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DE2841363C2 - - Google Patents

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Publication number
DE2841363C2
DE2841363C2 DE2841363A DE2841363A DE2841363C2 DE 2841363 C2 DE2841363 C2 DE 2841363C2 DE 2841363 A DE2841363 A DE 2841363A DE 2841363 A DE2841363 A DE 2841363A DE 2841363 C2 DE2841363 C2 DE 2841363C2
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DE
Germany
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cephalosporin
formula
salts
carboxybenzoyl
butanol
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DE2841363A
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Pierre Barbery Fr Barthelemy
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Sanofi Aventis France
Original Assignee
Roussel Uclaf SA
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Publication date
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    • C07D501/00Heterocyclic compounds containing 5-thia-1-azabicyclo [4.2.0] octane ring systems, i.e. compounds containing a ring system of the formula:, e.g. cephalosporins; Such ring systems being further condensed, e.g. 2,3-condensed with an oxygen-, nitrogen- or sulfur-containing hetero ring
    • C07D501/02Preparation
    • C07D501/12Separation; Purification
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • C07D501/247-Acylaminocephalosporanic or substituted 7-acylaminocephalosporanic acids in which the acyl radicals are derived from carboxylic acids with hydrocarbon radicals, substituted by hetero atoms or hetero rings, attached in position 3
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Description

Die Erfindung betrifft N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosporin C, ein Verfahren zu seiner Herstellung sowie seine Verwendung zur Herstellung von 7-Aminocephalosporansäure.
Es ist bekannt, daß Cephalosporin C ein zur Herstellung von 7-Aminocephalosporansäure sehr günstig geeignetes Ausgangsmaterial darstellt, die ihrerseits zur Erzeugung neuer Cephalosporine durch Halbsynthese herangezogen wird.
Es ist ferner bekannt, daß es aufgrund des amphoteren Charakters von Cephalosporin C auf ziemlich große Schwierigkeiten stößt, Cephalosporin C aus dem Fermentationsmedium zu extrahieren, in dem es hergestellt wurde.
Zur Durchführung dieser Extraktion und möglichst direkter Gewinnung der angestrebten 7-Aminocephalosporansäure sind bereits zahlreiche Verfahren in der Literatur beschrieben.
So wurde insbesondere angegeben, Cephalosporin C in Form N-substituierter Derivate, die in situ im Fermentationsmedium hergestellt wurden, zu isolieren und die so erhaltenen N-substituierten Derivate des Cephalosporins C anschließend unter Erhalt von 7-Aminocephalosporansäure zu spalten.
In FR 13 94 820 B sowie in Helvetica Chimica Acta 51, Bd. 5 (1968) ist ferner die Herstellung einiger Derivate beschrieben, bei denen die Aminfunktion der Aminoadipinkette des Cephalosporins C mit niederen Alkylgruppen, Arylgruppen oder Acylgruppen blockiert ist.
In der obigen Publikation ist ferner auf den Seiten 1112-1113 (vgl. Verbindung Nr. 10) die Herstellung von N-(Phthalimido)-cephalosporin C durch Umsetzung von Cephalosporin C mit N-Carbethoxyphthalimid durch Arbeiten in einer wäßrigen Lösung in Gegenwart eines organischen Lösungsmittels beschrieben.
Aus DE 24 58 554 A1 ist ein Verfahren zur Isolierung von Cephalosporin C aus Fermentationsbrühen durch N-Acylierung unter Bildung des entsprechenden N-p-Nitrobenzoyl-Derivats bekannt, bei dem wesentlich ist, daß bei der Derivatbildung p-Nitrobenzoylchlorid verwendet wird und in der Acylierungsstufe ein organisches Lösungsmittel eingesetzt werden muß, insbesondere Aceton oder Ethylacetat (vgl. etwa die Beispiele 1 und 3 sowie den Anspruch 3), was nachteilig ist, da, abgesehen von den Gestehungskosten des Lösungsmittels, eine Nachbehandlung der Mutterlaugen zur Rückgewinnung der organischen Lösungsmittel erforderlich ist, was technologisch wie wirtschaftlich außerordentlich ungünstig ist. Hinzu kommt, daß bei diesem Verfahren auch in der Extraktionsstufe teure Lösungsmittel, wie Aceton oder Ethylacetat, eingesetzt werden; Alkohole sind unter den verwendbaren Lösungsmitteln nicht genannt.
DE 23 56 122 A1 ist ein analoges Verfahren zur Isolierung von Cephalosporin C über das 4-Chlorbenzoyl- bzw. 2,4-Di­ chlorbenzoyl-Derivat zu entnehmen, wobei auch bei diesem Verfahren das entsprechende Benzoylhalogenid als Reaktant verwendet und ein mit Wasser mischbares inertes organisches Lösungsmittel bei der Acylierungsstufe eingesetzt wird (vgl. S. 12, 1. Abs. dieser Druckschrift). Ebenso werden solche Lösungsmittel, wie etwa Aceton, auch in der Extraktionsstufe eingesetzt, wobei auch in dieser Druckschrift keine Alkohole als Extraktionsmittel angegeben sind, da auf S. 12, 1. Abs., als typische Vertreter solcher Lösungsmittel Ketone, wie Aceton, Ether, wie Dioxan, Tetrahydrofuran, Dimethoxyethan oder Diethoxyethan, sowie Nitrile, wie Acetonitril, genannt sind.
Aus DE 21 57 693 A1 war ferner die Isolierung von Cephalosporin C aus Fermentationsbrühen über entsprechende N-Aroyl-Derivate bekannt, wobei definitiv nur das Benzoyl-Derivat genannt ist. Die Benzoylierung erfolgt mit Benzoylchlorid. Die Ausbeute an N-Benzoyl-cephalosporin C liegt bei diesem Verfahren in der gleichen ungünstig niedrigen Größenordnung wie beim Verfahren gemäß DE 23 56 122 A1, wie aus den Beispielsangaben hervorgeht.
Auch andere Derivate des Cephalosporins C wurden bereits hergestellt, beispielsweise Benzamidocephalosporin C.
Die Herstellung dieser Derivate des Cephalosporins C ist generell mit dem Nachteil belastet, daß hierbei sehr kostspielige Ausgangssubstanzen eingesetzt werden müssen und die Durchführung der Reaktion in Gegenwart organischer Lösungsmittel, wie Aceton, erforderlich ist, was eine Nachbehandlung der Mutterlaugen zur Rückgewinnung dieser organischen Lösungsmittel mit sich bringt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein neues Derivat des Cephalosporins C, das aus billigeren und leicht zugänglichen Ausgangsmaterialien hergestellt werden kann und zur Herstellung von 7-Aminocephalosporansäure verwendbar ist, sowie ein Verfahren zu seiner Herstellung anzugeben, das unter Bedingungen durchführbar ist, unter denen die Umsetzung nicht in Gegenwart organischer Lösungsmittel durchgeführt werden muß, um die oben genannten Nachteile zu vermeiden.
Die Aufgabe wird gemäß den Patentansprüchen 1, 3 und 7 gelöst.
Das erfindungsgemäße neue Derivat des Cephalosporins C ist die 3-Acetoxymethyl-7-[5-(2-carboxyphenylcarbonylamino)- 5-carboxy-1-oxo-pentylamino]-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo­ [4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure, die kurz als N-(2-Carboxy­ benzoyl)-cephalosporin C bezeichnet wird.
Das erfindungsgemäße Derivat des Cephalosporins C besitzt die Formel I
und umfaßt auch die entsprechenden Metallsalze und Additionssalze mit Stickstoffbasen.
Die Metallsalze können beispielsweise Salze von Alkalimetallen, wie Natrium, Kalium oder Lithium, sowie von Erdalkalimetallen, wie Calcium, sein.
Unter den Additionssalzen mit Stickstoffbasen werden beispielsweise die Ammoniumsalze, die Salze von Aminen, wie Monomethylamin, Diethylamin, Triethylamin, Lysin, Arginin und Triethanolamin, sowie die quaternären Ammoniumsalze, wie Hyamin, verstanden.
Unter den erfindungsgemäßen Verbindungen ist insbesondere das Natriumsalz der 3-Acetoxymethyl-7-[5-(2-carboxy­ phenylcarbonylamino)-5-carboxy-1-oxo-pentylamino]-8-oxo­ 5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure (Natriumsalz des N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosphorins C) zu nennen.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung des obigen neuen Derivats des Cephalosporins C sowie seiner Salze, das dadurch gekennzeichnet ist, daß Phthalsäureanhydrid mit Cephalosporin C der Formel II
oder einem seiner Salze in wäßriger Lösung umgesetzt und das gebildete N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosporin der Formel I, gegebenenfalls nach Salzbildung, aus dem Reaktionsgemisch extrahiert wird.
Der oben erläuterte Stand der Technik zeigt, daß bereits zahlreiche N-Acylierungsmittel für Cephalosporin C herangezogen wurden, um diese Verbindung aus Fermentationsbrühen isolieren zu können, wobei aber dem Fachmann keinerlei Erfahrung im Sinne einer Systematik zur Verfügung stand, welche Derivate sich besonders gut für den angestrebten Zweck eignen. So war es weder abzusehen, daß das N-(2- Carboxybenzoyl)-Derivat als solches mit besonders hohen Ausbeuten aus Fermentationsbrühen zu gewinnen sein würde, noch, daß sich Phthalsäureanhydrid besonders gut als Acylierungsmittel eignen würde. Zwar ist Weygand/Hilgetag, Organisch-chemische Experimentierkunst, 4. Aufl., Leipzig, 1970, S. 496-498, zu entnehmen, daß - vom allgemeinen chemischen Synthesestandpunkt her - die Anhydride von Carbonsäuren stärkere Acylierungsmittel sind als die Carbonsäuren selbst, jedoch werden ja bekanntermaßen auch nur in sehr seltenen Fällen die freien Carbonsäuren als Acylierungsmittel eingesetzt, sondern fast stets die Säurehalogenide, die wiederum besonders gute Acylierungsmittel darstellen. Im übrigen werden diese Acylierungsreaktionen üblicherweise, wie auch der erläuterte Stand der Technik zeigt, in Gegenwart von organischen Lösungsmitteln durchgeführt. Andererseits stellen nun Fermentationsbrühen, wie sie in der Praxis anfallen, Reaktionsmedien dar, die mit den üblichen organischen Synthesemedien in keiner Weise zu vergleichen sind, da sie ja eine sehr große Anzahl störender Begleitsubstanzen, insbesondere Proteine und Aminosäure-Derivate sowie Nährmediumkomponenten, enthalten, die den Reaktionsablauf in vielfacher Hinsicht beeinflussen. Der Stand der Technik zeigt ja auch, daß auf diesem Gebiet zahlreiche empirische Lösungen gesucht wurden, da es an einer allgemeinen Konzeption fehlte.
Die zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens eingesetzten Salze des Cephalosporins C der Formel II sind vorteilhaft Salze von Alkalimetallen, wie Natrium oder Kalium, sowie das Ammoniumsalz.
Die zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens eingesetzte wäßrige Lösung von Cephalosporin C oder einem seiner Salze kann vorteilhaft aus einem Fermentationsmedium bestehen, in dem das Cephalosporin C hergestellt wurde. Die wäßrige Lösung des Cephalosporins C oder eines seiner Salze kann ferner auch aus einem Fermentationsmedium bestehen, das an Cephalosporin C oder einem seiner Salze angereichert ist.
Die Extraktion der Verbindung der Formel I oder eines ihrer Salze kann mit einem Alkanol niederer Molekülmasse, wie n-Butanol, Isobutanol oder s-Butanol, vorgenommen werden.
Die Verbindung der Formel I kann erforderlichenfalls nach Alkalischmachen des Reaktionsmediums direkt in Form des Salzes extrahiert werden.
Vor der Extraktion der erfindungsgemäßen Verbindung der Formel I oder eines ihrer Salze kann ferner mit einem Salz, wie Natriumchlorid oder Natriumsulfat, ausgesalzt werden.
Die Salze können ferner auch durch Umsetzung der Verbindung der Formel I mit den entsprechenden Basen in etwa stöchiometrischen Mengenverhältnissen hergestellt werden.
Eine bevorzugte Durchführungsweise des erfindungsgemäßen Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) als Salz des Cephalosporins C der Formel II das Natriumsalz verwendet wird,
  • b) die wäßrige Lösung aus einem Fermentationsmedium besteht, in dem das Cephalosporin C hergestellt wurde, und
  • c) die Extraktion der Verbindung der Formel I mit n-Butanol vorgenommen wird.
Das erfindungsgemäße Derivat des Cephalosporins C der Formel I eignet sich insbesondere zur Herstellung von 7-Aminocephalosporansäure.
Die Erfindung betrifft entsprechend auch die Verwendung der Verbindung der Formel I sowie ihrer Salze zur Herstellung von 7-Aminocephalosporansäure, wobei die Verbindung der Formel I oder eines ihrer Salze mit Mitteln behandelt wird, die zu einer Spaltung der Verbindung der Formel I unter Erhalt von 7-Aminocephalosporansäure geeignet sind.
So kann beispielsweise ein Iminoether, der aus einer Verbindung der Formel I oder einem ihrer Salze durch Silylierung und anschließende Iminohalogenierung und Iminoveretherung der Verbindung der Formel I oder eines ihrer Salze erhalten wurde, hydrolysiert werden.
Zur Herstellung von 7-Aminocephalosporansäure wird die Verbindung der Formel I oder eines ihrer Salze mit zur Spaltung in 7-Aminocephalosporansäure geeigneten Mitteln behandelt.
Entsprechend einer bevorzugten Verfahrensweise bestehen die zur Spaltung der Verbindung der Formel I oder ihrer Salze geeigneten Mittel darin, daß die Verbindung oder eines ihrer Salze mit einem Silylierungsmittel und die resultierende Verbindung danach mit einem imidchloridbildenden Mittel zum entsprechenden Imidchlorid umzusetzen, das dann mit einem niederen Alkohol zum Iminoether umgesetzt wird, der zu 7-Aminocephalosporansäure hydrolysiert wird.
Das bei der Herstellung von 7-Aminocephalosporansäure eingesetzte Silylierungsmittel kann beispielsweise aus einem Trialkylhalogensilan, wie Trimethylchlorsilan, einem Dialkyldihalogensilan, wie Dimethyldichlorsilan, oder einem Alkyltrihalosilan, wie Methyltrichlorsilan, bestehen, wobei Trialkylhalogensilane, wie Trimethylchlorsilan, bevorzugt sind.
Das eingesetzte imidchloridbildende Mittel kann insbesondere aus Phosphoroxychlorid, Phosphorpentachlorid, Phosphortrichlorid, Thionylchlorid oder Oxallylchlorid bestehen.
Der zur Herstellung des Iminoethers verwendete niedere Alkohol kann aus einem Alkohol, wie Methanol, Ethanol oder Butanol, bestehen, wobei n-Butanol bevorzugt ist. Die Reaktion kann ferner vorteilhaft in Gegenwart eines tertiären Amins, wie Dimethylanilin oder Triethylamin, vorgenommen werden.
Die Hydrolyse des erhaltenen Iminoethers wird nach bekannten Verfahren mit Wasser in Gegenwart saurer oder basischer Katalysatoren durchgeführt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Beispiel 1 Herstellung von N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosporin C
Zu 25 g in 250 ml destilliertem Wasser gelöstem Cephalosporin C werden 25 g Natriumhydrogencarbonat und danach unter Rühren 25 g Phthalsäureanhydrid zugesetzt.
Nach 1 h Rühren bei 20 bis 25°C wird filtriert und abgekühlt, worauf 100 ml n-Butanol zugesetzt werden.
Nach Einstellung des pH-Werts auf 2 durch Zusatz von Phosphorsäure wird 30 min gerührt und dann dekantiert. Die mit Kristallen beladene Butanolphase wird abgetrennt und die wäßrige Phase noch zweimal mit 20 ml n-Butanol extrahiert, worauf die drei kristallbeladenen Butanolextrakte abgetrennt und nacheinander filtriert werden.
Die erhaltenen Kristalle werden zweimal mit 10 ml n-Butanol gewaschen und im Vakuum getrocknet; es werden 28,12 g Produkt in Form weißer Kristalle erhalten (Ausbeute 78,5%).
Analyse C₂₄H₂₅N₃O₁₁S, M=562,544:
berechnet:C 51,15, H 4,47, N 7,45, S 5,69%; gefunden:C 45,6,  H 4,7,  N 6,6,  S 5,7%.
Das erhaltene Produkt wird durch Verrühren mit eisgekühltem destillierten Wasser gewaschen, filtriert und auf dem Filter nochmals mit eisgekühltem destilliertem Wasser bis zur Salzfreiheit gewaschen.
Auf diese Weise wird die reine Verbindung erhalten.
Analyse C₂₄H₂₅N₃O₁₁S, M=562,544:
berechnet:C 51,15, H 4,47, N 7,45, S 5,69%; gefunden:C 51,2,  H 4,6,  N 7,7,  S 5,5%.
Beispiel 2 Herstellung von N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosporin C
Zu 1 l filtrierter Fermentationsbrühe mit 8 g Cephalosporin C werden nach Einstellung des pH-Werts auf 3 durch Ansäuern, Filtration und Einstellung des pH-Werts auf 8,2 10 g Phthalsäureanhydrid und 10 g Natriumhydrogencarbonat zugegeben, worauf 1 h gerührt wird.
Nach Zusatz von 200 ml n-Butanol und Einstellung des pH-Werts auf 4 durch Zusatz von 10%iger Schwefelsäure wird der Butanolextrakt abgetrennt.
Nach Einstellung des pH-Werts auf 2 durch Zusatz von 10%iger Schwefelsäure wird zweimal mit je 200 ml n-Butanol extrahiert, worauf die Butanolextrakte vereinigt und mit Wasser gewaschen werden.
Anschließend wird durch Zusatz von 20 ml Wasser in eine wäßrige Phase übergeführt, worauf nach Einstellung des pH-Werts auf 4 durch Zusatz von 2N NaOH-Lösung nochmals 30 ml Wasser zugesetzt werden.
Es werden 100 ml einer wäßrigen Phase erhalten, der nach Einstellung des pH-Werts auf 2 durch Zusatz von Schwefelsäure 10 ml n-Butanol zugesetzt werden, worauf 3 h unter Rühren auf 0 bis +5°C gehalten wird.
Danach wird filtriert, mit Wasser gewaschen und getrocknet. Es werden 2,32 g des angestrebten Produkts erhalten.
Die erhaltene Verbindung ist mit der von Beispiel 1 identisch.
Beispiel 3 Natriumsalz des N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosporins C
1 l Fermentationsbrühe mit 10 g Cephalosporin C wird nach Filtration durch Zusatz von 2 N NaOH-Lösung auf einen pH-Wert von 7,5 eingestellt, worauf 20 g Phthalsäureanhydrid zugesetzt werden. Man hält 1 h auf diesem pH-Wert und setzt dann nach Einstellung des pH-Werts auf 2 20 g Natriumsulfat zu.
Nach viermaliger Extraktion mit 50 ml n-Butanol werden die Butanolextrakte vereinigt und dreimal mit 50 ml Wasser gewaschen.
Nach Entwässerung durch Destillation unter vermindertem Druck wird durch Zusatz einer 10%igen Lösung von Natriumäthylhexanoat in Butanol auf einen pH-Wert von 4 eingestellt. Danach wird filtriert, mit Butanol gewaschen und getrocknet, worauf das angestrebte Produkt erhalten wird.
Beispiel 4 Herstellung von 7-Amino-3-(acetoxymethyl)-8-oxo-5-thia-1- azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure (7-Aminocephalosporansäure)
Zu 11 ml wasserfreiem Methylenchlorid werden unter Rühren und Stickstoff 2,8 g N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosporin C und danach 5,1 ml Dimethylanilin zugegeben.
Anschließend werden unter Rühren und Stickstoff 2,4 ml Trimethylchlorsilan zugesetzt, worauf 45 min bei 35°C gerührt und danach auf 20°C abgekühlt wird; danach werden nochmals 0,7 ml Dimethylanilin und 1 ml Trimethylchlorsilan zugegeben.
Nach 1,5 h Rühren bei Raumtemperatur wird 18 h stehengelassen; anschließend wird die Lösung unter Rühren und Stickstoff auf -65°C abgekühlt, wonach 2,34 g Phosphorpentachlorid zugesetzt werden. Nach Ansteigenlassen der Temperatur auf -40°C wird 2 h bei dieser Temperatur gerührt, danach nochmals auf -65°C abgekühlt und mit 20 ml Butanol versetzt.
Anschließend wird nach Ansteigenlassen der Temperatur auf -40°C 2 h gerührt, worauf 10 ml entionisiertes Wasser zugesetzt werden. Nach Ansteigenlassen der Temperatur auf 20°C wird gerührt, durch Zusatz von Triethylamin auf einen pH-Wert von 3,3 eingestellt, über Nacht stehengelassen, abgenutscht oder zentrifugiert und mit entionisiertem Wasser sowie danach mit Aceton gewaschen.
Nach dem Trocknen im Vakuum werden 0,9 g des angestrebten Produkts erhalten.
Aus der erfindungsgemäßen Verbindung der Formel I läßt sich besonders vorteilhaft 7-Aminocephalosporansäure herstellen, die als Zwischenprodukt für die Synthese von Antibiotika des Cephalosporintyps dient.
Beispiel 5
Das erfindungsgemäße Verfahren wurde in einem Vergleichsversuch mit dem Verfahren gemäß DE 23 56 122 A1 verglichen.
Versuch 1 (erfindungsgemäßes Verfahren)
300 ml einer filtrierten Fermentationsbrühe mit einem Gehalt von 3,18 g Cephalosporin C wurden durch Zusatz von 2 N Natriumhydroxidlösung auf einen pH-Wert von 7,5 eingestellt. Das Gemisch wurde bei 25-27°C gerührt und mit 6,8 g Phthalsäureanhydrid versetzt, worauf eine weitere Stunde bei 25-27°C umgesetzt und der pH-Wert durch Zugabe von 42 ml 2 N Natriumhydroxidlösung auf etwa 7,5 gehalten wurde.
Der pH-Wert des Gemischs wurde anschließend durch Zusatz von 20%iger Schwefelsäure auf 5,0 eingestellt. Das Gemisch wurde filtriert; der erhaltene Filterkuchen wurde mit destilliertem Wasser gewaschen. Hierbei wurde ein Gesamtvolumen an Lösung von 420 ml erhalten. Aufgrund der bakteriologischen Aktivität der Lösung ergab sich, daß 1,4% des als Ausgangsmaterial eingesetzten Cephalosporins C nicht acyliert waren, was einem Acylierungsgrad von 98,6% entspricht.
Versuch 2 (Vergleichsversuch)
300 ml einer filtrierten Fermentationsbrühe mit einem Gehalt von 3,1 g Cephalosporin C wurden durch Zusatz von 2 N Natriumhydroxidlösung auf einen pH-Wert von 7,5 eingestellt. Das Gemisch wurde bei 25-27°C gerührt und mit 9,76 g 2,4-Dichlorbenzoylchlorid versetzt. Das Reaktionsgemisch wurde eine weitere Stunde bei 25-27°C gehalten, wobei der pH-Wert durch Zusatz von 36 ml 2 N Natriumhydroxidlösung auf etwa 7,5 gehalten wurde. Der pH-Wert der Lösung wurde dann durch Zusatz von 20%iger Schwefelsäure auf 4,5 eingestellt.
Das Gemisch wurde filtriert; der erhaltene Filterkuchen wurde mit destilliertem Wasser gewaschen. Hierbei ergab sich ein Gesamtvolumen an Lösung von 465 ml.
Aufgrund der bakteriologischen Aktivität der Lösung ergab sich, daß 29,2% des als Ausgangsmaterial eingesetzten Cephalosporins C nicht acyliert worden waren, was einem Acylierungsgrad von nur 70,8% entspricht.
Der Vergleich des Acylierungsgrads des Cephalosporins C der beiden obigen Versuche zeigt unmittelbar, daß sich bei Verwendung von Phthalsäureanhydrid als Acylierungsmittel und unter den erfindungsgemäßen Verfahrensbedingungen ein praktisch quantitativer Umsatz ergibt, da lediglich 1,4% des Ausgangs-Cephalosporins C nicht acyliert wurden, während bei Acylierung mit 2,4-Dichlorbenzoylchlorid gemäß DE 23 56 122 A1 nur eine sehr niedrige Acylierungsausbeute von 70,8% unter gleichen Bedingungen erzielt wurde.
Daraus ergibt sich, daß Phthalsäureanhydrid in unerwarteter Weise wesentlich besser als 2,4-Dichlorbenzoylhydrid zur Isolierung von Cephalosporin C, insbesondere aus Fermentationsbrühen, geeignet ist.

Claims (7)

1. N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosporin C der Formel I sowie seine Metallsalze und Additionssalze mit Stickstoffbasen.
2. Natriumsalz des N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosporins C.
3. Verfahren zur Herstellung von N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosporin C sowie seiner Salze nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß Phthalsäureanhydrid mit Cephalosporin C der Formel II oder einem seiner Salze in wäßriger Lösung umgesetzt und das gebildete N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosporin C der Formel I, gegebenenfalls nach Salzbildung, aus dem Reaktionsgemisch extrahiert wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Salz des Cephalosporins C der Formel II das Natriumsalz eingesetzt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die verwendete wäßrige Lösung aus einem Fermentationsmedium besteht, in dem das Cephalosporin C hergestellt wurde.
6. Verfahren nach Anspruch 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Extraktion des N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosporins C der Formel I mit n-Butanol durchgeführt wird.
7. Verwendung von N-(2-Carboxybenzoyl)-cephalosporin C der Formel I nach Anspruch 1 oder 2 zur Herstellung von 7-Amino­ cephalosporansäure.
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