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DE2704684C3 - - Google Patents

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DE2704684C3
DE2704684C3 DE19772704684 DE2704684A DE2704684C3 DE 2704684 C3 DE2704684 C3 DE 2704684C3 DE 19772704684 DE19772704684 DE 19772704684 DE 2704684 A DE2704684 A DE 2704684A DE 2704684 C3 DE2704684 C3 DE 2704684C3
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DE
Germany
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roller mill
straightening
rollers
straightening rollers
machine according
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DE19772704684
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DE2704684A1 (de
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Horst 7573 Sinzheim De Zerhoch
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Georg Fischer AG
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Georg Fischer AG
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B21MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21DWORKING OR PROCESSING OF SHEET METAL OR METAL TUBES, RODS OR PROFILES WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21D1/00Straightening, restoring form or removing local distortions of sheet metal or specific articles made therefrom; Stretching sheet metal combined with rolling
    • B21D1/02Straightening, restoring form or removing local distortions of sheet metal or specific articles made therefrom; Stretching sheet metal combined with rolling by rollers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Straightening Metal Sheet-Like Bodies (AREA)
  • Delivering By Means Of Belts And Rollers (AREA)

Description

Gegenstand der Erfindung ist eine Richtmaschine zum Richten von Blechen und Flachmaterialien mit einem unteren und einem oberen Walzenstuhl, die jeweils an auf Abstand voneinander stehenden Lagerleisten eine Anzahl von quer zur Materialdurchflußrichtung angeordnete obere bzw. untere zwangsweise angetriebene Richtwalzen aufnehmen, wobei die Richtwalzen des oberen Walzenstuhls auf Lücke zu denen des unteren Walzenstuhls angeordnet sind und in einem der beiden Walzenstühle im Ein- oder Auslaßbereich eine zu den Richtwalzen parallele Schwenkachse vorgesehen ist.
Bei bekannten Walzenrichtmaschinen der genannten Gattung werden die Richtwalzen des oberen und unteren Walzenstuhls mittels einzelner, jeweils einer Richtwalze zugeordneter Gelenkwellen von einem Getriebe aus angetrieben, das mit dem Walzenstuhl zusammen beispielsweise auf einer Grundplatte oder einem Maschinenbett verschraubt ist. Pro Richtwalze wird also eine Gelenkwelle benötigt. Weiterhin sind üblicherweise im unteren Walzenstuhl vier durch eine Kontermutter gesicherte Stehbolzen eingeschraubt, die eine einwandfreie Zuordnung des oberen zum unteren Walzenstuhl gewährleisten, so daß insbesondere eine parallele Relativverschiebung zwischen den Richtwalzen des oberen und den genau auf Lücke stehenden Richtwalzen des anderen Walzenstuhls verhindert ist. Auf jedem dieser Stehbolzen ist eine Druckfeder aufgefädelt, so daß der obere Walzenstuhl abgefedert auf dem unteren Walzenstuhl aufliegt. Durch Drehen einer beispielsweise am Stehbolzen angreifenden Mutter kann der obere Walzenstuhl gegenüber dem unteren Walzenstuhl zusammen- und auseinandergefahren werden.
Bei diesen bekannten Richtmaschinen läßt sich der obere Walzenstuhl insbesondere wegen der Anordnung des Antriebs nur sehr begrenzt vom unteren Walzenstuhl abheben und abkippen, so daß die Richtwalzen schlecht zugänglich sind und etwa ein Reinigen des Richtaggregats nur umständlich und mit erheblichem Zeitaufwand möglich ist. Die Antriebsanordnung erlaubt insbesondere kein Aufklappen des oberen Walzenstuhls, da sich die einzelnen Gelenkwellen der Richtwalzen sonst übereinander verschränken würden. Außerdem müßten die auf die Stehbolzen aufgesteckten Druckfedern jedesmal erneut eingesetzt werden, da sie bei jedem Öffnen des Walzenstuhls herausfallen würden.
Der Erfindung liegt damit die Aufgabe zugrunde, eine Walzenrichtmaschine für Bleche und Flachmaterialien zu schaffen, bei der sich die während des Richtvorgangs zusammenwirkenden Richtwalzen eines oberen und unteren Walzenstuhls auf einfache Weise so weit voneinander abrücken lassen, daß ein einwandfreies Reinigen der Maschine und/oder das einfache Auswechseln einzelner Teile, beispielsweise einzelner Richtwalzen, wesentlich vereinfacht wird.
Die Lösung dieser technischen Aufgabe ergibt sich bei einer Richtmaschine der eingangs genannten Gattung durch die Verwirklichung aller im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 angegebenen Maßnahmen. Durch die Verwendung von separaten Getrieben im oberen bzw. unteren Walzenstuhl läßt sich die verbindungsmäßige Unabhängigkeit der beiden Walzenstühle erreichen, was eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, daß der obere Walzenstuhl um die unmittelbar am Ein- oder Auslaßende vorgesehene Schwenkachse hochgeklappt werden kann.
Eine erfindungsgemäße Richtmaschine zeichnet sich gegenüber den bekannten Walzenrichtungsmaschinen dadurch aus, daß der obere Walzenstuhl relativ zum unteren Walzenstuhl um einen ausreichend großen Schwenkwinkel von beispielsweise etwas mehr als 90° aufgeklappt werden kann, so daß die Richtwalzen, aber auch sonstige Teile der Maschine leicht zugänglich und daher einfach zu reinigen sind. Aus der DE-AS 17 52 211 und der DE-GMS 19 88 614 sind zwar Richtmaschinen mit einem zweiteiligen oberen Walzenstuhl bekannt, dessen beide Teile um eine gemeinsame Achse geringfügig gegeneinander und gegen die untere Walzenstuhlebene geschwenkt werden können. Es handelt sich jedoch dort nicht um eine Lösung, bei der der obere Walzenstuhl insgesamt gegenüber dem unteren Walzenstuhl hochgeklappt werden könnte.
Die Verbindungswelle ist vorzugsweise eine Gelenkwelle, um ein gewisses Abrücken des oberen vom unteren Walzenstuhl in Anpassung auf die jeweilige Materialstärke, den Richtdruck usw. zu ermöglichen, ohne daß ein gesonderter Antrieb für den oberen bzw. unteren Walzenstuhl erforderlich wird.
Auch in konstruktiver Hinsicht ergeben sich Vereinfachungen, da durch die Verwendung getrennter Getriebe die Gelenkwellenantriebe für jede einzelne Richtwalze entfallen. Der Gesamtaufbau wird bei insgesamt verkleinerten Abmessungen erheblich einfa­ cher.
Die Erfindung und vorteilhafte Einzelheiten werden nachfolgend unter Bezug auf die Zeichnung in beispielsweisen Ausführungsformen erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Walzenrichtmaschine mit erfindungsgemäßen Merkmalen in Seitenansicht;
Fig. 2 die Walzenrichtmaschine nach Fig. 1 in Vorderansicht bei aufgeklapptem oberen Walzenstuhl;
Fig. 3 die Arretierung eines Stehbolzens bei einer Walzenrichtmaschine nach Fig. 1 und 2;
Fig. 4 den Antrieb einer einzelnen Richtwalze und
Fig. 5 eine Gelenkwelle, über die die Richtwalzen des oberen und des unteren Walzenstuhls antriebsmäßig verbunden sind.
Zunächst wird der Aufbau der Walzenrichtmaschine anhand der Fig. 1 und 2 erläutert:
Auf einem Maschinenbett 100, einer Grundplatte oder dergleichen, ist ein nicht näher bezeichnetes Maschinengestell fixiert, das einen unteren Walzenstuhl 2 ortsfest hält und als Abstützung für einen über ein linksseitiges bzw. rechtsseitiges Schwenklager 8, 9 angelenkten oberen Walzenstuhl 1 dient, dessen Positionierung in der Arbeitsstellung durch eine Führung 16, 16′ sichergestellt ist, die durch einen im unteren Walzenstuhl 2 fixierten Führungsklotz 13, 13′ zwangsweise eingestellt wird. Im oberen Walzenstuhl ist ein Paar von Lagerleisten 11a, 11b befestigt, die einen der maximalen Breite des zu richtenden Materials entsprechenden Abstand zwischen sich freilassen. Wie die Fig. 2 gut erkennen läßt, dienen die parallelen Leisten 11a, 11b zur drehbaren Lagerung und Abstützung eines ersten Satzes von auf gleichem Achsabstand voneinander stehenden Richtwalzen 12. Um einer eventuellen Durchbiegung der Richtwalzen 12 nach oben bei stärkerem Andruck auf das zu richtende Material entgegenzuwirken, sind beispielsweise in vier Paaren von Lagerleisten 29 gelagerte, frei drehbare Stützrollen 31 vorhanden, wobei - wie aus Fig. 1 ersichtlich - die in Fig. 2 ganz links angeordneten sechs Stützrollen achsgleich mit den Stützrollen in der dritten Reihe von links sind, während die Achsen der Stützrollen der zweiten und vierten Reihe von links jeweils aufeinander ausgerichtet und auf Lücke zu den Stützrollen der zweiten bzw. vierten Reihe von links angeordnet sind. Der obere Walzenstuhl enthält in der ersten bzw. dritten Stützrollenreihe von links (vgl. Fig. 2) jeweils beispielsweise sechs und in der zweiten bzw. vierten Stützrollenreihe von links jeweils fünf Stützrollen 31. In Fig. 1 ist durch Bezugshinweis 30 die Achslage der Stützrollen erkennbar.
In analoger Ausbildung zum oberen Walzenstuhl 1 sind im unteren Walzenstuhl 2 auf Abstand voneinander stehende Lagerleisten 28a bzw. 28b vorhanden, die zur drehbaren Lagerung und Abstützung einer unteren Gruppe von gleichabständig, parallel und in Materialdurchflußrichtung querliegenden Richtwalzen 32 dienen. Analog zu den vier Paaren von Stützrollenleisten 29 sind im unteren Walzenstuhl vier Lagerleistenpaare 33 (vgl. Fig. 2) angeordnet, die zur lose drehbaren Abstützung von Stützrollen 14 dienen. Die Stützrollen 14 im unteren Walzenstuhl verhindern ebenfalls ein Durchbiegen der Richtwalzen 32 bei zur Walzenachse querliegender Druckbelastung während des Richtvor­ gangs.
Wie die Fig. 1 erkennen läßt, liegt bei geschlossenem oberen Walzenstuhl die Achsebene aller oberen Richtwalzen 12 parallel zur Achsebene aller Richtwalzen 32 im unteren Walzenstuhl 2. Die Zustellung des Richtspalts zwischen den beiden Richtwalzengruppen 12 bzw. 32 erfolgt in bekannter Weise über durch Handräder 17, 17′ betätigbare Spindeln 37, 37′. Dabei kann ein geringer Unterschied des Richtspalts zwischen dem Materialeinlaß und -auslaß durch geringfügig unterschiedliche Steigung und/oder unterschiedliche Einstellung der nicht näher bezeichneten Führungsmuttern für die Spindeln 37, 37′ auf der rechten bzw. linken Maschinenseite in Fig. 1 erreicht werden. Ein entsprechender Neigungsausgleich am Schwenklager 8, 9 kann durch ein ergänzendes Schwenklager 7 gewährleistet werden.
Zur Geräusch- und Schwingungsdämpfung ist die gesamte Anordnung aus oberem und unterem Walzenstuhl 1, 2 über starke Gummifedern 19 gegen das Maschinenbett 100 abgestützt.
Die Anzahl der Richtwalzen ist ersichtlicherweise nicht auf die dargestellte Anzahl von elf Richtwalzen 12 im oberen und zwölf Richtwalzen 32 im unteren Walzenstuhl beschränkt. Vielmehr ist prinzipiell jede Anzahl von Richtwalzen möglich, allerdings wird die Anzahl der einen Richtwalzengruppe (beispielsweise die Anzahl der unteren Richtwalzen 32) steht um Eins größer sein als die Anzahl der anderen Gruppe von Richtwalzen (im dargestellten Beispiel die Gruppe der oberen Richtwalzen 12). Entsprechendes gilt für die Anzahl der Stützrollenleisten 29 bzw. 33 sowie die Anzahl der Stützrollen 31 bzw. 14 im oberen bzw. unteren Walzenstuhl.
Die Richtwalzen 12 des oberen Walzenstuhls 1 werden bei der Darstellung in Fig. 2 linksseitig über ein oberes Getriebe unter Zwischenschaltung von achsparallelnachgiebigen Kupplungen 20, sogenannten Oldhamkupplungen (vgl. auch Fig. 4), angetrieben, wobei aus Gründen der einfacheren Darstellung in Fig. 2 nur der obere Getriebekasten 3 gezeigt ist, da das Getriebe selbst nicht Gegenstand der Erfindung ist. Ein Getriebedeckel 4 verschließt den oberen Getriebekasten 3. Die Teilschnittdarstellung der Fig. 4 läßt den Antrieb für eine einzelne Richtwalze 12 erkennen: Ein einerseits durch eine Nadelbüchse 21 im Getriebedeckel 4 und andererseits durch eine Nadelhülse 22 in der gegenüberliegenden Wand des Getriebekastens 3 gelagertes Ritzel 23 ist über die Oldhamkupplung 20 mit der in den Lagerleisten 11a, 11b gelagerten Richtwalze 12 verbunden.
Entsprechend wird die Gruppe der unteren Richtwalzen 32 von der gegenüberliegenden Seite, also in Fig. 2 von rechts, durch ein Getriebe über Oldhamkupplungen angetrieben, wobei auch hier wiederum lediglich der untere Getriebekasten 5 mit Getriebedeckel 6 dargestellt ist, um die zeichnerische Darstellung nicht zu überfrachten. Die Gruppe der oberen Richtwalzen 12 wird also durch ein eigenes, dem oberen Walzenstuhl 1 zugeordnetes, in der Fig. 2 auf der linken Seite angeordnetes Getriebe angetrieben, während die Gruppe der unteren Richtwalzen 32 ebenfalls über ein dem unteren Walzenstuhl 2 zugeordnetes Getriebe angetrieben wird.
Das Getriebe des oberen Walzenstuhls 1 (im folgenden oberes Getriebe) und das Getriebe des unteren Walzenstuhls 2 (im folgenden unteres Getriebe), sind über eine Gelenkwelle 10 miteinander verbunden, deren Achslinie im wesentlichen mit der Schwenkachse des oberen Walzenstuhls 1 zusammenfällt. Durch die antriebsmäßige Verbindung des rechtsseitigen unteren bzw. linksseitigen oberen Getriebes über eine Gelenkwelle 10 ist die veränderbare Zustellung des oberen zum unteren Walzenstuhl gewährleistet. Vorteilhafterweise erfolgt der Antrieb aller Richtwalzen zunächst über das untere Getriebe auf die untere Gruppe der Richtwalzen 32 und dann über die Gelenkwelle 10 und das obere Getriebe auf die oberen Richtwalzen 12.
Die Fig. 5 zeigt ein Ausführungsbeispiel für die Gelenkwelle 10 und deren Lagerung: Der Antrieb vom dem unteren Walzenstuhl 2 zugeordneten Getriebe bzw. der Abtrieb zum Getriebe des oberen Walzenstuhls erfolgt über ein im unteren Getriebekasten 5 und dem unteren Getriebedeckel 6 durch Kugellager 24 abgestütztes Ritzel 35 bzw. über ein im oberen Getriebekasten 3 und dem oberen Getriebedeckel 4 durch Kugellager 24′ abgestütztes Ritzel 35′.
Im oberen Walzenstuhl 1 sind vier Stehbolzen 27 fest verankert, die in Betriebsstellung in zugeordneten Führungsbohrungen 38 des Rahmens des unteren Walzenstuhls 2 geführt sind, so daß eine einwandfreie Zuordnung der Position der Richtwalzen 12 des oberen Walzenstuhls zu den Richtwalzen 32 des unteren Walzenstuhls gewährleistet ist. Wie in Fig. 3 dargestellt, ist die untere Stirnfläche der Stehbolzen 27 mit einem Absatz versehen (vgl. Fig. 3B), der gegen einen im Gestell des unteren Walzenstuhls 2 verschraubten Anschlag 34 anschlägt, so daß der Axialweg der Stehbolzen 27 begrenzt ist. Die vertikale Sicherung der Stehbolzen 27 in der Betriebsstellung der Walzenrichtmaschine ist durch axial verschiebbare Querbolzen 26 gesichert, die nur bei positionsrichtig eingefahrenen Stehbolzen 27 zur Axialsicherung der Stehbolzen 27 über eine angepaßte Sicherungskerbe 36 im unteren Teil der Stehbolzen 27 eingeschoben werden können.

Claims (4)

1. Richtmaschine zum Richten von Blechen und Flachmaterialien mit einem unteren und einem oberen Walzenstuhl, die jeweils in auf Abstand voneinander stehenden Lagerleisten eine Anzahl quer zur Materialdurchflußrichtung angeordnete obere bzw. untere, zwangsweise angetriebene Richtwalzen aufnehmen, wobei die Richtwalzen des oberen Walzenstuhls auf Lücke zu denen des unteren Walzenstuhls angeordnet sind und in einem der beiden Walzenstühle im Ein- oder Auslaßbereich eine zu den Richtwalzen parallele Schwenkachse vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse unmittelbar am Ein- oder Auslaßende vorgesehen ist, um die der gesamte obere, in den Schwenklagern (8, 9) gelagerte Walzenstuhl (1) hochklappbar ist, und jeder Walzenstuhl (1, 2) ein gesondertes, mit diesem fest verbundenes Getriebe (3, 5) für den Antrieb der Richtwalzen des jeweils zugeordneten Walzenstuhls aufweist, wobei beide Getriebe (3, 5) über eine Verbindungswelle (10) antriebsmäßig verbunden sind, deren Achse in der Schwenkachse zwischen dem unteren und dem oberen Walzenstuhl liegt.
2. Richtmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungswelle (10) eine Gelenkwelle ist.
3. Richtmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Getriebe (3, 5) mit den jeweils zugeordneten Richtwalzen (12, 32) über achsparallel-nachgiebige Kupplungen (20) verbunden sind.
4. Richtmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Walzenstuhl (1) um einen Winkel von etwa 90° hochklappbar ist.
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