DE2722150C2 - - Google Patents
Info
- Publication number
- DE2722150C2 DE2722150C2 DE2722150A DE2722150A DE2722150C2 DE 2722150 C2 DE2722150 C2 DE 2722150C2 DE 2722150 A DE2722150 A DE 2722150A DE 2722150 A DE2722150 A DE 2722150A DE 2722150 C2 DE2722150 C2 DE 2722150C2
- Authority
- DE
- Germany
- Prior art keywords
- alkyl
- formula
- aryl group
- group
- titanium
- Prior art date
- Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
- Expired
Links
Classifications
-
- C—CHEMISTRY; METALLURGY
- C08—ORGANIC MACROMOLECULAR COMPOUNDS; THEIR PREPARATION OR CHEMICAL WORKING-UP; COMPOSITIONS BASED THEREON
- C08F—MACROMOLECULAR COMPOUNDS OBTAINED BY REACTIONS ONLY INVOLVING CARBON-TO-CARBON UNSATURATED BONDS
- C08F10/00—Homopolymers and copolymers of unsaturated aliphatic hydrocarbons having only one carbon-to-carbon double bond
-
- Y—GENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
- Y10—TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
- Y10S—TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
- Y10S526/00—Synthetic resins or natural rubbers -- part of the class 520 series
- Y10S526/904—Monomer polymerized in presence of transition metal containing catalyst at least part of which is supported on a polymer, e.g. prepolymerized catalysts
Landscapes
- Chemical & Material Sciences (AREA)
- Health & Medical Sciences (AREA)
- Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
- Medicinal Chemistry (AREA)
- Polymers & Plastics (AREA)
- Organic Chemistry (AREA)
- Transition And Organic Metals Composition Catalysts For Addition Polymerization (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur
Polymerisation von Äthylen oder α-Olefinen, wobei Polymere mit
verbesserter Korngrößenverteilung und hoher Stereoregularität
gebildet werden.
Die typischen Ziegler-Katalysatoren, die zur Polymerisation von
Äthylen oder α-Olefinen verwendet werden, enthalten eine Katalysatorkomponente,
die eine Titanverbindung enthält, sowie eine
Organoaluminiumverbindung.
Es ist gut bekannt, daß die Katalysatoraktivität durch Pulverisieren
der Titan-Katalysatorkomponente, wie Titantrichlorid und
dessen Derivaten, verbessert wird (beispielsweise japanische Patentveröffentlichungen
Nr. 14 125/60 und 24 271/64) und daß eine
Verbesserung der Katalysatoraktivität durch gemeinsme Pulverisation
der Titankomponente mit verschiedenen anderen Verbindungen
(beispielsweise japanische Patentveröffentlichungen Nr. 24 270/64,
24 272/64, 10 065/68, GB-PS 10 87 314, US-PS 37 64 591, japanische
Patentanmeldungen Kokai Nr. 48-68 497, 48-29 694, 48-38 295 und
49-53 196) erreicht werden kann, oder indem diese pulverisierten
Produkte einer Modifizierungsbehandlung mit einem organischen
Lösungsmittel oder dessen Gemischen mit einem Modifizierungsmittel
unterworfen werden (z. B. US-PS 38 50 899, japanische Patentveröffentlichungen
Nr. 48 638/74, 17 319/75, 48 637/74 und GB-PS
13 70 559).
Wenn jedoch diese Pulverisations- und Modifizierungsbehandlungen
durchgeführt werden, so zeigt die gebildete titanhaltige Katalysatorkomponente
im allgemeinen eine bemerkenswert stark verbreiterte
Korngrößenverteilung, so daß mehr als 10 Gew.-% der Teilchen
eine Größe von weniger als 5 µm besitzen.
Wenn die Homopolymerisation oder Copolymerisation von Äthylen oder
α-Olefinen unter Verwendung eines Katalysators aus einer Titan-
Katalysatorkomponente und einer Organoaluminiumverbindung durchgeführt
wird, so wird die Korngröße des gebildeten Polymeren oder
Copolymeren durch die Korngröße der verwendeten Titankomponente
stark beeinflußt. Wenn daher eine Titankomponente mit breiter
Korngrößenverteilung eingesetzt wird, die große Mengen feiner
Teilchen enthält, so zeigen die gebildeten Homopolymeren oder
Copolymeren eine breite Korngrößenverteilung und enthalten gewöhnlich
einen feinteiligen pulerförmigen Anteil von weniger als
50 µm in einer Menge von 10 bis 30 Gew.-%.
Wenn die gebildeten Polymeren einen breiten Bereich der Korngrößenverteilung
zeigen und insbesondere dann, wenn sie einen
hohen Anteil eines feinen Pulvers enthalten, so treten Schwierigkeiten
bei der Abtrennung der Polymeren aus einem Lösungsmittel
durch Filtration oder Zentrifugieren ein und außerdem erhöhen sich
die Verluste der Polymeren durch das Verstreuen von feinteiligem
Polymerpulver in der Trocknungs- und Pelletisierstufe. Es müssen
daher unnötige Einrichtungen vorgesehen werden, um diese Nachteile
zu überwinden, so daß die Herstellung des Polymeren nach einem
komplizierten Verfahren vorgenommen werden muß. Aus diesem Grund
sind Verbesserungen bei der Herstellung der Polymeren erforderlich.
Wie vorstehend erwähnt wurde, sind bereits verschiedene Methoden
zur Verbesserung der Katalysatoraktivität vorgeschlagen worden.
Unter diesen Methoden wird eine Modifizierungsbehandlung des als
Ausgangsverbindung verwendeten Titantrichlorids durch verschiedene
Modifiziermittel beschrieben (US-PS 38 50 899, japanische Patentveröffentlichung
Nr. 48 638/74 und GB-PS 13 70 559).
Wie in den später beschriebenen Vergleichsbeispielen erläutert
wird, sind zwar diese Verfahren in gewissem Ausmaß zur Verbesserung
der Katalysatoraktivität wirksam; während der Modifizierungsbehandlung
wird jedoch die Titantrichlorid-Komponente unter
Bildung feiner Teilchen zerkleinert, so daß die Herstellung eines
Polymeren im industriellen Maßstab mit den vorstehend erläuterten
Schwierigkeiten verbunden ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur
Polymerisation von Äthylen oder α-Olefinen zur Bildung von Polymeren
mit schmaler Korngrößenverteilung zur Verfügung zu stellen,
in denen der Anteil an feinem Pulver außerordentlich vermindert
wird.
Aufgbe der Erfindung ist außerdem die Herstellung von Äthylen-
oder α-Olefin-Polymeren mit hoher sterischer Regelmäßigkeit.
Erfindungsgemäß soll ferner eine verbesserte Titan-Katalysatorkomponente
des Ziegler-Typs geschaffen werden, die einen schmalen
Bereich der Korngrößenverteilung zeigt und deren Gehalt an feinen
Teilchen außerordentlich vermindert ist und die darüber hinaus
hohe Katalysatoraktivität zeigt.
Es ist ferner Aufgabe der Erfindung, eine modifizierte Titan-Katalysatorkomponente
mit hoher Aktivität zur Verfügung zu stellen,
die einer Modifizierungsbehandlung unterworfen wurde, ohne daß
eine Erhöhung des Anteils an feinen Teilchen verursacht wurde.
Diese Aufgaben werden
gelöst
durch Einhaltung der in den Ansprüchen niedergelegten Maßnahmen bzw. Merkmale.
Die vorliegende Erfindung betrifft also die durch die Ansprüche gekennzeichneten
Gegenstände.
In dieser Weise vorzugehen, wurde auch durch den aus den DE-OS
22 15 363 (=1), 19 57 815 (=2) und 22 25 690 (=3) bekanntgewordenen
Stand der Technik nicht nahegelegt. So betrifft (1) eine
Komponente für Polymerisationskatalysatoren, die erhalten wird
durch Reduktion von Titantetrachlorid mit Aluminiumpropylsesquichlorid
unter Einhaltung bestimmter Molverhältnisse sowie bestimmten
Reaktionstemperaturen sowie anschließender Wärmebehandlung
des Reduktionsprodukts bei 140 bis 180°; die Komponente entspricht
der Formel
(mit x, y und z = speziell festgelegten
Zahlen sowie P = Polypropylen) und weist das Röntgenbeugungsbild
für TiCl₃ in der δ-Kristallmodifikation auf. Im Falle
von (2) wird bei der Polymerisation von Äthylen ein Katalysator
verwendet, der aus einem vorgebildeten Halogenid oder Oxyhalogenid eines Übergangsmetalls
und einer metallorganischen Verbindung eines Metalls
der Gruppen I bis III des Periodensystems besteht und vor der eigentlichen Polymerisation
kurzzeitig mit einem α-Olefin behandelt wird. Aus (3)
ist es schließlich bekanntgeworden, Propylen in einer flüssigen
Verbindung bei einer Temperatur von 62 bis 90°C und einem Propylenpartialdruck
von mindestens 2 bar in Gegenwart eines solchen
Katalysatorsystems aus Titantrichlorid und einem Dialkylaluminiumhalogenid
zu polymerisieren, das vorher mit ausreichend
Propylen bei einer Temperatur unterhalb 62°C zusammengebracht
worden war, um mindestens 0,1 g Polymer/g TiCl₃ zu bilden. In keiner
der Fundstellen ist davon die Rede, eine Pulverisierung der
Katalysatorkomponente in Gegenwart einer bestimmten Olefinmenge
durchzuführen. Vielmehr muß man aus den Angaben auf Seite 2 von
(1) folgern, daß ein durch Pulvern erhaltenes TiCL₃ einen zu hohen
Gehalt an feinen Teilchen aufweist und dies zu Polymeren mit ungenügenden
Eigenschaften führt. Die anmeldungsgemäß erzielbaren
unerwarteten Vorteile gegenüber den vorgenannten Fundstellen sind aus dem später
folgenden Versuchsbereich ersichtlich.
Beispiele für die gemäß Hauptanspruch einsetzbaren festen Träger sind Siliciumdioxid,
Aluminiumoxid, Siliciumdioxid-Aluminiumoxid, Boroxid, Magnesiumverbindungen
und ähnliche übliche Materialien. Vorzugsweise werden
Magnesiumverbindungen, insbesondere Magnesiumhalogenide eingesetzt.
Das Auftragen der Titanverbindung auf den festen Träger kann nach
üblichen Methoden erfolgen, beispielsweise durch Vermischen und
Pulverisieren dieser beiden Komponenten oder durch Umsetzung der
Komponenten unter Erhitzen in Gegenwart oder in Abwesenheit eines
Lösungsmittels.
Bei der gemeinsamen Pulverisation oder Copulverisation der als
Ausgangsmaterial verwendeten Titankomponente mit einer anspruchsgemäßen
Menge Äthyen oder eines α-Olefins und der
Organoaluminiumverbindung der Formel AlR m X₃-m wird die
Korngröße der Titankomponente kontrolliert. Zu Beispielen
für die Organoaluminiumverbindung gehören Triäthylaluminium, Triisobutylaluminium,
Diäthylaluminiummonochlorid, Diisobutylaluminiummonochlorid,
Diäthylaluminiummonobromid, Äthylaluminiumsesquichlorid
und ähnliche Verbindungen. Die Organoaluminiumverbindung
wird in einer Menge von vorzugsweise 0,01 bis 100 Mol pro 1,0
Grammatom Titan der Ausgangs-Titanverbindung eingesetzt und kann
vor der Vorpulverisation des Ausgangsmaterials zugegeben werden.
Was die Menge an Äthylen oder α-Olefinen, die bei der
Copulverisationsbehandlung zugesetzt werden, anbetrifft,
so wird der Bereich ab 0,1 bevorzugt. Beträgt die Menge
des Olefins weniger als etwa 0,01 Gew.-%, beispielsweise
0,005 Gew.-%, so kann
keine geeignete Wirkung zur Regelung der Korngröße erreicht werden.
Wenn andererseits die Menge etwa 10 Gew.-% überschreitet,
wenn sie beispielsweise 15 Gew.-% beträgt, so wird zwar die Wirkung
der Regelung der Korngröße erreicht, jedoch führt der gebildete
Titankatalysator zur Bildung von Polymeren mit ungleichmäßiger
Korngestalt sowie ungleichmäßiger Korngröße und die Schüttdichte
des Polymeren wird daher vermindert. Bei einer Menge von 20 Gew.-%
verfestigen sich außerdem die durch gemeinsame Pulverisation gebildeten
Produkte an den Wänden der Pulverisations-Einrichtung,
so daß kein pulverförmiger Katalysator erhalten werden kann.
Als das vorstehend angegebene α-Olefin können niedere α-Olefine,
wie Propylen und Buten-1, verwendet werden; diese zugesetzten
α-Olefine müssen jedoch nicht notwendigerweise die gleichen sein
wie die Monomeren, die in Gegenwart des Katalysators der Polymerisation
unterworfen werden.
Die gemeinsame Pulverisationsbehandlung kann im wesentlichen in
Abwesenheit von Sauerstoff und Wasser mit Hilfe von üblichen Pulverisationsvorrichtungen,
wie Kugelmühlen, Vibrationsmühlen, Säulenmühlen
bzw. Stabmühlen und Strahlmühlen, durchgeführt werden.
Die gemeinsame Pulverisation kann außerdem in Gegenwart einer geringen
Menge Wasserstoff vorgenommen werden. Die bei der Copulverisation
eingehaltene Temperatur unterliegt keiner speziellen
Beschränkung, sie liegt jedoch im allgemeinen im Bereich von
-30 bis +150°C. Die Dauer der gemeinsamen Pulverisation liegt im
allgemeinen im Bereich von 1 bis 100 Stunden. Bei der Pulverisation
kann das Olefin in Dampfform oder in flüssiger Form zugeführt
werden.
Der Grund dafür, daß erfindungsgemäß eine Regelung der Teilchengröße
der durch Copulverisation erhaltenen Titan-Katalysatorkomponente
erreicht wird, läßt sich - ohne daß das erfindungsgemäße Verfahren durch diese theoretische Erklärung
beschränkt sein soll - wahrscheinlich wie folgt
erläutern.
Wenn das Ausgangsmaterial für die Titankomponente und die Organoaluminiumverbindung
der gemeinsamen Pulverisation unterworfen
werden, so findet eine Agglomeration von Teilchen gleichzeitig
mit einer Zerkleinerung zu feinen Teilchen statt. Zu diesem Zeitpunkt
wird durch Polymerisation von Äthylen oder eines α-Olefins,
die in der Stufe der gemeinsamen Pulverisation zugesetzt werden,
eine kleine Menge an Polyäthylen oder Poly-α-olefin gebildet
und diese Polymeren wirken als Bindemittel zwischen den gebildeten
Teilchen und verhindern somit, daß die agglomerierten Teilchen
der Titankomponente sich erneut verteilen und unter Bildung feiner
Teilchen zerkleinert werden.
Erfindungsgemäß zeigen daher die Produkte der Copulverisation
der Titan-Katalysatorkomponente eine schmale Korngrößenverteilung,
wobei der Anteil an feinen Teilchen mit einem Durchmesser von weniger
als 5 µm weniger als einige Gew.-% beträgt. Außerdem werden
durch Polymerisation oder Copolymerisation von Olefinen unter Verwendung
der so gebildeten Titan-Komponente Polymere oder Copolymere
mit schmaler Korngrößenverteilung erzielt, deren Anteil an
feinem Pulver außerordentlich vermindert ist.
Erfindungsgemäß ist es vorteilhaft, daß die
vorstehend beschriebene, durch Copulverisation erhaltene Titankomponente
einer Modifizierungsbehandlung unterworfen wird; dabei wird eine
starke Modifizierungswirkung erreicht, ohne daß eine
Erhöhung des Anteils an feinen Teilchen oder eine Verbreiterung
der Korngrößenverteilung verursacht wird.
Der hier verwendete Ausdruck "Modifizierungsbehandlung" bedeutet
ein Verfahren, bei dem die Titankomponente mit einem inerten organischen
Lösungsmittel oder dessen Gemischen mit einem Modifiziermittel
in Kontakt gebracht und danach die Titankomponente aus dem
Lösungsmittel abgetrennt wird. Die hier verwendete Bezeichnung
"Waschbehandlung" bedeutet das Modifizierungsverfahren durch Kontakt
mit einem inerten organischen Lösungsmittel.
Die Modifizierungsbehandlung kann, in Abhängigkeit von der Art und
dem Verwendungszweck des Ausgangsmaterials, nach verschiedenen
Ausführungsformen durchgeführt werden, beispielsweise durch Waschen
des Copulverisationsprodukts mit dem organischen Lösungsmittel
und anschließende Abtrennung, durch Waschen mit dem organischen
Lösungsmittel und anschließende Behahndlung mit einem
Gemisch aus dem organischen Lösungsmittel und dem Modifiziermittel
und anschließende Abtrennung, durch Behandlung mit einem Gemisch
aus dem organischen Lösungsmittel und dem Modifiziermittel
und anschließende Abtrennung, durch wiederholtes Inberührungbringen
mit unterschiedlichen Arten des organischen Lösungsmittels
oder dessen Gemisch mit einem Modifiziermittel und anschließende
Abtrennung.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird die Ausgangs-Titankomponente
vor der Stufe der gemeinsamen Pulverisation
der Modifizierbehandlung unterworfen und danach wird die Titankomponente
nach der gemeinsamen Pulverisation einer weiteren Modifizierungsbehandlung
unterworfen. Auf diese Weise kann die Modifizierung
weiter verbessert werden.
Zu Beispielen für das zur Modifizierung geeignete inerte organische
Lösungsmittel gehören aliphatische, alicyclische oder aromatische
Kohlenwasserstoffe, deren Halogenderivate oder Gemische.
Bevorzugte Beispiele sind Hexan, Heptan, Cyclohexan, Benzol, Toluol,
Xylol, Monochlorbenzol und dergleichen.
Das organische Lösungsmittel wird in einer Menge im Bereich von
1 bis 500 Gew.-Teilen, bezogen auf das Copulverisationsprodukt,
verwendet und die Waschbehandlung wird bei Temperaturen von 0 bis
200°C vorgenommen. Nach dieser Behandlung wird das Copulverisationsprodukt
durch Dekantieren oder Filtration von dem Lösungsmittel
abgetrennt. Gewünschtenfalls kann das Lösungsmittel durch Erhitzen
unter Normaldruck oder vermindertem Druck durch Trocknung des Copulverisationsprodukts
entfernt werden. Außerdem können gewünschtenfalls
diese Wasch- und Abtrennungs-Vorgänge mehrere Male wiederholt
werden.
Das Modifiziermittel, das im Gemisch mit dem organischen Lösungsmittel
verwendet werden kann, wird unter Verbindungen der anspruchsgemäß
festgelegten Gruppen 1) bis 4) gewählt. Auch die Zusätze, welche
der Ausgangs-Titankomponente zugesetzt und mit dieser der gemeinsamen
Pulverisation unterworfen werden, werden, wie das Modifiziermittel,
unter den nachfolgend erwähnten Gruppen ausgewählt.
1) Die Gruppe betrifft Sauerstoff, Schwefel, Phosphor, Stickstoff oder Silicium enthaltende organische Verbindungen der nachstehenden Art:
1) Die Gruppe betrifft Sauerstoff, Schwefel, Phosphor, Stickstoff oder Silicium enthaltende organische Verbindungen der nachstehenden Art:
(1-1) Die Sauerstoff enthaltende Gruppe organischer Verbindungen umfaßt
Äther, Ketone und Ester.
Geeignete Äther sind gesättigte oder ungesättigte Äther der Formel
R¹-O-R², in der jeder der Reste R¹ und R² eine Alkyl-, Aralkyl-,
Cycloalkyl- oder Arylgruppe oder eine entsprechende halogensubstituierte
Gruppe bedeutet, und cyclische Äther und Polyäther. Beispiele
für diese Äther sind Diäthyläther, Di-n-propyläther, Di-n-
butyläther, Di-isoamyläther, Dibenzyläther, Dicyclohexyläther,
Diphenyläther, Ditolyläther, Methylphenyläther, Diallyläther, Dibutenyläther,
Di-(4-chlorphenyl)-äther, 2-Chlorphenyläther, Tetrahydrofuran,
Propylenoxid, Diäthylenglycol-dimethyläther, Diäthylenglycol-dipropyläther,
Äthylenglycol-dimethyläther, Äthylenglycol-diphenyläther
und Äthylenglycol-ditolyläther.
Verwendbare Ketone sind gesättigte oder ungesättigte Ketone der
Formel
in der jeder der Reste R³ und R⁴ ein Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl-
oder Arylgruppe oder eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe
bedeutet, sowie cyclische Ketone oder Esterketone.
Zu Beispielen für diese Ketone gehören Aceton, Diäthylketon, Methylisobutylketon,
Methylbenzylketon, Acetophenon, Diphenylketon,
Cyclohexanon, Acetylaceton, Allylphenylketon, p-Chlorphenyl-methylketon
und Methyltolylketon.
Geeignete Ester sind gesättigte oder ungesättigte Ester der Formel
in der jeder der Reste R⁵ und R⁶ eine Alkyl-, Alkenyl-, Aralkyl-,
Cycloalkyl- oder Arylgruppe oder eine entsprechende halogensubstituierte
Gruppe bedeutet, oder cyclische Ester. Zu Beispielen dafür
gehören Methylacetat, Äthylacetat, Methylacetoacetat, Methylmethacrylat,
Cyclohexylacetat,Benzylacetet, Methylbenzoat, Äthylbenzoat,
ε-Caprolacton und Äthylchloracetat.
Unter diesen Verbindungen werden Diäthyläther, Di-n-butyläther,
Di-isoamyläther, Diphenyläther, Ditolyläther, 2-Chlorphenyläther,
Diäthylketon, Diphenylketon, Methylacetat und Äthylbenzoat bevorzugt.
(1-2) Als Schwefel enthaltende organische Verbindung sind
verwendbar Thioäther, Thiophenole und Thioalkohole.
Geeignete Thioäther sind gesättigte oder ungesättigte Thioäther der Formel
R⁷-S-R⁸
in der jeder der Reste R⁷ und R⁸ eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl-
oder Arylgruppe oder eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe
bedeutet, oder cyclische Thioäther. Zu geeigneten Beispielen
gehören Diäthylthioäther, Di-n-propyl-thioäther, Dicyclohexyl-
thioäther, Diphenyl-thioäther, Ditolyl-thioäther, Methylphenyl-
thioäther, Äthylphenyl-thioäther, Propylphenyl-thioäther, Dibenzyl-thioäther,
Diallyl-thioäther, Allylphenyl-thioäther, 2-Chlorphenyl-thioäther,
Äthylensulfid, Propylensulfid und Tetramethylensulfid.
Verwendbare Thiophenole und Thiolalkohole sind gesättigte oder ungesättigte
Thiophenole und Thioalkohole derFormel
H-SR⁹
in der R⁹ eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe oder
eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe bedeutet, beispielsweise
Äthylthioalkohol, n-Propylthioalkohol, n-Butylthioalkohol,
n-Hexylthioalkohol, n-Dodecylthioalkohol, Cyclohexylthioalkohol,
Benzylthioalkohol, Allylthioalkohol, Thiophenol, o-Methyl-thiophenol,
p-Methyl-thiophenol, 2-Chloräthyl-thioalkohol und p-Chlor-
thiophenol.
Unter diesen Verbindungen werden Diäthylthioäther, Di-n-propylthioäther,
Dibenzylthioäther, Diphenylthioäther, Methylphenylthioäther,
Äthylphenylthioäther, Tetramethylensulfid, n-Dodecylthioalkohol
und Thiophenol besonders bevorzugt.
(1-3) Als Phosphor enthaltende organische Verbindungen werden
Verbindungen der nachstehenden allgemeinen Formeln I
bis XVII verwendet:
a) Phosphine der Formel I
PR₃¹⁰ (I)
worin R¹⁰ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl-
oder Arylgruppe bedeutet. Zu Beispielen für diese Phosphine gehören
Äthylphosphin, Diäthylphosphin, Phenylphosphin, Diphenylphosphin,
Triäthylphosphin, Tri-n-butylphosphin, Tri-n-decylphosphin,
Tribenzylphosphin, Tricyclohexylphosphin, Triphenylphosphin,
Tritolylphosphin, Diäthyl-n-butylphosphin, Äthyldiphenylphosphin,
n-Propyl-n-butylphenylphosphin und Äthylbenzylphenylphosphin.
b) Phosphinigsäurehalogenide der Formel II
PR₂¹¹X (II)
in der R¹¹ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein
Halogenatom bedeuten. Zu Beispielen dafür gehören Dimethyl-phosphinigsäurebromid,
Diäthyl-phosphinigsäurechlorid, Diisopropyl-
phosphinigsäurechlorid, Methyläthyl-phosphinigsäurechlorid, Diphenyl-phosphinigsäurechlorid,
Äthylphenyl-phosphinigsäurechlorid.
c) Phosphonigsäuredihalogenide der Formel III
PR¹²X₂ (III)
in der R¹² eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und
X ein Halogenatom bedeuten. Zu Beispielen dafür gehören Methylphosphonigsäure-dichlorid,
Methylphosphonigsäure-dibromid, Äthylphosphonigsäure-dibromid,
Butylphosphonigsäure-dichlorid, Benzylphosphonigsäure-dichlorid,
Cyclohexylphosphonigsäure-dichlorid,
Phenylphosphonigsäure-dichlorid und Phenylphosphonigsäure-dibromid.
d) Phosphinite der Formel IV
PR₂¹³(OR¹⁴) (IV)
in der jeder der Reste R¹³ und R¹⁴ eine Alkyl-, Aralkyl- oder
Arylgruppe bedeutet, beispielsweise Äthyldiäthylphosphinit, Äthyldipropylphosphinit,
Äthyldibutylphosphinit, Phenyldiphenylphosphinit,
Äthyldiphenylphosphinit, Phenyldibenzylphosphinit und Äthylmethylphenylphosphinit.
e) Phosphonite der Formel V
PR¹⁵(OR¹⁶)₂ (V)
in der jeder der Reste R¹⁵ und R¹⁶ eine Alkyl-, Aralkyl- oder Arylgruppe
bedeutet, beispielsweise Dimethyläthylphosphonit, Diäthyläthylphosphonit,
Diäthylbutylphosphonit, Diäthylbenzylphosphonit,
Diäthylphenylphosphonit, Diphenylmethylphosphonit und Diphenyläthylphosphonit.
f) Phosphite der Formel VI
P(OR¹⁷)₃ (VI)
in der R¹⁷ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl-
oder Arylgruppe oder eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe
bedeutet, beispielsweise Dimethylphosphit, Diphenylphosphit,
Dioctylphosphit, Trimethylphosphit, Tri-(2-chloräthyl)-phosphit,
Tri-(n-butyl)-phosphit, Tribenzylphosphit, Tricyclohexylphosphit,
Triphenylphosphit, Tri-(p-tolyl)-phosphit, Tri-β-naphthylphosphit,
Diphenylcyclohexylphosphit oder Diphenylpropylphosphit.
g) Halogenphosphite der Formel VII
P(OR¹⁸)₂X (VII)
in der R¹⁸ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom
bedeuten, beispielsweise Dimethylchlorphosphit, Diäthylchlorphosphit,
Di-n-butylchlorphosphit, Dicyclohexylchlorphosphit,
Diphenylchlorphosphit oder Di-p-tolylchlorphosphit.
h) Dihalogenphosphite der Formel VIII
P(OR¹⁹)X₂ (VIII)
in der R¹⁹ eine Alkyl- oder Arylgruppe oder eine entsprechende
halogensubstituierte Gruppe bedeutet und X ein Halogenatom darstellt.
Zu Beispielen dafür gehören Methyldichlorphosphit, Methylchlorfluorphosphit,
Äthyldichlorphosphit, n-Butyldichlorphosphit,
Phenyldichlorphosphit, p-Chlorphenyldichlorphosphit und 2-Chloräthyl-dichlorphosphit.
i) Aminophosphine der Formeln IX, X und XI
P(NR₂²⁰)₃ (IX)
P(NR₂²¹)₂X (X)
P(NR₂²²)X₂ (XI)
in denen jeder der Reste R²⁰, R²¹ und R²² eine Alkyl- oder Arylgruppe
und X ein Halogenatom bedeuten. Zu Beispielen für diese
Verbindungen gehören Tris-(dimethylamino)-phosphin, Tris-(diäthylamino)-phosphin,
Tris-(di-n-butylamino)-phosphin, Phosphorig-tri-
(N-methylanilid), Bis-(dimethylamino)-chlorphosphin, Dimethylaminodifluorphosphin,
Diäthylaminodichlorphosphin, Diäthylaminodichlorphosphin
und (Di-n-butylamino)-dichlorphosphin.
j) Phosphate der Formel XII
P(O)(OR²³)₃ (XII)
in der R²³ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl-
oder Arylgruppe oder eine entsprechende halogensubstituierte
Gruppe bedeutet. Zu Beispielen für diese Verbindungen gehören
Methyl-dihydrogenphosphat, Äthyl-dihydrogenphosphat, n-Butyl-
dihydrogenphosphat, Cyclohexyl-dihydrogenphosphat, Phenyl-dihydrogenphosphat,
p-Chlorphenyl-dihydrogenphosphat, Diäthylphosphat,
Di-n-propylphosphat, Dibenzylphosphat, Diphenylphosphat, Di-n-
naphthyl-phosphat, Didiphenyl-phosphat, Triäthyl-phosphat, Tri-
(n-butyl)-phosphat, Tri-(n-amyl)-phosphat, Tricyclohexyl-phosphat,
Tri-(o-chlorphenyl)-phosphat, Triphenyl-phosphat, Tri-p-tolyl-
phosphat, Tri-m-tolyl-phosphat, Tri-4-diphenylyl-phosphat und Tri-
(α-naphthyl)-phosphat.
k) Halogenphosphorsäureester der Formel
XIII
P(O)(OR²⁴)₂X (XIII)
in der R²⁴ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein
Halogenatom bedeuten, beispielsweise Phosphorsäurechlorid-dimethylester,
Phosphorsäurechlorid-diäthylester, Phosphorsäurechlorid-diisopropylester,
Phosphorsäurechlorid-dicyclohexylester und
Phosphorsäurechlorid-diphenylester.
l) Dihalogenphosphorsäureester der
Formel XIV
P(O)(OR²⁵)X₂ (XIV)
in der R²⁵ eine Alkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten.
Beispiele für diese Verbindungen sind Phosphorsäuredichlorid-methylester,
Phosphorsäuredichlorid-äthylester, Phosphorsäurechlorid-fluorid-äthylester,
Phosphorsäuredichlorid-n-butylester,
Phosphorsäuredichlorid-p-tolylester und Phosphorsäuredichlorid-phenylester.
m) Phosphinoxide der Formeln XV und XVI und deren Derivate
R₃²⁶P=O (XV)
(R₂²⁷N)₃P=O (XVI)
worin jeder der Reste R²⁶ und R²⁷ eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl-
oder Arylgruppe bedeuten. Beispiele für diese Verbindungen
sind Trimethylphosphinoxid, Tri-n-butylphosphinoxid, Tribenzylphosphinoxid,
Tricyclohexylphosphinoxid, Triphenylphosphinoxid,
Diallylphenylphosphinoxid, Diphenylbenzylphosphinoxid, Diphenyl-
p-tolylphosphinoxid, Tris-N,N′-dimethylphosphoramid und Tris-N,N-
diäthylphosphoramid.
n) Phosphinsulfide der Formel XVII
R₃²⁸P=S (XVII)
in der R²⁸ eine Alkyl-, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet. Zu
Beispielen dafür gehören Trimethylphosphinsulfid, Triäthylphosphinsulfid,
Tri-n-propylphosphinsulfid, Tri-n-butylphosphinsulfid,
Triphenylphosphinsulfid, Diäthylphenyl-phosphinsulfid und
Diphenylbenzylphosphinsulfid.
Unter diesen phosphorhaltigen organischen Verbindungen werden
Triphenylphosphin, Triphenylphosphit, Triphenylphosphinoxid, Triphenylphosphat,
Tri-p-tolylphosphat und ähnliche Verbindungen
besonders bevorzugt.
(1-4) Als Stickstoff enthaltende organische Verbindungen
eignen sich Amine, Isocyanate, Azoverbindungen
und Nitrile.
Zu geeigneten Aminen gehören Verbindungen der Formel
R n ²⁹Nn H₃-n
in der R²⁹ einen Kohlenwasserstoffrest und n eine Zahl von 1 bis
3 bedeuten, und Stickstoff enthaltende heterocyclische Verbindungen,
beispielsweise Triäthylamin, Tributylamin, Trihexylamin, Triphenylamin,
N,N′-Dimethylanilin, Anilin, N-Methylanilin, Butylamin,
Dibutylamin, Pyridin, Chinolin und 2-Chlorpyridin.
Geeignete Isocyanate sind Verbindungen der Formel
R³⁰NCO
in der R³⁰ einen Kohlenwasserstoffrest bedeutet. Zu Beispielen
dafür gehören Phenylisocyanat, Toluylisocyanat und dergleichen.
Geeignete Azoverbindungen sind Verbindungen der Formel
R³¹-N=M-R³²
in der jeder der Reste R³¹ und R³² einen Kohlenwasserstoffrest
darstellt. Ein Beispiel für eine solche Verbindung ist Azobenzol.
Geeignete Nitrile sind Verbindungen der Formel
R³³-CN
in der R³³ einen Kohlenwasserstoffrest bedeutet, beispielsweise
Acetonitril und Benzonitril.
(1-5) Als Silicium enthaltende organische Verbindungen eignen sich
Tetrahydrocarbylsilane (Tetrakohlenwasserstoffsilane)
und deren Halogen- oder Alkoxyderivate, lineare
oder cyclische Organopolysilane, Siloxan-Polymere.
Tetrakohlenwasserstoffsilane und deren Halogenderivate sind Verbindungen
der Formel
R n ³⁴SiX₄-n
in der R³⁴ einen Kohlenwasserstoffrest, X ein Halogenatom und n
eine Zahl von 1 bis 4 bedeuten. Zu Beispielen dafür gehören Tetramethylsilan,
Trimethylphenylsilan, Tetraphenylsilan, Trimethylvinylsilan,
Äthyltrichlorsilan, Diätyldichlorsilan, Triäthylchlorsilan,
Penyltrichlorsilan, Diphenyldichlorsilan, Vinyltrichlorsilan,
Diäthyldifluorsilan und andere Verbindungen.
Alkoxyderivate von Tetrakohlenwasserstoffsilanen sind Verbindungen
der Formel
R n ³⁵Si(OR³⁶)₄-n
in der jeder der Reste R³⁵ und R³⁶ einen Kohlenwasserstoffrest
und n eine Zahl von 1 bis 3 bedeuten, beispielsweise Trimethoxymethylsilan,
Diäthyldiäthoxysilan, Triphenyläthoxysilan und
dergleichen.
Zu Beispielen für lineare oder cyclische Organopolysilane gehören
Hexamethyldisilan, Hexaphenyldisilan, Dodecamethylcyclohexasilan
und dergleichen.
Geeignete Siloxan-Polymere sind Polymere mit wiederkehrenden
Einheiten der Formel
in der R³⁷ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl- oder Arylgruppe bedeutet.
Beispiele dafür sind Alkylsiloxan-Polymere, Arylsiloxan-
Polymere und Alkylarylsiloxan-Polymere, wie Octamethyltrisiloxan,
Octaäthyltrisiloxan, Dimethylpolysiloxan, Äthylpolysiloxan, Methyläthylpolysiloxan,
Hexaphenylcyclosiloxan, Diphenylpolysiloxan,
Diphenyloctamethylpolysiloxan, Methylphenylpolysiloxan und dergleichen.
2) Kombinationen von Aluminiumhalogeniden mit den Sauerstoff, Schwefel,
Phosphor, Stickstoff oder Silicium enthaltenden organischen Verbindungen,
wie sie vorstehend unter Punkt (1-1) bis (1-5) angegeben
wurden:
Zu Beispielen für geeignete Aluminiumhalogenide gehören Aluminiumtrichlorid,
Aluminiumtribromid, Aluminiumtrifluorid und Aluminiumtrÿodid,
wobei speziell Aluminiumtrichlorid bevorzugt wird.
Diese organischen Verbindungen und Aluminiumhalogenide können gesondert
oder in Form eines Gemisches der Verbindungen zugesetzt
werden. Das Molverhältnis von organischer Verbindung zu dem Aluminiumhalogenid
beträgt im allgemeinen 1 : 1, wenn auch eine der
beiden Komponenten im Überschuß angewendet werden kann.
Außerdem kann ein Komplex oder ein Reaktionsprodukt der organischen
Verbindung mit dem Aluminiumhalogenid eingesetzt werden.
Zu bevorzugten Beispielen gehören ein Diphenyläther-Aluminiumtrichlorid-Komplex,
Diphenyläther-Aluminiumtribromid-Komplex, Diäthyläther-Aluminiumtrichlorid-Komplex,
Diäthylketon-Aluminiumtrichlorid-Komplex,
Diphenylthioäther-Aluminiumtrichlorid-Komplex,
Phenylmethylthioäther-Aluminiumtrichlorid-Komplex, Reaktionsprodukte
aus Thiophenol und Aluminiumtrichlorid, Reaktionsprodukte
von Diäthylthioäther und Aluminiumtrichlorid, Triphenylphosphin-
Aluminiumtrichlorid-Komplex, Triphenylphosphit-Aluminiumtrichlorid-Komplex,
Triphenylphosphat-Aluminiumtrichlorid-Komplex, Tritolylphosphat-Aluminiumtrichlorid-Komplex,
Tris-N,N-dimethylphosphoramid-Aluminiumtrichlorid und ähnliche Komplexe und Reaktionsprodukte.
Die vorstehend erwähnten Komplexe oder Reaktionsprodukte können
nach üblichen Methoden hergestellt werden, beispielsweise durch
Vermischen des Aluminiumtrihalogenids mit der vorher angegebenen
organischen Verbindung bei Raumtemperatur oder durch Erhitzen eines
Gemisches der beiden Komponenten.
Bei der Synthese der vorstehend erwähnten Komplexe oder Reaktionsprodukte
beträgt das Molverhältnis der beiden Komponenten vorzugsweise
etwa 1 : 1, es kann jedoch auch eine der Komponenten im
Überschuß angewendet weden.
3) Organoaluminiumverbindungen:
Geeignete Verbindungen lassen sich durch die Formel
AlR′ n X′₃-n
darstellen, in der R′ einen Kohlenwasserstoffrest, X′ ein Wasserstoffatom,
Halogenatom oder eine Alkoxygruppe und n eine Zahl von
1 bis 2 bedeuten.
Zu Beispielen für diese Verbindungen gehören Diäthylaluminium-
monochlorid, Diisopropylaluminium-monochlorid, Diisobutylaluminium-monochlorid,
Dihexylaluminium-monochlorid, Äthylaluminium-sesquichlorid,
Isopropylaluminium-sesquichlorid, Isobutylaluminium-
sesquichlorid, Äthylaluminium-dichlorid, Isobutylaluminium-dichlorid,
Diäthylaluminium-monobromid, Diäthylaluminium-monofluorid,
Diäthylaluminium-monojodid und dergleichen.
4): Die Gruppe der
Lewis-Säuren umfaßt Titantetrachlorid,
Borfluorid, Borchlorid, Siliciumtetrachlorid, Vanadintetrachlorid,
Vanadinoxychlorid und Phosphortrichlorid.
Das Modifiziermittel wird in einer Menge im Bereich von 0,001 bis
100 Gew.-Teilen, vorzugsweise 0,01 bis 50 Gew.-Teilen pro 1 Gew.-
Teil des Copulverisationsprodukte verwendet.
Das Mischungsverhältnis von organischem Lösungsmittel zu Modifiziermittel
unterliegt keiner speziellen Beschränkung und hängt
von der Art des verwendeten organischen Lösungsmittels und des
Modifiziermittels ab.
Das Gemisch aus dem organischen Lösungsmittel und dem Modifiziermittel
wird im allgemeinen mit dem Copulverisationsprodukt in
Berührung gebracht, während es bei Temperaturen von 0 bis 200°C
stehengelassen oder gerührt wird, wenn auch die Bedingungen des
Inkontaktbringens nicht speziell begrenzt sind. Die Kontaktbehandlung
wird in wirksamer Weise mit Hilfe eines Soxhlet-Extraktors,
einer Gegenstrom-Kontaktkolonne und dergleichen vorgenommen.
Nach der Kontaktbehandlung wird das Copulverisationsprodukt durch
Dekantieren oder Filtration von dem Lösungsmittel abgetrennt. Gewünschtenfalls
kann das Lösungsmittel entfernt werden, indem das
Copulverisationsprodukt unter Normaldruck oder vermindertem Druck
zur Trocknung erhitzt wird. Außerdem können diese Verfahrensschritte
gewünschtenfalls mehrfach wiederholt werden.
Als Ausgangs-Titankomponente kann auch eine solche eingesetzt
werden, welche gebildet wird, indem Zusatzmaterialien, welche unter
den vorstehend erwähnten Modifiziermitteln gewählt werden, zu
Titantrichlorid oder davon abgeleiteten Materialien gegeben und
die Verbindungen gemeinsam pulverisiert werden. Die Mengen des verwendeten
Zusatzes liegen im Bereich zwischen 0,5 und 100 Mol-%, vorzugsweise
2 und 70 Mol-%, bezogen auf Titantrichlorid. Das Zusatzmaterial
wird gewöhnlich vor der Pulverisationsbehandlung zugegeben,
wenn auch der Zusatz im Verlauf der Pulverisation oder in zwei
oder mehreren Teilmengen zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgen
kann. Die Ausgangs-Titankomponente kann einer Vorpulverisation
unterworfen werden, so daß die darauffolgende gemeinsame Pulverisationsbehandlung
bequem durchgeführt werden kann.
Das Titantrichlorid oder davon abgeleitete Materialien, die der
erfindungsgemäßen Modifizierbehandlung unterworfen wurden, haben
einen engen Bereich der Korngrößenverteilung und ihr Gehalt
an feinen Teilchen mit einem Korndurchmesser von weniger als 5 µm
beträgt weniger als einige Gew.-%.
Durch Polymerisation oder Copolymerisation von Olefinen unter
Verwendung dieses modifizierten Titantrichlorids oder davon abgeleiteter
Materialien werden Polymere oder Copolymere mit enger
Korngrößenverteilung gebildet, deren Gehalt an Feinteilen außerordentlich
stark vermindert ist.
Überraschenderweise wurde ferner festgestellt, daß durch Verwendung
der erfindungsgemäßen modifizierten Titankatalysatoren die
unerwartete Wirkung erzielt wird, daß die Polymerisation oder
Copolymerisation von Olefinen mit einer raschen Polymerisationsgeschwindigkeit
beschleunigt wird und daß Polymere mit höherer
Stereoregularität erhalten werden, als bei Verwendung von Titankatalysatoren,
die mit Hilfe üblicher Methoden modifiziert wurden.
Die Organoaluminiumverbindung, die als andere Katalysatorkomponente
vorliegt, läßt sich
durch die Formel
AlR m X₃-m
darstellen, in der R, X und m die vorstehend angegebene Definition
haben. Diese Verbindung entspricht also der, die in der Stufe der
gemeinsamen Pulverisation der Titan-Katalysatorkomponente angewendet
wird.
Zu Beispielen für die Organoaluminiumverbindung gehören die
gleichen Verbindungen, wie sie vorstehend erläutert worden sind.
Das Verhältnis der Titan-Katalysatorkomponente (A) und der Organoaluminiumverbindung
(B), das für die Zwecke der Erfindung anwendbar
ist, kann innerhalb eines weiten Bereiches variiert werden.
Im allgemeinen liegt das Molverhältnis von Komponente (B)
zu Komponente (A) vorzugsweise im Bereich von 1 bis 500.
Der erfindungsgemäße Katalysator ist nicht nur für die Homopolymerisation
von Äthylen oder α-Olefinen, sondern auch zur Copolymerisation
dieser Monomeren geeignet, beispielsweise für die Copolymerisation
von Äthylen mit Propylen, Buten-1, Penten-1, Hexen-1
oder 4-Methylpenten-1, oder von Propylen mit Buten-1 oder
Hexen-1.
Die Polymerisationsreaktion wird mit Hilfe der üblichen Verfahrensweise
unter Anwendung der üblichen Reaktionsbedingungen durchgeführt.
So liegt die Polymerisationstemperatur im allgemeinen im
Bereich von 20 bis 300°C, vorzugsweise 50 bis 200°C, und der
Druck liegt im Bereich von Normaldruck bis 196,1 bar (200 at), vorzugsweise
von Normaldruck bis 147,1 bar (150 at).
Bei der Polymerisationsreaktion kann ein Lösungsmittel, wie ein
aliphatischer, alicyclischer oder aromatischer Kohlenwasserstoff
oder ein Gemisch solcher Kohlenwasserstoffe verwendet werden. Dieses
Lösungsmittel kann beispielsweise Propan, Butan, Pentan, Hexan,
Heptan, Cyclohexan, Benzol, Toluol oder ein Gemisch dieser
Verbindungen sein.
Die Polymerisation kann außerdem in Substanz durchgeführt werden,
wobei die flüssigen Monomeren selbst als Lösungsmittel eingesetzt
werden.
Gemäß einer anderen Ausführungsform kann die Polymerisationsreaktion
in der Dampfphase vorgenommen werden, wobei die gasförmigen
Monomeren ohne Verwendung eines Lösungsmittels direkt mit dem Katalysator
in Kontakt kommen.
Das Molekulargewicht von Polymeren, die mit Hilfe des erfindungsgemäße
Verfahrens gebildet werden, variiert in Abhängigkeit von
der Art der Reaktionsführung, der Art des Katalysators und den
Polymerisationsbedingungen. Das Molekulargewicht kann jedoch kontrolliert
werden, indem erforderlichenfalls ein Molekulargewichtsregler
zu dem Reaktionssystem gegeben wird, wie Wasserstoff, ein
Alkylhalogenid oder ein Dialkylzink.
Die Erfindung wird durch die nachstehenden Beispiele näher erläutert.
Zu Vergleichszwecken werden außerdem Vergleichsbeispiele
erläutert, die nicht unter die Erfindung fallen.
30 g Titantrichlorid, das durch Reduktion von TiCl₄ mit Wasserstoff
bei hoher Temperatur erhalten worden war, wurden unter
einer Stickstoffatmosphäre in ein Mühlengefäß mit einem
Innenvolumen von etwa 1 l gegeben, in welches 100 Stahlkugeln
von 12 mm Durchmesser gegeben wurden. Dann wurde die Pulverisation
während 30 Stunden in einer Vibrationsmühle durchgeführt.
Danach wurde 0,3 ml Diäthylaluminium-monochlorid zugesetzt und
die Bestandteile wurden gemeinsam 5 Minuten pulverisiert und
schließlich wurden 200 ml gasförmiges Propylen
(entsprechend 1,2 Gew.-%, bezogen auf Ausgangsmaterial)
während 4 Stunden
unter Fortsetzung der gemeinsamen Pulverisation eingeleitet.
Das so erhaltene Titantrichlorid enthält 3,4 Gew.-% feine Teilchen
(Korngröße von weniger als 5 µm). Der Anteil an feinen Teilchen
wurde nach der folgenden Methode bestimmt.
Das Pulverisationsprodukt von Titantrichlorid wurde in ein mit
Stickstof durchspültes aufrecht stehendes Rohr gegeben, in welches
gasförmiger Stickstoff vom unteren Ende zum oberen Ende während
15 Stunden in einer Rate von 0,7 cm/sec eingeleitet wurde. Aus
dem Rohr überfließende feine Teilchen wurden in einer Staubkammer
gesammelt, die mit dem Rohr verbunden worden war. Der Anteil an
feinen Teilchen in dem Pulverisationsprodukt wird durch das Verhältnis
der gesammelten Menge zu der zugesetzten Menge angegeben.
Die Polymerisation von Propylen wurde unter Verwendung des vorstehend
erhaltenen Titantrichlorids mit kontrollierter Korngröße
durchgeführt.
1000 ml Heptan, 1,2 g des vorstehend erhaltenen Titantrichlorids
und 2,0 ml Diäthylaluminium-monochlorid wurden in einen Autoklaven
aus rostfreiem Stahl mit einem Innenvolumen von 2 l unter
einer Stickstoffatmosphäre gegeben.
Der Autoklav wurde mit Propylen gespült und dann wurde Wasserstoff
bis zu einem Partialdruck von 0,49 bar eingeleitet. Der
Autoklav wurde unter Rühren seines Inhalts erhitzt und nach 5 Minuten
wurde die Innentemperatur auf 70°C erhöht, auf die Temperatur,
bei der die Polymerisation ablief. Während der Polymerisation
wurde Propylen unter Druck kontinuierlich in den Autoklaven eingeleitet,
um den Innendruck bei 4,9 bar über Atmosphärendruck
zu halten. Nach 4stündiger Polymerisation wurde die Propylenzuführung
unterbrochen, 300 ml Methanol wurden zugesetzt, um den
Kalysator zu zersetzen und es wurden 483 g eines Polymeren erhalten.
Extraktionsrückstand mit siedendem n-Heptan (nachstehend als II bezeichnet):|82,3% | |
Grenzviskositätszahl (gemessen in Tetralin bei 135°C): | 1,83 dl/g |
Schüttdichte: | 0,42 g/ml |
Polymerisationsaktivität (Rate der Polymerbildung pro Gramm des aktivierten Ti (Kat.) pro Stunde): | 101 g/g · Kat/h |
Das erhaltene pulverförmige Polymere wurde gesiebt und feinpulveriges
Polymeres mit einer Korngröße von weniger als 200 Maschen
(US-Sieb), also feiner als Maschenweite 0,074 mm (nachstehend lediglich als "feines Pulver" bezeichnet),
wurde gewichtsmäßig bestimmt. Der Gehalt an feinem Pulver betrug
9,3 Gew.-%.
Das gleiche Titantrichlorid als Ausgangsmaterial wie in Beispiel 1
wurde für sich 34 Stunden pulverisiert und die Menge der feinen
Teilchen wurde in gleicher Weise wie in Beispiel 1 bestimmt.
Der Anteil an feinen Teilchen betrug 18,3 Gew.-%.
Unter Verwendung des pulverisierten Titantrichlorids wurde die
Polymerisation in gleicher Weise wie in Beispiel 1 vorgenommen.
Dabei wurden folgende Ergebnisse erzielt:
II:|80,3% | |
Grenzviskositätszahl: | 1,73 dl/g |
Schüttdichte: | 0,38 g/ml |
Anteil an feinem Pulver: | 28,7% |
Polymerisationsaktivität: | 83 g/g Kat/h |
Ein eutektisches Material mit einer ungefähren Zusammensetzung
von TiCl₃ · 1/3 AlCl₃ wurde durch Reduktion von TiCl₄ mit Aluminiumpulver
in Gegenwart von AlCl₃ hergestellt. Dieses Produkt wird
nachstehend als TiCl₃ Typ A bezeichnet.
In gleicher Weise wie in Beispiel 1 wurden 30 g TiCl₃ Typ A 30
Stunden pulverisiert und dann wurde die gemeinsame Pulverisation
mit 0,3 ml Diäthylaluminium-monochlorid und 100 ml gasförmigem
Äthylen
(entsprechend 0,4 Gew.-%, bezogen auf Ausgangstitankomponente)
durchgeführt.
Der Anteil an feinen Teilchen des Copulverisationsprodukts wurde
in gleicher Weise wie in Beispiel 1 bestimmt. Dabei wurde ein
Anteil von 3,7% festgestellt.
Unter Verwendung von 0,6 g des Titantrichlorids mit geregelter
Korngrößenverteilung und 1,2 ml Al(C₂H₅)₂Cl wurde die Polymerisation
in gleicher Weise wie in Beispiel 1 vorgenommen. Dabei wurden
folgende Ergebnisse erzielt:
II:|91,1% | |
Grenzviskositätszahl: | 1,68 dl/g |
Schüttdichte: | 0,43 g/ml |
Anteil an feinem Pulver: | 7,8% |
Polymerisationsaktivität: | 265 g/g Kat/h |
Das in Beispiel 2 verwendete TiCl₃ Typ A wurde für sich 34 Stunden
pulverisiert und der Gehalt an feinen Teilchen wurde in gleicher
Weise wie in Beispiel 1 bestimmt. Dabei wurde ein Gehalt an
21,3% feinen Teilchen festgestellt.
Unter Verwendung des pulverisierten Ti-Katalysators wurde die
Polymerisation in gleicher Weise wie in Beispiel 1 durchgeführt.
Dabei wurden folgende Ergebnisse erzielt:
II:|88,9% | |
Grenzviskositätszahl: | 1,68 dl/g |
Schüttdichte: | 0,41 g/ml |
Anteil an feinem Pulver: | 23,4% |
Polymerisationsaktivität: | 232 g/g Kat/h |
Beispiel 2 wurde wiederholt, mit der Abänderung, daß anstelle von
Äthylen zur Regelung der Korngröße 200 ml gasförmiges Buten-1
(entsprechend 1,7 Gew.-%, bezogen auf Ausgangsmaterial), verwendet
wurden. Der Anteil an feinen Teilchen betrug 4,3%.
Durch Polymerisation in Gegenwart des erhaltenen Katalysators
wurde Polypropylen erhalten, das folgende Eigenschaften hatte:
II:|90,8% | |
Grenzviskositätszahl: | 1,77 dl/g |
Schüttdichte: | 0,42 g/ml |
Anteil an feinem Pulver: | 8,3% |
Polymerisationsaktivität: | 235 g/g Kat/h |
29,4 g wasserfreies Magnesiumchlorid und 0,6 g TiCl₄ wurden 20
Stunden in der gleichen Vibrationsmühle wie in Beispiel 1 pulverisiert.
Dann wurde 0,3 ml Triisobutylaluminium zugesetzt und
schließlich wurde gasförmiges Äthylen in einer Rate von 50 ml/h
während einer Dauer von 4 Stunden
(also insgesamt 0,8 Gew.-%, bezogen auf Ausgangskomponente)
zugeführt, während die Copulverisation
fortgesetzt wurde. Auf diese Weise wurde eine Titan-
Komponente mit geregelter Korngröße erhalten. Der Anteil an feinen
Teilchen betrug 5,0 Gew.-%.
Unter Verwendung eines Katalysators, der aus der vorstehend angegebenen
Titan-Komponente und Triisobutylaluminium bestand, wurde
die Polymerisation von Äthylen in gleicher Weise wie in Beispiel
1 durchgeführt.
Das erhaltene Polymere hatte einen Gehalt an feinem Pulver von
3,8%.
Zu Vergleichszwecken wurde Beispiel 4 wiederholt, mit der Abänderung,
daß die Regelung der Korngröße durch Zugabe von Äthylen
nicht durchgeführt wurde. Die pulverisierte Titankomponente hatte
einen Gehalt an feinen Teilchen von 18,7%. Das erhaltene Polyäthylen
hatte einen Gehalt an feinteiligem Polymerpulver von
15,3%.
Beispiel 2 wurde wiederholt, wobei jedoch die Menge des in der
Stufe der gemeinsamen Pulverisation zugesetzten Äthylens variiert
wurde. Die so erhaltenen Titan-Katalysatorkomponenten (Copulverisationsprodukte)
sind in Tabelle 1 aufgeführt.
In Vergleichsbeispiel 6A verfestigte sich das Produkt der Copulverisation
an den Wänden der Mahlvorrichtung, so daß kein
pulverförmiger Katalysator gebildet werden konnte.
Die Polymerisation wurde dann unter Verwendung der in den Vergleichsbeispielen
4A und 5A hergestellten Titankatalysatoren
durchgeführt. Dabei wurden die in Tabelle 2 aufgeführten Ergebnisse
erzielt.
In Vergleichsbeispiel 5A war die Menge an feinen Teilchen in dem
durch Copulverisation gebildeten Produkt vermindert; es bildeten
sich jedoch blockartige Aggregate des Polymeren und die Korngröße
und Korngestalt war ungleichmäßig, so daß die Schüttdichte
vermindert war. Bei der Polymerisation unter Verwendung dieses
Katalysators wurden daher blockartige Polymere erhalten, wie in
Vergleichsbeispiel 5B gezeigt wird.
Wenn andererseits die zugesetzte Menge an Äthylen zu gering ist,
wie in Vergleichsbeispiel 4A gezeigt wird, so erhöht sich der Anteil
an feinen Teilchen in dem Copulverisationsprodukt, so daß
die Wirkung einer Regelung der Korngröße nicht erreicht werden
kann. Wie in Vergleichsbeispiel 4B gezeigt wird, steigt somit der
Anteil an feinem Pulver in dem gebildeten Polymeren an.
Es wurde eine Vibrationsmühle verwendet, die ein Pulverisationsgeäß
mit einem Fassungsvermögen von etwa 600 ml hatte, in welches
etwa 80 Stahlkugeln mit einem Durchmesser von 12 mm gegeben wurden.
30 g TiCl₃ Typ A wurden unter einer Stickstoffatmosphäre in das
Mühlengefäß gegeben und 40 Stunden pulverisiert. Das so erhaltene
pulverisierte Produkt wird nachstehend als "TiCl₃ Typ AA" bezeichnet.
Danach wurde 1,0 ml Al(C₂H₅)₂Cl zugegeben und 15 Minuten pulverisiert
und dann wurde die gemeinsame Pulverisation 3 Stunden lang
durchgeführt, während 200 ml gasförmiges Propylen
(entsprechend 1,2 Gew.-%, bezogen auf Ausgangsmateial)
zugeführt wurden.
Nach dem Abtrennen des Copulverisationsprodukts von den Stahlkugeln
unter einer Stickstoffatmosphäre wurden 30 g der so erhaltenen
Titankomponente mit 150 ml n-Heptan versetzt und 20 Minuten lang
beim Siedepunkt von Heptan gerührt. Dann wurde das n-Heptan durch
Dekantieren entfernt. Nach 5maligem Durchführen der Dekantation
wurden 150 ml Heptan zugesetzt, wobei eine aktivierte Titankomponente
in Form einer Suspension erhalten wurde.
1,0 l Heptan, 0,45 g der vorstehend erhaltenen aktivierten Ti-
Komponente und 1,0 ml Al(C₂H₅)₂Cl wurden unter einer Stickstoffatmosphäre
in einen Autoklaven aus rostfreiem Stahl mit einem
Fassungsvermögen von 2,0 l gegeben.
Nach dem Entfernen des Stickstoffes aus dem Autoklaven mit Hilfe
einer Vakuumpumpe wurde Wasserstoff bis zu einem Partialdruck von
0,98 bar eingeleitet und danach wurde Propylen bis zu einem
Dampfdruck von 1,96 bar über Atmosphärendruck zugeführt. Der Autoklav
wurde erhitzt und nach 5 Minuten war die Innentemperatur auf
70°C, auf die Temperatur, bei der die Polymerisation fortschritt,
angestiegen. Während der Polymerisation wurde Propylen kontinuierlich
unter Druck in den Autoklaven eingeleitet, um den Innendruck
bei 4,9 bar über Atmosphärendruck zu halten.
Nach 3,5 Stunden erreichte die Menge des polymerisierten Propylens
etwa 500 g. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Propylenzuführung unterbrochen
und 300 ml Methanol wurden zugesetzt und 30 Minuten
lang eingerührt, um den Katalysator zu zersetzen.
Nach dem Abkühlen des Autoklaven wurde der Autoklaveninhalt entnommen,
3mal mit 200 ml Waser von 60°C gewaschen, filtriert
und unter vermindertem Druck getrocknet. Dabei wurden 498 g weißes
Polypropylen mit folgenden Eigenschaften erhalten:
Grenzviskositätszahl: | |
1,63 dl/g | |
Schüttdichte: | 0,42 g/ml |
Extraktionsrückstand mit siedendem n-Heptan (nachstehend als Pulver-II bezeichnet): | 96,0% |
Andererseits wurden durch Eindampfen des Filtrats 22 g amorphes
Polypropylen erhalten.
Polymerisationsaktivität: | |
330 g/g Kat/h | |
Verhältnis des Extraktionsrückstands des Polymeren mit siedendem n-Heptan zu der Gesamtmenge des Polymeren (nachstehend lediglich als Gesamt-II bezeichnet): | 91,9% |
Anteil an feinem Pulver: | 8,3 Gew.-% |
Anteil an grobem Pulver mit einer Korngröße von weniger als der Siebgröße 20 Maschen und größer als 100 Maschen (US-Sieb), entsprechend Maschenweite 0,147 mm bzw. 0,833 mm: | 71,0 Gew.-% |
In diesen Vergleichsbeispielen wurde die Polymerisation in
gleicher Weise wie in Beispiel 5 (2) durchgeführt, wobei folgende
Titan-Katalysatorkomponenten verwendet wurden: TiCl₃ Typ AA,
wie es in Beispiel 5 (1) hergestellt worden war (Vergleichsbeispiel
7), eine Ti-Katalysatorkomponente, die erhalten wurde, indem
die gemeinsame Pulverisation gemäß Beispiel 5 (1) ohne Zuführung
von Propylen durchgeführt wurde (Vergleichsbeispiel 8)
und eine Ti-Katalysatorkomponente, die mit Hilfe der Methode
gemäß Beispiel 5 (1) hergestellt wurde, mit der Abänderung, daß
die Waschbehandlung mit Heptan nicht durchgeführt wurde
(Beispiel 5a).
Die Ergebnisse sind in der nachstehenden Tabelle 3 aufgeführt,
in der auch noch Beispiel 5 zu Vergleichszwecken angegeben ist.
Ein Gemisch aus 30 g TiCl₃ Typ A und 6,9 g Aluminiumchlorid-
Diphenyläther-Komplex wurde 40 Stunden in gleicher Weise wie in
Beispiel 5 (1) pulverisiert, dann wurden 300 ml gasförmiges Propylen
(entsprechend 1,5 Gew.-%)
und 1,0 ml Al(C₂H₅)₂Cl zugesetzt und die gemeinsame Pulverisation
wurde 2 Stunden durchgeführt.
Das Produkt der gemeinsamen Pulverisation wurde in gleicher Weise
wie in Beispiel 5 (1) der Waschbehandlung mit Heptan unterworfen.
Unter Verwendung der so hergestellten aktivierten Titankomponente
wurde die Polymerisation in gleicher Weise wie in Beispiel 5 (2)
durchgeführt. Nach der Polymerisation während 2,1 Stunden wurden
505 g pulverförmiges Polypropylen (PP) und 15 g amorphes Polypropylen
(PP) erhalten.
Polymerisationsaktivität: | |
550 g/g Kat/h | |
Grenzviskositätszahl: | 1,67 dl/g |
Schüttdichte: | 0,43 g/ml |
Pulver-II: | 97,0% |
Gesamt-II: | 94,3% |
Anteil an feinem Pulver: | 7,3% |
Die Katalysatorherstellung und die Polymerisation wurden in
gleicher Weise wie in Beispiel 6 durchgeführt, mit der Abänderung,
daß die Copulverisationsstufe in Gegenwart von Propylen und
Al(C₂H₅)₂Cl weggelassen wurde.
Nach der Polymerisation während 2,32 Stunden wurden 484 g PP mit
einer Grenzviskositätszahl von 1,58 dl/g, einem Anteil an Pulver-
II von 96,3% und einer Schüttdichte von 0,40 g/ml sowie 16 g eines
amorphen PP erhalten.
Polymerisationsaktivität: | |
478 g/g Kat/h | |
Gesamt-II: | 93,2% |
Anteil an feinem Pulver: | 28,7% |
Der Vergleich zwischen diesem Vergleichsbeispiel und Beispiel 6
macht ersichtlich, daß erfindungsgemäß der Anteil an feinem Pulver
in dem Polymeren außerordentlich stark vermindert wird und die
Polymerisationsaktivität und Gesamt-II verbessert werden.
Die Herstellung des Katalysators und die Polymerisation wurden in
gleicher Weise wie in Beispiel 6 durchgeführt, mit der Abänderung,
daß die verschiedenen Materialien, die in Tabelle 4 aufgeführt
sind, anstelle des Diphenyläther-Aluminiumchlorid-Komplexes als
Zusatzstoff in der ersten Pulverisationsstufe verwendet wurden.
Außerdem wurde Beispiel 6 wiederholt, mit der Abänderung, daß in
der zweiten Pulverisationsstufe anstelle von Propylen verschiedene
α-Olefine eingesetzt wurden und daß in der Waschbehandlung anstelle
von n-Heptan verschiedene andere organische Lösungsmittel verwendet
wurden. Die dabei erhaltenen Ergebnisse sind in Tabelle 4 aufgeführt.
Die gewichtsbezogenen Mengen der Olefine in der Pulverisationsstufe
sind neben den Volumenangaben eingetragen.
Wenn als Lösungsmittel n-Hexan, n-Heptan, Cyclohexan, Benzol und
Toluol verwendet wurden, so wurde die Waschbehandlung bei der
Siedetemperatur des jeweiligen Lösungsmittels durchgeführt. Bei
Verwendung von Monochlorbenzol und Xylol erfolgte sie bei 100°C
(das gleiche gilt auch später).
Tabelle 4 gibt außerdem den Gehalt an feinem Pulver von Vergleichspolymeren
an, die durch Polymerisation unter Verwendung von Titankatalysatoren
erhalten wurden, bei deren Herstellung die vorstehend
erläuterte zweite Pulverisationsstufe weggelassen wurde.
Das Copulverisationsprodukt, das durch gemeinsame Pulverisation
von TiCl₃ Typ AA zusammmen mit Al(C₂H₅)₂Cl und Propylen nach der
Methode gemäß Beispiel 5 (1) erhalten worden war, wurde in der
nachstehend beschriebenen Weise einer Modifizierungsbehandlung
mit Hilfe von Dibutyläther als Modifiziermittel unterworfen:
Zu 25 g des wie vorstehend erhaltenen Copulverisationsprodukts
wurden 150 ml n-Heptan und 10 g Di-n-butyläther zugesetzt und
bei der Siedetemperatur von Heptan 20 Minuten lang gerührt. Dann
wurde die überstehende Flüssigkeit durch Dekantieren entfernt.
Anschließend wurde eine Waschbehandlung durch Zugabe von 150 ml
n-Heptan, Rühren während 20 Minuten und Abtrennen des n-Heptans
durch Dekantation durchgeführt. Nachdem diese Waschbehandlung
5mal vorgenommen worden war, wurden 150 ml n-Heptan zugefügt,
wobei eine aktivierte Titankomponente in Form einer Suspension
erhalten wurde.
Unter Verwendung von 0,35 g der vorstehend gebildeten aktivierten
Titankomponente wurde die Polymerisation von Propylen in
gleicher Weise wie in Beispiel 5 (2) durchgeführt.
Nach Durchführung der Polymerisation während 2,33 Stunden wurden
480 g pulverförmiges PP und 25 g eines amorphen PP erhalten.
Grenzviskositätszahl: | |
1,65 dl/g | |
Schüttdichte: | 0,43 g/ml |
Pulver-II: | 96,0% |
Gehalt an feinem Pulver: | 9,3% |
Polymerisationsaktivität: | 619 g/g Kat/h |
Gesamt-II: | 91,2% |
Zum Vergleich mit dem Titankatalysator gemäß Beispiel 79 (1) wurde
in diesem Vergleichsbeispiel die gemeinsame Pulverisation in
Gegenwart von Al(C₂H₅)₂Cl und Propylen weggelassen und das Ausgangsmaterial
TiCl₃ Typ AA wurde direkt der Modifizierungsbehandlung
durch Di-n-butyläther unterworfen.
Unter Verwendung dieses modifizierten TiCl₃ wurde die Polymerisation
in gleicher Weise wie in Beispiel 79 (2) durchgeführt.
Polymerisationsaktivität: | |
460 g/g Kat/h | |
Gesamt-II: | 90,0% |
Gehalt an feinem Pulver: | 45,0% |
Schüttdichte: | 0,30 g/ml |
Da in diesem Beispiel das erhaltene PP einen außerordentlich erhöhten
Anteil an feinem Pulver und verminderte Schüttdichte hatte,
wurde die Polymerisationsgeschwindigkeit merklich vermindert,
als die Konzentration des Polymeren etwa 350 g/l Heptan erreicht
hatte.
Die Herstellung des Katalysators und die Polymerisation wurden
in gleicher Weise wie in Beispiel 79 durchgeführt, mit der Abänderung,
daß verschiedene Olefine und Organoaluminiumverbindungen,
die in der nachstehenden Tabelle 5 aufgeführt sind, in der
Copulverisationssstufe anstelle von Propylen und Al(C₂H₅)₂Cl verwendet
wurden, und daß in der Modifizierbehandlung verschiedene
Modifiziermittel anstelle von Di-n-butyläther eingesetzt wurden.
Die Ergebnisse sind ebenfalls in Tabelle 5 aufgeführt.
Tabelle 5 gibt außerdem den Anteil an feinem Pulver und die
Schüttdichte von Vergleichspolymeren an, die durch Polymerisation
mit Hilfe von Titankatalysatoren erhalten wurden, bei deren Herstellung
die Stufe der gemeinsamen Pulverisation in Gegenwart
von Organoaluminiumverbindungen und Olefinen weggelassen wurde.
In Tabelle 5 betragen die verwendeten Mengen der Olefine 200 ml
in den Beispielen 80 bis 97 und 100 ml in den Beispielen 98 bis
103; die Mengen der verwendeten Organoaluminiumverbindungen betragen
0,5 g in Beispiel 80 und1,0 g in den Beispielen 81 bis
103. Die gewichtsprozentualen Mengen der Olefine sind in der
Tabelle 5 in der diesbezüglichen Spalte in Klammern vermerkt.
50 ml TiCl₄ wurden zu der in Beispiel 79 (1) erhaltenen aktivierten
Titansuspension gegeben und das Gemisch wurde 20 Minuten bei
70°C gerührt. Danach wurde die überstehende Flüssigkeit durch
Dekantation entfernt. Schließlich wurde die Waschbehandlung mit
150 ml n-Heptan 5mal durchgeführt, wobei eine neue aktivierte
Titansuspension erhalten wurde.
Unter Verwendung von 0,35 g der vorstehend hergestellten aktivierten
Titankomponente wurde die Polymerisation in gleicher Weise
wie in Beispiel 5 (2) durchgeführt.
Nach der Polymerisation während 1,98 Stunden wurden 508 g pulverförmiges
PP und 12 g amorphes PP erhalten.
Grenzviskositätszahl: | |
1,60 dl/g | |
Schüttdichte: | 0,43 g/ml |
Pulver-II: | 98,0% |
Gehalt an feinem Pulver: | 9,8% |
Polymerisationsaktivität: | 755 g/g Kat/h |
Gesamt-II: | 95,8% |
Um einen Vergleich mit dem Katalysator des Beispiels 104 durchzuführen,
wurde in diesem Beispiel der Katalysator aus Vergleichsbeispiel
10 in gleicher Weise wie in Beispiel 104 mit
TiCl₄ behandelt.
Nach der Polymerisation während 2,33 Stunden wurden 408 g pulverförmiges
PP und17 g amorphes PP erhalten.
Grenzviskositätszahl: | |
1,60 dl/g | |
Schüttdichte: | 0,30 g/ml |
Gehalt an feinem Pulver: | 50,8% |
Polymerisationsaktivität: | 521 g/g Kat/h |
Gesamt-II: | 93,0% |
Wie durch Vergleich mit Beispiel 104 ersichtlich ist, hat der
erhaltene Katalysator schwerwiegende Nachteile insofern, als das
erhaltene Polymere einen merklich erhöhten Anteil an feinem
Pulver hat und stark verminderte Schüttdichte besitzt, wenn die
erfindungsgemäße gemeinsame Pulverisation in Gegenwart der Organoaluminiumverbindung
und des Olefins weggelassen wird.
Die in den Beispielen 80, 86, 87, 90, 96, 99 und 101 hergestellten
Katalysatorkomponenten wurden einer weiteren Behandlung mit
TiCl₄ wie in Beispiel 104 unterworfen, wobei eine aktivierte
Titansuspension erhalten wurde.
Unter Verwendung von 0,35 g der wie vorstehend hergestellten
aktivierten Titankomponente wurde die Polymerisation in gleicher
Weise wie in Beispiel 5 durchgeführt. Die dabei erhaltenen Ergebnisse
sind in Tabelle 6 aufgeführt.
Tabelle 6 gibt außerdem den Gehalt an feinem Pulver und die
Schüttdichte von Vergleichspolymeren an, die durch Polymerisation
unter Verwendung von Titankatalysatoren erhalten wurden, bei deren
Herstellung die Stufe der Copulverisation in Gegenwart von
Al(C₂H₅)₂Cl und Propylen weggelassen worden war.
Ein Gemisch aus 40 g TiCl₃ Typ AA, 150 ml n-Heptan und 10 ml
Di-n-butyläther wurde 20 Minuten lang bei der Siedetemperatur
von Heptan gerührt und danach wurde das n-Heptan durch Dekantation
entfernt.
Eine Waschbehandlung mit 150 ml n-Heptan unter Rühren mit nachfolgendem
Abdekantieren wurde dann 5mal wiederholt und schließlich
wurde das erhaltene Produkt durch 20minütiges Erhitzen auf
50°C unter einem verminderten Druck von 6,6 mbar getrocknet.
30 g des erhaltenen getrockneten Produkts wurden in eine Vibrationsmühle
gegeben und gemeinsam mit 1,0 ml Al(C₂H₅)₂Cl 15 Minuten
lang pulverisiert, wonach 200 ml gasförmiges Äthylen zugeführt
wurden und die Copulverisation weitere 3 Stunden durchgeführt
wurde.
150 ml n-Heptan und 20 ml Di-n-butyläther wurden zu dem Produkt
der gemeinsamen Pulverisation gegeben und bei der Siedetemperatur
von n-Heptan 20 Minuten gerührt. Dann wurde die darüberstehende
Flüssigkeit entfernt. Danach wurde eine 3mal wiederholte
Waschbehandlung unter Verwendung von 150 ml n-Heptan durchgeführt.
Schließlich wurden 150 ml n-Heptan und 50 ml TiCl₄ zugesetzt und
das Produkt wurde 20 Minuten bei 70°C gerührt. Danach wurde die
Waschbehandlung mit n-Heptan 3mal wiederholt. Schließlich wurden
150 ml n-Heptan zugesetzt, wobei eine Suspension der aktivierten
Titankomponente erhalten wurde.
Unter Verwendung von 0,25 g der vorstehend gebildeten aktivierten
Titankomponente wurde die Polymerisation in gleicher Weise
wie in Beispiel 5 (1) durchgeführt. Nach der Polymerisation während
2,0 Stunden wurden 513 g pulverförmiges Polypropylen und
5 g amorphes Polypropylen erhalten.
Grenzviskositätszahl: | |
1,58 dl/g | |
Schüttdichte: | 0,43 g/ml |
Pulver-II: | 98,0% |
Gehalt an feinem Pulver: | 8,9% |
Polymerisationsaktivität: | 1036 g/g Kat/h |
Gesamt-II: | 97,0% |
Sowohl die Behandlung mit Di-n-butyläther, als auch die Behandlung
mit TiCl₄ wurden nach der Methode gemäß Beispiel 112 (1)
durchgeführt, mit der Abänderung, daß die gemeinsame Pulverisation
in Gegenwart einer Organoaluminiumverbindung und eines Olefins
weggelassen wurde. Danach wurde die Polymerisation mit Hilfe
der erhaltenen Katalysatorkomponente in gleicher Weise wie in
Beispiel 112 (2) durchgeführt.
Nach der Polymerisation während 2,5 Stunden wurden 357 g eines
pulverförmigen PP und 10 g eines amorphen PP erhalten.
Grenzviskositätszahl: | |
1,55 dl/g | |
Schüttdichte: | 0,29 g/ml |
Pulver-II: | 97,0% |
Gehalt an feinem Pulver: | 52,3% |
Polymerisationsaktivität: | 587 g/g Kat/h |
Gesamt-II: | 94,4% |
Aus den vorstehenden Ergebnissen ist ersichtlich, daß durch bloße
Wiederholung der Modifizierbehandlung, jedoch ohne die Copulverisation,
keine Katalysatoren mit guter Leistung erhalten werden
können.
Die Herstellung des Katalysators und die Polymerisation wurden
gemäß Beispiel 112 durchgeführt, mit der Abänderung, daß die
Pulverisation zur Herstellung des Katalysators ohne Zugabe von
Al(C₂H₅)₂Cl und Äthylen durchgeführt wurde.
Nach der Polymerisation während 2,5 Stunden wurden 407 g eines
pulverförmigen PP und 10 g eines amorphen PP erhalten.
Grenzviskositätszahl: | |
1,61 dl/g | |
Schüttdichte: | 0,30 g/ml |
Pulver-II: | 97,3% |
Gehalt an feinem Pulver: | 48,7% |
Polymerisationsaktivität: | 667 g/g Kat/h |
Gesamt-II: | 95,0% |
Aus einem Vergleich zwischen Beispiel 112 und dem vorstehenden
Vegleichsbeispiel ist ersichtlich, daß die erfindungsgemäße
spezifische Behandlung der gemeinsamen Pulverisation der Titankomponenten
äußerst wirksam ist; die beim Vergleichsversuch erhaltenen
Polymeren zeigen einen erhöhten Anteil an
feinem Pulver und verminderte Schüttdichte bei
geringerer Polymerisationsaktivität und Gesamt-II.
40 g TiCl₃ des Typs AA, 3,7 g Diphenyläther und 3,2 g AlCl₃ wurden
in ein Vibrationsmühlengefäß gegeben, 40 Stunden pulverisiert
und wie in Beispiel 6 einer Waschbehandlung mit n-Heptan unterworfen.
Danach wurden 150 ml n-Heptan und 20 ml Diisoamyläther
zugesetzt und das Gemisch wurde 20 Minuten bei 70°C gerührt. Das
erhaltene Produkt wurde 3mal einer Waschbehandlung mit 150 ml
n-Heptan unterworfen und wurde schließlich unter vermindertem
Druck von 1,3 mbar bei 50°C getrocknet.
30 g des so erhaltenen getrockneten Produkts wurden gemeinsam
mit 1,0 ml Al(C₂H₅)₂Cl während 15 Minuten pulverisiert und
schließlich wurden 300 ml gasförmiges Propylen während einer Stunde
zugeführt, während die Pulverisation fortgesetzt wurde. Die gemeinsame
Pulverisation wurde weitere 2 Stunden fortgesetzt.
Zu 25 g der Produkte der gemeinsamen Pulverisation wurden 150 ml
n-Heptan und 20 ml Diisoamyläther zugesetzt und das Ganze wurde
20 Minuten bei 70°C gerührt. Danach wurde die obenstehende
Flüssigkeit durch Dekantation entfernt. Dann wurde eine Waschbehandlung
mit 150 ml n-Heptan 3mal bei der Siedetemperatur von
n-Heptan durchgeführt.
Schließlich wurden 150 ml n-Heptan und 50 ml TiCl₄ zugesetzt, das
Gemisch wurde 20 Minuten bei 70°C gerührt und 5mal mit n-Heptan
bei der Siedetemperatur von n-Heptan gewaschen. Auf diese Weise
wurde eine aktivierte Titankomponente in Form einer Suspension
erhalten.
Unter Verwendung von 0,20 g der aktivierten Titankomponente wurde
die Polymerisation in gleicher Weise wie in Beispiel 5 (2) durchgeführt.
Nach der Polymerisation während 2,0 Stunden wurden
523 g pulverförmiges PP und 4 g amorphes PP erhalten.
Grenzviskositätszahl: | |
1,57 dl/g | |
Pulver-II: | 98,1% |
Schüttdichte: | 0,43 g/ml |
Gehalt an feinem Pulver: | 7,3% |
Polymerisationsaktivität: | 1320 g/g Kat/h |
Gesamt-II: | 97,4% |
Die Herstellung des Katalysators und die Polymerisation wurden
gemäß Beispiel 113 durchgeführt, mit der Abänderung, daß die
zweite Pulverisationsstufe zur Herstellung des Katalysators ohne
Zugbe von Al(C₂H₅)₂Cl und Propylen durchgeführt wurde.
Nach der Polymerisation während 2,3 Stunden wurden 358 g eines
pulverförmigen PP und 7 g eines amorphen PP erhalten.
Grenzviskositätszahl: | |
1,57 dl/g | |
Schüttdichte: | 0,30 g/ml |
Pulver-II: | 97,3% |
Gehalt an feinem Pulver: | 48,7% |
Polymerisationsaktivität: | 793 g/g Kat/h |
Gesamt-II: | 95,4% |
Unter Verwendung der in den Beispielen 6, 11, 77, 87, 104, 112
bzw. 113 hergestellten Katalysatorkomponenten wurde die Massepolymerisation
von Propylen nach der folgenden Methode durchgeführt:
Eine Suspension der angegebenen Mengen der aktivierten Titankomponente
in 30 ml Heptan und 0,8 ml Al(C₂H₅)₂Cl wurden unter einer
Stickstoffatmosphäre in einen Autoklaven aus rostfreiem Stahl mit
einem Fassungsvermögen von 6 l gegeben.
Nach dem Entfernen des Stickstoffes aus dem Autoklaven mit Hilfe
einer Vakuumpumpe wurden 2 Nl Wasserstoff und 2,5 kg Propylen
eingeleitet. Der Autoklav wurde erhitzt und nach 15 Minuten wurde
die Innentemperatur auf 60°C erhöht, die Temperatur, bei der die
Polymerisation durchgeführt wurde.
Nach 5 Stunden wurde der Autoklav abgekühlt, der Autoklaveninhalt
entnommen und bei 60°C unter vermindertem Druck getrocknet. Auf
diese Weise wurde Polypropylen erhalten.
Die Ergebnisse sind in Tabelle 7 aufgeführt.
Tabelle 7 gibt außerdem den Gehalt an feinem Pulver und die
Schüttdichte von Vergleichspolymeren an, die durch Polymerisation
mit Hilfe von Titankatalysatoren gebildet wurden, bei deren
Herstellung die Stufe der gemeinsamen Pulverisation in Gegenwart
von Organoaluminiumverbindungen und Olefinen weggelassen wurde.
200 mMol TiCl₄ und 100 ml n-Hexan wurden in einen mit Rührer
versehenen 1-l-Rundkolben gegeben und auf 0°C gekühlt. Dann wurden
220 mMol Al(C₂H₅)₂Cl und 200 ml n-Hexan tropfenweise während
2 Stunden zugefügt und das Gemisch wurde 3 Stunden bei Raumtemperatur
gerührt. Dann wurde die überstehende Lösung durch Dekantieren
entfernt und das erhaltene Produkt wurde 3mal mit 300 ml
n-Hexan bei Raumtemperatur gewaschen und schließlich unter vermindertem
Druck von 1,3 mbar getrocknet.
30 g der so erhaltenen TiCl₃-Komponente wurden in ein Vibrationsmühlengefäß
gegeben und 20 Stunden pulverisiert. Dann wurde
1,0 ml Al(C₂H₅)₃ zugesetzt, das Gemisch wurde 15 Minuten pulverisiert
und schließlich wurden 200 ml gaförmiges Äthylen
(entsprechend 0,8 Gew.-%)
zugefügt
und die gemeinsame Pulverisation wurde 3 Stunden fortgesetzt.
Zu 25 g des erhaltenen Produkts der gemeinsamen Pulverisation
wurden 150 ml n-Heptan und 20 ml Diisobutyläther zugesetzt und
das Ganze wurde 20 Minuten lang gerührt. Dann wurde die überstehende
Flüssigkeit durch Dekantieren entfernt und das erhaltene
Produkt wurde 5mal mit 150 ml n-Hexan bei der Siedetemperatur
des n-Hexans gewaschen. Auf diese Weise wurde eine Suspension
einer aktivierten Titankomponente erhalten.
1,0 l Heptan, 0,10 g der vorstehend gebildeten aktivierten Titankomponente
und 0,5 ml Al(C₂H₅)₂Cl wurden unter einer Stickstoffatmosphäre
in einen 2-l-Autoklaven gegeben. Nah dem Entfernen
des Stickstoffes aus dem Autoklaven mit Hilfe einer Vakuumpumpe
wurde Wasserstoff bis zu einem Partialdruck von 1,96 bar zugeführt
und dann wurde Äthylen zugeleitet, bis der Dampfdruck
3,92 bar über Atmosphärendruck betrug.
Der Autoklav wurde erhitzt und nach 20 Minuten hatte die Innentemperatur
sich auf 90°C, die Temperatur, bei der die Polymerisation
durchgeführt wurde, erhöht.
Während der Polymerisation wurde kontinuierlich Äthylen zugeleitet,
um den Innendruck bei 9,31 bar über Atmosphärendruck zu
halten.
Nachdem die Polymerisation 2,5 Stunden durchgeführt worden war,
wurde die Äthylenzuführung unterbrochen, nichtumgesetztes Gas
wurde entfernt und 300 ml Methanol wurden unter 30minütigem
Rühren zugesetzt, um den Katalysator zu zersetzen.
Der Autoklaveninhalt wurde entnommen, 3mal mit 200 ml Wasser
gewaschen, filtriert und unter vermindertem Druck bei 60°C getrocknet.
Auf diese Weise wurden 520 g weißes pulverförmiges
Polyäthylen erhalten.
Grenzviskositätszahl: | |
2,23 dl/g | |
Schüttdichte: | 0,43 g/ml |
Gehalt an feinem Pulver: | 5,3% |
Polymerisationsaktivität: | 2080 g/g Kat/h |
Unter Verwendung des in Beispiel 113 (1) hergestellten Katalysators
wurde die Copolymerisation von Äthylen mit Propylen in
gleicher Weise wie in Beispiel 113 (2) durchgeführt, mit der
Abänderung, daß ein gasförmiges Gemisch aus Äthylen und Propylen,
welches 1,0 Mol-% Äthylen enthielt, anstelle von reinem Propylen
zugeführt wurde.
Das erhaltene pulverförmige Polypropylen hatte eine Schüttdichte
von 0,42 g/ml und einen Gehalt an feinem Pulver von 6,0%. Das
erfindungsgemäße Verfahren ist daher auch äußerst wirksam zur
Durchführung einer Copolymerisationsreaktion.
Die anmeldungsgemäß erzielbaren Vorteile gegenüber dem früher
genannten Stand der Technik gemäß den DE-OS 22 15 363,
19 57 815 und 22 25 690 sind aus dem nachfolgenden Versuchsbericht
ersichtlich.
Katalysatoren für die Polymerisation von α-Olefinen
wurden gemäß DE-OS 22 15 363 und
DE-OS 19 57 815 hergestellt und
die so erhaltenen Katalysatoren wurden zur Polymerisation
von Propylen angewendet. Die dabei erhaltenen Ergebnise
sind in den nachstehenden Tabellen I und II zusammen
mit den Ergebnissen von entsprechenden anmeldungsgemäßen
Versuchen aufgeführt.
In einen 2,0-l-Autoklaven wurden 500 ml n-Heptan, 30 g
TiCl₃ des Typs AA (erläutert in Beispiel 5 der Anmeldungsunterlagen),
1 ml Diethylaluminiummonochlorid und
200 ml gasförmiges Propylen 1,2 Gew.-% auf TiCl₃ gegeben und eine Polymerisation
wurde 3 Stunden lang bei 30°C durchgeführt.
Das erhaltene Produkt wurde 5mal mit 5 ml n-Heptan von
Raumtemperatur gewaschen und unter vermindertem Druck
getrocknet, wobei ein mit Diethylaluminiummonochlorid
reduziertes und olefinbehandeltes TiCl₃ erhalten wurde.
Die Analyse des so gebildeten olefinbehandelten TiCl₃
ergab folgende Zusammensetzung:
TiCl₃ · 0,35 AlCl(3-0,03) 0,03 R₁R₂ · 1,1% P
Unter Verwendung der so erhaltenen Katalysatorkomponente
wurde die Polymerisation in gleicher Weise wie in Beispiel
5 durchgeführt.
Die dabei erhaltenen Ergebnisse sind in der nachstehenden
Tabelle I zusammen mit den Daten des Beispiels 5 und
Vegleichsbeispiels 7, die ebenfalls unter Verwendung
des TiCl₃ vom A-Typ durchgeführt worden waren, angegeben.
Aus Tabelle I geht klar hervor, daß in dem anmeldungsgemäßen
Beispiel 5 nicht nur die Polymerisationsaktivität
des Katalysators höher ist, sondern auch ein Polymeres
mit höherer Schüttdichte und mit einem geringeren Anteil
an feinen Teilchen gebildet wird, als in dem Vergleichsversuch
A, bei dem di 12763 00070 552 001000280000000200012000285911265200040 0002002722150 00004 12644e Titanverbindung und die Organoaluminiumverbindung
keiner gemeinsamen Pulverisation,
sondern lediglich einer Reaktion unterworfen worden sind.
Als Katalysator wurde die TiCl₃-Komponente (Katalysator B)
aus Vergleichsbeispiel 11 verwendet, die keiner Pulverisation
in Gegenwart von Propylen und Diethylaluminiummonochlorid
unterwofen worden war.
Die nachstehende Polymerisation wurde dann in gleicher
Weise wie in Beispiel 104 durchgeführt.
Nach dem Verfahren des Beispiels 5 wurden 0,1 l Diethylaluminiummonochlorid
und 0,35 g des vorstehenden Katalysators
B in einen Autoklaven gegeben und die Propylenbehandlung
des Katalysators wurde unter Rühren bei 30°C während
einer Stunde durchgeführt.
Das mit Propylen behandelte TiCl₃ wurde mit n-Heptan gewaschen,
getrocknet und analysiert. Dabei ergab sich
folgende Zusammensetzung:
TiCl₃ · 0,05 AlCl(3-0,05) 0,05 R₁R₂ · 5,1% P
Die Polymerisation wurde dann in gleicher Weise wie in
Beispiel 5 durchgeführt. Die dabei erhaltenen Ergebnisse
sind in Tabelle II zusammen mit denen des Beispiels 104 und
des Vergleichsbeispiels 11 aufgeführt.
Aus Tabelle II ist klar ersichtlich, daß mit Hilfe des
anmeldungsgemäßen Verfahrens eine wesentlich höhere
Polymerisationsaktivität erreicht wird und der Gehalt
an Teilchen mit geringer Korngröße wesentlich niedriger
ist als bei dem Vergleichsversuch B.
In einer weiteren Versuchsreihe sind gegenübergestellt:
Ein Katalysator wird in gleicher Weise wie in Beispiel 6
der DE-OS 22 15 363 hergestellt. Die Polymerisation unter
Verwendung dieses Katalysators wird unter den Bedingungen
des anmeldungsgemäßen Beispiels 5 durchgeführt.
275 ml n-Heptan und 110 g TiCl₄ werden in einem 1,0-l-
Kolben gegeben. 275 ml n-Heptan und 106 g Aluminiumpropyl-sesquichlorid
werden in einen Tropftrichter gegeben
und tropfenweise unter Rühren während 1,5 Stunden zu
der auf 10 bis 15°C gekühlten TiCl₄-Lösung zugefügt.
Nach Beendigung der Zugabe wird 4 Stunden lang bei 15°C
und 1 Stunde lang bei 40°C gerührt und das gebildete Gemisch
wird gekühlt und stehengelassen, wonach die überstehende
Lösung entfernt wird. Dann wird zweimal mit
n-Heptan gewaschen.
Die so erhaltene Aufschlämmung in n-Heptan wird in einen
Autoklaven gegeben, 1,5 Stunden auf 175°C erhitzt, gekühlt
und mit n-Heptan gewaschen, wobei eine Titantrichlorid-Zusammensetzung
erhalten wird.
Unter Verwendung dieser Titantrichlorid-Zusammensetzung
wird die Polymerisation in gleicher Weise wie in Beispiel 5
der Anmeldung durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der
beigefügten Tabelle III zusammengefaßt.
30 g der gemäß Beispiel 2 verwendeten TiCl₃ · 1/3 AlCl₃-
Komponente in nicht vermahlener Form, die durch Reduktion
von TiCl₄ mit metallischem Aluminium in Gegenwart von
Aluminiumchlorid erhalten worden war, und 0,25 g Al(CH₃)₂Cl
werden in ein Mühlengefäß gegeben und vermahlen, während
200 ml Ethylen (0,8 Gew.-%) während 4 Stunden zugeleitet werden. Dann
wird weiteres Vermahlen während 26 Stunden durchgeführt.
Die erhaltene TiCl₃-Zusammensetzung wird in gleicher
Weise wie in Beispiel 5 gewaschen. Unter Verwendung der
erhaltenen Titantrichlorid-Zusammensetzung wird die Polymerisation
in gleicher Weise wie in Beispiel 1 durchgeführt.
Die dabei erhaltenen Ergebnisse sind in Tabelle III
angegeben.
Die nach dem Verfahren des Versuchs A hergestellte Katalysator-Aufschlämmung
wird ohne Anwendung einer Waschstufe
als Titantrichlorid-Komponente eingesetzt und die Polymerisation
wird in gleicher Weise wie in Beispiel 1 durchgeführt.
Die dabei erhaltenen Ergebnisse sind in Tabelle III
aufgeführt.
Unter Verwendung einer Zusammensetzung, die in gleicher
Weise wie in Beispiel 5 der Anmeldungsunterlagen, jedoch
unter Auslassung der Waschstufe, erhalten wird, als
Titantrichlorid-Komponente wird die Polymerisation in
gleicher Weise wie in Beispiel 1 durchgeführt. Die so
erhaltenen Ergebnisse sind in Tabelle III angegeben.
Ein Katalysator wird entsprechend Versuch 6 der Beispiele
der DE-OS 22 25 690 hergestellt und die Polymerisation
mit Hilfe dieses Katalysators wird nach dem Verfahren
des Beispiels 1 durchgeführt.
Eine Lösung von AlEt₃ in Isooctan (0,8 Mol/l) wird in einen
mit Stickstoff gefüllten 1,0-l-Kolben gegeben und 300 ml
einer Lösung von TiCl₄ in Isooctan (2 Mol/l) werden tropfenweise
während 4 Stunden bei -78°C zugefügt.
Die Temperatur wird über einen Zeitraum von 2 Stunden auf
20°C erhöht und dann wird 1 Stunde bei der gleichen Temperatur
gerührt, wonach die Temperatur während 2 Stunden auf
155°C erhöht wird und diese Temperatur dann 1 Stunde lang
aufrechterhalten wird. Danach wird die Temperatur während
eines Zeitraums von 13 Minuten auf Raumtemperatur ernniedrigt
und das Gemisch 3mal mit 300 ml Isooctan gewaschen,
wobei eine Titantrichlorid-Aufschlämmung erhalten wird
(Anmerkung: In Versuch 6 der Entgegenhaltung wird der
Waschvorgang nicht erwähnt, es ist jedoch üblich, nach
der Reduktion von TiCl₄ mit einer Organoaluminiumverbindung
eine Waschstufe durchzuführen. Ferner ist in Versuch
6 die Menge des zur Reduktion eingesetzten AlEt₃
nicht angegeben. Der Waschvorgang wird daherin Versuch G
durchgeführt, um jeglichen Einfluß durch nichtumgesetzte
oder als Nebenprodukt gebildete Organoaluminiumverbindungen
auszuschalten. In dem Versuch wird AlEt₃ in einem Mengenverhältnis
von 1,2 angewendet, also einem Mittelwert zwischen
3 : 0,9 und 3 : 1,5 des Verhältnisses TiCl₄ : AlEt₃, das
auf Seite 6, Zeilen 1/2 der DE-OS 22 25 690 beschrieben ist.)
Die Konzentration der so erhaltenen Titantrichlorid-Aufschlämmung
wird auf 1 Mol eingestellt und eine äquimolare
Menge an AlEt₂Cl wird zugesetzt. Schließlich wird Propylen
während einer Stunde in einer Menge von 0,12 g pro 1 g TiCl₃
zugeleitet. Der so erhaltene einer Vorpolymerisation
unterworfene Katalysator enthält Polypropylen in einer
Menge von 0,7 g/g TiCl₃.
Unter Verwendung des der Vorpolymerisation unterworfenen
Katalysators wird die Polymerisation in gleicher Weise
wie in Beispiel 1 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in
TabelleIII aufgeführt.
Die in Versuch G erhaltene Titantrichlorid-Aufschlämmung
wid unter vermindertem Druck getrocknet, wobei pulverförmiges
Titantrichlorid erhalten wird.
Das Titantrichlorid wird mit 0,3 ml AlEt₂Cl vermahlen,
während Propylen 1 Stunde lang in einer Menge von 0,1 g/
g Titantrichlorid nach dem Verfahren gemäß Beispiel 1
zugeleitet wird. Unter Verwendung der so erhaltenen
Titantrichlorid-Zusammensetzung wird die Polymerisation
nach der Verfahrensweise des Beispiels 1 durchgeführt.
Die so erhaltenen Ergebnisse sind in Tabelle III gezeigt.
Die Verfahrensweise gemäß Versuch H wird wiederholt,
wobei jedoch die Zuführung von AlEtC₂Cl und Propylen weggelassen
wird. Die Ergebnisse sind in Tabelle III gezeigt.
Die vorstehenden Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Für repräsentative Verfahren zur Herstellung von eutektischen
TiCl₃/AlCl₃-Zusammensetzungen gibt es im allgemeinen folgende
Beispiele:
- (i) ein Verfahren zur Reduktion von TiCl₄ mit metallischem Aluminium und Vermahlen der erhaltenen Zusammensetzung, um diese zu aktivieren, und
- (ii) ein Verfahren zur Reduktion von TiCl₄ mit einer Organoaluminiumverbindung.
Mit Hilfe des Verfahrens (i) wird die Katalysatoraktivität
verbessert, es treten jedoch insofern Nachteile auf, als
die Korngrößenverteilung verbreitert und der Anteil an
feinen Teilchen erhöht wird, während bei Verfahren (ii) die
Korngrößenverteilung eng ist, jedoch die Aktivität und
der Anteil II vermindert werden.
Versuche C und G gehören der Verfahrensweise (ii) an. In
diesen Versuchen sind die Aktivität und der Anteil II verschlechtert
gegenüber Versuch D (Verwendung einer eutektischen
Zusammensetzung TiCl₃ · 1/3 AlCl₃) und gegenüber Beispiel
2 der vorliegenden Erfindung.
In Versuch D werden die erfindungsgemäß angestrebten Ergebnisse
erhalten, indem nicht vermahlenes TiCl₃ · 1/3 AlCl₃ und
AlMe₂Cl als Organoaluminiumverbindung den angegebenen Verfahrensstufen
unterwofen werden.
In Versuch E wird in dem Verfahren gemäß DE-OS 19 57 815
die Waschstufe wegelassen. Bei diesem Versuch kann die
Korngröße nicht geregelt werden, wie es erfindungsgemäß
angestrebt wird.
In Versuch F gemäß der vorliegenden Anmeldung wird auch
ohne Waschstufe die gewünschte Wirkung zur Regelung der
Korngröße erreicht.
In Versuch G kann nur eine niedere Katalysatoraktivität
erzielt werden.
Versuch H zeigt, daß die erfindungsgemäß angestrebten
Ergebnisse unter Verwendung von TiCl₃, erhalten durch
Reduktion von TiCl₄ mit einer Organoaluminiumverbindung
und hergestellt unter den erfindungsgemäßen Bedingungen,
höhere Aktivität und höherer Anteil II als in Versuch G
erreicht werden.
In dem zusätzlichen Versuch I, in welchem die Zugabe von
Propylen und AlEt₂Cl bei dem Vermahlen gemäß Versuch H
weggelasen werden, wird zwar höhere Aktivität als in
Vesuch G erreicht, jedoch der Anteil an feinen Teilchen
erhöht.
Aus der Versuchsreihe ist ersichtlich, daß unter gezieltem
Einsatz der erfindungswesentlichen Bedingungen die
gewünschte hohe Aktivität, verbunden mit einer Regelung
der Korngröße erreicht werden kann, daß jedoch auch bei
geringfügigen Abwandlungen diese Ergebnisse nicht mehr
erzielt werden. Die Versuche zeigen ferner, daß der
Stand der Technik keinen Hinweis geben konnte, in welcher
Weise die Katalysatorkombination oder deren Herstellung
abgewandelt werden mußte, um die gewünschte Katalysatoraktivität
zu erhalten und um das herzustellende Polymerisat
in einer bestimmten Hinsicht zu verbessern.
Claims (11)
1. Verfahren zur Herstellung von Polymeren oder Copolymeren
von Ethylen und/oder α-Olefinen durch Polymerisation
von Ethylen und/oder α-Olefinen in Gegenwart eines Katalysators aus
(A) einer Titankomponente, die durch Behandlung der Ausgangs-Titankomponente eines festen Ziegler-Katalysators mit einer Organoaluminiumverbindung der Formel AlR m X₃-m , in der R eine Alkyl- oder Arylgruppe, X ein Wasserstoffatom oder Halogenatom und m eine Zahl von 1 bis 3 bedeuten, gebildet wurde, und
(B) Organoaluminiumverbindungen der Formel AlR m X₃-m , in der R, X und m die vorstehende Bedeutung haben, dadurch gekennzeichnet, daß die Titankomponente (A) des Katalysators durch gemeinsame Pulverisation mit der Organoaluminiumverbindung in Gegenwart von Ethylen oder α-Olefinen in einer Menge von 0,01 bis 10 Gew.-%, bezogen auf die Ausgangs-Titankomponente, erhalten wurde, wobei als Ausgangs-Titankomponente Titantrichlorid bzw. ein davon abgeleitetes Material, gebildet durch Reduktion von Titantetrachlorid mit Wasserstoff, mit einer eine Si-H-Bindung enthaltenden Verbindung oder mit einer Organoaluminiumverbindung, ein eutektisches Material aus Titantrichlorid und einem Metallchlorid, erhalten durch Reduktion von Titantetrachlorid mit einem Metall, oder auf einen festen Träger aufgetragenes Titantetrachlorid eingesetzt wird.
(A) einer Titankomponente, die durch Behandlung der Ausgangs-Titankomponente eines festen Ziegler-Katalysators mit einer Organoaluminiumverbindung der Formel AlR m X₃-m , in der R eine Alkyl- oder Arylgruppe, X ein Wasserstoffatom oder Halogenatom und m eine Zahl von 1 bis 3 bedeuten, gebildet wurde, und
(B) Organoaluminiumverbindungen der Formel AlR m X₃-m , in der R, X und m die vorstehende Bedeutung haben, dadurch gekennzeichnet, daß die Titankomponente (A) des Katalysators durch gemeinsame Pulverisation mit der Organoaluminiumverbindung in Gegenwart von Ethylen oder α-Olefinen in einer Menge von 0,01 bis 10 Gew.-%, bezogen auf die Ausgangs-Titankomponente, erhalten wurde, wobei als Ausgangs-Titankomponente Titantrichlorid bzw. ein davon abgeleitetes Material, gebildet durch Reduktion von Titantetrachlorid mit Wasserstoff, mit einer eine Si-H-Bindung enthaltenden Verbindung oder mit einer Organoaluminiumverbindung, ein eutektisches Material aus Titantrichlorid und einem Metallchlorid, erhalten durch Reduktion von Titantetrachlorid mit einem Metall, oder auf einen festen Träger aufgetragenes Titantetrachlorid eingesetzt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß man einen Katalysator verwendet, dessen Titankomponente
(A) unter Verwendung von Titantrichlorid oder einer Titantrichlorid
enthaltenden zusammensetzung gebildet wurde, die
vor der gemeinsamen Pulverisation einer Vorpulverisation unterworfen
wurde.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß man einen Katalysator
verwendet, dessen Titankomponente (A) nach der gemeinsamen
Pulverisation einer Modifizierungsbehandlung durch Kontakt
mit einem inerten organischen Lösungsmittel oder dessen
Gemischen mit Modifiziermitteln unterworfen wurde, die aus
1) einer Sauerstoff enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Ether, Ester oder Ketone, einer Schwefel enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Thioether, Thioalkohole oder Thiophenole, einer Phosphor enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Phosphine der Formel PR₃¹⁰ (I), worin R¹⁰ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphinigsäurehalogenide der Formel PR₂¹¹X (II), worin R¹¹ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphonisäuredihalogenide der Formel PR¹²X₂ (III), worin R¹² eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphinite der Formel PR₂¹³(OR¹⁴) (IV), worin jeder der Reste R¹³ und R¹⁴ eine Alkyl, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphonite der Formel PR¹⁵(OR¹⁶)₂ (V), worin jeder der Reste R¹⁵ und R¹⁶ eine Alkyl, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphite der Formel P(OR¹⁷)₃ (VI), worin R¹⁷ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe oder eine eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe bedeutet, der Halogenphosphite der Formel P(OR¹⁸)₂X (VII), worin R¹⁸ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Dihalogenphosphite der Formel P(OR¹⁹)X₂ (VIII), worin R¹⁹ eine Alkyl- oder Arylgruppe oder eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe und X ein Halogenatom bedeutet, der Aminophosphine der Formeln P(NR₂²⁰)₃ (IX), P(NR₂²¹)₂X (X) und P(NR₂²²)X₂ (XI), worin jeder der Reste R²⁰, R²¹ und R²² eine Alkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphate der Formel P(O)(OR²³)₃ (XII), worin R²³ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe oder eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe bedeutet, der Halogenphosphorsäureester der Formel P(O)(OR²⁴)₂X (XIII), worin R²⁴ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Dihalogenphosphorsäureester der Formel P(O)(OR²⁵)X₂ (XIV), worin R²⁵ eine Alkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphinoxide der Formeln R₃²⁶P=O (XV) und (R₂²⁷N)₃P=O (XVI), worin jeder der Reste R²⁶ und R²⁷ eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe bedeuten, oder der Phosphinsulfide der Formel R₃²⁸P=S (XVII), worin R²⁸ eine Alkyl-, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, einer Stickstoff enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Amine, Isocyanate, Azoverbindungen oder Nitrile, einer Silicium enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Tetrakohlenwasserstoff-Silane und deren Halogen- und Alkoxyderivaten, der linearen oder cyclischen Organopolysilane oder Siloxanpolymeren,
2) einer Kombination aus einer unter 1) genannten organischen Verbindung mit Aluminiumhalogeniden,
3) einer Organoaluminiumverbindung der Formel AlR′ n X′₃-n in der R′ einen Kohlenwasserstoffrest, X′ ein Wasserstoffatom, Halogenatom oder eine Alkoxygruppe und n eine Zahl von 1 bis 2 bedeuten, und/oder
4) einer Lewis-Säure aus der Gruppe Titantetrachlorid, Borfluorid, Borchlorid, Siliciumtetrachlorid, Vanadiumtetrachlorid, Vanadiumoxychlorid, Phosphortrichlorid bestehen, wobei die Menge des Modifizierungsmittels 0,001 bis 100 Gew.-Teile pro 1 Gew.-Teil des Copulverisationsprodukts beträgt.
1) einer Sauerstoff enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Ether, Ester oder Ketone, einer Schwefel enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Thioether, Thioalkohole oder Thiophenole, einer Phosphor enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Phosphine der Formel PR₃¹⁰ (I), worin R¹⁰ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphinigsäurehalogenide der Formel PR₂¹¹X (II), worin R¹¹ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphonisäuredihalogenide der Formel PR¹²X₂ (III), worin R¹² eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphinite der Formel PR₂¹³(OR¹⁴) (IV), worin jeder der Reste R¹³ und R¹⁴ eine Alkyl, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphonite der Formel PR¹⁵(OR¹⁶)₂ (V), worin jeder der Reste R¹⁵ und R¹⁶ eine Alkyl, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphite der Formel P(OR¹⁷)₃ (VI), worin R¹⁷ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe oder eine eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe bedeutet, der Halogenphosphite der Formel P(OR¹⁸)₂X (VII), worin R¹⁸ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Dihalogenphosphite der Formel P(OR¹⁹)X₂ (VIII), worin R¹⁹ eine Alkyl- oder Arylgruppe oder eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe und X ein Halogenatom bedeutet, der Aminophosphine der Formeln P(NR₂²⁰)₃ (IX), P(NR₂²¹)₂X (X) und P(NR₂²²)X₂ (XI), worin jeder der Reste R²⁰, R²¹ und R²² eine Alkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphate der Formel P(O)(OR²³)₃ (XII), worin R²³ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe oder eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe bedeutet, der Halogenphosphorsäureester der Formel P(O)(OR²⁴)₂X (XIII), worin R²⁴ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Dihalogenphosphorsäureester der Formel P(O)(OR²⁵)X₂ (XIV), worin R²⁵ eine Alkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphinoxide der Formeln R₃²⁶P=O (XV) und (R₂²⁷N)₃P=O (XVI), worin jeder der Reste R²⁶ und R²⁷ eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe bedeuten, oder der Phosphinsulfide der Formel R₃²⁸P=S (XVII), worin R²⁸ eine Alkyl-, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, einer Stickstoff enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Amine, Isocyanate, Azoverbindungen oder Nitrile, einer Silicium enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Tetrakohlenwasserstoff-Silane und deren Halogen- und Alkoxyderivaten, der linearen oder cyclischen Organopolysilane oder Siloxanpolymeren,
2) einer Kombination aus einer unter 1) genannten organischen Verbindung mit Aluminiumhalogeniden,
3) einer Organoaluminiumverbindung der Formel AlR′ n X′₃-n in der R′ einen Kohlenwasserstoffrest, X′ ein Wasserstoffatom, Halogenatom oder eine Alkoxygruppe und n eine Zahl von 1 bis 2 bedeuten, und/oder
4) einer Lewis-Säure aus der Gruppe Titantetrachlorid, Borfluorid, Borchlorid, Siliciumtetrachlorid, Vanadiumtetrachlorid, Vanadiumoxychlorid, Phosphortrichlorid bestehen, wobei die Menge des Modifizierungsmittels 0,001 bis 100 Gew.-Teile pro 1 Gew.-Teil des Copulverisationsprodukts beträgt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß man einen Katalysator
verwendet, dessen Ausgangs-Titankomponente ein Pulverisationsprodukt
darstellt, welches durch Zugabe eines
Zusatzstoffes, der aus
1) einer Sauerstoff enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Ether, Ester oder Ketone, einer Schwefel enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Thioether, Thioalkohole oder Thiophenole, einer Phosphor enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Phosphine der Formel PR₃¹⁰ (I), worin R¹⁰ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphinigsäurehalogenide der Formel PR₂¹¹X (II), worin R¹¹ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphonigsäuredihalogenide der Formel PR¹²X₂ (III), worin R¹² eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphinite der Formel PR₂¹³(OR¹⁴) (IV), worin jeder der Reste R¹³ und R¹⁴ eine Alkyl-, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphonite der Formel PR¹⁵(OR¹⁶)₂ (V), worin jeder der Reste R¹⁵ und R¹⁶ eine Alkyl-, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphite der Formel P(OR¹⁷)₃ (VI), worin R¹⁷ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe oder eine eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe bedeutet, der Halogenphosphite der Formel P(OR¹⁸)₂X (VII), worin R¹⁸ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Dihalogenphosphite der Formel P(OR¹⁹)X₂ (VIII), worin R¹⁹ eine Alkyl- oder Arylgruppe oder eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe und X ein Halogenatom bedeutet, der Aminophosphine der Formeln P(NR₂²⁰)₃ (IX), P(NR₂²¹)₂X (X) und P(NR₂²²)X₂ (XI), worin jeder der Reste R²⁰, R²¹ und R²² eine Alkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphate der Formel P(O)(OR²³)₃ (XII), worin R²³ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe oder eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe bedeutet, der Halogenphosphorsäureester der Formel P(O)(OR²⁴)₂X (XIII), worin R²⁴ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Dihalogenphosphorsäureester der Formel P(O)(OR²⁵)X₂ (XIV), worin R²⁵ eine Alkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphinoxide der Formeln R₃²⁶P=O (XV) und (R₂²⁷N)₃P=O (XVI), worin jeder der Reste R²⁶ und R²⁷ eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe bedeuten, oder der Phosphinsulfide der Formel R₃²⁸P=S (XVII), worin R²⁸ eine Alkyl-, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, einer Stickstoff enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Amine, Isocyanate, Azoverbindungen oder Nitrile, einer Silicium enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Tetrakohlenwasserstoff-Silane und deren Halogen- und Alkoxyderivaten, der linearen oder cyclischen Organopolysilane oder Siloxanpolymeren,
2) einer Kombination aus einer unter 1) genannten organischen Verbindung mit Aluminiumhalogeniden,
3) einer Organoaluminiumverbindung der Formel AlR′ n X′₃-n in der R′ einen Kohlenwasserstoffrest, X′ ein Wasserstoffatom, Halogenatom oder eine Alkoxygruppe und n eine Zahl von 1 bis 2 bedeuten, und/oder
4) einer Lewis-Säure aus der Gruppe Titantetrachlorid, Borfluorid, Borchlorid, Siliciumtetrachlorid, Vanadiumtetrachlorid, Vanadiumoxychlorid, Phosphortrichlorid besteht, zu Titantrichlorid oder dieses enthaltenden Stoffzusammensetzungen in einer Menge von 0,5 bis 100 Mol-%, bezogen auf Titantrichlorid, und gemeinsame Pulverisation dieser Materialien erhalten wurde.
1) einer Sauerstoff enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Ether, Ester oder Ketone, einer Schwefel enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Thioether, Thioalkohole oder Thiophenole, einer Phosphor enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Phosphine der Formel PR₃¹⁰ (I), worin R¹⁰ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphinigsäurehalogenide der Formel PR₂¹¹X (II), worin R¹¹ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphonigsäuredihalogenide der Formel PR¹²X₂ (III), worin R¹² eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphinite der Formel PR₂¹³(OR¹⁴) (IV), worin jeder der Reste R¹³ und R¹⁴ eine Alkyl-, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphonite der Formel PR¹⁵(OR¹⁶)₂ (V), worin jeder der Reste R¹⁵ und R¹⁶ eine Alkyl-, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphite der Formel P(OR¹⁷)₃ (VI), worin R¹⁷ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe oder eine eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe bedeutet, der Halogenphosphite der Formel P(OR¹⁸)₂X (VII), worin R¹⁸ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Dihalogenphosphite der Formel P(OR¹⁹)X₂ (VIII), worin R¹⁹ eine Alkyl- oder Arylgruppe oder eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe und X ein Halogenatom bedeutet, der Aminophosphine der Formeln P(NR₂²⁰)₃ (IX), P(NR₂²¹)₂X (X) und P(NR₂²²)X₂ (XI), worin jeder der Reste R²⁰, R²¹ und R²² eine Alkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphate der Formel P(O)(OR²³)₃ (XII), worin R²³ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe oder eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe bedeutet, der Halogenphosphorsäureester der Formel P(O)(OR²⁴)₂X (XIII), worin R²⁴ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Dihalogenphosphorsäureester der Formel P(O)(OR²⁵)X₂ (XIV), worin R²⁵ eine Alkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphinoxide der Formeln R₃²⁶P=O (XV) und (R₂²⁷N)₃P=O (XVI), worin jeder der Reste R²⁶ und R²⁷ eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe bedeuten, oder der Phosphinsulfide der Formel R₃²⁸P=S (XVII), worin R²⁸ eine Alkyl-, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, einer Stickstoff enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Amine, Isocyanate, Azoverbindungen oder Nitrile, einer Silicium enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Tetrakohlenwasserstoff-Silane und deren Halogen- und Alkoxyderivaten, der linearen oder cyclischen Organopolysilane oder Siloxanpolymeren,
2) einer Kombination aus einer unter 1) genannten organischen Verbindung mit Aluminiumhalogeniden,
3) einer Organoaluminiumverbindung der Formel AlR′ n X′₃-n in der R′ einen Kohlenwasserstoffrest, X′ ein Wasserstoffatom, Halogenatom oder eine Alkoxygruppe und n eine Zahl von 1 bis 2 bedeuten, und/oder
4) einer Lewis-Säure aus der Gruppe Titantetrachlorid, Borfluorid, Borchlorid, Siliciumtetrachlorid, Vanadiumtetrachlorid, Vanadiumoxychlorid, Phosphortrichlorid besteht, zu Titantrichlorid oder dieses enthaltenden Stoffzusammensetzungen in einer Menge von 0,5 bis 100 Mol-%, bezogen auf Titantrichlorid, und gemeinsame Pulverisation dieser Materialien erhalten wurde.
5. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß man einen Katalysator verwendet, zu dessen Herstellung
eine Ausgangs-Titankomponente verwendet wurde, die aus Titantrichlorid
oder dieses enthaltenden Stoffzusammensetzungen besteht,
die vor der Stufe der gemeinsamen Pulverisation der vorher
definierten Modifizierungsbehandlung unterwofen wurden.
6. Titan-Katalysatorkomponente, die gemeinsam mit einer
Organoaluminiumverbindung als Katalysator zur Polymerisation
von Ethylen und/oder α-Olefinen verwendet wird und durch
Behandlung einer Ausgangs-Titankomponente eines festen
Ziegler-Katalysators und einer Organoaluminiumverbindung
der Formel
AlR m X₃-m in der R eine Alkyl- oder Arylgruppe, X ein Waserstoffatom
oder Halogenatom und m eine Zahl von 1 bis 3 bedeuten,
gebildet wurde, dadurch gekennzeichnet, daß
die Titankomponente des Katalysators durch gemeinsame
Pulverisation mit der Organoaluminiumverbindung in Gegenwart
von Ethylen oder α-Olefinen in einer Menge von 0,01 bis
10 Gew.-%, bezogen auf die Ausgangs-Titankomponente, erhalten
wurde, wobei als Ausgangs-Titankomponente Titantrichlorid
bzw. ein davon abgeleitetes Material, gebildet durch Reduktion
von Titantetrachlorid mit Wasserstoff, mit einer eine Si-H-
Bindung enthaltenden Verbindung oder mit einer Organoaluminiumverbindung,
ein eutektisches Material aus Titantrichlorid
und einem Metallchlorid, erhalten durch Reduktion
von Titantetrachlorid mit einem Metall oder auf einen festen
Träger aufgetragenes Titantetrachlorid eingesetzt wird.
7. Titan-Katalysatorkomponente nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß als Ausgangs-Titankomponente Titantrichlorid
oder dieses enthaltende Zusammensetzungen verwendet
werden, die vor der gemeinsamen Pulverisation einer Vorpulverisation
unterwofen wurden.
8. Titan-Katalysatorkomponente nach Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß sie nach der gemeinsamen
Pulverisation einer Modifizierbehandlung durch Kontakt mit einem
inerten organischen Lösungsmittel oder dessen Gemischen mit Modifiziermitteln
unterworfen wurde, die aus
1) einer Sauerstoff enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Ether, Ester oder Ketone, einer Schwefel enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Thioether, Thioalkohole oder Thiophenole, einer Phosphor enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Phosphine der Formel PR₃¹⁰ (I), worin R¹⁰ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphinigsäurehalogenide der Formel PR₂¹¹ (II), worin R¹¹ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphonigsäuredihalogenide der Formel PR¹²X₂ (III), worin R¹² eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphinite der Formel PR₂¹³(OR¹⁴) (IV), worin jeder der Reste R¹³ und R¹⁴ eine Alkyl, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphonite der Formel PR¹⁵(OR¹⁶)₂ (V), worin jeder der Reste R¹⁵ und R¹⁶ eine Alkyl-, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphite der Formel P(OR¹⁷)₃ (VI), worin R¹⁷ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe oder eine eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe bedeutet, der Halogenphosphite der Formel P(OR¹⁸)₂X (VII), worin R¹⁸ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X eine Halogenatom bedeuten, der Dihalogenphosphite der Formel P(OR¹⁹)X₂ (VIII), worin R¹⁹ eine Alkyl- oder Arylgruppe oder eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe und X ein Halogenatom bedeutet, der Aminophosphine der Formeln P(NR₂²⁰)₃ (IX), P(NR₂²¹)₂X (X) und P(NR₂²²)X₂ (XI), worin jeder der Reste R²⁰, R²¹ und R²² eine Alkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphate der Formel P(O)(OR²³)₃ (XII), worin R²³ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Arakyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe oder eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe bedeutet, der Halogenphosphorsäureester der Formel P(O)(OR²⁴)₂X (XIII), worin R²⁴ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Dihalogenphosphorsäureester der Formel P(O)(OR²⁵)X₂ (XIV), worin R²⁵ eine Alkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphinoxide der Formeln R₃²⁶P=O (XV) und (R₂²⁷N)₃P=O (XVI), worin jeder der Reste R²⁶ und R²⁷ eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe bedeuten, oder der Phosphinsulfide der Formel R₃²⁸P=S (XVII), worin R²⁸ eine Alkyl-, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, einer Stickstoff enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Amine, Isocyanate, Azoverbindungen oder Nitrile, einer Silicium enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Tetrakohlenwasserstoff-Silane und deren Halogen- und Alkoxyderivaten, der linearen oder cyclischen Organopolysilane oder Siloxanpolymeren,
2) einer Kombination aus einer unter 1) genannten organischen Verbindung mit Aluminiumhalogeniden,
3) einer Organoaluminiumverbindung der Formel AlR′ n X′₃-n in der R′ einen Kohlenwasserstoffrest, X′ ein Wasserstoffatom, Halogenatom oder eine Alkoxygruppe und n eine Zahl von 1 bis 2 bedeuten, und/oder
4) einer Lewis-Säure aus der Gruppe Titantetrachlorid, Borfluorid, Borchlorid, Siliciumtetrachlorid, Vanadiumtetrachlorid, Vanadiumoxychlorid, Phosphortrichlorid bestehen, wobei die Menge des Modifizierungsmittels 0,001 bis 100 Gew.- Teile pro 1 Gew.-Teil des Copulverisationsprodukts beträgt.
1) einer Sauerstoff enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Ether, Ester oder Ketone, einer Schwefel enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Thioether, Thioalkohole oder Thiophenole, einer Phosphor enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Phosphine der Formel PR₃¹⁰ (I), worin R¹⁰ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphinigsäurehalogenide der Formel PR₂¹¹ (II), worin R¹¹ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphonigsäuredihalogenide der Formel PR¹²X₂ (III), worin R¹² eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphinite der Formel PR₂¹³(OR¹⁴) (IV), worin jeder der Reste R¹³ und R¹⁴ eine Alkyl, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphonite der Formel PR¹⁵(OR¹⁶)₂ (V), worin jeder der Reste R¹⁵ und R¹⁶ eine Alkyl-, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphite der Formel P(OR¹⁷)₃ (VI), worin R¹⁷ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe oder eine eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe bedeutet, der Halogenphosphite der Formel P(OR¹⁸)₂X (VII), worin R¹⁸ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X eine Halogenatom bedeuten, der Dihalogenphosphite der Formel P(OR¹⁹)X₂ (VIII), worin R¹⁹ eine Alkyl- oder Arylgruppe oder eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe und X ein Halogenatom bedeutet, der Aminophosphine der Formeln P(NR₂²⁰)₃ (IX), P(NR₂²¹)₂X (X) und P(NR₂²²)X₂ (XI), worin jeder der Reste R²⁰, R²¹ und R²² eine Alkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphate der Formel P(O)(OR²³)₃ (XII), worin R²³ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Arakyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe oder eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe bedeutet, der Halogenphosphorsäureester der Formel P(O)(OR²⁴)₂X (XIII), worin R²⁴ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Dihalogenphosphorsäureester der Formel P(O)(OR²⁵)X₂ (XIV), worin R²⁵ eine Alkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphinoxide der Formeln R₃²⁶P=O (XV) und (R₂²⁷N)₃P=O (XVI), worin jeder der Reste R²⁶ und R²⁷ eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe bedeuten, oder der Phosphinsulfide der Formel R₃²⁸P=S (XVII), worin R²⁸ eine Alkyl-, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, einer Stickstoff enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Amine, Isocyanate, Azoverbindungen oder Nitrile, einer Silicium enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Tetrakohlenwasserstoff-Silane und deren Halogen- und Alkoxyderivaten, der linearen oder cyclischen Organopolysilane oder Siloxanpolymeren,
2) einer Kombination aus einer unter 1) genannten organischen Verbindung mit Aluminiumhalogeniden,
3) einer Organoaluminiumverbindung der Formel AlR′ n X′₃-n in der R′ einen Kohlenwasserstoffrest, X′ ein Wasserstoffatom, Halogenatom oder eine Alkoxygruppe und n eine Zahl von 1 bis 2 bedeuten, und/oder
4) einer Lewis-Säure aus der Gruppe Titantetrachlorid, Borfluorid, Borchlorid, Siliciumtetrachlorid, Vanadiumtetrachlorid, Vanadiumoxychlorid, Phosphortrichlorid bestehen, wobei die Menge des Modifizierungsmittels 0,001 bis 100 Gew.- Teile pro 1 Gew.-Teil des Copulverisationsprodukts beträgt.
9. Titan-Katalysatorkomponente nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß als Ausgangs-Titankomponente Titantrichlorid
oder dieses enthaltende Stoffzusammensetzungen verwendet
wurden, die in Gegenwart oder in Abwesenheit von Zusatzstoffen
pulverisiert worden sind.
10. Titan-Katalysatorkomponente nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Zusatzstoff in einer Menge
von 0,5 bis 100 Mol-%, bezogen auf Titantrichlorid, verwendet
wird, der aus
1) einer Sauerstoff enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Ether, Ester oder Ketone, einer Schwefel enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Thioether, Thioalkohole oder Thiophenole, einer Phosphor enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Phosphine der Formel PR₃¹⁰ (I), worin R¹⁰ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphinigsäurehalogenide der Formel PR₂¹¹ (II), worin R¹¹ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphonigsäuredihalogenide der Formel PR¹²X₂ (III), worin R¹² eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphinite der Formel PR₂¹³(OR¹⁴) (IV), worin jeder der Reste R¹³ und R¹⁴ eine Alkyl-, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphonite der Formel PR¹⁵(OR¹⁶)₂ (V), worin jeder der Reste R¹⁵ und R¹⁶ eine Alkyl-, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphite der Formel P(OR¹⁷)₃ (VI), worin R¹⁷ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe oder eine eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe bedeutet, der Halogenphosphite der Formel P(OR¹⁸)₂X (VII), worin R¹⁸ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Dihalogenphosphite der Formel P(OR¹⁹)X₂ (VIII), worin R¹⁹ eine Alkyl- oder Arylgruppe oder eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe und X ein Halogenatom bedeutet, der Aminophosphine der Formeln P(NR₂²⁰)₃ (IX), P(NR₂²¹)₂X (X) und P(NR₂²²)X₂ (XI), worin jeder der Reste R²⁰, R²¹ und R²² eine Alkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphate der Formel P(O)(OR²³)₃ (XII), worin R²³ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Arakyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe oder eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe bedeutet, der Halogenphosphorsäureester der Formel P(O)(OR²⁴)₂X (XIII), worin R²⁴ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Dihalogenphosphorsäureester der Formel P(O)(OR²⁵)X₂ (XIV), worin R²⁵ eine Alkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphinoxide der Formeln R₃²⁶P=O (XV) und (R₂²⁷N)₃P=O (XVI), worin jeder der Reste R²⁶ und R²⁷ eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe bedeuten, oder der Phosphinsulfide der Formel R₃²⁸P=S (XVII), worin R²⁸ eine Alkyl-, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, einer Stickstoff enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Amine, Isocyanate, Azoverbindungen oder Nitrile, einer Silicium enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Tetrakohlenwasserstoff-Silane und deren Halogen- und Alkoxyderivaten, der linearen oder cyclischen Organopolysilane oder Siloxanpolymeren,
2) einer Kombination aus einer unter 1) genannten organischen Verbindung mit Aluminiumhalogeniden,
3) einer Organoaluminiumverbindung der Formel AlR′ n X′₃-n in der R′ einen Kohlenwasserstoffrest, X′ ein Wasserstoffatom, Halogenatom oder eine Alkoxygruppe und n eine Zahl von 1 bis 2 bedeuten, und/oder
4) einer Lewis-Säure aus der Gruppe Titantetrachlorid, Borfluorid, Borchlorid, Siliciumtetrachlorid, Vanadiumtetrachlorid, Vanadiumoxychlorid, Phosphortrichlorid besteht.
1) einer Sauerstoff enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Ether, Ester oder Ketone, einer Schwefel enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Thioether, Thioalkohole oder Thiophenole, einer Phosphor enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Phosphine der Formel PR₃¹⁰ (I), worin R¹⁰ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphinigsäurehalogenide der Formel PR₂¹¹ (II), worin R¹¹ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphonigsäuredihalogenide der Formel PR¹²X₂ (III), worin R¹² eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphinite der Formel PR₂¹³(OR¹⁴) (IV), worin jeder der Reste R¹³ und R¹⁴ eine Alkyl-, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphonite der Formel PR¹⁵(OR¹⁶)₂ (V), worin jeder der Reste R¹⁵ und R¹⁶ eine Alkyl-, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, der Phosphite der Formel P(OR¹⁷)₃ (VI), worin R¹⁷ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe oder eine eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe bedeutet, der Halogenphosphite der Formel P(OR¹⁸)₂X (VII), worin R¹⁸ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Dihalogenphosphite der Formel P(OR¹⁹)X₂ (VIII), worin R¹⁹ eine Alkyl- oder Arylgruppe oder eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe und X ein Halogenatom bedeutet, der Aminophosphine der Formeln P(NR₂²⁰)₃ (IX), P(NR₂²¹)₂X (X) und P(NR₂²²)X₂ (XI), worin jeder der Reste R²⁰, R²¹ und R²² eine Alkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphate der Formel P(O)(OR²³)₃ (XII), worin R²³ ein Wasserstoffatom, eine Alkyl-, Arakyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe oder eine entsprechende halogensubstituierte Gruppe bedeutet, der Halogenphosphorsäureester der Formel P(O)(OR²⁴)₂X (XIII), worin R²⁴ eine Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Dihalogenphosphorsäureester der Formel P(O)(OR²⁵)X₂ (XIV), worin R²⁵ eine Alkyl- oder Arylgruppe und X ein Halogenatom bedeuten, der Phosphinoxide der Formeln R₃²⁶P=O (XV) und (R₂²⁷N)₃P=O (XVI), worin jeder der Reste R²⁶ und R²⁷ eine Alkyl-, Aralkyl-, Cycloalkyl- oder Arylgruppe bedeuten, oder der Phosphinsulfide der Formel R₃²⁸P=S (XVII), worin R²⁸ eine Alkyl-, Aralkyl- oder Arylgruppe bedeutet, einer Stickstoff enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Amine, Isocyanate, Azoverbindungen oder Nitrile, einer Silicium enthaltenden organischen Verbindung aus der Gruppe der Tetrakohlenwasserstoff-Silane und deren Halogen- und Alkoxyderivaten, der linearen oder cyclischen Organopolysilane oder Siloxanpolymeren,
2) einer Kombination aus einer unter 1) genannten organischen Verbindung mit Aluminiumhalogeniden,
3) einer Organoaluminiumverbindung der Formel AlR′ n X′₃-n in der R′ einen Kohlenwasserstoffrest, X′ ein Wasserstoffatom, Halogenatom oder eine Alkoxygruppe und n eine Zahl von 1 bis 2 bedeuten, und/oder
4) einer Lewis-Säure aus der Gruppe Titantetrachlorid, Borfluorid, Borchlorid, Siliciumtetrachlorid, Vanadiumtetrachlorid, Vanadiumoxychlorid, Phosphortrichlorid besteht.
11. Titan-Katalysatorkomponente nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß als Ausgangs-Titankomponente Titantrichlorid
oder dieses enthaltende Stoffzusammensetzungen verwendet
woden sind, die vor der Stufe der gemeinsamen Pulverisation
der vorher genannten Modifizierungsbehandlung unterworfen
worden sind.
Applications Claiming Priority (4)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
JP5542276A JPS52139184A (en) | 1976-05-17 | 1976-05-17 | Polymerization of ethylene or alpha-olefin |
JP5542376A JPS5928570B2 (ja) | 1976-05-17 | 1976-05-17 | 重合触媒成分の製造方法 |
JP6709376A JPS591404B2 (ja) | 1976-06-10 | 1976-06-10 | エチレン又はα−オレフイン類の重合方法 |
JP6709276A JPS591403B2 (ja) | 1976-06-10 | 1976-06-10 | 重合触媒成分の製造方法 |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE2722150A1 DE2722150A1 (de) | 1977-12-01 |
DE2722150C2 true DE2722150C2 (de) | 1989-09-21 |
Family
ID=27463201
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19772722150 Granted DE2722150A1 (de) | 1976-05-17 | 1977-05-16 | Verfahren und katalysator zur herstellung von polyolefinen |
Country Status (13)
Country | Link |
---|---|
US (1) | US4187385A (de) |
AT (1) | AT360751B (de) |
BR (1) | BR7703149A (de) |
CA (1) | CA1097316A (de) |
DE (1) | DE2722150A1 (de) |
FR (1) | FR2352000A1 (de) |
GB (1) | GB1544193A (de) |
GR (1) | GR63148B (de) |
IT (1) | IT1104772B (de) |
MX (1) | MX145423A (de) |
NL (1) | NL184005C (de) |
PT (1) | PT66524B (de) |
YU (1) | YU40477B (de) |
Families Citing this family (28)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
US4312784A (en) * | 1977-12-13 | 1982-01-26 | Phillips Petroleum Co. | Catalyst and process of polymerization of alpha monoolefins |
JPS5919566B2 (ja) * | 1978-07-28 | 1984-05-07 | 東亜燃料工業株式会社 | α−オレフイン重合用触媒成分の製造方法 |
US4543400A (en) * | 1978-09-26 | 1985-09-24 | Exxon Research & Engineering Co. | Titanium trichloride catalyst component and the process for the production thereof |
JPS5831086B2 (ja) * | 1979-06-29 | 1983-07-04 | 有限会社 東洋ストウフア−・ケミカル | α−オレフィン重合用三塩化チタニウム触媒成分の製造方法 |
IT1127222B (it) * | 1979-11-14 | 1986-05-21 | Montedison Spa | Componenti di catalizzatori per la polimerizzazione di olefine |
JPS56133303A (en) * | 1980-03-22 | 1981-10-19 | Chisso Corp | Production of alpha-olefin polymer |
US4410671A (en) * | 1980-08-12 | 1983-10-18 | Phillips Petroleum Company | Catalyst, method of producing the catalyst, and polymerization process employing the catalyst |
US4405769A (en) * | 1980-08-12 | 1983-09-20 | Capshew Charles E | Catalyst, method of producing the catalyst, and polymerization process employing the catalyst |
JPS5759902A (en) * | 1980-09-29 | 1982-04-10 | Chisso Corp | Preparation of alpha-olefinic polymer |
US4496660A (en) * | 1980-10-01 | 1985-01-29 | The Dow Chemical Company | Catalyst prepared from organo-magnesium compound; oxygen- or nitrogen-containing compound; halide source; transition metal compound and reducing agent |
US4442276A (en) * | 1982-02-12 | 1984-04-10 | Mitsui Petrochemical Industries, Ltd. | Process for polymerizing or copolymerizing olefins |
US4544647A (en) * | 1982-07-29 | 1985-10-01 | The Dow Chemical Company | Catalyst prepared from organomagnesium compound, organic hydroxyl-containing compound, reducing halide source and transition metal compound |
US4434282A (en) | 1982-10-04 | 1984-02-28 | The Dow Chemical Company | Process for polymerizing olefins |
US4675368A (en) * | 1982-10-04 | 1987-06-23 | Solvay & Cie. | Process for inhibiting crust formation in reactors during alpha-olefin prepolymerization modification of Ziegler catalyst |
US4456547A (en) * | 1982-10-21 | 1984-06-26 | Fuentes Jr Ricardo | Catalyst prepared from organomagnesium compound, organic hydroxyl-containing compound, reducing halide source and complex formed from admixture of a transition metal compound and an organozinc compound |
US4661465A (en) * | 1985-10-31 | 1987-04-28 | The Dow Chemical Company | Method for preparing transition metal component of Ziegler-Natta catalysts |
US5045612A (en) * | 1990-04-18 | 1991-09-03 | The Dow Chemical Company | Catalyst and process for polymerizing olefins |
US5114897A (en) * | 1990-04-18 | 1992-05-19 | The Dow Chemical Company | Catalyst and process for polymerizing olefins |
FR2689133A1 (fr) * | 1992-03-27 | 1993-10-01 | Atochem Elf Sa | Catalyseur de polymérisation des oléfines, son procédé d'obtention. |
US6534613B2 (en) | 1998-02-18 | 2003-03-18 | Eastman Chemical Company | Process for producing polyethylene |
US6271321B1 (en) | 1998-02-18 | 2001-08-07 | Eastman Chemical Company | Process for producing polyethylene |
US6191239B1 (en) | 1998-02-18 | 2001-02-20 | Eastman Chemical Company | Process for producing polyethylene |
US6228957B1 (en) | 1998-02-18 | 2001-05-08 | Eastman Chemical Company | Process for producing polyethlene |
US6291613B1 (en) | 1998-10-27 | 2001-09-18 | Eastman Chemical Company | Process for the polymerization of olefins |
KR100610968B1 (ko) | 1998-10-27 | 2006-08-10 | 이스트만 케미칼 캄파니 | 올레핀의 중합 방법, 신규한 폴리에틸렌, 및 이로부터제조된 필름 및 제품 |
US6300432B1 (en) | 1999-03-30 | 2001-10-09 | Eastman Chemical Company | Process for producing polyolefins |
EP1165634B1 (de) | 1999-03-30 | 2004-08-11 | Eastman Chemical Company | Verfahren zur herstellung von polyolefine |
US6417299B1 (en) | 1999-06-07 | 2002-07-09 | Eastman Chemical Company | Process for producing ethylene/olefin interpolymers |
Family Cites Families (8)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
BE551276A (de) * | 1955-09-26 | |||
US3004962A (en) * | 1957-05-27 | 1961-10-17 | Hercules Powder Co Ltd | Process for polymerization of 1-olefins |
GB1300734A (en) * | 1968-10-24 | 1972-12-20 | Shell Int Research | Improvements in or relating to the catalytic polymerisation of olefins |
GB1281932A (en) * | 1968-11-01 | 1972-07-19 | Exxon Research Engineering Co | Process for improving polymerisation of ethylene |
GB1359328A (en) * | 1970-06-18 | 1974-07-10 | Mitsui Toatsu Chemicals | Polymerisation of alpha-olefins and catalyst therefor |
NL7204173A (de) * | 1971-03-31 | 1972-10-03 | ||
NL7107362A (de) * | 1971-05-28 | 1972-11-30 | ||
US3984350A (en) * | 1974-05-09 | 1976-10-05 | Standard Oil Company (Indiana) | Catalyst component comprising brown titanium trichloride |
-
1977
- 1977-04-30 GR GR53342A patent/GR63148B/el unknown
- 1977-05-06 GB GB19013/77A patent/GB1544193A/en not_active Expired
- 1977-05-06 CA CA277,885A patent/CA1097316A/en not_active Expired
- 1977-05-06 PT PT66524A patent/PT66524B/pt unknown
- 1977-05-13 MX MX169120A patent/MX145423A/es unknown
- 1977-05-16 IT IT23588/77A patent/IT1104772B/it active
- 1977-05-16 FR FR7714920A patent/FR2352000A1/fr active Granted
- 1977-05-16 DE DE19772722150 patent/DE2722150A1/de active Granted
- 1977-05-16 US US05/797,227 patent/US4187385A/en not_active Expired - Lifetime
- 1977-05-16 AT AT350477A patent/AT360751B/de not_active IP Right Cessation
- 1977-05-16 YU YU1221/77A patent/YU40477B/xx unknown
- 1977-05-16 BR BR7703149A patent/BR7703149A/pt unknown
- 1977-05-16 NL NLAANVRAGE7705370,A patent/NL184005C/xx not_active IP Right Cessation
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
NL184005B (nl) | 1988-10-17 |
GR63148B (en) | 1979-09-25 |
PT66524B (en) | 1978-10-16 |
IT1104772B (it) | 1985-10-28 |
NL184005C (nl) | 1989-03-16 |
YU40477B (en) | 1986-02-28 |
DE2722150A1 (de) | 1977-12-01 |
FR2352000A1 (fr) | 1977-12-16 |
AT360751B (de) | 1981-01-26 |
CA1097316A (en) | 1981-03-10 |
ATA350477A (de) | 1980-06-15 |
FR2352000B1 (de) | 1984-03-30 |
MX145423A (es) | 1982-02-08 |
BR7703149A (pt) | 1978-11-21 |
NL7705370A (nl) | 1977-11-21 |
PT66524A (en) | 1977-06-01 |
US4187385A (en) | 1980-02-05 |
GB1544193A (en) | 1979-04-11 |
YU122177A (en) | 1982-08-31 |
Similar Documents
Publication | Publication Date | Title |
---|---|---|
DE2722150C2 (de) | ||
DE2742585C2 (de) | ||
DE3228065C2 (de) | ||
DE2130314C2 (de) | Titanhaltige Katalysatorkomponente, Verfahren zu deren Herstellung, und deren Verwendung bei der Polymerisation von α-Olefinen mit 2 bis 6 Kohlenstoffatomen | |
DE3100972C2 (de) | ||
DE69635719T2 (de) | Polymerisation von α-Olefinen in Gegenwart von Übergangsmetallkatalysatoren basierend auf Pyridin oder Chinolin enthaltenden zweizähnigen Liganden | |
DE3028479C2 (de) | Verfahren zur Polymerisation von Äthylen sowie zu dessen Copolymerisation mit einem α-Olefin mit 3 bis 20 Kohlenstoffatomen oder mit Butadien bzw. Isopren in flüssiger Phase und titanhaltige bzw. titan- und vanadiumhaltige Katalysatorkomponente zur Durchführung dieses Verfahrens | |
DE3028759C2 (de) | ||
DE2724974C2 (de) | ||
DE3784173T2 (de) | Olefinpolymerisationskatalysator. | |
DE3213633A1 (de) | Feste olefin-polymerisations- und -copolymerisations-katalysatoren, deren herstellung und mit ihnen durchgefuehrte polymerisationsverfahren | |
DE2356937B2 (de) | Verfahren zur Polymerisation von Äthylen, Propylen oder Buten-(1) sowie zur Mischpolymerisation von jeweils zwei dieser Monomeren miteinander | |
DE2814692C2 (de) | ||
DE2500505A1 (de) | Polymerisationskatalysator und verfahren zur polymerisation von alphaolefinen | |
DE2504597A1 (de) | Katalysatorsystem zur polymerisation von olefinen, verfahren zu seiner herstellung und seine verwendung | |
DE2901393C2 (de) | ||
DE2711300C2 (de) | ||
DE2640679C2 (de) | ||
DE3028480A1 (de) | Verfahren und katalysator zur polymerisation von (alpha)-olefinen - ii | |
DE3003327C2 (de) | ||
DE2905330C2 (de) | ||
EP0007061B1 (de) | Verfahren zur Polymerisation von 1-Oelfinen | |
DE3538099A1 (de) | Verfahren zur homo- und mischpolymerisation von olefinen | |
DE1520567A1 (de) | Verfahren zur Herstellung von kristallinen Polyolefinen | |
DE68924252T2 (de) | Vanadiumkatalysator auf Träger zur Herstellung von Polyolefinen mit kontrollierter Molekulargewichtsverteilung. |
Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
8128 | New person/name/address of the agent |
Representative=s name: STREHL, P., DIPL.-ING. DIPL.-WIRTSCH.-ING. SCHUEBE |
|
D2 | Grant after examination | ||
8364 | No opposition during term of opposition | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |