DE2618674B2 - Steckschlüsselbetätigter SchnappverschluB - Google Patents
Steckschlüsselbetätigter SchnappverschluBInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen steckschlüsselbetätigten Schnappverschluß für eine Tür, Behälter oder dergleichen,
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein derartiger steckschlüsselbetätigter Schnappverschluß ist aus der US-PS 35 22 963 bekannt, bei dem ein
Verriegelungsteil, der eine Riegelöffnung aufweist, und ein in ihn einführbares, die Schnappfalle aufweisendes
Teil vorgesehen sind. Der Fallenkopf der Schnappfalle ist in Bezug auf die Fallenöffnung in einer lotrechten
Ebene bewegbar und im Verriegelungszustand greift der Faltenkopf federnd hinter eine Kante der Fallenöffnung.
Die Verriegelungsstellung beider Teile ist durch einen Steckschlüssel lösbar. Ein Nachteil dieses
Schnappverschlusses besteht darin, daß er auch durch einen Schraubenzieher und Drähte oder dergleichen
leicht zu öffnen ist, und er daher gegen ein öffnen durch
Unbefugte nicht gesichert ist
Auch ist aus der US-PS 31 75 853 ein Schnappverschluß
für Behälter oder dgl. bekanntgeworden, wobei ein mittels Fingernagel verschiebbarer, lotrecht auf die
Schnappfalle wirkender Betätigungsteil angeordnet ist
Dem Gegenstand der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen steckschlüsselbetätigten Schnappverschluß
für eine Tür, Behälter oder dgl. der vorausgesetzten Gattung zu schaffen, bei dem das unbefugte Öffnen
mittels Hilfswerkzeug erschwert wird.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 ge^t.
Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, daß der steckschlüsselbetätigte Schnappverschluß einfach, billig
und in Bezug auf Zerstörungen und Diebstähle wirkungsvoll ist. Außerdem wird er durch Feuchtigkeit
nicht angegriffen und ist gegen Verunreinigungen unanfällig.
Vorteilhafter verhindert der steckschlüsselbetätigte Schnappverschluß ein unbefugtes öffnen auf vier Arten.
Erstens müssen zwei Fallenarme gleichzeitig in die Entriegelungsstellung gebracht werden. Zweitens müssen
diese Fallenarme um eine genaue definierte Strecke bewegt werden, damit die Entriegelungsstellung erreicht
werden kann. Drittens weist jeder Fallenarm geneigte Flächen auf, wodurch Versuche, die Fallenarme
durch einen Draht oder dgl. zu bewegen erfolglos gemacht werden. Viertens können die Schlüsselöffnungen
in dem Türteil derart bemessen werden, daß zum öffnen des Schnappverschlusses nicht vorgesehene
Werkzeuge nicht hineinpassen.
Ein weiterer Vorteil liegt in der vielseitigen Verwendbarkeit.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt;
es zeigt
F i g. 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines steckschlüsselbetätigten Schnappverschlusses an einer
Tür oder dgl.,
F i g. 2 die Draufsicht auf die Schnappfalle,
F i g. 3 den Schnitt gemäß Linie 3-3 in F i g. 1,
F i g. 3 den Schnitt gemäß Linie 3-3 in F i g. 1,
F i g. 4 den Schnitt gemäß Linie 4-4 in F i g. 1 und den einsteckbereiten Steckschlüssel.
Der steckschlüsselbetätigte Schnappverschluß ist nachstehend im Zusammenhang mit dem Verschließen
einer Schiebetür oder einer ähnlichen Tür beschrieben,
bo wie sie gewöhnlich bei Handtuch- oder Papiertuchspendern
in Bedürfnisanstalten Verwendung finden. Es handelt sich also um eine Tür, die wenigstens mit ihrem
beweglichen Teil bis unmittelbar an den Rahmen heranbewegt wird, und zwar im wesentlichen in der in
der Fig. 1 durch einen Pfeil gekennzeichneten Richtung. Der Schnappverschluß arbeitet jedoch im
Zusammenhang mit anderen Türarten genau so gut, vorausgesetzt, daß notwendige Änderungen der einzel-
nen Bestandteile vorgenommen werden können.
Der bewegliche Türteil (oder Behälterteil) ist mit 10 bezeichnet, der feststehende Rahmenteil hat das
Bezugszeichen 12. Der Türteil 10 weist eine Ausnehmung 14 auf, an deren Basis sich ein Paar von
Schlüsselöffnungen 16 befinden, die durch einen Schlüsselanschlag 18 voneinander getrennt sind. Die
Schlüsselöffnungen 16 sind hier rechteckig dargestellt, sie können jedoch einen geeigneten anderen Umriß
haben, in den der Steckschlüssel paßt Von der Unterseite des Türteils 10 ragt ein Bord 20 nach unten,
dessen Ende sich über den Rahmenteil 12 erstreckt In dem Türteil 10 befindet sich ein Paar von Bohrungen 24
zur Aufnahme von Befestigungen für die Schnappfalle. Der Rahmenteil 12 ist gewöhnlich an einer Wand oder
an einer Platte befestigt und bezüglich des Türteils feststehend. Der Türteil 10 überlappt dessen Oberteil 26.
Der Rahmenteil 12 weist außerdem einen Vorderteil 30 auf, der einen Rahmenausschnitt 32 aufweist Der Bord
20 kommt an dem oberen Teil des Rahmenausschnittes 32 zur Anlage, um die Bewegung beim Zumachen des
Türteils 10 zu begrenzen. Im Rahmenausschnitt 32 begrenzt der Vorderteil 30 eine Öffnung, die aus einer
Hauptöffnung 36 und aus einer HilfsÖffnung 38 besteht. Die Hauptöffnung 36 grenzt oben an eine Hauptkante
40, ihr unterer Bereich weist diskontinuierliche untere Kanten 44 auf. Die HilfsÖffnung 38 ist schmaler als die
Hauptöffnung 36 und wird seitlich durch Nebenkanten 46 und unten durch eine Unterkante 48 begrenzt.
Die Schnappfalle ist mit 50 bezeichnet. Sie besteht ius }o
flexiblem oder elastischem Material wie z. B. Kunststoff. Sie setzt sich zusammen aus einem Befestigungsteil 52
und einem Paar von einander beabstandeter federnder Fallenarme 54. Von der Seite gesehen (Fig. 1) weisen
die Fallenarme 54 einen gekrümmten Mittelbereich auf. J5
In ihrer Mitte sind diese Fallenarme mit einem Paar voneinander beabstandeter nach oben stehender Lappen
58 versehen, die zwischen sich den Schlüsselkanal 60 begrenzen. Jeder Lappen 58 endet oben mit einer
Endfläche 62, die zum Schlüsselkanal 60 hin nach innen geneigt ist. An der Basis jedes der Schlüsselkanäle 60
befindet sich eine ebene Berührungsfläche 64 sowie ein Paar von Schrägseitenflächen 66. Die Schnappfalle 50
steht nach oben hin unter Vorspannung. In einer Verriegelungsstellung A steht jeder der Schlüsselkanäle
60 fluchtend direkt unterhalb der Schlüsselöffnung 16 in dem Türteil 10. Die Endflächen 62 greifen an der
Unterseite der Ausnehmung 14 an und begrenzen dabei die Aufwärtsbewegung der Schnappfalle 50, um
sicherzustellen, daß die Schlüsselkanäle 60 auch tatsächlich mit den Schlüsselöffnungen fluchten. Mit
Hilfe von Nieten oder Schrauben 70, die durch die Bohrungen 72 in der Schnappfalle und die Bohrungen 24
in dem Türteil 10 hindurch verlaufen, ist die Schnappfalle 50 mit dem Türteil 10 verbunden.
Jeder der Fallenarme 54 endet an seinem freien Ende mit einem nach oben ragenden Anschlag 76, der mit
einer Vorderkante 78, einem Fallenkopf 80, einer Oberfläche 82 und einer Hauptverriegelungsschulter 84
versehen ist. In der Nachbarschaft jedes der nach oben t>o stehenden Anschläge befindet sich ein Anschlag 86, der
sich zur Seite hin erstreckt und der eine Nockenfläche 88, eine Seitenfläche 90 und eine Nebenverriegelungsschulter
92 aufweist. Die maximale Höhe jedes der Fallenarme 54 ist, beim Anschlag 76 gemessen, etwas b5
kleiner als die Höhe der Hauptöffnung 36, gemessen zwischen der Hauptkante 40 und der unteren Kante 44.
Die Breite der Schnaoofalle 50, gemessen zwischen den
beiden Seitenflächen 90, ist etwas kleiner als die Breite der Hauptöffnung 36, jedoch größer als die Breite der
HilfsÖffnung 38, gemessen zwischen den Nebenkanten 46. Die Fallenarme 54 können unabhängig voneinander
bewegt werden.
Um die mit diesem Schnappverschluß versehene Tür öffnen zu können, ist ein Steckschlüssel 93 erforderlich.
Dieser ist mit einem Griffteil 94, der die üoliche Bohrung 96 zur Aufnahme einer Schlüsselkette oder ähnlichem
aufweist, einem Steckschlüsselschaft 98 und einem Paar von Schenkeln 100 versehen. Die freien Enden jedes der
Schenkel 100 gehen in einen breiten Bereich 102 über, der mit der eigentlichen Betätigungsfläche endet.
Zwischen den beiden Schenkeln lOO befindet sich ein Anschlag 106. Die Breite dieses Anschlags 106 ist etwas
größer als diejenige des Schlüsselanschlages 18. Die Breite der Betätigungsflächen 104 ist etwas kleiner als
die Breite der Schlüsselöffnungen 16. Die Dicke der Schenkel 100 ist etwas geringer als die Tiefe der
Schlüsselöffnungen 16. Die Schlüsselkanäle 60 sind
deutlich tiefer als die Dicke der Schenkel 100. Es sei darauf hingewiesen, daß der Steckschlüssel 93 hier zwar
gerade und flach dargestellt ist, daß sein Querschnitt jedoch auch eine andere Form haben könnte, beispielsweise
Bogenform, wozu die Schlüsselöffnungen 16 entsprechend geändert sein müßten, damit der Steckschlüssel
paßt.
Die Länge der Schenkel 100 ist kritisch. Wenn der Steckschlüssel 93 so weit eingesteckt ist, daß sein
Anschlag 106 den Schlüsselanschlag 18 berührt und daß die Betätigungsflächen 104 mit den ebenen Berührungsflächen
64 in den Schlüsselkanälen 60 in Berührung stehen, müssen die Schenkel 100 gerade so lang sein, daß
sie die Schnappfalle 50 in deren Entriegelungsstellung bringen, die in F i g. 1 gestrichelt dargestellt und mit »B«
bezeichnet ist. Der Grund dieser genauen Anpassung ergibt sich aus der nachstehender Erläuterung der
Funktionsweise des steckschlüsselbetätigten Schnappverschlusses.
Die Schnappfalle 50 ist unter Vorspannung in ihre Verriegelungsstellung gebracht, die in F i g. 1 ausgezogen
dargestellt und mit »A« bezeichnet ist. In dieser Stellung liegen bei geöffneter Tür die Endflächen 62 der
Lappen 58 an der Unterseite der Ausnehmung 14 an. Wenn der Türteil 10 zugemacht wird, bewegt sich die
Vorderkante 78 durch die Hauptöffnung 36 hindurch, bis der Fallenkopf 80 an der Hauptkante 40 angreift und
damit die Schnappfalle 50 während diese durch die Hauptöffnung 36 hindurch bewegt wird, nach unten
drückt, bis die Oberfläche 82 die Öffnung passiert hat, woraufhin sich die Schnappfalle wieder nach oben in die
in F i g. 1 ausgezogen dargestellte Verriegelungsstellung »A« bewegt. In dieser Stellung greift der Vorderteil 30
des Rahmenteils an der Schulter 84 an und hält damit die Tür in der geschlossenen Stellung.
Um den Türteil zu öffnen wird der Steckschlüssel 93 durch die Schlüsselöffnungen 16 eingefühlt, bis der
Anschlag 106 mit dem Schlüsselanschlag 18 in Berührung kommt. Die Betätigungsflächen 104 sind
inzwischen in die Schlüsselkanäle 60 eingetreten und haben an den Endflächen 62 angegriffen, wodurch die
Schnappfalie 50 in die in F i g. 1 gestrichelt dargestellte Entriegelungsstellung »B« nach unten gedrückt worden
ist. Wenn der Steckschlüssel 93 in dieser Entriegelungsstellung gehalten wird, kann der Türteil geöffnet
werden, da das Ende der Schnappfalle 50 nunmehr mit der Hauptöffnung 36 fluchtet und die Hauptverriegelungsschulter
84 von dem Vorderteil 30 freieeeeben ist.
Wenn die Fallenarme 54 nicht ausreichend weit nach unten gedruckt werden, verhindern die Hauptverriegelungsschultern
84 ein öffnen der Tür. Wenn die Fallenarme 54 zu weit nach unten gedrückt werden,
erreichen sie die in F i g. 1 mit »C«gezeigte Überverriegelungsstellung,
in der die Nebenverriegelungsschultern 92 an den Nebenkanten 46 des Rahmenteils angreifen,
womit ebenfalls ein öffnen verhindert ist. D. h. also, daß die beiden Fallenarme 54 um eine ganz bestimmte
Strecke bewegt werden müssen, damit die Entriegelungsstellung (»B«) erreicht wird und in dieser Stellung
gehalten werden müssen, damit die Tür geöffnet werden kann.
Ohne Verwendung eines Steckschlüssels 93 ist dies aus einer Reine von Gründen äußerst schwierig. Erstens
muß nämlich ein unbefugter Benutzer die beiden Fallenarme 54 in die Entriegelungsstellung herabdrükken
und sie dann so lange in dieser Stellung halten, bis die Schnappfalle aus der Hauptöffnung 36 hinausbewegt
ist. Zweitens ist die Berührungsfläche an jedem der Fallenarme sehr schmal und durch die Schrägseitenflächen
66 flankiert, die Gegenstände wie z. B. Drähte
ίο umbiegen, so daß sie nicht angreifen und die Fallenarme
54 bewegen können. Drittens verhindert die Größe und Ausbildung der Schlüsselöffnungen das Einführen von
beispielsweise Schraubenziehern.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Steckschlüsselbetätigter Schnappverechluß für eine Tür, Behälter oder dgl., bestehend aus einem
Rahmenteil mit einer Fallenöffnung und einem mit ihm in Berührung bringbaren, die Schnappfalle
aufweisenden Tür- oder Deckelteil, wobei der Fallenkopf der Schnappfalle lotrecht zur Fallenöffnung-Ebene
bewegbar ist und im Verriegelungszustand eine Kante der Fallenöffnung federnd hintergreift und diese Verriegelungsstellung durch
einen Steckschlüssel lösbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Fallenöffnung eine
Hauptkante (40) und eine Nebenkante (46) aufweist, die im wesentlichen lotrecht zur durch den
Fallenkopf (80) verlaufenden Ebene im Abstand zueinander angeordnet sind, der Fallenkopf (80) eine
Hauptverriegelungsschulter (84) und eine Nebenverriegelungsschulter (92) aufweist, die sich im Winkel
zueinander nach außen erstrecken, wobei die Hauptverriegelungsschulter (84) mit der Hauptkante
(40) in Eingriff kommt, wenn der Fallenkopf (80) sich federnd in seine Verriegelungsstellung (A) bewegt,
die Nebenverriegelungsschulter (92) mit der Nebenkante (46) in Eingriff kommt, wenn der Fallenkopf
(80) durch Außenbetätigung in eine Überverriegelungsstellung (C) bewegt wird, und beide Verriegelungsschultern
von den Kanten freigehen, wenn der Fallenkopf (80) durch Betätigung mit dem richtigen
Steckschlüssel (93) eine zwischen der Verriegelungsstellung (A) und der Überverriegelungsstellung (C)
liegende Entriegelungsstellung (B) einnimmt; mit einem federnden Fallenarm (54), der den Fallenkopf
(80) unter Spannung in der Verriegelungsstellung (A) hält, sowie mit einem Schlüsselanschlag (18) am Türoder
Deckelteil (10) und Anschlag (106) am Steckschlüsselschaft (98) zur Begrenzung der Bewegung
des Fallenkopfes (80) aus der Verriegelungsstellung (A) in die Entriegelungsstellung (B) durch
den lotrecht zur Schnappfalle (50) einführbaren, richtigen Steckschlüssel (93).
2. Steckschlüsselbetätigter Schnappverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hauptverriegelungsschulter (84) sich lotrecht von dem Fallenkopf (80) nach außen erstreckt und die
Nebenverriegelungsschulter (92) sich nach außen in einer Richtung lotrecht zur Hauptverriegelungsschulter
(84) erstreckt.
3. Steckschlüsselbetätigter Schnappverschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schnappfalle (50) an der Stelle, an der der Steckschlüssel (93) den Fallenarm (54) niederdrückt,
eine ebene Berührungsfläche (64) aufweist, die wenigstens von einer Schrägseitenfläche (66) begrenzt
wird, die zur Einführungsrichtung des Steckschlüssels (93) geneigt ist.
4. Steckschlüsselbetätigter Schnappverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schnappfalle (50) ein Paar im Abstand zueinander befindlicher paralleler
Fallenarme (54) aufweist, von denen jeder einen Fallenkopf (80) besitzt.
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