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"Abstandshalter für den Streckenausbau im Berg- und
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Tunnelbau" 1. Zusatz zu Patent .......... (Patentanmeldung P 26 44
841.9', Die Erfindung betrifft einen Abstandshalter für den Streckenausbau im Berg-
und Tunnclbau zur Durchführung eines Ausbauverfahrens, bci dem zunächst mit mehreren
kbstandshaltern vorgepfändet, dann der Verzug auf die vorgepfändeten Abstandshalter
aufgelegt, danach die Ausbaurahmen unter die vorgepfändeten Enden der Abstandshalter
gestellt und hierauf diese Ausbaurahmen mit den Abstandshaltern verbunden werden,
welche jeweils aus einem Profilabschnitt bestehen, der an einem Ende einen Anschluß
für eine Seite des Ausbauprofiles des betreffenden Rahmens und am anderen Ende eine
Verbindung für den Profilabschnitt des folgenden AbstandshElters aufweist sowie
auf unterschiedliche Bauabstände einstellbar ist, wobei die Profilabschnitte aufeinanderfolgender
Abstandshal ter ineinanderlegbar sind und jeder Profilabschnitt an seinem hinteren
Ende die Verbindung für den Profilabschnitt des bereits eingebauten
Abstandshalters
und an seine vorderen Ende die Anschlüsse für die beiden Seiten des Ausbauprofiles
aufweist, die auf der Innenseite des Profilabschnittes angeordnet und auf verschiedene
Profilbreiten einstellbar sind, nach Patent ....... (Patentanineldung P 26 44 841.9).
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Das Hauptpatent, dessen Gegenstand in erster Linie das eingangs bezeichnete
Verfahren ist, löst damit die Aufgabe, die Gefährdung der Ortshelegschaft durch
herabfallendes Gestein bei der Ausbaueinheit durch vorzeitiges Einbringen des Verzuges
und ggfs. der Hinterfüllung herabzusetzen sowie die Voraussetzungen für den Einsatz
von Verzug- und/oder Abstandshaltern zu schaf-Pen, die von dem Baumittenabstand
und den unterschiedlichen Ausbaugewichten unabhängig sind.
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Die zur Durchführung dieses Verfahrens den weiteren Gegenstand des
Hauptpatentes bildenden Abstandshalter ermöglichen aufgrund ihrer Profilierung eine
hinreichende biegesteife Verbindung aufeinanderfolgender Profilabschnitte mit Hilfe
der vorgesehenen Anschlüsse. Diese gestatten das Vorpfänden auch mehrerer axial
hintereinander angeordneter Abstandshalter der beschriebenen Ausbildung, so daß
abschlagsweise vorgepfändet werden kann.
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Allerdings schlägt das Hauptpatent Abstandshalter aus z.B. rinnenförmigen
und vorzugsweise kongruenten Winkelprofilen sowie kraftschlüssig ausgebildete Verbindungen
vor, um eine hinreichend biegesteife Gesamtkonstruktion zu erhalten. Demgegenüber
löst die Erfindung die Aufgabe, einen für das eingangs beschriebene Ausbauverfahren
geeigneten Abstandshalter zu schaffen, der
eine Verbindung für einen
folgenden Abstandshalter aufweist, die nicht wie eine kraftschlüssig ausgebildete
Verbindung von der Größe der Kraft abhängt, die in der Verbindung aufgebracht wird.
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Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Profilabschnitte
an einen Ende eine Hülse und am anderen Ende eine in die Hülse einsteckbare Stange
aufweisen, und daß die Hülse mit dem Zylinder über mehrere axial hintereinander
und radial langs Kreissegmenten ihrer inneren Umrißlinie angeordnete Zuhaltungen
formschlUssag verbindbar ist.
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Da Hülse und Stange ineinander passen, ergibt sich eine hinreichend
biegesteife Verbindung aufeinanderfolgender Abstandshalter. Die formschlüssige Verbindung
dieser beiden Teile von aufeinanderfolgenden Abstandshaltern mit Hilfe der beschriebenen
Zuhaltungen hat wegen des damit erreichbaren Formschlusses die Wirkung, daß nach
Herstellung der Verbindung eine axiale Verschiebung aufeinanderfolgender Abstandshalter
nicht mehr möglich ist.
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Deswegen hat der Abstandshalter gemäß der Erfindung den Vorteil, daß
er arbeitstechnisch schneller und einfacher eine hinreichend feste Verbindung aufeinanderfolgender
Abstandshalter gewährleistet, die sich nicht mehr lockern kann. Insbesondere läßt
sich ein derartiger Abstandshalter in Strockenörtern einsetzen, in denen der Vortrieb
mit Hilfe der Sprengarbeit vorgenommen wird.
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Denn die hierbei ausgelösten Erschütterungen und auf die Abstandshalter
in axialer Richtung wirkenden Kräfte können weder die Abstandshalter noch die mit
ihnen verbundenen Baue verschieben.
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Vorzugsweise und gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung bilden
Hülse und Stange zusammen den Profilabschnitt Jedes'Abstand.shalters, indem sie
axial hintereinander angeordnet werden. Dann ergibt sich eine besonders einfache
Abstandshalterkonstruktion, weil Hülse und Stange lediglich an ihre einander zugekehrten
Seiten miteinander verbunden zu werden brauchen.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind die innen
angeordneten Anschlüsse für beide Seiten des Ausbauprofiles außen auf der Hülse
angebracht. Infolgedessen liegt bei dieser Ausführungsform das Stangenende hinter
einem der Ausbauprofile in der ihm zugaordnetes Hülse des vorausgehenden Abstandshalters,
so daß sich insgesamt im Bereich der Ausbauprofile eine erwünschte hohe Steifigkeit
der Abstandshalter ergibt.
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Bei einer anderen Ausführungsform werden die Zuhaltungen von den Gängen
eines Innengewindes gebildet, und die Stange trägt auf ihrer Außenseite die Gänge
eines Gegengewindes. Derartige Zuhaltungen sind arbeitstechnisch am einfachsten
zu verwirklichen, weil sie mit einem Gewindeschneider hergestellt werden können.
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Insbesondere sind diese Ausführungsformen der Erfindung so gestaltet,
daß sich die Stange in die Hülse einschieben und danach um einen Viertelkreis drehen
läßt; bei dieser Bewegung werden die Zuhaltungen zum Eingriff gebraucht und können
deswegen durch eine entsprechende Riickdrehung wieder gelöst werden. Das bedeutet
eine erhebliche Vereinfachung des Ausbauverfahrens nach dem Hauptpatent.
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Zu diesem Zweck kann erfindungsgemäß die Umrißlinie des Querschnittes
der Stange zwei parallele Linien eines Rechteckquerschnittes und zwei Verbindungslinien
aufweisen, die entsprechend der inneren Umrißlinie der Hülse gekrümmt sind und Längsflächen
auf der Stange begrenzen, welche das Außengewinde tragen, das in das Innengewinde
der Hülse paßt.
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Diese Ausführungsform der Erfindung wirkt vorzugsweise mit einer Ausführungsform
de Hülse zusammen, bei der die Hülse zum Einstecken der Stange zwei Längsnuten aufweist,
in die die das Außengewinde tragenden Lägsflächen der Stange passen.
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Bei den beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung sind die ineinander
einsteckbaren Enden von Stange und Hülse so bemessen, daß die in Frage kommenden
unterschfdliven Bauabstände überbrückt werden können. Wenn jedoch Abstandshalter
für eine bestimmte Strecke und einen bestimmten in dieser Strecke einzuhaltenden
Baumittenabstand vorbereitet werden können, empfiehlt es sich, auch die jeweils
richtigen axialen Einstecklängen vorzugeben. Zu diesem Zweck ist
eine
Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, bei der die Hülse wenigstens eine Radialbohrung
zur Aufnahme eines Querstiftes aufweist, welcher die Einsteckbewegung der Stange
begrenzt und dadurch den Baumittenabstand festlegt.
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Die Einzelheiten, weiteren Merkmale und andere Vorteile der Erfindung
ergeben sich aus der nachstehenden Reschreibung einer Ausführungsform an Hand der
Figuren in der Zeichnung; es zeigen Fig. 1 in Draufsicht zwei aufeinanderfolgende
Abstandshalter gemäß der Erfindung nach Abschluß einer ersten Montagephase, Fig.
2 die Hülse mit der eingesteckten Stange im Querschnitt, Fig. 3 eine der Fig. 1
entsprechende Wiedergabe zweier aufeinanderfolgender Abstandshalter nach Fertigstellung
der Montage und Fig. 4 in der Fig. 2 entsprechender Darstellung die Teile in dem
Zustand, der in Fig. 3 erreicht ist.
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In den Figuren sind zwei Abstandshalter wiedergegeben, die allgemein
mit A für den Abstandshalter des bereits stehenden Baues und mit B für den Abstandshalter
des zu setzenden Baues bezeichnet sind. Da die Abstandshalter gleich ausgebildet
sind, genügt es, die Einzelheiten an Hand eines der Abstandshalter näher zu erläutern.
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Jeder Abstandshalter besteht aus einen Profilabschnitt.
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Das Profil wird einerseits von einer Hülse 1 und andererseits von
einer Stange 2 gebildet. Wie Fig. 2 zeigt, ist die Hülse 1 hohlzylindrisch ausgebildet
und hat zwei Längsnuten 3 bzw. 4. Die Stange 2 hat dagegen eine Umrißlinie, welche
von zwei parallelen Linien 5 und 6 eines Rechteckquerschnittes und zwei gekrümmten
Verbindungslinien 7 bzw. 8 gebildet wird, die entsprechend der inneren Umrißlinie
der hülse gekrümmt sind und Langsflächen auf der Stange 2 begrenzen, von denen eine
in Fig. 4 sichtbar und mit 9 bezeichnet ist. Diese LEngsflächen tragen, wie insbesondere
aus Fig. 2 ersichtlich, ein Außengewinde bei 10 bzw. 11.
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Dieses Außengewinde paßt in ein entsprechendes Innengewindes das auf
der Innenseite der Hülse 1 bei 12 bzw. 13 ausgebildet ist. Wie ersichtlich, befinden
sich die Teile des Innengewindes auf Längsflächen der Hülse, welche zwischen den
Nuten 3 und 4 angeordnet sind.
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Wenn die Teile ihre aus Fig. 2 ersichtliche Stellung einnehmen, dann
läßt sich die Stange 2 des Abstandshaiters B in die Hülse 1 des Abstandshalters
A einstecken, su daß der erforderliche Abstand der Mitte des bereits stehenden Baues
a von der Mitte des zu setzenden Baues b erreicht ist.
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Sobald das der Fall ist, wird der Abstandshalter D um einen Viertelkreis
gedreht, wodurch die in Fig. 2 wiedergcgebenen Teile ihre aus Fig. 4 ersichtliche
Stellung einnehmen. In dieser Stellung greifen die Außengewinde 10 und ii in die
Innengewinde 12 und 13 der Hülse ein, wodurch die Abstandshalter A und B gegen axiale
Verschiebungen gesperrt sind.
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Die Gewinde 12, 13 bilden also Zuhaltungen, welche einen Formschluß
der miteinander verbundenen Abstandshalter A und B ergeben.
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Deswegen können anstelle von Gewinden auah radiale Nuten in den entsprechenden
Teilen vorgesehen werden.
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Jeder Abstandshalter trägt auf seir Außenseite Anschlüsse für beide
Seiten des Ausbauprofiles. Gemäß dem dargestellten Ausfüilrungsbeispiel ist einer
der beiden und allgemein mit 15 bezeichneten Anschlüsse kraftschlüssig auf der Hülse
1 befestigt und trägt einen mit Außengewinde versehenen Zapfen 16, auf den ein Winkelprofil
17 aufgefädelt werden kann, das sich dann mit Hilfe einer nicht dargestellten Mutter
einerseits mit dem Steg 18 des Ausbauprofiles und andererseits mit der Außenseite
19 der Hülse verspannen läßt. Durch die kraftschlüssige Verbindung wird erreicht,
daß sich verschieden breite Profile, die beispielsweise durch unterschiedliche Ausbauprofilgewichte
bedingt sind, festhalten lassen.
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Für die andere Seite des Ausbauprofiles, nämlich den dort angeordneten
Steg lalist eine weitere Verbindung vorgesehen, die allgemein mit 20 bezeichnet
ist. Sie besteht einerseits aus einem auf die Außenseite 19 der Hülse aufgeschweißten
Zapfen 21 mit einem Gewindeende 22 zur Aufnahme einer Klemmplatte, die der Klemmplatte
17 weitgehend entspricht und andererseits aus einem au*geschweißten festen Anschlag
23, der zum scheren Erfassen des Steges in' eine keilförmig ansteigende Stirnfläche
24 aufweist.
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In der hülse 1 kann eine Bohrung 27 für einen nicht dargestellten
Zapten vorgesehen sein, der das Einstecken der Stange 2 begrenzt und dadurch den
Bauabstand festlegt.
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Patentansprüche: