DE2539054C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Abtrennung von unlöslichem
Material aus einem aus unlöslichem Material und in
einem Kohleverflüssigungs-Lösungsmittel gelösten kohlestoffhaltigen
Material bestehenden Kohleverflüssigungsprodukt
in einer Schwerkraftabsetzzone, bei dem man das Kohleverflüssigungsprodukt
und einen flüssigen Promotor in die Schwerkraftabsetzzone
einleitet, der flüssige Promotor eine 5 Vol.-%
Destillationstemperatur von mindestens 121°C und eine 95 Vol.-%
Destillationstemperatur von mindestens 177°C und nicht mehr als
400°C ferner einen Charakterisierungsfaktor K von mindestens
9,75 hat, wobei
T B
= der durchschnittliche molare Siedepunkt (°Rankine)
G
= das spezifische Gewicht (15,6°C/15,6°C) ist,
und dieser Charakterisierungsfaktor größer als derjenige des Kohleverflüssigungs-
Lösungsmitels ist und das Gewichtsverhältnis von
flüssigem Promotor zu Kohleverflüssigungsprodukt 0,3 : 1 bis
2,0 : 1 beträgt, und die Schwerkraftabsetzung bei einer Temperatur von
149 bis 315°C und einem Überdruck von 0-35 bar
durchgeführt wird, nach Patent 23 55 606.
Man kann Kohle in wertvolle Produkte umwandeln, indem man sie mit
oder ohne Wasserstoff der Lösungsmittel-Extraktion unterwirft,
wobei man eine Mischung aus Kohleextrakt und ungelöstem Kohlerückstand
erhält, einschließlich ungelöster extrahierbarer kohlenstoffhaltiger
Materie, Fusain und mineralischen Produkten oder Asche.
Das feinverteilte mineralische Material oder die Asche und nichtumgesetzte
Kohle müssen von dem Kohleextrakt abgetrennt werden;
im allgemeinen stellt diese Abtrennungsstufe den wesentlichen Nachteil
für die erfolgreiche Durchführung des Kohleextrahierungsprozesses
dar. Die feinen Teilchen, die bei Kohlesolvatisierungsprozessen
auftreten, bewirken zahlreiche Schwierigkeiten, wenn man die üblichen
Abtrennungsmethoden anzuwenden versucht, wie Filtration, Zentrifugieren
oder Absetzen. Versuche mit der Filtrationstechnik waren
nicht besonders erfolgreich, da die Filterporen mit oder ohne
Anwendung eines Überzugsmittels verstopfen; hinzu kommt der mit der
erforderlichen Filtrierfläche zusammenhängende Aufwand.
Die Methode des Absetzens durch Schwerkraft hat auch nur beschränkten
Erfolg wegen der niedrigen Absetzgeschwindigkeiten und
der unzureichenden Ascheentfernung. Zentrifugiermethoden sind im
allgemeinen nicht erfolgreich wegen der hohen Kosten und wegen der
schwierigen Abtrennung der leichteren, feinverteilten Materialien.
Die FR-PS 22 05 564, entsprechend der Stammanmeldung derselben
Anmelderin, bietet bereits Vorteile gegenüber dem Stand der Technik.
Es gibt jedoch spezielle Verhältnisse, bei denen Probleme auftauchen,
deren Überwindung gemäß dem Verfahren der FR-PS 22 05 564
bzw. der DE-OS 23 55 606 nicht möglich ist.
Es besteht daher ein Bedürfnis nach einem wirksamen Verfahren
zur Abtrennung der feinverteilten unlöslichen Materialien aus
einem Kohleverflüssigungsprodukt.
Die Verfahren gemäß dem Stand der Technik bieten eine unzureichende
Abtrennung von feinverteilten unlöslichen Materialien aus einem
Kohleverflüssigungsprodukt und erfordern einen hohen apparativen
und Regulations-Aufwand.
Demgegenüber liegt vorliegender Erfindung die Aufgabe zugrunde, das
Verfahren zur Abtrennung von unlöslichem Material aus einem aus unlöslichem
Material und in einem Kohleverflüssigungs-Lösungsmittel
gelösten kohlestoffhaltigen Materialien bestehenden Kohleverflüssigungsprodukt
in einer Schwerkraftabsetzzone, bei dem man das Kohleverflüssigungsprodukt
und einen flüssigen Promotor in die Schwerkraftabsetzzone
einleitet, der flüssige Promotor eine 5 Vol.-%
Destillationstemperatur von mindestens 121°C und eine 95 Vol.-%
Destillationstemperatur von mindestens 177°C und nicht mehr als
400°C ferner einen Charakterisierungsfaktor K von mindestens
9,75 hat, wobei
T B
= der durchschnittliche molare Siedepunkt (°Rankine)
G
= das spezifische Gewicht (15,6°C/15,6°C) ist,
und dieser Charakterisierungsfaktor größer als derjenige des Kohleverflüssigungs-
Lösungsmittels ist und das Gewichtsverhältnis von
flüssigem Promotor zu Kohleverflüssigungsprodukt 0,3 : 1 bis
2,0 : 1 beträgt, und die Schwerkraftabsetzung bei einer Temperatur
von 149 bis 315°C und einem Überdruck von 0-35 bar
durchgeführt wird, nach Patent 23 55 606, bereitzustellen,
unter Verbesserung der Abtrennung und Reduzierung des
apparativen und Regulationsgrades.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Verfahren der
eingangs genannten Gattung dadurch gelöst,
daß das Kohleverflüssigungsprodukt in eine Abtrennzone eingeleitet wird, die mindestens zwei Schwerkraftabsetzvorrichtungen enthält,
daß das Kohleverflüssigungsprodukt in die erste Schwerkraftabsetzvorrichtung eingeleitet wird und der Überlauf aus dieser Schwerkraftabsetzvorrichtung in die nächste Schwerkraftabsetzvorrichtung geleitet wird und
daß in einer ausreichenden Menge frische Promotorflüssigkeit in jede Schwerkraftabsetzvorrichtung eingeleitet wird, um aus der letzten Schwerkraftabsetzvorrichtung einen reinen Überlauf zu gewinnen, der frei von unlöslichem Material ist.
daß das Kohleverflüssigungsprodukt in eine Abtrennzone eingeleitet wird, die mindestens zwei Schwerkraftabsetzvorrichtungen enthält,
daß das Kohleverflüssigungsprodukt in die erste Schwerkraftabsetzvorrichtung eingeleitet wird und der Überlauf aus dieser Schwerkraftabsetzvorrichtung in die nächste Schwerkraftabsetzvorrichtung geleitet wird und
daß in einer ausreichenden Menge frische Promotorflüssigkeit in jede Schwerkraftabsetzvorrichtung eingeleitet wird, um aus der letzten Schwerkraftabsetzvorrichtung einen reinen Überlauf zu gewinnen, der frei von unlöslichem Material ist.
Besondere Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens
sind dadurch gekennzeichnet, daß in die Schwerkraftabsetzvorrichtung
eine solche Menge einer Promotorflüssigkeit eingeleitet
wird, daß das Gewichtsverhältnis von Gesamtpromotorflüssigkeit
zu Kohlelösung zwischen 0,1 : 1 und 1,5 : 1 liegt,
daß in die Schwerkraftabsetzvorrichtung ein Promotor eingeleitet
wird, dessen 5 Vol.-%-Destillationstemperatur mindestens
154°C beträgt und daß in die Schwerkraftabsetzvorrichtung eine
Promotorflüssigkeit eingeleitet wird, die eine 5 Vol.-%-Destillationstemperatur
von 210°C und eine 95 Vol.-%-Destillationstemperatur
von nicht mehr als 260°C aufweist.
Ein Vorteil des Verfahrens der vorliegenden Erfindung besteht
darin, daß es die Abtrennung von feinverteilten unlöslichen
Materialien aus einem Kohleverflüssigungsprodukt sehr erleichtert,
und zwar ohne Verwendung einer Filtrierstufe.
So liegt ein weiterer Vorteil des Verfahrens der vorliegenden
Erfindung in der Reduzierung der Zahl der erforderlichen Überläufe.
Gemäß vorliegender Erfindung wird der Überlauf von einem
Absetzer zum zweiten Absetzer geleitet. Die beiden Absetzer sind
in Serie angeordnet. Die parallel anfallenden Überläufe werden
einzeln entnommen und dann vermischt. Auf diese Weise werden anstelle
von z. B. 26 Überläufer, die ansonsten überwacht werden
müßten, nur die Hälfte dieser Zahl anfallen. Dies erfordert
weniger Überwachung und ermöglicht einen einfacheren Aufbau der
Anlage.
Der Vorteil im Vergleich zur DE-OS 23 55 606 liegt im Prozentsatz
Asche im Überlauf aus der zweiten Stufe heraus.
Daher ist eine Anlage mit multiplen Absetzern von Vorteil,
wenn gewünscht wird, einen Überlauf mit einem Aschegehalt
in der Größenordnung von 0,01 bis 0,04% zu produzieren.
Die vorliegende Erfindung liefert ein überraschendes Ergebnis,
da bei der angewandten Abtrennmethode unter Verwendung von
Promotorflüssigkeit bei gesteigerter Abtrennung durch Zugabe
von mehr Promotorflüssigkeit auch die gesteigerte Abtrennung
gewünschter Produkte erfolgt.
Entsprechend der vorliegenden Erfindung wird ein Kohleverflüssigungsprodukt,
das aus einem flüssigen Kohleextrakt von
gelösten kohlenstoffhaltigen Materialien in einem Kohleverflüssigungslösungsmittel
und unlöslichen Materialien (Asche und
nicht umgesetzte Kohle) besteht, in eine Abtrennzone geleitet,
die mindestens 2 Vorrichtungen zum Absetzen von Schwerkraft
enthält, wobei das Kohleverflüssigungsprodukt in die erste
dieser Vorrichtungen geleitet wird. Der Überlauf aus der ersten
Vorrichtung zum Absetzen durch Schwerkraft und aus jeder
folgenden dieser Vorrichtungen wird in die nachfolgende Vorrichtung
geleitet, und man gewinnt einen reinen Überlauf eines flüssigen
Kohleextraktes, der frei von unlöslichen Materialien ist, aus der
letzten Vorrichtung zum Absetzen durch Schwerkraft. In jede Vorrichtung
zum Absetzen durch Schwerkraft wird ein frischer flüssiger Promotor, der die Abtrennung
des unlöslichen Materials aus dem Kohleverflüssigungsprodukt
beschleunigt und verstärkt, eingeleitet, wobei man für eine ausreichende
Gesamtmenge des flüssigen Promotors sorgt, um einen reinen
Überlauf zu sichern, der frei von unlöslichen
Materialien ist. Manchmal gewinnt man einen kleineren Teil des
Überlaufes aus einer Vorrichtung zum Absetzen durch Schwerkraft getrennt
als ein Produkt, das nicht in die folgende Vorrichtung zum
Absetzen durch Schwerkraft geleitet wird. Selbstverständlich wird
der Begriff "frischer, flüssiger Promotor" deshalb verwendet, um
die Promotorflüssigkeit auszuschließen, die in dem Überlauf aus
einer solchen Vorrichtung zum Absetzen durch Schwerkraft vorhanden
ist und mit der Zufuhr in die folgende Vorrichtung eingeleitet wird.
Die zur Verstärkung und Beschleunigung der Abtrennung des unlöslichen
Materials aus dem Kohleverflüssigungsprodukt verwendete Flüssigkeit
ist im allgemeinen ein Kohlenwasserstoff mit einem Charakterisierungsfaktor
(K) von mindestens etwa 9,75, vorzugsweise mindestens
etwa 11,0; hierbei bedeutet:
wobei T B der durchschnittliche molare Siedepunkt der Flüssigkeit
ist (°R) und G das spezifische Gewicht der Flüssigkeit bedeutet
(15,6°C/15,6°C).
Der Charakterisierungsfaktor ist ein Index der aromatischen und
paraffinischen Eigenschaften von Kohlenwasserstoffen und Petroleumfraktionen
(vergleiche Watson & Nelson, Ind. Eng. Chem. 25,800
(1933)); je paraffinischer das Material ist, um so höher sind die
Werte des Charakterisierungsfaktors (K). Die erfindungsgemäß verwendete
Promotorflüssigkeit hat einen Charakterisierungsfaktor (K)
von mehr als 9,75 und ist demnach weniger aromatisch als das Verflüssigungslösungsmittel, der Charakterisierungsfaktor (K) der Promotorflüssigkeit
hat einen Wert, der im allgemeinen mindestens um
0,25 über dem Charakterisierungsfaktor des Verflüssigungslösungsmittels
liegt.
Die folgende Tabelle zeigt einige Beispiele für die Charakterisierungsfaktoren
(K) von verschiedenen Materialien:
Anthracen 8,3 Naphthalin 8,4 210-260°C Kohleteer-Destillat 8,8 288-482°C Kohleteer-Destillat 9,1 315-482°C Kohleteer-Destillat 9,0 204-232°C Kohleteer-Destillat 9,4 Benzol 9,8 Tetrahydronaphthalin 9,8 o-Xylol10,3 Decahydronaphthalin10,6 Cyclohexan11,0 Kerosin vom Kp. 210-260°C11,9 n-Dodecylbenzol12,0 Propylen-Oligomere (pentamer)12,2 Ceten12,8 Tridecan12,8 n-Hexan12,9 Hexadecan oder Cetan13,0
Anthracen 8,3 Naphthalin 8,4 210-260°C Kohleteer-Destillat 8,8 288-482°C Kohleteer-Destillat 9,1 315-482°C Kohleteer-Destillat 9,0 204-232°C Kohleteer-Destillat 9,4 Benzol 9,8 Tetrahydronaphthalin 9,8 o-Xylol10,3 Decahydronaphthalin10,6 Cyclohexan11,0 Kerosin vom Kp. 210-260°C11,9 n-Dodecylbenzol12,0 Propylen-Oligomere (pentamer)12,2 Ceten12,8 Tridecan12,8 n-Hexan12,9 Hexadecan oder Cetan13,0
Die zur Verstärkung und Beschleunigung der Abtrennung der unlöslichen
Materialien verwendete Flüssigkeit
weist eine 5-Vol.-%-Destillationstemperatur von
mindestens 121°C und 95-Vol.-%-Destillationstemperatur
von mindestens 177°C und nicht mehr als etwa 400°C auf.
Die Promotorflüssigkeit hat vorzugsweise eine 5-Vol.-%-Destillationstemperatur
von mindestens 150°C, besonders bevorzugt ist eine
Temperatur von 204°C. Die Destillationstemperatur der 95 Vol.-%
ist bevorzugt nicht höher als etwa 315°C. Vorzugsweise verwendet
man eine Promotorflüssigkeit mit 5-Vol.-%-Destillationstemperatur
von mindestens etwa 210°C und 95-Vol.-%-Destillationstemperatur
nicht über etwa 260°C.
Die Promotorflüssigkeit kann ein Kohlenwasserstoff sein, z. B. Tetrahydronaphthalin,
wobei die Destillationstemperaturen der 5 Vol.-%
und der 95 Vol.-% die gleichen sind; d. h. der Kohlenwasserstoff hat
einen einzigen Siedepunkt. In einem derartigen Fall muß der Siedepunkt
des Kohlenwasserstoffs mindestens etwa 177°C betragen, damit
der Forderung Rechnung getragen wird, daß die 5-Vol.-%-Destillationstemperatur
mindestens etwa 121°C und die 95-Vol.-%-Destillationstemperatur
mindestens etwa 177°C beträgt. Die Promotorflüssigkeit
besteht vorzugsweise aus einem Gemisch von Kohlenwasserstoffen,
wobei die Destillationstemperaturen der 5 Vol.-% und der 95 Vol.-%
nicht identisch sind.
Die Destillationstemperatur der 5 Vol.-% und der 95 Vol.-% werden
zweckmäßig nach dem Verfahren ASTM No. D 86-67 oder No. D 1160 bestimmt,
wobei das erstere für solche Flüssigkeiten bevorzugt ist,
bei denen die 95-Vol.-%-Destillationstemperatur unterhalb 315°C
liegt, während das letztere für solche über 315°C bevorzugt ist.
Die Methoden zur Bestimmung dieser Temperaturen sind dem Fachmann
wohl bekannt.
Die angegebenen Temperaturen werden auf Atmosphärendruck korrigiert.
Als Beispiele für derartige Flüssigkeiten seien die folgenden erwähnt:
Kerosin oder Kerosin-Fraktionen aus paraffinischen oder gemischten
Rohölen; Mitteldestillate, Leichtgasöle und Gasölfraktionen
aus paraffinischen oder gemischten Rohölen; Alkylbenzole mit
Seitenketten, die zehn oder mehr Kohlenstoffatome enthalten;
Paraffinkohlenwasserstoffe mit mehr als zwölf Kohlenstoffatomen;
Weißöle oder Weißölfraktionen aus Rohölen; α-Olefine mit mehr als
zwölf Kohlenstoffatomen; vollhydrierte Naphthaline und substituierte
Naphthaline; Propylen-Oligomere (pentamer und höher); Tetrahydronaphthalin,
schwere Naphtha-Fraktionen etc. Die bevorzugten
Flüssigkeiten sind Kerosin-Fraktionen, Weißöle, vollhydrierte Naphthaline
und substituierte Naphthaline sowie Tetrahydronaphthalin.
Die zur Verstärkung und Beschleunigung der Abtrennung von unlöslichen
Materialien aus dem Kohleverflüssigungsprodukt benutzte Menge
des flüssigen Promotors hängt davon ab, welche spezielle Flüssigkeit
verwendet wird, ferner vom Kohleverflüssigungslösungsmittel
und von der als Ausgangsmaterial eingesetzten Kohle, ferner von der
Art, wie die Verflüssigung durchgeführt wird. Die Gesamtmenge des
verwendeten flüssigen Promotors ist möglichst klein, um die Gesamtkosten
des Verfahrens zu vermindern. Es wurde gefunden, daß man
bei der Verwendung einer Flüssigkeit mit kontrollierten aromatischen
Eigenschaften die gewünschte Abtrennung des unlöslichen Materials
mit geringen Gesamtmengen des flüssigen Promotors bewirken kann.
Im allgemeinen wird das Absetzen durch Schwerkraft in mindestens
zwei Vorrichtungen mit einem Gewichtsverhältnis von Gesamtpromotorflüssigkeit
zu Kohlelösung im Bereich von
0,3 : 1 bis 2,0 : 1; am
meisten bevorzugt ist der Bereich von 0,3 : 1 bis etwa 1,5 : 1.
Verwendet man die bevorzugte Promotorflüssigkeit der vorliegenden
Erfindung, nämlich eine Kerosin-Fraktion mit einer 5-Vol.-%- und 95-
Vol.-%-Destillationstemperatur von 210°C bzw. 260°C, so ist ein Gewichtsverhältnis
von Gesamtpromotorflüssigkeit zu Kohlelösung in
der Größenordnung von 0,4 : 1 bis 0,6 : 1 besonders erfolgreich.
Gegebenenfalls werden auch größere Gesamtmengen der Promotorflüssigkeit
verwendet, wenn man es wünscht, aber die Verwendung solch
größerer Gesamtmengen ist unwirtschaftlich und führt gegebenenfalls
zur Fällung oder Abscheidung von überschüssigen Mengen der gewünschten
Kohleprodukte aus dem Kohleextrakt. Bei erhöhten Gesamtmengen
des verwendeten flüssigen Promotors scheidet sich insbesondere
eine größere Menge Asche aus der Kohlelösung ab; aber diese
gesteigerte Abscheidung wird begleitet von einer gesteigerten Abscheidung
der gewünschten Kohleprodukte aus der Kohlelösung. Durch
die Verwendung der erfindungsgemäßen Promotorflüssigkeit werden
nicht nur die Mengen der verwendeten Lösungsmittel vermindert,
sondern außerdem kann auch die Asche wirksam aus der Kohlelösung
abgetrennt werden, z. B. in Mengen von mehr als 99%, ohne daß man
einen übermäßigen Verlust der gewünschten Kohleprodukte hat.
Kohle (z. B. bituminöse Kohle) kann auf feuchtigkeits-aschefreier Basis
(MAF) etwa 5 bis 10% unlösliches Material (z. B. Fusain) enthalten;
dementsprechend geht mindestens etwa 5 bis 10% der MAF-Kohle
im Verfahren verloren. Bei der Gewinnung der Kohleprodukte durch
ein Verflüssigungsverfahren wird der potentielle Produktverlust
durch die Menge des 455°C-±-Produkts gemessen, welches aus der Kohle
nicht wiedergewonnen wird; es ist nämlich diese Fraktion, welche
die unlöslichen Materialien (z. B. Fusain) enthält, die aus dem festen
Rückstand der Kohleentaschung nicht mehr isoliert werden kann.
Gemäß vorliegender Erfindung (auf Basis einer MAF-Kohlezufuhr) kann
der Produktverlust der 455°C⁺-Komponenten (auf aschefreier Basis)
auf einen Wert von nicht mehr als etwa 40 Gew.-% gehalten werden,
vorzugsweise nicht mehr als 25 Gew.-%. Im allgemeinen ist der Verlust
der 455°C⁺-Produkte (auf Basis von MAF-Kohle) etwa 10 bis 25
Gew.-%. Außerdem enthält das reine Kohleprodukt (das extrahierte
kohlenstoffhaltige Material, ohne Promotorflüssigkeit, Verflüssigungsmittel
und gasförmige Produkte, im Folgenden manchmal als
"Kohleprodukt" bezeichnet) weniger als etwa 1 Gew.-% unlösliches
Material, im allgemeinen weniger als 0,1 Gew.-%, vorzugsweise weniger
als 0,05 Gew.-%. Die spezielle Menge unlöslichen Materials, die
in Kohleprodukten anwesend sein darf, hängt von den Produktstandards
ab; die Ascheentfernung wird so reguliert, daß die erforderlichen
Spezifikationen erreicht werden. Auf Basis eines Illinois-
Typs entspricht die Produktion eines Kohleprodukts mit weniger als
0,05 Gew.-% unlöslichen Materials einer Ascheentfernung von mindestens
99%; dem Fachmann ist es klar, daß die prozentuale Ascheentfernung
zur Gewinnung eines Kohleproduktes mit der geforderten minimalen
Menge an unlöslichem Material von dem ursprünglichen Aschegehalt
der Kohle abhängt. Erfindungsgemäß wird daher der flüssige Promotor
der Kohlelösung in einer solchen Menge zugesetzt, daß man ein
Kohleprodukt erhält, in welchem das unlösliche Material in einer
Menge von weniger als etwa 1 Gew.-% (vorzugsweise weniger als 0,05
Gew.-%) vorhanden ist, wobei der Verlust des 455°C⁺-Produktes etwa
10 bis 40 Gew.-% (vorzugsweise etwa 10 bis 25 Gew.-%) auf Basis
einer MAF-Kohlezufuhr beträgt, d. h. etwa 60 bis 90 Gew.-% der MAF-
Kohlezufuhr wird entweder als Gasprodukt oder als flüssiges Brennstoffprodukt
wiedergewonnen.
Man stellt den flüssigen Promotor her, indem man ein Material mit
einem Charakterisierungsfaktor unter 9,75 mit einem Material mit
einem Charakterisierungsfaktor über 9,75 vermischt, vorausgesetzt,
daß die Mischung einen Charakterisierungsfaktor über 9,75 und die
oben beschriebenen Siedeeigenschaften hat. Die Verwendung von gemischten
Materialien ist eine bequeme Weise zur Regulierung des
Charakterisierungsfaktors.
Die Abtrennung des unlöslichen Materials aus dem Kohleextrakt wird
im allgemeinen in jeder Vorrichtung zum Absetzen durch Schwerkraft
bei einer Temperatur von etwa 149°C bis 315°C, vorzugsweise 177°C
bis 260°C, durchgeführt, und zwar bei einem Druck von etwa 0 bis
35 atü, vorzugsweise 0 bis 21 atü. Gegebenenfalls verwendet man höhere
Drücke, jedoch sind niedere Drücke bevorzugt. In jeder Vorrichtung
zum Absetzen durch Schwerkraft wird die Menge der unten
entnommenen Produkte möglichst klein gehalten, um die Verluste der
schwereren Produkte hier klein zu halten. Im allgemeinen beträgt in
jeder solcher Vorrichtungen die erforderliche Menge der unten entnommenen
Produkte zwischen 10 und 30 Gew.-%, vorzugsweise zwischen
20 und etwa 25 Gew.-% der Gesamtzufuhr (Verflüssigungsprodukt und
Promotorflüssigkeit), die in die Vorrichtung eingeführt wird. Die
Verweildauer bei diesem Absetzen liegt im allgemeinen in der
Größenordnung von etwa 0,5 bis 6 Stunden, vorzugsweise in einer
solchen von etwa 0,5 bis 3 Stunden.
Das Absetzen durch Schwerkraft wird vorzugsweise in zwei Vorrichtungen
ausgeführt. Jedoch können gegebenenfalls drei, vier oder mehrere
solcher Vorrichtungen zum Absetzen durch Schwerkraft verwendet
werden.
Bei einer Verfahrensweise der vorliegenden Erfindung
wird ein größerer Teil der frischen Gesamtpromotorflüssigkeit in
die erste Vorrichtung zum Absetzen durch Schwerkraft geleitet, wobei
der verbleibende Teil der frischen Gesamtpromotorflüssigkeit
in die restlichen Vorrichtungen zum Absetzen durch Schwerkraft geleitet
wird. Wenn man zwei solche Vorrichtungen verwendet, beträgt
das Gewichtsverhältnis der frischen Promotorflüssigkeit, die in die
erste Vorrichtung geleitet wird, zu dem Kohleverflüssigungsprodukt
etwa 0,2 : 1 bis 0,7 : 0, und das Gewichtsverhältnis der frischen
Promotorflüssigkeit, die in die zweite Vorrichtung geleitet wird,
zu dem Kohleverflüssigungsprodukt beträgt etwa 0,1 : 1 bis 0,3 : 1,
wobei der größere Teil der frischen Gesamtpromotorflüssigkeit in
die erste Vorrichtung geleitet wird.
Bei einer anderen Verfahrensweise der vorliegenden Erfindung
wird das Kohleverflüssigungsprodukt vor dem Vermischen mit der Promotorflüssigkeit
behandelt, um mindestens diejenigen Komponenten
abzutrennen, deren Destillationstemperatur unter der 95-Vol.-%-Destillationstemperatur
der Promotorflüssigkeit liegt. Auf diese Weise
ist das Kohleverflüssigungsprodukt frei von Komponenten, die innerhalb
des Bereichs der in der Promotorflüssigkeit anwesenden Substanzen
sieden, wodurch die anschließende Wiedergewinnung der Promotorflüssigkeit
aus dem Kohleverflüssigungsprodukt erleichtert
wird.
Die Erfindung wird nun näher anhand der Zeichnung erläutert werden.
Gemahlene oder pulverisierte Kohle (im allgemeinen bituminöse, subbituminöse
Kohle oder Lignit, vorzugsweise bituminöse Kohle) wird
durch die Leitung 10 in die Kohleauflösungs- und Aufschlämmungszone
11 geleitet, gleichzeitig mit dem Kohleverflüssigungslösungsmittel
in Leitung 12. Als Kohleverflüssigungslösungsmittel kann man jedes
für diesen Zweck bekannte Lösungsmittel verwenden einschließlich
Wasserstoff-Donor-Lösungsmittel, Nicht-Wasserstoff-Donor-Lösungsmittel
und Mischungen derselben.
Man verwendet ein Kohleverflüssigungslösungsmittel vom Kp 315°C bis
482°C, welches aus dem Kohleverflüssigungsprodukt wiedergewonnen
und vorher keiner Hydrierung unterworfen wurde. Man gibt das Lösungsmittel
in einer für die gewünschte Verflüssigung ausreichenden
Menge zur Kohle, im allgemeinen setzt man eine solche Menge zu, daß
das Gewichtsverhältnis Lösungsmittel zu Kohle etwa 1 : 1 bis 20 : 1
beträgt, vorzugsweise etwa 1,5 : 1 bis 5 : 1.
Eine Kohlepaste wird aus der Zone 11 durch die Leitung 13 abgezogen
und die Kohleverflüssigungszone 14 eingeführt, in der die Kohle in
bekannter Weise in flüssige Produkte umgewandelt wird. Die Verflüssigungszone
14 wird bekannterweise betrieben, katalytisch oder
nicht katalytisch, in Anwesenheit oder Abwesenheit von Wasserstoff.
Die Hydrierung kann in einem festen oder flüssigen Katalysatorbett
oder in einem expandierten bzw. aufschäumenden Bett durchgeführt
werden. Wie bereits erwähnt, wird die Kohleverflüssigung in Gegenwart
von Wasserstoff durchgeführt. Die Hydrierung steigert die Ausbeute
der Kohleprodukte und vermindert den Schwefel- und Stickstoffgehalt
des gewonnenen flüssigen Kohleprodukts. Die Verflüssigung
wird vorzugsweise in einem nach oben aufgeschäumten Bett durchgeführt,
wie es in der US-PS Nr. 29 87 465 (Johanson) beschrieben
ist. Die Kohleverflüssigungszone enthält Vorrichtungen
zur Gewinnung der verschiedenen gasförmigen Produkte.
Ein Kohleverflüssigungsprodukt, bestehend aus einem flüssigen Kohleextrakt
von gelösten kohlenstoffhaltigen Materialien in dem Kohleverflüssigungslösungsmittel
und unlöslichem Material (Asche und
ungelöste Kohle), wird aus der Kohleverflüssigungszone 14 durch die
Leitung 15 abgezogen und in eine Abtrennungszone 16 geleitet, um aus
dem Kohleverflüssigungsprodukt mindestens diejenigen Materialien
abzutrennen, deren Siedetemperatur unter der 95-Vol.-%-Destillationstemperatur
der Flüssigkeit liegt, die zur Beschleunigung und Verstärkung
der Abtrennung der unlöslichen Materialien verwendet wird.
Die Abtrennungszone 16 kann eine Verdampfungskammer oder einen Verdampfungsturm
(Atmosphärendruck oder Vakuum) enthalten; im speziellen
Fall dient die Abtrennungszone 16 zur Abtrennung von Komponenten
mit einem Siedepunkt bis zu etwa 315°C.
Das Kohleverflüssigungsprodukt, welches frei von Komponenten mit
einem Siedepunkt bis zu etwa 315°C ist, wird durch die Leitung 17
aus der Abtrennzone 16 abgezogen und mit einem ersten Teil der Gesamtmenge
der Promotorflüssigkeit in Leitung 18 vermischt. Die Promotorflüssigkeit
hat kontrollierte aromatische Eigenschaften, d. h.
der Charakterisierungsfaktor hat einen Wert, der im allgemeinen mindestens
0,25 Einheiten größer ist als der Charakterisierungsfaktor
des Kohleverflüssigungslösungsmittels. Im speziellen Fall besteht
die Promotorflüssigkeit aus einer Kerosinfraktion, bei der die 5-
Vol.-%- und die 95-Vol.-%-Destillationstemperaturen in den Bereich
von etwa 210°C bis 260°C fallen und die sich von einem naphthenischen
oder parafinischen Destillat ableitet.
Der kombinierte Strom des Kohleverflüssigungsprodukts und der Promotorflüssigkeit
in Leitung 22 wird in die Abtrennzone 23 geleitet,
die aus den zwei Vorrichtungen zum Absetzen durch Schwerkraft 24
und 25 besteht. Selbstverständlich kann die Abtrennzone 23 aus mehr
als zwei Vorrichtungen zum Absetzen durch Schwerkraft bestehen.
Der kombinierte Strom in Leitung 22 wird in die Vorrichtung zum Absetzen
durch Schwerkraft 24 geleitet, in welcher der kombinierte
Strom in einen feststoffarmen Überlauf, der durch Leitung 26 abgezogen
wird, und in einen feststoffreichen unten entnommenen Strom
geteilt wird, der durch Leitung 27 abgezogen wird.
Der Überlauf in Leitung 26 wird gründlich mit dem verbleibenden Teil
der Gesamtmenge der Promotorflüssigkeit in Leitung 28 gemischt und
der kombinierte Strom wird in die Vorrichtung zum Absetzen durch
Schwerkraft 25 geleitet, in welcher der Strom in einen im wesentlichen
feststofffreien Überlauf, der durch Leitung 31 abgezogen wird
und in einen feststoffreichen durch Leitung 32 abgezogenen unteren
Strom geteilt wird.
Der Überlauf in Leitung 31 wird in eine Wiedergewinnungszone 41 eingeleitet,
um Promotorflüssigkeit und verschiedene Fraktionen des
Kohleextraktes zu gewinnen. Die Wiedergewinnungszone 41 besteht aus
einer oder mehreren Fraktionierkolonnen, um verschiedene Fraktionen
aus dem Produkt zu destillieren. Im speziellen Fall wird die Wiedergewinnungszone
so betrieben, daß man eine erste Fraktion erhält,
welche 5-Vol.-%-Destillationstemperaturen von 210°C
bis 260°C hat und als Promotorflüssigkeit zur Verstärkung und Beschleunigung
der Abtrennung von festem Material aus dem Kohleverflüssigungsprodukt
verwendet wird; von der zweiten Fraktion (315°C
bis 482°C) kann ein Teil als Kohleverflüssigungslösungsmittel in
Leitung 12 verwendet werden, während ein weiterer Teil als Produkt
isoliert wird. Der Rest (+482°C) mit niedrigem Asche- und vermindertem
Schwefelgehalt kann als Brennstoff verwendet oder einer weiteren
Behandlung unterworfen werden. Die in der Wiedergewinnungszone gewonnene
Promotorflüssigkeit wird in den Leitungen 18 und 22 verwendet,
wobei gegebenenfalls durch Leitung 42 neue Flüssigkeit nachgefüllt
wird.
Der unten entnommene Strom, welcher dispergiertes unlösliches Material
enthält, wird aus den Vorrichtungen zum Absetzen durch Schwerkraft
24 und 25 entfernt, in Leitung 51 vermischt und in eine Abdampfzone
52 eingeleitet, in der Material, das unter etwa 482°C
siedet, abgedampft und durch die Leitung 53 in die Wiedergewinnungszone
41 eingeführt wird. Der aschereiche Bodensatz aus der Abdampfzone
wird in Leitung 54 sodann der Kalzinierung oder Verkokung zugeführt.
Auch kann man einen Teil dieses Bodensatzes als Brennstoff
für die Anlage einsetzen. Dem Fachmann sind diese Verwendungsarten
und weitere geläufig. Nach der vorliegenden Erfindung enthält der
Bodensatz aus der Abdampfzone in Leitung 54 etwa 10 bis 40 Gew.-%
der MAF-Kohle. Außerdem enthält das Kohleprodukt (das aus den Zonen
16 und 41 gewonnene Produkt mit Ausnahme des Verflüssigungslösungsmittels
und der Promotorflüssigkeit) weniger als 1 Gew.-% unlösliches
Material, vorzugsweise weniger als 0,05 Gew.-%.
In den folgenden Beispielen ist die Erfindung näher erläutert:
11,4 l pro Stunde bei 93°C (12,6 kg/h) eines Kohleverflüssigungsproduktes,
das 9,0 Gew.-% Asche enthält und bei Atmosphärendruck
einen Anfangssiedepunkt von etwa 304°C hat, werden ununterbrochen
aus einem 1895-l-Mischungstank in eine Zone gepumpt, die in erster
Stufe innerhalb derselben mischt und bei 288°C ± betrieben wird.
Ein 210°C bis 260°C Nominalkerosindestillat mit einem Charakterisierungsfaktor
von 11,8±0,1 wird gleichzeitig mit einer Geschwindigkeit
von 8,7 l/h bei Raumtemperatur (7,3 kg/h) in die oben erwähnte
Mischungszone geleitet. Die gründlich gemischte Mischung aus
der Mischungszone wird ununterbrochen in eine 60,6 l erhitzte Vorrichtung
zum Absetzen durch Schwerkraft geleitet, die bei 288°C und
einem Druck von 9,1 atü betrieben wird.
Ein teilweise entaschter, oben entnommener Produktstrom und ein
aschereicher unten entnommener Produktstrom wird ununterbrochen aus
der erhitzten ersten Stufenvorrichtung zum Absetzen durch Schwerkraft
abgezogen. Der unten entnommene Strom aus der ersten Stufenabsetzvorrichtung
wird auf etwa 149°C abgekühlt und in einem Erststufenskalentank
gesammelt. Im Durchschnitt werden etwa 12,7 kg des
unten entnommenen ersten Stufenprodukts pro 45,4 kg der Gesamtzufuhr
der ersten Stufenvorrichtung abgezogen. Der Aschegehalt einer zusammengesetzten
Probe des oben entnommenen ersten Stufenproduktes
und des unten entnommenen ersten Stufenproduktes beträgt etwa 1,0
Gew.-% bzw. 17,7 Gew.-%.
Das oben entnommene Produkt (1,0 Gew.-% Asche) aus der ersten Stufenvorrichtung
zum Absetzen wird ununterbrochen in eine Zone geleitet,
die in zweiter Stufe mischt und bei 288±12°C betrieben und in
der es ununterbrochen mit zusätzlich 2,3 l/h (1,8 kg/h) eines Kerosindestillates
gemischt wird. Das verwendete Kerosindestillat ist
in der Zusammensetzung identisch mit dem Kerosindestillat, das in
der ersten Stufenmischungszone zugefügt wird. Das Gemisch aus der
zweiten Stufenmischungszone wird in einer 60,6 l erhitzten zweiten
Stufenvorrichtung zum Absetzen durch Schwerkraft gemischt, die bei
288±12°C und einem Druck von 9,1 atü betrieben wird.
Ein im wesentlichen aschefreies oben entnommenes Produkt und ein
aschereiches unten entnommenes Produkt werden gleichzeitig und ununterbrochen
aus der zweiten Stufenvorrichtung zum Absetzen durch
Schwerkraft abgezogen. Der unten entnommene zweite Stufenstrom wird
auf 149°C abgekühlt und in einem zweiten Stufenskalentank gesammelt.
Im Durchschnitt wird etwa 3,5 kg pro Stunde des unten entnommenen
zweiten Stufenproduktes in einem solchen zweiten Stufenskalentank
gesammelt. Das oben entnommene zweite Stufenprodukt wird auf etwa
93°C gekühlt und in einem 1895 l gerührten Speichertank gelagert.
Der Aschegehalt der zusammengesetzten Probe des oben entnommenen
zweiten Stufenproduktes, das aus dem gerührten 1895-l-Speichertank
abgezogen wird, beträgt 0,01 Gew.-%. Der in diesem Beispiel beschriebene
Entaschungsversuch endete nach etwa 72 Betriebsstunden.
11,4 l pro Stunde bei 93°C (12,6 kg/h) des Kohleverflüssigungsproduktes
in Beispiel 1 werden ununterbrochen aus einem 1895-l-Mischungstank
in eine Zone gepumpt, in der gemischt wird und die bei
288±12°C betrieben wird. Ein 210°C- bis 260°C-Nominalkerosindestillat
mit einem Charakterisierungsfaktor von 11,8±0,1 wird gleichzeitig
mit einer Geschwindigkeit von 11 l/h bei Raumtemperatur
(9,1 kg/h) in die oben genannte Mischungszone geleitet. Die gründlich
gemischte Mischung aus der Mischungszone wird ununterbrochen
in eine 60,6 l erhitzte Vorrichtung zum Absetzen durch Schwerkraft
geleitet, die bei 260±12°C und einem Druck von 9,1 atü betrieben
wird.
Ein im wesentlichen aschefreies oben entnommenes Produkt und ein
aschereicher unten entnommener Produktstrom werden ununterbrochen
aus der erhitzten Vorrichtung zum Absetzen durch Schwerkraft abgezogen.
Jeder Abflußstrom aus der Absetzvorrichtung wird auf etwa
93°C gekühlt und in getrennten Skalentankvorrichtungen gesammelt.
Im Durchschnitt werden etwa 20,4 kg des unten entnommenen Produktes
pro 45,4 kg der gesamten Zufuhr der Absetzvorrichtung abgezogen.
Der oben beschriebene Entaschungsversuch endete, nachdem etwa
181,4 kg des aschereichen zusammengesetzten unten entnommenen Stromes
in dem Skalentank für diesen unten entnommenen Strom gesammelt
war. Repräsentative zusammengesetzte 7,6-l-Proben des oben entnommenen
Stromes werden aus dem Skalentank für den Überlauf abgezogen
und der Aschegehalt analysiert. Der Aschegehalt des zusammengesetzten
oben entnommenen Stromes und des unten entnommenen
Produktes, die während dem Entaschungsversuch gesammelt
werden, beträgt 0,04 Gew.-% bzw. 12,5 Gew.-%. Die Qualität
des oben entnommenen Produktes (Aschegehalt) ist in diesem
Beispiel reiner als bei der ersten Stufe des Zweistufenentaschungsverfahrens,
das in Beispiel 1 beschrieben wurde.
Jedoch wird gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren insgesamt
ein reineres Produkt erzielt, wie im erfindungsgemäßen
Beispiel 1 ersichtlich. Es zeigt sich überraschenderweise,
daß bei Zugabe der gleichen Menge an Promotorflüssigkeit in
zwei Stufen eine bessere Abtrennung erreicht wird als bei
Einsatz der gleichen Menge an Promotorflüssigkeit in einer
Stufe.
Die vorliegende Erfindung ist besonders vorteilhaft bei der
Herstellung eines Überlaufproduktes, das einen niedrigen
Aschegehalt hat; z. B. weniger als 0,04 Gew.-%.
Claims (4)
1. Verfahren zur Abtrennung von unlöslichem Material aus
einem aus unlöslichem Material und in einem Kohleverflüssigungs-
Lösungsmittel gelösten kohlenstoffhaltigen
Materialien bestehenden Kohleverflüssigungsprodukt in
einer Schwerkraftabsetzzone, bei dem man das Kohleverflüssigungsprodukt
und einen flüssigen Promotor in die
Schwerkraftabsetzzone einleitet, der flüssige
Promotor eine 5 Vol.-%-Destillationstemperatur von
mindestens 121°C und eine 95 Vol.-%-Destillationstemperatur
von mindestens 177°C und nicht mehr als 400°C,
ferner einen Charakterisierungsfaktor K von mindestens
9,75 hat, wobei
T B = der durchschnittliche molare Siedepunkt (°Rankine)G= das spezifische Gewicht (15,6°C/15,6°C) ist,
und dieser Charakterisierungsfaktor größer als derjenige
des Kohleverflüssigungs-Lösungsmittels ist und das Gewichtsverhältnis
von flüssigem Promotor zu Kohleverflüssigungsprodukt
0,3 : 1 bis 2,0 : 1 beträgt, und
die Schwerkraftabsetzung bei einer Temperatur von 149
bis 315°C und einem Überdruck von 0-35 bar durchgeführt
wird, nach Patent 23 55 606,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Kohleverflüssigungsprodukt in eine Abtennzone eingeleitet wird, die mindestens zwei Schwerkraftabsetzvorrichtungen enthält,
daß das Kohleverflüssigungsprodukt in die erste Schwerkraftabsetzvorrichtung eingeleitet wird und der Überlauf aus dieser Schwerkraftabsetzvorrichtung in die nächste Schwerkraftabsetzvorrichtung geleitet wird und
daß in einer ausreichenden Menge frische Promotorflüssigkeit in jede Schwerkraftabsetzvorrichtung eingeleitet wird, um aus der letzten Schwerkraftabsetzvorrichtung einen reinen Überlauf zu gewinnen, der frei von unlöslichem Material ist.
daß das Kohleverflüssigungsprodukt in eine Abtennzone eingeleitet wird, die mindestens zwei Schwerkraftabsetzvorrichtungen enthält,
daß das Kohleverflüssigungsprodukt in die erste Schwerkraftabsetzvorrichtung eingeleitet wird und der Überlauf aus dieser Schwerkraftabsetzvorrichtung in die nächste Schwerkraftabsetzvorrichtung geleitet wird und
daß in einer ausreichenden Menge frische Promotorflüssigkeit in jede Schwerkraftabsetzvorrichtung eingeleitet wird, um aus der letzten Schwerkraftabsetzvorrichtung einen reinen Überlauf zu gewinnen, der frei von unlöslichem Material ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß in die Schwerkraftabsetzvorrichtung eine solche Menge einer Promotorflüssigkeit eingeleitet wird,
daß das Gewichtsverhältnis von Gesamtpromotorflüssigkeit zu Kohlelösung zwischen 0,1 : 1 und 1,5 : 1 liegt.
daß in die Schwerkraftabsetzvorrichtung eine solche Menge einer Promotorflüssigkeit eingeleitet wird,
daß das Gewichtsverhältnis von Gesamtpromotorflüssigkeit zu Kohlelösung zwischen 0,1 : 1 und 1,5 : 1 liegt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 bis 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß in die Schwerkraftabsetzvorrichtung ein Promotor
eingeleitet wird, dessen 5 Vol.-Prozentdestillationstemperatur
mindestens 154°C beträgt.
4. Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß in die Schwerkraftabsetzvorrichtung eine Promotorflüssigkeit
eingeleitet wird, die eine 5 Vol.-Prozentdestillationstemperatur
von 210°C und eine 95 Vol.-
Prozentdestillationstemperatur von nicht mehr als
260°C aufweist.
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