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Aus Kunststoff schaum mit eingelagerten metallenen Hohlprofilen
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bestehender Rahmen für Fenster.
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Die Erfindung betrifft einen aus Kunststoffschaum mit eingelagerten
metallenen Hohlprofilen bestehenden Rahmen für Fenster.
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Kombinationen aus einem Hohlprofil mit einer Kunststoffumschäumung
dieser Art werden normalerweise in langen Strängen hergestellt, die zum Zwecke der
Zusammensetzung zu einem Fensterrahmen dann auf Gehrung geschnitten und zusammengefügt
werden. Die Hohlprofile bestehen hierbei vorzugsweise aus Aluminium. Während des
Schäumvorganges und nach der Aushärtung des Kunststoffes bauen sich im Kunststoff
Spannungen auf, da der Kunststoff beim Aushärtungsvorgang schrumpft. Das äußere
Kunststoffprofil ist mithin bestrebt, seine Länge gegenüber dem inneren Aluminiumprofil
zu verringern. Wenn jetzt die einzelnen Abschnitte abgetrennt werden, kommt es zu
einem Abbau dieser Spannungen und das äußere Kunststoffprofil schruipft in diesem
Bereich, so daß es von den
Enden des abgeschnittenen Aluminiumprofiles
überragt wird.
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Um die einzelnen Abschnitte spaltfrei aneinander ansetzen zu können,
ist es daher - wie bereits anderweitig vorgeschlagen -erforderlich, die nach dem
Schrumpfvorgang aus dem Kunststoffprofil vorstehenden Enden des Aluminiumprofiles
nachzubearbeiten.
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Dies ist nur mit einem erheblichen Arbeitsaufwand möglich, da insbesondere
in Abhängigkeit von der Länge des Abschnittes unterschiedliche Schrumpfungstoleranzen
berücksichtigt werden müssen. Zwar soll bei dem bekannten Fensterprofil - weil Aluminium
ein leicht bearbeitbares Material ist - ein Abschneiden, das heißt also ein nachträgliches
Angleichen der vorstehenden Enden an die geschrumpften Kunststoffprofilflächen leicht
möglich sein. Der Nachbearbeitungsvorgang als solcher muß aber dennoch durchgeführt
werden, was einen nicht unerheblichen zusätzlichen Aufwand bedeutet.
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Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, die Rahmenprofile
so auszubilden, daß eine derartige Nachbearbeitung nicht erforderlich ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an der Außenfläche
des Hohlprofiles labyrinthartig abgewinkelte Stege angeordnet sind, die nach dem
Schäumvorgang in den ausgehärteten Kunststoff eingreifen. Diese Stege sind dabei
so ausgebildet,
daß sie wenigstens eine Fläche haben, die der Außenfläche
des Hohlprofiles gegenüberliegt. Auf diese Weise wird das Kunststoffmaterial von
dem abgewinkelten Ende des Steges hintergriffen, so daß ein Abs mitt des Kunststoffmateriales
gleichsam zwischen den Außenflächen des Hohlprofiles und der Innenfläches dieses
Steges festgehalten wird. Diese Stege können daher als einfache rechte Winkel ausgebildet
sein. Es ist aber auch möglich, die Stege T-profilförmig auszubilden, so daß Kunststoffmaterial
beidseits eines Steges festgehalten wird. Weiter ist es möglich, jeweils zwei Stege
mit einander zugewandten Schenkeln nebeneinander anzuordnen, so daß zwischen beiden
eine T-förmige oder schwalbenschwanzförmige Nut gebildet wird, in welche das Kunststoffmaterial
eintritt. Zweckmäßig ist es, wenn die Stege gleichmäßig über den Umfang des Hohlprofiles
im Abstand zueinander verteilt sind. Es hat sich jedoch gezeigt, daß es bei Fensterrahmen
durchschnittlicher Größe genügt, wenn auf beiden Breitseiten des Hohlprofiles jeweils
ein Steg angeordnet ist.
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Um zu verhindern, daß die vom Hohlprofil weiter entfernt liegenden
Abschnitte des Kunststoffprofiles, wie die Träger- und Anschlagschenkel des Fensterrahmens,
unabhängig vom Mittelbereich zusätzlich schrumpfen und somit in diesen äußeren Bereichen
Spalte bilden, ist es vorteilhaft, bei größeren Entfernungen dieser Abschnitte vom
Mittelbereich in diese Schenkel Versteifungsschienen einzubringen, die zweckmäßigerweise
einstückig mit dem Hohlprofil
ausgebildet sind. Da diese Versteifungsschienen
bei normalen Fensterrahmenprofilen im Winkel zu den Flächen des Hohlprofiles liegen
und ihrerseits eine relativ große Fläche aufweisen und da andererseits die Querschnitte
der Schenkel verhältnismäßig klein sind, können unter Umständen diese Schienen allein
schon ausreichen, um ein Schrumpfen des sie umgebenden Kunststoffes zu verhindern.
Sie haben außerdem den Vorteil, daß sie zur Versteifung der Schenkel beitragen und
für ein sicheres Anliegen der Fensterscheibe einerseits und ein dichtes Schließen
des Fensters andererseits sorgen. Bei bekannten Rahmenprofilen können nämlich die
Träger- und Anschlagschenkel des Fensterrahmens, die nur aus dem angeschäumten Kunststoff
bestehen, aufgrund ihres Querschnittes zu Verwerfungen und zu Durchbiegungen unter
Last neigen, so daß die Glasscheibe nicht über ihre gesamte Länge am Trägerschenkel
anliegt bzw. das Fenster nicht dicht schließt. Durch die Versteifungen in den äußeren
Schenkeln, die das Kunststoffprofil festhalten, werden also in vorteilhafter Weise
die Verwerfungen oder Verwindungen wirksam vermieden, die insbesondere bei Fensterrahmen
größerer Länge und Breite und bei erhöhtem Wärmeeinfluß auftreten können.
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In Abhängigkeit von der jeweils verwendeten Querschnittsform des Kunststoffprofiles
bzw. der Träger- und Anschlagschenkel können auch diese Versteifungsschienen zusätzlich
mit den labyrinthartig abgewinkelten Stegen in Form eines einfachen Winkels, eines
T-Profiles, zweier gegeneinander gerichteter Winkel oder dergl.
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versehen sein. Auch hier hat sich gezeigt, daß bei Rahmen durchschnittlichen
Querschnittes und durchschnittlicher Baugröße ein einziger Steg dieser Art für jeweils
eine Versteifungsschiene ausreicht.
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Die labyrinthartig abgewinkelten Stege können unter Umständen auch
so ausgebildet sein, daß sie nach außen durch die Wandung des Kunststoffprofiles
hindurch freiliegen. Auch in dieser Ausfiihrungsform können sie zur Lagefixierung
des Kunststoffes beitragen, sofern der umgewinkelte Schenkel des Steges mit der
Außenfläche der Wandung des Kunststoffprofiles bündig liegt und in der beschriebenen
Weise das zwischen dem Schenkel und dem Hohlprofil eingeschäumte Kunststoffmaterial
festgehalten wird. Soweit die Stege zur Außenfläche des Kunststoffprofiles hin freiliegen,
können sie zur Halterung von weiteren Teilen, wie Dichtleisten oder dergl., insbesondere
aber zur Halterung einer Glasleiste, herangezogen werden. Wenn dies geschieht, so
ergibt sich der Vorteil, daß die bei einer bekannten Anordnung vorgesehene Sonderschiene
zur Halterung einer Glasleiste, die mit dem gesonderten Hohlprofil mühsam verschraubt
werden muß, entfallen kann. Durch zwei gegenüberliegende und einstückig mit dem
Hohlprofil ausgebildete Stege ist in einfacher Weise eine Halterung für die Glasleiste
gebildet. Die erfindungsgemäße Anordnung bringt daher neben den durch einen einmaligen
Schnitt erzielbaren einwandfreien Paßflächen den Vorteil einer erheblichen
Montagevereinfachung.
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Die nach außen freiliegenden Stege bzw. die zwischen den Stegen gebildeten
und nach außen freiliegenden Nuten können außerdem der Halterung des Hohlprofiles
innerhalb des Schäumwerkzeuges dienen, wodurch in vorteilhafter Weise erreicht wird,
daß Löcher für die Halterungselemente im Kunststoff vermieden werden.
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Eine weitere Verbesserung der Haftung zur Lösung der Aufgabe besteht
darin, die Stege und/oder die Oberflächen des Hohlprofiles und/oder der Versteifungsschienen
mit quer zur Längserstreckung der Profile verlaufenden Nuten oder Sicken abschnittsweise
zu versehen. Der Abstand zwischen den einzelnen Nuten oder Sicken richtet sich nach
den Schrumpfungseigenschaften des Kunststoffmateriales und nach der Länge der jeweils
erforderlichen Profilabschnitte.
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Schließlich kann dle Haftung zwischen dem inneren Profil und dem Kunststoffprofil
weiter dadurch verbessert werden, daß das Hohlprofil und seine Teile einer Oberflächenbehandlung,
vorzugsweise einer Aufrauhung der Oberfläche, beispielsweise durch Sandstrahlen,
unterzogen wird. Ferner ist die Behandlung der Oberflächen des Hohlprofiles und
seiner angrenzenden Teile mit einem Haftungsmittel, beispielsweise einem Primer
möglich.
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Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispieles
in der Zeichnung näher erläutert.
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Fig. 1 zeigt in perspektivischer Darstellung eine Ausführungsform
eines erfindungsgemäß ausgebildeten Hohlprofiles für einen Fensterflügelrahmen.
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Fig. 2 zeigt im Schnitt einen Blendrahmen und einen Fensterflügelrahmen,
wobei bei letzterem das Profil nach Fig. 1 verwendet ist.
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Gemäß Fig. 1 ist ein aus Aluminium bestehendes Hohlprofil 1 vorgesehen,
an dessen äußerem Umfang labyrinthartig abgewinkelte Stege 2,3,4 und 5 angeordnet
sind, die der Verankerung des Hohlprofiles im Kunststoff dienen und ein Schrumpfen
des Kunststoffes in Längsrichtung des Profiles verhindern. Die Stege 2 und 5 sind
hierbei etwa T-profilförmig ausgebildet, während die Stege 3 und 4 im Profil als
rechte Winkel ausgebildet sind.
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Die Stege 4 und 5 sind mit ihren Schenkeln 4a und 5a einander zugewandt,
so daß zwischen diesen beiden Stegen eine T-förmige bzw. schwalbenschwanzförmige
Nut 6 gebildet ist, die beim dargestellten Ausführungsbeispiel (vergl. Fig. 2) nicht
durch Kunststoff aufgefüllt ist sondern nach außen freiliegt. Gemäß Fig. 2 dient
die Nut 6 der Aufnahme einer Glasleiste 7.
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Die Stege sind mithin so ausgebildet, daß sie wenigstens eine Fläche
2b,3b,4b und 5b haben, die der Außenfläche la des Hohlprofiles 1 bzw. den entsprechenden
Flächen 8a und 9a von Versteifungsschienen 8 und 9 gegenüberliegt. Damit wird ein
Abschnitt des Kunststoffiiateriales zwischen diesen Außenflächen des Hohlprofiles
und den Innenflächen der Stege festgehalten.
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Wie aus der Darstellung nach Fig. 1 hervorgeht, kann es genügen, wenn
jeweils an einer Fläche la des Hohlprofiles 1 bzw. 8a und 9a der Versteifungsschienen
8 und 9 ein derartiger Steg angeordnet ist. Es hat sich gezeigt, daß damit bei Fensterrahmen
durchschnittlicher Größe eine ausreichende Haftung herbeigeführt werden und die
Nachbearbeitung entfallen kann.
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Eine weitere Verbesserung der Haftung kann dadurch erreicht werden,
daß die Stege 2 bis 5 und/oder die Oberflächen la des Hohlprofiles 1 und/oder die
Oberflächen 8a und 9a der Vergteifungsschienen 8 und 9 mit quer zur Längserstreckung
der Profile verlaufenden Nuten oder Sicken 10 versehen sind. Der Abstand s zwischen
diesen Nuten oder Sicken richtet sich nach den Schrumpfungseigenschaften des Kunststoffmateriales
und nach der Länge der jeweils erforderlichen Profilabschnitte' also nach der Rahmengröße.
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Fig. 2 zeigt im Schnitt einen über eine Nut 14 mit dem Mauerwerk verbindbaren
Blendrahmen 13, der aus einem mit Kunststoffmaterial
15 umschäumten
Hohlprofil 16 besteht und als Träger für einen Fensterflügelrahmen 12 dient, welcher
das bereits beschriebene Hohlprofil 1 aufweist, das vom Kunststoffmaterial 17 umgeben
ist.
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Der Blendrahmen 13 weist im Schnitt einen Anschlagschenkel 18 auf,
gegen welchen ein entsprechender Schenkel 19 des Flügelrahmens im geschlossenen
Zustand anliegt. Ferner ist eine Lippendichtung 20 vorgesehen, die im geschlossenen
Zustand des Fensters an einem zugeordneten und aus Kunststoff bestehenden Steg 21
des Flügelrahmens anliegt.
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Der Flügelrahmen ist mit einem Trägerschenkel 22 zur Halterung einer
aus zwei Einzelscheiben 11 bestehenden Glasscheibe 23 versehen, wobei die in die
Nut 6 (vergl. Fig. 1) eingreifende Glasleiste 7 mittels einer zwischengeschalteten
Lippendichtung 24 die Glasscheibe 23 gegen den Trägerschenkel 22 unter Zwischenschaltung
einer Dichtmasse 25 und einer Kittiasse 26 festhält. Wie aus Fig. 2 hervorgeht,
sind hierbei die Stege 4 und 5 so hoch ausgebildet, daß ihre Oberflächen nach außen
aus dem Kunststoff freiliegen und daß die zwischen ihnen gebildete Nut 6 selbst
nicht mit Kunststoff ausgefüllt ist.
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Nit dem Hohlprofil 1 bzw. dem Hohlprofil 16 sind einstückig die Versteifungsschienen
8 und 9 bzw. 28 verbunden, die die Anschlagschenkel
18 und 27
bzw. den Trägerschenkel 22 aus steifen und aufgrund der Wirkung der auf ihnen angeordneten
Stege 2 eine Schrumpfung dieser Schenkel verhindern.
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