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DE2643068C2 - Schraubenverschluß mit Garantiestreifen für einen Behälter - Google Patents

Schraubenverschluß mit Garantiestreifen für einen Behälter

Info

Publication number
DE2643068C2
DE2643068C2 DE19762643068 DE2643068A DE2643068C2 DE 2643068 C2 DE2643068 C2 DE 2643068C2 DE 19762643068 DE19762643068 DE 19762643068 DE 2643068 A DE2643068 A DE 2643068A DE 2643068 C2 DE2643068 C2 DE 2643068C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
guarantee
strip
closure
closure body
guarantee strip
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19762643068
Other languages
English (en)
Other versions
DE2643068A1 (de
Inventor
Ernst Näfels Wiedmer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Publication of DE2643068A1 publication Critical patent/DE2643068A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2643068C2 publication Critical patent/DE2643068C2/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D41/00Caps, e.g. crown caps or crown seals, i.e. members having parts arranged for engagement with the external periphery of a neck or wall defining a pouring opening or discharge aperture; Protective cap-like covers for closure members, e.g. decorative covers of metal foil or paper
    • B65D41/32Caps or cap-like covers with lines of weakness, tearing-strips, tags, or like opening or removal devices, e.g. to facilitate formation of pouring openings
    • B65D41/34Threaded or like caps or cap-like covers provided with tamper elements formed in, or attached to, the closure skirt

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Schraubverschluß für einen Behälter, mit einem Verschlußkörper, der ein zylindrisches mit einem Innengewinde versehenes Teil und ein die Behältermündung abdeckendes Teil sowie einen abgerundeten Übergang zwischen diesen Teilen aufweist, und mit einem Garantieelement zur Anzeige der erstmaligen Öffnung des Verschlusses, das den Verschlußkörper im wesentlichen entlang seines ganzen Umfanges sowie über wenigstens den größten Teil seiner Mantelfläche umgibt und mit diesem an einzelnen Stellen durch Verbindungselemente verbunden ist, die bei Drehung des Garantieelements in Abschraubrichtung gelöst werden und dann ein Abnehmen des Garantieelements zwecks Freilegen des Verschlußkörpers zulassen.
Die Verhinderung des erstmaligen Öffnens eines Behälters, ohne daß dieses öffnen dem Behälter angesehen wird, ist ein wesentliches Problem bei der Abfüllung von Behältern, vor allem auch bei Getränkeflaschen. Es sind schon je nach Art des Behälterverschlusses, zahlreiche verschiedene Lösungen vorgeschlagen worden. Allgemein bekannt sind vor allem Papierstreifen, die über den Verschluß geklebt werden und die bei der erstmaligen öffnung des Verschlusses zerrissen werden. Ebenfalls sehr verbreitet ist ein Ansatz am unteren Ende des Ver-Schlusses, der mit diesem über eine perforierte Zone verbunden sein kann, an einer besonders engen Stelle des Behälterhalses anliegt und beim Aufschrauben des Verschlusses dadurch abgerissen wird, daß er die Drehung desselben nicht mitmacht Diese letztere Art von
ίο Garantiestreifen oder -siegel eignet sich jedoch nicht für wiederverwendbare Behälter wie die sogenannten Retourflaschen, weil dieser abgerissene Teil sich meistens noch am Behälter befindet und daher zuerst entfernt werden muß, bevor der Behälter in die Reinigung und Wiederauffüllung gegeben werden kann.
Aus der DE-OS 21 06 152 und der DE-OS 22 21 206 sind als Garantieelemente Kappen bekannt, welche den Verschlußkörper übergreifen und mit diesem in Aufschraubrichtung formschlüssig, in Abschraubrichtung jedoch über Stege verbunden sind, die beim Abschrauben reißen. Diese Ausbildung eines Garantieeiements hat den Nachteil, daß das Aufschrauben des Verschlusses über das Garantieelement erfolgen muß. Die üblichen Abfüllmaschinen weisen aber zum Aufschrauben der Schraubverschlüsse trichterförmig nach unten sich erweiternde^ rotierende Teile auf, die wegen ihrer Form als Glocken bezeichnet werden und die mittels Klemmwirkung einen Schraubverschluß nach dem anderen erfassen, und zwar am abgerundeten Obergang zwischen dem zylinderförmigen und dem Abdeckteil des Verschlusses. Daraus ergibt sich, daß diese Schraubverschlüsse nicht mit solchen Abfüllmaschinen aufgeschraubt werden können, sondern spezielle Maschinen benötigen, zumal die Kappen längs ihres Umfangs einen Abstand von dem Verschlußkörper aufweisen und dadurch beim Einspannen in die Glocke zerdrückt werden. Die Erfindung bezweckt daher einen Schraubverschluß für einen Behälter mit einem Garantiestreifen, bei welchem der letztere beim erstmaligen öffnen entfernt werden muß und welcher auch dann Beschädigungen aufweist, wenn böswillig versucht werden sollte, ihn unter Verwendung aufwendiger Werkzeuge zusammen mit dem Verschluß zu lösen und beide zusammen nach Entnahme des Teils des Inhaltes wieder aufzusetzen.
Zudem soll der Garantiestreifen sowohl in Ab- als auch in Aufschraubrichtung gelöst werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt ein Schraubverschluß der o. g. Art bei welchem das Garantieelement die Form eines Streifens hat, der sich lediglich um die Mantelfläche des Verschlußkörpers herum erstreckt, und die Verbindungselemente von dem Garantiestreifen verdeckt und so ausgebildet sind, daß sie bei Drehung des Garantiestreifens sowohl in Ab- als auch in Aufschraubrichtung gelöst werden.
Man macht sich dabei den Umstand zugute, daß Schraubverschlüsse auf Behälter, namentlich auf Getränkeflaschen, nur noch maschinell aufgeschraubt werden. Die entsprechenden Maschinen schrauben die Verschlüsse derart kräftig auf die Behälter auf, daß diese vom Benutzer von Hand nur deswegen wieder abgeschraubt werden können, weil sie eine rauhe Mantelfläche besitzen; üblicherweise weisen solche Verschlüsse, namentlich wenn sie aus Kunststoff bestehen, eine Rändelung auf. Dank dieser Rändelung finden die Finger des Benutzers einen Halt, so daß sich der Verschluß öffnen läßt.
Umgibt man nun den Verschlußkörper mit einem Streifen, der wenigstens auf seiner dieser Mantelfläche
zugekehrten Seite eine glatte Oberfläche besitzt, so ist diese gerändelte Mantelfläche des Verschlußkörpers abgedeckt, und die Finger müssen am Garantiestreifen angreifen. Wegen der glatten inneren Oberfläche rutscht jedoch der Garantiestreifen beim Versuch, den Verschluß aufzuschrauben, relativ zu diesem, und dabei werden die dünnen Stege, welche den Garantiestreifen mit dem Verschlußkörper verbinden, zerrissen, während der Verschlußkörner nach wie vor festsitzt. Es bleibt also keine andere Möglichkeit, als den Garantiestreifen vom Verschlußkörper zu lösen; erst wenn die Rändelung des letzteren freiliegt, kann er, wie oben erwähnt, aufgeschraubt werden.
Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Schraubverschlusses mit Garantiestreifen werden in den Zeichnungen dargestellt; es zeigt die
F i g. 1 einen Schraubverschluß mit einer ihn teilweise bedeckenden ersten Ausführungsform des Garantiestreifens, von der Seite gesehen,
F i g. 2 eine Aufsicht des Verschlusses von oben,
Fig.3 einen Schraubverschluß mit einer anderen Ausführungsform des Garantiestreifens,
F i g. 4 in größerem Maßstab einen Teil einer weiteren Ausführungsform des Garantiestreifens, in Aufsicht auf den Verschluß, und
Fig.5 noch eine weitere Ausführungsform des Garanliestreifens von der Seite.
F i g. 1 zeigt einen Behälter 1 mit einem aufgesetzten Schraubverschlußkörper 2. Dieser ist von einem Garantiestreifen 3 umgeben, der, wie auch F i g. 2 zeigt, den Verschlußkörper 2 im wesentlichen über seinen ganzen Umfang umgibt und mit ihm entlang dieses Umfanges an einzelnen Stellen über dünne Stege 4 verbunden ist. Bei dieser Ausführungsform ist der Streifen 3 sowohl innen wie außen völlig glatt; vorzugsweise besteht er aus einem Kunststoff, der einen besonders niedrigen Haftreibungskoeffizienten aufweist, kann aber auch aus demselben Material wie der Verschluß selber bestehen. Durch den Streifen 3 wird die rauhe Mantelfläche 21 des Verschlußkörp_rs 2, die hier durch eine Rändelung 5 gebildet wird, zum größten Teil abgedeckt. Es genügt, wenn die Mantelfläche nur bis zu einer solchen Höhe abgedeckt wird, daß die Finger des Benutzers auf der Rändelung 5 keinen Halt mehr finden und trotz kräftigen Druckes auf der glatten Oberfläche des Garantiestreifens gleiten, besonders wenn dieser noch einen niedrigen Haftreibungskoeffizienten aufweist. Sollte es jedoch gelingen, ihn zu verdrehen, dann werden lediglich die dünnen Stege 4 abgerissen; der Verschlußkörper 2 selber wird nicht autgeschraubt. Es bleibt daher nichts anderes übrig, als den Garantiestreifen 3 zu entfernen. Soferu die Stege 4 noch nicht zerrissen sind, kann man beispielsweise mit dem Fingernagel oder einem geeigneten Werkzeug in den Spalt 6 einfahren, der durch die beiden einander gegenüberliegenden Enden 31 und 32 des Streifens 3 gebildet ist, und ein Ende abheben worauf man den Streifen 3 entlang seines ganzen Umfanges vom Verschlußkörper 2 lösen kann, so daß die Rändelung 5 nunmehr freiliegt.
Bei der Ausführungsform nach F i g. 3 ist der Garantiestreifen 3 über die ganze Höhe der Mantelfläche des Verschlußkörpers 2 hochgezogen und deckt diese vollständig ab. Unter dem Begriff »Mantelfläche« ist hier nur die annähernd vertikale Fläche verstanden; der kräftig abgerundete obere Rand 22 des Verschlußkörpers gehört nicht mehr dazu, denn er weist keine Rändelung auf, da an ihm die sog. Glocke der Abfüllmaschine angreift, welche den ganzen Verschluß durch Rotation und Vorschub auf den Behälter 1 aufschraubt.
Der Garantiestreifen 3 ist hier auf dieser Außenseite mit einer Rändelung 7 versehen, die vorteilhaft der Rändelung 5 des Verschlußkörpers 2 entspricht. Den meisten Benutzern fällt daher gar nicht auf, daß sie lediglich auf den Garantiestreifen drücken statt auf den eigentlichen Verschluß. Dank der Rändelung 7 gleiten die Finger nun nicht mehr ab, sondern erfassen und verdrehen den Garantiestreifen. Dieser verdreht sich aber ebenfalls nur reJativ zum Verschluß, denn auch er besitzt ja eine glatte Innenfläche, die auch bei hohem Druck über die Rändelung 5 des Verschlußkörpers 2 gleiter. Die Stege 4, die gleich wie bei F i g. 2 angeordnet sind, werden daher zerrissen. Der Garantiestreifen kann dann nach oben abgehoben werden oder wenn er ebenfalls einen Spalt 6 zwischen seinen beiden Enden aufweist, in analoger Weise wie der Streifen nach F i g. 1 entfernt werden.
Selbstverständlich kann im Prinzip, wie soeben angedeutet, auch der Streifen nach Fig. 1 pi:*. einer Rändelung 7 versehen sein, und andererseits Kann auch der Streifen gemäß F i g. 3 eine glatte Außenseite aufweisen. Die letztere kann auch wie ebenfalls schon erwähnt als endloses Band ohne Spalt 6 die Mantelfläche des Ver-Schlußkörpers 2 völlig umgeben.
Die Fig.4 und 5 zeigen solche als endlose Bänder ausgeführte Garantiestreifen. Zum einfacheren Entfernen sind diese Streifen mit Mitteln in Form von geschwächten Stellen versehen, die leicht uu durchtrennen sind. Eine solche Stelle kann gemäß F i g. 4 durch eine Kerbe 8 gebildet sein, die an der Außenseite des Streifens 3 liegt, damit sie gut sichtbar ist. Einige weitere Möglichkeiten zeigt die F i g. 5; hier sind zwei Einschnitte 9 am oberen und unteren Rand vorgesehen. Es kann auch eine Perforierung 10 vorgesehen sein; zweckmäßigerweise wird dann noch ein Grifflappen 11 vorgesehen, der sie teilweise überdeckt, so daß durch Ziehen an demselben die Perforierung 10 reißt, worauf der Streifen 3 sich leicht entfernen läßt. Die Perforierung 10 kann anstelle der Einschnitte 9 vorgesehen sein, kann aber auch > jsätzlich zu diesen angebracht sein, ebenso der Grifflappen 11; es sind hier beliebige Kcmbinationsmöglichkeiten denkbar.
Anstelle der dünnen Stege 4 ist es auch möglich, den Garantiestreifen 3 während der Fabrikation des Verschlusses mit einzelnen Klebstofftupfen (nicht dargestellt) zu versehen und ihn dann auf den Verschlußkörper aufzubringen, so daß er mittels dieser Klebstofftupfen am letzteren fixiert ist. Diese wirken dann genau gleich wie die Stege 4, d. h. sie reißen ebenfalls bei geringer Beanspruchung.
In allen Fällen ist noch darauf hinzuweisen, daß Versuche, den Garantiestreifen 3 zusammen mit dem Verschlußkörper 2 als Ganzes vom Behälter 1 zu entfernen, am Garantiestreifen deutlich sichtbar werden, denn jede Druckanwendung, selbst bei Verwendung aufwendiger Werkzeuge, führt zum Eindrücken oder zu sonstiger Deformation des Garantiestreifens und hinterläßt somit deutlich sichtbare Sporen an ihm, auch wenn er mit dem Verschluß noch verbunden bleibt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (4)

Patentansprüche:
1. Schraubverschluß für einen Behälter, mit einem Verschlußkörper, der ein zylindrisches, mit einem Innengewinde versehenes Teil und ein die Behältermündung abdeckendes Teil sowie einen abgerundeten Obergang zwischen diesen Teilen aufweist, und mit einem Garantieelement zur Anzeige der erstmaligen Öffnung des Verschlusses, das den Verschlußkörper im wesentlichen entlang seines ganzen Umfanges sowie über wenigstens den größten Teil seiner Mantelfläche umgibt und mit diesem an einzelnen Stellen durch Verbindungselemente verbunden ist, die bei Drehung des Garantieelements in Abschraubrichtung gelöst werden und dann ein Abnehmen des Garantieelements zwecks Freilegen des Verschlußkörpers zulassen, dadurch gekennzeichnet, daß das Garantieelement (3) die Form eines Strofens hat, der sich lediglich um die Mantelfläche des Verschiußkörpers (2) herum erstreckt, und daß die Verbindungselemente (4) von dem Garantiestreifen (3) verdeckt und so ausgebildet sind, daß sie bei Drehung des Garantiestreifens (3) sowohl in Ab- als auch in Aufschraubrichtung gelöst werden.
2. Schraubverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Enden (31, 32) des Garantiestreifens (3) in geringem Abstand (6) voneinander entfernt sind, welcher Abstand dazu dient, den Streifen am einen Ende zu erfassen, um ihn vom Verschlußkörper (2) abreißen 'u können.
3. Schraubverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Garantiestreifen (3) auf seiner Außenseite eine gerauhte Oberfläche (7) von derselben Obcrflächenbcschaffcnhcit wie die Mantelfläche (21) des Verschlußkörpers (2) aufweist und die letztere auf ihrer ganzen Höhe abdeckt.
4. Schraubverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Garantiestreifen (3) den Verschlußkörper (2) als endloses Band umgibt, welches Mittel (8, 9,10, U) zu seiner Auftrennung aufweist.
DE19762643068 1975-10-23 1976-09-24 Schraubenverschluß mit Garantiestreifen für einen Behälter Expired DE2643068C2 (de)

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CH1375575A CH603430A5 (de) 1975-10-23 1975-10-23

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DE2643068A1 DE2643068A1 (de) 1977-05-05
DE2643068C2 true DE2643068C2 (de) 1986-04-17

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DE19762643068 Expired DE2643068C2 (de) 1975-10-23 1976-09-24 Schraubenverschluß mit Garantiestreifen für einen Behälter

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