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DE2729879A1 - Ionisations-brandmelder - Google Patents

Ionisations-brandmelder

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Publication number
DE2729879A1
DE2729879A1 DE19772729879 DE2729879A DE2729879A1 DE 2729879 A1 DE2729879 A1 DE 2729879A1 DE 19772729879 DE19772729879 DE 19772729879 DE 2729879 A DE2729879 A DE 2729879A DE 2729879 A1 DE2729879 A1 DE 2729879A1
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DE
Germany
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fire detector
detector according
wall section
outer jacket
axially
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Application number
DE19772729879
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English (en)
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DE2729879B2 (de
DE2729879C3 (de
Inventor
Hartwig Ing Grad Beyersdorf
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Individual
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Publication of DE2729879A1 publication Critical patent/DE2729879A1/de
Publication of DE2729879B2 publication Critical patent/DE2729879B2/de
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Publication of DE2729879C3 publication Critical patent/DE2729879C3/de
Expired legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B17/00Fire alarms; Alarms responsive to explosion
    • G08B17/10Actuation by presence of smoke or gases, e.g. automatic alarm devices for analysing flowing fluid materials by the use of optical means
    • G08B17/11Actuation by presence of smoke or gases, e.g. automatic alarm devices for analysing flowing fluid materials by the use of optical means using an ionisation chamber for detecting smoke or gas
    • G08B17/113Constructional details

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Analytical Chemistry (AREA)
  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Fire-Detection Mechanisms (AREA)

Description

  • Ionisations-Brandmelder
  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Ionisations-Brandmelder mit einer Meßkammer, einer axial hinter dieser liegenden, mit ihr elektrisch in Reihe geschalteten Referenzkammer, mindestens einer die Kammern ionisierenden Strahlunqsque11* und einem die Kammern enthaltenden, einen rohrförmigen Au9en(nrlritel und eine mit diesem einstückig verbundene, ringförmige Stirnwand aufweisenden Gehäuse, wobei eine sich quer zur Melderachse erstreckende Außenelektrode der Meßkammer innerhalb der mittigen Öffnung der Stirnwand nahe letzterer liegt, die Meßkammer über einen annähernd ringförmigen Spalt zwischen Außenelektrode und Stirnwand der Umgebungsluft zugänglich ist, die Referenzkammer stärker als die Meßkammer gegenüber der Umgebung abgeschlossen ist, ein mit einem annähernd rohrförmigen Wandabschnitt von gegenüber dem Außenmantel geringerem Durchmesser die Referenzkammer umgebender Isolator einen weiteren, der Innenseite des Außenmantels benachbarten rohrförmigen Wandabschnitt sowie einen die beiden rohrförmigen Wandabschnitte verbindenden, annähernd ringförmigen Wandabschnitt umfaßt sowie eine in der Referenzkammer an deren axial rückwärtigem Ende quer zur Meldeachse liegende Innenelektrode und eine dieser parallele, annähernd in Höhe des ringförmigen Wandabschnitts liegende, beiden Kammern gemeinsame Mittelelektrode trägt.
  • Ein derartiger Brandmelder ist bekannt (DT-AS 24 03 418). Hierbei liegt der dem Außenmantel benachbarte rohrförmige Wandabschnitt des Isolators in demselben axialen Bereich wie der die Referenzkammer umgebende rohrförmige Wandabschnitt von geringerem Durchmesser, wodurch ein zur Rückseite des Isolators offener, die Schaltungselemente einer an alle Elektroden angeschlossenen Signalgeberschaltung aufnehmender, ringförmiger Raum gebildet wird, und das aus Metall bestehende Gehäuse ist auf der Außenseite des Isolators aufgesteckt gehalten. Nachteilig hierbei ist, daß der Isolator einerseits und das Gehäuse andererseits zwei aus verschiedenen Materialien bestehende, getrennt voneinander herzustellende Teile von relativ komplizierter Form sind, die einen gewissen Herstellungsaufwand erfordern. Weiter schränkt der dem Außenmantel des Gehäuses benachbarte rohrförmige Wandabschnitt des Isolators die radiale Weite des für die Unterbringung der Schaltungselemente benutzten Raumes ein. Zu diesen konstruktiven Nachteilen kommt in elektrischer Hinsicht, daß zwar das metallische Gehäuse eine günstige Abschirmung der Kammern gegen äußere Störfelder bewirkt, daß es jedoch selbst ungeschützt von außen anlegbaren Spannungen ausgesetzt ist, so daß die angeschlossene Signalgeberschaltung durch aufwendige Schaltungsmaßnahmen gegen den Einfluß solcher Spannungen geschützt werden muß.
  • Es wurde auch bereits ein Ionisations-Brandmelder ähnlicher Art vorgeschlagen, wobei der dem Außenmantel benachbarte rohrförmige Wandabschnitt sich, die Meßkammer umgebend, von dem ringförmigen Wandabschnitt axial nach außen erstreckt und die Außenelektrode auf ihrer Außenseite von einem elektrisch nichtleitenden Deckel bedeckt ist (P 26 52 970.4).
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Ionisations-Brandmelder der eingangs genannten Art in konstruktiv unaufwendiger Weise so auszubilden, daß er auf seiner Außenseite keine elektrisch leitfähigen Teile aufweist, dabei jedoch weiterhin eine Abschirmung der Kammern gegen äußere Störfelder beizubehalten.
  • Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung bei einem Ionisations-Brandmelder der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß der dem Außenmantel benachbarte rohrförmige Wandabschnitt von der Innenseite des Außenmantels radial beabstandet sowie mit seinem axial äußeren Ende einstückig mit der Stirnwand verbunden ist und daß zwischen dem Außenmantel und dem ihm benachbarten rohrförmigen Wandabschnitt eine auf einem festen Potential gehaltene, elektrisch leitende Abschirmhülse liegt, die die Kammern in Umfangsrichtung zumindest auf dem überwiegenden Teil ihres Umfangs sowie zumindest annähernd auf ihrer axialen Gesamtlänge umgibt.
  • Bei dem Brandmelder gemäß der Erfindung wird eine Abschirmung durch die genannte Abschirmhülse erreicht, die jedoch von außen her nicht zugänglich ist, da sie innerhalb des Außenmantels und der Stirnwand des Gehäuses liegt. Dieses Gehäuse selbst ist einstückig mit dem Isolator gebildet, besteht also selbst aus einem isolierenden Material, so daß das Gehäuse und der die AuBenelektrode bedeckende Deckel vollständig eine Berührung elektrisch leitender Teile von außen her verhindern. Durch die einstückige Ausbildung des Gehäuses und des Isolators ergibt sich darüberhinaus eine äußerst einfache Herstellbarkeit, da nur ein einziges Formteil von relativ komplizierter Form aus einem einzigen Werkstoff herzustellen ist. Abgesehen von diesem das Gehäuse und den Isolator bildenden Formteil sind alle übrigen Teile des Melders von einfacher Art und leicht herzustellen.
  • Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert, in denen Ausführungsbeispiele dargestellt sind. Es zeigen: Fig. 1 einen Schnitt durch einen Brandmelder gemäß der Erfindung entlang der Linie I-I in Fig. 3; Fig. 2 eine Draufsicht auf den Brandmelder gemäß Fig. 1 nach Entfernung der Außenelektrode und des Deckels; Fig. 3 einen waagerechten Schnitt durch den Brandmelder gemäß Fig. 1 entlang der Linie III-III; Fig. 4 eine Seitenansicht des Brandmelders gemäß Fig. 1 bei Blick in Richtung des Pfeils IV in Fig. 3, jedoch mit weggelassenem Gehäuse und Deckel; Fig. 5 eine weitere Ausführungsform eines Brandmelders gemäß der Erfindung.
  • Der in Fig. 1 gezeigte Ionisations-Brandmelder besteht in üblicher Weise aus einem Meldereinsatz 10, der lösbar an einem Sokkel 12 befestigt ist. Der Sockel 12 kann seinerseits an einer nicht gezeigten Unterlage befestigt werden, beispielsweise an der Wand oder an der Decke eines Raumes, so daß im letzteren Fall der Meldereinsatz 10 nach unten weist. Im Meldereinsatz 10 sind eine Meßkammer 14 und eine axial hinter dieser liegende, mit ihr elektrisch in Reihe geschaltete Referenzkammer 16 gebildet. Diese liegen innerhalb eines Gehäuses 18, das einen zylindermantelförmigen Außenmantel 20 und eine mit diesem einstückig verbundene, kreisringförmige Stirnwand 22 aufweist, deren radiale Breite gering gegenüber ihrem Durchmesser ist und deren Außenseite einen Teil der freien, dem Sockel 12 abgewandten Stirnseite des Meldereinsatzes 10 bildet. Innerhalb des Gehäuses 18 liegt der Isolator 24, der mit dem Gehäuse 18 einstückig verbunden ist; beide bestehen aus einem elektrisch nichtleitenden Kunststoff von hohem Oberflächenwiderstand.
  • Die Referenzkammer 16 ist in ihrem Durchmesser kleiner als die Meßkammer 14. Am rückwärtigen Ende der Referenzkammer 16 liegt die kreisscheibenförmige Innenelektrode 26, die senkrecht zur Melderachse koaxial zum Gehäuse 18 und zum Isolator 24 angeordnet ist. Die parallel zu ihr liegende und geringfügig größere Mittelelektrode 28 ist ebenfalls kreisscheibenförmig, wie aus der Draufsicht der Fig. 2 erkennbar. Die Mittelelektrode 28 ist beiden Kammern, 14, 16 gemeinsam. Die Meßkammer 14 liegt zwischen der Mittelelektrode 28 und einer Außenelektrode 30, die einen ebenen, zur Mittelelektrode 28 parallelen Mittelteil 32 sowie von diesem an diametral gegenüberliegenden Umfangsstellen radial nach außen weisende Ösen 34 aufweist. Auf ihrer Außenseite ist die Außenelektrode 30 von einem Deckel 36 aus elektrisch nichtleitendem Kunststoff bedeckt. Alle Elektroden 30, 28, 26 sind von dem Isolator 24 umgeben, der auch die Meßkammer 14 und die Referenzkammer 16 auf deren nicht von den Elektroden 30, 28, 26 abgeschlossenen Seiten umgibt. Die Ionisierung der Kammern 14, 16 erfolgt mittels einer auf der Rückseite der Außenelektrode 30 bzw.
  • auf der Vorderseite der Innenelektrode 26 angebrachten, bändchenförmigen Strahlungsquelle 38 bzw. 40. Zur Befestigung der Strahlungsquellen 38, 40 sind aus der Außenelektrode 30 und der Innenelektrode 26 jeweils zwei in einem der Länge der Strahlungsquelle 38, 40 entsprechenden Abstand liegende Haken 42 bzw. 44 herausgestanzt und, wie in Fig. 3 ersichtlich, von den durch das Stanzen entstehenden Öffnungen 46 fort auf die zwischen ihnen und der Außenelektrode 30 bzw. der Innenelektrode 26 aufliegenden Strahlungsquellen 38 bzw. 40 umgebogen. Dadurch wird im Gegensatz zu üblichen Lösungen, bei denen die bändchenförmigen Strahlungsquellen über die Stanzöffnungen hinweggeführt sind, eine von Scherkräften freie, schonende Befestigung der Strahlungsquellen 38, 40 erzielt.
  • Der Isolator 24 weist im wesentlichen eine annähernd in Höhe der Mittelelektrode 28 abgestufte Becherform auf. An seinem rückseitigen Ende wird er von einem hinter der Innenelektrode 26 liegenden, kreisscheibenförmigen Wandabschnitt 48 abgeschlossen, in dessen Mitte die Innenelektrode 26 mittels einer Schraube 50 gehalten ist. Der Kopf 52 der Schraube 50 liegt auf der Außenseite der Innenelektrode 26, weswegen die Strahlungsquelle 40 exzentrisch angeordnet ist. Die Schraube 50 ist in eine in den Wandabschnitt 48 eingegossene und ihn durchsetzende Innengewindebüchse 54 eingeschraubt und ragt mit ihrem rückwärtigen Ende aus dieser hervor, um hier zum elektrischen Anschluß der Innenelektrode 26 mittels einer aufgeschraubten Mutter 56 eine Anschlußfahne 58 befestigen zu können.
  • An den rückseitigen Wandabschnitt 48 schließt ein die Referenzkammer 16 umgebender, rohrförmiger Wandabschnitt 60 an. Der Außendurchmesser dieses im folgenden als kleiner rohrförmiger Wandabschnitt bezeichneten Abschnitts 48 beträgt annähernd die Hälfte des Innendurchmessers des Außenmantels 20 des Gehäuses 18.
  • An das vordere, in Fig. 1 obere Ende des kleinen rohrförmigen Wandabschnitts 60 schließt ein sich von ihm radial nach außen erstreckender, kreisringförmiger Wandabschnitt 62 des Isolators 24 an. Dieser ringförmige Wandabschnitt 62 liegt annähernd in der Ebene der Mittelelektrode 28, da er diese auf seiner Vorderseite so trägt, daß sie den Innendurchmesser des kleinen rohrförmigen Wandabschnitts 60 überdeckt; in Fig. 2 ist die Innenseite des kleinen rohrförmigen Wandabschnitts 60 bei 63 gestrichelt angedeutet. Schließlich umfaßt der Isolator 24 einen weiteren rohrförmigen Wandabschnitt 64, der dem Außenmantel 20 des Gehäuses 18 benachbart, von ihm jedoch radial beabstandet ist. Dieser rohrförmige Wandabschnitt 64 hat gegenüber dem kleinen rohrförmigen Wandabschnitt 60 einen entsprechend größeren Durchmesser und sei daher im folgenden als großer rohrförmiger Wandabschnitt bezeichnet. Der radiale Abstand zwischen Außenseite des großen rohrförmigen Wandabschnitts 60 und Innenseite des Außenmantels 20 soll zwischen 3 % und 8 % des Außendurchmessers des Außenmantels 20 betragen und beträgt beim Ausführungsbeispiel 4,6 % dieses Außendurchmessers.
  • Der große rohrförmige Wandabschnitt 64 erstreckt sich, die Meßkammer 14 umgebend, von dem ringförmigen Wandabschnitt 62 axial nach außen zum Innenrand der Stirnwand 22, mit der er verbunden ist; der Innendurchmesser des großen rohrförmigen Wandabschnitts 64 gleicht im Interesse einer leichten Herstellbarkeit demjenigen der Stirnwand 22. Dadurch, daß sich der große rohrförmige Wandabschnitt 64 nicht etwa wie bei bekannten Lösungen in Richtung auf den Sockel 12 hin nach hinten erstreckt, verbleibt in dem die Referenzkammer 16 und den kleinen rohrförmigen Wandabschnitt 60 umgebenden Ringraum 66 genügend Platz, um Schaltungselemente 68 einer an alle Elektroden 30, 28, 26 angeschlossenen Signalgeberschaltung unterzubringen. Selbst wenn diese Schaltungselemente 68 nämlich nicht den Ringraum 66 ausfüllen, ist es doch aus Gründen einer guten Wärmeabfuhr und einer hochwertigen elektrischen Isolierung günstig, wenn für die Schaltungselemente 68 genügend Raum zur Verfügung steht.
  • Zwischen dem Außenmantel 20 des Gehäuses 18 und dem großen rohrförmigen Wandabschnitt 64 liegt eine auf einem festen Potential gehaltene, elektrisch leitende Abschirmhülse 70 (Fig. 1,3). Diese umgibt die beiden Kammern 14, 16 in Umfangsrichtung auf dem überwiegenden Teil ihres Umfangs; lediglich an einer in Fig. 3 rechts liegenden Umfangsstelle weist sie einen Längsschlitz 72 auf. Weiter erstreckt sich die Hülse 70 über die axiale Gesamtlänge beider Kammern 14, 16. Sie bildet damit eine wirksame Abschirmung gegen äußere Störfelder, ohne daß andererseits eine Berührung elektrisch leitender Teile des Melders von außen her möglich wäre.
  • Zweickmäßig besteht die Hülse 70 aus einem zähelastischen, auf seinen Außenseiten metallisierten Kunststoff. Die radiale Dicke der Hülse 70 ist gering gegenüber ihrem Außendurchmesser und geringer als der radiale Abstand zwischen der Innenseite des Außenmantels 20 und der Außenseite des großen rohrförmigen Wandabschnitts 64. Der Außenduchmesser der Hülse 70 gleicht dem Innendurchmesser des Außenmantels 20; hierdurch und durch die geringe Dicke wird der Ringraum 66 durch die Hülse 70 in nur vernachlässigbar geringem Maße eingeengt.
  • Die Hülse 70 ist an ihrem axial äußeren Ende auf der Innenseite der Stirnwand 22 abgestützt. Sie weist hier einen radial einwärts gerichteten, sich bis zum Außenumfang des großen rohrförmigen Wandabschnitts 64 erstreckenden Rand 74 auf. Das axial rückwärtige Ende der Hülse 70 liegt an der Oberseite einer Schaltungsplatine 76 an und ist an dieser befestigt. Die Schaltungsplatine 76 liegt annähernd in der Ebene der Innenelektrode 26 und hat, wie aus Fig. 1 und 3 ersichtlich, einen kreisringförmigen Grundriß. Nicht dargestellte "gedruckte" Leiterbahnen zur elektrischen Verbindung der Schaltungselemente 68 verlaufen der dem Sockel 12 zugewandten Rückseite der Schaltungsplatine 76.
  • Gegen eine axiale Verschiebung der Platine 76 nach außen hin weist der kleine rohrförmige Wandabschnitt 60 auf seiner Außenseite eine in Umfangsrichtung umlaufende Stufe 78 auf, auf der die Platine 76 mit ihrem Innenrand axial aufsitzend gehalten ist.
  • In entsprechender Weise weist auch der Außenmantel 20 des Gehäuses 18 auf seiner Innenseite eine in Umfangsrichtung umlaufende Stufe 80 auf, auf der die Platine 76 gegen eine Verschiebung nach außen mit ihrem Außenrand axial aufsitzend gehalten ist. Hierzu überragt die Platine 76 die Hülse 70 in radialer Richtung geringfügig nach außen.Zur mechanischen Verbindung der Hülse 70 mit der Platine 76 und zur elektrischen Verbindung der Hülse 70 mit einer Leiterbahn der Platine 76 weist die Hülse 70 an zwei annähernd diametral gegenüberliegenden Umfangsstellen der Platine 76 benachbarte, radial einwärts ragende Fortsätze 82, 84 (Fig. 3) auf, in die von der Rückseite der Platine 76 her nicht dargestellt te, die Platine 76 durchsetzende Kopfschrauben eingeschraubt sind Diese sind vom Außenrand der Platine 76 genügend weit beabstandet, um das Aufsitzen des äußeren freien Randes des Sockels 12 auf dem Außenrand der Platine 76 nicht zu behindern. Zu ihrer Versteifung weist die Hülse 70 von den Fortsätzen 82, 84 ausgehend axial bis zum axial äußeren Ende verlaufende, radial einwärts ragende Versteifungsrippen 86, 88 auf, deren Dicke zweckmäßig so bemessen ist, daß sie im Raum zwischen Außenmantel 20 und großem rohrförmigem Wandabschnitt 64 diesen Raum ausfüllen, daß also hier die Gesamtdicke von Hülse 70 und Verstärkungsrippe 86 bzw. 88 dem Abstand zwischen Außenmantel 20 und großem rohrförmigem Wandabschnitt 64 gleicht.
  • Der innerhalb der mittigen Öffnung der kreisscheibenförmigen Stirnwand 22 liegende Deckel 36, der die Außenelektrode 30 bedeckt, hat einen gegenüber dem Innendurchmesser der Stirnwand 22 geringeren Außendurchmesser, so daß zwischen seinem Außenrand und dem Innenrand der Stirnwand 22 ein kreisringförmiger Kanal 90 verbleibt, durch den hindurch Umgebungsluft in die Meßkammer 14 eintreten kann. In Fig. 2 ist die Lage des Deckels 36 gestrichelt angedeutet, und es ist unter Zuhilfenahme von Fig. 1 erkennbar, daß der Kanal 90 von vier in 900-Winkelabständen angeordneten, sich vom Außenrand des Deckels 36 radial nach außen bis zum Innenrand der Stirnwand 22 erstreckenden Fortsätzen 92 des Deckels 36 unterbrochen ist. Deren Außenseite fluchtet, wie bei einem in Fig. 1 dargestellten Fortsatz 92 erkennbar, mit der Außenseite der Stirnwand 22. Demgegenüber überragt der Deckel 36 selbst die Stirnwand 22 nach außen, und zwar um eine gegenüber dem Außendurchmesser des Deckels 36 geringe Länge. Hierdurch wird bei Anströmung des Melders senkrecht zu seiner Achse der Eintritt von Umgebungsluft in die Meßkammer 14 begünstigt. Auf seiner Rückseite weist der Deckel 36 einen sich axial einwärts erstreckenden äußeren Rand 94 von gegenüber dem Außendurchmesser des Deckels 36 geringer axialer Höhe auf, der den plattenförmigen Teil 32 der Außenelektrode 30 umgibt, so daß dieser selbst beim Hineinstecken eines elektrisch leitenden Teils in den Kanal 90 hiervon nicht berührbar ist. Nur die Ösen 34 der Außenelektrode 40 erstrecken sich über den Rand 94 hinweg radial nach außen, liegen jedoch verdeckt hinter zwei einander diametral gegenüberliegenden radialen Fortsätzen 92 des Deckels 36.
  • Um starke Luftströmungen innerhalb der Meßkammer 14 zu vermeiden, erstreckt sich von dem kreisringförmigen Wandabschnitt 62 ausgehend ein im Grundriß (Fig. 2) annähernd ringförmiger Fortsatz 96 axial nach außen, dessen Durchmesser annähernd dem Außendurchmesser des Deckels 36 gleicht und dessen axiale Höhe etwas geringer als die halbe axiale Höhe der Meßkammer 14 ist, so daß zwischen seinem axial äußeren Ende und dem Rand 94 des Deckels 36 ein Eintrittsspalt 98 in die Meßkammer verbleibt, dessen axiale Breite etwas größer als die radiale Breite des Kanals 90 ist. Zur auf dem ringförmigen Wandabschnitt 72 aufliegenden Befestigung der Mittelelektrode 28 weist diese an gegenüber allen Fortsätzen 92 des Deckels 36 in Umfangsrichtung versetzten Umfangsstellen zwei diametral gegenüberliegende, sich vom Außenrand der Mittelelektrode 28 radial nach außen erstreckende Zungen 100 (Fig. 2), 102 auf. Die Zunge 100 erstreckt sich schräg nach hinten und außen in eine Öffnung 104 des kreisringförmigen Wandabschnitts 62 hinein, so daß sie hinter dem Fortsatz 96 liegt; die Öffnung 104 liegt nahe dem Innenrand des kreisringförmigen Wandabschnitts 62 innerhalb des Fortsatzes 96. Die weitere Zunge 102 ist an ihrem außerhalb des Fortsatzes 96 liegenden freien Ende mittels einer sie axial durchsetzenden Gewindeschneide-Kopfschraube 106 an dem kreisringförmigen Wandabschnitt 62 befestigt; der Fortsatz 96 weist zum Durchtritt der Zunge 102 einen Ausschnitt 108 entsprechender Breite auf. Unter der Zunge 102 ist der Steuerelektroden-Anschlußdraht 110 des eingangsseitigen Feldeffekttransistors der Signalgeberschaltung eingeklemmt gehalten, der eines der Schaltelemente 68 bildet. Der Draht 110 ist von dem Transistor ausgehend durch eine gegenüber der Zunge 102 geringfügig in Umfangsrichtung versetzte Öffnung 112 im kreisringförmigen Wandabschnitt 62 nach außen geführt und verläuft, wie aus Fig. 2 ersichtlich, auf der Außenseite des kreisringförmigen Wandabschnitts 62 annähernd in Umfangsrichtung unter die Zunge 102.
  • Zur Befestigung der Außenelektrode 30 und des Deckels 36 sind auf der Außenseite des ringförmigen Wandabschnitts 62 außerhalb der Mittelelektrode 28 von dem ringförmigen Wandabschnitt 62 axial nach außen ragende, mit ihm und mit der Innenseite des großen rohrförmigen Wandabschnitts 64 einstückig verbundene Abstandhalter 114 gebildet, und zwar sind zwei einander diametral gegenüberliegende derartige Abstandhalter 114 vorgesehen, die unterhalb von zwei Fortsätzen 92 des Deckels 96 und unterhalb der damit fluchtenden Fortsätze 34 der Außenelektrode 30 liegen.
  • Weiter sind auf der Rückseite des ringförmigen Wandabschnitts 62 zwei Abstandhalter 116 gebildet, die sich achsparallel bis zur Oberseite der Platine 76 erstrecken und die mit jeweils einem der auf der Außenseite des ringförmigen Wandabschnitts 62 gebildeten Abstandhalter 114 fluchten. Die Abstandhalter 114, 116 sind hohl; sie weisen jeweils einen durchgehenden Kanal 118 auf. In den Kanälen 118 liegen ebenfalls achsparallel verlaufende Schraubenbolzen 120, deren Köpfe 1 2 an der Rückseite der Schaltungsplatine 76 anliegen und die die Schaltungsplatine 76, ein Paar von Abstandhaltern 116, 114 und jeweils eine Öse 34 der Außenelektrode 30 durchsetzen, um mit ihrem Außengewinde in ein Innengewinde des Deckels 36 zu reichen. Einer der Schraubenbolzen 120 dient zur elektrischen Verbindung der Außenelektrode 30 mit einer Leiterbahn der Platine 76. Um eine sichere mechanische Verbindung der Schraubenbolzen 120 mit dem Deckel 36 sowie eine sichere elektrische Verbindung des einen Schraubenbolzens 120 mit der Außenelektrode 30 zu gewährleisten, sind in den Deckel 36 mit Innengewinde versehene Muttern 124 eingegossen, die aus einem gut leitenden Werkstoff bestehen und die mit ihrer freiliegenden Rückseite auf der Außenseite der Ösen 34 der Außenelektrode 30 aufsitzen. Das Innengewinde der Muttern 124 ist nur von der Rückseite des Deckels 36 her zugänglich, um auch insofern eine Berührung spannungsführender Teile von außen her unmöglich zu machen. Weiter wird dadurch auch eine Demontage des Meldereinsatzes 10 durch unbefugte Personen von außen her unmöglich gemacht. Zudem kann der Kopf 122 des der elektrischen Verbindung dienenden Schraubenbolzens 120, wie in Fig. 1 bei 126 dargestellt, mit der zugeordneten Leiterbahn der Schaltungsplatine 86 verlötet sein, um eine solche Demontage auch bei vom Sockel 12 abgenommenem Meldereinsatz 10 zu verhindern.
  • Zusätzlich zu den Abstandhaltern 114 sind an gegenüber diesen um 900 versetzten, diametral gegenüberliegenden Umfangsstellen Rippen 128 vorgesehen, die von der Innenseite des großen rohrförmigen Wandabschnitts 64 radial einwärts ragen und die von der Außenseite des ringförmigen Wandabschnitts 62 ausgehend axial bis zur Unterseite derjenigen Fortsätze 92 verlaufen, die nicht auf den Abstandhaltern 114 aufsitzen. Dadurch wird die Stabilität der Befestigung des Deckels 36 gegen solche von außen einwirkende Kräfte erhöht, die andernfalls im Sinne eines Kippens um die Verbindungslinie der Abstandhalter 114 wirken könnten.
  • Der Längsschlitz 72 der Hülse 70 ist, wie aus Fig. 3 erkennbar, gegenüber den Befestigungsfortsätzen 82, 84 um einen beträchtlichen Winkel versetzt. Dadurch kann die Hülse 70 mit ihren in Fig. 3 rechts der Fortsätze 82, 84 liegenden und sich bis zum Längsschlitz 72 erstreckenden Abschnitten federelastisch an der Innenseite des Außenmantels 20 anliegen; im nicht montierten Zustand hat die aus einem zähelastischen Kunststoff bestehende Hülse 70 einen gegenüber dem Innendurchmesser des Außenmantels 20 geringfügig größeren Außendurchmesser. Der Längsschlitz 72 hat somit die Aufgabe, beim Hineinschieben der Hülse 70 in den Außenmantel 20 bei der Montage des rseldereinsatzes 10 ein radiales Zusammendrücken der Hülse 70 zu ermöglichen. Weiter hat der Längsschlitz 72 beim Ausführungsbeispiel die Rolle, die Unterbringung der Anschlußdrähte 130 einer als Anzeigeorgan vorgesehenen Leuchtdiode 132 im Raum zwischen großem rohrförmigem Wandabschnitt 64 und Außenmantel 62 zu erleichtern. Die Leuchtdiode 132 liegt in einer Öffnung der Stirnwand 22, und die Anschlußdrähte 130 erstrecken sich von der Rückseite der Leuchtdiode 132 annähernd axial zur Platine 76. Dabei durchsetzen die Anschlußdrähte 130 eine Brücke 134, die radial außerhalb eines Abstandhalters 114 und des mit ihm fluchtenden Abstandhalters 116 den Außenmantel 20 und den großen rohrförmigen Wandabschnitt 64 verbindet und die sich von der Rückseite der Stirnwand 22 bis zur Oberseite der Platine 76 erstreckt. Wie aus Fig. 3 ersichtlich, gleicht die in Umfangsrichtung gemessene Breite der Brücke 134 derjenigen der Abstandhalter 114, 116, und die in Umfangsrichtung gemessene Breite des Längsschlitzes 62 ist größer als diejenige der Brücke 134, um das beschriebene federelastische Nachgeben der Hülse 70 bei der Montage zu erleichtern.
  • Wie noch zu beschreiben sein wird, erfolgt eine Verrastung des Meldereinsatzes 10 mit dem Sockel 12 mittels in die Schaltungsplatine 76 eingreifender Bolzen 136, in-dem der auf dem Sockel 12 aufsitzende Meldereinsatz 10 gegenüber dem Sockel 12 in eine Raststellung verdreht wird. Die Platine 76 muß daher gegenüber dem Gehäuse 18 und/oder dem Isolator 24 unverdrehbar gehalten sein. Hierzu ragt von der Innenseite des Außenmantels 20 eine an der Rückseite der Stirnwand 22 beginnende und sich axial über mehr als die Höhe der Abschirmhülse 70 erstreckende Rippe 138 radial einwärts, die in eine entsprechende Ausnehmung am Außenumfang der Platine 76 eingreift. Die Rippe 138 dient gleichzeitig zu einer unverdrehbaren Führung der Hülse 70 im Außenmantel 20 beim Einschieben, um die winkelrichtige Stellung der Hülse 70 und damit der Schaltungsplatine 76 bei der Montage zu erzwingen; der Längsschlitz 72 wäre zu dieser Aufgabe, da er weiter als die Breite der Brücke 135 ist, nur ungenügend geeignet. In der Außenseite der Hülse 70 ist eine über deren gesamte axiale Höhe durchlaufende, der Rippe 138 entsprechende Nut 140 gebildet. Rippe 138 und Nut 140 liegen dem Längsschlitz 72 annähernd diametral gegenüber und haben somit von diesem einen so großen Winkelabstand, daß das federnde Nachgeben der Hülse 70 bei der Montage nicht behindert wird. Damit die Hülse 70 durch die Nut 140 nicht geschwächt wird, weist sie auf ihrer der Nut 140 benachbarten Innenseite eine sich über ihre axiale Höhe erstreckende Verstärkungsrippe 142 auf, die eine gegenüber der Nut 140 größere in Umfangsrichtung gemessene Breite hat und die im Raum zwischen Außenmantel 20 und großem rohrförmigen Wandabschnitt 64 diesen Raum ausfüllt, so daß also die außerhalb der Nut 140 gemessene radiale Gesamtdicke von Hülse 70 und Verstärkungsrippe 142 dem Abstand zwischen Außenmantel 20 und großem rohrförmigem Wandabschnitt 64 gleicht.
  • Wie aus Fig. 1 erkennbar, erstreckt sich der Außenmantel 20 des Gehäuses 18(über die Ebene der Innenelektrode 16 hinaus axial nach rückwärts und ist auf der zylindrischen Außenseite des Sockels 12 aufgesteckt gehalten, wobei der rückwärtige äußere Rand der Schaltungsplatine 76 auf dem äußeren Rand des Sokkels 12 axial aufsitzt. Hierdurch sind Gehäuse 18 und Schaltungsplatine 76 gegenüber dem Sockel 12 verdrehbar. Der mögliche Verdrehweg ist jedoch dadurch begrenzt, daß sich die Rippe 138, wie aus Fig. 4 ersichtlich, über die Schaltungsplatine 76 hinaus annähernd bis zum rückwärtigen Rand des Außenmantels 20 nach rückwärts erstreckt und in eine am Rand des Sockels 12 gebildete, nach außen offene Ausnehmung 144 eingreift. Die axiale Höhe der Ausnehmung 144 entspricht der axialen Länge desjenigen Abschnitts des Außenmantels 20, der hinter der Schaltungsplatine 76 liegt, so daß bei auf dem Sockel 12 aufsitzendem Meldereinsatz 10 die Ausnehmung 144, von außen gesehen, vom rückwärtigen Rand des Außenmantels 20 bedeckt wird. Zur mechanischen und elektrischen Verbindung zwischen Schaltungsplatine 76 und Sockel 12 sind hin letzterem die bereits erwähnten Verbindungsbolzen 136 gehalten, die in im Sockel 12 einstückig mit diesem gebildete, elektrisch isolierende Unterteile 146 eingeschraubt sind und hier schraubbare Klemmverbindungen 148 tragen, an die die Leiter von in den Sockel 12 eingeführten Kabeln angeschlossen werden können; zur Einführung solcher Kabel weist der Sockel 12 ausbrechbare Wandabschnitte 150, 152 auf. Die Verbindungsbolzen 136 erstrecken sich achsparallel nach außen durch in der Schaltungsplatine 76 vorgesehene, schlüssellochförmige Öffnungen 154 (Fig. 3) hindurch und weisen verdickte, annähernd linsenförmige Köpfe 156 auf, die auf der Oberseite der Platine 76 aufliegen, wenn der Meldereinsatz 10 in seine Raststellung verdreht ist.
  • Durch Rückdrehung gelangen die Köpfe 176 dagegen über einen gegenüber dem Durchmesser der Köpfe 156 weiteren Abschnitt der Öffnungen 154, so daß sie durch diese hindurch abgezogen werden können, wenn der Meldereinsatz 10 vom Sockel 12 entfernt wird.
  • Zur Verrastung der Köpfe 156 mit der Schaltungsplatine 76 sind entsprechend abgekröpfte Blattfedern 158 vorgesehen, von denen nur eine in Fig. 3 unten links in der Draufsicht vollständig dargestellt ist, während die übrigen zur Verdeutlichung der Lage der entsprechenden Köpfe 156 weggebrochen dargestellt sind.
  • Die Blattfedern 158 sind mit der Schaltungsplatine 76 drehfest sowie elektrisch mit jeweils einer Leiterbahn der Schaltungsplatine 76 verbunden. Da die befestigten Enden der Blattfedern 158 nahe dem Außenumfang der Schaltungsplatine 76 liegen, weist die Hülse 70, wie in Fig. 4 erkennbar, an zwei Umfangsstellen Fenster 160 auf, um die Blattfedern 158 nicht zu berühren. Die dritte, in Fig. 3 unterste Blattfeder 158 ist dagegen mechanisch und elektrisch mit der Hülse 70 verbunden, indem sie an der Rückseite des hier vorgesehenen Fortsatzes 84 der Hülse 70 anliegt und mittels eines abgebogenen Schenkels 162 in diesen unverdrehbar eingreift; die von der Rückseite der Schaltungsplatine 76 her in den Fortsatz 84 eingeschraubte, nicht dargestellte Kopfschraube dient hierbei gleichzeitig zur Befestigung der entsprechenden Blattfeder 158.
  • Die Montage des Meldereinsatzes 10 aus seinen Einzelteilen erfolgt in äußerst einfacher Weise, da hierbei im wesentlichen nur Schraubverbindungen herzustellen sind. Zunächst wird die Innenelektrode 26 mittels der Schraube 50 im Isolator 24 befestigt.
  • Dann wird die Schaltungsplatine 76 auf die Stufe 78 des kleinen rohrförmigen Wandabschnitts 60 so aufgelegt, daß der zuvor nach oben gebogene Anschlußdraht 110 durch die Öffnung 112 der kreisringförmigen Wandung 72 nach außen in den Ringraum zwischen großem rohrförmigem Wandabschnitt 64 und Fortsatz 96 ragt.
  • Die Führung der Hülse 70 und dann der Schaltungsplatine 76 derart, daß der Anschlußdraht 110 genau auf die Öffnung 112 trifft und daß die Leuchtdiode 132 genau in den Kanal der Brücke 134 eingeführt wird, übernimmt die zunächst in die Nut 140 der Hülse 70 und dann auch in die entsprechende Nut der Schaltungsplatine 76 eingreifende Rippe 138 des Außenmantels 20; durch Betrachtung des Außenmantels 20 von seiner Rückseite her ist die Lage der Rippe 138 und damit die erforderliche Winkelstellung gegenüber Hülse 70 und Schaltungsplatine 36 leicht erkennbar. Der Anschlußdraht 110 wird dann auf der Außenseite des kreisringförmigen Wandabschnitts 62 so umgelegt, daß er an einer vorgefertigten, jedoch noch nicht mit Gewinde versehenen Öffnung in der kreisringförmigen Wandung 62 vorbeiläuft. Hierauf wird die Mittelelektrode mit ihrer Zunge 100 in die Öffnung 104 eingesteckt und bis zum Aufliegen ihrer Zunge 102 auf dem kreisringförmigen Wandabschnitt 62 und auf dem Ende des Anschlußdrahts 110 umgeklappt und durch Einschrauben der Schraube 106 befestigt. Hierauf werden Außenelektrode 30 und Deckel 36 aufgelegt und von der Rückseite des Meldereinsatzes 10 her mittels der Schraubenbolzen 120 befestigt. Irgendwann nach dem Aufsetzen der Schaltungsplatine 36 und dem dabei erfolgenden Hineinschieben der Hülse 70 in den Außenmantel 20 wird auch die Öse 58 mittels der Mutter 56 an der Schraube 50 befestigt und damit mit der Innenelektrode 26 elektrisch leitend verbunden. Nach gewünschtenfalls erfolgender Verlötung des Kopfes 122 eines Schraubenbolzens 120 ist dann der Meldereinsatz 10 fertiggestellt und kann mit dem Sockel 12 austauschbar verriegelt werden.
  • Abweichend vom dargestellten Ausführungsbeispiel können je nach elektrischen Anforderungen auch nur zwei Verbindungsbolzen 136 vorgesehen sein, jedoch wird man zur Vermeidung einer übermäßigen Platzeinschränkung auf der Oberseite der Schaltungsplatine 76 nicht mehr als drei solche Verbindungsbolzen 136 vorsehen.
  • Falls mehr elektrische Verbindungen zwischen Schaltungsplatine 76 und Sockel 12 erforderlich sind, können diese, wie in Fig. 3 angedeutet, durch Kontaktstifte 164 gebildet werden, die vom Sockel 12 ausgehend achsparallel in Richtung auf die Rückseite der Schaltungsplatine 76 ragen und die mit ihren freien Enden an auf der Rückseite der Schaltungsplatine 76 vorgesehenen Kontaktfedern 166 anliegen. Derartige elektrische Verbindungen können beispielsweise dazu dienen, den von der Leuchtdiode 132 angezeigten Signal zustand an andere Orte zu übertragen oder einen im Sockel 12 angeordneten, als Notstromquelle vorgesehenen, nicht näher dargestellten Akkumulator in Gestalt einer wiederaufladbaren Zelle zu laden.
  • In Fig. 5 ist ein gegenüber dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 bis 4 dahingehend abgewandeltes Ausführungsbeispiels dargestellt, daß dieses keine äußere Stromversorgung benötigt. Hierzu ist die Außenseite des Außenmantels 20 des Gehäuses auf dem gesamten Umfang mit sich in axialer Richtung erstreckenden, länglichen Solarzellen 168 belegt, die die für den Betrieb des Melders erforderliche elektrische Energie erzeugen. Mittels der Solarzellen 168 wird ein im Sockel 12 untergebrachter Akkumulator - im Ausführungsbeispiel eine sogenannte Knopfzelle 170 -in geladenem Zustand gehalten. Die elektrischen Verbindungen der Solarzellen 168 können auf der radial inneren Seite desjenigen Abschnitts des Außenmantels 20 verlegt sein, mit dem dieser die Abschirmhülse 70 und die Schaltungsplatine 76 (Fig. 1, 4) nach hinten überragt und den Sockel 12 umgibt, und zur elektrischen Verbindung mit dem Sockel 12 können erforderlichenfalls die zusätzlichen, anhand von Fig. 3 erläuterten Verbindungsmittel 164, 166 dienen.
  • Ist der Melder wie in Fig. 5 mit einer eigenen Energiequelle und vorzugsweise mit einem mittels Solarzellen 186 aufladbaren Akkumulator ausgerüstet, so können Kabel zu seiner Stromversorgung und zur Übermittlung von Signalen an eine entfernte Zentrale entfallen, wenn gemäß einer weiteren, nicht dargestellten Ausgestaltung der Melder mit einem bei seinem Ansprechen in Gang setzbaren Radiosender ausgerüstet ist. Dessen Signale können dann in der Zentrale empfangen werden, um Brandbekämpfungs- und/oder Alarmierungsmaßnahmen auszulösen.

Claims (50)

  1. ANSPRÜCHE Ionisations-Brandmelder mit einer Meßkammer, einer axial hinter dieser liegenden, mit ihr elektrisch in Reihe geschalteten Referenzkammer, mindestens einer die Kammern ionisierenden Strahlungsquelle und einem die Kammern enthaltenden, einer rohrförmigen Außenmantel und eine mit diesem einstückig verbundene, ringförmige Stirnwand aufweisenden Gehäuse, wobei eine sich quer zur Melderachse erstreckende Außenelektrode der Meßkammer innerhalb der mittigen Öffnung der Stirnwand nahe letzterer liegt, die Meßkammer über einen annähernd ringförmigen Spalt zwischen Außenelektrode und Stirnwand der Umgebungsluft zugänglich ist, die Referenzkammer stärker als die Meßkammer gegenüber der Umgebung abgeschlossen ist, ein mit einem annähernd rohrförmigen Wandabschnitt von gegenüber dem Außenmantel geringerem Durchmesser die Referenzkammer umgebender Isolator einen weiteren, der Innenseite des Außenmantels benachbarten rohrförmigen Wandabschnitt sowie einen die beiden rohrförmigen Wandabschnitte verbindenden, annähernd ringförmigen Wandabschnitt umfaßt sowie eine in der Referenzkammer an deren axial rückwärtigem Ende quer zur Melderachse liegende Innenelektrode und eine zu dieser parallele, annähernd in Höhe des ringförmigen Wandabschnitts liegende, beiden Kammern gemeinsame Mittelelektrode trägt und wobei weiter der dem Außenmantel benachbarte rohrförmige Wandabschnitt sich, die Meßkammer umgebend, von dem ringförmigen Wandabschnitt axial nach außen erstreckt und die Außenelektrode auf ihrer Außenseite von einem elektrisch nicht leitenden Deckel bedeckt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der dem Außenmantel (20) benachbarte rohrförmige Wandabschnitt (64) von der Innenseite des Außenmantels (20) radial beabstandet sowie mit seinem axial äußeren Ende einstückig mit der Stirnwand (22) verbunden ist und daß zwischen dem Außenmantel (20) und dem ihm benachbarten rohrförmigen Wandabschnitt (64) eine auf einem festen Potential gehaltene, elektrisch leitende Abschirmhülse (70) liegt, die die Kammern (14, 16) in Umfangsrichtung zumindest auf dem überwiegenden Teil des Umfangs sowie zumindest annähernd auf ihrer axialen Gesamtlänge umgibt.
  2. 2. Brandmelder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenabmessungen des dem Außenmantel (20) benachbarten rohrförmigen Wandabschnitts (64) denjenigen der Stirnwand (22) gleichen.
  3. 3. Brandmelder nach Anpruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenabmessungen der Abschirmhülse (70) den Innenabmessungen des Außenmantels (20) gleichen.
  4. 4. Brandmelder nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmhülse (70) eine gegenüber ihren Außenabmessungen geringe radiale Dicke aufweist.
  5. 5. Brandmelder nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmhülse (70) an ihrem axial äußeren Ende auf der Innenseite der Stirnwand (22) abgestützt ist.
  6. 6. Brandmelder nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die radiale Dicke der Abschirmhülse (70) geringer ist als der radiale Abstand zwischen dem Außenmantel (20) und dem ihm benachbarten rohrförmigen Wandabschnitt (64).
  7. 7. Brandmelder nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmhülse (70) an ihrem axial äußeren Ende einen radial einwärts gerichteten, sich zumindest annähernd bis zum Außenumfang des dem Außenmantel (20) benachbarten rohrförmigen Wandabschnitts (64) erstreckenden Rand (74) aufweist.
  8. 8. Brandmelder nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das axial rückwärtige Ende der Abschirmhülse (70) an der Oberseite einer Schaltungsplatine (76) von gegenüber den Außenabmessungen der Abschirmhülse (70) annähernd gleichen Außenabmessungen anliegt, die annähernd in der Ebene der Innenelektrode (26) liegt, auf ihrer Oberseite die Schaltungselemente (68) einer an die Elektroden (26, 28, 30) angeschlossenen Signalgeberschaltung trägt und vorzugsweise die Referenzkammer (16) ringförmig umgibt.
  9. 9. Brandmelder nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmhülse (70) mit mindestens einem Leiter der Schaltungsplatine (76) elektrisch verbunden ist.
  10. 10. Brandmelder nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmhülse (70) mit der Schaltungsplatine (76) mechanisch verbunden ist, vorzugsweise an zwei einander zumindest annähernd diametral gegenüberliegenden Umfangsstellen.
  11. 11. Brandmelder nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmhülse (70) der Schaltungsplatine (76) benachbarte, radial einwärts ragende Fortsätze (82, 84) aufweist, in die vorzugsweise 4on der Rückseite der Schaltungsplatine (76) her diese durchsetzende Kopfschrauben eingeschraubt sind.
  12. 12. Brandmelder nach Anspruch 6 oder 7 und nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmhülse (70) von den Fortsätzen (82, 84) ausgehend axial vorzugsweise bis zum axial äußeren Ende der Abschirmhülse (70) verlaufende, radial einwärts ragende Verstärkungsrippen (86, 88) aufweist.
  13. 13. Brandmelder nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die radiale Gesamtdicke von Abschirmhülse (70) und Verstärkungsrippe (86, 88) jeweils dem Abstand zwischen Außenmantel (20) und diesem benachbartem rohrförmigem Wandabschnitt (64) gleicht.
  14. 14. Brandmelder nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (36) die Stirnwand (22) axial nach außen überragt, vorzugsweise um eine gegenüber den Außenabmessungen des Deckels (36) geringe Länge.
  15. 15. Brandmelder nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (36) einen sich axial einwärts erstreckenden äußeren Rand (94) von gegenüber den Außenabmessungen des Deckels (36) geringer axialer Höhe aufweist und daß die Außenelektrode (30) zumindest mit einem plattenförmigen Teil (32) innerhalb dieses Rands (94) liegt.
  16. 16. Brandmelder nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenabmessungen der Mittelelektrode (28) geringer als die Innenabmessungen des dem Außenmantel un (20) benachbarten rohrförmigen Wandabschnitts (64) sind, daß auf der Außenseite des ringförmigen Wandabschnitts (62) außerhalb der Mittelektrode (28) von dem ringförmigen Wandabschnitt (62) axial nach außen ragende, vorzugsweise mit der Innenseite des dem Außenmantel (20) benachbarten rohrförmigen Wandabschnitts (64) verbundene Abstandhalter (114) gebildet sind, an deren axial äußeren Enden die Außenelektrode (30) und der Deckel (36) getragen sind.
  17. 17. Brandielder nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß zwei einander diametral gegenüberliegende Abstandhalter (114) vorgesehen sind und daß zusätzlich an gegenüber diesen Abstandhaltern (114>um 900 versetzten, diametral gegenüberliegenden Umfangsstellen von der Innenseite des dem Außenmantel (20) benachbarten Wandabschnitts (64) radial einwärts ragende Rippen (128) gebildet sind, die sich von der Außenseite des ringförmigen Wandabschnitts (62) axial nach außen erstrecken und auf deren äußeren Enden der Deckel (36) abgestützt ist.
  18. 18. Brandmelder nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (36) an seinem Außenrand vorzugsweise vier in gleichen Winkelabständen angeordnete, radial nach außen bis zur Innenseite des dem Außenmantel (20) benachbarten rohrförmigen Wandabschnitts (64) ragende Fortsätze (92) aufweist, deren Außenseite vorzugsweise mit der Außenseite der Stirnwand (22) fluchtet.
  19. 19. Brandielder nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (36) auf seiner Rückseite in den auf den Abstandhaltern (114) aufsitzenden Bereichen axial verlaufende, ausschließlich von dieser Rückseite her zugängliche Innengewinde aufweist, in die den ringförmigen Wandabschnitt t62) und die Abstandhalter (114) achsparallel durchsetzende Schraubenbolzen (120) eingeschraubt sind.
  20. 20. Brandselder nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenelektrode (30) sich radial nach außen erstreckende, zwischen den axial äußeren Enden der Abstandhalter (114) und dem Deckel (36) gehaltene und vorzugsweise von den Schraubenbolzen (120) durchsetzte Fortsätze (34), vorzugsweise Ösen, aufweist, von denen mindestens einer mit einem Schraubenbolzen ist20) elektrisch leitend verbunden ist.
  21. 21. Brandmelder nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Innengewinde von einer in den Deckel (36) eingegossenen Schraubenmutter (124) gebildet ist.
  22. 22. Brandmelder nach Anspruch 20 und 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraubenmutter (124) aus einem elektrisch leitenden Werkstoff besteht und mit ihrer freiliegenden Rückseite auf der Außenseite eines Fortsatzes (34) der Außenelektrode (30) aufsitzt.
  23. 23. Brandmelder nach einem der Ansprüche 8 bis 13 und nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Rückseite des ringförmigen Wandabschnitts (62) Abstandhalter (116) gebildet sind, die sich achsparallel bis zur Oberseite der Schaltungsplatine (76) erstrecken und die mit jeweils einem der auf der Außenseite des ringförmigen Wandabschnitts (62) gebildeten Abstandhalter (114) fluchten, daß die Schraubenbolzen (120) jeweils zusätzliche die Schaltungsplatine (76) und einen auf der Rückseite des ringförmigen Wandabschnitts (62) liegenden Abstandhalter (116) durchsetzen und daß die Köpfe (122) der Schraubenbolzen (120) an der Rückseite der Schaltungsplatine (76) anliegen.
  24. 24. Brandmelder nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Köpfe (122) der Schraubenbolzen (120) auf der Rückseite der Schaltungsplatine (76) mit einer dort verlaufenden Leiterbahn elektrisch verbunden und vorzugsweise verlötet ist.
  25. 25. Brandmelder nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmhülse (70) an einer Umfangsstelle einen Längsschlitz (72) aufweist.
  26. 26. Brandmelder nach Anspruch 3 und 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmhülse (70) zumindest an einer Umfangsstelle in radialer Richtung federelastisch an der Innenseite des Außenmantels (20) anliegt.
  27. 27. Brandmelder nach einem der Ansprüche 10 bis 13 und nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangsstellen, an denen die Abschirmhülse (70) mit der Schaltungsplatine (76) mechanisch verbunden sind, von dem Längsschlitz (72) in Umfangsrichtung beabstandet sind.
  28. 28. Brandmelder nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß in der Stirnwand (22) ein elektrisches Anzeigeorgan, vorzugsweise eine Leuchtdiode (132), vorgesehen ist, und daß dessen Anschlußdrähte (130) innerhalb des Längsschlitzes (72) zumindest annähernd achsparallel verlegt sind.
  29. 29. Brandmelder nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußdrähte (130) in einem Kanal verlegt sind, der eine sich achsparallel erstreckende Brücke (134) durchsetzt, die an die Rückseite der Stirnwand (22) anschließt und den Außenmantel (20) und den ihr benachbarten rohrförmigen Wandabschnitt (64) verbindet, und daß der Längsschlitz (72) der Abschirmhülse (70) eine gegenüber der in Umfangsrichtung gemessenen Breite der Brücke (134) mindestens gleiche Breite aufweist.
  30. 30. Brandmelder nach Anspruch 26 und 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Längsschlitzes (72) größer als diejenige der Brücke (134) ist.
  31. 31. Brandmelder nach Anspruch 8 und nach Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Brücke (134) sich bis zur Oberseite der Schaltungsplatine (76) erstreckt.
  32. 32. Brandmelder nach einem der Ansprüche 16 bis 24 und nach einem der Ansprüche 29 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Brücke (134) radial außerhalb eines Abstandhalters (114) liegt.
  33. 33. Brandmelder nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmhülse (70) im Gehäuse (18) und/oder am Isolator (24) drehfest und verschiebbar geführt ist.
  34. 34. Brandmelder nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß sich von der Innenseite des Außenmantels (20) eine an der Rückseite der Stirnwand (22) beginnende und axial mindestens über die Höhe der Abschirmhülse (70) erstreckende Rippe (138) radial einwärts ragt, deren radiale Höhe geringer ist als der Abstand zwischen Außenmantel (29) und ihm benachbartem rohrförmigem Wandabschnitt (64) und die in eine entsprechende, in der Außenseite der Abschirmhülse (70) gebildete Nut (140) eingreift.
  35. 35. Brandmelder nach Anspruch 8 und 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippe (138) des Außenmantels (20) in eine Nut der Schaltungsplatine (76) eingreift.
  36. 36. Brandmelder nach Anspruch 34 oder 35, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Rippe (138) des Außenmantels (20) zumindest annähernd über dessen gesamte axiale Höhe erstreckt.
  37. 37. Brandmelder nach einem der Ansprüche 25 bis 32 und nach einem der Ansprüche 34 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (140) der Abschirmhülse (70) deren Längsschlitz (72) zumindest annähernd diametral gegenüberliegt.
  38. 38. Brandmelder nach einem der Ansprüche 34 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmhülse (70) an ihrer ihrer Nut (140) benachbarten Innenseite eine sich über deren axiale Höhe erstreckende Verstärkungsrippe (142) von gegenüber der Nut größerer in Umfangsrichtung gemessener Breite aufweist, wobei vorzugsweise die außerhalb der Nut (140) gemessene radiale Gesamtdicke von Abschirmhülse (70) und Verstärkungsrippe (142) dem Abstand zwischen Außenmantel (20) und diesem benachbartem rohrförmigem Wandabschnitt (64) gleicht.
  39. 39. Brandmelder nach Anspruch 8 oder nach Anspruch 8 und einem der Ansprüche 9 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenmantel (20) auf seiner Innenseite eine in Umfangsrichtung umlaufende Stufe (80) aufweist, auf der die Schaltungsplatine (76) gegen eine Verschiebung nach außen mit ihrem Außenrand axial aufsitzend gehalten ist.
  40. 40. Brandmelder nach Anspruch 8 oder nach Anspruch 8 und einem der Ansprüche 9 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß der die Referenzkammer (16) umgebende rohrförmige Wandabschnitt (60) auf seiner Außenseite eine in Umfangsrichtung umlaufende Stufe (78) aufweist, auf der die Schaltungsplatine (76) gegen eine Verschiebung nach außen mit ihrem Innenrand axial aufsitzend gehalten ist.
  41. 41. Brandmelder nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Außenmantel (20) über die Ebene der Innenelektrode (26) hinaus axial nach rückwärts erstreckt und auf der Außenseite eines becherförmigen Sockels (12) aufgesteckt gehalten ist.
  42. 42. Brandmelder nach Anspruch 8 oder nach Anspruch 8 und einem der Ansprüche 9 bis 40 sowie nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß der rückwärtige äußere Rand der Schaltungsplatine (76) auf dem äußeren Rand des Sockels (12) axial aufsitzt.
  43. 43. Brandmelder nach Anspruch 41 oder 42, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse 18 gegenüber dem Sockel (12) verdrehbar und in einer Drehstellung mit ihm verrastbar ist.
  44. 44. Brandmelder nach Anspruch 8 oder nach Anspruch 8 und einem der Ansprüche 9 bis 42 sowie nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß zur mechanischen und elektrischen Verbindung zwischen Schaltungsplatine (76) und Sockel (12) in letzterem Verbindungsbolzen (136) gehalten sind, die sich achsparallel nach außen durch in der Schaltungsplatine (76) vorgesehene, schlüssellochförmige Öffnungen (154) hindurch erstrecken und die an ihren auf der Außenseite der Schaltungsplatine (76) liegenden freien Enden auf dieser Außenseite aufliegende, verdickte Köpfe (156) aufweisen sowie daß auf der Außenseite der Schaltungsplatine (76) mit diesen Köpfen (156) verrastbare Rastfedern (158) vorgesehen sind, die elektrisch mit der Signalgeberschaltung verbunden sind.
  45. 45. Brandmelder nach Anspruch 11 und 44, dadurch gekennzeichnet, daß eine mit der Abschirmhülse (70) verbundene Rastfeder (158) (76) an der der Schaltungsplatine'zugewandten Rückseite eines Fortsatzes (84) der Abschirinhülse (70) sitzt und mittels eines abgebogenen Schenkels (162) in diesen unverdrehbar eingreift.
  46. 46. Brandmelder nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der radiale Abstand zwischen der Innenseite des Außenmantels (20) und der Außenseite des ihm benachbarten rohrförmigen Wandabschnitts (64) 3 % bis 8 % und vorzugsweise annähernd 5 % des Außendurchmessers des Außenmantels (20) beträgt.
  47. 47. Brandmelder nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenmantel (20) auf seinem Außenumfang fotoelektrische Elemente, vorzugsweise eine Vielzahl von Solarzellen (168), trägt und einen mittels dieser ladbaren Akkumulator (170) aufweist.
  48. 48. Brandmelder nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, daß die fotoelektrischen Elemente (168) den überwiegenden Teil des Außenumfangs des Außenmantels (20) bedecken.
  49. 49. Brandmelder nach Anspruch 47 oder 48, dadurch gekennzeichnet, daß sich die fotoelektrischen Elemente (168) in axialer Richtung annähernd über die gesamte axiale Höhe des Außenmantels (20) erstrecken.
  50. 50. Brandmelder nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Radiosender , mittels dessen zumindest nach dem Ansprechen des Melders den Betriebszustand des Melders charakterisierende Signale zu einem entfernten Empfänger übertragbar sind.
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Citations (3)

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DE2403418B1 (de) * 1974-01-24 1975-02-27 Geba Gesellschaft Fuer Elektronische Brandmeldeanlagen Mbh & Co, 2000 Hamburg lonisations-Brandmelder
CH572644A5 (en) * 1974-06-24 1976-02-13 Cerberus Ag Ionisation chamber fire detector - with threshold cct. monitoring ionisation current connected to switch cct. for further chamber
DE2546970B2 (de) * 1975-10-20 1980-11-20 Preussag Ag Feuerschutz, 2060 Bad Oldesloe Ionisations-Rauchmelder

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Title
Firmendruckschrift Minimax GmbH, "Brandmeldean- lagen", Nr.10-09/03.10.6-71710118 *
In Betracht gezogene ältere Anmeldung: DE-AS 26 52 970 *

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