DE2636767C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Einschlaggehäuse für Möbel
scharniere mit einem Einschlagtopf, der in eine mit ent
sprechendem Untermaß bemessene Bohrung einer Möbel
tür od. dgl. einschlagbar oder einpreßbar ist und an
seinem oberen äußeren Rand eine vorspringende Deckplatte
aufweist, die sich in bestimmungsgemäßer Montagelage
neben der Bohrung auf der Außenfläche der Möbeltür
aufsetzt, wobei der Einschlagtopf zwei seitliche Kunst
stoffwangen aufweist, welche durch die sie zusammen
haltende flache Deckplatte zu einem einstückigen
Kunststoffteil verreinigt sind, der in montiertem Zustand
des Gehäuses von einem zwischen die Kunststoffwangen
eingreifenden trogförmigen Metallteil mit von seinem
oberen Rand einstückig vorspringender Flanschplatte
abgedeckt ist, und die Kunststoffwangen in ihrem, der
Deckplatte abgewandten unteren Bereich durch einen Steg
verbunden sind, der von einer vom trogförmigen Metallteil
vorstehenden Zunge untergriffen wird, wobei der
Gewindeschaft wenigstens einer Schraube durch jeweils
eine zugehörige Bohrung in der Flanschplatte hindurch
lösbar in je eine Bohrung der Möbeltür einschraubbar ist,
nach Patent 26 06 181.
Das ältere Einschlaggehäuse gemäß dem Hauptpatent hat
gegenüber vorbekannten zweiteiligen Einschlaggehäusen
(DE-GM 74 15 845) den Vorteil, daß es nach der Montage
an bzw. in einem Türflügel leicht und ohne Beschädigung
der zugehörigen Befestigungsbohrung in der Möbeltür wieder
demontierbar und anschließend erneut verwendbar ist,
was darauf zurückzuführen ist, daß der dem Einschlagtopf
die für einen festen Sitz in der Bohrung erforderliche
Starrheit des Aufbaus gebende Metallteil separat gelöst
und demontiert werden kann, worauf der zunächst noch in
der Türbohrung sitzende Kunststoffteil unter elastischer
Verformung ohne Zerstörung aus der Bohrung der Möbelwand
herausnehmbar ist. Aufgrund dieses Vorteils hat der ältere
Einschlagtopf sogleich das starke Interesse der
Möbelhersteller gefunden. In demontiertem Zustand hat die
Möglichkeit der einfachen Trennung der beiden Scharnier
teile voneinander aber den Nachteil, daß von den beiden
getrennten Scharnierteilen einer verlorengehen oder auch
der aus Kunststoff hergestellte Teil beschädigt werden
und der Einschlagtopf dann nicht mehr erneut montiert
werden kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die
Verbindung zwischen dem Kunststoffteil und dem Metallteil
- und zwar insbesondere auch in unmontiertem Zustand des
Einstecktopfs - zu verbessern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
die metallische Flanschplatte mit wenigstens einem
fensterartigen Ausschnitt versehen ist, und daß die Deckplatte
den Ausschnitt mit einem flachen Vorsprung im
wesentlichen passend ausfüllt. Der in den fensterartigen
Ausschnitt der Flanschplatte eingreifende Vorsprung
bewirkt eine Ausrichtung und zusätzliche Sicherung
des Kunststoffteils gegen Verdrehung relativ zum
Metallteil.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, den Vorsprung druck
knopfartig verrastbar in der fensterartigen Ausnehmung
auszubilden, wodurch noch eine weitere, die Trennung des
Kunststoffteils vom Metallteil in bezug auf ein unge
wolltes Abheben der Flanschplatte des Metallteils von
der Deckplatte des Kunststoffteils erschwerende
Verbindung erhalten wird. Der Metallteil und der Kunst
stoffteil sind also auch im unmontierten Zustand mit
einander verrastet, so daß Verlust oder ungewollte
Beschädigung eines der Teile des Einstecktopfs vermieden
wird.
Der fensterartige Ausschnitt ist vorzugsweise symmetrisch
zur Längsmittelachse des Einschlaggehäuses angeordnet,
und es sind dann zwei Befestigungsschrauben vorgesehen,
die jeweils eine, ebenfalls symmetrisch auf gegenüber
liegenden Seiten der Längsmittelachse des Einschlaggehäuses
neben der fensterartigen Ausnehmung der Flanschplatte
vorgesehene Öffnung und in der Deckplatte vorgesehene
Ausnehmungen durchsetzen.
In dem durch den fensterartigen Ausschnitt sichtbaren
Bereich der Deckplatte kann eine in dem Kunststoffmaterial
des Kunststoffteils leichter als im Metall des Metall
teils herstellbare und veränderbare Kennzeichnung ange
bracht sein.
Bei einem Einschlaggehäuse, bei dem in Bohrungen
in der Seitenwand des trogförmigen Abschnitts des
Metallteils zwei Lagerzapfen gehaltert sind, auf denen
die türseitigen Lagerösen von zwei das Einschlaggehäuse
mit einem Tragwand-Anschlagteil verbindenden Scharnier
lenkern schwenkbar gelagert sind, hat sich eine Weiter
bildung des Einschlaggehäuses bewährt, bei welcher
in wenigstens einer der beiden Wangen des Kunststoffteils
in dem den Bohrungen für die Lagerzapfen im Metallteil
gegenüberliegenden Bereich eine von der einen zur
anderen Bohrung führende nutartige Ausnehmung vorgesehen
ist, die zur passenden Aufnahme eines die Lagerzapfen
zu einem Bügelelement verbindenden Stegs dient.
Das Bügelelement ermöglicht nicht nur die gleichzeitige
Montage beider Lagerzapfen, sondern der im montierten
Zustand auf der Außenseite des trogförmigen Abschnitts
liegende Steg wirkt dann mit der nutartigen Ausnehmung
in der zugeordneten Wange des Kunststoffteils zusätzlich
als Rastvorsprung zusammen, wodurch die sichere
Verbindung von Metall- und Kunststoffteil im unmontierten
Zustand weiter gesichert wird.
Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung eines
Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung
näher erläutert, und zwar zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch ein aus einem
Kunststoff- und einem Metallteil zusammen
gesetztes erfindungsgemäßes Einschlag
gehäuse, gesehen in Richtung der Pfeile
1-1 in Fig. 2;
Fig. 2 eine Draufsicht auf das in Fig. 1 gezeigte
Einschlaggehäuse;
Fig. 3 einen Schnitt durch den Metallteil
des in den Fig. 1 und 2 gezeigten Einschlag
gehäuses, gesehen in Richtung der Pfeile 3-3
in Fig. 4;
Fig. 4 eine Draufsicht auf den in Fig. 3 gezeigten
Metallteil;
Fig. 5 einen Schnitt durch den Kunststoff
teil des in den Fig. 1 und 2 gezeigten
Einschlaggehäuses, gesehen in Richtung der
Pfeile 5-5 in Fig. 6;
Fig. 6 eine Draufsicht auf den in Fig. 5 gezeigten
Kunststoffteil;
Fig. 7 einen Schnitt durch den Kunststoffteil
des in Fig. 1 und 2 gezeigten Einschlaggehäuses,
gesehen in Richtung der Pfeile 7-7 in Fig. 6; und
Fig. 8 eine Draufsicht auf ein den Kunststoff- und den
Metallteil zusätzlich verrastendes Bügelelement;
dessen freie Schenkel gleichzeitig Lagerzapfen
für Scharnierlenker bilden.
Das in Fig. 1 und 2 gezeigte, in seiner Gesamtheit mit 10
bezeichnete Einschlaggehäuse setzt sich im wesentlichen
aus zwei Teilen zusammen, einem beim montierten Gehäuse
10 überwiegend sichtbaren, im dargestellten Beispiel aus
Metallblech im Stanzpreßverfahren hergestellten Metall
teil 12 und einem einstückig aus Kunststoff hergestellten
Kunststoffteil 14, die gemeinsam in eine Bohrung 11 eines
in strichpunktierten Linien dargestellten Möbelteils 13 ,
beispielsweise einer Möbeltür, eingesetzt sind. Die beiden
Teile sind durch eine einen Steg 42 im Kunststoffteil
14 untergreifende Zunge 28 des Metallteils und durch
Schrauben 16 lösbar miteinander verbunden und am Möbelteil
befestigt.
Der Metallteil 12 weist, wie in den Fig. 3 und 4 gezeigt
ist, einen trogförmigen Abschnitt 20 auf, der in der Drauf
sicht jedoch nicht kreisförmig, sondern parallel zur Längs
achse seitlich abgeflacht ist. Im Innern des trogförmigen
Abschnitts 20 sind in den seitlichen Wänden Lagerbohrungen
22 und 24 zur Aufnahme von Lagerzapfen 23 und 25 vorgesehen,
mit denen die Scharnierlenker eines Viergelenk-Scharniers
im Einschlaggehäuse schwenkbar gelagert werden können. Es
ist darauf hinzuweisen, daß abhängig von den geforderten
kinematischen Eigenschaften des Scharniers auch andere
Anlenkarten verwirklicht werden können, und daß diezur
Aufnahme von Scharnierlenkern für ein Viergelenk-Scharnier
dienenden Bohrungen nur beispielsweise dargestellt und
beschrieben sind, weil das erfindungsgemäße Einschlaggehäuse
bevorzugt bei Viergelenk-Scharnieren
eingesetzt wird.
Unterhalb der Bohrungen 22 und 24 ist aus einem schrägen
Wandabschnitt 26 die bereits erwähnte Zunge 28 ausgestanzt
und herausgebogen, die zur Verriegelung mit dem nachstehend
in Verbindung mit den Fig. 5 bis 7 noch näher beschriebenen
Kunststoffteil 14 dient.
Auf der den Lagerbohrungen und der Zunge gegenüberliegenden
Seite schließt sich am oberen Rand des Abschnitts 20 eine
horizontale Flanschplatte 30 an, in der Durchgangsöffnungen
32 für den Schaft der Schrauben 16 vorgesehen sind. Zur
Aufnahme des Kopfs der als Senkkopfschrauben ausgebildeten
Schrauben 16 sind die Öffnungen 32 konisch eingesenkt.
Auch der äußere Rand 36 der Flanschplatte 30 ist zur Unter
seite hin umgebogen. Die Flanschplatte 30 erstreckt sich
von etwa der Mitte des oberen Randes des Abschnitts 20 aus
nach außen und hat eine solche Breite, daß der nachstehend
beschriebene Kunststoffteil 14 im darunterliegenden Bereich
abgedeckt wird. Form und Abmessung der Flanschplatte 30 in
Querrichtung hängen also auch vom zugehörigen Kunststoffteil
14 ab.
Der Kunststoffteil 14 besteht, wie in den Fig. 5 bis 7
gezeigt ist, aus zwei Wangen 38, welche beim montierten
Gehäuse 10 an den seitlich abgeflachten Seitenwänden des
trogförmigen Abschnitts 20 des Metallteils 12 anliegen und
zusammen mit dem trogförmigen Abschnitt 20 den Einschlag
topf 40 des Gehäuses 10 bilden. Die nach außen weisenden
Flächen der Wangen 38 haben dementsprechend in der Unter
ansicht Kreisabschnittsform. Wie bei Scharnier-Einschlag
töpfen üblich, können auf den äußeren Flächen der Wangen 38
Umfangsgrate in Form eines ein- oder mehrgängigen Säge
gewindes vorgesehen sein.
Die Wangen 38 werden in ihrem in Fig. 5 bis 7 links ge
zeigten unteren Bereich durch einen im Querschnitt drei
eckigen Steg 42 verbunden, unter den beim montierten
Einschlaggehäuse 10 die bereits erwähnte Zunge 28 des
Metallteils 12 greift. Im gegenüberliegenden oberen Rand
bereich sind die Wangen durch eine Deckplatte 44 und im
unteren Bereich etwa in Höhe des Steges 42 durch einen
weiteren Quersteg 45 zusammengehalten. Der Kunststoffteil 14
setzt sich also aus den durch die Stege 42 und 45 verbundenen
Wangen 38 und der Deckplatte 44 zusammen.
In dem in montiertem Zustand des Einschlaggehäuses 10
neben den Lagerbohrungen 22 und 24 im Abschnitt 20 des
Metallteils 12 liegenden Bereich ist eine der beiden
Wangen 38 mit der in Fig. 7 gezeigten schrägen nutar
tigen Ausnehmung 39 versehen, die im Zusammenwirken
mit einem Stegteil eines nachstehend in Verbindung mit
Fig. 8 noch näher erläuterten Bügelelements eine
zusätzliche Verrastung des Kunststoffteils 14 mit dem
Metallteil 12 bewirkt.
Im Bereich der Durchgangsöffnungen 32 in der Flanschplatte
30 des Metallteils 12 sind in der Deckplatte 44 Ausnehmungen
48 vorgesehen, so daß der Metallteil 12 zusammen mit dem
Kunststoffteil 14 unverlierbar, jedoch durch Herausdrehen
der Schrauben 16 wieder lösbar in der Bohrung 11 des
Möbelteils 13 befestigbar ist. Der Durchmesser des vom
trogförmigen Abschnitt 20 des Metallteils 12 und den
Wangen 38 des Kunststoffteils 14 gebildeten Einschlagtopfs
40 ist gegenüber der Bohrung 11 des Möbelteils mit Über
maß bemessen, so daß die Wangen 38 nach dem Einschlagen in
die Bohrung 11 mit Spannung an der Bohrungswandung ange
preßt und gehalten sind. Zusätzlich wird das Einschlag
gehäuse durch die Schrauben 16 am Möbelteil 13 befestigt.
Um das Einschlaggehäuse in der angestrebten Weise zerstörungs
frei demontieren zu können, brauchen lediglich die Schrau
ben 16 herausgedreht und der Metallteil 12 zwischen den
Wangen 38 nach oben herausgeschwenkt zu werden, wobei der
obere linke Rand des Metallteils sich an der Bohrung im
Möbelteil abstützt und als Schwenkgelenk wirkt. Die
unter den Steg 42 greifende Zunge 28 kommt hierbei außer
Eingriff mit dem Steg. Der hochgeschwenkte Metallteil 12
wird dann zwischen den Wangen herausgezogen. Da die
Wangen dann in Querrichtung nicht mehr durch den Abschnitt
20 des Metallteils 12 starr abgestützt werden, können sie
elastisch nach innen ausweichen und der Kunststoffteil
kann aus der Bohrung 11 herausgenommen werden. Das heraus
genommene Gehäuse kann nach Vereinigung des Metallteils mit
dem Kunststoffteil wieder in die Bohrung des Möbelteils
eingepreßt und erneut verwendet werden. Andererseits kann
bei der erneuten (oder ersten) Montage des Einschlagge
häuses 10 auch so verfahren werden, daß zunächst nur der
Kunststoffteil in bestimmungsgemäßer Lage in die Bohrung
eingesetzt wird oder in ihr eingesetzt verbleibt, und hier
auf der trogförmige Abschnitt 20 des Metallteils 12 in
umgekehrtem Sinne wie bei der zuvor beschriebenen Demontage
zwischen die Wangen 38 des Kunststoffteils 14 eingeschwenkt
wird. Da die Seitenflächen des trogförmigen Abschnitts 20
schon infolge der Herstellung als Stanzpreßteil eine
gewisse Konizität haben, werden die Wangen 38 mit zunehmen
dem Einschwenken des Metallteils auch in zunehmendem Maße
an die Bohrungswandung angedrückt, so daß schließlich ein
einwandfrei fester Sitz des Einschlagtopfs 40 in der Bohrung
11 erreicht wird.
In dem zwischen den Durchgangsöffnungen 32 liegenden Bereich
ist symmetrisch zur Längsmittelachse des Einschlaggehäuses
ein fensterartiger Ausschnitt 50 aus der Flanschplatte 30
des Metallteils 12 herausgestanzt. Die Deckplatte 44 des
Kunststoffteils 14 weist in dem vom Ausschnitt 50 frei
gegebenen Bereich einen flachen, die Ausnehmung im wesent
lichen passend füllenden Vorsprung 52 auf, der die be
stimmungsgemäße Ausrichtung von Deckplatte und Flansch
platte zueinander gewährleistet und an seiner ebenen Ober
seite mit einem Aufdruck, einer Einprägung oder einer er
haben angespritzten Kennzeichnung versehen sein kann. Eine
solche Kennzeichnung kann beispielsweise das Markenzeichen des
diese Scharniere mit dem erfindungsgemäßen Einschlaggehäuse
in den von ihm produzierten Möbeln einsetzenden Möbelher
stellers, ein technischer Hinweis, z. B. auf eine Einstell
möglichkeit des Scharniers, eine Bestellnummer oder auch
nur ein Ornament sein. Da die Spritzformen für den
Kunststoffteil des Einschlaggehäuses durch austauschbare
Formeinsätze im Bereich des Vorsprungs mit relativ
geringem Aufwand umrüstbar sind, entfällt also das Erfordernis
gesonderter Spritzgußformen für Scharniere mit unterschied
lichen Kennzeichnungen. Damit können also sowohl die Stanzpreß-
Werkzeuge für den Metallteil, als auch die Spritzgrußformen
für den Kunststoffteil des erfindungsgemäßen Scharniers
für die Herstellung von Einschlaggehäusen unterschiedlicher
Kennzeichnung verwendet werden. Das bedeutet aber, daß die
Werkzeuge und Formen entsprechend höher ausgelastet werden
können, wodurch die Herstellung der Einschlaggehäuse verbilligt
wird.
Der Vorsprung 52 kann außerdem zur zusätzlichen Verbindung
des Kunststoffteils 14 mit dem Metallteil 12 dienen, indem
er so geformt und bemessen wird, daß er druckknopfartig
in die fensterartige Ausnehmung ein- und aus ihr ausrastbar
ist. Eine ungewollte Trennung des Metall- und des Kunststoff
teils in nicht montiertem Zustand wird so verhindert.
Fig. 8 zeigt das bereits erwähnte Bügelelement 27, durch
das die beiden Lagerzapfen 23 und 25 für die Lagerung von
Scharnierlenkern zu einem Teil zusammengefaßt sind, wobei
die Lagerzapfen jeweils die Schenkel des durch einen Steg 21
verbundenen, etwa U-förmigen Bügels sind. Dieses Bügel
element 27 ermöglicht nicht nur die gleichzeitige Montage
beider Lagerzapfen, sondern der im montierten Zustand auf
der Außenseite des trogförmigen Abschnitts 20 liegende
Steg 21 wirkt mit der in Verbindung mit Fig. 7 beschriebenen
schrägen nutartigen Ausnehmung 39 zusätzlich als Rastvor
sprung zusammen. Die Verrastung des Stegs 21 in der Aus
nehmung 39 gewährleistet zusammen mit der den Steg 42 unter
greifenden Zunge 28 - und gegebenenfalls der druckknopf
artigen Verrastung des Vorsprungs 52 in der Ausnehmung 50 -
die sichere Verbindung von Metall- und Kunststoffteil auch
in unmontiertem Zustand. Durch Entrasten des Stegs 21 aus
der Ausnehmung 39 sind die Teile 12 und 14 aber ohne
Schwierigkeiten trennbar, wobei die Stärke der Rastwirkung
dadurch wählbar ist, daß die nutartige Ausnehmung ent
sprechend tiefer oder flacher ausgeformt wird.
Es ist klar, daß das beschriebene Ausführungsbeispiel im
Rahmen des Erfindungsgedankens abgeändert und weiterge
bildet werden kann. So kann beispielsweise die Fenster
ausnehmung eine von der beschriebenen abweichende Größe,
Form oder Lage in der Flanschplatte haben. Statt einer
Ausnehmung können auch mehrere getrennte Fensterausnehmungen
vorgesehen sein. Die Befestigung des Metallteils im
Bereich der Flanschplatte kann anstatt mit den beschriebenen
zwei Befestigungsschrauben mit einer, dann zweckmäßiger
weise eine auf der Mittelachse der Flanschplatte vorge
sehene Durchgangsöffnung durchsetzenden Schraube erfolgen.
Ein Ausreißen der Befestigungsschraube aus dem Tür
material kann dadurch verhindert werden, daß an der
Unterseite der Deckplatte von den Befestigungsschrauben
aufspreizbare Zapfen angespritzt werden, wie dies bereits
im Zusammenhang mit der Hauptanmeldung beschrieben wurde.
Claims (5)
1. Einschlaggehäuse für Möbelscharniere mit einem Ein
schalgtopf, der in eine mit entsprechendem Untermaß
bemessene Bohrung einer Möbeltür o. dgl. einschlag-
oder einpreßbar ist und an seinem oberen äußeren Rand
eine vorspringende Deckplatte aufweist, die sich in
bestimmungsgemäßer Montagelage neben der Bohrung auf
der Außenfläche der Möbeltür aufsetzt, wobei der
Einschlagtopf zwei seitliche Kunststoffwangen auf
weist, welche durch die sie zusammenhaltende flache
Deckplatte zu einem einstückigen Kunststoffteil
vereinigt sind, der in montiertem Zustand des Gehäuses
von einem zwischen die Kunststoffwangen eingreifenden
trogförmigen Metallteil mit von seinem oberen Rand
einstückig vorspringender Flanschplatte abgedeckt ist,
und die Kunststoffwangen in ihrem, der Deckplatte ab
gewandten unteren Bereich durch einen Steg verbunden
sind, der von einer vom trogförmigen Metallteil vor
stehenden Zunge untergriffen wird, und wobei der Gewinde
schaft wenigstens einer Schraube durch jeweils eine
zugehörige Bohrung in der Flanschplatte hindurch lös
bar in je eine Bohrung der Möbeltür einschraubbar ist,
nach Patent 26 06 181, dadurch gekennzeichnet, daß die
metallische Flanschplatte (30) mit wenigstens einem
fensterartigen Ausschnitt (50) versehen ist, und daß
die Deckplatte (44) den Ausschnitt (50) mit einem
flachen Vorsprung (52) im wesentlichen passend ausfüllt.
2. Einschlaggehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Vorsprung (52) druckknopfartig
in der fensterartigen Ausnehmung (50) verrastbar ist.
3. Einschlaggehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der fensterartige Ausschnitt (50)
symmetrisch zur Längsmittelachse des Einschlagge
häuses (10) angeordnet ist, und daß zwei Befestigungs
schrauben (16) vorgesehen sind, die jeweils eine,
ebenfalls symmetrisch auf gegenüberliegenden Seiten
der Längsmittelachse des Einschlaggehäuses (10) neben
der fensterartigen Ausnehmung (50) in der Flanschplatte
(30) vorgesehene Öffnung (32) und in der Deckplatte (44)
vorgesehene Ausnehmung (48) durchsetzen.
4. Einschlaggehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß in dem durch den fenster
artigen Ausschnitt (50) sichtbaren Bereich der Deck
platte (44) eine Kennzeichnung angebracht ist.
5. Einschlaggehäuse nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1,
wobei in Bohrungen in der Seitenwand des trogförmigen
Abschnitts des Metallteils zwei Lagerzapfen gehaltert
sind, auf denen die türseitigen Lagerösen von zwei das
Einschlaggehäuse mit einem Tragwand-Anschlagteil ver
bindenden Scharnierlenkern schwenkbar gelagert sind,
dadurch gekennzeichnet, daß in wenigstens einer der
beiden Wangen (38) des Kunststoffteils (14) in dem den
Bohrungen (22; 24) für die Lagerzapfen (23; 25) im
Metallteil (12) gegenüberliegenden Bereich eine von
der einen zur anderen Bohrung (22; 24) führende nutartige
Ausnehmung (39) vorgesehen ist, die zur passenden
Aufnahme eines die Lagerzapfen (23, 25) zu einem
Bügelelement (27) verbindenden Stegs (21) dient.
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