DE4124291C2 - Einrichtung zum Transport von Stückgütern, insbesondere Bauteilen - Google Patents
Einrichtung zum Transport von Stückgütern, insbesondere BauteilenInfo
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- B65G—TRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
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- B65G47/52—Devices for transferring articles or materials between conveyors i.e. discharging or feeding devices
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Transport von
Stückgütern, insbesondere Bauteilen, gemäß dem Oberbegriff
des Hauptanspruchs.
Eine derartige Einrichtung ist aus der Literaturstelle
"Stein, P.: Grundelement sucht Anschluß, Industrie-Anzeiger
25/1990, S. 14-16", bekannt. Die darin beschriebene Transporteinrichtung
besteht aus zwei parallel zueinander angeordneten
und voneinander beabstandeten Transporteinheiten und
einer Hubeinrichtung. Die oberen und unteren Transporteinheiten,
die als sogenannte Doppelgurtbänder bezeichnet sind, bewegen
sich in entgegengesetzte Richtungen, wobei das Stückgut
durch die oberen Transportmittel befördert wird. Das Be- und
Entladen der Transporteinrichtung von einer Seite ist hier
nicht angegeben, wodurch der Bearbeitungsplatz während der Arbeit
der Transporteinrichtung nicht immer optimal genutzt ist.
Daneben ist aus der US 45 50 823 eine Transportvorrichtung
zum Befördern von Schüttgut mittels eines in einem zweiteiligen
Rohr angeordneten und um Umlenkeinrichtungen geführten
Transportbandes bekannt. Durch die Führung des Transportbandes
um Umlenkeinrichtungen fällt das Schüttgut von einem oberen
auf ein unteres Transportband.
In der JP 62 - 185625 ist eine Transporteinrichtung beschrieben,
bei der es insbesondere auf ein Eckumsetzen bzw. Querfördern
von Gütern ankommt. Es sind mehrere Aufnahme- und Abgabeebenen
zum gleichzeitigen Be- und Entladen vorgesehen,
wodurch die Bedienung von unterschiedlichen Bearbeitungsplätzen
erfolgt. Eine ähnliche Transporteinrichtung ist
aus der DE 27 12 373 C2 bekannt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine gattungsgemäße
Einrichtung zum Transport von Stückgütern, insbesondere
Bauteilen, von einem ersten Bearbeitungsplatz zu einem zweiten
Bearbeitungsplatz so weiterzubilden, daß der Abtransport und
das Bereitstellen der Bauteile gleichzeitig und ohne Unterbrechung
der Tätigkeit am Bearbeitungsplatz erfolgen kann.
Diese Aufgabe ist durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung
gelöst.
Die Unteransprüche stellen vorteilhafte Weiterbildungen dar.
Die Erfindung erlaubt das gleichzeitige Bereitstellen eines
neuen zu bearbeitenden Bauteiles und den Abtransport eines
"alten", bereits bearbeiteten Bauteiles vom Bearbeitungsplatz.
Dadurch, daß dem Bearbeitungsplatz ein bereits bearbeitetes
Bauteil entnommen wird und gleichzeitig ein neues,
zu bearbeitendes Bauteil zugeführt wird, kann die Handhabungszeit
um etwa 50 Prozent reduziert werden. Es ist nur eine
einzige Transporteinrichtung notwendig, um diese Zeitersparnis
zu erreichen. die Einrichtung ist so ausgebildet,
daß die oberen und die unteren Transportmittel gemeinsam von
den Hubeinrichtungen auf die jeweilige Aufnahme- oder Abgabehöhe
eingestellt werden. Die Stückgüter werden dabei von in
der Höhe fest angeordneten Transporteinrichtungen beim Anheben
der Hubeinrichtungen auf die oberen und unteren Transportmittel
abgelegt und gleichzeitig gegensinnig auf dem oberen
und unteren Transportmittel bewegt. Da es sich um ein umlaufendes
Transportmittel handelt, werden die Bauteile
gleichzeitig gegensinnig transportiert. Auf diese Weise ist
es möglich, ein Bauteil auf dem oberen Transportmittel zum
Bearbeitungsplatz und auf dem unteren Transportmittel vom Bearbeitungsplatz
weg oder umgekehrt zu transportieren.
Die Einrichtung ist vorteilhafterweise so ausgestaltet, daß
zwei parallel verlaufende Transportmittel z. B. in Form eines
Doppelgurtbandes vorgesehen sind. So ist ein Befördern von
Werkstückträgern, Bauteilen sowie deren Aufnahme und Absetzen
besonders einfach. Dadurch, daß die beiden parallel zueinander
verlaufenden Transportmittel voneinander beabstandet
sind, bieten sie durch den zwischen ihnen verbleibenden freien
Raum Zugriffsmöglichkeiten auf das beförderte Stückgut.
Diese zwischen den einzelnen Transportmitteln geschaffene
Zugriffsmöglichkeiten auf die zu befördernden Teile ist besonders
vorteilhaft. Wird diese Ausgestaltung des Transportmittels
mit der Wirkungsweise der Hubeinrichtung derart verbunden,
daß die Transportmittel durch die Hubeinrichtung in der
Höhe verstellt werden könnnen, so ist das Absetzen bzw. die
Aufnahme der Werkstückträger besonders einfach, und kann direkt
am Bearbeitungsplatz durch die Höhenverstellung des
Transportmittels erfolgen. Dadurch können die einen Werkstückträger
an dem Bearbeitungsplatz aufgenommen und die anderen
gleichzeitig vom Transportmittel abgenommen, d. h. am
Bearbeitungsplatz abgesetzt werden.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung kann das Transportmittel
als ein Transportband ausgestaltet sein. Andere Möglichkeiten
der Ausgestaltung des Transportmittels sind der
Einsatz einer Rollenkette oder der Einsatz einzelner Rollen.
Die Ausgestaltung derart, daß sowohl das obere Transportmittel
als auch das untere Transportmittel Bauteile transportieren
kann, ist dadurch möglich, daß beide Transportmittel unterstützt
sind. Die Stützflächen sind durch obere Seiten
eines C-förmigen Profils gebildet. Dabei gleitet das obere
Transportmittel an der Außenseite des oberen C-Schenkels und
das untere Transportmittel an der Innenseite des unteren
C-Schenkels. Eine andere Ausführungsform betrifft die Ausbildung
des tragenden Elementes in Form einer Platte, wobei die
Platte in ihrer Mitte eine Bahn für das Transportmittel aufweist.
In weiterer Ausgestaltung bietet das Transportmittel Zugriffsmöglichkeiten
auf die zu transportierenden Bauteile.
Bei der Ausführungsform, bei der zwei parallel zueinander
verlaufende Transportmittel vorgesehen sind, an denen Werkstückträger
transportiert werden, ist die Zugriffsmöglichkeit
auf die transportierten Werkstücke bzw. Werkstückträger oben
beschrieben, da die beiden Transportmittel voneinander beabstandet
sind. Bei einer Ausführungsform mit nur einem
Transportmittel, d. h. z. B. nur einem Transportband, kann diese
Möglichkeit derart sein, daß das Transportmittel Öffnungen
aufweist, durch welche Zugriff auf die auf dem unteren
Transportmittel beförderten Werkstücke geschaffen wird.
Bei einer Ausführungsform mit zwei parallel zueinander verlaufenden
Transportmitteln ist es vorteilhaft, wenn eine Einrichtung
vorgesehen ist, welche entweder beide Transportmittel
auseinanderschiebt oder nur ein Transportmittel seitlich
von dem anderen wegschiebt. Dieses Auseinanderschieben der
Transportmittel hat zum Zweck die Schaffung eines größeren
Manipulierbereiches für die Entnahme der beförderten Bauteile.
Bei der beschriebenen Einrichtung ist es wichtig, daß die
Änderung der Transportebene möglich ist. Die Werkstückträger
müssen beim Absetzen von einer höheren auf eine niedrigere
Ebene gelangen. Dies ist durch eine Konstruktion des Werkstückträgers
derart, daß er nach außen gerichtete, drehbar
gelagerte und federbelastete Tragarme aufweist, möglich. Beim
Ändern der Transportebene beim Herabsenken der Transportmittel
mittels der Hubeinrichtung drücken die Transportbänder
auf die Tragarme des Werkstückträgers, wodurch diese ausschwenken
und an den Transportbändern vorbeigleiten. Der
Werkstückträger kann an dem Bearbeitungsplatz an der vorgesehenen
Ebene abgesetzt bzw. weitertransportiert werden. Das
gleiche geschieht beim Transport des Werkstückträgers von einer
niedrigeren auf eine höhere Ebene.
Die Erfindung wird anhand eines in den nachfolgenden Figuren
dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 Schematische Darstellung der Anordnung des Transportmittels
an einem C-förmigen Profil.
Fig. 2 Eine Frontansicht der Einrichtung in der Ausgangsposition.
Fig. 3 Eine Seitenansicht der Einrichtung in der Ausgangsposition.
Fig. 4 Eine Draufsicht auf die Einrichtung in der
Ausgangsposition.
Fig. 5 Eine Frontansicht der Einrichtung während des Transportvorganges.
Fig. 6 Eine Seitenansicht der Einrichtung während des Transportvorganges.
Fig. 7 Eine Frontansicht der Einrichtung während des Absetzvorganges
des Werkstückträgers.
Fig. 8 Eine Seitenansicht der Einrichtung der Fig. 7.
Fig. 9 Eine Draufsicht auf die Einrichtung der Fig. 7.
Fig. 10 Eine Frontansicht der Einrichtung beim Bereitstellen
eines neuen Werkstückträgers.
Fig. 11 Eine Darstellung der Tragarmkonstruktion des Werkstückträgers.
In Fig. 1 ist schematisch die Anordnung des Transportmittels
1 an den Stützflächen eines c-förmigen Profils 2 dargestellt.
Das Transportmittel 1 ist in Form eines Transportbandes
ausgebildet. Das Transportband 1 läuft unter Bildung
eines oberen Transportmittels 1a an der Außenseite des oberen
C-förmigen Schenkel und unter Bildung eines unteren Transportmittels
1b an der Innenseite des unteren c-förmigen
Schenkels. Durch diese Ausgestaltung ist erreicht, daß das
Transportband 1 sowohl im Bereich des oberen Transportmittels
1a als auch im Bereich des unteren Transportmittels 1b unterstützt
ist und zum Transport von Bauteilen geeignet.
Die Einrichtung weist ein Transportmittel 3, eine Hubeinrichtung
4, einen ersten Werkstückträger 5 und einen zweiten
Werkstückträger 6 auf. Das Transportmittel 3 besteht aus zwei
parallel verlaufenden und voneinander beabstandeten Transportbänder
7, welche zum Transport der Werkstückträger 5, 6
vorgesehen sind. Zwischen den beiden Transportbändern 7 befindet
sich ein freier Raum A, in dem die Werkstückträger 5,
6 durch das Heben bzw. Senken der Transportbänder 7 mittels
der Hubeinrichtung 4 abgesetzt oder aufgenommen werden können.
Die Werkstückträger 5, 6 werden entweder an dem Bearbeitungsplatz
8 abgesetzt oder von diesem aufgenommen oder
sie werden auf einer Weiterfördereinrichtung 9 abgesetzt bzw.
von dieser aufgenommen. Der Werkstückträger 5, 6 ist so ausgestaltet,
daß er vier über seine Kontur hinaus vorstehende
Tragarme 10 aufweist, die auf den Transportbändern 7 aufliegen.
Die Arme 10 werden durch die Wirkung einer Feder 11 gegen
den Anschlag 12 gedrückt. Ändern die Transportmittel 7
ihre Höhe und sollen die Werkstückträger 5, 6 an dem Bearbeitungsplatz
8 abgesetzt werden, so schwingt der Arm 10 um
die Achse 13 aus und ermöglicht dadurch ein "Hindurchschlüpfen"
des Werkstückträgers 5, 6 zwischen den Bändern 7.
Es ergibt sich folgende Wirkungsweise: Zu Beginn des Transportvorganges
befindet sich der Werkstückträger 5 an dem Bearbeitungsplatz
8 und der Werkstückträger 6 auf der Fördereinrichtung
9. Damit sind die Werkstückträger 5, 6 in ihren
Ausgangspositionen (Fig. 2, 3, 4). Die Hubeinrichtung 4
hebt nun das Transportmittel 3 an, derart, daß sich der eine
Werkstückträger 5 auf dem Obertrum 7a des Transportbandes 7
befindet und somit vom Bearbeitungsplatz 8 abgehoben wird und
daß sich der Werkstückträger 6 auf dem unteren Transportmittel
7b des Transportbandes 7 befindet und somit von der Fördereinrichtung
9 aufgenommen wird. Durch die umlaufende Bewegung
des Transportbandes 7 um die Umlenkrollen 14 ergibt sich
eine gegensinnige Bewegung des Werkstückträgers 5 und des
Werkstückträgers 6 bzw. des oberen Transportmittels 7a und
des unteren Transportmittels 7b (Fig. 5, Fig. 6). Nach dem
Erreichen der Zielpositionen, d. h. des Bearbeitungsplatzes 8
und der Fördereinrichtung 9 werden die Werkstückträger 5, 6
durch das Herunterfahren der Transportbänder 7 entweder an
dem Bearbeitungsplatz 8 oder auf der Fördereinrichtung 9 abgesetzt.
In Fig. 7 ist dargestellt, wie der Werkstückträger 6
durch die Transporteinrichtung 9 weiterbefördert wird. Der
Fig. 9 ist entnehmbar, wie die beiden Werkstückträger 5, 6
bei ihrer Übergabe angeordnet sind: beide befinden sich oberhalb
des oberen Transportmittels 7a des Transportbandes 7.
Das Herunterfahren der beiden Bänder 7 und das Zusammenwirken
mit den Werkstückträgern 5, 6 über die Arme 10 wurde bereits
oben beschrieben. Nach dem Absetzen der Werkstückträger 5, 6
an den vorgesehenen Plätzen fahren die Transportbänder 7 eine
Zwischenposition an, in der sie bereit sind zur Aufnahme eines
nächsten Werkstückträgers 15 von dem Förderband 9 (Fig. 10)
und zum Weitertransport der beiden Werkstückträger 6, 15
durch die Wiederholung des bereits stattgefundenen Transportvorganges.
Claims (4)
1. Einrichtung zum Transport von Stückgütern, insbesondere
Bauteilen, Werkstücken und/oder deren Trägern (5, 6),
von einem ersten Aufnahme- oder Abgabeplatz zu einem
zweiten, einem Bearbeitungsplatz zugeordneten Aufnahme-
oder Abgabeplatz, die eine Hubeinrichtung (4) und zwei
parallel angeordnete, axial beabstandete Transporteinheiten
(7), welche je aus einem unteren und oberen, das
Stückgut zum unteren entgegengesetzt bewegenden Transportmittel
(7a) besteht, aufweist, (7a) besteht, aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß die oberen und unteren Transportmittel (7a, 7b)
gemeinsam von den Hubeinrichtungen (4) auf die jeweilige
Aufnahme- oder Abgabenhöhe eingestellt werden, so daß die
Stückgüter (5, 6) von in der Höhe fest angeordneten
Transporteinrichtungen (7) beim Anheben der Hubeinrichtungen
(4) auf die oberen und unteren Transportmittel
(7a, 7b) abgelegt werden und gegensinnig
gleichzeitig auf den oberen und auf den unteren Transportmitteln
(7a, 7b) bewegt werden.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die oberen und die unteren Transportmittel (7a, 7b) je
von einem endlosen Transportband, einer endlosen Rollenkette
oder zwei Rollenbahnen gebildet werden.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die als Zugmittel ausgebildeten Transportmittel
(7) auf einer Stützfläche, insbesondere auf den oberen
Seiten eines C-förmigen Profils (2) gleiten.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Einrichtung zum beidseitigen
oder einseitigen Auseinanderschieben der Transportbänder
(7) vorgesehen ist.
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1991
- 1991-07-22 DE DE19914124291 patent/DE4124291C2/de not_active Expired - Fee Related
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