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Verfahren und Vorrichtung zum Bruckgiessen von Metallen, z.B. Aluminium,
unter Evakuierung der Druckgiessformen Die Erfindung betrifft ein Verfahren und
Vorrichtungen zum Druckgiessen von Metallen, z.B. Aluminium, unter Evakuierung der
Druckgiessformen.
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Bei den zur Zeit bekannten Druckgussverfahren werden zur Erreichung
einer verbesserten Gussgualität verschiedene Massnahpen durchgeführt, um das Gefüge
des Werkstücks zu verbessern, insbesondere Luft- und Gaseinschlüsse zu verringern
oder zu vermeiden.
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So sind beispielsweise Druckgussverfahren bekannt, bei denen die Hohlräume
der Formen und der Füllkammern an eine Vakuumpumpe angeschlossen werden, um diese
Räume zu evakuieren. Dabei sind eine Reihe von Massnabmen an den Giessformen und
Giessmaschinen zu treffen, um derartige Verfahren zu ermöglichen. So müssen beispielsweise
besondere Absaugekanäle mit bestimmten Längen vorhanden sein. Ferner muss rechtzeitig
eine Absperrung zwischen den Vakuumleitungen und den Hohlräumen und Kanalsystemen
der Form sichergestellt werden. Dies geschieht über Ventile und Steuersysteme für
diese Ventile.
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Gerade diese Abschaltung ist jedoch problematisch und störanfällig.
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Grundsätzlich arbeiten alle bekannten Druckgusseinrichtungen nach
dem Prinzip, dass die Einfüllöffnung der Füllkammer der Druckgiessmaschine nach
dem Einfüllen des flüssigen Metalls durch den Vorlauf des Einpressstempels terschlossen
wird und dass gleichzeitig die Evakuierung der Form und der Fullkammer ausgelöst
wird. Ein wesentlicher Nachteil ist hierbei, dass zur Evakuierung des gesamten Hohlraumkomplexes,
also der Füllkamier, der Formenhohlräume und der Absaugekanäle, lediglich der Zeitraum
zur Verfügung steht, innerhalb dessen die Bewegung des Fresskolbens bis zum Füllen
der Form erfolgt.
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Die Betriebssicherheit der bekannten Druckgussvorrichtungen ist unterschiedlich.
Bei allen bekannten Vorrichtungen besteht jedoch beim Versagen der erwähnten Steuereinrichtungen
immer die Gefahr, dass die Vakuumabschaltung nicht rechtzeitig erfolgt und dass
dadurch flüssiges Metall in die Steuerorgane eindringt, die hierdurch zerstört oder
mindestens beschädigt werden.
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Es ist ferner auch bereits vorgeschlagen, durch eine langsai beginnende
und immer schneller werdende Presskolbenbewegung ein Uberschwappen des flüssigen
Metalles in der horizontal angeordneten Füllkammer zu vermeidn, um dadurch soweit
als möglich, im Interesse der Vermeidung von Porosität im Gussstück die Bildung
eines Netall-Lurtgemisches zu verhindern.
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Alle bekannten Druckgussverfahren bedingen jedoch aufwendige Steueranordnungen
und zusätzliche Massnahmen, sodass praktisch in allen Fällen eine nachträgliche
Umrüstung vorhandener Formen und Maschinen auf das Druckgiessen nicht möglich ist.
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Eine weitere Forderung bei D ruckgiessen ist die Verseidung von Qzydbildungen
auf der flüssigen Metalloberfläche während des Transportest des 2ntullans und des
Vergiessens.
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Dies kann dadurch erreicht werden, dass man während der Schöpf-, Dosier-
und Giessvorgange die flüssigen Metall oberflächen mit einem Schutzgas abdeckt.
Hierzu sind jedoch ebenfalls aufwendige Betriebseinrichtungen notwendig.
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Ferner entsteht ein beträchtlicher Verbrauch des entsprechenden Schutzgases.
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Die Erfindung bezweckt die Schaffung eines Verfahrens zum Druckgiessen
von Metallen, z.B. Aluminium, unter Evakuierung der Druckgiessformen sowie von zur
Durchführung dieses Verfahrens dienenden Vorrichtungen, welche die Nachteile der
bekannten Verfahren und Vorrichtungen vermeiden und ferner die Möglichkeit bieten,
das erfindungsgemässe Verfahren auch mit bekannten Vorrichtungen ohne erhebliche
Uarustungsmassnahmen zu verwenden.
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Bei einem Verfahren zum Druckgiessen von Metallen, z.B.
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Aluminium, unter Evakuierung der Druckgi es sformen wird der Erfindungszweck
dadurch erreicht, dass eine Berührung des Metalles mit der freien Atmosphäre von
der Schmelze bis zum Vergiessen verhindert wird, Vorzugsweise geschieht dies erfindungsgemäss
dadurch, dass das Metall sowohl beil Füllen des Transportbehälters als auch beim
Einströmen i n die Form ununterbrochen unter Vakuum gehalten wird.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung erfolgt die Evakuierung
der Füllkammer und der Form entgegen der Füllrichtung des Metalles.
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Ferner kann erfindungsgemäss das Vakuum in der Füllkammer und der
Form durch eine zusätzliche Evakuierung in der Füllrichtung des Metalles bis zu
seiner Erstarrung aufrechterhalten werden.
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Eine zur Durchführung des Verfahrens mit allen vorgenannten Merkmalen
geeignete Vorrichtung ist erfindungsgemäss gekennzeichnet durch a) ein verschliessbares
und evakuierbares Transportgefäsd, b) ein evakuierbares Verbindungsstück zwischen
Transportgefäss und Giessmaschine, c) eine Einrichtung zum gleichzeitigen Evakuieren
sowohl des Verbindungsstücks als auch der Füllkammer und der Form entgegen der Füllrichtung
des Metalles, d) eine Einrichtung zur Evakuierung der Füllkammer und der Form in
der Füllrichtung des Metalles bis zur Beendigung des Füllvorganges und e) eine Einrichtung
zum Abschalten des Vakuums am Transportgefäss und am Verbindungsstück zwischen Transportgefäss
und Giessmaschine nach dem Schliessen der Füllöffnung durch den Presskolben.
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Soll das erfindungsgemässe Verfahren ohne zusätzliche Evakuierung
in der Füllrichtung des Metalles durchgeführt werden, so ist hierzu eine Vorrichtung
geeignet, welche gekennzeichnet ist durch a) ein verschliessbares und evakuierbares
Transportgefäss, b) ein evakuierbares Verbindungsstück zwischen Transportgefäss
und Giessmaschine, c) eine Einrichtung zum gleichzeitigen Evakuieren sowohl des
Verbindungsstückes als auch der Füllkammer und der Form entgegen der Füllrichtung
des Metalles, d) eine Einrichtung zum Abschalten des Vakuums am Uransportgefäss
und am Verbindungsstück zwischen ransportgefäss und Giessmaschine nach dem Schliessen
der Füllöffnung durch den Presskolben.
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Weitere Merkmale der erfindungsgemässen Vorrichtungen ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung und den Ansprüchen.
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In den Zeichnungen ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise und
rein schematisch dargestellt.
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In den Zeichnungen zeigen: Fig. 1 eine Vorrichtung zur Durchführung
des Verfahrens gemäss der Erfindung, Fig. 1a eine Einzelheit, Fig. 2 - 5 eine Darstellung
des Blockaufsatzes zwischen der Entlüftungsöffnung der Form und der Vakuumleitung
in Draufsicht (Fig. 2), Schnitt nach Linie III-III in Fig. 2 (Fig. 3), eine Ansicht
nach Linie IV-IV in Fig. 3 (Fig. 4) und eine Einzelheit (Fig. 5), Fig. 6 eine schematische
Darstellung einer Giessmaschine zur Durchführung einer Version des Verfahrens gemäss
der Erfindung, Fig. 7 eine Schnittdarstellung des Verbindungsstückes zwischen Transportgefäss
und Giessmaschine gemäss Fig. 1 in grösserem Nassstab.
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Die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung bzw. Anlage dient zur Durchführung
des Verfahrens gemäss der Erfindung nach den Ansprüchen 1 - 4.
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Sie besitzt ein verschliessbares und evakuierbares Transportgefäss
1. Dieses Transportgefäss 1 wird mittels einen Dreharmes 2 mit Parallelführung aus
der Stellung rechts in Fig. 1 in die Stellung links in Fig. 1 und zurück gebracht.
Der
Antrieb 3 des Dreharmes 2 (Fig. la) kann in beliebiger Weise
erfolgen.
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Die Evakuierung des Transportgefässes 1 erfolgt durch die Vakuumleitung
3.
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Zwischen dem Transportgefäss 1 und der allgemein mit 4 bezeichneten
Giessmaschine ist ein evakuierbares Verbindungsstück 5 angeordnet. Die Evakuierung
erfolgt durch die Vakuumleitung 6.
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Sowohl das Verbindungsstück 5 als auch die Füllkammer 7 der Giessmaschine
4 werden mittels der Vakuumleitungen 3, 6 gleichzeitig und entgegen der Füllrichtung
des Metalles evakuiert.
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Die Vakuumleitung 8 dient zur Evakuierung der Füllkammer 7 und der
Form 9 in der Füllrichtung des Metalles bis zur Beendigung des Füllvorganges.
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Bei der dargestellten Anlage ist zwischen den Entlüftungskanal der
Druckgiessform 9 und die Vakuumleitung 8 ein Blockaufsatz 10 eingeschaltet, welcher
später noch beschrieben wird.
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Zum Abschalten des Vakuums am Transportgefäss 1 und am Verbindungsstück
5 nach dem Schliessen der Füllöffnung 11 durch den Presskolben 12 dient ein Endschalter
13. Dieser steuert die elektromagnetischen Schaltventile 14 der Vakuumleitungen
3, 6 und 8.
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Die Vorrichtung bzw. Anlage gemäss Fig. 1 ermöglicht - unter Vermeidung
aller nachteile bekannter Druckgiessverfahren -bzw. anlagen - die Durchführung eines
Vakuumgiessverfahrens ohne eine Oxydation des Metalles während des Transportes,
Einfüllens und Vergiessens. Dabei werden weder an der Giessmaschine noch an den
Druckgiessformen wesentliche Änderungen erforderlich, sodass sich das erfindungsgemässe
Verfahren auch mit bereits im Betrieb befindlichen bekannten Anlagen durchführen
lässt.
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Zum Netalltransport kann ein konventionelles Metalltransportgefäss
benutzt werden, welches jedoch geschlossen ausgeführt sein muss und bei dem die
zu dosierende Metallmenge durch geeignete Anordnung und durch Eintauchen in die
flüssige Metallvorratsmenge des Ofens 15 gefüllt wird.
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Mit oder vor dem Füllvorgang wird der geschlossene Metalltransportbehälter
1 über ein übliches Vakuumabsaugesystem 3 evakuiert. Dabei ist es unerheblich, ob
eine zentrale Vakuumanlage verwendet wird oder ob einzelne den Giessmaschinen zugeordnete
Vakuumgeräte benutzt werden.
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Auf dem Transport zur Füllkammer 7 verbleibt das Transportgefäss 1
unter einem ständigen Vakuum. Hierdurch wird Oxydationsbildung vermieden und gleichzeitig
die Abdichtung gegen das Herauslaufen des Metalles aus dem gefüllten Behälter 1
unterstützt.
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Der Transportbehälter 1 wird über die Füllkammeröffnung 11 der Druckgiessmaschine
4 gebracht. wischen dem Transportgefäss 1 und der Giessmaschine 4 ist das evakuierbare
Verbindungsstück 5 angeordnet. Zur Abdichtung des Transportgefässes 1 gegen das
Verbindungsstück 5 ist das Transportgefäss mit einer Verschlussplatte 16 versehen,
die gleichzeitig als Dichtklappe für das Verbindungsstück 5 ausgebildet ist.
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Eine Abdichtung zwischen Füllkammer und Dosier- und Transporteinrichtung
lässt sich in der Regel ohne Probleme und ohne bedeutenden Aufwand bei vorhandenen
Anlagen durch Aufsetzen eines einfachen Formstückes 5 erreichen.
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Nach dem dichten Verbinden des Transportgefässes 1 und der Füllkammer
7 der Giessmaschine 4 wird nach Öffnen des Metallverschlusrentiles 17 des Transportgefässes
1 gleichzeitig mit dem Einfüllen des Metalls in die Füllkammer 7 der gesamte Formen-
und Fül.lkammerhohlraum an das Vakuumsystem 3, 6 angesehlossen und evakuiert.
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Gewünschtenfalls kann aber auch die Füllkammer 7 direkt an das Vakuumsystem
angeschlossen werden oder es kann als weitere Version die Vakuumverbindung automatisdimit
dem Aufsetzen des Transportgefässes 1 auf das Verbindungsstück 5 zur Füllkammer
7 hergestellt werden, sodass mit der Evakuierung des Formen- und Füllkammerbereiches
begonnen werden kann, bevor das flüssige Metall in die Füllkammer 7 gelangt. Diese
Version kann von Bedeutung für die Oxydvermeidung sein. Die Evakuierung kann wahrend
des gesamten Einpressvorganges aufrechterhalten werden. Eine Abschaltung der Evakuierungssysteme
7 und 6 kann automatisch durch die Bewegung des Pressstempels 12 in Einpressrichtung
erfolgen.
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Dadurch, dass der Formen- und Füllkammerhohlraum bis zum Beginn der
Bewegung des Pressstempels 12 evakuiert ist, ergibt sich ein weiterer wesentlicher
Vorteil des erfindungsgemässen Verfahrens, weil eine Vermischung von Metall und
Luft bzw. Dämpfen unmöglich ist. Infolgedessen kann eine wesentlich schnellere Presskolben-Schliessbewegung
erfolgen, weil keine Rücksicht auf derartige Vermischungen genommen zu werden braucht.
Das schnellere Einspritzen hat zusätzlich noch den Vorteil, dass das Metall sich
zwischenzeitlich nicht im bisher üb)-Lchen Mass abkühlen kann, was wiederum niedrigere
Metalltemperaturen ermöglicht. Niedrigere Metalltemperaturen
bedeuten
aber: schnellere Giessfolge, bessere Qualität, weniger Oxydation und wesentlich
geringeren Verschleiss der Formen.
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Die automatische Unterbrdchung der Vakuumleitungen 3, 6 durch den
Presstempel 12 erübrigt alle sonst notwendigen gesteuerten Abdichtungen durch Ventile
und sonstige Vorrichtungen.
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Fehlsteuerungen sind unmöglich, da eine zwangsläufige Kupplung zwischen
Presskolbenweg und Trennung der Vakuumleitungen erfolgt.
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Bei dem erfindungsgemässen Verfahren werden die Hohlräume nicht über
die sonst notwendigen engen Kanäle evakuiert sondern direkt dort, wo das grösste
Volumen vorhanden ist, nämlich im Füllkammerbereich. Der Hohlraum der Füllkammer
7 ist in der Regel um ein Mehrfaches grösser als der notwendige Hohlraum für das
Gussstück und die Giesskanäle.
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Ein Nachteil der Evakuierung der Hohlräume der Giessmaschine 4 entgegen
der Füllrichtung des Metalles liegt darin, dass nach Verschliessen der Einfüllöffnung
11 durch den Presskolben 12 keine weitere Evakuierung mehr möglich ist.
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Die zwar kurze, aber immerhin doch noch verbleibende Zeit bis zum
restlosen Füllen der Druckgiessform bringt jedoch eine Verminderung des ursprünglichen
Vakuums, vor allem bei
nicht restlos dichten Formen mit sich.
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Dieser Nachteil wird bei dem Verfahren gemäss der Erfindung dadurch
vermieden, dass auch eine Evakuierung der Füllkammer und der Form in Füllrichtung
des Metalles bis zur Beendigung des Füllvorgangss erfolgt. Dies geschieht dadurch,
dass die Vakuumleitung 8 an den Entlüftungskanal der Druckgiessform 9 angeschlossen
ist.
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Bei bekannten Druckgiessverfahren bzw. -anlagen wird die Absaugleitung
über ein versetztes , durch den Metall strom betätigtes Steuersystem geschlossen.
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Beim angemeldeten Verfahren werden demgegenüber keinerlei Steuerorgane
betätigt, die durch den Metallstrom oder durch den Presskolbenweg oder durch eine
Zeitabschaltung betätigt werden. Hierdurch werden die bei den bekannten Anlagen
erforderlichen kostspieligen und nicht störungsfreien Steuereinrichtungen überflüssig.
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Anstelle eines Absaugventilblocks oder einer anderen entspredhenden
Einrichtung, z.B. bei dem bekannten System "Optivac", wird auf den Entlüftungs-
bzw. Absaugkanal der Druckgiessform ein Blockaufsatz 10 aufgesetzt. Dieser Blockaufsatz
ist so ausgebildet, dass zwischen dem Entlüftungskanal
der Druckgiessform
9 und der Vakuumleitung 8 ein Leitungsabschnitt liegt, dessen Querschnitt über seine
gesamte Länge mindestens so gross ist, wie der Querschnitt des Entlüftungskanals,
dessen ursprüngliche Querschnittsfläche jedoch in der Strömungsrichtung des Metalls
in einen schlitzförmigen Querschnitt übergeht, durch den sich die Wandstärke des
Metalls auf ein Mass verringert, bei welchem der Metallfluss zum Stillstand kommt.
Mit anderen Worten nimmt die Wandstärke des Metalls bis zur Absaugeleitung 8 stetig
ab und hat zuletzt nur noch eine Stärke, die es dem fliessenden Metall unmöglich
macht, auf Grund seines physikalischen Verhaltens weiter vorzudringen.
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In den Figuren 2 - 5 ist eine vorteilhafte Ausführungsform des Blockauf
satzes 10 dargestellt.
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Der Blockaufsatz 10 ist zweiteilig. Die eine Blockhälfte 28 20 ist
mit der festen Formenhälfte/und die andre Blockhälfte 21 mit der beweglichen Formenhälfte
27 verbunden. Zwischen der im Betrieb heissen Form 9 bzw. 27, 28 und dem Blockaufsatz
10 bzw. 20, 21 kann eine geeignete Isolierung (nicht dargestellt) angeordnet sein,
um den Wårmeübergang möglichst gering zu halten.
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Die Innenfläche der Blockhälfte 20 ist zweckmässig glatt, wahrend
in die Innenfläche der Blockhälfte 21 Vertiefungen eingearbeitet sind, um innerhalb
des geschlossenen Blockaufsatzes 20, 21 die gewünschten Leitungsabschnitte zu bilden.
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Den grössten Teil dieser Leitungsabschnitte bildet die Abkühlstrecke
24, deren eines Ende in den Vakuumkanal 23 mündet, an welchen die Vakuumleitung
23a angeschlossen ist.
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Das ahdere Ende der Abkuhlstrecke 24 mündet in den Verteilerkanal
25, welcher durch einen Kanal 25a mit dem EntlüftungskanalE der Form 27, 28 verbunden
ist.
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Der Querschnitt der Kanäle 25 und 25a sowie der Abkhhlstrecke 24 und
des Vakuumkanals 23 ist über die gesamte Höhe des Blockaufsatzes 20, 21 mindestens
so gross wie der Querschnitt des EntlüStungskanali29 der Form 27, 28.
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In der Praxis beträgt dieser Querschnitt ca, 50 mm2.
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Die Querschnittsfläche geht jedoch in der Strömungsrichtung des Metalles
in den schlitzförmigen Querschnitt der Abkühlstreckeluber. Hierdurch wird die Wandstärke
des aus dem Entlüftungskanal 29 der Form 27, 28 in den Blockaufsatz 20, 21 strömenden
Metalls auf ein Mass verringert, bei welchem der Metallfluss zum Stillstand kommt.
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Das Metall wird also innerhalb des Blockaufsatzes je nach Einpressdruck,
Temperatur und Umgebungstemperatur in jedem Fall auf einen so grossen Widerstand
stossen, dass ein weiteres Fliessen des Metalls unterbunden wird.
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In der Praxis besteht die Gefahr, dass sich die Formenhälften, die
in der Formenebene normalerweise fest aufeinandergepresst liegen, etwas öffnen,
sodass in der Formenebene ein Spalt entsteht. Diese Bewegung würde sich beim Erfindungsgegenstand
auch auf die Blockaufsatzhälften 20, 21 übertragen. Dadurch besteht die Gefahr,
dass der Querschnitt in der Kühistrecke sich vergrössert und damit die sbkuhlwirkung
verringert wird. Um den etwaigen Auswirkungen in diesem Fall vorzubeugen, kann erfindungsgemäss
in deia Kanal 23 ein Einsatz 23b aus porösem Material, z.B. Sintermetall, angeordnet
sein. Spätestens im Bereich dieses Einsatzes wird das Metall sich verfestigen und
mit diesem Einsatz verbinden, der dann nach dem Guss aus dem Kanal 23b mit entfernt
und durch einen neuen ersetzt wird.
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Die dargestellte Formgebung des Blockaufsatzes ist nur ein Ausführungsbeispiel.
Diese Formgebung kann ohne vom Grundgedanken der Erfindung abzuweichen, geändert
werden, weil es lediglich darauf ankommt, innerhalb des Blockaufsatzes die Wandstärke
des Kanals durch eine entsprechende Formgebung
unter das Fliessvermögen
des eingegossenen Metalles zu bringen, ohne dass hierbei der ursprüngliche Querschnitt,
nämlich der Querschnitt des Entlüftungskanals 29 der Form 27, 28 unterschritten
wird. Am einfachsten erreicht man dies dadurch, dass man den Kanal innerhalb des
Blockaufsatzes in einen schlitzförmigen Querschnitt überführt.
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Zur weiteren Unterstützung der gewünschten Abkühlung des fliessenden
Metalles und damit zu seiner Erstarrung sind zweckmässig in den beiden Hälften 20,
21 des Blockaufsatzes Eühlwasserbohrungen 22 vorgesehen.
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Die Befestigungen 26 zwischen den Blockhälften 20, 21 und den Formenhälften
27, 28 können beliebig ausgeführt sein.
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Ferner können die Formenhälften 20, 21 mit einem Auswerfsystem (nicht
dargestellt) für das in der Abkuhlstrecke 24 erstarrte Metall augerüstet sein, z.B.
mit Auswerferstiften, die über eine gefederte Platte beaufschlagt werden, wobei
z.B. beim Schliessen der Form und damit auch des Blockaufsatzes über entsprechende
Druckstifte die Federn gespannt werden.
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Fig. 6 zeigt eine Ausführungsform der Vorrichtung gemäss der Erfindung,
bei welcher das Verbindungsstück 5 mit einer Dichtklappe 31 ausgerüstet ist, welche
durch einen Antrieb 32 geöffnet und geschlossen wird. Die Abdichtung erfolgt beispielsweise
mittels eines Dichtringes 33. Bei dieser Ausführungsform entfällt die Vakuumleitung
3 (Fig. 1), da die Beschickung der Druckgiessmaschine 4 mit dem Giessmetall in konventioneller
Weise über die Füllöffnung 11 bei geöffnetem Deckel 31 des Verbindungsstückes 5
erfolgt.
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Nach dem Einfüllen des Metalles wird der Deckel 31 geschlossen, worauf
alsbald die Evakuierung über die Leitung 6 erfolgt.
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Bei der Ausführung des Transportgefässes gemäss Fig. 7 besteht das
Metallverschlussventil aus einer Kugel 41 mit Zugstange 42. Durch eine Druckfeder
43 wird die Kugel 41 über die Zugstange 42 geschlossen gehalten. Das obere Ende
der Zugstange 42 trägt einen Kolben 44. Dieser befindet sich in einem Steuerzylinder
45, welcher über eine Büchse 46 an der Oberseite der Verschlussplatte 16 befestigt
ist. Der Kolben 44 kann pneumatisch durch die Steuerleitungen 47, 48 auf- und abwärts
bewegt werden, und zwar gegen die Wirkung der Feder 43.
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Die Evakuierungsleitung 3 ist an die Büchse 46 angeschlos sen, welche
durch die Bohrung 49 mit dem Innenraum des Transportgefässes 1 in Verbindung steht.
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An der Verschlussplatte 16 ist zweckmässig ein Fuhler 50 zur Bestimmung
der Metallmenge angebracht, welche beim Eintauchen des Transportgefässes 1 in das
flüssige Metall im Ofen 15 einströmen soll.
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Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung liegt darin, dass es nicht
erforderlich ist, die Vakuumabsaugung wahrend des Giessvorganges abzuschalten. Wie
bereits erwähnt, kann die Absaugung vielmehr bis zur Beendigung sowie sogar über
die Beendigung des Einpressvorganges hinaus aufrechterhalten werden. Bei der Durchführung
des erfindungsgemässen Verfahrens ergibt sich als weiter Vorteil, dass die Einpressdrücke
bis zu 40% und in Einzelfällen auch darüber hinaus verringert werden können. Ferner
sind die Herstellungs- und Betriebskosten für eine Druckgiessmaschine gemäss der
Erfindung wesentlich geringer als bei allen bekannten Druckgiessmaschinen mit Vakuumsystemen.
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Der Blockaufsatz gemäss der Erfindung kann ausserdem bei allen bekannten
Druckgiessmaschinen ohne weiteres verwendet werden, wobei sich wesentlich verbesserte,
insbesondere
lunkerfreie Gussstücke ergeben.
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Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Erfindung liegt in der Betriebssicherheit
und Einfachheit des Verfahrens sowie der zu seiner Durchführung dienenden Maschinen
bzw. Vorrichtungen.
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Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Verfahren bzw. Vorrichtungen
zur Durchführung beschränkt, sondern kann in Einzelheiten den gegebenen Erfordernissen
angepasst werden, ohne vom Grundgedanken der Erfindung abzuweichen.