DE2843531C2 - Maschine zum Herstellen von gitterträgerartigen Bewehrungsgebilden für Stahlbeton - Google Patents
Maschine zum Herstellen von gitterträgerartigen Bewehrungsgebilden für StahlbetonInfo
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- DE2843531C2 DE2843531C2 DE2843531A DE2843531A DE2843531C2 DE 2843531 C2 DE2843531 C2 DE 2843531C2 DE 2843531 A DE2843531 A DE 2843531A DE 2843531 A DE2843531 A DE 2843531A DE 2843531 C2 DE2843531 C2 DE 2843531C2
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Description
Die Erfindung betrifft eine Maschine zum Herstellen von gitterträgerartigen Bewehrungsgebilden für Stahlbeton,
die aus wenigstens zwei parallelen Längsstäben und mehreren aufeinander folgendem senkrecht zu den
Längsstäben verlaufenden Verbindungselementen in Fonn von rahmenartigen Bügeln bestehen, deren Enden
miteinander fest verbunden sein können und die mit den Längsstäben verschweißt sind, mit einer Vorrichtung
zum Zuführen der Längsstäbe, mit einer Vorrichtung zum Zuführen der Verbindungselemente, mit einer Vorrichtung
zum Positionieren dieser Verbindungselemente auf den Längsstäben, mit Einrichtungen zum Verschweißen
der Verbindungselemente und der Längsstäbe miteinander sowie mit einer Vorrichtung zum Austragen
der Bewehrungsgebilde.
Bei einer derartigen bekannten Maschine (FR-PS
21 55 083) ist ein die rahmenartigen Bügel tragender Grundkörper vorgesehen, der Kiammervorrichtungen
zum Halten der Bügel in zueinander parallelen Ebenen aufweist und der mittels einer Schwenkvorrichtung um
90° gedreht werden kann. Bei dieser Vorrichtung müssen die Längsstäbe den Bügeln von Hand zugeordnet
werden, um mit diesen verschweißt werden zu können.
Bei einer anderen bekannten Maschine (DE-OS 21 00 742) wird um parallel verlaufende Längsstäbe als Verbindungselement ein Draht wendelförmig herumgewickelt, um danach mit den Längsstäben zu einem gitterträgerartigen Bewehrungsgebilde verschweißt zu werden. Die Maschine weist eine Vorrichtung zum Zuführen der Längsstäbe, eine Vorrichtung zum Positionieren des Wendeldrahtes auf den Längsstäben sowie eine Vorrichtung zum Ausbringen des fertigen Bewehrungsgebildes auf. Die Vorrichtung zum Zuführen des Wendeldrahtes besteht aus einer Spule für den Draht und die Positioniervorrichtung aus einer großvolumigen Wickeleinheit, welche die Längsstäbe weiträumig umgibt Für die Längsstäbe sind innenliegende Stützrollen angegeben. Nach der Fertigung muß das Bewehrungsgebilde noch auf Länge geschnitten werden.
Bei einer anderen bekannten Maschine (DE-OS 21 00 742) wird um parallel verlaufende Längsstäbe als Verbindungselement ein Draht wendelförmig herumgewickelt, um danach mit den Längsstäben zu einem gitterträgerartigen Bewehrungsgebilde verschweißt zu werden. Die Maschine weist eine Vorrichtung zum Zuführen der Längsstäbe, eine Vorrichtung zum Positionieren des Wendeldrahtes auf den Längsstäben sowie eine Vorrichtung zum Ausbringen des fertigen Bewehrungsgebildes auf. Die Vorrichtung zum Zuführen des Wendeldrahtes besteht aus einer Spule für den Draht und die Positioniervorrichtung aus einer großvolumigen Wickeleinheit, welche die Längsstäbe weiträumig umgibt Für die Längsstäbe sind innenliegende Stützrollen angegeben. Nach der Fertigung muß das Bewehrungsgebilde noch auf Länge geschnitten werden.
Schließlich ist im Zusammenhang mit der Erfindung noch eine Vorrichtung als vorbekannter Stand der
Technik zu berücksichtigen (AT-PS 2 42477), bei der zur Herstellung von Bewehrungsgebilrien mehrere
klemmenförmige Querstäbe Anwendung finden, während es bei der Erfindung auf die Anwendung von Verbindungselementen
in der Form von rahmenartigen Bügeln ankommt. Bewehrungsgebilde mit wendeiförmigen
Verbindungselementen oder mit Querstäben an der Stelle von rahmenartigen Bügeln haben den Nachteil,
daß sie dem Stahlbeton eine geringere Festigkeit verleihen und derart hergestellte Stahlbetonteile beispielsweise
nicht als Träger oder Stütze einsetzbar sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Maschine
der eingangs genannten Gattung anzugeben, die bei relativ einfachem Aufbau eine automatische Herstellung
von Bewehrungsgebilden der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art ermöglicht und zudem
schnell und leicht auf unterschiedliche Quer-
schnittsformen bzw. -ausbildungen der herzustellenden
Bewehrungsgebilde umstellbar ist.
Der Lösung dieser Aufgabe dienen in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffs erfindungsgemäß die
Merkmale des Kennzeichnungsteiles des Anspruchs 1.
Eine erfindungsgemäße Maschine ermöglicht die Fertigung von Bewehrungsgebilden für Stahlbeton mit
Längsstäben und Quergliedern aus Verbindungselementen in der Form von rahmenartigen Bügeln, die in
zu den Längsstäben senkrechten Ebenen liegen, um den Bewehrungsgebilden eine hohe statische Festigkeit zu
geben. Die dabei zur Anwendung kommenden rahmenartigen Bügel schaffen eine sehr steife Verbindung zwischen
den Längsstäben. Die erfindungsgemäße Maschine ermöglicht die Fertigung solcher Bewehrungsgebiide
vollautomatisch durch Schweißen. Die zurückziehbare Zuführungsvorrichtung zum Zuführen der Verbindungselemente
wird nach der Aufnahme einer bestimmten Anzahl von Verbindungselementen in die Stellung
gebracht, in der die Verbindungselemente den Längsstäben zugeordnet werden sollen, danach wird sie seitlich
zurückgeführt. Zuvor werden in die Längsrillen des Bügelträgers die Längsstäbe eingelegt, deren Enden
durch die Ausziehvorrichtung erfaßt werden, deren Einwirken auf die Längsstäbe infolge der auftretenden Reibung
einen Bügel nach dem anderen mitnimmt. Die Ausnutzung der Reibwirkung ist insbesondere dann in
zweckmäßiger Weise möglich, wenn die Rillen bzw. Nuten im Bügelträger eine relativ geringe Tiefe haben. Die
Mitnahme der Bügel durch die Längsstäbe erfolgt im übrigen so, daß die Bügel durch die Vereinzelungseinrichtung
nacheinander auf die Längsstäbe verteilt werden. Die erfindungsgemäße Maschine verwendet damit
zwar an sich bekannte Komponeten, stellt aber insge samt eine neuartige Maschine zum automatischen Fertigen
von Bewehrungsgebilden der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art dar, weshalb auch kein
Schutz für die einzelnen für sich bekannten Komponenten, sondern für die Gesamtheit der mit dem Anspruch 1
gekennzeichneten Maschine geltend gemacht wird. Zu den mit dieser Maschine erzielbaren Vorteilen gehört
insbesondere noch, daß Bewehrungsgebilde unterschiedlicher Konturen, insbesondere Bewehrungsgebilde
mit unterschiedlichen Anzahlen von Längsstäben und Verbindungselementen gefertigt werden können,
weil die erfindungsgemäße Maschine in entsprechendem Maße anpassungsfähig ist; es besteht die Möglichkeit,
einerseits die einzelnen Schweißeinrichtungen entsprechend den jeweiligen Erfordernissen von der Seite
her zum Einsatz zu bringen und andererseits den Bügelträger mit geringem Aufwand auszutauschen.
Zweckmäßige Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Maschine ergeben sich aus den LJnteransprüchen.
Ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung beschrieben.
Es zeigt
F i g. 1 die erfindungsgemäße Maschine mit amboßartigem Bügelträger und sechs Schweißeinrichtungen, von
denen vier einsatzbereit sind, in Stirnansicht,
F i g. 2 den Bügelträger in Rückansicht,
F i g. 3 eine drehbare Trommel für die Aufnahme der Längsstäbe im Teilschnitt durch den Bügelträger,
F i g. 4 eine Übersicht über die Verteilung der Bügel auf die Längsstäbe zum Anschweißen,
F i g. 5 eine Blockbilddarstellung mit einer Schweißeinrichtung,
F i g. 6a bis 6e verschiedene Querschnittsformen von Bewehrungsgebilden, die sich mit der erfindungsgemäßen
Maschine fertigen lassen,
Fig. 7 den amboßartigen Bügelträger mit gabelförmigen
Bügelverschiebeeinrichtung in Draufsicht,
Fig.8 die Bügelzuführungseinrichtung von oben gesehen,
Fig. 9 die Einrichtung gemäß Fig. 8 in Schniudarstellung,
Fig. 10 die Einrichtung gemäß Fig. 8 und 9 in Rückansicht,
Fig. 11 die als Ausziehwagen ausgebildete Auszieheinrichtung
für die hergestellten Bewehrungsgebilde in Stirnansicht und
Fig. 12 den Ausziehwagen gemäß Fig. 11 in Seitenansicht.
Die erfindungsgemäße Maschine weist einen länglichen
und nachfolgend als »Amboß« bezeichneten Bügelträger 1 zur Aufnahme der Längsstäbe 4 des herzustellenden
Bewehrungsgebildes auf. Ferner sind eine verstellbare Aufgabeeinrichtung, aus der dem Amboß 1
die Längsstäbe zugeführt werden, sowie Schweißeinrichtungen 43 vorgesehen, mittels derer die Längsstäbe
4 und Bügel 3 an ihren Kreuzungsstellen miteinander verschweißt werden. Schließlich ist eine als Ausziehwagen
ausgebildete Auszieheinrichtung zum Herausziehen des fertigen Bewehrungsgebildes aus der Maschine
vorgesehen. Der Amboß 1 (Fig. 1) kann einen beliebigen Querschnitt in Abhängigkeit von Zahl und Lage der
Längsstäbe haben, je nachdem, welche Form das Bewehrungsgebilde haben soll. In F i g. 6a bis 6e sind einige
der möglichen Querschnitte für mit der erfindungsgemäßen Maschine herstellbare Bewehrungsgebilde dargestellt.
F i g. 6a zeigt sechs Längsstäbe 2, die mittels eines Bügels 3 miteinander verbunden sind. Im Fall der
F i g. 6b ist der Bügel 3 oval und verbindet zwei Längsstäbe 4 miteinander. Das Bewehrungsgebilde kann im
Querschnitt auch gemäß Fig.6c Kreisform mit sechs
Längsstäben 5 oder Dreieckform mit drei Längsstäben 6 und einem rechtwinkligen Dreieck als Bügel 3 sowie
Rechteck- oder Quadratform mit vier Längsstäben 7 sowie mit einem rechteckigen Bügel 3 haben. Aus Vereinfachungsgründen
wird nachfolgend lediglich auf letzteren Fall bezug genommen, wobei der Bügel 3 Quadratform
hat
Die Längsstäbe 4 werden als wesentliche Teile des Bewehrungsgebildes durch die senkrecht zu ihnen liegenden
Bügel 3, die geschlossene oder offene Rahmen sein können, zu einem Ganzen verbunden.
Der Amboß ist ein Vollblock aus Metall, in dessen Kanten längsverlaufende Rillen 8 eingearbeitet sind, in
denen z. B. gemäß F i g. 2 und 3 drehbare, zylinderförmige Trommeln 9 angebracht sind, die an ihrem Umfang
diametral liegende, nach außen offene Rillen 10 und 11
aufweisen. Die Trommeln 9 erstrecken sich über eine bestimmte Länge des Ambosses 1.
Die Trommeln 9 sind in den Rillen 8 des Ambosses 1, mittels eines Drehantriebsmittels drehbar, eingebaut
Das Drehantriebsmittel wirkt beispielsweise mittels einer Zahnstangen-Einrichtung oder, wie in F i g. 2 dargestellt,
einer Gliederkette 12, die über vier Kettenräder 13 geführt ist Die Kettenräder 13 sitzen auf den Enden
der Trommeln 9 (Fi g. 3). Die Gliederkette 12 wird über eine zugeordnete, in zwei Richtungen wirkende Kolben-Zylindereinheit
14 bewegt, deren Kolbenstange 15 in einen Gabelkopf 16 eingreift der seinerseits der GHederkette
12 zugehört Die Verschiebung der Kolbenstange 15 hat eine Kettenbewegung zur Folge, der wiederum
eine Drehbewegung der Trommel 9 um 180° entspricht Von den beiden Rillen 10 und 11 einer jeden
Trommel des Ambosses 1 befindet sich abwechselnd jeweils eine in »Betriebsstellung« bzw. »Bereitschaftsstellung«. In Fig.3 ist gerade die Rille 10 in Betriebsstellung, da diese Rille mit der Außenfläche des Ambosses
zur Deckung kommt. Die Rille 11 befindet sich in Bereitschaftsstellung, da diese diametral zu der Rille 10
liegende Rille 11 zum Innern des Ambosses 1 hin gelegen
ist.
Eine Besonderheit des Erfindungsgegenstandes besteht darin, daß der in der Rille 10 gelagerte Längsstab
etwas über die Peripherie des Ambosses in der Art vorsteht, daß die auf dem Amboß gestapelten Bügel durch
die Längsstäbe unter Spannung stehen. Dadurch bewirkt eine Linearverschiebung der Längsstäbe durch
einfache Berührung zwischen Bügeln und Längsstäben eine Verschiebung der Bügel. Die Rille 11 in Bereitschaftsstellung
erlaubt eine Bügelzuführung der Maschine, während die in den Rillen in Betriebsstellung
liegenden Längsstäbe mit den Bügeln zusammengefügt werden. Das Ende der Rille 11 weist einen Anschlag 17
zum Begrenzen der Einführtiefe des bereitzustellenden Stabes auf. Danach wird dieser Stab aus der Bereitschafts-
in die Betriebsstellung verbracht. Die Verschiebung ist infolge der Rillen 18 im Amboß leicht möglich
Fi g. 3. Somit dient der Amboß 1 auch als Magazin für Bügel, als Anschlagvorrichtung für die zu verarbeitenden
Längsstäbe, als Stapelvorrichtung für die bereitgestellten Längsstäbe sowie als Aufnahmeteil für die beim
Schweißen entstehenden mechanischen Kräfte.
Der Amboß 1 wird mit einer Reihe von Bügeln beschickt (Fig.3), wozu eine wegschiebbare Bügelzuführungseinrichtung
dient, wie^sie beispielsweise in den Fig.8 bis 10 dargestellt ist. Die Bügelzuführungseinrichtung
wird durch zwei Arme 19 und 20 gebildet, die schwenkbar auf einer Keil- bzw. Schiebewelle 21 angebracht
sind, deren Drehbewegung durch eine Kolben-Zylindereinheit 22 gesteuert wird. Die Schiebewelle 21
ist mittels einer mechanischen Kupplung 22| angeschlossen und weist noch eine Dämpfungseinrichtung 24
auf. Diese Einrichtung wird durch ein Kurbelschwingensystem 23 gebildet, auf dem ein Eckstück 26 befestigt ist,
das am Ende seiner Bewegung zum Tragen an der Stange 25 der Dämpfungseinrichtung 24 kommt Die beiden
Arme 19 und 20 der Bügelzuführungseinrichtung sind nicht nur schwenkbar, sondern auch durch zwei Kolben-Zylindereinrichtungen
27 und 28 hin und her verschiebar, wobei die Stange der Einrichtungen bei 29 mit zwei
Schiebebuchsen 29i und 292 verbunden sind, die auf
zwei Gleitstangen 293 gleiten können. Die Schiebebuchsen
sind mit den Armen 19, 20 über zwei Rollen 294 gekoppelt. Die beiden Arme gleiten auf der Scheibewe!-
Ie 21. Der Arm 19 wirkt als Stoßarm und trägt auf seiner Vorderseite zwei Winkelträger 31, auf denen Winkel 32
befestigt sind, die teilweise feste Dorne 30 umgeben. Die Winkel 32 dienen zum Zurückstoßen der von Hand auf
die Dorne 30 aufgelegten Bügel 3.
In der Stellung gemäß F i g. 8 befindet sich der Stoßarm 19 am Ende seines Hubes, und es ist der Stapel von
Bügeln 3, die zum Fertigen eines Bewehrungsgebildes mit vorgegebener Länge benötigt werden, auf dem Amboß
1 nach hinten geschoben. Die den Amboß umgebenden Winkel 32 entnehmen somit durch die Bewegung
des Stoßarmes 19 die Bügel von den Dornen 30.
Beide Arme 19 und 20 können eine Winkelbewegung um 180° ausführen, um gemäß Fig. 10 entweder die
Stellung zum Beschicken und Aufgeben der Bügel auf den Amboß 1 oder aber die entgegengesetzte Stellung
einzunehmen, wobei die Arme zurückgestellt sind und eine Aufgabe von Bügeln 3 bzw. 33 von Hand auf die
Dorne 30 erfolgt.
Aus F i g. 10 ist auch zu ersehen, daß der als Tragarm wirkende Arm 20 vier Dorne 30 trägt, auf welche Bügel
33 aufgefädelt wurden, die hier — als Variante — rechteckförmig
ausgebildet sind. Im übrigen ist es möglich, den gegenseitigen Abstand der Dorne 30 entsprechend
den Abmessungen des Ambosses bzw. des zu fertigenden Bewehrungsgebildes einzustellen. Dieses Einstellen
erfolgt in bekannter Weise mittels Exzenter 30| und unter Anwendung eines Satzes von Rundkopf-Gleitstücken
34, auf denen Dornhalter 35 gleiten können. Wesentlich ist, daß der gegenseitige Abstand der Dorne
ein Profil bestimmt, das jeweils genau demjenigen des Ambosses entspricht, so daß die auf den Dornen gelagerten
Bügel ohne weitere Verformung auf den Amboß überführbar sind.
Diese Bügelzuführungseinrichtung für den Amboß ist zurückbewegbar ausgebildet, so daß sie entfernbar ist,
sobald der Amboß mit Bügeln beschickt ist. Dadurch kann die Auszieheinrichtung 51 für fertige Bewehrungsgebilde ungehindert bewegt werden (Fig. 11,12).
Sobald der Amboß 1 mit Bügeln 3 beschickt und die Bügelzuführungseinrichtung entfernt ist, beginnt die
Zuordnung der Bügel 3 zu den Längsstäben 4 (F i g. 4). Der auf dem Amboß bereitgestellte Bügelstapel wird
zunächst mittels einer Bügelverschiebegabel 36 an die jeweilige Befestigungsstelle einer Bügels verbracht. Die
Gabel 36 ist auf zwei Führungsstangen 37 durch eine nicht dargestellte Kolben-Zylindereinrichtung translatorisch
bewegbar. Sie erfaßt den jeweils letzten Bügel 38 des Bügelstapels und stößt den ganzen Stapel so weit
vor. bis der vorderste Bügel 39 an einem Trennanschlag 40 zur Anlage kommt. Dieser Anschlag 40 ist mittels
einer in zwei Richtungen wirksamen Kolben-Zylindereinrichtung in einer lotrechten Ebene translatorisch bewegbar
und befindet sich gemäß F i g. 4 in Tieflage, bevor die Gabel 36 in Tätigkeit tritt. Sobald der Bügelstapel
durch den Trennschlag 40 angehalten wurde, sondert ein Vereinzelungsfinger 41, der ebenfalls mittels
einer Kolben-Zylindereinrichtung in lotrechter Ebene verschiebbar ist und zusammen mit dem Trennanschlag
40 die Vereinzelungseinrichtung für die Bügel 3 bildet, einen Bügel ab. Der Abstand zwischen dem Trennanschlag
40 und dem Vereinzelungsfinger 41 entspricht der Dicke eines Bügels. Sobald sich der Vereinzelungsfinger 41 in vorgeschobener Lage befindet und damit
einen Bügel vom Stapel abgesondert hat, wird der Trennanschlag 40 selbsttätig angehoben, so daß der von
dem Vereinzelungsfinger 41 abgesonderte Bügel 39 der Schweißanla"? 43 zugeführt werden kenn. Dieses Verschieben
des Bügels 39 wird durch die Längsstäbe bewirkt, die sich in den Arbeitsrillen 10 befinden und selbst
in den Rillen 18 des Ambosses frei gleiten können. Da die Bügel eine elastisch zusammenziehende Wirkung
auf die zu verarbeitenden Längsstäbe ausüben und diese auch ständig in Richtung Schweißanlagen gedrückt werden,
ziehen die Längsstäbe lediglich durch Reibung den abgesonderten Bügel 39 bis zu einem Schweißanschlag
42. Die von dem Vereinzelungsfinger 41 zurückgehaltenen
restlichen Bügel bleiben im Stapel zurück. Der an weiterer Verschiebung durch den Schweißanschlag 42
gehinderte Bügel 39 befindet sich gegenüber der Schweißeinrichtung 43 in der richtigen Lage; Einzelheiten
hierzu sind F i g. 1 entnehmbar.
Im Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 1,2 hat der Amboß
1 als Bügelträger einen quadratischen Querschnitt. Da auch nur vier Längsstäbe vorgesehen sind, werden
auch nur vier Schweißeinrichtungen 43 eingesetzt, die
gegenseitig Winkel von 90° einschließen. Die Schweißeinrichtungen sind gegen die Kanten des Ambosses gerichtet,
so daß die Bügel mit den Längsstäben an den Berührungsstellen verschweißt werden. Jede Schweißeinrichtung
weist zwei Elektroden 44, deren Aufgabe später noch beschrieben wird, sowie einen Schweißtransformator
45 auf, der auf Gleitführungen 46 derart verschiebbar angeordent ist, daß die Schweißeinrichtungen
in die Betriebsstellung oder in eine zurückgezogene Stellung verbringbar sind.
Jede Schweißeinrichtung läßt sich zunächst entsprechend Pfeilrichtung F(F i g. 1) vorwärts bzw. rückwärts
bewegen, um die Elektroden 44 mehr oder weniger nahe an die Längsstäbe bzw. die Bügel heranzuführen.
Sobald sich die Schweißeinrichtungen in Arbeitsstellung befinden, bewirkt eine Axial-Verstelleinrichtung
ein Verschieben in Pfeilrichtung Fx mittels einer Gleiteinrichtung
sowie einer exzentrischen Steuerung 47 und damit ein Heranführen der Elektroden an die zu verschweißenden
Bügel.
Da bei dem in F i g. 1 dargestellten Beispiel quadratische Bügel vorgesehen sind, sind die beiden restlichen
Schweißeinrichtungen 48 und 49 zurückgezogen, weil sie nicht benötigt werden. Aber auch diese Einrichtungen
lassen sich bei Bedarf in ihre Arbeitsstellung bringen, beispielsweise für die Herstellung von Bewehrungsgebilden
mit sechs Längsstäben. Durch einfaches Betätigen einer Gleiteinrichtung ist eine laterale und
axiale Verschiebung jeder Schweißeinrichtung in Richtung Amboß möglich.
Die Schweißeinrichtungen 43 weisen zwei Elektroden 44 auf, um gemäß Fig. 5 ein indirektes Schweißen zu
ermöglichen. Hierbei berührt eine der Elektroden den Bügel 3, während die zweite, etwas vom Bügel entfernt,
den Längsstab im Bereich 50 berührt. In diesem Fall wird der Längsstab als Leiter herangezogen. Im Gegensatz
zu vielen herkömmlichen Schweißanlagen — hier liegen die Elektroden einander gegenüber und klemmen
Längsstab und Bügel zwischen sich ein — liegen die Elektroden 44 auf der gleichen Seite der zu verbindenden
Teile. Für dieses besondere Schweißverfahren findet ein Transformator Anwendung, wobei unter Zwischenschalten
von Regelsystemen pneumatische Zylindereinheiten die Elektrodenhalter samt Elektroden tragen.
Sobald der vorderste Bügel 39 gemäß F i g. 4 angeschweißt worden ist, wird der Schweißkopf so weit zurückgezogen,
daß die Längsstäbe vorgezogen werden können sowie nach erneuten Wirksamwerden des
Trennanschlages 40 und des Vereinzelungsfingers 41
der nächste Büge! nach vorne gelangen kann. Derart wird schrittweise zum Verteilen der Bügel auf die Länge
der Längsstäbe und zu deren punktueller Verschweißung mit den Längsstäben vorgegangen.
Sobald das Bewehrungsgebilde aus den Schweißeinrichtungen herauskommt, wird das Bewehrungsgebilde
von einer als Ausziehwagen 51 ausgebildeten Ausziehvorrichtung übernommen (Fig. 11,12). Der Ausziehwagen
51 ist auf den beiden Säulen 53 eines Sockels 52 verschiebbar. Im Ausführungsbeispiel gehört zur beweglichen
Ausrüstung ein Satz von vier Kiemmzangen 54, deren Lage einstellbar ist Die Klemmzangen sind
aus je zwei Klemmbacken gebildet, welche die Längsstäbe 55 des aus den Schweißeinrichtungen kommenden
Bewehrungsgebildes fassen. Das öffnen und Schließen der Klemmzangen 54 wird von doppelt wirkenden KoI-ben-Zylindereinrichtungen
56 gesteuert Für Bewehrungsgebilde mit beispielsweise sechs Längsstäben 55, 58 sind zusätzliche Klemmzangen 57 für die zusätzlichen
beiden Längsstäbe 58 eingebaut (F i g. 11). Daß keine Entsprechung bis in alle Einzelheiten zwisehen
den Bewehrungsgebilden nach F i g. 1 und F i g. 11 besteht, beruht auf der Absicht zu zeigen, daß der Erfindungsgegenstand
zum Fertigen von Bewehrungsgebilden mit unterschiedlich vielen Längsstäben dienen kann.
Auf den Säulen 53 ist der Wagen 51 mit einem Axialrollsystem verschiebbar, wobei der Weg der Verschiebung
durch wegnehmbare Endanschläge 60, 61 begrenzt werden kann. Deren Lage ist durch Kolben-Zylindereinrichtungen
62,63 verstellbar, wodurch die Fertigung programmgesteuert erfolgen kann.
Die Arbeitsweise ist wie folgt:
Zu Beginn eines Herstellungstaktes wird von Hand auf die Dorne 30 ein Satz von Bügeln aufgebracht. Die
Zahl der Bügel richtet sich nach der Länge der Längsstäbe und/oder den Abständen zwischen den einzelnen
Bügeln.
Danach werden die beiden Arme 19 und 20 zum Schwenken um 180° gebracht mit dem Ziel, daß die
Dorne 30 mit den Bügeln dem Amboß 1 zugeführt werden. Alsdann wird der Stoßarm 19 translatorisch auf der
Schiebewelle 21 verschoben, so daß die Winkel 32 den Bügelstapel auf den Amboß 1 drücken, wodurch dieser
beladen wird. Danach werden die Arme 19 und 20 um 180° zurückgeschwenkt, so daß die nächste Beladung
der Dorne 30 möglich ist.
Es folgt das Drehen der Trommeln 9 des Ambosses, um die in den Rillen 11 bis zum Anschlag 17 zugeführten
Längsstäbe in Arbeitsstellung zu bringen. Dadurch wird Reibschluß zwischen Bügeln und Längsstäben insoweit
hergestellt, daß die Reibung zum schrittweisen Zuführen eines Bügels nach dem anderen bis in die Schweißposition
ausreicht. Anschließend werden die aufnahmebereiten Rillen erneut mit Längsstäben beschickt, so
daß die Maschine mit einem Minium an Leerlaufzeit arbeitet.
In diesem Stadium sind die nun in Betriebsstellung in der nach außen offenen Rille 11 befindlichen Längsstäbe
mittels einer zangenartigen Einrichtung (ähnlich wie beim Ausziehwagen) von hinten nach vorne gebracht,
und es ist der Bügelstapel auf dem Amboß durch die Bügelverschiebegabel 36 am Trennanschlag 40 zur Anlage
gebracht worden (Fi g. 4 und 7). Es folgt das Vereinzeln der Bügel mit Hilfe des Vereinzelungsfingers 41;
anschließend wird der Trennanschlag 40 wieder angehoben, so daß der gewählte Büge! lediglich infolge seines
Reibschlusses mit den Längsstäben bis zum Schweißanschlag 42 gezogen wird. Sobald der Bügel
richtig in bezug auf die Schweißeinrichtung liegt, kommen die Elektroden 44 zum Kontakt mit dem Bügel bzw.
mit den Längsstäben zum Erzielen einer indirekten
Schweißung. Danach werden die Schweißanschläge 42 entfernt, um dem angeschweißten Bügel freien Durchlaß
zu gewähren, worauf der nächste Bügel durch das Zusammenspiel von Trennanschlag 40 und Vereinzelungsfinger
41 abgesondert wird, so daß dieser Bügel im
nächsten Arbeitstakt von den Längsstäben zu den Schweißeinrichtungen 43 gezogen werden kann.
Das schrittweise Vorrücken des Bewehrungsgebildes wird durch den Ausziehwagen 51 mit Zangen 54, 57
bewirkt Der Wagen, dessen Weglänge steuerbar ist faßt alle in Betracht kommenden Längsstäbe, hier z. B.
vier.
Nach dem Anschweißen des letzten Bügels 38 eines Bewehrungsgebildes entnimmt eine Fördereinrichtung
11
das fertige Bewehrungsgebilde der Schweißeinrichtung, so daß erneut Bügel zugeführt werden können.
Sämtliche Bewegungsabläufe innerhalb der Maschine werden durch das Zusammenspiel von pneumatischen
Kolben-Zylindereinrichtungen samt Schnellsteuereinrichtungen bewirkt. Lediglich der als Amboß ausgebildete
Bügelträger muß entsprechend dem zu fertigenden Bewehrungsgebilde ausgelegt sein. Die Ausbildung der
Bügelträger im einzelnen kann beliebig gewählt werden; es kommt im wesentlichen auf die erfindungsgemäße
Ausbildung der die Längsstäbe aufnehmenden Kanten des Bügelträgers an.
Bei einem Prototyp für eine Maschine gemäß der Erfindung wurden 30 Bügel je Minute geschweißt. Unter
Berücksichtigung des automatischen Beschickens wurden 70 Bewehrunesgebilde von 6 m Länge mit je 15
Bügeln je Stunde gefertigt Unabhängig davon, ob 2,3,4,
5 oder 6 Längsstäbe vorhanden sind, lassen sich 45 Bewehrungsgebilde von 6 m Länge mit 30 Bügeln je Stunde
herstellen.
Hierzu 6 Blatt Zeichnungen
25
30
35
40
45
50
55
60
65
Claims (18)
1. Maschine zum Herstellen von gitterträgerartigen Bewehrungsgebilden für Stahlbeton, die aus wenigstens
zwei parallelen Längsstäben und mehreren aufeinanderfolgenden, senkrecht zu den Längsstäben
verlaufenden Verbindungselementen in Form von rahmenartigen Bügeln bestehen, deren Enden
miteinander fest verbunden sein können und die mit den Längsstäben verschweißt sind, mit einer Vorrichtung
zum Zuführen der Längsstäbe, mit einer Vorrichtung zum Zuführen der Verbindungselemente,
mit einer Vorrichtung zum Positionieren dieser Verbindungselemente auf den Längsstäben, mit Einrichtungen
zum Verschweißen der Verbindungselemente und der Längsstäbe mit2inander sowie mit
einer Vorrichtung zum Austragen der Bewehrungsgebilde, gekennzeichnet durch die Kombination
folgender Merkmale:
1.1 ein länglicher Bügelträger (1), der austauschbar ist und in seiner Längserstrekkung
aufweist:
1.1.1 ein mit einem Trag-Gestell mittels lösbarer
Befestigungsmittel fest verbindbares Befestigungsteil,
1.1.2 einen zufolge seiner Länge mindestens die für ein Bewehrungsgebilde ausreichende
Anzahl von Bügeln (3) dicht an dicht aufnehmenden Trag- bzw. Stapelbereich,
1.1.3 einen innerhalb der je nach den Erfordernissen
von der Seite her zum Einsatz bringbaren Schweißeinrichtungen (43) liegenden Schweißbereich;
1.2 eine der Zahl Längsstäbe entsprechende Anzahl von über die ganze Länge des Bügelträgers
(1) sich erstreckenden und entsprechend dem Querschnitt des herzustellenden Bewehrungsgebildes angeordneten
Längsrillen (8),
1.3 Stützbereiche für Bügel wenigstens an den Anbringungsbereichen der Bügel, querliegend
zu den Rillen (8);
1.4 eine vom Bügelträger (1) unabhängige, dem Schweißbereich des Bügelträgers (1)
sowie den Schweißeinrichtungen (43) nachgeschaltete und seitlich ausfahrbare Bügel-Zuführeinrichtung
(19,20,21,30);
1.5 eine dem Bügelträger (1) zugeordnet, zwisehen dem Stapelbereich und dem
Schweißbereich angeordnete Vereinzelungseinrichtung (40,41) für die Bügel (3);
1.6 eine Fördervorrichtung für die Längsstäbe, die aus einer dem Befestigungsteil des Bügelträgers
(1) vorgeschalteten, die Längsstäbe (4) in die Rillen (8) des Bügelträgers (1) einbringenden Zuführeinrichtung sowie
aus einer den Schweißeinrichtungen (43) nachgeschalteten, das Bewehrungsgebilde aus der Maschine entnehmenden Auszieheinrichtung
(51) besteht.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügelträger (1) amboßartig ist und
in seinem Stützbereich längsverlaufende rillenartige Aufnahmen (8) aufweist, in denen drehbare Trommeln
(9) mit jeweils einer ersten offenen Rille (10) zur Aufnahme des gerade zu verschweißenden
Längsstabes sowie einer diametral zur ersten Rille (10) liegenden zweiten offenen Rille (11) zur Aufnahme
eines bereitgestellten Längsstabes drehbar gelagert sind, daß die Trommeln (9) mit Koppeleinrichtungen
(13) zum Verbinden mit Drehantriebsmitteln (12,14) versehen sind und daß die Längsstäbe durch
gleichzeitiges Drehen der Trommeln (9) um 180° derart aus der Bereitstellungslage in eine Bearbeitungslage
bringbar sind, daß die Längsstäbe in direktem Kontakt mit den auf dem Bügelträger (1) angeordneten
Bügeln (3) stehen.
3. Maschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die drehbaren Trommeln (9) an der Peripherie des Bügelträgers (1) angeordnet sind und
daß die Rillen (10, 1!) über deren ganze Länge derart offen sind, daß die in Bearbeitungslage befindlichen
Längsstäbe mit den Flächen des Bügelträgers (1) in etwa bündig liegen und Reibschluß mit den
Bügeln (3) auf dem Bügelträger (1) haben.
4. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bügel-Zuführeinrichtung (19,20 21,
30) eine dem Stapelbereich des Bügelträgers (1) nachgeordnete, auf Führungsstangen (37) mittels einer
Kolben-Zylindervorrichtung axial verschiebbare Bügel-Verschiebegabel (36) aufweist, mittels der die
gestapeiien Bügel (3) gegen einen Trenn-Anschlag
(40) der Vereinzelungseinrichtung (40,41) schiebbar sind.
5. Maschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Trenn-Anschlag (40) radial, d. h. in
Richtung der Ebenen der Bügel (3) bewegbar ist und daß die Vereinzelungseinrichtung (40,41) außerdem
einen dem Trenn-Anschlag (40) in einem der Dicke eines Bügels (3) entsprechenden Abstand vorgeschalteten,
radial beweglichen Vereinzelungs-Finger
(41) aufweist.
6. Maschine nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bewegungen des Trenn-Anschlages (40) und des Vereinzelungs-Fingers (41)
durch einen Satz in beiden Richtungen wirkender Kolben-Zylindereinrichtungen bewirkbar sind.
7. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Schweißeinrichtung (43) in bezug
auf den Bügelträger (1) gesteuert radial beweglich ist und zwei in derselben Ebene liegende benachbarte
Elektroden (44) aufweist und daß durch diese beiden Elektroden ein indirektes Schweißen unter Verwendung
des Längsstabes als Verbindungsleiter durchführbar ist (F i g. 5).
8. Maschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schweißeinrichtungen (43) auf
Gleitführungen (46) derart beweglich angeordnet sind, daß sie entsprechend der jeweils benötigten
Anzahl — d. h. jeweils in Abhängigkeit von der Anzahl der Längsstäbe und/oder dem Querschnitt des
herzustellenden Bewehrungsbildes — in eine Betriebsbereitschafts- oder eine Außerbetriebs-Stellung
bringbar sind.
9. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die schwenkbare Bügel-Zuführungseinrichtung aus zwei auf einer Schiebewelle (21) axial
bewegbar sowie schwenkbar gelagerten Armen (19, 20) gebildet ist, daß von diesen beiden Armen
der Tragarm (20) feste Dorne (30) zum Aufnehmen der für ein Bewehrungsgebilde benötigten Bügel (3)
trägt und der andere Arm. der Stoßarm (19). mit Organen zum Verbringen (32) der Bügel (3) von den
Dornen (30) auf den Bügelträger (1) versehen ist, und
daß durch die Dorne (30) zum Tragen der Bügel (3) ein mit dem Profil des Bügelträgers (1) identisches
Profil gebildet ist, wodurch ein leichtes Verschieben der Bügel (3) von den Dornen (30) auf den Bügelträger
(1) ermöglicht ist
10. Maschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden schwenkbaren Arme (19, 20) einen Schwenkbereich von 180° aufweisen derart,
daß sie eine mit dem Bügelträger (1) fluchtende, zu dessen Beladen geeignete Stellung und eine weg
geschwenkte, zum Nachladen mit Bügeln (3) dienende Stellung einnehmen können, wobei die Nachlade-Stellung
derjenigen Stellung entspricht, in der die Auszieheinrichtung (51) zum schrittweisen Entnehmen
des Bewehrungsgebildes aus der Maschine eingreift
11. Maschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet
daß die Organe am Stoßarm (J9) zum Verbringen der Bügel (3) auf den Bügelträger (1) durch
Winkel (32) gebildet sind, die die Dorne (30) teilweise derart umgeben, daß die Bügel (3) durch Verschieben
des Stoßarmes (19) in Richtung der Schwenkachse auf den Bügelträger (1) gestoßen werden können.
12. Maschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet daß die beiden Arme (19, 20) durch zwei
Kolben-Zylindereinrichtungen (27, 28) in Richtung der Schwenkachse hin und her bewegbar sind und
daß die Arme (19, 20) durch eine dritte Kolben-Zylindereinheit (22) schwenkbar sind.
13. Maschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet daß die Schiebewelle (21) zur drehfesten
Verbindung mit den beiden schwenkbaren Armen (19, 20) genutet ausgebildet, durch eine Kolben-Zylindereinheit
(22) drehbar und mit einer einstellbaren Dämpfungseinrichtung (23, 24, 25, 26) ausgestattet
ist.
14. Maschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der gegenseitige Abstand der Dorne (30) mittels Dornhalter (35) gleitbar aufnehmender
Rundkopf-Gleitstücke (34) und mittels Exzenter (30i) einstellbar ist wodurch die Bügel-Zuführeinrichtung
an Bügelträger (1) mit unterschiedlichen Abmessungen bzw. Querschnittsformen anpaßbar
ist.
15. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Auszieheinrichtung für das Bewehrungsgebilde einen am freien Ende des Bügelträgers
(1) angeordneten Auszieh-Wagen (51) aufweist, der mittels eines Satz von Kolben-Zylindereinrichtungen
auf Säulen (53) schrittweise bewegbar ist und der mit entsprechend der Lage der Längsstäbe angeordneten,
mittels Kolben-Zylindereinrichtungen (56) zu öffnenden und zu schließenden Klemmzangen
(54) ausgerüstet ist.
16. Maschine nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bahn des Auszieh-Wagens (51) durch einen von einer Kolben-Zylindereinrichtung
(62; 63) in die Betriebslage bringbaren Endanschlag (60; 61) bestimmt ist.
17. Maschine nach Anspruch 1 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Zahl der Längsstäbe
entsprechende Anzahl von Schweißeinrichtungen (43) einsetzbar ist und daß diese Schweißeinrichtungen
(43) senkrecht bzw. tangential in bezug auf die Oberflächen des Bügelträgers (1) oder diagonal in
bezug auf die Ecken des Bügelträgers (1) ausrichtbar sind.
18. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß die entsprechend dem Querschnitt des
herzustellenden Bewehrungsgebildes im Bügelträger (1) angeordneten Längsriiien (8) eine Tiefe haben,
die kleiner ist als die Dicke der Längsstäbe (4).
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