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DE2714457A1 - Kappe fuer einen zerstaeuber - Google Patents

Kappe fuer einen zerstaeuber

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Publication number
DE2714457A1
DE2714457A1 DE19772714457 DE2714457A DE2714457A1 DE 2714457 A1 DE2714457 A1 DE 2714457A1 DE 19772714457 DE19772714457 DE 19772714457 DE 2714457 A DE2714457 A DE 2714457A DE 2714457 A1 DE2714457 A1 DE 2714457A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
atomizer
hand lever
wall
window
cap
Prior art date
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Granted
Application number
DE19772714457
Other languages
English (en)
Other versions
DE2714457C3 (de
DE2714457B2 (de
Inventor
Takamitsu Nozawa
Riichi Ogawa
Nobuo Yamanaka
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Yoshino Kogyosho Co Ltd
Original Assignee
Yoshino Kogyosho Co Ltd
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Publication date
Priority claimed from JP4301776U external-priority patent/JPS52133312U/ja
Priority claimed from JP4370276U external-priority patent/JPS5823411Y2/ja
Priority claimed from JP4823376U external-priority patent/JPS5823407Y2/ja
Priority claimed from JP1976048232U external-priority patent/JPS596926Y2/ja
Application filed by Yoshino Kogyosho Co Ltd filed Critical Yoshino Kogyosho Co Ltd
Publication of DE2714457A1 publication Critical patent/DE2714457A1/de
Publication of DE2714457B2 publication Critical patent/DE2714457B2/de
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Description

PATENTANWÄLTE DR.KADOR &DR.KLÜNKER
27U457
Patentanwälte Kadorft Klunker Knoebelstr. 36 B München 22
DR-INCHF-KLUNKER(DIPL-INc.) DR-RER-NAT-U-KADOR(DIPLCHEm.)
MC 3d »-β Mönche* 22 AmMu-H-Denk«·! TeWon:<W>-224164 Tciccrsinn * ncfpil Telex: 5-22903
Ihr Zeichen: / Your ref.: Betr.:/Re:
Unser Zeil Vn :/Our rrf.: K 1 1 8 2 8 / 7 S Tag/ Date
YOSHINO KOGYOSHO CO., LTD. 3-2-6, Ojima, Koto-ku
Tokyo / Japan
Kappe für einen Zerstäuber
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^ 27U457
Bekannte, sogenannte Aerosolzerstäuber, bei denen ein unter Druck stehendes Treibgas verwendet wird, sind weitverbreitet in Gebrauch. Es wurde jedoch festgestellt, daß das Gas dem menschlichen Körper nicht zuträglich ist. Desweiteren besteht die Gefahr, daß weggeworfene Behälter infolge von Restbeständen des Treibgases explodieren können. Aus diesen Gründen haben handbetätigte Kleinzerstäuber wieder an Bedeutung gewonnen. Bei bekannten Zerstäubern dieser Art ist es jedoch schwierig, einen ausreichenden Zerstäuberdruck zu erhalten, insbesondere beim Beginn der Zerstäubung. Dies führt dazu, daß der Doseninhalt nicht fein genug zerstäubt werden kann.
In der US-PS 3 908 870 ist ein Zerstäuber beschrieben, mit dem das genannte Problem überwunden wird. Der bekannte Zerstäuber weist ein Ausstoßventil auf, das unter Kraft so lange geschlossen gehalten wird, auch wenn der Zerstäuberkopf niedergedrückt wird, bis sich in der Zylinderkammer ein ausreichender Druck eingestellt hat. Mit anderen Worten das Ausstoßventil öffnet sich nur, nachdem der Druck ausreichend groß ist, um eine zufriedenstellende Zerstäubung sicherzustellen.
Obwohl der bekannte Zerstäuber das eingangs genannte Problem löst, weist er den Nachteil auf, daß zum Niederdrücken des Zerstäuberkopfes eine relativ hohe Kraft erforderlich ist. Diese Kraft muß die Schließkraft des Ausstoßventiles überwinden. Auch bei anderen bekannten Zerstäubern ist dann eine hohe Betätigungskraft zum Niederdrücken des Zerstäuberkopfes erforderlich, wenn die Menge der auf einmal zu zerstäubenden Flüssigkeitsmenge groß ist.
Die Aufgabe der Erfindung liegt darin, eine Kappe für einen Zerstäuber zu schaffen, die vorteilhaft für solche,Zerstäuber geeignet ist, die eine hohe Betätigungskraft am Zerstäuberkopf erfordern, insbesondere für Akkumulator-Zerstäuber.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im Haupt- und den Unteransprüchen angegebenen Merkmale gelöst.
Zusammenfassend wird mit der Erfindung eine Zerstäuberkappe und insbesondere eine Kappe für einen handbetätigten Zerstäuber vom Akkumulatortyp geschaffen. Die erfindungsgemäße Kappe ist jedoch auch bei anderen Zerstäubertypen als den vorerwähnten verwendbar. Sie weist ein Austragsrohr auf, daß sich von der oberen Fläche des Hauptkörpers nach oben erstreckt und das an seinem oberen Ende mit einem Zerstäuberkopf mit Düsenöffnungen versehen ist, (dieser Zerstäuberkopf wird auch "Aktuator" genannt). Das Austragsrohr ist so ausgebildet, daß es niedergedrückt werden kann, wobei der Rohrinhalt über den Zerstäuberkopf zerstäubt wird. Die erfindungsgemäße Kappe kann insbesondere bei solchen Zerstäubern vorteilhaft angewandt werden, mit denen eine große Flüssigkeitsmenge auf einmal zerstäubt werden soll. Die erfindungsgemäße Kappe zeichnet sich durch einen Hebel aus, der an der Kappe angeordnet ist und mit dem der Zerstäuberkopf niedergedrückt werden kann. Wegen der Anordnung dieses Hebels kann der Zerstäuberkopf mit einer entsprechend reduzierten Kraft ohne wesentliche Schwierigkeiten niedergedrückt werden. Ein Vorteil der erfindungsgemäßen Kappe ist somit darin zu sehen, daß die Bedienungskraft zum Niederdrücken des Zerstäuberkopfes durch die Vorsehung eines Handhebels an der Zerstäuberkappe verringert wird, was insbesondere bei einer Verwendung der Kappe zusammen mit einem Akkumulatorzerstäuber von Vorteil ist. Jedoch können auch andere Zerstäubertypen mit der Kappe vorteilhaft ausgerüstet werden, wenn die auf einmal zu zerstäubende Flüssigkeitsmenge relativ groß ist.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist darin zu sehen, daB verhindert wird, daß der zu zerstäubende Inhalt der Dose, der eine chemische Substanz sein kann mit der Haut der Hände
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in Berührung kommt, da der Zerstäuber an einer Stelle betätigt werden kann, die von der Düse entfernt liegt, wodurch die Hände gegen gesundheitsschädliche Einflüsse geschützt sind.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist darin zu sehen, daß verhindert wird, daß Staub oder andere Schadstoffe am Zerstäuberkopf klebenbleiben, da der Zerstäuberkopf durch eine Kappe geschützt ist, die gleichzeitig ermöglicht, daß der solcherart ausgerüstete Zerstäuber ohne Entfernung der Kappe betätigt werden kann.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist darin zu sehen, daß der Zerstäuber einen Handhebel aufweist, der jedoch die Verpackung des Zerstäubers für den Transport nicht behindert.
Nachfolgend sind Ausführungsformen der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen beispielsweise beschrieben. Darin zeigen:
Fig. 1 einen Vertikalschnitt durch eine Zerstäuberkappe,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Zerstäuberkappe nach Fig. 1,
Fig. 3 einen Vertikalschnitt durch eine zweite Ausführungsform der Zerstäuberkappe,
Fig. 4 einen Vertikalschnitt durch eine dritte Ausführungsform der Zerstäuberkappe,
Fig. 5 einen Vertikalschnitt durch eine vierte Ausführungsform der Zerstäuberkappe,
Fig. 6 ein perspektivisches Explosionsbild eines Teils der Kappe nach Fig. 5,
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Fig. 7 einen Vertikalschnitt durch eine fünfte Ausführungsform der Zerstäuberkappe,
Fig. 8 einen Schnitt entlang der Linie A-A in Fig. 7,
Fig. 9 eine perspektivische Explosionsansicht eines Teils der Kappe nach Fig. 7,
Fig. 10 einen Vertikalschnitt durch eine sechste Ausführungsforra der Zerstäuberkappe,
Fig. 11 einen Vertikalschnitt, welcher die Betätigungsart des Zerstäubers nach Fig. 10 zeigt und,
Fig. 12 eine Draufsicht auf die Kappe nach Fig. 10.
Zunächst wird auf die Fig. 1 und 2 Bezug genommen, die eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung zeigen. Ein Hauptbehälter 1, der die zu zerstäubende Flüssigkeit enthält, hat eine öffnung 2, in die ein Stopfen 3 eingepasst ist. Mittels des Stopfens 3 und eines Haltekragens 4, der in den Stopfen 3 eingeschraubt ist, wird eine Zerstäubereinrichtungam Hauptbehälter 1 befestigt, die einen Zylinder 5, ein Verbindungsrohr und einen Zerstäuberkopf 7 aufweist
Die Anordnung ist so, daß in den Zylinder eingesaugte Flüssigkeit aus Düsenöffnungen 8 in der Umfangswand des Zerstäuberkopfes ausgesprüht wird, die Flüssigkeit gelanqt über das Verbindungsrohr zur Zerstäuberdüse,wenn der Zerstäuberkopf niedergedrückt ist. Wenn sich der 2erstäuberkopfunter Federkraft wieder aufwärts bewegt, wird im Zylinder ein Vakuum erzeugt, welches ein Einsaugen der Flüssigkeit für eine nächste Zerstäubung bein Niederdrücken des Zerstäuberkopfes bewirkt.
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Eine erfindungsgemäß ausgebildete Kappe 11 besteht aus einer Deckwand 12 und einer vertikalen, in Unifangsrichtung verlaufenden Wand 13, die sich von der umfänglichen Kante der Deckwand 12 nach unten erstreckt. Die vertikale Wand 13 ist so ausgebildet, daß sie auf den Stopfen 3 des Hauptbehälters 1 aufgeschoben werden kann.
Wie aus den Zeichnungen ersichtlich ist, weist die ümfangswand 13 in ihrem vorderen Bereich eine einwärts gewölbte Einbuchtung 14 auf, deren innere Wand in der Nähe der Düsenöffnung 8 zu liegen kommt und vor dieser öffnung ausgeschnitten ist, so daß für die Zerstäubung ein Fenster 15 gebildet wird. Das Fenster 15 ist in Richtung des Zylinders länglich ausgebildet, damit die zu zerstäubende Flüssigkeit frei durchtreten kann.
über die Deckwand 12 und die Hinterseite des oberen Bereiches der vertikalen Umfangswand läuft ein weiteres Fenster 16.
Im Inneren der Kappe sind Verstärkungsrippen 17 angeordnet, die das Innere der Kappe versteifen, wenn ein nachfolgend beschriebener Handhebel niedergedrückt wird. Die Verstärkungsrippen 17 stehen daher von der rückwärtigen Fläche der Deckwand ab.
Der Handhebel 21 weist Stützstangen 23, 24 auf, die von beiden Seiten des Vorderbereiches einer Platte 22 ausgehen. Bei der gezeigten Ausführungsform erstrecken sich zwei Stützstangen 24 vertikal nach unten.
Die Stützstangen sind an ihren Enden mit der inneren Fläche der Kappe an deren Frontbereich über Bolzen 25 angelenkt.
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Die Bolzen 25 können auch an den Stützstangen angeordnet sein und in entsprechende Einbuchtungen oder Bohrungen der Kappe einrasten oder umgekehrt.
Zum Niederdrücken des Zerstäuberkopfes ist ein Vorsprung 26 an der vorderen unteren Kante der Platte vorgesehen. Vom Hinterende der Platte 22 ragt eine Schutzplatte 27 nach unten.
Die Anordnung ist so, daß die Deckwand der Kappe mit der Platte oder auch mit der unteren Fläche des Vorsprunges 26, falls ein solcher vorhanden ist, in Kontakt kommt, wenn die Platte aufgesetzt wird.
Das Bedienungsfenster 16 ist so ausgebildet, daß es durch den rückwärtigen Bereich der Platte und der Schutzplatte abgedeckt wird.
Wenn der rückwärtige Bereich der Platte niedergedrückt wird, dreht sich der Handhebel 21 um die Bolzen 25, so daß der Zerstäuberkopf und das Verbindungsrohr 6 niedergedrückt werden, was eine Zerstäubung durch die Düsenöffnungen zur Folge hat. Die zerstäubte Flüssigkeit wird dann nach außen durch das Fenster 15 ausgestoßen.
Wenn auf die Platte kein Fingerdruck mehr ausgeübt wird, schiebt eine im Zylinder befindliche Feder den Zerstäuberkopf wieder zurück nach oben, wobei auch der Handhebel wieder in seine in Fig. 1 gezeigte Ausgangsstellung zurückkehrt.
In Fig. 3 ist eine modifizierte Ausführungsform beschrieben, bei welcher sich die einwärts gekrümmte Einbuchtung 14 bis hinab in den unteren Bereich der Umfangswand erstreckt. Bei dieser Ausführunqsform ist der Vorderteil der Umfangswand des Stopfens 3, wie auch der vordere Bereich des Kragens 4 eingebuchtet, so daß die nach innen ragende Wand der Einbuchtung 14
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nicht behindert wird.
Der Kragen 4, der auf den Stopfen aufgeschraubt ist, hat einen sich nach auswärts erstreckenden Flansch 9 mit einer umfänglich verlaufenden Paßwandung, die sich außer im vorderen Bereich von der Umfangskante des Flansches nach oben erstreckt.
An der Paßwandung sind eine Reihe von Noppen 9b ausgebildet, die mit entsprechenden Einbuchtungen 13a an der Innenwand der Kappe in Eingriff kommen, so daß die Kappe 11 am Kragen 4 drehfest gehalten wird.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 ist die Kombination von Stopfen und Kragen durch ein Halteteil 10 ersetzt.
Das Halteteil 10 hat eine Umfangswand 10b, dessen oberes Ende einen Eingriffsansatz 10a und dessen unteres Ende einen sich nach auswärts ragenden Flansch 10c aufweist. Eine Paßwandung 10d ragt von der unteren Fläche des Flansches nach unten und umfasst die Öffnung des Hauptbehälters, außer im vorderen Bereich des Flansches. Ein im unteren Bereich der inneren Oberfläche des Zerstäuberkopfes umlaufender Vorsprung ist so ausgebildet, daß er mit einem entsprechenden Vorsprung des Halteteiles in Eingriff kommen kann, wodurch eine unabsichtliche Entfernung des Zerstäuberkopfes vermieden wird.
In den in Fig. 3 und 4 gezeigten Ausführungsformen ist der Handhebel so ausgebildet, daß er von der Platte weg nach rückwärts ragt und daß die nach unten ragende Schutzplatte an einer Stelle ansetzt, die etwas vor dem äußersten Ende der Platte 22 liegt.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 5 besteht der Handhebel
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aus einem Hebelkörper 31 und einem Gleitstück 32. Der Hebelkörper 31 hat einen flachen Bereich 33, der an beiden Seiten des rückwärtigen Endes mit Anschlägen 34 versehen ist.
Das Gleitstück 32 hat ebenfalls einen Flachbereich 35 und ein Paar innere Wandungen 36, die beidseitig des Vorderendes des Flachbereiches 35 nach unten stehen. Jede Seitenwandung hat einen nach innen ragenden Eingriffsvorsprung 37. Vom Hinterende des Flachbereiches ragt eine Schutzplatte 38 nach unten. Am rückwärtigen Bereich der Platte ist ein den Finger aufnehmender Bereich 39 ausgebildet. Der Flachbereich 35 kann gleitend in die Spalte eingeschoben werden, die zwischen den inneren Wandungen 36 und den Eingriffsvorsprüngen 37 gebildet werden.
Die Enden der Stützstangen sind mit der inneren Umfangswand des Kappenkörpers gelenkig verbunden, wie es bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen der Fall war. Die Anordnung ist so getroffen, daß die Unterkante 40 der Schildplatte 38 auf der Unterkante 16a des Fensters 16 aufsitzt, wenn das Gleitstück 32 in seine vorderste Stellung gebracht wird.
Im Betrieb wird die Kappe so lange nach unten gedrückt, bis die rückwärtigen Enden der inneren Wandungen 36 mit den Anschlägen 34 in Berührung kommen, wie es strichpunktiert in Fig. 5 dargestellt ist.
Nach Beendigung des Zerstäubens wird das Gleitstück wieder eingeschoben, so daß ein Niederdrücken des Gleitstückes durch das Ineingriffkommen der Unterkante der Schutzplatte mit der Unterkante des Fensters 16 verhindert wird.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 7 ist der Handhebel 21 aus einem Hebelkörper 51 und einem Betätigungsglied 52 zusammen-
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gesetzt. Der Hebelkörper 51 weist eine rahmenähnliehe Aufnahme 53 auf, deren beide Seitenkanten so gebogen sind, daß sie sich nach vorn erstreckende Stützstangen 54 bilden. An den Oberkanten der Enden der Stützstangen sind Eingriffsvorsprünge 55 ausgebildet.
An beiden Seiten der Umfangswand des Kappenkörpers sind Eingriff splatten 19 mit entsprechenden Eingriffsrücksprüngen 18 angeordnet.
Die Anordnung ist so, daß der vordere Bügel 53a der Aufnahme mit der Deckwand des Zerstäuberkopfes 7 in Kontakt ist, wenn sich die Eingriffsvorsprünge 55 mit den Eingriffsrücksprüngen 18 in Eingriff befinden. Die obere Fläche des vorderen Bügels steht mit der Unterfläche der Deckwand des Kappenkörpers in Berührung, während der rückwärtige Bügel 53b der Aufnahme in das Fenster 16 hineinragt.
Das Betätigungsglied 52 weist eine Druckplatte 56 mit einer sich von der Unterkante des rückwärtigen Endes der Platte nach unten erstreckenden Gleitwand 57 auf. Die Druckplatte ist so ausgebildet, daß sie das Fenster 16 in der Deckwand schließen kann, während die Gleitplatte so ausgebildet ist, daß sie den rückwärtigen Bereich des Fensters verdecken kann. Die beiden Seitenbereiche 57a der Gleitwand werden von entsprechenden Eingriffsteilen 58 am hinteren Fensterbereich umfasst, so daß die Gleitwand nur aufwärts und abwärts bewegt werden kann.
Die Druckplatte ist so ausgebildet, daß ihre untere Fläche an der oberen Fläche des Rahmens 53 anstösst.
Wie in Fig. 7 gezeigt ist, bewirkt ein Niederdrücken der Aufnahme 53 ein Verdrehen eines Drehteiles um das Ende des Hebels, wenn der Aktuator niedergedrückt wird. Die Druckplatte
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wird zusammen mit der Kappe niedergedrückt, die auf dem Haupt behälter befestigt ist. Wenn die Druckplatte losgelassen wird, verschiebt der nach aufwärts vorgespannte Aktuator das Drehteil und das Betatigungsglied 52 nach oben, wobei die rückwärtige Fläche des Endes des Betätigunqsqliedes mit der oberen Fläche des rückwärtigen Bereiches der Aufnahme des Drehteiles in Eingriff kommt.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 10 ist ein Fenster 61 über der Vorder- und Rückseite des Kappenkörpers angeordnet. Am vorderen Teil des Fensters 61 sind Führungsnuten 63 angeordnet, die seitlich der öffnung 62 des Fensters in Richtung des Zylinders ragen.
Der Handhebel 21 weist eine vertikale Wand 65 auf, welche die Vorderöffnung des Fensters verschließt und in seinem oberen und rückwärtigen Bereich eine horizontale Wand 66, welche die obere öffnung 64 des Fensters abdeckt.
An beiden Seiten des unteren Bereiches der vertikalen Wand sind Bolzen 67 angeordnet, die in den bereits erwähnten Führungsnuten 6 3 laufen.
Die Anordnung ist so, daß der Handhebel nach rückwärts gekippt werden kann, wenn sich die Bolzen in ihrer obersten Stellung innerhalb der Führungsnuten befinden, d.h. wenn der Handhebel bis in seine oberste Lage hochgehoben ist.
Wie aus Fig. 11 ersichtlich ist, kommt die vertikale Wand in eine horizontale Lage, in der sie mit der Oberseite des Zerstäuberkopfes 7 in Kontakt kommt, wenn die Kappe auf den Hauptbehälter aufgesetzt wird. Wenn, ausgehend von dieser Lage, der horizontale Wandbereich 66 niedergedrückt wird, kommen die Bolzen 67 in Eingriff mit den oberen Enden der entsprechen-
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den Führungsnuten 63, so daß eine Verdrehung des Handhebels um die Bolzen ermöglicht wird, was zu einem Niederdrücken des Zerstäuberkopfes und einer nachfolgenden Zerstäubung durch die Düsenöffnungen 8 führt.
Wenn der untere Bereich der vertikalen Wand innerhalb des unteren Bereiches der vorderen Umfangswand zu liegen kommt, d.h. wenn die vertikale Wand die vordere öffnung 6 2 des Fensters verschließt , wird ein Vorwärtskippen des Handhebels dadurch vermieden, daß ein innerer Bereich 13b der Unterkante der vorderen öffnung und die äußere Fläche des mittleren Bereiches der vertikalen Wand aufeinanderstoßen, wie dies in Fig. 10 gezeigt ist.
Ein Rückwärtskippen wird durch den Zerstäuberkopf verhindert.
Die rückwärtige öffnung 68 des Fensters ist so ausgebildet, daß sie vom rückwärtigen Teil der umfangswand des Zerstäuberkopfes geschlossen werden kann.
Wenn der Handhebel aufrecht gehalten wird, sind die Vorder- und obere öffnung des Fensters durch die vertikalen und horizontalen Wände verdeckt, so daß der Aktuator nicht niedergedrückt werden kann, wobei die Wände eine Art Sicherheitseinrichtung darstellen. Für eine Betätigung dagegen wird der Handhebel aufgehoben und nach hinten gekippt, um damit als Hebel zum Niederdrücken des Aktuators mit verringerter Kraft zu wirken.
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Claims (6)

27H457 Patentanspräche
1. Kappe für einen Zerstäuber mit einen zylindrischen Kappenkörper mit einer Deckwand und einem unteren Bereich, mit welchem der Kappenkörper auf einem Behälter des Zerstäubers direkt oder indirekt über ein Zwischenteil, wie einen Stopfen oder dergleichen befestigt ist, dadurch gekennzeichnet , daß im Inneren des Kappenkörpers ein Handhebel (21) angeordnet ist, daß der Kappenkörper im Vorderteil seiner Umfang swan d (13) ein längliches Zerstäuberfenster (15) aufweist, das in Richtung eines Zylinders (5) ausgerichtet ist und daß in wenigstens dem hinteren oberen Bereich der Umfangswand und einem damit zusammenhängenden Bereich der Deckwand ein Betätigungsfenster (16) ausgebildet ist, daß der Handhebel (21) an einem Ende mit der vorderen inneren Fläche der Umfangswand des Kappenkörpers in Eingriff steht und weiterhin eine vordere untere Fläche aufweist, die über der Oberseite eines Zerstäuberkopfes (7) angeordnet ist und die elastisch von dem Hauptbehälter (1) absteht, und eine freie Auf- und Abwärtsbewegung ermöglicht, und daß der Handhebel (21) ein rückwärtiges Ende aufweist, das sich in dem Fenster (16) befindet, wobei der Zerstäuberkopf (7) bei Betätigung des Handhebels (21) direkt oder indirekt durch einen Hilfsteil niedergedrückt wird, wenn der Handhebel (21) niedergedrückt wird.
2. Zerstäuberkappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangswand (13) des Kappenkörpers nach innen eingebuchtet ist, so daß das Zerstäuberfenster (15) nahe einer Düsenöffnung (8) des Zerstäuberkopfes
(7) zu liegen kommt.
3. Zerstäuberkappe nach Anspruch 1, dadurch g e k e η η -
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ORIGINAL INSPECTED
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zeichnet , daß der Handhebel (21) eine Platte (22) und Stützstangen (23, 24) aufweist, die sich von beiden Seiten des Vorderteiles der Platte (22) nach unten erstrecken und daß die Stützstangen (23, 24) an der Innenfläche der Umfangswand
(13) des Kappenkörpers mittels Bolzen (25) angelenkt sind und daß die vordere obere Lage des Handhebels (21) durch die Deckwand (12) bestimmt ist und wobei das Betätigungsfenster
(16) so ausgebildet ist, daß es von der Platte (22) und einer Schutzplatte (27, 38) verschlossen wird, die von der Platte
(22) nach unten ragt.
4. Zerstäuberkappe nach Anspruch1, dadurch gekennzeichnet , daß der Handhebel (21) aus einem Hebelkörper (31) und einem Gleitstück (32) besteht, wobei der Hebelkörper (31) einen flachen Bereich (33) und ein Paar Stützstangen (23, 24) aufweist, die sich ausgehend von den vorderen Seiten des flachen Bereiches (33) nach vorne erstrecken und die in ihren Enden an der Innenfläche des Kappenkörpers angelenkt sind und daß das Gleitstück (32) mit dem flachen Bereich (33) so in Eingriff steht, daß eine freie Vor- und Rückwärtsbewegung des Gleitstückes (32) möglich ist, wobei das Gleitstück (32) das Betätigungsfenster (16) schließt, wobei seine hintere Unterkante (40) auf der Unterkante (16a) des Fensters (16) aufsitzt, wenn sich das Gleitstück (32) in seiner vordersten Lage befindet und daß das Gleitstück (32) abwärts gedrückt werden kann, wenn es nach rückwärts verschoben ist.
5. Zerstäuberkappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß der Handhebel (21) einen Aufnahmebereich
(23) aufweist, der an der Rückseite der Deckwand (12) des Kappenkörpers angeordnet ist, daß ein aus Hebeln bestehendes Drehteil beidseitig des Aufnahmebereiches angeordnet ist, wobei die Enden der Hebel von der Innenwand des Kappenkörpers beidseitig des Fensters (15) gehalten werden und daß eine Druck-
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platte (56) die obere öffnung des Betätigungsfensters (16) verschließt, daß in der Deckwand des Kappenkörpers ausgebildet ist, wobei die Druckplatte (56) so ausgebildet ist, daß sie mit ihrer Rückseite mit der oberen Fläche des Aufnahmebereiches (53) in Eingriff kommen kann, und daß der Handhebel (21) weiterhin eine Gleitwand (57) aufweist, welche die hintere öffnung des Betätigungsfensters (16) verschließt und die sich von der Hinterkante der Druckplatte (56) nach unten erstreckt wobei die Gleitwand (57) von Eingriffsbereichen (58) beidseitig der hinteren öffnung umfasst werden, wodurch eine freie Auf- und Abwärtsbewegung der Gleitwand (57) ermöglicht wird.
6. Zerstauberkappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kappenkörper in seiner Deckwand eine obere öffnung (64) aufweist, welche die beiden Fenster (15 und 16) verbindet und daß der Kappenkörper weiterhin mit Führungsnuten (63) versehen ist, in denen eine Betätigungsplatte geführt ist, wobei sich die Nuten beidseitig der Vorderöffnung des Fensters (15) nach unten und in Richtung des Zylinders erstrecken und daß der Handhebel (21) einen vertikalen Wandteil (65) aufweist, mit dem die Vorderöffnung des Fensters (15) verschließbar ist und Bolzen (67), die aus den Seitenkanten der vertikalen Wand (65) nach außen ragen und die mit den Führungsnuten (63) in Eingriff stehen und eine freie Auf- und Abwärtsbewegung ermöglichen und daß der Handhebel (21) weiterhin einen horizontalen Wandbereich aufweist, der so ausgebildet ist, daß er über der Deckwand des Zerstäuberkopfes (7) zu liegen kommt, wenn sich die Bolzen (63) in ihrer obersten Stellung in den Führungsnuten (63) befinden, wobei die vordere untere Fläche des vertikalen Wandbereiches mit der Oberseite des Zerstäuberkopfes (7) in Eingriff kommt, wenn der Handhebel bei sich in der obersten Stellung befindlichen Bolzen (67) nach rückwärts gekippt wird, so daß der Zerstäuberkopf durch den Handhebel (21) abwärts gedrückt wird.
7098A2/079B
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