DE2643068C2 - Schraubenverschluß mit Garantiestreifen für einen Behälter - Google Patents
Schraubenverschluß mit Garantiestreifen für einen BehälterInfo
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- B65D41/00—Caps, e.g. crown caps or crown seals, i.e. members having parts arranged for engagement with the external periphery of a neck or wall defining a pouring opening or discharge aperture; Protective cap-like covers for closure members, e.g. decorative covers of metal foil or paper
- B65D41/32—Caps or cap-like covers with lines of weakness, tearing-strips, tags, or like opening or removal devices, e.g. to facilitate formation of pouring openings
- B65D41/34—Threaded or like caps or cap-like covers provided with tamper elements formed in, or attached to, the closure skirt
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Description
Die Erfindung betrifft einen Schraubverschluß für einen Behälter, mit einem Verschlußkörper, der ein zylindrisches
mit einem Innengewinde versehenes Teil und ein die Behältermündung abdeckendes Teil sowie einen
abgerundeten Übergang zwischen diesen Teilen aufweist, und mit einem Garantieelement zur Anzeige der
erstmaligen Öffnung des Verschlusses, das den Verschlußkörper im wesentlichen entlang seines ganzen
Umfanges sowie über wenigstens den größten Teil seiner Mantelfläche umgibt und mit diesem an einzelnen
Stellen durch Verbindungselemente verbunden ist, die bei Drehung des Garantieelements in Abschraubrichtung
gelöst werden und dann ein Abnehmen des Garantieelements zwecks Freilegen des Verschlußkörpers zulassen.
Die Verhinderung des erstmaligen Öffnens eines Behälters, ohne daß dieses öffnen dem Behälter angesehen
wird, ist ein wesentliches Problem bei der Abfüllung von Behältern, vor allem auch bei Getränkeflaschen. Es sind
schon je nach Art des Behälterverschlusses, zahlreiche verschiedene Lösungen vorgeschlagen worden. Allgemein
bekannt sind vor allem Papierstreifen, die über den Verschluß geklebt werden und die bei der erstmaligen
öffnung des Verschlusses zerrissen werden. Ebenfalls sehr verbreitet ist ein Ansatz am unteren Ende des Ver-Schlusses,
der mit diesem über eine perforierte Zone verbunden sein kann, an einer besonders engen Stelle
des Behälterhalses anliegt und beim Aufschrauben des Verschlusses dadurch abgerissen wird, daß er die Drehung
desselben nicht mitmacht Diese letztere Art von
ίο Garantiestreifen oder -siegel eignet sich jedoch nicht für
wiederverwendbare Behälter wie die sogenannten Retourflaschen, weil dieser abgerissene Teil sich meistens
noch am Behälter befindet und daher zuerst entfernt werden muß, bevor der Behälter in die Reinigung und
Wiederauffüllung gegeben werden kann.
Aus der DE-OS 21 06 152 und der DE-OS 22 21 206 sind als Garantieelemente Kappen bekannt, welche den
Verschlußkörper übergreifen und mit diesem in Aufschraubrichtung formschlüssig, in Abschraubrichtung
jedoch über Stege verbunden sind, die beim Abschrauben reißen. Diese Ausbildung eines Garantieeiements
hat den Nachteil, daß das Aufschrauben des Verschlusses über das Garantieelement erfolgen muß. Die üblichen
Abfüllmaschinen weisen aber zum Aufschrauben der Schraubverschlüsse trichterförmig nach unten sich
erweiternde^ rotierende Teile auf, die wegen ihrer Form als Glocken bezeichnet werden und die mittels Klemmwirkung
einen Schraubverschluß nach dem anderen erfassen, und zwar am abgerundeten Obergang zwischen
dem zylinderförmigen und dem Abdeckteil des Verschlusses.
Daraus ergibt sich, daß diese Schraubverschlüsse nicht mit solchen Abfüllmaschinen aufgeschraubt
werden können, sondern spezielle Maschinen benötigen, zumal die Kappen längs ihres Umfangs einen
Abstand von dem Verschlußkörper aufweisen und dadurch beim Einspannen in die Glocke zerdrückt werden.
Die Erfindung bezweckt daher einen Schraubverschluß für einen Behälter mit einem Garantiestreifen,
bei welchem der letztere beim erstmaligen öffnen entfernt werden muß und welcher auch dann Beschädigungen
aufweist, wenn böswillig versucht werden sollte, ihn unter Verwendung aufwendiger Werkzeuge zusammen
mit dem Verschluß zu lösen und beide zusammen nach Entnahme des Teils des Inhaltes wieder aufzusetzen.
Zudem soll der Garantiestreifen sowohl in Ab- als auch in Aufschraubrichtung gelöst werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt ein Schraubverschluß der o. g. Art bei welchem das Garantieelement
die Form eines Streifens hat, der sich lediglich um die Mantelfläche des Verschlußkörpers herum erstreckt,
und die Verbindungselemente von dem Garantiestreifen verdeckt und so ausgebildet sind, daß sie bei Drehung
des Garantiestreifens sowohl in Ab- als auch in Aufschraubrichtung gelöst werden.
Man macht sich dabei den Umstand zugute, daß Schraubverschlüsse auf Behälter, namentlich auf Getränkeflaschen,
nur noch maschinell aufgeschraubt werden. Die entsprechenden Maschinen schrauben die Verschlüsse
derart kräftig auf die Behälter auf, daß diese vom Benutzer von Hand nur deswegen wieder abgeschraubt
werden können, weil sie eine rauhe Mantelfläche besitzen; üblicherweise weisen solche Verschlüsse,
namentlich wenn sie aus Kunststoff bestehen, eine Rändelung auf. Dank dieser Rändelung finden die Finger
des Benutzers einen Halt, so daß sich der Verschluß öffnen läßt.
Umgibt man nun den Verschlußkörper mit einem Streifen, der wenigstens auf seiner dieser Mantelfläche
zugekehrten Seite eine glatte Oberfläche besitzt, so ist
diese gerändelte Mantelfläche des Verschlußkörpers abgedeckt, und die Finger müssen am Garantiestreifen
angreifen. Wegen der glatten inneren Oberfläche rutscht jedoch der Garantiestreifen beim Versuch, den
Verschluß aufzuschrauben, relativ zu diesem, und dabei werden die dünnen Stege, welche den Garantiestreifen
mit dem Verschlußkörper verbinden, zerrissen, während
der Verschlußkörner nach wie vor festsitzt. Es bleibt also keine andere Möglichkeit, als den Garantiestreifen
vom Verschlußkörper zu lösen; erst wenn die Rändelung des letzteren freiliegt, kann er, wie oben erwähnt,
aufgeschraubt werden.
Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Schraubverschlusses mit Garantiestreifen werden in
den Zeichnungen dargestellt; es zeigt die
F i g. 1 einen Schraubverschluß mit einer ihn teilweise bedeckenden ersten Ausführungsform des Garantiestreifens,
von der Seite gesehen,
F i g. 2 eine Aufsicht des Verschlusses von oben,
Fig.3 einen Schraubverschluß mit einer anderen
Ausführungsform des Garantiestreifens,
F i g. 4 in größerem Maßstab einen Teil einer weiteren
Ausführungsform des Garantiestreifens, in Aufsicht auf den Verschluß, und
Fig.5 noch eine weitere Ausführungsform des Garanliestreifens
von der Seite.
F i g. 1 zeigt einen Behälter 1 mit einem aufgesetzten Schraubverschlußkörper 2. Dieser ist von einem Garantiestreifen
3 umgeben, der, wie auch F i g. 2 zeigt, den Verschlußkörper 2 im wesentlichen über seinen ganzen
Umfang umgibt und mit ihm entlang dieses Umfanges an einzelnen Stellen über dünne Stege 4 verbunden ist.
Bei dieser Ausführungsform ist der Streifen 3 sowohl innen wie außen völlig glatt; vorzugsweise besteht er
aus einem Kunststoff, der einen besonders niedrigen Haftreibungskoeffizienten aufweist, kann aber auch aus
demselben Material wie der Verschluß selber bestehen. Durch den Streifen 3 wird die rauhe Mantelfläche 21 des
Verschlußkörp_rs 2, die hier durch eine Rändelung 5 gebildet wird, zum größten Teil abgedeckt. Es genügt,
wenn die Mantelfläche nur bis zu einer solchen Höhe abgedeckt wird, daß die Finger des Benutzers auf der
Rändelung 5 keinen Halt mehr finden und trotz kräftigen Druckes auf der glatten Oberfläche des Garantiestreifens
gleiten, besonders wenn dieser noch einen niedrigen Haftreibungskoeffizienten aufweist. Sollte es
jedoch gelingen, ihn zu verdrehen, dann werden lediglich die dünnen Stege 4 abgerissen; der Verschlußkörper
2 selber wird nicht autgeschraubt. Es bleibt daher nichts anderes übrig, als den Garantiestreifen 3 zu entfernen.
Soferu die Stege 4 noch nicht zerrissen sind, kann man beispielsweise mit dem Fingernagel oder einem
geeigneten Werkzeug in den Spalt 6 einfahren, der durch die beiden einander gegenüberliegenden Enden
31 und 32 des Streifens 3 gebildet ist, und ein Ende abheben worauf man den Streifen 3 entlang seines ganzen
Umfanges vom Verschlußkörper 2 lösen kann, so daß die Rändelung 5 nunmehr freiliegt.
Bei der Ausführungsform nach F i g. 3 ist der Garantiestreifen 3 über die ganze Höhe der Mantelfläche des
Verschlußkörpers 2 hochgezogen und deckt diese vollständig ab. Unter dem Begriff »Mantelfläche« ist hier
nur die annähernd vertikale Fläche verstanden; der kräftig abgerundete obere Rand 22 des Verschlußkörpers
gehört nicht mehr dazu, denn er weist keine Rändelung auf, da an ihm die sog. Glocke der Abfüllmaschine
angreift, welche den ganzen Verschluß durch Rotation und Vorschub auf den Behälter 1 aufschraubt.
Der Garantiestreifen 3 ist hier auf dieser Außenseite mit einer Rändelung 7 versehen, die vorteilhaft der Rändelung
5 des Verschlußkörpers 2 entspricht. Den meisten Benutzern fällt daher gar nicht auf, daß sie lediglich
auf den Garantiestreifen drücken statt auf den eigentlichen Verschluß. Dank der Rändelung 7 gleiten die Finger
nun nicht mehr ab, sondern erfassen und verdrehen den Garantiestreifen. Dieser verdreht sich aber ebenfalls
nur reJativ zum Verschluß, denn auch er besitzt ja eine glatte Innenfläche, die auch bei hohem Druck über
die Rändelung 5 des Verschlußkörpers 2 gleiter. Die Stege 4, die gleich wie bei F i g. 2 angeordnet sind, werden
daher zerrissen. Der Garantiestreifen kann dann nach oben abgehoben werden oder wenn er ebenfalls
einen Spalt 6 zwischen seinen beiden Enden aufweist, in analoger Weise wie der Streifen nach F i g. 1 entfernt
werden.
Selbstverständlich kann im Prinzip, wie soeben angedeutet, auch der Streifen nach Fig. 1 pi:*. einer Rändelung
7 versehen sein, und andererseits Kann auch der
Streifen gemäß F i g. 3 eine glatte Außenseite aufweisen. Die letztere kann auch wie ebenfalls schon erwähnt als
endloses Band ohne Spalt 6 die Mantelfläche des Ver-Schlußkörpers 2 völlig umgeben.
Die Fig.4 und 5 zeigen solche als endlose Bänder
ausgeführte Garantiestreifen. Zum einfacheren Entfernen sind diese Streifen mit Mitteln in Form von geschwächten
Stellen versehen, die leicht uu durchtrennen sind. Eine solche Stelle kann gemäß F i g. 4 durch eine
Kerbe 8 gebildet sein, die an der Außenseite des Streifens 3 liegt, damit sie gut sichtbar ist. Einige weitere
Möglichkeiten zeigt die F i g. 5; hier sind zwei Einschnitte 9 am oberen und unteren Rand vorgesehen. Es kann
auch eine Perforierung 10 vorgesehen sein; zweckmäßigerweise wird dann noch ein Grifflappen 11 vorgesehen,
der sie teilweise überdeckt, so daß durch Ziehen an demselben die Perforierung 10 reißt, worauf der Streifen
3 sich leicht entfernen läßt. Die Perforierung 10 kann anstelle der Einschnitte 9 vorgesehen sein, kann aber
auch > jsätzlich zu diesen angebracht sein, ebenso der
Grifflappen 11; es sind hier beliebige Kcmbinationsmöglichkeiten denkbar.
Anstelle der dünnen Stege 4 ist es auch möglich, den Garantiestreifen 3 während der Fabrikation des Verschlusses
mit einzelnen Klebstofftupfen (nicht dargestellt) zu versehen und ihn dann auf den Verschlußkörper
aufzubringen, so daß er mittels dieser Klebstofftupfen am letzteren fixiert ist. Diese wirken dann genau
gleich wie die Stege 4, d. h. sie reißen ebenfalls bei geringer Beanspruchung.
In allen Fällen ist noch darauf hinzuweisen, daß Versuche,
den Garantiestreifen 3 zusammen mit dem Verschlußkörper 2 als Ganzes vom Behälter 1 zu entfernen,
am Garantiestreifen deutlich sichtbar werden, denn jede Druckanwendung, selbst bei Verwendung aufwendiger
Werkzeuge, führt zum Eindrücken oder zu sonstiger Deformation des Garantiestreifens und hinterläßt somit
deutlich sichtbare Sporen an ihm, auch wenn er mit dem Verschluß noch verbunden bleibt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Schraubverschluß für einen Behälter, mit einem Verschlußkörper, der ein zylindrisches, mit einem
Innengewinde versehenes Teil und ein die Behältermündung abdeckendes Teil sowie einen abgerundeten
Obergang zwischen diesen Teilen aufweist, und mit einem Garantieelement zur Anzeige der erstmaligen
Öffnung des Verschlusses, das den Verschlußkörper im wesentlichen entlang seines ganzen Umfanges
sowie über wenigstens den größten Teil seiner Mantelfläche umgibt und mit diesem an einzelnen
Stellen durch Verbindungselemente verbunden ist, die bei Drehung des Garantieelements in Abschraubrichtung
gelöst werden und dann ein Abnehmen des Garantieelements zwecks Freilegen des Verschlußkörpers zulassen, dadurch gekennzeichnet,
daß das Garantieelement (3) die Form eines Strofens hat, der sich lediglich um die Mantelfläche
des Verschiußkörpers (2) herum erstreckt, und daß die Verbindungselemente (4) von dem Garantiestreifen
(3) verdeckt und so ausgebildet sind, daß sie bei Drehung des Garantiestreifens (3) sowohl
in Ab- als auch in Aufschraubrichtung gelöst werden.
2. Schraubverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Enden (31, 32) des
Garantiestreifens (3) in geringem Abstand (6) voneinander entfernt sind, welcher Abstand dazu dient,
den Streifen am einen Ende zu erfassen, um ihn vom Verschlußkörper (2) abreißen 'u können.
3. Schraubverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Garantiestreifen (3) auf seiner
Außenseite eine gerauhte Oberfläche (7) von derselben Obcrflächenbcschaffcnhcit wie die Mantelfläche
(21) des Verschlußkörpers (2) aufweist und die letztere auf ihrer ganzen Höhe abdeckt.
4. Schraubverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Garantiestreifen (3) den
Verschlußkörper (2) als endloses Band umgibt, welches Mittel (8, 9,10, U) zu seiner Auftrennung aufweist.
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