DE2660998C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Antriebssystem mit
einem Zahnriemen nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Solche Antriebssysteme mit Zahnriemen und gezahnten
Ritzeln sind allgemein bekannt (DE-AS 12 73 946). Diese
Riemen besitzen mehrere sich abwechselnde Zähne und
Nuten, die quer zum Band verlaufen, die mit sich abwechselnden
Zähnen und Nuten der gezahnten Ritzel oder Zahnräder
kämmen, um den Antrieb zu bewirken. Die am meisten verwendeten
gezahnten Bänder sind die sogenannten synchronen
oder zwangsläufigen Antriebsriemen, die aus biegsamem,
elastischem Material wie Natur- oder Synthetikgummi
hergestellt sind. Diese Bänder werden mit Teilung, Zahntiefe,
Breite und anderen Abmessungen mit hoher Präzision
und mit äußerst eng einzuhaltenden Toleranzen konstruiert
und hergestellt. Außerdem wird ein Teil mit hoher Spannfestigkeit
aus praktisch nicht-dehnbarem Material in
der Fußhöhenlinie des Zahnes vorgesehen, um eine unzulässige
Dehnung des Riemens zu verhindern. Diese Riemenkonstruktion
ermöglicht das Kämmen der biegsamen, elastischen Riemenzähne
ohne wesentliche Änderung der Teilung bei Zähnen der
Zahnritzel mit dem Riemen, der dadurch als synchronisierender
Riemen wirkt.
Gewöhnlich haben die Riemenzähne des zwangsläufigen
Antriebsriemens einen rechteckigen (US-PS 2 625 828)
bzw. trapezförmigen Querschnitt. Der Abstand oder die
Breite der Nuten zwischen den Riemenzähnen sind von
vornherein so konstruiert, daß sie größer als die Breite
der Basis des Riemenzahnes ist. Es treten jedoch beim
Riemenausfall infolge Abscherens der Riemenzähne, was
sich durch die Konzentration der Beanspruchungen im
Band ergibt, Probleme auf. Es sind deshalb viele Anstrengungen
unternommen worden, um das Profil der jetzigen Riemenzähne
abzuändern und so das Problem des Zahnabscherens
zu lösen. So wurde beispielsweise die Zahl der Riemenzähne
auf eine gegebene Riemenlänge erhöht, um eine bessere
Lastverteilung oder Beanspruchung des Riemens zu erreichen.
Außerdem wurde der einzelne Riemenzahn größer gewählt,
um eine höhere Abscherfestigkeit zu erhalten. Diese
Versuche haben selbstverständlich den Zwischenraum zwischen
den Riemenzähnen so vermindert, daß die Breite der Basis
des Riemenzahnes gleich oder größer als der zwischen
den Zähnen wird.
Aus der US-PS 37 56 091 ist es bekannt Riemenzähne vorzusehen, die
höher sind als die Zähne der Riemenscheibe.
Die erwähnten Abänderungen des Riemens wurden durchgeführt,
um dem Problem der Riemenzahnabscherung zu begegnen,
sie haben jedoch infolge der relativen Verteilung der
Riemenzähne andere Probleme aufgeworfen. Beispielsweise
wurde das Spannteil der Antriebsriemen bei den bisherigen
Anlagen nicht von den Zähnen des Riemens getragen und
somit während des Betriebes einer äußersten Beanspruchung
im Gebiet zwischen den Zähnen unterworfen. Dieses Problem
war besonders bei Antrieben akut, bei denen die Basis
des Riemenzahns gemessen an der Fußhöhenlinie des Zahnes
größer als der Zwischenraum zwischen den Zähnen gemessen
an derselben Linie ist. In diesem Fall besitzen die
Ritzelzähne, die die Zwischenräume zwischen den Riemenzähnen
berühren, eine verhältnismäßig kleine Spitze und der
sich ergebende Zustand kann dem über eine Messerschneide
geführten Riemen gleichgesetzt werden. Außerdem traten
auch übermäßige Erschütterungen und unerwünschte Geräusche
auf.
Bei anderen Kraftübertragungsriemen (DE-PS 11 26 692)
sind die Kopf- und Fußkanten abgerundet. Durch diese
Abrundungen werden die Zahnfüße in geringem Maß verbreitert,
so daß die in diesem Bereich auftretenden spezifischen
Kerbbeanspruchungen geringfügig verringert werden. Die
Herstellung solcher Riemen ist jedoch schwierig und
aufwendig, da die Modellformen für solche Riemen mit
höchster Präzision gefertigt werden müssen. Bei allen
vorstehend erwähnten Zahnriemen wurde eine optimale
Zahnform mit die auftretenden Kerbbeanspruchungen wesentlich
mindernden Ausfüllungen noch nicht gefunden.
Bei mit Innenzähnen versehenen Keilriemen wurde bereits
erkannt, daß die Gefahr von Kerbanrissen in den Übergangsbereichen
der Zahnflanken in den Boden der Lücke zwischen
den Zähnen bzw. im Boden selbst durch Auskehlungen mit
möglichst großem Krümmungsradius verringert werden kann
(US-PS 2 625 828). Bei solchen Keilriemen führt jedoch
die Kraftübertragung vom Riemen zur Riemenscheibe bzw.
umgekehrt zu andersartigen Beanspruchungen als bei einem
formschlüssigen Zahnriemen, der mit seinen Zähnen in
die Lücken eines Zahnrades eingreift. Beim Keilriemen
werden die Kräfte durch Reibung der Außenflanken des
Riemens auf die Flanken der V-förmigen Rille in der
Riemenscheibe übertragen, das heißt, die Kräfte wirken
vornehmlich quer zum Riemen. Beim Zahnriemen, der formschlüssig
mit einem Ritzel zusammenarbeitet, wird die
Kraft nur durch die Zähne übertragen. Der Zahnfuß wird
dabei auf Abscherung beansprucht.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, bei
einem Antriebssystem der eingangs genannten Art die
Zahnform des Antriebszahnriemens dahingehend zu verbessern,
daß die Kerbspannungseinflüsse weiter verringert werden.
Diese Aufgabe wird durch die in den kennzeichnenden
Teilen der Ansprüche angegebenen Merkmale gelöst.
Die Gegenstände und Vorteile der Erfindung werden durch
eine zwangsläufige Antriebsanlage mit der zusammenarbeitenden
Kombination eines Antriebsriemens und zweier gezahnter
Ritzel erzielt.
Die Erfindung wird mit Hilfe der Zeichnungen beschrieben.
In diesen ist:
Fig. 1 eine Seitenansicht der zwangsläufigen Antriebsanlage
nach der Erfindung mit dem Zahnriemen
und den Ritzeln;
Fig. 2 eine vergrößerte Teilansicht des Riemens
nach Fig. 1 mit dem neuartigen Querschnitt
der Riemenzähne;
Fig. 3 eine vergrößerte Teilseitenansicht nach
Fig. 1, wobei Teile abgebrochen dargestellt
sind, um die Berührung zwischen dem Zahnriemen
und den Zahnritzeln nach der Erfindung besser
zeigen zu können;
Fig. 4 eine vergrößerte Teilseitenansicht der Erfindung
nach den Fig. 1 und 3, bei der die Ausbildung
der Ritzel nach der Erfindung besser dargestellt
ist; und
Fig. 5 eine Abänderung des Ritzels nach der Erfindung,
wie sie Fig. 3 zeigt.
Fig. 1 zeigt einen Riemenantrieb 10, zum Beispiel eine
zwangsläufige Antriebsanlage mit einem biegsamen Kraftübertragungsriemen
11, das um zwei Riemenscheiben in Form
von Zahnrädern oder Ritzeln 12 und 13 geführt ist. Der
Riemen 11 enthält mehrere quer verlaufende, sich abwechselnde
Zähne 14 und Nuten 15. Die Ritzel 12 und 13 besitzen
mehrere axial verlaufende, sich abwechselnde Zähne 16
und Nuten 17, die beim Betrieb des Antriebes 10 mit
den Riemenzähnen und Nuten 15 kämmen. Bei der besonderen
Anordnung nach Anspruch 1 dient der Riemen 11 zum Übertragen
von Kraft von den Antriebsritzeln 12 auf ein angetriebenes
Ritzel 13. Es kann aber auch jedes Ritzel des Antriebs
das Antriebsritzel sein und weitere Riemenscheiben,
gezahnt oder ungezahnt, können beim Antrieb Verwendung
finden.
Der Riemen 11, wie es am besten die Fig. 2 zeigt, ist
ein zwangsläufiger oder Synchronriemen und enthält einen
Körper 18 aus biegsamen polymerem Material wie Natur-
oder Synthetikgummi oder dergleichen, der ein Spannteil 19
aus nicht-dehnbarem Material hohen Moduls wie eingebettete
Fasern aus Glas oder Stahl besitzt, um dem Riemen die
notwendige Längsfestigkeit und Stabilität zu verleihen.
Die biegsamen, elastischen Riemenantriebszähne 14 von
einheitlicher Höhe HB und Teilungslänge Pb verlaufen
quer zum Riemen 11. Die Zähne 14 sind an mindestens
eine Fläche des Körpers 18 angeformt, wobei die Zähne
quer zum Riemen 11 verlaufen.
Das Spannteil 19 befindet sich an der Fußhöhenlinie BD
der Antriebszähne 14 des Riemens 11, wie es bei Synchronantriebsbändern
(US-PS 2 507 852) allgemeine Praxis ist.
Das Spannteil 19 hoher Festigkeit dient zum Verhindern
unzulässiger Dehnung des Riemens 11 und ermöglicht das
Kämmen der Zähne 14 mit den Zähnen 16 der Ritzel 12
und 13.
Jeder Zahn 14 enthält in Richtung des Längsschnitts
gesehen einen Fußteil 20 nahe dem Spannteil 19, einen
äußeren Teil oder ein Scheitel 21, der vom Spannteil 19
und vom Fußteil 20 am weitesten entfernt ist und eine
Breite im Querschnitt xb besitzt, der kleiner als die
Breite Xb des Fußteils 20 ist. Von den Enden des Fußteils 20
gehen einander gegenüberliegende Seitenteile oder Flanken 22
ab und treffen mit den Kanten des radial äußeren Teils 21
zusammen und ergeben so daß Riemenzahnprofil.
Jede Flanke 22 enthält einen angeformten beanspruchungsmindernden
Teil oder Auskehlung 23, die sich an dem
Fußteil 20 anschließt. Die Auskehlung 23 besitzt einen
Außenumfang oder eine Außenfläche ob, die mindestens 30%
der Hälfte des Gesamtaußenumfangs oder der Außenfläche Ob
des Riemenzahnes 14 beträgt. Bisherige Auskehlungen
bei Riemenzähnen besitzen eine Ausdehnung oder Fläche,
die geringer als 30% der Hälfte des Außenumfangs oder
-fläche des Riemenzahnes ist und in der Nähe von etwa 14
bis 29% des halben Gesamtaußenumfangs oder -fläche des
Zahnes liegt.
Die vergrößerten Auskehlungen 23 dienen zum Verteilen
der Beanspruchungen, denen die Riemenzähne 14 während
des Betriebes des Antriebs 10 beim Berühren der Ritzelzähne
16 ausgesetzt sind. Jede Auskehlung verringert
die Beanspruchungen am entsprechenden Ende des Fußes 20
des Zahnes 14 und erhöht somit die Scherfestigkeit der
Zähne 14 und dadurch die Lebensdauer des Riemens 11.
Vorzugsweise macht jede Auskehlung 23 etwa 40 bis 60%
der Fläche Ob aus. Optimale Ergebnisse werden beim Verbessern
der Scherfestigkeit der Zähne 14 erzielt, wenn
die Auskehlung 23 etwa 50% des Gesamtaußenumfangs oder
der Außenfläche Ob des Riemenzahnes 14 einnimmt.
Nach Fig. 2 kann die Auskehlung 23 eine gekrümmte Form ob
aufweisen, die beispielsweise von einem Kreisbogen Ab
gebildet wird, dessen Krümmungsmittelpunkt Cb zwischen
den Riemenzähnen 14 liegt. Das Verhältnis des Radius Rb
des Bogens Ab zur Teilungslänge Pb zwischen den benachbarten
Zähnen 14 soll zwischen 0,16 : 1 bis 0,32 : 1 liegen.
Die Riemenzähne 14 werden vorzugsweise durch Pressen
hergestellt, können aber auch ausgeschliffen oder gegossen
sein. Die Zähne 14 enthalten vorzugsweise eine bekannte
Abriebverkleidung 24 aus textilem Stoff, zum Beispiel
aus gewebtem Nylon. Jeder Riemenzahn 14 ist genau mit
sehr eng eingehaltenen Toleranzen entworfen und hergestellt,
so daß während des Arbeitens der Antriebsanlage 10 die
Zähne 14 ohne wesentliche Änderung der Teilung mit den
Zähnen 16 der Ritzel 12 und 13 kämmen können.
Die baulichen Merkmale der Ritzel 12 nach der Erfindung
können am besten aus den Fig. 4 und 5 entnommen werden.
Das Ritzel 12 enthält mehrere gleichmäßig verteilt angeordnete
radial hervorragende Zähne 16, von denen jeder
in senkrecht zur Rotationsachse des Ritzels verlaufenden
Ebenen gesehen einen Basisteil oder Zahnfuß 32, einen
äußeren Teil oder Scheitel 33, das bzw. der vom Zahnfuß 32
entfernt ist und einander gegenüberliegende, von den
Enden des Zahnfußes 32 abgehende Flanken 34, die an
die Enden des Scheitels 33 anschließen und so das Ritzelzahnprofil
ergeben. Die Flanken 34 können zueinander
parallel angeordnet werden, können aber auch etwas schräg
vom Scheitel 33 zum Fuß 32 des Ritzelzahns 16 nach außen
divergieren, wie es die Fig. 4 und 5 zeigen, oder
auch leicht nach innen konvergieren.
Jede Hälfte des radial äußeren Teils 33 enthält einen
bogenförmigen Außenumfang, der von mindestens einem
Kreisbogen Ap gebildet wird, dessen Mittelpunkt Cp innerhalb
des Zahns 16 liegt, wobei der bogenförmige Außenumfang op
mindestens die Hälfte des Gesamtaußenumfangs Op des
Zahns 16 beträgt. Beispielsweise zeigt Fig. 4 den äußeren
Teil 33 mit einem bogenförmigen Außenumfang op 1 und
op 2 aus den Bögen Ap 1 und Ap 2 zweier Kreise mit den
gleichen Radien Rp 1 und Rp 2, die bei gleichem Abstand
von der radialen Mittellinie C-L des Zahns 16 die Bögen
Ap 1 und Ap 2 haben, die durch einen flachen Scheitel 35
miteinander verbunden sind. Der flache Scheitel 35 besitzt
eine lineare Abmessung dp, die kleiner als die Länge
eines der Bögen Ap 1 und Ap 2 ist.
Vorzugsweise nimmt der bogenförmige Außenumfang oder
die Fläche op die Hälfte des äußeren Teils 33 des Ritzelzahns
16 ein, der mindestens 30% der Hälfte des Gesamtaußenumfangs
oder Flächengebiets Op des Ritzelzahns 16 ausmacht.
Besser noch liegt dieser Wert zwischen 40 und 60% der
Hälfte der Gesamtfläche Op eines Zahnes 16. Optimale
Ergebnisse werden erzielt, wenn der bogenförmige Außenumfang
oder die Fläche op etwa 50% von etwa dem halben Gesamtaußenumfang
oder der Fläche Op des Ritzelzahns 16 ausmacht.
Bei einer Abänderung der Erfindung, die in Fig. 5 gezeigt
wird, enthält der Ritzelzahn 36 einen Außenteil oder
Scheitel 37 mit einem bogenförmigen Außenumfang op aus
dem Bogen Ap eines einzigen Kreises, dessen Mittelpunkt Cp
auf der radialen Mittellinie C-L des Zahnes 36 liegt.
In diesem Fall ist der Scheitel halbkreisförmig und
der Außenumfang des Bogens Ap kann auf den Gesamtaußenumfang
(2 mal Op) des Ritzelzahns bezogen werden. Es hat
sich gezeigt, daß der Radius Rp des Bogens oder der
Bögen Ap, die den Außenumfang op des Außenteils des
Ritzels bilden, durch folgende Formel bestimmt werden
kann:
R = 0,165 P + 0,0012 P (N-9)
hierin ist
Rder Radius des Kreisbogens, Pdie Kreisteilung des Ritzelzahns, und Ndie Zahl der Ritzelzähne.
Rder Radius des Kreisbogens, Pdie Kreisteilung des Ritzelzahns, und Ndie Zahl der Ritzelzähne.
Nach den Fig. 1 und 3 ist die Abmessungsbeziehung
der Riemenzähne 14 und der Nuten 15 und der Ritzelzähne 16
und der -nuten 17 derart, daß im Längsverlauf L des
Riemens 11 zwischen den Ritzeln die Höhe Hb des Riemenzahnes
14 größer als die Tiefe Dp der Ritzelnuten 17
ist. Wenn der Riemen 11 um die Ritzel 12 und 13 läuft,
kommen die nach außen gerichteten Teile oder Außenenden 21
des Scheitels der Riemenzähne 14, die den Ritzeln 12 und 13
gegenüberliegen, in Berührung mit den Teilen oder Flächen 29
der Fußhöhe des Zahnritzels 12, die zwischen den Ritzelzähnen
16 liegt und den Boden der Ritzelnut 17 bildet.
Vorzugsweise ist die Höhe Hb jedes Riemenzahns 14 in
der Längsrichtung L des Riemens um etwa 1 bis 15% maximal
etwa 20% größer als die Tiefe Dp jeder Ritzelnut 17
oder die Höhe jedes Ritzelzahns 16. Besser noch sind 3
bis 7% und optimal ist es, wenn die Höhe Hb jedes Riemenzahns
14 etwa um 5% größer als die Tiefe Dp jeder Ritzelnut
17 oder die Höhe Hp jedes Ritzelzahns 16 ist.
Weitere bauliche Einzelheiten sind in der gleichaltrigen
DE-PS 26 55 610, Spalte 5, Zeile 11 bis Spalte 6 Zeile 24
beschrieben.
Die Höhe der Riemenzähne ist nach der Erfindung der
kürzeste Abstand von der Fußhöhenlinie zum radialen
Außenende des Scheitels des Zahns. Die Höhe der Ritzelzähne
ist der radiale Abstand von der Fußhöhenlinie des Ritzels
zum radialen Außenende des Ritzelzahns.
Bei der Ausführung der Erfindung besteht deshalb vorzugsweise
zwischen den einander konfrontierenden Antriebsflächen
des Riemens und den von der entsprechenden Fußhöhenlinien
begrenzten Ritzeln durchgehend Kontakt. In dieser Hinsicht
ist es klar, daß die Berührungsflächen des Ritzelzahns
die Teile des Riemenzahnes berühren, sich praktisch
zwischen den Punkten PC und BC über etwa die Hälfte
des Gesamtumfangs der Außenfläche Ob des Riemenzahnes 14
erstrecken. Während des Arbeitens des Antriebs 10 berühren
die Teile oder die Auskehlungen 23 des Riemens etwa
die Hälfte des bogenförmigen Außenumfangs Op des Scheitels
33 des Ritzels. Außerdem erstrecken sich die die Ritzel 12
einschließlich der Auskehlungen 23 berührenden Teile
des Zahns 14 von den Enden des Fußteils 20 schräg nach
innen und bilden so den äußersten Scheitel 21 des Zahns 14.
Jede Auskehlung 23 besitzt eine Kontakt-Oberfläche,
die mindestens 30% der gesamten Kontakt-Oberfläche eines
Ritzelzahns ausmacht, wodurch die Scherfestigkeit jedes
Riemenzahns vergrößert wird.
Fig. 3 zeigt auch den Träger des Spannteils 19, der
durch den breiteren Riemenzahn 14 gegeben ist und die
Beanspruchungen im Gebiet a des Riemens 11 verringert
und auch dem Spannteil 19 beim Umlaufen der Ritzel 12 und 13
eine runde oder kreisbogenförmige (nicht sehnenförmige)
Gestalt verleiht. Die runde oder kreisbogenförmige Bahn
des Spannteils 19 entspricht mehr der theoretischen
Teilungslinie der Ritzel. Dies bewirkt eine konstantere
Winkelgeschwindigkeit und geringere Erschütterungen,
die einen glatteren und ruhigeren Lauf des Antriebs
ergeben. Darüberhinaus wird die Lebensdauer wesentlich
verlängert, da die Abnutzung im Gebiet a des Riemens
verringert wird.
Der Erfindungsgegenstand und die genannten bekannten
Riementriebe wurden unter gleichen Bedingungen Dauerstandserprobungen
unterworfen. Dabei zeigte sich, daß der
erfindungsgemäße Riementrieb eine bis zu 100% längere
Standzeit aufwies als die bekannten Riementriebe.
Claims (1)
1. Antriebssystem mit einem Zahnriemen und Riemenscheiben,
deren Zähne in die Lücken zwischen den Zähnen des
Riemens eingreifen, wobei der Zahnriemen einen
einstückigen, einheitlichen Aufbau mit einem Körper
aus flexiblem elastischem Material mit trapezförmigen
Antriebszähnen gleichen Querschnitts aufweist,
die sich quer zur Längsrichtung des Riemens über
diesen erstrecken, der in seiner Fußlinie mit einer
endlosen, nicht dehnbaren Zugeinlage versehen ist
und die einander gegenüberliegenden Zahnflanken,
die sich vom Scheitel bis zum Fuß des Riemenzahns
erstrecken, über beanspruchungsmindernde Auskehlungen,
die von Kreisbögen gebildet werden, in den Zahngrund
übergehen, wobei die Kreisbögen die Fußlinie und
die Zahnflanken tangieren, dadurch gekennzeichnet,
daß die Auskehlungen (23) eine Außenfläche (O b )
aufweisen, die mindestens 30% des halben Gesamtumfanges
der Außenfläche (O b ) eines Riemenzahns ausmacht,
daß der Außenumfang der einander gegenüberliegenden
Riemenzahnflanken (22) durch einen Kreisbogen (AB)
bestimmt wird, dessen Krümmungsmittelpunkt (Cb)
zwischen den Riemenzähnen (14) liegt, wobei der
Radius des Kreisbogens (Rb) sich zur Zahnteilung (P b )
wie etwa 0,16 : 1 bis etwa 0,32 : 1 verhält,
daß die Höhe der Riemenzähne (14) in an sich bekannter
Weise größer ist als die Höhe der Zähne (16) der
Riemenscheibe (12, 13), so daß der Flankenteil
der Riemenzähne (14) in der Richtung der Zahnhöhe
zusammengedrückt wird und die radial außen liegenden
Bereiche der Riemenscheibenzähne (16) gleichzeitig
im Reibungsschluß die Böden der Zahnlücken (15) zwischen
den Zähnen (14) des Treibriemens (11) berühren,
wenn sie in die Riemenscheibe (12, 13) eingreifen, und
daß die Scheitel (30) der Riemenscheibenzähne (16) eine
äußere gebogene Oberfläche besitzen, deren Kanten von
mindestens einem Kreisbogen gebildet werden, dessen
Krümmungsmittelpunkt innerhalb des Scheibenzahns (16)
liegt und die Scheitel eine Oberfläche aufweisen, die
mindestens 40-60% der Hälfte der gesamten äußeren
Oberfläche des Zahnes der Riemenscheibe beträgt und
im Betrieb der Scheitel die Auskehlung und die
Flanke (22) des Riemenzahns (14) berührt.
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