DE2644271A1 - Rampenladevorrichtung mit verriegelung - Google Patents
Rampenladevorrichtung mit verriegelungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf Anlagen und Arbeitsweisen zur leichteren Handhabung von Lasten beim Beladen und Entladen
von hochliegenden Ladeflächen von Lastwagen u. dgl.. Insbesondere werden Verbesserungen an Hebevorrichtungen beschrieben,
wobei vor allem Steuerungsvorrichtungen für die
Handhabung von verhätfcnismässig schweren Lasten vorgesehen
sind.
Hebevorrichtungen nach Art von Ladeplattformen für die Anlieferung
von Lasten am Erdboden oder in einer bestimmten Höhe unterhalb einer vorgegebenen festen Ladehöhe sind heute allgemein
verbreitet, vor allem, wenn verhältnismässig schwere Lasten bewegt werden müssen. Die Lasten werden z.B. auf eine
rückwärtige oder seitliche Rampe geschoben oder gerollt, die zuvor im Ladeniveau angebracht ist, und dann wird die gesamte
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Ladeplattform mit der darauf befindlichen Last in vertikaler
und manchmal auch in horizontaler Richtung bis in ein Niveau verlagert, in dem sich die Laderampe, der Bürgersteig
oder der Erdboden für die weitere Beförderung oder Auslieferung der Last befindet.
Wenn grössere Lieferungen vorgenommen werden müssen, für
die große Lastzüge und Laderampen eingesetzt werden, sind im allgemeinen ausreichend viele Hilfskräfte oder arbeitssparende
Maschinen, z.B. Gabelstapler verfügbar und können auch schwere Lasten verhältnismässig leicht und sicher gehandhabt
werden.
Der häufigere Liefervorgang ist aber die Verteilung kleiner Mengen, wobei an jedem Platz einige Kästen mit Waren ausgeliefert
werden und Rückware angenommen wird. Hierfür ist ein Lieferwagen mit seitlich angebrachter Hebevorrichtung erforderlich,
weil der Parkraum beschränkt ist und der Ladevorgang am Bürgersteig vorgenommen werden muß. Hilfskräfte
sind nicht verfügbar, denn normalerweise besorgt der Fahrer gleichzeitig auch das Laden, und daher sind besondere Sicherheitsmaßnahmen
ins Auge zu fassen.
Diese Situation gilt uneingeschränkt für die Handhabung von in Flaschen oder Dosen abgefüllte Getränke, wobei Normträger
von bis zu 779 kg (1400 lbs) Gewicht in beladenem Zustand weit verbreitet sind. Diese Träger haben eine Höhe
von 183 cm (77 inches) und kippen daher leicht um, abgesehen davon, daß sie wegen ihres Gewichts, vor allem für einen
einzelnen Mann nur schwer zu handhaben sind.
Die kritische Transportphase ist das Abnehmen des Trägers von dem eigentlichen Lastwagen und das Rollen auf die Rampe,
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denn der entwickelte Impuls kann die Last weiter als gewünscht
bewegen, und die weitere Bewegung über den schrägstehenden Endabschnitt, der zum Erdboden führt und der für
d iese Vorrichtung erforderlich ist, kann zum Kippen und damit zum Herunterfallen der Nutzlast führen.
Häufig muß der Träger aus dem Inneren des Lastwagens in die Rampenöffnung geleitet werden, und deshalb ist es wichtig,
die Vorwärtsbewegung des Trägers sicher und zuverlässig zu beenden, damit der Fahrer den Lastwagen verlassen kann,
um das Abladen von der Rampe zu steuern.
Wenn eine Hubbewegung der Rampe in Betracht kommt, etwa beim Abladen auf den Erdboden oder den Bürgersteig, wird die Last
wieder in Bewegung gesetzt und verlangt eine Rückhaltevorrichtung, damit sie nicht aus einer stabilen Lage wegrollt,
vor allem, wenn der Lastwagen wegen der Untergrundverhältnisse nicht waagerecht gestellt werden kann.
Die Erfindung beschäftigt sich mit Steuermechanismen für die Handhabung von Lasten; derartige Vorrichtungen sollen unkontrollierbare
Roll- oder Rutschbewegungen der Last während des Beladens von Lastwagen oder des Abiadens von Lastwagenladeflächen
verhindern.
Vorrichtungen dieser Art and bekannt und beispielsweise
in der USA-Patentschrift 3 764 030 beschrieben. Der Patentinhaber sieht in jenem Falle eine Mechanik zum Verhindern
des Herunterrollens vor, und die Vorrichtung enthält eine vertikal verschiebbare Sperrvorrichtung, die beim Erreichen
des Bodens durch Hebelwirkung ausser Funktion gesetzt wird. Diese Anordnung soll in ihrer Konstruktion wä.terentwickelt
werden, insbesondere hinsichtlich einer sicheren Wirkungsweise und bei Verwendung von grösseren Rampenhöhen.
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Gemäß der Erfindung ist eine Kraftfahrzeugladerampe oder Ladeplattform mit einer Rückhaltevorrichtung für die Ladung
vorgesehen, die über die Oberseite der Rampenfläche hinaus in eine Lage angehoben werden kann, in der sie Roll- und
Rutschbewegungen der auf der Ladeplattform befindlichen Last verhindert. Eine solche Vorrichtung kann als ebene Leiste
ausgeführt sein, die in einem quer verlaufenden Schlitz in der Abdeckplatte der Ladeplattform in vertikaler Richtung
verschiebbar ist. Der Betrieb der Rückhaltevorrichtung ist steuerbar verbunden mit der Hebevorrichtung für die Plattform,
um einen betriebssicheren Ablauf des Ladevorgangs zu garantieren und dafür zu sorgen, daß das die Ladung sichernde
Teil zur Begrenzung von Bewegungen der Ladung ausgefahren ist.
Die die Ladung sicherende Mechanik besteht aus einem mit
Gewicht versehenem Arm, der um einen Drehpunkt schwenkbar ist, der von einem quer angeordneten Zapfen gebildet wird,
dessen Drehung auf mechanischem Wege die Vertikalverschiebung der ebenen Leiste herbeiführt, die als solche die Rückhaltevorrichtung
für die Ladung darstellt.
Die Ladungsrückhalteleiste kann durch einfache mechanische Einwirkung, etwa indem der Benutzer mit dem Fuß auf sie
tritt, wegbewegt werden. Der mit Gewicht versehene Arm (Gewichtsverhältnis im allgemeinen etwa 3:1) hebelt die
Halteleiste aber wieder aufwärts, sobald die nach unten wirkende Kraft weggenommen wird, ausser das Gewicht wird aufgehoben,
weil es auf dem Erdboden oder einer sonstigen Ladefläche aufliegt.
Da der Benutzer der Vorrichtung vollauf mit der Ladung und dem Entladevorgang beschäftigt ist, sieht die Erfindung eine
Sperrvorrichtung mit Elektromagnet vor, mit der die Rückhalteleiste in ihrer zurückgenommenen Lage gehalten werden
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soll, d.h., wenn der Elektromagnet stromdurchflossen ist,
wird die Rückhalteleiste in ihrer zurückgezogenen Lage
fes tgehalten.
Damit das Verfahren betriebssicher funktioniert, wird der Elektromagnet nur wahrend einer vorgewählten begrenzten Zeit
erregt, und bei der automatischen Abschaltung entfällt die
Kraft, die die Riicktaalteleiste in ihrer zurückgenommenen
Lage festhält, wodurch wegen der Gewichtshebelwirkung die Rückhalteleiste automatisch in ihre aufrechte Wirkstellung
zurückgeführt wird- Eine Zeitspanne von 2O bis 4O see ist im
allgemeinen für die Handhabung eines einzelnen Stücks der Ladung ausreichend. Bei dieser Ausführung hat die Riickhaltemechanik
mit Sicherheit wieder ihre Arbeitsstellung eingenommen, wenn das nächste Stock der Ladung auf der Abdeckplatte der
Ladeplattform zum Entladen bereitgestellt wird.
In manchen Fällen ist es zweckmässig, die Rückhalteleiste
für längere Zeiträume ausser Betrieb zu setzen, obwohl die Ladeplattform sich mit freiliegender Unterseite in angehobener
Stellung befindet, so daß die Wirkung des Gewichtsarms die Rückhalteleiste in ihre Wirkstellung bringt. In
diesem Fall kann der Elektromagnet von Hand eingeschaltet und die Rückhalteleiste in ihrer zurückgenommenen Lage
festgehalten werden, aber eine von dem Steuerkreis vorgesehene Sperre setzt die Hebevorrichtung ausser Betrieb, so daß sie
sich rieht in Tätigkeit setzen läßt (diese Sperre arbeitet immer
und während der ganzen Zeit, in der der Elektromagnet erregt ist). Der Zyklus des Elektromagneten kann von Hand
überspielt werden, um die Hebevorrichtung zu betitigen, aber nur durch Abschalten des Magneten, wodurch automatisch (infolge
der Wirkung des Gegengewichts) die RQckhalteleiste zurückverlagert wird.
In der Zeichnung stellen dar:
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Fig. 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Ladeplattform
an einem Kraftfahrzeug;
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Verriegelung der erfindungsgemäßen Ladeplattform;
Fig. 3 eine Seitenansicht der Verriegelungsmechanik.
Die Lastwagenladefläche ist in üblicher Weise konstruiert
und arbeitet mit vorragenden und gewichtsausgleichenden Einrichtungen für die seitliche Hebevorrichtung, jedoch ist ein
seitlicher Schacht oder eine seitliche öffnung an einer Seite der Ladefläche vorgesehen, in der oder die die Hebevorrichtung
mit der Plattform eingesetzt werden sollen, d.h. die Ladefläche zeigt eine Unterbrechung in dem Ausmaß der Abmessungen
der Ladeplattform.
Zweckmässigerweise kann die gesamte Hebe- und Plattformkonstruktion
zurückgenommen werden, teilweise durch Einklappen der wirksauten Elemente, teilweise durch Zurücknahme aus
einer ausgestreckten horizontalen Lage in solcher Weise, daß kein Teil über den eigentlichen Schacht hinausragt.
In beiden Stellungen, in der ausgefahrenen wie in der zurückgenommenen
Stellung, steht aber kein wesentliches Teil des Tragrahmens der vorliegenden Vorrichtung über die Ladefläche
des Lastwagens vor, so daß innerhalb des Lastwagens völlige Bewegungsfreiheit besteht.
An ihrem einen Ende besitzt die Ladeplattform eine ebene Rampendeckplatte von etwa rechteckigen Maßen. Dieser Teil
derLadeplattfo rm bildet beim Gebrauch der Vorrichtung die Oberseite der Lasttragfläche während die Hebevorrichtung ar-
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beitet; auf ihm kann man die Last in dem Schacht ausrichten,
und er ist an der Seite der Lastwagenladefläche so ausgebildet, daß er den Schacht praktisch vollständig ausfüllt
und die Lastwagenladefläche ergänzt. Da die Erfindung in erster Linie auf die Zulieferung von Getränken ausgerichtet
ist, für die Standardträger verwendet werden, sind die Abmessungen der Ladeplattform (und der Rampe) so gewählt,
daß Träger der Abmessungen 69 χ 102 χ 183 cm (Höhe) (27 χ
40 χ 72 (h) inches) in beiden Hochkantstellungen untergebracht werden können.
An der anderen Seite der Rampe ist ein Rampensteg vorgesehen, oder im Schnitt eine erhobene Ebene, die an ihrem
oberen Abschnitt an die Ladeplattform angrenzt und in sie übergeht und an ihrem.verjüngten Teil an die Bodenhöhe einer
Laderampe angrenzt und in sie übergeht.
üblicherweise bietet die Rampe eine Rollbahnlänge von 30
bis 38 cm (12 bis 15 inches) oder hat einen Neigungswinkel von 12 bis 15°. Die Oberfläche braucht nur eine Abdeckung
für die darunter befindlichen erforderlichen Konstruktionshilfsteile
darzustellen.
Natürlich kann in manchen bevorzugten Ausführungsformen der
Plattformteil etwas über die Scharnierbefestigung hinausragen. Bei der bevorzugten Bauweise, die die Notwendigkeit
berücksichtigt, die Vorrichtung während der Fahrt vollständig zurückzuholen und eine kontrollierbare Handhabe von der Aussenseite
des Lastwagens her zu haben, ist der Plattformteil so unterteilt, daß etwa 2/3 in den eigentlichen Lastwagen
fallen und höchstens 1/3 über die Lastwagenwand hinausragt. In allen Fällen ist die Vorrichtung aber so angelenkt oder
schwenkbar ausgeführt, daß die gesamte, bei der Benutzung über die Lastwagenseitenwand hinausragende Mechanik während
der Fahrt nicht über den Umriß des Lastwagens vorsteht.
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Die Unterseite der Vorrichtung ist entsprechend den struktionserfordernissen im Hinblick auf den Verwendungszweck
ausgebildet.
Die Ausnahme bildet ein Abschnitt, in dem der Elektromagnet
in einer Einbuchtung neben dem Ende des Schwenk— kreises des Gegengewichts der Rückhalteraechanik in der der
zurückgenommenen Rückhalteleiste entsprechenden Stelliamg
angebracht ist. Normalerweise ist die Rückhai temechanüc am
einem Zapfen angebracht, der drehbar in einer Lage angeordnet ist, die quer zu der Deckplatte verläuft, wobei die
Rückhalteleiste und ihr Hebelarm nach vorn gerichtet sind,
d.h. nach aussen, und der Abschnitt mit dem Gegengewicht nach rückwärts zeigt.
Der Plattformteil der Rampe neben dem Rampensteg besitzt eine quer verlaufende schlitzförmige öffnung, die die Rückhalteleiste
aufzunehmen vermag, die gewöhnlich in einer daz©
senkrechten Ebene, d.h. parallel zu der Lastwagenseite steht. Die Rückhalteleiste ist in vertikaler Richtung durch
den Schlitz hindurch frei beweglich und wirkt dadurch, wenn sie ausgefahren ist, als Anschlag und Bremse gegen eine
weitere Bewegung der Last. Die Rückhalteleiste selbst besteht
normalerweise aus einem aufrechtstehenden, flachen Metallstreifen mit kleinen Abmessungen, der in Wirkstellnamg
5 bis 8 cm (2 oder 3 inches) über die Deckplatte nach oben
vorsteht. Zweckmässigerweise kann die Leiste zur leidatem
Betätigung mit dem Fuß eine oder mehrere angehobene Stelluiiagen
aufweisen.
Natürlich kann das Gitter, die Schranke oder die Rückhalte— einrichtung auch aus unzusammenhängenden Teilen bestehen,
etwa aus festen Stiften, einem Flechtgitter od. dgl., gesetzt, daß diese Einrichtungen in der Lage sind, sclamell
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und dauerhaft vorzuspringen und sich zurückzuziehen. Die Rückhaltevorrichtung ist für eine Nutzlast von 540 bis 680 kg
(1200 bis 1500 lbs) ausgelegt, soll aber natürlich vor allem nur das Rollen und Rutschen beeinflussen, bei dem geringere
Kräfte zu beherrschen sind.
Die elektromagnetische Sperre ist in üblicher Weise aufgebaut und liefert eine senkrechte Haltekraft in der Größenordnung
von 34 kg (75 pounds) bei einer Leistungsaufnahme von 12 V und 8 A. Auch die Steuerschaltung ist wie üblich
ausgeführt und im Handel erhältlich. Die Ste"erung erfolgt zweckmässigerweise von einem Schacht an der Seite des Lastwagens
aus, aber auch aus einem beweglichen Stand, der von der Ladeplattform aus nach oben reicht, wenn der Bedienungsmann
auf der Hebevorrichtung mitfährt. Durch eine Verriegelungsschaltung wird die bewegte Steuerung bei der Benutzung
zur Hauptsteuerung.
Das System wird in der zurückgezogenen Stellung vollständig abgeschaltet, um Störungen zu vermeiden, und wird automatisch
wieder eingeschaltet, wenn die Kippschiebetüre vollständig geöffnet ist, wodurch ein Kippschalter od. dgl. betätigt
wird.
Nach einem weiteren Erfindungsmerkmal sind Sperrbolzen oder -stifte vorgesehen, die an der Schachtinnenseite in
den Unterbau der Ladefläche des Lastwagens eingreifen sollen. Die Stifte werden von der Unterkonstruktion der Ladeplattform
getragen und reichen mit ihrem entgegengesetzten Ende unter das angelenkte Ende des Rampenstegs. Wenn der Steg
aus seiner vertikalen Ruhestellung genommen und in eine horizontale Lage gebracht wird, werden die Ansätze der Stifte
durch Federkräfte nach innen gedrückt, die die entgegengesetzten Enden der Stifte, die in den Ladeflächenboden geschoben
sind, freimachen und herausziehen. Wird der Steg
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wieder in Ruhestellung gebracht, so greifen natürlich die Stifte wieder in die Bodenkonstruktion des Lastwagens
ein und verriegeln die Plattform so, daß sie in der Waagerechten mit der Ladefläche des Lastwagens fluchtet.
In Fig. 1 ist die Ladeplattform in Verbindung mit einem Lastwagenaufbau gezeigt, der aus einem normalen Tragrahmen
mit daraufgesetzter Ladefläche 21, einer Seitenwand 22 mit (nicht gezeichneter) Ladeöffnung und einem Ausschnitt oder
einer Öffnung in der Ladefläche besteht.
Die erfindungsgemäße Ladeplattform besteht aus einer insgesamt mit 20 bezeichneten Rampenfläche, die an der Unterseite
der Ladefläche 21 über Träger 23, die ihrerseits von Stützen 24 gehalten werden, von zwei Gruppen paralleler Tragarme
abgestützt ist, die an den Trägern23 mit innenliegenden Schwenklagern 26 und an der Rampenfläche 20 mit aussenliegenden
Schwenklagern 28 angebracht sind. Die Rampenfläche besteht aus einer Rampendeckplatte 27, die durch ein Stegscharnier
30 mit einem Rampensteg 29 gelenkig verbunden ist.
Der Steg 29 ist mit einer ebenen Rückhalteleiste 31 versehen, die durch einen quer über den Steg verlaufenden (nicht gezeichneten)
Schlitz hindurch in eine herausragende oder eine zurückgenommene Lage verstellbar ist, wozu ein Hebelarm oder
Gegengewicht 32 dient, das bei 33 an dem Steg schwenkbar angebracht ist. Das Gegengewicht 32 ist mit einer Kontaktplatte
36 versehen, die sich gegen einen Elektromagneten 35 zu legen vermag, der an der Unterseite des Steges 29 mit einem
Gewindebolzen oder einer federnden Aufhängung angebracht ist, so daß der Elektromagnet die Kontaktplatte 36 berührt, um
nötigenfalls die Betätigungsbewegung des Gegengewichts 32 zu unterbinden.
Der Rampensteg 29 ist ferner mit einer hydraulischen Hebeein-
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- if -
/ν
richtung 37 versehen, um den Steg 29 bei Nichtgebrauch praktisch senkrecht zu der Rampendeckplatte 27 stellen zu können,
insbesondere um die (nicht gezeichnete) Tür schließen zu können. An einer Seite der Rampendeckplatte 27 befindet
sich eine bewegliche Schalttafel 39.
Zur Benutzung wird die erfindungsgemäße Ladeplattform mit Hilfe eines (nicht gezeichneten) üblichen Hydrauliksystems
mit zwei Arbeitszylindern und zugehörigem hydraulischen Antrieb, die an der Unterseite der Ladefläche des Lastwagens
angebracht sind, mit Hilfe zweier Gruppen von parallelen Armen 25, die sich an den beiden Seiten der Ladeplattform
befinden, gesenkt und gehoben. Der Rampensteg läßt sich nach Bedarf senken, wird aber normalerweise von dem zugehörigen
Hydrauliksystem abgesenkt, bevor die Ladeplattform selbst nach unten bewegt wird.
Wenn die Ladeplattform ihre untere Stellung erreicht hat (in Fig. 1 gestrichelt angedeutet,) befindet sich das Gegengewicht
32 in seiner oberen Stellung, und die Rückhalteleiste 31 ist daher zurückgezogen. Wird die Ladeplattform
gehoben, so kann das Gegengewicht 32 die Rückhalteleiste heraus treten lassen. Wenn aber die Ladeplattform in ein Niveau
oder an eine Rampe gesenkt wird, die sich über dem Boden befindet, so drückt der Benutzer der Plattform die Rückhalteleiste
von Hand einwärts und schaltet den Elektromagneten ein, der das Gegengewicht mit seiner Kontaktplatte in seiner
oberen Stellung festhält und die Rückhalteleiste in der zurückgezogenen Stellung beläßt. Der Einfachheit halber kann
ein Zeitschalter vorgesehen werden, der den Elektromagneten nach Ablauf einer vorbestimmten Zeitspanne abschaltet, so
daß dann die Rückhalteleiste in ihre normale, herausragende Stellung zurückkehren kann. Es ist günstig, diese Zeitspanne
so zu wählen, daß der Benutzer den Lastträger von der Lade-
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plattform wegnehmen kann, also etwa 20 bis 40 see lang.
Nach Bedarf kann die vorprogrammierte Zeitfolge, zu jedem
beliebigen Zeitpunkt unterbrochen werden, indem man den Zeitschalter unwirksam macht. Die Zeitprogrammeinrichtung ist
aus handelsüblichen Teilen aufgebaut und kann durch eine einfache Ein-Aus-Steuerung betätigt werden, die zusammen
mit der Steuerung für das Heben und Senken der Ladeplattform an der in Fig. 1 gezeichneten Plattform angebracht
werden kann.
Wenn die Ladeplattform sich in ihrer höchsten Stellung
befindet, füllt die Deckplatte 27 die gesamte Ausdehnung der Ladeflächenöffnung aus; dabei ist zweckmässigerweise
eine Verriegelung vorgesehen, die für die Ausbildung einer zusammenhängenden, ebenen Oberfläche der Lastwagenladefläche
sorgt. In den Fig. 2 und 3 ist gezeigt, daß eine solche Verriegelung aus einer Schubstange 40 bestehen kann,
die die Aussenwand der Deckplatte 27 durchstößt und schwenkbar mit einem Federarm 42 verbunden ist, der an einer Leiste
an der Unterseite der Rampendeckplatte angebracht ist. In ähnlicher Weise ist an dem Federarm 42 eine Verriegelungsstange
41 angebracht, die durch die Rückwand der Deckplatte 27 geschoben ist und in einen Schlitz 43 in dem Rahmen des
Unterhaus der Ladefläche eingreift. Wenn der Steg 29 bis zum Fluchten mit der Rampendeckplatte nach unten bewegt
ist, drückt die Scharnierseite des Steges 29 gegen die
Stange 40, und wenn der Steg 29 von seinem Hydrauliksystem wieder hochgeschwenkt wird, führt die Federzugvorrichtung
44 die VerriegelungsStange 41 zurück in den Schlitz 43, während
die Schubstange 40 in ihre Ausgangslage zurückkehrt.
um die Beschreibung zu vereinfachen, ist die Erfindung
hier vor allem in Verbindung mit einem Lastwagen für die Auslieferung von Getränken beschrieben worden, wobei normale
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Träger für Schüttgut verwendet werden; natürlich kann aber das beschriebene Lasten-Zwangsführungssystem ganz allgemein
bei der Handhabung von Lasten bei Lastfahrzeugen beliebiger Art verwendet werden, beispielsweise bei Zügen, Flugzeugen,
Handelsschiffen u. dgl. und für Lasten beliebiger Art, beispielsweise Post oder Eßwaren, allgemein für alle
Auslieferungs- und Ladevorgänge bei jeglicher Art von
Warenverteilung.
Ansprüche;
Leerseite
Claims (5)
- 264427Ansprüche( l.\Rampeηladevorrichtung zum Heben und Senken von Lasten auf eine oder von einer Lastwagenladefläche mit Hilfe eines hydraulisch gesteuerten Rampenladers, gekennzeichnet durch eine Lasthaltevorrichtung mit einer in der Oberfläche des genannten Laders (29) vorgesehenen Rückhalteleiste (31), die sich relativ zu der Oberfläche in vertikaler Richtung verlagern läßt, und einem baulich damit vereinigten Gegengewicht (32) , wobei die Leiste und das Gegengewicht schwenkbar so angeordnet sind, daß die räumliche Verlagerung des Gegengewichts zu einer entgegengesetzten räumlichen Verlagerung der Leiste führt, ferner durch eine im Abstand davon angebrachte elektromagnetisch wirkende Einrichtung (35), die ein elektromagnetisches Feld auf das genannte Gegengewicht einwirken läßt, wenn die genannte Leiste gegenüber der genannten Oberfläche zurückgenommen ist, und durch eine Einrichtung (36) zum Betätigen der elektromagnetisch wirkenden Einrichtung, wobei die Einrichtung zum Heben und Senken abgeschaltet wird, wenn die genannte elektromagnetisch wirkende Einrichtung das genannte Gegengewicht berührt, um die genannte Leiste in ihrer gegenüber der genannten Oberfläche zurückgenommenen Lage festzuhalten.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen Zeitgeber, der die Zeitspanne begrenzt, während welcher die Leiste (31) von dem Gegengewicht (32) beeinflußt wird.η ή α 0 Λ e j ή λ α η ORIGWAL INSPECTED
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, eingerichtet für die Auslieferung von hochstehenden Lasten, gekennzeichnet durch eine insgesamt waagerecht liegende Plattform (27, 29), die eine Lasttragfläche bildet und quer in ihrem relativ zu dem Fahrzeug- (21) äusseren Teil (29) eine ausgedehnte Öffnung aufweist, wobei die genannte Lasthalteeinrichtung aus der genannten Leiste (31) besteht, die in vertikaler Richtung durch die genannte Öffnung hindurch aus einer zurückgenommenen in eine herausragende Stellung und zurück gegenüber der Lasttragfläche frei bewegbar ist und wobei das genannte, baulich damit verbundene Gegengewicht (32) magnetisches Material enthält und ferner die genannte Leiste und das genannte Gegengewicht durch starre Hebelarme (34) miteinander verbunden sind, die nach entgegengesetzten Richtungen von einem Zapfen (33) ausgehen, der in der genannten Plattform (29) und ihr gegenüber drehbar angebracht ist, so daß die Leiste (31) je nach der durch das Gegengewicht ausgeübten Wirkung durch die Öffnung nach aussen herausragt oder zurückgenommen ist, ferner gekennzeichnet durch eine elektromagnetisch wirkende Einrichtung (35), die so angeordnet ist, daß sie den Schwenkkreis des Gegengewichts in einem Punkte schneidet, der der Stellung des Gegengewichts bei zurückgenommener Leiste entspricht, und die mit einer Einschalteinrichtung (36) versehen ist, ferner durch einen Zeitschalter für das Abschalten der elektromagnetisch wirkenden Einrichtung, wobei die genannte elektromagnetisch wirkende Einrichtung das genannte Gegengewicht durch Magnetwirkung festhält, wenn das Gegengewicht durch Herunterdrücken der genannten Leiste von Hand in eine Lage in der Nähe der genannten elektromagnetisch wirkenden Einrichtung bei eingeschalteter Einrichtung geschwenkt wird, und wobei der genannte Zeitschalter die Energiequelle für709Ö1S/0337die genannte elektromagnetisch wirkende Einrichtung nach Ablauf einer vorgegebenen Zeit abschaltet, wodurch die genannte Leiste in die herausragende Position, in der sie die Ladung zurückhält, gedreht wird.
- 4. Verriegelung für eine hydraulisch gesteuerte Lastwagen-Ladeplattform in einer Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch gelenkig miteinander verbundene ebene Abschnitte (29, 27), von denen der erste (29) während des Transportvorganges in eine Winkellage gegenüber dem zweiten (27) bringbar ist und der zweite mit einer Schubstange (40) versehen ist, die durch die Vorderseite dieses Abschnitts geführt und in ihr gelagert ist, so daß der hintere Rand des genannten ersten Abschnitts (29) die Schubstange berührt, wenn der genannte erste Abschnitt sich in einer Ebene mit dem genannten zweiten Abschnitt (27) befindet, wobei das andere Ende der Schubstange schwenkbar an einer Verriegelungsstange (41) angebracht ist, die durch die hintere Seite des genannten zweiten Abschnitts geführt und in ihr gelagert ist und in einen Schlitz (43) in dem Lastwagenboden greift, so daß, wenn die genannte Schubstange auf den genannten ersten Abschnitt auftrifft, die Verriegelungsstange aus dem genannten Schlitz herausgezogen wird.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch eine Federmechanik (44), die die genannte Verriegelungsstange (41) in den Schlitz (43) hineinschiebt.Der Patentanwalt700015/0337
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