DE2841363C2 - - Google Patents
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- C07D501/00—Heterocyclic compounds containing 5-thia-1-azabicyclo [4.2.0] octane ring systems, i.e. compounds containing a ring system of the formula:, e.g. cephalosporins; Such ring systems being further condensed, e.g. 2,3-condensed with an oxygen-, nitrogen- or sulfur-containing hetero ring
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Description
Die Erfindung betrifft N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosporin
C, ein Verfahren zu seiner Herstellung sowie seine Verwendung
zur Herstellung von 7-Aminocephalosporansäure.
Es ist bekannt, daß Cephalosporin C ein zur Herstellung
von 7-Aminocephalosporansäure sehr günstig geeignetes
Ausgangsmaterial darstellt, die ihrerseits zur
Erzeugung neuer Cephalosporine durch Halbsynthese herangezogen
wird.
Es ist ferner bekannt, daß es aufgrund des amphoteren
Charakters von Cephalosporin C auf ziemlich große Schwierigkeiten
stößt, Cephalosporin C aus dem Fermentationsmedium
zu extrahieren, in dem es hergestellt wurde.
Zur Durchführung dieser Extraktion und möglichst direkter
Gewinnung der angestrebten 7-Aminocephalosporansäure
sind bereits zahlreiche Verfahren in der Literatur
beschrieben.
So wurde insbesondere angegeben, Cephalosporin C in
Form N-substituierter Derivate, die in situ im Fermentationsmedium
hergestellt wurden, zu isolieren und die so erhaltenen
N-substituierten Derivate des Cephalosporins C
anschließend unter Erhalt von 7-Aminocephalosporansäure zu spalten.
In FR 13 94 820 B sowie in Helvetica Chimica Acta
51, Bd. 5 (1968) ist ferner die Herstellung
einiger Derivate beschrieben, bei denen
die Aminfunktion der Aminoadipinkette des Cephalosporins
C mit niederen Alkylgruppen, Arylgruppen oder Acylgruppen
blockiert ist.
In der obigen Publikation ist ferner auf den Seiten
1112-1113 (vgl. Verbindung Nr. 10) die Herstellung von
N-(Phthalimido)-cephalosporin C durch Umsetzung von Cephalosporin
C mit N-Carbethoxyphthalimid durch Arbeiten in einer wäßrigen
Lösung in Gegenwart eines organischen Lösungsmittels beschrieben.
Aus DE 24 58 554 A1 ist ein Verfahren zur Isolierung von
Cephalosporin C aus Fermentationsbrühen durch N-Acylierung
unter Bildung des entsprechenden N-p-Nitrobenzoyl-Derivats
bekannt, bei dem wesentlich ist, daß bei der Derivatbildung
p-Nitrobenzoylchlorid verwendet wird und in der
Acylierungsstufe ein organisches Lösungsmittel eingesetzt
werden muß, insbesondere Aceton oder Ethylacetat (vgl.
etwa die Beispiele 1 und 3 sowie den Anspruch 3), was
nachteilig ist, da, abgesehen von den Gestehungskosten des
Lösungsmittels, eine Nachbehandlung der Mutterlaugen zur
Rückgewinnung der organischen Lösungsmittel erforderlich
ist, was technologisch wie wirtschaftlich außerordentlich
ungünstig ist. Hinzu kommt, daß bei diesem Verfahren auch
in der Extraktionsstufe teure Lösungsmittel, wie Aceton
oder Ethylacetat, eingesetzt werden; Alkohole sind unter
den verwendbaren Lösungsmitteln nicht genannt.
DE 23 56 122 A1 ist ein analoges Verfahren zur Isolierung
von Cephalosporin C über das 4-Chlorbenzoyl- bzw. 2,4-Di
chlorbenzoyl-Derivat zu entnehmen, wobei auch bei diesem
Verfahren das entsprechende Benzoylhalogenid als Reaktant
verwendet und ein mit Wasser mischbares inertes organisches
Lösungsmittel bei der Acylierungsstufe eingesetzt
wird (vgl. S. 12, 1. Abs. dieser Druckschrift). Ebenso
werden solche Lösungsmittel, wie etwa Aceton, auch in der
Extraktionsstufe eingesetzt, wobei auch in dieser Druckschrift
keine Alkohole als Extraktionsmittel angegeben
sind, da auf S. 12, 1. Abs., als typische Vertreter solcher
Lösungsmittel Ketone, wie Aceton, Ether, wie Dioxan,
Tetrahydrofuran, Dimethoxyethan oder Diethoxyethan, sowie
Nitrile, wie Acetonitril, genannt sind.
Aus DE 21 57 693 A1 war ferner die Isolierung von Cephalosporin
C aus Fermentationsbrühen über entsprechende
N-Aroyl-Derivate bekannt, wobei definitiv nur das
Benzoyl-Derivat genannt ist. Die Benzoylierung erfolgt mit
Benzoylchlorid. Die Ausbeute an N-Benzoyl-cephalosporin C
liegt bei diesem Verfahren in der gleichen ungünstig
niedrigen Größenordnung wie beim Verfahren gemäß DE 23 56 122 A1,
wie aus den Beispielsangaben hervorgeht.
Auch andere Derivate des Cephalosporins C wurden bereits
hergestellt, beispielsweise Benzamidocephalosporin C.
Die Herstellung dieser Derivate des Cephalosporins C
ist generell mit dem Nachteil belastet, daß hierbei sehr
kostspielige Ausgangssubstanzen eingesetzt werden müssen
und die Durchführung der Reaktion in Gegenwart organischer
Lösungsmittel, wie Aceton, erforderlich ist, was eine
Nachbehandlung der Mutterlaugen zur Rückgewinnung dieser
organischen Lösungsmittel mit sich bringt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein neues Derivat
des Cephalosporins C, das aus billigeren und leicht
zugänglichen Ausgangsmaterialien hergestellt werden kann
und zur Herstellung von 7-Aminocephalosporansäure verwendbar
ist, sowie ein Verfahren zu seiner Herstellung anzugeben,
das unter Bedingungen durchführbar ist, unter
denen die Umsetzung nicht in Gegenwart organischer Lösungsmittel
durchgeführt werden muß, um die oben genannten
Nachteile zu vermeiden.
Die Aufgabe wird gemäß den Patentansprüchen 1, 3 und 7 gelöst.
Das erfindungsgemäße neue Derivat des Cephalosporins C ist
die 3-Acetoxymethyl-7-[5-(2-carboxyphenylcarbonylamino)-
5-carboxy-1-oxo-pentylamino]-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo
[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure, die kurz als N-(2-Carboxy
benzoyl)-cephalosporin C bezeichnet wird.
Das erfindungsgemäße Derivat des Cephalosporins C besitzt
die Formel I
und umfaßt auch die entsprechenden Metallsalze und Additionssalze
mit Stickstoffbasen.
Die Metallsalze können beispielsweise Salze von Alkalimetallen,
wie Natrium, Kalium oder Lithium, sowie von Erdalkalimetallen,
wie Calcium, sein.
Unter den Additionssalzen mit Stickstoffbasen werden
beispielsweise die Ammoniumsalze, die Salze von Aminen, wie
Monomethylamin, Diethylamin, Triethylamin, Lysin, Arginin
und Triethanolamin, sowie die quaternären Ammoniumsalze, wie
Hyamin, verstanden.
Unter den erfindungsgemäßen Verbindungen ist insbesondere
das Natriumsalz der 3-Acetoxymethyl-7-[5-(2-carboxy
phenylcarbonylamino)-5-carboxy-1-oxo-pentylamino]-8-oxo
5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure (Natriumsalz des N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosphorins C) zu nennen.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung
des obigen neuen Derivats des Cephalosporins C sowie
seiner Salze, das dadurch gekennzeichnet ist, daß Phthalsäureanhydrid
mit Cephalosporin C der Formel II
oder einem seiner Salze in wäßriger Lösung umgesetzt und
das gebildete N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosporin der Formel I, gegebenenfalls
nach Salzbildung, aus dem Reaktionsgemisch extrahiert
wird.
Der oben erläuterte Stand der Technik zeigt, daß bereits
zahlreiche N-Acylierungsmittel für Cephalosporin C herangezogen
wurden, um diese Verbindung aus Fermentationsbrühen
isolieren zu können, wobei aber dem Fachmann keinerlei Erfahrung
im Sinne einer Systematik zur Verfügung stand,
welche Derivate sich besonders gut für den angestrebten
Zweck eignen. So war es weder abzusehen, daß das N-(2-
Carboxybenzoyl)-Derivat als solches mit besonders hohen
Ausbeuten aus Fermentationsbrühen zu gewinnen sein würde,
noch, daß sich Phthalsäureanhydrid besonders gut als
Acylierungsmittel eignen würde. Zwar ist Weygand/Hilgetag,
Organisch-chemische Experimentierkunst, 4. Aufl., Leipzig,
1970, S. 496-498, zu entnehmen, daß - vom allgemeinen
chemischen Synthesestandpunkt her - die Anhydride von
Carbonsäuren stärkere Acylierungsmittel sind als die Carbonsäuren
selbst, jedoch werden ja bekanntermaßen auch nur
in sehr seltenen Fällen die freien Carbonsäuren als
Acylierungsmittel eingesetzt, sondern fast stets die Säurehalogenide,
die wiederum besonders gute Acylierungsmittel
darstellen. Im übrigen werden diese Acylierungsreaktionen
üblicherweise, wie auch der erläuterte Stand der
Technik zeigt, in Gegenwart von organischen Lösungsmitteln
durchgeführt. Andererseits stellen nun Fermentationsbrühen,
wie sie in der Praxis anfallen, Reaktionsmedien
dar, die mit den üblichen organischen Synthesemedien in
keiner Weise zu vergleichen sind, da sie ja eine sehr
große Anzahl störender Begleitsubstanzen, insbesondere
Proteine und Aminosäure-Derivate sowie Nährmediumkomponenten,
enthalten, die den Reaktionsablauf in vielfacher
Hinsicht beeinflussen. Der Stand der Technik zeigt ja
auch, daß auf diesem Gebiet zahlreiche empirische Lösungen
gesucht wurden, da es an einer allgemeinen Konzeption
fehlte.
Die zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
eingesetzten Salze des Cephalosporins C der Formel II sind
vorteilhaft Salze von Alkalimetallen, wie Natrium oder Kalium,
sowie das Ammoniumsalz.
Die zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
eingesetzte wäßrige Lösung von Cephalosporin C oder einem
seiner Salze kann vorteilhaft aus einem Fermentationsmedium
bestehen, in dem das Cephalosporin C hergestellt wurde. Die
wäßrige Lösung des Cephalosporins C oder eines seiner Salze
kann ferner auch aus einem Fermentationsmedium bestehen, das
an Cephalosporin C oder einem seiner Salze angereichert
ist.
Die Extraktion der Verbindung der Formel I oder eines
ihrer Salze kann mit einem Alkanol niederer Molekülmasse,
wie n-Butanol, Isobutanol oder s-Butanol, vorgenommen werden.
Die Verbindung der Formel I kann erforderlichenfalls
nach Alkalischmachen des Reaktionsmediums direkt in Form des
Salzes extrahiert werden.
Vor der Extraktion der erfindungsgemäßen Verbindung
der Formel I oder eines ihrer Salze kann
ferner mit einem Salz, wie Natriumchlorid oder Natriumsulfat,
ausgesalzt werden.
Die Salze
können ferner auch durch Umsetzung der
Verbindung der Formel I mit den entsprechenden Basen in etwa stöchiometrischen
Mengenverhältnissen hergestellt werden.
Eine bevorzugte Durchführungsweise des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, daß
- a) als Salz des Cephalosporins C der Formel II das Natriumsalz verwendet wird,
- b) die wäßrige Lösung aus einem Fermentationsmedium besteht, in dem das Cephalosporin C hergestellt wurde, und
- c) die Extraktion der Verbindung der Formel I mit n-Butanol vorgenommen wird.
Das erfindungsgemäße Derivat des Cephalosporins C der
Formel I eignet sich insbesondere zur Herstellung von
7-Aminocephalosporansäure.
Die Erfindung betrifft entsprechend auch die Verwendung
der Verbindung der Formel I sowie ihrer Salze zur Herstellung
von 7-Aminocephalosporansäure, wobei die Verbindung
der Formel I oder eines ihrer Salze mit Mitteln
behandelt wird, die zu einer Spaltung der Verbindung der
Formel I unter Erhalt von 7-Aminocephalosporansäure geeignet
sind.
So kann beispielsweise ein Iminoether, der aus einer Verbindung
der Formel I oder einem ihrer Salze durch Silylierung
und anschließende Iminohalogenierung und Iminoveretherung
der Verbindung der Formel I oder eines ihrer
Salze erhalten wurde, hydrolysiert werden.
Zur
Herstellung von 7-Aminocephalosporansäure
wird die Verbindung der Formel I
oder eines ihrer Salze mit zur Spaltung
in 7-Aminocephalosporansäure
geeigneten Mitteln behandelt.
Entsprechend einer bevorzugten Verfahrensweise bestehen
die zur Spaltung der Verbindung der Formel I oder
ihrer Salze geeigneten Mittel darin, daß die Verbindung oder eines
ihrer Salze mit einem Silylierungsmittel und die resultierende
Verbindung danach mit einem imidchloridbildenden
Mittel zum entsprechenden Imidchlorid umzusetzen, das dann
mit einem niederen Alkohol
zum Iminoether umgesetzt wird, der zu 7-Aminocephalosporansäure
hydrolysiert wird.
Das bei der Herstellung von 7-Aminocephalosporansäure
eingesetzte Silylierungsmittel kann beispielsweise aus einem
Trialkylhalogensilan, wie Trimethylchlorsilan, einem Dialkyldihalogensilan,
wie Dimethyldichlorsilan, oder einem Alkyltrihalosilan,
wie Methyltrichlorsilan, bestehen, wobei Trialkylhalogensilane,
wie Trimethylchlorsilan, bevorzugt sind.
Das eingesetzte imidchloridbildende Mittel kann insbesondere
aus Phosphoroxychlorid, Phosphorpentachlorid, Phosphortrichlorid,
Thionylchlorid oder Oxallylchlorid bestehen.
Der zur Herstellung des Iminoethers verwendete
niedere Alkohol kann aus einem Alkohol, wie Methanol, Ethanol
oder Butanol, bestehen, wobei n-Butanol bevorzugt ist. Die Reaktion kann ferner vorteilhaft in
Gegenwart eines tertiären Amins, wie Dimethylanilin oder Triethylamin,
vorgenommen werden.
Die Hydrolyse des erhaltenen Iminoethers wird nach bekannten
Verfahren mit Wasser in Gegenwart saurer oder basischer
Katalysatoren durchgeführt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
Zu 25 g in 250 ml destilliertem Wasser gelöstem Cephalosporin
C werden 25 g Natriumhydrogencarbonat und danach unter
Rühren 25 g Phthalsäureanhydrid zugesetzt.
Nach 1 h Rühren bei 20 bis 25°C wird filtriert und abgekühlt,
worauf 100 ml n-Butanol zugesetzt werden.
Nach Einstellung des pH-Werts auf 2 durch Zusatz von
Phosphorsäure wird 30 min gerührt und dann dekantiert. Die mit
Kristallen beladene Butanolphase wird abgetrennt und die
wäßrige Phase noch zweimal mit 20 ml n-Butanol extrahiert,
worauf die drei kristallbeladenen Butanolextrakte abgetrennt
und nacheinander filtriert werden.
Die erhaltenen Kristalle werden zweimal mit 10 ml n-Butanol
gewaschen und im Vakuum getrocknet; es werden 28,12 g Produkt
in Form weißer Kristalle erhalten (Ausbeute 78,5%).
Analyse C₂₄H₂₅N₃O₁₁S, M=562,544:
berechnet:C 51,15, H 4,47, N 7,45, S 5,69%; gefunden:C 45,6, H 4,7, N 6,6, S 5,7%.
berechnet:C 51,15, H 4,47, N 7,45, S 5,69%; gefunden:C 45,6, H 4,7, N 6,6, S 5,7%.
Das erhaltene Produkt wird durch Verrühren mit
eisgekühltem destillierten Wasser gewaschen, filtriert
und auf dem Filter nochmals mit eisgekühltem destilliertem
Wasser bis zur Salzfreiheit gewaschen.
Auf diese Weise wird die reine Verbindung erhalten.
Analyse C₂₄H₂₅N₃O₁₁S, M=562,544:
berechnet:C 51,15, H 4,47, N 7,45, S 5,69%; gefunden:C 51,2, H 4,6, N 7,7, S 5,5%.
berechnet:C 51,15, H 4,47, N 7,45, S 5,69%; gefunden:C 51,2, H 4,6, N 7,7, S 5,5%.
Zu 1 l filtrierter Fermentationsbrühe mit 8 g Cephalosporin
C werden nach Einstellung des pH-Werts auf 3 durch Ansäuern, Filtration und Einstellung
des pH-Werts auf 8,2 10 g Phthalsäureanhydrid und 10 g Natriumhydrogencarbonat
zugegeben, worauf 1 h gerührt wird.
Nach Zusatz von 200 ml n-Butanol und Einstellung des
pH-Werts auf 4 durch Zusatz von 10%iger Schwefelsäure wird
der Butanolextrakt abgetrennt.
Nach Einstellung des pH-Werts auf 2 durch Zusatz von 10%iger
Schwefelsäure wird zweimal mit je 200 ml n-Butanol extrahiert, worauf
die Butanolextrakte vereinigt und mit Wasser gewaschen werden.
Anschließend wird durch Zusatz von 20 ml Wasser
in eine wäßrige Phase übergeführt, worauf nach Einstellung
des pH-Werts auf 4 durch Zusatz von 2N NaOH-Lösung nochmals 30 ml Wasser
zugesetzt werden.
Es werden 100 ml einer wäßrigen Phase erhalten, der nach
Einstellung des pH-Werts auf 2 durch Zusatz von Schwefelsäure 10 ml
n-Butanol zugesetzt werden, worauf 3 h unter Rühren auf 0 bis
+5°C gehalten wird.
Danach wird filtriert, mit Wasser gewaschen und getrocknet.
Es werden 2,32 g des angestrebten Produkts erhalten.
Die erhaltene Verbindung ist mit der von Beispiel 1
identisch.
1 l Fermentationsbrühe mit 10 g Cephalosporin C wird
nach Filtration durch Zusatz von 2 N NaOH-Lösung auf einen pH-Wert von 7,5
eingestellt, worauf 20 g Phthalsäureanhydrid zugesetzt werden.
Man hält 1 h auf diesem pH-Wert und setzt dann nach Einstellung des
pH-Werts auf 2 20 g Natriumsulfat zu.
Nach viermaliger Extraktion mit 50 ml n-Butanol werden die
Butanolextrakte vereinigt und dreimal mit 50 ml Wasser gewaschen.
Nach Entwässerung durch Destillation unter vermindertem
Druck wird durch Zusatz einer 10%igen Lösung von Natriumäthylhexanoat
in Butanol auf einen pH-Wert von 4 eingestellt. Danach wird
filtriert, mit Butanol gewaschen und getrocknet, worauf das
angestrebte Produkt erhalten wird.
Zu 11 ml wasserfreiem Methylenchlorid werden unter Rühren
und Stickstoff 2,8 g N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosporin C
und danach
5,1 ml Dimethylanilin zugegeben.
Anschließend werden unter Rühren und Stickstoff 2,4 ml
Trimethylchlorsilan zugesetzt, worauf 45 min bei 35°C gerührt
und danach auf 20°C abgekühlt wird; danach werden
nochmals 0,7 ml Dimethylanilin und 1 ml Trimethylchlorsilan
zugegeben.
Nach 1,5 h Rühren bei Raumtemperatur wird 18 h stehengelassen;
anschließend wird die Lösung unter Rühren und Stickstoff
auf -65°C abgekühlt, wonach 2,34 g Phosphorpentachlorid
zugesetzt werden. Nach Ansteigenlassen der Temperatur auf -40°C
wird 2 h bei dieser Temperatur gerührt, danach nochmals auf
-65°C abgekühlt und mit 20 ml Butanol versetzt.
Anschließend wird nach Ansteigenlassen der Temperatur
auf -40°C 2 h gerührt, worauf 10 ml entionisiertes Wasser
zugesetzt werden. Nach Ansteigenlassen der Temperatur auf
20°C wird gerührt, durch Zusatz von Triethylamin auf einen
pH-Wert von 3,3 eingestellt, über Nacht stehengelassen, abgenutscht
oder zentrifugiert und mit entionisiertem Wasser sowie danach
mit Aceton gewaschen.
Nach dem Trocknen im Vakuum werden 0,9 g des angestrebten
Produkts erhalten.
Aus der erfindungsgemäßen Verbindung der Formel I läßt sich besonders
vorteilhaft 7-Aminocephalosporansäure
herstellen, die als Zwischenprodukt für die Synthese
von Antibiotika des Cephalosporintyps dient.
Das erfindungsgemäße Verfahren wurde in einem Vergleichsversuch
mit dem Verfahren gemäß DE 23 56 122 A1 verglichen.
300 ml einer filtrierten Fermentationsbrühe mit einem Gehalt von
3,18 g Cephalosporin C wurden durch Zusatz von 2 N Natriumhydroxidlösung
auf einen pH-Wert von 7,5 eingestellt. Das Gemisch wurde bei 25-27°C
gerührt und mit 6,8 g Phthalsäureanhydrid versetzt, worauf eine
weitere Stunde bei 25-27°C umgesetzt und der pH-Wert durch Zugabe
von 42 ml 2 N Natriumhydroxidlösung auf etwa 7,5 gehalten
wurde.
Der pH-Wert des Gemischs wurde anschließend durch Zusatz von
20%iger Schwefelsäure auf 5,0 eingestellt. Das Gemisch wurde
filtriert; der erhaltene Filterkuchen wurde mit destilliertem
Wasser gewaschen. Hierbei wurde ein Gesamtvolumen an Lösung von
420 ml erhalten. Aufgrund der bakteriologischen Aktivität der
Lösung ergab sich, daß 1,4% des als Ausgangsmaterial eingesetzten
Cephalosporins C nicht acyliert waren, was einem Acylierungsgrad
von 98,6% entspricht.
300 ml einer filtrierten Fermentationsbrühe mit einem Gehalt von
3,1 g Cephalosporin C wurden durch Zusatz von 2 N Natriumhydroxidlösung
auf einen pH-Wert von 7,5 eingestellt. Das Gemisch wurde bei 25-27°C
gerührt und mit 9,76 g 2,4-Dichlorbenzoylchlorid versetzt. Das
Reaktionsgemisch wurde eine weitere Stunde bei 25-27°C gehalten,
wobei der pH-Wert durch Zusatz von 36 ml 2 N Natriumhydroxidlösung
auf etwa 7,5 gehalten wurde. Der pH-Wert der Lösung wurde
dann durch Zusatz von 20%iger Schwefelsäure auf 4,5 eingestellt.
Das Gemisch wurde filtriert; der erhaltene Filterkuchen wurde
mit destilliertem Wasser gewaschen. Hierbei ergab sich ein Gesamtvolumen
an Lösung von 465 ml.
Aufgrund der bakteriologischen Aktivität der Lösung ergab sich,
daß 29,2% des als Ausgangsmaterial eingesetzten Cephalosporins C
nicht acyliert worden waren, was einem Acylierungsgrad von nur
70,8% entspricht.
Der Vergleich des Acylierungsgrads des Cephalosporins C der beiden
obigen Versuche zeigt unmittelbar, daß sich bei Verwendung von
Phthalsäureanhydrid als Acylierungsmittel und unter den erfindungsgemäßen
Verfahrensbedingungen ein praktisch quantitativer Umsatz
ergibt, da lediglich 1,4% des Ausgangs-Cephalosporins C nicht
acyliert wurden, während bei Acylierung mit 2,4-Dichlorbenzoylchlorid
gemäß DE 23 56 122 A1 nur eine sehr niedrige Acylierungsausbeute
von 70,8% unter gleichen Bedingungen erzielt wurde.
Daraus ergibt sich, daß Phthalsäureanhydrid in unerwarteter Weise
wesentlich besser als 2,4-Dichlorbenzoylhydrid zur Isolierung von
Cephalosporin C, insbesondere aus Fermentationsbrühen, geeignet ist.
Claims (7)
1. N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosporin C der Formel I
sowie seine Metallsalze und Additionssalze mit Stickstoffbasen.
2. Natriumsalz des N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosporins C.
3. Verfahren zur Herstellung von N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosporin
C sowie seiner Salze nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
Phthalsäureanhydrid mit Cephalosporin C der Formel II
oder einem seiner Salze in wäßriger Lösung umgesetzt und das
gebildete N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosporin C der Formel I,
gegebenenfalls nach Salzbildung, aus dem Reaktionsgemisch
extrahiert wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß als Salz des Cephalosporins C der Formel II das Natriumsalz
eingesetzt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die verwendete wäßrige Lösung aus einem Fermentationsmedium
besteht, in dem das Cephalosporin C hergestellt wurde.
6. Verfahren nach Anspruch 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Extraktion des N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosporins
C der Formel I mit n-Butanol durchgeführt wird.
7. Verwendung von N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosporin C der
Formel I nach Anspruch 1 oder 2 zur Herstellung von 7-Amino
cephalosporansäure.
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