DE2537070C2 - - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft
Thienothiazinderivate der allgemeinen Formel
worin A mit den beiden Kohlenstoffatomen die
Gruppe
bildet und
die gestrichelte Linie die im ersten Fall vorliegende
Doppelbindung anzeigt, R₁ Alkyl mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen
bedeutet, R₂ 2-Thiazolyl oder 2-Pyridyl
bedeutet und
R₃ und R₄ je Wasserstoff oder Alkyl mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen
bedeuten, Verfahren und Zwischenprodukte zu ihrer
Herstellung und diese enthaltende Mittel.
Der in dieser Beschreibung verwendete Ausdruck
Alkyl mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen bezeichnet geradkettige oder verzweigte gesättigte
Kohlenwasserstoffgruppen mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, wie z. B.
Methyl, Äthyl, Propyl, Isopropyl, t-Butyl und dgl.
In einer bevorzugten Klasse von Verbindungen der allgemeinen Formel I
bedeuten R₃ und R₄ Wasserstoff. R₁ ist vorzugsweise die Methylgruppe.
Die Thienothiazinderivate der allgemeinen Formel I können erfindungsgemäß
dadurch hergestellt werden, daß man in an sich bekannter
Weise
- a) eine Verbindung der allgemeinen Formel
worin R Alkyl mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen bedeutet und A und
R₁ die in Anspruch 1 genannte Bedeutung haben,
mit einem Amin der allgemeinen Formel H₂N-R₂ (III)worin R₂ die in Anspruch 1 genannte Bedeutung hat,
umsetzt, oder - b) ein reaktionsfähiges funktionelles Derivat einer Säure
der allgemeinen Formel
worin A, R₁ und R₂ die in Anspruch 1 genannte
Bedeutung haben,
cyclisiert, oder daß man - c) eine Verbindung der allgemeinen Formel
worin A und R₂ die in Anspruch 1 genannte
Bedeutung haben,
nieder alkyliert.
Die Umsetzung nach Verfahrensweise a) kann in An- oder
Abwesenheit eines inerten Lösungsmittels erfolgen. Als
Lösungsmittel eignen sich Alkohole, wie Äthanol etc.,
Kohlenwasserstoffe, wie Benzol, Toluol, Xylol, etc., halogenierte
Kohlenwasserstoffe, wie Chloroform, Chlorbenzol,
Methylenchlorid, Tetrachlorkohlenstoff, etc., oder Dimethylformamid
oder Dioxan. Die Umsetzung erfolgt vorzugsweise durch
Erwärmen, wobei Schmelz- bzw. Rückflußtemperatur des Reaktionsgemisches
besonders bevorzugt ist.
Nach Verfahrensweise b) gemäß vorliegender Erfindung
wird ein reaktionsfähiges funktionelles Derivat einer Verbindung
der allgemeinen Formel IV cyclisiert. Diese Cyclisation erfolgt in
Gegenwart einer Base und vorzugsweise in Gegenwart eines
Lösungsmittels bei einer Temperatur zwischen 0°C und Rückflußtemperatur
des Reaktionsgemisches, vorzugsweise zwischen Raumtemperatur
und 60°C. Als Basen kommen insbesondere Hydride,
Amide oder Alkoholate von Alkalimetallen in Betracht. Als
Lösungsmittel eignen sich aprotische und protische, wie
Alkohole, z. B. Methanol, Äthanol, Äther, z. B. Dioxan und
Säureamide, z. B. Dimethylformamid. Zweckmäßigerweise wird die
Cyclisation so durchgeführt, daß man die Ausgangsverbindung
der allgemeinen Formel IV im Lösungsmittel löst, mit der Base versetzt und
das Reaktionsgemisch während 1 bis 4 Stunden entweder bei
Raumtemperatur stehenläßt oder auf eine Temperatur bis zu
60°C erwärmt. Als reaktionsfähige funktionelle Derivate der
Verbindungen der allgemeinen Formel IV eignen sich insbesondere deren
niedere Alkylester, z. B. deren Methylester.
Nach der Verfahrensweise c) wird eine Verbindung der allgemeinen
Formel V alkyliert. Diese Alkylierung wird zweckmäßigerweise
so durchgeführt, daß man die Ausgangsverbindung der allgemeinen
Formel V in einem aprotischen Lösungsmittel, wie Acetonitril,
Dioxan oder Dimethylformamid, löst, mit einem Alkalimetallamid
oder -hydrid in das Alkalimetallsalz überführt und dann durch
Behandeln mit einem Alkylierungsmittel, insbesondere einem
Alkylhalogenid oder -sulfat, in die entsprechende Verbindung
der allgemeinen Formel I überführt. Temperatur und Druck sind für dieses
Verfahren nicht kritisch, so daß die Reaktion der Einfachheit
halber vorzugsweise bei Raumtemperatur und Atmosphärendruck
durchgeführt wird.
Die für Verfahrensweise a) benötigten Ausgangsstoffe
der allgemeinen Formel II können gemäß dem nachfolgenden Reaktionsschema
hergestellt werden.
In diesem Schema bedeutet Hal Halogen, und A, R und R₁
haben die in den Ansprüchen 1 und 5 genannte Bedeutung.
Von den Verbindungen der allgemeinen Formel VI sind die 3-Chlor-thiophen-2-carbonsäure
sowie die 4-Brom-thiophen-3-carbonsäure bekannt,
wobei erstere auf relativ komplizierte Weise hergestellt
wurde. Eine einfachere Methode zur Herstellung von 3-Chlor-thiophen-2-carbonsäure
besteht darin, daß man den bekannten 3-
Hydroxythiophen-2-carbonsäure-methylester in einem inerten, über
80°C siedenden Lösungsmittel, wie Chloroform oder Dioxan, mit
einem Chlorierungsmittel, wie Phosphorpentachlorid, intermediär
in das 3-Chlor-thiophen-2-carbonsäurechlorid überführt und
dieses zur entsprechenden Säure hydrolysiert. In analoger Weise
können auch substituierte 3-Chlor-thiophen-2-carbonsäuren (Verbindungen
der allgemeinen Formel VI, worin Hal Chlor bedeutet, A mit den
beiden Kohlenstoffatomen die Gruppe
bildet, worin
R₃ und/oder R₄ von Wasserstoff verschieden ist)
hergestellt werden. Obwohl zur Herstellung einer
Verbindung der allgemeinen Formel VII grundsätzlich auch eine Bromverbindung
z. B. die bekannte 4-Brom-thiophen-3-carbonsäure als Ausgangsmaterial
eingesetzt werden kann, empfiehlt sich die Verwendung
der entsprechenden Chlorverbindung. Die 4-Chlor-thiophen-3-carbonsäure,
welche in der Literatur nicht beschrieben
ist, kann ausgehend vom bekannten 3-Ketothiophen-4-carbonsäuremethylester
hegestellt werden, indem man diesen mittels Phosphorpentachlorid
unter Aromatisieren in 4-Chlor-thiophen-3-
carbonsäurechlorid überführt und dieses zur entsprechenden
Säure hydrolysiert. In analoger Weise können auch substituierte
4-Chlor-thiophen-3-carbonsäuren (Verbindungen der Formel VI,
worin Hal Chlor bedeutet, A mit den beiden Kohlenstoffatomen
die Gruppe
bildet, worin R₃ und/oder R₄ von
Wasserstoff verschieden ist) hergestellt werden.
Die Überführung einer Halothiophencarbonsäure entsprechend
der allgemeinen Formel VI in ein Kaliumsalz einer Sulfo-thiophencarbonsäure
der allgemeinen Formel VII erfolgt nach an sich bekannten
Methoden durch Umsetzen der Verbindung der allgemeinen Formel VI mit
Natriumhydrogensulfit in Gegenwart eines Kupfer(I)salz-
Katalysators, insbesondere Kupfer(I)chlorid, und Umsetzen des
erhaltenen Reaktionsproduktes mit Kaliumchlorid. Beim Umsatz
mit Natriumhydrogensulfid sollte zur Erzielung optimaler
Ausbeuten eine Temperatur von 143°C eingehalten werden.
Die Überführung der Verbindung der allgemeinen Formel VII in die
freie Säure der allgemeinen Formel VIII erfolgt nach an sich bekannter
Weise, z. B. mit einem starken Ionenaustauscher.
Die Veresterung der Säure der allgemeinen Formel VIII zum Ester
der allgemeinen Formel IX erfolgt autokatalytisch (Anwesenheit der
Sulfogruppe) in einem Alkohol/Chloroform-Gemisch. Zur Bildung
des Methylesters wird die Säure in Methanol/Chloroform gelöst
und das Reaktionsgemisch zum Siedepunkt des ternären Azeotrops
(Methanol/Chloroform/Reaktionswasser) erhitzt.
Die Überführung einer Verbindung der allgemeinen Formel IX in das
Säurehalogenid der allgemeinen Formel X erfolgt in an sich bekannter Weise
mit einem Halogenierungs-, vorzugsweise Chlorierungsmittel,
wie Thionylchlorid oder Phosphorpentachlorid. Die Chlorierung
mit Thionylchlorid kann ohne Lösungsmittel durch Rückflußerhitzen
erfolgen. Bei Verwendung von Phosphorpentachlorid kann
in Gegenwart eines inerten Lösungsmittels, wie Chloroform,
Tetrachlorkohlenstoff, Dioxan, und bei einer Temperatur
zwischen 50°C und Rückflußtemperatur des Reaktionsgemisches
gearbeitet werden.
Die Verbindung der allgemeinen Formel X kann aber auch ausgehend von
einem Kaliumsalz einer Sulfo-thiophen-carbonsäure entsprechend
der allgemeinen Formel VII über eine Verbindung der allgemeinen Formel XI hergestellt
werden. Hierzu wird das erwähnte Kaliumsalz z. B. mit 2 Mol Phosphorpentachlorid
und in Gegenwart von Phosphoroxychlorid als
Lösungsmittel bei einer Temperatur zwischen 30°C und dem
Siedepunkt von Phosphoroxychlorid umgesetzt. Anstelle von
Phosphoroxychlorid kann aber auch ein inertes organisches
Lösungsmittel, wie Dioxan, Chloroform, Tetrachlorkohlenstoff,
Benzol, Toluol und dgl. verwendet werden.
Die Veresterung der Verbindung der allgemeinen Formel XI zum entsprechenden
Ester der allgemeinen Formel X erfolgt mit dem entsprechenden
Alkohol, insbesondere Methanol, bei einer Temperatur zwischen
Raumtemperatur und Rückflußtemperatur. Als Lösungsmittel kann
der Alkohol oder ein inertes Lösungsmittel, wie Chloroform,
Tetrachlorkohlenstoff, Dioxan oder Benzol, dienen.
Vom Zwischenprodukt der allgemeinen Formel X aus kann man auf zwei
verschiedenen Wegen zum Ausgangsmaterial der allgemeinen Formel II gelangen.
Der eine Weg führt über die Verbindungen der allgemeinen Formeln XII und
XIII und der andere über die Verbindungen der allgemeinen
Formel XV, gegebenenfalls über die Verbindungen
der allgemeinen Formel XIV.
Nach dem ersterwähnten Weg wird eine Verbindung der allgemeinen
Formel X in an sich bekannter Weise mit einem Glycinalkylesterhydrochlorid,
vorzugsweise Glycinäthylesterhydrochlorid, umgesetzt.
Die Umsetzung erfolgt vorzugsweise in Gegenwart eines
inerten Lösungsmittels, wie Pyridin, Chloroform, Dioxan,
Methylenchlorid, Benzol oder Tetrachlorkohlenstoff, und bei
Raumtemperatur. Die auf diese Weise erhaltene Verbindung der allgemeinen
Formel XII wird bei einer Temperatur zwischen 40 und 65°C in
Äthanol mit einem Alkali- oder Erdalkaliäthylat, insbesondere
Natriumäthylat zur Verbindung der allgemeinen Formel XIII, worin R Äthyl
bedeutet, cyclisiert. Die Alkylierung zum Ausgangsmaterial der allgemeinen
Formel II erfolgt in an sich bekannter Weise, zweckmäßigerweise
in einem polaren aprotischen Lösungsmittel, wie Dimethylformamid,
Dimethylsulfoxid oder Hexametapol, mit einem
Alkylierungsmittel, wie einem Alkylhalogenid oder einem
Dialkylsulfat, bei einer Temperatur zwischen 0°C und Raumtemperatur.
Nach dem zweiten Weg wird eine Verbindung der allgemeinen Formel X
entweder erst zu einer Verbindung der allgemeinen Formel XIV aminoalkyliert
und dann in die Verbindung der allgemeinen Formel XV überführt oder die Verbindung der allgemeinen Formel X
wird direkt in die Verbindung der allgemeinen Formel XV überführt. In beiden Fällen
wird die erhaltene Verbindung der allgemeinen Formel XV zur Verbindung
der allgemeinen Formel II cyclisiert.
Die Aminoalkylierung einer Verbindung der allgemeinen Formel X erfolgt
in an sich bekannter Weise durch Umsetzen mit einem
Alkylamin in Gegenwart eines inerten organischen Lösungsmittels,
wie Chloroform, Methylenchlorid, Tetrachlorkohlenstoff,
Benzol oder Dioxan und bei Raumtemperatur.
Zur Herstellung der Verbindung der allgemeinen Formel XV wird eine
so erhaltene Verbindung der allgemeinen Formel XIV in an sich bekannter
Weise in Gegenwart eines polaren aprotischen Lösungsmittels,
wie Dimethylformamid, Dimethylsulfoxid oder Hexametapol®, mit
einer Verbindung der allgemeinen Formel
X-CH₂-COO-R (XVI)
worin R die in Anspruch 5 genannte Bedeutung hat und
X Halogen bedeutet,
umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt zweckmäßigerweise bei einer Temperatur zwischen 0°C und Raumtemperatur.
umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt zweckmäßigerweise bei einer Temperatur zwischen 0°C und Raumtemperatur.
Andererseits erhält man in an sich bekannter Weise eine
Verbindung der allgemeinen Formel XV, in dem man eine Verbindung der allgemeinen
Formel X mit einer Verbindung der Formel
worin R und R₁ die in den Ansprüchen 1 und 5 genannte Bedeutung haben,
oder einem Säure-Additionssalz davon umsetzt.
oder einem Säure-Additionssalz davon umsetzt.
Die Umsetzung erfolgt zweckmäßigerweise bei Raumtemperatur.
Beim Einsatz eines Säureadditionssalzes einer Verbindung
der allgemeinen Formel XVII wird zweckmäßigerweise in Pyridin gearbeitet.
Anstelle eines Säure-Additionssalzes können aber auch 2 Mol
an freiem Amin verwendet werden, in welchem Falle man bevorzugt
in Dioxan, Methylenchlorid, Benzol oder Tetrachlorkohlenstoff
arbeitet.
Die Cyclisation einer Verbindung der allgemeinen Formel XV zum Ausgangsmaterial
der allgemeinen Formel II erfolgt zweckmäßig bei einer
Temperatur von Raumtemperatur bis 65°C mittels eines Alkali-
oder Erdalkali-methylates oder -äthylates, vorzugsweise Natriummethylat
oder Natriumäthylat in Gegenwart von Methanol oder
Äthanol.
Die Verbindungen der allgemeinen Formeln XVI und XVII sind bekannt oder
können in an sich bekannter Weise hergestellt werden.
Die für Verfahrensweise b) als Ausgangsverbindungen verwendbaren
niederen Alkylester von Säuren der allgemeinen Formel IV können
erhalten werden, indem man ein Amin der allgemeinen Formel III mit Chloracetylchlorid
umsetzt und das erhaltene Produkt der Formel
worin R₂ die in Anspruch 1 genannte Bedeutung hat,
mit einer Verbindung der allgemeinen Formel XIV umsetzt. Andere reaktionsfähige funktionelle Derivate von Säure der allgemeinen Formel IX können in an sich bekannter Weise aus den erhaltenen Estern hergestellt werden.
mit einer Verbindung der allgemeinen Formel XIV umsetzt. Andere reaktionsfähige funktionelle Derivate von Säure der allgemeinen Formel IX können in an sich bekannter Weise aus den erhaltenen Estern hergestellt werden.
Die für Verfahrensweise c) benötigten Ausgangsstoffe der alllgemeinen
Formel V können durch Umsetzen einer Verbindung der allgemeinen Formel XIII
mit einem Amin der allgemeinen Formel III erhalten werden.
Die Verbindungen der allgemeinen Formel I haben eine
antiinflammatorische, analgetische und antirheumatische
Wirkung. Diese wertvollen pharmakologischen Eigenschaften
können unter Verwendung von Standardmethoden bestimmt werden,
beispielsweise im bekannten Kaolin-Pfotenödemtest (an der
Ratte). In diesem Test wird in der rechten Hinterpfote der
Ratte durch intradermale Injektion von 0,1 ml einer 10%igen
Kaolinsuspension (bolus alba) eine akute lokale Entzündung
erzeugt. Die zu untersuchende Substanz wird auf oralem Wege
verabreicht, und die folgenden Parameter werden gemessen:
- 1. Durchmesser der Pfote in mm (als Ausdruck der Heftigkeit der Entzündung);
- 2. Druck (in g) auf die Pfote (zur Ermittlung der Schmerzschwelle).
½ Stunde vor und 3½ Stunden nach der Kaolininjektion
wird die zu untersuchende Substanz verabreicht, und 4 Stunden
nach der Kaolin-Injektion werden die oben erwähnten Parameter
gemessen. Der ödemhemmende Effekt wird in Prozenten angegeben,
basierend auf der Differenz der Ödemintensität
zwischen unbehandelten und mit der zu untersuchenden Substanz
behandelten Tieren, die antinoziceptive Aktivität durch die
prozentuale Erhöhung der Schmerzschwelle.
In diesem Test zeigt das 4-Hydroxy-2-methyl-N-2-
thiazolyl-2H-thieno[2,3-e]-1,2-thiazin-3-carboxamid-1,1-dioxid
[LD₅₀ etwa 900 mg/kg, p.o. (Maus)] bei einer Dosierung von
3 mg/kg p.o. eine 27%ige Ödemhemmung und eine 4%ige Erhöhung
der Schmerzschwelle und bei einer Dosierung von 10 mg/kg p.o.
eine 43%ige Ödemhemmung und eine 23%ige Erhöhung der Schmerzschwelle.
Die Verbindungen der allgemeinen Formel I besitzen qualitativ
eine ähnliche Wirkung wie Phenylbutazon, welches für seine
therapeutische Verwendung und Eigenschaften bekannt ist.
Die Verbindungen der allgemeinen Formel I können als Heilmittel,
z. B. in Form pharmazeutischer Präparate Verwendung finden,
welche sie in Mischung mit einem für die enterale oder
parenterale Applikation geeigneten, pharmazeutischen,
organischen oder anorganischen inerten Trägermaterial, wie
z. B. Wasser, Gelatine, Gummi arabicum, Milchzucker, Stärke,
Magnesiumstearat, Talk, pflanzliche Öle, Polyalkylenglykole,
Vaselin usw. enthalten. Die pharmazeutischen Präparate
können in fester Form, z. B. als Tabletten, Drag´es, Suppositorien,
Kapseln, in halbfester Form, z. B. als Salben, oder
in flüssiger Form, z. B. als Lösungen, Suspensionen oder
Emulsionen, vorliegen. Gegebenenfalls sind sie sterilisiert
und/oder enthalten Hilfsstoffe, wie Konservierungs-, Stabilisierungs-
oder Emulgiermittel, Salze zur Veränderung des
osmotischen Druckes oder Puffer. Sie können auch noch andere
therapeutisch wertvolle Stoffe enthalten.
Die nachfolgenden Beispiele, in welchen alle Temperaturen
in Celsiusgraden angegeben sind, erläutern die Erfindung.
52,1 g Phosphorpentachlorid werden in 600 ml abs. Tetrachlorkohlenstoff
gelöst und zum Sieden erhitzt, worauf während
3 Stunden eine Lösung von 15,8 g 3-Hydroxy-2-methoxycarbonylthiophen
in 200 ml Tetrachlorkohlenstoff zugetropft wird. Es
wird 13 Stunden am Rückfluß gekocht, dann wird der Tetrachlorkohlenstoff
abdestilliert und das Reaktionsgemisch im
Vakuum bis fast zur Trockene eingedampft. Unter Kühlen werden
450 ml Wasser zugetropft, worauf man zum Sieden erhitzt und
dann abkühlen läßt. Das ausgefallene Produkt wird abgesaugt
und in einer Lösung von 25 g Natriumhydrogencarbonat mit 10 g
Aktivkohle aufgekocht, worauf die Aktivkohle abgesaugt und
die erkaltete Lösung mit Salzsäure angesäuert wird, wobei man
3-Chlor-thiophen-2-carbonsäure vom Smp. 185-186° erhält.
In einem Glasautoklaven werden 8,6 g 3-Chlorthiophen-
2-carbonsäure in 23 ml 2,1 g Natriumhydroxid enthaltendem
Wasser gelöst, worauf eine Lösung von 5,6 g Natriumhydrogensulfit
in 16 ml Wasser zugegeben und die Lösung mit 30%iger
Natronlauge gerade alkalisch gemacht wird. Dann wird mit
0,43 g Kupfer(I)chlorid versetzt und 16 Stunden auf 143°
erhitzt. Nach dem Erkalten wird das rote Kupferoxid abgesaugt.
Hierauf wird mit 7 ml konz. Salzsäure angesäuert, wobei nicht
umgesetztes Ausgangsmaterial ausfällt, das durch Auschütteln
mit Methylenchlorid entfernt wird. Die saure Lösung wird unter
Erwärmen mit 12 g Kaliumchlorid versetzt, wobei sich nach
Kühlen auf 0° das Kaliumsalz der 3-Sulfo-thiophen-2-carbonsäure
in farblosen Kristallen abscheidet.
8,2 g des obigen Kaliumsalzes der 3-Sulfo-thiophen-2-
carbonsäure werden in 50 ml Wasser gelöst. Diese Lösung wird
durch eine Ionenaustauschersäule, die mit Protonen beladen ist,
fließen gelassen, wobei so lange mit Wasser nachgespült wird,
bis der pH-Wert der ausfließenden Lösung 5 beträgt. Die
Lösung wird im Vakuum zur Trockene eingedampft, und der
kristalline Rückstand, bestehend aus 3-Sulfo-thiophen-2-carbonsäure,
wird aus wenig Wasser umkristallisiert.
7,6 g 3-Sulfo-thiophen-2-carbonsäure werden in 140 ml
abs. Methanol und 65 ml abs. Chloroform gelöst und am Rückfluß
gekocht, wobei das Reaktionswasser als ternäres Azeotrop
(Chloroform, Methanol, Wasser) über eine Füllkörperkolonne
(1 m) abdestilliert wird. Dann wird im Vakuum abgedampft.
Zur Entfernung von Spuren Methanol wird der Rückstand
mit 100 ml Chloroform versetzt, worauf bei Normaldruck eingedampft
wird. Das verbleibende braune Öl, bestehend aus
3-Sulfo-thiophen-2-carbonsäuremethylester, kristallisiert nach
dem Erkalten sofort aus. Die Kristalle sind jedoch hygroskopisch
und zerfließen an der Luft.
7,4 g roher 3-Sulfo-thiophen-2-carbonsäuremethylester
werden in 50 ml Thionylchlorid gelöst und 16 Stunden Rückfluß
gekocht. Dann wird im Vakuum zur Trockene eingedampft, worauf
das verbleibende hellgelbe Öl, bestehend aus 3-Chlorsulfonyl-
thiophen-2-carbonsäuremethylester, mit Petroläther zur Kristallisation
gebracht wird.
20 g 3-Chlorsulfonyl-thiophen-2-carbonsäuremethylester
werden in abs. Chloroform gelöst, worauf 21 g Sarcosinäthylester
während 10 Minuten zugetropft werden. Dabei erwärmt sich
das Reaktionsgemisch auf 50°. Nach 20 Minuten wird abgekühlt,
je einmal mit Wasser, 0,5n Salzsäure und Bicarbonatlösung geschüttelt,
getrocknet und eingedampft. Das zurückbleibende
Öl, bestehend aus 3-(N-Carboäthoylmethyl-N-methyl-sulfamoyl)-
thiophen-2-carbonsäuremethylester, wird mit Äthanol zur
Kristallisation gebracht; Smp. 84-85°.
3,2 g 3-(N-Carboäthoylmethyl-N-methyl-sulfamoyl)-thiophen-2-carbonsäuremet-hylester
werden in der Kälte in 42 ml 1n
methanolischer Natriummethylatlösung unter Stickstoffstrom
suspendiert. Nach 15minütigem Rühren liegt eine klare Lösung
vor. Es wird 20 Minuten am Rückfluß erhitzt, dann abgekühlt,
neutralisiert und im Vakuum eingedampft. Der Rückstand wird
in Methylenchlorid aufgenommen, je einmal mit Wasser und
Bicarbonatlösung geschüttelt, getrocknet und eingedampft. Der
Rückstand, bestehend aus 3-Carbomethoxy-4-hydroxy-2-methyl-2H-
thieno[2,3-e]-1,2-thiazin-1,1-dioxid, wird mit Methanol zur
Kristallisation gebracht, Smp. 193-195°.
1,9 g 3-Carbomethoxy-4-hydroxy-2-methyl-thieno[2,3-e]-
1,2-thiazin-1,1-dioxid werden gemeinsam mit 0,9 g 2-Amino-
thiazol in 250 ml abs. Xylol suspendiert und 7 Stunden am
Rückfluß erhitzt, wobei 150 ml Xylol langsam abdestilliert
werden. Dann wird das restliche Xylol im Vakuum abgedampft.
Der kristalline Rückstand, bestehend aus 4-Hydroxy-2-methyl-
N-2-thiazolyl-2H-thieno[2,3-e]-1,2-thiazin-3-carboxamid-1,1-
dioxid, wird aus Äthanol umkristallisiert, Smp. 217° (Zers.).
50 g (0,203 Mol) Mono-Kaliumsalz der 3-Sulfothiophen-2-
carbonsäure werden in 250 ml Phosphoroxychlorid suspendiert,
und unter Rühren werden 85 g (0,406 Mol) Phosphorpentachlorid
zugegeben (heftige HCl-Entwicklung setzt ein). Dann wird
noch 90 Minuten auf dem Wasserbad unter Rühren erhitzt, auf
Raumtemperatur abgekühlt, von anorganischen Salzen abgesaugt
und das Phosphoroxychlorid im Vakuum so gut wie möglich
abdestilliert. Der ölige Rückstand wird zur Entfernung von
noch vorhandenen, anorganischen Salzen in 400 ml trockenem
Chloroform gelöst, filtriert und eingedampft. Der ölige Rückstand,
bestehend aus 3-Chlorsulfonyl-thiophen-2-carbonsäurechlorid,
kristallisiert beim Abkühlen aus und wird ohne
weitere Reinigung in die nächste Stufe eingesetzt.
48 g (0,196 Mol) des so erhaltenen 3-Chlorsulfonyl-
thiophen-2-carbonsäurechlorids werden in 500 ml abs. Chloroform
gelöst, 9,6 g (0,3 Mol) abs. Methanol zugegeben und 3 Stunden
rückflußerhitzt (bis zum Ende der HCl-Entwicklung). Dann
wird im Vakuum zur Trockene eingedampft, wobei der aus reinem
3-Chlorsulfonyl-thiophen-2-carbonsäuremethylester bestehende
Rückstand auskristallisiert. Das Rohprodukt kann in die
nächste Stufe eingesetzt werden.
43,5 g (0,18 Mol) des so erhaltenen 3-Chlorsulfonyl-
thiophen-2-carbonsäure-methylesters werden in 450 ml abs.
Chloroform gelöst und bei 10° so lange getrocknetes Methylamin
eingeleitet, bis ein angefeuchtetes pH-Papier mit der
Lösung alkalische Reaktion zeigt. Dann wird noch 2 Stunden
bei Raumtemperatur nachreagieren gelassen, wobei die Lösung
immer alkalisch bleiben soll. Hierauf wird mit 500 ml Wasser
und 500 ml 5%iger Natriumhydrogencarbonatlösung ausgeschüttelt
(die wäßrigen Phasen werden jeweils einmal mit
Chloroform rückgeschüttelt), die vereinigten organischen
Phasen mit Natriumsulfat getrocknet und eingedampft. Der
kristalline Rückstand wird zur Reinigung mit Äther digeriert.
Man erhält 3-Methylsulfamoyl-thiophen-2-carbonsäuremethylester
vom Schmelzpunkt 115-122°.
43,5 g (0,184 Mol) des so erhaltenen 3-Methylsulfamoyl-
thiophen-2-carbonsäure-methylesters werden in 400 ml abs.
Dimethylformamid gelöst und bei 0° zu einer gerührten Suspension
von 4,5 g (0,187 Mol) Natriumhydrid in 50 ml abs.
Dimethylformamid während 1 Stunde zugetropft. Dann werden bei
0-5° (unter Kühlen) 40 g (0,187 Mol) Jodessigsäureäthylester
gelöst, in 50 ml abs. Dimethylformamid während 2 Stunden zugetropft
und 1 Stunde nachreagieren gelassen (bis ein angefeuchtetes
pH-Papier 7-8 zeigt). Dann wird im Vakuum eingedampft,
der Rückstand mit 300 ml 0,5n Salzsäure und 300 ml
Methylenchlorid aufgenommen, die organische Phase abgetrennt,
die wäßrige Phase zweimal mit wenig Methylenchlorid nachgeschüttelt
und die vereinigten organischen Phasen zweimal
mit je 100 ml 5%igen Natriumhydrogencarbonatlösung ausgeschüttelt
(die wäßrigen Phasen werden je einmal mit wenig
Methylenchlorid rückgeschüttelt). Die vereinigten organischen
Phasen werden mit Natriumsulfat getrocknet und eingedampft.
Der kristalline Rückstand wird zur Reinigung mit wenig kaltem
Äthanol digeriert. Man erhält 3-[(N-Äthoxycarbonylmethyl)-
N-methyl]-sulfamoyl-thiophen-2-carbonsäuremethylester vom
Schmelzpunkt 83-85°.
13,2 g (0,041 Mol) des so erhaltenen 3-[(N-Äthoxycarbonylmethyl)-N-methyl]-sulfamoyl-thiophen-2-carbonsäu-remethylester
werden in der Kälte in 42 ml 1n methanolischer
Natriummethylatlösung in Stickstoffatmosphäre suspendiert,
wobei sich innerhalb von 15 Minuten Rühren alles löst. Hierauf
wird 25 Minuten rückflußerhitzt, abgekühlt, mit konz. Salzsäure
neutralisiert und im Vakuum eingedampft. Der Rückstand
wird in Methylenchlorid aufgenommen, je einmal mit Wasser und
5%iger Natriumhydrogencarbonatlösung ausgeschüttelt, getrocknet
und eingedampft. Der kristalline Rückstand wird mit
wenig Methanol zur Reinigung digeriert. Man erhält 4-Hydroxy-
3-methoxycarbonyl-2-methyl-2H-thieno[2,3-e]-1,2-thiazin-1,1-
dioxid vom Schmelzpunkt 193-195°, welches wie im letzten Teil
von Beispiel 1 beschrieben durch Umsetzen mit 2-Aminothiazol
in das 4-Hydroxy-2-methyl-N-2-thiazolyl-2H-thieno[2,3-e]-
1,2-thiazin-3-carboxamid-1,1-dioxid vom Schmelzpunkt 217°
(Zers.) überführt werden kann.
50 g (0,203 Mol) Mono-Kaliumsalz der 3-Sulfothiophen-2-
carbonsäure werden in 250 ml Phosphoroxychlorid suspendiert,
und unter Rühren werden 85 g (0,406 Mol) Phosphorpentachlorid
zugegeben (heftige HCl-Entwicklung setzt ein). Dann wird
noch 90 Minuten auf dem Wasserbad unter Rühren erhitzt, auf
Raumtemperatur abgekühlt, von anorganischen Salzen abgesaugt
und das Phosphoroxychlorid im Vakuum so gut wie möglich
abdestilliert. Der ölige Rückstand wird zur Entfernung von
noch vorhandenen anorganischen Salzen in 400 ml trockenem
Chloroform gelöst, filtriert und eingedampft. Der ölige
Rückstand, bestehend aus 3-Chlorsulfonyl-thiophen-2-carbonsäurechlorid,
kristallisiert beim Abkühlen aus und wird ohne
weitere Reinigung in die nächste Stufe eingesetzt.
48 g (0,196 Mol) des so erhaltenen 3-Chlorsulfonyl-
thiophen-2-carbonsäurechlorids werden in 500 ml abs. Chloroform
gelöst, 9,6 g (0,3 Mol) abs. Methanol zugegeben und
3 Stunden rückflußerhitzt (bis zum Ende der HCl-Entwicklung).
Dann wird im Vakuum zur Trockene eingedampft, wobei der aus
reinem 3-Chlorsulfonyl-thiophen-2-carbonsäuremethylester bestehende
Rückstand auskristallisiert. Das Rohprodukt kann in
die nächste Stufe eingesetzt werden.
2,41 g (10 mMol) des so erhaltenen 3-Chlorsulfonyl-
thiophen-2-carbonsäuremethylesters werden zusammen mit 1,53 g
Sarcosinäthylesterhydrochlorid in 10 ml abs. Pyridin verteilt
und bei Raumtemperatur gerührt. Nach 2 Stunden wird auf
50 ml eiskalte 2n Salzsäure gegossen und fünfmal mit je
20 ml Methylenchlorid extrahiert. Die vereinigten organischen
Phasen werden mit Natriumsulfat getrocknet, filtriert und
eingedampft. Der kristalline Rückstand wird mit wenig eiskaltem
Äthanol digeriert.
13,2 g (0,041 Mol) des so erhaltenen 3-[(N-Äthoxy-
carbonylmethyl)-N-methyl]-sulfamoyl-thiophen-2-carbonsäuremethyleste-rs
werden in der Kälte in 42 ml 1n methanolischer
Natriummethylatlösung in Stickstoffatmosphäre suspendiert,
wobei sich innerhalb von 15 Minuten Rühren alles löst.
Hierauf wird 25 Minuten rückflußerhitzt, abgekühlt, mit konz.
Salzsäure neutralisiert und im Vakuum eingedampft. Der Rückstand
wird in Methylenchlorid aufgenommen, je einmal mit
Wasser und 5%iger Natriumhydrogencarbonatlösung ausgeschüttelt,
getrocknet und eingedampft. Der kristalline Rückstand wird mit
wenig Methanol zur Reinigung digeriert. Man erhält 4-Hydroxy-
3-methoxycarbonyl-2-methyl-2H-thieno[2,3-e]-1,2-thiazin-1,1-
dioxid vom Schmelzpunkt 193-195°, welches wie im letzten
Teil des Beispiels 1 beschrieben durch Umsetzen mit 2-Aminothiazol
in das 4-Hydroxy-2-methyl-N-2-thiazolyl-2H-thieno[2,3-e]-1,2-
thiazin-3-carboxamid-1,1-dioxid vom Schmelzpunkt 217° (Zers.)
überführt werden kann.
12,03 g (0,05 Mol) 3-Chlorsulfonyl-thiophen-2-carbonsäuremethylester
und 7 g Glycinäthylesterhydrochlorid
(0,05 Mol) werden in 50 ml absolutem Pyridin suspendiert,
wobei sich innerhalb von 30 Minuten alles löst. Es wird noch
5 Stunden bei Raumtemperatur gerührt und anschließend das
Pyridin abdestilliert. Der Rückstand wird in 50 ml 2n Salzsäure
und 50 ml Methylenchlorid aufgenommen, die organische
Phase abgetrennt, die wäßrige Schicht viermal mit wenig
Methylenchlorid nachgeschüttelt, die vereinigten organischen
Phasen mit Wasser gewaschen und mit Natriumsulfat unter Zusatz
von Aktivkohle getrocknet. Nach dem Filtrieren wird eingedampft;
der ölige Rückstand enthaltend 3-(N-Äthoxycarbonylmethyl)-sulfamoyl-thiophen-2-carbonsäuremethylest-er
kann ohne weitere Reinigung in die nächste Stufe eingesetzt werden.
Zu einer Lösung von 1,38 g Natrium (0,06 Mol) in 20 ml
absolutem Äthanol wird bei 40° eine Lösung von 9,22 g
(0,03 Mol) des gemäß oben erhaltenen 3-(N-Äthoxycarbonylmethyl)-sulfamoyl-thiophen-2-carbonsäureäthyleste-rs
in 10 ml
Äthanol zugegeben und auf 60-65° erwärmt. Es wird noch
2 Stunden bei dieser Temperatur gerührt, anschließend auf
100 ml eiskalte 2n Salzsäure gegossen und mit wenig Methylenchlorid
mehrmals ausgeschüttelt. Die vereinigten organischen
Extrakte werden zweimal mit je 20 ml 5%iger Natriumacetatlösung
und dann viermal mit je 25 ml 10%iger Natriumcarbonatlösung
ausgeschüttelt. Durch Trocknen und Eindampfen der
organischen Phase können 2,5 g an Ausgangsmaterial zurückgewonnen
werden. Die vereinigten Carbonatextrakte werden mit
Salzsäure angesäuert und mit Methylenchlorid ausgeschüttelt.
Nach dem Trocknen mit Natriumsulfat wird das Lösungsmittel
abdestilliert und der kristalline Rückstand mit wenig Äther
digeriert. Man erhält 3-Äthoxycarbonylmethyl-4-hydroxy-2H-
thieno[2,3-e]-1,2-thiazin-1,1-dioxid vom Schmelzpunkt 148-
150°.
1,93 g (7 mMol) 3-Äthoxycarbonylmethyl-4-hydroxy-2H-
thieno[2,3-e]-1,2-thiazin-1,1-dioxid werden in 4 ml absolutem
Dimethylformamid gelöst und bei 0° zu einer gerührten Suspension
von 0,185 g Natriumhydrid (7,7 mMol) in 2 ml
absoultem Dimethylformamid während 30 Minuten zugetropft;
dann wird noch 1 Stunde bei Raumtemperatur gerührt. Zu der
Lösung des Natrumsalzes werden zunächst 0,53 ml (1,2 g;
8,45 mMol) und nach 30 Minuten weitere 0,25 ml (0,565 g;
4 mMol) Methyljodid zugegeben und 1 Stunde nachreagieren
gelassen. Nach Abdestillieren des Lösungsmittels wird der
Rückstand mit 30 ml 0,5n Salzsäure und 30 ml Methylenchlorid
aufgenommen, die organische Phase abgetrennt, die wäßrige
Schicht zweimal mit wenig Methylenchlorid nachgeschüttelt,
die vereinigten organischen Extrakte mit Natriumsulfat getrocknet
und eingedampft. Der kristalline Rückstand wird mit
wenig kaltem Äthanol digeriert. Man erhält 3-Äthoxycarbonylmethyl-4-hydroxy-2-methyl-2H-thieno[2,3-e]-1,2-thiaz-in-1,1-
dioxid vom Schmelzpunkt 161-163° (Kristallumwandlung bei
151-152°).
In analoger Weise wie im letzten Absatz von Beispiel 1
beschrieben kann dieses Produkt mit 2-Aminothiazol zum
4-Hydroxy-2-methyl-N-2-thiazolyl-2H-thieno[2,3-e]-1,2-thiazin-
3-carboxamid-1,1-dioxid vom Zersetzungspunkt 217° umgesetzt
werden.
Zu einer siedenden Lösung von 100 g Phosphorpentachlorid
in 250 ml abs. Tetrachlorkohlenstoff werden 25 g 3-Keto-
thiophan-4-carbonsäuremethylester, gelöst in wenig abs.
Tetrachlorkohlenstoff, während 2 Stunden zugetropft. Dann
wird noch 15 Stunden bis zur Beendigung der Chlorwasserstoff-
Entwicklung an Rückfluß gekocht und dann im Vakuum eingedampft,
wobei die Hauptmenge der Phosphorchloride vertrieben
wird. Der Rückstand wird mit Eiswasser 1 Stunde gerührt, worauf
die organische Phase abgetrennt, die wäßrige Phase noch
einmal mit Methylenchlorid ausgeschüttelt und die vereinigten
organischen Phasen mit Natriumsulfat getrocknet und dann
eingedampft werden. Das verbleibende braune Öl, bestehend
aus 4-Chlor-thiophen-3-carbonsäurechlorid, wird mit 2n
wäßriger Natronlauge bei 50° so lange erwärmt, bis eine
homogene braune Lösung entstanden ist. Diese wird einmal mit
Methylenchlorid ausgeschüttelt und mit konz. Salzsäure angesäuert,
worauf die ausfallenden Kristalle, bestehend aus
roher 4-Chlorthiophen-3-carbonsäure, abgesaugt werden. Zur
Reinigung werden die abgesaugten Kristalle in Natriumbicarbonat
gelöst und mit konz. Salzsäure wieder ausgefällt;
Smp. nach Umkristallisation aus Wasser 164°.
In einem Glasautoklaven werden 8,6 g 4-Chlorthiophen-3-
carbonsäure in 23 ml 2,1 g Natriumhydroxid enthaltendem
Wasser gelöst, worauf eine Lösung von 5,6 g Natriumhydrogensulfit
in 16 ml Wasser zugegeben und die Lösung mit 30%iger
Natronlauge gerade alkalisch gemacht wird. Dann wird mit
0,43 g Kupfer(I)chlorid versetzt und 16 Stunden auf
143° erhitzt. Nach dem Erkalten wird das rote Kupferoxid abgesaugt.
Das Filtrat wird mit 7 ml konz. Salzsäure angesäuert,
wobei nicht umgesetztes Ausgangsmaterial ausfällt, das durch
Ausschütteln mit Äther entfernt wird. Die saure Lösung wird
unter Erwärmen mit 12 g Kaliumchlorid versetzt, wobei sich
nach Kühlen auf 0° das Kaliumsalz der 4-Sulfothiophen-3-
carbonsäure in farblosen Kristallen abscheidet. Dieses wird
in 50 ml Wasser gelöst und die Lösung durch eine Ionenaustauschersäule,
die mit Protonen beladen ist, fließen gelassen,
wobei so lange mit Wasser nachgespült wird, bis der pH-Wert
der ausfließenden Lösung 5 beträgt. Das Eluat wird im Vakuum
zur Trockene eingedampft und so die 4-Sulfothiophen-3-carbonsäure
als kristalliner Rückstand erhalten. Smp. (aus Wasser)
154°.
7,6 g 4-Sulfothiophenyl-3-carbonsäure werden in 140 ml
abs. Methanol und 65 ml abs. Chloroform gelöst am Rückfluß
gekocht, wobei das Reaktionswasser als ternäres Azeotrop
(Chloroform, Methanol, Wasser) über eine Füllkörperkolonne
(1 m) abdestilliert wird. Dann wird im Vakuum eingedampft.
Zur Entfernung von Spuren Methanol wird der Rückstand mit
100 ml Chloroform versetzt, worauf die Lösung bei Normaldruck
eingedampft wird. Das verbleibende braune Öl, bestehend
aus 4-Sulfothiophen-3-carbonsäuremethylester, kristallisiert
nach dem Erkalten sofort aus (an der Luft zerfließende
hygroskopische Kristalle).
7,4 g roher 4-Sulfothiophen-3-carbonsäuremethylester
werden in 50 ml Thionylchlorid gelöst und 16 Stunden am Rückfluß
gekocht. Dann wird im Vakuum zur Trockene eingedampft
und das verbleibende hellgelbe Öl, bestehend aus 4-Chlorsulfonylthiophen-3-carbonsäuremethylester,
-mit Petroläther zur
Kristallisation gebracht; Smp. (aus Petroläther) 71°.
50 g 4-Chlorsulfonyl-thiophen-3-carbonsäuremethylester
werden in 500 ml abs. Chloroform gelöst. Unter Kühlung wird
getrocknetes Methylamin eingeleitet, bis ein angefeuchtetes
Indikatorpapier anhaltende basische Reaktion zeigt. Das ausfallende
Methylammoniumchlorid wird durch Ausschütteln mit
Wasser entfernt. Die organische Phase wird getrocknet und
eingedampft. Das verbleibende hellgelbe Öl, bestehend aus
4-(N-Methyl-sulfamoyl)-thiophen-3-carbonsäuremethylester,
kristallisiert sofort aus; Smp. 142°.
46 g 4-(N-Methyl-sulfamoyl)-thiophen-3-carbonsäuremethylester
werden in 450 ml Dimethylformamid gelöst. Die Lösung
wird auf 0° gekühlt und mit 7 g (20%iger Überschuß) Natriumhydrid
versetzt, wobei heftige Wasserstoffentwicklung erfolgt.
Die Lösung wird langsam auf Raumtemperatur erwärmt und nacheinander
mit 32,6 g getrocknetem Kaliumjodid und 21,3 g
Chloressigsäuremethylester versetzt. Die Temperatur steigt
auf 45° an, und ein weißer Niederschlag fällt aus. Das
Dimethylformamid wird anschließend abgedampft, worauf das
verbleibende gelbe Öl zwischen 0,5n Salzsäure und Methylenchlorid
verteilt wird. Die organische Phase wird mit
Bicarbonat und Wasser ausgeschüttelt, getrocknet und eingedampft.
Das verbleibende gelbe Öl, bestehend aus 4-(N-Methoxy-
carbonylmethyl-N-methyl-sulfamoyl)-thiophen-3-carbonsäuremethylester-,
kristallisiert sofort aus; Smp. aus Äthanol 124°.
41,6 g 4-(N-Methoxycarbonylmethyl-N-methyl-sulfamoyl)-
thiophen-3-carbonsäuremethylester werden in 140 ml 1n Natriummethylatlösung
aufgenommen und unter Kochen am Rückfluß gelöst.
Die Lösung färbt sich über gelb rasch tiefrot; nach
20 Minuten erfolgt Trübung der Lösung durch Niederschlagsbildung.
Es wird abgekühlt, angesäuert und im Vakuum eingedampft.
Der Rückstand wird in Methylenchlorid und Wasser aufgenommen;
die organische Phase wird mit Bicarbonatlösung und
Wasser geschüttelt und schließlich mit 0,5n gekühlter Natronlauge
extrahiert. Durch Ansäuern der wäßrigen Natronlaugelösung
wird das 4-Hydroxy-3-methoxycarbonyl-2-methyl-2H-
thieno[3,4-e]-1,2-thiazin-1,1-dioxid in Form farbloser
Kristalle erhalten; Smp. aus Methanol 190°.
0,9 g 4-Hydroxy-3-methoxycarbonyl-2-methyl-2H-thieno-
[3,4-e]-1,2-thiazin-1,1-dioxid werden gemeinsam mit 0,4 g
2-Aminothiazol in 100 ml abs. Xylol suspendiert und 4 Stunden
am Rückfluß erhitzt, wobei 70 ml Xylol langsam abdestilliert
werden. Der aus der erkaltenden Lösung ausfallende kristalline
Niederschlag, bestehend aus 4-Hydroxy-2-methyl-N-2-thiazolyl-
2H-thieno[3,4-e]-1,2-thiazin-3-carboxamid-1,1-dioxid, wird
abgesaugt; Smp. aus Äthanol 243-245° (Zers.).
94,6 g (0,384 Mol) Monokaliumsalz der 4-Sulfo-thiophen-3-
carbonsäure werden in 390 ml Phosphoroxychlorid suspendiert,
und unter Rühren werden 160,8 g (0,768 Mol) Phosphorpentachlorid
zugegeben (heftige HCl-Entwicklung setzt ein).
Dann wird noch 3 Stunden auf dem Wasserbad unter Rühren erhitzt,
auf Raumtemperatur abgekühlt, von anorganischen Salzen
abfiltriert und das Phosphoroxychlorid im Vakuum so gut wie
möglich abdestilliert. Der Rückstand wird zur Entfernung von
noch vorhandenen anorganischen Salzen in 400 ml trockenem
Chloroform gelöst, filtriert und eingedampft. Der Rückstand,
bestehend aus 4-Chlorsulfonyl-thiophen-3-carbonsäurechlorid,
kristallisiert beim Abkühlen aus und wird ohne weitere Reinigung
in die nächste Stufe eingesetzt.
44,1 g (0,18 Mol) des so erhaltenen 4-Chlorsulfonyl-
thiophen-3-carbonsäurechlorids werden in 450 ml abs. Chloroform
gelöst, 9,6 g (0,3 Mol) abs. Methanol zugegeben und
9 Stunden rückflußerhitzt (bis zum Ende der HCl-Entwicklung).
Dann wird im Vakuum zur Trockene eingedampft, wobei der
Rückstand auskristallisiert. Man erhält 4-Chlorsulfonyl-
thiophen-3-cabonsäuremethylester, welcher wie in den letzten
4 Absätzen von Beispiel 5 beschrieben in das 4-Hydroxy-2-
methyl-N-2-thiazolyl-2H-thieno[3,4-e]-1,2-thiazin-3-carboxamid-
1,1-dioxid überführt werden kann.
Bei analogem Vorgehen wie in Beispiel 1 erhält man
aus 3-Carbomethoxy-4-hydroxy-2-methyl-thieno[2,3-e]-1,2-
thiazin-1,1-dioxid durch 7stündiges Umsetzen mit 2-Pyridylamin
das 4-Hydroxy-2-methyl-N-2-pyridyl-2H-thieno[2,3-e]-1,2-
thiazin-3-carboxamid-1,1-dioxid vom Zersetzungspunkt 209-
213° (aus Xylol).
0,82 g (0,003 Mol) 3-Äthoxycarbonyl-4-hydroxy-2H-
thieno[2,3-e]-1,2-thiazin-1,1-dioxid werden gemeinsam mit
0,4 g (0,004Mol) 2-Aminothiazol in 100 ml abs. Xylol suspendiert
und zum Sieden erhitzt. Während 7 Stunden werden
50 ml Lösungsmittel azeotrop mit dem entstandenen Äthanol
langsam abdestilliert, wobei nach 2 Stunden 4-Hydroxy-N-2-
thiazolyl-2H-thieno[2,3-e]-1,2-thiazin-3-carboxamid-1,1-
dioxid auszukristallisieren beginnt. Nach dem Abkühlen
wird filtriert und mit Petroläther gewaschen. Das Produkt
kann aus Xylol oder Dioxan umkristallisiert werden (Smp.
289-290°; Zers.) ist aber für die weitere Umsetzung rein
genug.
0,329 g (1 mMol) dieses Produktes werden in 2 ml abs.
Dimethylformamid gelöst und bei 0° zu einer gerührten Suspension
von 0,026 g (1,1 mMol) Natriumhydrid in 1 ml abs.
Dimethylformamid zugegeben; dann wird noch 1 Stunde bei
Raumtemperatur gerührt. Zu der Lösung des Natriumsalzes
werden 0,1 ml (0,226 g; 1,6 mMol) Methyljodid zugegeben und
1 Stunde nachreagieren gelassen. Nach Abdestillieren des
Lösungsmittels wird der Rückstand in 200 ml Methylenchlorid
und 10 ml 0,5n Salzsäure aufgenommen, die organische Phase
abgetrennt und mit insgesamt 50 ml einer 0,5%igen Natriumhydrogencarbonatlösung
ausgeschüttelt. Die wäßrige Schicht,
die jetzt das gewünschte Produkt enthält, wird mehrmals
mit Methylenchlorid rückgeschüttelt und mit Salzsäure
angesäuert. Die saure, wäßrige Phase wird mit Methylenchlorid
extrahiert, die vereinigten organischen Extrakte mit
Natriumsulfat getrocknet und eingedampft. Der kristalline
Rückstand wird mit wenig kaltem Äthanol digeriert, man
erhält 4-Hydroxy-2-methyl-N-2-thiazolyl-2H-thieno[2,3-e]-
1,2-thiazin-3-catboxamid-1,1-dioxid vom Schmelzpunkt 217°
(Zers.).
40 g (0,4 Mol) 2-Aminothiazol werden in 400 ml abs.
Dioxan gelöst und mit 100 g frisch geglühtem Kaliumcarbonat
versetzt. Dann werden portionsweise 95 ml Chloracetylchlorid
zugegeben, wobei die Temperatur auf 70° ansteigt. Es wird
dann 90 Minuten gerührt; anschließend wird auf eine eiskalte
Lösung von 150 g Kaliumcarbonat in 4000 ml Wasser gegossen,
wobei 2-Chloracetylaminothiazol ausfällt. Es wird noch
1 Stunde gerührt, dann das Produkt abgesaugt, gut mit Wasser
gewaschen und aus Äthanol umkristallisiert. Smp. 176-177°C.
0,5 g (2,12 mMol) Methylsulfamoyl-thiophen-2-carbonsäuremethylester
werden in 8 ml abs. Dimethylformamid gelöst und
bei 0° zu einer gerührten Suspension von 0,06 g Natriumhydrid
in 2 ml abs. Dimethylformamid zugegeben. Dann wird
noch 1 Stunde bei Raumtemperatur gerührt. Zu der Lösung
des Natriumsalzes werden 0,38 g (2,15 mMol) des oben erhaltenen
2-Chloracetylaminothiazol und 0,36 g (2,17 mMol)
Kaliumjodid zugegeben und noch 2 Stunden gerührt. Nach dem
Abdestillieren des Lösungsmittels wird der Rückstand in
20 ml 0,5n Salzsäure und 50 ml Methylenchlorid aufgenommen
und die wäßrige Phase mehrmals mit Methylenchlorid ausgeschüttelt.
Die vereinigten organischen Phasen werden mit
Wasser gewaschen, mit Natriumsulfat getrocknet, filtriert und
eingedampft. Man erhält 3-[N-(2-Thiazolyl-carbamoyl-methyl)-
N-methyl]-sulfamoyl-thiophen-2-carbonsäuremethylester.
0,1 g (0,27 mMol) des so erhaltenen 3-[N-(2-Thiazolyl-
carbamoyl-methyl)-N-methyl]-sulfamoyl-thiophen-2-carbonsäuremethyles-ter
werden in 5 ml abs. Dimethylformamid gelöst und
mit 0,01 g Natriumhydrid versetzt. Nach 2 Stunden Rühren kann
das gewünschte 4-Hydroxy-2-methyl-N-2-thiazolyl-2H-thieno
[2,3-e]-1,2-thiazin-3-carboxamid-1,1-dioxid dünnschichtchromatographisch
nachgewiesen werden.
Es werden in üblicher Weise Suppositorien folgender
Zusammensetzung hergestellt:
4-Hydroxy-2-methyl-N-2-thiazolyl-2H-
thieno[2,3-e]-
1,2-thiazin-3-carboxamid- 1,1-dioxid0,025 g Hydriertes Kokosnußöl1,230 g Carnaubawachs0,045 g
1,2-thiazin-3-carboxamid- 1,1-dioxid0,025 g Hydriertes Kokosnußöl1,230 g Carnaubawachs0,045 g
Es werden in üblicher Weise Tabletten folgender
Zusammensetzung hergestellt:
Pro Tablette
4-Hydroxy-2-methyl-N-2-thiazolyl-2H-
thieno[2,3-e]-
1,2-thiazin-3-carboxamid- 1,1-dioxid25,00 mg Lactose64,50 mg Maisstärke10,00 mg Magnesiumstearat 0,50 mg
1,2-thiazin-3-carboxamid- 1,1-dioxid25,00 mg Lactose64,50 mg Maisstärke10,00 mg Magnesiumstearat 0,50 mg
Es werden in üblicher Weise Kapseln folgender
Zusammensetzung hergestellt:
Pro Kapsel 4-Hydroxy-2-methyl-N-2-thiazolyl-2H- thieno[2,3-e]-
1,2-thiazin-3-carboxamid- 1,1-dioxid 50 mg Lactose125 mg Maisstärke 30 mg Talk 5 mg Gesamtgewicht210 mg
Pro Kapsel 4-Hydroxy-2-methyl-N-2-thiazolyl-2H- thieno[2,3-e]-
1,2-thiazin-3-carboxamid- 1,1-dioxid 50 mg Lactose125 mg Maisstärke 30 mg Talk 5 mg Gesamtgewicht210 mg
Durch intradermale Injektion einer Suspension von 0,5 mg
Mycobacterium butyricum in 0,1 ml Paraffinöl in die rechte
Hinterpfote von männlichen Ratten bewirkt man zuerst eine
akute Entzündung in der injizierten Pfote und dann die Entwicklung
von Polyarthritis in allen Extremitäten. Die erfindungsgemäßen Verbindungen wie die Vergleichsverbindungen
werden in Form einer Suspension
in 1%iger Natriumcarboxymethylcellulose-Lösung oral
verabreicht. Zur Bestimmung der präventiven Wirkung verabreicht
man die Wirkstoffe einmal täglich während 7 aufeinanderfolgenden
Tagen, wobei man unmittelbar nach der Injektion des
Adjuvans mit der Behandlung beginnt. Zur Bestimmung der therapeutischen
Wirkung beginnt man am 21. Tag nach der Injektion
mit der Behandlung, wobei man die zu untersuchenden Wirkstoffe
ebenfalls einmal täglich während 7 aufeinanderfolgenden Tagen
verabreicht.
Man ermittelt jeweils die entzündungshemmende Wirkung (EHW) in
der injizierten Pfote (IP) und in der nicht-injizierten Pfote (NP)
durch Ermittlung der Durchmesser der Pfoten im Vergleich zu
unbehandelten Kontrolltieren, sowie die antipolyarthritische
Wirkung (APW) durch Ermittlung der Anzahl polyarthritischer
Veränderungen im Vergleich zu unbehandelten Kontrolltieren.
In diesem Test wird die ulcerogene Wirkung der erfindungsgemäßen Verbindungen wie der Vergleichsverbindungen
an männlichen Ratten ermittelt, welche während 48 Stunden
gefastet haben. Die zu untersuchenden Substanzen werden in
Form einer Suspension in 1%iger Natriumcarboxymethylcellulose-
Lösung oral verabreicht. Man läßt die Versuchstiere dann noch
während 18 Stunden fasten, injiziert ihnen 2 ml/kg einer 2-proz.
Lösung von Evans-Blau in die Schwanzvene und tötet sie
unmittelbar danach. Die ulcerogene Wirkung wird nach der
Methode von Adami ermittelt. Die UD₅₀ ist diejenige Dosis,
welche 50% der maximalen Adami-Antwort bewirkt.
In diesem Test wird die ulcerogene Wirkung an weiblichen
Ratten ermittelt, welche Streß ausgesetzt sind. Zuerst
läßt man die Versuchstiere während 24 Stunden fasten und
verabreicht ihnen dann die erfindungsgemäßen Verbindungen wie die Vergleichsverbindungen oral
in Form einer Suspension in einem Gel von 0,5% Tragacanth
(verabreichte Volumen: 10 ml/kg). Anschließend werden die
Versuchstiere einem Kaltwasser-Streß (22,5°C) ausgesetzt;
sie können sich in einem 7 cm tiefen Wasserbad frei bewegen.
Nach 2 Stunden werden die Versuchstiere getötet und diejenigen
mit makroskopisch erkennbaren Erosionen der Magenschleimhaut
werden ausgezählt. Die UD₅₀ ist diejenige Dosis, welche in
50% der Versuchstiere Erosionen der Magenschleimhaut bewirkt.
Man verabreicht 3 freiwilligen Probanden 40 mg der erfindungsgemäßen Verbindungen wie der Vergleichsverbindungen
oral. Nach 2, 4, 8, 26, 50, 74 und 194 Stunden
werden Blutproben entnommen, welche sofort zentrifugiert
werden. Die so gewonnenen Plasmaproben werden bis zur Analyse
bei -20°C aufbewahrt. Zur quantitativen Bestimmung der Wirkstoffkonzentration
im Plasma wird dieses mit Methylenchlorid
extrahiert, der Extrakt wird eingedampft, und die Menge an
Wirkstoff im Rückstand wird mittels dünnschichtchromatographischer
Methoden bestimmt. Daraus wird dann die Halbwertzeit t ermittelt;
t ist die Zeit, nach welcher der maximale Wirkstoffspiegel im
Plasma um 50% gesunken ist.
Claims (7)
1. Thienothiazinderivate der allgemeinen Formel
worin A mit den beiden Kohlenstoffatomen die
Gruppe
bildet und
die gestrichelte Linie die im ersten Fall vorliegende
Doppelbindung anzeigt, R₁ Alkyl mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen bedeutet,
R₂ 2-Thiazolyl oder 2-Pyridyl bedeutet, und R₃ und R₄
je Wasserstoff oder Alkyl mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen bedeuten.
2. 4-Hydroxy-2-methyl-N-2-thiazolyl-2H-thieno[2,3-e]-1,2-
thiazin-3-carboxamid-1,1-dioxid.
3. 4-Hydroxy-2-methyl-N-2-thiazolyl-2H-thieno[3,4-e]-1,2-
thiazin-3-carboxamid-1,1-dioxid.
4. 4-Hydroxy-2-methyl-N-2-pyridyl-2H-thieno[2,3-e]-1,2-
thiazin-3-carboxamid-1,1-dioxid.
5. Verfahren zur Herstellung der Verbindungen gemäß
Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß man in an sich bekannter Weise
- a) eine Verbindung der allgemeinen Formel
worin R Alkyl mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen bedeutet und A und R₁
die in Anspruch 1 genannte Bedeutung haben,
mit einem Amin der allgemeinen Formel H₂N-R₂ (III)worin R₂ die in Anspruch 1 genannte Bedeutung hat, umsetzt, oder - b) ein reaktionsfähiges funktionelles Derivat einer Säure
der allgemeinen Formel
worin A, R₁ und R₂ die in Anspruch 1 genannte
Bedeutung haben,
cyclisiert, oder daß man - c) eine Verbindung der allgemeinen Formel
worin A und R₂ die in Anspruch 1 genannte
Bedeutung haben,
nieder alkyliert.
6. Pharmazeutisches Präparat, enthaltend eine
Verbindung gemäß Anspruch 1.
7. Verbindungen der allgemeinen Formel
worin entweder R⁵ und R⁶ beide Hydroxy oder beide Halogen
bedeuten oder R⁵ Halogen oder Hydroxy und R⁶
Alkoxy mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen bedeuten und A die in Anspruch 1 angegebene Bedeutung
besitzt.
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