DE2755426C2 - Brecherplatte für die beiden Backen eines Backenbrecher - Google Patents
Brecherplatte für die beiden Backen eines BackenbrecherInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Brecherplatte für die Bafeken
eines Backenbrechers gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Die beiden gegenüberstehenden Backen eines Bakkenbrechers
sind gewöhnlich mit einer welligen brechenden Oberfläche versehen, so daß das zugeführte
Schüttgut zwischen ihnen wirksam zerkleinert wird. Allerdings sind die Rippen der gewellten Oberfläche einer
schnelleren Abnutzung unterworfen als die Furchen, wenn die Backenplatten aus homogenem Material bestehen.
Demzufolge werden die brechenden Oberflächen derartiger Backenplatten schnell abgeflacht. Dies
hat den Nachteil, daß die Brechleistung des Backenbrechers mit fortschreitender Abflachung der brechenden
Oberflächen abnimmt, bis die Teilchengröße des Produkts weit größer ausfällt, als es der Einstellung entspricht.
Die Backenplatten mit ihren gewellten brechenden Oberflächen werden in herkömmlicher Weise aus
Werkstoffen wie hoch manga.nhaltigem Gußstahl, niedrig
legiertem Gußstahl und hoch chromiertem Gußeisen gegossen. Von diesen Werkstoffen sind hoch manganhaltiger
Gußstahl und niedrig legierter Gußstahl duktiler bzw. zäher als hoch chromiertes Gußeisen und daher
verhältnismäßig gefeit gegen Bruch, jedoch unbefriedigend hinsichtlich ihrer Verschleißfestigkeit Andererseits
ist hoch chromiertes Gußeisen verschleißfester als hoch manganhaltiger Gußstahl oder niedrig legierter
Gußstahl, aber zugleich spröder und daher eher bruchgefährdet
Aus dem JP-GM 48-1 01 260 ist bereits eine Brecherplatte
bekannt die einen Grundkörper aus hoch manganhaltigem Gußstahl oder niedrig legiertem Gußstahl
und eine gewellte brechende Oberfläche hat wobei eine Mehrzahl von Blöcken aas hoch chromierten. Gußeisen
in die Rippen der brechenden Oberfläche des Grundkörpers eingebettet ist Bei dieser Ausbildung sind die
Rippen der gewellten brechenden Oberfläche verschleißfester als die Furchen, so daß eine längere Betriebsdauer
ermöglicht ist als mit Backenplatten aus einem homogenen Werkstoff. Diese bekannte Brecherplatte
hat jedoch den Nachteil, daß die einzelnen Blöcke mit Schrauben an der Grundplatte befestigt sind. Dazu
müssen die Grundplatte und die Blöcke nv.t präzisen Bohrungen für die Schraubenbolzen versehen werden,
was mit erheblichen Herstellungskosten verbunden ist Die Schraubenbolzen sind großen dynamischen Belastungen
ausgesetzt die häufig zu ihrem Lösen oder auch zum Bruch führen, wodurch zahlreiche und aufwendige
Reparaturarbeiten erforderlich sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Brecherplatte der betrachteten Art so weiter
zu entwickeln, Jaß diese billiger herstellbar und bei erhöhter Nutzungsdauer weniger reparaturanfällig ist
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Patentanspruchs ί angegebenen
Merkmale gelöst Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet
Bei der erfindungsgemäßen Brecherplatte verbleiben zwischen den Innenwänden der Aussparungen und den
Außenseiten der eingesetzten Blöcke Zwischenräume von in einem bestimmten Bereich liegenden Abmessungen,
wobei in die Zwischenräume zur Befestigung der Blöcke am Grundkörper ein Klebemittel eingefüllt ist
Die eingesetzten Blöcke weisen ic einer oder mehreren Seitenflächen Aussparungen für die Aufnahme des Klebemittels
auf. Durch diese Klebeverbindung wird eine dauerhaft standfeste Verbindung zwischen den Blöcken
und dem Grundkörper geschaffen, wobei durch die Nuten in den Blöcken ein noch kraftschlüssiger Halt der
Blöcke in den Aussparungen geschaffen ist. Auf diese Weise entsteht eine Verbindung, die den enormen Belastungen
dauerhaft standhält. Die Herstellungskosten der erfindungsgemäßen Brecherplatte sind durch die
Klebeverbindung erheblich reduziert, wobei ferner im Zusammenhang mit der Befestigung der Blöcke in den
Aussparungen keinerlei Reparaturarbeiten anfallen.
Zwar ist es aus der DE-PS 3 21 009 bereits bekannt, daß zwischen den Blöcken und dem Grundkörper einer
Brecherplatte ein Zwischenraum zur Aufnahme einer Materialschicht vorgesehen sein kann, jedoch sind bei
dieser bekannten Brecherplatte die Blöcke mittels einer Schwalbenschwanzverbindung an dem Grundkorper
gehalten, wobei die Materialschicht zwischen den Blökken und dem Grundkörper ein Weichmetall ist, das zum
Ausgleich von Unebenheiten und zum Zwecke einer gleichmäßigeren Druckverteilung vorgesehen ist. Bei
dieser bekannten Brecherplatte sind die Blöcke nicht an dem Grundkorper angeklebt, sondern durch die
Schwalbenschwanzform der Blockansätze gehalten. Diese Befestigungsart ist besonders aufwendig.
Bei der erfindungsgemäßen Brecherplatte werden die Rippen und Furchen der Arbeitsfläche im gleichen Ma-
ße abgenutzt Damit bleibt der Höhenunterschied zwischen den Rippen und den Furchen der brechenden
Oberfläche über eine lange Betriebsdauer hinweg erhalten, so daß die Leistungsfähigkeit der Brecherplatte mit
fortschreitender Abnutzung nicht beeinträchtigt wird.
Vorteilhafterweise werden die Hauptabmesungen der Brecherplatte auf die Teilung der Wellungen der
brechenden Oberfläche bezogen. Die im Patentanspruch 3 aufgeführten Bemesfungsangaben wirken sich
besonders vorteilhaft auf die Befestigung der Blöcke in den Aussparungen aus.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der nachstehenden
Beschreibung der Zeichnungen zu entnehmen, in denen die Erfindung beispielsweise veranschaulicht
ist Es zeigt schematisch
F i g. 1 einen Backenbrecher in teilweise geschnittener Seitenansicht mit einer ersten Ausführungsform der
Brecherplatte nach der Erfindung, dazu
F i g. 2 eine vergrößerte perspektivische Ansicht dieser Brecherplatte und
F i g. 3 einen Abschnitt einer nochmals vergrößerten Aufsicht der Brecherplatte der F · g. 2, sowie
F i g. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV in FJ g. 3.
Gemäß F i g. 1 besitzt ein Backenbrecher 10 der Bauart mit Oberkopfexzenter und einzigem Kniegelenk eine
feststehende Backe 11 und eine bewegliche oder schwingende Backe 12, die einander gegenüber angeordnet
sind, so daß sie zwischen sich den üblichen Brechraum mit Materialeinlaß 13 am Kopf und Produktauslaß
14 am Boden abgrenzen. Die feste Backe 11 weist eine Brecherplatte 15 auf, die aus mehreren Einzelabschnitten
zusammengesetzt ist und mittels Bolzen oder in anderer Weise an einem Rahmen 16 in senkrechter
Stellung befestigt ist
Die bewegliche Backe 12 weist eine Platte 17 auf, die ebenfalls aus mehreren Teilabschnitten besteht und
durch Bolzen oder anderweitig an einem Backenhalter 18 befestigt ist, indem sie mit ihrem unteren Ende nahe
dem Fußende der festen Backe 11 sowie nach oben zu von dieser weg geneigt angeordnet ist
Aufbau und Arbeitsweise des Backenbrechers 10 mit Überkopfexzenter gehören, soweit beschrieben, zum
Stand der Technik und sind nicht Gegenstand der Erfindung. Die vorliegende Erfindung bezieht sich vielmehr
auf die Ausbildung der Brecherplatte 30 gemäß F i g. 2, die als feste oder als bewegliche Backe 15 bzw. 17 oder
als einer der Teilabschnitte derselben aenen kann.
Gemäß F i g. 2,3 und 4 weist das Gefüge der Brecherplatte
30 der Erfindung einen Grundkörper 31 und «ine Vielzahl von mehreren im wesentlichen rechteckigen
Blöcken 32 aus verschleiülestem Material auf, die in
entsprechende Aussparungen des Grundkörpers eingesetzt sind. Dor Grundkörper 31 ist vorzugsweise -aus
einem verhältnismäßig zähem Material, wie hochmanganhaltigem Gußstahl oder niedrig legiertem Gußstahl
gegossen und wärmebehandelt und weist eine brechende Oberfläche 34 auf, die so gewellt ist, daß abwechselnd
gekrümmte Rippen 35 und Furchen 36 gebildet werden. Die Aussparungen 33 von allgemein rechteckiger Form
sind in der brechenden Oberfläche 34 des Grundkörpers ausgebildet und dabei längs den Rippen 35 desselben
angeordnet.
Obwohl in der Darstellung die Aussparungen 33 in beiden Richtungen, parallel und quer zu den Wellungen
35, 36 der brechenden Oberfläche 34 fluchten, können die Aussparungen auch mit einem versetzten oder Zickzackverlauf
in der Querrichtung angeordnet sein. Es ist jedoch erforderlich, daß dN; Aussparungen 33 längs jeder
Rippe 35 der brechenden Oberfläche 34 in einer Flucht liegen.
Die in die Aussparungen 33 eingesetzten Blöcke 32 sollen aus einem noch stärker der Abnutzung widerstehenden
Material als der Grundkörpier 31 gefertigt sein, vorzugsweise etwa aus hoch chrcmiertem Gußeisen,
das in der erforderlichen Weise wärmebehandelt ist Wie am besten aus F i g. 4 ersichtlich ist, hat jeder Block
32 eine freiliegende Oberfläche 37, die so gekrümmt ist daß sie sich der Form jeder Rippe 35 der brechenden
Oberfläche 34 anpaßt und der Grundkörper samt den Rippen glatt durchlaufende Rippen bildet
Wenn der Grundkörper 31 und die Blöcke in der erwähnten Weise gegossen sind, werden sie durch Schleifen
nachgearbeitet, und jeder Block wird in eine Aussparung des Grundkörpers mit gleichmäßigem Spielraum
um den Block herum eingepaßt Die Blöcke 32 sind an dem Grundkörper 31 zum Beispiel mittels e'ines
geeigneten Kunstharz-Klebstoffs 31? (F i g. 4) befestigt, der in den Spielraum eingefüllt ist
An der Rückseite 40 des Grundkörri" rs 31 sind Nuten
39 (Fig. 3 und 4) von gleichmäßiger 'Hefe und zwar im
Abstand parallel zueinander ausgebildet Diese Nuten sind im wesentlichen in Übereinstimmung mit den Furchen
36 der brechenden Oberfläche 34 angeordnet und dienen der Anbrigung der Brecherplatte 30 in ihrer Lage
am Brecher 10.
Es sind nun für bestimmte Abmessungen der Brecherplatte 30 die nachstehenden Bereiche, bezogen auf die
Teilung P(F i g. 4) der Wellungen 35,.3ö der brechenden
Oberfläche 34 vorgesehen, um eine optimale Brechleistung und Standzeit des Brechers zu erzielen. Die richtige
Länge der Teilung Pder Oberflächenwellungen kann
wechseln in Abhängigkeit von der Größe des zugeführten Materials des angestrebten Produkts. Vorzugsweise
kann diese Teilung in dem Bereich von 200 bis 250 mm für grobes, von 90 bis 200 mm für miittleres und von 40
bis 90 mm für feines Zerkleinern liegen.
Die Breite Wund die Länge L jeder Aussparung 33 in
dem Grundkörper 31 reicht etwa vom 0,2fachen zum 0,8fachen der Teilung P. Der Abstand S zwischen zwei
benachbarten Aussparungen 33 jeder Reihe reicht etwa vom 0.05fachen zum 0,50fachen der Teilung P. Die Höhe
//des Abschnitts 41 jedes Blocks 32, nvt dem der Block
über die gegenüberliegenden Seiitenkanten 42 des Grundkörpers 31, die das offene Ende jeder Aussparung
33 begrenzen, vorspringt, reicht etwa vom 0,3fachen zum l.Ofachen der Teilung P.
Ferner reicht die Tiefe D jeder Aussparung 33, gemessen von den Seitenkanten 42 bis auf den Boden der
Aussparung, vorzugsweise etwa vom 0,1 fachen zum 0,8fachen der Teilung P. Die Dicke Tdes Abschnitts 43
des Grundkörpers 31 zwischen den Aussparungen 33 und den Nuten 39 reicht etwa vom 0,03fachen zum
0,50fachen der Teilung P. Die Weite C des Spielraums, mit dem jeder Block 32 in eine der Aussparungen 33
eingelassen ist, reicht etwa vorn 0.02fachen zum O.lOfachen der Teilung P. Obwohl die Abmessungen jedes
Blocks 32 nicht besonders angegeben sind, mit Ausnahme für die Höhe II ihres Abschnitts 41, können die
Blockmaße leicht aus den oben festgelegten Maßen für jede Aussparung 33 und der Spielraumweite Cerrechnet
werden.
Für die Breite Wjeder Aussparung 33 ist der Bereich von etwa 0,2 bis etwa 0,8mal der Teilung P festgelegt,
weil bei weniger als üzx 0,2,'achen Teilung P für die
Breite jedes Blocks dieser so klein sein würde, daß die Furchenbreite des Grundkörpers 31 eine schnelle Ab-
nutzung erfahren wurden, wodurch die Blöcke 32 übermäßig aus der brechenden Oberfläche 34 herausragen
würden, besonders im Fall von Brecherplatten, die für die Feinzerkleinerung bestimmt sind. Solche vorstehenden Blöcke würden leicht brechen und die Leistungsfä-
higkeit sowie die Lebensdauer der Brecherplatte wäre erheblich herabgesetzt. Wenn andererseits die Breite W
jeder Aussparung 33 größer als das O,8fache der Teilung P wäre, dann würde die Breite der Furchenabschnitte in
dem Grundkörper 3t so herabgesetzt sein, daß die angestrebte Höhendifferenz zwischen den Rippen 35 und
den Furchen 36 der brechenden Oberfläche 34 nicht für eine längere Betriebsdauer erhalten bliebe.
Für die Länge L jeder Aussparung 33 ist ebenfalls der Bereich etwa von 0,2 bis 0,8mal der Teilung Pfestgelegt.
Denn wenn hier die Länge L kleiner als die 0,2fache Teilung wäre, würde jeder Block 32 so kurz sein, daß
eine unnötig große Anzahl von Blöcken in jede Rippe 35 der Oberfläche 34 eingesetzt werden müßte, womit eine
Steigerung der Herstellungskosten für die Brecherpiatte verbunden wäre. Andererseits würde eine solche Verkürzung der Länge jeder Aussparung 33 eine entsprechende Vergrößerung des Abstands S zwischen den
Aussparungen jeder Reihe ergeben. In diesem Fall würden die zwischen den Aussparungen jeder Reihe befind-
liehen Bereiche des Grundkörpers eine rasche Abnutzung erfahren, was wiederum zu einem übermäßigen
Herausragen der Blöcke 32 aus der brechenden Oberfläche 34 führen würde, und an den abgenutzten Stellen
des Grundkörpers würden Taschen entstehen, in denen sich das Material beim Brechen leicht festsetzen könnte.
Wenn dagegen die Aussparungslänge L mehr als das 0,8fache der Teilung betragen würde, wären die längeren Blöcke durch Brechen gefährdet.
Der Abstand S zwischen zwei benachbarten Aussparungen 33 jeder Reihe soll in dem Bereich etwa von 0,05
bis 0,50mal der Teilung P liegen. Der Grund hierfür ist der, daß bei einem Abstand von weniger als dem 0,05'ächen der Teilung das geschmolzene Metall beim Gießen
des Grundkörpers 31 nicht glatt in die Form fließen würde, was fehlerhafte Gußstücke ergeben würde. Ein
Abstand S von mehr als etwa der 03fachen Teilung P ist ebenfalls unerwünscht aus den bereits in Verbindung
mit der Länge L jeder Aussparung 33 dargelegten Gründen.
Die Höhe H des überstehenden Abschnitts 41 jedes Blocks 32 ist zwischen etwa 03 bis l.Omal der Teilung P
eingegrenzt worden. Wäre die Höhe H kleiner als die 03fache Teilung, so würde kein ausreichender Höher,
unterschied zwischen den Rippen 35 und den Furchen der brechenden Oberfläche 34 bestehen, was ein
schlechtes Brechvermögen zur Folge hätte. Wenn andererseits die Höhe //mehr als die l.Ofache Teilung betragen würde, dann ergäbe sich eine zu große Höhendifferenz zwischen Rippen und Furchen, um einen glatten
Materialfluß durch den Brechraum des Backenbrechers abwärts zu gewährleisten. Das Material könnte dann
beim Brechen verstreut werden und die Blöcke 32 brechen oder beschädigt werden.
Die Tiefe D jeder Aussparung 33 soll etwa zwischen
0,1 bis 0,8mal der Teilung Hegen. Wäre sie kleiner als die
0,1 fache Teilung P, würden die in den Aussparungen 33 sitzenden Blöcke 32 eine so geringe Dicke besitzen, daß
sie Bruch oder Schaden erleiden und sogar im Betrieb aus den Aussparungen herausgerissen werden. Wenn ω
dagegen die Tiefe D größer als etwa die 0,8fache Teilung wäre, dann müßten unnötig große Werkstoffmengen für die Herstellung des Grundkörpers 31 und der
Für die Dicke Γ des Grundkörpers 43 zwischen den Aussparungen 33 und den Nuten 39 ist der Bereich etwa
von 0,03 bis 0,50mal der Teilung P festgelegt. 1st die Dicke Γ kleiner als die 0,03fache Teilung P, so wäre der
Grundkörper 31 schwierig durch Gießen herzustellen und könnte im Betrieb brechen. Beträgt aber die Dicke
Γ mehr als das 0,5fache der Teilung P. so wäre eine unnötig große Werkstoffmenge für die Herstellung des
Grundkörpers 31 erforderlich.
Die Spielraumweite C, mit der jeder Block in die betreffende Aussparung eingepaßt ist, soll zwischen etwa
0,02 bis O.IOmal der Teilung Pliegen. Wäre er kleiner als die 0,02fache Teilung, dann wäre die Menge des in den
Spielraum eingefüllten Bindemittels unzureichend, um den Block 32 in der Aussparung 33 sicher zu halten.
Wenn dagegen die Spielraumweite Cmehr als etwa die 0,1 fache Teilung beträgt, dann würde der eingefüllte
Klebstoff von zu großer Menge oder Dicke sein, um den Block fest genug mit dem Grundkörper zu verhaften. In
beiden Fällen könnten die Blöcke sich im Betrieb aus ihren Aussparungen lösen.
Nachdem so die Gründe dargelegt worden sind, auf denen die Abmessungsvorschriften für die Ausbildung
der Brecherplatte 30 beruhen, ergibt sich, daß die so geformte Brecherplatte die aufgezeigten Aufgaben optimal zu erfüllen vermag.
jeder Block 32 aus verschleißfestem Material weist eine Vielzahl von Nuten 45 auf, die in seinen Wangenflächen parallel zueinander sowie parallel zur Plattenebene ausgebildet sind. Diese Nuten sind dazu bestimmt,
Kunstharzklebstoff 38 aufzunehmen, wenn dieser in den Spielraum zwischen jedem Block 32a und den umgebenden Aussparungswänden des Grundkörpers 31 eingefüllt wird. Auf diese Weise werden die Blöcke 32 in ihren
Aussparungen 33 noch kraftschlüssiger festgehalten. Doch können die Nuten 45, die nur als Beispiel zu verstehen sind, durch andere Vertiefungen von gewünschter Form oder Anordnung ersetzt werden.
Claims (3)
1. Brecherplatte für die beiden Backen eines Bakkenbrechers, deren Grundkörper aus verhältnismäßig
duktilem bzw. zähem Material an seiner brechenden Oberfläche von abwechselnden Rippen und
Furchen gebildete Wellungen mit einer bestimmten Teilung und längs jeder der Rippen eine Reihe von
allgemein rechteckigen Aussparungen aufweist in die Blöcke aus einem verschleißfesten Material eingesetzt
sind, die an ihrer freiliegenden Oberfläche dem Profil der Rippen entsprechend geformt sind,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Innenwänden der Aussparungen (33) und den
Außenseiten der eingesetzten Blöcke (32) ein Spielraum mit der Weite (C) ie dem Bereich von etwa der
0,02fachen bis zu etwa der 0,1 fachen Teilung (P) der
Wellungen verbleibt, und daß zur Befestigung der Blöcke (32) an dem Grundkörper (31) ein Klebemittel
(38) ψ den Spielraum eingefüllt ist, wobei jeder
Block (3Ϊ) in Seitenflächen Vertiefungen (45) für die
Aufnahme des Klebemittels (38) aufweist
2. Brecherplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß die Vertiefungen die Form paral-IeI
zueinander sowie parallel zur Plattenebene verlaufender Nuten (45) haben.
3. Brecherplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß die einzelnen Aussparungen (33)
eine Breite (W) und eine Länge (L) in dem Bereich von etwa der 0,2fachen bis zu etwa der 0,3fachen
Teilung (P). lind in jeder Reihe einen Abstand (S)
voneinander in dem Bereich von etwa der 0,05fachen bis zu etwa der 0,5fathen Tetiung (P) haben und daß
der über die die öffnung jeder Aussparungen begrenzenden Seitenkanten (41) des Grundkörpers
(31) vorstehende Abschnitt (41) eines jeden Blocks
(32) eine Höhe (H) in dem Bereich von etwa der 03fachen bis zu etwa der 1 ,Ofachen Teilung (P) hat.
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