DE2620162A1 - Hoehenverstellbare, schwingungsisolierende abstuetzvorrichtung fuer maschinen u.dgl. - Google Patents
Hoehenverstellbare, schwingungsisolierende abstuetzvorrichtung fuer maschinen u.dgl.Info
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Description
rMICIIIHUliHUi KOHHORNSHOFWEG 10 τ»· /j
POSTSCHECKKONTO FRANKFURT/M. 3425-605 %i
"·' ^*
DRESDNER BANK. FRANKFURT/M. 2300308 TELEFON: 56 10 78
E 25
EFFBE-¥erk
Fritz Brumme & Co.
Kommanditgesellschaft
Kommanditgesellschaft
6096 Raunheim (Main)
Höhenverstellbare, schwingungsisolierende Abstützvorrichtung
für Maschinen u. dgl.
Die Erfindung bezieht sich auf eine höhenverstellbare, schwingungsisolierende Abstützvorrichtung für Maschinen
u. dgl., mit mindestens einem elastischen Element und mit übereinander angeordneten und mittels einer Schraube im wesentlichen
horizontal gegeneinander verstellbaren Stützelementen, die mindestens ein Paar von einander zugeordneten, zur Horizontalen
geneigten Keilflächen aufweisen.
Es ist eine Abstützvorrichtung dieser Art bekannt, bei der ein unteres Stützelement mit seiner horizontalen Unterseite über
ein erstes elastisches Element auf dem Boden aufliegt und eine obere Keilfläche hat. Auf dieser liegt ein oberes Stützelement
ait seiner unteren Keilfläche auf, während die horizontale Oberseite mit einem zweiten elastischen Element abgedeckt ist,
auf dem die Maschine ruht. Mittels einer horizontal verlaufenden Schraube, die von der Seite her verstellt werden kann,
lassen sich die beiden Stützelemente gegeneinander verstellen, wodurch gleichzeitig die Höhe der Abstützvorrichtung geändert
wird. Da bei dieser Konstruktion während einer Verstellung die Oberseite relativ zur Unterseite verschoben wird, verwendet man
häufig Abstützvorrichtungen mit drei Stützelementen, bei denen ein oberes und ein unteres Stützelement mit Hilfe eines dazwischen
angeordneten mittleren Stützelements gegeneinander in der Höhe verstellt werden können.
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Diese mit Keilflächen arbeitenden Abstützvorrichtungen sind aber verhältnismäßig teuer. Hauptgrund hierfür ist es, daß
die Keilflächen als Gleitflächen sorgfältig bearbeitet werden müssen. Sie müssen geschliffen oder sogar präzisionsgeschliffen
werden. Wo Kosten eine Rolle spielen, hat man daher Abstützvorrichtungen eines anderen Typs verwendet, bei denen ein auf
dem Boden ruhendes elastisches Element durch ein unteres Stützelement abgedeckt ist, das von einem oberen Stützelement
übergriffen wird, auf dem die Maschine ruht. Das obere Stützelement
weist eine Gewindemuffe auf, durch die eine vertikale Schraube greift, welche das untere Stützelement und das obere
Stützelement auseinanderzudrücken vermag. Häufig ist jedoch eine vertikale Schraube unerwünscht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine schwingungsisolierende
Abstützvorrichtung der eingangs beschriebenen Art anzugeben, die wesentlich preisgünstiger hergestellt werden
kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß jeweils
zwischen die Keilflächen eines Paares ein elastisches Element gelegt und wenigstens an dem einen Stützelement fixiert ist.
Bei dieser Vorrichtung brauchen die Keilflächen nicht mehr metallisch
aufeinanderzugleiten, da sie durch ein elastisches Element voneinander getrennt sind. Oberflächenrauhigkeit und
Winkelfehler der Keilflächen spielen keine Rolle mehr. Man kommt daher mit einer sehr einfachen Bearbeitung oder ohne jegliche
Bearbeitung aus. Die Stützelemente können beispielsweise unbearbeitete Gußteile sein. Daher ist die Herstellung billig.
Wenn das elastische Element beidseitig an den Stützelementen
fixiert ist, wird die gesamte Horizontalverschiebung vom elastischen Element aufgenommen. Günstiger ist es jedoch, wenn
das elastische Element an der Keilfläche des anderen
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Stützelements frei aufliegt. Dann kann nämlich die Horizontalverschiebung
ganz oder teilweise von einer Gleitbewegung zwischen Keilfläche und elastischem Element aufgenommen werden.
Es hat sich gezeigt, daß die meisten der bisher verwendeten elastischen Materialien, insbesondere Kunst- oder Naturkautschuk,
eine solche Oberflächenbeschaffenheit haben, daß sie verhältnismäßig gut auf einer auch rauhen Keilfläche zu
gleiten vermögen. Gegebenenfalls kann diese Gleitfähigkeit durch Materialzusätze oder durch Auftragen eines Gleitmittels,
wie öl oder Fett, zwischen Keilfläche und elastischem Element verbessert werden.
Das Fixieren des elastischen Elements an einer Keilfläche oder beiden Keilflächen kann beispielsweise durch Kleben geschehen.
Vielfach ist es jedoch einfacher, das elastische Element durch Einsetzen in eine Vertiefung der Keilfläche des einen Stützelements
zu fixieren. Eine solche Fixierung kann in einem Gußteil sehr einfach angebracht werden.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist dafür
gesorgt, daß zwei mittlere Stützelemente oben und unten Keilvertikalen
flächen aufweisen, die zur/Mittelebene hin konvergieren, entsprechenden
Keilflächen an einem oberen und einem unteren Stützelement zugeordnet sind und mittels einer Schraube verstellbar
sind, die in das eine mittlere Stützelement mit Rechtsgewinde und in das andere mittlere Stützelement mit
Linksgewinde eingreift. Bei einer solchen Abstützvorrichtung erfolgt während einer Verstellung keine horizontale Bewegung
des oberen Stützelements relativ zum unteren Stützelement. Auch die Stellschraube braucht keine horizontale Bewegung
durchzuführen. Der symmetrische Aufbau führt zu einer gleichmäßigen Belastung. In Schraubenerstreckung verlaufende
Horizontalkraftkomponenten werden gut aufgenommen, gleichgültig, wie sie gerichtet sind. Zwar ergibt sich eine erhebliche
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Erhöhung der Zahl der Keilflächen; dies ist aber für die Herstellungskosten ohne Bedeutung, da eine Bearbeitung nicht
notwendig ist.
Günstig ist es ferner, wenn das obere Stützelement als Haube ausgebildet ist, dessen Umfangswand die anderen Stützelemente
teilweise übergreift und von der Schraube durchsetzt ist. Diese Haube hebt und senkt sich bei einer Verstellung. Sie schützt
die darunter befindlichen Teile und bietet auch ein optisch ansprechendes Bild.
Mit Vorteil bestehen die oberen und unteren Keilflächen jedes
mittleren Stützelements je aus einem symmetrisch zur Schraubenachse
angeordneten Paar von Keilflächen. Dies ergibt eine gedrungene Bauform, weil das Material für die Gewindebohrungen
und der Platz für die Keilflächen, eventuelle Vertiefungen oder Nuten, nicht miteinander kollidieren.
Die Schraube hat zweckmäßigerweise nahe ihrem Kopf ein Gewinde des einen Drehsinns mit größerem Durchmesser als das Gewinde
anderen Drehsinns. Auf diese Weise kann die Schraube von derselben Seite her in beide mittleren Stützelemente eingeführt
werden. Wenn beide Gewinde denselben Durchmesser haben sollen, muß der Kopf nachträglich angeschweißt oder ein den Gewindedurchmesser
nicht übersteigender Kopf mit Innen- oder Außenaehrkant verwendet werden.
Wenn eine höhere Stabilität auch gegenüber quer zur Schraubenachse
verlaufenden Horizontalkraftkomponenten erwünscht ist, empfiehlt es sich, die Keilfläche des anderen Stützelements
durch den Grund einer in Stellrichtung verlaufenden Nut zu bilden. Die Nutwände verhindern ein seitliches Ausweichen des
elastischen Elements, ohne die gewünschte Gleitbewegung zu beeinträchtigen.
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Eine andere Möglichkeit besteht darin, daß zwischen zwei Stützelementen zwei Paar Keilflächen mit zwischengelegten
elastischen Elementen vorgesehen sind, die quer zur Stellrichtung dachförmig zueinander geneigt sind.
Als vorteilhaft hat es sich ferner erwiesen, wenn die Keilflächen,
auf denen das elastische Element frei aufliegt, aus Aluminiumguß bestehen. Aluminiumguß läßt sich mit verhältnismäßig
geringer Rauhigkeit herstellen, so daß sich eine gute Gleitfähigkeit ergibt. Diejenigen Stützelemente, an denen die
elastischen Elemente fixiert sind, können aus Stahlguß bestehen.
Es hat sich erwiesen, daß bei einseitiger Fixierung des elastischen Elements der Winkel der Keilfläche zur Horizontalen
10° bis 20°, vorzugsweise etwa 15°, betragen sollte. Dies führt bei zwei übereinander angeordneten Paaren von derartigen Keilflächen
zu einem Keilwinkel von 20° bis 40°, vorzugsweise etwa 30°. Die für eine vorgegebene Höhenverstellung erforderliche
Horizontalverstellung wird ohne weiteres von der Gleitbewegung zwischen den elastischen Elementen und den Keilflächen aufgenommen.
Bei beidseitiger Fixierung des elastischen Elements dagegen sollte der Winkel der Keilfläche zur Horizontalen 20° bis 40°,
vorzugsweise etwa 30°, betragen. Dies bedeutet bei zwei Paar übereinanderliegender Keilflächen einen Keilwinkel von 40° bis
80°, vorzugsweise etwa 60°. Dieser größere Keilwinkel ist sinnvoll, um die für eine gewünschte Höhenänderung erforderliche
Horizontalverschiebung vollständig von den elastischen Elementen aufnehmen zu können. Versuche haben gezeigt, daß
sogar Keilwinkel von 90° und bis zu 120° angewendet werden können. In diesem Zusammenhang ist es auch zweckmäßig, die
Höhe des elastischen Elements größer als 20 mm zu wählen. Gegenüber dünneren elastischen Elementen können größere Querverschiebungen
aufgenommen werden.
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Mit Vorteil sind oberes und unteres Stützelement durch eine
Feder zusammengehalten. Diese Feder sorgt dafür, daß die Teile während des Transports und während der Montage ihre Relativlage
beibehalten. Nach der Montage sind die Federkraft© mit Bezug
auf das Masehinengewictit vernachlässigter.
Die Erfindung wird nachstehend anhand, in der Zeichnung dargestellter
Ausführungsbeispiel© näher erläutert. Es zeigen§
Figo 1 ein© Ansicht von oben auf eine Abstützvorrichtung mit
abgeschnittenem oberen
Pig* 2 eiiäen Yertikalschnitt längs äer Liaie A-A der Fig,
Fig. 3 einen Vertikalechnitt längs der Linie B-B in Fig. 1,
Fig. 4 einen TertikalseSinitt längs der Linie C-C in Fig. 1,
Fig. 5 einen Schnitt entsprechend Figo 3 durch ©ine andere
Ausführungsform und
Fig. 6 einen Schnitt entsprechend Fig. 4 durch eine Abwandlung.
Die Ausführungsform des* Figuren 1 bis 4 weist ein unteres
Stützelement 1, ein oberes Stützelement 2 und zwei mittlere
Stützelemente 3 und 4 auf. Das obere Stützelement 2 bildet eine Haube 5, welche die übrigen Teile umgibt. Das untere
Stützelement 1 weist zwei Keilflächen 6 und 7, das obere Stützelement zwei Keilflächen 8 und 9 auf. Das mittlere Stützelement
3 weist eine untere Keilfläche 10 und eine obere Keilfläche 11, das mittlere Stützelement 4 eine untere Keilfläche 12 und eine
obere Keilfläche 13 auf. Zwischen dem Paar der Keilflächen und 10 befindet sich ein erstes plattenförmiges elastisches
Element 14, zwischen dem Paar der Keilflächen 8 und 11 ein
zweites elastisches Element 15S zwischen dem Paar der Keilflächen
7 und 12 ein drittes elastisches Element 16 und zwischen dem Paar der Keilflächen 9 und 13 ein viertes elastisches
Element 17. Die genannten Keilflachen und elastischen
Elemente befinden sich auf einer Seite der Schnittlinie A-A. Auf der anderen Seite dieser Schnittlinie sind korrespondierende
Keilflächen und elastische Elemente vorgesehen, die jeweils mit
einem ' bezeichnet sind (Fig. I)*
Die mittleren Stützelements 3 wan 4 weisen je eine Gewindebohrung
18 und 19 auf, in. die eine Schraube eingreift, die
einen ersten Abschnitt 21 mit Linksgewinde und einen zweiten Abschnitt 22 mit Rechtsgewinde aufweist. Der dem Kopf 23 benachbarte
Abschnitt 21 hat einen größeren Durchmesser als der deia anderen Ende zugewandte Abschnitt 22. Diese Schraube durchsetzt
einen Schlitz 24 im Umfang der Haube 5. Eine Hülse 25 stützt sich am Kopf 23 ab und bildet damit einen Endanschlag für das
mittlere Stützelement 4.
Die elastischen Elemente sind an den mittleren Stützelementen 3 und 4 fixiert. Dies geschieht dadurch, daß die Elemente in
entsprechende Vertiefungen 26 in den Keilflächen 10, 11, 12 und 13 eingesetzt sind. Die Keilflachen6, 7, 8 und 8 sind durch
den Grund von Nuten 27 gebildet, deren Wände 28 und 29 ein seitliches Verschieben der elastischen Elemente verhindern.
Ein Gleiten der elastischen Elemente auf den Keilflächen 6, 7» 8 und 9 in Richtung der Achse der Schraube 20 ist dagegen
möglich.
Die Keilflächen haben jeweils einen Winkel von 15° zur Horizontalen.
Das untere Stützelement 1 und das obere Stützelement 2 bestehen aus Aluminiumguß, die mittleren Stützelemente 3 und 4
aus Stahlguß. Eine nachträgliche Bearbeitung, insbesondere eine spanabhebende Bearbeitung der Keilflächen ist nicht erforderlich,
da sämtliche Nuten und Vertiefungen in der Form vorgegeben sein
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können. Beim Verdrehen der Schraube 20 werden die mittleren Stutzelemente 3 und 4 gegeneinandergezogen, wobei die elastischen
Elemente 14, 15, 16 und 17 auf den Keilflächen 6, 7, 8 und 9 gleiten. Hierbei ändert sich die Höhenlage des oberen
Stützelements 2. Die Schwingungsisolierung erfolgt mittels der gleichzeitig als Gleitelemente dienenden elastischen Elemente.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 5 werden für einander entsprechende
Elemente um 100 erhöhte Bezugszeichen verwendet. Hierbei sind die elastischen Elemente 114, 115, 116 und 117
nicht nur durch Vertiefungen 126 in den Keilflächen 110, 111, 112 und 113 der mittleren Stützelemente 103 und 104 fixiert,
sondern auch in entsprechenden Vertiefungen 130 in den Keilflächen 106, 107, 108 und 109 des unteren Stützelements 101
und des oberen Stützelements 102. Wenn hier die mittleren Stützelemente 103 und 104 durch die vor der Zeichenebene liegende
und daher nicht sichtbare Schraube gegeneinander bewegt werden, wird die horizontale Verstellung durch eine Verformung
der elastischen Elemente aufgenommen. Zu diesem Zweck sind die elastischen Elemente verhältnismäßig hoch. Die Höhe beträgt
25 mm. Die Keilflächen verlaufen sämtlich in einem Winkel von 30° zur Horizontalen. Ein solcher Keilwinkel erlaubt eine
ausreichende Höhenverstellung auch ohne Gleitbewegung der elastischen Elemente.
Im Ausführungsbeispiel der Fig. 6 werden für einander entsprechende
Teile um 200 erhöhte Bezugszeichen verwendet. Diese Ausführungsform unterscheidet sich von derjenigen der Fig. 4
im wesentlichen dadurch, daß das obere Stützelement 202 keine Haube bildet und daß die elastischen Elemente 216, 217, 216» und
217' quer zur Achse der Schraube 220 dachartig schräggestellt
sind. Die entsprechenden Keilflächen haben also in einem Schnitt parallel zur Schraubenachse eine Fig. 3 entsprechende Schrägneigung
und quer dazu die in Fig. 6 veranschaulichte Schrägneigung. Durch diese doppelte Schrägneigung und durch die
symmetrische Anordnung der Teile können auch sämtliche
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horizontalen Kräfte gut übertragen werden, obwohl die Stabilität
der elastischen Elemente in Querrichtung wesentlich geringer ist als in Hauptdruckrichtung.
Die einzelnen Teile können durch eine nicht veranschaulichte Feder, die am oberen und am unteren Stützelement angreift,
zusammengehalten werden. Die Abstützvorrichtung wird bei der Montage unter eine Haschine gelegt. Anschließend wird durch
Verstellen der Schraube die Haschine nivelliert.
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Leerseite
Claims (15)
1. Höhenverstellbare, schwingungsisolierende Abstützvorrichtung für Maschinen u. dgl., mit mindestens einem elastischen
Element und mit übereinander angeordneten und mittels einer Schraube im wesentlichen horizontal gegeneinander verstellbaren
Stützelementen, die mindestens ein Paar von einander zugeordneten, zur Horizontalen geneigten Keilflächen aufweisen,
dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwischen die Keilflächen (6, 10,· 7, 12; 8, 11; 9, 13) eines Paares ein
elastisches Element (14 bis 17) gelegt und wenigstens an dem einen Stützelement (3, 4) fixiert ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Element (14 bis 17) an der Keilfläche (6 bis 9)
des anderen Stützelements (1, 2) frei und daher gleitbar aufliegt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Element (14 bis 17) durch Einsetzen in
eine Vertiefung (26) der Keilfläche (10 bis 13) des einen Stützelements (3, 4) fixiert ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei mittlere Stützelemente (3, 4) oben und unten Keilflächen (10 bis 13) aufweisen, die zur vertikalen
Mittelebene hin konvergieren, entsprechenden Keilflächen (6 bis 9) an einem oberen und einem unteren Stützelement
(1, 2) zugeordnet sind und mittels einer Schraube (20) verstellbar sind, die in das eine mittlere Stützelement mit
Rechtsgewinde (22) und in das andere mittlere Stützelement mit Linksgewinde (21) eingreift.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
obere Stützelement (2) als Haube (5) ausgebildet ist, dessen
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ORIGINAL INSPECTED
Umfangswand die anderen Stützelemente (1, 3, 4) teilweise
übergreift und von der Schraube (20) durchsetzt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen und unteren Keilflachen. (10 bis 13) jedes
mittleren Stützelements (3, 4) je aus einem symmetrisch zur
Schraubenachse angeordneten Paar von Keilflächen bestehen.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schraube (20) nahe ihrem Kopf (23) ein Gewinde (21) des einen Drehsimss mit größerem Durchmesser
als das Gewinde (22) anderen Drehsinns hat.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Keilfläche des anderen Stützelements (1, 2) durch den Grund einer in Stellrichtung verlaufenden
Nut (27) gebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen zwei Stützelementen (201 bis 204) zwei Paar Keilflächen (208, 212; 209, 213; 208«, 212«; 209',
213') mit zwischengelegten elastischen Elementen (216, 217; 216», 217') vorgesehen sind, die quer zur Stellrichtung
dachförmig zueinander geneigt sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützelemente (1 bis 4, 101 bis 104, 201 bis 204) unbearbeitete Gußteile sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 und 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Keilflächen (6 bis 9), auf denen das elastische Element (14 bis 17) frei aufliegt, aus Aluminiumguß
bestehen.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß bei einseitiger Fixierung des elastischen
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Elements (14 bis 17) der Winkel der Keilfläche zur Horizontalen 10° bis 20°, vorzugsweise etwa 15°» beträgt.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß bei beidseitiger Fixierung des elastischen Elements (214 bis 217) der Winkel der Keilflache zur
Horizontalen 20° bis 40°, vorzugsweise etwa 30°, beträgt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des elastischen Elements (214 bis 217) größer als
20 mm ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß oberes und unteres Stützelement (1, 2) durch eine Feder zusammengehalten sind.
709845/0551
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ID=5977281
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE2620162A Expired DE2620162C3 (de) | 1976-05-07 | 1976-05-07 | Höhenverstellbare, schwingungsisolierende Abstützvorrichtung für Maschinen u.dgl. |
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