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Vorrichtung zum Reinigen, Schleifen und Polieren
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von Grossflächen Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Reinigen,
Schleifen und Polieren von ebenen Grossflächen, wie Fussböden, Spachtelböden, Schalbretter
und -tafeln, wobei auf einer Grundplatte ein von einem Motor angetriebener Trägerflansch
die auf ihm befestigten Werkzeuge , wie Schleifsteine, Bürsten etc., in drehender
Beweging auf die zu bearbeitende Fläche drückt.
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Derartige Maschinen sind bekannt. Im allgemeinen sind ein, zwei oder
auch drei Trägerflansche mit einer parallel zur Bodenfläche liegenden und sich drehenden
Fläche vorgesehen, an denen verschiedene Bearbeitungswerkzeuge befestigt werden
können. Die Maschine wird bei der Benutzung von diesen Werkzeugen auf der zu bearbeitenden
Fläche getragen, was dazu fütht, dass besonders bei grösseren Maschinen Unfallgefahr
besteht, weil die rotierenden Werkzeuge der Maschine einen Drall oder eine seitliche
Bewegung erteilen, welche mit relativ grossen Kräften verbunden sind. Es ist nicht
ungewöhnlich, dass dadurch der die Maschine führende Bedienungsmann zu Boden gestürzt
oder an die Wand gequetscht wurde.
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Aus diesem Grund sind entsprechende Haushaltsmaschinen, zu denen auch
die sogenannten Zwei- oder Dreischeibenbohner gehören, relativ schwach ausgelegt.
Bei industriellen Geräten kann aber darauf keine Rücksicht genommen werden, sondern
diese Maschinen müssen grosse Leistungen erbringen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung der genannten Art zu schaffen, welche vor allem eine geringere Unfallgefahr
besitzt und die trotzdem die gleichen Leistungen wie andere Maschinen ergibt. Darilberhinaus
sollte dies Maschine auch leichter handhabbar sein.
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Die Lösung der Aufgabe besteht darin, dass mindestens eine Rolle mit
parallel zu der zu bearbeitenden Fläche liegenden Achse an der Grundplatte bzw.
dem Gehäuse angeordnet ist und der Aullagepunkt der Rolle auf der zu bearbeitenden
Fläche in der Ebene der Arbeitsfläche der Werkzeuge auf dem Trägerflansch liegt,
wozu die Achse der Rolle höhenverstellbar angeordnet ist.
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Vorteilhaft sind zwei Rollen, welche miteinander verbunden sind, an
der Grundplatte angeordnet.
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Zweckmässig besteht die Rolle oder Rollen aus einem elastischen Material,
wie Gummi etc., oder sind mit einem derartigen Material bereift.
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Der Vorteil dieser neuen Maschine besteht vor allem darin, dass ein
Weglaufen der Maschine in seitlicher oder unkontrollierbarer Richtung wirkungsvoll
verhindert werden kann, weil schon beim kleinsten Anzeichen einer solchen unnormalen
Verhaltensweise die Arbeitsfläwhen der Werkzeuge über die Achse der Rollen angehoben
und damit ausser Berührung mit der zu bearbeitenden Fläche gebracht werden kann.
In diesen Fall hört sofort die unkontrollierbare Dbtft der Maschine auf, ohne dass
es dazu umständlicher Manipulationen bedarf. Aber auch kleine Unregelnässigkeiten
im Lauf der Vorrichtung auf der zu bearbeitenden Flächen werden ausgemerzt, weil
die Rollen ein seitliches Weglaufen aufgrund ihrer Reibung auf dem Boden verhindern.
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In den Zeichnungen sind beispielsweise AusfUhrungsfornen der Erfindung
dargestellt und zwar zeigt Figur 1 eine Seitenansicht der Vorrichtung, Figur 2 eine
Ansicht von unten in die Vorrichtung nach Figur 1, Figur 3 eine Seitenansicht eines
Details der Figur 2.
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Nach der Figur 1 besteht die Vorrichtung aus eines Gehäuse 11, an
dessen einer Seite ein Griff 12 zu FUhren und Handhaben der
Vorrichtung
angebracht ist. Praktischerweise ist der Griff 12 in sich z.B. mit dem Gelenk 13
zusammenklappbar und auch noch mit einem feststellbaren Scharnier 14 am Gehäuse
11 befestigt. Auf dem Gehäuse 11 ist ein Elektromotor 15 angebracht, der über einen
oder zwei Keilriemen etc. den mit den Werkzeugen bestückten Trägerflansch 16 antreibt.
lisserdem ist an der im Gehäuse 11 angeordneten Grundplatte 23 zwei Rollen 17 höhenverstellbar
mit dem Handrad 18 befestigt.
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Zum Reinigen oder Schleifen der Bodenfläche 19 werden zuerst die richtigen
Werkzeuge am Trägerflansch 16 befestigt und dann mit dem Handrad 18 die Höhe der
Rollen 17 so eingestellt, dass ihr Auflagepunkt 20 auf dem Boden 19 in der Verlängerung
der Arbeitsebene 21 der Werkzeuge liegt. Sind die Werkzeuge verschlissen oder werden
andere Werkzeuge benutzt, so ist die Höhe der Rollen 17 neu einzustellen.
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Wird nun der Trägerflansch 16 mit dem Motor 15 in Drehung versetzt,
so werden kleine Seitenkräfte der Vorrichtung von der Reibungskraft am Punkt 20,
dem Berührungspunkt zwischen Rolle 17 und zu bearbeitender Fläche 19, kompensiert
und neutralisiert. Treten jedoch grdssere Kräfte auf, so kann mit einer kleinen
Bewegung des Griffs 12 in Richtung des Pfeils 22 die Arbeitsfläche der Werkzeuge
am Trägerflansch 16 von der Bodenfläche 19 abgehoben werden, wodurch sofort jede
Seitenkraft aufhört.
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Aus Figur 2 geht hervor, dass in dem Gehäuse 11 eine Grundplatte 23
befestigt ist, welche die Achse 24 für den Trägerflansch 16 trägt. Auf der von der
Betrachterseite abgewandten Seite der Grundplatte 23 trägt die Achse 24 eine Doppelriemenscheibe,
durch die der Trägerflansch 16 mit dem Motor 15 verbunden ist. auf der Unterseite
des Trägerflansches 16 sind im dargestellten Beispiel vier Rundbürsten 25 in bekannter
Weise befestigt. Diese Bürsten sind leicht abnehmbar und können durch Filzscheiben
oder Schleifscheiben ersetzt werden. Es ist auch ohne weiteres möglich, anstelle
der vier Werkzeuge 25 einen Schleifsteinring am Trägerflansch anzuordnen, dessen
äusserer Durchmesser gleich dem Durchmesser des Trägerflansches ist.
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Am hinteren Ende der Grundplatte sind die - in Figur 3 im Detail dargestellten
- Aufhängungen der Rollen 17 zu sehen. Dazu ist auf der Unterseite der Grundplatte
23 auf jeder Seite ein Lagerbock 26 befestigt, z.B. angeschweisst oder auch angeschraubt.
An diesen Lagerböcken 26 ist eine horizontale Achse 27 verschwenkbar gelagert. Fest
verbunden mit der Achse 27 sind die Tragarme 28, an deren vorderem Ende die horizontale
Achse 29 der Rollen 17 angeschweisst oder angeschraubt sind. An einem Tragarm 28
ist seitlich eine etwa horizontal liegende Platte 30 angeordnet, gegen die sich
von oben her eine in der Mutter 31 an der Grundplatte 23 drehende Spindel 32 mit
einem Handrad 18 anlegt.
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Bei der Benutzung der Vorrichtung wird zuerst die Maschine auf die
zu bearbeitende Fläche gestellt und dann mit dem Handrad 18 die Rollen 17 so in
der Höhe verstellt, bis der Auflagepunkt 20 der Rollen in der Verlängerung der Auflagefläche
21 liegt, welche gleichzeitig die Arbeitsfläche der Werkzeuge 25 auf dem Trägerflansc
16 ist. Sollten die Werkzeuge nach einiger Benutzung verschlissen sein, so muss
die Höhe der Rollen 17 nachgestellt werden.
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Es hat sich als zweckmässig erwiesen, die Achsen 29 der Rollen 17
ausserhalb des Schwerpunktes des Motors 15 anzuordnen.
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Die Rollen 17 können ganz aus Gummi hergestellt sein oder aber mit
einem Gummireifen versehen werden, was deswegen günstiger ist, da ein starker Verschleiss
zu erwarten ist, welchem besser mit zu erneuernden Gummireifen zu begegnen ist,
als wenn man immer die gesamte Rolle austauschen muss.
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Es sind noch mancherlei Ausgestaltungen der Erfindung möglich, welche
jedoch im Rahmen der vorliegenden Anmeldung liegen.
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So kann auch eine einzige Rolle verwendet werden, wobei diese vorteilhaft
eine relativ breite Auflagefläche auf dem Boden hat, um ein Kippen der Maschine
zu verhindern. Notfalls kann die Rolle zu einer Walze verbreitert werden.
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Es ist auch möglich, die Achsen der Rollen aus einem einzigen Stück
Draht zu biegen und zwischen den Rollen in Augen an der Grundplatte zu lagern, wobei
das Gewicht der Maschine und die Elastizität des Drahtes der Achsen eine Einstellung
jeder Rolle
unabhängig von der anderen Rolle ermöglicht. Es können
dazu die unterschiedlichsten Vorrichtungen verwendet werden, ohne dass man sich
aus dem Schutzumfang herausbewegt.
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Fur die Eearbeitungsterkzeuge können BUrsten aus Draht, Nylon, Naturborsten
etc. verwendet werden, ebenso wie alle möglichen Schleifsteine, -papiere oder -leinen.
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Der Motor ist am besten verschiebbar auf dem Gehäuse angebracht, damit
die meist aus Gummi bestehenden Keilriemen nachgespannt werden können.
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Die Rollen werden am besten so im Verhältnis zum Trägerflansch angeordnet,
dass sie innerhalb dessen nach hinten verlängerter Umfangsfläche liegen. Damit wird
erreicht, dass sich auch Ecken und Kanhen der zu bearbeitenden Fläche ohne Hühe
erweichen lassen.
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