DE2521371C3 - Behälter zur Aufnahme einer Standard-Magnetbandkassette - Google Patents
Behälter zur Aufnahme einer Standard-MagnetbandkassetteInfo
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Description
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen von Seitenplatten (111,
112; 311,312; 611,612) des Transportschiebers (107;
307; 607) und Seitenwandungen (104,105; 304,305; 604, 605) des Gehäuses (101; 301; 601) gebildet sind
(Fig. 1—4,7—8,11 — 12).
3. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Randbereiche (226, 227) der
Stützfläche (209; 509) des Transportschiebers (207; 507) in Nuten von Gehäuseseitenwandungen (204,
205; 504; 505) geführt sind (F i g. 5-6,10).
4. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportschieber (407) Seitenplatten
(411,412) mit Führungsnuten (420) aufweist,
in die Rippen (419) an Gehäuseseitenwandungen (403,404) eingreifen (F i g. 9).
5. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Gehäusebodenplatte (303) als
Führungsfläche für einen Abschnitt (309) der Transportschieberstützfläche ausgebildet ist.
6. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportschieber
(307) eine an die Höhe der Verdickung angepaßte Abstufung (320) aufweist, und das Gehäuse einen
Freiraum (309a) für den Stützflächenabschnitt (309) des Transportschiebers (307) im Bereich der
Verdickung besitzt (F i g. 7 - 8).
7. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (401) eine
Rückwandung (406), eine Deckwandung (402) und zwei Seitenwandungen (403, 404) aufweist, daß die
Deckwandung einen an den trapezförmigen Umriß der Kassettenverdickung angepaßten Ausschnitt
(426) und die als Behälteroberfläche ausgebildete Stützfläche (409) des Transportschiebers (407) einen
an diesen Umriß angepaßten Durchbruch (424) aufweisen (Fi g. 9).
Bekanntlich hat sich bei Tonbandgeräten der Unterhaltungselektronik die Bauform des Kassettengeräts
mehr und mehr durchgesetzt, nachdem sich die Hersteller auf einen einheitlichen Aufbau der Kassette
geeinigt haben. Diese weitverbreitete Kassette soll hier und im folgenden als »Standard-Magnetbandkassette«
oder kurz als »Kasette« bezeichnet werden. Diese Kassette ist im wesentlichen quaderförmig, weist aber
auf Ober- und Unterseite je eine Verdickung auf, die
ίο etwa trapezförmigen Umriß besitzt und von der
Längskante der Kasette ausgeht, wo das Magnetband »offen« liegt. Im Handel werden solche Kassetten in
verschiedenen Verpackungen, meist aus Kunststoff gefertigt, angeboten. Es sind auch zahlreiche Behälter
zur Aufnahme von Kassetten bekannt Einen stapelbaren Behälter für diesen Zweck beschreibt die DE-PS
22 48 408.
Der bekannte Behälter besteht aus einem Gehäuse mit fünf Wandungen, während eine längere Schmalseite
offen ist. In dem Gehäuse ist ein Transportschieber gleitbeweglich angeordnet, der eine Stirnplatte besitzt,
an der die »offene« Längskante der Kassette anliegt. In das Gehäuse hinein erstreckt sich eine Stützfläche für
die Kassette, welche Nocken zum Aufsetzen der Bandwickelkerne der Kassette trägt. Diese Stützfläche
weist ihrerseits Führungsleisten auf, während von der Gehäusebodenwandung eine komplementär ausgebildete
Führungsschiene nach innen ragt. Eine Feder ist zwischen der Gehäuserückwandung und einer Schieberrückplatte
eingespannt; schiebt man den Schieber in das Gehäuse, so wird die Feder gespannt, und der Schieber
wird mittels einer Verriegelungsanordnung — von Hand lösbar — im Gehäuse gehalten. Beim Entriegeln
drückt die sich entspannende Feder den Schieber nach außen bis in eine Offenstellung, wobei die Bewegung
durch eine Anschlaganordnung begrenzt ist. In der Offenstellung kann die Kassette eingelegt oder
entnommen werden. Eine Vielzahl gleichartiger Behälter kann durch Nut-und-Feder-Kombinationen zu
Blöcken von Behältern gestapelt werden.
Zwar sind derartige Behälter sehr praktisch, doch weisen sie den Nachteil auf, daß der Platzbedarf für eine
Vielzahl von Behältern unnötig groß ist. In Richtung der Dicke der Kassette nämlich ist die Innenabmessung des
Behälters auf die Dicke der Kassette im Bereich deren Verdickungen abgestimmt, und die Außenabmessungen
in derselben Richtung ergibt sich dadurch, daß zu dieser Innenabmessung hinzuzuaddieren sind: die Stützfläche
des Transportschiebers, die Dicke der Führungsschiene, die Dicke der Gehäusedeckwandung und schließlich die
Dicke der Gehäusebodenwand.
Während dieser bekannte Behälter so ausgebildet ist, daß er trotz der starken Erschütterungen beim Versand
und Verkauf sowohl die Bandwickelnocken sicher sperrt als auch den Kopfspiegel der Kassetten staubdicht
schützt, gibt es eine Reihe von Aufbewahrungsanordnungen, die nicht primär als Verkaufspackungen
gedacht sind.
Das DE-GM 74 02 445 beschreibt und zeigt einen Stapelbehälter für Kassetten, bei dem die Kassette quer zu den Achsen ihrer Backwickelkerne in eine eng an die Kassettenkontur angepaßte Ausnehmung einschiebbar und durch Federdruck wieder herausbeförderbar ist. Jeweils eine Anzahl von solchen Behältern bildet mit
Das DE-GM 74 02 445 beschreibt und zeigt einen Stapelbehälter für Kassetten, bei dem die Kassette quer zu den Achsen ihrer Backwickelkerne in eine eng an die Kassettenkontur angepaßte Ausnehmung einschiebbar und durch Federdruck wieder herausbeförderbar ist. Jeweils eine Anzahl von solchen Behältern bildet mit
*■> einem Deckelaufnahmebehälter eine Baugruppe, bei der
der aus der Deckelaufnahme herausziehbare Deckel die offenen Einschiebestirnseiten aller Behälter der Baugruppe
überdeckt.
Ähnlich ist eine Ausführungsform des Behälters gemäß DE-OS 21 45 718, wo jedem einzelnen Behälter
ein stirnseitiger Deckel zugeordnet ist, während in einer anderen Ausführungsform der Behälter aus einem
hohlen Winkelstück und einem Kippeinsatz besteht, die gemeinsam die Kassette umschließen. In der letztgenannten
Ausführungsform weist der Kippeiiisatz Ausschnitte
auf, die einen Freiraum für vien verdickten Teil der Kassette bilden.
In beiden letztgenannten Druckschriften sind keine ι ο
Bandwickelkernsperren vorgesehen, was diese Behälter — wegen der heftigen Beschleunigungen beim Versand
usw. — als Verkaufsverpackung ungeeignet erscheinen läßt Ohne solche Sperren kann man ohne weiteres eine
Konstruktion wählen, bei der die Kassette quer zu den is
Achsen der Bandwickel eingeschoben bzw. herausgezogen wird, was wiederum in den Querabmessungen
günstige Gestaltungen gestattet
Aufgabe der Erfindung ist es demgegenüber, einen Behälter mit den im Oberbegriff des Patentanspruchs 1
genannten Merkmalen — die auch der Behälter nach der DE-PS 2248408 aufweist — zu schaffen, bei dem
die Abmessung in Richtung der Kassettendicke trotz der Notwendigkeit, Bandwickelsperrnocken vorzusehen
und deshalb einen Transportschieber zu verwenden, gegenüber der bekannten Ausführungsform verringert
sind; bei einem Massenartikel der hier vorliegenden Art läßt sich nämlich dadurch nicht nur Platz beim
Verbraucher einsparen, sondern auch bei der Fertigung eine Verringerung des Verbrauchs an immer teurerem
Kunststoff erzielen. Es versteht sich freilich, daß der Gebrauchswert des Behälters dadurch nicht beeinträchtigt
werden darf.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1. Man
erkennt, daß die Führung für den Transportschieber aus dem dicksten Bereich der Kassette wegverlegt ist in die
Bereiche, wo die Verdickung der Kassette endet.
Zum andern werden die jeweils an der betreffenden Kassettenober- und/oder -Unterseite anliegenden Teile
des Behälters bis auf eine Spielfreiheit für das Herausnehmen der Kassette über die Stirnplatte des
Transportschiebers quasi »hautnah« bis an diese Flächen herangeführt, aber an der Stelle der Verdickungen
komplementär an diese »angeschmiegt« oder ausgebrochen, so daß sich schließlich ein Behälter
ergeben kann, bei dem die Verdickungen beidseits frei liegen und dessen Dicke nur gerade noch so viel größer
ist als die der Kassette im Bereich der Verdickungen, daß bei einer Blockbildung aus mehreren Behältern die
unmittelbar nebeneinanderliegenden Kassetten im Bereich ihrer Verdickungen nicht aneinander reiben.
Es ist darauf hinzuweisen, daß diese Merkmale der Erfindung aus den Druckschriften DE-GM 74 02 445
bzw. DE-OS 21 45 718 an sich bekannt sind, sofern man die Führung für den Transportschieber mit den
Führungen für die Kassetten selbst, vorgesehen in jenen Druckschriften, gleichsetzt
Die Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert, die verschiedene to
Ausführungsformen des Behälters gemäß der Erfindung darstellen.
F i g. 1 —4 beziehen sich auf eine erste Ausführungsform,
F i g. 5 u. 6 betreffen eine zweite Ausführungsform, μ
F i g. 7 u. 8 zeigen eine dritte Ausführungsform,
F i g. 9 stellt eine vierte Ausführungsform dar,
F i g. 10 zeigt eine fünfte Ausführungsform, und
Fig. 11 und 12 beziehen sich auf eine sechste Ausführungsform.
F i g. 1 zeigt perspektivisch einen Behälter in einer ersten Ausführungsform, die die Merkmale der Erfindung
aufweist Er umfaßt ein quaderförmiges Gehäuse 101 mit Deckwandung 102, Bodenwandung 103,
Seitenwandungen 104 bzw. 105 und einer Rückwand 106. In dem Gehäuse 101 ist gleitbeweglich der
Transportschieber 107 geführt, bestehend aus Stirnplatte 108, Bodenplatte 109, Rückplatte 110 und Seitenplatten
11t, 112. Die Bodenplatte 109 trägt zwei Nocken 113, auf die die Kassette (nicht dargestellt) mit ihren
Bandwickelkernen aufsteckbar ist Eine Schraubenfeder 114 ist zwischen der Gehäuserückwand 106 und der
Schieberrückplatte 110 eingespannt und gegen Ausknikken
durch Rippen 115 gesichert die an der Innenseite der Gehäusedeckwandung 102 angeordnet sind. Als
Anschlag für die Auswärtsbewegung des Transportschiebers sind an dessen Bodenplatte unten zwei Nasen
116 angeformt, die in Schlitzen 117 der Gehäusebodenwandung
eingreifen. Die Seitenplatten 111, 112 weisen
Ausnehmungen 118 auf, um das Erfassen der Kassette zu erleichtern, was aber die Führungsfunktion dieser
Seitenplatten nicht beeinträchtigt. Aus der Rückplatte 1IO des Transportschiebers ragt ein Federarm 119 mit
einer abgewinkelten Spitze 120, während an der Gehäuseseitenwandung 104 eine Kulisse 121 angeordnet
ist.
F i g. 2 stellt den Behälter im Schnitt nach Linie 2-2 der F i g. 1 dar, während F i g. 3 einen Schnitt nach Linie
3-3 der F i g. 1 zeigt. Man erkennt, daß die Bodenplatte des Transportschiebers 107 einen Durchbruch 122
aufweist, der reichlich die Größe der Kassettenverdikkung besitzt. F i g. 3 zeigt, daß auf diese Weise die Dicke
des Behälters gleich der größten Dicke der Kassette ist, vermehrt um die an dieser Stelle sehr dünnen
Abschnitte der Deck- und Bodenwandung 102 bzw. 104 des Gehäuses. Gehäuse und Transportschieber bestehen
aus Kunststoff und werden vorzugsweise im Spritzgußverfahren hergestellt, wobei zwar der Federarm 119 hier aus Metall besteht, dieser aber bei etwas
anderer Konstruktion sehr wohl auch aus Kunststoff bestehen und gleich mit an den Transportschieber
angeformt werden könnte.
Soll nun eine Kassette eingelegt werden, so setzt man
sie mit ihren Bandwickelkernen auf die Nocken 113 und
drückt auf die Stirnplatte 108 des Transportschiebers. Dieser gleitet, geführt von den Seitenplatten 111, 112, in
das Gehäuse 101, wobei die Feder 114 komprimiert wird. Im letzten Teil der Bewegung stößt die Spitze 120
des Federarmes 119 auf die Schrägfläche 123 der Kulisse 121 und wird nach oben ausgelenkt, wonach sie
über die Stufe 124 der Kulisse gleitet und an deren hinterer Kante herunterspringt Läßt man nun mit dem
Druck auf die Stirnplatte 108 des Transportschiebers nach, so drückt die Schraubenfeder 114 den Schieber
wieder nach vorn (außen), welche Bewegung jedoch dadurch begrenzt wird, daß die Federarmspitze 120 in
den U-Schlitz 125 der Kulisse 121 einfällt. Um die Kassette zu entnehmen, drückt man erneut auf die
Stirnplatte 108, so daß die Federarmspitze 120 durch den anderen U-Schenkel der Kulisse läuft und nach
unten herausgleitet. Die Schraubenfeder 114 drückt nun
den Transportschieber beim Entlasten der Stirnplatte 108 i:ach außen in die in F i g. 1 gezeigte Stellung, wobei
der Federarm 119 etwas nach unten ausgelenkt wird, wenn seine Spitze 120 unter der Schrägfläche 123
entlanggleitet. F i g. 4 zeigt im Schnitt nach Linie 4-4 die
Position des Federarmes in der Verriegelungsstellung.
Die Ausführungsform nach Fig. 5 (perspektivische Darstellung ähnlich Fig. 1) und Fig. 6 (Draufsicht auf
den Transportschieber in Richtung des Pfeiles 6 in Fig.5) umfaßt wieder ein Gehäuse 201 mit Deck- und
Bodenwandung 202,203, Seitenwandungen 204,205 und Rückwand 206 sowie einen Transportschieber 207. Hier
besteht der Transportschieber aus der Stirnplatte 208 und der an diese rechtwinklig anschließenden Bodenplatte
209. Wie im ersten Ausführungsbeispiel trägt die Bodenplatte zwei Nocken 213, auf die die Bandwickelkcrne
der (nicht dargestellten) Kassette aufsetzbar sind. Ferner weist der Transportschieber 207 eine rudimentäre
Rückplatte 210 auf, an der die Schraubenfeder 214 anliegt. Auch hier ist die Schraubenfeder 214 durch
Rippen 215 gegen Ausknicken gesichert, und die Schlitze 217 wirken mit den Nasen 216 als Anschläge
zusammen. Schließlich besitzt auch hier die Bodenplatte des Transportschiebers einen Durchbruch 222, der an
die Form und Abmessungen der Kassettenverdickung angepaßt ist. Wie gemäß der Erfindung vorgesehen, sind
die Führungen für den Transportschieber außerhalb des Bereichs der Verdickung angeordnet. Geführt wird hier
die Außenkante 226 bzw. 227 der Bodenplatte 209 in jeweils einer Nut, gebildet durch Leisten 228 bzw. 229,
welche an die Seitenwandungen 204 bzw. 205 angeformt sind. Dabei hat die Leiste 228 von der Bodenwandung
203 einen größeren Abstand als die Leiste 229, obwohl die Bodenplatte des Transportschiebers gleichmäßig
dick ist. Der Grund dafür liegt in der hier gewählten Art
der Verriegelung. Neben dem Randbereich 226 nämlich, der in der Nut unterhalb der Leiste 288 liegt, weist die
Bodenplatte eine nach unten vorkragende Nase 230 auf, während sich auf der Stirnplatte außen ein als Taste 231
ausgebildeter Vorsprung befindet. Im geschlossenen Zustand greift die Nase 230 hinter die Sperrkante 232
einer in der Bodenwandung 203 vorgesehenen öffnung 233 und hält so den Transportschieber verriegelt. Zum
Öffnen wird er dadurch entriegelt, daß von Hand leicht von unten gegen die Taste gedrückt wird. Da der Rand
226 mit Spiel in der Nut liegt, wird dabei der Transportschieber so weit angehoben, daß die Nase
außer Eingriff mit der Sperrkante kommt. Die Nut unter der Leiste 229 dagegen ist so bemessen, daß der
Randbereich 227 gerade genau geführt wird, ohne zu klemmen.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 7 (perspektivische Darstellung ähnlich F i g. 1 und 5) sind wieder
Gehäuse 301 mit Deckwandung 302, Bodenwandung 303, Seitenwandungen 304 und 305 sowie Rückwand 306
und ein Transportschieber 307 mit einer Stirnplatte 308 und einer Rückplatte 310 vorgesehen. Die Führung der
Schraubenfeder 314 entspricht der der ersten Ausführungsform und braucht daher nicht näher erläutert zu
werden. Hier ist allerdings nur ein einziger Schlitz 317 mit komplementärer Nase 316 als Anschlagsanordnung
vorgesehen.
Die Bodenwandung 303 erstreckt sich nur soweit von der Rückwand 306 in Richtung auf die Gehäuseöffnung,
wie dies für die Anschlaganordnung erforderlich ist, und ist dann abgebrochen. Der so geschaffene Freiraum
wird von einer Stufe 320 eingenommen, die die Stirnplatte 308 des Transportschiebers 307 mit dessen
entsprechend verkürzter Bodenplatte 309 verbindet; die letztere trägt die üblichen Nocken 313. Auf diese Weise
weist nun auch der Transportschieber 307 innen einen Freiraum 321 zur Aufnahme des verdickten Kassettenbereichs
auf. Eine Taste 322 ist gesondert aus der Stirnplatte 308 und der Stufe 320 ausgeschnitten. Sie
weist an der Oberseite eine Nase 323 auf, der eine Sperrkante 324 in der Deckwandung 302 des Gehäuses
zugeordnet ist. Wie bei den bisherigen Ausführungsbeispielen, so sind auch hier das Gehäuse einerseits, der
Transportschieber andererseits jeweils einstückige Kunststoffsprimeile. Die Lage der Kassette im Behälter
ergibt sich aus der Schnittdarstellung Fig.8, die der
Linie 8-8 aus F i g. 7 entspricht Die Funktionen
ίο Öffnen-Schließen ergeben sich aus der vorstehenden
Erläuterung von selbst für den Fachmann.
An dieser Stelle ist anzumerken, daß bei den bisher beschriebenen Ausführungsformen sich einerseits die
Bodenplatte des Transportschiebers eng an die Fläche der Kassette anlegt, soweit diese nicht die Verdickung
aufweist, und im Bereich der Verdickung einen Freiraum durch Abstufung des Bodenplattenprofiis bzw. durch
Weglassen von Material in diesem Bereich aufweist. Auf der gegenüberliegenden Seite jedoch liegt die Gehäusedeckwandung
nicht direkt an dem unverdickten Kassettenbereich an, weil infolge der Notwendigkeit,
Führungsrippem gegen das Ausknicken der Schraubenfeder vorzusehen, dort Platz benötigt wird. Am besten
ist dies in der Schnittdarstellung nach F i g. 3 erkennbar.
Im Ergebnis ist zwar der Behälter gegenüber der
bekannten »cbox« in seiner Dicke um eine Wandstärke des Gehäuses bzw. des Transportschiebers verringert
sowie außerdem um die Dicke der Führung, die dort im Bereich der Kassettenverdickung verläuft, doch läßt
sich anhand der anderen Ausführungsbeispiele nachweisen, daß noch eine weitere Dickenverringerung
ermöglicht werden kann.
Bei der vierten Ausführungsform, die in F i g. 9 perspektivisch dargestellt ist weisen beide Flächenteile,
des Behälters, die im übrigen dicht an dem unverdickten Teil der Kassette anliegen, je einen Freiraum zur
Aufnahme der Kassettenverdickung auf.
Dieser Behälter umfaßt ein Gehäuse 401 mit einer
Deckwandung 402, einer (nicht erkennbaren) Rückwand sowie Seitenwandungen 403, 404. Eine Bodenwandung
ist nicht vorgesehen. Der Transportschieber 407 weist eine Stirnplatte 408, eine Bodenplatte 409, eine
Rückplatte 410 sowie Seitenplatten 411,412 auf, die dem
Transportschieber eine schubladenähnliche Gestalt verleihen. Die Bodenplatte trägt die üblichen Nocken
413. An der Rückplatte 410 ist eine Blattfeder 414 befestigt, z. B. angenietet, die sich im Innern des
Gehäuses 401 an dessen Rückwand abstützt Für die Führung des Schiebers im Gehäuse weist jede der
Schieberseitenplatten 411,412 je eine Führungsrille 420
auf, der auf der Innenseite der entsprechenden Gehäuseseitenwandung 403 bzw. 404 eine Führungsrippe
419 zugeordnet ist Ein Schlitz 417 in einer oder beiden Seitenwandungen 403, 404 bildet mit einei
entsprechenden Nase 416 auf den Seitenplatten 411/412 die Anschlaganordnung, deren Funktion sich von selbsi
ergibt Als Verriegelung dient ein Sperr-Riegel 421, dei
durch Einschnitte 422 aus der Seitenwandung 403 federnd auslenkbar ist und in entspannten Zustand mil
ho einer Klinke 423 Ober die Außenseite der Stirnplatte 4Oi
greift Sowohl die Bodenplatte 409 des Transportschie
bers wie auch die Deckwandung 402 des Gehäuses 401 weisen je einen Freiraum für die verdickten Kassetten
bereiche auf, nämlich einen Durchbruch 424 bein
es Transportschieber 407 und einen Ein- oder Ausschnit
426 beim Gehäuse. Im Geschlossenen Zustand de Behälters ist die die Kassette also an den empfindliche:
Stellen geschützt, nämlich im Bereich der Bandwickel
kerne und im Bereich der Stirnseite, die innen an der Stirnplatte anliegt. Dagegen liegen die verdickten
Kassettenbereiche frei, und die Gesamtdicke des Behälters braucht nicht größer zu sein als die der
Kassette in diesem Bereich. Will man allerdings, was oft bevorzugt sein wird, die Kassettenbehälter zu Stapeln
miteinander verbinden, so wird man die Dicke um einen oder zwei Zehntel Millimeter größer wählen, damit die
verdickten Kassettenbereiche nicht unmittelbar aneinanderliegen. Die Verbindung der einzelnen Behälter
untereinander zu Stapeln ist dem Fachmann an sich bekannt; man kann eine Abwandlung des Systems
verwenden, wie es bei dem bekannten »cbox« Behälter benutzt wird.
In ähnlicher Weise sind der Durchbruch 524 und der Ausschnitt 526 auch bei der Ausführungsform nach
Fig. 10 vorgesehen. Anstelle der einen Blattfeder beim vierten Ausführungsbeispiel sind hier aus der Rückplatte
des Transportschiebers 507 zwei federnde Zungen 530 nach hinten ausgestellt, die dieselbe Funktion haben
wie die Blattfeder hatte, nämlich, den Transportschieber aus der Schließstellung im Gehäuse 501 in die
Offenstellung zu drücken. Die Führung des Schiebers im Gehäuse ist hier analog gelöst wie oben unter
Bezugnahme auf F i g. 5 und 6 beschrieben und braucht deshalb nicht erneut erläutert zu werden. Die Verriegelung
liegt, wie bei allen anderen Ausführungsformen, außerhalb des Bereichs der größten Dicke der Kassette.
Ähnlich wie bei der bekannten ;>cbox« ist aus dem Transportschieber durch Schlitze 532 eine Taste 533 mit
einer bodenseitigen Nase 534 ausgeschnitten; das Gehäuse weist eine entsprechende Ausnehmung mit
Sperrkante (nicht dargestellt) auf.
Fig. 11 und 12 schließlich zeigen eine Ausführungsform, bei der der Transportschieber 607 nur noch aus
einem offenen Rahmen mit Frontplatte 608, Seitenplatten 611, 612, federnden Schenkeln 630 anstelle einer
Rückplatte (wie im fünften Ausführungsbeispiel) sowie zwei Lappen 631, die rechtwinklig nach innen an die
Frontplatte anschließend angeordnet sind und die Kassette außerhalb ihrer Verdickung abstützen. Die
perspektivische Darstellung des geöffneten Behälters in Fig. 11 läßt erkennen, daß der Transportschieber
hinreichend steif ist, von dem Gehäuse 601 geführt zu werden. Das Gehäuse weist hier auch einen Ausschnitt
633 auf, der den Freiraum für die Kassettenverdickung begrenzt.
Als Anschlaganordnung weist die Gehäuseseitenwandung 604 einen Schlitz 606 auf, in dem ein Vorsprung
615 an der Seitenplatte 611 geführt ist. Zwecks Verriegelung des Schiebers im Gehäuse trägt dieselbe
Seitenplatte 611 eine Nase 617, der eine Sperrkante 618 in einer öffnung 619 der Seitenwand 604 zugeordnet ist.
Um die Verriegelung zu lösen, drückt man mit dem Finger an der Taste 620 nach links (gemäß F i g. 12, die
den Transportschieber in Draufsicht darstellt), so daß der gesamte Transportschieber in sich verkantet wird
und die Nase 617 aus der öffnung freikommt. Der notwendige Platz für die Verkantung wird dadurch
gewonnen, daß das Gehäuse 601 etwas breiter ist als dem Abstand der Seitenplatte 611, 612 des Transportschiebers
entspricht; dabei weist jedoch die linke Seitenplatte 612 eine abgewinkelte Stützfläche 640 auf,
die nicht ganz bis zur Stirnplatte 608 reicht.
Wie in allen anderen Ausführungsformen vorgesehen, bestehen auch hier Gehäuse und Transportschieber aus
Kunststoff und sind vorzugsweise einstückige Kunststoffspritzteile.
Hierzu K) Blatt Zeichnungen
Claims (1)
1. Behälter zur Aufnahme einer Standard-Magnetbandkassette,
die im wesentlichen quaderförmig ist und auf ihrer Ober- und ihrer Unterseite je eine von
einer Längskante ausgehende und etwa trapezförmige Verdickung aufweist, welcher Behälter mindestens
drei Wandungen, nämlich eine der Deck- oder Bodenwandung der Kassettenober- und -Unterseite
zugekehrt liegende und zwei Seitenwandungen aufweist, sowie einen Transportschieber umfaßt, der
eine Stirnplatte zum Schutz der Kassettenlängskante und eine Stützfläche, die der Kassettenunter- oder
-Oberseite zugekehrt ist, aufweist, wobei Führungen für eine Gleitbewegung des Transportschiebers aus
einer Schließstellung, in der der Transportschieber mittels einer manuell lösbaren Verriegelungsanordnung
im Gehäuse gehalten ist, in eine Offenstellung durch die Kraft einer beim Schließen gespannten
Federanordnung vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen (104+111/
105 + 112; 228 + 226/229/226; 303+309/316+317; 419+420; 604+611/640) außerhalb des Bereichs
der Kassettenverdickungen vorgesehen sind, und daß die Deckwandung und/oder die Bodenwandung
des Gehäuses und/oder die Stützfläche des Transportschiebers einen Freiraum zur Aufnahme der
Kassettenverdickung(en) aufweisen.
Priority Applications (14)
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