DE2643638A1 - Verfahren zum modifizieren von cellulosefasern enthaltenden faserprodukten - Google Patents
Verfahren zum modifizieren von cellulosefasern enthaltenden faserproduktenInfo
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Description
Daido-Maruta-Pinishing
Co., Ltd.,
Kyoto, Japan
Co., Ltd.,
Kyoto, Japan
INSI1R /-I=K1HEK:
H! TKIMT-
H! TKIMT-
'.HM Hf V DIN
Dr.F/rm
Verfahren zvaa. Modifizieren von Cellulosefasern enthaltenden
Verfahren zvaa. Modifizieren von Cellulosefasern enthaltenden
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Modifizieren von Cellulosefasern enthaltenden Faserprodukten, insbesondere
ein mit einem neuen Katalysator arbeitendes Verfahren, bei dessen Durchführung sich unter Erhaltung der mechanischen
Festigkeitseigenschaften, z.B. der Scher- oder Zugfestigkeit oder des Biegescheuerwiderstands, auf hohen Werten die
Schrumpfungsbeständigkeit, die Trocken- und Naßknitterfestigkeit und die Wasch-, Abnutzungs- und Trageeigenschaften
von Cellulosefasern enthaltenden Faserprodukten stark verbessern lassen.
Cellulosefasern enthaltende Faserprodukte besitzen zwar überragende physikalische Festigkeitseigenschaften, z.B.
Scheuerfestigkeit, Biegescheuerwiderstand oder Zugfestigkeit, sie kranken jedoch daran, daß sie nach dem Waschen
in Kett- und Füllrichtung beträchtlich schrumpfen und ferner schlechte Trocken- und Naßknitterbeständigkeits- und
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Wasch-, Abnutzungs- und Trageeigenschaften aufweisen.
Zur Verbesserung der Waschschrumpfungsbeständigkeit, der
Trockenknitterbeständigkeit, der Naßknitterbeständigkeit und der Wasch-, Abnutzungs- und Trageeigenschaften von
Cellulosefaserprodukten wurden bereits die verschiedensten Versuche unternommen. Das einzig derzeit industriell durchführbare
Verfahren besteht aus einer Aminoplastkunstharzausrüstung, bei deren Durchführung ein Cellulosefaser, enthaltendes
Faserprodukt mit einer N-Methylolverbindung oder einem funktioneilen Derivat derselben, z.B. Dimethylolglyoxalmonourein,
in Gegenwart eines Säurekatalysators imprägniert und dann das Faserprodukt wärme- bzw. hitzebehandelt
wird.
Bei der Durchführung des bekannten Verfahrens unter Verwendung einer N-Methylolverbindung oder eines funktionellen
Derivats derselben erreicht man zwar eine beträchtliche Verbesserung der Schrumpfungsbeständigkeit und Trocken-
und Naßknitterfestigkeit, durch diese Kunstharzausrüstung werden jedoch andererseits die Cellulose-Faserprodukten
innewohnenden physikalischen Eigenschaften, z.B. Scherfestigkeit, Biegescheuerwiderstand und Zugfestigkeit, stark
beeinträchtigt.
Aus einer Veröffentlichung in "Chemical Engineering", 17. März 1975, geht hervor, daß bisher bevorzugt als Säurekatalysatoren
bei der Aminoplastkunstharzausrüstung verwendete Metallchloride, z.B. Magnesiumchlorid, durch Umsetzung mit
Formaldehyd den karzinogenen Bischlormethyläther, d.h. eine nach dem japanischen Arbeitsschutz- und Gesundheits-
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gesetz, Artikel 55, verbotene Substanz, bildet. Folglich muß man also bei der Behandlung von Cellulosefasern enthaltenden
Faserprodukten mit Formaldehyd liefernden N-Methylolverbindungen die Mitverwendung von Säurekatalysatoren,
z.B. Metallchloriden, vermeiden.
In der offengelegten japanischen Patentanmeldung 36793/75 wird ein Verfahren zur Kunstharzausrüstung von Cellulosegeweben
beschrieben, bei dessen Durchführung die betreffenden Gewebe in Gegenwart eines Säurekatalysators mit einer
eine N-Methylolverbindung und ein von einem glycidylhaltigen
Vinylmonomeren und einem anderen Vinylmonomeren abgeleitetes Mischpolymerisat enthaltenden Lösung (zur Verhinderung
einer Festigkeitserniedrigung) behandelt wird.
Daneben wird bei der Durchführung des bekannten Ausrüstungsverfahrens während der Ausrüstungsbehandlung Formaldehyd
in Freiheit gesetzt. Der freie Formaldehyd verursacht nicht nur eine Verschmutzung oder Verunreinigung des Arbeitsplatzes,
sondern ruft auch Hautprobleme, 2.B. Reizungen,
Hautausschläge und Blasen, hervor. Darüber hinaus besitzen die behandelten Cellulose-Faserprodukte infolge
des noch anhaftenden Formaldehyds einen unangenehmen Geruch. Letztere Erscheinung kann als eine Art innerenter"Kleiderverschmutzung"
angesehen werden. In Japan wurde in jüngster Zeit aus Gesundheitsgründen ein Gesetz zur Steuerung bzw.
Überwachung des Formaldehydgehalts von Haushaltswaren erlassen (Gesetz Nr. 112 betreffend die Herstellung und Überwachung
von giftige Substanzen enthaltenden Haushaltswaren).
Es ist folglich zu erwarten, daß in Zukunft auch eine Kunst-
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harzausrüstung von Textilwaren mit formaldehydhaltigen Appreturmitteln
von Gesetzes wegen verboten werden wird.
Eine Kunstharzausrüstung von Cellulose-Faserprodukten ist jedah im Hinblick auf ihre Bügelfähigkeit und auf die
Schaffung von Faserwaren, insbesondere Kleidungsstücken,
die über längere Zeit hinweg nicht knittern, von wesentlicher Bedeutung.
Im Hinblick auf die geschilderten Schwierigkeiten wurde bereits ein formalinfrei arbeitendes Kunstharzausrüstungsverfahren
entwickelt, bei dessen Durchführung Cellulosefasern enthaltende Faserprodukte in Gegenwart von Säurekatalysatoren
mit bestimmten Imidazolidinonderivaten behandelt und dann die behandelten Faserprodukte wärme- bzw. hitzebehandelt
werden.
Hierbei hat es sich gezeigt, daß die Verwendung unterschiedlicher Säurekatalysatoren zu merklichen Unterschieden in
der Qualität und der Stärke des von den behandelten Cellulosefaserprodukten
abgegebenen Geruchs führt.
Bisher wurden als Säurekatalysatoren beispielsweise Magnesiumchlorid,
Zinknitrat, Zinkchlorid, Zinkborfluorid, Magnesiumbiphosphat,
Ammoniumchlorid, Ammoniumnitrat, MonoäthanolaminhydroChlorid, Diäthanolaminhydrochlorid, Essigsäure
und Trichloressigsäure verwendet. Wenn man beispielsweise einen relativ schwach sauren Katalysator, z.B. Magnesiumchlorid,
verwendet, erleiden die in der geschilderten Weise behandelten Faserprodukte nur eine relativ schwache
Festigkeitserniedrigung. Bei Verwendung eines solchen
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Metallchlorids in Kombination mit einer N-Methylolverbindung
ist jedoch die Wahrscheinlichkeit einer Bildung des karzinogenen Bischlormethyläthers sehr groß. Wenn ferner
ein solches ^tallchlorid zur Behandlung eines Faserprodukts zusammen mit dem Imidazolidinonderivat verwendet wird, wird
von dem behandelten Produkt ein unangenehmer Geruch nach Aminen oder Knoblauch abgegeben.
Bei Verwendung metallfreier organischer Säurekatalysatoren, z.B. der Essigsäure, lassen sich zwar die Knitterbeständigkeits-
und die Wasch«, Abnutzungs- und Trageeigenschaften von behandelten Faserprodukten etwas verbessern, bei
dieser Behandlung kommt es jedoch in höchst unerwünschter Weise zu einer starken Erniedrigung der Festigkeit.
Bei Verwendung von Zinkborfluorid kommt es im Vergleich zur Verwendung von Magnesiumchlorid zwar zu einer Verminderung
der Geruchsbelästigung und zu einer deutlichen Verbesserung der Knitterbeständigkeit und der Wasch-, Abnutzungsund
Trageeigenschaften der behandelten Faserprodukte, die behandelten Faserprodukte erleiden jedoch in höchst unerwünschter
Weise einen starken Festigkeitsverlust.
Die Verwendung der Trichloressigsäure krankt daran, daß diese bei der Wärme- oder Hitzebehandlung unter Abgabe eines
beißenden Geruchs zersetzt wird und daß das behandelte Faserprodukt einen starken Festigkeitsverlust erleidet.
Der Erfindung lag nun die Aufgabe zugrunde, von den geschilderten Nachteilen der bekannten Säurekatalysatoren
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freie Säurekatalysatoren für die Kunstharzausrüstung von Cellulosefasern enthaltenden Faserprodukten zu schaffen,
die den behandelten Faserprodukten eine hervorragende Schrumpfungsbeständigkeit, eine gute Knitterbeständigkeit
und ausgezeichnete Wasch-, Abnutzungs- und Trageeigenschaften ohne nennenswerte Erniedrigung der Festigkeitseigenschaften
und ohne die Gefahr einer Bildung beißender oder reizender Gerüche nach Aminen, Knoblauch und
dergleichen, verleihen.
Der Erfindung lag die Erkenntnis zugrunde, daß sich die gestellte Aufgabe mit bestimmten Arten von Fluorcarbonsäuren
lösen läßt.
Gegenstand der Erfindung ist somit ein Verfahren zum Modifizieren
von Cellulosefasern enthaltenden Faserprodukten, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß man die jeweiligen
Faserprodukte mit einer ein chemisches Textilappreturmittel enthaltenden Behandlungsflüssigkeit behandelt und
dann in Gegenwart eines Säurekatalysators, bestehend aus einer Fluorcarbonsäure der Formel:
CnFpHqCOOH (I)
worin bedeuten:
η eine ganze Zahl von 1 bis 5; vorzugsweise 1 bis 3;
ρ eine Zahl von 2 bis 10, vorzugsweise 2 bis 6; und q 0 oder 1, wobei gilt, daß die Summe ρ + q = 2n + 1,
wärme- oder hitzebehandelt.
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AO
Zur Verbesserung der Waschschrumpfungsbeständigkeit, der
Trocken- und Naßknitterbeständigkeit und der Wasch-, Abnutzungs- und Trageeigenschaften von Cellulosefasern enthaltenden
Faserprodukten ist es auf dem einschlägigen Fachgebiet üblich, die betreffenden Faserprodukte einer
als Kunstharzausrüstung bezeichneten Behandlung zu unterwerfen.
Bei der Durchführung einer solchen Kunstharzausrüstung werden in der Regel Cellulose-Faserprodukte mit einer ein
chemisches Textilappreturmittel, das mit den Hydroxylresten
der Cellulose vernetzbare aktive Reste enthält, enthaltenden Behandlungsflüssigkeit imprägniert und dann die imprägnierten
Faserprodukte in Gegenwart eines Säurekatalysators zur Vernetzung der Cellulose mit dem Appreturmittel
einer Wärme- oder Hitzebehandlung unterworfen.
Das wesentlichste Merkmal des Verfahrens gemäß der Erfindung besteht nun in der Verwendung ganz spezieller Fluorcarbonsäuren
der Formel I als Säurekatalysatoren bei der Kunstharzausrüstung von Cellulosefasern enthaltenden Faserprodukten.
Erfindungsgemäß verwendbare Fluorcarbonsäuren der Formel I sind beispielsweise CF3COOH, CF2HCOOH, C2F5COOH, C2F4HCOOH,
C3F7CQOH, C3F6HCOOH, C4F9COOH, C4F8HCOOH, C5F11COOH und/
oder C1-F10HCOOH, insbesondere Trifluoressigsäure. Die Fluorcarbonsäuren
können entweder alleine oder in Mischung aus zwei oder mehreren zum Einsatz gelangen.
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Da die Fluorcarbonsäuren eine katalytische Wirksamkeit bei
einer Vernetzungsreaktion zwischen dem chemischen Appreturmittel und der Cellulose in den Cellulose-Faserprodukten
bei der Wärme- oder Hitzebehandlung entfalten, können sie auf die Faserprodukte zu einem beliebigen Zeitpunkt vor
der Wärme- oder Hitzebehandlung appliziert werden, solange sie nur während der Wärme- oder Hitzebehandlung der Faserprodukte
vorhanden sind.
In der Regel ist es von Vorteil, die jeweilige Fluorcarbonsäure auf die Faserprodukte in Form einer Lösung oder Dispersion
in einem flüssigen Medium, insbesondere Wasser, zu applizieren. Insbesondere wird die Fluorcarbonsäure der
ein chemisches Textilappreturmittel enthaltenden Behandlungsflüssigkeit einverleibt. Die folgenden Ausführungen
beziehen sich auf Fälle, in denen die Fluorcarbonsäure in der Behandlungsflüssigkeit enthalten ist. Es sei jedoch
ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Erfindung nicht auf diese spezielle Ausführungsform des Verfahrens beschränkt
ist.
Die Menge an zu verwendender Fluorcarbonsäure ist nicht genau begrenzt, sie kann vielmehr je nach der Art oder Konzentration
des chemischen Textilappreturmittels, der Art der zu behandelnden Faserprodukte und der Behandlungsbedingungen
über einen weiten Bereich variiert werden. Bezogen auf das Gewicht des das chemische Textilappreturmittel
enthaltenden Behandlungsbades beträgt ihre Menge zweckmäßigerweise 0,01 bis 1,5, vorzugsweise 0,05 bis 0,5 Gew.-%,
und, bezogen auf das Gewicht des chemischen Textilappreturmittels,
zweckmäßigerweise 0,05 bis 15, vorzugsweise 0,1 bis 10 Gew.-?6.
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Gegebenenfalls kann der erfindungsgemäß verwendbare Fluorcarbonsäurekatalysator
in Verbindung mit üblichen Säurekatalysatoren (jedoch nicht Metallchlorid-Säurekatalysatoren),
die üblicherweise bei der Kunstharzausrüstung von Cellulose-Faserprodukten verwendet wurden, zum Einsatz gelangen. Beispiele
für mitverwendbare Säurekatalysatoren sind Zinknitrat, Magnesiumnitrat, Magnesiumbiphosphat, Zinkborfluorid, Magnesiumborfluorid,
Ammoniumnitrat, Essigsäure und Zinkstearat. In diesem Falle können die sonstigen Säurekatalysatoren
in geringeren Mengen als bisher zum Einsatz gelangen, so daß sich dadurch die den bekannten Verfahren anhaftenden Nachteile
drastisch verringern lassen. Bezogen auf das Gewicht der Behandlungsflüssigkeit sollte die Menge an üblichen
Säurekatalysatoren etwa 0,05 bis 1,5 Gew.-% betragen.
Das Verfahren gemäß der Erfindung läßt sich entsprechend üblichen bekannten Kunstharzausrüstungsverfahren für Cellulose-Faserprodukte,
jedoch unter Verwendung von Fluorcarbonsäuren der Formel I als Säurekatalysatoren, durchführen.
Unter dem Ausdruck "chemisches Textilappreturmittel" sind hier und im folgenden niedrigmolekulare oder hochmolekulare
Substanzen zu verstehen, die mindestens einen reaktionsfähigen Rest, z.B. einen aktiven Hydroxylrest, einen Aldehydrest
oder einen Epoxyrest, enthalten, der bei erhöhter Temperatur unter sauren Bedingungen mit den Hydroxylresten
der Cellulose in den Faserprodukten eine chemische Bindung eingehen kann. Hierzu gehören sämtliche bisher zur Kunstharzausrüstung
von Cellulose-Faserprodukten verwendeten chemischen Textilappreturmittel, z.B. die von M.W. Ranney
in "Crease Proofing Textiles" (1970) (Noyes Data Corp.,
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New Jersey, USA) und H. Mark, Norman S. Wooding und Sheldon M. Atlas in "Chemical Aftertreatment of Textiles" beschriebenen
Substanzen.
Typische Beispiele für erfindungsgemäß verwendbare chemische Textilappreturmittel sind:
A) N-Methylolverbindungen und deren Derivate:
Unter den erfindungsgemäß verwendbaren N-Methylolverbindungen versteht man stickstoffhaltige Verbindungen mit mindestens
einem aktiven Methylolrest (-CHpOH) im Molekül, die man durch Kondensationsreaktion zwischen stickstoffhaltigen
organischen Verbindungen, insbesondere Aminoverbindungen oder Amidverbindungen, oder stickstoffhaltigen heterocyclischen
Verbindungen mit Formaldehyd erhält. Sie können in monomerer oder dimerer Form oder als Vorkondensat oder PoIykondensat
zum Einsatz gelangen. In typischer Weise handelt es sich bei den N-Methylolverbindungen um bei der Herstellung
von Aminoharzen oder Aminoplasten verwendete Verbindungen. Beispiele für solche Verbindungen sind N-Methylolderivate
von stickstoffhaltigen Verbindungen, z.B. Harnstoffverbindungen, wie Harnstoff, Äthylenharnstoff, Propylenharnstoff,
Dihydroxyäthylenharnstoff, oder Acetylendiharnstoff,
Thioharnstoffverbindungen, wie Thioharnstoff oder Äthylenthioharnstoff, Guanidinverbindungen, wie Guanidin,
stickstoffhaltige heterocyclische Verbindungen, wie Melamin, Triazin, Triazon, Uron oder Glyoxalmonourein, Carbamsäureester,
wie Methylcarbamat, Äthylcarbamat oder Propylcarbamat, Carbamate, wie Methylcarbamat, sowie Amide, wie Acrylamid
oder Methacrylamid. Bevorzugt werden Methylolderivate,
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wie Melamin, Triazon oder Glyoxalmonourein. Bevorzugt werden
ferner auch noch Aminohär.ze bildende Vorkondensate, z.B. Harnstoff/Formaldehyd-Vorkondensate oder Melamin/Formaldehyd-Vorkondensate.
Funktionelle Derivate von N-Methylolverbindungen sind insbesondere
beispielsweise Alkylätherderivate der genannten N-Methylolverbindungen, insbesondere Reaktionsprodukte zwischen
N-Methylolverbindungen und kurzkettigen Alkoholen, wie Methanol, Äthanol, Butanol oder Isopropanol (z.B. Dimethylolharnstoffdimethyloläther,
Trimethoxymethylolmelamin oder Dimethoxymethylolglyoxalmonourein), sowie Acylsubstitutionsprodukte
von N-Methylolverbindungen, wie 1,3-Dimethylol-4-acetyl-5-hydroxyäthylenharnstoff.
N-Methylolverbindungen der Formel:
° ^CH OH
CON
E2O
worin R1 und R2 jeweils einen Alkylrest mit bis zu 5 Kohlenstoffatomen
darstellen und R, für ein Wasserstoffatom oder einen Methylolrest steht, gelangen weitverbreitet als Feuerhemmittel
zum Einsatz. N-Methylolderivate von langkettigen Alkylcarbonsäureamiden, z.B. N-Methylolderivate von Stearinsäureamid,
werden häufig als wasserabstoßende Mittel oder das Griffgefühl verbessernde Mittel verwendet und können
somit auch im Rahmen des Verfahrens gemäß der Erfindung zum Einsatz gelangen.
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Ferner können im Rahmen des Verfahrens gemäß der Erfindung auch polymere N-Methylolverbindungen zum Einsatz gelangen.
Beispiele hierfür sind teilweise methylolierte Produkte von Polyacrylamid oder Mischpolymerisaten aus Acrylamid
und sonstigen Vinylmonomeren,
Diese N-Methylolverbindungen und deren Derivate können entweder
alleine oder in Kombination aus zwei oder mehreren zum Einsatz gelangen.
B) Imidazolidinonderivate:
Imidazolidinonderivate der folgenden Formel:
Imidazolidinonderivate der folgenden Formel:
O | N-: | |
ti | - CH | |
I | ||
HC- | O | |
I | 1 | |
O | Rr7 | |
ι | ||
% | ||
(III)
worin bedeuten:
R^ und Rc jeweils unabhängig voneinander ein Wasserstoffatom,
einen Alkylrest oder einen hydroxyl-, cyano-, carboxyl-, niedrigalkoxycarbonyl- oder carbamoylsubstituierten
Alkylrest und
und R7 jeweils unabhängig voneinander einen Alkyl- oder
Acylrest.
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In der Formel III können die durch die Reste R1, Rp, R^ und
R^ darstellbaren Alkylreste gerad- oder verzweigtkettig
sein und beispielsweise aus Methyl-, Äthyl-, n- oder Isopropyl-, n-, Iso-, see- oder tert.-Butyl-, η- oder Neopentyl-
oder n-Hexylresten bestehen. Alkylreste mit 1 bis 5 Kohlenstoffatomen werden bevorzugt. Die Reste R^ und Restehen vorzugsweise für Methylreste, die Reste Rg und R7
vorzugsweise für Isopropylreste. Die durch Hydroxyl-, Cyano-, Garboxyl-, kurzkettige Alkoxycarbonyl- oder Carbamoylreste
substituierten und durch R^ und R5 dargestellten Alylreste
enthalten vorzugsweise 2 bis 5 Kohlenstoffatome und bestehen beispielsweise aus 1- oder 2-Hydroxyäthyl-, 1-, 2- oder
3-Hydroxypropyl-, 4-Hydroxybutyl-, 2-Cyanoäthyl-, 2-Carboxyäthyl-,
3-Athoxycarbonyläther- oder 2-Carbamoyläthylresten.
Die durch die Reste Rg und Ry darstellbaren Acylreste
stehen für Carbonsäurereste der Formel R0CO-, worin RQ für
Allyl- oder Aralkylreste steht. Beispiele hierfür sind Alkanoylreste mit 1 bis 5 Kohlenstoffatomen, wie Acetyl-,
Propionyl- oder Phenylacetylreste, vorzugsweise Acetylreste.
Beispiele für geeignete Imidazolidinonderivate der Formel III sind 4,5-Dihydroxy-2-imidazolidinon, 1,3-Dimethyl-4,5-dihydroxy-2-imidazolidinon,
1,3-Diäthyl-4,5-dihydroxy-2-imidazolidinon,
1,3-n-Propyl-4,5-dihydroxy-2-imidazolidinon,
1,3-Di(a-hydroxyäthyl) ^^-dihydroxy^-imidazolidinon, 1,3-Di(ß-hydroxyäthyl)-4,5-dihydroxy-2-imidazolidinon,
1,3-Dimethyl-4,5-dimethoxy-2-imidazolidinon, 1,3-Dimethyl-4,5-diäthoxy-2-imidazolidinon,
1,3-Dimethyl-4,5-diisopropoxy-2-imidazolidinon,
1,3-DimetlTyl-4,5-diacetoxy-2-imidazolidinon,
1,3-Di-(ß-cyanoäthyl)-4,5-diacetoxy-2-imidazolidinon,
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'4*
1,3-Di-(ß-cyanoäthyl)-4,5-dimethoxy-2-imidazolidinon, 1,3-Di-(ß-cart)amoyläthyl)-4,5-ciihydroxy-2-imidazolidinon,
1, 3-Di-(ß-cartiamoyläthyl)-4,5-dimethoxy-2-imidazolidinon,
1,3-Di-(ß-carboxyäthyl)-4,5-dihydroxy-2-imidazolidinon,
1,3-Di-(ß-carboxyäthyl)-4,5-dimethoxy-2-imidazolidinon,
1,3-Di-(ß-äthoxycarbonyläthyl)-4,5-dihydroxy-2-imidazolidinon
und 1,3-Di-(ß-äthoxycarbonyläthyl)-4,5-dimethoxy-2-imidazolidinon,
vorzugsweise 4,5-Dihydroxy-2-imidazolidinon, 1,3-Dimethyl-4,5-dihydroxy-2-imidazolidinon,
1,3-Dimethyl-4,5-diacetoxy-2-imidazolidinon,
1,3-Dimethyl-4,5-diisopropyloxy-2-imidazolidinon
und 1,3-Di-(ß-hydroxyäthyl)-4,5-dihydroxy-2-imidazolidinon.
C) Glycidylhaltige thermoplastische Polymerisate:
Geeignete thermoplastische Polymerisate sind beliebige thermoplastische
Polymerisate, die filmbildend sind, eine glycidylhaltige Seitenkette aufweisen und in eine Lösung oder
Dispersion, insbesondere Emulsion, überführt werden können. Vorzugsweise handelt es sich hierbei um von glycidylhaltigen
monoäthylenisch ungesättigten Monomeren und sonstigen, damit mischpolymerisierbaren monoäthylenisch ungesättigten
Monomeren abgeleitete Mischpolymerisate.
Bei den glycidylhaltigen monoäthylenisch ungesättigten Monomeren handelt es sich vorzugsweise um Glycidylester oder
Glycidyläther, beispielsweise Verbindungen der Formeln IV
und V, insbesondere die Glycidylester der Formel IV.
und V, insbesondere die Glycidylester der Formel IV.
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-
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R1 S CCO-CH0-CH —
"0
^ C=C-4 C-^ 0-CH2-CH-CH2 (V)
13 R16
In den Formeln bedeuten:
R9, R10, R11, R12, R13, RiZf, R15 und R16 jeweils ein Wasserstoffatom
oder einen an der Polymerisation nicht teilnehmenden Substituenten, vorzugsweise ein Halogenatom,
z.B. ein Chlor-, Fluor- oder Bromatom, oder einen Alkylrest,z.B. einen Methyl- oder Äthylrest und
m 0 oder 1.
Wenn die Reste R« bis R1g für Halogenatome stehen, stellen
die Polymerisate Feuerhemmittel dar. In diesen Fällen können sie auf Gebieten, auf denen eine Feuerhemmung erforderlich
ist, zum Einsatz gelangen.
Beispiele für Glycidylester der Formel IV sind Glycidylacrylat, Glycidylmethacrylat, ßjß-Dichlorglycidylacrylat
und Glycidylcrotonat, insbesondere Glycidylacrylat und Glycidylmethacrylat .
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Beispiele für Glycidyläther der Formel V sind Allylglycidyläther
und Vinylglycidyläther, insbesondere Allylglycidyläther.
v
Die genannten glycidylhaltigen monoäthylenisch ungesättigten
Monomeren können entweder all eine oder in Kombination aus zwei oder mehreren zum Einsatz gelangen.
Die anderen monoäthylenisch ungesättigten und mit den genannten glycidylhaltigen monoäthylenisch ungesättigten Monomeren
mischpolymerisierbaren Monomeren sind Verbindungen mit im Molekül einer mit dem glycidylhaltigen Monomeren mischpolymerisierbaren,
äthylenisch ungesättigten Bindung. Beispiele hierfür sind Monoolefine, wie Äthylen oder Propylen,
Vinylmonomere, wie Vinylchlorid, Vinylidenchlorid und Acrylnitril,
Acrylsäure und Derivate der Acrylsäure. Vorzugsweise handelt es sich um Verbindungen der Formeln VI und VII:
/19 , N
C=C . (VI) ^ COY
/19 , .
C=C (VII)
"0irR21 '
0
0
worin bedeuten:
R17 und R18 jeweils ein Wasserstoffatom oder einen nicht
an der Mischpolymerisation teilnehmenden Substituen-
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ten, vorzugsweise ein Halogenatom, z.B. ein Chlor-, Fluor- oder Bromatom, einen Alkylrest, insbesondere
einen Alkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, oder einen Carboxylrest;
R^q ein Wasserstoffatom oder einen die Mischpolymerisationsreaktion
nicht beeinträchtigenden Substituenten, beispielsweise einen Alkylrest, insbesondere einen
Alkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, einen Hydroxyalkylrest, vorzugsweise einen Hydroxyalkylrest mit
1 bis 4 Kohlenstoffatomen, einen Carboxyniedrigalkylrest, oder ein Halogenatom;
Y den Rest -OR^q» worin R^q für ein Wasserstoffatom,
einen Alkylrest, insbesondere einen Alkylrest mit bis zu 18 Kohlenstoffatomen, vorzugsweise mit 1 bis 8
Kohlenstoffatomen, einen Hydroxyalkylrest, insbesondere einen HydroxjeLkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen,
oder einen Diniedrigalkylaminoalkylrest, einen gegebenenfalls durch einen kurzkettigen Alkylrest
mono- oder disubstituierten Aminorest oder einen Niedrigalkoxyniedrigalkylrest steht, und
Rp1 einen Alkylrest, insbesondere einen Alkylrest mit 1
bis 4 Kohlenstoffatomen.
Beispiele für Verbindungen der Formel VI sind freie Carbonsäuren, wie Acrylsäure, Methacrylsäure, Itaconsäure,
Maleinsäure oder Crotonsäure; Ester, wie Methylacrylat,
Äthylacrylat, Butylacrylat, Octylacrylat, Methylmethacrylat,
Äthylmethacrylat, Butylmethacrylat, 2-Hydroxyäthylacrylat,
2-Hydroxyäthylmethacrylat, Tridecylmethacrylat,
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Stearylmethacrylat, Cyclohexylmethacrylat, Tetrahydrofurfurylmethacrylat,
Dimethylaminoäthylmethacrylat oder Diäthylaminoäthylmethacrylat;
und Amide., wie Acrylamid, Methacrylamid, N,N-Dimethylacrylamid, Ν,Ν-Diäthylacrylamid, N-Methylolacrylamid,
N,Methylolmethacrylamid, N-Methoxymethylacrylamid
und N-Äthoxymethylmethacrylamid.
Beispiele für Verbindungen der Formel VII sind Vinylacetat und Vinylpropionat.
Von den genannten Verbindungen der Formeln VI und VII werden diejenigen der Formeln VIII und IX, insbesondere der
Formel VIII, bevorzugt:
CH2=C-CCOR25.. (VIII)
worin R22 für ein Wasserstoffatom oder einen Methylrest
steht und R2, einen 1 bis 18 Kohlenstoffatomen aufweisenden
Alkylrest darstellt.
C.
(IX)
I!
worin R2Zf für einen Alkylrest mit 1 bis 8, insbesondere
1 bis 3 Kohlenstoffatomen steht.
Die beispielsweise genannten monoäthylenisch ungesättigten Monomeren können alleine verwendet werden. In diesem Fall
werden vorzugsweise Acrylsäure oder Acrylsäureester der
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- 2843638 XL
Formel VIII und Vinylester von Carbonsäuren der Formel IX bevorzugt. Andererseits können die genannten monoäthylenisch
ungesättigten Monomeren auch in Kombination aus zwei oder mehreren zum Einsatz gelangen. In diesem Falle können
Kombinationen aus Verbindungen der Formeln VIII oder IX miteinander oder Kombinationen der Verbindungen der Formeln
VIII oder IX mit anderen unter die Formeln VI oder VII fallenden Verbindungen mit funktionellen Resten, z.B. freien
Carboxylresten, Hydroxylresten, Aminoresten oder Amidresten,
zur Bildung selbstvernetzender Mischpolymerisate verwendet werden.
Die Mischpolymerisation der glycidylhaltigen, monoäthylenisch ungesättigten Monomeren mit den sonstigen, damit mischpolymerisierbaren,
monoäthylenisch ungesättigten Monomeren läßt sich nach üblichen bekannten Verfahren, z.B. durch Emulsionspolymerisation,
Lösungspolymerisation oder Suspensionspolymerisation, bewerkstelligen.
Das Emulsionspolymerisationsverfahren wird bevorzugt, da man hierbei Mischpolymerisate hohen Molekulargewichts erhält
und die gebildeten Mischpolymerisatemulsionen direkt als Textilbehandlungsflüssigkeit weiterverwendet werden können.
Die Emulsionspolymerisation wird derart durchgeführt,
daß beispielsweise ein Katalysator, wie Kaliumpersulfat, ein Emulgator, z.B. ein Polyoxyäthylennonylphenoläther oder
Polyoxyäthylenlauryläther, das glycidylhaltige, monoäthylenisch ungesättigte Monomere und das sonstige monoäthylenisch
ungesättigte Monomere unter Rühren mit entionisiertem Wasser zur Bildung einer Emulsion des Monomerengemischs
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vereinigt, ein Teil der Emulsion auf eine Temperatur von mindestens 5O°C in einer inerten Atmosphäre zur Einleitung
der Polymerisation erwärmt und schließlich die Polymerisation unter tropfenweiser Zugabe eines Rests der Emulsion
fortgesetzt werden.
In jedem Falle sollte die Mischpolymerisation zweckmäßigerweise unter Bedingungen durchgeführt werden, bei denen
die Glyidylreste im Monomeren und dem erhaltenen Mischpolymerisat praktisch nicht zersetzt werden.
Das gebildete glycidylhaltige thermoplastische Polymerisat
enthält allgemein 1 bis 55, zweckmäßigerweise 5 bis 50, vorzugsweise 10 bis 40 MoI-Ji! mindestens einer von dem glycidylhaltigen,
monoäthylenisch ungesättigten Monomeren abgeleiteten Struktureinheit, allgemein 99 bis 45, zweckmäßigerweise
95 bis 50, vorzugsweise 90 bis 60 Mol-% mindestens einer von dem sonstigen monoäthylenisch ungesättigten
Monomeren abgeleiteten Struktureinheit und gegebenenfalls bis zu 10, vorzugsweise nicht mehr als 5 Mol-% einer
von einem sonstigen mischpolymerisierbaren Vinylmonomeren
abgeleiteten zusätzlichen Einheit.
Beispiele für geeignete andere Vinylmonomere zum Einbau der zusätzlichen Struktureinheit sind äthylenisch ungesättigte
Carbonsäuren, wie Itaconsäure, Crotonsäure und Maleinsäure, äthylenisch ungesättigte Carbonsäureamide,
wie Acrylamid, Methacrylamid, Ν,Ν-Dimethylacrylamid oder
N,N-Diäthy!methacrylamid, ungesättigte Nitrile, wie Acrylnitril,
Styrol, a-Methylstyrol, Vinyltoluol, Vinylacetat
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und Vinylchlorid, insbesondere Itaconsäure, Crotonsäure,
Acrylamid, Methacrylamid und Acrylnitril.
Die erfindungsgemäß verwendbaren thermoplastischen Polymerisate
sollten allgemein eine Glasübergangstemperatur von nicht über 3O0C, zweckmäßigerweise von nicht über 200C,
vorzugsweise von 0° bis -700C aufweisen.
Unter "Glasübergangstemperatur" ist hier und im folgenden diejenige Temperatur zu verstehen, bei der das Polymerisat
aus dem Zustand eines biegsamen oder flexiblen Kautschuks in den Zustand von sprödem Glas (oder umgekehrt) übergeht.
Es handelt sich hierbei um den Umkehrpunkt einer Young-Modul/Temperatur-Kurve
eines aus dem betreffenden Polymerisat hergestellten Films.
Das thermoplastische Polymerisat sollte zweckmäßigerweise ein Epoxyäquivalent von in der Regel 250 bis 15000, vorzugsweise
von 400 bis 4000 besitzen.
Unter "Epoxyäqaivalent" ist hier und im folgenden das Gewicht
in Gramm des Polymerisats pro Grammäquivalent Epoxyrest zu verstehen.
Bei den erfindungsgemäß verwendbaren thermoplastischen Polymerisaten
handelt es sich um praktisch lineare, hochmolekulare Polymerisate, bei denen die eingeführten Glycidylreste
im wesentlichen in Seitenketten enthalten sind, und die filmbildende Eigenschaften besitzen.
Die Polymerisate besitzen, nach dem später noch geschilderten Verfahren bestimmte Molekulargewichte von allgemein
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IST
mindestens 10000, zweckmäßigerweise mindestens 30000, vorzugsweise
mindestens 50000..--Bezüglich der Molekulargewichtobergrenze gibt es keine Begrenzung, solange die Polymerisate
filmbildend sind.
In der Regel können Polymerisate beliebig hohen Molekulargewichts zum Einsatz gelangen, solange sie nur in Emulsionsform gehalten werden können.
D) Sonstige chemische Textilappreturmittel:
(1) Formalin und Tetraoxan.
(2) Acetalverbindungen der folgenden Formel:
2723o-4r22o47h (χ)
worin bedeuten:
R22 einen Alkylenrest mit 2 oder 3 Kohlenstoffatomen;
R2, einen Alkylenrest mit 1 bis 3 Kohlenstoffatomen
und
r eine ganze Zahl von 1 bis 12.
Beispiele für derartige Acetalverbindungen sind acetalisierte Produkte von Diäthylenglykol und acetalisierte Produkte
von Triäthylenglykol.
(3) Phosphorhaltige Verbindungen der folgenden Formeln:
.P-CH0OH (XI)
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HOH0C ^. χ CE3OH .
HOH2C χ ^ CH2OH
(ΧΊΙ)
worin bedeuten:
R2^ und R2C jeweils einen Methyl- oder Äthylrest und
X" ein Halogenanion oder ein Hydroxylanion.
Beispiele für derartige Verbindungen sind Tetrahydroxymethylphosphoniumchlorid
und Tetrahydroxymethylphosphoniumhydroxid.
(4) Epoxyrestehaltige Verbindungen der folgenden Formel: CH0 - CH-CH^Rp^-CH^CH - CHp (XIII)
worin R2g für einen Äthylen- oder Propylenrest steht und s
eine ganze Zahl von 1 bis 23 bedeutet.
Beispiele für derartige epoxyrestehaltige Verbindungen sind Äthylenglykoldiglycidyläther, Triäthylenglykoldiglycidyläther
und 1,3-Glyceryldiglycidyläther.
Die genannten chemischen Textilappreturmittel können alleine oder in Kombination aus zwei oder mehreren zum Einsatz
gelangen. Wenn sie in Kombination miteinander verwendet werden, erzielt man gute Ergebnisse mit Kombinationen aus
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den N-Methylolverbindungen oder deren funktioneilen Derivaten
mit den glycidylhaltigen thermoplastischen Polymerisaten lind Kombinationen aus den Imidazolidinonderivaten mit
den glycidylhaltigen thermoplastischen Polymerisaten.
Bei der Behandlung der Cellulose-Faserprodukte mit den genannten chemischen Textilappreturmitteln wird das Appreturmittel
in der Regel in Lösung oder Dispersion in einem flüssigen Medium appliziert. Das bevorzugte Lösungs- oder Dispersionsmedium
stellt Wasser dar. Es können jedoch auch organische Lösungsmittel, beispielsweise Alkohole, wie Methanol,
Äthanol oder Isopropanol, Ketone, wie Aceton, Methyläthylketon oder Methylisobutylketon, Amide, wie Dimethylformamid
oder Formamid, und Äther, wie Dioxan oder Tetrahydrofuran, sowie Gemische aus Wasser und diesen mit Wasser mischbaren
organischen Lösungsmittelns zum Einsatz gelangen.
Die Konzentration des Appreturmittels in der Behandlungsflüssigkeit kann je nach der Art des Appreturmittels, der
Art und Verwendung des zu behandelnden Faserprodukts und den Behandlungsbedingungen über einen weiten Bereichvariieren.
Bezogen auf das Gewicht der Behandlungsflüssigkeit sollte die Menge an N-Methylolverbindung, einem funktionellen
Derivat derselben oder an Imidazolidinonderivaten zweckmäßigerweise 1 bis 30, vorzugsweise 5 bis 20 Gew.-% und für
das glycidylhaltige Polymerisat zweckmäßigerweise 0,1 bis 70, vorzugsweise 1 bis 50 Gew.-% betragen. Zur Behandlung
von Geweben bzw. Gewirken oder Gestricken sollte die Konzentration
zweckmäßigerweise0,5 bis 10, vorzugsweise 1'bis Gew.-%, zur Behandlung von nicht-gewebtem Gut bzw. Gespinst
sollte die Menge 5 bis 70, vorzugsweise 10 bis 60 Gew.-% betragen.
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Die Behandlungsflüssigkeit besitzt einen pH-Wert von allgemein nicht mehr als 7, zweckmäßigerweise 1,0 bis 6,5,
insbesondere 1,5 bis 5» vorzugsweise 3 bis 4,5.
Die Einstellung des pH-Werts der Behandlungsflüssigkeit kann durch Zusatz von pH-Einstellmitteln und/oder Pufferlösungen
zu der Behandlungsflüssigkeit erfolgen. Beispiele für pH-Einstellmittel und Puffer finden sich in der japanischen
Veröffentlichung "Manual of Chemistry", Seiten 1096 bis 1099 (1958), herausgegeben von: Japanische Chemische
Gesellschaft; Verlag Maruzen Co., Ltd..
Gegebenenfalls kann die erfindungsgemäß verwendete Behandlungsflüssigkeit
noch übliche, bei der Ausrüstung von Textilgut verwendete Mittel, z.B. Weichmacher, wasserabstoßend
machende Mittel, ölabstoßend machende Mittel, Durchdringungsmittel, Badstabilisatoren und die Griffigkeit verbessernde
Mittel, enthalten.
Eine derart zubereitete Behandlungsflüssigkeit kann nach üblichen bekannten Verfahren, beispielsweise durch Tauchen,
Aufsprühen oder Auftragen auf die Cellulose-Faserprodukte appliziert werden.
Der Aufnahmegrad der Cellulose-Faserprodukte für die Behandlungsflüssigkeit
kann je nach der Konzentration der Behandlungsflüssigkeit
und der Art des zu behandelnden Faserprodukts beliebig über einen breiten Bereich variiert werden.
In der Regel beträgt der Aufnahmegrad, bezogen auf das Gewicht des Faserprodukts vor der Behandlung, 30 bis
300, vorzugsweise 50 bis 150%.
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Nach der Applikation der Behandlungsflüssigkeit auf das Faserprodukt
wird dieses zur Entfernung des Lösungsmittels oder Dispersionsmediums vorgetrocknet und dann bei einer zur
Einleitung einer Vernetzungsreaktion zwischen dem chemischen Appreturmittel und der Cellulose des Faserprodukts in
Gegenwart eines Säurekatalysators ausreichenden Temperatur hitzebehandelt. Das Vortrocknen und die Hitzebehandlung können
in entsprechender Weise durchgeführt werden wie bei üblichen Kunstharzausrüstungsverfahren.
Das Vortrocknen erfolgt bei einer Temperatur von 80° bis
1200C bis zur praktisch vollständigen Entfernung des Lösungsmittels
oder Dispersionsmediums. Das Vortrocknen kann getrennt von der Hitzebehandlung oder in einer Stufe unmittelbar
vor der Hitzebehandlung erfolgen.
Die Hitzebehandlungsbedingungen können beispielsweise je
nach der Art des chemischen Appreturmittel, des Katalysators und des zu behandelnden Faserprodukts über einen weiten
Bereich variiert werden. In der Regel er£igt die Hitzebehandlung bei einer Temperatur von mindestens 120 C, jedoch
bei einer Temperatur unterhalb eines Punkts, bei dem das Faserprodukt thermisch zersetzt oder denaturiert wird,
in der Regel bis zu einer Temperatur von 19O0C. Zweckmäßigerweise
werden Temperaturen von 130° bis 1800C eingehalten.
Die Hitzebehandlungsdauer wird in der Regel von der Hitzebehandlungstemperatur
beeinflußt. Bei hoher Temperatur ist die Hitzebehandlungsdauer kurz, bei niedriger Temperatur
lang. In der Regel reichen 0,5 bis 15 min aus.
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Die derart hitzebehandelten Faserprodukte lassen sich direkt auf den verschiedensten Anwendungsgebieten zum Einsatz
bringen. Andererseits können sie auch üblichen Textilgutbehandlungsvorgängen unterworfen werden, z.B. eine
Weichmach-, Wasserabstoßungs- oder Ölabstoßungsbehandlung oder eine die Griffigkeit verbessernde Behandlung erfahren.
Die erfindungsgemäß zu behandelnden Cellulosefasern enthaltenden Faserprodukte umfassen nicht nur Faserprodukte (unter
dem Ausdruck "Faserprodukte" sind nicht nur gewebte, gestrickte bzw. gewirkte Materialien, sondern auch Garne
und bandförmige Gespinste sowie nicht-gewebtes Textilgut zu verstehen) von Naturfasern, wie Baumwolle oder Flachs,
regenerierten Cellulosefasern, wie Reyon, polynosischen Fasern, Celluloseesterfasern oder Celluloseätherfasern, oder
Mischungen derselben, sondern auch Mischgarne, Mischgewebe oder Mischgestricke und nicht-gewebte faserartige band-
oder lagenförmige Gebilde aus den genannten Naturfasern
oder regenerierten Cellulosefasern und den verschiedensten Kunstfasern, wie Polyester-, Polyamid-, Acryl-, Vinyl- oder
Benzoatkunstfasern.
Folglich sind also unter den Ausdrücken "Cellulosefasern enthaltende Faserprodukte" oder "Cellulose-Faserprodukte"
hier und im folgenden sämtliche Arten des beschriebenen Typs zu verstehen.
Erfindungsgemäß erhält man Cellulose-Faserprodukte deutlich verbesserter Schrumpfungsbeständigkeit, Trocken- und Naßknitterfestigkeit
und deutlich verbesserter Wasch-, Abnutzungs- und Trageeigenschaften. Darüber hinaus besitzen die
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erfindungsgemäß erhaltenen Faserprodiakte weit bessere physikalische
Festigkeitseigenschaften, wie Scher- und Zugfestigkeit und Biegescheuerwiderstand, als nach üblichen bekannten
Verfahren mit N-Methylolverbindungen ausgerüstete
Faserprodukte. Schließlich vermeidet das Verfahren gemäß der Erfindung vollständig die Gefahr einer Bildung des karzinogenen
Bis(chlormethyl)äthers. Diese Vorteile machen das Verfahren
gemäß der Erfindung wirtschaftlich besonders interessant.
Weitere Vorteile des Verfahrens gemäß der Erfindung bestehen darin, daß weder bei seiner Durchführung noch in den behandelten
Geweben unangenehme bzw. beißende oder reizende Gerüche, z.B. nach Aminen, Knoblauch und dergleichen, auftreten.
Die folgenden Beispiele sollen das Verfahren gemäß der Erfindung näher veranschaulichen.
Da die in den Beispielen genannten Mischpolymerisate in üblichen Lösungsmitteln nicht löslich sind, wurde ihr Molekulargewicht
nach folgendem Verfahren ermittelt. Unter Verwendung eines Kettenübertragungsmittels wurde ein Modellmischpolymerisat
niedrigen Molekulargewichts aus einem Monomerengemisch in demselben Molverhältnis hergestellt. Das
Molekulargewicht des erhaltenen Mischpolymerisats wurde durch Geldurchdringungschromatographie (unter Verwendung
von Polymethylmethacrylat bekannten Molekulargewichts als
Vergleichsstandard) bestimmt. Dann wurde das Molekulargewicht des in den einzelnen Beispielen jeweils tatsächlich
erhaltenen Mischpolymerisats durch Extrapolieren bestimmt.
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Ob die Glycidylreste in dem Mischpolymerisat intakt geblieben sind, wurde durch eine Oxiransauerstoffanalysenmethode
ermittelt. Bei sämtlichen in den folgenden Beispielen verwendeten Mischpolymerisaten blieben die Glycidylreste in
einer Menge von über 90% der Theorie erhalten.
(1) Schrumpfung beim Waschen:
Dieser Parameter wurde bei Gewirken oder Gestricken entsprechend der japanischen Standardvorschrift JIS L-1042 F-1, bei
Geweben entsprechend der japanischen Standardvorschrift JIS L-1042 D ermittelt.
(2) Trockenknitterung:
Dieser Parameter wurde nach dem Monsanto-Verfahren entsprechend
der japanischen Standardvorschrift JIS L-1041-1960
bestimmt.
(3) Naßknitterungi
Sin Prüfling wurde 15 min lang in einer wäßrige Lösung mit 0,2% eines nicht-ionischen oberflächenaktiven Mittels bei
einer Temperatur von 400C eingetaucht, worauf die überschüssige
wäßrige Lösung unter Verwendung eines Filterpapiers schwach bzw. leicht entfernt wurde. Dann wurde die
Naßknitterung nach dem geschilderten Monsanto-Verfahren ermittelt .
(4) Zugfestigkeit:
Dieser Parameter wurde entsprechend der Streifenmethode
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gemäß der japanischen IndustrieStandardvorschrift JIS
L-1004 bestimmt. Bei Gewirken bzw. Gestricken wurde ein Prüfling einer Breite von 2,5 cm und einer Länge von 10 cm
verwendet.
(5) Wasch- und Trageeigenschaften:
Dieser Parameter wurde entsprechend dem Verfahren AATCC-88A-94T-III
C-2 bestimmt.
(6) Restmenge an Formaldehyd:
Die Menge an freigesetztem Formaldehyd wurde nach der in "Japanese Ministry of Welfare and Health Ordinance", Nr. 34,
beruhend auf dem japanischen Gesetz Nr. 112, beschriebenen
Acetylacetonverfahren ermittelt.
(7) Geruch:
Nach der Hitzebehandlung wird das behandelte Faserprodukt augenblicklich in einen Polyäthylenbeutel gelegt, worauf
der Beutel verschlossen wird. Dann wird der Beutel mit dem darin befindlichen behandelten Gewebe über Nacht liegen
gelassen, worauf drei verschiedene Prüfer nach Öffnen des Beutels getrennt eine Geruchsprüfung vornehmen.
Ein Baumwollpopelinegewebe einer Fadenfeinheit von 40 wird jeweils in eine der Behandlungsflüssigkeiten I bis IV getaucht,
aus dem Bad entnommen, bis zu einem Aufnahmegrad,
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bezogen auf das Gewicht des Gewebes, von 7096 ausgequetscht,
3 min lang bei einer Temperatur von 1200C vorgetrocknet
und schließlich 2 min lang bei einer Temperatur von 16O°C
hitzebehandelt.
3 min lang bei einer Temperatur von 1200C vorgetrocknet
und schließlich 2 min lang bei einer Temperatur von 16O°C
hitzebehandelt.
Behandlungsflüssigkeit I (gemäß der Erfindung):
Dimethylolglyoxalmonourein (50%ige
wäßrige Lösung) 10 Gew.-%
saurer Katalysator (Trifluoressigsäure,
12,5%ige wäßrige Lösung) 4 Gew.-%
handelsübliche Polyäthylenemulsion 2 Gew.-%
Wasser Rest
Behandlungsflüssigkeit II (Vergleichsbeispiel 1):
Dimethylolglyoxalmonourein (50%ige
wäßrige Lösung) 10 Gew.-%
handelsüblicher Metallsalzkatalysator
(Hauptbestandteil: Magnesiumchlorid) 3 Gew.-%
Polyäthylenemulsion 2 Gew.-96
Wasser Rest
Behandlungsflüssigkeit III (Vergleichsbeispiel 2): Dimethylolglyoxalmonourein (50%ige
wäßrige Lösung) 10 Gew.-% saurer Katalysator (Essigsäure, 80%ige
wäßrige Lösung) 2 Gew.-%
wäßrige Lösung) 2 Gew.-%
handelsübliche Polyäthylenemulsion 2 Gew.-%
Wasser Rest
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Behandlungsflüssigkeit IV (Vergleichsbeispiel 3): Dimethylolglyoxalmonourein (50%ige
wäßrige Lösung) 10 Gew.-%
saurer Katalysator (Trichloressigsäure, 25%ige wäßrige Lösung) 2 üew.-$
handelsübliche Polyäthylenemulsion 2 Gew.-% Wasser Rest
Eine Bestimmung der Eigenschaften der behandelten Gewebe führt zu den in der folgenden Tabelle I enthaltenen Ergebnissen:
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Behandlungsflüssigkeit
Knitterbeständigkeit (in Kett- + Füllrichtung)
in trocke- in nassem nem Zustand Zustand
Zugfestig keit
(kg/5 cm)
(kg/5 cm)
Wasch-, Abnut- Schrumpfung beim Waschen zungs- und Tra- (in %)
geeigenschaften in Kett- in Füllrich-
(Grad) richtung tung
I (gemäß der Erfindung)
II (Vergleichsbeispiel 1)
III (Vergleichsbeispiel 2)
IV (Vergleichsbeispiel 3)
165 275 258 215 237
163 228 220 200 214
31,5 20,9 17,6 16,3 16,8
bis 1,5
bis 4,5
bis 3,5
1,5 bis 2
bis 4,5
bis 3,5
1,5 bis 2
2,5 bis 3
2,7
0,1
0,3
2,4
1,7
0,1
0,3
2,4
1,7
3,4 0,2 0,6 2,9 1,4
CD
cn co 00
Aus Tabelle I geht hervor, daß das mit der Behandlungsflüssigkeit I behandelte Gewebe hinsichtlich der Knitterbeständigkeit,
der Wasch-, Abnutzungs- und Trageeigenschaften und der Schrumpfung beim Waschen bei nur geringfügigem Festigkeitsverlust
deutliche Verbesserungen zeigt. Das mit der Behandlungsflüssigkeit des Vergleichsbeispiels 1 behandelte
Gewebe ist zwar hinsichtlich Knitterbeständigkeit und der Wasch-, Abnutzungs- und Trageeigenschaften gegenüber dem unbehandelten
Gewebe deutlich verbessert, es krankt jedoch an einem ausgeprägten Festigkeitsverlust. Bei Vergleichsbeispiel
2 sind bei starker Erniedrigung der Festigkeit des behandelten Gewebes dessen Knitter- und Schrumpfungsbeständigkeitswerte
extrem schlecht. Bei Vergleichsbeispiel 3 sind zwar die Knitterbeständigkeit und die Wasch-, Abnutzungs-
und Trageeigenschaften des behandelten Gewebes etwas verbessert, seine Festigkeit ist jedoch bei unzureichender
Schrumpfungsbeständigkeit stark vermindert.
Ein Mischgewebe aus &5% Tetoron-Polyester und 35% Baumwolle
wird mit den Behandlungsflüssigkeiten I, II, III und IV behandelt und dann in der im Beispiel 1 geschilderten Weise
nachbehandelt. Die Trockenknitterbeständigkeitswerte (in Kett- + Füllrichtung) der behandelten Gewebe betragen 298°,
280°, 255° bzw. 268°. Vor der Behandlung besitzt das Gewebe eine Trockenknitterbeständigkeit von 250°.
Ein aus 100% Reyon bestehendes Gespinst eines Grundgewichts
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3*
von 60 g/m wird auf ein drahtnetzartiges Band gelegt, in die Behandlungsflüssigkeit V getaucht, auf einen Aufnahmegrad,
bezogen auf das Gewicht des Gespinst, von 150% abgequetscht,
4 min lang bei einer Temperatur von 1200C vorgetrocknet
und schließlich 3 min lang bei einer Temperatur von 1550C hitzebehandelt.
Behandlungsflüssigkeit V (gemäß der Erfindung): handelsübliches teilweise N-methyloliertes
Acry!polymerisat 70 Gew.-%
Säurekatalysator (Trifluoressigsäure,
12,5%ige wäßrige Lösung) 3 Gew.-%
handelsübliches Trimethylolmelamin 5 Gew.-%
Wasser Rest
Das behandelte Gespinst besitzt eine Trockenknitterfestigkeit (in Kett- + Füllrichtung) von 295°.
Das behandelte Gewebe wird 15 min lang in einer Haushaltswaschmaschine mittels einer 0,2%igen wäßrigen Lösung eines
handelsüblichen Haushaltswaschmittels bei einer Temperatur von 600C gewaschen, worauf seine Waschbeständigkeit
bewertet wird. Nach dem Waschen zeigt das gewaschene Gespinst keine Dimensionsänderung und eine Trockenknitterfestigkeit
(in Kett- + Füllrichtung) von 293°.
Ein Baumwollköper wird in eine Behandlungsflüssigkeit VI getaucht und dann in der im Beispiel 1 geschilderten Weise
nachbehandelt.
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Behandlungsflüssigkeit VI (gemäß der Erfindung): Handelsprodukt der Formel:
(RO)2O-CH2Ch2CONHCH2OH 40 Gew.-Ji
Säurekatalysator (Trifluoressigsäure,
12,5%ige wäßrige Lösung) 4
handelsübliches Trimethylolmelamin 3
Wasser Rest
Hierauf werden die Feuerhemmeigenschaften des behandelten Köpergewebes
geprüft. Es besitzt ein sehr gutes Feuerhemmvermögen entsprechend einem verkohlten Gebiet von (nur) 25 cm
Das behandelte Köpergewebe wird 30 min lang mittels einer wäßrigen Lösung mit 0,1% des Handelsprodukts Monogen 170
und 0,1% Sodaasche bei einer Temperatur von 600C eingeseift
und dann erneut auf sein Feuerhemmvermögen hin untersucht.
p Nunmehr beträgt das verkohlte Gebiet 28 cm . Dies bedeutet,
daß das behandelte Köpergewebe eine hervorragende Waschechtheit besitzt.
Dasselbe Köpergewebe wird in entsprechender Weise behandelt, wobei jedoch in der Behandlungsflüssigkeit VI anstelle
der Trifluoressigsäure eine 80&Lge Essigsäurelösung in derselben Menge verwendet wird. Eine Prüfung des behandelten
Köpergewebes auf sein Feuerhemmvermögen zeigt ein ver-
2
kohltes Gebiet von 30 cm . Nach 30-minütigem Einseifen in
kohltes Gebiet von 30 cm . Nach 30-minütigem Einseifen in
2 der geschilderten Weise beträgt das verkohlte Gebiet 40 cm ,
d.h. das mit der Vergleichsbehandlungsflüssigkeit behandelte Gewebe besitzt nur eine schlechte Waschechtheit.
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HO
Ein Baumwollpopelinegewebe einer Fadenfeinheit von 40 wird
jeweils mit einer der Behandlungsflüssigkeiten VII bis IX
behandelt und dann in der im Beispiel 1 geschilderten Weise
nachbehandelt:
jeweils mit einer der Behandlungsflüssigkeiten VII bis IX
behandelt und dann in der im Beispiel 1 geschilderten Weise
nachbehandelt:
Behandlungsflüssigkeit VII (gemäß der Erfindung):
Dirnethylolglyoxalmonourein (50%ige
wäßrige Lösung) 5 Gew.-%
Säurekatalysator (Trifluoressigsäure,
12,5%ige wäßrige Lösung) 3 Gew.-^
12,5%ige wäßrige Lösung) 3 Gew.-^
Emulsion des Mischpolymerisats A (Feststoff gehalt: etwa 50%) 5 Gev.-%
handelsübliche Silikonemulsion 3 Gew.-^ Wasser Rest
Behandlungsflüssigkeit VIII (Vergleichsbeispiel 4): Dirnethylolglyoxalmonourein (50%ige
wäßrige Lösung) 5 Gew.-?o
Säurekatalysator (Essigsäure, 80%ige
wäßrige Lösung) 2 Gew.-?6
Emulsion des Mischpolymerisats A (Feststoff gehalt: etwa 50%) 5 Gew.-96
handelsübliche Silikonemulsion 3 Gew.-% Wasser Rest
Behandlungsflüssigkeit IX (Vergleichsbeispiel 5):
Dimethylolglyoxalmonourein (50%ige
wäßrige Lösung) 5 Gew.-%
Dimethylolglyoxalmonourein (50%ige
wäßrige Lösung) 5 Gew.-%
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Säurekatalysator (Trichloressigsäure, 25%ige wäßrige Lösung) 2
Emulsion des Mischpolymerisats A (Feststoff gehalt: etwa 50%) 5 Gew.-96
handelsübliche Silikonemulsion 3 Gew.-% Wasser Rest
Bei einer Ermittlung der Trocken- und Naßknitterfestigkeits-, Wasch-, Abnutzungs- und Trageeigenschafts- und Zugfestigkeitswerte
der behandelten Gewebe werden die in Tabelle II zusammengestellten Ergebnisse erhalten.
Die im Beispiel 5 verwendete Emulsion des Mischpolymerisats A wird durch übliche bekannte Emulsionspolymerisation der
folgenden Bestandteile:
Gewichtsteile | |
2-Äthylhexylacrylat | 25 |
Glycidylmethacrylat | 20 |
handelsüblicher Polyäthylenalkylphe- | |
noläther | 1,7 |
handelsüblicher Polyoxyäthylenalkyl- | |
phenoläther | 1,7 |
handelsüblicher Polyäthylenglykol- | |
lauryläther | 1,7 |
Kaliumpersulfat | 0,1 |
entionisiertes Wasser | 50 |
bei einer Temperatur von 80° bis 850C hergestellt.
-39-
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Das erhaltene Mischpolymerisat besitzt folgende Eigenschaften:
2-Äthylhexylacrylateinheiten! | t I |
Glasübergangstemperatur: | Tabelle II | Zugfestig keit (kg/5 cm) |
49,1 Mol-% |
Glycidylmethacrylateinheiten! | » I |
Epoxyäquivalent: | Behandlungs- Knitterbe- flüssigkeit ständigkeit (in Kett- + Füllrichtung) im trok- im nas- kenen sen Zu- Zustand stand |
22,8 | 50,9 Mol-% |
Molekulargewicht: | VII (gemäß der Erfindung) 261 235 |
19,1 | über 100000 | ||
Oxiransauerstoffgehalt: | VIII (Vergleichs beispiel 4) 223 221 |
18,3 | |||
berechnet: | IX (Vergleichs beispiel 5) 243 227 |
31,5 | 2,25% | ||
gefunden: | 165 163 | 2,20% | |||
etwa -240C | |||||
327 | |||||
Wasch-, Abnut- zungs- und Tra geeigenschaf ten (Grad) |
|||||
3,5 bis 4 | |||||
2 | |||||
3 | |||||
1 bis 1,5 |
Die Ergebnisse der Tabelle II zeigen, daß das mit der Behandlungsflüssigkeit
VII entsprechend der Erfindung behandelte Gewebe im Vergleich zu den mit den Vergleichsbehandlungslösungen
behandelten Geweben (Vergleichsbeispiele 4 und 5) deutlich verbesserte Trocken- und Naßknitterbeständigkeits-
-40-
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werte, hervorragende Wasch-, Abnutzungs- und Trageeigenschaften von 3,5 oder mehr und einen weit niedrigeren
Festigkeitsverlust aufweisen.
Ein Baumwollpopelinegewebe einer Fadenfeinheit von 40 wird mit einer Behandlungsflüssigkeit X behandelt und dann in
der im Beispiel 1 geschilderten Weise nachbehandelt.
Behandlungsflüssigkeit X (gemäß der Erfindung): handelsüblicher Dimethylolpropylen-
harnstoff 15 Gevr.-%
Säurekatalysator (Trifluoressigsäure, 12,5#ige wäßrige Lösung) 3 Gew.-%
Emulsion des Mischpolymerisats B (Feststoff gehalt: etwa 5k%) . 4 Gew.-%
handelsübliche Silikonemulsion 3 Gew.-% Wasser Rest
Das behandelte Gewebe besitzt eine Trockenknitterfestigkeit von 281° und eine Naßknitterfestigkeit von 235° sowie eine
Zugfestigkeit von 22,4 kg/5 cm. Das unbehandelte Gewebe besitzt eine Trockenknitterfestigkeit von 165°, eine Naßknitterfestigkeit
von 163°, Wasch-, Abnutzungs- und Trageeigenschaften der Bewertungsstufen 1 bis 1,5 und eine Zugfestigkeit
von 31»5 kg/5 cm. Daraus ergibt sich, daß das erfindungsgemäß behandelte Gewebe hinsichtlich der Knitterfestigkeit
und der Wasch-, Abnutzungs- und Trageeigenschaften deutlich verbessert ist und nur einen sehr geringen
Festigkeitsverlust erlitten hat.
-41-
7098U/1067
264363
Die zur Herstellung der Behandlungsflüssigkeit X verwendete Emulsion des Mischpolymerisats B wird durch 3-stündige
Emulsionspolymerisation der folgenden Bestandteile:
Gewichtsteile
2-Äthylhexylacrylat 35
Glycidylmethacrylat 8
2-Hydroxyäthylmethacrylat 2,5
handelsübliches Natriumsalz eines PoIy-
oxyäthylenlaurylätherschwefelsäureesters 1 handelsubliches Polyoxyäthylenalkyl-
phenolather 7
Kaliumpersulfat 0,1
entionisiertes Wasser 52
bei einer Temperatur von 80° bis 85°C hergestellt.
Das erhaltene Mischpolymerisat besitzt folgende Eigenschaften:
Glycidylmethacrylateinheiten: 21,2 Mo1-$
Molekulargewicht: 50000 bis 100000
Glasübergangstemperatur: etwa -55 C
Epoxyäquivalent: 831
Oxiransauerstoffgehalt: gefunden: 0,83%
berechnet: 0,85%
Ein Baumwollpopelinegewebe einer Fadenfeinheit von 4 wird in der im Beispiel 6 geschilderten Weise behandelt, wobei
-42-
7098U/1067
15 | ,2 |
10 | ,0 |
21 | ,0 |
jedoch anstelle der Emulsion des Mischpolymerisats B bei der Zubereitung der Behandlungsflüssigkeit X eine Emulsion
eines Mischpolymerisats C (Feststoffgehalt: etwa 50%)
verwendet wird.
Die Emulsion des Mischpolymerisats C wird durch 3-stündige
Emulsionspolymerisation der folgenden Bestandteile:
Gewichtsteile
2-Äthylhexylacrylat Glycidylmethacrylat
Methylmethacrylat
handelsüblicher Polyäthylenalkylphe-
noläther 1,7
handelsüblicher Polyoxyäthylenalkyl-
phenoläther 1,7
handelsüblicher Polyäthylenglykol-
lauryläther . 1,7
handelsübliches Natriumsalz eines Po-
lyoxyäthylenlaurylätherschwefelsäure-
esters 0,5
Kaliumpersulfat 0,1
entionisiertes Wasser 48,1
bei einer Temperatur von 80° bis 850C hergestellt.
Das erhaltene Mischpolymerisat besitzt folgende Eigenschaften:
Glycidylmethacrylateinheiten: 19,2 Mol-5
Molekulargewicht: 50000 bis 100000
-43-
7098U/10B7
- ας- - 14 |
gefunden: | 2643638 |
Glasübergangspunkt: | berechnet: | etwa 170C |
Epoxyäquivalent: | 711 | |
Oxiransauerstoffgehalt: | 1,04% | |
1,12%. | ||
Das in der geschilderten Weise behandelte Baumwollgewebe besitzt
eine Trockenknitterfestigkeit von 273°, eine Naßknitterfestigkeit von 231°>
Wasch-, Abnutzungs- und Trageeigenschaften der Bewertung 5 und eine Zugfestigkeit von 22,7
kg/5 cm, d.h. hervorragende Knitterbeständigkeitswerte und Wasch-, Abnutzungs- und Trageeigenschaften.
Ein Baumwollpopelinegewebe einer Fadenfeinheit von 40 wird jeweils in eine der folgenden Behandlungsflüssigkeiten XI
bis XVI getaucht, aus dem jeweiligen Bad entnommen, bis zu einem Aufnahmegrad, bezogen auf das Gewicht des Gewebes,
von 70% abgequetscht, 3,5 min lang bei einer Temperatur von 1200C vorgetrocknet und dann 3 min lang bei einer
Temperatur von 1550C hitzebehandelt.
Behandlungsflüssigkeit XI (gemäß der Erfindung): 1,3-Dimethyl-4,5-dihydroxy-2-imidazolidinon
(50%ige wäßrige Lösung) 20 Gew.-%
Trifluoressigsäure (12,5%ige wäßrige Lösung) 2 Gew.-%
handelsübliche Polyäthylenemulsion 2 Gew.-% Wasser Rest
709814/1067
Behandlungsflüssigkeit XII (Vergleichsbeispiel 6): handelsübliches teilweise methoxysubstituiertes
Methylol-4,5-dihydroxy-2-imidazolidinon 5 Gew.-%
handelsüblicher Metallsalzkatalysator (Hauptbestandteil: Magnesiumchlorid) 1,5 Gow.-%
handelsübliche Polyäthylenemulsion 2 Gew.-% Wasser Rest
Behandlungsflüssigkeit XIII (Vergleichsbeispiel 7): 1,3-Dimethyl-4,5-dihydroxy-2-imidazolidinon
(50%±ge wäßrige Lösung) 20 Gew.-%
handelsüblicher Metallsalzkatalysator (Hauptbestandteil: Magnesiumchlorid) 6 Gew.-$>
handelsübliche Polyäthylenemulsion 2 Gew.-%
Wasser Rest
Behandlungsflüssigkeit I'IV (Vergleichsbeispiel 8):
1,3-Dimethyl-4,5-dihydroxy-2-imidazolidinon
(50%ige wäßrige Lösung) 20 Gev/.-%
handelsüblicher Metallsalzkatalysator (Hauptbestandteil: Zinkborfluorid) 2 Gew.-%
handelsübliche Polyäthylenemulsion 2 Gew.-% Wasser Rest
Behandlungsflüssigkeit XV (Vergleichsbeispiel 9): 1,3-Dimethyl-4,5-dihydroxy-2-imidazolidi-
non (50%ige wäßrige Lösung) 20 Gew.-%
Essigsäure (80%ige wäßrige Lösung) 2 Gew.-%
handelsübliche Polyäthylenemulsion 2
Wasser Rest
-45-
709814/1067
Behandlungsflüssigkeit XVI (Vergleichsbeispiel 10): 1,3-Dimethyl-A·, 5-dihydroxy-2-imidazolidinon
(5O?6ige wäßrige Lösung) 20 Gew.-%
Trichloressigsäure (25%ige wäßrige Lösung) 1 Gew.-%
handelsübliche Polyäthylenemulsion 2 Gew.-% Wasser Rest
Eine Bestimmung der Trocken- und Naßknitterfestigkeitswerte, der Wasch-, Abnutzungs- und Trageeigenschaften, der Zugfestigkeitswerte,
der Restformaldet^dgehalte und des Geruchsverhaltens der derart behandelten Gewebe ergibt die in der
folgenden Tabelle III zusammengestellten Werte:
-46-
7098 U/ 1 067
Behandlungsflüssigkeit
Knitterfestigkeit (in Kett- + FUIlrichtung)
in trocke- in nasnein-Zustand sem Zustand
Zugfestig- Wasch-, Ab-Geruch des behandelkeit nutzungs- ten Gewebes
(kg/5 cm) und Tragein Füll- eigenrichtung schäften
(Grad)
(kg/5 cm) und Tragein Füll- eigenrichtung schäften
(Grad)
Menge an Restformaldehyd in dem behandelten
Gewebe (in ppm)
XI (gemäß der Erfindung) |
259 | 228 | 23,3 | 3,5 bis | 4 | Geruch nach Formalde hyd |
nicht nachweis bar |
|
O | XII (Vergleichs beispiel 6) |
245 | 214 | 18,1 | 3 bis 3 | ,5 | deutlich knoblauchartig | 358 |
981 | XIII (Vergl.- beispiel 7) |
225 | 205 | 21,0 | 2,5 | etwas aminartig | nicht nachweis bar |
|
4/1 | XIV (Vergl.- beispiel 8) |
237 | 212 | 19,8 | 2,5 bis | 3 | etwas essigsäureartig | If J* |
Q —α |
XV (Vergl.- beispiel 9) |
208 | 198 | 16,5 | 1,5 | sehr stark beißender Geruch |
!» | |
XVI (Vergl.- baspiel 10) |
231 | 209 | 17,1 | 2,5 | _ | It | ||
165 | 163 | 36,5 | 1 bis 1 | ,5 | Il | |||
CD -P-CO
Aus den in Tabelle III enthaltenen Werten kann folgende Schlußfolgerung gezogen werden:
Das erfindungsgemäß mit der Behandlungsflüssigkeit XI behandelte Gewebe ist bei äußerst geringem Festigkeitsverlust
hinsichtlich der Trocken- und Knitterfestigkeit und der Wasch-, Abnutzungs- und Trageeigenschaften deutlich verbessert.
Das behandelte Gewebe gibt bei fehlendem Restformaldehydgehalt keinen unangenehmen oder beißenden Geruch
ab.
Das gemäß Vergleichsbeispiel 6 behandelte Gewebe ist zwar hinsichtlich der Knitterfestigkeit und der Wasch-, Abnutzungs-
und Trageeigenschaften verbessert, es entbindet jedoch einen starken Formaldehydgeruch und zeigt einen großen
Festigkeitsverlust.
Das gemäß Vergleichsbeispiel 7 behandelte Gewebe entbindet einen ausgeprägt unangenehmen Geruch, so daß es für einen
Gebrauch in Form von Kleidungsstücken und dergleichen nicht geeignet ist.
Das gemäß Vergleichsbeispiel 8 behandelte Gewebe besitzt zwar ein relativ gutes Geruchsverhalten und eine deutliche
Verbesserung hinsichtlich der Knitterfestigkeit, seine
Festigkeit ist jedoch drastisch erniedrigt.
Das gemäß Vergleichsbeispiel 9 behandelte Gewebe gibt einen starken essigsäureartigen Geruch ab. Weiterhin ist der erzielte
Ausrüstungs- oder Appretureffekt unzureichend.
7098U/1067
2843638
Bei Vergleichsbeispiel 10 entsteht während des Ausrüstvorgangs
ein beißender Geruch; derselbe Geruch wird von dem behandelten Gewebe abgegeben. Schließlich zeigt das behandelte
Gewebe einen starken Festigkeitsverlust.
Somit besitzt also nur das erfindungsgemäß behandelte Gewebe hervorragende Knitterfestigkeitswerte und Wasch-, Abnutzungs-
und Trageeigenschaften bei (nur) geringfügigem Festigkeitsverlust. Weiterhin kann hierbei, da das behandelte
Gewebe keinen beißenden oder reizenden Geruch abgibt, auf ein Waschen (des behandelten Gewebes) mit Seife verzichtet
werden, so daß sich also das gesamte Verfahren stark vereinfacht.
Ein ungemustertes Baumwollgewirk oder -gestrick, das in üblicher bekannter Weise entfettet, gebleicht und mercerisiert
worden war, wurde in die im Beispiel 8 verwendeten Behandlungsflüssigkeiten XI bis XVI getaucht, aus dem jeweiligen
Bad entnommen, bis zu einem Aufnahmegrad, bezogen auf das Gewicht des Gewirks oder Gestricks, von 75% abgequetscht,
spannungsfrei in einem zylindrischen Trockner vorgetrocknet und dann 1 min lang unter 15%iger Zapfenspannung
in Füllrichtung bei einer Temperatur von 1800C hitzebehandelt.
Eine Bestimmung der Eigenschaften der derart behandelten Gewirke oder Gestricke liefern die in der folgenden Tabelle
IV angegebenen Ergebnisse:
-49-
7098U/1067
Behandlungsflüssigkeit
Schrumpfung beim Zugfestig-Waschen (in %) keit in
in Kett- in Füll- Füllrichrichtung richtung tung
(kg/2,5 cm) Geruch des behandelten Gestricks Menge an Restbzw. Gewirks formaldehyd
(in ppm)
XI (gemäß der
Erfindung)
Erfindung)
XII (Vergleichsbeispiel 6')
XIII (Vergleichsbeispiel 71)
XIV (Vergleichsbeispiel 8«)
XV (Vergleichsbeispiel 91)
XVI (Vergleichsbeispiel 10')
2,0
2,8
7,2
6,3
9,4
2,8
7,2
6,3
9,4
6,5
10,5
10,5
4,8 5,5 9,4 8,6 10,1
8,7 14,7
17,5 13,8 15,6 14,2 13,3
13,5 18,3 starker Formaldehydgeruch
nicht nachweisbar
525
starker Geruch nach Knoblauch und nicht nachweisgasförmigem Acetylen bar
etwas aminartiger Geruch
Essigsäuregeruch
stark beißender Geruch
ti
'CD
OJ CD GO CO
Aus den Werten der Tabelle IV kann folgende Schlußfolgerung gezogen werden:
Das erfindungsgemäß behandelte Gewirk oder Gestrick besitzt im Vergleich zu dem Vergleichsbeispiel 61 eine weiter verbesserte
Waschschrumpffestigkeit bei nur sehr geringem Zugfestigkeitsverlust. Formaldehyd ist nicht nachweisbar. Ferner
gibt das behandelte Gewirk oder Gestrick keinen beißenden oder reizenden Geruch ab.
Das entsprechend Vergleichsbeispiel 71 behandelte Gewirk
oder Gestrick besitzt zwar einen relativ niedrigen Festigkeitsverlust und keinen Restformaldehydgehalt, es zeigt
jedoch unzureichende Schrumpfungswerte beim Waschen und auch einen ausgeprägten Geruch nach gasförmigem Acetylen.
Bei Vergleichsbeispiel 81 ist zwar die Geruchsabgabe von
dem behandelten Gewirk oder Gestrick geringer als bei Vergleichsbeispiel 71, der Festigkeitsverlust ist jedoch sehr
stark.
Die gemäß den Vergleichsbeispielen 91 und 10' behandelten
Gewirke oder Gestricke besitzen beim Waschen weit höhere Schrumpfungswerte als das erfindungsgemäß behandelte Gewirk
oder Gestrick. Ferner ist ihre Festigkeit merklich erniedrigt. Schließlich geben die gemäß den Vergleichsbeispielen
91 und 10' behandelten Gewebe einen beißenden bzw.
reizenden Geruch ab.
-51-
70 9 8 U/ 106 7
Ein Mischgewebe aus 65% Tetoron-Polyester und 3596 Baumwolle
wird mit der im Beispiel 8 verwendeten Behandlungsflüssigkeit XI behandelt und dann in der im Beispiel 8 geschilderten
Weise nachbehandelt. Das derart behandelte Gewebe besitzt eine Trockenknitterfestigkeit (in Kett- + Füllrichtung)
von 290°. Das unbehandelte Gewebe besitzt eine Tr okkenknitterfestigkeit von 250°. Ebenso wie das unbehandelte
Gewebe gibt auch das behandelte Gewebe keinen beißenden oder reizenden Geruch ab.
Ein Reyon-Gewebe wird mit der Behandlungsflüssigkeit XI des Beispiels 8 behandelt und dann in der im Beispiel 8
geschilderten Weise nachbehandelt. Das behandelte Gewebe besitzt eine Trockenknitterfestigkeit (in Kett- + Füllrichtung)
von 255°. Das unbehandelte Gewebe besitzt eine Trokkenknitterfestigkeit von 163°* Das behandelte Gewebe gibt
keinen beißenden oder reizenden Geruch ab.
Eine Messung des pH-Werts der Behandlungsflüssigkeit XI ergibt einen Wert von 2. Die Behandlungsflüssigkeit XI
wird in zwei Teile geteilt, worauf der pH-Wert des einen durch Zugabe von Ammoniumtartrat auf 3,5 und der pH-Wert
des anderen durch Zugabe von Diammoniumphosphat auf 6,5 eingestellt wird.
7O98U/1067
sr
In die Behandlungsflüssigkeiten mit den pH-Werten von 3,5 bzw. 6£>
wird ein Baumwollpopelinegewebe einer Fadenfeinheit von 40 getaucht und dann in der im Beispiel 8 geschilderten
Weise nachbehandelt.
Das mit der Behandlungsflüssigkeit mit dem pH-Wert von 3,5 behandelte Gewebe besitzt eine Trockenknitterfestigkeit
(inKett- + Füllrichtung) von 260°, während das mit der Behandlungsflüssigkeit
eines pH-Werts von 6,5 behandelte Gewebe eine Trockenknitterfestigkeit von 250° besitzt. Beide
behandelten Gewebe geben keinen reizenden bzw. beißenden Geruch ab.
Wird das geschilderte Gewebe zunächst mit einem Reaktivfarbstoff angefärbt und dann jeweils mit einer der beiden
Behandlungsflüssigkeiten behandelt, zeigen die behandelten Gewebe eine gute Farbechtheit, z.B. Echtheit gegenüber Sonnenlicht
und gegenüber einer Reibwirkung. Eine Verfärbung der ursprünglichen Farbe ist nicht feststellbar.
Ein Baumwollpopelinegewebe einer Fadenfeinheit von 40 wird
jeweils in eine der Behandlungsflüssigkeiten XVII bis XX getaucht und dann in der im Beispiel 8 geschilderten
Weise nachbehandelt.
Behandlungsflüssigkeit XVII (gemäß der Erfindung): 1,3-Dimethyl-4,5-dihydroxy-2-imidazolidinon
(50%ige wäßrige Lösung) 30 Gew.-%
-53-
709814/1067
Trifluoressigsäure (I2,5%ige wäßrige
Lösung) 4 Gew.-96 Emulsion des Mischpolymerisats A (Feststoff
gehalt: etwa 50%) 5 Gew.-% handelsübliche Polyäthylenemulsion 2 Gew.-% Wasser Rest
Behandlungsflüssigkeit XVIII (gemäß der Erfindung):
1,3-Dimethyl-4,5-dihydroxy-2-imidazolidinon (50%ige wäßrige Lösung) 30 Gew.-96
1,3-Dimethyl-4,5-dihydroxy-2-imidazolidinon (50%ige wäßrige Lösung) 30 Gew.-96
Trifluoressigsäure (12,5%ige wäßrige
Lösung) 3 Gew.-%
Zinkchlorid (25%ige wäßrige Lösung) 0,5 Gew.-Emulsion
des Mischpolymerisats A (Feststoffgehalt: etwa 50%) 5 Gew.-96
handelsübliche Polyäthylenemulsion 2 Gew.-% Wasser Rest
Behandlungsflüssigkeit XIX (Vergleichsbeispiel 11):
1,3-Dimethyl-4,5-dihydroxy-2-imidazolidinon
(50%ige wäßrige Lösung) 30 Gew.-96 Trichloressigsäure (25%ige wäßrige Lösung) 2 Gew.-%
Emulsion des Mischpolymerisats A (Feststoff gehalt: etwa 50%) 5 Gew.-96
handelsübliche Polyäthylenemulsion 2 Gew.-% Wasser Rest
Behandlungsflüssigkeit XX (Vergleichsbeispiel 12):
1,3-Dimethyl-4,5-dihydroxy-2-imidazolidinon (50%ige wäßrige Lösung) 30 Gew.-%
1,3-Dimethyl-4,5-dihydroxy-2-imidazolidinon (50%ige wäßrige Lösung) 30 Gew.-%
709814/1067
2843638
Essigsäure (80%ige wäßrige Lösung) Emulsion des Mischpolymerisats A (Fest=
stoff gehalt? etwa 50?£)
handelsübliche Polyäthylenemulsion
handelsübliche Polyäthylenemulsion
Wasser
2 Gew.~#
5 2
Rest
Eine Bestimmung der Trocken= und Naßknitterfestigkeit 9 der
Wasch- j Abnutzungs·= und Trageeig©nschaft©n9 d©r Zugfestigkeitswerte
und des Geruchsverhaltens der behandelten Gewebe ergibt die in der folgenden Tabelle V zusammengestellten
Werte?
Behandlung^=
flüssigkeit
flüssigkeit
Knitterfestig- Zugf©sti| keit (in Kett- keit -5- Füllrichtung) (kg/5 cm]
in trok« in naskenem
sesa Zu= Zustand stand
Wasch
zungs und
Trag©
Geruch d©s
behandelten
Gewebes
schäften (Grad)
XVII (gemäß der Erfin dung) |
296 | 268 | 22,5 |
XVIlI (gemäß der Erfin= dung) |
303 | 274 | 2099 |
XIV (Vergl.« beispiel 11) |
251 | 246 | 17,9 |
XX (Verglo- beispiel 12) |
238 | 235 | 18,5 |
C= | 165 | 163 | 31 ο 5 |
5 5
stark b©iß@n= d®r G@rueh
etwas Essig«
1-1
=55«
703314/1067
sz
Aus den in Tabelle ¥ enthaltenen Ergebnissen kann folgende
Schlußfolgerung gezogen werden:
Die mit den Behan&lungsflüssigkeiten XVII und XVIII erfindungsgemäß
behandelten Gewebe sind bei (nur) extrem geringem Festigkeitsverlust hinsichtlich der Trocken- und Naßknittsrfestigkeitswerts
v&iä. der Wasch-, Abnutzungs- und
'Trageeigsnschaften stark -verbessert. Darüber hinaus geben
cii® t-shandsltsn Gewebe keinen beißenden oder reizenden Geruch
ab»
^sdsrerssits "bssitsss. dl© g®nä8 des Yerglsichsbeispielen
11 raid 12 bsaaadeltsii C-miehQ "bsi stsrkeia Festigkeitsverlust
gsriagers Esilttsrfsstigkeitstisrte und schlechtere
ι,-ηά TragssIgenscliaftsEU Darüber hinaus
'.*-J l - ·ι—J| Γ ι-
!in ösiidtomigss Gsspizist aus 1GOf-S Rayon sit einem Grund™
gswioht Tos. 50 g/i-^ "Tird ®.η£ sin oandförniges Drahtnets gs
Isgtp iza äis BSSIaSaIuSgSlSsUSIg 1ΖΣ gstaiislits "bis zu einem
i^fsiaüiisg^alj ossogsn auf das Gs?"ioht dss Bandes 3 von 15OfS
abgsGiietscSLt; 4 ein li.113 Issi einsz5 SsESsrafeiT1 von 1200C
Torg©t?3al2ist TS2d dSiia 3S5 sia lang b®i ®issr
τοπ 1559C fcitzebsaaalsltc
Bsia.2is.dls£iggflüssigl~sit SZi (gemäß der Erfindung) ι
non (etwa. 5O?Sige ^äßplg® Lösung) 10 Gew. -%
709814/IUb /
Emulsion des Mischpolymerisats A (Feststoff gehalt: etwa 50%) 65 Gew.-%
Trifluoressigsäure (I2,5%ige wäßrige
Lösung) 2 Gew.-%
Zinkchlorid (25%ige wäßrige Lösung) 1 Gew.-#
Wasser Rest
Das "behandelte Gespinst besitzt eine Trockenknitterfestigkeit
(in Kett- + Füllrichtung) von 315°.
Das in der geschilderten Weise behandelte Gespinst wird in einer Haushaltswaschmaschine 15 min lang mittels einer
0,2%igen wäßrigen Lösung eines Haushaltswasch- oder -reinigungsmittel
s bei einer Temperatur von 40°C gewaschen und dann auf seine Waschbeständigkeit hin untersucht. Es zeigt
sich, daß das Waschen zu keiner Dimensionsänderung geführt
hat. Nach dem Waschen besitzt das Gespinst eine Trockenknitterfestigkeit
(in Kett- + Füllrichtung) von 312°.
Ein ungemustertes Baumwollgestrick oder -gespinst, das in üblicher bekannter Weise entfettet, gebleicht und mercerisiert
worden war, wurde jeweils in eine der Behandlungsflüssigkeiten XXII bis XXIV getaucht und dann in der im
Beispiel 9 geschilderten Weise nachbehandelt.
Behandlungsflüssigkeit XXII (gemäß der Erfindung):
Emulsion des Mischpolymerisats B (Feststoff gehalt: etwa 5W 10 Gew.-Ji
-57-
7O98U/1067
. to-
Trifluoressigsäure (12,5?oige wäßrige
Lösung) 2 Gew.-#
handelsübliche Silikonemulsion 3 Gew.-%
Wasser Rest
Behandlungsflüssigkeit XXIII (Vergleichsbeispiel 13):
Emulsion des Mischpolymerisats B (Feststoff gehalt: etwa 54?6) 10 Gew.-96
Essigsäure (80<&Lge wäßrige Lösung) 2 Gew.-%
handelsübliche Silikonemulsion 3 Gew.-% Wasser Rest
Behandlungsflüssigkeit XXIV (Vergleichsbeispiel 14):
Emulsion des Mischpolymerisats B (Feststoff gehalt: etwa 54%) ' 10 Gew.-# Trichloressigsäure (25%ige wäßrige Lösung) 1 Gevr.-% handelsübliche Silikonemulsion 3 Gew.-$> Wasser Rest
Emulsion des Mischpolymerisats B (Feststoff gehalt: etwa 54%) ' 10 Gew.-# Trichloressigsäure (25%ige wäßrige Lösung) 1 Gevr.-% handelsübliche Silikonemulsion 3 Gew.-$> Wasser Rest
Eine Bestimmung der Schrumpfungswerte beim Waschen, der Zugfestigkeitswerte
und des Geruchs der behandelten Gestricke
oder Gewirke ergibt die in der folgenden Tabelle VI zusammengestellten Ergebnisse:
oder Gewirke ergibt die in der folgenden Tabelle VI zusammengestellten Ergebnisse:
7098U/ 1067
Schrumpf | XXIII (Vergleichs= | 8P7 | Tabelle VI | Zugfestig | Geruch des behan | |
Behandlungs- | Waschen | beispiel 13) | ung beim | keit in | delten Gewebes | |
flüssigkeit | in Kett | XXIV (Vergleichs | β?2 | Füllrich | ||
richtung | beispiel 14) | 10,5 | in Füll | tung | ||
richtung | (kg/2,5 cm) | |||||
XXII (gemäß der | 2,3 | 2O5 5 | ||||
Erfindung) | 5,1 | |||||
15,8 | Essigsäuregeruch | |||||
9,5 | stark beißender | |||||
17,4 | Geruch | |||||
9p1 | 18o3 | |||||
14P7 | ||||||
Ans Tabelle VI geht hervor, daß das erfindungsgemäß behandelte Gestrick oder Gextrirk eine hervorragende Schrumpfungsbe·=
ständigkeit beim Waschen und ©ine höhere Festigkeit als das unbehandelte Gestrick oder Gewirk aufweistö. Die gemäß d©n
Vergleichsbaispielen 13 und 14 behandelten Gestrick© bzw..
Gewirke zeigen ©inen hohen Festigkeitsverlust und eine
hohe Schrumpfung beim Waschen., Ferner geben sie einen unangenehmen Geruch ab0
Ein Baumwollpopelinegeitfebe einer Fadenf©inh©it von
in di© Behandlungsflüssigkeit XXV g©t@ncht nnd in
Baispiel 8 geschilderten Weise aachb©hand©lto
wird im
Behandlungsflüssigkeit XXVs 1 ρ 3=Dim©thyl-=4£>5ödihydroxj'=2=imidazolidi·=
non "(50?oige wäßrige Lösung)
25 Gew.-Ji
709814/1067
Trifluoressigsäure (I2,5%ige wäßrige
Lösung) 3 Gew.-% Emulsion des Mischpolymerisats C (Feststoff
gehalt: etwa 50%) 5 Gew.-% handelsübliche Polyäthylenemulsion 3 Gew.-^
Wasser Rest
Die Trocken- und Naßknitterfestigkeitswerte des "behandelten
Gewebes betragen 267° bzw* 239°. Seine Zugfestigkeit beträgt 22,8 kg/5 cm. Die Wasch-, Abnutzungs- und Trageeigenschaften
entsprechen der Bewertung 4. Das unbehandelte Gewebe besitzt eins ^rcckenknitterfestigkeit von 165°, eine Naßknitterfestigksit
von 163°9 Wasch-, Abnutzungs- und Trageeigenschaftsn
entsprechend einer Bewertung you I Ms 1,5
und eine Zugfestigkeit -won 3I5 5 kg/5 cm.
Semit Ossitz-t also das erfindungsgemäß behandelte Gewebe
eine deutlich verbesserte iöiitieröeständigksit land deutlich
verbesserte Wasch-, Abnutzungs- und Trageeigenschaften
bei nur sehr niedriges Festigkeitsverlust« Darüber hinaus läSt sich bsi des behandelten Ge%~ebe kein unangenehiaer
oder beißender Gerach feststellen,
Sin gefärfetss BatiEiJcllsatiagetzsfes wird ia äis Ss
flüssigksil; ΣΣΠ o.ss Bslspiels io getaucht, säis dsm Bad
entnoE2iSjns bis zu eines ^iifnaiisegrad, bezogen auf das Gewicht
des Gewebes 9 τγοώ, 70?j abgequetscht 9 3 Ein lang bei
einer femperatwir tjon'IIC^C "/erjgetrocknet und schließlich
auf einen Fs-fichtigkeitsg©ßalt tos, 13 bis 15% angefeuchtet.
-60-
7 η Q P 1 i- / ι fi - 7
Hierauf wird es mit einem (sakker-like) Prägemuster· versehen
und schließlich 3 min lang bei einer Temperatur von 1550C hitzebehandelt.
Das derart behandelte Gewebe wird mit einer 0,1%igen wäßrigen
Lösung eines handelsüblichen Wasch- oder Reinigungsmittels 30 min lang bei einer Temperatur von 600C
gewaschen. Ein Vergleich der Formhaltigkeit des behandelten Gewebes vor und nach dem Waschen zeigt, daß das behandelte Gewebe nach dem Waschen eine gute Formhaltigkeit besitzt.
gewaschen. Ein Vergleich der Formhaltigkeit des behandelten Gewebes vor und nach dem Waschen zeigt, daß das behandelte Gewebe nach dem Waschen eine gute Formhaltigkeit besitzt.
7098U/1067-
ORIGINAL INSPECTED
Claims (1)
- Patentansprüche1. Verfahren zum Modifizieren von Cellulosefaser^! enthaltenden Faserprodukten, dadurch gekennzeichnet, daß man die betreffenden Faserprodukte mit einer ein chemisches Textilappreturmittel enthaltenden Behandlungsflüssigkeit imprägniert und die imprägnierten Fasergewebe in Gegenwart eines Säurekatalysators, bestehend aus einer Fluorcarbonsäure der Formel:CnFpH q C00Hworin bedeuten:η eine ganze Zahl von 1 bis5;ρ eine Zahl von 2 bis 10 undq 0 oder 1, wobei gilt, daß die Summe ρ + q = 2n + 1,wärme- bzw. hitzebehandelt.7098U/1067Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man als Fluor car bonsäure eine solche der Formeln CF-^COOH, CF2HCCOH, C2F5COOH, C2F4HCOOH, C3F7COOH, C3F6HCOOH, C4F9COOH, C4FgHCOOH, C5H11COOH und/oder C15H10HCOOH verwendet .3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man als Fluorcarbonsäure Trifluoressigsäure verwendet.4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fluorcarbonsäure in der Behandlungsflüssigkeit verwendet wird.5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man eine Behandlungsflüssigkeit verwendet, die, bezogen auf ihr Gewicht, 0,01 bis 1,5 Gew.-% der Fluorcarbonsäure enthält.6. Verfahren nach Anspruch 5.» dadurch gekennzeichnet, daß man eine Behandlungsflüssigkeit verwendet, die, bezogen auf ihr Gewicht, 0,05 bis 0,5 Gew.-% der Fluorcarbonsäure enthält.7- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man die Fluorcarbonsäure, bezogen a.uf das Gewicht des chemischen Appreturmittels, in einer Menge von 0,05 bis 15, vorzugsweise 0,1 bis 10 Gew.-$ verwendet.8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man als chemisches Appreturmittel eine N-Methylolverbindung oder ein funktionelles Derivat derselben verwendet .709814/10679. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man als chemisches Appreturmittel ein filmbildendes glycidylhaltiges thermoplastisches Polymerisat verwendet.10. Verfahren nach Anspruch Tv dadurch gekennzeichnet, daß man ein chemisches Appreturmittel,\ bestehend aus einer N-Methylolverbindung oder einem funktionellen Derivat hiervon und einem filmbildenden, glycidylhaltigen thermoplastischen Polymerisat, verwendet.11» Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man als chemisches Appreturmittel ein Imidazolidinonderivat der Formel:!I/0NHO CHI I0 0I Iworin bedeuten:R1 und Rp jeweils unabhängig voneinander ein Wasserstoffatom, einen Alkylrest oder einen hydroxyl-, cyano-, carboxyl-, niedrigalkoxycarbonyl- oder carbamoylsubstituierten Alkylrest undR, und R^ unabhängig voneinander jeweils ein Wasserstoffatom, einen Alkylrest oder einen Acylrest,oder ein Imidazolidinonderivat der angegebenen Formel und ein filmbildendes, glycidylhaltiges thermoplastisches Polymerisat verwendet.709814/1067
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