsteile feinteiliges Siliciumdioxyd.
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Dieses Genisch wurde dann mit dem neunfachen seines
Gewichts einer Miüciaurj von Lackbenzin (White Sprit)
und Oxitol (90 : 10 Geuich ta teile) verdünnt, um eine zum
Eisschichten geeignete Konsistenz herbeizuführen. Dur Klebstoff
wurde unter Vor.λ.-iumnj eines mit Draht von 0,375 mm
durchmesser gewickelt uu Stabes aufgetragen. Bei bildweiser
r,;;ponierung gefoJgt voa i-iu/aschung mit Kasser verblieb ein
nelbstklebendoLi bild. Γιο Bildschrift konnte dann einwandfrei
auf eine Trägerfolie au;, l'olyäthylenterephhhalat übertragen und danach in der gleichen Weise wie im Beispiel 1 weiter
Übertragen wer·ion.
Die vorliegende Erfindung hat nicht nur die vorstehend angegebenen Schilderherstellungsmethoden zum Gegenstand, sondern
umfaßt auch phoLoüenaibilisierte Materialien, die eine
bildbildende Schicht auf Basis eines thermoplastischen Polymers aufweisen und die zur Erzeugung von wärmeübertragbaren
Zeichen bildweise exponiert und entwickelt werden können, und aus solchen photosensibilisierten Materialien durch bildweise
Exponierung und Entwicklung gebildete tibertragungsmaterialien, gewünschtenfalls mit Aufbringung von Klebstoff.
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Claims (7)
- Patentansprüche1 . Verfahren zur Herstellung von Schildern, dadurch gekennzeichnet, daß man ein photographisch empfindliches Material bildweise exponiert und danach entwickelt, hierdurch auf dem photographisch empfindlichen Material eine Inschrift aus einem Material bildet, das unter der Einwirkung von Wärme und Druck auf eine Oberfläche einer durchsichtigen oder durchscheinenden Folie geklebt werden kann, und die so gebildete Inschrift auf eine derartige Folie klebt.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man als photographisch empfindliches Material ein Material verwendet, das bei Exponierung und Entwicklung, gegebenenfalls in Verbindung mit Aufbringung von Klebstoff,ORIGINAt909827/0719ein Trockenübertragungsmaterial darstellt, nach der bildweisen Exponierung and Entwicklung die Inschrift auf einen zeitweiligen Zwischenträger überträgt, danach den die Inschrift tragenden zeitweiligen Zwischenträger und die durchsichtige oder durchscheinende Folie unter der Einwirkung von Wärme und Druck zusammenbringt, hierdurch die Inschrift auf die durchsichtige oder durchscheinende Folie klebt und danach den zeitweiligen Zwischenträger entfernt.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß man als photographisch empfindliches Material ein Material verwendet, das eine Trägerfolie und eine photoempfindliche Schicht umfaßt, die nach bildweiser Exponierung und Entwicklung direkt auf die Oberfläche der durchsichtigen oder durchscheinenden Folie unter der Einwirkung von Wärme und Druck geklebt werden kann und dabei auf dieser Folie fester haftet, als auf der Trägerfolie.
- 4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß man die Inschrift auf dem photographisch empfindlichen Material durch Photosatz ausbildet.
- 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß man zwischen den Arbeitsstufen der Erzeugung der Inschrift und deren Aufkleben auf die durchsichtige oder durchscheinende Folie die Inschrift färbt.
- 6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß man ein photographisch empfindliches Material verwendet, das bei bildweiser Exponierung eine weiße Inschrift erzeugt, und die Inschrift durch Färben der weißen Inschrift unter Verwendung von Farbstoffen oder einer Blockfolie (blocking foil) färbt.ORIGINAL INSPECTED909827/071 9— ο ^
- 7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß man nach der Aufbringung der Inschrift auf die durchsichtige oder durchscheinende Folie die Inschrift mit einer Schicht oder einem überzug überdeckt und hierdurch einen abstechenden Hintergrund, gegen den die Inschrift durch die durchsichtige oder durchscheinende Folie sichtbar ist, erzeugt.9 0 9 8 2 7/0719
Applications Claiming Priority (1)
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Publication Number | Publication Date |
---|---|
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