DE2726279A1 - Verfahren zur herstellung von flaechigen produkten, insbesondere wellplatten oder anderen profilplatten - Google Patents
Verfahren zur herstellung von flaechigen produkten, insbesondere wellplatten oder anderen profilplattenInfo
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Description
VON KREISLER SCHÖNWALD MEYER EISHOLD FUES VON KREISLER KELLER SELTING
PATENTANWÄLTE
Dr.-Ing. von Kreisler f 1973
Dr.-Ing. K. Schönwald, Köln
Dr.-Ing. Th. Meyer, Köln
Dr.-Ing. K. W. Eishold, Bad Soden
Di. J. F. Fuc's. Köln
Dipl.-Chum. Alck von Kreislet, Köln
Dipl.-Clmm. Carola Keller, Köln
Dipl.-Ing. G. Soiling, Köln
Ke/Ax
8. Juni 1977
5 KÖLN 1 ,
Dl ICHMANNHAUS AM HAUPlIiAHNHOF
Verfahren zur Herstellung von flächigen Produkten, insbesondere Wellplatten oder anderen Profilplatten
709852/0836
Telefon: !02 2H 2145 41-4 Telex: 888 2307 dopo A ■ Tel«grcimm: Dompatent Köln
"1 "
Verfahren zur Herstellung von flächigen Produkten, insbesondere Wellplatten oder anderen Profilplatten
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von flächigen Produkten, vorzugsweise Wellplatten oder
anderen Profilplatten.
Es ist bekannt, Platten, z.B. Wellplatten, die beispielsweise etwa 10 % Asbest und etwa 90 % Zement enthalten,
herzustellen, indem das Gemisch aus Asbest und Zement mit der zum Abbinden und Härten erforderlichen Wassermenge
gemischt und die erhaltene Masse vorzugsweise in einer Form zum gewünschten Produkt geformt wird, worauf man
sie abbinden und härten läßt.
Platten oder ähnliche Produkte dieser Art werden seit vielen Jahren in der Bauindustrie, beispielsweise für
Dacheindeckungen, verwendet, weil sie billig und verhältnismäßig stark sind. Die bekannten Platten haben
jedoch verschiedene Nachteile. Asbest ist beispielsweise ein Material, das Asbestose verursachen kann,
und aufgrund dieser Gefahr ist es erwünscht, die Verwendung und Verarbeitung von Asbest enthaltenden Materialien
zu vermeiden. Die Platten haben den weiteren Nachteil, daß sie aufgrund des hohen Gehalts an hydratisiertem
und abgebundenem Zement die unangenehme Eigenschaft aufweisen, daß sie im Falle eines Brandes in
hohem Maße Blasen bilden und zu Bruchstücken zerbrechen, wodurch das Gebäude, in dem sie verwendet werden, schnell
zerstört werden kann. Ferner bedeutet dies eine Gefahr für die Feuerwehrmänner, die den Brand bekämpfen.
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Die bekannten flächigen Produkte werden normalerweise in Formen zum gewünschten Profil geformt. Im allgemeinen
können sie nur aus der Form genommen werden, wenn das Abbinden oder Härten im wesentlichen vollendet ist.
Die Produktionsleistung pro Form ist daher verhältnismäßig gering.
Die Erfindung stellt sich die Aufgabe, Platten mit der gleichen oder mit höherer Festigkeit als übliche Asbestzementplatten,
jedoch ohne Asbest oder mit wesentlich geringerer Asbestmenge und ohne oder im wesentlichen
ohne die genannten Gefahren im Falle eines Brandes herzustellen. Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung,
ein einfaches, wirksames und mit niedrigen Kosten verbundenes Verfahren zur Herstellung dieser Platten verfügbar
zu machen.
Die Aufgaben, die die Erfindung sich stellt, werden durch ein Verfahren gelöst, das dadurch gekennzeichnet ist,
daß man ein trockenes Gemisch aus feinteiligem anorganischem Material, einem hydraulischen Bindemittel und
einer geringen Menge eines organischen hitzehärtbaren Bindemittels in einer Kugelmühle mahlt, bis das feinteilige
anorganische Material die gewünschte Kornfeinheit angenommen hat, während gleichzeitig die Komponenten
gleichmäßig verteilt sind, das Gemisch unter der Einwirkung von Wärme und Druck in die gewünschte Plattenform
bringt und das erhaltene selbsttragende flächige Produkt mit Wasser behandelt und hierdurch das hydraulische
Bindemittel abbindet und aushärtet.
Der Erfindung liegt die Erfahrung zugrunde, daß der Gehalt an Zement oder einem anderen hydraulischen Bindemittel
verringert werden kann, wenn ein verhältnismäßig grobkörniges anorganisches Material und eine geringere
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Menge eines organischen Bindemittels anstelle von Asbestfasern verwendet werden, und daß das Produkt in sehr
kurzer Zeit unter Einwirkung von Wärme und Druck zu einem selbsttragenden Produkt geformt werden kann, das
durch Zusatz von Wasser als Folge der Reaktion zwischen dem hydraulischen Bindemittel und dem Wasser abbindet
und aushärtet.
Durch die Erfindung werden nicht nur die vorstehend genannten Brandgefahren und nachteiligen Einflüsse auf die
Umgebung ausgeschaltet, sondern auch erhebliche verfahrenstechnische Vorteile erzielt. Der Herstellungsgang
für eine Produkteinheit ist sehr kurz, da das Produkt nach wenigen Minuten oder nach noch kürzerer Zeit
entformt werden kann. Die abschließende Behandlung mit Wasser und das Abbinden und Aushärten können außerhalb
der eigentlichen Produktionsanlage ohne wesentlichen Aufwand an Apparaturen und Arbeitskraft durchgeführt
werden.
Das Mengenverhältnis zwischen anorganischem feinteiligern Material, hydraulischem Bindemittel und organischem
hitzehärtbarem Bindemittel kann in weiten Grenzen variiert werden, jedoch enthält das Trockengemisch gemäß der
Erfindung vorzugsweise 50 bis 88 Gew.-% feinteiliges anorganisches Material, 40 bis 10 Gew.-% hydraulisches
Bindemittel und 10 bis 2 Gew.-% organisches hitzehärtbares Bindemittel. Besonders vorteilhaft ist die folgende
Zusammensetzung, mit der gute Formbarkeit und gute Festigkeit erzielt werden: 70 bis 82 Gew.-% feinteiliges
anorganisches Bindemittel, 25 bis 15 Gew.-% hydraulisches Bindemittel und 5 bis 3 Gew.-% anorganisches
hitzehärtbares Bindemittel.
Bevorzugt als hydraulisches Bindemittel für die Zwecke der Erfindung wird Zement, z.B. Portlandzement oder
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Rapidzement, jedoch können gegebenenfalls auch andere
hydraulische Bindemittel, beispielsweise Sorelzement (Magnesiumoxidzement), Aluminiumzement und Gips, verwendet
werden.
Als feinteiliges anorganisches Material wird feinteiliges kristallisiertes blasiges Glas bevorzugt. Ein Material
dieser Art kann auf die in der GB-PS 992 782 beschriebene Weise hergestellt werden und ist unter der
Handelsbezeichnung "Synopal" im Handel. Dieses feinteilige Synopal, das durch Mahlen des blasigen Glases in
der Kugelmühle hergestellt wird, weist eine große Zahl von Hohlräumen oder Vertiefungen in der Oberfläche auf,
die eine wirksame Haftung oder Verankerung mit einem anorganischen oder organischen Bindemittel ermöglichen.
Anstelle von feinteiligem Synopalglas können für die
Zwecke der Erfindung Hochofenschlacken oder gemahlene Zementklinker mit einer Teilchengröße von 0 bis 1 mm
verwendet werden. Diese Zementklinker können in üblicher Weise, beispielsweise im Drehofen, hergestellt
werden und haben die teilweise amorphe Struktur, die für diese Klinker charakteristisch ist.
Es wurde ferner gefunden, daß als feinteiliges anorganisches Material vorteilhaft Zementklinker verwendet werden
können, die zur Steigerung der kristallinen und keramischen Struktur einer weiteren Wärmebehandlung
unterworfen worden sind. Gemäß der Erfindung liegt die Teilchengröße der Klinker zwischen 0 und 1 mm, vorzugsweise
zwischen 0 und 0,5 mm.
Diese weitere Wärmebehandlung wird vorzugsweise durch erneutes Erhitzen auf wenigstens 1OOO°C, insbesondere
im Drehofen, nach dem Abkühlen der Klinker auf Raumtemperatur durchgeführt. Die Zementklinker können bei-
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spielsweise über eine Zeit von etwa zwei Stunden allmählich auf etwa 1O5O°C erhitzt werden, worauf die
Temperatur allmählich auf etwa 50O0C gesenkt und das Produkt anschließend auf Raumtemperatur gekühlt wird.
Als Alternative kann die Dauer des Erhitzens bei der üblichen Herstellung des Zementklinkers über einen
längeren Zeitraum, beispielsweise 30 Minuten, fortgesetzt und/oder die Heizzone in eine höhere Lage im Ofen
verlegt werden.
Durch die Verfahren ist es ferner möglich, ganz oder teilweise kristallisierte und/oder in Keramik überführte
Zementklinker zu erhalten, obwohl diese eine etwas gröbere Kristallgröße und hierdurch eine geringere
Festigkeit aufweisen, als sie durch Kühlen und Wiedererhitzen erreichbar ist.
Die Untersuchung des Zementklinkers vor und nach dem vorstehend genannten Wiedererhitzen ergab ein kristallisiertes
Produkt mit verhältnismäßig kleinen Kristallen und zeigte, daß die Klinker, die nach der Behandlung
aufgrund der Kristallisation keine Klinker im üblichen Sinne des Wortes mehr waren, eine erheblich gesteigerte
Druckfestigkeit erworben hatten, wie dies später in Beispiel 28 veranschaulicht wird.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der
Erfindung wird das trockene Gemisch in zwei Stufen gemahlen, wobei das organische hitzehärtbare Bindemittel
in der ersten Stufe zusammen mit dem anorganischen Material gemahlen wird, bis die Teilchen die gewünschte
Zerteilung angenommen haben, und das hydraulisch erhärtende Bindemittel in der zweiten Stufe zugesetzt
wird, worauf das Mahlen fortgesetzt wird, bis die Bestandteile gleichmäßig verteilt sind.
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Hierbei ist es zweckmäßig, eine aus den feinsten Teilchen bestehende Fraktion, vorzugsweise die Fraktion von
0 bis 50 um des gemahlenen Gemisches aus der ersten Stufe zu entfernen, bevor das Gemisch mit dem hydraulischen
Bindemittel gemischt und in der zweiten Stufe gemahlen wird. Es ist somit möglich, eine gute Verteilung
der Teilchengröße der Komponenten, d.h. eine ideale Feinheitscharakteristik zu erzielen, wobei das hydraulische
Bindemittel, das feinkörnig ist, die entfernte feinste Fraktion ersetzt. Wenn der wärmebehandelte Zementklinker
als feinteiliges Material verwendet wird, kann das hydraulische Bindemittel einen weiteren Ausgleich
für eine durch die Kristallisation verursachte etwaige Verringerung der hydraulischen Festigkeit schaffen.
Ein solches Material ist sehr dicht und hat eine hohe Festigkeit, auch wenn der Gehalt an anorganischem
hydraulischem Bindemittel und organischem hitzehärtbarem Bindemittel verhältnismäßig niedrig ist.
Das zugesetzte Material wirkt als Gleitmittel beim Formungsvorgang
vor dem Erstarren und Erhärten und bewirkt somit eine besonders dichte Zusammenlagerung.
Das trockene, in der Kugelmühle gemahlene Gemisch kann in einer Form unter Einwirkung von Wärme und Druck während
einer kurzen Zeit, z.B. in wenigen Minuten, geformt werden. Das Produkt kann dann unmittelbar aus der
Form genommen werden, da es als Folge der darin enthaltenen geringen Menge des organischen hitzehärtbaren
Bindemittels, das die anorganischen Teilchen abbindet, bis das hydraulische Bindemittel nach der Behandlung
mit Wasser erstarrt und erhärtet ist, selbsttragend und formbeständig ist. Nach dem abschließenden Aushärten hat
das Produkt seine volle Festigkeit erreicht.
Die Wasserbehandlung kann durchgeführt werden, indem
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■'ZA-
Wasser dem Gemisch während des Mahlens zugesetzt und/oder das Produkt in Wasser getaucht wird. Anstelle der Behandlung
mit Wasser kann gemäß der Erfindung auch eine Behandlung mit Wasserdampf vorgenommen werden.
Als Beispiele geeigneter hitzehärtbarer Bindemittel sind Phenolharze, Epoxyharze, Harnstoffharze und Melaminharze
zu nennen. Ein organisches thermoplastisches Bindemittel kann gemäß der Erfindung zugesetzt werden; vorzugsweise
werden 1/3 bis 3 Teile Bitumen pro Teil des organischen hitzehärtbaren Bindemittels verwendet. Die Anwesenheit
des Bitumens erhöht die Wasserfestigkeit des Produkts und senkt die Herstellungskosten.
Um die mechanischen Eigenschaften weiter zu verbessern
und beispielsweise hohe Zugfestigkeit, hohe Schlag-Zähigkeit und/oder erhöhte Flexibilität zu erzielen,
ist es gemäß der Erfindung zweckmäßig, dem Gemisch außerdem anorganische Fasern, vorzugsweise Glasfasern
oder Fasern aus kristallisiertem Glas, zuzusetzen. Besonders gute Ergebnisse werden erzielt, wenn die Fasern
in gesonderten Schichten im flächigen Produkt, insbesondere in den Oberflächenschichten konzentriert sind.
Die Fasern können in bekannter Weise, z.B. durch Aufsprühen oder Rieseln, in das Produkt eingearbeitet werden.
Hierzu kann eine übliche, nach dem Trockenverfahren arbeitende Papiermaschine verwendet werden. Die Fasern
können auch auf die Oberflächen des Produkts als gesonderte Schicht, die anorganische Fasern, feinteiliges
anorganisches Material und eine geringe Menge eines organischen hitzehärtbaren Bindemittels enthält, aufgebracht
werden, worauf das laminierte Material zu Platten gepreßt wird, während zum Aushärten des organischen
Bindemittels erhitzt wird.
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Besonders vorteilhaft als äußere Faserschicht ist das sogenannte Synopalpapier, das nach dem in der britischen
Patentanmeldung 1967/76 beschriebenen Verfahren hergestellt wird. Gemäß der Erfindung kann das Synopalpapier
auch wie folgt hergestellt werden:
Körniges Synopal wird in der Kugelmühle auf eine mittlere Korngröße von etwa 70 tun gemahlen. Nach Zusatz von
10 Gew.-% Phenolharz wird ungefähr weitere 100 Minuten gemahlen. Dann werden 33 Gew.-% Synopalwolle zugesetzt,
worauf weitere 5 Minuten in der Kugelmühle gemahlen wird. Hierdurch werden die Synopalfasern auf eine durchschnittliche
Länge von 3 mm verkürzt. Aus dem hierbei erhaltenen Gemisch wird in einer Trockenpapiermaschine
eine flockige Schicht gelegt, die bei 90°C, d.h. unterhalb der Härtetemperatur des organischen Bindemittels,
zu einem "Papier" mit festem Zusammenhalt gewalzt wird. Dieses Synopalpapier kann auf die Oberfläche des das
hydraulische Bindemittel enthaltenden Gemisches gelegt werden, worauf das Ganze gemäß der Erfindung unter
Hitzeeinwirkung zu Platten gepreßt wird. Die flockige Schicht kann auch in einem Arbeitsgang unmittelbar auf
die Oberfläche der das hydraulische Bindemittel enthaltenden
Gemische abgelegt werden, worauf die Schichten gemäß der Erfindung unter Einwirkung von Hitze zu Platten
gepreßt werden.
Eine weitere Möglichkeit bei dem vorstehend beschriebenen Verfahren zur Herstellung von Synopalpapier besteht
darin, die flockige Schicht in größerer Dichte abzulegen und bei einer Temperatur oberhalb der Härtetemperatür
des organischen Bindemittels zu walzen, wobei flächige Produkte mit hoher Schlagzähigkeit erhalten
werden.
Bei Verwendung einer Oberflächenschicht aus Fasermateri-
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al in der oben beschriebenen Weise ist es bei einer besonderen Ausführungsform der Erfindung möglich, eine
tragende Schicht aus üblichem Beton zu verwenden, in dem die Korngröße des Zuschlagmaterials nicht wesentlieh
größer ist als 1 nun.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung können
die flächigen Produkte aus einem Gemisch, das nur ein feinteiligen anorganischen hitzehärtbaren Bindemittel
enthält, d.h. ohne Verwendung des hydraulisch erhärtenden
Bindemittels hergestellt werden.
Die Erfindung wird durch die folgenden Beispiele weiter erläutert. In diesen Teilen verstehen sich die Teile als
Gewichtsteile, falls nicht anders angegeben.
Ein Gemisch von 10 Teilen pulverförmigem Phenolharz, 10 Teilen pulverförmigem Bitumen und 80 Teilen Synopalteilchen
wurde in der Kugelmühle auf eine Teilchengröße von 0 bis 800 pm gemahlen. Die Fraktion mit der Korngröße
0 bis 50 tun wurde entfernt und das restliche Gemisch mit 30 Teilen Zement pro 100 Teile des gemahlenen
Gemisches gemischt. Das pulverförmige Produkt wurde in einer Form, die 2 Minuten auf 170C erhitzt wurde, unter
2
einem Druck von 50 kg/cm zu einer Wellplatte gepreßt. Die gepreßte Platte wurde aus der Form genommen und 3 Stunden in Wasser getaucht, worauf sie der Aushärtung überlassen wurde.
einem Druck von 50 kg/cm zu einer Wellplatte gepreßt. Die gepreßte Platte wurde aus der Form genommen und 3 Stunden in Wasser getaucht, worauf sie der Aushärtung überlassen wurde.
Der in Beispiel 1 beschriebene Versuch wurde wiederholt, wobei jedoch unter einem Druck von 150 kg/cm gepreßt
wurde. Als Produkt wurde eine Platte mit höherer Biegefestigkeit, jedoch niedrigerer Schlagzähigkeit erhalten.
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Der in Beispiel 1 beschriebene Versuch wurde wiederholt,
2 wobei jedoch 30 Sekunden unter einem Druck von 150 kg/cm
gepreßt und die Platte anschließend 5 Minuten bei 170C gehalten wurde.
Der in Beispiel 1 beschriebene Versuch wurde unter Verwendung von 3 Teilen pulverförmigem Phenolharz, 3 Teilen
pulverförmigem Bitumen und 94 Teilen Synopalteilchen wiederholt.
Der in Beispiel 1 beschriebene Versuch wurde unter Verwendung von 10 Teilen pulverförmigem Phenolharz, 3 Teilen
pulverförmigem Bitumen und 87 Teilen Synopalteilchen wiederholt, wobei das gemahlene Bitumen nach dem Mahlen
in der Kugelmühle zugesetzt wurde.
Der in Beispiel 1 beschriebene Versuch' wurde wiederholt, wobei jedoch gleichzeitig mit dem gemahlenen Phenolharz
1 Teil Spiritus, den man vor der Zugabe des gemahlenen Bitumens abdampfen ließ, zugesetzt wurde.
Der in Beispiel 2 beschriebene Versuch wurde wiederholt, wobei jedoch gleichzeitig mit dem gemahlenen Phenolharz
1 Teil Spiritus, den man vor der Zugabe des gemahlenen Bitumens abdampfen ließ, zugesetzt wurde.
Der in Beispiel 3 beschriebene Versuch wurde wiederholt, wobei jedoch gleichzeitig mit dem gemahlenen Phenolharz
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- rf -
1 Teil Spiritus zugesetzt wurde.
Zementklinker, denen 1 % Gips zugesetzt worden war, wurden in der Kugelmühle mit 3 % Phenolharz auf eine maximale
Korngröße von 800 pm gemahlen. Hierbei wurden etwa 25 % Material mit der Feinheit von Zement, d.h. unter
etwa 100 pm, gebildet. Das Gemisch wurde dann 1 Minute bei 170°C unter einem Druck von 100 kg/cm zu einer
Platte von 60 χ 60 χ 0,7 cm gepreßt. Die Platte wurde in Wasser gehalten, bis sie etwa 10 % Wasser aufgenommen
hatte, und dann der Erhärtung bei Raumtemperatur überlassen.
Der in Beispiel 9 beschriebene Versuch wurde wiederholt, wobei jedoch 10 % Wasser vor dem Pressen zugesetzt wurden
und die gepreßte Platte nicht in Wasser getaucht wurde.
Der in Beispiel 9 beschriebene Versuch wurde wiederholt, wobei jedoch 10 % Wasser vor dem Pressen zugesetzt wurden
und die gepreßte Platte etwa 30 Minuten in Wasser getaucht wurde.
Der in Beispiel 9 beschriebene Versuch wurde wiederholt, wobei jedoch 5 % Bitumen anstelle von 3 % Phenolharz zugesetzt
wurden.
Ein Gemisch von 65 Gew.-Teilen Synopalteilchen von 0 bis 2 mm Korngröße, 32 Gew.-Teilen Portlandzement und 3 Teilen
Phenolharz wurde in der Kugelmühle 2 Stunden gemahlen, wobei das Produkt auf eine Korngröße von 0 bis
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800 um zerkleinert wurde. Das Gemisch wurde in einer
Form eine Minute unter einem Druck von 50 kg/cm bei einer Temperatur von 160C gepreßt. Die gepreßte Platte
wurde 3 Stunden in Wasserdampf gehalten.
Der in Beispiel 13 beschriebene Versuch wurde wiederholt, wobei jedoch das gemahlene trockene Gemisch zu einer
Platte geformt wurde, auf die in einer üblichen Trockenpapiermaschine beiderseits eine Schicht von Synopalfasern,
denen während der Verkürzung der Fasern, der sogenannten Defibration, 10 % Melaminharz zugesetzt worden
waren, aufgebracht wurde. Anschließend wurde das Produkt gepreßt und in der beschriebenen Weise nachbehandelt.
Der in Beispiel 14 beschriebene Versuch wurde unter Verwendung von Gesteinsfasern anstelle von Synopalfasern
wiederholt.
Der in Beispiel 14 beschriebene Versuch wurde unter Verwendung
von Glaswolle anstelle von Synopalfasern wiederholt.
Die in den Beispielen 14, 15 und 16 beschriebenen Versuche wurden wiederholt, wobei jedoch anstelle von MeIaminharz
10 % pulverförmiges Phenolharz, dessen Korngröße zu einem wesentlichen Teil unter 100 um lag, den Fasern
zugesetzt wurden.
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Die in den Beispielen 14, 15 und 16 beschriebenen Versuche wurden wiederholt, wobei jedoch den Fasern 50 %
Synopalteilchen einer Größe von 0 bis 100 um zugesetzt wurden.
Die in Beispiel 17 beschriebenen Versuche wurden wiederholt, wobei jedoch den Fasern 50 % Synopalteilchen einer
Größe von 0 bis 100 um zugesetzt wurden.
Die in den Beispielen 14, 15 und 16 beschriebenen Versuche wurden wiederholt, wobei jedoch den Fasern anstelle
des Melaminharzes 5 % Phenolharz und 5 % Bitumen zugesetzt wurden und ferner 50 % Synopalteilchen einer
Größe von 0 bis 100 um zugegeben wurden.
Die in den Beispielen 14, 15 und 16 beschriebenen Versuche
wurden wiederholt, wobei jedoch den Fasern anstelle des Melaminharzes 10 % Acrylharz zugesetzt wurden
und ferner 50 % Synopalteilchen einer Größe von 0 bis 100 um zugegeben wurden.
Ein Gemisch von 88 Teilen Synopalteilchen, 10 Teilen Zement und 2 Teilen Phenolformaldehydharz wurde auf die
in Beispiel 13 beschriebene Weise hergestellt und zu einer Platte geformt, auf die beiderseits Synopalpapier
nach dem vorstehend beschriebenen Verfahren gemäß der
wurde eine Minute unter einem Druck von 100 kg/cm bei
einer Temperatur von 1600C gepreßt. Die gepreßte Platte
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wurde 3 Stunden in Wasserdampf gehalten. Aufgrund des niedrigen Gehalts an organischem Bindemittel war das
Ergebnis eine billige, nicht-entflammbare Platte.
Auf ein Blatt Synopalpapier, das nach dem vorstehend beschriebenen
Verfahren gemäß der Erfindung hergestellt worden war, wurde, bezogen auf das Synopalpapier, die
1Ofache Gewichtsmenge Synopalpulver mit 2,5 % Phenolharz
aufgebracht. Hierüber wurde wiederum ein Blatt Synopalpapier gelegt, worauf das Ganze 3 Minuten der Hitzehärtung
bei 170°i
worfen wurde.
worfen wurde.
tung bei 170C unter einem Druck von 100 kg/cm unter-
Der in Beispiel 23 beschriebene Versuch wurde wiederholt mit dem Unterschied, daß anstelle des Synopalpulvers mit
2,5 % Phenolharz ein Gemisch von 67,5 Teilen Synopalpulver, 20 Teilen Zement, 2,5 Teilen Phenolharz und
10 Teilen Wasser verwendet wurde. Das Ergebnis war eine Platte, die im Verhältnis zum Gesamtgehalt an Fasern und
organischem Bindemittel eine sehr hohe Festigkeit hatte und feuerwiderstandsfähig oder sogar feuerfest war.
Der in Beispiel 24 beschriebene Versuch wurde wiederholt, wobei jedoch das Synopalpapier beiderseits mit einer
Oberfläche versehen wurde, auf der keine geraden Linien gezogen werden konnten. Dies wurde erreicht, indem die
Oberfläche mit abgerundeten Erhöhungen und dazwischenliegenden abgerundeten Vertiefungen versehen wurde, wobei
die Erhöhungen und Vertiefungen einen Durchmesser von 6 mm und eine Tiefe von 0,8 mm hatten.
Das Ergebnis war eine Synopalfaserschicht, die hohe
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Festigkeit aufwies und zur Verbesserung der Biegefestigkeit unter Zugbeanspruchung reckbar war.
Der in Beispiel 25 beschriebene Versuch wurde wiederholt, wobei jedoch die Erhöhungen und Vertiefungen einen Durchmesser
von 3 mm und eine Tiefe von 0,2 mm hatten.
Der in Beispiel 25 beschriebene Versuch wurde wiederholt, wobei jedoch nur das Synopalpapier auf einer Seite der
Platte, die als einwärts oder nach unten gerichtete Seite vorgesehen war, mit der Oberfläche versehen wurde.
Normalerweise kann damit gerechnet werden, daß ein Druck oder Schlag von oben oder von außen auf die Platte zur
Einwirkung kommt, so daß es im allgemeinen genügt, wenn die nach unten oder einwärts zeigende Seite "gewellt"
und reckbar ist.
Ein Vergleich wurde zwischen zwei Arten von feinteiligen Materialien, die für die Zwecke der Erfindung verwendbar
sind, nämlich gemahlenen Zementklinkern und Zementklinkern, die einer weiteren Wärmebehandlung unterworfen
worden sind, durchgeführt, um die Unterschiede in der Druckfestigkeit festzustellen. Die Druckfestigkeit wurde
mit Hilfe des folgenden genormten Tests bestimmt:
Eine Korngrößenfraktion von 5 bis 7 mm wird sauber 5 Minuten auf einem 5 mm-Sieb abgetrennt, worauf 500 g abgewogen
und in einen Testzylinder gefüllt werden. Auf die Probe wird ein mit einem 4 kg-Gewicht versehener Kolben
gelegt, worauf 25 Schläge mit einem 14 kg-Fallhammer aus
einer Höhe von 25 cm ausgeführt werden. Die Probe wird nun auf 5-4-3-2-1 mm-Sieben 5 Minuten getrennt, und die
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Druckfestigkeitszahl wird berechnet, wie durch das folgende Beispiel erläutert:
+ 5
+ 4
+ 3
+ 2
+ 1
-r 1
408 g 31 g
17 ε
11 g 11 g 22 g
81.6%
6.2 = e 18.4 (a+b+c+d+e)
3.4 = d 12.2 (a+b+c+d)
2.2 = c 8.8 (a+b+c)
2.2 = b 6.6 (a+b)
■/+.4 = a 4.4 (a)
500 g
100.0%
50.4
Druckfestigkeitszahl: Es ist zu bemerken, daß die Druckfestigkeit mit kleiner
werdenden Werten steigt.
Prüfung von Zementklinkern
ohne | Erhitzen (amorph) | 55.0 | 45.0% | nach Erhitzen von peratur auf 10500C (kristallisiert) |
372 | 74.4 | Raumtem |
VJl | 275 | 12.8 | 32.2% | 5 | 39 | 7.8 | |
4 | 64 | 13.2 | 19.0% | 4 | 37 | 7.4 | 25-6% |
3 | 66 | 5-8 | 13.2% | 3 | 15 | 3.0 | 17.8% |
2 | 29 | 5.0 | 8.2% | 2 | 13 | 2.6 | 10.4% |
1 | 25 | 8.2 | 1 | 24 | 4.8 | 7.4% | |
* 1 | 41 | + 1 | 4.8% |
500 g
117.6%
500 g
66.0%
Druckfestigkeitszahl: 118 Druckfestigkeitszahl: Durch die Wärmebehandlung wurde somit die Druckfestigkeitszahl
um fast die Hälfte erniedrigt.
709852/0816
Claims (29)
1. Verfahren zur Herstellung von flächigen Produkten,
insbesondere Wellplatten und anderen Profilplatten, dadurch gekennzeichnet, daß man ein trockenes Gemisch aus einem feinteiligen anorganischen Material, einem hydraulisch erhärtenden Bindemittel und einer geringen Menge eines organischen hitzehärtbaren Bindemittels in einer Kugelmühle mahlt, bis das feinteilige anorganische Material den gewünschten Zerteilungsgrad angenommen hat und die Komponenten gleichmäßig verteilt sind, das Gemisch unter der Einwirkung von
Wärme in die gewünschte Form preßt und die gebildete selbsttragende Platte mit Wasser behandelt und hierdurch das hydraulisch erhärtende Bindemittel erstarren und erhärten läßt.
insbesondere Wellplatten und anderen Profilplatten, dadurch gekennzeichnet, daß man ein trockenes Gemisch aus einem feinteiligen anorganischen Material, einem hydraulisch erhärtenden Bindemittel und einer geringen Menge eines organischen hitzehärtbaren Bindemittels in einer Kugelmühle mahlt, bis das feinteilige anorganische Material den gewünschten Zerteilungsgrad angenommen hat und die Komponenten gleichmäßig verteilt sind, das Gemisch unter der Einwirkung von
Wärme in die gewünschte Form preßt und die gebildete selbsttragende Platte mit Wasser behandelt und hierdurch das hydraulisch erhärtende Bindemittel erstarren und erhärten läßt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß man ein trockenes Gemisch verwendet, das 50 bis
88 Gew.-% feinteiliges anorganisches Material, 40
daß man ein trockenes Gemisch verwendet, das 50 bis
88 Gew.-% feinteiliges anorganisches Material, 40
bis 10 Gew.-% des hydraulisch erhärtenden Bindemittels und 10 bis 2 Gew.-% des organischen hitzehärtbaren
Bindemittels enthält.
Bindemittels enthält.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß man als hydraulisch erhärtendes Bindemittel
Zement verwendet.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß man als feinteiliges anorganisches Material
Teilchen von kristallisiertem blasigem Glas
verwendet.
verwendet.
709ΒΓ;Γ'/0836
ORIGINAL INSPECTED
5. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß man als feinteiliges anorganisches Material
gemahlene Zementklinker einer Teilchengröße zwischen 0 und 1 mm, vorzugsweise zwischen 50 und
800 pm, verwendet.
6. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß man als feinteiliges anorganisches Material gemahlene Zementklinker verwendet, die einer
weiteren Wärmebehandlung zur Verstärkung der Kristallstruktur und keramischen Struktur unterworfen worden
sind und eine Teilchengröße zwischen 0 und 1 mm, vorzugsweise zwischen 50 und 500 pm, haben.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß man Zementklinker verwendet, die nach vorherigem
Kühlen auf Raumtemperatur auf wenigstens 1000 C erhitzt worden sind.
8. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß man als feinteiliges anorganisches Material
gemahlene Hochofenschlacke einer Teilchengröße zwischen 0 und 1 mm verwendet.
9. Verfahren nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß man das trockene Gemisch in zwei Stufen
mahlt, wobei man das organische hitzehärtbare Bindemittel zusammen mit dem anorganischen Material mahlt,
bis die Teilchen die gewünschte Zerteilung angenommen haben, und in der zweiten Stufe das hydraulisch erhärtende
Bindemittel zusetzt und anschließend das Mahlen fortsetzt, bis die Komponenten gleichmäßig verteilt
sind.
7098B7/0836
10. Verfahren nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß man aus dem in der ersten Stufe gemahlenen
Gemisch des organischen hitzehärtbaren Bindemittels und des feinteiligen anorganischen Materials vor dem
Zumischen des hydraulisch erhärtenden Bindemittels und vor dem Mahlen in der zweiten Stufe eine aus den
feinsten Teilchen bestehende Fraktion entfernt.
11. Verfahren nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß man die Behandlung des gepreßten flächigen
Produkts mit Wasser vornimmt, indem man das Produkt in Wasserdampf einführt.
12. Verfahren nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß man als organisches hitzehärtbares Bindemittel
ein Phenolharz, ein Epoxyharz, ein Harnstoffharz oder ein Melaminharz verwendet.
13. Verfahren nach Anspruch 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß man außerdem ein organisches thermoplastisches Bindemittel zusetzt.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß man als organisches thermoplastisches Bindemittel
Bitumen verwendet, das in einer Menge von 1/3 bis 3 Teilen pro Teil des organischen hitzehärtbaren
Bindemittels zusetzt.
15. Verfahren nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß man das Gemisch so mahlt, daß die maximale
Teilchengröße des anorganischen Materials nach dem Mahlen 600 bis 800 um beträgt.
709852/0836
16. Verfahren nach Anspruch 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß man außerdem anorganische Fasern, vorzugsweise Glasfasern oder Fasern aus kristallisiertem Glas,
zusetzt.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß man die Fasern vorzugsweise in gesonderten Schichten des Plattenprodukts konzentriert.
18. Verfahren nach Anspruch 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß man das gemahlene Gemisch zu einem flächigen Produkt formt, das auf einer Seite oder beiderseits
mit einer Schicht aus mit einem organischen Bindemittel gemischten anorganischen Fasern versieht und
dann das laminierte flächige Produkt unter der Einwirkung von Hitze preßt und gegebenenfalls mit Wasser
oder Wasserdampf behandelt.
19. Verfahren nach Anspruch 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß man als anorganische Fasern Synopalfasern
verwendet.
20. Verfahren nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet,
daß man den Fasern der Oberflächenschicht außerdem ein feinteiliges anorganisches Material zumischt.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß man als feinteiliges anorganisches Material
Synopalpulver verwendet.
22. Verfahren nach Anspruch 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß man ein plattenförmiges Ausgangsprodukt
verwendet, das 67,5 Gew.-Teile Synopalteilchen, 30 Gew.-Teile Zement und 2,5 Gew.-Teile des organischen
hitzehärtbaren Bindemittels enthält und etwa
709852/0836
80 Gew.-% des laminierten Produkts ausmacht, und eine
Oberflächenschicht aufbringt, die aus 65 Gew.-Teilen Synopalpulver einer Korngröße von weniger als 100 um,
10 Gew.-Teilen des organischen hitzehärtbaren Bindemittels und 25 Gew.-Teilen Synopalfasern besteht und
etwa 20 Gew.-% des laminierten Produkts ausmacht.
23. Verfahren zur Herstellung von Platten, dadurch gekennzeichnet,
daß man eine übliche wässrige Betonmischung, in der die Korngröße der Zuschlagstoffe 1 mm nicht
wesentlich übersteigt, in die Form einer Platte bringt, auf die einerseits oder beiderseits eine
Schicht aus mit einem organischen Bindemittel gemischten anorganischen Fasern aufbringt, das laminierte
Produkt unter der Einwirkung von Hitze preßt und die Platte gegebenenfalls einer Nachbehandlung mit
Wasser oder Wasserdampf unterwirft.
24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß man als anorganische Fasern Synopalfasern verwendet.
25. Verfahren nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß man den Fasern in der Oberflächenschicht
außerdem ein feinteiliges anorganisches Material zumischt.
26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß man als feinteiliges anorganisches Material
Synopalpulver verwendet.
27. Verfahren zur Herstellung von Platten, dadurch gekennzeichnet,
daß man ein trockenes Gemisch aus einem feinteiligen anorganischen Material und einer geringen
Menge eines organischen hitzehärtbaren Bindemittels in einer Kugelmühle mahlt, bis das feinteilige anorga-709852/0836
nische Material den gewünschten Zerteilungsgrad angenommen
hat und das Bindemittel gleichmäßig verteilt ist, und das Gemisch dann unter der Einwirkung von
Hitze zur gewünschten Platte preßt.
28. Verfahren zur Herstellung von "Synopal"-Papier für die Verwendung als Deckschicht von hitzehärtbaren plattenförmigen
Produkten, dadurch gekennzeichnet, daß man körniges "Synopal", dem eine geringe Menge eines organischen
hitzehärtbaren Bindemittels zugesetzt worden ist, in einer Kugelmühle auf eine mittlere Teilchengröße
von etwa 70 um mahlt, die Kugelmühle etwa 100 Minuten betreibt, anschließend "Synopal"-Wolle
zusetzt und ungefähr weitere 5 Minuten mahlt und hierdurch die "Synopal"-Fasern auf eine mittlere Länge
von etwa 3 mm verkürzt und aus diesem Gemisch in einer üblichen Trockenpapiermaschine eine flockige
Schicht bildet, die man bei einer Temperatur unterhalb der Härtetemperatur des organischen Bindemittels
zu einem Papierblatt mit festem innerem Zusammenhalt walzt.
29. Verfahren zur Herstellung eines flächigen "Synopal"-Fasermaterials,
dadurch gekennzeichnet, daß man körniges "Synopal", dem eine geringe Menge eines organischen
hitzehärtbaren Bindemittels zugesetzt worden ist, in einer Kugelmühle auf eine mittlere Teilchengröße
von etwa 70 um mahlt, das Mahlen etwa 100 Minuten fortsetzt, anschließend "Synopal"-Wolle zusetzt
und ungefähr weitere 5 Minuten mahlt und hierdurch die "Synopal"-Fasern auf eine mittlere Länge von etwa
3 mm verkürzt und dieses Gemisch in einer Form zu Platten der gewünschten Dicke preßt, während es auf
eine Temperatur oberhalb der Härtetemperatur des organischen Bindemittels erhitzt wird.
709852/0836
Applications Claiming Priority (2)
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