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DE2323351A1 - Befestigungsvorrichtung - Google Patents

Befestigungsvorrichtung

Info

Publication number
DE2323351A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
plate
elements
fastening
screw
leg
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE2323351A
Other languages
English (en)
Inventor
Irven Harold Culver
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Southwestern Industries Inc NDGesDStaates Californien Los Ange Les Calif VStA
Southwestern Industries Inc
Original Assignee
Southwestern Industries Inc NDGesDStaates Californien Los Ange Les Calif VStA
Southwestern Industries Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Southwestern Industries Inc NDGesDStaates Californien Los Ange Les Calif VStA, Southwestern Industries Inc filed Critical Southwestern Industries Inc NDGesDStaates Californien Los Ange Les Calif VStA
Publication of DE2323351A1 publication Critical patent/DE2323351A1/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16BDEVICES FOR FASTENING OR SECURING CONSTRUCTIONAL ELEMENTS OR MACHINE PARTS TOGETHER, e.g. NAILS, BOLTS, CIRCLIPS, CLAMPS, CLIPS OR WEDGES; JOINTS OR JOINTING
    • F16B5/00Joining sheets or plates, e.g. panels, to one another or to strips or bars parallel to them
    • F16B5/02Joining sheets or plates, e.g. panels, to one another or to strips or bars parallel to them by means of fastening members using screw-thread
    • F16B5/0216Joining sheets or plates, e.g. panels, to one another or to strips or bars parallel to them by means of fastening members using screw-thread the position of the plates to be connected being adjustable
    • F16B5/0225Joining sheets or plates, e.g. panels, to one another or to strips or bars parallel to them by means of fastening members using screw-thread the position of the plates to be connected being adjustable allowing for adjustment parallel to the plane of the plates

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Connection Of Plates (AREA)
  • A Measuring Device Byusing Mechanical Method (AREA)
  • Container, Conveyance, Adherence, Positioning, Of Wafer (AREA)

Description

Southwestern Industries, Inc., eine Gesellschaft nach den Gesetzen des Staates California, 5880 Centinela Avenue, Los Angeles, California 90045 (V. St. A.)
Befestigungsvorrichtung
Die Erfindung betrifft eine einstellbare Befestigungsvorrichtung, mittels der sich zwei Elemente in gewünschter Lage zueinander fixieren lassen. Insbesondere handelt es sich um eine modulare verwandlungsfähige Befestigungsvorrichtung, mit der beispielsweise eine Reibrad-Längenmeßeinrichtung anbringbar ist. Derartige Reibrad-Meßeinrichtungen sind beispielsweise aus US-Patent 3 378 929 und 3 561 121 bekannt und werden unter der Handelsbezeichnung TRAV-A-DIAL vertrieben. Reibrad-Meßeinrichtungen wie das TRAV-A-DIAL-Gerät haben eine breite Anwendung auf dem Gebiet der Abstandsmessung zwischen zwei Elementen einer Werkzeugmaschine gefunden, beispielsweise Zwischenmessung des vom Schlitten einer Drehmaschine gegenüber dem Maschinenbett zurückgelegten Weges. In diesem Falle wird das Längenmeßgerät am Schlitten in der Weise befestigt, daß es mit seinem Friktions-Meßrad eine am Maschinenbett befestigte Maschine abtastet. Das
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Gerät wird so fixiert, daß die Rotationsebene des Meßrades eine gewünschte Lage zur benachbarten Schienenoberfläche einnimmt.
Bisher mußten zur Anbringung eines solchen Meßgetriebes an verschiedenen Werkzeugmaschinen jeweils besondere Montageeinrichtungen geschaffen werden, deren Konstruktion davon abhing, um welche Werkzeugmaschine (Dreh-, Fräs-, Hobel- oder dergl. Maschine) es sich handelte. Ferner ergaben sich Unterschiede daraus, um welches Fabrikat bzw. Modell der betreffenden Werkzeugmaschine es sich handelte und weitere Unterscheidungen waren hinsichtlich der Maschinenfunktion (Messung zwischen Schlitten und Bett oder zwischen Kreuzschlitten und Lenkschlitten und dergl.). notwendig. Die Wahl, der Befestigungsvorrichtung für solche Meßgeräte richtet sich nach den Forderungen der Ausbausteifigkeit, wie beispielsweise im US-Patent 3 561 120 dargelegt ist und nach den örtlichen Gegebenheiten an den einzelnen Werkzeugmaschinen, bestimmt durch Type, Marke und Modell. Das Ergebnis war, daß ein Hersteller oder Händler für solche Meßgeräte eine große Anzahl verschiedener Befestigungsvorrichtungen auf Lager halten mußte. Es leuchtet ein, daß derartige Praktiken wenig wirtschaftlich sind, weil man für eine riesige Anzahl von Montagebedingungen eine große Anzahl von Befestigungsvorrichtungen benötigt.
Es besteht somit ein Bedarf für eine vereinfachte und standadisierte Befestigungsvorrichtung, insbesondere für den Aufbau eines Reibrad-Meßgetriebes der genannten Art-. Diese Vorrichtung sollte mit einem Minimum an Einzelteilen ge-~ eignet sein, ein Maximum an unterschiedliehen Anbringungs-
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Problemen zu lösen. Außerdem sollte die Befestigungsvorrichtung wegen der Gewährleistung zuverlässiger Meßbedingungen ausreichend steif sein.
Die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung gestattet die Lösung des Problems auf wirksame, wirtschaftliche und zuverlässige Weise. Mit dieser Vorrichtung kann man Zubehörteile aller Art an Werkzeugmaschinen anbringen oder Gegenstände beliebiger Art an anderen Trägerelementen befestigen, welche nicht zu Werkzeugmaschinen gehören müssen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung enthält eine kleine Anzahl von simplen Bauelementen, die sich auf unendlich viele Arten auswählen, zusammenstellen und miteinander verbinden lassen, um den verschiedensten Anbringungsfällen gerecht zu werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung läßt sich einfach und leicht in eine gewünschte Stellung und Lage bringen, um das befestigte Objekt in eine bestimmte Lage gegenüber seinem Träger zu bringen. Dabei sind wenige Verbindungselemente wie Schrauben notwendig.
Der Vorteil, daß nur wenige Verbindungselemente wie Schrauben notwendig sind, wird bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung durch eine neuartige Feststellplatte erreicht, welche wesentlich zur Erzielung der gewünschten Steifigkeit und vielfältigen Einstellbarkeit beiträgt. Diese Platte verhindert Relativbewegungen um orthogonale Achsen zwischen zwei Elementen, die durch eine Schraube oder dergleichen miteinander verbunden sind und die in der Nähe der Schraube entgegenliegende Oberflächen aufweisen, zwischen denen die Platte eingesetzt werden kann.
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Die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung zeichnet sich dadurch aus, daß eine gewünschte Anzahl von Befestigungselementen ausgewählt aus einer Gruppe unterschiedlicher Befestigungselemente einer bestimmten Konfiguration vorhanden ist, daß die ausgewählten Elemente zur Zwischenanordnung zwischen dem Objekt und dem Trägerelement in der Weise ausgebildet sind, daß das Objekt die gewünschte Lage zum Trägerelement in einer gewünschten Position gegenüber demselben einnehmen kann; daß jedes Befestigungselement in dieser Gruppe mindestens einen länglichen Schlitz aufweist und einige der Elemente der Gruppe im wesentlichen L-förmig mit im wesentlichen rechtwinklig gespreizten Schenkeln geformt sind; daß mindestens einer der Schenkel des Befestxgungselementes einen Schlitz aufweist; daß einige Elemente der Gruppe eine Einrichtung zur festen Anbringung des Objektes daran besitzen; daß ein aus der Gruppe ausgewähltes Element mit dem Trägerelement mittels einer den Schlitz durchragenden Schraube verbindbar ist, während jeweils zwei benachbarte und aus der Gruppe ausgewählte Elemente durch eine Schraube miteinander verbunden sind, die durch den Schlitz jedes dieser Elemente hindurchragt; daß die Vorrichtung ferner eine Feststellplatte aufweist, die zwischen diesem Element und dem Trägerelement und ferner um die Schraube herum angeordnet ist; daß zwischen je zwei benachbarten ausgewählten Elementen sowie um die jeweils zugehörige Schraube herum eine Feststellplatte angeordnet ist, wobei jede Platte eine zentrale öffnung zur Aufnahme der Schrauben besitzt; und daß die Feststellplatte an ihrem Umfang einen umlaufenden Auflageabschnitt besitzt, der radial einwärts zur Platte eine größere effektive Dicke aufweist.
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Vorzugsweise zeichnet sich diese Platte zur gegenseitigen Festlegung gegen Winkelbewegungen um orthogonale Achsen zweier durch beispielsweise eine Schraube miteinander verbundener Bauteile mit im wesentlichen parallelen gegenüberliegenden Flächen, zwischen denen die Platte aufgenommen wird, dadurch aus, daß die Platte mit einem Durchgangsloch versehen ist, dessen Durchmesser wesentlich kleiner als die Außenabmessungen der Platte in der •Lochebene ist und das der Aufnahme .der Schraube dient; und daß die Platte an ihrem Umfang eine Auflageabschnitt mit gegenüber den radialinneren Bezirken der Platte vergrößerte wirksame Dicke aufweist, welcher an den gegenüberliegenden Flächen der Bauteile anliegt und mindestens einen wesentlichen Teil der durch die Schraube aufgebrachten Kräfte aufnimmt.
Nachfolgend wird die Erfindung in Verbindung mit einer Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Einbaubeispiel für die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung in perspektivischer Darstellung;
Fig. 2 ein Rohteil, aus dem zwei Einzelteile der Vorrichtung hergestellt werden;
Fig. 3 ein anderes Rohteil für zwei weitere Einzelteile der Vorrichtung;
Fig. 4 zwei fertige Einzelteile, die aus dem Roh und 5 teil gemäß Fig. 2 hergestellt wurden;
Fig. 6 ein Rohteil zur Herstellung zweier weiterer Einzelteile;
Fig. 7 ein Rohteil zur Herstellung zweier weiterer Einzelteile;
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Fig. 8 je ein aus dem Rohteil von Fig. 6 herge- und 9 stelltes Einzelteil;
Fig. IO je ein weiteres Rohteil zur Herstellung und 11 weiterer Einzelteile; i
Fig. 12 ein aus dem Rohteil von Fig. 10 hergestelltes Einzelteil;
Fig. 13 eine Feststellplatte in Draufsicht zur Verwendung innerhalb der Vorrichtung von Fig. 1;
Fig. 14 einen Schnitt im Verlauf einer Linie 14-14 von Fig. 13;
Fig. 15 je eine Fig. 14 ähnliche Schnittdarstellung bis 19 einer gegenüber Fig. 13 am Umfang abgewandelten Feststellplatte;
Fig. 20 ein Diagramm zur kraftabhängigen Verformung einer derartigen Feststellplatte;
Fig. 21 ein typisches Einbaubeispiel für die Feststellplatte von Fig. 13; und
Fig. 22 ein Anbaubeispiel für die Basis eines Reibrad-Meßgetriebes an der Befestigungsvorrichtung von Fig. 1.
In Fig. 1 dient die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung 12 zur Anbringung einer unter der Handelsbezeichnung "TRAV-A-DIAL" bekannten Reibrad-Längenmeßeinrichtung 10 an einer Fräsmaschine 11. Zwischen der Befestigungsvorrichtung und der Längenmeßeinrichtung befindet sich ein aus der US-Patentanmeldung Nr. 67 379 vom 27. August 1970 des gleichen Anmelders bekannter Spannträger 13. Die hier verwendete Fräsmaschine 11 besitzt einen horizontalen Maschinentisch 14 mit einer bearbeiteten Seitenfläche 15, auf der ein friktionsmäßig angetriebenes Meßrad (nicht dargestellt) der Längenmeßeinrichtung 10 abläuft, wobei seine Anpreßkraft an die Fläche 15 mittels des Spannträgers 13
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einstellbar ist. Der horizontale Maschinentisch 14 läßt sich horizontal gegenüber einem Schlitten 16.bewegen, der seinerseits senkrecht zu dieser Bewegungsrichtung auf einem Maschinenbett 17 verschiebbar ist. Die Längenmeßeinrichtung 10 mißt also den Weg, welchen der Maschinentisch 14 gegenüber dem Schlitten zurücklegt.
Gemäß Fig. 1 ist die Befestigungsvorrichtung 12 mit der Längenmeßeinrichtung auf einer schräg nach unten geneigten Vorderfläche 18 des Schlittens 16 befestigt. Die in Fig. 1 gezeigte Anbausituation ist selbstverständlich nur eine von vielen Anbringungsbeispielen zum Aufbau einer Meßeinrichtung 10,von der man eine genaue und wiederholtreue Messung des bei einer Bewegung zurückgelegten Weges verlangt. Man könnte die Längenmeßeinrichtung 10 also mittels der Befestigungsvorrichtung 12 auch an eine Drehmaschine oder sonstige Werkzeugmaschine · anbringen. Selbstverständlich kann man auch andere Gegenstände, die keine Längenmeßeinrichtung darstellen oder beinhalten, mit Hilfe der Befestigungsvorrichtung 12 sicher und präzise an Tragelementen oder Werkzeugmaschinen anbringen .
Die Befestigungsvorrichtung 12 setzt sich aus einer Anzahl von Befestigungselementen systemartig zusammen. In den Fig. 2 bis 12 sind insgesamt 12 solcher Befestigungselemente 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30 und 31 dargestellt, die nachfolgend eingehend beschrieben werden sollen.
Fig. 2 zeigt ein Rohteil 34 im flachen Zustand, aus dem sich durch entsprechendes Biegen entweder das Befestigungs-
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element 20 oder 22 herstellen läßt. In gleicher Weise läßt sich aus einem Rohteil 35 von Fig. 3 das Befestigungselement 21 oder 23 herstellen. Durch Stanzen oder dergleichen wird in einer oder mehreren Operationen beispielsweise das Rohteil 34 aus einer Metallplatte herausgearbeitet; die Metallplatte kann beispielsweise 8mm dick sein und aus Stahl mit einer Sortenbezeichnung C-1018 bestehen. Vorzugsweise sind sämtliche Befestigungselemente 20 bis 31 aus 8 mm dickem Stahl dieser Qualität hergestellt. Bereits beim Rohteil 34 unterscheidet man einen ersten Schenkel 36, einen zweiten Schenkel 37 und eine dazwischenliegende Biegezone 38, welche in Fig. 2 mit mehreren parallelen äußeren Begrenzungslinien und einer unterbrochenen Mittellinie angedeutet ist. In Längsrichtung des ersten Schenkels 36 verlaufende Seitenflächen 39 und 40 stehen senkrecht auf der Biegezone 38 und verlaufen ebenfalls senkrecht zur Ausdehnung des zweiten Schenkels 37 in der Ebene des Rohteils 34; außerdem ist der zweite Schenkel 37 seitlich so versetzt, daß sein Schwerpunkt außerhalb der durch die Seitenfläche 39 des ersten Schenkels gebildeten Ebene liegt. Ferner besitzt der zweite Schenkel 37 einen parallel zur Biegezone 38 verlaufenden länglichen Schlitz 41, der im wesentlichen vollständig seitlich gegenüber dem ersten Schenkel 36 versetzt ist. Somit liegt das innere Ende des Schlitzes 41 noch außerhalb der Verlängerung der Seitenfläche 39. Im ersten Schenkel 36 des Rohteils 34 sind gemäß Fig. vorzugsweise in quadratischer Anordnung vier Löcher 42 mit gleichem Innengewinde vorgesehen. Das Innengewinde wird vorzugsweise bereits im Flachzustand des Rohteils eingearbeitet.
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Das Rohteil 35 von Fig. 3 hat die gleichen Außenabmessungen und die gleiche Formgestaltung wie das zuvor beschriebene Rohteil 34, unterscheidet sich von jenem % jedoch dadurch, daß hier in einem ersten Schenkel 43 anstelle von vier Löchern ein länglicher und senkrecht zu einer Biegezone 45 stehender Schlitz 47 eingearbeitet ist. Der zweite Schenkel 44 ist mit einem zur Biegezone 45 parallelen Schlitz 46 versehen, welcher genau dem zuvor beschriebenen Stück 41 im zweiten Schenkel 32 des Rohteils 34 entspricht. Die beiden Schlitze 46 und 47 verlaufen senkrecht zueinander.
Die Schlitze 41, 46 und 47 haben wie sämtliche anderen Schlitze aller Befestigungselemente 20 bis 31 die gleiche Schlitzbreite und sind somit zur Aufnahme einer einheitlichen Normschraube eingerichtet, mit der die verschiedenen Befestigungselemente untereinander verbunden werden und somit die Befestigungsvorrichtung bilden.
Da sich die Rohteile 34 und 35 von Fig. 2 und 3 weitgehend ähnlich sind, ähneln sich selbstverständlich auch die daraus hergestellten Befestigungselemente. Durch Biegen in der einen Richtung kann man aus Rohteil 34 das Befestigungselement 20, und aus Rohteil 35 das Befestigungselement herstellen. Der Einfachheit halber sind beide Befestigungselemente 20 und 21 in Fig. 4 zusammengefaßt, letzteres innerhalb einer Klammer. Dementsprechend sind auch die Bezugszahlen für den Schlitz 46 und die beiden Schenkel 43 und 44 von Rohteil 35 eingeklammert. Durch Biegen in der anderen Richtung entsteht aus Rohteil 34 das Befestigungselement 22, und aus Rohteil 35 das in Fig. 5 eingeklammerte Befestigungselement 23. Auch hier sind ent-
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sprechende Einzelheiten des Rohteiles 35 eingeklammert.
Die Mittelachse des Schlitzes 47 von Rohteil 35 bzw. der beiden senkrecht übereinanderliegenden Löcher 42 von Rohteil 34 sind in Fig. 4 und 5 mit einer unterbrochenen Linie 48 angedeutet, während die Mittelachsen der beiden äußeren Löcher '42, deren Verbindungslinien parallel zur Biegezone 38 verläuft, durch je eine strichpunktierte Linie 49 dargestellt sind.
Am Ende besitzen die aus den Rohteilen 34 und 35 hergestellten Befestigungselemente 20 bis 23 eine L-förmige Gestalt, wobei die Schlitze 41 und 46 parallel zur Biegelinie verlaufen. Bei den Befestigungselementen 20 und 21 zeigt der zweite Flansch gegenüber dem ersten Flansch nach links, und bei dem Befestigungselement 2j weist der zweite Flansch gegenüber dem ersten Flansch nach rechts.
In Fig. 6 ist ein flaches Rohteil 50, auf dem je nach Biegerichtung das Befestigungselement 24 oder 26 herstellbar ist und in Fig. 7 ein ebenfalls flaches Roh teil 51 dargestellt, aus dem sich je nach Biegerichtung das Befestigungselement 25 oder 27 herstellen läßt. Rotiteil 50 enthält ähnlich wie das zuvor beschriebene Rohteil 34 einen ersten Schenkel 52 mit vier Gewindelöchern 59 in quadratischer Anordnung, einen zweiten Schenkel 53, dessen Längsrichtung senkrecht zur Längsausdehnung des ersten Schenkels verläuft, und eine zwischen beiden Schenkeln befindliche Biegezone 54. Der erste Schenkel 52 wird außen durch zwei senkrecht zur Biegezone 54 verlaufende Seitenflächen 55 und 56 begrenzt. Abweichend
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vom Rohteil 34 und 35 befindet sich der größte Teil des zweiten Schenkels 57 in Fig. 6 unterhalb der Biegezone 54, während nur eine relativ kurze Schenkelverlängerung 57 seitlich aus der Verlängerung der Seitenfläche 55 herausragt. Im zweiten Schenkel 53 befindet sich ein parallel zur Biegezone 54 verlaufender Schlitz 58.
Rohteil 51 in Fig. 7 unterscheidet sich vom Rohteil 50 in Fig. 6 in der gleichen Weise, wie sich das zuvor beschriebene Rohteil 35 vom Rohteil 34 unterscheidet, nämlich in der Weise, daß sein erster Schenkel 60 einen senkrecht zu einer Biegezone 62, jedoch parallel zur Seitenfläche 55 verlaufenden Schlitz 65 anstelle von Gewindelöchern aufweist. Der erste Schenkel 60 ist mit dem zweiten Schenkel 61 durch die bereits erwähnte Biegezone 62 verbunden und besitzt eine der bereits besprochenen Schenkelverlängerung 57 entsprechende Schenkelverlängerung 63 sowie einen parallel zur Biegezone verlaufenden Schlitz
In Fig. 8 und 9 sind die durch entsprechendes Biegen aus den Rohteilen 50 bzw. 51 hergestellten Befestigungselemente 24, 25, 26 und 27 dargestellt, wobei die aus dem Rohteil 51 hergestellten und in ihrem ersten Schenkel 60 den Schlitz 65 anstelle der Gewindebohrungen 59 aufweisenden Befestigungselemente 25 und 27 mit Klammern versehen. Dementsprechend sind auch ihre anderen Einzelheiten eingeklammert. Die Mittelachsen der Gewindebohrungen 59 bzw. des Schlitzes 65 im ersten Schenkel 51 bzw. 60 sind auch hier in ähnlicher Weise wie bereits in Verbindung mit Fig. 4 und 5 ausführlich erläutert, mit einer unterbrochenen Linie 66 bzw. strichpunktierte Linien 67 angedeutet .
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Aus in Fig. 10 und 11 im Flachzustand dargestellten Rohteilen, die sich nur durch die ersichtlichen Merkmale unterscheiden, können die Befestigungselemente bzw. 29 hergestellt werden. In Fig. 10 schließt sich an eine Biegezone 71 ein erster Abschnitt 69 für Befestigungselement 28 an, in dem sich vier quadratisch angeordnete Löcher 73 befinden, die in gleicher Weise wie bei Rohteil 34 verteilt sind. Auf der anderen Seite der Biegezone 71 schließt sich ein zweiter Abschnitt 70 mit einem senkrecht zur Biegezone 71 verlaufenden Längsschlitz 72 an.
Das in Fig. 11 dargestellte Rohteil für das Befestigungselement 29 unterscheidet sich von dem zuvor beschriebenen nur dadurch, daß sein erster Abschnitt 74 einen senkrecht zu seiner Biegezone 76 verlaufenden Schlitz 78 anstelle von vier Löchern besitzt. Im zweiten Abschnitt 75 entspricht ein Schlitz 77 genau dem Schlitz 72 des zuvor besprochenen Rohteils.
Fig. 12 zeigt eine Draufsicht auf das Befestigungselement 30 bzw. 31. Diese beiden unterscheiden sich ebenso wie beispielsweise die in Fig. 4 dargestellten nur in der Weise, daß im senkrecht zur Zeichnungsebene verlaufenden Schenkel einmal ein senkrecht zur Biegelinie Verlaufender Schlitz, dessen Mittelachse durch eine unterbrochene Linie ■ 79 angedeutet ist (Befestigungselement 31), während beim Befestigungselement 30 im senkrecht zur Zeichnungsebene stehenden Schenkel die bereits mehrmals erwähnten vier quadratisch angeordneten Löcher vorhanden sind, von denen die vertikal übereinanderliegenden ebenfalls im Bereich der unterbrochenen Linie 79 verlaufen, während die hori-
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zontal zueinander versetzen Löcher durch je eine strichpunktierte Linie 80 symbolisiert sind.
Befestigungselement 30 wird in der Weise hergestellt, daß man das Befestigungselement 28 im Bereich der Biegezone 71 so verbiegt, bis dessen erster und zweiter Abschnitt sich rechtwinklig schneiden und somit einen senkrecht zur Zeichnungsebene hochstehenden ersten Schenkel 81 und einen zweiten Schenkel 82 bilden. (Fig. 12). In ähnlicher Weise entsteht Befestigungselement 31 durch Verbiegen des Befestigungselementes 29 aus Fig. 11 im Bereich der Biegezone 76. Es entsteht ein erster Schenkel 83 und ein zweiter Schenkel 84, in Fig. 12 in Klammern gesetzt.
Bei der in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung ist eine ausreichende Anzahl von aus der Gruppe der Befestigungselemente 20 bis 31 ausgewählten Elementen so miteinander verbunden, daß die Längenmeßeinrichtung 10 eine bestimmte Stabillage gegenüber der bearbeiteten Seitenfläche 15 des Maschinentisches 14 einnimmt. Das friktionsmäßig angetriebene und nicht dargestellte Meßrad der Meßeinrichtung 10 rotiert in einer zur Bewegungsebene des Maschinentisches 14 parallelen Ebene, d.h. die Rotationsebene des Meßrades verläuft senkrecht zur Seitenfläche 15 und parallel zur Bewegungsrichtung des Maschinentisches 14 gegenüber dem Schlitten 16. Gemäß Fig. 10 wurden je ein Befestigungselement 24 und 25 aus der Gruppe der Elemente 20 bis 31 ausgewählt und benutzt.
Mittels einer in die Fläche 18 des Schlitzes 16 einge-
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schraubten Schraube 86, welche den Schlitz 64 des Befestigungselementes . 25 durchgreift, ist der zweite Schenkel 61 dieses Elementes mit dieser Fläche nach entsprechender Ausrichtung verbunden. Eine Scheibe 87 und ein Federring 88 sorgen für zuverlässige Befestigungsbedingungen. Zwischen dem Befestigungselement 25 und der Fläche 18 des Schlittens 16 befindet sich eine Befestigungsplatte 90, wie sie in Fig. 13 und 14 dargestellt ist; sie umgreift den Schacht der Befestigungsschraube.
Wie in Fig. 21 dargestellt ist, durchgreift eine Schlittenschraube 91 die Schlitze 58 und 6 4 der Befestigungselemente 24 und 25. Dabei liegt der Kopf der Schlittenschraube 91 auf dem zweiten Schenkel 53 des Befestigungselementes 24 auf, welcher dem Spannträger 13 ?agekehrt ist. Unterhalb seines Kopfes besitzt die Schraube 91 einen Vierkantabschnitt, welcher im Schlitz 58 als Verdrehsicherung wirkt. Am Gewindeende der Schlittenschraube 91 ist der erste Flansch 60 des anderen Befestigungselementes 25 durch eine Mutter 92 mit Scheibe 93 und Federring 94 gesichert.
Zwischen einer nach unten gekehrten Fläche 95 des Befestigungselementes 24 und einer dieser parallel gegenüberliegenden oberen Fläche 96 des anderen Befestigungselementes 25 liegt eine Befestigungsplatte 90, durch deren Mittelbohrung 105 die Schlittenschraube 9l hindurchgreift (Fig. 13 und 21). Hierbei berührt die kreisrunde Befestigungsplatte 90 die beiden gegenüberliegenden Flächen 95 und 96 vorzugsweise nur mit ihrem Umfang. Die beim Anziehen der Mutter 92 erzeugten Spannkräfte werden zwischen
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den beiden Befestigungselementen 24 und 25 also vom Umfang der Befestigungsplatte 90 aufgenommen. Die Bedeutung dieser besonderen Übertragung der Schraubenspannkräfte zwischen den Befestigungselementen 24 und 25 wird nachfolgend ausführlich erläutert. Auf jeden Fall ist die Schnittdarstellung von Fig. 21 typisch für die Verbindung zwischen benachbarten Befestigungselementen in jeder Art von Befestigungsvorrichtung, die durch geeignete Auswahl aus der Gruppe der Befestigungselemente 20 bis 31 zusammengestellt werden kann.
Die Befestigungelemente 20, 22, 24, 26, 28 und 30 besitzen Gewindebohrungen 42, 59 bzw. 73 zur Befestigung des Spannträgers 13 an dem betreffenden Befestigungselement.. Mit anderen Worten: Mit Hilfe dieser Gewindelöcher kann man ein gewünschtes Objekt an demjenigen der Befestigungselemente der Vorrichtung anbringen, welches dem zu befestigenden Gerät oder dergleichen am nächsten liegt'.
Bei der Anbringung des Spannträgers 13 am Befestigungselement 24 gemäß Fig. 22 sind viele Prinzipien verwendet worden, wie sie aus der US-Patentanmeldung 67 379 vom 27. August 1970 des gleichen Anmelders beschrieben wurden. Außerdem gestattet die Befestigungsart von Fig. eine Feinjustierung der Rotationsebene des Meßrades der ■ Längenmeßeinrichtung um verschiedene Ebenen; die Gründe hierfür sind im US-Patent 3 561 121 beispielsweise ausführlich dargelegt worden. In der unteren Oberfläche des Spannträgers 13 befinden sich zwei senkrecht zu dieser Oberfläche verlaufende Gewindebohrungen 97, deren Durchmesser kleiner ist als der Durchmesser der Gewindebohrungen 42 im Befestigungselement 24. Zwei Schrauben 98 durchgreifen zwei Gewindebohrungen 42 des Befestigungselementes 24,
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deren Verbindungslinie lotrecht zum zweiten Flansch 53 dieses Elementes verläuft und sind in die Gewindebohrungen 97 des Spannträgers 13' eingeschraubt. Da die Schrauben 98, deren Köpfe sich auf der Unterseite des ersten Flansches 52 befinden, einen kleineren Gewindedurchmesser als die Bohrungen 42 aufweisen, haben sie selbstverständlich keinen Kontakt mit deren Gewindegängen. Zwischen jedem Schraubenkopf und dem ersten Schenkel 52 von Element 24 befindet sich gemäß Fig. 22 je eine halbkugelige Scheibe 99. In die anderen beiden Gewindebohrungen 42 des ersten Schenkels 52 ist je eine Schraube 100 mit verrurideiem Schaftende von unten her so eingeschraubt, daß das verrundete Schraubenende auf die Unterseite des Spannträgers 13 drückt. Die Verbindungslinie der beiden Schrauben 100 liegt also senkrecht zur Verbindungslinie zwischen den beiden anderen Schrauben 98, und gemäß Fig. 22 besteht ein Abstand zwischen der Unterseite des Spannträgers 13 und der oberen Fläche des Befestigungselementes 24. Durch Verstellen der Schrauben 100 kann man beispielsweise eine Feinjustierung des Kippwinkels des Meßrades der Meßeinrichtung 10 vornehmen, wie in US-Patent 3 561 121 erläutert. Andererseits kann man durch Verstellung der Schraube 98 in einer zur Kippebene senkrechten Neigungsebene die Neigung der Rotationsebene des Meßrades gegenüber der Bewegungsrichtung des Maschinentisches 14 gegenüber dem Schlitten 16 fein einjustieren, wie in der vorgenannten US-Patentschrift ebenfalls erläutert ist.
Weil die Bohrungen 42 gleiche Durchmesser und Innengewinde besitzen, kann die Anordnung des Spannträgers 13 am ersten Flansch des Befestigungselementes 24 entweder quer zur
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Länge des ersten Flansches gemäß Fig. 1 oder parallel zur Länge des ersten Flansches ausgerichtet sein; im zweiten Falle muß man die Lage der Schrauben 98 und 100 gegeneinander vertauschen. Selbstverständlich kann man den Spannträger 13 auf jeder Seite des Schenkels 52 anbringen.
Weil benachbarte Befestigungselemente innerhalb der Vorrichtung jeweils immer nur durch eine einzelne Schraube im Bereich zweier Schlitze der Befestigungselemente miteinander verbunden sind, kann man selbstverständlich die beiden Elemente linear und winkelmäßig gegeneinander verstellen. Da auch die gesamte Vorrichtung mit dem Trägerelement (im vorliegenden Beispiel Schlittenl6) durch eine einzelne Schraube im Bereich eines Schlitzes verbunden ist, ist auch hier eine lineare und winkelmäßige Verstellmöglichkeit gegeben. Deshalb ist es möglich, mit Hilfe der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung ein Objekt (beispielsweise eine Längenmeßeinrichtung 10 mit ihrem Spannträger 13) in jeder gewünschten Position und Lage gegenüber einem tragenden Element (beispielsweise dem Schlitten 16 einer Fräsmaschine) anzubringen. Andererseits ist die fertig einjustierte Befestigungsvorrichtung extrem steif und fest, weil die einzelnen Befestigungselemente als dicke Platten ausgebildet und durch die beschriebenen Befestigungsplatten 90 beispielsweise miteinander verbunden sind. Damit erfüllt die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung alle Bedingungen, die man an eine Befestigungsvorrichtung zur Anbringung eines Reibrad-Meßgetriebes stellen muß. Man braucht nur eine relativ kleine Anzahl einzelner Befestigungselemente, um baukastenartig eine Vielzahl unterschiedlicher Befestigungsvorrichtungen
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für unterschiedliche Befestigungsprobleme zusammenstellen zu können, um beispielsweise ein Reibradmeßgetriebe 10 irgendwo anzubringen. Die verschiedenen Vorrichtungsausführungen werden beispielsweise aus zwölf unterschiedlichen Befestigungselementen 20 bis 31 zusammengestellt, welche aus insgesamt drei Grundformen von Rohteilen hergestellt werden. Rohteile 34 und 35 werden beispielsweise in ein oder zwei Stanzoperationen hergestellt, und nachdem gegebenenfalls Gewinde eingeschnitten wurden, kann man sie nach verschiedenen Richtungen biegen, um insgesamt vier unterschiedliche Befestigungselemente daraus herzustellen.
Anteil an der Vielseitigkeit der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung hat die unter anderem in Fig. 13 dargestellte Befestigungsplatte 90, die nicht nur zwischen benachbarten Befestigungselementen, sondern auch zwischen der Befestigungsvorrichtung und dem tragenden Körper angeordnet ist. Gemäß Fig. 13 und 14 besteht die Befestigungsplatte 90 in einer bevorzugten Ausführungsform aus einer Federmetallscheibe mit einer Mittelbohrung 105 zur Aufnahme einer Schlittenschraube 91 gemäß Fig. 21. Mit Ausnahme seines Umfangsabschnittes ist die Befestigungsplatte 90 im wesentlichen plan ausgebildet. Der in seiner Dicke effektiv erhöhte Umfangsabschnitt wird als Anlageabschnitt 106 bezeichnet. Der Anlageabschnitt 106 stützt sich beiderseits gegenüber den benachbarten parallelen Befestigungselement-Flächen ab und wird beim Anziehen der Schraube zunächst elastisch, dann plastisch verformt und zuletzt zerdrückt, je nach dem, wie stark die Schraube bzw. Mutter angezogen wird. Bei der Herstellung wird der dickere Anlageabschnitt 106 gegen-
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über dem dünneren Mittelabschnitt der Befestigungsplatte 90 beispielsweise in einem Stanzvorgang angeformt .
In Fig. 20 ist das Verhältnis zwischen der Verformung der Befestigungsplatte 90 und den auf die Platte zwischen zwei Elementen wirksamen Kräften grafisch dargestellt. Diese Kräfte treten beispielsweise bei dem Einbaubeispiel von Fig. 21 auf. Eine Kurve 108 von Fig. 20 beginnt mit einem linearen Anstieg 109, welcher der elastischen Verformung der Befestigungsplatte 90 entspricht, wenn sie gemäß Fig. 21 zwischen den beiden Flächen 95 und zunächst gemäßigt zusammengepreßt wird. Wie schon mehrmals gesagt, sind diese Flächen eben und parallel zueinander. Diese Ebenheit und Parallelität läßt sich jedoch leider nur theoretisch, jedoch nicht in der Praxis verwirklichen; statt dessen werden die Flächen 95 und 9 6 lokale Unregelmäßigkeiten aufweisen. Verbindet .man die Elemente 24 und 25 beispielsweise ohne Zwischenlegen einer Befestigungsplatte 90 miteinander, so muß man die Mutter 92 hart anziehen, um die gewünschte Aufbausteifigkeit der Meßeinrichtung 10 gegenüber dem Schlitten 16 zu erzielen. Durch' das harte Anziehen der Mutter wird aber die Schraube 91 sehr stark belastet.
Verbindet man aber zwei Elemente durch eine Schraube unter extremer Spannung miteinander, so entstehen Stress-Konzentrationen, und die Elemente 24 und 25 verbiegen sich. Das Ergebnis ist, daß die Flächen 95 und 96 nur in unmittelbarer Nähe der Schraube 91 fest zusammengepreßt sind, währenc die umliegenden Bereiche sich durch Verbiegung voneinander trennen. Dadurch wird der wirksame ringförmige Kontakt-
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radius dieser beiden aneinanderliegenden Flächen 95 und 96 verkleinert, die für den Verdrehwiderstand zwischen den beiden Befestigungselemente*! verantwortlich ist. Der effektive Kontaktradius wird sehr klein. Trotz extrem großer Schraubenverspannung könnten ohne Befestigungsplatte die beiden Befestigungselemente 24 und 25 relativ leicht gegeneinander um die Achse der Schraube 91 verdreht werden.
Ferner würde bei einer Befestigung der Elemente 25 und 26 mit einer einzigen Schraube und ohne zwischenliegende Befestigungsplatte 90 die Steifigkeit gegen Verbiegungen, die senkrecht zur Achse der Schraube 91 verlaufen, gering sein. Es ist bekannt, daß der Widerstand gegenüber seitlichen Schwingungen bzw. Ausweichbewegungen senkrecht zur Schraubenachse zwischen derart miteinander verbundenen Befestigungselementen 25 und 26 noch geringer ist als der zuvor erwähnte Widerstand gegen Verdrehung um die Schraubenachse. Auch diese Erscheinung ist nicht im Sinne einer zuverlässigen Befestigungsvorrichtung.
Um auch ohne Platte bessere Verbindungsverhältnisse mit geringerer Tendenz zum Schwingen und Verdrehen der Befestigungselemente 25 und 24 um rechtwinklige Achsen zur Schraube 91 zu schaffen, könnte man beispielsweise entweder eine oder beide Oberflächen 95 und 96 mit einer bearbeiteten tragenden Fläche versehen,die einen möglichst großen Radius aufweist. Die Herstellung solcher bearbeiteten tragenden Flächen auf einer oder beiden Oberflächen 95 oder 96 würde jedoch die Herstellkosten der einzelnen Befestigungselemente stark in die Höhe treiben. Ein weiterer Nachteil liegt darin, daß diese Flächen nur in einer relativen La-
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ge der Befestigungselemente zueinander wirksam wären. Diese Versteifungsmaßnahme bei durch eine Schraube verbundenen Elementen 24 und 25.ist vollständig witzlos, wenn beispielsweise Schlitze 58 und 64 zur gegenseitigen Lagejustierung vorgesehen sind.
Legt man jedoch zwischen jeweils gegenüberliegenden Flächen 95 und 96 bei der in Fig. 1 dargestellten Vorrichtung jeweils eine Befestigungsplatte 90 unter, so werden die zwischen beispielsweise den Befostigungselementen 25 und 24 wirksamen Zugkräfte der Schraube 91 zwischen diesen Elementen auf dem Wege über den Anlageabschnitt 106 der Platte übertragen. Die Befestigungsplatte 90 hat einen so großen Außendurchmesser, wie dies zwischen zwei miteinander verschraubten Teilen sinnvoll ist. Vorzugsweise ist der Durchmesser der Befestigungsplatte 90 gleich oder etwas kleiner als die Breite des zweiten Schenkels von Befestigungselement 24 bzw. des ersten Schenkels von Befestigungselement 25. Da vorzugsweise alle Schenkel der verschiedenen Befestigungselemente eine einheitliche Breite aufweisen, kommt man also mit einer einheitlich dieser Breite angepaßten Befestigungsplatte 90 aus. Auf diese Weise unterstützt der Anlageabschnitt 106 die zueinandergekehrten Flächen 95 und 96 soweit wie möglich außerhalb der Achse der Schraube
Weil die wirksame Dicke der Befestigungsplatte 90 außen größer ist als innen, berührt er die Oberflächen 95 und beim Anziehen der Mutter 92 gegenüber Schraube 91 auch nur an diesem Umfang. Aufgrund der in Fig. 20 dargestellten elastischen Verformungscharakteristik gibt der Anlageabschnitt 106 beim Anziehen der Mutter nach und legt sich am
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gesamten Umfang elastisch an. Bei den in Fig. 1.4 bis 19 dargestellten verschiedenen Querschnittsausbildungen für die Befestigungsplatte ist Wert darauf gelegt worden, daß zum Durchfahren des gesamten elastischen Verformungsbereiches der Platte eine erhebliche Kraft zwischen den beiden Befestigungselementen 24 und 25 beispielsweise aufgewendet'werden muß. Selbstverständlich kann man die Befestigungsplatte durch Anwendung noch höherer Kräfte auch bleibend verformen bzw. quetschen, bis auch der Mittelabschnitt der Platte an den Flächen 95 und 96 anliegt. Es hat sich jedoch gezeigt, daß so hohe Schraubenkräfte garnicht notwendig sind, um die miteinander zu verbindenden Befestigungselemente 24 und 25 steif und formstabil innerhalb der Befestigungsvorrichtung miteinander zu verbinden. Man kann also davon ausgehen, daß die Schraube 91 nur so angezogen wird, daß die Verbindungskräfte zwischen den Elementen 24 und-25 über dem Umfang der Befestigungsplatte 90 laufen.
Vorausgesetzt, die benachbarten Befestigungselemente sind steif genug zur Übertragung der Schraubenspannung auf den tragenden Rand der Befestigungsplatte, dann hängt der Verdrehwiderstand zwischen den beiden Befestigungselementen 24 und 25 um die Achse der Schraube 91 von folgenden drei Faktoren ab: von der Schraubenspannung, dem wirksamen Reibungskoeffizienten zwischen der Befestigungsplatte und jeder der Flächen 95 und 96, und vom wirksamen Angriffsradius der Reibungskräfte gegenüber der Schräubenachse. Da der wirksame Radius mit Befestigungsplatte wesentlich größer ist als ohne, trägt also die Befestigungsplatte wesentlich zur Erhöhung der Verdrehsteifigkeit zwischen den Befestigungselementen bei. Dies gilt sowohl für Drehbewegun-
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gen der Befestigungselemente senkrecht zur Schraubenachse als auch durch die Schraubenachse.
Der durch Verformung des im Rohzustand plattenförmigen Körpers der Befestigungsplatte gebildete Anlageabschnitt 106 besteht aus einer über den gesamten Umfang der Platte umlaufenden Sicke, die in Form einer sanft aus der Plattenebene ansteigenden Innenflanke 111 eine umlaufende Spitze 112 erreicht, um gemäß Fig. 14 in Richtung auf den äußeren Rand 114 der scheibenförmig ausgebildeten Befestigungsplätte 90 mit einer äußeren Flanke 113 abzufallen. Somit liegt der Rand 114 praktisch in der gleichen Ebene wie der Innenabschnitt der Befestigungsplatte 90. Das kraftabhängige Verformungsdiagrainm für diese Befestigungsplatte 90 gemäß Fig. 13 und 14 ist, wie bereits gesagt, durch Kurve 108 in Fig. 20 dargestellt.
In Fig. 15, 16, 17, 18 und 19 sind Halbschnitte von abgewandelten Ausführungsbexspielen für erfindungsgemäße Befestigungsplatten 120, 130, 140, 150 bzw. 160 dargestellt. Bei der Befestigungsplatte 120 wird ein Anlageabschnitt 121 durch einen umgebördelten Lippenabschnitt 123 gebildet, der sich zwischen einem äußeren Rand 122 und einem inneren Rand 124 erstreckt. Zwischen dem Lippenabschnitt 123 und dem Zentralabschnitt der Befestigungsplatte 120 befindet sich ein Spalt 125, in dessen Bereich die plastische Verformung bei Belastung stattfinden kann.
Die Befestigungsplatte 130 in Fig. 16 unterscheidet sich von der Befestigungsplatte 90 aus Fig. 14 lediglich dadurch, daß ihr Anlageabschnitt 131 beiderseits einer
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Spitze 134 gleichmäßig ansteigende Flanken 132 und 133 besitzt. Ein äußerer Rand 135 liegt im wesentlichen in der gleichen Ebene wie der Mittelabschnitt dieser Befestigungsplatte 130.
Die in Fig. 17 dargestellte Befestigungsplatte 140 besitzt einen Änlageabschnitt 141, der zunächst mit einer Innenflanke gleichmäßiger Neigung zu einer unteren Spitze 145 abfällt, dann mit einer gleichmäßig geneigten Mittelflanke 144 zu einer oberen Spitze 146 ansteigt, um schließlich mit einer Außenflanke 143 zum äußeren Rand 147 abzufallen, der etwa in gleicher Höhe liegt wie der Mittelabschnitt dieser Befestigungsplatte 140. Die beiden Flanken 142 und 143 verlaufen im wesentlichen parallel.
Die in Fig. 18 dargestellte Befestigungsplatte 150 besitzt einen Anlageabschnitt 151 in Form eines in einem Radius hochgestülpten Kragens 152, der durch einen umlaufenden Rand 153 begrenzt ist, welcher außerhalb der Hauptebene der Befestigungsplatte 150 liegt.
Die in Fig. 19 dargestellte Befestigungsplatte 160 besitzt einen zurückgewölbten Anlageabschnitt 161. Dieser setzt sich aus einer konkav nach oben gewölbten Innenflanke 162 und einer Rückwölbung 163 zusammen. Der äußere Rand 164 liegt außerhalb der Hauptebene dieser Befestigungsplatte 160.
Die beispielsweise bevorzugt in der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung 12 verwendete Befestigungsplatte 90 ist im vorliegenden Falle aus einem 0,7 mm dicken
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Stahlblech der Qualität C-IOl8 hergestellt. Der Außendurchmesser beträgt etwa 62 nun, und der Durchmesser der Mittelbohrung 105 etwa 10 mm, um mit einer 3/8-ZoIl bzw. 10 mm-Schraube zusammengesteckt werden zu können. Die Dicke des Anlageabschnittes 106 beträgt von der Unterseite der Befestigungsplatte bis zur Spitze 112 etwa 2 bis 2,5 mm.
Wie erwähnt, verlaufen der AnlageabschnittΊ06 der Befestigungsplatte 90 bzw. die Anlageabschnitte der anderen Befestigungsplatten 120 bis 160 vorzugsweise durchgehend um den ganzen Rand der Befestigungsplatte herum. Es liegt jedoch durchaus im Rahmen der Erfindung, eine solche Befestigungsplatte von ihrem Umfang her ein Stück einwärts einzuschlitzen, um die Platte gegenüber der benutzten Schraube zu lokalisieren. Etwa im Umfang der Befestigungsplatte vorhandene Schlitze verändern die Eigenschaften der Platte kaum, sie bedeuten lediglich eventuell eine kleine Einbuße an Reibungswiderstand gegenüber den Oberflächen 95 und 96 im Gebrauch.
Die Verformungskurven unter Belastung der einzelnen Befestigungsplatten gemäß Fig. 14 bis 19 verhalten sich ähnlich der Kurve 108 von Fig. 20. Die Anlageabschnitte 106 und 121 nähern sich sehr eng der Kurve 108, während das Verformungsverhalten unter Belastung der Befestigungsplatte 160 beispielsweise durch eine unterbrochene Kurve 115 in Fig. 20 wiedergegeben wird. Nach dem steilen Anstieg der elastischen Verformung folgt bei einem Kniepunkt 116 ein annähernd horizontaler Kurvenabschnitt für die einsetzende bleibende Verformung, der dann bis zu einem Punkt 117 steil ansteigt, wo die Befestigungsplatte
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vollständig platt gedrückt ist.
Eine optimale Befestigungsplatte,gemäß der Erfindung hat eine Verformungscharakteristik, die sich aus einem Anfangsabschnitt elastischer Verformung und einer anschließend anwachsenden plastischen Verformung bis zur völligen Verflachung der Befestigungsplatte zusammensetzt. Es liegt durchaus im Rahmen der Erfindung, obwohl dies keine optimale Lösung darstellt, den Anlageabschnitt der Befestigungsplatte massiv zu gestalten, beispielsweise in der Form, daß man den Lippenabschnitt 123 von Fig. 15 unter Vermeidung eines Spaltes 125 direkt auf das darunterliegende Plattenmaterial auflegt. Dadurch hätte diese Befestigungsplatte eine massive.Verdickung an ihrem Umfang in einem gleichmäßigen Abstand von der Schraube. Damit wäre der Anlageabschnitt dieser etwa der Platte 120 entsprechenden Befestigungsplatte massiv und könnte sich nicht den üngleichmäßigkeiten der im Betrieb gegenüberliegenden Flächen anpassen, andererseits könnte eine solche Befestigungsplatte aber seitliche Verdreh- und Schwingbewegungen von benachbarten Bauelementen verhindern, für deren Befestigung diese Platte benutzt würde.
Aus der vorhergehenden Beschreibung sollte nicht geschlossen werden, daß die Befestigungsplatte unbedingt rund sein muß, wie in Fig. 13 dargestellt, oder aus Metall bestehen muß, wie beschrieben. Vielmehr kann eine solche Befestigungsplatte auch eine dreieckige, rechteckige oder andere geometrische Konfiguration besitzen. Auch muß die Aufnahmebohrung nicht unbedingt in der Mitte der Platte sitzen. Vielmehr könnte die Aufnahmebohrung
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auch an der Ecke einer rechteckigen Platte sitzen. Ferner kann eine solche Platte aus Kunststoff, einem zusammengesetzten Material oder dergleichen gefertigt sein, je nach dem, für welchen Verwendungszweck und für welche benachbarten Materialien die Befestigungsplatte gedacht ist. Aus Gründen der elektrischen Isolation kann es beispielsweise erwünscht sein, die beiden miteinander zu verbindenden Befestigungselemente elektrisch zu trennen, indem man eine nicht leitende Befestigungsplatte und eine nicht leitende Schraube verwendet.
Ferner muß der am Rand befindliche Anlageabschnitt der Befestigungsplatte nicht unbedingt in einer Ebene verlaufen. Will man beispielsweise eine.konkave und eine gegenüberliegende konvexe Oberfläche zweier durch eine Schraube verbundener Elemente gegeneinander abstützen, so würde man eine zylindrisch verbogene Befestigungsplatte benutzen. In ähnlicher Weise würde man zwei sphärisch oder sonstwie gekrümmte gegenüberliegende Flächen durch eine entsprechend sphärisch oder in anderer Weise verformte Befestigungsplatte gegenseitig abstützen.
Würde man gemäß Fig. 21 die Mutter 92 so fest anziehen, bis die zwischen den Flächen 95 und 96 liegende Befestigungsplatte 90 vollständig platt gedrückt ist, so würden die elastischen und plastischen Verformungseigenschaften der Platte immer noch einen wesentlichen Anteil an der Gesamtkraft haben, welche zwischen den beiden gegenüberliegenden Elementen wirkt. Auch im vollständig plattgedrückten Zustand verhindert die Befestigungsplatte 90
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wirksam Dreh- und Schwingungsbewegungen zwischen den Befestigungselementen 24 und 25 um drei zueinander senkrechte Achsen, von denen die.eine mit der Achse der Schraube 92 zusammenfällt. Diese Aufgabe wird sowohl von der in Fig. 13 und 14 als auch von den in Fig. 15 bis 19 dargestellten Varianten einer Befestigungsplatte erfüllt.
Man möge nicht denken, die erfindungsgemäße Befestigungsplatte wäre mit einer gewöhnlichen Federscheibe vergleichbar, welche verhindern soll, daß sich eine Schraube gegenüber einer Mutter oder einem Gewindeloch löst. Hiermit hat die erfindungsgemäße Befestigungsplatte nichts zu tun. Vielmehr erfüllt sie die zuvor überreichlich beschriebenen Aufgaben.
Die mit der Befestigungsplatte 90 ausgerüstete Befestigungsvorrichtung 12 (siehe Fig. 1) läßt sich zur äußerst schnellen Befestigung der Vorrichtung 10 in gewünschter Lage und Stellung gegenüber der Fläche 15 von Maschinentisch 14 beispielsweise benutzen. Man verbindet das Befestigungselement 24 mit dem Spannträger 13 der Längenmeßeinrichtung 10 und richtet die Vorrichtung 12 schnell gegenüber der Fläche 18 aus und zieht dann die Schraube 86 manuell so fest wie möglich an. Jetzt ist die Vorrichtung zwar provisorisch befestigt, das Befestigungselement 25 läßt sich jedoch noch gegenüber dem Schlitten 16 verstellen. In ähnlicher Weise wird die Mutter zur Verbindung der Befestigungselemente 24 und 25 zunächst erst einmal locker mit der Hand festgezogen. Jetzt kann man die Längenmeßeinrichtung 10 durch Verdrehen oder Verschieben der einzelnen Befestigungselemente.gegeneinander sauber
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gegenüber der Seitenfläche 15 ausrichten. Anschließend zieht man die Schraube 86 mit einem Schlüssel oder dergleichen am Schlitten 16 fest und zieht ebenfalls die Schraubenverbindung zwischen den Elementen 24 und 25 fest. Die anschließend notwendige Feinjustierung zwischen der Ebene des Meßrades und der Oberfläche 15 kann man anschließend, wie bereits beschrieben, mit Hilfe der Schrauben 98 und 100 durchführen.
Selbstverständlich wird der Rahmen der Erfindung nicht durch die vorstehend erläuterten Ausführungsbeispiele begrenzt, vielmehr stehen dem Fachmann alle Wege zur Auffindung weiterer Anwendungsmöglichkeiten und Ausführungsbeispiele im Rahmen der Erfindung offen.
Zusammengefaßt betrifft die Erfindung eine universell einstellbare Befestigungsvorrichtung mit einer Feststellplatte, die zur gegenseitigen Abstützung zweier Elemente gegen Winkelbewegungen um aufeinander senkrecht stehende Achsen dient, von denen die eine Achse mit der Achse einer Schraube oder dergleichen zusammenfällt, und welche die Elemente so zusammenfaßt, daß zwei sich gegenüberliegende Oberflächen der Elemente im wesentlichen parallel verlaufen. Die Platte läßt sich zwischen diesen gegenüberliegenden Oberflächen unterbringen. Die Platte ist aus Blech gemacht und weist eine Zentralbohrung auf, deren Durchmesser wesentlich kleiner ist als der Plattenaußendurchmesser und welche die Schraube aufnimmt und die Platte im wesentlichen konzentrisch zur Schraube ausrichtet. Am Umfang der Platte befindet sich ein gegenüber dem übrigen Plattenteil verdickter Auflageabschnitt. Dieser Auflageabschnitt erstreckt
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sich zwischen den gegenüberliegenden Oberflächen der Elemente und dient an einer von der Schraube entfernten Stelle der Aufnahme eines wesentlichen Anteiles der zwischen den Elementen wirksamen, durch die Spannung der Schraube erzeugten Kräfte.
Diese Feststellplatte wird, jedoch ohne sie darauf zu beschränken, als Element einer verbesserten Befestigungsvorrichtung zur stationären Anbringung eines gewünschten Objektes wie beispielsweise einer Reibrad-Längenmeßeinrichtung an einem gewünschten Tragelement in gewünschter Lage sowie in gewünschter Position gegenüber dem Tragelement verwendet. Die Befestigungsvorrichtung enthält eine ausreichende Anzahl von Befestigungselementen, die aus einer Gruppe unterschiedlicher Befestigungselemente ausgewählt sind. Jedes Befestigungselement innerhalb der Gruppe weist mindestens einen länglichen Schlitz zum Hindurchstecken einer Schraube oder dergleichen auf. Einige Elemente der Gruppe weisen eine im wesentlichen L-förmige Konfiguration mit zwei etwa rechtwinklig zueinander verlaufenden Schenkeln auf. Mindestens einer der Schenkel hat einen Schlitz. Einige Elemente der Gruppe besitzen Einrichtungen zur Befestigung des Objektes an demselben.
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Claims (28)

" 31 " 2323^51 Patentansprüche
1. Vorrichtung zur universellen stationären Befestigung eines Objektes in gewünschter Lage zu einem Trägerelement, dadurch gekennzeichnet, daß eine genügende Anzahl von Befestigungselementen, ausgewählt aus einer Gruppe unterschiedlicher Befestigungselemente (20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31) einer bestimmten Konfiguration vorhanden ist; daß die ausgewählten Elemente (z.B. 24, 25) zur Zwischenanordnung zwischen dem Objekt (10) und dem Trägerelement (16) in der Weise ausgebildet sind, daß das Objekt die gewünschte Lage zum Trägerelement in einer gewünschten Position gegenüber demselben einnehmen kann; daß jedes Befestigungselement in dieser Gruppe mindestens einen länglichen Schlitz (z.B. 41) aufweist und einige der Elemente der Gruppe im wesentlichen L-förmig mit im wesentlichen rechtwinklig gespreizten Schenkeln ausgebildet sind; daß mindestens einer der Schenkel jedes Befestigungselementes einen Schlitz aufweist; daß einige Elemente der Gruppe eine Einrichtung (z.B. 42) zur festen Anbringung des Objektes (z.B. 13) daran besitzen; daß ein aus der Gruppe ausgewähltes Element (z.B. 25) mit dem Trägerelement (16) mittels einer den Schlitz durchragenden Schraube (86) verbindbar ist, während jeweils zwei benachbarte und aus der Gruppe ausgewählte Elemente (24, 25) durch eine Schraube (91) miteinander verbunden sind, die durch den Schlitz jedes dieser Elemente hindurchragt; daß die Vorrichtung (12) ferner eine Feststellplatte (z.B. 90) aufweist, die zwischen diesem einen Element (25) und dem Trägerelernent (16) und ferner um die Schraube (91) herum
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angeordnet ist; daß zwischen je zwei benachbarten ausgewählten Elementen sowie um die jeweils zugehörige Schraube herum eine Feststellplatte (z.B. 90) angeordnet ist, wobei jede Platte eine zentrale öffnung (105) zur Aufnahme der Schraube besitzt; und daß die Feststellplatte (90) an ihrem Umfang einen umlaufenden Auflageabschnitt (106) besitzt, der radial einwärts zur Platte eine größere effektive Dicke auf-.weist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Radius jeder Platte (z.B. 90) etwa so groß wie die radiale Mindestabmessung jedes benachbarten Befestigungselementes (z.B. 24, 25) von der Schraube (z.B. 91)
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (z.B. 90) aus einem elastischen Metallblech besteht.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zu der Gruppe von'Befestigungselementen (20 bis 31) ein erstes längliches flaches Element mit zwei in gleicher Richtung verlaufenden Schlitzen (z.B. 77, 78) nahe seinen beiden entgegengesetzten Enden, und ein zweites längliches flaches Element gehört, welches sich von dem ersten nur dadurch unterscheidet, daß es an seinem einen Ende statt eines Schlitzes eine Einrichtung (z.B. 73) zur festen Anbringung des Objektes besitzt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zu der Gruppe von Befestigungselementen ein erstes
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Element mit im wesentlichen L-förmiger Konfiguration, dessen erster und zweiter Schenkel in sich im wesentlichen rechtwinklig schneidenden Ebenen verlaufen und von denen der erste Schenkel eine Befestigungseinrichtung zur Anbringung des Objektes an diesem und der zweite Schenkel einen lotrecht zur Ebene des ersten Schenkels verlaufenden Schlitz aufweist, und ein zweites Element mit ebenfalls im wesentlichen L-förmiger Konfiguration gehört, dessen beide Schenkel sich im wesentlichen rechtwinklig schneiden und jeweils, mit einem Schlitz versehen sind, der lotrecht zur Ebene des jeweils anderen Schenkels verläuft.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zu der Gruppe von Befestigungselementen (20 bis 31) ein erstes Element mit im wesentlichen L-förraiger Konfiguration mit zwei sich im wesentlichen rechtwinklig schneidenden Schenkeln, von denen der erste Schenkel eine Befestigungseinrichtung (z.B. 42) zur festen Anbringung des Objektes und der zweite Schenkel außer einer seitlichen Verlängerung (z.B. 57) in gleicher Ebene einen parallel zur zwischen beiden Schenkeln befindlichen Biegelinie (z.B. 54) verlaufenden, und bis in die Verlängerung reichenden Schlitz (z.B. 58) aufweist, ein zweites Element, das sich vom ersten Element dadurch unterscheidet, daß die Verlängerung seines zweiten Schenkels sich auf der anderen Schenkelseite befindet, ein drittes Element, das sich vom ersten Element dadurch unterscheidet, daß sein erster Schenkel statt einer Befestigungseinrichtung einen senkrecht zum zweiten Schenkel verlaufenden Schlitz (z.B. 65) aufweist, und ein viertes Element, das sich vom zweiten Element auf die
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gleiche Weise wie das dritte vom ersten Element unterscheidet, gehören.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zu der Gruppe von Befestigungselementen (20 bis 31) ein erstes Element von im wesentlichen L-förmiger Konfiguration mit zwei sich im wesentlichen rechtwinklig schneidenden Schenkeln, von denen der zweite Schenkel parallel zu der die beiden Schenkel verbindenden Biegelinie etwa um seine ganze Länge seitlich versetzt ist, der erste Schenkel eine Befestigungseinrichtung (z.B. 42) zur Anbringung des Objektes und der zweite Flansch einen zur Biegelinie (z.B. 38) parallelen Schlitz (z.B. 41) aufweist (z.B. Fig. 4), ein zweites Element, das sich vom ersten Element nur dadurch unterscheidet, daß sein zweiter Schenkel zur anderen Seite versetzt ist, ein drittes Element, das sich vom ersten Element nur dadurch unterscheidet, daß hier die Befestigungseinrichtung durch einen senkrecht zum zweiten Schenkel verlaufenden Schlitz ersetzt ist, und ein viertes Element, das sich vom zweiten Element auf die gleiche Weise wie das dritte vom ersten Element unterscheidet, gehören.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung zur Anbringung des Objektes (10) aus vier in einem quadratischen Grundriß angeordneten Gewindelöchern (z.B. 42) gleichen Durchmessers besteht.
9. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das zu befestigende Objekt eine Grundplatte (13) einer Reibrad-Längenmeßein-
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richtung (10) ist.
10. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Gruppe
von Befestigungselementen (20 bis 31) aus den Elementen gemäß Anspruch 5 als erstes und zweites Element, den Elementen gemäß Anspruch 6 als drittes,
viertes, fünftes und sechstes Element, den Befestigungselementen gemäß Anspruch 7 als siebentes, achtes, neuntes und zehntes Element, einem länglichen und im
wesentlichen flachen elften Element mit einer Befestigungseinrichtung zur Anbringung des Objektes daran
und mit einem in Längsrichtung des Elementes verlaufenden länglichen Schlitz,und einem zwölften Element,
welches sich vom elften Element dadurch unterscheidet, daß statt der Befestigungseinrichtung ein in Längsrichtung des Elementes verlaufender länglicher Schlitz vorhanden ist, zusammensetzt; daß zu den ausgewählten
Elementen ein aus einer Untergruppe, bestehend aus dem ersten, dritten, vierten, siebenten, achten und elften Element ausgewähltes Element gehört; daß eines der aus der Gruppe ausgewählten Elemente mit dem Trägerelement (16) durch eine Schraube verbindbar ist-, die durch dessen Schlitz geht, und daß je zwei benachbarte Elemente der ausgewählten Gruppe durch eine einzige durch deren Schlitze gehende Schraube (z.B. 91) miteinander verbunden sind; daß ferner eine die Schraube umgreifende Feststellplatte (90) zwischen dem einen Element und dem Trägerelement, und je eine weitere Feststellplatte unter Einschluß der Schraube zwischen je zwei benachbarten ausgewählten Elementen angeordnet ist; und daß jede Feststellplatte mit einer aentralen öffnung versehen, aus einem Federblech
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hergestellt und an ihrem Rand mit einem umlaufenden verdickten Auflageabschnitt (z.B. 106) versehen ist und einen radialen Randabstand von der zentralen Öffnung (105) aufweist, der etwa so groß ist wie die Mindestabmessung jedes der angrenzenden Elemente von der Schraube aus gesehen ist.
11. Platte zur gegenseitigen Festlegung gegen Winkelbewegungen um orthogonale Achsen zweier beispielsweise durch eine Schraube miteinander verbundener Bauteile mit sich im wesentlicher, parallel gegenüberliegenden Flächen, zwischen denen die Platte aufgenommen wird, nach Anspruch 1 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (z.B. 90) mit einem Durchgangsloch (105) versehen ist, dessen Durchmesser wesentlich kleiner als die Äußenabmessungen der Platte in der Lochebene ist und das der Aufnahme der Schraube dient; und daß die Platte an ihrem Umfang einen Auflageabschnitt (z.B. 106) mit gegenüber den radial inneren Bezirken der Platte vergrößerter wirksamer Dicke aufweist, welcher an den gegenüberliegenden Flächen (95, 96) der benachbarten Bauteile anliegt und mindestens einen wesentlichen Teil der durch die Schraube aufgebrachten Kräfte aufnimmt.
12. Platte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Auflageabschnitt (z.B. 106) so ausgebildet ist, daß er sich zuerst elastisch und dann bleibend unter der Einwirkung der zwischen den beiden Elementen wirksamen Kräfte verformt.
13. Platte nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeich-
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net, daß die Platte von blechartiger Konfiguration
und der Auflageabschnitt als Form-Alomalie am Plat tenumfang ausgebildet ist.
14. Platte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Plattenmaterial innerhalb der Form-Alomalie
im wesentlichen einheitliche Dicke besitzt.
15. Platte nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Auflageabschnitt (106) eine gegenüber dem benachbarten Plattenmaterial bis
zu einer außerhalb der Plattenebene liegenden Spitze (112) ansteigende innere Flanke (111), und eine nach außen absteigende äußere Flanke (113) aufweist, die
von der Spitze bis zum Rand (114) der Platte (90)
reicht.
16. Platte nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand (114) der Platte im wesentlichen in der gleichen Ebene wie die inneren Plattenbezirke liegt.
17. Platte nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Flanke (132) und die äußere Flanke (133) des Anlageabschnittes (133) gegenüber der Ebene der
inneren Plattenbezirke eine im wesentlichen konstante Neigung aufweisen (Fig. 16).
18. Platte nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Flanke (111) und die äußere Flanke (113) des Auflageabschnittes (106) gegenüber den inneren
Plattenbezirken eine veränderliche Neigung aufweisen (Fig. 14).
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19. Platte nach mindestens einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Auflageabschnitt (121) als nach innen umgelegter. Randabschnitt (123) des Plattenmaterials ausgebildet ist (Fig. 15) .
20. Platte nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der umgelegte Randabschnitt (123) im wesentlichen parallel unä unter Einhaltung eines Abstandes (125) gegenüber dem übrigen Plattenmaterial nach innen umgelegt ist.
21. Platte nach mindestens einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Auflageabschnitt (141) im wesentlichen Z-förmig ausgebildet ist und eine innere Flanke (142) , die sich mit einer Mittelflanke (144) in einer unteren Spitze (145) schneidet, und eine äußere Flanke (143) aufweist, die sich mit der Mittelflanke in einer oberen Schneide (146) schneidet (Fig. 17).
22. Platte nach mindestens einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Auflageabschnitt (151; 161) als einseitig hochgewölbter Randabschnitt (152; 162) ausgebildet ist, dessen äußerer Rand (153; 164) sich außerhalb der Ebene des mittleren Plattenmaterials befindet (Fig. 18, 19).
23. Platte nach. Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Auflageabschnitt (161) aus einem einseitig aus der Plattenebene herausgewölbten inneren Abschnitt (162) und einem entgegengesetzt gewölbten äußeren Abschnitt (163) zusammengesetzt ist, welcher in den äuße-
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ORIGINAL INSPECTED
ren Rand (164) der Platte (160) ausläuft (Fig. 19).
24. Platte nach mindestens einem der Ansprüche 11 bis
23, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (z.B. 90) aus Blech hergestellt ist.
25. Platte nach mindestens einem der Ansprüche 11 bis
24, dadurch gekennzeichnet, daß das Loch (105) sich im Flächenschwerpunkt der Platte (z.B. 90) befindet.
26. Platte nach mindestens einem der Ansprüche 11 bis
25, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte kreisförmig ausgebildet ist.
27. Platte nach mindestens einem der Ansprüche 11 bis
26, dadurch gekennzeichnet, daß der innerhalb des Auflageabschnittes (z.B. 106) befindliche Mittelteil der Platte im wesentlichen flach und außerhalb des Loches
(105) im wesentlichen gleichmäßig dick ausgebildet ist.
28 Platte nach mindestens einem der Ansprüche 11 bis
27, dadurch gekennzeichnet, daß der Auflageabschnitt (z.B. 106) sich kontinuierlich über den gesamten Umfang der Platte erstreckt.
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ORlGlNALtNSPECTED
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