DE2704684C3 - - Google Patents
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B21—MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
- B21D—WORKING OR PROCESSING OF SHEET METAL OR METAL TUBES, RODS OR PROFILES WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
- B21D1/00—Straightening, restoring form or removing local distortions of sheet metal or specific articles made therefrom; Stretching sheet metal combined with rolling
- B21D1/02—Straightening, restoring form or removing local distortions of sheet metal or specific articles made therefrom; Stretching sheet metal combined with rolling by rollers
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- Engineering & Computer Science (AREA)
- Mechanical Engineering (AREA)
- Straightening Metal Sheet-Like Bodies (AREA)
- Delivering By Means Of Belts And Rollers (AREA)
Description
Gegenstand der Erfindung ist eine Richtmaschine
zum Richten von Blechen und Flachmaterialien mit
einem unteren und einem oberen Walzenstuhl, die
jeweils an auf Abstand voneinander stehenden Lagerleisten
eine Anzahl von quer zur Materialdurchflußrichtung
angeordnete obere bzw. untere zwangsweise
angetriebene Richtwalzen aufnehmen, wobei die Richtwalzen
des oberen Walzenstuhls auf Lücke zu denen des
unteren Walzenstuhls angeordnet sind und in einem der
beiden Walzenstühle im Ein- oder Auslaßbereich
eine zu den Richtwalzen parallele Schwenkachse
vorgesehen ist.
Bei bekannten Walzenrichtmaschinen der genannten
Gattung werden die Richtwalzen des oberen und
unteren Walzenstuhls mittels einzelner, jeweils einer
Richtwalze zugeordneter Gelenkwellen von einem
Getriebe aus angetrieben, das mit dem Walzenstuhl
zusammen beispielsweise auf einer Grundplatte oder
einem Maschinenbett verschraubt ist. Pro Richtwalze
wird also eine Gelenkwelle benötigt. Weiterhin sind
üblicherweise im unteren Walzenstuhl vier durch eine
Kontermutter gesicherte Stehbolzen eingeschraubt, die
eine einwandfreie Zuordnung des oberen zum unteren
Walzenstuhl gewährleisten, so daß insbesondere eine
parallele Relativverschiebung zwischen den Richtwalzen
des oberen und den genau auf Lücke stehenden
Richtwalzen des anderen Walzenstuhls verhindert ist.
Auf jedem dieser Stehbolzen ist eine Druckfeder
aufgefädelt, so daß der obere Walzenstuhl abgefedert
auf dem unteren Walzenstuhl aufliegt. Durch Drehen
einer beispielsweise am Stehbolzen angreifenden
Mutter kann der obere Walzenstuhl gegenüber dem
unteren Walzenstuhl zusammen- und auseinandergefahren
werden.
Bei diesen bekannten Richtmaschinen läßt sich der
obere Walzenstuhl insbesondere wegen der Anordnung
des Antriebs nur sehr begrenzt vom unteren Walzenstuhl
abheben und abkippen, so daß die Richtwalzen
schlecht zugänglich sind und etwa ein Reinigen des
Richtaggregats nur umständlich und mit erheblichem
Zeitaufwand möglich ist. Die Antriebsanordnung
erlaubt insbesondere kein Aufklappen des oberen
Walzenstuhls, da sich die einzelnen Gelenkwellen der
Richtwalzen sonst übereinander verschränken würden.
Außerdem müßten die auf die Stehbolzen aufgesteckten
Druckfedern jedesmal erneut eingesetzt werden, da sie
bei jedem Öffnen des Walzenstuhls herausfallen
würden.
Der Erfindung liegt damit die Aufgabe zugrunde, eine
Walzenrichtmaschine für Bleche und Flachmaterialien
zu schaffen, bei der sich die während des Richtvorgangs
zusammenwirkenden Richtwalzen eines oberen und
unteren Walzenstuhls auf einfache Weise so weit
voneinander abrücken lassen, daß ein einwandfreies
Reinigen der Maschine und/oder das einfache Auswechseln
einzelner Teile, beispielsweise einzelner Richtwalzen,
wesentlich vereinfacht wird.
Die Lösung dieser technischen Aufgabe ergibt sich
bei einer Richtmaschine der eingangs genannten
Gattung durch die Verwirklichung aller im Kennzeichen
des Patentanspruchs 1 angegebenen Maßnahmen.
Durch die Verwendung von separaten Getrieben im
oberen bzw. unteren Walzenstuhl läßt sich die
verbindungsmäßige Unabhängigkeit der beiden Walzenstühle
erreichen, was eine wesentliche Voraussetzung
dafür ist, daß der obere Walzenstuhl um die
unmittelbar am Ein- oder Auslaßende vorgesehene
Schwenkachse hochgeklappt werden kann.
Eine erfindungsgemäße Richtmaschine zeichnet sich
gegenüber den bekannten Walzenrichtungsmaschinen dadurch
aus, daß der obere Walzenstuhl relativ zum
unteren Walzenstuhl um einen ausreichend großen
Schwenkwinkel von beispielsweise etwas mehr als 90°
aufgeklappt werden kann, so daß die Richtwalzen, aber
auch sonstige Teile der Maschine leicht zugänglich und
daher einfach zu reinigen sind. Aus der DE-AS 17 52 211
und der DE-GMS 19 88 614 sind zwar Richtmaschinen
mit einem zweiteiligen oberen Walzenstuhl bekannt,
dessen beide Teile um eine gemeinsame Achse
geringfügig gegeneinander und gegen die untere
Walzenstuhlebene geschwenkt werden können. Es
handelt sich jedoch dort nicht um eine Lösung, bei der
der obere Walzenstuhl insgesamt gegenüber dem
unteren Walzenstuhl hochgeklappt werden könnte.
Die Verbindungswelle
ist vorzugsweise eine Gelenkwelle, um ein gewisses
Abrücken des oberen vom unteren Walzenstuhl in
Anpassung auf die jeweilige Materialstärke, den
Richtdruck usw. zu ermöglichen, ohne daß ein
gesonderter Antrieb für den oberen bzw. unteren
Walzenstuhl erforderlich wird.
Auch in konstruktiver Hinsicht ergeben sich Vereinfachungen,
da durch die Verwendung getrennter
Getriebe die Gelenkwellenantriebe für jede einzelne
Richtwalze entfallen. Der Gesamtaufbau wird bei
insgesamt verkleinerten Abmessungen erheblich einfa
cher.
Die Erfindung und vorteilhafte Einzelheiten werden
nachfolgend unter Bezug auf die Zeichnung in
beispielsweisen Ausführungsformen erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Walzenrichtmaschine mit erfindungsgemäßen
Merkmalen in Seitenansicht;
Fig. 2 die Walzenrichtmaschine nach Fig. 1 in
Vorderansicht bei aufgeklapptem oberen Walzenstuhl;
Fig. 3 die Arretierung eines Stehbolzens bei einer
Walzenrichtmaschine nach Fig. 1 und 2;
Fig. 4 den Antrieb einer einzelnen Richtwalze und
Fig. 5 eine Gelenkwelle, über die die Richtwalzen des
oberen und des unteren Walzenstuhls antriebsmäßig
verbunden sind.
Zunächst wird der Aufbau der Walzenrichtmaschine
anhand der Fig. 1 und 2 erläutert:
Auf einem Maschinenbett 100, einer Grundplatte
oder dergleichen, ist ein nicht näher bezeichnetes
Maschinengestell fixiert, das einen unteren Walzenstuhl
2 ortsfest hält und als Abstützung für einen über ein
linksseitiges bzw. rechtsseitiges Schwenklager 8, 9
angelenkten oberen Walzenstuhl 1 dient, dessen
Positionierung in der Arbeitsstellung durch eine
Führung 16, 16′ sichergestellt ist, die durch einen im
unteren Walzenstuhl 2 fixierten Führungsklotz 13, 13′
zwangsweise eingestellt wird. Im oberen Walzenstuhl ist
ein Paar von Lagerleisten 11a, 11b befestigt, die einen
der maximalen Breite des zu richtenden Materials
entsprechenden Abstand zwischen sich freilassen. Wie
die Fig. 2 gut erkennen läßt, dienen die parallelen
Leisten 11a, 11b zur drehbaren Lagerung und
Abstützung eines ersten Satzes von auf gleichem
Achsabstand voneinander stehenden Richtwalzen 12.
Um einer eventuellen Durchbiegung der Richtwalzen 12
nach oben bei stärkerem Andruck auf das zu richtende
Material entgegenzuwirken, sind beispielsweise in vier
Paaren von Lagerleisten 29 gelagerte, frei drehbare
Stützrollen 31 vorhanden, wobei - wie aus Fig. 1
ersichtlich - die in Fig. 2 ganz links angeordneten
sechs Stützrollen achsgleich mit den Stützrollen in der
dritten Reihe von links sind, während die Achsen der
Stützrollen der zweiten und vierten Reihe von links
jeweils aufeinander ausgerichtet und auf Lücke zu den
Stützrollen der zweiten bzw. vierten Reihe von links
angeordnet sind. Der obere Walzenstuhl enthält in der
ersten bzw. dritten Stützrollenreihe von links (vgl.
Fig. 2) jeweils beispielsweise sechs und in der zweiten
bzw. vierten Stützrollenreihe von links jeweils fünf
Stützrollen 31. In Fig. 1 ist durch Bezugshinweis 30 die
Achslage der Stützrollen erkennbar.
In analoger Ausbildung zum oberen Walzenstuhl 1
sind im unteren Walzenstuhl 2 auf Abstand voneinander
stehende Lagerleisten 28a bzw. 28b vorhanden, die zur
drehbaren Lagerung und Abstützung einer unteren
Gruppe von gleichabständig, parallel und in Materialdurchflußrichtung
querliegenden Richtwalzen 32 dienen.
Analog zu den vier Paaren von Stützrollenleisten
29 sind im unteren Walzenstuhl vier Lagerleistenpaare
33 (vgl. Fig. 2) angeordnet, die zur lose drehbaren
Abstützung von Stützrollen 14 dienen. Die Stützrollen
14 im unteren Walzenstuhl verhindern ebenfalls ein
Durchbiegen der Richtwalzen 32 bei zur Walzenachse
querliegender Druckbelastung während des Richtvor
gangs.
Wie die Fig. 1 erkennen läßt, liegt bei geschlossenem
oberen Walzenstuhl die Achsebene aller oberen
Richtwalzen 12 parallel zur Achsebene aller Richtwalzen
32 im unteren Walzenstuhl 2. Die Zustellung des
Richtspalts zwischen den beiden Richtwalzengruppen
12 bzw. 32 erfolgt in bekannter Weise über durch
Handräder 17, 17′ betätigbare Spindeln 37, 37′. Dabei
kann ein geringer Unterschied des Richtspalts zwischen
dem Materialeinlaß und -auslaß durch geringfügig
unterschiedliche Steigung und/oder unterschiedliche
Einstellung der nicht näher bezeichneten Führungsmuttern
für die Spindeln 37, 37′ auf der rechten bzw. linken
Maschinenseite in Fig. 1 erreicht werden. Ein entsprechender
Neigungsausgleich am Schwenklager 8, 9 kann
durch ein ergänzendes Schwenklager 7 gewährleistet
werden.
Zur Geräusch- und Schwingungsdämpfung ist die
gesamte Anordnung aus oberem und unterem Walzenstuhl
1, 2 über starke Gummifedern 19 gegen das
Maschinenbett 100 abgestützt.
Die Anzahl der Richtwalzen ist ersichtlicherweise
nicht auf die dargestellte Anzahl von elf Richtwalzen 12
im oberen und zwölf Richtwalzen 32 im unteren
Walzenstuhl beschränkt. Vielmehr ist prinzipiell jede
Anzahl von Richtwalzen möglich, allerdings wird die
Anzahl der einen Richtwalzengruppe (beispielsweise die
Anzahl der unteren Richtwalzen 32) steht um Eins
größer sein als die Anzahl der anderen Gruppe von
Richtwalzen (im dargestellten Beispiel die Gruppe der
oberen Richtwalzen 12). Entsprechendes gilt für die
Anzahl der Stützrollenleisten 29 bzw. 33 sowie die
Anzahl der Stützrollen 31 bzw. 14 im oberen bzw.
unteren Walzenstuhl.
Die Richtwalzen 12 des oberen Walzenstuhls 1
werden bei der Darstellung in Fig. 2 linksseitig über ein
oberes Getriebe unter Zwischenschaltung von achsparallelnachgiebigen
Kupplungen 20, sogenannten Oldhamkupplungen
(vgl. auch Fig. 4), angetrieben, wobei
aus Gründen der einfacheren Darstellung in Fig. 2 nur
der obere Getriebekasten 3 gezeigt ist, da das Getriebe
selbst nicht Gegenstand der Erfindung ist. Ein
Getriebedeckel 4 verschließt den oberen Getriebekasten
3. Die Teilschnittdarstellung der Fig. 4 läßt den
Antrieb für eine einzelne Richtwalze 12 erkennen: Ein
einerseits durch eine Nadelbüchse 21 im Getriebedeckel
4 und andererseits durch eine Nadelhülse 22 in der
gegenüberliegenden Wand des Getriebekastens 3
gelagertes Ritzel 23 ist über die Oldhamkupplung 20 mit
der in den Lagerleisten 11a, 11b gelagerten Richtwalze
12 verbunden.
Entsprechend wird die Gruppe der unteren Richtwalzen
32 von der gegenüberliegenden Seite, also in Fig. 2
von rechts, durch ein Getriebe über Oldhamkupplungen
angetrieben, wobei auch hier wiederum lediglich der
untere Getriebekasten 5 mit Getriebedeckel 6 dargestellt
ist, um die zeichnerische Darstellung nicht zu
überfrachten. Die Gruppe der oberen Richtwalzen 12
wird also durch ein eigenes, dem oberen Walzenstuhl 1
zugeordnetes, in der Fig. 2 auf der linken Seite
angeordnetes Getriebe angetrieben, während die
Gruppe der unteren Richtwalzen 32 ebenfalls über ein
dem unteren Walzenstuhl 2 zugeordnetes Getriebe
angetrieben wird.
Das Getriebe des oberen Walzenstuhls 1 (im
folgenden oberes Getriebe) und das Getriebe des
unteren Walzenstuhls 2 (im folgenden unteres Getriebe),
sind über eine Gelenkwelle 10 miteinander verbunden,
deren Achslinie im wesentlichen mit der Schwenkachse
des oberen Walzenstuhls 1 zusammenfällt. Durch die
antriebsmäßige Verbindung des rechtsseitigen unteren
bzw. linksseitigen oberen Getriebes über eine Gelenkwelle
10 ist die veränderbare Zustellung des oberen zum
unteren Walzenstuhl gewährleistet. Vorteilhafterweise
erfolgt der Antrieb aller Richtwalzen zunächst über das
untere Getriebe auf die untere Gruppe der Richtwalzen
32 und dann über die Gelenkwelle 10 und das obere
Getriebe auf die oberen Richtwalzen 12.
Die Fig. 5 zeigt ein Ausführungsbeispiel für die
Gelenkwelle 10 und deren Lagerung: Der Antrieb vom
dem unteren Walzenstuhl 2 zugeordneten Getriebe
bzw. der Abtrieb zum Getriebe des oberen Walzenstuhls
erfolgt über ein im unteren Getriebekasten 5 und
dem unteren Getriebedeckel 6 durch Kugellager 24
abgestütztes Ritzel 35 bzw. über ein im oberen
Getriebekasten 3 und dem oberen Getriebedeckel 4
durch Kugellager 24′ abgestütztes Ritzel 35′.
Im oberen Walzenstuhl 1 sind vier Stehbolzen 27 fest
verankert, die
in Betriebsstellung in zugeordneten
Führungsbohrungen 38 des Rahmens des unteren
Walzenstuhls 2 geführt sind, so daß eine einwandfreie
Zuordnung der Position der Richtwalzen 12 des
oberen Walzenstuhls zu den Richtwalzen 32 des unteren
Walzenstuhls gewährleistet ist. Wie in Fig. 3 dargestellt,
ist die untere Stirnfläche der Stehbolzen 27 mit
einem Absatz versehen (vgl. Fig. 3B), der gegen einen
im Gestell des unteren Walzenstuhls 2 verschraubten
Anschlag 34 anschlägt, so daß der Axialweg der
Stehbolzen 27 begrenzt ist. Die vertikale Sicherung der
Stehbolzen 27 in der Betriebsstellung der Walzenrichtmaschine
ist durch axial verschiebbare Querbolzen 26
gesichert, die nur bei positionsrichtig eingefahrenen
Stehbolzen 27 zur Axialsicherung der Stehbolzen 27
über eine angepaßte Sicherungskerbe 36 im unteren Teil
der Stehbolzen 27 eingeschoben werden können.
Claims (4)
1. Richtmaschine zum Richten von Blechen und
Flachmaterialien mit einem unteren und einem
oberen Walzenstuhl, die jeweils in auf Abstand
voneinander stehenden Lagerleisten eine Anzahl
quer zur Materialdurchflußrichtung angeordnete
obere bzw. untere, zwangsweise angetriebene
Richtwalzen aufnehmen, wobei die Richtwalzen des
oberen Walzenstuhls auf Lücke zu denen des
unteren Walzenstuhls angeordnet sind und in einem
der beiden Walzenstühle im Ein- oder Auslaßbereich
eine zu den Richtwalzen parallele Schwenkachse
vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkachse unmittelbar am Ein-
oder Auslaßende vorgesehen ist, um die der gesamte
obere, in den Schwenklagern (8, 9) gelagerte
Walzenstuhl (1) hochklappbar ist, und jeder Walzenstuhl
(1, 2) ein gesondertes, mit diesem fest
verbundenes Getriebe (3, 5) für den Antrieb der
Richtwalzen des jeweils zugeordneten Walzenstuhls
aufweist, wobei
beide Getriebe (3, 5) über eine
Verbindungswelle (10) antriebsmäßig verbunden
sind, deren Achse in der Schwenkachse zwischen
dem unteren und dem oberen Walzenstuhl liegt.
2. Richtmaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verbindungswelle (10) eine
Gelenkwelle ist.
3. Richtmaschine nach einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Getriebe
(3, 5) mit den jeweils zugeordneten Richtwalzen
(12, 32) über achsparallel-nachgiebige Kupplungen
(20) verbunden sind.
4. Richtmaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der obere Walzenstuhl (1) um
einen Winkel von etwa 90° hochklappbar ist.
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