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Lockenwickler
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Die Erfindung bezieht sich auf einen Lockenwickler, insbesondere Dauerwellwickler.
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Lockenwickler gibt es in den verschiedensten Ausführungsformen.
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Die gebräuchlichsten Lockenwickler bestehen aus einem verhältnismässig
starren Material, wie Maschendraht oder gelochtem Kunststoff, in Form eines im wesentlichen
zylindrischen Hohlkörpers, der nach dem Einrollen in das Haar, beispielsweise mit
einer Haarnadel, einem Stift oder Klammern festgehalten wird. Durch Lockenwickler
dieser Art wird das aufgerollte Haar unelastisch gespannt, wodurch es brüchig werden
kann und seine Sprungkraft leidet.
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Andere bekannte Lockenwickler bestehen aus einem zylindrischen Schaumstoffkörper,
der entweder durch Borstenstreifen oder Klemmen im Haar gehalten werden. Bei diesen
Ausführungsformen fehlt oft die federnde Kompressibilität, um das Haar ausreichend
elastisch zu spannen.
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Abgesehen. von diesen Nachteilen, die sich bei allen Haarlängen auswirken,
sind die zylindrischen Lockenwicklerkörper für längere Haare insbesondere deswegen
wenig günstig, weil beim Einrollen des Wicklers Haarlage auf Haarlage kommt, wobei
die Haarspitzen besonderes straff gezogen werden, während die oberen Haarlagen lockerer
liegen.
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Die bekannten Dauerwellwickler bestehen aus im wesentlichen zylindrischen,
vorzugsweise hundeknochenartig geformten Stäbchen.
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Ein solches Stäbchen wird wie ein Lockenwickler in das Haar eingedreht
bzw. eingerollt und mit einem Gummiband festgelegt, das an einem Ende des Stäbchens
befestigt und an dessen anderem Ende festlegbar ist. Das Gummiband liegt dabei auf
den auf das Stäbchen gewickelten Haaren, wobei es meist Druckstellen an diesen hinterlässt.
Ausserdem besteht die Gefahr, dass das Haar beim Wickeln zu fest gezogen wird und
dann abbricht. Schliesslich wird bei diesen bekannten Dauerwellwicklern, insbesondere
wenn lange Haare behandelt werden, die äussere Lage der um das Stäbchen gewickelten
Haare stärker mit der Dauerwellflüssigkeit befeuchtet als die unteren Lagen, wodurch
eine ungleichmässige Wellung auftritt und die Haare in ihrer Länge unterschiedlich
beansprucht werden.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Lockenwickler, insbesondere einen
Dauerwellwickler zu schaffen, bei dem die Haarsträhne über ihre gesamte Länge in
jedem beliebigen Abschnitt gleichmässig und ohne die bei den bekannten Lockenwicklern
bzw. Dauerwellwicklern erforderliche Zugkraft eingedreht wird und der einen gleichmässig
natürlichen Wellenfall gewährleistet.
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Diese Aufgabe wird durch einen Lockenwickler gelöst, der gekennzeichnet
ist durch zwei elastisch biegsame Stäbe oder Schläuche, die an einem Ende durch
einen Bügel haarnadelförmig miteinander verbunden und am Bügelende an einer Halterung
befestigbar sind.
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Der BUgel kann als Öse ausgebildet sein, die mit einem Loch versehen
ist, durch das ein im wesentlichen starrer Haltestab mit Spiel durchschiebbar ist.
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Die elastisch biegsamen Schläuche können aus Kunststoff oder Gummi
bestehen.
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Der Bügel kann ein gesondertes Teil sein, dessen Schenkel in die Enden
der miteinander zu verbindenden Schläuche fest einsteckbar sind.
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Ein solcher Lockenwickler bzw. Dauerwellwickler kann als Schlingwickler
oder Schlingwellwickel bezeichnet werden, da das Haar damit nicht aufgerollt, sondern
um die elastisch biegsamen Stäbe oder Schläuche geschlungen wird. Der erfindungsgemässe
Locken-oder Dauerwellwickler hat im wesentlichen die Form einer Haarnadel mit einem
starren Verbindungsbügel und elastisch biegsamen Schenkeln. Eine Haarsträhne wird
in Form von Achterbewegungen von oben nach unten einmal um den einen und dann um
den anderen elastisch biegsamen Stab der "Haarnadel" geschlungen. Die biegsamen
Stäbe oder Schläuche können während des Umschlingens etwas auseinandergebogen und
dadurch die Arbeit erleichtert werden. Ein so schlinggewickeltes Haar ist entlang
seiner gesamten Länge vollkommen gleichmässig geformt, es wird weder gezogen noch
verspannt, so dass ein sehr natürlicher Wellenfall erzielt wird und die Gefahr des
Brechens durch starken Zug praktisch ausgeschaltet ist.
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Das Haar wird schonend behandelt und da nicht Haarlagen auf Haarlagen
liegen, wird es durch die Dauerwellflüssigkeit gleichmässiger benetzt bzw. bei der
Wasserwelle gleichmässiger getrocknet.
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Die Erfindung wird anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht
eines als Schlingwickler ausgebildeten Lockenwicklers; Fig. 2 eine Einzelansicht
eines Bügels; Fig. 3 zwei durch den Bügel gemäss Fig. 2 zu verbindende biegsame
Stäbe bzw. Schläuche des Locken- oder Schlingwicklers; und Fig. 4 eine perspektivische
Ansicht dreier auf einen Haltestab aufgefädelten Locken- oder Schlingwickler.
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Der dargesstellte erfindungsgemässe Lockenwickler, der im folgenden
als Schlingwickler 1 bezeichnet wird, besteht aus zwei elastisch biegsamen Stäben
oder Schläuchen 2 und 5, die bei der beschriebenen Ausführungsform Kunststoff- oder
Gummischläuche sind und im folgenden einfach Schläuche 2 und 3 genannt werden. Sie
sind durch einen eine Öse bildenden, mit einem Loch 5 versehenen Bügel 4 verhältnismässig
starr miteinander verbunden. Der BUgel 4 besteht aus einem harten Material, beispielsweise
Hartkunststoff. Dieses haarnadelförmige Gebilde kann auch einstückig ausgebildet
sein, wobei jedoch der Verbindungsbügel ein Loch oder irgendeine andere Halteeinrich
g fweisen muss, damit der Schlingwickler 1 während des Arbeitens festgelegt werden
kann.
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Die Schläuche 2 und 3 haben vorzugsweise einen Durchmesser von 4 mm
und eine Länge von etwa 10 bis 11 cm. Diese Abmessungen gelten insbesondere für
Schlingwellwickel beim Dauerwellen des Haares. Sie sind nicht bindend und können
je nach den Erfordernissen variiert werden. Beim Schlingwickeln der Haare für Wasserwellen
werden zweckmässig dickere Schläuche 2 und 3 verwendet.
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Kunststoff- oder Gummi schläuche sind elastisch biegsam und geschmeidig
aber auch verhältnismässig leicht, so dass daraus hergestellte Schlingwickler 1
auch mit grösserem Durchmesser brauchbar sind.
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Der Bügel 4 weist zwei Schenkel a und b auf, die in die Enden der
Schläuche 2 und 3 mit Paß sitz eingesteckt werden.
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Durch das Loch 5 des Bügels 4 wird ein im wesentlichen starrer Haltestab
6 gesteckt, derart, dass der Schlingwickler 1 auf dem Stab verschiebbar ist. Auf
diesen Haltestab 6,der beispielsweise etwa 20 bis 30 cm lang ist, wird die benötigte
Anzahl der Schlingwickler 1 aufgefädelt. Ein Ende des Haltestabes 6 wird auf eine
am Nacken der Person, deren Haare gewellt werden sollen, angelegte Stütze (nicht
dargestellt) aufgesetzt, derart, dass er schräg nach oben steht.
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Die Schlingwickler 1 können nun jeweils an die erforderliche Stelle
entlang des Haltestabes 6 verschoben werden, damit die entsprechende Haarsträhne
um den Wickler geschlungen werden kann.
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Nach Beendigung des Umschlingens wird das offene Ende des Schlingwicklers
1, bzw. die Stelle, an der die Haarsträhne endet, mit einer Klammer, einem Haftband
oder dergleichen zusammengehalten.
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Die im wesentlichen starren Haltestäbe 6 mit den Schlingwicklern 1
werden in der beschriebenen Weise um den gesamten Hinterkopf angeordnet.