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"Vorrichtung zum Stapeln von in einer Förderebene ankommenden Teilen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Stapeln von in einer Förderebene ankommenden
Teilen, insbesondere Platten, die mittels eines Aufzugs aufwärts transportiert werden.
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Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art (DT-GM 7 415 465) kommen
die zu stapelnden Teile auf einer Rollenbahn an. Die Rollenbahn ist in ihrem Endbereich
zu ausgebildet, daß die Zinken von paternosterartig umlaufenden Haltern zwischen
den Endrollen hindurchtreten können und beim Aufwärts laufen die auf den Endrollen
befindliche Platte mit nach oben transportieren.
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Nach Erreichen des Scheitelpunkts des Paternosters legen die Halter
beim Abwärts lauf die Platten auf eine aus Förderbändern bestehende Querfördereinrichtung,welche
die Platten dann zu dem neben der bekannten Vorrichtung stehenden Stapel transportiert
und dort ablegt. Ein wesentlicher Nachteil dieser bekannten Vorrichtung ist, daß
sie relativ aufwendig und demzufolge störanfällig und teuer ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs
erwähnten Art so auszubilden, daß sie einfach und wenig störanfällig aufgebaut ist
und dennoch die anfallendenStapelaufgaben zuverlässig löst.
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Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß an der obersten
Position des Aufzugs eine Einrichtung vorgesehen ist, die das jeweils oberste Teil
auf Träger einer Absenkeinrichtung fördert, wobei die Träger beweglich an zueinander
gegensinnig umlaufenden Transportbändern, Transportketten oder dgl. befestigt sind
und mit dem am weitesten in den lichten Zwischenraum ragenden Innenbereich einen
Abstand von dem entsprechenden Innenbereich des gegenüberliegenden Trägers aufweisen,
der kleiner als die Stapelbreite ist, wobei die beweglichen Träger von dem bereits
gebildeten Stapel zum Ablegen weiterer Teile seitlich verschiebbar sind.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind separate Betätigungsorgane
für die Steuerung der Halter entbehrlich. Dies führt zu einer wesentlichen Vereinfachung
der Stapeleinrichtung gegenüber bisher bekannten Lösungen.
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Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung sind die nach innen ragenden
Bereiche der Träger jeweils in Richtung auf das Zentrum der Absenkeinrichtung vorgespannt.
Eine solche Vorspannung hat zur Folge, daß stets sichergestellt ist, daß eine ankommende
Platte in der obersten Position der Absenkeinrichtung auf die ausgefahrenen Träger
gelangt und nicht durchfallen kann. Die Träger gelangen infolge der Vorspannung
also stets aus der nicht-tragenden Position, welche siE neben dem Stapel eingenommen
haben, wieder in ihre tragende Position, die sie von der obersten Position bis zum
Stapel einnehmen müssen.
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Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung sind die Träger Klappen,
die sich in der Stellung neben dem Stapel schuppenartig überdecken. Eine solche
Ausbildung hat zur Folge, daß die Klappenlage stets zwischen zwei Endpositionen
definiert ist, nämlicheinerseits zwischen der Trägerposition, welche die Klappen
oberhalb des Stapels annehmen und andererseits zwischen der Verschwenklage neben
dem Stapel. Dabei kann die jeweils
untere Klappe lediglich so weit
verschwenkt-werden, daß sie mit ihrer Oberkante an der Unterkante der darüberliegenden
Klappe anliegt. Dies hat zur Folge, daß beim anschließenden Aufsteigen des Förderbandes
die Klappe besonders leicht wieder in die Trägerposition schwenken kann,ohne sich
an einer benachbarten Klappe festzuhaken.
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Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist jeder Träger der Absenkeinrichtung
in nebeneinanderliegende, gegeneinander bewegliche Tragbereiche unterteilt. Eine
solche Ausbildung hat den Vorteil, daß auf der gleichen Palette zumindest zwei Stapel
ablegbar sind, von denen die Breite des einen Stapels größer als die halbe Breite
der Palette ist. Ohne eine Unterteilung der Träger in nebeneinanderliegende, gegeneinander
bewegliche Tragbereiche wäre dies nicht möglich, da in einem solchen Fall der voll
aufgestapelte erste Stapel die Träger bereits in der obersten Position zum Ablegen
der Platten verschwenken würde, so daß die Platten des zweiten Stapels nicht mehr
in die neue unterste Lage gelangen könnte. Die Unterteilung der Träger hat zur Folge,
daß die Tragbereiche im Bereich des bereits gebildeten Stapels beim Ablaufen des
ersten Stapels nach oben schwenken, während die benachbarten Tragbereiche so lange
ihre zugehörige Platte tragen, bis diese auf dem benachbarten Stapel abgelegt und
durch den benachbarten Stapel auch diese Bereiche verschwenkt werden.
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Es kann zweckmäßig sein, daß die Träger der Absenkeinrichtung jeweils
starr an den gegensinnig umlaufenden Förderbändern, Förderketten od.dgl. befestigt
und in ihrem nach innen weisenden Bereich federnd elastisch ausgebildet sind.
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Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung sind die Träger im wesentlichen
starr ausgebildet und schwenkbeweglich an den gegensinnig umlaufenden Förderbändern,
Förderketten od.dgl.
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befestigt.
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Es wird ferner vorgeschlagen, daß die Vorrichtung zum Fördern des
jeweils obersten Teils auf Träger der Absenkeinrichtung, zum Durchlaufen einstellbarer,
unterschiedlicher Verschiebewege ausgebildet ist. Dies hat zur Folge, daß Stapel
gebildet werden können, bei denen nicht sämtliche Platten miteinander-fluchten.
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Es können auf diese Weise verzahnte Stapel entweder auf einer oder
auf mehreren Paletten gebildet werden, bei denen die vorstehenden Platten-Teile
jeweils in entsprechenden Zwischenräumen des benachbarten Stapels liegen.
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Schließlich schlägt die Erfindung noch vor, daß eine Verschiebeeinrichtung
zum Versetzen der zu stapelnden Teile aus der Flucht des Stapels vorgesehen ist.
Das Vorsehen eines separaten Verschiebeorgan5 macht es möglich, die Übergabevorrichung
jeweils mit gleichen Förderwegen arbeiten zu lassen und lediglich bei Bedarf die
zusätzliche Verschiebeeinrichtung zu betätigen.
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Nachstehend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung
anhand der Zeichnung im einzelnen dargestellt.
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Es zeigen: Fig. 1 eine schematische Seitenansicht der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, Fig. 2 eine Ansicht auf die Absenkeinrichtung in Richtung des Pfeils
II gemäß Fig. 1, Fig. 3 eine Detailansicht der Klappenanordnung, Fig. 4 eine schematische
Darstellung einer Klappe, die in mehrere Bereiche unterteilt ist.
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Eine Platte 1 wird von einem Förderband 2 in einen nicht näher dargestellten
paternosterartigen Aufzug 3 eingefördert. Der paternosterartige Aufzug 3 ist ähnlich
aufgebaut, wie die in Figur 2 dargestellte Absenkeinrichtung, besitzt jedoch eine
zu der Absenkeinrichtung gemäß Fig. 2 entgegengesetzte Laufrichtung.
An
der obersten Stelle des Aufzugs 3 wird die jeweils oberste Platte 1' mittels einer
Querfördereinrichtung 4 in zwei obere Träger einer in Fig. 2 dargestellten Absenkeinrichtung
10 eingeschoben. Die Absenkeinrichtung-besitzt zwei gegensinnig umlaufende Transportbänder
5, an denen Träger 6, welche in der gezeigten Ausführungsform schwenkbare Klappen
sind, schwenkbeweglich gelagert sind. Die Querfördereinrichtung 4 schiebt die jeweils
oberste Platte 1' mit Hilfe von Mitnehmerorganen 4a auf die obersten Halter der
Absenkeinrichtung. Die Transportbänder 5 laufen gegensinnig um und nehmen die Platten
bei ihrer Abwärtsbewegung jeweils nach unten mit. Sobald die Träger 6 an den oberen
Rand des bereits gebildeten Plattenstapels 7 gelangen, schwenken die Träger 6 seitlich
aus. Durch das seitliche Ausschwenken werden die Platten freigegeben und gestapelt.
Die Oberkante desStapels wirkt als stets als Führungsorgan für den jeweils nächsten
Träger, der eine zu stapelnde und abzulegende Platte trägt. Beim weiteren Abwärtslauf
des Förderbandes 5 streichen die klappenartigen Träger 6 an den Seitenkanten entlang,
bis sie sich an ihrer unteren Umlenkrolle wieder in ihre tragfähige Position zurückstellen,
in der sie jeweils an der obersten Stelle der Innenseite des Förderbandes wieder
Platten aufnehmen können. Die Stapel werden auf einer Palette 8 abgelegt.
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In Fig. 3 ist die Anordnung von schwenkbaren Klappen genauer dargestellt.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich um schwenkbar gelagerte, in sich
starre Klappen. Die Klappen sind jeweils um Schwenkachsen 9 verschwenkbar gelagert.
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In Fig. 4 ist eine einzelne Klappe 6 schematisch angedeutet.
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Diese Klappe 6 besitzt mehrere Klappenbereiche 6a, 6b, 6c, 6d und
6e. Das Vorsehen von in Längsachsenrichtung unterteilten Klappen hat den Vorteil,
daß in zwei nacheinander erfolgenden Durchläufen auf einer Palette Stapel gebildet
werden können, deren Breite größer ist als die halbe Palettenbreite. Wenn die Träger
nicht unterteilt ausgebildet wären, wäre ein solches Ablegen nicht möglich, da in
diesem Fall die obersten Platte
des bereits gebildeten Stapels ein
Durchlaufen der Klappen nach unten zur Bildung eines zweiten Stapels ausschließen
müßte.
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Durch die Unterteilung wird sichergestellt, daß die nicht mehr tragenden
Bereiche der Klappe beim Abwärtslaufen an dem bereits gebildeten Stapel schuppenartig
vorbeilaufen können während der benachbarte,jeweils tragende Bereich die benachbarten
Platten bis zur Auflage auf den Stapel fördert und erst dort eine zu dem ersten
Klappenbereich parallele Position einnimmt.
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Die Anordnung der Schwenkachsen 9 der Klappen 6 ist so gewählt, daß
die Schwenkachsen einerseits zwischen Förderband 5 und Stapelkanten 7a liegen und
andererseits derart, daß der größere Bereich der Klappe jeweils zum Zentrum der
Absenkeinrichtung ragt. Hierdurch wird sichergestellt, daß die Klappen 6 unter ihrem
Eigengewicht stets in ihre Tragposition gelangen. Die Klappen 6 ragen mit ihrem
inneren Bereich über die Kante 7a des Stapels 7 zum Zentrum vor und werden von der
obersten Platte jeweils in die Lage verschoben, welche in Figur 3 die beiden unteren
Klappen eingenommen haben.
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- Patentansprüche -