DE2628099C2 - Verfahren zum Herstellen einer Maske - Google Patents
Verfahren zum Herstellen einer MaskeInfo
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Description
[>ir I ifmcliing betrifft ein Verfahren /um Herstellen
emv] Maske, welche in festgelegten Bereichen eine
angewandte Strahlung absorbiert und im übrigen die Strahlung durchläßt, auf einem Träger, welcher ein für
li'· Strahlung durchlässiges Substrat einschließt, hei
ill mi Laufe ιΙ·τ Herstellung mindestens zweimal
bell·, hl··! wird
Die genannten Masken finden Verwendung bei der lithographischen Übertragung von Mustern, welche in
der Produktion von integrierten Schaltungen etc. weit
Anwendung findet Die lithographische Übertragung von Mustern wurde entwickelt, weil integrierte
Schaltungen usw. Muster mit außerordentlich geringen Dimensionen und kleinen Toleranzen erforderlich
machen. Alle Arten der lithographischen Musterübertragung brauchen eine Strahlungsquelle und eine
Maske, um diese Strahlung so zu modulieren, daß ein erwünschtes Muster auf einen Empfänger übertragen
wird, der mit einem auf die Strahlung, die sich als höchst vorteilhaft für die lithographische Musterübertragung
herausgestellt hat, ist die Röntgenstrahlung. Die Anwendung von Röntgenstrahlung macht jedoch eine
sorgfältige Auswahl der Maskenmaterialien sowie ein relativ großes Höhen-Breiten-Verhältnis (HB-Verhältnis)
bei den Masken notwendig.
Einem Fachmann sollte es außerdem klar sein, daß ein
wichtiger Parameter jeder Maske das Kontrastverhältnis ist, welches mit ihr erzielt werden kann. Unter
diesem Verhältnis versteht man folgendes: Eine Maske besteht aus Materialien, welche entweder die zur
Beleuchtung verwendete Strahlung hindurchlassen oder absorbieren. Das Kontrastverhältnis ist nun eine Zahl,
welche die Effektivität der Maske bei der Absorption von Strahlung, welche nicht durchgelassen werden soll
und gleichzeitig beim Hindurchlassen von Strahlung, welche hindurchgelassen werden soll, definiert. Ein
außerordentlich bedeutsamer Faktor für die Bestimmung des Kontrasiverhältnisses jeder Maske ist das
HB-Verhältnis, d.h. das Verhältnis zwischen der Höhe
des Maskenmaterials und der Breite dieses Materials, bzw. der Breite des schmälsten Maskenelements im
ss Maskenmuster.
Aufgrund der Erfahrung, welche man mit den Maskenherstellungsmethoden gemäß dem Stand der
Technik gemacht hat, gilt die Faustregel, daß das HB-Verhältnis kleiner oder gleich 1 ist, d. h. es wird als
schwierig angesehen. Masken herzustellen, in welchen die Dicke des Maskenmaterials größer ist als die Breite
des Materials. Dies war bei dem bekannten Verfahren ein wesentliches Hindernis bei der Reduzierung der
Abmessungen von Komponenten von verschiedenen integrierten Schaltungen, weil die endgültigen Abmessungen
der Komponenten zu der Breite der sie produzierenden Maske proportional sind. Platin und
Kupfer z. B. müssen mindestens 0,3 μηι dick sein, um mit
Röntgenstrahlen mit einer Wellenlänge von 8.3 Ä ein
¥1 Kontrastverhältnis größer als ca. 3 : I zu erzielen. Da
dieses Kontrastverhälinis etwa die Grenze bildet, bei
der noch eine vernünftige Lackbearbeitung möglich ist. verlangen solche bekannten Masken Breiten von
mindestens 0,3 μπι.
Die genannte Begrenzung des HB-Verhältnisses hat
ihren Grund in den Maskenherstellungsmethoden gemäß dem Stand der Technik. Gemäß dem Stand der
Technik wurden Masken mit sehr feinen Mustern unter Anwendung von Elektroncnstrahl-Belcuchtung hergestellt.
Aufgrund der festgestellten Elektroncnstrahlung. clic mit der Dicke des Lackmaterials ansteigt, wurde die
oben erwähnte Faustregel entwickelt. Bei dem erwähnten
bekannten Verfahren wird ein Lack auf ein Substrat aufgebracht und durch einen Kleklroncnstrahl beleuch
<"'' tct. wcl her von einer entsprechenden, eir. bestimmtes
Miistci definierenden Maske moduliert wird. In den
meisten praktischen Systemen streicht der l.lektmnen
strahl über die /u belichtenden Bereit lic wnhei die
Strahlintensität mittels Computer gesteuert wird. Der belichtete Photolack kann durch Entwickeln entfernt
werden und in die Bereiche, in denen sich vorher der Photolack befand, kann Metall oder ähnliches plattiert
werden. Im selben Maß, in welchem der entfernte Photolack und somit das planierte Metall in der Form
der Maske proportional ist, wurde das Muster wirksam übertragen. Um die Dicke der hergestellten Maske zu
erhöhen, ist die Dicke der Lackschicht erhöht worden. Die Streuung des Elektronenstrahls in diesem dickeren
Lack bewirkt jedoch, daß sich der belichtete Lack in der Form von der gewünschten Maskenform unterscheidet
Infolgedessen verschlechtert sich bei einer Lackdicke von mehr als 1 bis 2 μη\ die Übertragung der Muster.
Zwar ist es auch mit den Methoden nach dem Stand der Technik immer noch möglich, dicke Masken herzustellen,
bei weichen sich die Auswirkung der Elektronenstrahlstreuung nicht so stark auswirken, indem die
Maske in einer Reihe von Stufen hergestellt wird. Man geht dabei so vor, daß unter Anwendung des bekannten
Verfahrens, d. h. unter Anwendung verhältnismäßig dünner Lackschichten mit einem Elektroner-urahl, der
von einer als Vorlage dienenden Urmaske moduliert wird, belichtet wird und erhält auf diese Weise ein
Zwischenprodukt Dieses Zwischenprodukt wird anschließend mit einer zusätzlichen Schicht Lack überzogen,
worauf ein zweites Mal unter Verwendung derselben Urmaske und derselben Elekronenstrahl-Beleuchtung
belichtet wird. Natürlich könnte dieser Verfahrensablauf beliebig oft wiederholt werden und
damit eine Maske der gewünschten Dicke hergestellt werden. Der wesentliche Nachteil dieser Technik liegt
jedoch in den Problemen, die auftreten, wenn die Urmaske zu der Maske, die gerade hergestellt wird,
justiert wird, was vor jedem der Belichtungsschritte notwendig ist. Jeder Fehler bei der Justierung führt zu
einer Verschlechterung des Produkts.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Herstellen einer Maske mit einem HB-Verhältnis
größer 1 an_ugeben, bei dem bei aufeinanderfolgenden Belichtungsschritten keine Justierprobleme auftreten,
und das in einem fabrikmäßigen Rahmen ohne übermäßigen zeitlichen und apparativen Aufwand
anwendbar ist.
Diese Aufgabe wird mit einem Verfahren der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß nach
bekannten lithographischen Verfahren auf dem Träger eine Maske mit dem gewünschten Muster erzeug*, wird,
daß diese erste Maske mit negativem Lack beschichtet wird und der Lack durch das Substrat und die erste
Maske Hindurch belichtet wird, daß dann die nichtbelichteten Lereiche herausgelöst und die entstandenen
Löcher mit Maskenmaterial mindestens teilweise gefüllt werden und daß ggf. die Verfahrensschritte ab dem
Beschichten mit Lack ein- oder mehrfach wiederholt werden.
Unter einem negativen Lack versteht man einen solchen, der beim Belichten unlöslich im angewandten
Entwickler wird. Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens lassen sich die auch sonst bei
lithographischen Verfahren benutzten Vorrichtungen verwenden. Dadurch ist kein zusätzlicher apparativer
Aufwand bei seiner Anwendung notwendig. Gegenüber bekannten Verfahren, bei welchem mehrfach belichtet
wird, zeichnet sich das crfindungsgeniäßc Verfahren besonders dadurch aus, daß bei seiner Anwendung bei
der zweiten und den 'olgenden Belichtungen keine lustierproblemc auftreten, weil die bereits hergestellten
Maskenlagen bei der folgenden Belichtung als Maske dienen, weshalb exakt nur diejenigen Bereiche der
Lackschicht belichtet und damit unlöslich werden, welche nicht im Bereich des »Schattens« der bereits
hergestellten Maskenlagen liegen. Es ist deshalb sichergestellt, daß in den einzelnen Maskenlagen
identische Bereiche des Maskenmusters exakt übereinanderliegen. Das erfindungsgemäße Verfahren ist
deshalb nicht nur einfacher durchzuführen, als die bekannten Verfahren, sondern es liefert auch reproduzierbar
Masken mit sehr kleinen Toleranzen in ihren Abmessungen. Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt
es zwar, beliebig viele Maskenlagen aufzubauen und dadurch ein sehr großes HB-Verhältnis zu
erreichen, um ein HB-Verhältnis von mindestens 2 zu erreichen, genügt jedoch bereits, wenn die Verfahrensschritte ab dem Beschichten mit Photolack einmal
durchgeführt werden.
Zwar ist aus der US-PS 37 40 280 der Verfahrensschritt der Belichtung einer Resi?* chicht durch das
Substrat hindurch unter Markierung durch eine vorher aufgebrachte Struktur bereits bekannt, jedoch wird das
in der US-Patentschrift beschriebene Verfahren dazu benutzt, um eine Struktur, welche aus in ein isolierendes
Material eingelegten Halbleiterbereichen besteht, mit im wesentlichen planarer Oberfläche herzustellen, und
die Anregung dieses Verfahrens für die Erzeugung einer Maske mit einem HB-Verhältnis
> 1 einzusetzen, ist der US-Patentschrift nicht, auch nichi in naheliegender
Weise, zu entnehmen.
Der Aufbau der zweiten und der folgenden Maskenlagen wird in vorteilhafter Weise dadurch
erleichtert, daß eine erste Maske erzeugt wird, in der die Zwischenräume zwischen den strahlungsundurchlässigen
Bereichen mit Lack gefüllt sind, weil dann die Lackbeschichtung auf eine im wesentlichen planare
L'nterlage erfolgt.
Für die lithographische Übertragung von Musti-rn hat
sich Röntgenstrahlung als besonders geeignet erwiesen und es ist deshalb vorteilhaft, daß sich das erfindungsgem?3e
Verfahren mit Röntgenstrahlung durchführen läßt. In diesem Fall ist es vorteilhaft, wenn ein Substrat
verwendet wird, das aus einem Material aus der Gruppe Mylar, Be, Si3N4N, SiO2, Si, AI2O3, B4C, BN, C und B2O3
besteht. Diese Materialien sind für Röntgenstrahlen hinreichend durchlässig, und es lassen sich aus ihnen
dünne Schichten mit ausreichender Festigkeit bilden.
Das erfindungsgemäße Verfahren läßt sich auch bei Anwendung anderer Arten von Strahlung, beispielsweise
mit UV-Licht, in vorteilhafter Weise durchführen, wenn die verwendeten Materialien entsprechend
ausgewählt werden.
Es is* vorteilhaft, wenn das Füllen der Löcher durch
Plattieren vorgenommen wird. Damit lassen sich in einfacher Weise beispielsweise die als Majkenmatepalien
vorteilhaften Materialien Gold, Kupfer und Platir aufbringen.
Das Plattieren läßt sich in vorteilhafter Weise durchführen, wen.i ein Träger verwendet wird, der aus
dem Substrat und einer dünnen, die Plattierung unterstützenden Platlierungsschicht. welche sich auf der
Seite des Trägers befindet, auf der die Maske aufgebaut werden soll, besteht.
Es ist vorteilhaft, wenn die Platticrutigsschicht aus Cm.
P*, Au oder NiFe ncrgestellt wird. Diese Materialien
sind mit den Maskenrnaterialien kompatibel und wenn sie in hinreichend dünner Schicht aufgetragen weiden,
behindern sie nicht wesentlich den Durchgang der
Strahlung. Dabei ist es vorteilhaft, vcnn die Pl.ittierungsschicht
nur etwa 200 A (!Vk gemacht wird, da eine
Schicht dieser Dicke den Durchgang der Strahlung praktisch überhaupt nicht behindert, aber ::ndercrseits
ihren Zweck, nämlich die Plattierung zu unterstützen. '■>
erfüllt.
r.s ist vorteilhaft, wenn als Maskenmaterial und als
Material für die Platticriingsschicht nicht dasselbe
Material verwendet wird. weil, sofern dies erwünscht ist.
dann die Platticrungsschicht nach Vollendung der Maske in den nicht von Maskenmaterial betleckten
Bereichen besonders leicht, beispielsweise durch Ätzen,
entfernt werden kann.
Die Erfindung wird anhand von durch Zeichnungen erläuterten Ausführungsbeispielen beschrieben. Ks zci·
gen
Fig. IΛ bis IC} einschließlich Querschnitte des gemäß
dem Verfahren der vorliegenden Erfindung hergestellten Produktes in verschiedenen Stadien der Herstellung
und
F i g. 2 ein Fhilkliagramm der Verfahrensschrittc
jjemäß der Erfindung.
Vor der ausführlichen Beschreibung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird zur Unterstützung des Lesers eine Definition verschiedener Dimensionen von Vcrh.iltnisse
anhand der Fig. IG gegeben. Fig. IG stellt
schematised eine verallgemeinerte Maske mit Maskenclemcnten 19 dar. die auf einem Substrat 10 aufliegen.
Da die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin bcstedt. eine Maske zu liefern, und zwar insbesondere jo
für die litdograpdiscde Übertragung eines Muvicrs unter Verwendung einer Röntgenbelcuchuing. kann das
Substrat 10 aus einem Material bestehen, welches für
diese Beleuchtung durchlässig ist. Da jedoch andererseits die Erfindung auch für die Herstellung von Masken ü
für die photolithograpdiscdc Übertragung von Mustern mit einer Beleuchtung angewandt werden kann, die
nicht ,ins Röntgenstradlen besteht, wird das Substrat 10
in diesem Fall ein Material sein, das für die verwendete
Beleuchtung durchlässig ist. Die Maskenelemente 19 -to
sind schematisch dargestellt, wobei es einem Fachir.ann
klar sein wird, daß diese Maskenelemente irgend ein beliebiges Muster darstellen können, welches mit der
Maske übertragen werden soll. Wir haben oben auf die Tatsache Bezug genommen, daß eine Aufgabe der 4i
vorliegenden Erfindung darin besteht, das HB-Verhältnis
gegenüber demjenigen, welches gemäß den Verfahren nach dem Stand der Technik erreicht werden kann.
zu "laximieren oder zumindest zu erhöhen. In der in
Fig. IC; dargestellten Maske wird die Breite des
Maskenniaieriii!1· durch das Bezugszeichen » HV, angegeben,
während die Höde des Maskenmaterials durch das Bezugszeichen »X« angegeben wird. Das HB-Vcrhältnis
ist als X/W definiert. Obgieicd prinzipell viele Materialien für die Durcdfüdrung des erfindungsgemäßen
Verfadrens verwendet werden können, ziehen wir ein Substrat aus Mylar oder Beryllium vor. Das
Maskenmaterial selbst kann Platin. Kupfer oder Gold sein. Es können aucd andere Elemente, wie z. B. Erbium
als Maskenmaterial verwendet werden. Erbium hat bei einer Breite von 0.2 μηι und einer Höhe von 0.2 μιρ
(HB-Verhältnis = 1) und einer Wellenlänge von 8.3 Ä ein Kontrastverhältnis von ca. 3 : 1. das an der Grenze
liegt, wo sich noch ein Lackverfahren vernünftig durchführen läßt. Da jedoch Erbium sich nur sehr
schwierig plattieren läßt, bevorzugen wir Platin. Kupfer oder Gold, obgleich diese Elemente mindestens eine
Dicke von 0.3 μίτι erfordern, um bei einer Wellenlänge
von H.3 A ein Kontrastverhältnis von mindestens 3 ; ] /u
erzielen. Bei größeren Wellenlängen werden größere Konstrastverhältnissc und bei kürzeren Wellenlängen
kleinere Konstrastverhältnissc erzielt.
Die F ig. IA /eigi 'Jen ersten Schritt heim I !erstellen
einer Maske gemäß der vorliegenden Erfindung. Dabei handelt es sich jedoch um einen Verfahrensschritt, der
für den Stand der Technik t\ piscd ist. Im besonderen ist
auf ein Substrat 10 eine dünne, -lic !Mattierung
ermöglichende Plattieningsehicht 12 aufgebracht. In
einem Ausführungsbeispiel unserer Erfindung kann diese Schicht 200 \ dick sein und aus Kupfer bestehen.
In !-.päter folge,den Verfahrensschlitten kann es
erwünscht sein, diese Plattierungssehicdt bei Vordan·
densein eines später aufplatticrten Maskcnmaterials selektiv zu entfernen. Dies ist leicdtcr möglich, wenn die
Plattierungsschicht sich im Material vom Maskenmate rial unterscheidet. Für die Plattierungsschicht lassen sied
viele Materialien verwenden; zwei Beispiele sind Cu und NiFe. Auf die Plattieriingsschklit 12 wurde ein positiver
Photolack aufgebracht. Die Dicke dieser Photolackschicht liegt in der Größenordnung der niedrigsten
Linienbreite im Muster. Diese Struktur wird dann mitteis eines Elektronenstrahls 15 belichtet, der durch
eine computergesteuerte Maske moduliert wird (siehe in diesem Zusammenhang (»Electron Beam Lithography
i'or Complex High Density Devices,, von Chang u. a.. hll<
International Conference in Electron and lon Beam Science Technology. Electro Chemical Socien.
Seite 580 ff. (1974)). Nach dem Bestrahlen der in der Fig. IA gezeigten Struktur wird entwickelt. Das
resultierende Zwischenproduk' ist in der F i g. IB gezeigt. In der Fig. IB hat nun der Photolack 13 eine
Anzahl von »Löchern« (beispielsweise 11.4 und 11 B).
durch welche die Plattierungsschicht 12 freigelegt wird. Natürlich hängt das aus der Lackschicht 13 entfernte
Lochmuster von der als Vorlage dienenden l.rmaskc i.nd von der Art. in welcher sie den Elektronenstrahl 15
moduliert, ab.
Fig. IC zeigt das Zwischenprodukt, nachdem Metall,
wie z. B. Au. Cu. Pt in die Löcher 11.4 und I Iß plattiert
worden ist. Dieses Metall ist ein Teil des Maskenmaterials. Es zeigt sich, daß die Plattierung erreicht wurde,
ohne daß der Lack 13 entfernt wurde.
Anschließend wird ein zusätzlicher Lack 16 au: das in
der Fig. IC gezeigte Zwischenprodukt (oder den Träger) aufgebracht. Dieser Lack 16 ist bevorzugt ein
negativer Lack und kann durch Aufschleudern aufgebracht werden.
Die in der Fig. ID gezeigte Struktur wird nun mit
Röntgenstrahlen durch das Substrat 10 h: .durch bestrahlt, um diejenigen Teile des Lacks 16 zu belichten,
die nicht durch die zuvor aufgebrachten plattierten Bereiche 17 geschützt sind.
Man sieht, daß die zuvor belichteten Bereiche 114
und IIS. die dann mit Materialien, wie Platin. Kupfer
oder Gold plattiert worden sind, in derselben Weise zur Modulierung der Röntgenstrahlen dienen, wie die
Urmaske den Elektronenstrahl 15 bei der Übertragung eines bestimmten Musters auf die ursprüngliche
Lackschicht modulierte. Es ist besonders wichtig, daß während der zweiten Beleuchtung keine Maske
erforderlich ist Infolgedessen können kein Fehljustierungen auftreten.
Nach dem zweiten Beleuchtungsschritt wird der negative Lack entwickelt. Da es sich um einen negativen
Lack handelt, werden die nichtbeiichteten Bereiche entfernt und hinterlassen »Löcher« liCund HDdurch
die l.ackschicht 16 hindurch zu den zuvor plattierten
Bereichen 17. Nach diesem Entwicklungssdiritt zeigt
das teilweise fertiggestellte Produkt nunmehr die in der F i g. IE gezeigte '7orm.
Anschließend an das Entwickeln wird ein zusätzlicher
Plattierungsschritt ausgeführt, um die Dicke der plattierten Bereiche 17 so zu verstärken, daß ihre
OberT.che mit der Oberfläche der negativen Lackschicht 16 in einer Ebene liegen. Somit wird dem
Maskenmatenal zusätzliche Dicke gegeben. Nach dem zweiten Plattierungsschritt zeigt die Struktur die in der
Fig. IF gezeigte Form, worin die zusätzliche Plattierung
durch das Bezugszeichen 18 markiert wird.
Wenn dies erwünscht ist, kann diese Struktur als eine Maske bei der Verwendung von Röntgenbelcuchtung
verwendet werden. Die plattierten Bereiche 17 und 18 dienen zur Absorption der Röntgenbeleuchtung, so daß
von Hiesen Bereichen beschützte Bereiche nicht hnjpiirhipi wrrrlpn Andererseits werden solche Bereiche,
die nicht von den plattierten Bereichen 17 und 18 >o beschützt sind, mit der Röntgenstrahlung durch das
Substrat 10, die Plattierungsschicht 12 und die Lackschichten 13 und 16 beleuchtet. Zur Erhöhung des
Kontrastverhältnisses kann es jedoch erwünscht sein, dieses unnötige Material zu entfernen. r>
Trifft dies zu, so können die Lackschichten 13 und 16 nunmehr mit einer dem Fachmann wohlbekannten
Methode entfernt werden. Die positive Lackschicht 13 kann z. B. Polymethyimethacrylat enthalten, das mit
Methylisobutylketon entfernt werden kann und der nega ;ve Photolack 16 kann aus einem zyklisierten
Poly-cis-Isopren, beispielsweise dem von der Fa. Kodak
unter dem Handelsnamen KTFR angebotenen Photolack, bestehen, das mit einem Gemisch aus Tetrachloräthylen,
o-und p-Dichlorbenzol und Phenol, beispielsweise
mit den von der Fa. Kodak angebotenen Ablöser 1100. entfernt werden.
Nach dem Entfernen der Lackschichten 13 und 16 kann die Plattierungsschicht 12 ebenfalls durch Ätzen in
einem entsprechenden Bad entfernt werden. Ein Ätzbad /um selektiven Entfernen einer aus Kupfer bestehenden
Plattierungsschicht 12 in Gegenwart von aus Gold oder Platin bestehenden Maskenmaterial 18 besteht aus mit
NaCI gesättigtem Ammoniumchlorid oder aus Ammoniumpersulfat mit Quercksilberchlorid oder aus Ferrichloridlösungen.
Beim selektiven Ätzen von Chromnickel oder magnetischen Legierungen auf Nickelbasis kann
das selektive Ätzen mit Lösungen von Ferrichlorid oder einer Salpertersäure. Salzsäure und Wasser enthaltenden
Lösung, wobei auf drei Teile Wasser ein Teil Salpetersäure und ein Teil Salzsäure kommt, vorgenommen
werden. Selbstverständlich werden die Bereiche der Plattierungsschicht 12. welche unter den plattierten
Bereichen 17 und 18 liegen, beim Ätzen nicht angegriffen werden, da sie beschützt sind.
Nach dem Ätzschritt liegt die in der Fig. IG gezeigte
Konfiguration der fertigen Maske vor, in welcher die Bezugszeichen 19 die plattierten Schichten 17 und 18
bezeichnen.
Das Herstellungsverfahren ist damit erklärt Ein Durchschnittsfachmann wird verstehen, daß zusätzliche
Schichten aus negativem Lack 16 auf die in Fig. IF
gezeigte Struktur aufgetragen werden können. Für jede zusätzliche Schicht wird ein Röntgenbeleuchtungsschritt
durchgeführt, dem ein Entwicklungsschritt und ein zusätzlicher Plattierungsschritt folgen. Diese vier
Schritte können so oft wie gewünscht ausgeführt werden, um die Höhe der plattierten Bereiche 17 und 18
nach Wunsch aufzubauen. Du ab dem zweiten Beleuchtungsschritt bei jedem Beleuchtungsschritt die
Strahlung von den zuvor plattierten Bereichen 17 und 18 usw. moduliert wird, sind keine Justierprobleme zu
überwinden.
Ungeachtet des Vorteils des erfindungsgemäßen Verfahrens, d. h. die mögliche vielfache Belichtung, ohne
daß (ustierungsprobleme auftreten, haben wir herausgefunden,
daß nur eine einzige negative Lackschicht 16 mit den damit verbundenen Beleuchtungs-, Entwicklungsund
Plattierungsschritten notwendig ist, um die Höhe der Maske auf die erwünschte Dicke von mehr als I μπι
aufzubauen, um auf diese Weise das erwünschte HB-Verhältnis von mindestens 2 zu erzielen. Die fertige
Maske kann zur Herstellung anderer Masken oder zur Herstellung von Anordnungen, die natürlich das
erwünschte Endergebnis sind, verwendet werden. Da ein Durchschnittsfachmann mit der Art und Weise
vertraut ist. in welcher eine Maske zur Herstellung anderer Masken oder zur Herstellung fertiger Vorrichtungen
verwendet wird, wird eine Beschreibung dieser Herstellungsvorgänge an dieser Stelle nicht für
erforderlich gehalten.
Fig. 2 zeigt in einem Flußdiagramm die verschiedenen
Schritte des Verfahrens gemäß der Erfindung. Ein für die gewählte Strahlung durchlässiges Substrat wird
(in Schritt A) mit einer dünnen (ca. 200 Ä) in der Figur mit »plattierende Schicht« bezeichneten Plattierungsschicht
bedeckt. Die Plattierungsschicht besteht aus einem Material, welches mit dem gewünschten Maskenmaterial
kompatibel ist. Beispielsweise hierfür sind Gold. Kupfer und Platin. Es wird dann eine positive
Lackschicht aufgebracht (Schritt B). Das Material dieser Beschichtung hängt natürlich von der im nächsten
Schritt für die Belichtung benutzten Strahlung ab (Schritt C). Nach der Belichtung wird der Lack
entwickelt (Schritt D) und ein passendes Maskenmaterial wird dann (Schritt E) in die »Löcher« plattiert. Für
eine in der Röntgenlithographie verwendete Maske ist ein solches Material ein Material mit guten Röntgenabsorptionseigenschaften,
wie z. B. Kupfer. Platin oder Gold. Wie in der F i g. 2 gezeigt sind die Schritte A bis E
typisch für Verfahren gemäß dem Stand der Technik.
Nun wird der Träger (oder das Zwischenprodukt) mit einem passenden Lack überzogen (Schritt E), z. B. mit
einem negativen Röntgenlack. Anschließend wird der beschichtete Träger mit den Röntgenstrahlen bestrahlt
(Schritt G), wobei das Substrat zwischen dem Lack und der Röntgenstrahlquelle liegt, so daß das zuvor durch
Plattierung aufgebrachte Material die den Lack belichtenden Strahlen moduliert. Anschließend wird der
Lack entwickelt (Schritt H), um die nicht belichteten Bereiche zu entfernen. Dann wird zusätzliches Plattierungsmetall
in die »Löcher« gebracht (Schritt I), die von
dem entfernten Lack hinterlassen wurden.
Mit den Schritten Fbis /wird die Höhe der Maske
vergrößert und damit das HB-Verhältnis erhöht Diese Schritte können nun beliebig wiederholt werden, um die
Höhe der Maske zu steigern. Mit dem letzten Plattierungsschritt ist der Prozeß im wesentlichen
abgeschlossen. Die Maske mit dem erwünschten HB-Verhältnis liegt fertig vor. Wenn notwendig, können
jedoch in den Schritten K und L der überflüssige Lack
und die ungeschützte Plattierungsschicht entfernt werden.
Wenn das Verfahren gemäß der Erfindung mit Röntgenstrahlen ausgeführt werden soll, muß das
Substrat für diese Art Strahlung durchlässig sein.
Außerdem muß das Substrat eine ausreichende
mechanische Festigkeit aufweisen, um die Maske tragen zu können. Die meisten Verbindungen der leichten
Elemente sind ausreichend durchlässig für Röntgenstrahlen, genauso wie einige der leichten Kiemente
selbst. Außerdem soiite das gewählte Material ein fester
Stoff sein, der in die Form einer dünnen Schicht gebracht werden kann. Einige Beispiele von Materialien,
die diese Voraussetzungen erfüllen, sind organische Verbindungen mit ausreichender mechanischer Stärke, in
wie 7.. B. Polyethylenterephthalat (Mylar) und anorganische Stoff wie IK Si1Na. SiC)1. Si. AI2Oi, BX. BN. C und
Obwohl — wie oben beschrieben — bei dem erfindungsgemäßen Verfahren bevorzugt Röntgenstrahlung
verwendet wird, wird es einem Durchschnittsfachmann klar sein, daß auch andere Strahlenarten, wie
f.. B. ultraviolette Strahlung unter Verwendung der dafür geeigneten Materialien angewandt werden
können.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (11)
1. Verfahren zum Herstellen einer Maske, welche in festgelegten Bereichen eine angewandte Strahlung
absorbiert und im übrigen die Strahlung durchläßt, auf einem Träger, welcher ein die
Strahlung durchlassendes Substrat einschließt, bei dem im Laufe der Herstellung mindestens zweimal
belichtet wird, dadurch gekennzeichnet, daß nach an sich bekannten lithographischen
Verfahren auf dem Träger eine Maske 17 mit dem gewünschten Muster erzeugt wird, daß diese erste
Maske mit negativem Lack (16) beschichtet wird und der Lack (16) durch das Substrat (10) hindurch und
unter Verwendung der ersten Maske (17) als Belichtungsmaske belichtet wird, daß dann die nicht
belichteten Bereiche herausgelöst und die entstandenen »Löcher« (11C WD) mit Maskenmaterial (18)
mindestens teilweise gefüllt werden und erforderlichenfalls die Verfahrensschritte ab dem Beschichten
mit Lack ein-oder mehrfach wiederholt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine erste Maske (17) erzeugt wird, in
der die Zwischenräume zwiscnen den strahlungsundurchlässigen Bereichen mit Lack (13) gefüllt sind.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mit Röntgenstrahlung bestrahlt
wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein Substrat (10) aus einem Material
aus der Gruppe Polyethylenterephthalat, Be. S13N.1,
SiO2, .Si, Al2O^, B4C, BN, C und B2O3 verwendet wird.
5. Verfahren nach Anspru !i 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß mit UV-Licht bestrahlt wird.
6. Verfahren nach einem c !er mehreren der Ansprüche I bis 5. dadurch gekennzeichnet, daß das
Füllen der »Löcher« (HC UD) durch Plattieren vorgenommen wird.
7. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche I bis 6. dadurch gekennzeichnet, daß als
Maskenmaterial Cu, Pt oder Au verwendet wird.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein Träger verwendet wird, dei
aus dem Substrat (10) und einer Plattierungsschicht (12) auf der Seite des Tragers, auf welcher die Maske
entstehen soll, besteht.
9. Verfahren nach Anspruch 8. dadurch gekennzeichnet,
daß die Plattierungsschicht (12) aus Cu, Pt. Au oder NiFe hergestellt wird.
10. Verfahren nach Ansprüche oder 9. dadurch
gekennzeichnet, daß die Plaitieriingsschicht (12)
200 A dick gemacht wird.
11. Verfahren nach einem oder mehreren der
Ansprüche 8 bis 10. dadurch gekennzeichnet, daß als Maskenmaterial und als Material für die Plattierungsschicht
nicht dasselbe Material verwendet wird.
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