DE2751160C2 - Bodenbearbeitungsgerät mit rotierenden Werkzeugen, insbesondere Kreiselegge - Google Patents
Bodenbearbeitungsgerät mit rotierenden Werkzeugen, insbesondere KreiseleggeInfo
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- A01B—SOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
- A01B33/00—Tilling implements with rotary driven tools, e.g. in combination with fertiliser distributors or seeders, with grubbing chains, with sloping axles, with driven discs
- A01B33/08—Tools; Details, e.g. adaptations of transmissions or gearings
- A01B33/12—Arrangement of the tools; Screening of the tools
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Bodenbearbeitungsgerät mit rotierenden Werkzeugen, insbesondere
auf eine Kreiselegge mit mehreren in einer sich quer zur Fahrtrichtung erstreckenden Reihe nebeneinander angeordneten
Werkzeugkreiseln mit senkrechten Wellen, wobei an den seitlichen Enden des Gerätes auf dem
Boden aufliegende Schutzschilde angeordnet sind, die sich parallel zur Fahrtrichtung erstrecken und relativ
zum Gerät vertikal beweglich sind, wobei jeder Schutzschild um eine im wesentlichen horizontale, bezüglich
des Gerätes feststehende Achse schwenkbar ist, die sich quer zur Fahrtrichtung erstreckt und in der Seitenansicht
gesehen vor dem abzudeckenden Bereich angeordnet ist
Bodenbearbeitungsgeräte mit rotierenden Werkzeugen können feste Teile, insbesondere Steine, seitlich
wegschleudern. Um die daraus resultierenden Gefahren zu vermeiden, baut man an die Geräte Schutzschilde an,
an denen weggeschleuderte Gegenstände anprallen und dadurch im Bereich des Gerätes zurückgehalten werden.
Um zu verhindern, daß durch die Schutzschilde beim Auftreffen devselben auf ein Hindernis, z. B. einen
großen Stein, das gesamte Gerät angehoben werden muß, werden die Schutzschilde oft so aufgehängt, daß
sie nach oben ausweichen können. Da es auch vorkommen kann, daß sich zwischen Schutzschild und rotierenden
Arbeitswerkzeugen Steine oder dergleichen einklemmen, hat man Schutzschilde auch schon so aufgehängt,
daß sie entgegen einer Rückstellkraft nach der Seite ausweichen können.
Höhenverstellbare Schutzschilde, die jedoch nicht nach oben und auch nicht nach der Seite ausweichen
können, sind aus der DE-OS 19 40 993 bekannt. Aus der DE-OS 2042 943 ist eine Schutzschildaufhängung mittels
eines langen Armes bekannt, der um eine in Fahrtrichtung verlaufende Achse schwenkbar ist. Der Schild
beschreibt beim Ausweichen einen Kreisbogen. Bei dieser Art der Aufhängung sind seitliches Ausweichen und
Ausweichen nach oben miteinander gekoppelt, so daß bei jedem seitlichen Ausweichen zwischen Schutzschildunterkante
und Boden ein Spalt entsteht, durch den Steine herausgeschleudert werden können. Die DE-OS
23 24 181 und die DE-OS 25 57 244 zeigen Geräte, bei denen Schutzschilde sowohl nach oben als auch nach
der Seite hin ausweichen können. Das Ausweichen nach oben erfordert das Gleiten einer Stange innerhalb einer
Führungshülse, wobei große Reibungskräfte zu überwinden sind, die ein Ausweichen nach oben behindern,
bzw. einen nach oben gedrückten Schild nicht mehr nach unten gleiten lassen, so daß die Schutzwirkung
nicht mehr gegeben ist Da die Führungen, in denen die Stangen gleiten müssen, einen Abstand vom Angriffspunkt
der anhebenden Kraft, bzw. der Gewichtskraft,
haben, entsteht an den Führungen ein Moment, das die Reibungskraft verstärkt, wobei auch die Selbsthemmung
überschritten werden kann. Im Falle eines solchen Verklemmens ist ein Anheben bzw. Absenken der Schilder
überhaupt nicht mehr möglich.
Gemäß einem älteren Vorschlag (nicht vorveröffentlichte
DE-OS 27 25 233) ist jeder Schutzschild an einem als Federblatt ausgebildeten Arm befestigt. Der Arm ist
um eine horizontale, bezüglich des Gerätes feststehende Achse schwenkbar, die sich quer zur Fahrtrichtung erstreckt
und in der Seitenansicht gesehen vor aem abzudeckenden
Bereich angeordnet ist Das FederbJatt kann seitlich ausgebogen werden, so daß der daran befestigte
Schutzschild eine gewisse Ausweichmöglichkeit nach der Seite hin hat Beim seitlichen Ausweichen entsteht
eine Schrägstellung des Schutzschildes derart, daß dieser
von innen oben nach unten außen geneigt ist Das Federblatt muß jedoch verhältnismäßig steif ausgebildet
werden, um zu gewährleisten, daß der Schutzschild in seiner Normallage genügend fest gehalten ist Die
seitliche Ausschwenkbarkeit hält sich deshalb in engen Grenzen.
Schließlich ist ein Bodenbearbeitungsgerät der eingangs genannten Art bekannt (DE-OS 26 24 901), das
starr ausgebildete Schulzschüde aufweist, die mittels als
Steckbolzen ausgebildeten Gelenkbolzen schwenkbar aufgehängt sind. Eine seitliche Ausweichmöglichkeit der
Schilde besteht überhaupt nicht
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Bodenbearbeitungsgerät
der eingangs genannten Art so auszubilden, daß ein weiteres seitliches Wegschwenken
der Schutzschilde möglich ist als bei an einem Federblatt befestigten Schutzschilden.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß jeder Schild um eine in einer im wesentlichen
senkrechten und in Fahrtrichtung verlaufenden Ebene liegende, vorzugsweise senkrechte Achse vom abzudekkenden
Bereich seitlich wegschwenkbar ist, wobei in an sich bekannter Weise eine Rückstellvorrichtung zum
Verbringen des Schildes in seine Normallage vorgesehen ist.
Die Ausschwenkbarkeit des Schutzschildes um eine weitere Achse ermöglicht große Ausschwenkbewegungen,
so daß auch Hindernisse, z. B. große Steine, zwisehen den äußeren Kreiseln und den zugeordneten
Schutzschilden hindurchwandern und so den Arbeitsbereich der Maschine verlassen können, ohne daß an dieser
Schaden angerichtet werden. Die Achse, um die das seitliche Ausschwenken stattfindet, braucht nicht senkrecht
angeordnet zu sein. Sie kann auch eine horizontale Lage aufweisen oder beliebige Zwischenlagen zwischen
der Horizontalen und der Vertikalen. Sie verläuft aber stets wenigstens annähernd rechtwinklig zu der horizontalen
Achse, unr die der Schild nach oben schwenkt.
Vorzugsweise liegt, wie dies aus der DE-OS 26 24 901 bekannt ist und in der älteren Patentanmeldung (DE-OS
27 25 233) ebenfalls bereits vorgeschlagen wurde, die horizontale Achse höher als der abzudeckende Bereich.
Durch diese Anordnung der Achse wird der Schild gazogen, was für das Überwinden von Hindernissen vorteilhaft
ist
Ein Anschlag gemäß Anspruch 3 verhindert, daß beim Transport des Gerätes die Schilde zu weit nach unten
fallen.
Die Erzeugung der Rückstellkraft alleine durch das Eigengewicht wie es gemäß Anspruch 4 vorgesehen ist,
ist besonders einfach. Jedoch sind auch Alternativen möglich, bei denen die Rückstellkraft z. B. durch eine
Feder erzeugt wird.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform ist in den Ansprüchen 5 bis 8 angegeben. Mit dieser Ausführungsform
wird eine sehr gute Abdeckung erreicht. Die Bodenanpassung durch Schwenkung um eine Achse
bringt ja an sich das Problem mit sich, daß die Unterkante des Schutzschildes nicht bei jeder Arbeitstiefe über
seine gesamte Länge auf dem Boden aufliegen kann. Bei der Weiterbildung gemäß den Ansp-Jchen 5 bis 7 wird
diese Schwierigkeit weitgehend umgangen. Der ir. manchen
Arbeitsstellungen vorhandene kleine Spalt ist ohne Nachteil für die Sicherheitswirkung.
Ein Vorbau gemäß Anspruch 9 gestattet eine Anordnung der Achse möglichst weit vorne. Je weiter vorne
sich die Achse befindet, desto günstiger ist die Bewegungscharakteristik
des Schutzschildes. Bei unendlich großer Entfernung der Achse würde ja eine Parallelverschiebung
stattfinden.
Konstruktiv besonders einfach ist die Zusammenfassung der beiden Achsen zu einem Kreuzgelenk, wie es in
den Ansprüchen 10 und 11 angegeben ist Besonders einfach wird die Gesamtanordnung, wenn die Rückstelleinrichtung
für das seitliche Ausweichen gemäß Anspruch 12 mit dem Kreuzgelenk kombiniert wird.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 eine Vorderansicht einer Kreiselegge semäß
der Erfindung,
F i g. 2 eine Seitenansicht in Richtung des Pfeiles II in
Fi^.1 in einem gegenüber Fig. 1 vergrößerten Maßstab
und
F i g. 3 eine teilweise Draufsicht in Richtung des Pfeiles
III in F ig. 2.
Die dargestellte Kreiselegge hat als Gerätegeistell einen Getriebekasten 1, an dem sich Zapfen 2,3 und ein
Turm 4 für die Verbindung des Gerätes mit dem Dreipunktgestänge eines Schleppers befinden. In dem Getriebekasten
1 sind insgesamt acht Werkzeugkreisel 5 gelagert. Jeder Werkzeugkreisel hat zwei Zinken 6, die
an einem Werkzeugträger 7 sitzen. Jeder Werkzeugträger ist drehfest mit einer im Getriebekasten 1 gelagerten
Welle verbunden. Alle Wellen haben einen Zwangsantrieb. Zum Beispiel dienen hierzu Zahnräder, die auf
den Wellen der Werkzeugkreisel sitzen und miteinander kämmen, wobei eine der Kreiselwellcn angetrieben
wird. Zu diesem Zweck befindet sich am Getriebekasten 1 ein Zapfwellenanschluß 8. Bei einem solchen Getriebe
rotieren die Kreisel gegenläufig. Die Art des Antriebes ist im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung
ohne Bedeutung.
Die rotierenden Kreisel können Steine- oder andere Gegenstände nach der Seite wegschleudern. Um daraus
resultierende Gefahren zu vermeiden, ist an jedem seitlichen Ende des Geräies eii<
Schutzschild 9 angeordnet. Die Ausbildung und Aufhängung dieser Schutzschilde ist Gegenstand der Erfindung im engeren Sinne und soll
nachfolgend anhand der Fig. 2 und 3 betrachtet wer-
den.
Die Schutzschilde sind zueinander spiegelbildlich, so
daß die Betrachtung eines Schutzschildes genügt. In den Fig. 2 und 3 ist der auf der linken Seite des Gerätes
angeordnete Schutzschild dargestellt. Dieser Schutzschild erscheint auf der rechten Seite von Fig. 1, da ja
F i g. 1 eine Vorderansicht darstellt. In Fahrtrichtung betrachtet
ist der in Fig. 1 rechts erscheinende Schutzschild der linke Schutzschild des Gerätes.
Der Schutzschild 9 ist ein im wesentlichen ebenes Blech, das an seinem unteren Rand Abkantungen IO
aufweist. Der untere Rand des Schutzschildes hat drei Abschnitte M, 12 und 13. Die Abschnitte 11 und 12
gehen über einen Knick 14 ineinander über und die Abschnitte 12 und 13 über einen weiteren Knick 15. Der
Knickwinkel bei 14 ist so gewählt, daß bei der geringsten Arbeitstiefe des Gerätes, die in F i g. 2 dargestellt
ist, der Abschnitt 11 parallel zum Boden verläuft. Bei der
größten Arbeitstiefe nimmt der Schild die in Fig. 2 strichpunktiert gezeichnete Stellung ein. In dieser Stellung
erstreckt sich der Abschnitt 12 parallel zur Bodenoberfläche 16 und liegt auf dem Boden auf. In Zwischenstellungen
liegt der Schild im Bereich des Knickes 14 auf dem Boden auf. Der Abschnitt 13 ragt in allen Stellungen
nach oben.
Am Getriebekasten 1 befindet sich ein Ansatz 17, an dem der Schild 9 gelagert ist. Von dem Ansatz 17 erhebt
sich ein Bolzen 18, der fest mit dem Ansatz verbunden ist, z. B. durch eine Schweißnaht 19. Auf dem Zapfen 18
ist ein Arm 20 drehbar gelagert. Zu diesem Zweck hat der Arm 20 eine längere Lagerbuchse 21, die auf den
Bolzen 18 aufgesteckt ist. Mittels einer Scheibe 22 und eines Querstiftes 23 ist der Arm gegen ein Abheben
nach oben auf dem Bolzen gesichert.
Am Arm 20 befindet sich eine weitere Lagerbuchse 24, deren Achse 23 rechtwinklig zu der Achse 26 des
Bolzens 18 verläuft. In die Buchse 24 greift ein Zapfen 27 ein, der fest mit dem Schild 9 verbunden ist. Im Zapfen
27 befindet sich ein Querstift 28. der das Herausziehen des Bolzens 27 verhindert. Um eine stabile Befestigung
des Zapfens 27 am Schild zu erhalten, ist der Zapfen über eine Rippe mit dem Abschni α 23 der Abkantung 10
verbunden.
Am Ende des Armes 20 greift eine Zugfeder 29 an, die an einem Stift 30 eingehängt ist. Das andere Ende der
Feder 29 ist an einem Gewindestift 31 eingehängt, der ein am Getriebekasten 1 angeschweißtes Befestigungsauge
32 durchgreift Die Lage des Gewindestiftes 31 relativ zu dem Befestigungsauge 32 ist durch Verschrauben
von Muttern 33 und 34 auf dem Gewindestift 31 einstellbar.
Am Schild 9 ist auch ein Anschlagbolzen 35 befestigt, der die Bewegung des Schildes 9 nach unten hin durch
Anlage an dem Hebel 20 begrenzt Das Gerät arbeitet wie folgt
Bei der geringsten Arbeitstiefe ist die Lage des Schildes
9 so, wie in F i g. 2 mit ausgezogenen Linien dargestellt Der Knickpunkt 14 liegt vor der Mitte des abzudeckenden
Bereiches. Diese Mitte ist durch die strichpunktierte Linie 36 definiert, d. h. durch die quer zur
Fahrtrichtung (symbolisiert durch den Pfeil 38 in F i g. 3) verlaufende Ebene, in der die Rotationsachsen der Kreisel
5 liegen. Der Abschnitt 11 liegt auf der Bodenoberfläche 16 auf. Vor dem Knick 14 verbleibt ein kleiner
Spalt 37. Dieser Spalt ist so klein, daß größere Gegenstände nicht herausgeschleudert werden können und so
eine Gefährdung der Umgebung nicht zu befürchten ist Wenn eine größere Arbeitstiefe eingestellt wird, liegt
der Schild 9 relativ zum Gerät insgesamt höher. Bei der größtmöglichen Arbeitstiefe hat der Schild die strichpunktiert
gezeichnete Lage. In diesem Zustand liegt der Abschnitt 12 des unteren Randes des Schildes parallel
zum Boden 16. In diesem Fall befindet sich hinter dem Knick 14 ein kleiner freier Winkel, der wegen seiner
geringen Größe keine Gefährdung bedeutet.
Die horizontale Achse 25 liegt verhältnismäßig weit vor dem abzudeckenden Bereich. Von der Mitte 36 dieses
Bereiches besteht der Abstand a. Hierdurch erhält man eine vorteilhafte Bewegungscharakteristik für den
Schild 9. Je weiter die Achse 25 nach vorne verlegt ist, desto stumpfer kann der Abbiegungswinkel beim Knick
14 sein und desto schmäler wird der freigelassene Spalt 37.
Der Schwerpunkt Stiegt verhältnismäßig weit hinter
den horizontalen Achsen 25, so daß die am Schwerpunkt angreitende Gewichtskraft ein relativ großes Moment
um die Achse 25 bewirkt, durch das sichergestellt wird, daß der Schild stets auf dem Boden aufliegt, jedenfalls
ist das Gewichtskraftmoment so groß, daß es das Reibungsmoment am Bolzen 27 bei weitem überwiegt. Eine
Unterstützung durch Federn ist deshalb nicht erforderlich.
Der Schild kann nach oben ausweichen, ohne daß er zugleich seitlich ausschwenken muß. Andererseits ist ein
seitliches Ausschwenken möglich, ohne daß gleichzeitig eine Verschiebung nach oben stattfindet. Bei einer seitlichen
Verschiebung die z. B. dann eintritt, wenn in den Zwischenraum 39 zwischen dem äußersten Kreisel 5
und dem Schild 9 (siehe Fig. 1) ein größerer Gegenstand
gelangt, schwenkt der Schild 9 um die Achse 26. Hierbei wird die Feder 29, die bereits eine gewisse Vorspannung
hat, noch mehr gespannt. Die Feder 29 übt über den Arm 20 ein Drehmoment um die Achse 26 aus,
das versucht, den Schild in seine Norrnaüsge zurückzuziehen,
was aus der Draufsicht nach F i g. 3 ohne weiteres klar ist.
Selbstverständlich ist auch eine gleichzeitige Bewegung des Schildes 9 nach oben und nach der Seite hin
möglich. Die Anordnung aus dem Bolzen 18, dem Arm 20 mit seinen Buchsen 22 und 24, und dem Bolzen 27
bildet ein Kreuzgelenk, wie aus der Betrachtung der Zeichnung wieder ohne weiteres klar ist.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (12)
1. Bodenbearbeitungsgerät mit rotierenden Werkzeugen,
insbesondere Kreiselegge mit mehreren in einer sich quer zur Fahrtrichtung erstreckenden Reihe
nebeneinander angeordneten Werkzeugkreiseln mit senkrechten Wellen, wobei an den seitlichen Enden
des Gerätes auf dem Boden aufliegende Schutzschilde angeordnet sind, die sich parallel zur Fahrtrichtung
erstrecken und relativ zum Gerät vertikal beweglich sind, wobei jeder Schutzschild um eine im
wesentlichen horizontale, bezüglich des Gerätes feststehende Achse schwenkbar ist, die sich quer zur
Fahrtrichtung erstreckt und in der Seitenansicht ge- '.5 sehen vor dem abzudeckenden Bereich angeordnet
ist, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Schild (9) um eine in einer im wesentlichen senkrechten
und in Fahrtrichtung verlaufenden Ebene liegende,
vorzugsweise senkrechte Achse (26) vom abzudeckenden Bereich seitlich wegschwenkbar ist, wobei
in an sich bekannter Weise eine Rückstellvorrichtung zum Verbringen des Schildes (9) in seine
Normallage vorgesehen ist
2. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die horizontale Achse
höher liegt als der abzudeckende Bereich.
3. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen
Anschlag (35) für jeden Schutzschild, der die
Bewegung des Schutzschildes relativ zum Gerät nach unten hin begrenzt.
4. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadu.ch gekennzeichnet,
daß der Schwerpunkt jedes Schildes (9) hinter der horizontalen Achse (25) liegt und der Schild (9) alleine
durch die Wirkung der an ihm angreifenden Schwerkraft auf den Boden (16) gedrückt wird.
5. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der mit dem Boden (16) zusammenwirkende untere Rand (11,12) jedes Schildes konvex oder abgeknickt
ausgebildet ist.
6. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Rand jedes
Schildes (9) einen ersten geraden Abschnitt (11) aufweist,
der bei geringster Arbeitstiefe parallel zum Boden (16) verläuft und auf diesem aufliegt sowie
einen zweiten geraden Abschnitt (12), der bei größter Arbeitstiefe parallel zum Boden (16) verläuft und
auf diesem aufliegt, wobei die beiden Abschnitte (11,
12) über einen Knick (14) oder eine Abrundung ineinander übergehen.
7. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Knick (14) bzw. die
Abrundung in der Seitenansicht gesehen vor der Mitte (36) des abzudeckenden Bereiches liegt, zumindest
in einer Stellung, die der Schild bei geringster Arbeitstiefe einnimmt.
8. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der An-Sprüche 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß an
dem zweiten Abschnitt (12) ein dritter, vorzugsweise gerader Abschnitt (13) anschließt, der bei beiden extremen
Arbeitsstellungen nach oben ragt.
9. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der An-Sprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß am
Gerätegestell, z.B. dem Getriebekasten (1) einer Kreiselegge, für jeden Schild (9) ein nach vorne ragender
Vorbau (17) angeordnet ist, an dem sich die horizontale Achse (25) befindet
10. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die in der senkrechten Ebene liegende Achse
(26) und die horizontale Achse (25) für jeden Schild (9) zu einem Kreuzgelenk vereinigt sind.
11. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß sich am Gerät z. B. an einem Vorbau (17) nach Anspruch 9, ein vertikaler
Zapfen (18) befindet der die in der senkrechten Ebene liegende Achse (26) definiert, um den ein Arm (20)
schwenkbar ist der eine die horizontale Achse (25) definierende Lagerbuchse (24) aufweist in die ein
mit dem Schild (9) verbundener Zapfen (27) drehbar eingreift, deren Vorspannung vorzugsweise einstellbar
ist und die die Rückstellkraft ausübt.
12. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch H, dadurch gekennzeichnet daß die Rückstellfeder (29)
eine Zugfeder ist wobei mindestens ein Angriffspunkt der Feder (29) zur Veränderung der Federvorspannung
verstellbar ist
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DE19772751160 DE2751160C2 (de) | 1977-11-16 | 1977-11-16 | Bodenbearbeitungsgerät mit rotierenden Werkzeugen, insbesondere Kreiselegge |
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