DE2648251A1 - Lastkraftfahrzeug mit einer hebeeinrichtung - Google Patents
Lastkraftfahrzeug mit einer hebeeinrichtungInfo
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Description
DIPL. ING. HA
LlG ERS
H-P 117 - H/sg
D-8OOO MÜNCHEN Maximilianstrasse Telefon (089) 22 28
Telex O5-29 38O Telekoplerer (O89) 22 28
Postscheckkonto München Nr. 255 71-8O9
Deutsche Bank München Nr. 46/29 BLZ 700 70010
Datum
25- Oktober 1976
Gerard Hohner Dipl.-Ing.
Marciano di Eraclea Casal Palocco Roma
Italia
Marciano di Eraclea Casal Palocco Roma
Italia
Lastkraftfahrzeug mit einer Hebeeinrichtung
Die Erfindung bezieht sich auf ein Lastkraftfahrzeug mit einer
Hebeeinrichtung zum Auf- und Abladen von Raumkörpern, insbesondere von vorgefertigten Raumelementen, von der Ladefläche des Fahrzeugs.
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ORfGfNAL fNSPECTED
Aus der Praxis sind Lastkraftfahrzeuge bekannt, die mit einer
Hebeeinrichtung der ebengenannten Art bestückt sind. Solche Fahrzeuge werden vornehmlich für den Transport von Fertiggaragen
bzw. vorgefertigter Raumzellen verwendet. Die Hebeeinrichtung ist in der Form eines Krans ausgebildet und umfaßt
zumeist einen hydraulisch betätigten Tragbalken.
In Anbetracht des Gewichts der zu transportierenden Raumkörper ist es notwendig, den Kran stabil auszuführen, was
einerseits eine teuere hydraulische Ausrüstung bedingt und andererseits vom Raumbedarf des Kranes her nachteilig ist,
da dieser zumeist hinter dem Fahrerhaus des Fahrzeugs angeordnet ist und dort zu seiner Bedienung einen gewissen Freiraum
benötigt. Dieser Freiraum geht der Ladefläche verloren.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Lastkraftfahrzeug mit einer einfach aufgebauten Hebeeinrichtung
zur Verfugung zu stellen, die bei guter Bedienbarkeit preisgünstig
in der Anschaffung und im Unterhalt ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Hebeeinrichtung einen über Stützen am Fahrzeugchassis abgestützen Tragrahmen aufweist, der in Richtung der Längserstreckung
des Fahrzeugs aus seiner eingefahrenen Transportstellung in eine ausgefahrene Arbeitsstellung verschiebbar an
den Stützen gelagert ist und an dem eine mit dem zu transportierenden Raumkörper verbindbare Fördereinrichtung zum
Heben und Senken des Raumkörpers angeordnet ist.
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Die Hebeeinrichtung des erfindungs gemäß en Fahrzeugs ist
einfach aufgebaut. Das Be- und Entladen geschieht mit Hilfe des Tragrahmens, der zu diesem Zweck aus seiner eingefahrenen
Transportstellung in die ausgefahrene Arbeitsstellung verschiebbar ist. Das dabei notwendige Heben und
Senken des Raumkörpers wird mit Hilfe der Fördereinrichtung bewerkstelligt. Es ist möglich, die Hebeeinrichtung so zu
gestalten, daß der Tragrahmen zur Seite oder nach rückwärts in seine Arbeitsstellung ausgefahren werden kann. Das Ausfahren
nach rückwärts hat den Vorteil, daß beim Ladevorgang das Gewicht des Fahrzeugs besser als bei der anderen Lösung
als Ausgleichsgewicht für den aufzunehmenden Raumkörper verwendet werden kann.
Die Hebeeinrichtung benötigt im Vergleich zu den bekannten Hebeeinrichtungen nur einen geringen Raum, da die Stützen
schlank ausgebildet werden können. Ein weiterer großer Vorteil der erfindungsgemäßen Hebeeinrichtung ist darin zu sehen,
daß der Einsatz teuerer Hydraulik vermieden werden kann. Die einzelnen bewegten Teile der Hebeeinrichtung können kostengünstig
über Elektromotoren bewegt bzw. angetrieben werden.
Bei einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Fördereinrichtung in Richtung der Längserstreckung
des Fahrzeugs verfahrbaren Tragrahmen gelagert ist. Dadurch wird erreicht, daß die Fördereinrichtung beim Beladen
an die vorgegebene Lage des aufzunehmenden Raumkörpers leichter herangefahren werden kann.
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Aus dem gleichen Grunde ist es vorteilhaft, wenn die Fördereinrichtung
quer zur Richtung der Längserstreckung des Fahrzeugs verfahrbar am Tragrahmen gelagert ist. Auch hierdurch
wird das Heranführen der Fördereinrichtung an den eigentlichen Lastangriffspunkt des Raumkörpers erleichtert.
Bei einer günstigen Weiterbildung der Erfindung ist darüberhinaus vorgesehen, daß der Tragrahmen in Richtung der Längserstreckung
verlaufende Führungsschienen für die Aufnahme einer ersten Laufkatze aufweist und die erste Laufkatze quer zur
Längserstreckung des Fahrzeugs verlaufende Tragschienen für die Aufnahme einer zweiten Laufkatze aufweist, an der die Fördereinrichtung
angeordnet ist.
Mit Hilfe der beiden Laufkatzen erlangt die Fördereinrichtung die vorstehend beschriebene Anpassungsfähigkeit an den Lastangriffspunkt
des Raumkörpers.
Außerdem kann damit der Raumkörper beim Beladungsvorgang ganz exakt auf der Ladefläche des Fahrzeugs abgestellt werden. Dies
ist vor allem dann von Vorteil, wenn die Ladefläche mit Begrenzung s an schlag en für den Raumkörper versehen ist und der
Raumkörper
infolgedessen mit einiger Genauigkeit auf der Ladefläche abgesetzt werden muß.
Dabei ist es auch günstig, wenn die Fördereinrichtung an der zweiten Laufkatze in einer horizontalen Ebene verschwenkbar
gelagert ist. Mit der Verschwenkbarkeit der Fördereinrichtung ist es möglich, den Raumkörper zusammen mit der Fördereinrichtung
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mitschwenken zu lassen. Dies ist vor allem dann vorteilhaft,
wenn beim Be- oder Entladen der Raumkörper nicht geradlinig zur Längsachse des Fahrzeugs ausgerichtet ist und infolgedessen
für einen ungestörten Ladevorgang der Raumkörper um eine vertikale Achse verschwenkt werden muß.
Mit Rücksicht auf die Herstellungskaien ist es günstig, wenn die Fördereinrichtung ein Flaschenzug ist. Flaschenzüge sind
übliche Handelsware und im Vergleich zu hydraulischen Fördereinrichtungen preiswert. Für den Antrieb eines Flaschenzuges
kann ein beliebiger Antrieb z.B. ein Elektromotor verwendet werden.
Günstig ist, wenn der Flaschenzug jeweils mehrere nebeneinander angeordnete, lose und feste Rollen umfaßt ..und sowohl die losen
als auch die festen Rollen auf einer gemeinsamen Achse gelagert sind. Bei dieser Anordnung ist sichergestellt, daß bei einer
Verschwenkbewegung der Fördereinrichtung das Verschwenkmoment auch auf den Raumkörper übertragen wird und sich dieser somit
synchron mit der Fördereinrichtung verschwenken läßt.
Bei einer günstigen Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Achse der losen Rollen lösbar in einem Jochträger eines Ladegeschirrs gelagert ist. Hiermit wird erreicht,
daß bei einem notwendigen Wechsel des Ladegeschirrs die losen Rollen des Flaschenzuges vom Jochträger gelöst werden können,
und so der Jochträger zusammen mit dem Ladegeschirr ausgewechselt werden kann.
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λΑ
nit Rücksicht auf eine einfache Be- und Entladung des Fahrzeuges
ist es günstig, wenn das Ladegeschirr einen an dem oder die zu transportierenden Raumkörper in seinen Ausmaßen
angepaßten Laderahmen aufweist, der mit Hilfe üblicher Befestigungsmittel mit wenigstens einem zu transportierenden
Raumkörper verbindbar ist. Der Laderahmen kann für die Aufnahme eines oder mehrerer Raumkörper eingerichtet sein. Durch
die Anpassung des Laderahmens an die vorgegebene Form der Raumkörper ist es zum einen möglich, die Raumkörper in ihrem Randbereich
mit dem Laderahmen zu verbinden, zum anderen kann der Laderahmen so gestaltet werden, daß er den Raumkörper geringfügig
überragt und damit einen Schutz gegen ungewolltes seitliches Anstoßen für den Raumkörper bietet. Als Befestigungsmittel für
die Verbindung zwischen dem oder die Raumkörper mit dem Laderahmen bieten sich die üblichen kraft- und formschlüssigen
Elemente an, wie z.B. Schrauben, Bügel, Haken, Magnete usw. an. Bei der Gestaltung des Laderahmens kann vorteilhafter Weise der
Masseschwerpunkt des oder der Raumkörper berücksichtigt werden, d.h. der Lastangriffspunkt für die Fördereinrichtung kann so gewählt
werden, daß er im Bereich des Schwerpunktes des zu ladenden Raumkörpers sich befindet, wodurch eine ausgeglichene Aufhängung
des Raumkörpers an der Fördereinrichtung erzielbar ist.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß der Jochträger lösbar am Laderahmen befetigt ist.
Dies ist günstig für einen notwendigen Wechsel des Laderahmens, da bei dieser Lösung lediglich der Laderahmen ausgewechselt werden
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muß, der Jochträger jedoch am Flaschenzug verbleiben kann.
Bei einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß insgesamt vier Stützen vorhanden sind,
die Jeweils im Bereich der Ecken der rechtwinkeligen Ladefläche des Lastkraftfahrzeuges angeordnet sibd. Die vier
Stützen bieten eine ausreichende Gewähr für die stabile Lagerung des Tragrahmens.
Mit Rücksicht auf die Stabilität der Hebeeinrichtung ist es dabei von Vorteil, wenn jeweils die in Fahrtrichtung gesehen
vorderen Stützen über einen Bügel miteinander verbunden sind.
Soll das Fahrzeug mit einem Raumkörper beladen werden, der breiter ist, als der freie Zwischenraum zwischen den beiden
hinteren Stützen, so ist es günstig, wenn die in Fahrtrichtung gesehen hinteren Stützen quer zur Fahrtrichtung seitlich ausfahrbar
am Chassis gelagert sind. Für den Be- und Entladevorgang werden diese Stützen dann in ihre ausgefahrene Stellung
bewegt,wodurch der LadeVorgang durch die Stützen nicht behindert
ist. Fach dem Ladevorgang können die Stützen sodann in ihre eingefahrene Stellung zurückbewegt werden, wodurch
die zulässige Breite des Fahrzeuges durch die Stützen nicht überschritten wird, d.h. für den Betrieb des Fahrzeuges benötigt
man keine Sondererlaubnis wegen Überschreitung der Kraft Gesetz zulässigen Außenabmessungen.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn im Bereich der hinteren Stützen
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der Tragrahmen an einem Mittelträger in Richtung der Längserstreckung
des Fahrzeuges verschiebbar gelagert ist, der seinerseits quer zur Längserstreckung verschiebbar an jeweils
von den oberen Enden der hinteren Stützen quer zur Fahrtrichtung nach innen sich erstreckenden Tragarmen gelagert
ist. Auf diese Weise wird erreicht, daß der Tragrahmen beim Ausfahren der Stützen an seinem vorgesehenen
Ort verbleibt.
Mit Rücksicht auf die Herstellungs- und Betriebskosten ist
es von Vorteil, wenn der Tragrahmen und/oder die erste Laufkatze und/oder die zweite Laufkatze und/oder die Fördereinrichtung
und/oder die hinteren Stützen jeweils von Elektromotoren antreibbar sind. Elektromotore stellen als Antrieb
eine billige und zuverlässige Lösung dar.
Im Folgenden ist ein Ausfuhrungs'beispiel der Erfindung anhand
einer Zeichnung beschrieben. Es zeigt:
Figur 1 die Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Lastkraftfahrzeuges,
Figur 2 eine Draufsicht auf das in Figur 1 gezeigte Fahrzeug,
Figur 3 eine Rückansicht des in Figur 1 gezeigten Fahrzeugs,
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Figur M- eine Schnitt ansicht durch das in Figur 1 gezeigte
Fahrzeug gemäß der Linie IV-IV in Figur 1,
Figur 5 eine Schnittansicht durch die Hebeeinrichtung gemäß
der Linie V-V in Figur 1}
Figur 6 eine Draufsicht auf eine erste und eine zweite Laufkatze,
Figur 7 einen Längsschnitt durch die in Figur 6 gezeigten
Laufkatzen gemäß der Linie VII-VII in Figur 6, und
Figur 8 eine Seitenansicht der in Figur 6 gezeigten ersten Laufkatze.
In Figur 1 der Zeichnung ist ein Lastkraftwagen 1 gezeigt, der mit einer Hebeeinrichtung 2 zum Auf- und Abladen von Raumkörpern
5 von der Ladefläche 4- des Fahrzeugs ausgestattet ist.
Im vorliegenden Fall besteht der Raumkörper 3 aus einer vorgefertigten
Garage, die drei Umschließungswände, eine Fronttüre und ein Flachdach mit einer versenkten Innenfläche 5 aufweist.
Die Hebeeinrichtung besitzt einen über Stützen 6, 7» 8 und 9
am Fahrzeug chassis 10 abgestützen Tragrahmen 11, der in Richtung
der Längserstreckung des Fahrzeugs, also in Richtung des in Figur 2 gezeigten Doppelpfeiles P, aus einer eingefahrenen Transportstellung
in eine ausgefahrene Arbeitsstellung verschiebbar an den Stützen gelagert ist. Die Transportstellung ist in Figur
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mit durchgehenden Linien gezeigt, und im Sreich des hinteren
Endes des Tragrahmens mit einem Buchstaben A gekennzeichnet, während in Figur 2 die Arbeitsstellung gestrichelt markiert
ist und mit dem Buchstaben B gekennzeichnet ist. In Figur 1 ist die Kennzeichnung analog. Es ist deutlich zu erkennen,
daß bei Transporstellung der wesentliche Teil des Tragrahmens sich über der Grundfläche des Lastkraftfahrzeuges befindet,
während bei der Arbeitsstellung der Tragrahmen nach rückwärts ausgefahren ist und ein erhebliches Stück rückwärts
über das Ende des Fahrzeugs hinausragt.
Der Tragrahmen ist, wie besonders gut aus Figur 5 ersichtlich
ist, aus einem Kastenprofil mit nahezu quadratischen Querschnitt gebildet. Dieses Profil ist sowohl an den Längsseiten des rechteckigen
Rahmens als auch an den kurzen Verbindungsseiten jeweils
an den Enden des Rahmens vorhanden. Die Längsseiten des Rahmens sind, wie ebenfalls aus Figur 5 hervorgeht,noch mit einem daran
angeschweißtenU-Profil 12 bestückt, das die axiale Führung des
Tragrahmens längs der Gleitlager 13 an den vier Stützen sicherstellen
soll. Während im Bereich der Stützen 8 und 9 das U-Profil lediglich von unten und von der Seite durch die Gleitlager abgestützt
ist, ist das U-Profil bei den Stützen 6 und 7 auch von seiner Oberseite her durch ein Gleitlager 13 abgestützt.
Der Tragrahmen besitzt in analoger Weise an seiner Innenseite ein durchlaufendes, angeschweißtes U-Profil 14, das mit Laufschienen
15 für eine daran geführt erste Laufkatze 16 verwendet
wird.
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In den Figuren 6, 7 und 8 ist eine erste Laufkatze 16 zusammen mit einer zweiten Laufkatze 17 deutlich gezeigt.
Es ist gut zu erkennen, daß die erste Laufkatze 16 einen Kastenrahmen 18 besitzt, an dem seitlich vier Laufrollen 19
freilaufend angeordnet sind. Antreibbar ist diese Laufkatze über einen Elektromotor 20, der mit Hilfe einer Welle
21 Zahnräder 22 in Bewegung versetzen mag. Wie Figur 8 entnommen werden kann, greifen diese Zahnräder beiderseits
der Laufkatze 16 in entlang den Längsseiten des Tragrahmens angeordneten Zahnstangen 23 ein.
Auf ähnliche Weise ist die zweite Laufkatze 17 innerhalb der ersten Laufkatze gelagert. Während allerdings die erste
Laufkatze in Richtung der Längserstreckung des Fahrzeuges
verfahrbar gelagert ist, kann die zweite Laufkatze quer zur Längserstreckung des Fahrzeuges in Richtung des Pfeiles fi in
Figur 6 verfahren werden. Zu diesem Zweck sind am Rahmen 18 der ersten Laufkatze kurze Führungsschienen 24 für jeweils
eines der vier Laufräder der zweiten Laufkatze 17 vorhanden. Die Laufräder sind in analoger Weise zu der ersten Laufkatze
an der Außenseite drehbar gelagert. Der Antrieb der zweiten Laufkatze erfolgt mit Hilfe eines Elektromotors 25, der über
ein Ritzel 26 in eine an der zweiten Laufkatze 17 befestigte Zahnstange 27 eingreift.
Auf der zweiten Laufkatze 17 ist eine Fördereinrichtung 28 angeordnet. Diese besteht im vorliegenden Fall aus einem Flaschen-
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zug 29» der insgesamt sechs nebeneinander auf einer gemeinsamen Achse 30 angeordnete feste Rollen 31 und darunter
auf einer gemeinsamen Achse 32 drehbar gelagerte lose Rollen 33 aufweist. Wie Figur 6 entnommen werden kann, befinden sich
links vom Flaschenzug jeweils zwei Vorratsrollen 3^ für das
Tragseil 35 des Flaschenzuges. Die beiden Vorratsrollen sind
über einen gemeinsamen Elektromotorantrieb 36 in Drehung versetzbar.
Dieser Motor betreibt damit auch den Flaschenzug. Jeweils das lose Ende des Tragseiles 35 ist bei 37 an einem
Träger der zweiten Laufkatze befestigt. Der Flaschenzug selbst ist mit der Achse 30 und den darauf angeordneten festen
Rollen 3I in einem Schwenkrahmen 38 in einer horizontalen
Ebene verschwenkbar gelagert. Die Verschwenkbarkeit wird mit
Hilfe des Schwenkbclzens 39 erzielt, um den der Schwenkrahmen
38 verschwenkbar ist. Die Verschwenkbewegung an sich erfolgt
mit Hilfe eines Elektromotors 40, der über einen Kettentrieb 41 eine Gewindespindel 42 in Drehung setzen kann, die in dem
Rahmen der zweiten Laufkatze drehbar gelagert ist. Die Verbindung der Gewindespindel 42 zum Schwenkrahmen 38 geschieht
mit Hilfe einer auf der Spindel geführten Mutter 43, die mit einem Zapfen 44 in eine Bohrung 45 des Schwenkrahmens 38 eingreift.
In Figur 6 sind die maximalen Verschwenkausschläge gestrichelt eingezeichnet. Im vorliegenden Fall ist ein Gesamtverschwenkbereich
in der Größenordnung von 10° vorgesehen. In den Figuren 5 und 7 ist zu erkennen, daß die losen Rollen 33
mit ihrer Achse in einem Jochträger 46 gelagert sind, der im vorliegenden Fall aus zwei parallel zueinander verlaufenden
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Kastenprofilen gebildet ist. Die Kastenprofile sind im Bereich
der Laufrollen über Verbindungsstege 47 miteinander
verbunden. Die Achse 32 ist in den Verbindungsstegen 47
lösbar befestigt. Figur 5 zeigt deutlich., daß der Jochträger
zur Mitte hin aus Gründen der Raumersparnis abgekröpft ist. Auf diese Weise wird erreicht, daß die erfindungsgemäße
Hebeeinrichtung nicht zu hoch über die Ladefläche hinausragt. Dir Jochträger 46 sind auf nicht
gezeigte Weise an ihren freien Enden lösbar mit dem Laderahmen 48 eines Ladegeschirrs verbunden. Beim Auswechseln
des Ladegeschirrs ist es deshalb möglich, entweder die Verbindung zwischen den Jochträgern und dem Laderahmen zu lösen
oder die Achse 30 des Flaschenzuges aus ihrer Lagerung am Jochträger, herauszulösen.
Der Laderahmen 48 ist auch gut aus Figur 1 zu erkennen. Er wird mit Hilfe üblicher Befestigungsmittel wie z.B. Spangen,
Haken, Schrauben, mit dem zu transportierenden Raumkörper verbunden.
Die vorderen Stützen 6 und 7 sind fest am Chassis 10 des Fahrzeugs
befestigt. Sie sind gemeinsam an ihren beiden freien Enden über einen Bügel 49 in der Form eines Fahrerhausüberbaus
verbunden. In diesem Überbau ist auch der Antrieb zum Aus- und Einfahren des Tragrahmens untergebracht. Er wird von einem
Elektromotor 50 gebildet, der, wie in Figur 4 gezeigt ist,
über eine Welle 51 und an beiden Enden der Welle angebrachten
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Zahnrädern 52 den Tragrahmen in Bewegung setzen kann. Die Zahnräder greifen in an der Unterseite des Tragrahmens angebrachte
Zahnstangen ein.
Die hinteren Stützen 8 und 9 sind quer zur Längserstreckung des Fahrzeuges, also seitlich jeweils ausfahrbar gestaltet.
Sie besitzen zu diesem Zweck an ihren unteren Enden zwei parallel zueinander laufende Kastenprofile 53» die in bezüglich
ihrer Form daran angepaßte öffnungen am Chassis gelagert sind. Auf diese Weise wird eine einfache Axialführung
für die Stützen geschaffen. Die beiden Profile sind mit einigem Abstand nebeneinander am Stützenende an einem vorspringenden
Flansch angeordnet, wodurch für die beweglichen
Stützen 8 und 9 in jeder Richtung eine ausreichende Stabilität gegeben ist. Zum Ausfahren der Stützen ist, wie in Figur 5 gezeigt
ist, ein eigener Antrieb 5^ vorgesehen, der im vorliegenden
Fall ebenfalls von einem Elektromotor gebildet ist. Über ein Getriebe werden dabei nur schematisch angedeutete Gewindespindeln
in Drehung versetzt. Die einzelnen Stützen besitzen mit den Spindeln in Eingriff stehende Muttern, die bei
einer Drehbewegung der Spindel die Aus- bzw. Einfahrbewegung der Stützen einleiten.
Wie Figur 5 entnommen werden;kann, besitzen die Stützen 8 und
im Bereich ihrer oberen freien Enden nach innen ragende Tragarme 55, die an ihrer Oberseite eine durch einen Faltenbalg
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56 geschützte Gleitfläche 57 besitzten. Alle Stützen 6 bis
9 sind als Kastenprofil ausgebildet. Das gleiche gilt nunmehr für eine in der Figur 5 gezeigten Mittel träger 581 der
die beiden Tragarme der Stützen 8 und 9 miteinander verbindet. Der Mittelträger ist an seinen beiden freien Enden
hohl ausgebildet und ist in seinen Innenabmessungen den Außenabmessungen der Tragarme 55 angepaßt, so daß die Tragarme
in die beiden seitlichen öffnungen 59 eingefahren werden können. Der Mittelträger stützt sich dabei auf die
Gleitfläche 57 ab. Es ist deutlich zu erkennen, daß der Mittelträger die Führungen 13 für den Tragrahmen aufweist.
Der Träger ist insgesamt mit einer geringen Höhe ausgestattet, um zu verhindern, daß die gesamte Konstruktion über das
zulässige Außenprofil für Lastkraftfahrzeuge hinausgerät.
Beim Betrieb des beschriebenen Lastkraftfahrzeuges spielen sich folgende Vorgänge ab. Das erfindungsgemäße Fahrzeug soll
im vorliegenden Fall zum Transport von Fertiggaragen benutzt v/erden, wie es z.B. in Figur Λ gezeigt ist. Soll nunmehr die
gezeigte Garage aufgeladen werden, so fährt das Fahrzeug rückwärts an die Garage heran. Daraufhin muß der Tragrahmen
aus seiner Transportstellung A in die Arbeitsstellung B nachrückwärts ausgefahren werden. Daraufhin senkt sich der Laderahmen
48 aufgrund einer Betätigung des Flaschenzuges auf die Fertiggarage herab, wonach der Laderahmen mit der Fertiggarage
durch die bereits angedeuteten Befestigungsmittel ver-
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ΖΛ
bunden wird. Es wird darauf hingewiesen, daß es hierbei vorteilhaft
ist, wenn der Jochträger am Laderahmen so angebracht ist, daß er sich direkt über den in Figur 1 .angezeigten
Schwerpunkt S der Fertiggarage befindet. Zum exakten Anbringen des Laderahmens an der Fertiggarage kann sowohl die Laufkatze
Λ, die Laufkatze 2 als auch der Schwenkrahmen so verfahren
bzw. verschwenkt werden, daß der Laderahmen exakt auf die Fertiggarage paßt. Anschließend wird durch Betätigung des
Flaschenzuges die fest an den Laderahmen angelaschte Fertiggarage hochgehoben und je nach Position durch Verschwenken
des Schwenkrahmens in seine zur Längsachse des Fahrzeugs richtige Lage gebracht. Die Fertiggarage kann nunmehr durch
Verfahren der ersten Laufkatze oder durch Verfahren des Tragrahmens oder durch beide Bewegungen auf die Ladefläche gebracht
werden. Ist die Fertiggarage lediglich so breit, daß sie bei eingefahrenen Stützen 8 und 9 noch hindurchpaßt,- so
war es zuvor nicht notwendig, die Stützen auszufahren. Ist die Fertiggarage jedoch wie im gezeigten Beispiel so breit, daß
sie bei eingefahrenen Stützen nicht hindurchpaßt., so müssen diese vorher in ihre ausgefahrene Stellung bewegt1 werden. Auf
der Ladefläche kann die Fertiggarage nunmehr ebenfalls wiederum mit Hilfe der ersten Laufkatze, zweiten Laufkatze und des
Schwenkrahmens in seine richtige Lage gebracht werden, so daß die Fertiggarage mit Spiel an den Begrenzung^anschlägen der
Ladefläche 4- anliegt. Sie wird dort durch Betätigen des Flaschenzuges
abgesenkt. Der Tragrahmen wird anschließend aus seiner Stellung B in seine Stellung A zurückgefahren. Sofern die zu
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transportierenden Teile ein größeres Gewicht aufweisen, ist
es zur notwendigen Stabilität des Fahrzeuges während des LadeVorganges notwendig, im Bereich des rückwärtigen Fahrzeuges
Abstützstempel 60 auszufahren, die nach dem Ladevorgang wieder eingefahren werden können. Das Fahrzeug ist
anschließend fahrbereit und kann die Fertiggarage zum Ziel bringen. Das Entladen des Fahrzeugs geschieht analog. Die
Erfindung ist nicht auf das gezeigte Ausführungsbeispiel beschränkt. Es ist insbesondere auch möglich, den Tragrahmen
für den Transport mehrerer Raumkörper einzurichten. Darüberhinaus ist es möglich, am Tragrahmen mehrere Laufkatzen nebeneinander
vorzusehen, so daß auch entweder ein Laderahmen an zwei Laufkatzen hängen könnte, oder jede Laufkatze ihren
eigenen Laderahmen besitzen könnte.
Das erfindungsgemäßeLastkraftfahrzeug kann für den Fall, daß
das Fahrzeug selbst auch noch für andere Verwendungszwecke eingesetzt werden soll, mit einer abnehmbaren Hebeeinrichtung
gemäß der Erfindung bestückt sein. Das Loslösen der Hebeeinrichtung vom Fahrzeug kann z.B. durch Schnellverschlüsse geschehen,
die die unteren freien Enden der Stützen mit der Ladefläche des Fahrzeugs verbinden. Der in der Anmeldung verwendete
Begriff "Raumkörper" ist weit zu fassen. Es sind darunter Körper aller Art zu verstehen, insbesondere auch Transportgüter, wie
Eisten, Behälter, Fässer, Ballen, Container usw..
809819/0015 (Patentansprüche)
Leerseite
Claims (18)
- Patentansprüche\ Λ.) Lastkraftfahrzeug mit einer Hebeeinrichtung zum Aufv und Abladen von Raumkörpern, insbesondere von vorgefertigten Raumelementen, von der Ladefläche des Fahrzeugs, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebeeinrichtung (2) einen über Stützen (6, 7>8 >9) am Fahrzeugchassis (10) abgestützten Tragrahmen (11) aufweist, der in Richtung der Längserstreckung des Fahrzeugs (1) aus seiner eingefahrenen Transportstellung (A) in eine ausgefahrene Arbeitsstellung (B) verschiebbar an den Stützen (6,7?8) gelagert ist und an dem eine mit dem zu transportierenden Raumkörper (3) verbindbare Fördereinrichtung (29) zum Heben und Senken des Raumkörpers angeordnet ist.
- 2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Fördereinrichtung (29) in Richtung der Längserstreckung des Fahrzeugs (1) verfahrbar am Tragrahmen (11) gelagert ist.
- 3. Fahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß die Fördereinrichtung (29) quer zur Richtung der Längserstreckung des Fahrzeugs verfahrbar am Tragrahmen (11) gelagert ist.B D 9 H I c< / Π Π 1- 09* -
- 4-, Fahrzeug nach, wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3i dadurch gekennzeichnet, daßder Tragrahmen (11) in Richtung der LängserStreckung verlaufende Führungsschienen (13) für die Aufnahme einer ersten Laufkatze (16) aufweist.
- 5. Fahrzeug nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4-, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Laufkatze (16) quer zur Längserstreckung des Fahrzeugs (1) verlaufende Tragschienen (24-) für die Aufnahme einer zweiten Laufkatze (17) aufweist, an der die Fördereinrichtung (29) angeordnet ist.
- 6. Fahrzeug nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung (29) an der zweiten Laufkatze (17) in einer horizontalen Ebene verschwenkbar gelagert ist.
- 7- Fahrzeug nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daßdie Fördereinrichtung (29) ein Flaschenzug (31, 33) ist.
- 8. Fahrzeug nach wenigstens einem der Ansprüche Λ bis 7, dadurch gekennzeichnet·, daßder Flaschenzug jeweils mehrere nebeneinander angeordnete, lose und feste Rollen (31, 33) umfaßt.809819/001
- 9. Fahrzeug nacli wenigstens einem der Ansprüche 1 "bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die losen als auch die festen Rollen auf einer gemeinsamen Achse (30,32) gelagert sind.
- 10. Fahrzeug nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9» dadurch gekennzeichnet, daß die Achse der losen Rollen (32) lösbar in einem Jochträger (46,4-7) eines Ladegeschirres gelagert ist.
- 11. Fahrzeug nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Ladegeschirr einen an dem zu transportierenden Raumkörper (3) in seinen Ausmaßen angepaßten Laderahmen (4-8) aufweist, der mit Hilfe üblicher Befestigungsmittel mit dem zu transportierenden Raumkörper verbindbar ist.
- 12. Fahrzeug nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Jochträger (46) lösbar am Laderahmen (48) befestigt ist.
- 13· Fahrzeug nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß insgesamt vier Stützen (6,7,8,9) vorhanden sind, die jeweils im Bereich der Ecken der rechtwinkeligen Ladefläche (4) des Lastkraftfahrzeuges (1) angeordnet sind.p '] p -j '. / ρ ("j 1
- 14. Fahrzeug nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils die in Fahrtrichtung gesehen vorderen Stützen (6,7) über einen Bügel (49) miteinander verbunden sind.
- 15. Fahrzeug nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die in Fahrtrichtung gesehenen hinteren Stützen (8,9) quer zur Fahrtrichtung seitlich ausfahrbar am Chassis (1O) gelagert sind.
- 16. Fahrzeug nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der hinteren Stützen (8,9) der Tragrahmen (11) an einem Mittelträger (58) in Richtung der Längserstreckung des Fahrzeugs verschiebbar gelagert ist, der seinerseits quer zur Längserstreckung verschiebbar an jeweils von den oberen Enden der hinteren Stützen quer zur Fahrtrichtung nach innen sich erstreckenden Tragarmen (55) gelagert ist.
- 17. Fahrzeug nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelträger (58) aus einem Kastenprofil gebildet ist, indem die Tragarme (55) teleskopisch, ausfahrbar gelagert sind.80981^/001 K- gfr-
- 18. Fahrzeug nach, wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (11) und/oder die erste Laufkatze (16) und/oder die zweite Laufkatze (17) und/oder die Fördereinrichtung (29) und/oder die hinteren Stützen (8,9) jeweils von einem Elektromotor antreibbar sind.19· Fahrzeug nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet , daß die Hebeeinrichtung abnehmbar am Lastkraftfahrzeug befestigt ist.8 0 9 R 1 9 / 0 0 1 B
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